1903 / 100 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Großhaudelspreise vou Getreide an außerdeutschen

Börsenplätzen

für die Woche vom 20. bis 25. April 1903

nebst entsprehenden Angaben für die

Vorwoche.

Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

1000 kg in Mark.

(Preise für prompte [Loko-] Ware, soweit niht etwas anderes bemerkt.)

A D A A AR pE R ———_——

Wien. Roggen, Pester Boden . . Weizen, Theiß » o « + ooo Hase, WIGaLUMEL L e 90 erile; TLOVaTIMe - . «o. Budape ff. Roggen, Mittelware Weizen,

0.0/0 S %ck S. E: S

Hafer, M i O S

Odessa.

Roggen, 71 bis 72 kg das hl... Weiten, Ulka, 75 bis 76 kg das hl

Riga. Roggen, 71 bis 72 kg das bl ... N O O aa

Paris. an S | lieferbare Ware des laufenden Monats (

Antwerpen. Donau, mittel

roter Winter- Mus: Walla Walla

Amsterdam.

London. Produktenbörse (Mark Lane).

Weizen { ena weiß

b. Gazette averages.

englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten

Liverpool.

|

arter i anitoba

La Plata

Hafer {

Weizen Haier erste

Kurrachee, weiß engl. weißer e, (l Gerste, Mahl- E, Chicago. Mai Weizen, Lieferung8ware \ Juli . September Neu York. roter Winter- Nr. 2 . | Mai Lieferungêware 4 Juli . l September Buenos Aires. Weizen, Durhschnittsware, ab Bord Rosario .

Bemerkungen. 1 Imperial Quarter ist für die Welzennotiz

Weizen

Woche | Da- 20./25. | gegen April | Vor- 1903 | woe

127,26| 125,51 152 03| 151,98 112,74| 111,85 132,39| 136,61

116,16| 115,60 136,02| 135,28 107,19| 107,15 100,78| 100,75

93,04| 92,73 118,71] 118,54

101,37| 101,95 126,39| 126,45

139,52| 137,94 202,32| 201,05

128,65| 127,53 134,10| 133,14 136,13) 136,14 140,19} 138,91 138,16| 137,20 136,13| 135,90 140,19| 137,69

111,85| 111,45 123,92| 123,52 128,14| 126,74 133,07| 132,37

131,02} 129,96 128,78| 126,60

122,67| 119,99 128,43| 124,88 122,75| 121,40

138,73| 138,34 138,73) 138,34 146,52| 144,71 139,69| 138,81 15145] 150,11 140,40} 139,29 152,50] 150,82 140,40] 139,76 146,27] 144,93 130,64| 129,66 119,15) 119,20 109,36] 108,63

| 120,20 112,04! 106,98

j

128!

125,75) 118.87 114,98

111,36! 110,47.

an der Londoner

Produktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die Gazotts avoragses, d. b. die aus den Umsäten an 196 Marktorten des Könlgreichs er- mittelten Durschnittsvreise für einheimisches Getreide, ist 1 Imperial Quarter Weizen 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl.

angeseyt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfund engl.; 4 Ski 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400 e

wöchentlichen Durchshaittswe Grunde gelegt, und zwar für tür London und Liverpool die Kurse auf London,

1 Pfund engl. =

kg.

der Umrechnung der Preise in Nelichöwährung find die aus den einzelnen T \&aittawed im „Reichsanzeiger“

ermittelten

sellurse an der Berliner Börse zu ien und Budapest die Kurse auf Wien, für Chicago und

Neu Bork die Kurse auf Neu York, für Odefsa und Riga die Kurse

auf St. Petersburg, tür Tar, auf diese Pläye. Preise Gosdprämie.

Antwerven und Amsterdam die Kurse n Buenos Aires unter Berücksichtigung der

Deutscher Reichstag.

296. Sißung vom 28. April 1903

Nummer d. Bl. berichtet

Auf der Tagesordnung fleht als zweiter Vegenmto die im Wortlaut bereits mitgeteilte Jnterpellatio! und Gerstenberger (Zentr.), betreffend die

vors{riften für die Fleishbeshauer

Nach deren Begründung durch den Abg. Kohl nimm!

zur Beantwortung das Wort der

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von

Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! mit dem gröfiten Interesse gefolgt bin für gemútliche Verhältnisse außerordentlich tage in gemútlichen Formen vollzôge :

befier GeiHiite miteinander machen

H möchte meine Beantwortung in yiwei Teile teilen méchie ih formal nachweisen, daß der Bundesrat berechtigt war, das

11 Uhr. Ueber den Anfang der Sihung wurde in der gestrigen

¿ der Abgg. Kohl Prüfungs:

Dex verehrte Herr Vorredner, dessen Vortrag

bin. weil er inmitten des prafk- tlihen Lebens sicht, hat erklärt, man solite doch die alten gemütlichen Zustände, wie sie früher bestanden haben, weiter bestehen lasen

zu tun, was er getan hat, d. h. Prüfungen einzuführen, und in dem

zweiten Teile meiner Ausführung möchte ih nachweisen, daß das, was

er getan hat, auch sachlich notwendig ist.

Zunächst, meine Herren, ist es richtig, daß es in der Vorlage der verbündeten Regierungen hieß: „Der Bundesrat ist ermächtigt, Vor- schriften über die Prüfung der Fleishbeshauer zu erlassen“, und daß vom Reichstage, bezüglih von der Kommission diese Be“ stimmungen find vom Plenum des hohen Hauses ohne Debatte ans genommen worden beschlossen worden ist, statt dessen zu sagen: „Der Bundesrat ist ermächtigt, Vorschriften über den Nachweis genügender Kenntnisse der Fleishbeshauer zu erlassen.“ Um die Bedeutung dieser Aenderung in der Fassung des Gesetzes klars zulegen, muß ih auch mit einigen Worten auf den Kommissionsbericht zurücktgehen.. Zunächst heißt es in dem Kommissionsbericht auf Seite 13:

„Zum Abs. 3 wird von mehreren Mitgliedern ausgeführt, daß man an die Fleischbeshauer keine zu hohen Ansprüche stellen dürfe, daß es namentli nicht angezeigt sei, dieselben unter allen Um- ständen einer Prüfung zu unterwerfen. Auch auf andere Weise, z. B. durch die frühere Tätigkeit, lasse sih die ge- nügende Befähigung nahweisen.“

