1925 / 148 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jun 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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S. 139) Herrn Gutsbesißer Richard Strich in Stalle, Kreis Stuhm (Westpreußen), zu seinem Hauptbevollmächtigten für das Deutsche Neich bestellt. Berlin, den 22. Juni 1925. Das Neichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Petersen.

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BetanuntwaVuna

Die North British and Mercantile Jnsurance Company, Limited in London, hat an Stelle ihres bis- l via Hauptbevollmächtigten Herrn Richard Dobberpfuhl zu

erlin Herrn Hans Eschwe zu Berlin W. 9, Potsdamer Straße 5, zum Hauptbevollmächtigten für das Deutsche Reich bestellt (vgl. die Bekanntmachung vom 3. Mai 1921 im Neichs- anzeiger Nr. 104 vom 6. Mai 1921). Berlin, den 22. Juni 1925. Das Neichsaufsichtsamt für Privatversicherung. L V2 Brille

I. und II[. Mecklenburg-Schwerinsche 5 prozentige RNoggenwertanleihe von 1923.

: Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für märkischen Noggen auf 11,10 Reichsmark für den Zentner sind nach bereits erfolgtem Abzug von 10 Prozent Kapital- ertragsteuer zu zahlen für den am 1. Juli 1925 fälligen Zinsschein

der I. Noggenwertanleihe: Lit. A 1,25 RM, Lit. B 0,50 NM, Lit. C 0,25 NM, - Lit. D 0.13 NM,

E P T Mogenweottanleihe: Lil A 1250 RM Lit. B NM, At. O 250 NM, Ut. D 1,25 NM, Schwerin, den 25. Juni 19925.

Mecklenburg-Schwerinsches Finanzministerium. J A: Shiväar.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 26 des Neichsgeseßblatts Teil I enthält: das Gese über die Hinausschiebung der Verimögensleuervoraus- zahlung vom 15. Mai 1925 bis zum 15. August 1929, vom 23. Junt 1925; i die Verordnung über Aenderung und Ergänzung der Eichordnung, Von 18. Junt 1925, die Verordnung über das Mahnverfahren, vom 19. Juni 1925, _die Verordnung über die Umlautsgrenzen für Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken, vom 20; Junt 1925, die Verordnung zur Aufhebung einiger Vorschriften der Ver- ordnung über die Einschränkung öffentlihßer Bekanntmachungen, vom 20. Juni 1925, und die Bekanntmachung über die Anlegung von Mündelgeld, vom 20. Juni 1925. Umfang !/5 Bogen. Berlin, den 26, Juni 1925. Geseßsammlungsamt.

Verkaufspreis 15 s.

Krause.

Verant amun q

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 des Neichsgeseßblatts Teil Il enthält:

die Bekanntmachung über Aenderung des Planes für die Ver- teilung der Stimmen in den Bezirkswasser|traßenbeiräten, vom 6; Junt: 1925,

die Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 12. Juni 1925,

die Bekanntmachung, betreffend die Natifikation des am 4. März 1924 unterzeihneten Abkommens zwischen dem Deutschen Reiche und der Tschechoslowakischen Nepublik über Erleichterungen im Grenz- verkehr, vom 15, Juni 1925, und

die Verordnung zur Aenderung der Verordnung, betreffend die Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und Schiffsoffizieren, vom 22. Juni 1925.

Umfang F Bogen. Verkaufspreis 15 s. Berlin, den 26. Juni 1925. Geseßzsammlungsamt. Krause.

Bela tma Gun g

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28 des Neichsgeseßblatts Teil Il enthält: das Get}etz über die Weltpostvereinsverträge, vom 22. Zuni 1925, Umfang 157 Bogen. Verkaufspreis 2,16 NM. Berlin, den 26. Juni 1925.

Geseßsammlungsamt. Krause.

Preufszen

BVoetauntmaGun ag.

Die Herren Forstbeflissenen, die am Schlusse des laufenden Semesters die Vorprüfung abzulegen beabsich- tigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 5. Juli dieses Jahres dem Rektor der Hrsilidien Hochschule einzureichen, an der sie sich der Vorprüfung unterziehen wollen.

Berlin, den 25. Juni 1925.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. N Me! V V, d. U GE

DandelsverDGot,

Auf Grund der Verordnung über Handelsbes{chränkungen vom 13. Juli 1923 (NGBl. S. 706) habe ich dem Kaufmann Sally Steinmann in Berlin-Wilmersdorf, Pfalz- burger Straße Nr. 10, durch Verfügung vom 17. Januar 1924 den

andel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässig- eit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 21. Juni 1925.

Der Polizeipräsident. J. V.: Meister.

tram men eam

Durch rechtskräftigen Bescheid vom 24. Februar 1925 ist dem bier, Hartwigstraße 1, wohnhaften Ernst Seeger der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handel auf Grund der Ver- ordnung über Handelébesbränkungen vom 13. Juli 1923 untersagt.

Hannover, den 24. Juni 1925.

Städt. Polizeiverwaltung. I. A.: Weber.

Nichtamtlicfes. Deutscher Reichstag. 84. Sißung- vom 26. Juni 1925, Nachmittags 1/5 Uhr. (Vericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *}.)

Präsident Löbe eröffnet die Sißung um 1 Uhr 45 Mi- nuten.

Auf der Tagesorduung steht die erste Lesung eines Ge- seßentwurfes zur Berlaltger#wng-dexr Geltungs- dauer der dritten Steuernotverordnung über den 30. Funi hinaus bis zum 15. Juli 1925. Die Vor- lage ist unterzeihnet von den Abgg. Hergt (D. Nat.), Fehrenbach (Zentr.), Scholz (D. Vp.), Fehr (Wirt- schaftl. Vereinig.) und Lei cht (Bayr. Vp.).

Abg. Keil (Soz.) benußt erneut die Gelegenheit, um den Deutschnationalen Zwiespältigkeit in der Behandlung der Auf- wertungsfrage vorzuwerfen. Der Redner erklärt, seine Freunde würden gegen die Verlängerung stimmen, möge sie auch von der Regierung für noch so notwendig gehalten werden. Er wirft dann den Regierungsparteien vor, daß fte sih der steuerlihen Erfassung der Fnflationsgewinnler battuädia widerseßen, und deutet an, daß dabei vielleiht persönliche Fnteressen mitsprehen mögen. (Unruhe rechts.)

