1903 / 101 p. 23 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

nur bis zum ftober 1

diese Neuanlagen haben wir ie vos Versandfreiheit ge

i die allerdin . i. bis zum 1.

ö R der vor, der von keine besondere Gesellschaftsform Bert, seitigkeitsvertrag, der allseitig treu gehalten wird. Er ist nich

der Konventionsperio , geht.

notariell verlautbart, und wir wissen nit, ob er über den 1. Oktober 1904 hinaus verlängert wird; wir nehmen es aber an. Finden die Fest- bloß zweimal im Jahre statt? Generaldirektor Williger -Kattowiß: Nein, die Feststellung der Preise geschieht nur, wenn die jeweilige Marktlage eine Änd ñ Sa ren haben wir : m Jahre 1897

allmählich, zaghaft die Minimalpreise zu erhöhen, aber gewisse Grenzen sind niemals überschritten worden. Jn reiserhöhung nicht mes durchgeführt, wohl aber hat im vorigen Jahre eine Er- mäßigung derselben für die unteren Sortimente stattgefunden. Nun komme ich gleih auf die Beantwortung der Frage, wie die Preise für die einzelnen Gruben und die einzelnen festgestellt sind. Unsere Konvention hat dafür ein

reise für die m est: Frachtlage. ir

Bergrat Gothein-Breslau, M. d. R.: stellungen der Preise gewöhnlich

erung erfordert. In den ersten sieben

überhaupt keine Fern vorgenommen. fingen wir an,

den leßten 21/4 Jahren haben wir eine

Sortimente

enr G QEE Statut. Wir stellen die zelnen Verkaufssortimente nah drei Gesichtspunkten nah Marke, nah Sortiment und nah H

haben alle Gruben Oberschlesiens zunächst nach

eshäßt, und sfalifchen Gruben, die bekanntlih sehr gute Kohlen En würden in die erste Klasse fallen, wenn der Fiskus Mitglied wäre. Jn der leßten Klasse find ein paar Gruben, die ich leider zum Teil repräsentiere.

Dann haben wir festgestellt die Preisverschiedenheit des zum Verkauf gelangenden Produkts nah der Sortimenten- O Wir haben in Oberschlesien eine große Anzahl verschiedener Sortimente nah der Korngröße. Bis zu 15 mm, d. h. unter 15 mm, find die Kohlen bezüglich der Preisstellun frei. Erst die Kohlen, die über 15 mm liegen, erfreuen fi einer Preisfestsezung, und zwar werden die einzelnen Sortimente nach dem Maße der Korngröße im Preise differenziert. Die oberen Sortimente, etwa über 40 mm, also Stück, Würfel, Nuß, haben die Normalpreise, die kleineren Sortimente erhalten dagegen Unterpreise. So erhält z. B. ein Sortiment, welches man dur Separation innerhalb der Korngrenzen 25 und 30 mm herstellt, einen Unterpreis von 9 „.

Nun kommt als drittes Moment die Frachtlage hinzu. Unser Revier ist bekanntlih niht groß, etwa 20 bis % km lang und 8 bis 10 km breit. Eine mittlere Grube ist als Normalgrube angenommen. Das is} auch wieder eine Grube, die ih vertrete. Je nachdem die Gruben nah Osten und nah Westen von dieser Mittelgrube entfernt liegen, verschiebt sich die Frachtlage. Wir haben darüber ganz genaue Tabellen auf- gestellt, die erlauben, zu jeder Zeit für jedes Sortiment je nah Marke und Frachtlage den normalen Minimalpreis festzustellen. Diese normalen Minimalpreise dürfen im Verkaufe nicht unter- schritten werden, es sei denn, daß der Verkauf an oberschlesische Montanwerke erfolgt, die von einer Fixierung des Preises niemals betroffen werden.

Verbandsdirektor Daum -Breslau: Jh möchte mir einige

Fragen gestatten. Einer der verehrten Herren Vorredner hat gesagt, daß die Produktion des Fiskus ungefähr 1/3 der ge amten \{lesishen Produktion betrüge. Nach meinen In ormationen ist das wohl etwas zu hoh gegriffen, es dürfte etwa 1/; sein. Es wäre nun von Jnteresse, zu hören, wie sich der Fiskus der Konvention gegenüber stellt, ob der Fiskus, sei es auch nur mit beratender Stimme, zu den Sizungen zu gezogen wird. Dann möchte ih die Herren bitten um eine Auskunft, über welhes Quantum die Konvention verfügt und wie, rozentualiter ausgedrüdckt, dieses Quantum zu der Gesamt Bebecuna in Schlefien sich verhält.

Dann ist vorhin von Herrn Bergrat Gothein darauf hin gewiesen worden, daß ein paar Großhandelsfirmen einen großen Teil der Kohlenförderung in Händen haben: es wäre von Interesse, zu erfahren, wie viel Prozent der Förderung an diese beiden Firmen verkauft werden.

Vorsißender: Jh stelle anheim, ob Sie die Be antwortung dieser Fragen verschieben wollen, bis Herr Berarat Gothein die von ihm geplanten Fragen gestellt hat. Sonst gehen die Fragen durcheinander Zch mwmürde es vorziehen, wenn Herr Gothein erst seine Fragen erledigt, und wenn dann Herr Professor Schmoller und dana Herr Verbandsdirektor Daum ihre Fragen stellen

Bergrat Gothein- Breslau, M. d. R.: Jch wollte fragen, ob das Verhältnis von Winterpreis zu Sommerpreis ein regel mäßiges ist, und wie groß ist der Unterschied in diesen Preisen ? Besteht derjelbe bloß bezüglih der Hausbrandkohle oder au für andere Kohlen ?

Generaldireftor ift durch das Statut

1456456

Lieferungen vom 1

Uit ¿1

Williger- Kattowiß: acordnet!

