1850 / 212 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bezüglich der Schullehrer betreffend, mit Genehmigung der von den Kammern vorgeschlagenen Modificationen unter dem 24. Dezember 9. F, sanctionirt und durch das Gesezblatt von demselben Datum (Stü 7) bereits bekannt machen lassen, Dem deigesügten Wunsche, „es möge die Königliche Staats - Regierung den Kammern baldmöglichst ein Geseß über die vollständige Regelung der Verhältnisse der Schullehrer und der dabei einschlagenden finanziellen Be- ziehungen vorlegen lassen“, haben wir bereits die geeignete Bedachtnahme ugewendet und behalten Uns vor, diese Angelegenheit ihrer baldigen Erle- igung entgegenzuführen, §, 8. Die Versammlungen und Vereine be- treffend. Das Gese über die Versammlungen und Vereine haben Wir mit Genehmigung der von dem Landtage vorgeschlagenen Modificationen unter dem 26, Februar l, J, sanctionirt. Die Bekanntmachung is durch das Geseyblatt vom 27sten des nämlichen Monats (Stück 8) erfolgt. 8, 9, Entscheidung über Rekurse in Ewiggeldsachen der Stadt München betrefsend, Den Geseß-Entwœurf, Entscheidung über Nekurse in Ctoig- geldsachen der Stadt München, haben Wir in der von den beiden Kam- mern Des Landtages modifizirten Fassung durch) llusere Sanction vom 26, Februar l. J. zum Geseße erhoben und solches durch das Gesctzblatt vom 27. Februar l. J, (Stück 9) bekannt machen lassen § 10, Die Verpflichtung zum Ersaye des bei Aufläufen diesseits des Rheins verursachten Schadens betreffend. Den Modificationen, , welhe von dem Landtage zu dem Gesetz - Entwurfe, die Berpflichtung zum Ersaßze des bei Aufläufen diesseits des Nheius verursachten Schadens. betreffend, beantragt worden sind, haben Wir unter dem 12, März l, J. Unsere Genehmigung ertheilt und das hierngh sanctionirte Geses dur das Geseyblatt vom 13ten desselben Monats (Stück 10) verkünden lassen Dem beigefügten Bunsche entsprechend, haben Wir einen Geseß-Entwurf, „das Einschreiten der bewaffneten Macht zur Erhaltung der geseblichen Ordnung betreffend“, an den Landtag bringen lassen, - und Wir können nur bedauern, daß der selbe diesen Entwurf nicht mehr in geseyliher Weise berathen hat. &, 11, Den Schuy gegen den Mißbrauch der“ Presse betreffend, haben dem Gesetz - Entwurfe zum Schuße gegen den Mißbrauch der Presse mit den von den beiden Kammern beantragien Abänderungen unter dem 17. März dieses Jahres Unsere Genehmigung ertheilt und das danach ausgefertigte Geseß unter dem 20, März dieses Jahres durch das Geseßblati (Stück 11) bekannt machen lassen C12 Ie Ausübung der Jagd betreffend. Wir baben das (Gesetz über die Ausübung der Jagd mit Genehmigung der von beiden Kammern des Landtages vorgeschlagenen Modificationen unter dem 30, Mänz. d. eh sanctionirt und durch das Gesezblatt vom 2. April d. J. (Stück 12) bereits befannt machen lassen. Auf die dem Gesammtbeschlusse über die- ses Gesez von den Kammern angefügten Wünsche erwiedern Wirs+ 1) Dem Wunsche wegen sofortiger Sanction und Vollziehung des Gesehes ist bereits entsprochen und eben so 2) das beantragte Stxrafverbot gegen das Abhalten von Treibjagden an Sonn- und Feiertagen durch Unsere Verordnung vom 28, Mai l. J. (Regierungsblatt Nr. 28) erlassen wor- den, 3) Dem durch das Geseß vom 4, Juni 1848 brodlos gewordenen Fagdpersonale haben Wir Unsere besondere Fürsorge zugewendet, Unsere Absicht, demselben entsprechende Unterstüßung zu gewähren, is jedoch zum größeren Theile dadurch vereitelt worden, daß die für diesen Zweck in das Budget eingestellte Position die Zustinmung des Landtags nicht erlangt hat. §, 132. Den Staatsgericht8hof und das Verfahren bei Anklage der Minister betreffend. Der Geseß-Entwurf, den Staats Gerichtshof und das Verfahren bei Anklagen gegen die Minister betreffend, is mit den von den beiden Kammern des Landtags beantragten Modificationen am 30, März d, J, von Uns sanctionirt worden und die Bekanntmachung des desfall- sigen Geseßzes unter dem 2, April d, J. durch das Gesepblatt (Stück 12) erfolgt, §. 14, Die Vorkehrungen zur Hülfe für den Handelsplaß Lud- wigshafen am Rhein betressend. Wir haben das Gesetz, die Vorkehrungen zur Hülfe für den Handelsplay Ludwigshafen am Rhein ‘betreffend, in der von dem Landtage vorgeschlagenen Fassung. unter dem 30. Värz b, J. sanctionirt unv durch das Gesepblatt vom 2, April 1. J. (Stüdt 14) bereits bekannt machen lassen. §, 45. Die Verlängerung der provisorischen Steuer- erhebung für 4849 50 betressend, Wir haben vas Gejeg, die Verlänge- rung der provisorischen Steuererhebung für 1849 50 betressend, unter dem 7 April l, J. \anctionirt und durch das Gesehblatt vom nämlichen Tage (Stü 15) bereits bekanút machen lassen, (Fortseßung folgt)

Sachsen. Dresden, 1. Aug. (Dresd. Journ.) Ful die heutige Sibßung war der „Vortrag und eventuell die Berathung des schriftlihen Berichts Der ersten Deputation über die wegen Nichteintritts einiger Mitglieder zu ergreifenden Maßregeln““ auf die Tagesordnung gebracht worden. Di

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T Der größere Theil der Siz zungszeit wurde indessen durch andere Gegenstände in Anspruch ge- nommen. Nach der Genehmigung des Protokolls der lebten Sißung ‘eigte nämlich der Herr Präsident von S ónfels der Kammer an, daß der Abgeordnete Der Universität Leipzig, Herr „Profesor T u d, sich angemeldet, daß derselbe sich durch feine Mi'issive und dur Ueberreichung des Wahlyrotokolls legitimirt, jedo die in der Landtagsordnung vorgeschriebene Vollmacht seiner Wahlcorporation noch nit eingebracht habe, weshalb die Ansicht des Direktoriums dahin gehe, Herrn Professor Tuch zwar provisorisch in der Kammer uzulassen, ihm aber zugleih aufzugeben, eine Vollmacht dex Corpo ration, die ihn deputirt, einzuholen. / ,

