Die Preise verstehen
Eisenbabn ih für eine Tonne von 1000 kg frei
en auf den liefernden Zechen, zahlbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug.
Sie verpflichten si, Koblen, Koks und Briketts von Zechen des Rubhrgebiets, die unserer Vereinigung nicht angehören, weder zu kaufen noch zu vertreiben, sei es unmittelbar oder mittelbar, widrigenfalls die Preise für sämtlihe zwishen Ihnen und uns bestehende Lieferungs- vertnae sich für die ganze Vertragszeit um Æ 0,50 die Tonne
öben.
Als Erfüllungsort gilt für die Lieferung die Zehe, im übrigen aber, und namentlich für die dlung, Es Ten, Bs N
Die Ausführung der per gungen auf ein bestimmtes Ladegewicht kann nur nah Maßgabe der den Zehen zur Verfügung stehenden Eisenbahnwagen stattfinden, auch kann die Lieferung an bestimmten Tagen nicht gewährleistet werden.
Bleiben Sie während der Monate April bis August mit der Abnahme im Rückstande, so sind wir berechtigt, die Liefermengen während der Monate September bis Februar in demselben Verhältnisse zu vermindern; auch sind wir nur insoweit zur Lieferung einzelner Sorten verpflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Ihrer sämtlichen mit uns ges G d Lieferungsverträge Ihren Abnahmeverpflihtungen nachgekommen sind, ohne uns dur diese Bestimmungen der uns im Falle säumiger Abnahme geseßlih zustehenden Rechte zu begeben.
_Betriebsstörungen und Betriebseinshränkungen, Arbeiterausstände, gleihpiel, ob folhe durch Vertragsbruch oder infolge von voraus- gegangenen Kündigungen eintreten, höhere Gewalt jeder Art — wozu auch Mobilmachung und Kriegsfall rechnen — entbinden für die Dauer und den Umfang der dadurch notwendig werdenden Einschränkung von der Lieferung im Verhältnisse der Verringerung der Herstellung in den einzelnen Sorten — nach Abzug des Verbrauchs für eigene Zwecke der Zehen — und findet eine Nachlieferung dadurch ausfallender Mengen nit statt.
Der Versand erfolgt nur unter dem Namen und mit Beklebe- zetteln der versendenden Zehen und zwar entweder nah den Nhein- häfen Duisburg, Hochfeld und Nuhrort zum Weitervertrieb auf dem a oder im direkten Eisenbahnverkehre nah den unten ge- nannten Strecken bezw. Stationen.
Ohne gegenteilige Vereinbarung liegt unseren Lieferungen nah den vorgenannten Nheinhäfen die GellernbirSener Hafenfract von M 15,50 für 10 Tonnen zu Grunde. Die Feststellung des Fracht- untershieds erfolgt nah den Bestimmungen und Säßen des Aus- nahmetarifs für Hafensendungen.
__ Sie räumen uns das Necht ein, diejenigen Mengen, über welche keine rechtzeitigen Verfügungen im Rahmen des Vertrags vorliegen, an Ihre uns noch näher zu bezeihnenden Hafenmagazine fn einem der Rheinhäfen Duisburg, Hochfeld oder Ruhrort in möglih\t gleih- mäßigen Tagesmengen — nah Nuhrort in geschlossenen Hafenzügen zu liefern, ohne daß eine vorherige gegenseitige Verständigung hierzu nötig sein foll. i
: Erfolgt die Aufgabe dieser Hafenadresse vor Inkrafttreten des Vertrags nicht, so erhöhen \sich die Abs{lußpreise für die Gesamt- mengen um H 0,50 die Tonne.
