1903 / 72 p. 38 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

mit ca. 10% Stücken

blen mit ca. 20% Stücken örderkoblen mit ca. 259%, Stüden . . örderkoblen mit ca. 35 9%/, Stüdcken . ierte Koblen mit ca. 45%, Stüden . Bestmelierte Koblen mit ca. 609% Stück Festmelierte Koblen mit ca. 75 9/4 Stücken

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wonach Bedingungen zu liefern haben:

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Die Lieferung und Abnahme dieser Mengen hat zu der Zeit vom E C N ¿

Die Preise verstehen fih für eine Tonne von 1000 kg frei Eisen- bahnwagen auf der liefernden Zeche, zahlbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug. Als Erfüllungs- ort gilt für die Lieferung die vorstehend genannte Zeche, im übrigen aber und namentli für die Zahlung, Esfe n.

Betriebsstörungen und Betriebseinschränkungen, Arbeiterausstände, gleichviel, ob solhe durch Vertragsbruh oder infolge von voraus- gegangenen Kündigungen von Arbeitern eintreten, Tigene Gewalt jeder Art wozu auch Mobilmachung und Kriegsfall renen eutbinden für diè Dauer und den Umfang der dadurch auf der liefernden Zeche notwendig werdenden Einschränkung von, dér Lieferung und findet eine Nachlieferung dadur ausfallender Vertragêmengen

Der Weiterverkauf der vorstehenden Mengen an die Eisenwerke des rheinish-westfälishen Industriebezirkes, ebenso an Eisenbahnen, soweit leßtere Lieferungen niht auf dem Wasserwege erfolgen, ist ausges{lossen. :

Die Zechen sollen berechtigt sein, im Falle ihnen von der Bahn- verwaltung nicht eine genügente Anzabl von 10 Tonnen-Wagen zur Verfügung gestellt wird, solhe mit höherer Ladefähigkeit vollbeladen zum Versande zu bringen.

Der Versand erfolgt nur unter dem Namen und mit Beklebe- zetteln der versendenden Zeche.

Zur Sicherung der ordnungsmäßigen Erfüllung Ihrer Verbind- lihl.iten haben Sie eine Kaution in Höhe von M in einer uns genügend erscheinenden Form bei uns zu hinterlegen; der vor- liegende Abs{luß tritt erst nach Hinterlegung der Kaution in Kraft.

Der Vertrieb der gekauften Kohlen darf ohne unsere besondere

Zustimmung nur nah folgenden Strecken bezw. Stationen erfolgen :

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Gültig für die Abs{lusgeit 1893/94

Wir bestätigen bierdur den mit Ihnen getätigten Abs{luß. wo- noch Sie von uns zu entnehmen und wir Ihnen unter umstebenden Bedingungen zu liefern baben

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Wir bestätigen hierdurch den mit Ihnen getätigten U Sie von uns zu entnehmen und wir Ihnen unter umstehenden

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5) Halbmagere Kohlen 1902 1903 7,25 7,25 Siebstücke und Knabbeln . . 8,25 8,25 Gew. Mager 8,75 8,50 Gew. Mager 9,25 9,— Gew. 10,50 10,-— L175 T

12,50 12,— S bgrusfkoblen , . . .

6) Magerkohlen. 1902 1903 7,— 7, 8,— 8,— 8,50 8,25 ° 9,— 8,75

10,— 9,50 11,00 11,— 12,50 12,—

Siebstücke und Knabbeln . Nußkohlen 1V 8/15 mm . Siebgruskohlen . . Gew. Anthracitnuß T . . Gew. Anthracitnuß 11... Gew.

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keiten haben Sie eine Kaution in Höhe von M...

uns geaen Rh Form bei uns zu hinterlegen. er Vertrie

Strecken bezw. Stationen erfolgen:

Die Lieferung und Abnahme ll erfolgen:

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der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug.

L Sie verpflichten sich, 0 ‘ohlen, Koks und Briketts von Zechen des Nuhrgebiets, die unserer Vereinigung niht angehören (eins{ließ;lich Zeche NRheinpreußen), weder zu kaufen noch zu vertreiben, sei es un- mittelbar oder mittelbar, widrigenfalls die Preise für \ämtlie zwischen Ihnen und uns bestehende Vieferungöverträge sich für die ganze Ver tragszeit um A 0,50 die Tonne erhöhen. Z

Als Erfüllungsort gilt für die Lieferung die Zehe, im übrigen aber, und namentli für die Zahlung, Essen.