Abg. Dr. Korsch (Komm.) erklärt sich ebenfalls gegen den Geseßentwurf. Dr. Best sißt hier und im Ausshuß als lebendiger Beweis des von den Regierungsparteien verübten Volksbetrugzs und ihres bösen Gewissens. Der Redner ruft zum Kampf auf gegen die Aufwertungsbeträge. Die Rechtspartetien wollen keine Gründe hören, sondern verlassen sich nur auf die Abstimmungs- maschine. Als der Redner von niederträhtigen Betrugsmanövercn der Rechtsparteien spricht, wird er zur Ordnung gerufen.

Damit schließt die ry ntg Persönlich weist der

Abg. Keil (Soz.) darauf hin, daß. Herr Hergt sih zum Worte gemeldet habe, als er, Keil, von Vershleppungsmanövern im Auf- wertungs8ausshuß gesprochen habe. Dann hätte eine Besprechung der Deutschnationalen tm Gange des Sißungssaals stattgefunden, worauf Hergt seine Wortmeldung zurückgezogen habe. (Hort, hört! links. Lachen rechts.)

Abg. Hergt (D. Nat.) erwidert, es ist richtig, daß ih mich zuerst zum Worte meldete. Nachdem ih aber den Unsinn gehört habe, den der Abg, Korsch hier verzapft hat, habe ih mir die Er- aubnis meiner Fraktionsfreunde decschafft. meine Wortimeldung wieder zurüczuziehen. (Beifall rechts; anhaltender Lärm bei den Kommunisten.)

Der Gesetzentwurf wird darauf in allen drei Lesungen mit den Stimmen dex Regierungsparteien und dexr Demokraten angenommen.

Das Haus geht zur zweiten Beratung der Novelle ¿n ae Oen gge e i Dey Hauptsache enthält der Entwurf einen Umbau der Leistungen der Unfallversicherung, und zwar einen folgerichtig durch- geführten Aufbau dex Sachleistungen und mit rückwirxkender Kraft stellenweise einen starken Ausbau der Verleßten- und Hinterbliebenenrenten. Dex Entwurf rückt die Sachleistungen in den Vordergrund, insbesondere die Verpflichtung zur Un- fallverhütung, Ueberwachung des Betriebsschußes, Kranken- behandlung, Berufsfürsorge usw. Die Wiederherstellung der Arbeitskraft soll bis zu einem gewissen Grade den Vorrang vor den Geldleistungen durch die Renten haben. Dem Reichs- versiherungsamt werden größere Befugnisse zur Aufsicht über die Unfallverhütungsvorschriften gegeben. Bei der Berechnung der Renten soll die sogenannte Drittelungsgrenze von achtzehn- hundert Mark, von der ab der Fahresarbeitsverdienst nur zu einem Drittel argerehnet worden ist, fortfallen; die Ziwerg- renten für Verleßtè, die nux zehn oder fünfzehn Prozent der Erwerbsfähigkeik eingebüßt haben, werden aufgegeben. Der Ausschuß für soziale Angelegenheiten hat vielfah Aenderungen an dem Entwurf vorgenommen und beantragt Entschließungen, worin die Regierung ersucht wird, alsbald eine Neuregelung der Vertretung dex Versicherten bei den sozialen Versicherungs=- trägern im Sinne einex Gleichstellung derselben mit den Arbeitgebervertretern herbeizuführen und einen Gesehentwurf vorzulegen, durch den die Versicherungspflicht auf zurzeit noch nicht versicherungspflichtige Betriebe und Tätigkeiten aus- gedehnt wird, die mit einer besonderen Unfallgefahr verbunden ind. 1 | | Berichterstatter Abg. Ziegler (Dem.) berichtet kurz über die Aenderungen des Seen r den Ausschuß, die zum Teil wesent- liche Umgestaltungen darstellen. 5 :

Bona allen Parteien sind neue Abänderungsanträge gestellt worden. /

Abg. Be cke r - Herborn (Soz.): Der Entwurf der Regierung stellt einen Raubzug auf die Taschen der Unfallverlebßten dar; die kleinen Renten sollten ganz wegfallen und die Renten bis zu fünfzig Prozent der Erwerhsunfähigkeit gekürzt werden. Dis Unternehmer rode die erweiterten Aufsichtsbefugnisse der Behörde für die Unfall- verhütungsvorschriften abgelehnt und die Bestellung von besonderen Aufsichtsbeamten durch die Behörde als Eingriff in die Selbst- verwaltung bezeihnet. Den Betriebsräten wird gegen das Geseß die Mitwirkung an den Unfallverhütungsvorschriften pon den Unter- nehmern verweigert. Mit der Unfallverhütung liegt es vielfah noch sehr im argen. Zweck der Arbeit ist ja nach der Auffassung der nternehmer nicht das Gemeinwohl, sondern vas Herausschlagen möglichst großer Gewinne. Bei der Akkordarbeit lassen sih die Unfallverhütungsvorschriften gar nicht durchführen. Es is vor- gekommen, daß Needer seeuntühtige Schiffe hinausgeschickt haben, um bei ihrem Untergang hohe Entschädigungen zu erhalten. Dafür dürften Geldstrafen niht genügen, solhe Reeder müßten mit Ge- E bestraft werden. Die Fortbildungsshulzeit darf nicht auf en Abend gelegt werden, und die Unternehmer müßten die ver- säumten Arbeitsstunden bezahlen. Den jungen Leuten muß die Ausbildung in jeder Weise erleichtert werden. Die Berufsfürsorge kann zum Schaden der Versicherten ausfallen. Wenn z. B. ein Verlebßter in einen anderen Beruf übergeführt wird und dort eine Stelle gefunden hat, so wird die Rente verkürzt, aber niht wieder in der alten Höhe wiederhergestellt, wenn ihm in seiner neuen Stelle gekündigt wird, was bei der flüssigen Lage des Arbeitsmarktes leiht vorkommen kann. Wenn ein Verleßter eine ihm von der Berufs-