Die Lieferung der gekauften Koblen an Eisen- und Stahlwerke,
Eisenbahnen und Gadsanstalten sowie nah ist ohne unsere Genehmigung nicht gestattet, Magerkoblen dürfen im direkten Eisenbahnverkehr an Feldbrandziegeleien und Kalkbrennereien weder unmittelbar noch mittelbar geliefert werden, au ist jede Um- kartierung und der Weiterversand von der Station, na welcher die Koblen bei uns verfügt worden sind bei Lieferungen zu den Nbein- bâfen außerdem jede Verwendung der Koblen, wel{e dieselben dem vorgesehenen Vertrieb auf dem Wasserweg entzieht unzulässig. Zuwiderhandlungen, gleichviel ob dieselben dur Sie selbst oder Mak einen Ihrer Unterabnehmer veranlaßt werden, haben in jedem Kalle eine Erhöhung des Preises um drei Mark für jede Tonne zur Folge. O verpflichten \ih, beim Weiterverkaufe dieser Mengen die Verkaufspreise so zu bemessen, daß die Höbe des Gewinns zu Ihrer Tätigkeit und zu ibrem Risiko den Umständen nah in keinem Miß- verhältnisse steht. Diese Bedingung haben Sie auh etwaigen Wieder- verkäufern aufzuerlegen. Verstoßen Sie oder einer Ihrer etwaigen Namänner biergegen, \o haben Sie für jede zu einem zu hoben Preise verkaufte Tonne Kohlen eine Strafe von zehn Mark an uns zu zahlen. Außerdem sind wir in diesem Falle berehtigt, ohne weiteres von sämtlihen zwishen uns bestehenden Lieferungdverträgen zurüdtzutreten. Varüber, ob ein Fall zu boben Gewinns vorliegt, oll unter Auss{luß des Nechtäwegs die Handelskammer zu Essen oder ein von dieser für diesen Zweck zu wäblender Aus\{Guß endgiltig entscheiden , Hur die ordnungsmäßige Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten baben Sie cine Sicherstellung, welche uns als KFaustpfand dienen soll, in einer uns genügend erscheinenden Form bei uns zu leisten, deren Ööbe wir Li i i ; ¿ Die für die abgelaufenen Verträge hinterlegten Wertpapier sollen, soweit sie si nech bei uns befinden, au für Verträge als Sicherbeit dienen
Streckenvertrieb cingeräumt
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aften un Zetredcke Gültig ur die
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di uagen von Arbeitern eintreten, höhere Gewalt jeder Art, wozu au obilmahung und Kriegsfall renen, berechtigen uns für die Dauer und den anfang der dadurch hervorgerufenen Störung în der Förderung und im Verfande, die Lieferung pro rata des bierdur bedingten Aus- falls einzushränken. Dieser Ausfall wird nit nachgeliefert. Der Weiterverkauf der gekauften Mengen an Eisenbahnen, Gas- anstalten und Fuderfa riken ist ausges{losfen. : :
Sie cent ten si, die Entladung mit dem auf die Anzeige der Löschbereitshaft folgenden Tage zu beginnen und in der Weise fortzu- seßen, daß die Ausladungen # Í
bei Schiffen bis 300 t Eiche mindestens 50 t
u » von 300—450 t , 9 (0k
u ” v 450—600 t » n 100 t 600—850 t ,y v 125 &
R u über 850 t » u 150 & durchschnittlich für den Werktag betragen müssen, anderenfalls pro Tag und 5 t Ladefähigkeit des betreffenden Schiffes 30 Pf. Liegegeld vom Wg ) der Löschfrist an zu zahlen sind. Entgegenstebende örtliche Se umuR en sind niht anwendbar.
: Zur S erung der ordnungsmäßigen Erfüllung Ihrer Verbindlicß- keiten haben Sie eine Kaution in Höhe von . in einer uns genügend erscheinenden Form bei uns zu hinterlegen.
Hafen. Gültig für die Abschlußzeit 1896,97 für Bezüge nah Mannheim.
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Die Preise verstehen ih für cine Tonne von 1000 kg frei Eisenbahnwagen auf der liefernden Zee, zahlbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug. Als Erfüllungsort gilt für die Lieferung die vorstehend genannte Zeche, im übrigen aber, und namentli für die Zahlung, Essen.
i Un erer Preis\tellung liegt ferner die Bedingung zu Grunde, daß Sie Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des Ruhrgebietes, die unserer Vereinigung nicht angehören, sei es direkt oder indirekt, weder verbrauchen no vertreiben, widrigenfalls sich dieselbe für sämtliche mit uns getätigte Abs{lüsse um 4 0,50 die Tonne &böhßt.
