1850 / 213 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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derartige Bedingung angesehen werden, wenn verlangt wird, daß während der Verhandlungen über ein Provisorinm und über die Neugestaltung des gesammten deutschen Bundes die Wirksamkeit der berliner Uebereinkunft vom 26. Mai v. J. ununterbrochen bleibe und die Fortentwielung einer Union zugestanden werde, de- ren Mitglieder öffentlich und feierlich erklärt haben, „daß sie, um den ernsten Willen zu bekhätigen , die Verhältnisse Deutschlands in Zukunft nach den Bedürfnissen der Zeit und den Grundsäßen der Gerechtigkeit zu ordnen’, si verpflichten, „dem deutschen Volke eine Verfassung nah Maßgabe des unter ihnen vereinbarten und viesem Vertrage anzuschließenden Entwurfs zu gewähren?“

Daß aber dieses sich am 26. Mai v. I. vorgesteckte Ziel noh unverrückt verfolgt wird, geht aus unzähligen Thatsachen und aus offiziellen Aktenstücken hervor, aus welchen leßteren- man nur die der Königlich sächsischen Regierung auf die Anzeige von ihrem Aus tritte aus der Union ertheilte Erwiederung, das von dem K0- niglich preußischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten an den Königlich hannoverschen Gesandten am 92íten v. M. erlassene Antwork- chreiben und die Note des Großherzoglih oldenburgishen Staats Ministeriums an die Königlich hannoversche Regierung vom 13ten v, M. hervorzuheben braucht.

Sie liefern den klaren Beweis, daß die Lösung der Aufgabe, welche die verbündeten Regierungen sich durch den Artikel 1V. des Bündniß-Statutes vom 26. Mai gestellt haben, auch heute noch în gleicher Weise angestrebt wird.

Wollte man auch nicht danach fragen, worauf sich der von einem Theile der Genossen des Bundes übernommene Beruf gründe, Deutschlands Zukunft zu ordnen und dem deutschen Volke eine Ver fassung zu geben, wollte man ferner nicht des entschiedenen und vollberehtigten Widerspruchs gedenken, welcher vön Oesterreich und mehreren anderen deutschen Regierungen gegen die Berechtigung zu einem solchen Berufe und gegen dessen Geltendmachung erhoben worden is, muß doch die Frage aufgeworfen werden, wie es móg- li sei, daß der Gesammtbund zu einer Verhandlung und zu cinem Beschlusse über seine Neugestaltung gelange, wenn ein Theil dessel- ben \sich für berechtigt hält, die Verhältnisse Deutschlands zu ordnen und dem deutschen Volke eine Verfassung zu geben ?

Müsse diese desselben Bestrebungen nicht durhkreuzen und ge- genseitig lähmen?

Oder soll vielleicht das Verfassungswerk ver Gesammtheit ru hen und der Bund, eines gemeinsamen und wirksamen Central Organs entbehrend, in dieser unseligen, auf alle Stände und alle Verhältnisse der Bevölkerungen so empfindlich zurückwirkenden Un-= gewißheit und Zerklüftung verharren, bis der für das Ganze be rechnete Verfassungsbau der Union geschlossen ist, damit der deutsche Bund sich an ihn s{hmiegen, sich thm unterordnen fönne?

Der Bund ist eine Gemeinschaft selbstständiger, unter sich un- abhängiger Staaten, mit wechselseitigen gleichen Vertragsrechten unD Vertrags-Obliegenheiten. Nur der Gesammtheit der Bundesglieder steht die Befugniß der Entwickelung und Ausbildung der Versaf sung zu.

Dieses Recht muß Allen gewahrt bleiben, als ein unantastbares und als eine Bürgschaft für ihre Zukunst. Indem die Kaiserliche Regierung dieses Recht unwandelbar zu vertreten nie aufgehört hat, glaubte sie jedoch sür die Formen feiner Ausübung nicht zu streng an dem Gegebenen halten zu sollen, sondern vielmehr Rücksichten vorwalten lassen zu dürfen, welche ihr geeignet {hienen, ohne Ge=- fährdung des materiellen Rechts, dur Vermittelung der sih entge- genstehenden Ansichten, die Einigung zu fördern.

In diesem Sinne waren Oesterreichs redliche Bestrebungen, eine Verständigung mit Preußen herbeizuführen. Diesem Zwecke war es sehr namhafte Opfer zu bringen bereit in Allem, was zunächst seine Jnteressen berührte,

Der Eintracht willen hat es noch im Monak April sich dringend bei dem berliner Kabinet verwendet, dasselbe möge sich damit ein- verstanden erkfláren, daß der Kaiserl. Hof, mit ausdrúcklicher Beru fung auf die Zustimmung Preußens, sämmtliche Genossen des Bun- des zu einem Staatskongresse einlade,

Doch \cheiterten alle diese Bemühungen an dem als Bedingung

stets wiederholten Verlangen Der nicht zulässigen Anerkennung Der Union. : Da unter solchen Uniständen nicht nur die Anhahnung der im- mer dringender werdenden Verfassungs-Revision , sondern selb} die unerläßliche Bildung eines neuen Provisoriums unmöglich geworden war, blieb kein anderer Ausweg übrig, als sich auch in formeller Hinsicht mit Entschiedenheit auf den Boden des alten Bundesrechts zu stellen und denselben festzuhalten, bis das Neue zu Stande ge- fommen sein würde. Dieser Weg mußte als der unter den einge- tretenen Verhältnissen einzige anerkannt werden, welcher noch ge eignet war, aus dem Labyrinthe der allgemein eingerissenen Ver- wirrung zur gedeihlichen Lösung der obschwebenden Lebensfragen zu führen. Z

Der Kaiserliche Hof hat ihn auf die Gefahr hin eingeschlagen, von Vielen mißverstanden zu werden, Das Vertrauen, welches sein Wort genießt, hat aber die Besorgnisse beschwichtigt, die an man- den Orten aufgetaucht sein mochten. Man hat feiner Versicherung Glauben geschenkt, daß mit dex Einberufung einer außerordentlichen Bundes-Plenarversammlung nicht die Rückkehr zu früheren-Zustän- den, sondern nur die Entwickelung des zu schaffenden Neuen beab sichtigt werde.