Dieser Vorschlag des Direktoriums führte eine sehr ausge=

dehnte Debatte herbei, an der sich außer dem Präsidenten die Her ¿en De. Harleß, von Welck, Se. Königl. Hoheit Prinz Johann, Reaierungs-Rath von Zehmen, Vice-Präsident Gottschald, von Po orn, Graf Solms-Wildenfels, von Erdmannsdorf, von Friesen, von Biedermann und De. Großmann betheiligten. Ueber die Be- handlung der obigen Angelegenheit gaben sich drei verschiedene An cten in der Kammer kund, nämlich: i Die des Direktoriums, den Herrn Proféssor Tuch bis zux zung der in der Landtags- Ordnung vorgeschriebenen Voll= nacht des akademischen Senats provisorisch zuzulassen ; diejer Ansicht immten im Allgemeinen die Herren von Welck, von Posern, von Frdmannsdorf (der das Provisorium auf 4 Wochen festgestellt wi)» sen will), von Biedermann und Dr. Großmann bei. E

þ) Die von Herrn Pr. Harleß zuerst ausgesprochene Ansicht, von der Erfüllung der Form seitens der Universität nicht abzusehen, sondern darauf zu dringen, daß das Lebte, was zu geschehen S um die Wahl zu sanctioniren, nahgeholt werde, bevor Herr PrO= fessor Tuch in der Kammer zugelassen werde z in diesem bg A flärten si ferner die Herren Regierungsrath von Zehmen, Graf Solms - Wildenfels und von Friesen, Auch Se. Königliche Hoheit Prinz Johann stimmte für diese Ansicht, sobald die Kammer den Abgeorvneten Der Universität auf Grund seiner heute mitgebrachten materiellen Legitimation nach der Ansicht sub c nicht definitiv 'zu lassen sollte. ; E

M Da besonders von dem Herrn Vice-Präsidenten Gottschald geltend gemachte Ansicht, den Herrn Professor Tuch durch jeine Missive und das ihm vom akademischen Senat ausgehändigte Vrl- ginal des Wahlprototolls als materiell vollkomméeit legitimirt zu be- trachten, von der formellen Legitiination durch die nicht in der Ver- fassungs-Urkunde, sondern nur in der Landtags-Ordnung vorgeschrie- bene Vollmacht abzusehen und denselben heute definitiv zuzulassen.

Da die unter 2 gusgeführte Ansicht den meisten Beifall in

ver Kammer zu finden schien, \o fand sich Herr Pr. Harleß im Laufe der Debatte veranlaßt, einen Antrag in Diesem Sinne zu stellen, vex sehr zahlieihe Unterstühung fand und scließlih mit 15 gegen 14 Stimmen vön der Kammer zum Beschluß erhoben wurde, so daß also Herr Professor Tuch nicht eher zugelassen wird, als bis derselbe die Vollmacht seiner Wahl - Corporation beigebracht hat, Dieser Beschluß der Kammer wurde durch den zweiten Secretair, Herrn Bürgermeister Starke, dem angemeldeten Vertreter der Uni= versität notisizirt und ihm sodann auf seinen Wunsch mittelst Pro- tokoll - Extraft zugefertigt.

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Diesem folgte der Vortrag der Registrande. Unter den Ein- aángen derselben befand sich ein Kommunikat des Königlick,en Ge- {ammt - Ministeriums, worin der Kammer angezeigt wird, daß Se. Majestät der König die Ernennung der Stadt Freiberg für eine ver erledigten Stellen der arsten Kammer „wegen des von deren Bürgermeister Beyer bewiesenen geringen Eifers, vem ehrenvollen Rufe Folge zu leisten“, wieder zurückgenommen hat. Eine cinge- gangene Petition um Aufhebung der Kommunalgarde, so wie eine Eingabe dreier Freigutsbesizer zu Eibenstock, wurden der, vierten Deputation überwiesen, '

Hierauf erhtelt Herr Bürgermeister Wimmer das Wort und trug der Kammer einen „an Sachsens Judustrielle““ gerichteten Auf ruf „des engeren Ausschusses des Vereins zum Schuße der vaterlän dischen Arbeit in Frankfurt““ vor, in welchem die sächsische Regie rung wegen thres Verhaltens beim Zoll-Kongreß zu Kassel harten Beschuldigungen ausgeseßt wird. Auf die von Herrn Bürgermeister Wimmer aufgeworfene Frage, ob die in diesem Aufrufe enthaltenen Anführungen über die Königlich sächsische Regierung wirklich gegrün det seien? erhob sich sofort Herr Staatsminister von Friesen und erklärte, daß die in jenem Aufrufe enthaltene Darstellung als eine h ochs}t einscitige und größtentheils unrichtige bezeichnet werden müsse, wobei derselbe die Ansichten und Bestrebungen ver sächsischen R: gierung bei jener Zoll-Konferenz der Kammer ausführlich und ganz in dem Sinne darlegte, wie es aus Anlaß desselben Aufrufs bercits in Nr. 913 D Hl, geschehen ift. erklärte bei dieser Aufkiärung vollkommen Beruhigung können.

Narhdem zur Tagesordnung übergegangen i Referenten, Herrn Ämtshauptmann von Biedermann, Golgen des mitgetheilt: Es haben drei Mitglieder der Kaminer, nämlich Herr Dr. Crusius auf Sahlis, Herr Anger aus Cythra Und Herr Bürgermeister Koch aus Leipz1g, das Erscheinen auf dem dermali gen Landtage mittelst Eingaben an das Königliche Ministerium des Tnnern abgelehnt, Die vou den genannten drei Mitgliedern ab gegebenen Erklärungen stimmen darin überein, daß sie die Statt haftigkeit der Einberufung des jeßigen Landtags in Zweifel zie- hen; jeooch unterscheidet sich die des Herrn Bürgermeisters Koch von den übrigen dadurch, daß derselbe unter Beibringang eines ärztlichen Zeugnisses versichert, sein Gesundheits-Zustand, welcher ihn con bei dem vorigen Landtage veranlaßt habe, seine Enk lassung aus der zweiten Kammer zu erbitten, mache ihm tas Erscheinen unmöglih. Da nun dieser Entschuldigungs grund als ein berechtigter und als ein Urlaubsgesuch anzusehen sei, jo stelle die Deputation folgenden Antrag: „Herrn Bürgermeister Koch auf 4 Wochen Urlaub zu ertheilen und sich für den Fall, daß derselbe nach dessen Ablauf noch nicht cintreten sollte, weitere Be \chlußnahmen vorzubehalten.“ Der Antrag der Deputation findet nach einigen kurzen Erörterungen zwischen dem Herrn Referenten und Herrn Regierungsrath von Zehmen einstimmige Annahme.