Ein Vertreter der verbündeten Regierungen erklärte demgegenüber : „cine Prüfung vorzuschreiben, sei durchaus zweckmäßig; die Streichung dieser Bestimmung bedenklih. In erster Linie würden die näheren Bestimmungen durch die Landesregierungen zu erlassen sein; aber der Bundesrat solle gemäß § 21 Nr. 1 si gleichfalls mit der Regelung dieser Frage befassen können, was der größeren Einheitlichkeit wegen manche Vorzüge habe.“

Und nachdem ein Mitglied der Kommission erklärt hat, „daß die An-

sprüche an die Fleishbeshauer nicht zu hoch zu stellen seien, weil dann

die Kosten der Untersuchung für Landwirte auch größer würden, namentlich dann, wenn, wie es in manchen Gegenden vorkomme, die

Landwirte die Tiere selbst s{lachteten, um ihr Fleish zu verkaufen“,

erklärte der Regierungsvertreter auf Seite 33, „daß im §5 und im

8 21 \hon einz abgeschwächte Fassung für den Befähigungsnachweis

gewählt sei, daß er aber nicht in der Lage wäre, bestimmte

Erklärungen über die zu erlassenden Vorschriften zu

geben.“

Meine Herren, wenn das Wort „Prüfung“ dur das Wort „Nachweis genügender Kenntnisse“ ersezt wurde, so geschah es, wie der Herr Vorredner bereits die Freundlichkeit hatte anzudeuten, weil eine Masse Fleishbeshauer {hon ihr Gewerbe üben, die zwar feine wissenschaftlihen Kenntnisse haben, die sich aber eine lange praktishe Erfahrung erworben haben, und weil es unbillig gewesen wäre, diese alten Leute den detaillierten Vorschriften der Prüfung zu unterwerfen. Infolgedessen ist auch bestimmt, daß Fleisch- beschauer, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits ein Jahr lang bei einer öffentlihen Fleishbeshau als Fleishbes{hauer amtlich tätig gewesen sind, bei tadelloser Dienstfüßrung auf Empfehlung ihrer Anstellungsbehörden ohne Beibringung eines Nachweises über die vorgeschriebene Ausbildung zur weiteren Ausbildung der Fleisch- beshau zugelassen werden dürfen. Sie können sich aber dann noh nach 6 Monaten melden, und nach einem Jahre vor dem Tierarzt eine Nachprüfung machen, die aber mehr den Charakter eines praktishen Kolloquiums tragen soll. Der Herr Vorredner hat dem- nächst von den gemütlichen Verhältnissen gesprochen, die früher be- standen haben. Ja, meine Herren, die Verhältnisse waren sehr ge- mütlich (Heiterkeit), und ih will Ihnen erklären, wie es war. Ein Mann, der Fleishbeshauer werden wollte ich exemplifiziere hier auf bestimmte Verhältnisse ohne Nennung von Namen —, brachte das Attest, daß er zum Fleishbeshauer von der Gemeinde gewählt sei, zu dem betreffenden Verwaltungsbeamten. Der Verwaltungsbeamte richtete dann an den nächsten Tierarzt das s{riftlihe Ersuchen, den Mann einer Prüfung zu unterziehen. Nach ein, wei Stunden kam der Mann wieder und brachte cin Attest, aus dem hervorging, cs hätte sih gezeigt, daß er die genügenden Kenntnisse für die Fleishbeshau besäße. Diese Prüfung trug eben den Charakter eines Kolloquiums und früheren Bestimmungen vielleiht auch genügen

allgemeines Fleishbeshaugcseh, und namentli, meine Herren, be- standen au keine Vorschriften bezüglih der Untersuhung des aus- ländishen Fleisches. Jetzt ist auf Grund des Reichsgeseges eine wesentliche Aenderung der Verhältnisse eingetreten. Einerseits ist das einmal untersuéte Fleisch im ganzen Deutschen Reiche freizügig (Zuruf rechts), mit Ausnahme der marktpolizeilichen Untersuchung, ob das

& 20 Abs. 2 des Geseyes. Zweitens ist auch alles ausländische Fleisch

doch klar, daß man die Bestimmungen für ganz Deutshland ein- beitli gestalten mußte. Jch frage den Herrn Vorredner, od wedl von ibm der cinfahe Mann aus dem Volke, der bisher als Fleisck@- bescauer tätig war, au als ein hinreichend befähigter Fleishbeshauer im Hamburger Hafen erachtet würde neint wird, dann fällt die ganze Interpellation zusammen; denn das ist unzweifelhaft, ein Gesey muß ausgeführt werden, und das Gesey kennt keine verschiedene Bestimmung für die Unter- suhuna von inländishem Fleis und für die Untersuchung von Fleis, tas aus tem Auslande fommt. und feine verschicdenen Be- stimmungen für die Befähigung der Fleishbeschauer je nah ihrem amtliSen Bezirk. Die Fleischbeschauer müssen zut einheitlidhen Durébführung tes Flelschbeshaugeseyes unzweifelhaft au cine

Grenze oder innerhalb Deutshlands untersuchte Fleisch auch in ganz Deutickland demnächst ohne weiteres zum Genuß zugelassen werden muß vorbehaltlich der von mir erwähnten Autaahmea. Ferner ift zu erwägen, wel ungeheuere Bedeutung gegenwärtig die Fleischbeichau iár die Lantwirtschaft hat. Der Fleishbeschauer isl nlmli cia sehr mächtiger Mann, cin viel mächtigerer Mann, wie ih jemals in meinem Leben geweien bin (große Heiterkeit); denn der Mann kann

Jh | cingencmen und

wärte mi namentlich freuen, wenn sich der Verkehr hier im Reichs- | dann würden wir uns gegen ieitia weniélih seher viel näher kommen und wabricheinalih ichr viel

Zanßit

obne weiteres erklären, dieser Ochse, der hier geschlachiet ift, ist krank, ee mul auf die AbteFerci kommen, er darf nichi zencâen wetden Das kann er mit einem Federstrich, während ih, wie jeder Beamte, immer nor vater sehe viel Kontrolliaflanzen gritanden habe ‘creckl | aus dem Publikum, den nebengeotdacten BGehôrten ned mater Um- | laden auch der ubergeordneten Instanz, Dieser Mann aber kann | felbiüiändia verfágen, dah ein Wertobjelt eiafah vernichtet werden ! mus und derselbe Mana hat tas zos tel ribtigeee amd gtéhere | ekt, cia Stáck Vieh, das eventuell tatsächlich krank isl, für gesund

Fleisch inzwischen nicht verdorben ist, und mit Ausnahme der Fälle des |

(Zuruf.) Gut, wenn das ver- |

| fuaft erhalten wies | wo cs sich um die Flelichbeshauer handelt

zu erklären und damit das Leben zahlreicher Menschen aufs \{werste zu gefährden.