Der Schritt, welchen Oesterreich am 20. April d. J. gethan hat, wurde in einem großen Theile von Deutschland mit Dank und Theilnahme begrüßt und allenthalben - ohne Mißtrauen hinge- nommen.

Nur eine Anzahl von Bundesgenossen hat sich auf diesem Wege die Verständigung aus mehr als zweifelhaften formellen Gründen versagen zu sollen geglaubt, und hierdurch abermals der Erreichung ver obersten Bundeszwecke, ja die Erhaltung des Bundes selbst, durch die Vereitelung der so nothwendigen Einigung, und noch unmittel- barer durch die ausdrücklih abgegebene Erklärung in Frage gestellt, daß nur noch eine „freie Berathung der souverainen Staaten Deutschlands statlfinden könne, deren Beziehungen auf dem vóölker- rechtlichen Grunde vollkommener Freiheit und Unabhängigkeit ruhen und deren Zusammentritt und Vereinigung nur aus vollkommen freiem Entschlusse hervorgehen kann,“

Ist aber mit solchen Ueberzeugungen die Aenderung der Gül- tigkeit der Bundesverträge möglich, deren Bestimmung zwar ist, die Selbststänvigkeit und Unabhängigkeit eines jeden Staates nach Au- ßen und im Innern zu wahren, welche jedoch zuglei diese Unab Vie alten u beschränkt haben, als es die Bundeszwecke und mitwirken I E U zur Erreichung derselben

Mer viese BerpfiGt ig exkennen ließen : Freiheit für id in Raven nicht ee und unbedingte Verträge niht mehr an, - nimmt, erkennt auch die Bundes-

Obwohl die auf dem Boden ves Rechtes in Frankfurt ver- sammelten Regierungen vollkommen befugt gewesen wären, von die- sem Rechte Gebrauch ‘zu machen und die zur Erhaltung des Bun- des und zur Erreichung seiner Zwecke erforderlihen Beschlüsse zu fassen, ist doch die Kaiserliche Regierung, um kein Mittel ver Ci-

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nigung unversuht zu lassen, auch den ihr im verflossenen Monate von dem Königlich ‘preußischen Käbinet gemachten Vorschlägen be- reitwillig entgegengekommen unv hat sich seinen Wiinschen mit sel- tener Nachgiebigkeit in allen Punkten gefügt. )

Nichtôdestoweniger sollte selbst dieser Versuch fruchtlos bleiben, nachdem Preußen diesmal zwar ausdrüdcklih nur die Anerkennung des Prinzips der freien Unirung angesprochen hatte, um hierdurch eine Verständigung Über die spezielle Ausführung der Union und | ihr Verhältniß zu den außer ihr stehenden Staaten Deutschlands ofen zu erhalten, zugleich aber in entschiedenem Widerspruche mit dieser Erklärung die_ununterbrochene Fortdauer der aus dem Ver- | trage vom 26. Mai v.” J, hervorgegangenen Verhältnisse, so weit | die aus der Wirksamkeit dieses Vertrages thatsächlich und unver- ! meidlih sich ergebende Fortentwickelung der Union sich vorbehalten | zu missen behauptet Hat. Daß aber ein solches genügend dargethan worden.

Dasselbe wäre aber auch selbst dann, wenn Preußens und se? ner Verbündeten Juteressen von jenen der übrigen Mitglieder des Bundes und der Gesammtheit diescs Vereins verschieden sein könn- ten nicht durch ein wahres Bedürfniß geboten.

Das Statut des Bündnisses vom 26. Mai v, J. giebt als | Veranlassung zu dieser Uebereinkunft an: Daß unter den damaligen Verhältnissen die von dem deutschen Bunde gewahrte innere und äußere Sicherheit Deutschlands gefährdet si, und daher die Um- stände zur Herstellung einer einheitlichen Leitung der deutschen An- gelegenheiten eine engere Vereinigung der fontiahirendeun Regie- | rungen nothig machen.

Als Zweck dieses Bündnisses wird ferner im Artikel I. seines Statuts „die Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit | Deutschlands und die Unabhängigkeit und Unverleßlichkeit der ein- zelnen deutschen Staaten“ angegeben.

Ohne auf die Ursachen zurückkommen zu wollen, welche die | Verhältnisse herbeigeführt haben, deren dieses Aktenstück erwähnt, besránken wir uns auf die Frage: ob nicht der hon im Jahre 1815 gestistete Bund sich im Artikel [I der Bundesakte und im | Artikel I. der wiener Schlußakte die Zwecle vorgeseßt hat, zu deren | Verfolgung die Union gegründet worden ist, und ob die Erreichung dieser Zwecke niht für Deutschland gesichert erscheint, wenn NYreußen | und desseu Verbündete zur Einseßung eines zeitgemäßen und kräf- tigen obersten Bundesorgans aufrichtig milzuwirken geneigt sind

Zst aber dieses der Fall, wozu bedarf es der fordauernden Wirksamkeit einer die freie Entwickelung und gedeihliche Lösung | der deutschen Verfassungsfrage nur störenden und hemmenden Union, | und weshalb könnte deren Ausbildung und Wirksamkeit nicht ver=- | tagt werden, bis das allgemeine Verfassungswerk zu Stande ge- | fommen sein und sich ergeben haben wird, ob dann noch die Noth | wendigkeit vorliege, von dem Rechte der Unirung Gebrauch zu ma l |

Zugeständniß unmöglich sei, ist bereits

chen, und welche Gränzen der Anwendung eines folchen Rechtes dur die neue Verfassung gezogen worden sein werden“? | O Die Verhältnisse berüdcksichtigend, wie sle jeßt vorliegen, | muß deren ernste Erwägung zu der Ueberzeugung führen, daß wir | auf dem Wege freier , d. h. nicht durch die Formen der Bundes- | Verfassung geleiteten und bedingten Vereinbarung nimmermehr zur Bildung eines Provisoriums und noch weniger zu einem Beschlusse iber die nicht minder nothwendige und dringende Revision der Bun- | des=-Verträge gelangen werden. Aus vieser Ueberzeugung muß aber folgereht jene hervorge | hen, daß es nur ein Mittel mehr gebe, dem unheilvollen Zustande der jet in Deutschland herrschenden Verwirrung ein Ziel zu setzen.