nossenschaft angewiesene neue Stelle niht annimmt, wird ihm eine Rente p Zeit ganz oder teilweise entzogen. Die Nenten- ansprüche der Verleßten werden in ganz ungenügender Weise an- erkannt, vielfah wird behauptet, der Verleßte habe selbst den Unfall verschuldet. Wir müssen verlcktgen, daß beim vollen Verlust der Erwerbsfähigkeit der volle entgangene Arbeitsverdienst als Nente gegeben wird. Die Krankenkassen sollen zu den Kosten der Berufs- enossenschaften mit herangezogen werden; dann müßten die Kranken- Lssen auch ein Mitbestimmungsrecht haben. Wir verlangen, daß die Berufsgenossenschaften allein für die Unfälle aufzukommen haben. Das i} keine Belastung der Wirtschaft, sondern die Fürsorge für die Arbeiterschaft steigert deren Arbeitsfreudigkeit zum Nutßen der Wirtschaft. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Aba. Schwarzer - Oberbayern (Bayr. Volksp.): Die Par- teien der Rechten, das Zentrum, die Wirtschaftspartei und unsere Partei bedauern lehbaft, daß bei der jebigen Lage der Wirtschaft für die Arbeiterschaft noch niht mehr gesehen kann. Diese Novelle ist von den Parteien und von den Berufsgenossenschaften selbst ge- wünscht worden. Es mußte nah der UVeberwindung der Inflation

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

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wieder Ordnung geschaffen und bie Renken mußten erneut geregeß werden. Nun befürhten die Berufsgenossenshafien von dieser Novelle eine unerträglihe Belastung, und die Versicherten sind mit ihr auch nicht zufrieden. Wir halten die Einbeziehung der Gast- und Schankstätten, der Bühnenbetriebe und der Feuerwehr in die Unfallversicherung für geboten, aber wir fonnten um derentwillen diese Novelle niht verzögern. Bei der Einmütigkeit der Parieien in diesen Dingen sollten die Versicherten mehr Vertrauen zu unt haben. Der Aus\{uß hat die Vorlage wesentlih verbessert. Dic Unfälle auf den Wegen von und zur Arbeit sind in die Versicheruns einbezogen worden, die Unfallverhütungsvorschriften sind ausgebaut die Nentenberechnug ist verbessert usw. Alle Parteien haben zu Verbesserung der Vorlage beigetragen, und der Ausschuß hat id seiner Arbeit nicht zu shämen. Zur Aufhebung der kleinsten Nenten ohne Entschädigung konnten wir uns nicht entschließen. Wir be- antragen deshalb amen mit den genannten Parteien, daß den Wegfall dieser Renten als Abfindung ein dreifacher Betrag cinex Jahresrente gewährt wird. Namens der von mir vertretenen Nars teten kann ih nur versichern, daß wir das Geseß so gestalten wollen wle es den Versicherten und den Versicherungsträgern am besten dient. (Beifall) :

Abg. Nädel (Komm.): Es ist bezeihnend, daß die Negiee- rungéparteien sich aus\{weigen und daß man dieses umfangreiche Gesjeß in der knappen Nedezeit von einer halben Stunde besprechen soll. Das Gescß dient der Entlastung der Ünternebmer utd der Be- lastung der Versicherten.- Man hebt den Wert der Unfallverhütungs-

vorschriften eifrig hervor, aber die Vorlage enthält feine Verbesses rung des jeßigen Zustandes. Eine Nentenerhöhung ist nur teil« weise erfolgt bei den höheren Renten, aber nicht bis zur vollen Höhe des Jahresarbeitsverdienstes, wie wir verlangt haben, und die Kosten jollen die kleineren Renten bis zu 50 Prozent tragen, für die nah der Borlage nur der halbe Jáhresarbeitsverdienst zugrunde gelegt werden sollte, wofür wenigstens der Aus\chuß zwei Drittel eingeseßt hat. Aber hierdurch wird troß der Beseitigung der Drittelungs= grenze an dem Drittelungsverfahren festgehalten. Im Ausschuß hat selbst das Zentrum die Beseitigung der kleinsten Nenten bis zu zehn Prozent mitgemaht. Es ist ein Skandal, daß noch Renten von einer Mark vierteljährlich vorkommen, denn man hat die Aufs wertung der Renten verhindert, Auch der Antrag Schwarzer über die Abfindung verbessert die Sache nit. Die Berufsfürsorge soll nur eine Nentenquetsche abgeben. Die Berufsgenossenschaften baben gar kein Vertrauen bei den Versicherten. : -

„a. legale r (Tem) stimmt im wesentlichen den Aus\ch{uß- beschlüssen zu. Man könne hier mit Engelszungen TOBN ie aber „wohl den Andersdenkenden nicht überzeugen. Wenige Geseßzs enhvurfe jeten im Auss{uß so eingehend erörtert worden wie dieser. L er Gntwurf bringt gegenüber dem Kriegszustand und auch gegens- Uber dem Borkriegszustand wesentliche Verbesserungen. Wir können Sozialpolitik aber nur mit Nücksihtnahnme n die Wirtschaft treiben: beide hängen miteinander untrennbar zusammen. Die Lasten der Sozialversicherung müssen von der Wirtschaft getragen werden. Sie braucht dazu aber ärbeitêwillige und arbeitéfähige Menschen, die davon überzeugt sind, daß für sie gesorgt wird. Wir treiben Wirts aft nicht um der Wirtschaft, sondern um der Menschen willen. Die Wirtschaft ist heute, zu einem großen Teil unproduktiy, Wir müssen [Ur größere Produktivität sorgen. Der Nedner verweist auf die Ausführungen Dr. Schachts in Köln, der den Verteilungs- apparat unserer Wirtschaft als „noch immer in unerbörter Weise aufgebläht" bezeichnete und auf eine Vermehrung déèr selbständigen Geschäfte in Berlin von einundzwanzigtausend im Jahre 1913 um das Bierfache hinwies sowie die Vermehrung der Aufsichtsratsstellen auf 60 bis 70 Prozent \chäßte. Der in dem Geseßentwurf ein- geschlagene Weg führt und muß führen zu einem besseren Zusammens- arbeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Verwaltungs- arbeit muß guf das geringste Maß beschränkt werden. Immer reue

g G 262 2 S «Ansprüche dürfen aber nicht erhoben werden. Um ganz geringfügige

Beträge wird da gestritten, werden so und so viele Beamten und zwel, dret Instanzen in Bewegung geseßt, und das Ende ist ein Prozeß. Das muß aufhören. Manherlei Wünsche müssen zurüt- gestellt werden, wenn wir nicht ÜUnerreihbares fordern wollen. Eine andere geistige Einstellung der einzelnen Faktoren der Wirtschaft muß durch die Zusammenarbeit érreiht werden. Der Kampf muß in eine Auseinanderseßzung verwandelt werden.