Weiter, meine Herren, geht jeßt in verschiedenen Bundesstaaten eine Bewegung dur die landwirtschaftliche Bevölkerung, eine gewisse Entschädigungspflicht festzuseßen für getötetes Vieh, fogar unter Heranziehung von Staatshilfe. Meine Herren, wenn man solhe Be- strebungen verfolgt, muß man doch auch damit einverstanden sein, daß ein Mann, der ein Verfügungsreht mit solchen vermögensrechtlihen Wirkungen ausübt, auch wirklich vollkommen befähigt ist, sachver- ständig zu beurteilen, ob ein Stück Vieh gesund ist oder nit, und an welchen den menschlichen Genuß ganz oder teilweise aus\{ließenden oder zulassenden Krankheiten es leidet.

Ferner kommt hinzu, daß die Fleishbeshau eingeführt wurde und das ist in dem hohen Hause wie in der Kommission von den verschiedensten Rednern seinerzeit zur Begründung der Vorlage ausa geführt worden —, um eine wirksame Hilfe gegen die Verbreitung der Viehkrankheiten zu hafen. Hat der Fleischbeschauer über die Vieh- kfrankheiten und ihre äußeren Anzeichen ein \sahverständiges Urteil, dann wird er ein außerordentlich wertvoller Bundesgenosse im Kampfe gegen die Verbreitung derselben sein.

Durch die Bestimmungen, welche die bisherigen Fleishbes{chauer ihr Amt weiter ausüben lassen, haben wir den tatsächlihen Ver- hältnissen Rechnung getragen, soweit dies irgend möglich ist ; aber ich glaube, wir find auch im guten Recht, da nun einmal der Bundesrat die Befugnis hat, Vorschriften für den Nachweis der Befähigung zu erlassen, daraufhin zu fordern, daß ein Mann, der eine so weitgehende Zuständigkeit besißt, der so in das Vermögensreht anderer eingreifen kann, auch die ausreichende Befähigung sich aneignet, um seine Gnts scheidungen zu fällen.

Wenn gefordert ist, daß ein derartiger Fleishbeshauer 4 Wochen in einem Schlachthause einen Kursus durhmachen muß, so sind wir lediglich den Vorschriften gefolgt, die bisher in Sachsen, wo eine ausgezeihnete Fleishbeshau lange vor der Reichsfleishshau ein- geführt war, ohne jeden Widerspruh und ohne jede Belästigung der Bevölkerung bestanden hat. Ih habe auch hier einen Bericht vor mir liegen, inhalts dessen in einer ganzen Zahl preußisher Res gierungsbezirke nicht nur eine vierwöchentliche, sondern sogar sehs- wöchentliche Vorbereitungszeit gefordert wird. Ih habe ferner den Bericht einer höheren Verwaltungsbehörde, die \sih dahin ausspricht, daß eine nit geringe Zahl von Personen sich für das Amt des Fleischs beshauers gemeldet haben und bereit sind, sich den Prüfungsvorschriften zu unterwerfen.

Meine Herren, ich glaube, der Herr Vorredner wird mit mir darin einverstanden sein, daß bei einer einheitlichen Fleischbeschau im Reiche auch einheitliche Anforderungen an die Befähigung der Fleisch- beshauer gestellt werden müssen. Wenn wir in so einfaher Weise, wie das stellenweise bisher gesehen ist, auch für die Zukunft die Prüfung der Fleischbeshauer regeln wollten, dann würde eine ganze Reihe Ortschaften, die seit lange eine Fleish- und Schlachtbeschau haben, \sich aufs äußerste dagegen \träuben, \träuben gegen die Frei- zügigkeit tes anderwärts untersuchten Fleisches überhaupt, weil darin ein Rückgang gegenüber den bisherigen Verhältnissen liegen würde.

Meine Herren, wenn das hohe Haus eine solche Interpellation steVt, dann haben meines Erachtens die verbündeten Regierungen die Verpflichtung, das, was sie getan haben, einer nohmaligen ernsten Prüfung zu unterziehen. Aber ih möchte doch den Herrn JInter- vellanten und seine Freunde darauf hinweisen, daß die Erfahrung lebrt, daß auf allen Gebieten, wo man einen sozialpolitishen oder einen wirt)\{aftlihen oder einen wissenschaftlihen Fortschritt ins Leben überführen will, stets eine große Partei im Lande i dagegen erhebt oder eine Jnteressentengruppe Sie haben das noch fkürzlih beim Phosphorhölzergeseß gesehen , die da sagt: warum quieta movers? es war ja alles so gut! Sie haben das auch gesehen bei dem Geseh, betreffend Besserung der Vorbildung der Patentanwälte: da hat sich auch eine starke Opposition dagegen geltend gemacht, daß man an die Patentanwällte bôbere Anforderungen

e Ï i Tis

mobtc für die | tellt. Damals besaß das | Fleis, welches untersucht war, keine Freizügigkeit. Wir hatten kein | = | | stellen muß

Meine Herren, jeder Fortschritt hat zur Folge, daß man an die Intelligenz des einzelnen und an seine Leistungen böbere Anforderungen Das ist bier geschehen, und ih glaube, die Regierungen baben damit für die Zukunft etwas getan, was im Interesse nicht nur der Landwirtschaft, sondern auch im Interesse der Gesundheit des

| ganzea deuts(en Volkes liegt.

Auf Antrag des Abg. Gerstenberger wird in eine Besprechung der Interpellation eingetreten.

