1850 / 216 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Hannover. Hannover, 3. Aug. (Wes. Z.) Es ist heute fol- \ : „Bekanntmachung des Königlichen

Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung eines eleftro-

magnetishen Telegraphen zwischen Bremerhaven und Kuxhaven,

Unter Bezugnahme auf. den §. 2 des Geseßes vom 24. Vez v, J., betreffend die Bestrafung von Verbrechen gègèn die Sicher- heit des Betriebs der Telegraphen, so wie auf Unscre Bekannt- machung von demselben Tage, betreffend die genehmigten Telegra- phen-Anstalten, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, Laß mit Genehmigung der Königlichen Regierung ein dur Privat- Unternehmung begründeter elektro Richtung ven Bremerhaven auf Kuxhaven gen, Dorum, Midlum Hannover, den 29, Juli 1850. nisterium des Innern,

gende Bekanntmachung erschienen

- magnetischer Telegraph in der iber Widdewarden, Vin zur Ausführung gebracht

und Altenwalde : ung Königlich hannovers{ches

Stuttgark, ( Gerichtshof hielt heute seine erjte den vou der Landesverfsammlung der von Wächter

TKürttemberg. Der Staats - um die Anklage gegen fassungs-Verleßung bef zu begründen. i Sämmtliche Ráume sind mit ZU} unteren Räume hinter den Siben blifum eingeräumt. t leer. Jn der Mitte des Saales siven d ar: der Staatsgerihtshofs - Präsident von Bezzenber seiner Rechten die Königlichen Mitglieder : Reinhardt aus Ulm, “Direktor von Gaupp au 5 bunalsrath von König aus Stuttgact, Direktor von Breitschwert aus Ober - Tribunalrath von Teuffel und von Ege aus Stutt- Zur Linken die ständischen Direktor a. D. von Baur, Paul Pfizer, Ludwig Uhland, Obe Steuerrath Zeller.

chuldigten Staatsrath

vórern dicht besetzt, au die neten sind dem Pu der Abgeordneten ie Richter in einem Halb

der Abgeord Die sonstigen Pläße

Direktor von

1s Ellwangen, Ober-Tri-

Ober =- Tribunal Ober - Justizrath Kübel, r - Tribunal - Prokurator Stcudel und Ober- Nachdem die Richter Plaß genommen hatten, trat der Beklagte, Staatsrath von Wächter-Spittler, ein und nahm an einem Tische den Richtern gegenüber seinen Play ein, eben so Präsident Schoder und sein Stellvertreter

Mitglieder :

Sit bi R t R E O E I R Er ae irn r E

der ständische Ankläger :

Lr

E de G g E M C I E i E

Hierauf eröffnet der Präsident des Staatsgerichtshofes, Bezzenberger, die Sißung damit, daß er einen ge Ueberblick über die von der leßten außerordentlichen Landes Ver- sammlung erhobene Anklage gegen Den Staatsrath Freiherr von Wächter-Spittler, gewesenen Chef des tigen Angelegenheiten, giebt. daß Staatsratl des sogenannten Interims und dur 3 ner Aufstellung vie württembergi| betreffende Beschluß der Landes - sogleich dem Präsidenten des cher nicht verfehlte, Lebterer hat sh inzwischen mit de

Departements ter auswär- Die Anklage geht bekanntlich dahin, Freiherr von Wächter - Spittler durh Abschließung ustimmung zu der münche- che Verfassung verleßt habe. T Versammlung wurde seiner Zeit Staatsgerichtshofes mitgetheilt, wel- hof zusammenzuberufen. m Gegenstande vorbereiteud be „Es sind zet, sährt der Präsident fort, nahezu 31 Igahre | seitdem die Rechte des Volks durch die Versassungs-Ur-

tunde festgestellt worden sind, und seitdem in der Einrichtung ves

tagts-Gerichtshoses eine Schubwehr gegen Eingrisse in vie Ver-

Heute i} es das erstemal, daß der Jür alle Zuhörer wird die

den Staatsgerichts

fassung errichtet worden ist. Staats = Gerichtshof zusammentritt. Verhandlung das hochste Interesse bieten, nicht weniger für das Der Zustand Desselben is jeßt von ver Art, daß ein strenges Festhalten an den gegebenen Verfassun Rettungs - Anker / durchdrungen genstandes, den Verhandlungen mit Stille folgen. hof glaubte, jede Erwägung der Frage, ob die Anklage materiell be- gründet sei, ausseében zu sollen bis auf erfolgte Anklage und Ver- Sié, Herr Staatsrath, sind daher nur Beklagter, nit

größere deutshe Vaterland.

Anwesenden, Der Gerichts-

theidigung. Angeschuldigter.““ ierauf verliest- der Stellvertreter des Anklägers, Rechtskonsu- lent Feber, die Anklage-Akte, was fünf Viertelstunden in Anspruch Der Antrag geht dahin : der Staats-=Gerichtshof wolle in 203 der württembergischen Verfassung ausspre- chen, daß der provisorische Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr von Wächter-Spittler, wegen Verleßung des 6. §5 derselben Verfassung von seinem Amte zu entfernen sei. Der Beklagte, Staatsrath Freiherr von Wächter-Spitt hierauf das Wort. „Zählen Sie uicht,“ sagt er, „auf eine {óne, glänzende Vertheidigungsredez ih müßte zu meinem * Bedauern diese Jllusion zerstören. Es ijt ] in diesem Saale viel Gebrauch mit Phrasen einfache und Beweggründe Anklage der Landesversammlung bietet mannigfache eigenthüm- Wenn die Landesversammlung von Rechte dec Anklage vor dem Staatsgerichtshofe ren nur ein einziges Mal Gebrauch machte, so könnte man glau- ben, der vorliegende Fall müsse ein grasser sein, muß ich aber eine Bemerkung entgegenhalten, die Robert M seinem ausgezeichneten Werke über die Verantwortlichkeit der Mi- Derselbe sagt nämlich, daß solhe Anklagen nur gsten, ungeordnetsten Zeiten vorkommen, wo die Par teileidenshaft eine Hauptrolle spielt, Ob auch in dem vorliegenden Falle Parteileidenschaft mitunterläuft, das is nicht meine Sache, untersuchen. Erscheinung ,

Anwendung des §.

ler, ergreift

E

Es ist in der neuesten Zeit auch

mich, aber

Thatsachen keschränken,

liche Erscheinungen dar.

