1850 / 217 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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CS I U RE E E F R A H A R E E A SE a im 2E O AEE

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‘ade nei Sia i E s vi Stier aSe

geeignet scheinenden Weise si veriWafen.

§, 411, Die Regierung übernimmt daher auch keinerlei Bürgschaft für it wiffenscafilichen oder pädagogischen Leistungen solcher Privat-Anstalten,

es bleibt vielmehr ganz denjenigen, welche ihre Kinder oder Pflegbefohlenen thnen anvertrauen, überlassen, sich davon zu überzeugen, ob fie ihres Ver- trauens werth sind oder nicht.

§. 12. Alle Privatlehr- Anstalten stehen unter der Ober - Aufsicht der

Regierung ; fie sind daher verpflichtet, die von dieser geförderten Auskünfte äder ibren Zustand zu geben, und die Regierung is berechtigt, în der ihr

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von diesem Zustande genaue Kenntniß zu

S. 13, Verweigert eine Anstalt den Regierungsbehörden die in An genommene Cinsicht, so kaun sie geschlossen werden ; dasselbe kann zu eit geschehen, wenn sie einen in moralischer oder politischer Beziehung

châdliwen Charafter annimmt.

§. 14. Keine Privat-Lehranstalt als solche, mag sie den Namen eines Gymnasiums oder ciner Realschule zu führen berehtigt worden seín oder nicht, kann ihren Schülern staatsgültige , d. i. soldhe Zeugnisse ausstellen, denen der Staat Gültigkeit zuerkenut, wenn es sich für die Schüler dersel- ben um den Eintrist în Staats\chulen, in den Staatsdienst, oder um an- dere vom Staate zu machende Zugeständnisse handelt, deren Erlaugung die Gymnasial- oder Realschulbildung vorausseßt.

Zur Erlangung staatsgültiger Zeugnisse haben die Schüler der Privat- Anstalten sih der Prüfung an einer öffentlichen entsprechenden Lehranstalt zu unterziehen.

§. 15, Es können jedo Privat - Lehranstalten vom Ministerium in den Rang öffentlicher Gymnasien oder Realschulen erhoben werden, wenn ihre Einrichtung die für den beabsichtigten Erfolg des Unterrichts nöthigen Bürgschaften darbietet; in diesem Falle erhalten sie das Recht, staatsgültige Zeugnisse auszustellen.

§. 16. Wer häuslichen Unterricht in den Lehrgegenständen der Gym- nasien und Realschulen zu ertheilen wünscht, bedarf dazu keiner besonderen Bewilligung der Behörden, :

Es isst daher künftig, wenn Schüler, welche häuslichen Unterricht ge- nießen, an öffentlihen Lehranstalten als Privatschüler oder zu einer Prü- fung an einem Gymnasium oder an ciner Realschúle sich melden, die Bor- weisung eines Lehrfähigkeits - Zeugnisses ihrer Hauslehrer nicht mehr ge- fordert.

§, 17, Privat-Anstalten, welche einen Unterricht beabsichtigeu , der 1n dem Systeme der Staats - Schulen seinem Wesen nah nur an Anstalten ertheilt wird, die den Unterricht der Gymnasien oder Realschulen hon vor- aussezen, ‘können uur mit besonderer Bewilligung der Regierung errichtet werden,

Die Errichtung und der Fortbestand seßt voraus :

1) Daß fein Lehrer bestellt werde, welcher niht mit Rüdcksicht auf seine wissenschaftliche Befähigung und auf sein moralishes und politisches Be- tragen von der Regierung als befähigt anerkannt worden ist z

2) daß die Subsistenzmittel der Anstalt für eine Reihe von Jahren wenigstens mit einem hoheu Grade von Wahrscheinlichkeit gedeckt sind,

§, 18, Die Bestimmungen der §§. 2, 3; 12, 16 gelten auch von die- ser Art von Privat - Lehranstalten, doch kann eine Zulassung der Schüler dieser Anstalien zu Staatsprüsungen oder zu Prüfungen an öffentlichen An- stalien, um staatsgültige Zeugnisse zu erwerben, nur insofern beansprucht werden , als Erwerbung solcher Zeugnisse nicht geseßlich von dem Besuche öffentlicher Lehranstalten abhängig gemacht ist, M

§. 19, Die Errichtung von Lehranstalten für Zeichnen, Musik, Schön- schreiben und ähnliche Gegenstände unterliegt den in den §8. 8 16 ent-

yalienen Bestinimungen.

Undere Lehranstalten, wie z, B, Handelsschulen, werden nach den sür diejenigen Anstalten geltenden Bestimmungen behandelt, welchen sie ihrem Wesen na am nächstén verwandt sind,

§. 20. Für den Privat-Unterricht, insoweit er vie Volksschulen ersezen soll, bleiben die bisherigen Vorschristen noch in Wirksamkeit, nur is auch

\ chend erprobt habn.