Aba. Baudert (Soz.): Es muß wundernehmen, daß, anstatt bezüalih der Ausbildung der Fleishbeshauer nun weitergehende An-

1 Bas 1079/9 d. S H U Pes G o einer Prüfung zu unterziehen. Bei diesem Sachverhältnis ist cs | ordnungen zu verlangen, das Angeordnete von den Herren Inter

vellanten für zu weit gehend erklärt wird. In Sachsen-Weimar liegen die Verhältnisse insofern anders, als die Fleishbeshauer die Kosten túr ibre Ausbildung allein zu tragen haben, so daß nicht die Gemeinden dafür aufkommen müssen. Gleichwohl ist der Andrang zu diesen Stellen ein ganz außerordentlicher gewesen Der Interpellant be- bauvtet, der Unwille der Bevölkerung des flachen Landes sei cin allgemeiner und durchgreifender wegen der neuen Kostenlast, die man ibe auferlegt habe. În der Kommissionsbderatung haben wir seinerzeit unsere Geneiatheit bekundet, die etwa 6 Millionen betragenden Koîten auf das Reich zu übernehmen. Aber dieser unser Anttag wurde zurück- acwicien, und durch verschiedene, von der Mehrheit beschlossene Acnde- tungen wurden wir zu einer ablehnenden Stellungnahme gezwungen Heute aber, wo das Gescy in Kraft ist, können wir feinesfalls die Hand zu einer Durchlöcherung der beschlossenen Bestimmungen bieten. Das ganze Gesey würde illusorish gemacht, wenn nah dem Willen der Intervellanten die Einzelstaaten nah ihren eigenen ft

In

| müútlichen* Verhältnissen die Frage zu ordnen befugt ten. alecihmäßige Befähigung besiyen, weil das ctiamal an der |

vielea Ginzelsiaaten hat man auf das _Reicdsgcsey geradezu gewartet und crít in den leyten Tagen über die Ausiühruna Bestimmungen getroffen Gerade das Zentrum und die Rechte haben durch ibr Vorgehen die

| Veranlassung iu der Jegen Form des Secseyes mit geardea, und M

wena es nun einem Tail ihrer Wähler irgend welche Jeschwernisse verursacht, dürfen sie keine Ausaahmestellung verlangen Was heute aoch Gutes in dem Gese enthalten ist, wollen wir aud für die Zu- Man spricht von rigorosen Vorschriften hier, Bei der Forderung tes Betzdigungsnalhrecises kann man aber doch bekanntlich gar nicht streng ¿enua fich geburden. Es hat allerdings nicht im Sinne des Nadé- tages gelegen, dah man, wie in Thüringen, eine Belastung von 29 bis 25 % für gewisse Vieharten herbeiführen wollle; das trifft namentlich die Zachi der Ziegen, der Kuh des flçinen Mannes ia Thüringen, wo die Koftea der Beschau auf 60 23 fesigeseyt sid. Selle berechtigten Beichwerten fönnen aber dutch die Pattifulargeieh“ grtung bridtizt meter Aba von Treuenfel s (d. kons): A wie nehmen cit gtetes Întereñe an der Interpellatios. Wir d au der Ansicht. das die erwähatca Autfohruagtbeilimmuongen den WiiHiacn Neichbtages widersprechen. Ganz besonders rigoros finden wie t

estimmung über die Nachprüfung und die Bestimmung, da L drei Jahre die Prüfung wiederholt werden muß. p aud genüber der sächsishen Bestimmung weisen die Bundesrats- porshriften Vershärfungen auf. Auch werden zahlreiche, {on längst aktish tätige Fleishbeshauer vor die Tierärzte gefordert, um nah ¿chs Monaten nochmals eine Prüfung zu bestehen. In manchen Gegenden ist ein großer Mangel an Fleishbeschauern. In den dicht bevölkerten Gebieten Sachsens und Thüringens mag das anders sein; aber im Osten gibt es teilweise Fleishbeshauerbezirke yon solher Größe, daß durh die Kilometergebühren eine außerordentlihe Belastung des Viehbesigers besteht. Der Staats- sefretär hat die Schlachtviehversicherung gestreift. Es ist ein dringender Bunsh, daß möglichst bald in den Einzelstaaten geseßliche Maß- nahmen in dieser Richtung ergehen. Die Hausshlahtung haben wir der Kontrolle zu unterstellen seinerzeit abgelehnt, um nicht den lándlihen Arbeiter und Tagelöhner mit den hohen Schaugebühren zu helasten, die sih dur die hohen Kilometergebühren noch ver- teuern würden. Die Grenze zwishen Haus- und gewerblicher Slahtung sollte \{chärfer gezogen werden; es ergiebt sih aus diejer Unsicherheit eine Kette von Prozessen. Die Auffassungen auch hei den Fleishbeschauern, die jeßt den Kursus durhgemaht haben, ind bei den Tierärzten, welhe die Fleishbeschau ausüben, über Brauchbarkeit und Unbrauchbarkeit des Vieheés sind sehr verschieden. (inige Schlachthäuser in Mecklenburg nehmen die jungen Kälber nmch wie vor zur Schlachtung an, andere weisen sie zurück. Ich shlie)e mit dem Wunsche, daß diese S d wieder entfernt oder zum wenigsten die großen Härten wieder beseitigt werden.

Abg. Dr. Stockmann (Np.): Auch in meinem Wahlkreise hat die Ausführung des “Gefeßes bereits die größte Unzufriedenheit hervor- gerufen, aber nur in gewissem Grade wegen der Prüfungsvyorschriften ind weniger aus ihrem Inhalt, als aus dem Unmut über die daraus entspringenden Lasten. Ob man von Prüfung oder vom \ahweis der Befähigung spricht, ist kein großer Unterschied ; 6 mußte für genügend geprüfte Beschauer gesorgt werden. Jh muß aber dem Vorredner darin beitreten, daß einige dieser Vor- shriften etwas weitgehend und rigoros sind, besonders die alle drei Jahre geforderte Nahprüfung. Die Unzufriedenheit entspringt wesent- lich dem Kostenpunkt. Wenn es nicht mögli war, genügend Leute i veranlassen, sich auf eigene Kosten auszubilden, hätte man wünschen müssen, daß die Kosten vom Staate oder von größ.ren Verbänden getragen werden. Die Fleischbeschau foll womöglih von Leuten vor- genommen werden, die in den örtlihen Verhältnissen leben, nicht von beamteten Tierärzten; das wird aber durch die erlassenen Vorschriften erhwert. Die Bestrebungen wegen Entschädigung für unbrauchbar aflärtes Vieh betreffend, kann ih nur bedauern, daß noch immer nihts von Reichs wegen oder dur die Einzelstaaten geschehen i, eine genügende Viehversicherung ins Leben zu rufen. Die Vieh- persiherung muß zur Fleishbeshau hinzutreten, damit nicht allgemeine linzufriedenheit über [eßtere besteht. Das Gesey wollte die Haus- shlahtung von der Fleishbeschau ausnehmen; die Praxis hat die Beshau auf die Schlahtung der kleinen Leute ausgedehnt, und einzelne Regierungen gehen darin weiter, als das Reih und der Reichstag haben gehen wollen. Ich kann nur wiederholt meinem Be- dauern darüber Ausdruck geben.