Die Lieferung geschieht nur für Jhren eigenen Bedarf in mögli®st En Tageslieferungen und sind für dieselbe nacbstehende Be- timmungen maßgebend:
_ Betriebsstörungen und Betriebseins{ränk'ungen, Arbeiterausstände, gleiviel, ob solhe durch Vertragsbruch oder infolge von voraus- gegangenen Kündigungen von Arbeitern eintreten, höhere Gewalt jeder Art — wozu au Mobilmachung und Kriegsfall renen entbinden für die Dauer und den Umfang der dadur auf der liefernden Zee bezw. dem abnehmenden Werke notwendig werdenden Einschränkung von der Lieferung bezw. Abnahme pro Rata der Verringerung der Förderung nah Abzug des Verbrauchs für eigene Zwecke der gehe - bezw. des Verbrauhs und findet eine Na(lieferung bezw. Nachabnahme der dadur ausfallenden Vertrags8mengen nit statt.
—_— ' 1 1 " 4 _ Dem Syndikate wird das Recht eingeräumt, bei Betricbsstörungen auf den liefernden Zehen Aushilfslieferuygen, soweit ole ch be- schaffen lassen, von anderen Zechen in tunli{#s entspre{ender Qualität und unter möglichster Berücksichtigung der Frachtlagen cintreten zu lasen Die Zechen sollen berechtigt scin, im Falle ibnen von der Bahn verwaltung nicht eine genügende Anzahl von 10 Tonnen-Wagen zur Berfügung gestellt wird, solche mit höherer Ladefähigkeit voll beladen zum VBersande zu bringen.
Werke. Gültig für die Abs(lußzeit von 1894/1900.
Die Lieferung und Abnahme soll erfolgen : vom O el 6 o É n in annähernd gleihen Monatsmengen, möglickst alcimäßia auf die Arbeitstage verteilt. i :
Die Preise versteben sich für eine Tonne von 1000 kg frei Eise bohnwagen auf den liefernden Zecen, zablbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar obne
Die von uns zu liefernden Koblen dürfen Betriebe Verwendung finden, au verp und Vriketts von Zehen des Rubrgebiets nicht angehören (eins{ließlid Zeche Rhbeinpreußen zu verbrauchen, noch zu vertreiben, widrigenfalls lie zwischen Ibnen und un dende Licferungäverträge die ganic Nertragdu t u s
Als G@rfüllungto1 ut f eie Ticferuna e Zed
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Die Lieferung und Abnabmne \oll erfolgen : Dn ie d" crádea M E in annähernd gleihen Monatsmengen mögli{st alem, 2 Arbeitstage verteilt. : 1st aleihmäßig auf je Die Preise verstehen s{ch für eine Tonne von 1000 k bahnwagen auf den liefernden Zechen, zahlbar an uns bis der Lieferung folgenden Monats in bar obne Abzug. Die von uns zu liefernden Koblen dürfen nur in Betriebe Verwendung finden, auch verpflichten Sie G, Koblen VE und Briketts von Zechen des Ruhrgebiets, die unserer Verciniaguns ; R angehören, weder zu kaufen, zu verbrauchen, noch zu vertreiben R falls die Preise für sämtlithe zwischen Ihnen und uns 'bestebeids Lieferungsverträge sich für die ganze Vertragözeit um 4 0,50 die N BN, Erfäll f Aa Als Erfüllunosort gilt für die Lieferung die Zehe, aber, und namentli für die Zahlung, Essen. nid Betriebsstörungen und Betricbseins{ränkungen, Arbeiterauss\tänd leichviel, ob solche dur Vertragsbruch oder infolge von vorausgegangene; Kündigungen eintreten, höhere Gewalt jeder Art — wozu au Mobil, machung und Kriegs8fall renen — ntdindta [ne die Dauer und de Umfang der dadur notwendig werdenden Einschränkung von der L eferana und Abnahme im Verhältnisse der Verringerung der Herstellung in de
einzelnen Sorten — noch Abzug des Verbrau(hs für eigene Zwette der ng und
Zechen — bezw. des Verbrauchs, und findet eine NaWlieferu Nachabnahme der dadur ausfallenden Mengen ni@&t statt.