: Abg. Stöhr (Völk) stellt fest, daß der Ausschuß saubere und sachgemäße Arbeit geleistet hat. Den Versicherten werde .durch die Borlage nicht wenig geboten Leider habe man die Versicherungs- grenze nicht erweitern Tönnen, Die verschiedenen Kreise und Wünsche müßten aber auf einen Nenner gebracht und zum Gedeihen der Gesamt- Oa ausgeglichen werden. Das Schicksal des deutschen Volkes beste e m der Besreiung von den drückenden Fesseln unabsehbarer Zeit, ‘die jeden innern und äußern Fortschritt hemmten. Vor allem müsse die Wirtschaft frei werden von den fremdvölkishen Bedin gungen, bon dem Mordinstrument des Versailler Vertrages und dem Dawes-Abkommen. Das deutsche Volk sollte gemeinsam Befreiungs- politik treiben, den Gedanken der Wahrhaftigkeit nit verkümmern lassen, um der Welt zu beweisen, daß wir keine Sklavenkolonie, Jondern ein ehrliebendes, selbstbewußtes Volk seien. In erstér Linie müsse der deutsche Arbeiter ausrufen: Fort mit der Neparationspolitik; im selben Augenblick würden auch die Grundfesten des Versailler Teufelswerks ins Wanken geraten. Oesterreich wolle jeßt fünftausend Arbeiter nah Amerika exportieren. Das „Berliner Tageblatt“ habe fir Deutschland {on einen ähnlichen Vorschlag gemacht. Die Ver- icherung nid Versorgung der hinterbliebenen Familienangehörigen eines Versicherten müsse weiter ausgedehnt werden. Der Nedner ordert Ausbau der Wirtschaftsverfassung und paritätische Gestaltung der Verwaltung. Er {ließt mit der Ankündigung, daß seine Fraktion für die Ausschußfassung stimmen und zum Zwecke der schleunigen L) GEbung gegen alle darüber hinausgehenden Anträge stimmen werde,

Die Sozialdemokraten beantragen die Einfügung neuer SS 546 a und 546 b, wona sich die Unfallversihherung auf das Solo- und Chorpersonal der deutschen Bühnen und das gesamte Personal der Gast- und Schankwirtschaften er- strecken soll.

Abg. Au fhäu ser (Soz.) befürwortet diesen Antrag.

__ Ministerialdirektor Grieser seßt auseinander, weshalb \iG diese Wünsche in dieser Vorlage noch nicht erfüllen ließen; indessen solle dafür ein besonderes Geseß gemacht werden.

Abg. Andre (Zentr.) verweist auf die Entschließung des Aus- schusses über die Erweiterung der Versicherung auf andere Berufs- zweige.

Abg. Luise Schroeder (Soz.) hätte eine Erklärung der Negierung gewünscht, ob niht auch die Krankenpfleger in die Ver- sicherung aufgenommen werden könnten. Zahlreiche Unfälle im Krankenpflegeberuf durch Ansteckung usw. bewiesen die Gefährlichkeit dieses Berufes. Das durchschnittlihe Lebensalter der Krankenpfleger sei nur 35 Jahre.

Abg. Nädel (Komm.) wünscht, daß überhaupt alle Berufs- zweige unfallversicherungspflichtig gemacht werden.

Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt; über die Entschließung des Ausschusses wird in der dritten Lesung abgestimmt werden.

Nach § 559 des Ausschußbeschlusses beträgt die Rente, solange der Verlebte infolge des Unfalls erstens völlig erwerbs-= unfähig ist, zwei Drittel des nah §8 563 bis 572 berechneten Jahresarbeitsverdienstes (Vollrente), zweitens teilweise er= werbsunfähig ist, den Teil der Vollrente, der dem Maße der Einbuße an Erwerbsfähigkeit entspricht (Teilrente).

Abg. Kar sten (Soz.) beantragt, daß die Vollrente den vollen Betrag des Jahresarbeitsverdienstes ausmachen Jen

Abg. Moldenhauer (D. Vp.) widerspriht dem Antrag, der eine Erhöhung der gesamten Nentenaufrwendungen um fünfzig Prozent bringen würde und nicht erträglih sein würde Der Antrag sei cuch im Rahmen der ganzen Vorlage mit ihren Verbesserungen des bisherigen Zustands sachlih nicht begründet.

Abg. Näde l (Komm.) spriht sih für den vollen Betrag des Jahresverdienstes als Vollrenie aus und stellt denselben Antrag.

Der sozialdemokratische An wird in namentlicher Ab- timmung mit 247 gegen 138 Stimmen bei 2 ungültigen timmen abgelehnt. Die Ausschußfassung wird angenommen. Nach § 559 b der Ausschußfassung wird zu Renten von fünfzig oder mehr Prozent der Vollrente (Renten der Schwerverlezten) u jeder Rente für jedes eheliche Kind bis zur Vollendung des fün zehnten Lebensjahres eine Kinderzulage in Höhe von 0 Prozeut der Rente gewährt, für Kinder, die sih nicht selbst erhalten können.

Abg. Luise Schroeder (Soz.) bezeihnet diese Kinderzulage ür völlig unzureihend und befürwortet . den Antrag ihrer Partei, iese Zugen bis zum. ahtzehnten Lebensjahre zu gewähren, und zwar zu allen Renten, nit nur zu den Renten der Schwerverleßzten.

Abg. Martha Arendsee (Komm.) spricht sich unter großer Unruhe des Hauses in demselben Sinne aus. (Präsident Löbe bemerkt, daß entweder die Beratung abgebrochen werde oder Ruhe troien müsse; in dieser Unruhe ließen sih die Verhandlungen nicht uhren.