Diesem Scheine

nister gemacht hat, in den unruhi

auffallende

Deutschland herr\{cht, und die alle deutshen Regierungen haben, die Ansicht näm lih, daß dex deutsche Bund noch besteht, Landesversammlung allein is es, welche dieser Ansicht nicht beipflich Also Württemberg allein soll den deutschen Bund nicht aner kennen, und der Minister, welcher dieser durch ganz Deutschland herrschenden

Die württembergische

cigenthümlicher das lange Zaudern, Seiten der Landesversammlung stattfand. verheimlicht, zurüdckgehalten Dezember vorigen Jahres der Landes-Versammlung bungen, denen ih später angewohnt, _Tadels, der Anklage ausgesprohen worden. Erst ®) wurde das Ministerium, wurde das Publikum roorgetretenen Anklage über st der Umstand, vaß die nit gegen das Gesam feine Unterscrif ge Rücksprache mit dem Ge diesen Angelegenheiten heimen Rathe ist die Sa _Auh bei diesem hat ets erflärt, daß die Gleichwohl i} die A Hat man vielleich

habe, am 7,

In den vielen Si

vlöpli mit ve ci Eine dritte Anklage nur gegen mi mt=Ministeriuum erhoben struction erlassea, : Ministerium. stimmig gehandelt, der Berathung unterstellt w6 stimmigkeit stattgefunden, regierung so geh gegen mich allein erhoben worden,

andelt habe, nflage n Je nur t geglaubt,

1350 i d E mit mir am leichtesten fertig zu werden? Oder ist etwa e O Motiv, daß man mich vorzugsweise beachtet hat? La S G ich nur stolz sein. Ein auffallender Umstand ist es end id, n l hi Anklage: gegen einen- Minister erhoben worden ist, Der gar E mebr im Amte steht, E& f gejagt worden, man : ar einen Ministertod , ih habe aber diejen Lo0 mix selbst gege ey weil ih meine Ueberzeugung nicht einer höheren Anst, j N auc die richtige sein mag, opfern wollte. Vin ich also glei R, mebr im Amt, so- ist es mir doh schr erwünjcht/ mich übel e vorliegenden Anschuldigungen, die in diejem Saale schon so leidê- schaftlich verl andelt worden sind, im Angesicht meiner Richter, im Angesicht des ganzen Landes vertheidigen zu können. D gehe nun zur Sache selbst über: die erste Frage und der Nerv de1 Ae ¿en Anklage ist die Frage, ob der deutsche Bund noch fortexistirt Die Anklage beruft sich dagegen auf die Existenz der frankfurter ichs - Verfassung, welche als Landesgeseß in Württemberg ver- fündigt worden, von der Krone feierlich anerftannt worden ist. Aber : jener Klaujel

Lig

ie? Es if {on oft auch in diesen Raumen von

“/ 3 s { 'ck Onorfonnuina N S iten Der Krone die Rede gewejen, welche die Anertennung von Dell Ov LONE j

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an die sich von selb verstehende Bedingung knüpft, day die Reiche

Bersassung für ganz Deutschland gelte. L

beruft sich darauf, daß diese Klausel wieder entfernt worden je1, A N c G D 447 ton Nopvito her Aus dieser Weglassung schließt sie auf einen Verzicht. Aber mil

Unrecht, denn sie ist“ ein Postulat des gesunden Menschenverstan

ves. Der Redner beruft fich außerdem noch auf die Autoritäl

Le L

Nönmier's, dieser habe mehrmals, am bestimmtesten am 11. Ve

zember 1849, sich in der Landes-Versammlung in der gleichen Rich- tungaus- gesprochen, daß die Reichsverfassung ohne Reich etwas Un- venkbares sei. Hat sie aber ein Reich? Oesterreich und Bayern haben sie entschieden zurückgewiesen, Preußen, Sachsen und Hannover

(ehr bedeutend modifizirt. Die württémbergishe Landes Versamm

lung ist es allein, die sie noch anertennt, Warum aber hat fie nicht schon gegen das März - Ministerium das gleiche Verfahren oingeleitet? Dieses hat ja sogar die Nationalversammlung gesprengk,

arum nicht gegen das Oktoberministerium in den ersten Tagen jetnes

Bestandes? als es den Eid auf die Reichsverfassung aus der Eides formel gestrichen. lich ausgesprochen worden.“

einer revidirten Verfassung mit eben so großer Verwundernng als Beruhigung Stellen, wie folgende: „Vie Reichsverfassung ist fr

«

‘¡ner Ergänzung oder Abänderung bedarf, fann dies nur von ei

: ! af Ch off ck 3 "GorminD- ner National - Versammlung geschehen. Solllen unubêrwin®?

liche Hindernisse d Verfassu gl! A Sie sehen, daß auch der Aus\s{huß der Landes Versamm lung im Ganzen dieselbe Ansicht mit mir hat. Eine Min D

erheit {ließt die Aufhebung des deutschen Bundes aus

rem Bundesbeschluß vom 7. April 1848, in welchem die einzu

Ld

An und für si \ch{on ist es gefährlich, aus einzelnen Worten einen Die württembergische Ber-

solchen bedeutsamen Schluß zu ziehen. | e sammlung im Jahre 1819 wurde jogar 1n amtlichen Staatsurlun

Ten eine fonstituirenre genaunt, und doch hatte Dieje ? vie Verfassung nicht allein zu Stande zu bringen, j

\ «4 5 i . p ( 1 4 , Ci: | und do hat dieselbe nux in Uebereinstimmun

| württembergische Verfassung abzuändern. Ueberdies ist das Wort | fonstituirende Versammlung“ ganz deutlich erklärt in dem Bundes= | Beschluß vom 413. März 1848, auf welchen ver Beschluß vom | 7. April 1848 sich bezieht. Es he¡ßt darin, Der Bundestag, von der Ueberzeugung durchdrungen, daß zur Abänderung der Bundes= Verfassung die freie Zustimmung einer allgemeinen Volksvertretung nothwendig ist, beschließt, den Entwurf der neuen Verfassung einer fonstituirenden Versammlung zur Annahme vorzulegen. Auf diesem Beschluß beruht der Bundes - Beschluß vom 7. April 1848; Die