Aulangend alsdann Herrn: Pr. Crusius und Herrn Anger hatte die Deputation beantragt: „beiden Mitgliedern eine kurze Frist (für welche die Deputation § Tage in Vorschlag bringt) zum Erscheinen festzusetzen und ihnen diesen Beschluß nah §. 30 der provisorischen Landtags - Ordnung durch Protokoll - Auszug mitzutheilen.“ Nach= dem von der Kammer die sofortige Berathung und Beschluß fassung des vorgetragenen schriftlichen Berichts beschlossen worden war, bemerkte Herr Staatsminister von Friesen, daß die Frage rüdfsihtlic des Herrn Dr. Crusius insofern in ein anderes Stadium getreten sei, als derselbe mittelst Begleitschreibens aus Salzbrunn die an ihn abgesendete Missive unter Erneuerung der von ihm \chon früher erhobenen Bedenken und mit dem Bemerken zurückge chickt habe, daß die Kammer, falls sie ihm nicht beitreten sollte, alsdann auf Grund §. 060 der Verfassungs-Urkunde seine Resignation auf seinen Siß in der Kammer genehmigen móge. Herr Klostervoigt von Posern bemerkte dazu, daß diese Resignation bestens zu ac ceptiren wáre, wogegen Herr Staatsminister von Friesen seine vorige Mittheilung noch dahin vervollständigt, daß es zweckmäßig sein würde, die Beschlußfassung rüdcksichtlich der Angelegenheit des Dr, Crusius dahin auszuseßen, wo das Schreiben desselben selbst zur Kenntniß der Kammer gelangt wäre. Herr Vi-e- Prási dent Bürgermeister Gott schald stellt in diesem Sinne nun einen bestimmten Antrag, der auch nach etner furzen Debatte gogen l Stimme (von Nostiz - Wallwiß) Annahme findet. Herrn Anger auf Eythra betreffend, wurde jedoch der Deputations - Antrag mit der ausdrücklichen Erläuterung angenommen, daß die beregte Frik von 8 Tagen von dem Tage nach Absendung. des Schreibens an ge- rechnet werden sollte. Jn Rüdtsicht auf etwaigen Schritte, welche zu thun seien, wenn Seiten Herrn Anger's der an thn er- gangenen Aufforderung nicht Folge geleistet werden sollte, beschließt die Kammer auf Vorschlag des Direkkorinms [ur heute von dcr Berathung und Beschlußfassung abzusehen. Da hiermit die (Be- genstäude der Tagesordnung erschopft aron, jo wurde die Sibung gegen 1 Uhr geschlossen und vou dem Präsidenten bemerkt, daß er zu der nächsten mittelst Karten einladen werde.

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Herr Bürgermeister Wimme1 fassen zu

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IKSürttemberg. Stuttgart, 30. Juli. (Schwäb. Mer f.) Dem Ausschuß der Landes - Versammlung ist auf seine Note“ in Betreff des in Frankfurt handelnden Bevollmächtigten der Regierung (\, Preuß. Staats - Anz. Nr. 207) folgendes K. Reskript zugegangen :

„Wilhelm, von Gottes Gnaden KCnig von Württemberg. Liebe Getreue! Unser Gesammt-Ministerium hat Uns eine Note eu- res Prásidenten vom 24. Juli d. J. vorgelegt, in welcher die Ve sorgniß geäußert ist, als ob die „#0 wohl begründeten , 0 E lich anerkannten und gesetzlich verbürgten Rechte des Landes Ei sichtlich der Gestaltung der deutschen Berfa)sungs}rage mehr als je gefährdet seien, und zwar dadurch, daþ Unjer Bevollmächtigter in Frankfurt , sei es mit oder ohne Anweijung des verantwortlichen Ministeriums, sich erlauben würde, „unker Berufung auf die un stichhaltigsten Gründe“ auf Wiederherstellung ber „Bunvosoerpaum lung hinzuarbeitenz ein Versahren, welhes deu Aus|chuß der xan desversammlung bestimmen müßte, die alsbaldige Wahl und: Einbe rufung einer Landesversammlung zu verlangen, damit, noch ehe dev bereits obschwebende Prozeß vor dem Staats - Geritshose ge gen den abgetretenen Chef des Departements s AuSvAr tigen Angelegenheiten seine Erledigung gefunden, abermals adas Recht der Anklage zum Schuß und zur Sühne der Mechte Des Lan des ausgeübt werden könne.“ Hierauf hemerken Wir eus zuvör- derst, daß, wenn Unser Bevollmächtigter zu Franksurt [Qs L ollmahi und Instruction libershreiten sollte, Wir selbst Uns E sinden würden, das Erforderliche vorzukehren, und wohl fet ertrauen b Anspruch nehmen dürfen, daß Wir denselben zur E e Pflichten als Unser Bevollmächtigter anzuhalten wüßten. e. odann fönnen-Wir euch nicht verhalten, daß der Ausschuß der Can ese versammlung nah §. 188 der Verfassungs-Urkunde zwar E hat, besonders wenn es sich von der Anklage der Minister handelt, um

j i Stände | hit- Einberufung einer außerordentlichen Stände - Versammlung zu ten, u e aber von der Prüfung des Grundes der Anklage und der Dringlichkeit derselben abhängt, ob eine solche Bitte von Uns zu gewähren ist; wonach ihr selbst beurtheilen möget, oh der von