__ Abg. An dre (Zentr.) bemerkt, daß es bisher überhaupt keine Kinderzulagen in der Unfallversiherung gegeben habe; erst diese Ver- lage habe sie gebraht und der Ausschuß Ee sie noch verbessert. Die Berechnungskosten bei allen Renten würden mehr betragen, als: die ganze Sache wert set.

Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt, ebenso ein kommunistischer Antrag, die Kinderzulage auf 20 vH zu bé- messen. Die Ausschußfassung wird angenommen.

Nach § 559 kann die Berufsgenossenschaft bis zum Ablauf der 26. Woche nach dem Unfall an Stelle der Rente ein Krankengeld in Höhe von zwei Dritteln des Grundlohnes ge- währen. Nach dem Antrag dex Regierungsparteient soll si dieses Krankengeld nach den Vorschristen dexr Kranken- versicherung bemessen. Der § 559 þ wird mit diesex Aende- rung angenommen, nachdem sich Abg. Jans#chek (Soz.) gegen den Antrag erklärt und Ministerialdirektox Griese thn empfohlen hat.

Nach § 559 e ist die Unfallrente mit Wirkung vom Tage des Unfalls an: festzustellen. Dabei gilt dex Verleßte für die Zeit, in der ex Krankengeld aus der Krankenversicherung be= gogen hat, als völlig erwerbsunfähig. Das aus der Unfall- versicherung gewährte Krankengeld wird auf die nachträglich für dieselbe Zeit festgestellte Rente angerechnet.

__ Die Regierungsparteien beantragen die Streichung dieses erst vom Ausschuß eingefügten Paragraphen. Jn namentlicher Abstimmung ‘wird mit 220 geger.-170 Stimmen gemäß diesem Antrag § 559 e gestrichen.

_S 588 dex Ausschußfassung seßt die Witwenrente auf ein Bünstel des Fahresarbeitsverdienstes und, solange die Witwe durch Krankheit wenigstens die Hälfte ihrer Erwerbsfähigkeit verloren hat, auf zwei Fünftel fest. § 588 wird mit einem Bas der Regierungsparteien angenomnien, wonach diese Er-

öhung nur gewährt wird, wenn die Beschränkung der Er- werbsfähigkeit länger als drei Monate bestanden hat.

Z 616 trifft die Bestimmungen über die Rentenabfindung. Der Ausschußbeshluß bestimmt: Beträgt die Rente eines Ver- leßten ein Viertel (Regierungsvorlage ein Fünftel) dex Voll- rente, oder weniger, so kann die Berufsgenossenschaft den Ver- icherten mit seiner Zustimmung durch Gewährung eines dem

‘erte seiner Fahresrente entsprechenden Kapitals abfinden. Troß der Abfindung soll Rente weitergewährt werden, wenn durch nachträgliche * exshlimmerung die Erwerbsfähigkeit um mehr als 10 vH weiter gemindert wird. Die Rente wird um den Betrag gekürzt, der bei Berehnung der Abfindung zu- grunde gelegt war. ;

Die Sozialdemokraten beantragen, daß die Abfindung nux bei Renten von einem Fünftel der Vollrente oder weniger ein- treten kann, daß die Rente wieder auflebt, wenn sih die Er- werbsfähigkeit ens um 10 vH“ weiter vermindert und dann die Rente um den Betrag gekürzt wird, der als Ab- findung gewährt ist, wobei ratenweise Abzahlung zuzu- gestehen ist.

Die NRegierungsparieien beantragen: Sind seit dem Un- fall zwei Fahre vergangen und beträgt die Rente des Ver- leßten niht mehr als ein Zehntel der Vollrente, so kann ihn die Genossenschaft durxh Gewährung des dreifachen Betrages seiner Fahresrente abfinden. Fm übrigen stimmt dieser Än- trag mit dex Ausshußfassung überein.

Die Kommunisten beantragen, die Abfindung überhaupt gu streichen.

Abg. Karsten (Soz.) führt zur Begründung seines Antrags aus, daß die Ausschußbeschlüsse ungerehtfertigte Härten enthielten, was gerade auf Vorschlag der Partei geschehen sei, die immer behaupte, das meiste für die Sogialpolitik zu tun.

Abg. A n dre (Zentr.) weist die Vorwürfe des Vorredners zurü. Es bleibe ja doch in allen Fällen der Anspruch auf Krankenbehandlung troß der Abfindung bestehen. Das Zentrum habe für die Erhaltung der Nentenansprüche und die anderen Rechte der Abgefundenen mit aller Gnergie gekämpft. (irm bei den Kommunisten.) Nun werde man ja sehen, ob die Herren von der Linken den Mut haben würden, das Geseß bzulehnen.

Ministertialdirektor Grieser tritt für die Aus\{Gußfassung ein.

Abg. del (Komm.) führt aus, seine Partei sei grund\äßlich gegen die Abfindung womit die Berufsgenossenschaften nur die

eute ein für allemal loswerden wollten.

Die Anträge der Sozialdemokraten und Kommunisten werden abgelehnt, § 616 wird in der Fassung der Regierungs- parteien angenommen.

Nach § 848 sind die Berufsgenossenschaften verpflichtet, dafür zu sorgen, daß, soweit es nach dem Stand der Technik und Heilkunde und der Leistun ge der Wirtschaft möglich ist, Unfälle verhütet werdeWund bei Unfällen den Ver- leßten eine wirksame erste Hilfe zuteil wird.

_ Abga. Höllein (Komm.): Es f unerhört, daß man solche Selbstverständlichkeiten in das Geseß hineinschreibt. Freilih, man weiß ja, wie die Berufsgenossenshaften im Sulerelle es Kapitals handeln, Besonders bezeilmend ist, daß auf die Leistungsfähigkeit der Wirtshaft Nücksiht genommen werden M Dem Kapitalismus fallen Menschenopfer unerhört zum Opfer. Auf die Leistungsfähigkeit

r Wirtschaft wird ohnehin schon genug Rücksicht genommen. Redner beantragt die Worte: „und nah der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft" zu streichen.

Ein Antrag dex Kommunisten M namentliche Ab- timmung über diesen Antrag wird abgelehnt; der Antrag

öllein selbst wird in einfaher Abstimmung gegen Kom- munisten und Sozialdemokraten abgelehnt und § 848 un- verändert angenommen.