Auflösung des deutschen B

Geseße der National - Versammlung über die Einseßung einer pro=- visorischen Centralgewalt für Deutschland. Hier wird der Aus- ruck der deutsche Bundesstaat gebraucht, und man folgert daraus, daß der deutshe Bund aufgehört hat, daß derselbe in einen Es giebt Schulausdrücte, denen im

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Bundesstaat übergegangen. Leben keine solche Gestaltung entspricht, wie in der Theorie, Ueber-

dies- haben viele Staatsrechtslehrer in Deutschlaud behauptet, der

veutshe Bund habe wesentlihe Merkmale eines Bundesftaates a1

sich. Wenn man aber beschlossen hat, der Verein der deutschen Staaten solle im ein eugeres Banv übergehen, fo folgt varaus noch nicht, daß der bisherige Verband ausgelöst sei, sondern nur, daß

man bestrebt ist, den bisherigen loseren Verband, den Staaten bund, immer mehr einem Bundesstaat zu nähern, aufge

hört hat dadurch der Bund noch nicht, wie könnte dieses

sein, ehe der engere Bund eingetreten ist? Auch die provisorische Centralgewalt ist stets von der Ansicht des Fortbestehens des deut- \{chen Bundes ausgegangen, sie hat Matrikularbeiträge nach den Grundnormen des deutschen Bundes ausgeschrieben, sie hat nach den-

4, M

elben Normen die Erfüllung der Verpflichtungen, welche die Mi

[litairverfassung vorschreibt, verlangt und in jeder Beziehung diese {

Normen gehandhabt. Aufgehört hat der Bund nicht, er ist otel leiht nur ein etwas engerer geworden. Man hat ferner. aus d

Art. 13 des Gesetzes aewalt das À (

Aufhören des Bundes geschlossen, nämlich aus den V

dea Bundes. In der Urkunde über die leßte Sißung der Bun destags-Versammlung heißt es nah Aufzählung der Befugnissc

derselben: Die Bundes-Versammlung überträgt die Ausübung

ovieser Befugnisse Namens der deutschen Regierungen an die provi forische Centralgewalt, aufgehört, sondern ihre Ausübung ist übertragen worden. Aller-

dings hat die National - Versammlung im Bollgefühl ihrer Gewalt allein handeln zu können geglaubt, es sind daher in derselben Anträge auf Null- und Nichtigkeitserklärung jener Uebertragung

per Bundesversammlung gestellt, allein die Dringlichkeit wurde den

selben verweigert, und es wurde niht mehr weiter die Rede davon; die Nationalversammlung getraute sich niht darauf zurückzukommen. Wenn die Ansicht, daß der deutsche Bund aufgehört habe, keines- weges bewiesen werden kann, so folgt andererseits klar aus den Vorgängen bei Abschluß des Jnterims, daß der Bund von allen Selbst von Preußen is die Fort- existenz des deutschen Bundes ausdrüctlich anerkannt worden in den Reden, mit welchen der König von Preußen den Fürstenkongreß in Ber- lin eróffnete, Man will aber aus dem fehlenden Organ auf das Aufhören ves Bundes schließen. Daß darin ein Mangel liege, ist allerdings wahr und \{chmerzli{ch , anzuerkennen, aber der Bund hört damit nicht auf, sondern es besteht damit nur die Verpflichtung , ein sol- ches Organ zu \{chafen, Ich komme auf die Folgen, welche das Aufhören des deutshen Bundes haben soll, und ih weiche auch hier

Regierungen anerkannt wird,

er Anklage nicht aus, Es wird hier Gewicht gelegt auf das estehen des Artikels 14 der Bundesakte, welche die Rechte der s0-

ie Landes-Versammlung

Das Prinzip ist ja damals schon eben so deut- Der Redner findet ferner in einem von dem Ausschusse selbst der Versammlung vorgelegten Entwurf

Rürttemberg gültig; sofern dieselbe zu ihrer Verwirklichung

die Reichs - Verfassung unmöglih machen 2c.

ferufende Nationalversammlung eine fonstituirende genannt wird,

e Versammlung ondern dur Vereinbarung mit dem König. Auth die aufgelöste Landesverjamm= lung wird nicht selten in Erlassen eine verfassungrevidirende genannt, G mit der Regierung die

zundes wird ferner geschlossen aus dem

F E dem über vie Einseßung der provisorishen Central- n Worten: Mit dem Eintriit der provisorishen Centralgewalt hört das Beste- hen des Bundestags auf. Wohlgemerkt, des Bundestags, nichl

Keinesweges haben „also diese Befugnisse

genannten Mediatisirten enthält. Die Wirksamkeit des Ark. 14 hat aber in bedeutenden Punkten durch die Grundrechte und die Landes- geseßgebung eine Aenderung erfahren, und dies macht das unschäd= lich, was mir vorgeworsen wird, Welche Folgen hätte aber eine Nichtanerkennung des Bundes gehabt? Die Krone mußte ein Ministe

rium aus Männern der Mehrheit der aufgelösten Landesversammlung ernennen, die württembergische Regierung: würde die _Bundes= matrifularbeiträge verweigern, das 8. Armee-Corps bestände nicht mehr. Die Folge wäre, daß wir in weniger als drei Wochen Exe

futions-Mannschaft aus Preußen und Oesterreich im Lande hátten und angehalten würden, unsere Pslicht zu thun als Mitglieder des Bundes, der nah der Grundversahjung ein unauflösliher ist. Es würde das lebte Band, welches die deutshen Staaten zujammen=- hält, aufgelóstt werden, und cine Reihe souverainer europáischer Staaten “würde entstehen; was wäre die olge hiervon für die Nationalität Deutschlands gewesen ? Ih „weiß eé, daß der deutshe Bund das Verlangen der Nation nach Nationalität nicht vollständig befriedigt. Aber daraus folgt nicht, daß auch dieses Band zerirümsnert werden soll, sondern daß der Bund zeitgemäße Erneutrung bekomme, _Weun der deutsche Bund fortexistirt, so ist das Verhalten des Ministeriums be! Uh

schließung des Juterims in einem ganz anderen Lichte auszusa}jen, als in der Anklage. Besteht der deutsche Dund noch, jo fonnte au ein anderes Centralorgan erschaffen werden, und zwar durch die Regierungen. Denn diese waren es, welche über den Bund zu ( f nicht die Landesvertretungen. Allerdings 1 1n

beschließen haiten, l L e A der Gedanute übergegangen, daß an Rolksvertretung mit zu beschließen habe über die Gestaltung De

lands. Dieses Bewußtsein habe tich in Der Ratificationónote LDbet : tembergs über das Interim aufgenommen, allein hieraus [olg FEINE Anerkennung einer Volksvertretung im Sinne der Anklage, keine Anertennung für eine einzelne Volksvertretung Eben |o V