Für die ordnungsmäßige Erfüllung Ihrer Verbindli@hteiten bal Sie eine Sicherstellung, welche uns als Faustpfand dienen soll in tine uns genügend erscheinenden Form bei uns zu leisten. ( 2
Die für die abgelaufenen Verträge hinterlegten Wertpapiere so]
: L Ï n L len soweit sie sich noch bei uns befinden, au für die neuen Verträge als Sicherheit dienen.
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Werke. Gültig ab 1. April 1903.
_ Die Preife verstehen sch für eine Tonne von 1000 kg fri Eisenbahnwagen auf der liefernden Zeche, zahlbar an uns bis zum 15 des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug. Als Ex, füllungsort gilt für die Leferung die vorstehend genannte Zee im übrigen aber, namentlich für die Zahlung, Essen. N 4 Unserer Preisstellung liegt ferner die Bedingung zu Grunde, daß Sie Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des Ruhrgebiets, die unserer Vereinigung nicht angehören, sei es direkt oder indirekt weder verbrauchen noch vertreiben, sowie ferner, daß der aus den Koblen ge» wonnene Koks lediglih zu Ihren eigenen Betriebszwecken Verwendung findet und nicht weiter verkauft werden darf, widrigenfalls K@ dieselbe für sämtliche mit uns getätigten Abschlüsse um K 0,50 die Tonne erböbt
Die Lieferung geschieht nur zur Herstellung Ihres eigenen Koks bedarfs in möglidhst gleihmäßigen Tageslieferungen, und sind für die jelbe nachstehende Bestimmungen maßgebend:
Betricbéstörungen und Betriebseins{ränkungen, Arbeiteraus\tände
gleichviel, ob folhe durch Vertragsbruh oder infolge von vorau gegangenen Kündigungen von Arbeitern eintreten, höhere Gewalt jeder Art — wozu aud Mobilmachung und Kriegsfall renen entbind für die Dauer und den Umfang der dadur auf der liefernden Zehe bezw. dem abnehmenden Werke notwendig werdenden Eins@ränkung von der Lieferung bezw. Abnahme pro rata der Verringerung der Förderung — na) Abzug des Verbrauchs für eigene Zwecke der Zeche bezw. des Verbrauchs, und findet eine Nac(hlieferung bezw. Nacabnabme der dadur ausfallenden Vertragêmengen nicht ftatt. Dem Svndikate wird das Net eingeräumt, bei Betricbsstörungen auf den liefernden Zechen Ausbilfslieferungen, soweit \oldhe si be schaffen lassen, von anderen Zechen in tunlicst entsprecender Qualität und unter möglichster Berücksichtigung der Frachtlagen eintreten zu lasten.
E ollte aus anderen Gründen die eine oder die andere der liefernden Zechen die vollen Vertragêämengen zeitweilig nit zur Anliefer nd ingen können, so ist das Syndikat berechtigt, von anderen Zeche usbilfälieferi machen, jedo soll in solhen Fällen der Krat- der in der Lieferung ausfallenden Zeche in Anrechbnuna komm
Vie Zechen sollen berechtigt sein, im Falle ibnen von der Bahr nit cine genügende Anzabl von 10 Tonnen- Wagen zun gestellt wird, solche mit höherer Ladefähigkeit voll belad
v E] D # R E crfande zu dringen.
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Abschlufßzeiten 1896/99
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Die Preise verste ih für eine Tonne von 1000 kg frei Eisen- E, “s der ee A Zeche, zahlbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug. Als Erfüllungs- ort gilt für die Lieferung die vorstehend genannte Zeche, im übrigen aber, und namentlich für die Zahlung, Es) en.
Unserer Preissftellung liegt ferner die Bedingung zu Grunde, daß Sie Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des Ruhrgebiets, die unserer Vereinigung nit angeyoren sei es direft oder indirekt, weder faufen noch vertreiben, wid genfalls [ih dieselbe für sämtlihe mit uns getätigten AblGtoe um M 0,50 die Tonne erhöht.