Dieses Mittel liegt in der Einberufung des engeren Rathes der Bundes - Versammlung, mit der Aufgabe, bis zur Einsetzung einer neuen provisorischen Bundes - Centralgewalt, seiner ursprúng- lichen Bestimmung gemäß, die Obliegenheiten eines solchen Organs | zu besorgen und gleichzeitig zu den behufs der Verfassungs - Revi-

sion erforderlichen Arbeiten zu schreiten.

| Die Bundes.=- Versammlung hat ihre von der Griüindung des Bundes an bis zum 12. Juli 1848 fortgesebte Wirksamkeit mit diesem Tage als geschlossen erklärt und die Ausübung ihrer Rechte | und Pflichten an eine provisorische Centralgewalt in der sicy von | selbst verstehenden Vorausseßung übertragen , daß eine definitive Bundesgewalt in Folge der Einführung einer neuen Verfassung an deren Stelle treten werde,

Diese Erwartung is nicht in Erfüllung gegangen, und der Erzherzog Reichsverweser war in dem Talle, die ihm anvertrauten Gewalten abermals nur an ein interimistish bestelltes Bundes-Or gan zu übergeben.

Bei dem am 1. Mai d. J. erfolgten Erlöschen der Vollmach= ten dieses Lebteren war die vorerwähnte im §. 3 der llebereinkunsft oom 30, September v. J. näher angedeutete Vorausseßung noch immer nicht in Erfüllung gegangen.

Die neue Bundesverfassung ist bis jeßt niht zu Stande ge- fommen. Die rechtmäßige Wirksamkeit der einstweilen geschaffenen Provisorien hat aufgehört. Der Bund is daher thatsächlich ohne ein gemeinsames oberstes Vrgan. Die Hoffnung auf die Möglich keit, ein solches zu schaffen, ist ges{chwunden, während die Existenz des Bundes, welcher ohne diese Einrichtung nicht zu bestehen ver mag, wesentlich gefährdet ist,

“Es können daher die unter solchen Umständen erledigten Gi walten, deren Ausübung nicht unterbrochen werden darf, nur an die als das beständige verfassungsmäßige Organ des Wollens und Handelns des Bundes erklárte Bundesversammlung zurüdfallen.

| | Auf deren Einberufung anzutragen sieht sich demna Oester | reich durch die Umstände genöthigt, und wer die Verträge noch an | erfennt, wird diesem Antrage beitreten müssen, denn so lange jen bestehen, ist dieser vollkommen begründet, e | Wir haben bisher gezögert, eine solche Maßregel in Vorschlag zu bringen, aus Rücksichten, die zu nahe liegen, als daß sie näher | bezeichnet zu werden brauchen. | Heute, wo fein anderer Ausweg mehr erübrigt , entschließen | wir uns zu diesem.

Man hat bereits bei der Berusung der Ylenar - Versammlung | unserem Worte vertraut und wird ihm auch diesmal Glauben | schenken, wenn der Kaiserlihe Hof dasselbe verpfändet, daß feinem

Antrage nicht die Absicht zum Grunde liege, zu den früheren Zu- | ständen und Formen zuriickzufkehren, und sein Schritt ihm im Ge- gentheil nur als das einzige noch erübrigende Mittel gelte, zu einer

den Bedürfnissen der Zeit entsprechenden Neugestaltung des Bundes zu gelangen, welche er seinerseits redlich und nach Kräften zu fôr= dern bemüht sein wird.

Wird aber diese feierliche Zusage mit Vertrauen aufgenommen, \o können nur aus den, wie bereits erwähnt, mehr als zweifelhaf- ten formellen Gründen abgeleitete Bedenkea gegen einen solchen Vorgang erhoben werden, und es wird wohl kaum Jemand den Muth haben, unter den gegebenen Verhältnissen solhe Gründe vor ver Welt noch geltend machen und deren Gestendmahung vor Deutschland in einem Augenblicke vertreten zu wollen, wo Deutsch= lands. Wohl und Deutshlands Zukunft auf vem Spiele steht.

Eró. gegenwärtiger Depesche

haben der Regierung von und unser

Kenntniß und auf Verlangen auch Abschrift zu geben ,

Ersuchen dringend zu befürworten, daß es ihr gefällig sein möge,

ihren Bevollmächtigten bei der Bundes -= Plenarversammlung ohne

Zeitverlust mit den geeigneten Instructionen zu versehen, damit \o

bald als möglih ein demnächst von dem Vorsißenden im Auftrage

scines Hofes und in Uebereinstimmung mit meinen beutigen Eröff-

nungen zu stellender Antrag zum Beschlusse erhoben werden fönne. Empfangen Ew. u. st. w,“

Sachfeu. Dresden, 2. Aug, (Dresd, Journ.) Die heutige Sibung, für welche der Bericht der ersten Deputation über die Kompetenzfrage und über den Geseß-Entwurf, die provisorischen Geseße vom 15. November 1848 betreffend, zur Berathung auf die Tagesordnung gebracht war, begann nam 9 Uin Anwesenheit von 53 Kammer - Mitgliedern, so wie der Staats - Minister Dr. Zschinsky, Rabenhorst, von Friesen und Behr, zu denen später auch der Staats-Minister von Beust eintrat.

Der Referent Abg. Schäffer trug den (bereits erwähnten) Bericht der ersten Deputation über die Kompetenzfrage vor. Der Bericht zerfällt in drei Haupt-Abtheilungen, von denen die erste die eigentliche Kompetecnzfrage, die zweite den Gesez-Entwurf über dit provisorischen Geseße vom 15, November 1848 und die dritte die Erklärungen der nicht erschienenen Abgeordneten umfaßt.

eber eo dieser Abtheilungen wurde | eine besondere Bera thung eroffnet, Jn Bezug alf ven ersten Punft bean tragt vie Deputation, in dem Be {lusse ‘sich zu eilungen:

die Kammer erklärt sich, wie §. 78 der Verfassungs-Urkunde vor schreibt, im Verein mit der crsten Kammer, als das geselzmäßige Organ der Gesammtheit der Staatsbürger, und als solches beru fen, deren auf der Verfassung beruhende Rechte in dem durch sel bige bestimmten Verhältnisse geltend zu machen und das unzer trennliche Wohl des Königs und des Landes mit kreuer Anhäng lichkeit an die Grundsäße der Verfassung möglichst zu befördern, und tadurch die Kompetenz der Kammer auszusprechen.