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und zu leiten, Ju diesen Beschlüssen haben die Bischöfe es si zur Pflicht gemacht, alles, was an der bestehenden Gottesdienst- Orduung zweckmäßig und heilsam ist, sorgsam aufrecht zu halten und feine Abänderung ohne Zustimmung der Provinzial-Synode zu machen; sie haben ausgesprochen, daß sie in der veränderten Stellung der Geseßge= bung eine doppelte Aufforderung finden , jeder willkürlichen Neue- rung und jedem Mißbraucthe, welcher sih beim Gottesdienste ein- scleichen könnte, mit unermüdlicher Thätigkeit zu begegnen. Die politischen Brhbörden haben ledigli darauf zu achten, daß sich al- lenthalben nah obigen Beschlüssen benommen werde, und, wenn wider Erwarten Abweichungen davon stattfinden sollten, den Lan- deschef in die Kenntniß zu sèhen, welher darüber mit dem Bi- schofe das Einvernehmen zu pflegen, das Geeignete zu veranlassen oder nöthigenfalls an das Ministerium die Anzeige zu erstatten haben wird. Jn Betreff der Pfarr - Konkursprüsung haben die politischen Behörden keinen weiteren Einfluß zu nehmen, sobald dem Staithalter von den Bischöfen des Kronlandes die Mittheilung gemaht worden sein wird, daß von ihnen die Examinatoren [ür . die Pfarr - Konkursprüsung aufgestellt und . die nöthi- gen Einleitungen zum Vollzuge der Beschlüsse der bischöflichen Versammlung getroffen wurden. Nur wenn hervorkomméên sollte, daß ein von diesen Beschlüssen abweichendes Verfahren von der geistlichen Behörde beobachtet werde, hätte sih der Statt- halter mit Rücksicht auf den in der Kaiserlichen Entschließung vom 18, April l. J. ausgedrückten Vorbehalte mit dem Bischofe ins Ein- vernehmen zu setzen oder ‘an das Ministerium des Kultus und Un- terrihts zu berichten. Die Beschlüsse der bischöflichen Versammlung in Betreff der Koukurspriüfung sind folgende: Die Pfarrkonkurs- prüfung soll in jeder Diözese jährlih zum wenigsten einmal und ¿war mündlich und schriftlich vorgenommen werden, aus der Dogmatik, der Erläuterung der heiligen Schrift nach der Vulgata, qus der Moral und Pastoral sammt Liturgie mit vorherrschend vraktisher R'chtung, aus dem Kirchenreht, aus dem vollständigen Entwurf und theilweiser Ausarbeitung einer Predigt, aus dem mündlichen Vortrage und der Katechese. Zur Erlangung eines selbstständigen Skelsorgeramtes ist erforderli, daß der Bewerber die Pfarrkonkursprüfung mit gutem Erfolge bestanden habe, Jn- wicfern für Kanonifate, mit welchen zwar die Verpflichtung zur Seelsorge, aber kein selbstständiges Seelsorger-Amt verbunden ist, die Pfarr - Konkursprüfung nothwendig sei, bleibt dem Ermessen des Dibcesan - Bischofes überlassen. Zur Pfarr - Konkurspruüsung sollen nur solche zugelassen werden, welche seit wenigstens drei Jahren die Befugniß zur Verwaltung der Seelsorge erlangt haben, Die Konkursprüfung hat in der Regel für sechs Jahre zu gelten, doch kann durch das Provinzial-Konzilium ein längerer oder kürze rer Zeitraum bestimmt werden, Nur die dienstthuenden oder eme- ritirten Professoren der Theologie, jene Doktoren der Theologie, welche zur Erlangung dieser Würde sih den sreugen Prüfungen unterzogen, und solche Männer, welche sich in einem theologischen Fache als Schriftsteller ausgezeichnet haben, dürfen von Ablegung vcr Pfarr-Konkursprüfung dispensirt werden. Von Wiederholung derselben kann der Bischof auch solche loszählen, welhe als Seel= \orger oder in anderer Weise ihre theologischen Kenntnisse hinrei= Kein Bischof ist verbunden, die Pfarr-Kon= \ tursprüfung , welcher sich ein Bewerber in einer fremden Diözese

hier zux Ertheilung des häuslichen Unterrichts nichi mehr exrsorderlicy , daß | unterzogen hat , als sür Pfründen seines Sprengels genügend an-

die Lehrer i mit einem Fähigkeits- Zeugnisse ausweisen,“

Nachdem den Bischöfen die selbstständige Ausübung der kirh- lichen Strafgewalt durch die §§. 3 und 4 der Kaiserlihen Verord= nung vom 18. April d. J. eingeräumt worden ist, hat es in Folge einer Ministerial -Verordnung von dém durch Hof - Kanzlei - Dekret