RAyril 42/4

Auch diese Frage Als Sommerlieferungen gelten bis 31. August, und zwvar treten due Sommerpreise in denjenigen Sorten ein,

welche fich in der Körnung über 30 mm bewegen Für diese Sortimente ge

flatten ©oir während der Sommerszeit einen Abschlag von in maximo 00 A per Tonne

Bergrat Gothein- Breslau, M. d. R Dann möchte ih etwas über die Höhe der Strafgelder und deren Verwendung erfahren

Generaldireftor Ts ill iger- Kattowiß Strafe für Uberladung. Sie ist im allgemeinen in der leßten Zeit nichi sehr bedeutend gewesen, aber vor ein paar Jahren hatten wir einige Ausnahmen, und ih alaube. wir werden im Lause der Jahre etwas über eine Million Mark Strafgelder bekommen haben. Diese sind in einem besonderen Fonds an- gelegt, und es ift Bestimmung getroffen. wie sie u verwenden | find. Zunächst werden aus dieser Kasse die Kosien der | Dieselben find nicht sehr arok. sie um

Gui

Konvention gedeck! : anen das Gehalt unseres Generalsefretiärs und die Kosten des | ¿ireaus. Zweitens haden wir Ausgaben gemacht und werden weiter solde machen u Gunsten des oberschlesischen Stein foblenbergbaus, Wir haben ausgegeben ca. 300 000 ( um ein eigenes Heim des Oberschlefischen Berg- und Hütten männischen Vereins zu schaffen, dann sind für den Oppelner vaten 20 000 M reserviert, ferner haben wir die Technische Sule in Breslau subventionier! mit ca. 100 000 bis 200 000 M, weiter haben wir für Heizoersuche zunächsi 20000 M

i

Diaposition gestelli und, wie Herrn Bergrat Gothein als | Nôcstbeteiligiem belanni, auch einen Teil des 1901er Fluß

der Form r Konvention liegt ein Vertrag ämitlichen Mitgliedern unterzeichnet ist, der aber

Es ist ein Gegen-

i ; tarken ein- zwar kennen wir 6 verschiedene Marken. Die

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j

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per Waggon beträgt 20 H

Professor Dr. Schmosller - Berlin: merkungen der Herren daß Sie nicht darauf h

Verträge für ein ganzes

r geschlossen werden. Generaldirektor

illiger-Kattowiß:

stattet, auf beliebig lange Zeit die Verträge zu \{hließen. Professor Dr. Schmo ller-Berlin: ihnen überlassen ? Generaldirektor Willi ß er-Kattowißt : niemand bleiben, darüber kann jeder gehen. rofessor Dr. Schmoller - Berlin:

.

dieser losen Form ganz zufrieden,

in einer starken

dies nicht der Fall und wird

sammenfassen ergeben ? Generaldirektor Williger-Kattowitß:

hat, die Organisation zu ändern, sondern wir sehr zu mit derselben sind. Auch haben wir schon Hausse- und E durchgemacht,

ist sie troydem. Stadtrat Namslau-Berlin: Es scheint mir in der Aus- kunft, die soeben erteilt ist, ein gewisser Widerspruch zu liegen, insofern, als auf der einen Seite gesagt wird, es fänden alle Vierteljahre die Generalversammlungen statt, und in diesen Generalversammlungen werden sowohl in Bezug auf die Preise wie in Bezug auf die Maximalverladungen bindende Fest- seßzungen getroffen, und auf der andern Seite soll es wieder gestattet sein, daß auch Jahresabschlüsse gemacht werden können. Pun würde meines Erachtens aber das eine das andere aus- ließen. Jn der Stadtverwaltung, die ih vertrete, die er- heblihe Mengen von Gaskohlen aus Oberschlesien bezieht, machen wir regelmäßig den Hees für unseren Jahresbedarf. Wenn nun aber innerhalb dieses Jahres nah der gegebenen Auskunft viermal die Möglichkeit besteht, von dem Syndikat aus die Abschlüsse, was Preise und Maximalverladung betrifft, zu beeinflussen, dann könnte ja ein solher Abschluß hinfällig werden bezw. seine Erfüllung unter Strafe gestellt werden. Okibèrarat Dr. Wach ler -Berlin: Der Herr Vorredner hat meiner Auffassung nah die Struktur der ganzen ober schlesischen Konvention nicht richtig aufgefaßt. Die Oberschlesische Konvention ist mehr eine kleine Familienvereinigung. Die Herren treffen sich alle Vierteljahre, aber ohne dabei über Preise Bestimmungen zu treffen. Das Statut bestimmt nur, daß in dieser oberschlesishen Vereinigung eine sogenannte Pro duftionsfeststellung und eine Minimalpreisfeststellung stattzu finden hat, im übrigen kann jedes Vereinsmitglied machen, was es will, es kann auf drei Jahre oder ein halbes Jahr Ver träge schließen. Es sind auch sehr viele direkte Abnehmer da, große Händler, kleine Händler, mit denen die verschiedenen Gruben zu tun haben. Also ein Widerspruch liegt dagegen darin nicht, wenn mitgeteilt worden ist, daß alle Vierteljahre Versammlungen stattfinden. Es i} vorhin hon hervorgehoben worden: die Preise sind Minimalpreise, und es hat sih gar kein Bedürfnis herausgestellt, eine Anderung derselben herbei zuführen. Die Gruben verkaufen zu selbständigen, ihnen kon venierenden Preisen, nur dürfen diese niht die Minimalpreise unterschreiten. Das ift die ganze Organisation der Konvention, und der Herr Vorredner hat darin unnötigerweise meiner Meinung nach einen Widerspruch gesehen, daß vierteljährlich Versammlungen stattfinden, in denen natürlih auch die Preise besprochen werden dürfen, die aber nur eintreten würden für die einzelnen Gruben, wenn alle Verträge mit den Abnehmern ihr Ende erreicht haben. Die Konvention gibt nur den Minimal

preis als einen Normalpreis an, unter dem von den Gruben nicht verkauft werden därf, während sonst die Preisbildung ganz der freien Vereinbarung der Kontrahenten anheimgestellt ist, auch keinerlei Konventionskontrolle unterlieat.