Der erste Sprecher über diesen Gegenjtand war der Abgoeord-

nete Krebßs\cchmar, Derselbe erklärte, daß der Bericht der Deputation seine Zweifel über die Kompetenz Ler Kammer nicht gehoben habe, denn er vermisse in diesem Gutachten den für ihn die Hauptsache bildenden Beweis, daß die im Jahre 1848 vereinbarten Abänderun gen der Verfassungs-Urkunde auf einer Nichtigkeit und Rechtsun gültigkeit beruhten, wodurch das früher Bestandene von selbst wie ov i Raff trete D von oer Deputation in dem Berichte nie dergelegten Ansichten über die Natur der provisorischen Gesetze vet inóge er nicht zu theilen, wie er auch die Behauptung nicht gelten lassen könne, daß die nochmalige Einberufung eines Landtages nach dem provisorischen Wahlgeseße von 1848 nicht zu dem hier in Rede stehenden Ziele geführt haben werde. Die faftische Nothwendigkeil der von der Regierung im Juni ergriffenen Maßregeln wolle ei zwar nicht bestreiten, wie er sich überhaupt nicht für besugl halte, Die Schritte der Staatsregierung zu beurtheilen; auch anerkenne er, daß derselben das Gesammtwohl des Landes über dem Buchstaben des Geseßes stehen müsse. Allein für seine Person halte er sich zu Theilnahme an solchen Maßregeln nicht berechtigt, da er Jen Man dat als Landstand für erloschen betrachte. llebrigens tönne er Die Kammer schon um deswillen zur Aufhebung der provisorischen e seße von 1848 nicht für fomyetent halten, weil diejentge Anzah! Abgeordneter, die nah §. 152 der Verfassungs-Urkunde zur Berein barung über jene Abänderungen erforderlich war (drei Viertheile {{mmtlicher Kammermitglieder), auch zur Wiederaufhebung derselben erforderli sei, diese Zahl gegenwärtig in der Kammer noch fehle. Vielleicht würde er si{ch aber doh dem Gutachten Der Deputation haben unterwerfen können, wenn er nit in der Lage sei, über das Entstehen der Provisorien von 1848 eine „authentische Interpreta tion“ zu geben. Als Mitglied der Stándeversammlung von 1848 mfis}se er erklären, daß das, was er bei Abgabe seiner Stimme fün das provisorische Wahlgeseß gedacht und bezweckt habe, der Auslegung rer Deputation über die provisorischen Geseße nicht gleich komme. Die Gründe, die ihn damals geleitet, könne _er nicht verleugnen und nicht einen Standpunkt einnehmen, der seinem Gewissen enl gegen sei. Könne die Kammer diese seine Ansichten nicht billigen, so offerire er seinen Austritt und bitte eventuell um denselben.

Der Referent, Abgeordneter Schäffer, ergreift das Wort zur Widerlegung des vorigen Sprechers. Zuvörderst bemerkt det (elbe, daß auch die Deputation den von dem Abgeordueten K rebschma! anerkannten Grundsaß festgehalten habe, daß der Staatsregierung das Gesammtwohl des Landes höher stehen müsse, als dex Buch stabe ter Gescbße, daß aber die Deputation der Ansicht, als fei ein provisorisches Geseß einem endgültigen Geseße ganz gleich zu er achten, als habe es denselben Charakter wie jenes, und namentli der Behauptung, als würde durch ein Provisorium die Gesebge bung, für welche es gegeben wurde, vollständig aufgehoben, aU] das entschiedenste widersprechen müsse. In dem Unterschiede, dex zwischen definitiven und provisorischen Geseßen begründet |fel, liege auch die Ursache, daß zur Wiederaufhebung einer pro viförischen Bestimmung nichk diejenige Anzahl Kammermit- glieder erforderlich fei, welche in §. 152 ver Verfassungs Urkunde ¡zur Aufhebung einer definitiven Bestimmung derx Verfassungs- Urk nde vorgeschrieben ist. Auf die authentische Junterpretation des Abgeordneten Krebßshmar vermöge die Deputation aber um deswil len kein Gewicht zu legen, weil der Gedanke, die Ansicht oder die Meinung eines Einzelnen keine Norm zur Auslegung eines Be- \{lusses der Gesammtheit abgebe.

Der Abgeordnete Riedel {ließt / an, was der erste Sprecher ausgeführt hat. Die Deputation, ußerte er, habe alles Mögliche gethan, um das Verfahren der Re gierung zu rechtfertigen, allein ihre „Scheingründe“ hätten ihn nich? uberzeugen können, daß der gegenwärtige Landtag ein gesezmßigel sei, Die provisorischen Gesehe von 1848 könnten nach seiner Ansicht nicht ohne alle Formalitäten, sondern nur unter der in §- los Der Verfassungs-Urkunde enthaltenen Form aufgehoben werden. Plerauf vertheidigt derselbe den aufgelösten Landtag hinsichtlich [eines Verhal- tens in Betreff des vorgelegten Wahlgeseßes und führl an A dieses in dem Ausschusse mit ausdrilicher Zusttmmung der Re- gierung zuriickgelegt worden sei, Er erflärt ließli, daß er ge gen den Antrag der Deputation, also gegen die Kompetenz der Kammer, stimmen werde. L ; : L

Staats - Minister von Friesen findet sich durch die Aeuße- rungen des Abgeordneten Riedel zu der Erklärung veranlaßt, daß vie Angabe, als sei der an die lepte zweite Kammer gelangte Wahlgeseß - Entwurf mit ausdrückliher Zustimmung der Regiérung in dem Ausschusse zurückgelegt worden, niht auf Wahrheit veruhe. Er selbst habe damals bei dem betreffenden Aus- usse als Kommissar fungirt und vermöge daher die beste Auskunft zu geben. Nur in Betres des mit dem _Wahl- gesep an die Kammer gelangten Entwurfs über die Ahb- änderung eines Theils der Gemeinde - Ordnung sei von der Re gierung eine Erklärung abgegeben worden, nämlich die, daß es nicht möglich sein werde, dem damaligen Landtage die von dem Ausschusse gewünschte vollständige neue Gemeinde-Ordnung zugehen zu lassen. Als darâuf im Ausschusse ‘die weitere Frage angeregt worden, ob nicht das ganze Wahlgeseß zurüchzulegen sei, habe er (der Minister)

sich in der Hauptsache dem

sich dahin ausgesprochen, daß er allein eine Erklärung Namens Ter Regierung hierüber nicht abzugeben im Stande sei, sondern zuvor Rúücksprache mit dem Gesammtministerium nehmen müsse. Eine an- dere Erklärung sei dem Ausschusse damals nicht geworden,