Recht für eine Volksvertretung in dem Gejebe über die des Reichsverwesers zu finden Stände aber auch der saß fest, daß zux Schaffung einer Centralgewalt dis lite

war um jene auch)

Nechts Mit beralhung einer Volksvertretung uöthig sei, 0“ eit cine solhe unausführbar, und ih beziehe mich in diesem Betreff auf Mohl’s Autorität, der hierin ful einen Minister eine Entschuldigung findet. Die Bundesbeschlüsje vom 30. Márz und 7. April 1848 sind keine allgemeine Norm, nur für einen einzelnen Fall bindend, für weitere Gálle haben fie nur als Analogie eine Bedeutung. Aber gejeökt, die Bevusung einer neuen fonstituirenden National - Versammlung wäre rechtlich noth wendig gewesen, so wäre sie eine Unmöglichkeit gewesen. Der be rühmte Rechtslehrer Robert Mohl entschuldigt einen Minister wegen Nichtbeachtung der Verfassung für denckFall, daß die Vollziehung der Verfassungs - Vorschriften dur@) Hindernisse, die derjelbe nicht verschuldet hatte und mit den thm zu Gebot stehenden Mitteln nicht aus, dem Weg räumen kann, unmöglich ge macht ist. Die allgeineine Schuld aber kann “gewiß die einzelne Re gierung, das einzelne Ministerium nicht tressfen, Lay aber ein Jn- terim als Centralpunkt geschaffen werde , ist gewiß s{hon deswegen nothwendig gewesen, va die deutschen Festungen jedem [remden Handstreich, das Kriegs-Material ver Verwahrlojung preisgegeben gewesen wäre. Der Vorwurf, daß es blos in die Hände zweier deutschen Mächte, der beiden Großmächte , gelegt worden, sindet ebenfalls in den Umständen feine Entschuldigung z denn wohin hätte cine solche Unterhandlung über Theilnahme aller einzelnen Staaten geführt? Und zwei find ja immer noch besser , als eine, indem | Oesterreich hinter dem Reichöverweser allein die regierende Mach! gewesen wäre, Unter diesen Umständen verklagt man mi aljo we gen Verfassungs - Verleßung, während überdies die Zustimmung der Landes - Versammlung gar nicht nöthig gewesen ist, da es fich um einen Vertrag mit deutschen, nicht fremden Mächten gehandelt.“ Der Angeklagte beginnt nah einer kurzen Pause mit der Vertheidigung gegen den Punft der Anklage, der den Beitritt zur münchener Uebereinkunft betrifft: „Die “deutschen Staaten haben sih vor dem Abschluß jener Uebereinkunft in zwei Parteien grup-

pirt gehabt, von denen die eine so hartnäckig auf ihrem Sinn be stand, als die andere. Eine Vermittlung zwischen beiden Seiten anzubahnen, ist der Zweck der Uebereinkunst géwesen. Diese ist aber nur moralisch, nicht rechtlich bindend gewesen als Vorschlag. Jst das Machen eines gemeinsamen Vorschlags eine Verfassungs= Verleßung? Der Vorschlag sollte ja blos Grunzlinien enthal ten für eine ers zu bewerfstelligende Vereinbarung, Leßtere ist

nach Artikel 19 der Uebereinkunft selbst einer einzuberufenden Na {(ional-Versammlung vorbehalten gewesen. Das Wahlgeseß ist nun allerdings ein octroyirtes , allein ein anderes Wahlgeseß besteht nicht. Wenn man die miünchener Uebereinkunft zur Hand nimmt [0 findet man, daß die Zustimmung der einzelnen Landes - Reprä sentationen vorbehalten worden is , und eine Zustimmung von 35 Stände - Versammlungen über das Detail konnte umndöglich vo1 behalten werden. Auch in der bayerischen Kammer ist die Frage wegen der Zustimmung aufgeworfen und von dem Minister ge antwortet worden, daß die allgemeine Zustimmung vorbe- halten worden sei, wobei sihch die Kammer beruhigte. T babe

noch des Borwurfs zu gedenken, als ob ih die Grundrechte vprcis gegeben habe. Ich glaubte hier Donk zu verdienen. Es war in a Verhandlungen über die münchener Aufftellung hiervon niclt

A: S VIL JICVT 5

Mt es ift auch ungegründet, daß der Negierung schon zum Sorge der Widerstand Desterreichs dagegen _befannt gewesen fei. ohl aber hatten sich Bayern Und Sachsen gegen die Aufnahme derselben erklärt. O ate 0 bin fein Ver ehrer der Orundrechte in ihrem Ganzenz manches {i den

selben ist undurhführbar , manches würde das Bewußtsein des Volkes tief verleßen, Gleichwohl hielt ich es für Pflicht, da- sür zu sorgen, daß die Grundrechte bei Feststellung der Verfassung Deutschlands gesichert werden, Ich habe die Vorausseßung der Aufnahme der Grundrechte in die- Ratification der münchener Auf= stellung von Seiten Württembergs aufgenommen. Freilich unter Vorbehalt der Revision derselben. Sie is {hon erförderlich in Bc

treff der Punkte, welhe sich auf ganz Deutschland bezie

hen. Man hat behauptet, Württemberg hätte zurüdcktre- ten sollen, nachdem sich Oesterreih gegen die Grundrechte ez

klärt, Jch frage, ob dies klug und angemessen gewesen wäre, Wir hätten wohl die Grundrechte für uns behalten, aber wir wdä

reu auch allein gestanden. Wenn wir beharren, uns keiner Ver- sassung anzuschließen, als mit den Grundrehten , so werden wir stets allein stehen, Zum Schluß nur noch ein ernstes Wort und eine dringende Bitte. Jh gelte nah den einleitenden Worten des Präsidenten bei dem Gerichte nit als Berbreher, wohl aber bei der Landesversammlung, Ih berufe mich bei meinen Herren Rich- tern auf eine 30jährige vorwurfsfreie Dienstleistung im Staate und auf ein Privatleben ohne Makel. Jch bitte meine Herren Rihter, geñau und streng zu prüfen, ob ih die Berfassung des Landes ge-

wahrt oder mißachtet habe, Habe ih Das lestere gethan, so bitte ih, die h6chste Strafe auszusprehen. Ich glaube aber, ih habe

nach Verfassung und Recht gehandelt, Habe ih aber nah dem Erachten meiner Herren Richtér die Verfassung gewissenhaft gewahrt, so sprechen Sie es mit Entschiedenheit aus, damit die Hirngespinnste,

welche die Staatsgewalt auf jede Weise zu lähmen bemiiht sind und unabseßbares Élend über unser Volk bringen, zur Ruhe gebracht werden. Sollte dieses das Ergebniß der heutigen Verhandlung sein, so sei dieseibe, in welcher es mir vergönnt war, mich zu vertheidi- gen, eine gesegnete.“