Bleiben Sie während der Sommermonate, April bis August cinshließlich, mit der Abnahme im Nükstande, so sind wir berehtigt, bie Liefermengen wie, der Wintermonate, September bis Februar einschließli, in demselben Verhältnisse zu vermindérn; au sind wir nur insoweit zur tun, seiner Sorten verpflichtet, als Sie in pen übrigen Sorten Ihrer |ämtlichen mit uns geschlossenen Lieferungs- verträge Ihren Abnahmeverpflihtungen mans ommen sind, ohne uns dur diese Bestimmungen der uns im Falle säumiger Abnahme ge- seylih zustehenden Rechte zu begeben. O /
(ine Nachlieferung der etwa rückständig gebliebenen Mengen kann von dem Teile nicht verlangt werden, welher den Rückstand ver- schuldet hat, während es dem anderen Teile freisteht, die nachträgliche Lieferung bezw. Abnahme zu beanspruchen. ] /
Betriebsstörungen und Betriebseinshränkungen, Arbeiterausstände, gleichviel, ob solche durch Vertragsbruch oder in Folge von voraus- gegangenen Kündigungen von Arbeitern eintreten, höhere Gewalt jeder Art — wozu auch Mobilmachung und Kriegsfall rechnen — entbinden für die Dauer und den Umfang der dadur auf der liefernden Zeche notwendig werdenden Einschränkung von der Deetuns pro rata der Verringerung der Förderung — nach Abzug des Ver En für eigene Zwecke der Zehe — und findet eine Nachlieferung dadur aus- fallenver Vertragsmengen nicht statt.
Der Weiterverkauf der gekauften Mengen an Gisfen- und Stahl-
werfe, Eisenbahnen, Gasanstalten und Rohzuckerfabriken ist aus- e\chlofen. s lo} Zechen sollen berechtigt sein, im Falle ihnen von der Bahn- verwaltung nicht eine genügende Anzahl von 10 Tonnen-Wagen zur Verfügung gestellt wird, solche mit höherer Ladefähigkeit voll beladen zum Bersgnde zu bringen.
Der Versand erfolgt nur unter dem Namen und mit Beklebe- zetteln der yversendenden Zeche.
Zur Sicherung der ordnungsmäßigen Erfüllung Ihrer Verbindlich- feiten haben Sie eine Kaution in Höhe von M in einer uns genügend erscheinenden Form bei uns zu hinterlegen.
Bei B nah der Strecke Harburg (aus\{l.) Buchholz— Liineburg ömiß (aus\chl.) und den zwischen diefer Strecke und der (lbe belegenen Stationen erhöht sih der Preis um M 0,25 je Tonne.
Für diejenigen Mengen, welche auf der Pon unter Benutzung des Bahn- oder Wasserwe s ohne die Einwilligung unseres dortigen Vertreters, Herrn A. W,. Naht, Hamburg, wieder um- expedtert werden, erhöht sich der Preis um Æ( 3 je Tonne, und ver- pflihten Sie \ch, für die Innehaltung dieser Bestimmung auch be- zuglich Ihrer etwaigen Weiterverkäufe aufzukommen.
er Vertrieb der gekauften Kohlen darf nur nach folgenden Strecken bezw. Stationen erfolgen :
Hamburg. Gültig für die Abschlußzeiten von 1897/1900.
Die Lieferung und Abnahme 1A orTetana: 6 in annähernd gleihen Monatsmengen, möglichst gleihmäßig auf die Arbeitstage verteilt.
Die Preise verstehen \sich für eine Tonne von 1000 kg frei Eisen- bahnwagen auf den liefernden Zechen, zahlbar an uns bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Abzug.
Ste verpflichten \sich, Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des NRuhrgebiets, die unserer Vereinigung niht angehören (einschließlich Zehe Rheinpreußen), weder zu ausen noch zu vertreiben, sei es unmittelbar oder mittelbar, widrigenfalls die Preise für sämtliche ¡wishen Ihnen und uns bestehende Lieferungsverträge \sich für die ganze Vertragszeit um K 0,50 die Tonne erhöhen. - |
Als Grfüllungsort gilt für die Lieferung die Zeche, im übrigen aber, und namentlich für die Zahlung, Essen.
Die Ausführung der Versandverfügungen auf ein bestimmtes Ladegewiht kann nur nah Maßgabe der den Zechen zur Verfügung stehenden Eisenbahnwagen statifinden, au kann die Lieferung an be- stimmten Tagen nicht gewährleistet werden. i
Bleiben Sie während der Monate März bis August mit der Abnahme im Rückstande, so sind wir berechtigt, die Liefermengen während der Monate September bis Februar in demselben Verhältnisse zu vermindern; auch sind wir nur insoweit zur Lieferung einzelner Sorten vervflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Jhrer sämtlichen mit uns ge\{lossenen Lieferungëverträge Jhren Abnahmeverpflihtungen nagekommen find, ohne uns durch diese Bestimmungen der uns im Falle säumiger Abnahme geseplih zustehenden Rechte zu begeben.