Abg, Schmidt- Cöpenick (Soz.) befürworiet einen Antrag seiner Partei, die Paragraphen 931 bis 940 zu streichen, Die Land- wirtschafisarbeiter dürften nicht \{lechter bébanbelt werden als die Vndustricarbeiter.

Abg. Behrens (D. Nat.) befürwortet unter Polemik gegen den Vorredner die Aus\chusbeschlüsse. Die Verhältnisse der Land- wirtschaft seien anders als die der Industrie. Eine Nentenfestsezung nach dem Muster der Industrie würde einen aroßen kostspieligen Ver- waltungsapparat notwendig machen, ohne daß davon die Arbeiter einen Vorteil hätten. (Beifall rets.)

Jn namentlicher Abstimmung, die von den Sozial= demokraten beantragt ist, wird der Ge Antrag mit 247 gegen 135 Stimmen abgelehnt,

8 1559 erhält auf Antrag gie ler (Dem.) in seinem ersten Absaß die Fassung: „Fst ein Versicherter getötet oder derart verleßt worden, daß er vorausfichtlich nah acht Wochen noch nicht wieder vollerwerbsfähig ist, so untersucht die Ortspolizei- behörde des Unfallorts sobald als möglich den Unfall.“

Abg. Karsten (Soz.) befürwortet einen Antrag, in Art. 115 die Bestimmung, daß die neuen Vorschriften über Berechnung der MNenten und über die Versicherungsgrenze vom 1. April 1925 ab rücwirkend in Kraft treten sollen, dahin zu ändern, daß sie bereits vom 1. Januar ab in Kraft treten sollen.

Der Antrag wird abgelehnt, ebenso noch weitere sozial- demokratishe Anträge.

Nach Beendigung der zweiten Lesung wird auf Vorschlag des Präsidenten Löbe auch noch die dritte Lesung vor- genommen. Eine allgemeine Besprehung findet nicht statt. Zur Einzelberatung liegt nur ein vom Abg. Nädel (Komm.) befürworteter Antrag auf Mitwirkung der Betriebsräte bei der Unfallverhütung vor. Fn einfacher Abstimmung die Unterstüßung für einen kommunistishen Antrag auf naments- liche Abstimmung genügte nicht wird der Antrag abgelehnt.

In der Gesamtabstimmung, die auf Antrag Esser (Zentr.) namentlich ist, wird die Novelle zum Unfallversicherungsgeseßz mit 334 gegen 26 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten nux die Kommunisten, Fünf Abgeordnete enthielten sih der Stimmabgabe. Ueber die zu der Vorlage eingébrahten Ent- shließungen wird später abgestimmt werden.

Präsident L ö b e fragt nunmehr das Haus, ob es jeßt noch es ist bereits 9 Uhr vorbei geneigt sei, den nächsten Punkt der Tagesordnung in Angriff zu nehmen, nämlich die Anträge auf Kündigung des deutsch-spanishen Handels vertrages. Von vielen Seiten ertönen zustimmende Zurufe. Zunächst erhielt das Wort zu einer Regierungserklärung

Ministerialdirektor Winter vom Auswärtigen Amt. Die Erklärung lautete: Jch habe für die Neichsregierung zu den Anträgen folgendes zu erklären. Erstens zu den Krediten für die Winzer: ein Kredit von dreißig Millionen is inzwischen aufgebraht worden und auf die Ländec derart verteilt, daß Preußen 6,7, Bayern 7,6, Hessen 9,7, Baden 5,2, Württemberg 4,3 Millionen, Sachsen 157 000 und Thüringen 75 000 Mark erhalten, (Heiterkeit.) Die Regierunaen sind auch bemüht, diese Summen {nell zu verteilen, damit sie noch für die Bekämpfung der Nebenschädlinage und für die Vorbereitung der neuen Ernte verwendet werden können. Zweitens babe i de Steuererleihterungen für den Weinbau mitzuteile î inanzministerium die erforderlichen Anweifu1 Weinsteuer den Finanzbehörden alsbald hat zu dem find die Zusagen über erleihterte Zahlung der | dadurch eingelöst, daß in dem Entwurf, der dem Reichstag zugegan ist, als Termin der Zahlung der fünfzehnte Tag des dritten Monat festgeseßt ist, der auf den Monat folgt, in dem die Steucrs{uld ent- standen ist i 3erhandl i

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Spanien zu er? Nachdem der Reichstag dem Vertrag- am 25. Mai zugesti hatte, wurde er vom f\panisden Parlame

12. Sitnt- ge c und am 21. Juni wurden die Natifikations- urkunden au auscht, Im Anschluß daran hat der deutshe Bot- hafter bei der spanishen Regierung den Antrag gestellt, sofort neue zunehmen, mit dem Ziel, die Bestimmungen det Vertrags zu ändern, die bei der Beratung im Neichstag k worden sind. Mit dem spanishen Botschafter in

C Tas G Verhandlungen

gleichen Sinne gesprodben worden. Eine Antwort der spanischen Ne- gierung auf diesen Antrag steht noch aus. Alsbald nach Eintreffen der Antwort soll in Madrid mit den Verhandlungen begonnen wer Die Reichsregierung kann erwarten, daß damit baldiast bec ì wird und hofft, daß die Verhandlungen zum gewünschten Ergebnis führen. Viertens verweist die Regierung auf ihre bei der Beratung des Vertrags abgegebenen Erklärungen, an denen sie in vollem Um- fange festhält, Sie möchte im gegenwärtigen Zeitpunkt jedo davon absehen, den damaligen Erklärungen neue ergänzende hinzuzufügen.

Abg. Graefe (Völk) hält sofortigen Eintritt in die Beratung für notwendig. Die Antwort des Negierungsvertreters sei keine Antwort gewesen.

Abg. Schult - Bromberg (D. Nat.) spricht gegen die heutige Beratung.

Bei der Abstimmung wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Kommunisten die heutige Beratung abgelehnt. Das Haus vertagt sich auf Sonnabend 1 Uhr. (Kleine Vorlagen.)

Schluß 9s Uhr.

Preußischer Landtag. 55. Sißung vom 26. Juni 1925, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscber Zeitunzsverleger*®).)