Schleswig-Holstein. Rendsburg, 4. Aug. (Alt. Merk.) Der so eben erschienene vierte Armeebericht des Generals von Willisen lautet :

„Seitdem ih nun eine volle Uebersicht über die blutigen Tage des 24, und 25. Juli habe, muß ich zuerst bestätigen, daß unser Verlust besonders an Offizieren groß gewesen. Wie s{hmerzlich aber auch dieser Verlust, er ist an sich das s{&önste Zeuguiß für die Truppen. Alle Bataillone ohne Ausnahme sind im Feuer gewesen. Es gab feine Reserve mehr; unv dennoch sind auf dem Rückzuge dem Feinde nux unsere {wer Blessirlen in die Hände gefailen, er wagte nicht, uns zu folgen. Die Bataillone, welche dur ihre Stellung am meisten Gelegenheit hatten, sich - auszuzeichnen, waren das 4te und Ite Jägercorps, das iste, Ate, óte, 7Tte, 9te und 10te Bataillon: General von der Horst hat mit seltener Entschlof senheit seine Brigade bei Stolck dem Feinde entgegengeworfen, ihn padurch im Marsche überrasht und ihm die größten Verluste beige bracht. Als die Uebermacht sich gegen ihn wandte, hat er mit glei cher Festigkeit sih auf, den Feind geworfen, der ihn zu umgeben drohte, und seine braven Truppen in die Stellung zurückgeführt. General von Baudissin warf am Abend des 24sten mit feiner be- fannten Tapferkeit den Feind bei Sollerup über die Treene zurü; am 25sten war er, wie immer an der Spibe feiner Truppen, unter den ersten, welche verwundet wurden. Der Brigade - Major von Gagern übernahm die Führung der Brigade mit bestem Erfolg.

„Der Oberst von Gerhard, als Führer der Avantgarde, hat sich als ein eben so thâtiger, als tapferer Offtzier gezeigt und fich in wenigen Tagen das unbedingte Zutrauen seiner Truppen er worben. Ein Schuß am linken Vorderarm hat ihn seinen Truppen keinen Augenblick entzogen. Oberst von Abercron hat seinen Ruf

tapferer Offizier von neuem bewährt.

„Die Artillerie hat unter der umsihtigen Leitung des Obe1 sten von Wissel sich mit größter Auszeichnung geschlagen. Unter den Batterie-Chefs haben sich der Hauptmann Gleim und der ge tödtete Hauptmann Krause besonders ausgezeichnet. ]

„Die Kavallerie hat, wo sie Gêlegenheit hatte, zu handeln, wie die Eskadron, welche die leßte Attacke auf der Höhe von Id stedt machte, gezeigt, daß sie, wo sie Terrain findet, das Beste lei- sten wird,

„„Die Offiziere meines Stabes haben sich säunmtlich durch größ- ten Eifer, unermüdliche Thätigkeit und Kaltblütigkeit ausgezeichnet. Der Chef des Stabes, Oberst von der Tann, zeigte sich, wie er be fannt ist, eben so umsi{htig als eutschlossen; er ist zuglei der tapferste Soldat. Major Wyneken, der Souschef des Stabes, ist ein eben so wissenschaftlich gebildeter, wie thätiger und tapferer Of- fizier und jeder Aufgabe gewachsen. Jch werde in einem Armeebe- fehle eine ganze Reihe der Tapferen aus allen Graden nennen, welche sich besonders hervorgethan. Die öffentliche Anerkennung mit dem lohnenden eigenen Bewußtsein ist das Einzige, was wir bieten können, der edlen Gesinnung aber, welche Alle belebt, der \{chönste tohn

„Von weiteren Begebenheiten habe ich seit dem 27. Juli nichts von Bedeutung zu berihten. Zwei Esfadronen unter dem Rittmei ster von Puttkammer machten am 29sten eine Rekognoszirung über vie Sorge bis vor die Thore von Schleswig und griffen zwei feind lihe Esfadronen, welche ihnen entgegenkamen, rasch und entschlossen an, gingen aber später zurück, wie es in der Aufgabe lag, ohne vom Feinde verfolgt zu werden. Die Armee hat sh erholt und aus geruht z sie steht auf \hleswigschem Boden und erwartet mit Unge- duld die Erneuerung des Kampfes. In direkter und unmittelbarer Verbindung mit Rendsburg is die Armee stärker, als sie bei Jd-

stedt war. Es könnte uns also nur eine zweite und eine dritte Schlacht vom {chleswigshen Boden vertreiben, und sie würden blu iger fein als die erjte.

Hauptquartier Rendsburg, am 4. August 1850

Der fommandirende General (d) On WUIIIEN.

