/ En überhaupt nicht in
- 8 10. Anzeige.
Sollen Kinder beschäftigt werden, ‘jo hat der Arbeitgeber
vor dem Beginne der Be gung der Ortspolizeibehörde
eine schriftliche Anzeige zu machen. Jn der Anzeige sind die Betriebssiütte des Arbeitgebers sowie die Art des Betriebs an- zugeben.
__ Die Bestimmung des Abs. 1 findet keine Anwendung auf eine bloß gelegentlihe Beschäftigung mit einzelnen Dienst- leistungen. ¿e
f.
Arbeitskarte.
Die Beschäftigung eines Kindes ist nicht gestattet, wenn dem Arbeitgeber niht zuvor für dasselbe eine Arbeitskarte gean ist. Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf eine bloß gelegentlihe Beschäftigung mit einzelnen Dienst- leistungen.
Die Arbeitskarten werden auf Antrag oder mit d mung des gese§ichen &rtreters durh die Ortspolizei ehörde Aua en Orts, an wélhem das Kind zuleßt seinen dauernden Aufenthaltsort gehabt hat, kosten- und stempelfrei ausgestellt; ist die Erklärung des p Vertreters nicht zu beschaffen, so kann die Gemeindebehörde die Zustimmung ergänzen. Die Karten O den Namen, Tag und Jahr der Geburt des Kindes sowie den Namen, Stand und leßten Wohnort des geseßlichen Vertreters zu enthalten.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitskarte zu verwahren, auf amtliches Verlangen vorzulegen und nah rechtmäßiger Lösung des Arbeitsverhältnisses dem geseßlichen Vertreter wieder aus- zuhändigen. Js die Wohnung des geseßlichen Vertreters nicht u ermitteln, so erfolgt die Aushändigung der Arbeitskarte an
ie im Abs. 2 bezeichnete Ortspolizeibehörde.
Die Bestimmungen - ‘des 3 4 des Gewerbegerichtsgeseßes vom 29. September 1901 (Reichsgeseßbl. S. 353) über die Zuständigkeit der Gewerbegerichte für Streitigkeiten hinsichtlich der Arbeitsbücher finden entsprehende Anwendung.
III. Beschäftigung eigener Kinder. S 12. Verbotene Beschäftigungsarten. #
In Betrieben, in denen gemäß den Bestimmungen des
E fremde Kinder nicht beschäftigt werden dürfen, sowie in
erstätten, in welhen durhch elementare Kraft (Dampf, Wind,
Wasser, Gas, Luft, Elektrizität usw.) bewegte Triebwerke nicht
bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, ist auch die Be- schäftigung eigener Kinder untersagt.
8 13.
Beschäftigung im Betriebe von Werkstätten, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben.
m Betriebe von Weckstätten, in denen die Beschäftigung von Kindern niht nach § 12 verboten ist, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben dürfen eigene Kinder unter zehn
eigene Kinder über zehn Jahre nicht
er Zeit zwischen aht Uhr Abends und aht Uhr Morgens
und niht vor dem Vormittagsunterrichte beschäftigt werden.
Um Mittag ist den Kindern eine mindestens get anDige Pause
zu gewähren. Am Nachmiltage darf die Beschäftigung erst eine Stunde nah beendetem Unterrichte beginnen,
Eigene Kinder unter tr P Jahren dürfen
J ; in der dee im d oder Werkstätte einer
erson, ju der sie in einem
der im 8 3 Abs. 1 bezeihneten Verhältnisse stehen, für Dritte
nicht beschäftigt werden. v / An Sonn- und Festtdhet Li I auh eigene Kinder im 4
| Ï Handelsgewerbe sowie im beschäfti den.
U
S 14. Besondere Befugnisse W§ Bundesrats.
Der Bundesrat ist ermähugt, für die ersten zwei Jahre nah dem Jnkcafttreten dieses Gesehes für einzelne Arten der im § 12 bezeihneten Werkstätten, in denen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke niht bloß vorübergehend zur Ver- wendung kommen, und der im § 13 Abs. 1 bezeihneten Werk stätten Ausnahmen von den daselbst vorgesehenen Bestimmungen zuzulassen.