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vom 3. März 1792 angeordueten Verfahren, dem zufolge Disziplinar

Untersuchungen gegen fatholishe Geistliche mittelst einer aus geist= |

lichen und weltlichen Beamten zusammengeseßten Kommission vorzu nehmen waren, abzukommen. FJhrerseits werden die welt- lichen Behörden innerhalb ihres geseßlichen Wirkungskrei- ses ebenfalls selbstständig vorzugehen, und es werden deusel- ben dabei folgende Bestimmungen zur Richtschnur zu dienen haben: 1) Wenn ein katholisher Geistlicher eines Verbrechens oder eines der gerichtlichen Amtshandlung unterliegenden Vergehens bes{uldigt wird, so ist die Angelegenheit der kompetenten Gerichts- behörde zu überweisen, und die politische Behörde wird dabei nur insoweit einzuschreiten haben, als sie durch die geseblichen Vor- schriften überhaupt zur Unterstüßung der Gerihtsbehörden ange- wiesen ist. 2) Wenn gegen einen katholischen Geistlichen Beschwer- den anderer Art über seine geistlihe Amtsführung oder sein Be- tragen in einem geistlichen Amte erhoben werden, so ha- ben sich die politischen Behörden in der Regel in eine Amts- handlung darüber nicht einzulassen, sondern dieselben an den kfirhlichen Vorgeseßten zu verweisen. Sollte jedoch von die ser keine Abhülfe geschafft werden und Grund zu der Be- sorgniß vorhanden sein, daß daraus Gefahr sür die öffentliche Ruhe und Ordnung hervorgehe, oder sollte das Benehmen eines Geistlichen der ófsentlichen Ruhe und Ordnung unmittelbar Gefahr drohen, so wäre hiervon sogleich die Anzeige an den Statthalter zu erstatten, welcher sich mit dem Bischofe über die erforderlichen Maß- regeln in dàs Einvernehmen zu seßen und zu beurtheilen haben wird, ob zu diesem Ende die politische Behörde zur Erhebung des Thatbestandes zu schreiten. habe. Ohne Weisung des Statt- halters ist mit Erhebung des Thatbestandes nur dann vor- zugehen, wenn Gefahr im Verzuge ist, und in solchen Fällen gleichzeitig die Anzeige an den Statthalter zu erstatten. Die den politischen Behörden obliegende Pflicht, ben Vollzug der in Betreff der Führung der Matriken, des Schul- und Armenwe sens bestehenden geseßlichen Vorschriften zu überwachen, bleibt durch diese Bestimmungen unberührt. Hinsichtlich des Gottesdieustes haben die politischen Behörden nicht anordnend einzugreifen, weil es jedem Bischofe frei steht, den Gottesdienst in seiner Diözese im Sinne der von der Versammlung der Bischöfe gefaßten Beschlüsse zu ordnen

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| zuerteunen,

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| Wissenschaft und Kunst. Zur Kunde des nördlichen Polarmeeres.

| An arctic voyage to Baffin’'s Bay and Lancaster Sound, in scarch of friends with Sir John Franklin. By Rob. Anstruther Goodsir, late Pres. of the R. med. Soc. of Edinburgh. London: John v. Voorst. 1850. 8: VIII. u. 152 S. nebst Karte und lith, Abbild.