Die Ausführung der Versandverfügungen auf ein bestimmtes Lade-

gewi kann nur nah Maßgabe der den Zechen zur Verfügung stehenden Sisenbahnwagen stattfinden, auch kann die Lieferung an! bestimmten Tagen niht gewährleistet werden. L Bleiben Sie während der Monate März bis August mit der Abnahme im Rückstande, so sind wir berechtigt, die Liefermengen während der Monate September bis Februar in demselben Verhältnisse zu ver- mindern; auch sind wir nur insoweit zur Lieferung einzelner Sorten verpflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Jhrer sämtlichen mit uns geschlossenen Lieferungsverträge ihren Abnabmeverpflichtungen nachge- tommen sind, ohne uns durch diese Bestimmungen der uns im Falle säumiger Abnahme geseßlih zustebenden Recte zu begeben.

, Betriebsstörungen und Betriebseinshränkungen, Arbeiteraus\tände, gleichviel, ob solche durch Vertragsbruch oder infolge von vorausge- gangenen Kündigungen von Arbeitern eintreten, böbere Gewalt jeder Art wozu auch Mobilmachung und Kriegsfall renen für die Dauer und den Umfang der dadur notwendig werdenden Ein- s{hränkung von der Lieferung im Verhältnisse der Verringerung der Her- stellung in den einzelnen Sorten nah Abzua des Verbrauchs für eigene Zwecke der Zechen und findet eine Nacblieferung dadur au fallender Mengen nicht statt __ Die Lieferung der gekauften Koblen Eisenbahnen und Gasaniîtalten ist obne unsere Genehmigun stattet; auch dürfen Magerkoblen an KFeldbrandziegeleien unt brennereien weder unmittelbar noch mittelbar geliefert werden widerbandlungen haben eine Erböbung des Preises um #4 jede gelieferte Tonne zur Folge :

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Zur Sicherung der Taretgomäbigen Erfüllung Ihrer Verbindlich- . in einer

der gekauften Kohlen darf nur nah folgenden

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haben in jedem Falle eine Erhöhung des Preises um drei Mark für jede Tonne zur Folge.

Sie verpflichten \sich{, beim Weiterverkaufe dieser Mengen die Ver-

kaufspreise so zu bemessen, daß die Höhe des Gewinns zu JIbrer Tätigkeit und zu Ihrem Risiko den Umständen na in keinem Miß; verbältnisse steht. Diese Bedingung baben Sie auch etwaigen Wieder- verkläufern aufzuerlegen. Verstoßen Sie oder einer Ihrer etwaigen NaGmänner hiergegen so haben Sie für jed ine ) D ise ve s Rae o haben Sie für j de zu einem zu boben Preise verkaufte Tonne eine Strafe von zehn Mark an uns zu zahlen. ußerdem find wir in diesem Falle berechtigt, ohne weiteres von sämtlichen zwischen uns be- Jen den N TErUP En zurückzutreten.

Varüder, ob ein Fall zu hohen Gewinns vorliegt, soll unt Aus\{luß des Nechtswegs die Handelskammer zu Essen, A ein DOR dieser für diesen Zweck zu wählender Ausschuß endgültig entscheiden. _, Für die ordnungsmäßige Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten haben Sie eine Sicherstellung, welche uns als Faustpfand dienen \oll, in einer uns genügend erscheinenden Form bei uns zu leisten... ......

i ie gekauften Kohlen, deren Versand nur unter dem Namen und mit Belklebezetteln der versendenden Zechen erfolgt, dürfen nur nah folgenden Strecken bezw. Stationen vertrieben werden :

Händler.

Gültig für die Abs{lußzeit von“ 1901/03.

Ca t C f c Die Veferung und Abnahme s\oll erfolgen: vom c. D

in annähernd gleihen Monatsmenge Arbeitstage verteilt D

n mögli@ft gleihmäßig auf die

ie Preise verstehen sich für cine Tonne von 1000 kg frei Eisen- bahnwagen auf den liefernden Zechen, zablbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug. _, Sie verpflichten sh, Koblen, Koks und Briketts von Zechen des Ruhrgebiets, die unserer Vereinigung nicht angehören, weder zu kaufen noch zu vertreiben, sei es unmittelbar oder mittelbar, widrigenfalls die Preise für sämtliche zwischen Jhnen und uns bestehende Lieferungs- verträge sich für die ganze Vertragszeit um 4 0,50 die Tonne erböben. Als Erfüllungsort gilt für die Liefervng die Zeche, im übrigen u ! Zahlung, Essen. Die Ausführung der Versandverfügungen auf ein bestimmtes Lade- 0