Nach Ablauf dieser E kann der Bundesrat für einzelne Arten der im 8 12 bezeichneten Werkstätten mit Motorbetrieb die Beschäftigung eigener Kinder nach Maßgabe der Be stimmungen im 8 13 Abs 1 unter der Bedingung gestatten, daß die Kinder niht an den durch die Tricbkraft bewcagten Maschinen beschäftigt werden dürfen. Auh fkann der Bundesrat für einzelne Arten der im Z 13 Abs. 1 neten We: kstätten Ausnahmen von dem Verbote der Be schäftigung von Kindern unter zehn Jahren zulassen, sofern die Kinder mit besonders leichten und ihrem Älter angemessenen Arbeiten beschäftigt werden ; die Beschäftigung darf nicht in der Zeit zwishen acht Uhr Abends und aht Uhr Morgens stattfinden; um Mittag ijt den Kindern eine mindestens vei stündige Pause zu gewähren; am Nachmittage darf die Be schäftigung erst eine Stunde nach deendetem Unterrichte be
bezeich-
ginnen Die Ausnahmebestimzzungen können allgemein oder für einzelne Bezirke erlassen wêrden. S 15 Beschäftigung bei öffentlichen theatralishen Vorstellungen und anderen öffentlichen Schaustellungen |
Abs. 3° dann Anwendung, wenn die Kinder für Dritte be- schäftigt werden. - } : :
Im übrigen ist. die Beschäftigung, von eigenen Kindern beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen gestattet. Dur Polizeiverordnungen der zum Erlasse Foldhee berechtigten Behörden kann die Beschäftigung beschränkt werden.
IV. Gemeinsame Bestimmungen.
D 18. Werkstätten im S inne dieses Gesetzes. Als Werkstätten gelten neben den Werkstätten im Sinne des S 105b Abs. 1 der Gewerbeordnung auch Räume, die zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin ge-
werbliche Arbeit verrichtet wird, sowie im Freien gelegene ge- werbliche Arbeitsstellen.
19. Abweichungen Ga der geseßlichen Zeit.
Beträgt der Unterschied zwischen der geseßlichen Zeit und der Ortszeit mehr als eine Viertelstunde, so kann die höhere Verwaltungsbehörde bezüglih der in diesem Geseße vor- gesehenen Bestimmungen über Anfang und Ende der zulässigen täglichen Arbeitszeit für ihren Bezirk oder einzelne Teile des- selben Abweihungen von der Vorschrift über die ge etliche Zeit in Deutschland _ (Gesey vom 12. März 1893, Reichs- gesehbl. S. 93) zulassen. Die Abweichungen dürfen nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Die geseßlichen Be-
stimmungen über die zulässige Dauer der Beschäftigung bleiben unberührt.
8 20. Besondere volheiliche Befugnisse.
Die zuständigen Polizeibehörden können im Wege der Verfügung eine nah den vorstehenden Bestimmungen zulässige Beschäftigung, sofern dabei erhebliche dör zu Tage ge- treten sind, auf Antrag oder nach Anhörung der Schul: aufsichtsbehörde für einzelne Kinder einshränken oder unter- sagen sowie, wenn für das Kind eine Arbeitskarte erteilt ist (8 11), dieje entziehen und die Erteilung einer neuen Arbeits- karte verweigern.
Die ¡uständi en Polizeibehörden sind ferner befugt, zur Beseitigung erheblicher, die Sittlichkeit N ad Mistände im Wege der Verfügung für einzelne Gast- oder Schankwirt-
haften die Beschäftigung von Kindern weiter einzuschränken oder zu untersagen. S 21.
Aufsicht.
Insoweit niht durch Bundesratsbeschluß oder durch die Landesregierungen die Aufsicht anderweitig geregelt ist, finden die Bestimmungen des § 139 h der Gewerbeordnung An- wendung. j
__ Jn Privatwohnungen, in denen auss{hließlich eigene Kinder beschäftigt werden, dürfen Revisionen während der Nachtzeit nur stattfinden, wenn Tatsachen vorliegen, welche den Verdacht der Nachtbeschäftigung dieser Kinder begründen.
d 22. Zuständige Behörden.
__ Welche Behörden in, jedem Bundesstaat unter der Be- zecihnung: höhere Verwaltungsbehörde, untere Verwaltungs- behörde, Schulaufsichtsbehörde, Gemeindebehörde, Polizei- behörde, Ortspolizeibehörde zu verstehen sind, wird von der Zentralbehörde des Bundesstaats bekannt gemacht.
\ V Sträféstimmungen.
8.23. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark wird bestraft, wer den 88 4 bis 8 ziividecbaudelt. : Im Falle gewohnheitsmäßiger Zuwiderhandlung kann auf Gefängnisürafe bis zu sechs Monaten erkannt werden.
Der Z 75 des Gerichtsverfassungsegeseßes findet An- wendung. S 24.
Mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark wird bestraft : 1) wer dem §8 9 zuwider Kindern an Sonn- und Fest tagen Beschäftigung gibt; . 2) wer den auf Grund des 8 20 hinsihtlih der Be schäftigung fremder Kinder endgültig ergangenen Verfügungen zumwiderhandelt. 5
Im Falle gewohnheitamäßiger Zuwiderhandlung kann auf Haft erkannt werden. S ZI. _ Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark wird bestraft :
1) wer den 12 bis 16, 8 17 Abî. 1
zuwiderhandelt :
2) wer î auf Grund des 20 hinsichtlich der Be ihâftigung eigener Kinder endgültig ergangenen Verfügungen der den auf Grund des 8 17 Abs. 2 erlassenen Vorschciften ¡widerhandelt
Jm Falle gewohnheitsmäßigec Z chandluna kann auf Hafi erkannt werden
S 26.
Mit Gelditrafe bis zuu drei Mark werden Arbeitgeber bestraft, welhe es unterlassen, durch L 10 für fie de-
deten Verpflichtu 1 nachzukommen
T7 Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark wird bestraft:
1) wer entgegen der timmung des § 11 Abs. 1 ein Auf die Beschäftigung eigener Kinder dei öffentlichen Kind in Beichäftigung nimmt oder behält: theatralischen Vorstellungen und anderen öffentlichen Schau ) wer der Bestimmung des § 11 Abs. 3 in Ansehung fiellungen finden die Bestimmungen des L 6 Anwendung j lrbcitsf 4:1 eit S 1G | 4 9a Beschäftigung im Betriebe von Gast: und von | Strafverfolgung der im Z 24 bezeichneten Vergehen Schankroirtschaften G binnen drei Monater Tm Betriebe von Gast: und von Schankwirtschaften dürfen S L Kinder unter uvölf Jahren überhaupt nicht, und Mädchen (22) | Die Bestimmungen des S 151 der Gewerbeordnung finden nicht bei der Bedienung der Gäste beschäftigt werden. Die untere | Anwendung Verwaltungsbe! irde isl befugt, nah Anhörung der Schulauf VL Sdlufibestimmungen nchtsbehorde in Vriten, welhe nah der jeweilig lehten Volls s % zählung weniger als zwanzigtausend Einwohnec haben, für D, norden La Deli aon ou Betriebe, in weichen in der Regel ausscGliezlih zur Familie a R S j Ì N
des Arbeitgebers geh
rige Perionen deichäftigt nahmen zuzulassen
Im übrigen finden auf die B
44s Ï von eigenen Kindern die Bestimmungen des Ÿ 13 Abs. 1 An: wendung
S 17 Beschäftigung beim Ausiragen von Waren und dei sonstigen
Botengängen Auf die Beschäftigung
Milh und Bawaren
' beim Austragen von Zeitu nindea die Bestimmungen im J
ri : n Beschränkungen de ewerblichen Betricdben nicht entgegen
a, S 31 Dieses Geseh tritt mit dem 1. Januar 1904 in Krafi Urkundlich unter Unserer E hsteigenzändigen Unterschrift
F s LFTE T T S4! Ï
und beigedructtiem Kaiserlichen Fnhegel Gegeben Berlin im Schlok, den 30, März 1908 (L. S.) Wilhelm.
Anlage. : ; Verzeichnis derjenigen Werkstätten, in deren Betrieb, abgesehen vom Austragen von Waren und von sonstigen Botengängen, Kinder nicht beschäftigt werden dürfen.
Gruppe der Gewerbe- \statistik.
Bezeichnung der Werkstätten.
IV: Werkstätten zur Anfertigung von Schieferwaren, Shiefer- tafeln und Griffeln, mit Ausnahme von Werkstätten,
in denen lediglih das Färben, Bemalen und Bekleben owie die Verpackung von Griffeln und das Färben, iniieren und Einrahmen von Schiefertafeln erfolgt.
Werkstätten der Steinmeßen, Steinhauer.
Werkstätten der Steinbohrer, -\{chleifer und -polierer.
Kalkbrennereien, Gipsbrennereien.
Werkstätten der Töpfer.
Werkstätten der Glasbläser, -\{chleifer oder -mattierer, mit Ausnahme der Werkstätten der Glas3-
Uns in denen aus\{ließlich vor der Lampe geblasen wird.
Spiegelbelegereien. Vi Werkstätten, in denen Gegenstände auf galvanischem 2 Wege durch Vergolden, Versilbern, Vernickeln und dergleichen mit Metallüberzügen versehen werden oder in denen Gegenstände auf galvanoplastischem ‘Wege hergestellt werden.
Werkstätten, in denen Blei- und Zinnspielwaren bemalt werden.
Blei-, Zink-, Zinn-, Not- sonstige Metallgießereien.
Werkstätten der Gürtler und Bronzeure.
Werkstätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legie-
rungen dieser Metalle bearbeitet oder verarbeitet werden.
Metallschleifereien und -polierereien.
Feilenhauereien. j VŸI. arnishmachereien, Bleianknüpfereten. erkstätten, im denen Queksilber verwandt wird. VII. Werkstätten zur Ber bedlzes yon Lk vstoffen, Feuer-
werksfkörpern, Zündhölzern und sonstigen Zündwaren. Abdeckereien.
