1903 / 100 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

behauptet worden. Es kam zur Klage; der betreffende Doktor wurde eines Besseren belehrt. Der betreffende E der sih auf

bloße Vermutungen gründet, geht nah rlin an die Zentralstelle und wird uns dann hier im Reichstage als authentisches Material vorgeführt. Gewiß mögen Veruntreuungen und Unterschlagungen vor- kommen; aber zweifellos ist der Prozentsaß der Verfehlungen auf dem Gebiete der Kassenverwaltung ein unendlich viel kleinerer als auf anderen Gebieten. Es gibt in E any ürgermeister, die wegen Unterschlagung bestraft worden sind; man hat sogar hon Agitatoren des Bundes der Landwirte wegen Unterschlagung bestraft gesehen. Die ganze Kette der Maßregeln des § 42 wird nit ein Jota bessern an dem, was Sie bessern wollen, Sie schaffen ein neues Recht, das fih durchaus als ein untaugliches Mittel erweisen wird. Was jeßt in dem vierten Absatz steht, ist positiv eine Vershlechterung des be- stehenden Geseßes; denn nah dem von der Kommission vorgeschlagenen Wortlaut könnte jemand zwar Geistliher werden unter den daselbst aufgeführten Vorausseßungen, aber er könnte bleiben und auh nie wieder werden. Nicht die General- versammlung, sondern das preußische Ministerium in leßter Instanz oll über Shuld oder Unschuld des Betreffenden entscheiden. ohin wir mit diesen vom Hasse gegen die Arbeiter ein- egebenen Bestimmungen kommen, können Sie ermessen, wenn ie daran denken, daß auch die Geltendmahung des Koalitions- rehtes {hon als Erpressung gerichtlich bestraft worden ist. Der Bestrafte, den die Generalversammlung wiederwählte, kann ja auch ein Opfer der Klassenjustiz sein. Viel \{limmer aber noch ist die Bestimmung und nur aus diesen arbeiterfeindlihen Absichten zu erklären, daß ein Vorstandömitglied oder ein Kassenführer seines Amtes soll enthoben werden können, wenn Tatsachen bekannt werden, die sich als grobe Pflichtverleßung darstellen. Diese Bestimmung wird als Handha!e benupt, um diejenigen mißliebigen Personen aus der Verwaltung zu entfernen, die wirklih im Arbeiterinteresse tätig gewesen sind, die sh mit Eifer der Kasse O die sie hoh gebraht haben. Warum hat der Regierungs- vertreter nicht s\olch2 Fälle mitgeteilt wie den, wo ein Arbeitgebersohn die mehreren tausend Mark, die in der Kasse vorhanden waren, im Spiel verlor? War das eine Pflicht- verlezung oder nicht? Das Geld ist allerdings durch den Vater des Betreffenden sofort erseßt worden. Hat ih erst die Polizei mit den Personen der Kassenverwaltung von Amts wegen zu be- ffen, so wird eben behauptet werden, der Umstand, daß einer ozialdemokrat set, involviere auch den Tatbestand der groben Pflicht- verlezung. Die Neubelastung, die nah den neuen Bestimmungen bis u 14 Millionen für die Arbeiter betragen kann, soll niht mehr die rbeitershaft selbst bestimmen, sondern die Aufsichtébehörde, es sollen tatt der Arbeiter Militäranwärter, Unteroffiziere, ausgediente Offiziere 2c., jenes große Heer, das in anderen Beamtenstellen nicht mehr unterkommen fann, in die Kassenverwaltung kommen. Daß das die Absicht ist, hat ja der Antrag von Savigny sonnenklar gezeigt. Man würde \{ließlich nur diejenige Dienstordnung bestätigen, in der steht, daß der betreffende Beamte den Zivilversorgungs\hein habe. pes von Savigny hat {ih für seinen Antrag auf die Kassenbeamten ezogen. Diese wollen das aber keineswegs, sondern etwas ganz anderes, wovon \ich Herr von Savigny inzwishen überzeugt haben wird. Der Verband hat vielmehr gegen den Antrag Protest erhoben, weil er dem Geist und der Tendenz der Selbstverwaltung widerspreche. Mer ist denn die höhere Aufsichtsbehörde? Irgend ein Assessor oder Dezernent, der Dienstordnungen erlassen soll, die auf die Rechtsver- hältnisse der Krankenkassen Einfluß baben. Jm ersten Krankenkassen- geleb hieß es, es sei notwendig, die Arbeiter heranzuzieben; jeßt, wo em Arbeiter ungeheuere Lajten auferlegt worden sind, kommen die Vertreter der Bourgeoisie und wollen den Arbeitern das Recht nehmen, ihre Vertreter selbst auszuwählen. Ich bin weit entfernt, alle Kassenverwaltungen als mustergültig hinzustellen. Wir würden mehr mustergültige Kassen haben, wenn die Sache mehr zentralisiert wäre. Aber wenn sämtliche Bestimmungen des § 42 beständen, o würde doch kein einziger Fall von Unterschlagung und Unredlichkeit oder dergleichen verhindert worden sein, wenn Leute wie Sanden usw im Vorstande gewesen wären. Die Aufsichtsbehörden haben \ih selbst bei den Kassenrevisionen große Nachlässigkeiten zu s{ulden kommen lassen. Das Sparkassenbub einer Krankenkasse im Betrage von 1700 wurde an einem Ort gefunden, wo eigentlih ganz aydere Papiere bingehören. Ich danke dem Vertreter der Regierungen, daß er im letzten Augenblick den Beweis geliefert hat, daß das aufzubringende Material so wenig stihhaltig ist. Es handelt sh hier um politische Nerxationen, um eine politishe Entrehtung der Arbeiter. Lehnen Sie diese ungeheuerlihe Zumutung des § 42, diesen furhtbaren Angriff auf die Grundrechte der Arbeiter, ab.

Bevollmächtigter zum Bundesrat, Königlih Sächsisher Geheimer Rat Dr. Fischer: Wenn man mit Argumenten nit gegen seine Gegner ankommen kann, greift man mit Vorliebe zu Verdrehungen. Gin solches Verfahren is vor einigen Wochen gegen die „Leipziger Zeitung“ beobachtet worden; Herr Stadthagen irrt in der Annahme, daß diese E ibre bezüglichen Ausführungen nachher zurück- enommen bat. Die „Leipziger Zeitung®* is auh kein amtliches

rgan, sondern sie nimmt nur die amtlihen Anzeigen auf.