berbaltniß dverfäufern

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ewicht kann nur nah Maßgabe der den Zechen zur Verfügung stehenden ifenbahnwagen stattfinden, auch kann die Lieferung an bestimmten agen niht gewährleistet werden l Bleiben Sie während der Monate April bis August mit der Ab- abme im Rückstande, so find wir berechtigt, die Liefermengen während er Monate September bis Februar in demselben Verhältnisse zu ver mindern; au find wir nur insoweit zur Lieferung cinzelner Sorten verpflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Jhrer sämtlichen mit uns geschlos en LieferungWwerträge Ihren Abnahmeverpflihtungen nach- getiommen find, obne uns durch diese Bestimmungen der uns im Falle jaumiger Abnadme geseßlich zustehenden Nehte zu begeben. zen und Betriebseinschränkungen, Arbeiterausstände, ole dur Vertragsbruch oder infolge von voraus- indigungen eintreten, böbere Gewalt ieder Art wozu tahung und Kriegsfall renen entbinden für die Dauer ¡fang der dadur notwendig werdenden Einshränkung von ig im Verhältnisse der Verringerung der Herstellung in den orten nah Abzug des Verbrauchs für eigene Zwecke der und findet eine Nachlieferung dadur ausfallender Mengen

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zekauften Koblen an A R

Eisen- und

Stablwerke, unsere Genehmigung nicht randzicgeleien und Kalfbrennereien ert werden, auch ist jede Um- don der Station, nah welcher die unzulässig. Zuwiderhandlungen des Preises um drei Mark für

i gestattet. Magerkok

weder unmittelba

id, beim Weiterverkaufe dieser Mengen die Ver- bemessen h die Hôde des Gewinns zu Ihrer mständen nah in keinem Mik-

ben Sie auch etwaigen Wieder-

stedt 3 2utzuctlegen Mor lum Bi ne gls Mor atmaloon b : j ¿ Deritoen Sie oder ciner Ihrer etwaigen Nachmänner hiergegen, vavca Sie far jede zu cinem zu hohen Preise verkaufte Tonne eine rafe von zehn Ma 1s zu zablen. Außerdem sind wir in diesem s von sämtlichen uwischen uns bestehenden en Gewinns t oll unter ammer zu Essen oder cin vou Ausschuß ent gültig entiheiden ie ort efüllung Ibrer Verbindlichkeiten haben cine Sicderftellang, weicde u1 Faustzfand dicaen soll, in einer Ä F 185 0 Cen dinterlegten Wertparicre sollen ch für die neuen Verträge als

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ab 1. April 1908

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ter Zehe

Die Lieferung und Abnahme dieser Mengen hat zu erfolgen in der Zeit vom .--„---------, E T in gleichen Monatsmengen, auf tie Arbeitstage möglichst gleihmäßig veri Preise verstehen sih für eine Tonne von 1009 kg frei Eisen- bahnwagen auf der liefernden Zehe, zahlbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug. Als Erfüllungs- ort gilt für die Lteferung die vorstehend genannte Zeche, im übrigen aber und namentli für die Zahlung, Eisen.

Unserer Preisstellung liegt ferner die Bedingung zu Grunde, daß Sie Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des Kuhrgebicts, die unserer Vereinigung nicht angehören, sei es direft oder indireft, weder faufen noch vertreiben, widrigenfalls sich tieselbe für sämtliche mit uns getätigten Abschlüsse um H. 0,50 die Tonne erhöht. i

Bleiben Sie während der Sommermonate, April bis August einschließlich, mit der Abnahme im Rüstande, so sind wir berechtigt, die Liefermengen während ter Wintermonate, September bis Februar einschließlich, 1n demselben Verhältnisse zu vermindern; auch sind wir nur insoweit zur Lieserung neter Sorten verpflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Ihrer sämtlichen mit uns ges{lo}senen Lieferungs- verträge Ihren Abnahmeverpflihtungen nahgekommen sind, ohne uns dur diese Bestimmungen der uns im Falle säumiger Abnahme ge- setlih zustehenden Rechte zu begeben. /

(ine Nachlieferung der etwa rüständig gebliebenen Mengen kann von dem Teile nicht verlangt werden, welcher den Rückstand verschuldet hat, während es dem anteren Teile freistcht, die nahträgliche Lieferung hezw. Abnahme zu beanspruchen | F