Flensburg, 31, Juli, (H. C.) Hier sind folgende Bekanntk-= machungen erschienen :

Nachdem die bisherigen Mitglieder der {leswigschen ODber- Difasterien entlassen worden sind, wird in Belreff der interimijti chen Wahrnehmung der zum Geschästskreise dieser Vber - Dikaste rien gehörenven Geschäfte Folgendes verfügt. §. 1. Die Unter Kriminalgerichte sind bis weiter besugt, auch in solchen Fällen, wo nach ihrem rechtlihen Erachten eine {werere Strafe, als eine cin jährige Zuchthausstrafe verwirkt is, die Strafe zu erkennen und zur Vollziehung zu bringen, jedoch mit Auss{chluß der Todesstrafe, Wenn der Angeschuldigte gegen das abgesprochene Crkenntniß ein Rechts mittel ergreift, so hat das Gericht die Supplications\{rift mit Berich an den außerordentlichen Regierungs-Kommissär für das Herzogthum Schleswig zur weiteren Verfügung einzusenden. §. 2. Die das forum SUPerins fortirenden Personen und die ‘demselben unmittel bar unterworfenen Immobilien sind bis weiter der Jurisdiction der Untergerichte, in deren Bezirk sie ihren Wohnsiß haben oder bel gen sind, unterworfen, §. 3. Alle zur Verhandlung bei den Ober= dikasterien angeseßten Rechtssachen werden bis weiter ausgeseßt. G. 4. Wenn wider Die von einem Untergerichte, zufolge der dem= selben nach der bisherigen Geseßgebung zustehenden oder durch den §. 2 dieser Bekanntmachung bis weiter beigelegten Kompetenz, abgegebene Entscheidung ein Rechtsmittel in Fällen, wo sol ches nah der bisherigen Geseßgebung zulässig is, eingelegt wird, \o i}, falls nach dem Erachten des Gerichts Gefahr hein Berge it, oer die eine oder andere Partei darauf besteht, vie Supplicationsschrift in der geseßlichen Frist an den au- ßerordentlichen Regierungs-Kommissär zur weiteren Verfügung ein- zusenden z übrigens aber werden alle Fatalien, so weit es erforder lich fein möchte, salvirt. §. 5. Jn allen übrigen Fällen sind die Eingaben, Anträge und Berichte, welhe nach der bisherigen Ge sebgebung an die Ober Dikasterien einzusenden waren, bis weiter an den außerordentlichen Regierungs-Kommissär zu richten. §. 6. Die Wirksamkeit des bisherigen s{hleswig - holstein - lauenburgischen Ober-Appellationsgerihts wird in Beziehung auf das Herzogthum Schleswig bis weiter suspendirt. Wonach sämmtliche Behörden und Beamte, \o wie überhaupt Alle, die es angeht, sich zu achten. Flensburg, den 29. Juli 1850, Tilli sch.“

„Es ist zur Kunde der unterzeihneten Behörde gekommen, daß viele niht angemeldete Kriegswassen und Requisite, auch heimliche Waffen, als z. B. Stockdegen u. st. w.,, so wie endlich sogenannte" deutsche und \{leswig - holsteinische Fahnen hier vorhanden sind. Den Einwohnern des hiesigen Polizei - Distrikls wird es daher bei Vermeidung schwerer arbitrairer Strafe hiermit anbefohlen, alle Kriegswaffen und Requisite, mögen selbige nun unserer oder der holsteinischen Armee zugehören, namentlih auch älles Geräth, wel= ches unsere Armee 1848 hier zurückgelassen, so wie alle heimlichen

Präsidenten der Republik vom 31. Juli üb Postgebühren in Zeitungs - und Druckschriften - Verkehr mit dem Auslande :

Geseß vom 16, Juli 1850 und auf die Poslverträge , Zeitungs- und sonstigen T und dem Auslande regeln, auf den Bericht des Finanzministers, wie folgt :

1351

Waffen und die sogenannten schleswig —holsteinishen und deutschen Fahnen: innerhalb 48 Stunden auf dem Rathhause abzuliefern, Flensburg, den 30, Juli 1850. Die Ober = Polizei = Behörde, Lassen.“ -

i '| Aufolys Requisition der hiesigen Kommandantschaft wird es

hei Vermeidung s{werer arbitrairer Strafe Jedem ohne Ausnahme, der in der s{leswig - holsteinischen Armee gedient hat und augen-

blickdlih si im hiesigen Polizei-Distrikt aufhält, hiermit anbefohlen, si{ch übermorgen, den 1. August, des Vormittags zwischen 8 12

Uhr, auf dem Rathhause persónlich, in Krankheitsfällen aber srift- lich, zu melden. Flensburg, den 309. Juli 1850. Die Ober-Po- lizei-Behörde, Lassen.“

Hldenburg. Oldenburg, 3. Aug. (Wes. Ztg.) Die erwartete Reduction und neue Organisation unseres Militairs ist gestern erfolgt. Der neuen Einríchtung liegt, was die Forma tion und die Diensteinstellung anlangt, die vor dem Jahre 1548 bestandene bundeëmatrikularmäßige Militair - Leistung zum Grunde, mit der Abweichung jedoch, daß die originale Kavalleriestellung, zu

welcher Oldenburg im Jahre 1848 dur Beschluß der damaligen Centralgewalt unter Aufhebung der dieserhalb bisher genossenen und ohnehin \{chwerlich mchr haltbaren Befreiung gezwungen wurde, beibehalten is, In Folge hiervon werden die bisherigen 5 Infan ierie-Bataillone auf 3 reduzirt und zu einem Regimente vereinigt, wobei das eine Bataillon ein Reserve - Bataillon bildet. Das Birkenfeld befindliche leihte Jäger - Bataillon bleibt beibehalten Jäger - Abtheilung zu 3 Compagnieen, wovon eine als e Compagnie. Die noch in der Ausbildung begriffene Formation dor Kavallerie und Artillerie ist bis jeßt unverändert geblieben.

Dlbenburg, 83. Angust, (ll, Vot v. M., Morgens, hier vernonmmene starke Schießen seewärts rührte von einer Flotte (ob der schwedischen oder russischen is ungewiß) her. Dieselbe war am Abend vorher, nach einigen 17, nach ande ren 21 Segel stark, zwischen Hohwacht und der diesseitigen Küste angekommen und vor Anker gegangen. Die Schiffe lihteten am 31sten Morgens die Anker; einige derselben ab, worauf 6 Segel nach Kiel zu steuerten, die übrigen aber den

Cours zwischen Fehmarn und Laaland hielten.

F (T 2 - D A r.) Vas anm oVsten c |

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PVrecklenburg - Strelis. Neustreliß, 3. Aug. Die Ns\tr. Ztg. meldet Folgendes: „Durch die kürzlich zu Doberan stattgehabte Verlobung Sr. Hoheit des Herzogs Georg von Mecklen burg mit Jhrer Kaiserlichen Hoheit der Großsürstin Katharine von Rußland, Tochter des hochseligen Großfürsten Michael von Rußlaud, ist Se. Königliche Hoheit der Großherzog und die Großherzogliche Familie in hohem Grade erfreut worden.“

Vorgestern Abend sind Se. Königliche Hoheit der Großherzog, gestern Mittag Se. Hoheit der Herzog Georg und gestern Abend Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin und Jhre Hoheit die

Herzogin Karoline von Doberan wieder zurückgekehrt. Gestern Abend ist Se. Hoheit der Herzog Georg, der Verlobte der Großfürstin Katharine von Rußland, nah Stettin abgereist, um sich von dort mit dem Dampfschiffe nach Petersburg zu begeben, von wo derselbe jedoh nah achttägigem Verweilen zurückzukehren gedenken soll,

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Blusland.