Kommissar des Bundebrats, Geheimer Regierungêrat im NReichs- amt des Innern Dr. Eucken-Addenhausen: Wir haben nur gelege! tlides Material vorgetragen; wir halten das auch gar nicht für nötig. Die Begründung der Forderung der verbündeten Ne- gierungen liegt in der Vorlage selbt. Die Bestände der Kassen sind schon beute schr hcch, durch die Vorlage werden sie sih weiter er- böben: es handelt sch um weitaus über 100 Millionen Vermögen der versicherten Arbeiter. Daf da außerordentliche Schuybestimmungen nôtia sind, versteht si von selbst. Wenn in den Kassen Fehlbeträge dur Unterschleif vorkommen, so sind die Kassen voll zum Ersay verpflichtet, und dieser kann nur aus dem Vermögen und den Bei- träçcen der Mitglieder erfolgen. Aber auch sonst genügt die beutige in dem Gesey gegebene Aufsichtsbesugnis nicht, das gesteht au der von dem Vorredner als Autorität angerufene Amtégerichtêrat Hahn zu Der Reichskanzler ist der Ansicht, daß das bisherige Gesey keine ge- nügende Handhabe bietet; Kautelen werden ja dadur geshaffen, daß der Wea des Verwaltungkstreitverfahrens gegeden wird Bei einer feinen Kase kann aud cine kleine Summe schon eine große Schädi- gung bedeuten. Es find Unteri&leise von 2000, 5000, 7000, 9000,

3 000 A und von höheren Beträgen vorgekommen

Aba. von Savigny (Zentr.): Die Vorwürfe des Abg. Stadt- bagen gegen mich und meine Partei gehen von ungebeuerlichen Ueber- trcibungen aus. Nah seiner Meinung soll der Zrweck dieser An- trâge sein: die Arbeiter icllen alles umsonst tun, nur Assessoren vnd Militäranwärter sollen Vergütungen erhalten; er nennt mich einen Versblechterungsrat. Diese Uebertreibungen richten fih selbst. Ich habe mih ledigli auf die Petitionen gestüyt, die aus den rellen der Beteiligten selbsi an uns gelangt sind. Jn der Kommission

niht Kassenbeamter -

war Einigkeit darüber, dah die Reformbedürftigkeit des Kranfcnfaficn- |

geiedes weit aréßer sei, als e der Umfang der Novelle verrate, und es wün! Mabmnes der Vorlage hinaus die befssernde Hand dieser Satblage heraus und an der Hand Petitionen find meine Anträge entstandea Weib belaten ib die Kassenführer gegenwärtig in einer unsicheren Stellung s li daher notwendig, die RNethis- verbáltaifse und Aottellongöbedingungen der Kassenbeamten auf eine reSitliche Basis zu stellen, den Wünschen dieser Beamten tualihtt Rechoong zu tragen. Jch habe mich, entsprechend ten Wünschen der Petenten, an den § 453 des Unfallversiheru eyes achalten, der ebenfalls eine Dienitordnunga vorsicht. Diese Bezug- n32 auf andere Bersicherungtgrseye ift bei anderen Gelegenteiten an von Hertra Noeficke s ten Geglaldemotaten anyreSen D Sozialdemokraten Y 44 inen Widerir ethoben. Was hier A per frmen E Das verliehe ih nicht. Die meisten Kasscormitglieder sind, wie mir lt worten ist, ohne Vertrôge der Wilk Calirilid midtr id Fine nh meinen Antrag empfehlen, e die Bedenken aus der Kommission uad aus dem Hause

anzalegen der uns zugcfommenen Troy des Ÿ

¿brvert sei. wenigstens hier und da schon jeyt über ten | As |

urgerlidhen |

räumen will. Die Genehmigung der Dienstordnung soll der höheren Verwaltungsbehörde statt der Aufsichtsbehörde übertragen werden. . Die Bedenken wegen der Militäranwärter usw. find nur ein Popanz, mit dem man uns graulih- machen will. Auch die Berufsgenossen- schaften stellen nur Ta eigenen Interesse, nicht auf höhere Veranlassung, zivilversorgungsberehtigte Personen an. (Zuruf bei den Sozial- demokraten.) Wollen Sie denn den Selbstverwaltungskörpern verbieten, solhe Beamte einzustellen? Um eine Beschränkung der Selbst- verwaltung handelt es sich bei diesem ganzen Paragraphen nicht. Meiner Partei liegt eine solche Absicht E fern. Sollten sich über die Genehmigung der Dienstordnung Differenzen ergeben, so bietet das im 45 vorgeschriebene Verwaltungss\treitverfahren die notwendige orrektur. Wenn uns vorgeworfen worden ist, daß wir so spät mit diesem Antrag gekommen sind, so ist das darauf zurückzuführen, daß wir erst nah der ersten Lesung von Deputationen 2c. veranlaßt worden sind, noch weiter zu gehen, als wir uns ursprünglih vorgenommen

hatten.

Abg. Freiherr von Richthofen-Damsdorf (d. kfons.): Die Verhandlungen haben ergeben dai der Rechtszustand auf diesem Ge- biete ein absolut unzulänglicher ift. Ich muß allerdings anerkennen, dal die Regierungsvorlage in mancher Beziehung vor den Koms- mi o den Vorzug verdient. Aber ih glaube, daß sich auch mit diesen wird auskommen lassen. Die Zukunft wird lehren, ob sie aufrecht erhalten werden können. Einer ausführlichen Begründung unserer Stellungnahme enthalte ich mich. Daß die Sozialdemokraten in den Kassen ihren Gesinnungsgenossen den Borzug geben wollen, ist begreiflih. Wir wollen nur niht, daß die Kassen- vorstände zum Mittel der Agitation gemacht werden. Selbstverständs lih werden nah wie vor Sozialdemokraten in die Vorstände hinein- gewählt werden. Daß an sich ungeeignete Elemente daraus entfernt werden, ist selbstverständlich. Eine gewisse Kautschukartigkeit der Be- stimmungen ist bei allen solhen Geseßen nicht zu vermeiden. Die Dienstordnung mag für manche Krankenkassen einen unliebsamen Mechanismus bedeuten, aber für die meisten Krankenkassen ist dies not- wendig. Ich werde für die Kommissionsvorschläge stimmen. "

Darauf vertagt sih das Haus.