Betriebsstörungen und Betriebseinshränkungen, Arbeiterausstände, gleichviel, ob folhe durch Vertragsbruch oder infolge von voraus- gegangenen Kündigungen von Arbeitern eintreten, höhere Gewalt jeder Art wozu auch Mobilmachung und Kriegsfall rechnen entbinden für die Dauer und den Umfang der dadurch auf der liefernden Zeche notwendig werdenden Einschränkung von der Lieferung pro rata der Berringerung der Förderung nah Abzug des Verbrauchs für eigene Zwecke der Zehe —, und findet eine Nachlieferung dadur ausfallender Bertragsmengen nicht statt. a ;

Der Weiterverkauf der gekauften Mengen an Eisen- und Stahl- werke, Eisenbahnen, Gasanstalten und Rohzuckerfabriken is aus-

eshlossen. '

G ER Zechen sollen berechtigt sein, im Falle ihnen von der Bahn- verwaltung nicht eine genügende Anzahl von 10 Tonnen-Wagen zur Nerfügung gestellt wird, solhe mit höherer Ladefähigkeit voll beladen zum Berfande zu bringen. j :

Der Versand erfolgt nur unter dem Namen und mit Befklebe- zetteln der versendenden Zeche. L : L

Zur rung der ordnungsmäßigen Erfüllung Ihrer Verbind- lihfeiten haben Sie eine Kaution in Höhe von M4 i in einer uns genügend erscheinenden Form bet uns zu hinterlegen.

Der Vertrieb der gekauften Kohlen darf nur nah den Nheinhäfen Duisburg, Hochfeld und Ruhrort erfolgen, und liegt unserer Preis- stellung die Gelscnfkirhéner Hafenfraht von ( 15,50 für 10 Tonnen ¡u Grunde.

Sie räumen uns das Necht ein, diejenigen Mengen, über welche feine rechtzeitigen Verfügungen im Rahmen des Vertrags vorliegen, an Ihre uns noch näher zu bezeihnende Hafenadresse in einem der Rheinhäfen Duisbura, Hochfeld oder Ruhroct in gleihmäßigen Tages- sendungen bezw. geschlossenen Hafenzügen zu liefern, ohne daß eine vorherige gegenseitige Verständigung hierzu nôtig sein soll.

(Frfolgt die Aufgabe dieser Hafenadresse vor Inkrafttreten des Vertrags nicht, so erhöhen sich die Abschlußpreise für die Gesamt- mengen desselben um A 0,30 die Tonne.

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Hafen. Gültig für die Abschlußzeit 1895/1899.

Die Lieferung und Abnahme soll erfolgen: vom bis in annähernd gleichen Monatsmengen, möglichst Arbeitstage verteilt. “a

Die Preise verstehen sich für eine Tonne von 1000 kg, frei Eisenbahnwagen auf den liefernden Zechen, zahlbar an uns bis zum 15, des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug.

Sie verpflichten sh, Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des Ruhrgebiets, die unserer Vereinigung nicht angehören (einschließli Zeche Rheinpreußen), weder zu kaufen noch zu vertreiben, sei es un- mittelbar oter mittelbar, widrigenfalls die Preise für sämtliche zwischen Ihnen und uns bestehende Lieferungsverträge sich für die ganze Vertrags- ¡eit um K 0,50 die Tonne erböben. ; S

Als Erfüllungsort gilt für die Lieferung die Zeche, im übrigen aber, und namentlich für die Zahlung, Essen. =

Die Ausführung der Versandverfügungen auf ein bestimmtes Ladegewicht kann nur nah Maßgabe der den Zechen zur Verfügung stehenden Eisenbahnwagen stattfinden, auch kann die Lieferung an dbe- stimmten Tagen nicht gewährleistet werden. S i

Bleiben Sie während der Monate März bis August mit der Abnahme im Rückstande, so sind wir berechtigt, die Liesermengen während der Monate September bis Februar in demselben Verhältnisse ¡u vermindern; auch sind wir nur infoweit zur Lieferung einzelner Sorten verpflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Ihrer sämtlichen mit uns geschlossenen Lieferungsverträge Ihren Abnahmeverpflichtungen nachgekommen sind, ohne uns durch dicie Bestimmungen der uns im Falle säumiger Abnahme geseßlich zustehenden Nechte zu begeben.