euch gebrauchte Ausdruck, daß ihr die Einberufung einer außeror- dentlichen Landes - Versammlung „verlangen““ würdet, der ange messene gewesen sei? Den Gegenstand der Note selbst betreffend, so haben Wir in derselben die Wiederholung der Behauptun- gen und Erklärungen gefunden, auf welhe Wir bei der früheren Landes - Versammlung eine Antwort nur in de- ren Auflösung zu finden vermochten; Behauptungen und Erklärungen, welchen die vollkommen irrige Ansiht zu Grunde liegt, als ob durch die Ereignisse und durch ‘die Beschlüsse der Bundes-Versammlung und National-Versammlung in den Jah- ren 1848 und 1849 der deutsche Bund aufgelöst worden sei, und als ob ledigli feine Rücksicht auf die Pflichten, welhe den deut {hen Regierungen in Folge der Bundes =- Alte von 1815 obliegen, genommen werden müsse, vielmehr ‘Württemberg als ein von den Bundes pflichten volllommen befreites Land erscheinez Behauptungen und Erklärungen, welhe nicht nur Unser Land und Un- sere Regierung ohne irgend eine Gewährschaft ihrer Rechte, ge- genüber allen anderen deutschen Regierungen, in völlige Jsolirung verseßen, und daher bei der unverkennbaren Lage der Dinge, wle sie sich nun einmal gestaltet hat, unfehlbar den größten Nachtheilen und Gefahren preisgeben, sondern auch die Zustände Deutschlands in fortwährender Unsicherheit erhalten und am Ende, {wie vielleicht vem größeren, so jedenfalls dem engeren Baterlande zum sicheren Verderben gereichen müßten. Wie Wir Unscr Staunen darüber nicht bergen wollen, daß eine Landesversammlung, daßt der Aus\{huß derselben, unbekümmert um die so nahe liegenden Folgen jener Säbe, dieselben beharrlich, im Widerspruch mit allen sie bhedingenden hältnissen, fcsthalten magz so glauben Wir nur eine Pflicht gegen Unser Volk zu erfüllen, wenn Wir Unsere feste Ueberzeugung von j

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er Verderblichkeit solcher Säße offen aussprechen. Wir können ieses um so unumwundener thun, als Wir stets die Ansicht fest- ßalten und ihr, so weit immer an Uns ist, Geltung zu verschaffen suchen werden, daß eine Neugestaltung der Bundesverfassung ge- voten erscheint; und als gerade Wir die Bercitwilligkeit hierzu, wie Wir Uns beglaubigen, vorzugsweise zu erkennen gegeben haben, wogegen ein Verhalten, wie es in den Eingaben der aufgelösten Landesver- sammlung und in der Note eures Präsidenten sich befundet, chen geeignet gefunden werden muß, die Erreichung des angestrebten Zieles unmöglich zu machen. Hinsichtlich jener Neugestallung de1 Bundesverfassung aber halten Wir Uns nur innerhalb Unseres durch die Verfassungs - Urkunde begründeten Rechtes, und so jehr Mir Uns |\tets zur Pflicht gemacht haben, Uns in allen Unjeren Regentenhandlungen na den Vorschriften der Verfassung zu ahlen, fo wenig werden Wir eine durch dieselbe nicht gerechtsertigte Ein mischung dulden. Indem Wir euch Vorstehendes auf eure Ansrage u erkennen geben, verbleiben Wir euch mit Unserer Königlichen Huld stets wohl beigethan. Stuttgart im Königlichen Gesammt Ministerium, den 29, Juli 1850. Auf Seiner Königlichen Majzestäk besonderen Befehl: Miller, Linden. Knapp. Pee Fen. (Schw. M.) Der Beobachter en! Ausschusses der Landes-Versamm Nr. 207) Königlichen Re

Stuttaart, L Su hält folgende Antwortsnoten des una auf die C Pueut Q \fripte vom 23. Juli:

: l, „Unterm 2Msten d. M. 1b Dent Ausschusse Landes Versammlung ein Reskript des Königlichen Gesammf - Mimileriums vom 23sten d, M. zugekommen, in welchem das Verfahren des Aus- {chu}es hinsichtlich seines jüngsten Zusammenseins in voller Anzahl und seiner Beschästigung mit einer vorbereitenden Arbeit in de1 Berfassungsfrage . anzufehten gesuht wird Der Ausschuß hat ih dadurch veranlaßt gefunden, den Unterzeichneten mit solgende1 Mittheilung an das Königl. Gesammt Ministerium zu beauftragen. Nach der Verfassung (§. 190) besteht der Ausshuß aus zwölf Personen. Sechs - Mitglieder desselben müssen in Stuttgart an wesend sein. Die übrigen sechs können außerhalb Stuttgarts ihre Wohnung haben, und werden, so oft. es die Umstände erfordern, von den Auwesenden einberufen. Hieraus folgt von selbst: 1) daß cer verfassungsmäßige volle Bestand des Ausschusses zwolf Mit glieder betrágtz 2) daß, wenn diese Mitglieder unmittelbar nach Wahl sh als Ausschuß konstituiren und versammelt blei- ven, es feiner Einberufung von Abwesenden bedarf, ja eine solch gar uicht möglich ist, da ein vollzähliges Kollegium keine abwesen den Mitglieder einberufen kann; 3) daß die Frage, ob der Aus {uß für angemessen findet, nach seiner Wahl in voller Anzahl ven sammelt zu bleiben, und auf welche Zeit, leviglih Sache seiner ei genen Beurtheilung ist, und 4) daß der Ausschuß in diesem Falle u der im §. 3 des Geseßes vom 20. Juni 1821 für einen ganz anderen Fall vorgeschriebenen Anzeige nicht verpflichtet sein kann, da leßtere sh nah dem ausdrüdcklihen Wortlaute des Ge sees blos auf die Einberufung der Abwesenden dur Anwesenden bezieht. Eine ausdehnende Erklärung des Ge (eds. Dalt aver Der Ausschuß in dieser Hinsicht um jo weni Ger für statthaft, als die Verfassung cine Verpflichtung des Aus {chusses zur Anzeige, - sei es seines vollständigen Zusammenbleibens, sei es der Einberufung der Abwesenden, lediglich nicht enthält, und

da rechtlich nicht vermuthet werden kann, daß eine durh das Geseb vom 20. Juni

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1824 dem Ausschusse auferlegte, in der Verfassung mcht begründete Pflicht über Den Wortlaut des Gesetzes und dessen Sinn hinausgehe und sich auf einen ganz anderen, als den vom Geselz flar bezeichneten Fall beziehe, eer auf Verfassung und Gese beruhenden rechtlichen Ansicht des Ausschusses entspricht denn auch eine Reihe von Vorgängen aus den Zeiten vor und nach dem März 1848, nach welchen der volle Ausschuß sich ohne Anzeige an die Regierung nach seiner Wahl konstituirt, und zwar in der Regel wegen Mangels an Beschäftigung, sich wiever getrennt hat, in der Zeit vom 4. bis 26. Juni 1850 aber nach seiner Wahl! und Konstituirung gleichfalls ohne Anzeige bei der Regierung ver