IX, Werkstätten, in denen Gespinste, Gewebe und dergleichen
mittels chemischer Agentien gebleiht werden. p rOE,
umpensortierereien. T: mere Gerbereien. erkstätten zur Verfertigung von Gummi-, Guttapercha-
und Kautschukwaren.
Werkstätten zur Verfertigung von Polsterwaren.
Roßhaarspinnereien.
X11. | Werkstätten der Perlmutterverarbeitung.
Haar- und Borstenzurichtereien. Bürsten- und Pinsel-
. machereien, sofern mit aus[ändishem tierischen Materiale gearbeitet wird.
XITI1. Hasenbaars
-äßer,
und Gelbgießereien und
ÆXIV, asenhaarschneidereien. Bettfedernreinigungsanstalten. Chemische Waschanstalten. ;
E Werkstätten der Maler und Anstreicher.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 des „Neichsgeseßblatts“ enthält unter
Nr. 2943 das Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerb- lihen Betrieben, vom 30. März 1903, und unter
Nr. 2944 die Bekanntmachung, betreffend den Schuß deutsher Warenbezeihnungen in Ecuador, vom 27. März 1903.
Berlin W., den 2. April 1903.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preuszen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Oberpräsidialrat Dr. jur. Freiherrn von Coels von der Brügghen in Koblenz zum Präsidenten der Regierung in Arnsberg und
den Oberregierungsrat Dr. Gra ms ch in Königsberg, den Oberregierungsrat Dr. Mauve in Cassel und den Polizei- präsidenten Wallraf in Aachen zu Oberpräsidialräten zu ernennen, sowie dem Eiscnbahndirektor Leonhard Lesmeister in Elber feld bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungsrat und
den Eisenbahnsekretären Ehrhardt in Hannover, Hoff mann in Stettin, Müller in Grunewald und Thieme in Berlin aus demselben Anlaß den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Vorsteher des Zentralbureaus im Ministerium der öfentlichen Arbeiten, Nehnunagsrat Winzerling und den edenda angestellten Geheimen erpeckierenden Sekretären und Kalkulatoren, Rechnungsräten Demand und Schnibbe den Charakter als Geheimer Rechnungsrat,
den in demselben Minifterium angestellten Geheimen erpedierenden Sekretären und Kalkulatoren Kanzleirat Hinz, Schelle, Kunz, Knaust und Eichler den Charakter ais
erau
j
wem
Graf von Posadowsky |
Rechnunasrat und dem Geheimen Registrator im L ofcnte
lichen Arbeiten Utpott den Charakter als Kanzleirat zu ver-
Î s D
4 Den
Zufolge der Allechöchst genehmigten Vorschriften, welche
| den hier accreditierten Botschaftern auswärtiger Mächte gegen:
1. Ä i UDCT Au F
U 1 deobachten sind, haben sämilliche zum Allerhöchiten Hose gehörigen oder dajelbst vorgettellten Herren den Doi
\hattern und deren Gemahlinnen. nachdem dieselben von hren
| Kaijerlichen und Königlichen Majestäten und von
von Jhren König: lichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzesfinnen des König? lien Hauses empfangen worden sind, sowie sämilihe zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Damen den Botschafterinnen nah allgemeinem Herkommen den ersten Besuch, und uwar in Petson, zu machen. Diese Bestimmung tritt jet in Betreff des Botschafters der Vereinigten Staaten von Amerika, Königöplah 4, und dessen Gemahlin in Kraft
Berlin, den 30. Mär; 1909 Der Odberzeremonienmeister
Graf A. Eulenburg.
: nisterium der geistlichen, Unterrihts- und Minis Medizinalangelegenheiten.
Der bisherige außerordentliche Professor Lic. Dr. Hei nri ch göhmer zu Leipzig ist zum außerordentlichen Professor in der evangelish-theologischen Fakultät der Universität zu Bonn
ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
orstassessor Paul Hasken is zum Königlichen B i pi ihm ist V Oberförsterstelle Gammer- tingen in den Hohenzollernschen Landen übertragen worden.
Ministerium des Fnnern.
Der Oberpräsidialrat Dr. Gramsch ist dem Oberpräsi- denten der Provinz Ostpreußen, h der Se N Dr. aue dem Oberpräsidenten vinz Hessen-Najjau un 1 M Ma D Srasidialrat Wallraf dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz zugeteilt worden.
Abgerei st:
Seine Excellenz der Präsident des Reichseisenbahnamts, Virklihe Geheime Rat Dr. Schulz, nah Danzig und Königsberg. /
Ì
Nichtamtliches.
Deutsches Rei.
