Telegraphische Notizen. amburg, 29, Juli. 25 Uhr. Flaue Börse. Hamburg= Berlin 87, Kölu = Minden 9%. Magdeburg - Wittenb. 585. Nordbahu 403. : : “ Weizen etwas fester. Roggen still.
Paris , 28. Juli. (V. de LORNN)
Komgliche Schauspiele
31. Juli, Im Opernhause. 79ste Abonnements = Badekuren , Lustspiel in 1 Akt, von O. zu Putlit. Hierauf: Esmeralva, großes Ballet in 2 Abth. und 5 Vildern,
- Leon. Musik von
L 1 Perrot, Jn Scene C, Pugny. (Frl. Holler, vom Königli Hoftheater zu Munchen,
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wird hierin tanzen Preise der Plâäte :
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Mittwoch, Vorstellung :
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Tribúne und zweiter Rang
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1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter 2% Sgr. Amphitheater 10 Sgr. /
Donnerstag, 1. Aug. Im Schauspielhause. 123ste Abonnements- Vorstellung: Deborah , Volks\chauspiel in 4 Abth., von S. H. Mosenthal.
Rang und Balkon daselbst
Donnerstag, 4. August. Im Opernhause. Erste Vorstellung der Mlle, Rachel, in Begleitung von Künstlern des Théâtre frangais: Horace, tragédie en cinq actes et en vers, 0 Corneillé. Le cinquième acte est supprimé. (Mlle. Rachel: Camilla.) Vorher: Le mari de la veuve, comédie en un acle et en prose.
Billets zu dieser Vorstellung sind im Billet - Verkaufs - Büreau zu folgeuden Preisen zu haben:
Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet und den Parquetlogen ,, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein BVillet zu den Logen -des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet zu den Logen des dritten Ranges , 'im Balkon und zum Parterre 20 Sar. Billet zum Amphitheater 40 Sgr. Fin Billet zu den Fremden-Logen 3 Rthlr.
Ein
Die resp. Abonnenten des Königlichen Opernhauses, welche zu den Vorstellungen der Mlle. Rachel ihre Pläße beizubehalten wünschen, werden ersucht, am Tage vor einer jeden Vorstellung, Mittags bis 1 Uhr, die Billets abzuholen, widrigenfalls solche an- derweit verkauft werden.
Schriftliche Abonnements - Gesuche auf die aht Vorstellungen, oder nur auf die vier ersten Vorstellungen der Mlle. Rachel, welche am 41., 3.,, 5. und 7. August im Königlichen Opernhause stattfinden werden, nimmt die Königliche General-Jntendantur entgegen.
Die Stücke, in denen Mlle. Rachel spielen wird, sind bei Herrn A. Asher und Comp., unter den Linden Nr. 20, so wie am Abend einer jeden Vorstellung im Korridor des Königlichen Opern- hauses, zu haben.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,
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30. Juli.
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Der Reinertrag wird nach erfolgter
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Die mit 3} pCt. bez. Actien sind v. Staat gar
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von Preussischen Bank-Antheilen
Wegen der heutigen Ultimo-Liquidation drückten sich die Course der meisten Eisenbahn-Actien, und das