sammelt geblieben ist, ohne daß die Regierung e eine Erinnerung gegen dieses ihr durch die gedructten Rechenschastsberichte befaunt gewordene Verfahren gemacht hätte. Die Behauptung des Reskripts vom 23sten d. M., als werdêè der volle Ausschuß „nah der unzweideutigen Bestimmung des §. 190 der Bersassungs Urkunde nur dadurch konstituirt, daß die zur Anwesenheit in Stuttgart ver

pflichteten Aus\huß-Mitglieder die nicht zu Dieser Anwesenheit ver

pflichteten, welch leßtere alle auch ihren Aufenthalt in Stuttgart haben kóénnen, cinberufen“/, findet also ihre vollständige Widerlegung in den Worten des angesührten Verfassungs=Paragraphen felbst, so wie in der seitherigen von der Regierung niemals angefochtenen Uebung. Der von der Staats-Regierung im vorliegenden Falle er- (obene Anspruch auf Erstatiung einer Anzeige durch den Aus|cuß wird daher von lehterem sowohl nach der Verfassung als nach dem Ge- seße von 1824 für durhaus unbegründet erachtet. Was sodann die Beschäftigung des Ausschusses mit der Vollendung des er staatsrechtlichen Kommission des lebten Landtags bearbeiteten Ent- wurfes einer revidirten Verfassung betrisst, so hat der Auss\{chuß nach dem einfachen und klaren Sachverhälktnisse damit einen Eingriff in dte- Juitiative, dessen ihn das Reskript vom 23sten d, -M. be- \chuldigt, sich nicht erlauben fönnen, Denn die Junitiative wird erst dann ausgeübt, wenn die Regierung der Landes-Versamm- lung, oder diese der Regierung einen Geseß-Cntwurf mittheilt.

Nun is es dem Ausschusse aber niemals in den Sinn gekommen, den Entwurf einer revidirten Verfassung der Staats- Regierung im Wege der Juitiative mitzutheilen. Es handelte sich vielmehr, wie sich dies ohne Anfrage von selbs verstanden hätte, und wie dies übrigens dem Königlichen Gesammt =- Ministerium in der diesseiiigen Note vom 11ten d, M. noch ausdrüdcklich erklärt worden ist, lediglich von einer vorbereitenden Arbeit, welche der Ausschuß in seinem Rechenschafts - Berichte der nächsten verfassung- berathenden Landes - Versammlung vorzulegen beabsihtigt und zu deren Vornahme derselbe sich für eben so berechtigt dur die Fg. 155 und 189 der Verfassung, als verpflichtet durch Art. 1, Absaß 3 des Gesezes vom 1. Juli 1849 und durch die Umstände erachtet hat, Denn nach diesem Gesehe steht bekanntli das Recht des Gesetz - Vorschlages nicht mehr blos der Staats - Regierung, sondern auch der Landes =- Versammlung zu z die Gescbge= hungs - Anträge, welche der Ausshuß nah §. 189 Der, Ber fassungs-Urkunde zu berathen berehtigt, und folglich nach jeinem Ermessen auch verpflichtet ist, können also jet ebensowohl in Vor- arbeiten für die Jnitiative der Landes - Versammlung, als in gutachtung Königlicher Geseß-Entwürfe bestehen Au drücit die Berfassung in dem Schlußsaße von §. 155, in 4 elchem sie der vor hereitenden Thätigkeit des Ausschusses „die fin eine Stände - Ver sammlung sich eignenden Gegenstände“ überhaupt zuweist, stch so allgemein und umfassend aus, daß der Ausschuß f#c{ch nur wundern kann, wie das Reskript vom 23stend. M. eine Beschränfung seines Rechts zu Vor- nahme einer vorbereitenden Arbeit für die geseßlihe Hauptaufgabe der zu berufenden neuen verfassungberathenden Landes

lung aus dcr Verfassung herleiten zu fönnen glaubt,

\chuß fand sich zur Vornahme jener vorbereitenden Arbeit insbeson dere durch die Thatsache verpflichtet, daß die Königliche Staats-=Re gierung ihrer in Art. 2 des Gesehes vom 1. Juli v. J. begründeten Obliegenheit zur Verabschiedung einer ueuen Verfassung seit einem ganzen Jahre nicht einmal dur Einbringung des Entwurfs folchen nachgekommen ist, daß vielmehr von dem lebtentlassenen Mi nisterium die Einbringung eines vollständigen Entwurfes hier zu jederzeit abgelehnt und das Verfassungswerk in unabsehbar( Ferne hinausgerückt worden, und daß die Landes-Versammlung, als sie, dieser beständigen Verzögerungen müde, endlich die ihr versas- sungsmäßig zustehende Juitiative zu ergreifen beschlossen hatte und ein Verfassungs-Entwurf der Vollendung nale war, abermals auf gel0st worden ist. Uebrigens ist der Aus\{c{chuß Na O Ie fassung über dasjenige, was von ihm in seinem Schoße verhandelt vorden ist, nicht der Staats - Regierung, sondern nur der Landes Versammlung Rechenschaft \{uldig. Findet die Regierung in Handlungen des Ausschusses Uebertretungen der Verfassung, fo kennt sie den Weg des Rechts, welchen ihr die Verfassungs-Urfunde vor- \chreibt. Gegen Zurechtweisungen, wie solce in dem Reskript des Königlichen Gesammt-Ministeriums enthalten sind, muß der Aus

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[chuß als gegen ein unberechtigtes und der verfassungsmäßigen Stellung des Ausschusses widerstreitendes Vexfahren sh aufs ent schiedenste erklären. Der Ausf unbeirrt durch die drohende Sprache der Staatsregierung seinen verfassungs= und gesemäßigen Pflichten gegen das Land, nach seiner Ueberzeugung, wie bisher fo

fünftig, Genüge zu leisten - fich bestreben. damit 2c. Stuttgart 27. Juli 1850. Der Präsident des Ausschusses der Landes-Versammlung: A. Schoder. An das Königliche Gesammt- Ministerium