Betricbsstörungen und Betriecbseinschränkungen, Arbeiterautstände, gleihviel, ob solhe durch Vertragëbruch oder infolge von voraus- ¿egangenen Kündigungen von Arbeitern eintreten, höhere Gewalt jeder Art wozu auch Mobilmachung und Kriegsfall rechnen entbinden für die Dauer und den Umfang der dadurch notwendig werdenden Einschränkung von der Lieferung im Verhältnisse der Verringerung der Herstellung în den einzelnen Sorten nach Abzug des Verbrauchs für eigene Zwecke der Zechen und findet cine Nachlieferung dadurch ausfalienter Mengen nicht statt

Der Versand erfolgt nuc unter tem Namen und mit Beklebe- zeiteln der versendenten Zechen. L

Die Lieferung der gekauften Kohlen an Eisen- und Stahlwerke, Cisendahnen und Gatanstalten ist ohne unsere Genchmigung nicht gestattet. Der Versand geschieht nur nah den Rheinhäten Duisdurg, Hochfeld und Ruhrort zum Weitervertri: d auf dem Wasserweg, und dürfen Umkartierungen zum Zwecke landseitiger Verwendung der Kohlen nicht stattfintean. Zuwiderdandlungen haben cine Erhöhung des Preises um M 3,— für jede gelieferte Tonne zur Folge.

Dae aegenteilige Vercinbarung liegt unseren Lieferungen n2ch ten vorgenaanten Nheinhäfen die Gelsenkirchener Hafenfracht vou M 15,60 für 10 Toanea zu Grunde. Die Feststellung des Fracht- unterschieds erfolgt nah den Bestimmungen und Sähyen des Aus- nahme-tariis für Hafeniendungen : ;

Sie räumen uns das Necht ein, diejenigen Mengen, über welche feine rechtzeitigen Verfügungen im Rahmen des Vertrags vorliegen, an Ihre uns noch näher zu bezeichnenden Hafenmaganine in cinem der Rheinbäfen Duisburg, Hochfeld oder Ruhrort in möglichst gleich-

¿fti zen Tageómengen nah Ruhrort ia geschlossenen Hafenzügen ju liefern, ohne daß elne vorherige gegenseitige Verständigang hierzu nôtig sein soll :

Erfolai die Ausgabe dieser Hasenadresse vor Inkrafttreten »es Vertrags nichi, lo erpögen ich die Adicdlaspreise für die Sesamti- mengen um A 0.50 die Tonne

Füúe die ortunagêmäßige Grfüllang Ihrer Verbindlichkeiten haben Sie eine Sideritellung welede uns als Faustpsand dienen soll, in tinet uns genugend erscheinenden Form bei uns zu leisten

Hasen. Güllig für die Abihlufzeit 1899/1901.

gleihmäßig auf die

Die Lieferung und Abnahme I Tolgen: E d in annähernd gleichen Monatêmengen, möglichsk itsf: ist. . : A0 ees sich für eine Tonne von 1000 kg frei Eisenbahnwagen auf den liefernden Zechen, zahlbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Vonats in bar ohne Abzug. Sie verpflichten sih, Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des Nuhrgebiets, die unserer Bens nicht angehören (einschließli ausen f

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Zeche Rheinpreußen), weder zu noch zu vertreiben, sei es un- itielbar her v teilor widrigenfalls die Preise für sämtliche zwishen Ihnen und uns bestehende Lieferungsverträge \ih für die ganze Vertragszeit um 4 0,50 die Tonne erhöhen. S

Als Erfüllungsort gilt für die Lieferung die Zehe, im übrigen aber, und namentli für die Zahlung, Essen. | S

Die Ausführung der Versandverfügungen auf ein bestimmtes Ladegeroiht kann nur na Maßgabe der den Zechen zur Verfügung stehenden Eisenbahnwagen stattfinden, auch fann die Lieferung an be- stimmten Tagen nicht gewährleistet werden. i E

Bleiben Sie während der Monate März bis August mit der Abnahme im NRückstande, so sind wir berehtigt, die Liefermengen während der Monate September bis Februar in demselben Ver- hältnisse zu vermindern; au sind_wir nur insoweit zur Lieferung einzelner Sorten verpflihtet, als Sie in den übrigen Sorten Ihrer sämtlichen mit uns geschlossenen Lieferungsverträge Ihren Abnahme- verpflichhtungen nachgekommen sind, ohne uns durch diese Bestimmungen der uns im Falle säumiger Abnahme geseglih zustehenden Rechte zu begeben. / :