Abg. Hofmann - Dillenburg (nl.) erklärt, er stimme dem Vor- redner durchweg zu. In Nassau habe man die Fleishbesthau auch auf die gesamte Hausshlachtung ausgedehnt; an die [eischbeschauer würden damit höhere Anforderungen gestellt, und so habe man dann auch die Gebühren erbeblich erhöht, wodurch \ih eine große Mißstimmung herausgestellt habe. Die Gebühren für die Beschau seien unter Um- ständen so hoh, daß sie den Wert des Objekts überstiezaen. Auch er bitte daher, zu erwägen, ob nicht in dieser oder jener Bzziehung an den Prüfungsvorschriften geändert und die Kompetenz der Einzel- staaten in dieser Beziehung erweitert werden könnte.

Abg. Faller (nl.): Die scharfen Prüfungsvorschriften treffen be- sonders auh Baden, das \tets eine gute Fleishbeshau gehabt hat, mit der man allgemein zufrieden war. Der Fleishbes{auer wurde bei dem Bezirkstierarzt ausgebildet und niht etwa in gemütlicher Veise, sondern es wurde das sehr streng gehandhabt. Heute wird tine Ausbildung von vier Wochen verlangt; wir sollen die Beschauer zn ein bafteriologishes Institut hicken. Ja, dann kann der Mann do in vier Wochen überhaupt nicht etwas erreichen; er wird unaus- gebildet bleiben, wird durchfallen, muß nochmals vier Wochen auf- wenden 2c. 2c. Das sind ungeheuer ershwerende Bestimmungen. Die Kosten hat man den Gemeinden aufgebürdet. Werden aber nachher die Schaugebühren erhöht, so wird damit der Tendenz des Geseyes iht gedient, das den Produzenten und den Konsumenten s{üyen noilte. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese scharfen Bestimmungen revidiert und in einzelnen Punkten gemildert würden

Abg. Gerstenberger: In dem Gesey feblt leider eine Bestimmung über die Beschau der kleinen Tiere, der Geißchen 2c dier steigen die Kosten der Beschau bis zu 409/9 des Wertes, und dos trifft den kleinen und kleinsten Mann auf tem Lande natürlich ebr empfindlich, besonders wenn eine doppelte Beschau vorgeschrieben it In dieser Beziebung könnte doh auch etwas nachgelassen werden Ferner wäre notwendig gewesen, in den Ausführungsbestimmungen der die Personen, welche die Beschau ausführen dürfen, sich etwas jmauer auszulassen Wir baben auf dem Lande viele Haus- neger, die nur zu gewissen Zeiten s{hlahten; die Autlegung des Ge- es führt dabin, au diese niht cinmal zur Beschau zuzulassen, ob- nobl fie gerade dafür sih besonders eignen. Die Hauptsache aber ift, de) man jeyt jeden, der vielleicht Jahre, ja Jahrzehnte lang praktisch leishbeschau getrieben hat, zu etner neuen BVorbildungsarbeit und zu Prüfung zwingen fann. Bei uns in Bayern liegen die Verdält- iße auf dem Lande derart, daß ich diese Vorschriften tatsächlich zu fzer argen Bedrückung der Gemeinden gestalten nah dem Staatssekretär gebt, dann genügen auch die geprüften Fleishbeschauer ht mehr, dann genügen nur noch Tierärzte

Abg. Schrempf (d. kous.): Ich habe scinerzeit gegen das Geseh Fitimmt. Auch mir sind die Prüfungsvorschriften kompliziert vor- fommea, und es wird ganz auf die Auslegung des Inhalts dieser Leritdriiten angekommen Es it zu wünschen, daß die praftishe Ér- brang bei dieser Auslegung den Ausschlag gibt. In den großen Etitten ist ja die Ausführung verhältniomäßig leicht; anders aber u dem platten Lande. Die {hon versuchte Zusammenziehung von mehreren Gemeinden isl namentlih in Gebirgögegenden mil den ibwersten Belästigungen verbunden, wenn der kleine Mann mit der Zladtung darauf wartea muß, bis der Fleischbeschauer kommen lan. In flleinen Lantgemeinden sollten auch die Gebühren viel

tiger scin als in cinem großstädtischen Man kann die Prüfungsbedingungen auch so steigern, daß der einfache Mann n von vorndereln von der Prüfung zurü geitckcen Z füblt t: möchte vielleicht fürchten, sich mit seinen einfachen Kenntnissen dei det schriftlichen Prüfung blosuustellea. Das muh vermieden werden Bean der Staatssekretär meint, jeder Fleishbeshauer im Deutschen Aeide mükte so vorgebildet sein, daß er auch im Hamburger Frei- ea tâtig sein könnte, so geht das doch ctwas zu weit Wir könnten li dana tatsäblih erleben, dah aus den Prüflingen eiwas 2m vird, woran in Deutschland kein Mensch gedacht hat. Auch was der tttfefretär über die Macht des MelSbeidaners E ie in ma n dieser Mênnoer eine Art téurmradn dertdottusca Bean es von seinem Gutachten abhängig, nicht von den T atjachen, et einen wertvollen Ochsen für unbrauchbar crllärt odet nit, so lea wie Wuoderdinge erleben. Leider ill cine angie Z di 2dt- debversicherung nicht zu stande gekommen; die württembergische ÎIntralitelle für Landwirtschaft hat sie einitimmiz abdgelehat. Die biateten Regierungen solltea dielea pa tod scharf im Auge kbalten, damit den Üichbefiyern die dard tie Vetnichtang des kranken bes erwachsentea Verluste verringert wetden. Die Gebühren für 2 Gemeinden máñen allo herabgecieyt, die N ¿Star ten Retihkteichamern crlafsen wetden L y Aba Baudert: Élu einheitliches Sescy fat das ganze TDeatiSe erfordert aach einheitliche Prüfangiwershritten. NKilometer- ea werdea bei mir zu Hause von dea Febeschanern nuht ex- Wenn die Berieke méglihii klein graratii werden und Mt

¡ Parteien, soadera à

Fleihbefhauer durch Einbeziehung der D en genügende eshâftigung erhalten, dann werden auch die Gebühren erniedrigt werden fönnen. _ Abg. Graf von Bernst orff - Uelzen (b. k. F.): Daß das Gefeß rigoroser ausgeführt werden würde, als “wir es seinerzeit gewünscht haben, fonnten wir niht erwarten. Namentlih haben wir nicht ge- wollt, dah der Hausshlachtung gegenüber die Praxis eintreten würde, die der Abg. Stockmann schon beklagt hat. Ich wünsche, daß die Frage der Einführung der Schlachtviehversiherung bald ihre end- gültige Lösung finden werde.