Generaldirektor, Bergrat Bernhardi Halenze: Es liegt in der Tat ein kleiner Widerspruch, wie der Herr Vorvorredner ganz richtig hervorgehoben hat, darin, wenn gesagt wird: alle Vierteljahr tritt die Generalversammlung zusammen und faßt Beschlüsjse über Kohlenpreise und Produktion. Dieser Wider spruch wird aber vollständig dadur gelöst, daß Veränderungen der Minimalpreise höchst selten vorkommen. Wenn und in soweit quartaliter Veränderungen beschlossen werden, handelt es fich nur um Beschlüsse über einzelne neue Sorten. Wenn eine Grube neue Marken einführt oder ihre Separation ver

| andert, dann müßen für diese neuen Sorten die Minimalpreise

| preisen nur äußerst selten verändert

neu bestimmt werden: die

alten feststehenden Sorten, wie sie im Handel bekanni find.

werden dagegen in den Minimal Es find derartige durch

| greifende Beschlüsse, welche die gesamten Konventionspreise be

j rvhren, während des jeßt 13jährigen Bestehens der Konvention Wir erheben eine | |

im ganzen nur fünfmal gefaßt worden. Daraus erklärt sich, daß

| der einzelne sehr wohl Jahresabschlüsse machen kann. obwohl es | an sich nicht ausgeschlossen wäre, daß in der nächsten Kartell | sigung ein anderer Beschluß über den Normalpreis gefaßt wird | Wir wissen eben reti gut, daß solche durhgreifenden Beschlüsse, | welche die Gesamtpreise verändern, nur äußert selten gefakt

werden, und darum ist es ein Mißwversiändnis, wenn man glaubt, daß wir alle Quartal die Minimalpreise ändern. Unsere Minimalpreise siehen ganz ercheblih unter dem Marktpreise, und der Käufer ist in der Lage, mit jeder Grube auf ein Jahr abzuschließen, weil der Verkäufer weiß, daß der jeweilige

| Minimalpreis bis auf weiteres derselbe bleiben wird. Es kann

daher auch jede der Gruben für ein Jahr im voraus ah: schließen, ohne in Gefahr zu kommen, mit den Minimaloreisen zu follidieren

Kommerzienrat! Goece:-Montwy bei Jnowrazlaw: Man

fommi durchaus gui dabei aus. Jch kaufe seit 20 Jahren den

| Jahreskohlenbedarf durh oberschlesische Großhändier für die

Steinsalzbergwerfe und die Sodafabrik Juowrazlaw, und zwar jeyt nach den jeweiligen Listenpreisen mit so. und soviel Pfennig

schiffahrtsfestes in Breslau bezahlt. (Heiterkeit.) Die Strafe

Nach den Be-

laube ih, wird man sagen können,

inwirken wie in Westfalen, daß die

Preise für das ganze Jahr feft bleiben, und daß immer nur a

Nein, wir wirken nicht darauf hin. Es ist d em Mitgliede der Konvention ge-

| as Maß, in welchem die einzelnen unter den Preisen der Konvention bleiben, ist

Darunter darf

P Dann möchte ih noch die ganz allgemeine Frage stellen: Nah dem, was wir ehôrt haben, ist die Organisation, wie die n es selber ezeichnet haben, eine sehr lose gegenüber anderen derartigen Syndikaten, und es entsteht die Yas: sind die Herren mit f at sich niht das Bedürfnis

einer strengeren Daun bereits gezeigt, oder ist nur, weil wir aussekonjunktur bis vor zwei Jahren waren,

sih nicht, wenn die gi A

konjunktur anhält, das Bedürfnis nah einem strafferen Zu-

Hierauf kann ich nur antworten, daß sih im wesentlihen kein Bedürfnis gezeigt sricden

aisse-

| und es ist immer gut gegangen. Das ommt vielleicht daher, daß wir in Oberschlesien nur 15 Ge- ee größeren Stils haben; die meisten davon gehören Großgrundbesißern und großen Aktiengesellshaften. Wir ver- infen uns gut, und so scheinbar locker die Sache is, so fest

Ï 1

Rabatt mit der Kautel: daß, falls während dieser peit die q heruntergehen, mir der entsprechende Nachlaß bis zum

de des laufenden Schlusses gewährt wird. Jch kann nah Eingehung des ag erd dr es bei eintretender Hausse niemals bei Erhöhung der pen beispielsweise von 46 auf 58 Pfennig usw. getrieben, also niemals während des Kontraktjahres un- angenehm betroffen werden, und befinde ih ae ei diesem System sehr wohl. Jch habe die ganzen 20 Jahre lang aus- {ließlich von Wollheim und Friedlaender gekauft, was mich vor unliebsamen Uberraschungen geshügt und mir eine ah- solute Betriebssicherheit gegeben hat, da ih mit bestimmten Zahlen zu rehnen im stande war.

Generaldirektor, Bergrat De a. S.: Noch eine Frage, die auf die Strafe Bezug hat. Die Strafe wird jeden- falls verhängt wegen Adr: od T vere ai oder zu vielen

ersandes. Wie findet die Kontrolle statt

Generaldirektor Will iger-Kattowiz: Preis-Unterschrei- tungen haben wir noch niemals gefunden, obwohl wir nahezu dreizehn Fahre in der Konvention vereinigt sind. Jm übrigen haben wir bezüglih der Strafen hierfür keine feste Bestimmungen, sondern geht das nähere darüber aus dem Statut hervor. Es würde - hiernah, wenn eine e vorläge, die Generalversammlung zunächst zu beschließen haben, ob über: haupt eine Schädigung der Konvention E eficiden hat, und danach, wie groß die dafür zu zahlende Strafe ist.