Preußen. Berlin, 2. April.
Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern abend um 111/24 Uhr von hier nah Kopenhagen abgereist.
%hre Majestät die Kaiserin und Königin haben der Leiterin der Victoria-Fortbildungsschule für die weibliche Jugend Fräulein Margarethe Henschke in Berlin und der Oberlehrerin an der städtischen höheren Mädchenschule Sophie Mejer in Göttingen das silberne Frauen - Verdienst: kreuz am weißen Bande Allergnädigst zu verleihen geruht.
Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika, Herr Charlemagne Tower und dessen Gemahlin werden, wie aus der bereits veröffentlichten Hofansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren und Damen empfangen. Dieser Empfang wird am Freitag, den 3. April d. J., Abends von 9/2 Uhr ab, stattfinden. : : /
Der Anzug ist: für die Damen in ausgeshnittenen Kleidern, für die Herren ‘vom Militär in fleiner Uniform, für die Herren vom Zivil in Fcack mit Ordensband über der Weste.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrat, Königlich bayerische Staatsrat Freiherr von Stengel it nach München abgereist.
Der hiesige Königlich shwedisch norwegische Gesandte Graf Taube ist vom Urlaub nah Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
—————_—
Kiel, 2. April. Seine Majestät der Kaiser und König trafen, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh kurz vor 7 Uhr hier ein. Seine Majestät nahmen die Meldungen des Stationschess, Admirals von Köster, des. Komman- danten, Oberstleutnants Dürr und des Polizeipräkidenten Schrötter entgegen und begaben Sich sodann unter dem Salut der im Hafen liegenden Qricasschiffe mittels Salonp*nasje an Bord der Yacht „Hohenzollern“, die um 7/3 Uhr mit dem kleinen Kreuzer „Nymphe“ und dem Depeschenboot „Sleiopner“ unter dem Salut der Kriegsschiffe den Hafen verlieh.
Baden. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von reußen, Regent des Herzogtums Braunschweig, ijt geftern rmittag zur Kur in Baden-Baden eingetro}fen.
Oesterreich-Ungarn.
Der Verfassungsaus\chuß des österreichischen Abgeords
Hause am 23. April zugehen.
18-Pfünder bestellt. Frankreich.
meldet, nach längerer Debatte und nah A
Liquidation des
Die Vorlage bestimmt, - daß
Der Devutierte Deloncle
Prabang.
Kongregationen gemacht werden.
ordnungen für die Räumung in der
Ruß lanD.
den Rektor
Ftalien.
gestern, wie dem „W. T. B.“
Aufenthalts zur Verfügung stellte.
der Minister des Innern
im vorigen Jahre in P ; von Landarbeiteraus\ständen ereigneten. das Vorgehen der Bebörden und solche Vorkommnisse würden in dem als die intellektuelle Lage
werde, und zwar umsomehr, wenn wenig humanen zu verhindern set es nötig, deren Ursachen
gebung müßten auch
Pflichten der Eigentümer regelten.
pevinglngen der Arbeiterklassen zu a
ja nicht
für unausführbar gehalten babe, y Wolle man aber, daß ein Stillstand in die so müßten andere Männer in die Regierun das Parlament eine konservative Regierung
die ebenfalls das Vorgehen der Debatte ges{lossen.
gero* aus Mailand
-
Sozialis
zogen dort
Es kam zu cinem Zusammenstoß mit
Ansammlung wurde zerstreut ; 4 Perso Türkei. Aus Konstantinopel meldet Lorresp Bureau“, die Pforte habe, zu offensiven QKundacbungen gegen
Montaa cinen mit {weren Verlusten z1
und Truppen von Saloniki und a
und Stelle entsendet. Auch
würden
“A,
etenbauses nahm. dem „W GB.° zufolge, getern in nament- ¿ . «4 Ns dos T m1 - % A e iber Abítimmung mit 13 gegen 12 Stimmen den Antrag dcs Sub- s 4 F L A Wa fomiteecs auf Aufhebung des § 14 des Diaaibgrundo Le ees au Der Ausaleihsausihuß dbeecadele Y tee die Ausaleichsvorlagen. Im Laufe der Debaite erflärte der e s e W. 9 d ° Mialstervräsident von Körber, die Annahme der Vorlagen würde inen AbiHbluk der Vergangendeit bedeuten; di Gezcnwrart wüurte fich
._—
een die Generaldebatte
: e Ï err aa eln - * abee sofort in cine béchi getahrvolle Zukunfi verwandein, C E T Verzangendeit ohnc dicsen Abichiluß bitcde Ecgenüber ciazelaen Vor- teènera erflárte der Ministervräsident: „Wir find glückilich au im Jateresse der Dynastie zu handesa, indem wir für den À e2glcidh eintreten