Frankreich. Paris, 4. Aug. Man versichert, daß der Präsi dent der Republik seine Reiseroute geändert habe ; es sei entschieden, daß er damit beginnen werde, sih nach Macon zu begeben und von dort nach Lyon zu reisen. Von Lyon werde er sich nach Besançon und Straßburg begeben, sodann Meß und Nancy besuchen und mit Cherbourg endigen. Der Plan, Marseille zu besuchen, soll auf

gegeben worden sein, weil daselbst wegen der Absetung des Ge=

sundheitsraths ein s{lechter Empfang befürchtet werde. Die RNe- präsentanten des Departements der Ober-Garonne haben den Präsi denten gebeten, auch Toulouse zu besuchen; aber er hat diesen Be such auf nächstes Jahr verschoben.

Das von der gesezgebenden Versammlung unterm 30. Juli an

genommene und jeßt im Moniteur amtlih publizirte Theaterge- seß lautet :

„Art. 41, So lange, bis ein allgemeines Geseß, welches bin-

nen Jahresfrist eingebracht werden muß, endgültig über die Thea terpolizei entschieden haben wird, darf kein dramatishes Werk ohne vorläufige Genehmigung des Ministers des Jnnern in Paris und ves Präfekten in den Departements aufgeführt werden, Diese Ge- nehmigung kann aus Gründen ver öffentlichen Dronung jederzeit zurückgenommeu werden,

Art. 2. Jeve Uebertretung der vorstehenden Bestimmungen

wird von den Zuchtpolizeigerichten mit einer Geldbuße von hundert

bis tausend Franken bestraft, abgesehen von den gerichtlihen Ver- folgungen, zu denen die aufgeführten Stücke außerdem Anlaß geben könnten,

Art, 3, Zur Ausführung gegenwärtigen Geseßes wird dem Minister des Jnnern eín Kredit von 12,083 Fr. 30 Cent. als Zuschuß zu dem Kapital der Theater-Unterstüßungen für den Dienst von 1850 eröffnet.

Art. 4. Der kraft gegenwärtigen Geseßes eröffnete Kredit wird auf die Hülfsquellen des Dienstes von 1850 in Rec gestellt,

Folgendes is der Text der bereits erwähnten Verordnung des

nung r die Stempel = und

auf das velche den

ruschriften - Verkehr zwischen Frankreich

„Der Präsivent der Republik verordnet mit Hinsichl

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_ „Art, 1. Die in Frankreih gedruckten und nach dem Auslande bestimmten Zeitungen und Druckschriften, welche die in den Arti

feln 12 und 13 des Geseßes vom 16. Juli 1850 erheischten Stem- pelgebühren entrichtet haben und innerhalb der im Art. 17 des be sagten Geseßes bestimmten Frist von den Herausgebern zur Post befördert werden, haben nur den Preis-Nachtrag zu zahlen, welcher erforderlich ist, um die Differenz zu decken, die zwischen dem Betrag dieser Gebühren und dem Betrag des nah den gegeuwärtig in Kraft stehenden Taxen zu erhebenden Frankirungs - Sabes sich e geben möchte,

Art. 2. Die im Auslande erscheinenden und mittelst der Post

nah Frankrei beförderten nicht periodishen Druckschriften haben feine Stempelgebühr außer dem Postporto zu entrihten. Damit die Drukschristen dieser Kategorie, wenn sie das besagte Porto be- zahlt haben, geseßlich im Julande verbreitet werden können, wird | die Postverwaltung einen Datums-Stempel darauf. drüden, der mit | rother Dinte den Namen des Postbüreaus anzeigen soll, durch wel= ches sie auf französisches Gebiet eingegangen sind.

Art, 3. Der Finanz-Minister is mit der Ausführung gegen-

der Eirgenossenschaft ni

Z4I / ortor nto mit a M4 nur in zweiter Linie mit allem (a(

R L: CRT A or eilt O, n V4 A der Etdgenossen|chast, Yeuenburg g

ç ck 4 troy nyovDo 3 d oon ls Alt-Schweizer werden der Neuenburg In

Unabhängigkeit riskire

wärtiger Verordnung beauftragt, welche in- die Geseßsammlung aufzunehmen ift.“ : i

Pa De Peuple D e 1850 ist es, ungeachtet der neuen ftrengen Preß estimmungen, möglich geworden, feinen -Cautionsbetrag und die Fonds zur Begründung des Blattes aufzutreiben. Dieses Blatt ist die Fortseßung des extremsten republifanischen Journals, der Voix du Peu ple, die durch Geldstrafen erdrückt wurde und nun unter diejem neuen Titel wieder aufersteßht. Die Voix du Peuple war die Fortseßung des Peuple und dieses Blatt ent- stand aus dem juspendirten Représentant du Peuple, welches kurz nah der Februar-Revolution begründet worden war. JIedes- mal war es turch Subscriptionen möglich geworden, ein neues Blatt uuter derselben Tendenz gänzlihe Abschaffung des Staats und der Rent zu begründen. Das Peuple de 1850, welches

heute zum erstenmale erscheint, fam durch 100,000 Actien zu 1 Fr. zu Stande. Indeß fann es wegen des Cautionsbetrages vor der Hand nur dreimal die Woche erscheinen. Die Leitung dieses Blat-

tes wird von Proudhon geführt. Heute ist au die erste Nummer

des neuen Blattes Henri quatre, Journal der Versöhnung, er schienen. Man glaubt, es habe sich deshalb Heinrich 1V. genannt, weil es si@ nicht Heinrich V. nennen dürfe. Die Tendenz dieses

Journals ist die Versöhnung beider Zweige des Hauses Bourbon. Die Democratie pacifique is heute cbenfalls wieder erschie-

nen. uh das Journal Le Populaire, kommunistisher Ten-= denz, fündigt heute au, daß es ihm gelungen sei, die Fonds für ein dreimaliges wöchentliches Ersheinen aufzutreiben.