Betrieböstörungen und Betriebseinschränkungen, Arbeiterausstände,
leihviel, ob solhe durch Vertragsbruch oder infolge von voraus- zegangenen Klndigungen von Arbeitern eintreten, höhere Gewalt jeder Art — wozu auch Mobilmachung und Kriegsfall rechnen — entbinden für die Dauer und den Umfang der dadur notwendig werdenden Einschränkung von der Lieferung im Verhältnisse der Verringerung der Herstellung in den einzelnen Sorten nah Abzug des Verbrauchs für cigene Zwecke der Zechen und findet eine Nachlieferung dadurch ausfallender Mengen nicht statt.
Anlage VEI. Gelsenkirchener Be
a Der Preis versteht gs bahnwagen auf der Zeche, folgenden Monats in bar. Die Abnahme hat zu
fall rechnet — entbinden für
gegenseitig, und findet eine ausfallender Vertragsmengen
Anlage VIIx,.
Bedingungen
bahnwagen auf der Zeche, folgenden Monats in bar.
stande, Bom Dortmunder Kohlen- Berkaufs- Berein eingeführt, von uns aber nur furze Zeit, von Ende 1889 bis Anfang 1890, benußt.
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fallender Vertragsmengen n Anlage Ix,
bahnwagen auf der Zeche,
jeder Art
Einschränkung
Don
tragsmengen nit statt. Érfährt die Zusay | minderung aus ab sachen, so soll im März ) Herabsetzung der 1890. statthaft sein ; di nachzulicfern, bez
Anlage A. Gelsenk ir Bedingungen D bahnwagen auf der Ze folgenden Monats in tk für beide Teile gilt Gelsen Wesentliche Betrieb gungen, Arbeitermangel, hs machung und Kriegs? Umfang der Lieferung beuwv beuv. Nachabnahm« Erfährt die us anderen als den
aber ist baldtunlihst n
Anlage A1. Vertrag 1wisben de Westfälisches Koblen Gesellshaft Westfsä
Bedingungen für unsere Koh bschlüsse vor
Gelsenfirchener Bergwerks-Afktien-G Fen unsere Kohlen- und K
abschlüsse nach dem Streike 138: Der Preis versteht sih für eine Tonne von 1000 kg frei ( f der Lieferung
Die von Ihnen gekauften Kohlenmengen dür noch dur andere Vermittelnng an die auf der A Werke und Firmen verkauft werden.
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rgwerks-Aktien-Gesellschaft.
Kokslieferungs - dem Streike 1889 für eine Tonne von 1000 kg frei Eisen- zahlbar bis zum 15. des der Lieferung
len- und
erfolgen während des Zeitraums von
nicht statt.
zahlbar bis zum 15. des
Als Erfüllungsort gilt
mäßig verteilt.
icht ftatt.