G Betriebsstörungen und Betriebseinschränkungen, Arbeiterausftände, gleihviel, ob folhe durch Vertragsbruch oder infolge von poraus- gegangenen Kündigungen eintreten, höhere Gewalt jeder Art wozu auch Mobilmacbung und Kriegsfall rechnen entbinden für die Dauer und den Umfang der dadur notwendig werdenden Ein- s{hränfung von der Lieferung im Verhältnisse der Verringerung der Herstellung in den einzelnen Sorten nach Abzug des Berbrauchs für eigene Zwecke der Zehen und findet eine Nachlieferung dadurch ausfallender Mengen nicht statt. f L

Der Versand erfolgt nur unter dem Namen und mit Befklebe- zetteln der versendenden Zechen. 5 54

Die Lieferung der gekauften Kohlen an Eisen- und Stahlwerke, Eisenbahnen und Gasanîtalten, sowie nah h e ist ohne unsere Genehmigung nicht gestattet. Der Versand geschieht nur nach den Rheinhäfen Duisburg, Hochfeld und Ruhrort zum Weitervertrieb auf dem Wasserweg, und ist jede Umkartierung und jede Verwendung der Kohlen, welche dieselben der vorerwähnten Bestimmung entzieht, unzulässig. Zuwiderhandlungen haben eine Erhöhung des Preises um 3,— für zur Folge. : : Y ; i

Ohne gegenteilige Ver-inbarung liegt unseren Lieferungen nah den vorgenannten Rheinhäfen die Gelsenkirhener Hafenfraht von M 1550 für 10 Tonnen zu Grunde. Die Feststellung des Fracht- untershieds erfolgt nah den Bestimmungen und Sätzen des Aus- nahmetarifs für HafensendungÏeIn. L

Sie räumen uns das Recht ein, diejenigen Mengen, über welche feine rehtzeitigen Verfügungen im Rahmen des Vertrags vorliegen, an Ihre uns noch näher zu bezeichnenden Hafenmagazine, in einem der Rheinhäfen Duisburg, Hochfeld oder Ruhrort in möglichst gleich- mäßigen Tagesmengen nach Ruhrort in geschlossenen Hafenzügen - zu liefern, ohne daß eine vorherige gegenseitige Verständigung hierzu nötig sein soll. E H: ;

Erfolgt die Aufgabe dieser Hafenadresse vor Inkrafttreten des Vertrags nicht, so ces sih die Abschlußpreise für die Gefamt- mengen um & 0,50 die Tonne. N .

Sie verpflichten si, beim Weiterverkzufe dieser Mengen die

jede gelieferte Tonne

Verkaufspreise so zu bemessen, daß die Höhe des Gewinns zu Ihrer Ihr

Tätigkeit und zu em Risiko den Umständen nah in keinem Miß- verhältnisse steht. Diese Bedingung haben Sie auch etwaigen Wieder- verkäufern aufzuerlegen. Verstoßen Sie oder -einer Ihrer etwaigen Nachmänner hiergegen, so haben Sie für jede zu einem zu hoben Preise verkaufte Tonne eine Strafe von zehn Mark an uns zu zaßlen. Außerdem \ind wir in diesem Falle berehtigt, ohne weiteres sämtlichen zwischen uns bestebenden Lieferungéverträgen zurüczutr Darüber, ob ein Fall zu hohen Gewinns vorliegt, soll unter Aus {luß des Rechtôrvegs die Handelskammer zu oder dieser für diesen Zweck zu wäblender Ausschuß endgültig entscheiden. Für die ordnungsmäßige Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten baben Sie eine Sicherstellung, welche uns Fat

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einer uns genügend erscheinenden Form bei uns zu leiten

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Gültig für die Abschlußzeit 1901/03

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Sie verviliddten sib, Koblen, Koks und Briketts von Zehen des Rubraebiets, die unserer Vereinigung nicht angedören, weder zu kaufen ncch zw vertreiben, sei es unmittelbar oder mittelbar, widrigenfalls die Preise für sämtliche uvishen Ibnen und uns destedende Lieferungs verträge sich für die ganze Vertragäzeit um „K 0,50 die Tonne erhöhen

Als Erfüllungtort gilt für die Beferung die Zeche, un aber, und nameatlih Zahlung, Gisen :

Die Ausführung Versantverfügungen auf cin destunmtes Ladegewicht kann nur nach Maßgabe der den Zechen zur Verfügung stebeutea GElsecnbabuwagen stattfinden, auh fann die Lieferung an bestimmten Tagen nicht gewährleiitet werden

Bleiben Sie während der Monate April dis August mit der Abnabme im Rückstande, so find wir berechtigt, die Liefermengen wábrend der Monate Sertember bis Februar in demielden Verdältntfäc zu vermindern; auch sind wir nur insoweit zur Lieferung einzelner Sorten verriliblet, als Sie in den üdr Setten ÎIbrer ‘imtlichen mit uns geschlossenen LieferungWeiträge Ihren Adnadmeverpilichtungen nachgekommen sind, ohne uns durch diese Bestimmungen der uns um Falle iáumiger Abaadme geieylich zustedenden Recdte za degeden.