2 l, i, BDekannimachungen. [440] Bekanntma umu g Das im Oscherslebener Kccise des Regierungs - Be- zirks Magdeburg, 17 Meile von Oschersleben, an der Oschersleben - Braunschweigschen Eisenbahn und deren Stationsorte gleichen Namens belegene Domainen-Vor- werk Neu-Wegersleben, zu welchem 1369 Morg. 173 N. Ader, 6 » 108 » Gârten, 170 9 6 » Wiesen und 4 v 39 Aenger, Summa 1893 Morg. 146 CIN. an nutzbaren Grund- stücken gehören, soll mit allen dazu gehörigen Konig- lichen Wohn- und Wirthschasts-Gebäuden vom 2, Ja- nuar 41851 ab bis Johannis 1869 zur öffentlichen meistbietenden Verpachtung gestellt werden, Qualifizirte Pachtlustige werden daher eingeladen, sich in dem auf den 5. September c., Vormitiags um 10 Uhr, im Sessiouszimmer der K0- niglichen Regierung zu Magdeburg anstcheaden Licita tions-Termine einzufinden und ihre Gebote abzugeben, Die Vervachtungs - Bedingungen liegen in der Domai nen-Registratur der Königlichen Regierung zu Magde- burg und auf dem Domainen - Vorwerk Neu - Wegers- leben zur Einsicht bereit, Unter den drei Bestbictenden wird der verpachtenden Behörde die Auswahl vorbehallen, Berlin, Juli 1850, - Ptinisterium,
den 13. Finanz
[472 Bekanntma nG um g Nachdem von uns über bas Vermögen des Kau]s- manns Benj, Ludw, Köhn, Firma: B. G. Nöhr & Köhn , der Konkurs eröffnet worden, so wird zugleich der offene Arrest über dasselbe hiermit verhängt und Allen und Jeden, welche von dem Gemeinschuldner ct- was au Gelde, Sacheu, Effekten oder Briefschasten hinter \sich haben, hiermit angedeutct, demsciben nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr folches dem Gericht fördersamst getreulich anzuzeigen und, je doch mit Vorbchalt ihrer daran habenden Rechte, n das gerichtliche Depositum abzuliesern, widrigenfalls die- selben zu gewärtigen haben: daß, wenn dessenungeachtet vem GHemciuschuldner et- per bezahli oder ausgeantwortet werden sollte, sol- Mag art, FelHehen geachtet und zum Besten dex haber \olhet V ieden, im Fall aber dcr Jun- {&@rlten ovér aid gas Sachen dieselben ver- Derr (et ehalten sollte, er noch außer- em jenes daran habenden Unterpsaud- und ande Nechis qur verlustig erklärt weidin (on ¿M ¿Hieddas Danzig, ven 23, Juli 1850, i Konigl, Stadt- und Kreisge" cht. 47 3 Ia de R TO An R h ung. Zu dem Bau der Eiswehre im Weichsel-Nogat-Ka- nal zu Piekel bei Marienburg in Westpreußen N bie Lieferung nachstehend angefühiier tiefernen Baguhölzer
im Wege des öffentlichen Submissions-Versahrens ver dungen werdet! z \.
1) 350 Stück Pfähle à 22 bis 32 Fuß lang, davon 7 bis 17 Fuß 12 und 12 Zoll, beschlagen , stark und 15 Fuß rund, 10 bis 12 Zoll im Zopfe stark. 224 Stück Rundpfähle à 18 Fuß lang, 9 bis 10 Zoll im Zopfe stark.
210 Stück Verbandhölzer à 7 bis und 12 Zoll im Quadrat stark.
B.
2 92 Fuß Zoll)
24 Fuß lang
250 Stück Psähle davon 28 Fuß 12 beschlagen, stark, Länge rund 180 Stück Psähle à 30 bis 4 Fuß( 10—12 Zoll lang, davon 6 bis 16 Fuß 12 und im Zopfe stark 12 Zoll, beschlagen, start, 960 Stück Rundpfähle à 20 Fuß lang, 9 bis 10 Zoll im Zopfe stark. 50 Stück Rundpfähle à 36 Fuß lang, 10 bis 12 Zoll im Zopfe stark. 390 Stück Verbandhölzer à 7; bis 453 12 Zoll im Quadrat stark, C.