Präsident Graf von Ballestrem \{lägt vor, die nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr abzuhalten mit der Tagesordnung : Inter- pellation der Abgg. Graf zu Limburg-Stirum und von Normann wegen Kündigung der Handelsverträge und Krankenkassennovelle.

Abg. Trimborn (Zentr.): JG würde es für zweckmäßig halten, erst die Krankenkassennovelle auf die Tagesordnung zu seßen, weil, wie ih glaube, das ganze Haus den Wunsch hat, diese Materie zu Ende zu bringen.

Präsident Graf von Ballestrem: Es ift ein alter Brauch unseres Hauses, daß man Interpellationen möglichst an die erste Stelle A und andere Gegenstände höchstens dann, wenn fie nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Der Herr Reichskanzler wird von mir benachrihtigt, wenn eine Interpellation eingegangen ist, und es wird ihm nicht nur deren Wortlaut mitgeteilt, sondern au der Tag, an dem sie auf die Tagesordnung kommen soll. Es ist daher nicht allein ein Recht der Interpellanten, sondern auch ein Akt der Cour- toisie gegen den Reichskanzler und seine Vertreter, daß eine Inter- pellation nit an die Stelle geseßt wird, wo sie möglicherweise nicht mehr zur Beratung kommt. Ich kann mir denken, daß auch morgen noh nit die Krankenkassennovelle erledigt wird, deshalb bin ih gegen den gemachten Vorschlag.

Abg. Trimborn: Ich habe meine Anregung gemaht, weil wir uns in außerordentlichen Verhältnissen befinden, die Ausführungen des Herrn Präsidenten treffen nur auf normale Verhältnisse zu. Jch will es dabei bewenden lassen, und ih stelle es den Kollegen anheim, einen Antrag zu stellen. Jh werde mih der Ablehnung eines solchen niht aussetzen. 2 j

Präsident Graf von Ballestrem: Ein Antrag ist nit gestellt, cs bleibt also bei meinem Vorschlage ,

Schluß 5/ Uhr. Nächste Sißung Mittwoch 11 Uhr. (Interpellation des Grafen zu Limburg-Stirum, Krankenkassen- novelle.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 64. Sißung vom 28. April 1903, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Nach Erledigung einiger Petitionen gelangt folgende Interpellation der Abgg. Freiherr von Willisen und Freiherr von Buddenbrock (kons.) zur Verlesung:

Welche Maßregeln denkt die Königlidbe Staatsregierung zu treffen, um Nacht eile auszugleichen, die den Militäranwärtern aus den Besoldungsvorschriften (1892, 1893) im Staats- und Kommunaldienst erwachsen ?

Auf die Anfrage des Präsidenten erklärt sih der Finanz- minister Freiherr von Rheinbaben zur sofortigen Beant wortung der Juterpellation bereit.

Aba. Freiherr von Willisen (kons.) begründet die Interpellation unter Hinweis auf die Tüchtigkeit des Unteroffizierstandes, ter sich in Krieg und Frieden unter allen preußishen Königen beroährt babe Ein Unteroffizier, der nah 12 VDienstjahren den Zivil- versorgungtshein erhält, komme zu \pät zu einer Anstellung und errcide erst im 61. Jahre das Höchstgehalt Man vernichte die Armee, wenn man diese Verhältnisse nicht bessere. Man babe angeführt: wer beim Militär kapituliere, kenne doch die Ver- bâltnisse, in die er hineinkomme; außerdem erhielten die JIn- baber des Zivilversorgungsscheins vom erften Diensittage an Diáten Dies könne abec nicht auts{hlagacbend cin. Wenn man die Müllitäranwärter im Zivildienste \{Slechter stelle als die Zivilbeamten, so erkläre man damit den Militärdienst für minderwertig gegenüder dem Zivildienst. Man solle die Bezüge der Militäranrwärter erhöhen.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Der Gegensiand der vorliegenden Juterpellation hat nicht der Beratung tes Königlichen Staatsministeriums unterlegen. Jch bin daber nur in der Lage, den tatsätlichen Zustand darzulegen

In einem Punkte kann ih mit dem Hertn Juterpellanten durth- aus übereinsiimmen, in der Würdigung der Verdienste der preußischen Unteroffiziere. Er hat ja die Frage erhoben, was cin preußischer Unteroffizier ist. Ich glaube, die meisten von uns sind in der Lage, eb diese Frage selber zu beantworten. Ein großer Teil derselben ift ja auch dur die erziechlihe Schule des Unteroffiziers gegangen. Wer aber dur diese Schule nicht gegangen ist, der weiß, was das Vater-

| land dem Unteroffizier verdankt, tem Unteroffizier, der einen wesent-

liéhen Teil beigetragen hat zum Gelingen der großen Feldzüge, die

| wir geführt haben, und der jeyt noch ia steter Detallarbeit unsere | Nation auf seiner militärischen Höhe crhält.

Aber id glaube doth, dah der Herr Jaterpellant irrt, wenn er analmmt, dak der bisherige Zustand der Dinge für die Millär- amwärter Härten und Unbilligkeiten mit fich bringe.

| Fa der Interpellation ifl gesagt

anfenfasien nicht billig seta? | des Vortiands preis- |

wege |

Welche Maßregeln denkt die Wauigliche Staatsregierung zu treffen, um die Nachtelle autzugleichen, die den Millätanwärtern aus den Besoldungtvorschriften (1992, 1993) im Staats- und ommunaldienit ermadhéen