Die Strafen für Ueber-Verladung werden einfach nach der Statistik festgeseßt. Der Generalsekretär teilt mit: „nah der Tabelle, wie sie nach den von den Gruben R gemachten Angaben zusammengestellt wird, hat die und die Grube über die Lizenz verladen“, und dann wird nach dieser Statistik ein- fach die Strafe verhängt und sofort bezahlt. Dabei kann ich gleich feststellen, daß wir nebenbei eine recht gute Kontrolle dieser Konventionsstatistik darin haben, daß die Eisenbahn alle 14 Tage die Zahlen der von den einzelnen Gruben beladenen Wagen veröffentlicht, so daß hieraus ausreichend zu ersehen ist, was jeder verladen hat.

erbandsdirektor Da um- Breslau: Jch würde sehr dankbar fein, wenn mir ZONRL: gegeben würde, wie der Fiskus der Konvention gegenübersteht. Es is mir bekannt, daß er nicht Mitglied der Konvention ist. Wird er nun zu den Verhand- lungen eingeladen mit beratender Stimme?

Generaldirektor Williger- Kattowiß: Jh möchte zunächst um Entschuldigung bitten, daß ih mich vorhin geirrt habe, als ih sagte, daß der Fiskus 1/; der oberschlesishen Produktion hat; es ist etwas mehr als 1/;. Also: Der Fiskus steht nah meiner Empfindung der Konvention, sagen wir, wohlwollend gegenüber. (Heiterkeit.) Er ist niht Mitglied und wird auch nicht offiziell zu den Sißungen eingeladen. Jedoch is es mir als Vorsißendem gestattet, eventuell die maßgebenden Herren zu informieren. És ist auch vorgekommen, daß die Herren bei uns gewesen sind und mit uns diniert haben. Das ist ungefähr der Zustand.. Im übrigea aber macht der Fiskus leider was er will. (Heiterkeit)

Verbandsdirektor Daum- Breslau: Ueber welches Quantum verfügt die Konvention ?

Generaldirektor Williger-Kattowiß: Nah dem Betriebs- stand und der Förderung des Jahres 1902 gerechnet, gehörten von den insgesamt 63 in der Statistik des Oberschlesischen Berg und Hüttenmännischen Vereins verzeichneten Steinkohlengruben Oberschlesiens 53 mit zusammen 18 239 543 Tonnen Förderung der Kohlenkonvention an, während ihr 10 Gruben mit zusammen 6 231 245 Tonnen Förderung nicht angehörten. Nach Pro zenten berechnet, waren somit 741/, 0/4 der gesamten Förderung zur Konvention gehörig und 251/, 9/7 niht dazu gehörig.

Von den der Konvention nicht angehörigen Gruben gehörten 3 mit 21 9/% der gesamten Förderung dem Fiskus und 7 mit 41/3% der gesamten Förderung Privateigentümern bezw. Gewerkschaften. Von diesen leßteren gehörte die Preußen-Grube wohl nur deshalb der Konvention nicht an, weil es eine neue Grube ist, die für den Absay noch nicht in Betracht kommt. Ein genaues Verzeichnis der einzelnen, der Konvention an gehörigen und nicht angehörigen Gruben mit den jeweiligen 1902er Fördermengen werde ih dem Protokoll beifügen. (Jst

als Anlage 3 beigegeben.)

Verbandsdirektor Daum-Breslau: Wie groß is der Prozentsaß, der sich konzentriert in den Händen der beiden be- deutendsten Großfirmen Cäsar Wollheim und Emanuel Fried laender ?

Generaldireftor, Geheimer Bergrat Junghann - Berlin: Jch wollte nur ergänzend bemerken, daß von dem Quantum, welches in Oberschlesien gefördert wird, ungefähr 55 9/, syndi ziert sind. Das ift eine Ziffer, die in den überreichten An gaben wohl auch zum Vorschein kommen wird.

Generaldirektor Williger-Kattowiß: Es sind tatsächlich niht mehr als 59,1 9%, der gesamten oberschlesischen Förderuna, welhe für die Hauptbahnversandbestimmungen unserer Konvention in Betracht kommen. Dieser Prozentsay berechnet nch wie folat:

Wie vorher schon bemerkt, gehören der Oberschlesischen Kohlenkonvention von der 1902er Gesamtförderung Ober schlesiens nur 74,59%, oder 18239543 t an. Hiervon scheidet ohne weiteres der Selbstverbrauh der Gruben mit 1682263 t aus, sodaß für den Verkauf 16557 280 t verbleiben. Von diesen hinwiederum scheidet der Kumulativabsay (Absaß per Achse an den Gruben) mit 490 171 t und der Schmalspurbahn versand mit 1614 761 t, zwsammen 2104982 t. aus, sodaß den Haupthahnversandbestimmungen in der Tat nur 14 452348 t - 00,1%, unterliegen

Der den Preisbestimmungen der Konvention unterfallende

| Prozentsay der gesamten Förderung ist, nebenbei gesagt, ein

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geringerer. Bei dieser Prozentsatermittlung geht von

| der Förderung der Konventionsgruben ebenfalls zunächst der

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e ONOBENTCIN OONEMEOOONEDS "D O O EBBEELL: L T O: e n a n

Selbstverbrauch der Gruben ab, sodaß, wie vorher, 16 567 280 t bleiben. Außerdem aber geht ah:

1) der gesamte Absay an die Zink- und Bleihütten, an die Eisen: und Stahlhütten, sowie an die Koks- und Zinderansialten (weil dies oberschlesishe Montan- werke sind, an welchen der Verkauf frei isi) mit 11750484 4- 1242687. 4- T7204 t =- zusammen 3 143 5 t und

2) der gesamte Absay an Sörtimenten unter 16 mm Körnung (weil hierfür die Preise ebenfalls frei find), soweit sie nicht schon bei dem Selbsiwerbrauch bezw deim Absay an die Hütten in Abg ge siad, und welche Nestmenge ih auf rund 1/4 Million onnen shäzen möchte, Die hiernach verbleibende, den Preis- bestimmungen unterfallende Fördermenge beträgt daher noch nit 13 000 000 t oder rund 62—58 %, der oder shlehichen Geiamtför derung

Verbandsdirektor Dau m- Breslau: Wieviel Prozent dieses Quantums konzentriert sich nun in der Hand der beiden Groß- handlungsfirmen Cäsar Wollheim und Friedländer ?