645 laufende Fuß 18 und 18 Zoll in Längen von 165 bis 335 Fuß. 112 laufende Fuß 15 und 15 Zoll in Längen von 19 bis 32 Fu 3370 laufende Fuß 12 und 12 Zoll in Längen von 24 bis 41 Fuß. 11,668 laufende ¿Fuß Rundholz in Ztämmen à 24 Fuß lang, 109 bis 12 Zoll im Zopfe stark, 5920 laufende Fuß 6 und 12 Zoll starkes Halb- hoiz, in Längen von 15 bis 24 Fuß. 9159 laufende Fuß 4 Zoll starke, 12 Zoll Bohlen, in Längen von 24 bis 30 Fuß. 4208 laufende Fuß 3 Zoll starke, 12 Zoll Bohlen, in Längen vou 24 bis 30 Fuß. Die sämmtlichen sub A. aufgeführten Hölzer ollen in 2 gleichen Loosen bis zum 15, November 1850, die sub B. aufgeführten Hölzer aber in 4 gleihen Loojen bis zum 1, Juni 1851 auf dem Ablageplaße am Weich- selufer bei Piefkel, die suh C. benannten Hölzer dage- gen 1in gleichen Loosen bis zum 1. Mai 1851 auf dem Ablageplaßze am liuksseitigen Nogatusfer bei der alten Montauerspize angelicsert werden,
Zu dem Ende is cin Termin auf Dienstag den 27. August d. A Or A0 U, in dem Büreau der Königlichen Kommission für die Strom- und Deichbauten an der Weichsel und Nogat zu Dirschau angesczt, bis zu welcher Zeit Lieferungs- lustige ihre Offerten, welche auf ein oder mehrere Loose gerichtet sein können, mit der Bezeichnung: „Submis- sions-Offerte auf Bauholz“, portofrei an die vorbezeich- nete Königliche Kommission einsenden können, und wer- den dieselben alsdann Lon dem Unterzeichneten in Ge- enwart der etwa persönlich erscheinenden Lieferungs- ustigen eröffnet.
Die Licserungs-Bedingungen können im Central-Bü- reau dex Königlichen Direction der Ostbahn zu Brom-
und 12 Zoll, / auf 24 Fuß
¿Fuß lang,
starkes Holz,
starkes Holz,
Fuß, starkes Holz,
breite
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Geschäft war 1m
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berg und auf portosreie Anfragen sowohl von hier aus zugesendet, als auh im Königlichen Kommissionshause
zu Dirschau und auf der Börse zu Danzig eingesehen werden, Der Zuschlag bleibt der Königlichen Kommi|- sion für die Strom- und Deichbauten vorbehalten , er folgt aber spätestens 14 Tage nach dem Submissions- Termine, und bleiben Submittenten so lange an ihre
Offerten gebunden. Piekel bei Marienburg, den 25 v, Derschau, Königl
uli 1850,
Bau-Inspektor.
La Dn babn
Die Lieferung von 4 bedeckten Eisen- bahn - Pferdewagen zum 1. Juli 1851 » frei Bahnhof Kreuz bei Woldenberg sol Dim Wege der Submission ausgegeben werden, Geeignete Unternehmer wollen S e Offerten unter der Bezeichnung: „Submission auf Lieferung von bedeckten Pferde- wagen für die Ostbahn“
Submissions - Termine, den 49, August d. J., Mittags 412 Uhr, in dem Central- Büreau der unterzeichneten Direction der Ostbahn versiegelt einreichen, wo dieselben in (Be genwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende oder den Bedingungen nicht ensprehende Offerten werden nichi berücksichtigt.
Die Lieferungs - Bedingungen nebst den Zeichnungen der Wagen werden auf portofreie Gesuche von hier aus mitgetheilt,
Brombera, den 19, Juli 1550,
Königliche Direction der Ostbahn,
Bd Zire em
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[473] Etat ati on Nachdem der Strumpfwagarenhändler Johanu Gottlob Thierfelder jun. in Neukirchen bei uns seine Jnsolvenz angezcigt und auf Eröffnung des Konkurs-Prozesses an- getragen hat, wir aber hierauf den Neunzehnten Dezember 1850 zum Ligquidations-Termine, den Ersten Februar 1851 zur Publication des Prätlusiv-Bescheids, den Achten dess. Monats zur Pflegung der Güte, so wie in Entstehung eines Vergleichs den Funfzehnten ej. m. zur Jurotulation der Akten und endlich den Funfzehnten März ej. a. zur Publication eines Locations - Bescheids oder Urtels anberaumt haben, so werden Gerichts wegen genannten Thierfelder’s bekannte und unbekannte Gläubiger hier- mit edictaliter und péremtorie geladen, im Liíquida- tions - Termine persónlih oder durch hinlänglich legiti- mirte Bevollmächtigte zn erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche an den Gemeinsch-ldner bei Strafe des Ausschlusses von der Masse und bei Verlust der ihuen eiwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinseyung in
\Al!semeinen nul
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cktand zu den Akten gehörig anzuzeigen
sovann mit dem bestellten Konkurs nöthig, unter sich rechtlih zu ver Wochen zu beschließen, im Güte- über etwaige Vergleichs - Vorschläg außerdem für einwilligend werden geachtet werden, und daß mit Publication des Yräflusiv - Bescheids und Locations -Uriels hinsichtlid Der ausgebliebenen Glaubiger in contumaclam erde verfahren werden, gewartig zu ein.
Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr. Strafe Annahme der künftig ergehenden Ladungen (Bevollmach tigte im Orte des Gerichts oder in dessen Nähe zu be stellen.
ckchloß Neukirchen (be! fen), am 24. Juli 1850,
Die Gerichte daselbst.
Hamburg- Bergedorfer Cisen- bahn - Gejellschaft.
[99 b] 2te Ziehung zur mo rtifation. der 5 pCt. s-Obligationen, Jn Gemäßheit der §§. 4, und 9 des Nachtrags um Statut der Gesellschaft hat heute die diesjährige Ausloosung des 4 pCt, vom Kapital - Betrage unjerer 5 pCt, Prioritäts - Obligationen stattgesunden, und sind folgende Obligationen | j „zur Einlösung und Amortisation auf den 1, Sep Em DeE as C durch das Loos gezogen, als : Serie 1. Nr. 62. 1 Stück : Serie 1L Nr. 4155, 696, 729, 720, zus. 4 Stück à 500 Mk,Bco, Serie 11]. Nr, 88. 154, 440. 904. 1193, 1340. 1536. 158. 1885, 2093. 10 Stü à 200 Mtk.Bco.. Serie 1V. Nr. 444. 482. 564. 763, 4082. 1479, 1561. 1833, 238 7, 297/14, 3565, 398 ) 1062. 425 1919, zus. 25 Stü
den vorigen und zu bescheinigen, Vertreter und, da fahren, binnen 6 pflegungs - Tcrminc
sich zu erklaren, 1tdem sié
Chemniß im Königreich Sach-
Priorität
1000 Mk.Bceo
2000
1 ‘2000 zul. S5
(Ale 1689,
A t.
3941,
256 ( m oro 3701, )
(09 4374, 4450.
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à 100 Mfk.Bco,.. 2500 » zusanimen 7500 Mk.Beo,. Kapital-Beiräge nach dem No- minalwerthe geschicht pr. Banco vom 2, Septemver a. c. ab gegen „Einlieferung der betressenden Obliga- tionen nebst den dazu gehörigen Zins-Coupons und den 3 im Administrations - Büreau der Gesellschaf und wird darauf aufmerk-
Die Auszahlung dex
Talon i M01 (Repsoldstraße M: 01.b), sam gemacht, : ; i 1) daß mit dem 1, September a. c. die Verzin|1"1- per ausgeloosten obigen Obligationen aufhörtz 2) daß der Betrag der etwa fehlenden noch nicht fäl- ligen Zins-Coupons von dem Kapitale gekürzt wird. Hamburg, den 20, Juni 1850, Vie Drei 8 der Hamburg-Bergedo1fer Eisenbahn-Gesellschaft.
Das Abonnement beträgt 2- Rthlr. für 4 Jahr 4 Rthlr. - 4 Jahr 8 Rthlr. - 1 Jahr. in ‘allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mi: 24 Sgr. berechnet.
Mmtlicher Theil. Deutschland.
Hesterreih. Wien, Hofnachrichten, — Vorbereitungen zu einem Lager hei Hall, Tod durch Chlorvform. — Oesterreichische Note in Betreff des Abmarsches badischer Truppen nah Preußen,
Sachsen, Dresden. Abreise der Erzherzogin Sophie nach Wien, Kammer - Verhandlungen.
Nassau. Wiesbaden. Die evangelische Kirche abgebrannt, Präsident von Wintingerode nah Berlin,
Schleswig - Holstein. Kiel. Proclamation der Statthalterschaft. Ansprache des Generals von Willisen an die Armee, Dritter Armee- Bericht. Vermischtes. Nendsburg. T
Eckernförde von den Dänen bescht. Kavalleriegefecht. Flensburg. Schleswig - holsteinisches Dampfboot unt Kanonenböte bei Hoyer,
Minister -
Nusland®d.