Der Referent, Abg. Schäffer, trug zur Bestätigung dessen, vas der Herr Staatsminister eben erklärt, das über diesen Gegen- stand seiner Zeit im Ausschüsse aufgenommene Protokoll vor, wel- ches mit den Anführungen des Herrn Staatsministers vollkommen

übereinstimmt, und wendet si mit der Bitte an den Abg. Riedel, er möüge die in dem Deputationsberichte angeblich enthaltenen „Shein- gründe“ näher bezeichnen und sich durch den Referenten dann der Wiverlegung seiner Ausstellungen versichert halten,

Der Abgeordnete Unger spricht sich in einfacher, aber warmer Rede für den Deputationsbericht aus, Mit s{merzlichen Gefühlen im Herzen habe cr heute den Saal betreten, weil er erflären miüisse, vaß er ¿das Kind des Jahres 1848‘ hasse. Der Jutcrpretation Des Abgeordneten Krebschmar müsse er widersprechen, denn der größ'e Theil der Abgeordneten sei 1848 von Der Voraussetzung ausgegan- gen, daß das Proviforium der Geseße vom 15. November nicht lange dauern werde. Es sei dies Provisorium überhaupt uur durch den Sturm ver Zeit hervorgerufen, dabei von briden Soiten gefehlt worden und jeßt die Zeit, sich wieder zu vereinigen und der Regit- rung die Hand zu reichen, um dem Lande Gcséße zu geben und zu sichern, rie desscn Wohlfahrt befördern.

Zun gleichem Sinne sprachen sich auch mit wenigen Worten die Abgeordneten Sachße, Rittuer, Heyu und Huth aus, wobei Lebterer bemerkte, wie er 1848 nur unter der Vorausseßung für die provijorischen Geseße sich erflärt habe, daß sie sich als praktis und nüßlich erweisen möchten, daß aben diese Voraussezung dur die Erfahrungen der lebten beiden Jahre nicht bestätigt wor den sei.

Vice-Präsident von Criegern wies als Mitglied der ersten Deyputation darauf hin, daß in der gegenwärtigen Angelegenheit der Schwerpunkt in der Beantwortung der Frage ruhe: ob das provisorische Gese Über die Abänderungen de1 Verfassungs-Urkunde ein tintegrirenDer Theil unseres Staats -Grundgejeßes geworden sei? und führte sodann aus, wle die Deputation diese - Frage u verneinen sich bewogen gefunden habe, weil bei diesen Abän derungen der oberste Grundsatz eines Staats - Grundgejebes, das Feststehen desselben nicht gefunden werden fonne. Des halb könnten auch für die Aufhebung dieser provisorischen Be stimmungen die Vorschriften des §. 152 der Verfassungs-Urkunde nicht maßgebend sein. Daß mit diesem Abänderungs Gescße nu1 etwas Vorübergehendes. hätte geschasfen werden sollen, darüber feien 1848 wohl alle Parteien einig gewesen, so wie es jeßt Jeder, Der sehen wolle, darüber sei, daß ein weiterer Bersuch mit einem Land tage nach dem provisorischen Wahlgeseße den Ruin des Landes herbeigeführt haben“ würde.

Staats-Minister Dr. Zschinsky rechtfertigie in einer aus führlichen Darlegung die Regierung hinsichtlich der Erlasse vom 3, Juni und namentlich wegen der Einberufung der Stände von 1848. Derselbe wies nach, daß die provisorischen Gesche vom 15. Novem- ber ngch der Auflösung der leßten Kammern als außer Kraft ge- treten zu betrachten sind; denn sowohl aus den Motiven, welche seitens der Regierung diesen Gesehen beigegeben worden, als auch aus den Verhandlungen der Stände-Versammlung von 1848 gehe deut sich hervor, daß die Geseze nur für den nächsten Landtag giltig sein, nicht über denselben hinausgehen sollten, und die Regierung hätte da- her, wenn sie ferner in Gültigkeit bleiben follten, ihre ausdrückliche Zustimmung dazu zu ertheilen gehabt. Diese Zustimmung habe aber die Regierung verweigert, und dadurch seien jeue provisori hen Geseße erloschen. Hieraus folge, daß die Regierung bei ih- ren Erlassen vom 3. Juni in ihrem Rechte war und dabei zugleich einer Pflicht genügte; sie sehe daher ruhig den Beschlüssen der Kammer entgegen.

Der Abgeordnete Lehmann erklärte timmung zu dem Berichte der Deputation , mit dem Bemerken, daß auch er bei seinem Eintritte in die Kam mer zu den dissentirenden Mitgliedern gehört habe, in der Deputa tion aber, wo ihm früher nicht getfannle Luellen Aktenstudke, Protofolle und Auseinanderseßbungen früherer Mitglieder fich erschlossen, von der Unrichtigkeit seiner damaligen Ansichten über- eugt worden sci.

Nach einigen gegenseitigen Bemerkungen ¿wischen den Abgeo10 neten Riedel, Lehmann und Huth wurde die Debatte geschlossen und, nach einem kurzen Schlußworte des Referenten, dem noch ein Resumé des Prásidenten Dr. Haase über das Für und Wider folgte, wurde zur namentlichen Abstimmung Uber den oben mitgetheilten Antrag der Deputation geschritten. Das Resultat war, daß de selbe mit 50 gegen 3 Stimmen (Medicke, Riedel und Krebschmar) angenommen und fomit die Kompetenz der Kammex ausgesprochen worden 1st

Anlangend den zweiten Theil des Deputationsberichts , uber den Entwurf ‘eines Geseßes, die provisorischen Geseße vom 15. (ovembei 1848 betreffend , wurden nah Erledigung der Haupt frage die beiden Paragraphen des Entwurss ohne Debatte ein stimmig in folgender Fassung angenommen : G 4 „Die vrovisorischen Gesehe vom 15. November 1848 ger Abänderungen der Verfassungs - Urkunde vom 4, Sep