Generaldirektor Williger-Kattowiz: Mir ist genau diese Fahl nicht bekannt, ih möchte indessen den in Rede E

nteil auf noch nicht 600/, des gesamten oberschlesischen Haupt- T tens \häßen. y

„„Fabrikbesier Venyki-Graudenz; Herr Generaldirektor Williger hat vorhin elg: die Kóblenpreise seien bis 1900 ziemlich stetig gewesen, und erst von 1900 ab seien sie shüchtern in die Höhe Füangen. In meinem Bezirk konnte ich feststellen, daß von 1896 an bis jeßt die Kohlenpreise etwa um 40% in die Höhe gegangen sind. Schüchtern nenne ich v6.2 f oper niht mehr. Das gibt mir Veranlassung zu einigen Fragen, die ih an Herrn Generaldirektor Williger richten möchte. Er hat uns gesagt, daß Minimalpreise festgeseBt seien, und daß in der Regel die Gruben über diese Minimalpreise verkaufen. Nun würde es interessant sein, zu erfahren, ob andere Minimalpreise für das Ausland festgestellt sind als für das Jnland, und ob diejenigen Gruben, welche für das Ausland liefern, irgend eine Vergütung von der Konvention bekommen, sei es durch Ver- rechnung oder aues N von Lieferungen in anderen Bezirken oder dergl. Jn den Kreisen der Soblentonsumenla ist allgemein die Meinung verbreitet, daß die iét nah dem Auslande billiger abstoßen und sich für diesen Glan aus einer Umlage deken, die sie aus dem Plus im Jnlande erzielen. Das ist es gerade, was die Kohlenkonsumenten am meisten be- unruhigt. Also ih frage, ob derartige Minimalpreise besonders festgeseßt sind, in welhem Verhältnis sie stehen, und dann möchte ih wissen, welche Durchschnittspreise in den g Mi vier Jahren im Jnlande wie im Auslande erzielt worden find.

Generaldirektor, Bergrat Bernhardi- Zalenze: Die Aus- führungen des Herrn Vorredners beruhen auf der Verwechselung der Marktpreise und unserer Konventionsminimalpreise. Wie es {hon mehrfach ausgeführt ist, sind weder die S§ruben noch die Händler nach oben in irgend einer Weise beschränkt. Sie können steigern, wie sie Lust gen, nur unter den Konventions- preis dürfen sie niht herabgehen. Darum ist die Preissteigerung, die zwischen 1897 h 1901 erfolgt ist, durhaus nicht identis mit der Steigerung unserer Konventionsminimalpreise; wir sin durchaus nicht mit unseren Minimalpreisen -der starken Hausse, die das Jahr 1897 mit sih brachte, gefolgt. Die Konvention fümmert sih niht um die wirklichen Preise; sie kontrolliert vielmehr nur, daß nicht unter den Min imalpreisen verkauft wird; darüber hinaus kann verkauft werden.

Was nun die Bonifikation nah bestimmten Geschäften und Gebieten betrifft, so verhält es sih hiermit gerade umgekehrt, als der Herr Vorredner annahm. Wir haben niemals nach Oesterreich billigere Preise gegeben. Allerdings kennt die Konvention gewisse Ferngebiete. Diese liegen aber niht in Oesterreich, sondern nah der Ost- und Nordseeküste. Für den Export nah dort, wo wir mit der englischen Kohle im Julande konkurrieren, ist in verschiedenen Zeiten, aber au ch niht immer, eine Bonifikation resp. eine Herabsezung der Minimalpreise gewährt worden; aber niemals ift eine Herab- seßzung der Minimalpreise nah Oesterreich erfolgt. Jm Gegen- teil ist gerade jeßt vor drei Jahren, als der böhmische Streik war, die Abts dolitik von uns verfolgt worden. Damals haben verschiedene Gruben, und besonders auch der Fiskus, nach Oesterreih expreß höhere Preise gefordert, um den Abfluß der Kohle, welche wir im Jnlanbde gut los wurden, nah Oesterreich zu stoppen. Das Zeitungsgerede, welches damals in die Welt ging, namentlich durch die „Schlesische Zeitung“, entsprah um mich parlamentarisch auszudrücken nichts weniger als den tatsächlihen Verhältnissen. Nun muß man ferner berücksihtigen, daß die Absazmengen der einzelnen

Gruben und das hängt wieder nicht mit der Konvention znsammen, sondern mit der Verkaufsfreiheit ihrer einzelnen Mitglieder in jedem gegebenen Zeitpunkt nur zum kleinsten

Teil noch frei sind. Der allergrößte Teil derselben muß im Jnteresse einer möglichst gleihmäßigen Förderung und Arbeiter- beschäftigung auf den Gruben zum voraus für das ganze Jahr an bestimmte Händler und Großkonsumenten verkauft werden, und nur ein kleiner Teil bei meiner Gesellschaft z. B. in der Regel 25 9% wird zunächst frei in der Hand behalten, um damit den augenblicklihen Schwankungen des Marktes und des Kohlenbedarfs folgen zu können. Man ersieht schon hier aus, wie kompliziert die einshlägigen Verhältnisse sind, und wie wenig es möglich ist, sie im Detail zu schildern; zumal fie noch bei ieder Grube verschieden liegen und weil au das un endliche Sortenverhältnis mit hinein}pricht.

Mo lkenbuhr- Ottensen, M. d. R.: Zum Teil sind die Fragen, die ich stellen wollte, hon beantroortet, aber ih möchte 10ch einmal feststellen, weshalb da gesagt ist, daß der Fiskus dem Kartell freundlich gegenübersteht, und andererseits ijt auch gesagt worden, daß die fiskalischen Sorten als die ersten Sorten eingeshäßt sind. Jch möchte nun fragen, ob bei der Feststellung der Minimalpreise bei dieser freundlichen Haltung der Fiskus mit der Preissteigerung in der Regel voranschreitet oder folgt?