[1 M en Ole Om T0 ; Ausschuß der Landesversammlung aus Anlaß des Friedensvertlrages, welcher von der Krone Preußen in ihrem Namen und im Namen Deutschlands mit Dänemark abgeschlossen worden ift, gegen die nigliche Regierung die zuversichtlihe Erwartung ausgesprochen, daß sie diesem Friedensvertrage ihre Zustimmung nicht ertheilen und die Sache SchleSwig = Holsteins fortwährend als allgemeine deutsche Zache bei den übrigen deutschen Regierungen geltend macen werde. Benn der Ausschuß sich hierzu aufgefordert geschen hat, so ist sol hes geschehen in der festen Ueberzeugung, damit nur den Gesinuun- gen, wovon das ganze württembergische Boll beinahe ohne Aus- nahme beseelt is, den entsprechenden Ausdruc? Zu verleißen, und in dem guten Glauben, von einer Regierung, welche ihrc 7 ir das Recht, die Ehre und das materielle Wohl in den leßten Jahren so oft ausgesprochen hat, nichts

Das Königliche Gesammtministerium lassen,

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des L Baterlandes Ungebührliches zu verlangen. hat sich durch diese nahe liegende Erwägung in einem Resfrivte vom 23sten dieses Monats dem Ausschusse „gerechte Befremden““ über die von demselben ausgedrückt versichtliche Erwartung“ zu erkennen zu geben, und Hinweisung darau] , daß I wichtige vaterländische legenheit von welcher es s{ch handle, reiflichste , here und vollständige Kenntniß des Thatbestandes gegrün dete Erwägung erfordere““, so wie, daß „die Königliche Regierung in dieser Sache noch in keiner Weise gehaudelt

nicht einmal zu handeln in der Lage gewesen sei“, die Kundgebung des Ausschusses, auch unter Beziehung auf die §§. 187 und l der Verfassungs - Urkunde, worin die Gränzen seines Wirkungs freises bezeihnet seien, „zum wenigsten als eine sehr voreilige“ e1 klärt, die, weil mit ibr „nicht sowohl eine Bitte an die liche Regierung gebracht, als vielmehr durch die gewählt der Regierung geradezu eine Richtschnur sür das einzuhaltende Verfahren vorzuzeichnen versucht worden fei“, zugleich die „An=- maßung einer Befugniß“ enthalte, welche „im Hinblick auf die klare Bestimmung des §. 85 der Verfassungs-Urkunde als ein Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte der Krone mit Entschiedenheit U- rickgewiesen werde.“ Der Ausschuß der Landes=-Versammlung fin det sich nicht veranlaßt, auf die seiner einfachen Vorstellung gefolg ten Vorwürfe mehr zu erwiedern, als daß er, zumal als gesetzlicher Stellvertreter der Landes-Versamnmlung, sich zu feinem Anbringen an die Königliche Regierung vollkommen befugt anzusehen hatte: er glaubt sich der Königlichen Regierung gegenüber auf keine wc tere Erörterung darüber einlassen zu sollen, daß ihm das jeden ein zelnen Staatsbürger und jeder Corporation ves Landes zustehende Recht der Vorstellung in einer von dem KöniglicheuGesammt Ministerium selbst als „wichtige vaterländische Angelegenheit“ anerkannten Sache durch die Verfassungs Urkunde nicht entzogen, daß es vielmehr \eine Pflicht ist, nicht zu s{hweigen, wo das Wohl! und die Chre von ganz Deutschland und jedes zu Deulschland gehörigen Landes auf Daß aber dics der Fall Ut, Das ist dent Aus

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dem Spiele steht T {uß so gut als Jedem, der den Gang der Ereignisse beobachtet bekannt, wenn sich auch der Ausschuß bescheidet, von den Verhand- [ungen in den Kabinetten keine Kenntniß zu besißen, Derselbe überläßt. es mit aller Ruhe einer Beurtheilung der künftigen Lan- des-Versammlung, ob seine Vorstellung eine voreilige war, ‘wenn ér, bevor noch die Regierung gehandelt hatte, somit es möglicherweise zu spät war, in einer Angelegenheit sich äußerte, in welcher die Ehre des gesammten deutshen Volkes verpfändet ist, oder ob seine Kundgebung als eine Anmaßung oder ein Eingriff in die Rechte der Krone um deswillen erscheint, weil er gegen die Königliche Re- gierung aussprach , daß er die zuversichtlihe Erwartung von ihr hege, daß sie das, was in ihren Kräften stehe, sür den Schuß und

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ympathieen | Anspruch erworben hat, und welche eutswen | Hamburgs Mauern nachfolgen wird,

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die Erhaltung Sch{leswig - Holsteins thun, einem Friedens - Ver

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trage aber ihrerseits nicht beitreten werde, welcher die beiden Her- zogthümer und mit ihnen die Ehre, die Integrität , die Zukunft Deutschlands dessen Feiuden preisgiebkt. Auf den auffallenden Ton, in welchem das Königliche Gesammt - Ministerium nit dem Ausschuß der Landes - Versammlung sprechen zu sollen ge= glaubt hat, will der Ausschuß nicht näher eingehen. Er ist, zumal in dieser Angelegenheit, nicht der Ansicht, daß durch verletende Worte das Wohl des Landes gefördert wird. Der Unterzeichnete beehrt sih, erhaltenem Auftrage zufolge, dem Königlichen Gesammt - Ministerium auf das Reskript vom 23sten d. M. vorstehende Mittheilung zu machen. Sich damit 2c. Stutt- gart, den 27. Juli 1850, Der Präsident des Ausschusses der Lan desversammlung: A. Schoder. An das Königliche Gesammt Ministerium.