MitrT
zahlbar bis
folgenden Monats in bar ohne Abzug und portofrei. Wesentliche Betriebsstörungen, Arbeiterausf
wozu auch Mobilmachung un î
für die Dauer und den Umfang der d
der Lieferung bezw. Al
findet eine Nachlieferung bezw. Nachabnahme è
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Förderung anderen als Verhältni zu Lief
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bâltnifse dieser Abminderung bezw. zu empfangenten Meng
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A Ln Dezemder 1894
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“ * Betriebsstörungen, höhere Gewalt jeder Art — wozu auch Kriegs- Betriebsstörungen, höh die Dauer c A Umfang dex duns twendig werdenden Einschränkung von der Lieferung bezw. Abnahme
notwendig werdende N ablicferung bezw. Nachabnahme dadurch
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Die Abnahme hat zu erfolgen während des Zeitraums vom 8... .. .. in annähernd gleichen Yeonatsraten, auf
die Arbeitstage möglichst glei Bleiben Sie his August einschließlich mit der Abnahme im so sind wir berechtigt, die Liefermengen während der Wintermonate September bis Februar einshließ- lih in demselben Verhältnisse zu vermindern; auch sind wir nur insoweit zur Lieferung einzelner Sorten verpflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Ihren Abnahmeverpflihtungen nachgekommen find, ohne uns durch diese Bestimmungen säumiger Abnahme zustehenden Rechte zu begeben. Eine Nachlieferung der etwa rückständig gebliebenen Mengen kann von dem Teile nicht verlangt werden, welcher den Rückstand verschuldet hat, während anderen Teile freisteht, die nachträgliche Lieferung bezro. Abnahme zu beanspruche
ie während der Sommermonate März
n, jedoch muß dieser Antrag spätestens innerhalb 14 Tagen nah Monatss{lut r erhoben werden. / 2A
(WBetriebsstörungen, Wagenmangel, Arbeitermangel 1 einstellungen, höhere Gewalt jeder Art — 1 i entbinden für die Dauer und den Umfang der da werdenden Einschränkungen von der Lieferung bezro. ‘ seitig, und findet eine Nachlieferung bezw. Nachabna
nlag
Gelsenkirchener Bergwerks-Aktien-Gese Bedingungen für unsere Kohle
abschlüsse ab März 1890 nah dem
Der Preis versteht sh für eine Tonne von 1
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2 F Koks!vpndikat
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uns im Falle
c. ohne Zustimmung des Kohlensyndikats weder das Kols3- syndikat noch der Brikettverkaufsvercin Koblen von solhen Dethen ankaufen dürfen, die dem Kohlensyndikate nicht an-
chóren. Die Aktien - Gesellschaft Rheinish- Westfälisches Koblensyndikat überträgt für die Zeit vom 1. Januar 1896 bis 1. März 1898 den Alleinverkauf der zeitigen, sowie der bis zum 1. März 188 noch hinzutretenden Koksproduftion ihrer Mitglieder an die ien Ge/fellshaft Westfälisches Kokssyndikat zu Bochum.
Dos diese Uebertragung gelten die nahfolgenden Deslmmungen:
er gesamte geschäftlihe Verkehr zwischen der Aktien-Gesellf Westfälisches Koks!syndikat und den Kok3protuzenten soll, wie hierdurch seitens der Aktien-Gesellschaft Rheintish-Westfälif Koblenfyndikat ausdrüdcklich genehmigt wird, ein direfter und selbständiger sein; er wird im einzelnen geregelt durch die anliegende, einen wesentlichen Teil dieses Vertrags bildende Geschäfts- und Lieferungsordnung, welche von den einzelnen Produzenten durch Unterschrift besonders anerfannt werden soll. Vom 1. Januar 1896 ab tritt eine der wirklichen Leiftungs- fähigkeit der Koksproduzenten entsprechende Neuregelung ver Be- teiligungsziffer ein; die Festsezung derselben erfolgt durch die ad B der Geschäftsordnung vorgesehene Kommission.
Muß nach Lage des Markies die Koksyroduktien eine Ein- schränkung erfahren, so foll diese von den Koksproduzenten allein und selbständig beshlofsen werden, jedoch der Genehmigung des Vorstandes des Rheinish-Westfälishen Kohlenfyndikats unterliegen. Gegen die Entscheidung des Vorstandes des Rheinisch - Westfälischen Kohlen- syndikats steht den Organen des Westfälischen Kokssyndikats der Rekurs an den Beirat des Rheinish-Westfälishen Koblenfyndikats zu, wel? leßterer dann endgültig entscheidet.
Die Preise, sowie die Lieferungsbedingungen für alle Koksvprodutkte, deren Abjaß dem Westfälishen Kokssyndikat obliegt, werden vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes festgesezt, und zwar in folgender Weise: Der Auffichtsrat normiert Verrechnungspreise für alle Sorten Koks, zu welhen die ausführenden Kokeretien dem West- fälishen Kokssyndikate diese Erzeugnisse berechnen und zu welchen das Westfälishe Kokssyndikat die Lieferungen den betreffenden Koke- 23 dem | reien gutschreibt. S i O E T Dem Vorstand ift es gestattet, die Verrechnungspreise in dringenden Fällen zu unterschreiten, jedoch beim Verkauf im Julande nur mit Genehmigung des Aufsichtsrats. Das Westfälische Koks- syndikat ‘hat die Unterschreitung der Verrechnungspreise ent- stehenden Verluste zu tragen. das Westfälische Kokssvyndikat über tatsächlich erzielt
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L LLVALA Ly A dr Le für Preisverlufte und Geschäft en
[ fofzvroduzierenden Mitgliedern des lein aufgebracht.