Generaldirektor, Bergrat B hâltnis zum Fiskus ift ein fehr

Zalenze: Das Ver-

ernhardi ¡liziertes. Wir könnten ja

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t r em Fiskus in

nur wünschen, daß wir mit d 9 um Cmer engen Fühluna ständen und daß irgend welche Versprechungen vor: lägen; aber hinter den fiskalishen Gruben steht siets der

Minister, und der Minister beeinflußt direkt die Kohlenpreise der genannten Gruben. Troydem liegen im allgemeinen die Dinge so, daß der Fiskus bezuglich der Preise der Konvention folgen muß. Der Fiskus ist gar nicht in der Lage, die Preise höher zu halten als wir, sonst geht sein Abjay zurück; und er acht auc nicht nennenswert unter unsere Preise herunter Immerhin ist es vorgekommen, daß er direkt unter unseren Minimalpreisen verkauft hat auf das Drängen von Abnehmern. Sie können hieraus also entnehmen, daß der Fiskus nicht ge- zoungen ist, sich an unsere Minimalpreye zu halten, sondern er nimmt unsere Minimalpreise nur 10 gewissermaßen zur Nichtschnur. És war ein lapzus linguae des Herrn General direktor Williger, als er sagte, die fiskalischen Gruben seien die besten. Eine derartige Behauptung würden sich die anderen Grubenverwaltungen nicht gefallen laffen. S0 sehr anerkannt ist, daß die fiskalischen Gruben, die Königin Luije Grube und die Königsgrube, zu den ersten Marken Oberschlefiens gehören, ebenso schr ist anzuerkennen, daß der großen Hälfte auch der privaten Gruben derselbe Charakter als erster und bester Marken zukommt Generaldirektor Williger berichtigen. Wenn ich vorhin die ersien Marken, so hade ih

Kattowiy: Jh wollte nur gesagi hade, der Fisîus habe Herrn Golthein gegenüber nur

s B vis

bemansirieren een daß die fiskalishen Gruben mit zu den ten Marken zählen.

Ee Berent othein-Breslau, M. d. R.: Jch wollte zu-

nächst bezüglih der Ausnahmspreise an der Küjte fragen, oh ns seinerzeit seitens der Eisenbahnverwaltung bei der Er- stellung von Ausnahmetarifen ausdrüclich das Verlangen gestellt worden is, mit den Preisen in diesen Gegenden auch herunterzugehen, unter die Preise, die in anderen Gegenden erzielt werden. : Generaldirektor, Bergrat N ELRNIE N - Halenze: Dieses Verlangen ist älter als die Konvention; es stammt aus den 80er Jahren, und die großen Gruben haben hon damals aus der Not heraus sich dazu entschlossen, Ausnahmepreise zu ge- währen. Die Konvention hat die faktisch vorhandenen Preise im Ostseegebiet eben nur anerkannt, aber auch nur e niht immer. Was die billigeren Frachten der Eisenbahn an- betrifft für bestimmte Sendungen es waren die sogenannten Mehr-Waggonsendungen, die zu einem billigeren Preise be- fördert wurden —, fo waren sie allerdings an eine Preis- fonzession gebunden, die wir Oberschlesier a zugestanden. Aber diese AT ist a eingeschlafen und spielt schon lange keine Rolle mehr. / | Y Fabrikbesißer Venyki-Graudenz: Jchebin Herrn Bernhardi fehr dankbar für die Aufklärungen; fie werden ja vielleicht vielerorts die Gemüter etwas beruhigen. Aber ih habe immer noch nicht erfahren können und möchte deshalb meine Unter- frage wiederholen, die ih schon gestellt hatte, ob von den Zechen oder von dem Kartellverbande ein statistisches Material Uber die erzielten Durchschnittspreise im Jnlande und im Aus- lande geführt wird. Jet will ih die Frage so stellen: ob nah dem Ausland zu niedrigeren Preisen verkauft wird. Wenn das der Fall ist, würde ih weiter die Frage stellen, ob die einzelnen Gruben beliebige Mengen nach dem Auslande ver- faufen können, oder ob ibnen eine gewisse Pflicht auferlegt ist, ein bestimmtes Quantum von Kohlen nas dorthin abzustoßen, ob vielleicht in den 259/09, die sie, wie Herr Bernhardi eben erklärt, zurückbehalten, vielleicht nit ein bestimmtes Quantum steckt, von dem der i ae ant a daß es nach dem Aus- lande verschlissen werden mup. : i S blGttor Bergrat Bernhardi-Zalenze: Die Kon- vention als solche weiß von diesen Dingen gar nichts ; sie fontrolliert immer nur die Minimalpreise. Die Konvention fi au keinerlei Bestimmungen darüber, welches Quantum hierhin oder dorthin verladen werden muß, sondern es ist dies _aus- \{ließlich Sache der Einzelnen. Wenn ih zufällig von 25% freihändiger Kohlen gesprochen habe, so habe ih das nur als Beispiel erivähnt; das geht die Konvention als solche gar nichts an. Die Konvention hat, wie gesagt, nur die Be- stimmung der Minimalpreise und kümmert sih weder um die Richtung, wohin die Kohlen verkauft werden, noch um die Ueberpreise, die über die Minimalpreise erzielt werden. i Molfkenbuhr-Ottensen, M. d. R.: Jh wollte noch die Frage stellen, ob bei der Feststellung der Minimalpreise be- stimmte Regeln beobachtet werden, ob die Produktionskosten oder die Marktlage regelmäßig die Grundlage bildet. L Generaldirektor, Bergrat Bernhardi - Zalenze: Die Produfktionskosten bei den Kohlen, um das gleih voraus- gushiden, sind eine so ungeheuer ungewisse Sache, daß sie im allgemeinen keine Rolle spielen und namentlih auch bei den Spezialbeschlüssen über die Kohlenpreise niht berücksichtigt werden. Alle Preisveränderungen werden in der Hauptsache durch die Marktlage herbeigeführt. Wie das aus allen Ausführungen erhellt, hinkten wir mit unseren Erhöhungen, die in den leßten Jahren stattgefunden haben, stets der Markt lage nah. Das geht u. a. daraus hervor, daß die Schlüsse der einzelnen Konventionsmitglieder häufig gemacht wurden, ehe die einzelnen Konventionspreiserhöhungen erfolgten. Konvention macht keine Preise, sondern folgt der Marktlage und bildet sozusagen den Rahmen, in welchem sih das Geschäft bewegen soll. Berazat Gothein- Breslau, M. d. R.: Jch wollte noch die Frage stellen: Wie ist das Verhältnis zwischen Listenpreisen und Minimalpreiscn? Es i} ja mitgeteilt worden, daß meistens