V 150) O D Wahlen der Landtags - Abgeordneten betressend, nebst den hierauf Bezug habenden Verordnungen, sind Kräft getreten, 8. 4- Bis zu dex definitiven Revision de1

außer Berfassungs-Urkunde vom 4. September 1831 und der Vereinba- Y+ n

rung über ein definitives Wahlgese treten die durch die g. 1 nannten provisorischen Geseße außer Wirksamkeit geseßten Bestim- mungen der Bersa|sungs Urkunde vom 4. September 1831 uhd Des Wahlgeseßes vom ‘24, September 1831, ingleichen des Ge seßes, die Wahlen der Bertreler des Handels und Fabrikwesens betreffend, vom März 1838 wieder in Krast, Das Ministerium des Jnnern ist mit Ausführung dieses Geseßes beauftragt.“

U Annahme des ganzen Oeseßentwurfs wurde bei der S chluß Abstimmung durch Namensaufruf mit 50 gegen 1 Stimme (Krebschmar) beschlossen, Die Abgg. Riedel und Medicke enthielten sich der Abstimmung. / Was endlich die Erklärungen der die Statthaftigkeit zur Ein berufung zu gegenwärtigem Landtage bezweifelnden Abgeordneten belrifst, namentlich der Herren Dr, Geißler,

ausdrücflich scine Zu deren Mitglied er ijt,

wegen eini

tember

und Stellvertreter Brockhaus, Fleischer, Rewißer, Dr, Meißner, Voigt, Maückisch Werner, Bodemer, Haberkorn, Hauswald, Haden, Kunzmann, Wolf, Wägner, Harkort, Seyfferth, Cvans, Böhler, Gehe, Winkler und Heer, so vereinigte sich die Kammer ebenfalls ohne Debatte zu fol- gendem von der Deputation vorgeschlagenen Beschlusse: „Die Be- denken der vorerwähnten Herren als nicht begründet zu erkennen und die vorgenannten Abgeordneten, so wie beziehendlih die Stell- vertreter, so ras{ch als möglich zum sofortigen Eintritt in die Kam- mer aufzufordern und mithin diese Herren einzuberufen.“ Da si Stellvertreter Kaufmann Gehe außer den Kompetenzzweifeln auch noch auf seine überhäusten Geschäftsarbeiten bei seiner Ablehnung berufen hatte, so beschloß man in Erwägung, daß derselbe {on im

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anlassung vorliege, auth vie es bewenden zu lassen.

Die Tagesordnung

einzelnen Fälle,

da der Abg, Dr. Joseph noch nicht erschienen sei, Grund des §. 29 der provisorishen Landtags - O Stellvertreter, Herr Gutsbesißer Pusch in Raschwib , sein dürfte.

Herr von Nostiz mindestens Dr, Joseph die Mis

die Einberufung des genannten Stellvertreters erfolgen, Ansicht trat denn auch die Kammer hei

wegen Dringlichkeit der Angelegenheit das Protokoll der

(Darm, Zta) Das 1m Regierungsblatte vom 15, Juli aus geshriebene Anlehen von zwei Millionen Gulden

des Cisenbahnbaues ist gestern

j | - N i | zu diejem Geschäfte vereinigt, Submission | worden, und werden ‘die

zwoi vereinigten Firmen lautend ausgestellt.

im Wege der

Flensburg, 24. Juli. O: C.

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Schleswig-Holstein.

j |

für das Herzogthum Schleswig wird die Bekanntmachung der vo0o1

an der haderslebener Ve

) 1848, betreffend die Unterrichtssprache lehrtenschule, außer Kraft geseßt. daß der §. 3 des vom Könige von Dänemark genehmigten Negula tios für die Gelehrtenschulen in den Herzogthümern Sckchleswig und

| derslebener Gelehrtenschule in dänischer Sprache zu zu Michaelis d. J. zur Ausführung gebracht werden soll.

rere E

BMyusland®d.

¡eFrankreích. vom 1. August.

Gesebgebenvde Versammlung, Den Vorsitz führt Dupin. tet zur Verlosung der Abtheilungen. werden ohne Debatte angenommen,

Sißung Der Prásident \chrei

Mehrere Lokalgesehentwürfe Zu dem Geseß-=Entwurfe Über die Bahnlinien Tours-Nantes und Orleans=Bordeaux- bringt C ol- favru folgendes Amendement ein: At 1, Dey Minister der bf fentlihen Arbeiten ist gehalten, vor jeder Verhandlung mit den bez treffenden Compagnieen cinen génauen Standes-Ausweis ihrer Actio

eine andere Ansicht gegenwärtig zu verfolgen, en Grund unbeachtet und bei der beschlossenen Einberufung

war hiermit erledigt, und bemerkte der Präsident Haase, daß in der nächsten Sitzung, welche Montag deu 5. August stattfinden solle, das Direktorium über die vorbenannten über welche jeßt nur im Allgemeinen Beschluß ge- faßt worden, Vortrag erstatten lassen werde, und fügte hinzu, daß, nun wohl auf rdnung dessen einzuberufen

- Drzewiecki bemerkte dagegen, daß doch sive abgefordert werden möchte, worauf Prásident Haase entgegnete, daß er hon bemerkt habe, wie bei dem demnächst zu erstattenden Direfktorialvorkrage alle diese Fälle zur Sprache gebracht werden würden; unbeschadet dessen könne aber doch

s Dieser Schließlich wurde noch heutigen

Sibung verlesen, genehmigt und vollzogen und dieselbe gegen 1 Uhr geschlossen. | Hessen und bei Rhein. Darmstadt August,

zur Fortsehung an die frankfurter Häuser M. A, von Rothschild und Söhne uud Phil. Nikol. Schmidt, welche stch verliehen i! prozentigen Obligationen alle auf die

)

Jn Folge Auftrags des außerordentlichen Regierungs - Kommissärs maligen \{chleswig-holsteinischen Regierung auf Goltorf von 27. März Zugleich ist beschlossen worden,

Holstein vom 28, Januar 1848, wonach der Unterricht auf. der ha- ertheilen ift,

Sache über die allenfalls nothwendigen Abänderungen urtheilen féónne.‘“ Das Awendement wird nach einer zweifelhaften Probe in Be-=

trat genommen und an die Kommission verwiesen. In Folge dessen ver tagt der Präsident die Debatte. An ver Tagesordnung ist das Einnahme

Budget für 1851. Daru und Genossen haben folgendes Amendement

eingebracht: „Art. 1. Bon den

17 Gesammtzuschlags

7,

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| naire einzuvringen, damit die Versammlung in voller Kenntniß der |

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; an der Grundsteucr hängenden Centimen ohne spezielle Bestimmung werden

von 1851 an 10 Cent. zum Besten aller Departements abgeschafft.