Abg. Börner (nl.) stellt sih auf den Standpunkt des Staats- sekretärs, bleibt aber im einzelnen auf der Journalistentribüne un- verständlih.

Abg. Bräsicke (fr. Volksp.): Den Hauptgrund zu dieser Inter- pellation werden wohl die Wahlen abgegeben haben. Die Un- zufriedenheit der kleinen Leute hat auf einzelne Abgeordnete Eindruck gemacht, und darum haben diese die &Fnterpellation eingebraht. Ich stehe ganz und gar auf dem Standpunkt des Staatssekretärs. Wenn wir eine #Fleishbeshau haben, so muß sie auch einheitlich und gründlich durchgeführt werden. Lassen Sie nur die Leute s{himpfen, sie werden fich beruhigen, und das Gute wird sich Bahn brechen.

Abg. Dr. Stockmann: Die Auslegung über die gewerbsmäßige Verwendung des Fleishes aus der Hausschlachtung der kleinen Leute wird allerdings Sache der Gerichte sein, aber unsere Auffassung wird auf sie niht ohne Einfluß sein. Der Staatssekretär hat fich vor einigen Wochen in meinem Sinne ausgesprochen.

Abg. Kohl: Eigentlich hat der taatssekretär nur von den Sozialdemokraten einen hervorragenden Succurs erhalten. Die Herren sind auf die Hauptsache nicht eingegangen, daß ein Wider- \spruh zwischen den Beschlüssen des Reichstages und den Ausführungs- bestimmungen des Bundesrates besteht. Der Nachweis der Be- fähigung wird bei uns in Bayern denn doch nit so gemütlih ge- führt, wie der Staatssekretär annimmt. In Sachsen werden die Kosten niht von den Gemeinden, sondern von weiteren Verbänden übernommen. Ich hoffe, daß die einzelnen Ausführungsbestimmungen bei weiterer Prüfung durch den Bundesrat gemildert werden.

Damit ist die Besprehung der Interpellation beendet.

Darauf wird die zweite Beratung des Geseßentwurfs, betreffend weitere Abänderungen des Kranken- kassengeseßes, fortgeseßt.

Der F 42 des bestehenden Gesehes, der von der Haftbar- keit der Vorstandsmitglieder, Rehnungs- und Kassenführer der Krankenkassen für pflihtmäßige Verwaltung handelt, sollte nah der Vorlage folgende Zusäge erhalten:

„Werden binsihtlih eines Vorstandsmitglieds, eines Rehnungs- oder Kassenführers Tatsachen bekannt, welche dessen Berufung aus- [tiepen, oder welche sih als grobe Pflichtverlezuug darstellen, fo st der Betreffende, nahdem ihm und dem Kassenvorstande Gelegen- heit zur Aeußerung gegeben worden ist, durch die Aufsichtsbehörde seines Amtes zu entheben. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde kann binnen 4 Wochen nach der Zustellung derselben im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens bezw im Wege des Rekurses nach Vor- rift der Gewerbeordnung angefohten werden. Die Anfechtung hat keine aufsuzieccide Wirkung.“

tN Die Kommission empfiehlt die Annahme in folgender

¿Form : eJst ein Vorstandsmitglied, ein Rechnungs- oder Kassenführer infolge gerihtliher Anordnung in der Verfügung über sein Ver- mögen beschränkt, oder ist gegen eine dieser Personen auf Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentliher Aemter oder auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrehte erkannt, oder werden hinsichtlich einer dieser Personen Tatsachen bekannt, welhe \sich als grobe Pflicht- verleßungen darstellen usw. (wie im Text der Vorlage).

_Ist gegen ein Vorstandsmitglied , einen Rechnungs- oder Kassenführer das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet, das die Aberkennung der bürgerlihen Ehren- rehte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben fann, so ist der Betreffende bis zur Beendigung des Strafverfahrens durch die Aufsichtsbehörde seines Amtes zu entheben.“

Berau soll der unveränderte Absaÿ der Vorlage folgen und schließlich folgende neue Bestimmung als leßter Abjaß hinzugefügt werden:

die Re(htsverbältnisse und allgemeinen Anstellungsbedingungen der Kassenbeamten geregelt werden.

behörden.“

_ Der Abg. RNoesicke-Dessau (fc. Vgg.) beantragt, diesen leßten Äbsaß sowie in dem ersten Absaÿ der Kommissions

Personen Tatsachen bekannt, welche sich als grobe Pflicht verleßung darstellen“ zu streichen.

_ Nach dem Antrag der Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) soll der 8 42 des bestehenden Gesetzes prinzipiell unver

L Ct ändert aufrecht erhalten werden. Eventuell sollen a. im ersten

, darstellen“ entsprechend dem Antrag Roesicke gestrichen

und b. bezüglich der Anfechtung folgendes bestimmt werden:

2 Monate nach der Enthebung anzuberaumcnde Generalversammlung

einzuberufen; diese enticheidet cndguülti

aufzubeben ist oder nicht. Die Anfechtung hat keine aufschicdhende Wirkung.“

Abg. Noesicke- Dessau: Jch muß darüder aussprechen, daß die verbündeten verwaltunzdreht der Kassen vorgeschlagen haben Die Kom- dur den Antrag Spahn adgecshrwwoächt worden aber if die Vorlage durh die Annahme des Aotrags von Savigny, der fich jeyt als fiebenter Absay des Ÿ 42 der Kommiisions- vorshiêge präscatiecrt. An Meoltivea ! fal nid acdoten:; man liest nur von Veruntreau , die dieie Ver- \härfung erforderten Danach würde es möglih sein, auh wegen vielleicht Jahrzehnte zurücklliegender geringügiger Vergeben gegen tie Kassenbeamten einzuschreiten. Der Hauvtgrand ift wohl die verdäadeten Pp und die