Hesterreich.- Krakau. Abermalige Feuersbrunst.
Frankreich. Paris, Ministerrath und Versammlung der legitimistischen Re- präsentanten nach der Freitags-Sizung. Anträge von Bezirks-Conseils,
Kommissionsgutachten,. Die Getränfsteuerfrage.
(Sroßbritanien und JFrland, Londo n. Vertagungszeit des Parla- ments. Vermischtes.
Rußland und Polen. St. Petersburg.
Belgien. Brüssel. Hofnachrichten.
Schweden und Norwegen. Stockholm,
Dänemark. Kopenhagen, Schlachtbericht,
“italien. Turin, Justizminister Siccardi nach
Rekruten-Aushebung. Regentschaft.
QoUurmayeur,
Börsen: und Handels : Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Nachdem Ich durch Erlaß vom heutigen Tage den chaussece=- mäßigen Ausbau des in dem landsberger Kreise belegenen Theiles der Straße von Küstrin über Neudamm und Pyriß nach Stettin genehmigt habe, bestimme Jch hierdurch, daß das Recht zur Expro- priation der in den Bguplan fallenden Grundstücke, so wie das Reht zur Entnahme der Chaussee - Neubau - und Unterhaltungs Materialien, nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Rorschristen auf die gedahte Straße Anwendung finden sollen. Zugleich genehmige Ih für dieselbe die Erhebung eines Chaussee eldes nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen gültigen Ta - rife und die Anwendung der dem Tarife vom 29, Februar 1840 angehängten Bestimmungen über die Chaussee - Polizei Vergehen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseß-Sammlung zur öffent- lichen Kenntniß zu bringen.
Zansfouci, den 6. Juli 1850.
Friedrich Wilhelm.
3drücklichen Befehl und im
Majestät des Königs Aller Unterschrifts- Stempel vorstehend beigedruckt worden, bescheinige ih hier
dur.
(gestempelt)
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hoöchstih
w V. (404) JUlail e. CAeaengc4) von Der Heydt. von Nab ( An den Minister für Handel, Gewerbe und öffent- liche Arbeiten und an den Finanz=Ministe1
Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Raths - Schornsteinfegermeister Johann Friedrich Thièle zu Berlin das Allgemeine Chrenzeichen zu verleihen.
Justiz: Ministerium.
Die Advokat - Anwalte Bennerscheidt zu Köln, Wachen- dorf zu Aachên und Hopmann zu Elberfeld sind vom 1. Oktober d, D: ah al das Landgericht zu Bonn verseßt, und die Advokaten Laufenberg, Ruland, Eller, Rath zu Köln, so wie der Ad= vokat Maus zu Aachen, zu Anwalten bei dem Landgerichte zu Bonn ; so wie . i
Der Gerichts-Assessor Nau dé zum Rechts-Anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Jüterbogk und zugleich zum Notar in dem Departement des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohn- sißes in Jüterbogk, ernannt worden. N ‘
Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Ju der öffentlichen zu Leibnizens Gedächtniß gehaltenen Sihung wurde von der Königlichen Akademie der Wissenschaften der einge: gaugenen Preisschrift über das Verhältniß des Plotins zum Aristo- teles das Accessit sammt dem vollen Betrage der ausgeseßten Summe
_zuèrkanit, Der Verfasser hat sich nunmehr genannt, und auf sei-
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nen Antrag wurde in der Sihung vom 25sten der zugehörige Zet- ¿il entsiegelt, Es fand sich der Name: C. H. Kirchner, Dr. phil, Docent der Philosophie an der Königlichen Universität zu Berlin.