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nach Listenpreisen, namentlich bei größeren Abschlüssen, gekauft als solhe in der Generalversammlung feststellt, und wie das Verhältnis zwischen beiden Preisen ijt?

Geheimer Kommerzienrat Arnhold- Berlin: Meine Herren ! Jch hoffe, Herr Abgeordneter Gothein, den ih schon die Ehre gchabt habe vor vier Wochen hier als Jngquisitor zu begrüßen, wird bald mit dem Arkas in der Iphigenie sagen: Verwirrt muß ih gestehn, daß ih nicht weiß, wohin ih meinen Argwohn richten soll. (Heiterkeit.) Die Frage, die von Herrn Gothein gestellt wird, hat nämlich mit der Konvention gar nichts zu tun. Sie haben gehört: die Konvention stellt Mindest verkqufspreise fest, die abgesehen von der einzuhaltenden unteren Grenze außer Zusammenhang mit den tatsächlichen Verkaufspreisen sind, wie solche zwischen den Besitzern der Kohlen und entweder den Konsumenten oder den Handlern, die diese Kohlen kaufen, festgeseyt werden

Jch will bei dieser Gelegenheit, damit gar nichts hier ge heim gehalten werde, auch glei die Frage, die vorhin worde. :% in Bezug auf meine Firma, ganz präzise beantworten, nämlih welchen Anteil dieselbe an dem Kohlenversand Ober \{hlesiens hat. Meine Firma hat im Jahre 1902 einen Anteil gehabt am Hauptbahnversand Oberschlefiens von rund 36 ©/, ' Was die Listenpreise angeht, fo bilden fie die Grundlage des Handelsverkehrs in oberschlesischen Kohlen, sie sind land fundig, gchen in Tausenden von Exemplaren in die Welt Diese Listenpreise werden ausacgeben von den fiskalischen Gruben ; sie werden ausgegeben von denjenigen Gruben, die ihre Förderung überwiegend unmittelbar dem Konsum zuführen, und sie werden ausgegeben vom Großhandel; sie unterliegen einer Kontrolle dadurch, daß sie den Verkäufern der Kohlen bekannt sind; sie unterliegen einer weiteren Kontrolle dadurch, daß die fiskalischen Gruben solche regelmäßig veröffentlichen, und nachdem, wie bereits festgestellt worden ist, die Förderung der fiskalischen Gruben eine für die Marktlage Oberschlesiens ausschlaggedende Bedeutung hat, so ist es natürlich, daß die Listenpreise der Privatgruben und des Großhandels auf diejenigen der fis falishen Gruben Rücksicht m nehmen, sich ihnen anupasen haben

Die Listenpreise stehen also, wiederhole ih, außer Zusammen hang mit den Minimalpreisen der Konvention, die, wie wir ge hört haben, ziemlich stetig sind; fie haben während des Bestehens der Konvention meines Wissens nur sehämal eine Aenderung erfahren, fünfmal eine Erhöhung und einmal eine Ermäß ein scheindares Mißwerhältnis, welches sih aber da die Konvention sich in der Zeit steigender entwidelt hai.

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wird, und ich möchte wissen, ob die Konvention die Listenpreise |

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Also die Listenpreise, wiederhole ih, stehen außer unmittel-

barer Beziehung zu den Konventionsmindestpreisen, stehen aber pr wies, “ags Beziehung zu den Einkaufspreisen der Händler. Jch seße voraus, Herr Bergrat Gothein will hauptsächlih wissen: wie ist das Verhältnis der Listenpreise, die die Händler heraus- geben, zu den Pen, die die Händler zahlen? Darau

habe er Händler den Ver- er Kohlen genau bekannt sind und insofern einer Kon- e unterstehen.

Bergrat Gothein-Breslau, M. d. R.: Meine Herren!

nur festzustellen, daß die Preislisten

Jch kann in keiner Weise zugeben, daß ih verwirrt oder be- shämt da stehe. als Kommission, um zu fragen und Aufflär1 u s da halte ih es auch für unbedingt notwendig, möglichst v fragen über diejenigen Sachen, Uber die eine Unklarheit be-

Wir find nun einmal ete berufen worden lärung zu \Gasten, und 1 viel zu

tehen fönnte, um durch Fragen Klarheit zu shaffen. Mir kam

es in erster Linie darauf an, zu wissen, ob die Se in vollem Einverständnis mit den Produzenten, eventuell in den Sigzungen der S e on festgestellt werden oder nicht. Das men natürlich die Herren,

wir Au i 1 i und doh wünschenswert, daß darüber eine volle Klarheit besteht.

ie in den Sigzungen sind ; enstehenden können es aber niht wissen, und es ist

Nun verlange ih gar nicht zu wissen so neugierig bin

ih nicht einmal den Unterschied zwischen denjenigen Preisen, welchen die Großhändler bezahlen, und denjenigen, die sie fordern. Jch gebe ohne weiteres eimnit ai würde es aber in dem Falle nicht sein, wenn die Listenpreise von der Kohlenkonventicn festgestellt würden, was aber nah der

zu:

Das P D

das ist Geschäftsgeheimnis.