Die Monarchie existierte ja nicht, wenn nid die Dynastie fie ftets be- hâtet hütte und je mehr ih überzeugt bin, taz eder det beiden Net Ha teile, von dem anderen loszeldi, bei weitem nihi die Þ álfte des Berri §ts8 aatcr den curoväischen Staaten baben würde, dessen sie sich verbunden cttrara. 15 [o get 4 et cheint mte dai Arden tie Monarchie tr iten jem 45 eam ca und uuter det Obi orge tee T vmaitie u ete balten * Bei der Abltimmuag warde ter Aatrag des Abg. Schalfî zx Abiéluß cincs Zoll- nat vandelsbuntaifiecs mil dem T ‘at‘din Reiche mit 241 gegen 4 Siticamen abgelchat
Großbritannien und Jrlanud. Das Unterhaus rahm gesiern, wie „W. T. B beritet. iu
e ale eum . %
dritlex Leluna die Vorloge as die die Adm tis! ceehtigt, den . + e - _- e L .* S G0
MannsGattebeitand der Flettemreserre pu erhöhen und bei den ver-
Der russische
Las Geseh! bei Mitrowißa des rultiihen Konsuls haden im sorgnis hervorgerufen. 16 Nedi ( Smurena haden Beschl erhalien, f
idictenen Dienstueciarana Marincvolunteers ciagateiben die in Kriegtzeiten zum Dienst in allen Weltt-ilea verrflihtet sein fcüen
geben
hat an den
Nähe der „Grande Chartreuse“ get Gerichtshof in Grenoble hat einen Bevo Liquidation des Vermögens der „Grande Chartreuse“ ernannt, wodur der Weiterbetrieb des Hospitals gesichert ist.
burg is an Stelle des Admirals Avellan der admiral Roshdestwendski zum interimistishen Chef des Admiralstabes der Marine ernannt worden. Infolge von Kundgebungen der Studenten gegen und den Senat der St. Petersburger Universität ist diese gestern geschlossen worden.
führte dann
der Arbeiterklassen \ich
aber nicht auf einen Schlag erreicht werden.
zu der Ueberzeugung gelangen, daß es ihre
Konsul in Mitrow
ifbataii
Der Premierminister Balfour teilte mit, das Budget werde den
Das Kriegsamt hat nah eingehenden Veruchen bei der Firma Vickers and Maxim zwei Batterien 12!/4- und
i nahm ‘gestern, wie „W. T. B.° Die Deputtiertenkammer nah iei VeriSicdence Ab- änderung8anträge eine Vorlage, betreffend das Verfahren bei der Vermögens der Kongregationen, an. allein dasjenige Liguidator ernannt hat, zuständig es u E Pon L enden i iqui esen anhä erden. die von dem Liquidator oder gegen Minister ‘des Aeußern Delcas\ó ein Shreiben gerichtet, in dem er erklärt, daß Siam den Vertrag vom 7. Oktober 1902, der von der Kammer nicht bestätigt worden fet, zu seinen Gunsten ausführe. Er werde am Donnerstag den Minister über die siamesische Angelegenheit interpellieren. Deloncle fügt hinzu, Siam beseße militäxish die neutrale Mekong- zone, diejenige von Batambong und das französische Gebiet von Luang
Gericht,
Den Kartäusern ist die amtlihe Mitteilung gemach worden, daß ihr Genehmigungsgesu 6 sei. Dieselbe Mitteilung wird in nächster Zeit den anderen Das Geseh ist auf die Kartäuser schneller angewandt worden, weil diese {hon An- des ihnen gehörigen Hospitals roffen hatten. Der [lmächtigten für die
Nach einer Meldung des „W. D, B.‘aus St. es ontre-
Der deuishe Reichskanzler Graf von Bülow empfing aus Neapel mitgeteilt wird, den Schiffsleutnant Grafen Vattano, der ihm namens des Marinekommandanten ein Torpedeboot für die Dauer seines
U) i der Deputiertenkammer beantwortete F Mee Sf i iolitti verschiedene Anfragen über die innere Politik und kam dabei auf die Vorfälle zu sprechen, die
Maße
zu beseitigen; das kön
Man
worden sei
sen Bestrebungen eintrete, Wenn
g berufen werden. wünsche, so werde er
der Minister — seinen Siy als Deputierter wieder einnehmen und glüdlih sein, daß zwei Jahre liberaler Regierung jede RNRückebr einem Negime der Reaktion unmöglih gemacht bâtten. der Justizminister und der Kriegsminister gesprochen hatten, Behörden verteidigten, wurde die
Nach Meldungen des „Popolo romano” und des „Messa-
Nepublikaner u
ten na ciner Protestversammlung gegen die V haftuna des Nussen Goch nach dem russischen Konsulat der Polizei, wobei der Fahnenschaft auf dem Konsulatsgebäude zerbrochen wurde