Baden. Breisackch, 28. Juli. (Karlsr. Ztg.) Vorgestern

Nachmittag 4 Uhr kamen General von Schreckenstein, General Majo1

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von Webern ‘unL 1 1 Paneiviß hier an. Nach

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dem dieselben die Räumlichkeiten und Einrichtungen der Hiesigen Kaserne mit Befriedigung besichtigt hatten, begann um fünf Uhr die Juspection der hier liegenden 12ten Compagnie des Füsilier - Ba taillons vom Königl, preuß {hen 20jten S! his sieben Uhr dauerte, und nach deren danten derselben, Hauptmann von Guyot,

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der russischen Gesandlschaft sind

aufgefordert worden, schleunig z

ce Unterthanen in kurhessischen

machen und wie sie sich aufgeführt

wie lange sie ausgestellt worden sind,

entlialis an dicsem oder jenem Ort« I. dem 1. August werden Besoldungen

an Geld

Hessen. Kassel, 31.

vorerst wegen Mangel

Hessen und bei Nhein, Mainz, 31, Zuli. ; Heute Mittag nah 12 Uhr ist das von Luxemburg erwartet taillon des Königl, preußisheu 3 \ Regiments, der Generalität und dex österreihis D 1ßischen Militair Musik vor der Stadt empfangen, i effflicher Haltung hier eingezogen

(E V, 2) gegenübe1

Sachsen- Koburg-Gotha. Gotha, 30, Juli, Auch die loburger Stände haben dem Staatsministerium ih bereit erflárt, die an vas Herzogthum Koburg haltershaft gestéllte Entschädigungsforderung sofort zu bewilligen.

Von De S

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Gt: S) gewesene Kongreß - Bevollmäch verlassen; Legations ist heute Abend von

Sant Ura M7 OL. «Sl

Braunschweig 2c. ernannt Dr hnt bereits gestern Frankfurt von Bülow für Mecklenburg - Schwerin abgereist,

Frankfurt. Der fün tigte ratl hier

li Xlebe

amburg. Hamburg, 1. August. (D. R.) Nachstehen des Schreiben hat unser Senat dem General von Döring beim Abgang des 15ten preußischen Regiments von hier übersandt: dem bevorstehenden Abmarsch des Königlich preußischen l5ten Infanterie-Regiments von Hamburg fühlt ver Senat sich gedrungen, den Herren Regiments-, V und ) hefs, dem ührigen Offizier-Corps, so wie dem ganzen Regimente, r das in jeder Hinsicht musterhaste Verhalten, wodurch fich daj selbe während seines hiesigen Aufenthalts ausgezeichnet und den Ruf der Königlich preußischen Armee bewährt hat, seine vollste Anerkennung auszusprechen. Wenn der Senat dabei des freundli chen Einvernehmens, in welchem Tas Regiment zu der hiesigen Ein wohnerschaft gestanden hat, insbesoudere und gern gedenkt, so glaubt exr darin zugleich den redendsten Beweis der allgemeinen Achtung: zu finden, auf welche sich das Regiment cinen begründeten demselben beim Scheiden aus Jndem feine leßten Wünsche Hochwohlgeboren, Kennl

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das Regiment begleiten, .ersuhi der Senat diesen Ausdruck seiner Gefinnung im niß desselben zu bringen.“

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geeigqueten Wege zur

Frankreich. Paris, 3 ) Der Ausschuß der parla mentarischen Initiative hat den von dret Montagnards au genen Antrag auf Widerruf des Wahlgeseßes zur Berücksichtigung nicht zu empfehlen beschlossen, aber nur aus dem Grunde, weil Resultat des Wahlgesees noch nmcht hinreichend bel

um jeßt ein Urtheil darüber fällen zu köunen. Dei hat Herrn Monet, gemäßigten Republikaner, deur Wahl - Reform votirt Berichterstatter er1 schr bedeutsames

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neuen inni

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hat, zu seinem reihen. Großbritanien und Jn der gestrigen Unterhaus zunächst Six wáähltes Mitglier

Irland, London, Sibung, die um Mittag begann, Nobert Peel rer Sohn seinen Eid

für Tamwort| Dann vexlas der vorgestrige Resolution des und gab dem Secretain Befehl, auf das Alte Testament seinen Eid abzulegen Baron Rothschild, begleitet von den Herren Wood Smith, tritt von die Tafel des Hauses füssend, leistete er die beiden ersten und der Suprematie Die Formel des \prah er ebenfalls nach den wahren Glauben eines Christen“, die er ging: „ich lasse diese Worte weg, weil den“, und danu endend sprach er: „\v großem Beifall der Liberalen, Der Sprecher gebot ihm darauf, sich zu entfernen, -unter heftigem Lärm, da man ihm zuries: 2X0 ben Sie, nehmen Sie Jhren Plaß ein.“ Herr Hume nalzm dat Wort und bemerkte, daß Rothschild nah dem gestrigen Beschlusse des Hauses das Recht habe, seinen Siy einzunehmen, Der Spre her bemerkte, er hätte Herrn Rothschild gebieten müssen, sich zu eut fernen, da derselbe gewisse Worte des Eides nicht habe nachsprechen wollen, denn das Haus habe darüber si{ch zunächst zu entscheiden. Sir F. Thesiger trug nun darauf an, daß, da Rothschild den vor ges{riebenen Eid nicht leisten gewollt, cine neue Wahl für die City ausgeschrieben werden müsse. Eine lebhafte Debatte entspann sich darauf über diese Frage, die nicht zur Entscheidung kam, Ein Amendement von Wood, den Baron Rothschild ohne Weiteres zu= zulassen, wurde mit 221 gegen 117 Stimmen verworfen und zuleht beschlossen, die weiteren Resolutionen bis Donnerstag Mittag aus zusehen, bis wohin der General-Prokurator in Verbindung mit der Regierung seinen Antrag stellen könne.

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Hauses

und vauptes, das Alte Testament Eide der Huldigung

Absc{hwörungs =- Eides Worten: „auf mit deu Worten über sie mein Gewissen nicht bin wahr mir Gott helfe““ unter

und bedectten §Ÿ

bis U Den

Bayern °

Ordens

1, Aug. Der König von ( das große Band des Leopold erhalten und ist, nachdem er den Prinzen von Oldenburg im H0o- tel de Bellevue empfangen und mit dem Fürsten Metternich in dessen Wohnung eine Unierredung gehabt, vorgestern früh wiede: | von hier abgereist. N i | Durch Königlichen Beschl Militair-Gouverneur ten Division ernanut,

hat vom Könltg der

| Belgien. 2 |

ist Ge

1 eral-Lieutenant Chazal zum der Residenz un

d zum Commandeur der zwei- |

| 26. Ult C Llo 9d) Tie demnach!

Schullehrer Savoyen in den Savoyen (im engeren

Moriana errichtet werden.