Der Ertrag Der übrigen 7 Cent. wird zur Erleichterung der meist -

belasteten Departements verwendet, so daß zwischen Der größten An zahl ein gleiches Verhältniß hergestellt wird. Art. 2. Die Repar- | tition findet \pätestens 1852 auf Basis der in Art. 39 des Gesebes | vom 15. Mai 1818 angezeigten Abschäßung statt. Art. 3. Als | meist belastet werden folgende 52 Departements angenommen. (Folgen | die Namen.) Noël de Cherbourg entwickelt das Amendement, er | klärt die Repartitionsweiseund stellt als Resultat der Annahme des Amen | dements hin: 52 Departements entlastet von 21,943,635, die 34 übri gen von 5,285,945, zusammen 27 229,580. Gerechtigkeit und Sy= stem der proportionellen Besteuerung sprächen für das Ame. dement, Der Finanzminister erwiedert, der Regierungsantrag beabsich tige eine Entlastung um 37 Millionen, Diese berüdsihtige meist | die dur die 45 Centimes \ch{chwer gedrüdten, ackerbauenden Depar- | tements, weniger die intuftriellen und handelireibenden. Er be weile, daß es die Versammlung nach reiflicher Erwägung werde annehmen können, G Deer e DAS Amendement, denn die Ausgleichung sei- ein Traum. Er bitte, die Regte- rungs - Vorlage, welche das Land ‘jo sreudig aufgenommen, nicht durch Annahme des Amendements zu verstümmeln. Vatismen il vertheidigt das Amendement. Berryer, als Berichterstatter der | Budget-Kommission, bekämpft das Amendement. Für die Enl | lastung mlisse etwas gethan werden, und sei die Regierungsvorlage gleichförmig und proportionell. Der Kommission habe die einfache Aufhebung der 17 Cent. das beste geschienen, Das Amendement | dagegen wáre ungerecht und fehlerhaft, weil es blühende Departe | ments begünstige, minder wohlhabende vernachlässige. Der der Debatte wird ausgesprohen. Ueber Art. 1 wird ge heime Abstimmung verlangt. Resultat : dafür 163, dagegen 358, also verworfen. (Lange Vewegung) Daru zieht die übrigen Artikel zurück, Noël? s Amendement, eine neue Zählung des Bo den-Ertrages zu veranstalten, damit eine neue Steuer - Repartition vorgenommen werden könne, wird, ungeachtet der Einwendungen des Finanz-Ministers, angenommen. Art, 2 9 U 4 des Einnahme - Budgets werden“ dann genehmigk. Eine Jnterpellation Rigal's über die Zahlen - Differenzen der Wähler nach dem neuen Wahlgesebze gegen früher wird vertagt und die Sihung aufge hoben.

Varts L'Aug, Ber Präsident dem 15. und 20, August antreten, Sie umfaßt Cherbourg, Straß burg, Mcb, Lyon und Marseille. Begleitet wird er nur von den Ministern des Krieges und der öffentlichen Arbeiten, während Ba roche zurübleibt, Dem Progrès du Pas-de- Calais schreibt man aus Boulogne: „Der Unter Práäfekt hatte, ohne Jemand ein Wort zu sagen, den Präsidenten gebeten, ein Fest annehmen zu wollen, welches die Stadt ihm zu geben beabsihtigt. Der Präsident nahm es an. Der Munizipal - Rath, bei welhem nun die Sache zur Verhandlung kam, widerseßte sich aber einstimmig, indem er anführte, daß die Vergangenheit ein solches Fest unmöglich mache.“

Jn den halboffiziellen Abendblättern liest man: „Eine wiener Korrespondenz schreibt Herrn Gustav von Beaumont zur Zeit, als er französischer Gesandter in Wien wär, ein Benehmen zu, welches in Widerspru mit seinen Pflichten stände, Diese Zumuthung ist ganz falsch. Die Regierung kann der vollkommenen Loyalität, welche Herr von Beaumont während des ganzen Verlaufs seiner

chluß

wird seine Reise zwischen

Jahre 1842 mit diesem Grunde abgewiesen worden-und keine Ber=

Sendung bewiesen, nur vollkommene Gerechtigkeit widerfahren lassen.““

E a O T Cd En

| Diese Erklärung bezieht sich auf ein Gerücht, wonach Herr von Beaumont in Wien mit dem Herzog von Nemours wegen Versöh- nung beider Bourbonenlinien unterhandelt haben sollte.

Nach dem neuen Nationalgarde-Entwurfe des Ministeré Ba- roche wird zwar kein französisher Bürger vom Nationalgardedienste ausgeschlossen, der Präfekt ernennt abcr cinen Aufsichtsrath, zur Hálste aus Mitgliedern der Munizipalität, zur Hälfte aus einge schriebenen Natioualgardenz derselbe besorgt die Einreihung der Gar- den und wählt die Offiziere, wenn die Kandidaten nah zweimaligem Skru- tinium in Städten von mehreren Legionen nicht die Hälfte, in Städten von einer Legion niht das Drittel der Stimmen erhalten haben. Die Stabsoffiziere werden durch indirekte Wahl ernannt, Bon der

Regierung -snspendirte Offiziere können erst bei den Gesammtwah-= len wieder gewählt werden, Nach einer gewissen Anzahl Diszipli= narstrafen wird man für zwei Jahre aus den Listen gestrichen. Die gesammte Reorganisation kann auch bei aufgelösten National=- garden erst in Jahresfrist nach Verkündigung Des Gesebes ge- \chehen.

Der Moniteur enthält zahlreiche Veränderungen der Maires.