nen wurden verhaftet
das Wiener
die Neformen üb
gegangen seien, das Dorf Nuciton bei Mitrowihya überfallen
und die dortigen christlihen Gendarmen fortgeführt, jowie am irückgeihlagenen Angriff
auf Mitrowitßa gemacht hätten, alle verfügbaren (c
Siädien an Ort
felen aht Bataillone aus
Wilajet Aidin bereits unterwegs, denen zwei wellere [0gen
nderen
vita Sschtischerbi ussüchen Konsulats
und die Verwundung
eta. Bde B,
Konstantinopel € lone aus dem ch nah Salonißi zu
. ® A) i “
das den
abgelehnt worden
ih utignano und Candela bei Gelegenheit Der Minister verteidigte weiter aus, seltener werden, bessern die Eigentümer h Interessen an Ort und Stelle selbst wahrnehmen würden, anstatt sie ersönlibkeiten anzuvertrauen. Um NRubestôörung
In die soziale Geseßz- Bestimmungen eingeführt werden, die die Die besitzenden Klassen müßt licht sei, die Lebens- verbessern. gen, daß nichts in dieser Richtung gescheben sei; von entsvrechenden Maßregeln komme bereits zur Anwendung oder \ in der Vorbereitung. Die Freunde der Arkbeiterklassen müßten aber für bessere Erziehung der Arbeiter sorgen; auch mü Landbesige zerteilt werden. Der Minister erinnerte dann an die Resultate, die von der Regierung, deren Programm man anfänglih bereits erzielt
könne eine Anzahl
ßten die zu großen
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nachdem die Albanesen
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ist, nah einer Depesche des dortigen x on albanesischen Soldaten verwundet worden Ein in St. Petersburg eingetroffenes Telegramm des russischen Konsuls in Uesküb teilt, wie „W. T. B. erfährt folgende Einzelheiten über die am 31. März erfolgte Verwundung des russischen Konsuls in Mitrowiya mi!
dss der Konsul in Begleitung eines Kawassen und er mili- tärishen Schatwache Adends 25 Ubr sein Paus verließ tra? ibm cin Soltat von albanesiher Herkunft namen? Idt him entaegen, der, s{ciabar arußerd, sein Mausergeweher au! iba: ablouerte und hn in der linken Seite verwundete NaHdem Ibeaßim sodann noch auf den Kawrassen cihcAcr * wurde er von dea den Konsul degleiteadena Soldaten verwun del Jhrahim behauptet, er hade axf è Konsul gridefea 4 für dle am Abend vorber geihehene Verwun nes Aaverwandien zu rächen De Milltärkomm tndant L) Mitrowitza, Said Bey, eilte sofort in Begieikgus cines Arztes herbei: Der verwuadete Konsul warde ins Keninlat mrt ¿tbrachi. Der Generalinspektor Hilmi P aja und der Generai adjutant Nassit aiva iprachea telegrapbiih ihr Beileid äus Na Meinung der Aerzte it der Konsul aner Œet 2de
de
4
__ Gegenüber etwaigen serbischen üntd bulgärischen Nahrichten, die den türkishen Truppensendungen aggressive Absichten unter- schieben könnten, was unzutreffend sei, werde von türkischer Seite betont, daß die Truppen
ur -Wiederherstellung der Ordnung in dem betreffenden Gebiete - unbedingt notwendig
seien. Die Pforte könne, wie erklärt werde, gegenüber den Um- irieben der mazedonishen Komitees aus dem Dugaien Grenzgebiete keine Truppen entsenden, weshalb sie solhe aus Anatolien heranziehe. :
„W. T. B.“ meldet, der österreihisch-ungarische Botschafter Freiherr von Calice habe bei der Pforte Schritte unter- nommen und derselben geraten, rasch die Ordnung wieder- herzustellen. Jn diplomatischen Kreisen sei man überein- stimmend der Ansicht, daß die Pforte nunmehr durch die Ereignisse gezwungen sei, die Opposition der Albanesen im Wilajet Uesfüb ju unterdrücken, was die albanishe Partei im Yildizpalast bisher verhindert habe. Das gegenwärtige Vorgehen der Pforte werde daher vollkommen gutgeheißen, und es sei zur Beunruhigung kein Anlaß vorhanden.
Schweden und Norwegen.
Der \chwedische Reichstag hat gestern, wie „W. T. B.“ erfährt, die Regierungsvorlage über den Beitritt Schwedens zur Brüsseler Zulkerkonvention angenommen.
Amerika. Der Präsident Roosevelt hat, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern eine auf zwei Monate berechnete Rundreise nah dem
Westen angetreten, die sih bis an den Stillen Ozean erstrecken wird.