Italien. Turin,

( Bildungs - U | Hauyptorten T betreffenden Provinz-Diftrikte

L Z1nne), Wbd(r-Savoyen, Lavanltafta unl

taliten werden

auc) 11

E L e N! C A ç ( ß it 7 ria, 25, Juli. (Llo yd.) Auch hier, wie in: Su fi bald - J

Gerücht, der König werde nach Orga c1 Nationalgarde von Genua hierbei verfügen, um jenen duen, die sich während der revolutionairen Bewegung des (849 fompromittirten, Amnestie zu gewähren. Die eben hten Gemeinderaths - Wahlen fielen günstig fün

i Hierzu hatten sich 6050 Wähler

wurden mit großer Stimmenmehr=

l.) Die Herzogin von Parma ift wie-

kgekch1 nachdem man bereits an éine

ge@laubt hatte. Vielfältig wird im Verhaftungen geschritten.

unst. A, Meazel.

Bilheim, der Sol Dr. Preußen, 1m \ s\agdiverordueie von

* Korperscyaften sich es

als Prinz

Vrinzen

Königlichen Hoheit hre mündig crkflärt wurde und

Berlin dazu thren Glückwunsch abstai- vor, cin shriftlicdes Dokument ( in \{öner und angemessener Form in die Hände

des jungen fürstlichen Mannes niederzulegen. Adolph Menzel erhielt den Auftrag, der betressenden eine künstlerische Einfassung und hat dazu so eben eine in Aquarell-Manier ausgeführte Ara- besfen-Composition vollendet, welche einen höchst würdigen Rahmen zu dem erwähnten Schriftstück bilden Die Hauptdarstellungen befinden sich oben über der Schrist, und zwar hat der Historienmaler, dem figuren- reie Gruvpen " von realer Bedeutung so geläufig sind, sih nicht verleugnet uud den pbantastischen Verschlingängen ver Gewächse drei Felder abgewonnen, welche durch die vier, je nach der Zeit in dunktelgrüner, brau- ner und hellgoldener Bronze erscheinenden Statuen des großen Kurfürsten, Friedrich Wilhelms 1.,, Fricdrih des Großen und Friedrich Wilhelm?s 11 gegen einander abgegränzt werden, Jm ersten Felde links sieht man nun den jungen Prinzen an der Seite des Lehrers sigen, mit aufgeschlagenen Büchern und Karten, daneben die Genossen, welche ein Meister der edlen Fechikunst in dem Gebrauch der Waffen unterrichtei. Auf dem mittleren und größten Felde ist dann die Handlung dargestellt, welche sich auf die Ge- legenheit der Adresse bezicht. T er junge Prinz wendet sich halb zu den Genoffen, von denen ex Abschied nimmt und deren Einer ihm die Rittersvoren anschnallt, halb aber zu einer Frauengestalt in weißem faltigen Gewande, welche ihm auf einem Kissen das Schwert überreicht und zu deren Füßen sih der Bär von Ber lin s{chmiegt. Ehrwürdige Männer vervollständigen die Gruppe, von denen î die Toga virilis, um die Schultern des Prinzen

Einer den Rittermantel, zu legen im Begriff ist. Das Kostüm 1|t durchweg tleidsam mittelalterlich und symbolisc) g l lndeutung auf die

gehalten. Einer allgemein Zeit der Handlung, welche man indeß auch als eine Vision in die Zukunst deuien kann, blieb das dritte Feld eingeräumt, Lesen wir recht, so hat der Maler die Germania dargestellt, welcher die Kaiserkrone entfallen ist, und unter deren Gewand sih ein Ungethüm zu verstecken gesucht hat, Aber eine Victoría îín weißem Kleide mit dem Lorbeer auf de Hauvte wird es dur die Wucht des ‘ausgeholten siegreichen Speeres vernichten. y Unter diesen Darstellungen zicht sih ein Blättergefüge hin, das von silbernen Negen durchflochten ist und in welchem in Iwischénräuméi SBA einander die kräftigen Gestalten der Flußgötter vou deu vier Sauvtflüsen des preußishen Staates ruhen. Links der Gott der Weichsel mit einem Polenschwert in der Hand und dem schwarzen Preußenadler aufs den Schul tern, dann der Nepräsentant der Elbe, dem Magdeburgs® Jungfrau einen Kranz in das sch{chwarze Lockenhaar fliht, der Ode rgoëitr bat den pommer- schen Greifen neben sib, ;

v9rigen

daher Avresje

zu geben

wird,

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) ein Bergkobold aus den sch!esischen Gebirgen duckt neben ihm aus den Blättern hervorz Vater Rhein beschließt den Reigen : er lächelt mit gefülltem Römer der kleinen handfesten Küfergestalt au; Qu beiden ranki sich das Blätter - und Wurzelwerk herunter wird unterbrochen durch buntsarbige, glänzende Muschelgruppen, die sich daran gehängt haben und durch die zierlichen Figuren der Wasservöge| dritonen zivischen

oben abe! Zweige mit bunten Blüthenk1 0, durch genfarbene Draperic von eincr Krone in Kleine Engelsgestalten, von ine den den verabschuüttet,

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Seiten und und welche sich (Danz

den feuchten Stengeln hervordrängen endet diese marchenhaste Pflanzenwelt in vielverschlungene welche hindurch der

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M H Diitt ausgeht, einer Lilie auf Prinze

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hrabtheilungen wa Z nach Vorbildern Klajjen, le Des

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Malens 1m Museum

eintretende Schüler, lo wie in

ie Klassen für Entwerfen und Construction dei

chiteftonishe Deccoratión, die besuchtesten. Prämien wurden diesmal nur in der

und Modellirens

NCNnSs Darstellung de1 bildenden Kunjt betrach und Zeichner und 15 3 diejen Nebungen. Die vorzüglihe Anerkennung des akademischen Senats erwarben sich die Leistungen der Schüler Bildhauen kunst, jo daß diejen ungeachtet ihrer geringeren-Anzahl eben so vid Prämien bewilligt wurden, als den Malern und Zeichnern. j a. Ermunterungs - Prämien erster Klasse erhalten: l) Otto Brandt aus Berlin, Maler, Ludwig Burger aus Birnbaum, Maler, Eduard Görit aus Berlin, Bildhauer, Moribß Schulb aus Berlin, Bildhauer. A Ermunterungs-Prämien zweiter Klasse erhalten: 1) Alex a nd er De@er, Maler, und 2) Karl Beer, Kupfersteher, Beide aus Berlin,

na) zuertannt, J Aupi

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n Nor indem di méen}\chlichen : k —- o Bildhauer Mode

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