WBetriedsitèrungen und Betriebdeinschtänkungen, AtdeiterauRtäinde gleichviel, ob solde durh Vertragsbruch oder infolge von voraus gegangenen Künzigungen eintreten, döôdere Gewalt jeder Art Ta aud Mobilmachung und Kriegstall rechnen cutbiaten für die Dawer und ten Um!ana der dadurch notwendig werdenden Ginidränkang do der Lieferung im VBerdältafie der A der Herttellang wi den cinzelncna Sorten as Aug des Verdea de cugene Zwecke der Zechen und fiadet cine NatSlieserong dadurch aus fallenter Mengen nicht ftatt

Der Versand erfolgt nun zetteln der retiendenden Zechen

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Ohne gegenteilige Vereinbarung liegt unseren Lieferungen nah den vorgenannten Rheinhäfen die Gel’enfirchener Hafenfraht von M 15,50 für 10 Tonnen zu Grunte. Die Feststellung des Fraht- untere erío nah den Bestimmungen und Sägen des Aus- nahmetarifs für Hafen}endungen. : :

Sie räumen uns das Recht cin, diejenigen Mengen, über welthe Feine retzeitigen Verfügungen im Rahmen tes Vertrags vorliegen, an Ihre uns noch näher zu bezeichnenden Hafenmagazine ia etnem der Rheinhäfen Duisburg, Hochfeld oder Ruhrort in möglichst gleich- mäßigen Tagesmengen nah Ruhrort in geschlossenen Hafenzügen zu liefern, a daß eine vorherige gegenfeitige Berständigung hierzu nötig sein soll. :

Erfolgt die Aufgabe dieser Hafenadresse vor Inkrafttreten des Vertrags nicht, so erböben sich die Abschlußpreise für die Sesamt- mengen um #4 0,50 die Tonne. j E i

Sie verpflichten sih, beim Weiterverkaufe dieser Mengen die Verkaufépreise so zu bemessen, daß die Höhe des Gewinns zu Zhrer Tätigkeit und zu Ihrem Risiko den Umständen nah in keinem Miß- verhältnisse steht. Diese Betingung haben Sie auch etwaigen Wieder- verkäufern aufzuerlegen. Verstoßen Sie oder einer Ihrer etwaigen Nachmänner hiergegen, so haben Sie für jede zu einem zu hohen O verkaufte Tonne eine Strafe von zehn Mark an uns zu zahlen.

ußerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, ohne weiteres von sämtlichen zwischen uns bestehenden Lieferungsverträgen zurückzutreten. arüber, ob ein Fall zu hohen Gewinns vorliegt, soll unter Aus- \hluß des Rechtsweg3 die Handelskammer zu Essen otermœin von dieser für diesen Zweck zu wählender Ausschluß endgültig entscheiden.

Für die ordnungsmäßige Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten haben Sie eine Sicherstelluna, welche uns als Faustpfand dienen foll, in einer uns genügend erfcheinenten Form bei uns zu leisten, deren Höhe

Die für die abgelaufenen Verträge hinterlegten Wertpapiere sollen, soweit sie sich noch bei uns befinden, auch für die neuen Ber- träge als Sicherheit dienen.

Hafen. Gültig ab 1. April 1903.

in an nähernd gleichen * ôg gleihmäßig auf Arbeitstage verteilt. R E

Die Preise verstehen ih für eine Tonne von 1000 kg frei Eisen- bahnwagen auf den liefernden Zechen, zahlbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenten Monats in bar ohne Abzug.

Sie verpflichten fi, Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des Ruhrgebiets, die unserer Vereinigung nicht angehören (einf{chließlich Zeche Rheinpreußen), weder zu kaufen noch zu vertreiben, fei es unmittelbar oder mittelbar, widrigenfalls die Preise für sämtliche zwischen Ihnen und uns bestehende Lieferungaëverträge fih für die ganze Vertragszeit um M 0,50 die Tonne erhöhen.