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C CLICUYNTICLETI d „Fa n aS pa » O5 B J y C C5 ala T 5 E den fot terenden Mitgliedern des Rbeinis{-Westfälischen Koblen-
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Wir verlängern 31. Dezember 1902 Koblenfvndikats namens Anlage A aufgefüdrten Kokspreduktion alle Ende 1902 tenden 3 an die Aktien-Gesellschaft Weitfälliches Keksfvadikat pa trägt, was leyteres diermit annimmt
Der Text des Vertrags rom 11. März 1896 bleibt gravden ! ab unverändert deiteden dis auf den Ucdergangs welcder wegfällt, weil die 2 dieics Vertrags
Die Lieferung der gekauften Kohlen an Eisen- und Stahlwerke, Eisenbahnen und Gasanstalten ist ohne unsere Genehmigung nicht gestattet ; au dürfen Magerkohlen an Feldbrandziegeleien und Kalk- drennerecien weder unmittelbar noch mittelbar geliefert werden. Zu- widerhandlungen haben eine Erhöhung des Preises um M 3,— sür jede gelleferte Tonne zur Folge
er Versand erfolgt nur unter dem Namen und mit Bellebe- jetteln der versendenden Zechen i
Für die ordnungömäkßige Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten baben Sie eine Sicherstellung, welche uns als Faustpfand dienen soll, in einer uns genügend ersheinenden Form bei uns zu leisten.
Bei Lieferungen nach der Strecke Harburg (ausshl.) —Buchholz Lüncburg—Dömiy (aus\chl.) und den pwischen dieser Streckec und der Elbe belegenen Stationen erhöht sich der Preis um „4 0,25 die Tonne. . ;
Für diejenigen Mengen, welche auf der Bestimmungkstation uater bestimmte Zeit cit aci et és R. Benußung des Bahn- oder Wasserwegs ohne die Einwilligung unseres Le SeTeonge A E Lande De ad Bi y dortigen Vertreters, Herrn A. W. Naht, Hamburg, wieder umerpediert | vom 14. Dezember 1596 a SLCEN werden, erhöht sich der Preis um „M _3,— die Tonne und verpflichten | versammiung vom 18 Zan ur 1807 für die Sie sich, für die n e dieser Besiimmung auch bezüglih Ihrer | träge mil dem Brikettve rfz0ne«t M i etwaigen Weiterverkäufe aufzukommen svudikat genehmigten I Zusäße S D
Der Vertrieb der Koblen darf nur nach folgenden Strecken bezw a. In N Aufihtorat be Ne Er afte Stationen erfolgen des Dottandes des dleusyadikats Mitalied descide ri Mitituticneredd! Die Verträge wetde aler der Bedingung gets wäderend dex Dauer des Beltedens der drei Scieil cindeitlider Vert dex Produtte angen
at aß
el&Haft Rheinis§-WetU& lidaît Wesfällscdes Keoksfrni Li 4 im v4
um 1. J Vertrag, und Vorstand des Nheincd
ieser Gesellschaft und der Vellmatdtgeder den Allcinver?2uf
leder des Kektlenirnti?2ts keprodulticn dieser MUglied
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bruch oder infolge von voraut
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Lieferung und Abnahme im Verhältnisse ter
der Herticllung io den einzelnen Sorten nad Atzzs
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ubettrengrn unt Setricbsetnirirfungen. Arbeiteran#itinde jede dar Bertragsbruh eder infolge ven voraus _Körtigonger eintreten, hébere Gewalt Art 234 Mcbilmabung unt Srieg#2ll renen entbinden tbr die Uaurt urt ter emftang ter tater& notmentiz merdender Ginirir?ong don ver Zutrrung unt Abnabme im VerbältnFe der Verriogrronz dex DerteTong in den tinzelnen Sorten 3
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