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Abg. Pie dck (Komm.), den kommunistishen Antrag auf die heutige Tages- ovdnung zu seßen, der fordert, daß im Plenum etne A Den soll über die Umbildung der preußischen

tegierung. Die Forderung scheitert, da Widerspruch aus dem Hause A wird. (Lärm bei den Kommunisten.)

Das Haus überweist sodann 4 Anträge Conradt ees Nat.) über Handwerkerfragen der Ausshuß-

eratung. Die Anträge betreffen die Vorlegung eines Reichs- S die Nachprüfung der Steuergeseßgebung zur ntlastung von Handwerk, Handel und Gewerbe, die Wahr=- der Futeressen des Handwerks durch Ein- in den nächsten von Handwerkecn,

nehmung stellung einer Ministerialdirektorstelle vaushalt sowie die Begnadigung vewerbetreibenden usw. wegen geringfügiger Ver= ehen gegen die Preistreibereiverordnungen sowie die lußerkraftsezung der Wuchergeseße. Auch ein Antrag Faeger (D. Nat.) auf Bes Uns des Straßen- handels mit Lebens- und Genußmitteln, Gebrauchsgegen- s usw sowie der Antrag von Kries (D. Nat.), die Existenzmöglihkeit des Photogra phen- ge werbes nicht durch die Einführung der vollständigen

onntagsruhe vernichtet wird, werden der Auss{hußberatung überwiesen.

Nach C E GT ee Erledigung einer Reihe von Straf- verfolgungssachen, in denen der Landtag die Genehmigung versagte, folgt die Beratung eines Berichtes über zwet chreiben des Abg. E A (Wirtschaftsp.), der einer Aufforderung des Landgerichts Berlin-Lichtenberg, als Zeuge zu erscheinen, niht Folge geleistet hatte und vom Amts= gericht mit 100 Mark bestraft worden ist.

Abg. Kil ian (Komm.) sieht in dem Vorgehen des Amtsgerichts den Versuch einer Einschränkung verfassungsmäßig aarantierter Rechte der Abgeordneten. Ein Abgeordneter brauche einer solchen Aufforde- rung nicht Folge zu leisten; er werde sonst der Ausübung seines Be- rufes als Abgeordneter entzogen. Jn einem anderen ähnlichen a sei einem kommunistishen Abgeordneten von einem Geriht die Vor- führung angedroht worden. Es liege au ein Präzedenzfall vor. So

aben im Maadeburaer Ebertprogek Landtaa und Geschäftsordnungs- aus\{chuß mit Recht den Standpunkt vertreten, es müsse dem einzelnen Abgeordneten überlassen bleiben, ob er einer Aufforderung, vor Ge- richt zu erscheinen, Folge leisten wolle oder nit,

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

| über die Ausshußberatungen geäußert hatte,

Nachdem Abg. Gottwald (Zentr.) sich- als Berichterstatter c U Bbera gab ein Vertreter des Fustlzministeriums eine Darstellung des Falles. Der Abg. Bischoff habe sich nachträglih entschuldigt, die Strafe sei dann aufgehoben worden. ine bloße Vorladung zum Termin sei keine Be- |chrankung der persönlichen Freiheit des Abaeordneten. Er könne ohne Genehmigung des Landtags sehr wohl geladen werden; nur bei aus- wärtigen Vernehmungen sei das anders Wenn z. B. eine Plenar- sizung oder Aus\chußsißung sei, so gehe selbstverständliG die Aus- übung des Abgeordnetenmandats einer gerichtlihen Aufforderung vor. Hätte der Abg. Bischof geschrieben. er sei verhindert, so wäre eben deo Termin aufgeschoben worden. (Lachen links.) Die Verfassung behandelt nur Strafverfahren wegen einer friminell strafbaren Handlung. Es ist niht anzunehmen, daß Ordnungsstrafen und dergl. von der Ver- fassungsbestimmung mit umfaßt werden. Im vorliegenden Falle er- [heine also ein Vorwurf unberechtigt. (Laßen und Widerspruch links und in der Mitte.) Selbstverständlich ist eine Verhaftung oder eine awangsweise Vorführung eines Abgeordneten immer an die Genehmi- gung des Landtags gebunden .

Abg. Dr. Klamt (Wirtschaftsp.) erklärt, seine Fraktion habe sich niht geäußert, da sie das Gutachten des Justizministeriums erst abwarten wolle Bedauerlich sei daß der Präsident den Abg. Bischoff niht mehr in S{buß genommen habe; er habe aewußt, daß der Ge- s{häftsordnungsauë[chuß vor vier Wocken niht zusammentreten werde. Auch der Vorsibende des Aus\{usses Grzesinski habe ih nit für Bischoff eingeseßt. Er habe ihm vielmehr empfohlen, die 100 M zu bezahlen, und zu versuchen, sie später wieder zu erhalten.

Präsident Bartels erklärt dazu, daß er ordnungsgemäß die Angelegenheit dem Geschäftsordn ungsaus\chuß überwiesen habe.

Abg. Dr. Körner (D. Vp.) betont, daß der Abgeordnete durh Art. 37 der Re chsverfassung geschüßt sei. Es bedeute eine Beschrän- kung der Freiheit, wenn er gezwungen werden sollte, einer Ladung Folge zu leisten. W vas Gericht der Ansicht sei, daß er sich vor einer Vernehmung drücken wolle, dann habe es die Genehmigung des Landtags einzuholen.