Als Erfüllungsort gilt für die Lieferung die Zech und namentlih für die Zahlung, Effen. L: s L

Die Ausführung der Versandverfügungen auf ein beftimmtzs Lade- gewicht fann nur nah Maßgabe der den Zechen zur Verfügung fteßenden Fisenbahnwagen stattfinden, auch kann die Lieferung an bestimmten Tagen nicht gewährleistet werden. L

Bleiben Sie während der Monate März bis August mit der Ab- nahme im Rüstande, so sind wir berechtigt, die Liefermengen während der Monate September bis Februar in demfelben Verhältniffe zu ver- mindern ; au find wir nur insoweit zur Lieferung einzelner Sorten verpflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Ihrer fämtlihen mit uns eshlcfenen Lieferungêverträge Ihren Abnahmeverpflihtungen nach- ekommen find, obne uns dur diese Bestimmungen der uns im Falle umiger Abnahme gefeylih zustehenden Rechte zu begeben.

Betriebéftêrungen und Betriebseinschränkungen, Arbeiterauêtande, seichviel ob solide dur Vertragsbruch oder infolge von voraus» egangenen Kündigungen eintreten, höhere Gewalt jeder Art wozu uh Mobilmachung und Kriegsfall rechnen entbinden für die Dauer

den Umfang der daturch notwendig werdenden Einschränkung von der Lieferung im Verbältniffe der Verringerung der H stellung in den einzelnen Sorten na Abzug des Verbrauchs für cigene Zwecke der Zechen und findet eine Nachlieferung dadur ausfallender Mengen nicht ftatt

Der Nori nd ortan L Tes L w -

e, im übrigen aber,

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[t nur unter dem Namen und mit Beflebezetteln und zwar entweder nah den Rheinhäfen Duis- burg, Hochfeld und Ruhrort zum Weitervertrieb auf dem Wañerweg cder im direkten Eisenbabnverkehrc nah den unten zenannten Strecken bezw. Stationen D gegenteilize Vereinbarung licgt unseren Lieferungen nah den ; | 3 sentfirbener Öafenfracht von M 12,50 Die F des Fr2tunfer!ckchreds A usaabmetaris ür

Mer ori ps L [s Ci

reti! rere C L A

Mengen. über welche Vertrags verltegen, zitne wmn enen der n nögithn zichmäßitger n Hatenzügen za lte®ern, n bierzu nêtig sein foil. vor Inkrafttreten des rür de Gesamt» Sen- und Siadltverke, a0 it : nt zeitattet. Magerkedien durfen un detreten rêede 2 Felddra2nduegeieten und Kaifdrennereten weder un- ao mitteibar geliefert werden, aud t ede Umlartierung der Weitecrver 2nd von der Statton. nad weicher die Kobien dei tÂgt worden nd - - det Bcterungen zu den Ndeuadaken aunerdem Verwendung der Kodien, weiche dicteiden dem vorge*edenen Ver- : dem Wañerrxeg entzecdt ania’, Zurriderdandiungen edem Falle cinc Erdôdung des Pretes un drei Mark “ür : zar Folge ckerlbbten nud dein Weiterwerkute dreier Mengen due Ver- io wu bemessen. das die Hêde des Sewund u Idrex ¿2nd zu JIqrem Kifilo den Umitänden nach m dFinem 2 tedt Dieic Bedingung daden Sie anch ciwangen Wieeders autzactliogen. Veritoñcrn Sie oder ciner Idrer ctwaigen Inner duergogen o haden Sie ‘ur ede zw cmein zu doden Preise à 2 on Tobien ene Stra 208 mda Mack an ams iu zadien. Auñerdem ‘nd wir in diesem falle derecdtigt, edue weiteres von iamitlicden rihcden uas dettedcaden ActetungSoer zarudzuatrcten. Darúuder od cim Fall zu doden Gewinns ckotitegt, unter Yuastcdiuß des Roediowegs due Handeislamener u Gen oder cu von dieter ‘ür duen Tes! zu dl ader Las'cdan endi tig aeiden Fr dec adaungêmalitge Fru dang Fhrer Verdindiuhkeiten daden Si ane D derte dag vei ans aid Aut 0d ioll, im anes ans genden? cticheincnden Jccm di ad js uten, trei =xttrzd cini tdamt

Hafen und Strecke. Eultig für die Abichiußzei 2 H

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