J kann mi nur zu der Frage des Staatsdienstes äußern uz) habe zu erklären, daß den Militäranwärtern aus den Besoldun vorschriften von 1892 und 1893 überhaupt keine Nachteile erwa sind. Es sind ihnen vielmehr durch diese Vorschriften nur Vorteil, erwachsen; insbesondere ist durch die Einführung des Dienstalterz, zulagensystems, der gleihmäßigen Zulagenstufen allen Beamten meing Erachtens, auch den Militäranwärtern, eine große Wohltat zu tej geworden. Denn früher war der Zustand der, daß nur die Durg, \chnittsgehälter ausgebracht waren, und daß man danach in den einzelne Verwaltungen bestimmte Gehaltsklassen gebildet hat. Da hing 4 rein vom Zufall ab, ob ein Beamter infolge von Abgang dur Ty oder Pensionierung aus der unteren in die obere Gehaltsfklafy überging. Da das Maß des Eintretens von Vakanzen bei dey verschiedenen Verwaltungen verschieden ist, so ergibt sich, daß gleig, alterige Beamte bei den verschiedenen Verwaltungen ganz verschiede besoldet waren, ein Zustand, der den Beamten stets zur Beschwer gereiht hat und ihnen mit Recht \tets zur Beschwerde gereichen mußte. Man hat diesen Zustand beseitigt, indem man die Beamte im Gehalt ganz regelmäßig nah Dienstalters\tufen aufsteigen läßt, so daß der Beamte weiß, in dem und dem Jahre kann ich auf tj Zulage rechnen eine Ordnung, die den Beamten viel unabhängigy und sicherer stellt und es ihm ermöglicht, zu berechnen, wieviel Mitt ihm, namentli bei heranwachsenden Kindern, in dem und dem Jahr zur Verfügung stehen werden. Das hat also die Militäranwärte nit benachteiligt, sondern nur begünstigt. Es ist auch die Au rückungs8zeit zu dem höheren Gehalt bei dem Dienstalters\ystem nig verlängert worden, sondern es ist ebenso geblieben wie bisher.

Es ift in der damals dem Abgeordnetenhause zugegangenen Denk, {rift ausdrücklich gesagt: i

Fndem davon auszugehen war, daß bei der neuen Regeluy eine wesentliche Aenderung in dem bisherigen Gesamtaufwande Gehältern nicht einzutreten hat, ist bei der Bemessung der Dienst zeit, welche die Beamten der einzelnen Kategorien künftig von du ersten etatsmäßigen Anstellung in der betreffenden Gehaltsklasse al bis zur Erreihung des Höchstgehalts der leßteren zurüzulegu haben werden, im wesentlichen dieselbe Zeitdauer zu Grunde gelegt, welhe bisher zur Erreihung dieses Zieles durchschnittlii erforderlich war.

Meine Herren, in dieser Regelung von 1892/93 ist ferner für di Beamten der wesentlihe Vorteil enthalten, daß die 5 Jahre über steigende Diätarienzeit bei der etatsmäßigen Anstellung auf das Br soldungsdienstalter angerechnet wird, um auf diese Weise dit ungünstigen Folgen einer langen Wartezeit abzuschwächen. Endliß ist bestimmt worden, daß, wenn Beamte aus einer unteren Kategorie in eine obere hinaufrüdcken, sie niht mehr mit dem Mindestgehalt de neuen Kategorie anfangen, sondern daß sie mit dem Gehalt in An rechnung kommen, das sie in der früheren Stelle bezogen haben. Ein Beamter also mit einem hohen Gehalt in der unteren Klasse, der in eine bôhere Klasse aufrückt, mußte nah den früheren Grundsäyen mit dem niedrigen Gehalt der oberen Klasse anfangen; das ist zu Gunstex der Beamten beseitigt. Also, meine Herren, ein Nachteil kann dex Beamten aus den Grundsäßen von 1892/93 überhaupt nit erwachsen, und der Punkt, den der Herr Interpellait hervorgehoben hat, ist hauptsählih darauf zurückzuführen, daß die Militäranwärter in einem höheren Lebensaltn das Höhstgekalt erreichen als die Zivilanwärter; das ist gar nicht it Abrede zu stellen. Das beruht eben auf der gänzlichen Verschieden der Laufbahn. Die Militäranwärter werden, wie der Herr Jnt vellant auch \{on hervorgehoben hat, im allgemeinen im 20. Leben jahr beim Militär eingestellt, sie erlangen nah 12 jähriger Dienstzet die Berechtigung zur Anstellung im Zivildienst und haben dann e Lebensalter von etwa 32 Jahren. Werden sie alsbald zur Zivilva waltung einberufen, so haben sie nach einer Probedienstzeit va 6 Monaten jeyt nur noch im allgemeinen eine dreijährige Warte durbzumaden, bis sie zur ctatêmäßigen Anstellung gelangten, so d sie also mit 354 Jahren zur etatömäßigen Anstellung gelangen ut nach 20 Jahren das Maximalgehbalt erreichten, also mit 554 Jahre Tatsächlich gestaltet sich die Sache ungünstiger; denn sie werden wöbhnlih nit glei einberufen, sondern es geht eine Reihe va Jahren, vielleiht 3 Jahre, hin, bis sie zur Einberufung gelangen, mt demgemäß verschicbt \sih die Sache, so daß nach den angestellten mittelungen die Militäranwärter im Alter von 55 bis 58 Jahren d Höchslgehalt erreichen werden, nit aber mit 60, 61 Jahren, der Herr Interpellant sagt. Bei den Zivilanwärtern if die Ver bildung bekanntlich eine ganz andere; sie müssen das Neifezeugnis fi Obersekunda ablegen, und wir haben sehr vicle Zivilanwärter, sogar das Abiturienteneramen gemacht haben; dann müssen sie si näcbst beim Landrat oder beim Bürgermeister die praktishe Ba bereitung verschaffen und werden dann zur allgemeinen Verwaltu einberufen: bier baben sie drei Jahre unentgeltlih zu arbeiten, #8 dann werden sie als Diätare angenommen. Gegenwärtig steht e 1 dak fe dann erst nah einem über sechbjährigen Diätariat bei der d gemeinenVerwaltung zur etatsmäßigen Anstellung gelangen, rer ¿bee die Milltäranwärter, wie ih vorhin schon andeutete, bereits nach ? Jahren zur etatsmäßigen Anstellung gelangen. Es steht demnad daß die Zivilanwärter durhschnittlih etwa mit 32 Jahren zur cks

mäßigen Anstellung gelangen und also nah 20 Jahren mit 52 R in das Héchsigehalt ter etatömäßigen Stelle kommen. Es steht ein Alter von etwa 52 Jahren gegenüber einem Alter von î 68 Jahren; es ist also nur eine Differenz von b bis 6 Jahren aber nicht cine Differenz von 10 bis 12 Jahren, wie das hier 1 ausgeführt worden ist.