g Mebdrdeitspartcien der, daf die Sonialdemokratie f

zum großen Tal der

forterte verbältnitmähßig Anforderungen, welche einige Einzelstaaten im Bundedrat in dicier Nichiung erhohen baben Jch gebe zu, dah in manchea Fällen die Macht, welche die Sozialdemeokratic auf diese Kassen erlangt hat, dazu benuyt worden ift dinciazubringea und in dea 2 itglieterfreiien fôr idre Nitdtung Propaganda zu maden: aber das i feincowregs allgemein der Fall, und von einer gleichen Parteinahme ift man nicht nur in anderen a0 in viel hôherea Kreisen nit frei. Ers ganz vor fatzem hat De. Frietberg im peeaßhiichen Abgeordnetenhause h sehr catiédicten grgrn tie Parteilkch?eit met gretfea Beamten- fategorie autgeiprochen: es wutte betont, tak 70% der Negierungs-

j Atzel. teæn Ee fahre Sey I | | eyen Sie das in das Sozialdemokratie, se das: If unter

drifitenten von Adel lelen und 2B von den Il Herren K adenten

geweien seien. Der Minister des Junern Freiherr vou Hammerstein

erwderle dara. ee frewe fi äer jeden Regi taat gut mil femen

dea Bewerbern um tes Vorsiy in der Ktel 25e eig so wählen wir den, denn dann wien wit witd. Der Minißer erflátte a2 die Ang drigferit pom tum als cinen Doruag reriémliher Art

T4.

„Die Kasse hat eire Dienstordnung zu beschließen, durch welche |

' ? en. Die Dienstordnung und spätere | Abänderungen derselben unterliegen der Genehmigung der Aufsichts- |

beshlüsse die Worte: „oder werden hinsichtlih einer dieser | | Zunächst die Bedürfnisfrage

S -_ e e. - s 0 i De ankf L Absaÿ der Kommissionsbeschlüsse die Worte: „oder werden | bezirk Frankfurt a. V.,

* 7 F L 3 darüber, ob die Enthebung | Krankenkontrolle und 600 „A außerdem noch derechnet

missioa hat diese Vorschlôge w den §5 34a, 35 und 42 in etwas | Ganz besonders verschlechtert |

diete Neuerung wird uns |

Í Leitung der | Ortsfranfenfassen bemächtigt hat. Ih gebe zu, daß das Ge» |

Seiden it gegrauber den weltergehenden |

arteigingee in Verwaltunasltellca |

e ¿le hier handelt es S que

niht mehr um die Qualifikation. Ih führe das an, weil man es als ein Unre(t bezeihnet, wenn die Sozialdemokratie hier und da lieber Vorstände aus ihrer eigenen Partei wählt, und weil ih meine, daß daraus kein Vorwurf abgeleitet werden darf, so schwer, um die Selbstver- waltung der Kassen zu beshränken. Wenn auch solche Personen, binsihtlih deren Tatsachen bekannt sind, die sich als grobe Pflichtverlezung darstellen, von ibren Aemtern enthoben werden müssen, so geht das weit über das Bedürfnis hinaus Der Begriff „Tatsahe" wird in seiner Auslegung von dem fubjektiven Ermessen der Behörden ab- hängen, und da fann sehr leiht die Willkür an die Stelle des Rechts treten. Mit Hilfe solcher Bestimmungen könnte man mißliebige Per- sonen sehr leicht beseitigen; das halte ich für einen schr bedenflihen Eingriff in das bestehende Ret und beantrage seine Beseitigung. Die Aufsichtsbehörden sind die Gemeindebehörden in Gemeinden über 10 000 Einwohnern, in allen übrigen Fällen die Landräte. Werden sich alle diese Behörden sofort über das, was „grobe Pflichtverlezung“" ist, ganz klar sein? Im Gegenteil. Und es gibt viele Tausende von Krankenkassen, nur die Gemeindeversicherung is ausgenommen. Der sechste Absay gibt zwar den Mitgliedern als Sicherheit die Anrufung des Verwaltungsstreitverfahrens, aber diese Berufung hat keine auf- \chiebende Wirkung, und das Berfahren ift sehr langwierig und zeitraubend, so daß in den meisten Fällen das begangene Unrecht nicht gesühnt wird. Die Berufung auf die Berufsgeno enshaften liefert gerade den drastishsten Beweis von der Gefährlichkeit der beantragten Bestim- mung. Dort wird die Enthebung durch den Vorstand selbst, nicht durch die Aufsichtsbehörde verfügt; da kann man niht von einer T fund des Selbstverwaltungsrehts \prechen. Kann man den Arbeitern verdenken, daß sie diese neuen Bestimmungen als ein Unrecht empfinden? Der Antrag von Savigny, daß die Kasse eine Dienstordnung zu beschließen hat, welhe die Rechtsverhältnisse und Anstellungs- bedingungen der Kassenbeamten ges und der Genehmigung dur