Die sffentliche Sißung der Königlichen Akademie der Künste zur Erstattung des Jahresberichts und Ertheilung ' der Prämien wird am Sonnabend den 3, August, Vormittags 10 Uhr, im lan= gen Saale des Königlichen Akademic - Gebäudes Unter den Linden
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stattfinden. Einlaßkarten sind nit erforderlich, Für Eingeladene sind Pläbe reservirt. Berlin, den 31. Juli 1850. | Königliche Akademie der Künsk | Prof. Herbig, Vice-Direktor. | Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren er habenen Stifter, König Friedrich Wilhelm [lI., am 3. August Mit- tags 12 Uhr in ihrem großen Hörsaal eine Gedächtnißfeier bege- hen. Die Eingeladenen werden hierdurch ganz ergebenst ersucht, die ihnen zugestellten Karten am Eingange vorzuzeigen. Die Herren Studirenden haben den Zutritt auf Vorzejgung ihrer Erkennungs Karte, Berlin, den 1, August 1850. Der Rektor der Universität. Busch. : | Kö ntdltWe Doro ther. Jn der nächsten Woche vom ten -bis 10. August c. findet, dem §. 24 des gedruckten Auszugs aus der Bibliothek-Ordnung gemäß, die allgemeine Zurüllieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurh auf gefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwi- hen 9 und 12 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurücfzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alpha- betiscer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A—H am Montag und Dienstag, von J—-R am Mittwoch und Donnerstag und von S—Z am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 30, Juli 1850.
Der Königliche Geheime Regierungsrath und Ober - Bibliothekar Perb.
Angekommen: Se. Excellenz der Geheime Staats-Minister a. D., Dr. von Düesberg, von Erfurt.
V E-- T I E C E C E L P E T E
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ilichtamtlicher Theil.
Deutfchland. |
Oesterreich. Wien, 29, Juli. Se. Kaiserl. Hoheit Erz- herzog Johann ist von Salzburg nah Gastein abgereist. Jhre Kai- | serl. Hoheit die Erzherzogin Sophie wird mit dem heutigen Abend zug der Nordbahn in Wien erwartet. Das Namensfest Jhrer Ma- jestät der Kaiserin Maria Anna wurde ins Inusbruck qm 26sten d. aufs festliste begangen. Am Abende vorher traf Se. Kaiserl. Hoheit der Großherzog von Toscana mit Familie von Salzburg und an demselben Tage Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Ludwig da- selbst von Meran an.
Unterhalb der Stadt Hall soll, wie die Jnunsbrucker Ztg. vernimmt, im kommenden Frühherbste ein großes Lager geschlagen werden. Alle im Ober - und Unter-Jnnthale befindlichen Truppen sollen dort untergebracht werden.
Heute Morgens kam im allgemeinen. Kraukenhause bei Gele- genheit der Vornahme einer Operation mit Chloroform auch hier, wie \chon früher in Nord-Amerika, England, Pesth und Berlin, der traurige Fall vor, daß, ungeachtet aller angewandten Vorsicht vnd der geringen Quantität des verwendeten Chloroforms, die Kranke nah der glücklich vollendeten Operation, die § Minuten währte und nur einen geringen Blutverlust verursachte, aus der | Betäubung nicht mehr erwachte. Alle Wiederbelebungs - Versuche waren erfolglos. Die narkotisirte Person war 39 Jahre alt und erfreute sich anscheinend einer sehr scsten Constitution.