Sie haben nun eine besondere Statistik ausmaten lassen, 2 Herren, über die Gestaltung der Dinge bei der allgemeinen waltung und bei der Verwaltung der direkten Steuern in den 1 Jahren, und daraus hat sich ergeben, daß die allgemeinca fabrunatdaten, die ih ergeben, in der Tat als zutreffend anzuît siad. Die neuerdings angestellten Zivilsupernumerare in der * gemeinen Verwaltung und in der Verwaltung der direkten Ctr“ werden im Durcbichaitt mit 45 bis 53 Jahren in tas Hin aclangen, die früheren Milliäranwärter im Durchschnitt von 2? 66 Jahren, also keinetwegs im Aller von 60 dis 61 Jabten ergibt sh also wiederum der Unterschied von etwa 6 Jahren, d verber angegeben dabe

(Sils in der Zweiten Beilage.)

Zw.eite Beilage

R 2 S A E E m E

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

„V¿ 100.

Berlin, Mittwoh, den 29. April

19083.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Wenn einzelne Militäranwärter in höherem Lebensalter zur An- stellung gelangt sind, so hat das eben seine Ursache in ganz anderen Umständen. Einzelne find erst zur Verwaltung gekommen, nachdem sie 14, nahdem sie 17 Jahre im Militärdienst gestanden haben ; andere haben das Examen spät abgelegt, dritte find in irgend einer Privatstellung gewesen kurzum, es find befondere Umstände. Aber auh diese spät eintretenden Leute haben im allgemeinen vom Zeit- punkte der Notierung keine übermäßig lange Zeit zu warten brauchen, his fie einberufen wurden. Die Zahlen sind sehr shroankend: 3 Jahre 9 Monate, 1 Jahr, 3 Jahre, 4 Jahre 6 Monate, 1 Jahr 11 Monate, 1 Jahr 1 Monat kurzum, sie sind s{chwankend, aber niht über- mäßig lang.

Nun, meine Herren, ist zuzugeben, daß, wie ih erwähnt habe, die Militäranwärter später in das Höchstgehalt gelangen als die Zivilanwärter, weil sie eben viel später in den Zivildienst eintreten. Aber die Differenz ist durhaus nicht so groß, wie der Herr Inter- yellant gemeint hat; sie beträgt etwa 6 Jahre. Auf der anderen Seite haben die aus dem Stande der Militäranwärter hervor- gegangenen Beamten wesentliche Vorteile gegenüber den Bureaus beamten, die aus dem Stande der Zivilanwärter hervorgegangen sind. Zunächst erhalten die Militäranwärter sofort, nachdem sie zu den Zivilbehörden einberufen sind, Diäten, während bekanntlich die Zivilanwärter ein volles Triennium als Supernumerare unent- geltlich arbeiten müssen, also sih selber zu ernähren haben, beziehent- lich ihren Vätern noch auf der Tasche liegen. Ferner bekommen die Militäranwärter \ofort Anfangsdiäten in Höhe von 1350 M jährlich, während die Zivilanwärter nur 1100 Æ jährlich Anfangsdiäten be- fommen. Und endlich, meine Herren und das ift sehr wesentlih —, sind die Anstellungsverhältnisse der Militäranwärter zunächst viel günstiger als die der Zivilanwärter. Das {wankt natürlich: ift ein größerer Andrang der Zivilanwärter gegenüber den Militäranwärtern, so kommen verhältnismäßig die Militäranwärter früher zur Anstellung infolge des Grundsatzes der Alternierung, weil jedesmal ein Zivil- anwärter und dann ein Militäranwärter angestellt werden muß. Ist also von der einen Kategorie von Beamten ein größeres, zahlreicheres Personal vorhanden, so kommen die Beamten diefer Kategorie später zur Anstellung als die der anderen. Jh habe aber bereits erwähnt, daß bei der allgemeinen Verwaltung und bei der Verwaltung der direkten Steuern die Militäranwärter jeßt im Durchschnitt drei Jahre nah ihrer Annahme bereits zur etatsmäßigen Anstellung gelangen, während die Zivilanwärter über 6 Jahre zu warten haben, bis sie zur etatêmäßigen Anstellung ihrerseits kommen.

Meine Herren, mit Zustimmung dieses hohen Hauses haben wir jeßt 304 neue Eisenbahnsekretärstellen durch diesen Etat ausgebracht, weil die Bureaubeamten der Eisenbahnverwaltung, die eingetreten waren vor der Neuordnung in dieser Verwaltung, sich dadurch in ihren Aussichten wesentlich vers{hlechtert sahen, daß infolge dieser Neu- organisation die Zahl der Bureaubeamtenstellen wesentlih reduziert worden war. Infolgedessen hatten wir Anwärter bei der Eisenbahn- verwaltung, die über 7 Jahre in der Stellung waren und die man nun notwendig zur etatsmäßigen Anstellung bringen mußte. Aber, meine Herren, auch hier wollen Sie sehen, wie der Grundsaß der Alternierung wirkt! Von den 304 Beamten müssen wir die Hâlfte

also 152, anstellen. Tatsächlih sind aber nur 103 Militäranwärter bei der Eisenbahnverwaltung vorl

orhanden, und die werden also sofort bis auf den leyten Rest etatsmäßig

Militäranwärter,

. » Ï angestellt,

während die Zivilanwärter, wie gesagt, zum Teil über 7 Jahre haben warten müssen.