die Aufsichtsbehörde unterliegen soll, verschlimmert die Sache no

mehr. Auch hier bezieht man sih wieder auf das Unfallgesey. Aber diese Verhältnisse sind miteinander gar niht in Vergleich zu stellen. Wir haben nur 65 gewerbliche Berufsgenossenschaften, bei denen 6 bis 7 Millionen Arbeiter versichert sind. Diese Berufsgenossen- aften find große Verwaltungsorgane und unterstehen direkt dem Reichsversicherungsamt ; wenn da eine solche Bestimmung notwendig ist, kann man nicht folgern, daß dasselbe auch bei den Krankenkassen der Fall sein foll. Bei diesen ist die Zahl der Angestellten oft sehr gering, die Arbeit wird im Nebenamt geleistet. Wird die Dienst- ordnung von den Aufsichtsbehörden abhängig gemacht, so wird diesen eine außerordentlihe Gewalt übertragen. Nach dem § 45 überwacht die Aufsichtsbehörde die Verwaltung, sie kann au die Befugnisse der Kassenbeamten selbst wahrnehmen auf Kosten der Kasse, wenn die Beamten ihren Verpflichtungen nicht nachfommen. Die Anwendung dieser Befugnis kann sehr leiht dazu führen, den ganzen Vorstand zu beseitigen. Einen \{limmeren Eingriff fann man ih doch kaum denken. Und hier handelt es sih um Tausende von Kassen. Bei den Berufsgenossenshaften kommt nur eine Behörde, das Reichsversiche- rungsamt, in Betracht, hier aber Hunderte von Landräten und Be- hörden. Herr von Savigny hat nun einen neuen Antrag eingebracht, das Wort „Aufsichtsbehörde“ zu ersetzen durch „höhere Verwaltungs- behörde“. Ich sehe darin keine Garantie gegen die Geltendmachung verhängnisvoller Einflüsse, wie ih sie eben angedeutet habe. Im Regierungsbezirk Potsdam bestehen 263 Ortsfkrankenkassen, im Regierungsbezirk Magdeburg 199 ; die Zahl der Städte macht den vierten Teil der Zahl der Kassen aus; drei Viertel der Kassen sind auf dem platten Lande und arbeiten mit dem ein- fahsten Apparat, so daß auch praktis dieser leider angenommene Kominissionsantrag als höchst zweifelhaft in seinem Werte erscheint. Der Krankenkassenkongreß hat auh über einen Antrag wegen einer Dienstordnung beraten, aber nur unter der Vorauéseßung, daß eine oberste Reichsbehörde für die Krankenkassen bestellt wird; die bezügliche an uns gerichtete Eingabe kann also hier nicht angezogen werden. Lag ein Bedürfnis vor, dann bätten die verbündeten Ne- gierungen selbst das beantragen müssen ; auf diesen Gedanken bâtten fie doch selbst kommen müssen. Jch meine, die verbündeten Regierungen halten eine solhe Bestimmung nicht für notwendig und erwarten weitere Aufklärung, ob sie einen Vorteil davon erœarten. Wieso im leßten Augenblick eine so wichtige Bestimmung in der zweiten Lesung der Kommisfion kommen konnte, ift mir unerfindlih; das habe ih dem Zentrum nit zugetraut. Das Zentrum müßte doch einsehen, daß damit in der Tat der Willkür Tür und Tor geöffnet wird. In dieser Be- stimmung liegt eine Art Fußangel für die Kassenvorstände. Ich hoffe immer noch, daß es- den zablreihen arbeiterfreundlihen Mitgliedern des Zentrums gelingen wird, ihre Freunde von dieser Bestimmung abzubringen, die einen wesentlichen Eingriff in die Rechte der Arbeiter bedeutet. Ein Unding wäre es, auch für die Betriebskassen und

| Innungskassen eine solche Dienstordnung einzuführen. Werden meine | Anträge nicht angenommen, so wird dem Gejsey ein großer Teil seiner

segenärcichen Wirkung genommen. | H

Y

Kommissar des Bundedrats, Geheimer NRegierungtrat im Neichs- versicherungsamt Dr. Hoffmann (\{wer verständlich): Ich bin beute in der Lage, das îin der Kommission versprochene Material über die Fâlle von Willkür ur

4 t 4 4 alli nici

gelcugnet werden, die Generalversammlung kann jet fein unredlihes Vorstandömitglied bescitigen. (Redner führt eine Zabl von Einzelfällen aus dem Regierungs- aus Nixdorf, Berlin Bierbrauerfranfen?kafen, Fürstenwalde an. Zurufe links.) Das Strafverfahren kann man wobl gegen die unredlihen Vorstandsmitglieder einleiten, ader taß man

?nnerbalb 14 Tacer & der Entbcbuna it ei Mate “8 | fe abseyen könne. sollen Sie (zu den Sozialdemokraten) mir erst 1 2e „Innerdalk acen na der Enthebung ift eine auf längstens | weisen. Eine Kasse leistet sich ungedeure Verwaltungskoîten, 40 °/s der

zesamten Beiträge, und der Vorsigende hat für sid 1200 „M für Er dat fich für

eine Krankheit 30 Flaschen Rotwein und für ein Haarleiden Haardallam

; | verordnet, und der Vorstand und die Generalversammlung haden das mcin lebhaftes Bedauern | Regierungen bei Gelegecnbeit |

dieses Notzeseyes avch so tiesgehende Eingriffe îin das Seldît- |

anstandólos bewilligt. Redner fübrt weitere Fälle an aus Krotoschin, Blumenthal, Nemicheid, wo der Rendant die Bücher unordentlih ge- tühbrt bat vnd ibm auf Kosten der Kasse cia Fahrrad angeschafft wurde, aus Cêln ifeldorf, den Negierangsdczirken Trier, Caffel und Frank- furt a. M. Das Material üder reine Unterschlagungen hade er ad» ndbUlid nit mitgeteilt as ici aud nicht crforderlid, = der Kommission deres voracdraht worten sei. Unredlitde könnten nitt entfernt werden. und das woll lie Aba. Stadthagen (Soz)

zroßer Leichtfertigleit aufgestellt wort

-.

-_ H

4A.

i fertige Schlüsse gezogen worden | mit cinem Scheinmaterial bervorgetreten §4 F 14

den Bericht erinnert, den die

Unterftüyung des Zucdtdausgeieycs vorgelegt dat. Wenn nachdretjäh

Sammeln nichts wocite le jimmeriicde Auslese deicha

konnte. io bin ldgerateiu cifstaunt darüber, daß in

und dei 25 000 deutschen Kassen nur em fo dürftig®

treiben war. Die Kenntniß dieser Dinge ift mindestens |

dei der Regierung vorhanden; der Kommißfar ging ja sogar k

zuróckd. so Aáglicden Ergebnissen durfte uns die Regierung nicht munen, wenn sie wirkli den Umeillen üder die realtiecnäriten Ver- Siâge der Vorlage aus ter Weit schaffen wolite. Der Negierungs-

fommißfiar bat ja trcilid ion vor Jabien audgctührt, daf cine Reform des

Kranfendersicherangdgeiches unmoglich ici. iclange dic Artdeiter darin die

Oterdank bedieltea ; das Betútinis cincr Refotm sei ader fo anerkanat,

daß es ciner Begründung nicht mebr dedürte. Der dehauptete Miß

deaod der Kassen zu PartetzweFen ist von kompetenter Seite, von

cinem fcnservativen Amfägzerichtorat Hahn als cine in der Phraie Fern

aebliebene Anklage bezcichnet worden. In Leivzig war es cin amtlides

Silatt das mit dieier Bedaudtung frebfte. e mußte fie ader iZlieilid

preutlicte Recierung seinerzeit zu

| maruSacdenen. Die „Konservative Korresponden" und die „Krerup

dem Uebder- |

* ieituna* ader datten dicie Verleundung übernommen und nahmen den ter ZurFnadmne krine Notiz: ja, in dexr Kommisfion warde von

l i den Lenierratiren af reine Blätter diagewieten. die He wieder daß die Nañe gut geleitet |

aus feoasctratiren Wlättern übernommen hatten. So greift die Ver- leamduaa um fich. rohem die Verleamder überführi worden find. Achalicdes i ja vom cinem Atzi deyäglih des Gerarr Aer1teitreilkes

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