Großbritauien und Irland. London, 34; ul Jn der gestrigen Abend =- Sihung des Unterhauses wurden die vom Oberhause zu der irländischen Wahl - Bill angenommenen Amende- ments in Betracht gezogen. Lord J. Russell stellte ‘den Antrag, die Qualification von 15 Pfund St. auf 12 Pfd. St. herabzuseßen. Das Oberhaus hatte námlich die ursprünglich in der Bill vorge- | {lagenen 8 Pfd. auf 15 Pfd. St. erhóht. Die vom Oberhause vorgenommene Aenderung, bemerkte der Minister, reduzire die Zahl der Wähler von 264,000 auf 144,000. Seße man 12 Pf. an die Stelle von 15° Pf., so erhalte man 172,000 Wáhler. Eine andere Veränderung, der er größeres Gewicht beilege, verlcße das Prinzip der Bill, welche, statt einen besonderen Anspruch auf Registrirung zu verlangen, die Steuerrolle als von selb si darbietendes Register vorgeschlagen habe. Er rathe dazu, diese Aenderung durchaus zu verwerfen. Beide Anträge Lord J, Russell’s wurden mit bedeutender Mehrheit angenommen. Von den 61 irlándishen Unterhaus-Mitgliedern, welche an der Abstim- mung über Lord J. Russell's Anträge Theil nahmn, stimmten 42 für, 19 gegen die Regierung ; 5 durch Geburt und Juteressen mit Jrland eng verbundene Repräsentanten englischer Wáhlerschaften stimmten ebenfalls mit der Mehrheit.

Nußlaud und Polen. St. Petersburg. Am 22. Zuli starb hierselbst der Geheime Rath Bibikoff.

Am 26, Juli brach hier in einer Tischlerwerkstatt im Hause des Alexander-Newski-Klosters auf Wassili-Ostrow Feuer aus, das ohne weitere Beschädigung des Gebäudes vom L6shkommanto dieses und des St. Petersburgishen Stadttheiles gelö\cht wurde. Mehr Scha-=- den hat eine andere Feuersbrunst angerichtet, die gegen sieben Uhr Morgens dessclben Tages, gleichfalls auf Wassili-Ostrow im Galceren- Hafen, zum Ausbruche kam. Hier wurde ein Haus nebst sämmt- lichen Nebengebäuden völlig eingeäschert und der daranstoßende Flügel cines anderen Hauses von den Flammen stark beschädigt. Ueber die Veranlassung zu beiden Brandschäden ist die Untersuchung eingeleitet,

Dänemark. Kopenhagen, 1. Allg, (B. H.) Fâdr e landet tadelt sehr die Verspätung und Mangcelhaftigkeit der amt-

lien Berichte. És gefalle der Regierung also noch uicht, das Rei tergefecht bei Jagel, wo dice dänische Reiterei gesiegt und 8 Gefan- gene gemacht, mitzutheilen ; so sei noch immer nichts Näheres zu den ersten allgemeinen Zablenangaden über Todte, Verwundete und Gefangene crschienen, 12 Offiziere seien im vorläufigen. Bericht als todt aufgeführt, nun seien aber bereits 32 Offiziere Sonntag in Flensburg begraben; noch weniger erfahre man über die Namen der 462 (statt 104) Gemeinen, die Sonnabend dort begraben seien; statt 2000 solle man nur 800 gefangene Jusurgenten in Schleswig (darunter General Baudissin und Capitain Jeß) gefunden haben.

__ Vorgestern Abend, Nacht und heute sind wieder mehrere Schiffe mit Verwundeten angekommen,

Italien. Turin, 28, Juli. (Ll.) Jn der verflossenen Nacht begaben sich die vier Compagnieen nach Superga, unc der dort ver- anstalteten Trauerfcierlichkeit zur Erinnerung ay Karl Albert bei uwohnen, Die Messe wurde vom Abate Cameroni, Präsident des Emigrations-Comité's, gelesen, und die Emigration selbst war durch zahlreiche Mitglieder derselben vertreten, Eine ähnliche Feier fand au in der Kathedrale zu Turin statt. Die florentiner Blätter Nazionale und Costituzionale erschienen am Sterbetage Karl Albert?s mit einem TrauerrandDe,

Turin, 29 Juli, verlautet, die sardinische Regierung habe auf den von Antonelli eingegangenen Protest gegen die Behandlung des Erzbischofes von Sassari energisch geantwortet Die Armonia widerspriht der Angabe von der Existenz eines päpstlichen Breve, wodurch die piemontesis{hen Bischöfe aufgefordert wurden, dem Siccardischen Geseße zu gehorchen

(Lloyd.) Es

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Genua, 22, Juli, Uo) u Dogenpalaste werden Vor bercitungen zum Empfange einer hohen“ Person getroffen. Der K nig Victor Emanuel hat uns nämlich nach der Inspection der | Marengo sich vereinigenden Truppen einen Besuch im Monate Sey tember zugedacht. Das Lager bei Marengo joll einé Urt Vi monstration gegenüber dem llebungslager bilden, marschall Radebky am linken T essin-Ufer bei Gallerata, Somma und Sesto Calende zusammengezogen hat. Der König beabsichtigt bei seinen Anwesenheit in unserer Gegend die Eisenbahnarveiten 11 Augenjchein zu nehmen und dafür zu jorgen, daß diejelben, wenn möglich, noch im Laufe des Sommers 1851 vollendet scien. Das Dampfschi} „M: zambano'“ wird dem Könige zur Disposition gestellt. Von hie wird Se. Majestät sich nah dem Golf von Spezzia begeben, Militairhafen errichtet werden soll. Die Fregatten, Briggs, Kor vetten, Schooner der Königlichen Marine würden alsdann dahin verlegt werden, um in unserem Hafen mehr Raum für die Han dels\chiffe zu gewinnen , deren Zahl sich, wie man hot, durch dic mit Ercffnung der Eisenbahn zu erwartende Steigerung des Ver kehrs bedeutend vermehren wird, .

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Modena, 29, Juli, Laut Dekret vom 24. Juli sind die ZJe- suiten wieder aufgenommen, ihre Güter wurden ihnen zurückgestellt und ibnen die Erlaubniß ertheilt, am 1. November in Modena, Reggio und Massa Schulen zu errichten.

Wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus. Zweites Auftreten von Frl, Rachel, Sonnabend, den 3. August.) Frl. Rachel wählte zu ihrem zweiten Debüt die Rolle der Hermioite

in der Andromache des Racine, Jhr Spiel war heute ein wesentlich an-

deres, als am Donnerstag, bedingt vielleicht dur die Verschiedenheit der Dichtungen,