Meine Herren, die Verschiedenhbeiten, die sh binsihtlih der Ge- halts. und Anstellungsverbältnisse der Militäranwärter und Zivil- anwärter ergeben und die unvermeidlich find, weil eben der Vor- dildungêgang ein vollkominen verschiedener ist, haben bin geführt, daß jeyt sogar die Zivilaawärter sih bei diesem hohea Hause dbe- |chwert haben über die Begünstigung der Militäranwärter, und viel- leiht findet sih morgen ein Herr, der cine besondere Interpellation tinbringt, warum wir den Beschwerden der Zivilanwärter nicht ab- delsen. Meine Herren, ih kann mit dem Ausdruck nicht zurückhalten, daß ih weder die eine Interpellation, noh die andere für cine glück-

lie halte; denn es wird dadurch die Unzufriedenheit bei den Beamten nur gesteigert und das an \ich{ch {on \{wierige Verhältnis pvischen târa weiter verschlechtert

n.4 P E J m ete n Ad ranwärtern und Zwvilanmwärtern noch@

Meine Herren, in diesem Gesu der Zivilanwärter einer Regierung, tas dier dem Abgeordnetenhause vorliegt, wird aukgesudrt Nach dem beutigen Stande der Dinge beträgt die von den Zivilanwärtern zurückzulegende Diätariendienstzeit ca. 6} Jahre ibersteigt also die normale Diätarienzeit um 2 bis 24 Jadre wogegen Militäranwärter neuerdings nah ciner anrehnungsfähigen Diâtariendienstzeit von 2 Jahren zur etatsmäßigen Anstellung

1âà ¿langt sind. Einschlicklih Vorbereitung und Militärdienslzeit be-

trägt die Zeitdauer bis zur etatsmäßigen Ansieüung für einen Zivilanwärter jeyt ca. 14 Jahre. Diese ungünstige Stellung der Zivilanwärter den Militäranwärtern gegenüber ist lediglich auf das don der Staatdöregierung gchandhabte Verfahren der alternierenden Beseyung der ctatômäßigen Stellen zurückzuführen

Und nun beantragen diese Zivilanwärter, man möchte die alternierende Uebernahme und die Vorzüge, die die Militäranwärter durch diese Uebernahme genießen, beseitigen und dadurch Glcihmäßigfeit Fuernübder den Zivilanwärtern herbeiführen

Meine Herren, was die ganze Frage der Gehälter der Beamten

fi, so darf ih sagen, daß die Staatsregierung in der Beziehung ta außerordenilich guies Gewissen hal. Das, was in den leyten Jahren geschehen ist für die Aufbesserung der Beamtengehälter und die Besserslellung der Beamten, ist in der Tat ganz außerordentlich Nah den vorliegenden Materialien sind vom Jahre 1890/91 bis 199 für die Aufbesserung der Beamtengehälter, der Besoldung de

ctne

auf den Staatshaushaltsetat übernommen worden. Wenn Sie davon abziehen, was für Lehrer und Geistliche ausgeworfen ist, so verbleibt ein Betrag von 72 Millionen Mark jährli, der zur Aufbesserung der Bezüge der Beamten dient. Es find darunter allein 18 Millionen Mark jäh:lih enthalten, um neue Stellen zu schaffen und damit die Verhältnisse der Diätarien zu verbessern.

Ich will auf die einzelnen Verwaltungen nicht eingehen, ih könnte bei jeder einzelnen Verwaltung dem Hause darlegen, in wie enormem Maße namentlih die Zahl der etatsmäßigen Stellen gegen früher gestiegen ist. Nur mit einigen Worten muß ih wieder auf die über- ragende Verwaltung der Eisenbahnen eingehen. Ich glaube, ih habe es in diesem Hause schon ausgesprochen, möchte aber nochmals darauf hinweisen, daß wir im Jahre 1890/91 rund 77 000 etatsmäßige Eisenbahnbeamte hatten mit einem Gehalt von rund 98 Millionen Mark, und daß wir im Jahre 1902 rund 128 000 etatsmäßige Eisen- bahnbeamte hatten mit einem Gehalt von 189 Millionen Mark, fo daß in dieser verhältnismäßig kurzen Frist die Zahl der etatsmäßigen Beamten bei der Eisenbahnverwaltung fh um 51 000 gesteigert hat und die Gehaltsbezüge um 91 Millionen- gestiegen sind. Allein die jährliche Mehrausgabe infolge der Erhöhung der Gehälter, der Ein- führung und Verbesserung der Dienstaltersstufen beträgt nah dem Stande des Personals für 1902 rund 245 Millionen Mark, so daß wir also 24x Millionen Mark weniger auszugeben hätten, wenn noch die alten Gehaltssäße vom 1. April 1890 maßgebend wären.

Ich könnte das für alle Verwaltungen ausführen, möchte aber davon absehen, um das Haus nicht zu ermüden. Jch darf sagen,

daß in der Beziehung seitens der Staatsregierung eine weit- gehende Fürsorge getältgt worden is und daß wir auch weiter

die Verhältnisse sorgsam im Auge behalten werden. Dazu gehört, zu vermeiden, daß ein allzulanges Diätariat bei den Beamten eintritt. Bei der allgemeinen Verwaltung hat sich in der Tat die Diâätarienzeit allzusehr verlängert. Wir sind in diesem Etat dazu übergegangen, 305 Eisenbahnsekretärstellen zu schaffen, um diese lange Diätarienzeit abzuschneiden, und wenn die Finanzlage es irgend ge- stattet, gedenke ih für die allgemeine Verwaltung in den nächsten Etat eine namhafte Anzahl etatsmäßiger Stellen neu einzuseßen, um auf diese Weise zu verhüten, daß auch in der allgemeinen Ver- waltung die Beamten zu lange in diätarisher Stellung verbleiben müfsen.

Wir werden also nach wie vor diesen Verhältnissen eine be- sondere Aufmerksamkeit {enken und da helfend eintreten, wo eine Hilfe geboten ist. (Bravo !)

Auf Antrag des Abg. Freiherrn von Plettenberg- Mehr um (kons.) findet eine Besprechung der Interpellation statt.

Abg. Freiherr von Buddenbrock (konf.) regt an, einen Teil der Militärdienstzeit auf den Zivildienst anzurechnen. Die bestehenden Ungleichheiten des Gefeßes müßten beseitigt werden; das Gesetz be-

dürfe von Zeit zu Zeit einer Durchsicht. Der gute Geist müsse im Unteroffizierkorps erhalten werden, das liege nicht nur im Interesse der Armee, sondern în dem des ganzen Vaterlandes. Die Regierung

möge sih der Frage wohlwollend gegenüberstellen. Abg. Arendt -Labiau (kon) ) schließt sich dem Vorredner an Abg. Schmitz - Düsseldorf (Zentr.) tritt ebenfalls für die Bess stellung der Militäaranwärter ein; dem H müsse ein offiziersfland erhalten bleiben.