erhaltenen Auskunft nicht der Fall i. S Jm übrigen weiß ih sehr wohl, daß natürlih eine ge- wisse Spannung zwischen beiden ZO bestehen muß; denn der Kohlenhandel muß für seine Tätigkeit auh etwas bekommen für das Delkredere, das er dabei läuft, und er will s{chließlich auch verdienen. Das nehme ih ihm nicht übel; das ist selbst- verständlih. Jrgend ein at rp hat bei mir nicht vorge- legen, fondern e der S Le diese Frage eine Klarheit, soweit fie zu haben ist, herbeizuführen. | M lenbnbrOtiensen M. d. R.: Meine Herren! Jch glaube, eine Frage ist schon ziemlich beantwortet; ih lege aber Wert darauf, daß es besonders festgestellt wird. Die schlesische Konvention scheint in ihrem Vertrage mit den Händlern nicht eine ähnliche Klausel zu haben, wie das rheinische Syndikat, nämlich die Handelskammerklausel: Ola Sie verpflichten fich, beim Weiterverkauf dieser Menge die Verkaufspreise so zu bemessen, daß die Höhe des Gewinns zu Jhrer Tätigkeit und Jhrem Risiko den Umständen -nach in keinem Mißverhältnis steht. Diese Bedingung haben Sie auch etwaigen Wieder- verkäufern aufzuerlegen usw., L und daß, wenn dagegen gesündigt wird, Strafen festgeseßt werden. Generaldirektor, Bergrat Bernhardi- Zalenze: Die Kohlen- kfonvention schließt überhaupt keine Verträge ab; hier liegt also ein Mißverständnis vor. Die Kohlenkonvention steht mit den Händlern nur insoweit in Verbindung, als sie die Händler nah der Marktlage befragt, um je nahdem der Absaÿ fich voraus- sichtlich stellt, ihre Lizenzquantitäten festseßgen zu können. Die Konvention als solche geht die Händler schon deswegen nichts an, weil sie keine Kohlen verkauft. | Molfkenbuhr-Ottensen, M. d. R.: Das habe ich aller- dinas verstanden; ih meinte aber, ob, da wo die Werke direkt Verträge mit den Händlern abschließen, solche Klauseln darin vorkommen. S Generaldirektor, Bergrat Bernhardi-Zalenze: Mir ist nichts von derartigen Klauseln bekannt. (Zuruf: Bestehen auch tatsächlich nicht!) Referent Regierungsrat

Es fann vorkommen, daß

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Herren !

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daß mit einem einzelnen eine o + -- e e. ats dp Lieferung abgeschlossen wird und day mittlerweile itens der

Konvention die Minimalpreite geandert

H t f Wie verhält

es sich in. diesem Falle? Jst alsdann der Vertrag nichtig oder gelten die neuen Minimalpreise erst für die Zeit nah Ablauf des Vertrages? i E

Generaldireltor, Berarat Bernhardi- Zalenze: Der Fa ist allerdings durch das Statut nicht vorgesehen, und er ijt dis dato niemals brennend geworden, weil wir uberw nd steigende

| Konjunkturen hatten und w ucch bei der fallenden Konjunktur des letzten Jahres das Sp m, welches in den höheren Markt preisen aecacuüber den Minimalpreifen vorlag, genuagte, um solche Fâlle auszualeihen. Wenn aber der Fall eintreten sollte, der ja denkbar ist, da jemand einen Vertrag auf nzes Jahr oder auf mehrere Jahre voraus eil und daß dann ein Beschluß der Konvention zu stande käme, dur welchen diefer Vertrag die Minimalipreite verley jo wurde nacch unseren Geschäftsritus der Ve i zuzeigen fet ind ih zweifle keinen Augenblick, daß de dic (Beneralvertamm iung sagen de: „wir f n dur dieien Vertr unsere Di dingungen mt riet, weil er ja eher adgeiMmionen 5 die Bedingungen festgestellt wurden Es ware dann adi e Ausnahmelizenz bei der Generalverfammlung ei oen.

I priiße s F Es Tunièt niemand mebr das Wort Darf ich vielle 10 einmal dara innern, daß die Arage vegen der Konkurrenz der Braunkohlen und Steinkohlen im

s Laufe der Dislutt tz êurz berührt worden ut. ZY vill niemanden fragt ber wenn noch jemand hierm fprechen will, fo wurde er iel dee Weiegeneu Dazu aven Z

Generaldirektor Werminghso ff - Berl Metne Herren' Die Berührung der odershlenschen Steinko mit der Braun kohle findet an sehr vielen Punkten ftatt. Es ift dekannt, day speziell der öfiliche Teil der Braunkohlen Produfttonadiftritte, die Niederlausg, in dem leyten Jahrzehnt ch fehr stark eni wickelt hat. Die Förderung in der Niederlauny hat n den lezten Jahren cinc folche Zunahme erfahren, daß die ursprünglich

ledialih auf dem Gebdicte des Hausdrandes itattfindende Kon furrenz uvischen der oderdlenihen Kodle und unerer märkischen Braunkohle h weiter cntwieelt hat und duese Konkurrenz auch stattfindet in der Kesselfeuerung. Um Jhmnen ein BUd zu geben,

wie stark diese Entwickelung der Braunkohblenindustrie dei uns war, agenüat es vielleicht m bemerken, dak in dem Bezirk der

| Niederlausiz, in den Nevieren Oste und Wesd-Kotthus die För-

derung gestiegen ist von ca. 50 Millionen im Jahre 182 auf ca. 150 Millionen im verga Jahre; das ift eine außzer-

ordentliche Stei p. Se fändlich war due Braunkodie darauf ang nh ein erweitertes Adiazgediet zu suchen, und fe dat ewiesen, n Hausdrandkohile die Briketts waren urfprünalih nur in ihrer Verwendung für den Hausdrand e

dacdt die Provinz Brandenburg und in er Ltre

als ibren Adiazort ch ausersehen. Wenn Jhnen die

Zahlen üder die Verwendung der Brennmaterialien in fin dekannt sind, so wien Sie, daß Stelle

Briketts an weiter 2

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