Der zu Rostock erscheinende Nordd. Corresp. veröffent licht nachstehende ihm von Frankfurt a. M. zugegangene „Cirkular- Depesche der Kaiserlih österreichishen Regierung in Betreff des Abmarsches der Großherzoglich badischen Truppen in preußische Standquartiere““, datirt Wien, 21. Juli 1350:
„Im März d. J. fanden in den badishen Kammern über eine mit der preußischen Regierung abzuschließende Ueber inkunft wegen Reorganisation der badischen Truppen Verhandlungen statt, von welchen die Bundes-- Central - Kommission Veranlassung nahm, die Großherzoglich badische Regierung aufzufordern, über deu in Rede stehenden Vertrag möglichst bald Aufklärungen zu geben. Diesem Ansinnen entsprah die badische Regierung durch ein am 1, April dieses Jahres an die Bundes - Kommission gerichtetes Schreiben, worin angezeigt wurde, daß allerdings übr die zeitweise Berlegung eines Theiles der Großherzoglich badischen Truppen in preußische Garnisonen von badischer Seite Verhandlungen mit der Königlich preußischen Regierung eingeleitet scien und ein darüber abzu- \hließender Vertrag in naher Aussicht stehe. Es ward in diesem Sthreiben umständlih dargelegt, welches der Zweck der fraglichen Maßregel ci, und welches der Verlauf der Ereignisse gewesen, un- ter deren Einflusse die badische Regierung zu derselben, als zu dem einzigen Mittel sich entschlossen habe, die durch die Revolution ge brochene Wehrkraft des Landes wiederherzustellen. Namentlich wird darin an den Umstaud erinnert, daß die Großherzogliche Regierung, als sie nah dem Ausbruche des Aufruhrs in Rheinbayern und Ba- den die Hülfe der damaligen Centralgewalt nachsuchte, von derselben an die Königlich preußische Regierung verwiesen worden sei, indem leßtere allein die zur Hülfsleistung nöthige Militairmacht stellen könne, hierzu aber auch ohne Zweifel bereitwillig sein werde, da ihr, wie jedem Staate, an der Aufrechthaltung und der Herstellung der öffentlichen Ordnung gelegen sein müsse, Die genugsam hiervon be= kannte Folge sei gewesen, daß eine preußische Armee den
Alle Post-Anstalten des “Jn- uu Anslandes nehmen Bestelluns auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats- Anzeigers : Behren-Straße Ur. 57
15950,
habe und seitdem das noch fortwährend in hohem Grade bedrohte Land beseßt halte. Dem batdi- {en Staate müsse unter solchen Umständen Alles daran ge=- legen sein, seine durch den Aufruhr beinahe ganz aufgelösten Trup- pen so bald als immer möglich wieder zu organisiren, und da die- ses wegen' der Benußung sämmtlicher Kasernen und Garnisous- Anstalten durch die preußischen Truppen, so wie wegen der fon sti- gen Kosten des Landes und der bet einer Vertheilung der heimi- hen Truppen im Großherzogthume zu besorgenden schädlichen Ein- flüsse nur außerhalb Badens geschehen könne, so sei der Großher=- zoglichen Regierung die Bereitwilligkeit Preußens höchst erwünscht gewesen, eine gewisse Anzahl neu formirter badisher Truppen zum Zwecke rascher Ausbildung in die in den preußischen Provinzen zur Zeit verfügbaren Garnisonen und Kasernen aufzunehmen und Ba- den auf diese Weise in den Stand zu seßen, bald wieder mit eige- ner Wehrkraft seinen Pflichten nach jeder Richtung nachzukommen.
Die Bundes - Kommission konnte aus keinem anderen Grunbe über den beabsihtigten Vertrag Auskunft begehrt haben, als, um an dic Bestimmungen desselben den allein zulässigen Maßstab Der Bundesgesebe, für deren Beobachtung sie verantwortlih war, au- zulegen. -
Diesem wesentlichsten Punkte glaubte jedoch Die badishe Re- gierung am Schlusse des erwähnten Schreibens mit der Bemerkung ausweichen zu können, daß sie in der bevorstehenden Anordnung nichis als ciue durch die Umstände als zweckmäßig augezeigte Ad- ministratio-Maßregel erblicke und dadurch ‘ihr Verhältniß zum deut- chen Bunde, zu der Bundes - Geseßgebung und Bundeskriegs=- Verfassung in keiner Weise oder doch höchstens insofern berührt halte, als sie dadurh sih gerade in die Möglichkeit zu oerseßzen gedenke, neben der Erhaltung ihrer politischen Selbstständigkeit auch ihren militairishen Verpflichtungen dem Bunde gegenüber ecrforDer- lichenfalls genügen zu können.