_ Abg. Freiherr von Willisen (kons.): Auch ein Unterschied v sechs Jahren bei der Erreichung des Hêchstgehalts genügt, um ei Aenderung und Beseitigung der Ungleichbeiten herbeizuführen. Daf unsere Interpellation Unzufriedenheit hbervorrufe, muß .ich dem Minister bestreiten.

Abg. Dr. Langerbhans (fr. Volksp.) erkennt ei

A 1 » A ine Berechbtigunga

stimmt diesem Antrage zu

tct dem Staate das Recht alt Ü lediglich der Verschöncrung 1 zu machen. ci niemand

solhe bazpolizeilihen Beschränkungen, è dienen, vorzuschreiden. Nur nüuliche A

Interessen der Botenspekulation. Das lcanona der Tatsacden. ter Reiderbaua Der BNZzure:H ée terrains. Zam ollermindesten fann man derlangen, daß die ofene und geschlossene Banutvelse gemiid! ir n2H den Wanichen der Besizer ugelafsen wird Diergegen hat man He Gründe angeführt? Ader z. B. in Charloticabaura fans man h davon überzeugen. dai Tes ah L a L

Villen und Mietsdäaser nebeneinander gr ntcht s{chlecht ausfchen

eine volllommene Vers»

Für die Vororte cmrfiehlt id in erter Linie

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L Gi. D n as G uter und Geisllichea nicht weniger als 91 Millienca

to4 gridlefirre Hänser wlaßen. Der Petent will ha gar feine

Wolkenkraßer, sondern nur ein zweistökiges Haus erri

l : l ödig richten. Da man ihm das verwehren will, halte ih für unangemessen. B machen wir denn Geseße? Sparen Sie doh den Eigentümern die Sorgen und den Aerger, sparen Sie uns die alljährlihe Verhandlung über dieselbe Petition. Lassen Sie den Mann bauen!

___ Geheimer Oberregierungsrat Francke: Ob der Kreisaus\YHuß, der in dieser Frage mitzusprehen hat, einer Aenderung der Baupolizei- ordnung zustimmen wird, weiß ih niht. Ueber die Frage, ob der Staat ein Recht zu solchen baupolizeilihen Eingriffen hat, ist früher verhandelt worden. Das Oberverroaltungsgeriht hat die Zulässigkeit ausgesprochen. Der Redner geht dann auf die Anregungen des Abg. Vorster ein, bleibt aber auf der Tribüne unverständlich.

_ ¿Aba. Lüdlkhoff (freifonf.): Schon im vorigen Jahre haben sich sämtlihe Redner für die Erfüllung des Wunsches des Petenten aus- gesprochen. Auf keinem Gebiete wird dem Verlangen des Abgeordneten- auses so wenig Rechnung getragen, wie hier. Man kommt aus den Erwägungen nicht heraus. Landhausbebauung ist nur am Plate, wo landschaftliche Schönheiten vorhanden sind und die Leute ruhig wohnen können, nicht an der Eisenbahn. Möge die Regierung endli den berehtigten Wünschen des Petenten Rechnung tragen.

__ Geheimer Oberregierungsrat Fran dck e: Die Regierung verhält sich keineswegs ablehnend, sie ift bereit, die baupolizeilihen Verordnungen für die Vororte abzuändern. Inzwischen ist aber der Bau des Teltow- Kanals beschlossen worden, der eine Erledigung dieser Frage verzögerte. Wir wollen den Landhausbau, d. h. den Bau von Häusern, die nah beiden Seiten frei dastehen. Solche Landhausviertel können au in der Lm S Tin B r sehen wir niht als Fehler an.

g. Wallbrecht (nl.) befürwortet ebenfalls die Wüns é Petenten f enfalls die Wünsche des Seheimer ODberregierungsrat Francke sichert zu, daß die Regi ( er Dberreg srat l zu, ie Negie- rung die Beschlüsse des Hauses in Erwägung ziehen ineihie: Ee Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Schmidt-Warburg und Dr. Hauptmann _wird der Ant1ag auf Ueberweisung der ganzen P En zur Berücksichtigung angenommen. - Abg. Dr. von Korn-Rudelsdorf (kons.) berichtet über eine Petition der Gemeindeförster Storck und Genossen in Trarbach L E R err Sertnns der Besoldungsverhältnisse der rheinischen Gemeindeförster. Die Kommisson bega zt Uebers gang qur M E Abg. Daub (nl.) beantragt Ueberweisung der Petiti I Material und weist zur Begründung seines Antrags auf di Stellung rial u eist zur L s auf Stellunc der Königlichen Förster hin. : x M R og Haenberg (nl.) empfiehlt die Annahme des Antrags aub. L Der Antrag Daub wird abgelehnt und de issionsa g cities ( er Kommti!sionsantrag Eine Anzahl Petitionen um Eisenbahnbauten wird n G L L 5 J B E V L T na d Berichten der Abgg. Dr. Krieger (fr. Volksp.), von Arnim Trin Von E O Tg ZeR) und von Hagen (Zentr.) den Kommissions- antrâgen entsprehend durch Ueberweisung an die Regierung l Mater erledigt. S N r L Abg. Jürgensen (nl.) berihtet über eine Petition von Hasenfuß tas Genoffen int Berlin und putetes Orten n Abba us Arreststrafe für nterbeamte. Die Kommission Uebergang e Tageborduung. e Abg. Schelm (nl.) beantragt Ueberweisung iti Berücksichtigung. Y g: Mer P ME Abg. Willebrand (Zentr.) spricht \sich für den Kommissions-

1 y 18 don das Gaus tor M P 5, s ck antrag aus, den das Haus unter Ablehnung des Antrags Schelm an-

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der Klagen der Militäranwärter nicht an und beruft ic dabei die Erfabcungena, welche die Stadt Berlin gemacht habe.

Mit einigen auf der Tribîne unverständlich bleibenden | Bemerkungen des Abg. Daub (nl.) schließt die Besprechung | der Interpellation :

Das Haus sekt dann die Beratung von Petitionen fort.