Nath einer in New York eingetroffenen Depesche aus San Domingo vom 29. v. M. is die Lage in der Stadt unverändert. Ès sind keine fremden Kriegsschiffe anwesend. Die Einwohner von San Cristóbal haben sich dem Auf- stande angeschlossen. Die telegraphische Verbindung mit der Stadt ist unterbrochen. — Die „Agence Havas“ meldet, daß die Zitadelle von San Domingo von dem Regierungs- kreuzer „Presidente“ beschossen werde.
Afrika.
Der Deutsche Kronprinz und der Prinz Eitel Friedrih von Preußen sind gestern, wie „W. T. B.“ meldet, von Port Said nah Konstantinopel abgereist. j Der „Morning Post“ wird aus Tanger gemeldet, die Straße nah Fez sei gesperrt, da ein Kampf zwischen den Stämmen der Des und der Scher-Aghda statt- finde; auch die Straße zwischen Tanger und Tetuan sei noch nicht frei. Aus verschiedenen Bezirken liefen Nachrichten von Unruhen ein, während die Regierung sich untätig eige.
Der „Times“ wird aus Tanger vom gestrigen Lage gemeldet, in Fez hätten Kämpfe zwischen verschiedenen Teilen der Regierungstruppen stattgefunden. Auch verschiedene Stämme jener Gegend lägen untereinander im Kampfe. Der Prätendent sei nah Taza raggtteie und habe seinen Standort dort aufgeschlagen. ie Lage sei ernster geworden.
Eine in Algier eingegangene Depesche aus Dschennan bringt Einzelheiten über einen Ueberfall, der kürzlih von 150 Mann des Stammes der Uladdjerir bei Ksar-el- Azug auf eine von Spahis und Schützen begleitete Karawane gemacht wurde. Der Kampf habe von 11 Uhr Vor- mittags bis 6 Uhr Abends gewährt. Die Franzosen hätten ge- kämpft, bis sie keine Patronen mehr E hätten. Dann sei es zum Handgemenge gekommen. Vie Kamele seien von den Angreifern genommen und ihnen wieder abgejagt worden. Schließlich seien die Uladdjerir Herren des Playes geblieben. Die Franzosen hätten 9 Tote und 13 Verwundete, darunter einen Offizier, verloren, zwei seien vermißt worden, von denen einer inzwischen sterbend aufgefunden worden sei. Auch die Angreifer hätten shwere Verluste gehabt und 8 Tote auf dem Platze gelassen, die anderen Toten und Verwundeten seien auf Â0 erbeuteten Kamelen mit hinweggeführt worden.
Parlamentarische Nachrichteu.
Der Schlußbericht über die gestrige Siyzung des Herren- hauses befindet fich in der Ersten Beilage.
— Die heutige (6.) Sißung des Herrenhauses, welcher der Minister der öôffentlihhen Arbeiten Budde beiwohnte, eröFnete der Präsident Fürst zu Wied mit der Mitteiluna,
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dak er beabsichtige, wenn morgen die Etatösberatung zu Snde
zeführt werde, in der Erwartung, daß das am 21. April wieder
D . ( F Les U vi L wusammentretende Abgeordnetenhaus am 28. April jein Arbeiten beenden werde, auf Mittwoch, den 29. April, eine Sitzung
4 des Herrenhauses anzusehen derrenhaus werde jeine Arbeiten dann voraussihtlih am
Nach dieser Mitteilung setzte das Haus die Bera'ung des Staatshaushaltsetats für 1903 beim Etat der Eisens bahnverwaltung fort
An der Debatte beteiligten si Blattes Fürst zu Junns und Arnim:-Boitenburg Minifter der
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um Schluß des Onnvhausen, Grof von Professor Dr. Löhning und der öffentlichen Ardeciten Bu dde.
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2 ¿egen Ticrieuchen. (Preuù. Reg-Bez Koblenz, SAwed N ita etbaotlanagea von geichgebenden Körperihztten (D-utiches Nb) tat des Gesundheitsamtes x. 1903. — Vermischtes. (Arhalt De f 28 N abrungemitiel, 190102 Ir e Teri Br difira
1897 bis 1999 Fefrzunfaagen und Sterbefälle irm Or-?e 14-8. — (Irland) Bevélkeraagkborgänge, 1901 (Grafilien. Staal Sao Vaulo Desaleitden. 1999 und 1900 Geitealitt: VBodrcatabelle üder die Sterbefälle in deutschen Orien mit 40 00 uad att Tarmobama DeBalcichen in gtéfercn Silticn des Aula
2 Efrazfuzgre in Nranteablaicen deotiher Geoftädte c- Feldes in deutschen Stadt- uns Lands Wittcran,
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