Der parlamentarischen Jnitiativy - Kommission liegt ein Antrag

Rigal’s auf Vorlage einer Wáhler = Statistik nach den Resultaten des Geseßes vom 31. Mai 1850 zur Berichterstattung vor. Eine sehr bedeutende Anzahl pariser Bürger, welche durch das neue Wahl- geseß ihr Stimmrecht verloren, hat an den Präfektur-Rath appel- lirt, um guf die Liste. der nicht besteuerten Steuerpflichtigen Der Sie sind abschlägig beschieden

t Stadt Paris geseßt zu werden.

worben.

Großbritanien und “Frland. London, 3. Aug. Der Graf von Clarendon hat vorgestern London verlassen und sich nah Osborne begeben, um der Königin und dem Prinzen Albrecht einen Besuch abzustatten.

Die Gesellschaft der Fishhändler hat vorgestern den Kabinets- Ministern zu Ehren in Fishmongers - Hall ein glänzendes Bankett gegeben. Jn Folge cines Mißverständnisses fauden sich jedoch die hervorragendsten Mitglieder der Regierung nicht ein. Anwesend waren unter Anderen ver Graf von Carlisle, Lord Brougham, Lord Nugent und Baron Rothschild.

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Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. Juli. (Börs. H.) Die offizielle Post och Jnrikes Tidniugar be- merft, daß, nachdem die nothwendigen Transportfahrzeuge beschasst seien, die lebten {wedis{chen Bataillone, die in Schleswig gestan- den, am 27sten abgehen sollten und in diesem Augenblick sich alle auf \{wedischem Boden befinden müßten.

Aus Helsingfors in Finnland hat man hier Berichte bis zum 25, Juli. Am 24sten ankerten ‘dort die Fregatte „Cesarewit\{h““ und das Dampfboot „Chrabrg““ (der Tapfere) mit dem Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch am Bord,

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Christiania, 1. Aug. (Bors. H) Um iten Mettigas zeigte Kanonendonner von der Festung Akershuus der Hauptstadt die Ankunst des Königs und seiner Familie an. Hurraghruf der zahlreich versammelten Menge empfing die hohen Gäste, welche das S(hloß bezogen haben.

__Se&@dweiz. Bern, 1. Aug. Ueber die neuenburger Frage, mit der sich jeßt die Presse der Schweiz sehr lebhaft beschäftigt, spriht sihch der Oberländer Anzeiger dahin aus, daß man mit Preußen ehrlich unterhandeln müsse, und bemerkt in dieser Hinsicht: „Wer soll unterhandeln? Nach der Bundes - Verfassung

it zu derartigen Verhandlungen Niemand befugt als die Bundes=- behörde, 3 Hand genommen. Es ist aber die Frage, ob mit Recht. Nicht die Eidgenossenschaft hat Neuenburg von Preußen abgerissen: das ihat | /

nur das durch sich selbst zum reinen Schweizerkanton konstituirte Neuenb1 s

nossenschaft hat also nit gefehlt durch jene einscitige Abreißung, sondern Neuenburg allein. Wenn der Cidgenossenschaft etwas

Wie es hieß, hat sie auch bereits die Sache an die

Neuenburg selbst und allein. Die Eidgenossenschaft hat

rg als solhes in den Bund aufgenommen. Die Eidge

¿Ur Last fallt Mera, [0 S O en Dee bruch an Preußen, nicht ein revolutionairer Aft, sondern es i nux eine zu geringe Vorsicht M, Dex tate: welche hinwieder durch ihren natürlichen Wunsch, nicht einen Fürstenthum-Kanion, sondern einen Shweizer-Kanton an Neuen burg zu habeú, sehr erklärlich wird. Deswegen aber sollte auch die cidgenössische Behörde, der Bundes-Rath, niht mehr auf sich laden, 5 cht mehr aufbürden, als ihr zukommt. Er sollte Neuenburg selbst in erster Linie veranlassen, nachzuholen Durch allein versäumt hat, und dessen Unterhandlung

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Unterhandlung, was es

chdrudck unterstüßen, den der Wunsch anz frei zu sehen, nur eingeben kann.“ t

Die Schwyzer- Zeitung meint dagegen, der Bundesrath s\ollte Schritte thun und si{ch auf dem- Wege der Unterhandlung mit Preu- ßen abfinden. „Wir wünschen Neuenburg im eidgenössischen Ver- bande“, sagt dieses Blatt unter Anderem, „und verlangen, daß die \hweizerische Bunde af aufrecht erhalten werde, all stolzem Abfertigen fr rüche ost mehr ge

gewonnen Oder glaubt man, di Swe werde einit den 2 Preußens widerstehen können, wenn es Neuenburg an der S ( Regimenter fordern würde? muß man nicht vielmehr annebm die Weltlagé wäre fsodaun der Art, daß auc von an

gegen die Schweiz operirt werden dürfte? Glaubt man ferner, d

wegen Je einmal ißre ganze

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und dabei das Blut ihrer Landeskinde1

für dieselben opfern wollen? Taushe man sich nicht, dieses wurde nte geschehen, und überschäße man seine Kräfte nicht, denn im Falle einer ernsten preußischen Forderung würde die Schweiz

nit widerstehen können. Bei einem Schüßzenfeste oder in der Ta gespresse ist es leiht, über preußishe Pickelhauben zu \spotten und

auf Schweizerkraft zu vyochen ;

die Zeiten haben sih geändert,

die Kriegstaktik, wie die Eidgenossen, is eine andere gewor den, und mancher würde anders spotten, nnders denken und anders handeln, wenn einmal der blutige Tanz mit Kano nen und Musketen beginnen sollte. Darum halten wir eine ehrenvolle Unterhandlung zwischen der Schweiz und Pren ßen gegenwärtig als die nothwendigste Aufgabe der Bunides- Behörde, und geschieht dieses nicht, wird zweifelsohne die Zeit kom- men, in der Neuenburg wieder recht ganz und unbedingt unter hohenzollerishe Oberherrlichkeit kommen wird. Man wage zur Stunde wenigstens den Versuchz eine nochmalige Nachlässigkeit voll Stolz und Uebershäßung dürfte sons cinmal dem Gesammtyvater- lande theuer zu stehen kommen.“