Die Kaiserlichen Bundes-Kommissäre , eingedenk des durch die Uebereinkunft vom 30. September 1849 der Bundes - Kommission ausdriüclich angewiesenen Berufes, die Kriegsverfassung des Bun- des zu handhaben, unterließen nichts, um im Schooße dieser Be= hörde geltend zu mathen, wie schr das Ansehen und die Einheit des Bundes auf dem Spiele stehe, wenn in Folge der in Deutschland herrschenden Zerwürfnisse einzelnen Regierungen gestattet sein könnte, ohne Wissen und Willen des Bundes mit den Militairverhältnissen desselben in so tief eingreifender Weise zu schalten. Sie beanspruch- ten, gegenüber der von der badischen Regierung kundgegebenen Ab- sicht, wonach einem unabhängigen Lande und seinem Regenten die ihm angehörige Wehrkraft weggeführt werden sollte, die Aufrecht haltung der Autorität des Bundes, welcher sowohl nah den positi- ven Saßbungcn als nach der Natur der Sache ein Recht, und dem- gemäß auch die Pflicht habe, darauf zu bestehen, daß jede di Kriegsverfassung berührende Verfügung eines oder mehrerer Bun- desjtaaten “nicht zur Ausführung gelange, bevor nit die (Fentral- behörde Dieselbe zur Kenntniß genommen, geprüft, und je nach Maßgabe der allgemeinen Bundesinteressen und der bestehenden Ge- seße genehmigt oder verworfen habe. /
Es konnte jedoch ein Beschluß der Bundes =- Kommission nicht zu Stande gebracht werden, weil, ungeachtet der in demselben Ver= trage, aus welchem die Bundes - Kommission ihre Befugnisse ablei- tet, ausdrüdcklich durch sämmtliche Genossen des Bundes ausge-= \sprochenen Anerkennung der Bundes - Kriegsverfassung, die König lich preußischen Kommissäre die Gültigkeit dersclben oder wenigstens viele ihrer wesentlichsten Theile bestritten und zugleich deren Ve1 lebung durch die beabsichtigte Maßrégel in Abrede stellten, wo! über doch ein vollständiges Urtheil nicht begründet werden kounlte, wenn die Bundes - Kommission von ihrem Rechte nicht Gebrau machte, sich umfassendere Aufklärungen zu verschaffen. mehrere Monate später glaubwürdige Nachrichten übc1 den wirklichen Abschluß ciner Uebereinkunft zwischen Der preußischen
u Regierung si verbreiteten, stellten Dic Kaiserlichen Kommissäre, um die Rechte der Central - Behörde Deutschlands zu wahren, am 28. Buudecskommission neuerdings cincn Antrag, die Großherzoglich badische Regierung mit Beziehung auf deren Zuschrift vom 4. April d. J. setzung des Bestandes einer solchen Uebereinkunft den Jnhalt selben durch cine abschriftliche Vorlage zur Kenntniß der Kom: sion zu bringen.
Auch dirsem Antrage Kommissäre ihre Zustimmung, dem 1. Mai d. J. die Kompetenz hierzu der Bundcskommission abgehec, indem sie sih feitdem blos au} dringlichsten Angelegen heiten von unabwciöbarer Nothwendigkeit zu beschränken habe, wo der fraglice Gegenstand nicht zu renen sei
Die Erhaltung dcr geseßlichen Zustände des Bundes, über ver unmittelbar bevorstehenden Verwirklichung eines Vorgan ges, welcher die völlige Umgestaltung und Auflösung der Kriegs Verfassung des Bundes das Ermcssen einzelner Bundes = Regie rungen stellen würde, jollte aljo nicht als cin‘ Fall dringender Noth wendigkeit gelten.
Durch ein Schreiben vom 41 das Großherzoglich badische Staats mission, zugleich mit der Anzeige, der Großherzoglihen Truppen in preußische Standquartiere am l5ten d. M. beginnen werde, eine Nachweisung über den Dienst- stand uud Die neue Dislocirung dieser Truppen, und fügte die Ve1 sicherung hinzu, daß solche fortan, den féderativen Gesinnungen den Großherzoglichen Regierung gemäß, zur bundesrechtlichen Verfügung bleiben sollen. i )
Eine Abschrift der Uebereinkunst mit Preußen lag dieser Be- nachrichtigung nicht bei. :
Gleichzeitig enthielten öffentliche Blätter eine vom 11ten d. M, datirte Proclamation, durch welche Se. Königliche Hoheit der Groß- herzog von den in preußische Garnisonen abmarschirenden Truppen- Abtheilungen Abschied nimmt,
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