direkten männlichen Erben das Geschäft übernehmen können, so glaube ih, daß, wenn eine derartige Firma liquidieren müßte, das für die beteiligte Familie sehr s{chwierig sein würde. Es kommt doch auch vor, daß eine Kohlenhändler- firma gewissen Abnehmern große Kredite gegeben hat, daß sie in irgend einer Weise in dem Werke, dem sie liefert, Geld stecken und infolgedessen ein großes Jnteresse daran hal Die Geschäftäverbindungen weiter zu führen, um beurteilen zu können, ob das Geschäft immer gut fortgeführt ist und ob das Geld genügend ki untergebradl ift. Dahei ift diese JIrage keine so reine Doktorfrage, sondern hat einen gewiß praktischen Wert, da das Syndikat doch keine ephemere Ei
scheinung von wenigen Jahren ist, sondern ih voraussatlih weiter erhalten wird
Generalfekretär Dr. Beumer-Disseldorf, M. d. R
imrat Kirdorf hat aan ritig die Schwierigkeiten
denen das Sykdikat den Händlern gegene
Ii iten dex, „Kohlenfurcht" Haben
acfordert, das Synditat solle den
] Í waren dieselben Handels-
ein Kohlengusfuhrverbol
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Was die erste Frage anlangt, ss bin ih nicht in det Lage, hierüber Material vorlegen zu können; vielleicht können die Herren des Vorstandes des Syndikats hierüber Auskunft gehen
Die zweite Frage habe ih bereits in meinem heutigen Referat beantwortet, als ih äanführte, daß zahlreiche Eisen hüttenwerke und andere große Werke bestrebt find, sih eigene Kohlenzechen anzulegen.
Es sind hierzu noch einige Unterfragen gestellt, und zwa v0 ¿Frage
Würde ih die Könzentration der Betriebe anders gestaltet haben, wenn das Kohlen syndikaät nicht zustande gekommen wäre? und die Frage!
Sind Entschädigungen der in kartellierten Betrieben beschäftigten Personen bei Produl tionselnsGränfungen oder hei Auflassung von Betrithen elnzelner dem Kartell ange h driger Unternehmer vorgesehen?
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Diese ¿Frage würhe nur dann beantwortet werden Tonnen wenn Die erte Frage in N\ 18 bejahl werden \ollte
Diréltor Unckoll-Esson Die Frage a muß direkt mil Noi bognitwortet werden, IöIndirelt ift ja eine Einwirkung wohl dadur mögli, daß den Zechen durch Vertrag das NRoct gewährleistet ist, da, wo mehrere Shächte im NBesihze eines Syndikatsimitgliedes ind, diesex immex in dex Lage if die Absazmengen von einzelnen Zechen auf die anderen zu verde ben
Frage h trifft füx uns nicht zu
NByparat Gotheih- Breslau, M. d. R Es war seiner zeit erwähnt worden, daß die eine Zechenverwaltung eine andere angekauft hätte, die sie nit in Betrieb gesezt hätte nue un davon Förderquantum zu befommen E8 wäre wünschenswert, wenn wir Material darüber bekämen, in welchwem Umfange derartige Verschiebungen stattgefunden haben (Generaldirektor, (Goheimer Kommerzienrat Kirdorf enkirhen Die Frage des Hexrn Gothein bezieht sh auf nselben Fall, dex schon in dex Vorverhandlung erwähnt ift
indirekte Einfluß des Syndifats auf die Konzentration
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nzelner Betriebe ift (\. Frage 12a) darin suchen, dak die timmuna des Syndikats lautet: alle diejenigen Beteiligten nta h
dikats, die mehrere Schächtanlagen besike Tonnen
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ein Ganzes rochnen Also die Quote. die Gelsen
mnnähernd 7 Millionen aut 15 Anlage dert
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okfommeon, daß die Borahaugesoll\chaft n hat der HA
die Zeche ht mehr l
gestern ausführte, daß die Zeche Steingatt außer Betrieh war Nein: erst durch deth Ankauf ist fie außer Betrieh gesekt worden.
Vorsihènder: Das Wort wird iht méhr verlangt wir Tfönnen biese Frage verlassen und gehen über zit [
teferent Regierungsrat Dr. Voelcker: Meinée erren! M1 dieser Frage ist eine ganze Neihe von Unterfragen gestellt worden; ih möchte sie zunächst verlesen, ehè ich Beantwortung eitigehe
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Frage 13 Gat das Kartell (Syndikat, die Könventidgh) auf die Arbeiter- und Lohnverhältnisse dz, syndizierten Betriebe Einfluß äehahtt Unterfragen.
Gat sich das Kartell auch eine Einwirkung auf die Arhoita und Lohnverhältnisse der in des Fartellierten Notriehen beschäftigten Hr heiter H 11 f ga he qgestelll 2
NMelcho Vereinbarungen sind in dieser Richtung unter den Tkartellierten Betrieben gelroffen wordep?
A in8hesandere versucht worden. Hie Nyhoitoy schaf! non gewissen Nrheiterorganisationen ((Gemexrf schaften, politishen Parteien 11. \ w.) oder zum Nustritt zu bestimmen?
Welche Mittel der Einwixkung auf Arheitnehmé sind bisher thatsählich seitens Des Kartelss in Nh- wendung aebradi worden? (Aussfperrung fartellierten Betrieben u. #. w.)
Melche Erfahrungen sind hinsihtlih dex wirkung auf die Lohn- und Arheitsverhältnisse in Tartellierten Betrieben beschäftigten Personen bisher gemah!, welhe Erfolge damit erzielt worden?
Sind Entschädigungen der in den kartellierten Bo trieben beschäftigten Personen bei Produktions einshränftungen oder heim Auflassen von Bêtriohon einzelner dem Kartell angehöriger Unternelhmei gesehen ?
Mio hätten sh wahrscheinlih die Arheiter- unh Lohnyerhältnisse gestaltet, wenn das Kaohlensyndikat nicht zu stande gekommen wäre?
Melchen Einfluß hätte vorausschtlih dio Auflösung des Kohlensyndilats auf die Arheiter- verhältni}e
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a. innerhalb der syndizierten Betriehe ? h. in den anderen Judustriezweigen?
Meine Herren, wie aus dem Syndikatsvertrage fich mil
eutlichkeit ergibt, befaßt sch das Syndikat nichl
mi DO Regelung von Arhbeiterangelegenheiten
as Syndikat hat sid lediglich geschäftliche Zwecke zur Aufgabe gesetbk "a it aud | zunehmen, daß wrgendwelhe geheimen Abmachungen
mit Abkicht vershwiegen würden, getroffen worden
es gibt eine ganze Neihe von anderen wirtschaft Vereinen oder Unternehmervereinigungen, welche sich mil
jozialpolitiihen Fragen beschäftigen, sodaß das Syndik
diesen die Regelung der
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