Abg. von Kessel (kons.) berichtet über cine Petition der Ge- meindevorstebher Töônnies und Genossen in Olvenstedt u. a. O. um | Erweiterung der ZusGußkpflicht Betriebsgemeind zu den Kommunallasten der A iterwobnsikgemeinde | (8 §53 des Kommunaladbgadenge&ehte Kommission beantragt | Uebergang zur Tagesordnung, und das H beschließt obne Erörterung demgemä!

Abg. Jürgensen (nl.) berichtet über cine Petition des chemaligen Rangiermeisters Zimmermann in Berl ¿ Wiedereinstellunag. Di Kommission beantraat Uebergang zur Tagesordnung, und das Haus

Abg. von Kessel (kons.) berichtet über eine Petition i Gustav BirndaH in Grou-Athter!icltee um GSestattuna der | zeschlossenen Bebauung mit dr e\chossen auf scinem | in Zehlendorf belegenen Gru Die Kommission de antragt Ueberweisung der Petition zur L nchtignng

Abg. Dr. Hauptmann (Zentr

mit seinem Privatvermögen verpflichtet. Der Staat dürfe in das Privateigentum, das unverleylich sei hi eingreifen. Besonders in den Vororten Berlins müsse für vnungen gesorgt werden Der Redner beantragt Ucberweisu t geijamten Petition zur | Ter elrtgung, während der Komm antrag fich nur auf cinen | 4 eucot 4 r Vororte unterliegt ja gegenwärtig einer Revision I | möchte einmal bei der Regierung anfra b hierzu namentlich aus- | wärtige gunparteiische Sachoerständige 1 rHogen sind, wie es cin im | vorigen Zabre hier angenommener Artrag | an dat. Die Prefse bat im vorigen Jahre behauptet tragsteller verträten dic

¡jalàtfig dei reinen Willen- |

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Abg Schmidt- Wartburg Zentr ier zeigt «es Ad wieder ! cinmal, wie man am grünen TVckSe ardeitet Das Terrain pat gar nicht für Villenaalagen. Auf dem Te liegen vier große Be» amtenhäuser, die ter Glsendahnfiatas crrichtet hal. Manu je bier

niumm!t. A Fn n Dio - “§ Ss folgt dann die Beratung über Petitionen des Vorsitzenden ° * . E Ds y B W des T pf millistenverbandes n Mhotnland und Mt! R E D L L TLT L T Uo ai L DCTLTIA Ai nd TOCciifalien N 2bl tn Har un G v [S ola (“g I ra »e N F « N 44 L L S T A ammer N « ZL D nderu "A d D - p s s D D M « A E a des Gewerbesteuergeseßes (Abzugs keit der Hvvo thot 14m rhr dit " R 5 § f p y Wr E S U ROL N Ls L L Ï \ 1 T CLTCIT d 6 0 T nden A y it F n Don ® E G1 ide, in denen er Geschäftsäräume bat). Die Ko! l ntraat Ueb rot dor Moatit T ga L IL L A & VC cill nl 1 (F n j n é N I 5 E l î now (fr. Bolkep.) befürwortet die A ne des Fon I s Kon ra L » P A Ï 1 l Bemerkung des Abga. Kirsch{ch (Z ) erklärt Ge M E ug T ck G L : cu beimer Wderfinanz Ur. Siru Otr 2 Dar Ï 1 5 » Q Ÿ I ® N L 5 E eq in t iss ie F rung der Abu digkeit der D) L Ls en î de rben D Artrage # nit # T Di K : A iu mten Ti Gr U r »V4 Gu eq Cay) Bors L y j E ut heken f bc b 1 - s D At Lie P At entf m (Ke f vok 3 E vor r en rORdetricde rot L 2u!ern d  e A D T 7 e der Großindustrie und Lc j Gt a f Gerverdetre der B B “a Y - e L n K É e 10. o i, na M L iur e, e 1 Be Deer H na Ur & U Drit - F 5 Nad wei a, - T -_ w ì veite Cl A T r.) ü L ) . F f fz D Í V (F tr K c C P S q h) T x Tari Ey n my n (Sct tf Ubertftna Î - Y I s, S { #5 L, é S A # T L 0 d «ai L 4 à F N on n ete Bes L Tanianc e Ä er 3 1 S L x f k L g Bg i e ade - _ et an D uo . » D Í O a K 6m 411 G A Í a L ® L L T5 Ô « Ht r E g as k Antra a Errwägurt iD qn d Gi A g Ver tatler Borster (freik A me des | S è Kommi! 2antragéê D d Lt K x G nemmT # «f ® 1 ch # À Ï (F ole Arratu T m der "Q. ey. AaeFrr e d L s É S F ! D H, N E S è . = S K S 2d Cet. Ss * Î x «T4 p L c &ck2D Anbalt d des L tctrE u 2 in Elder- e G a Q i E H e tigun - «H - T _ Sts der a f L A . N - Ï tieidar d der mittel i Staat m! der s Ÿ B ® L aa M g j 6 li D KirHendi nd Volls!Gulledre Die e L (4 ap è ks D + Gs : 6 mae rag: f r dect Per n zur Grrvägung 4 a o Ö Wh F ¿D r Tur Ticmcr Ä D entr.) wird d ï M 0 H. S A nir 47d n 1e “i e h a 4 Î 4 p L L 4A, R , A dg. Dr. Heisig (Zentr tidtet zum Scdluk noch s R Petition von Müller und Genosser (Vorttand des Vercins der Haus an emdt ig i D s i und GWruntdt L B Ï N H. nrt e .. A) T dung der Stadtverfassung die Landgemeinde Deutï§- T än et Fs W ¿Î D iimersdor 2e Kommisi deantrag? Uecderweang der ys 9 T ga , Let il als Material, und das Haus stimmt edue E rang décicm iattager ju G 2 g « es 4 s S Darauf vertagt n das Haus Af e “G 3 n SQluß der Sitzung na 41/, Ubr. Nähe Sitzung: Mitt A 15 K , d a d 0, 11 Uhr. (Keine Vorlagen: Antraa des Ada. Freiherrn G Pas f 2d Que f B " von Zedliz und Neukirch (fre detre®end die Umwandlung S e R A4 wes h Fe fbr 4 O g ° L é (S L901 L OL in  T L L c CTIN _ m! De UVo!l?sècdule

Petitionen )

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