Abg. Pie ck (Komm.) sieht gleihfalls in den Ausführungen des ninisteriums den Versuch, die Nechte der Ab-

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ertreters des Just geordneten einzuschränter : Vertreter des Justizministeriums erwidert, es sih hier um eine Auslegung der Neichsverfassun j he Interpretation nur durch Neichsgeset a. Leinert (Soz.) j es als einen ungew daß man in die Be n hätte

ratungen des Ausschusses eine Plenar- erst das Gutachten abwarten follen. Die flüssia. Es handele sich lediglich um die Gat-

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d \hußantrag angenommen werden solle. Unde- E Le M S C eta E

ere, daß der Bertreter des Justizmtinistertums

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rungen gemacht habe wie im Aus\{buß, die die

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ungen nicht weiter gebraht hätten. Sollten vielleicht diese tngen schon das Gutachten selbst sein? TFedenfalls bedeuteten

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sie eine merkwür vegnahme der Entschließungen des Justize ministers. Jm sei man der Meinung gewesen, daß Art. 37 über die Immunitätsrehte gegen ieden fremden Eingriff geaen die persönliche Freiheit hüben solle. Man wäre da shon in Differenz ekommen - mit dem Vertreter des Justizministeriums. Der Redner erklärt ih für den Aus\{hußantrag auf Vorleguna eines Gutachtens. Das Gutachten müsse aber {riftli sein und von dem Ministerium

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teht eigenartig sei es von dem Abg. Dr. Klamt ge- wesen, daß er eußerung des Vorsißenden des Geschäftsordnungs- chusses Grzesinski, Bischoff solle die 100 4 bezahlen und versuen, das Geld später wieder zu bekommen, hier angezogen habe. Diese Aeußerung sei niht im Geschäftsordnungs8ausshuß gefallen. Offens bar solle ihre Wiedergabe den Ausshußvorsißenden diskreditieren. (Lebh. Widerspruch des Abg. Dr. Klamt.) :

Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Landtag wolle beschließen: A R

„Auf das Schreiben des Abg. Bischof vom 26. Mai 1925 werden das Ministerium des Innern und das Justizministerium bes{leunigt um ein Gutachten über die im Schriftwechsel des Abg. Bischof mit dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg berührten Fragen ersucht."

Ein Vertreter des Justizministeriums erividertt Meine Ausführungen sollten nicht etwa ‘das Gutachien erseßenz ih habe nux den tatsählihen Sachverhalt und die 1m S eäußerten Ansichten darlegen wollen. (Unruhe und Widerspru inks.)

Abg. Nu \chke (Dam.): Diese Darlegung zu geben, war doch Sache des Berichterstatters. Die Verhängung einer Ordnungsstrafe p nicht gleihbedeuiend mit einem Strafversahren, meint der Herr tommissar. Wir müssen dringend wünschen, daß sich in diesem Bunte das Gutachten von seiner Auffassung unterscheidet. Die Berhängung einer Ordnungsstrafe ist die Einleitung eines Straf- verfahrens, es kann befanntlich auch eine Pra ase ins Spiel kommen. Vor allem müssen wir das Gutachten haben. Geschiebt er Rücksicht auf die Immunität niht Genüge, so muß auf dem Wege des Geseßes Remedur geschafft werden.

Nach einer kurzen Erwiderung des MNegierungsvertreters führt Abg. Dallmer (D. Nat.) aus, E der Jmmunität die Sicheruag und Aufrechterhaltung der echtspflege nicht vergessen werden dürfe. (Lärm bei den Kommunisten.) Hier liege eine Fnter- essenkollision vor. Man müsse das Gutachten abwarten.

Auf Antrag R i e d e 1 (Dem.) wird die Debatte geschlossen.

Zur Geschäftsordnung bemerkt A

Abg. Körner (Völk.), daß der Reichstag grundsäßlich die Ladung ablehne; der Gef äftsordnungsaus\MGuß hat e sich mit dem Reichstag in Verbindung seben sollen. , :

Abg. Pieck (Komm.): Wir beharren dabei, daß der Fall an den Ausschuß zurückverwiesen werden muß. L

Nach einer toeiteren Aussprache zur Geschäftsordnung wird der An Gan as angenommen.

Darauf seßt das Haus die zweite Beratung des Hauss halts der Forstverwaltung fort. A

Abg. Freiherr v. Wangenheim (Wirtschaftl. Vereinig., D. anne geht N die Waldweide und a die bestehenden alten

erechtsame der Waldanwohner, sowie auf die alten Holzgerechtig- keiten näher ein, um die Verwaltung zu bitten, bei ihren Maß- nahmen zur Ablösung nicht zu rigoros zu. verfahren. Dann ver- breitet er sich über das Thema der Aus- und Fortbildung der Forst- beamtenschaft und uerst die in dieser Richtung vom Haupt» aus\chuß gemachten Vor aae, insbesondere den Plan der Berein- heitlihung des forstlichen Versuhswesens. Zur Frage Ler Reorgani»- sation der Forstverwaltung akzeptiert er, da die Schaffung eines rôllig R en Forstressorts ausges{lossen erscheine, die Aus- ußanträge auf Einrichtung selbständiger Forstabteilungen unter

erforstmeistern als Dirigenten mit kollegialer Verfassung.

führungen aus der vorgestrig v.d. Bu §\ch e kommt auf einige

D selbst stamn

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Ausführungen aus der vorgestrigen Beratung zurück. Er bemerkt: Der Forstetat q mit 15 Vieillionen Mark durch Umsaßsteuer und dergleichen neu belastet, die den Reinertrag pro Hektar beeinflussen. Die auffallende Ee runs des Reinertrages is also immerhin ein Zeichen dafür, daß die Ausnußung des Forstgeländes gegen 1913 nicht schlechter geworden ist. Den Vorschlag der Trennung der Holz- berwertung von der übrigen Ge En halte ih nicht füv praktish. Mit der bisherigen Organisation des HLUBORE und der Holzverwertung Haben wir vorzügliche Resultate erzielt. An die weitere Durchdringung der Verwaltung mit kaufmännischem Geist sollten wir doch auch mit der O Vorsicht herangehen. Noch nicht ein Fünftel des Gesamteinschlags T an die Firma Busold vergeben worden. Dieser Unternehmer hat etwa 160 Angestellte beschäftigt. Von einem Millionenverdienst kann keine Rede sein. Wenn Herr v. Treskow den Einschlag für viel zu hoch bezeichnet hat, so ist eine Ueberschreitung des planmäßigen Einschlaas um 10 Proz. wohl noch als niedrig anzusehen, wenn man berüdsihtigt, ein wie aroßer Holzbestand allein in den Regierunasbezizken Frankfurt und Potsdam dem_Eulenfraß zum Opfer gefallen ist. In der Zusammen» legung von Oberförstereien dürfen wir nicht zuweit gehen, dürfen uns vor allem nîicht der Fllusion hingeben, daß damit große Er- ar gemacht werden. Der Eulenfraß ist erfreuliherweise in iesem Fahre nicht im früheren Umfang aufgetreten; wir dürfen