Diese Reisebeschreibung hat mehrfaches Junteresse, Zunächst werden die Aussichten und Hoffnungen, mit welchen Herr Goodsir im vergangenen Zahre seine arktishe Reise unternahm, ihm die Theilnahme und die Herzen vieler Leser- zuwenden. Unter den Begleitern der Franklinshen Expedition, deren Schicksal jeyt ein Gegenstand der großartigsten Nachforschungen ge- worden is, befindet sih ein Bruder des Verfassers, Es läßt sich denken, wie man nit wachsender Aengstlichkeit und Besorgniß in dessen Familie auf Nachrichten harrte, Jn dieser Stimmung ersah sich Herr G. die Ge- legenheit, einen Wallfischsahrex in diejenigen Gegenden des nördlichen Eis- meers zu begleiten, von welhem er zunächst Aufschlüsse oder Nachrichten über die Expedition zu erlangen hoffte. Seine Erwartungen, Hoffnun- gen und Wünsche sind gänzlich fehlgeschlagen, Zuerst erfolgte die Abreise offenbar zu spät (am 17, März 1849)z denn in der Melville- Bai begeg- nete der „Advice““, mit welchem Herr G, reiste, einem Aberdeenschen Wall- fish-Schisfe, welches bereits aus der Poundsbai zurückehrte und dort einen , Monat si aufgehalten. Ferner ershwerte gänzliche Unbekanntschaft mit der Cslimo-Sprache die Unterhaltung und das Verkehren mit den Bewoh- neru der arftischen Küsten, Das Vorhaben des Verfassers, auf einigen mit Hunden hespannten Eskimo - Schlitten Exkursionen in das Junere des Lan- des Und nach Gegenden zu unternehmen, die das Schiff nicht erreichen konnte, scheiterte an demselben Hindernisse, Ein der englishen Sprache kundiger Eskimo, auf den besonders gerechnet war, besand sih nicht in sei- ner Heimat, sondern war zum Lachsfange weithin ausgefahren. Dagegen erhielt Herr G. eine sehr deutliche Anschauung über das Entstehen jener trüglichen Esfimo - Berichte, die vor einigen Monaten auch bei uns die lebendigsten Hoffnungen auf die Wohlbehaltenheit und baldige Rücckehr Franklin's angeregt hatten, Er sah aus eigener Erfahrung , ‘wie sehr leicht es fommen fonnte, vaß einzelne Fragen der Europäer von den Esfimos mißverstanden, uud daß die auf solhe Fragen ertheilten Antworten wieder von den Europäern mißdeutet wurden, Sobald die Es- kimos erkannten, welche Nachricht und Kunde erschnt und mit großer Freude aufgenommen wurde, lag es einzelnen unter ihnen nahe, Hoffnun- gen zu erwecken, die doch nur auf fernliegende Vermuthung sich gründeten, Aus vbiesen Hossnungen entstanden durh Wiedererzählen selbst unter der Mannschaft eines Schiffes faktishe Nachrichten, die danu begierig aufge- nommen und mit Vorliebe weiter verbreitet wurden, ‘Die Reise unseres

|

Verfassers ging in der Davisstraße dér grönländishen Küste entlang. So erreíhte er Anfang Juli die Melville-Bai. Von hier wendete \sih die Fahrt nach der Pondsbai und dann noch tiefer in das nördliche Eiêmeer hinein, in den Lancastersund, Jn diesen Gegenden wurden mehrere Cylin- der mit allerlei Nachrichten, mit den neuesten vorhandenen Zeitungen u, \. w, für später dorthin gelangende Reisende und namentlih für Mit- glieder der Franklinschen Expedition an hervorragenden und weithin sichtbaren Stellen, mit Flaggenstangen versehen, niedergelegt, Bald er- heischte die vorgerückte Jahreszeit und die wieder eintretenden Nächte die Rüdckehr, die dann auf jenem kürzeren Wege an der Küste des Baffinslan- des erfolgte, welcher in der ersten Hälfte des Jahres durch das Treiben der Eisschollen äußerst gefährlih wird, Obgleich die Stimmung des Ver- fassers sich immer mehr trüben mußte, da er die Hoffnungslosigkeit und das Fehlschlagen seiner Erwartungen von Tag zu Tag entschiede- ner gewahr wurde, so gab er sich dennoch keinesweges einer dum- pfen Unempfänglichkeit für die Erlebnisse und Anschauungen einer solchen Reise hin. Er is entzüt über die Landschaftsbilder, welche seinem Auge \ch darstellen, Der Reiz einer in unabsehbaren Eisfeldern erglän- zenden Rundschau , die Ansichten der Gebirgszüge an der grönländischen Küste, die merkwürdigen Erscheinungen sonderbar gestalteter Eisberge und der mit wilder Gewalt drohend umhertreibenden Eisschollen, besonders aber die stillen, klaren Nächte und der Blick auf die unbewegte Wasserfläche in- mitten jener Eiswelt, alles das ergreift seine Seele mit hinreißender Gewalt, Wiederholt fommt er bei jolhen Schilderungen aus den Wunsch zurück, daß Landschastsmaler hier an Ort und Sielle 1hre Studien machen, daß sie den unbeschreiblichen Eindruck dieser großartigen Natur im Interesse der Wissenschaft und Kunst den Bewohnern seines Vaterlandes zugänglich und anschaulich machen möchten. Auch über die Bewohner der grönländischen Küste, welhe an dem Schicksale Dänemarks und an den Verlaufe des scheswig-hol- steinshen Krieges den regsten Antheil nahmen, lesen wir einige ansprechende Nachrichten. Endlich nimmt der Verfasser auch an den Beschäftigungen und Arbeiten des Schiffsvolks, namentlih am Wallfischfange , vielfah An- theil. Seine Erzählung enthält eine anziehende Darstellung und sehr belebte, detaillirte Gemälde derartiger Unternehmungen. Er hatte dazu um sto génstigere Gelegenheit, da das Schi}, dessen Gast er war, in dieser Hin- sicht sich vom Glück begünstigt sah und mit reicher Beute nah achtmonat- licher Abwesenheit die schottischen Küsten wieder begrüßte,

Eisenbahn - Verkehr.

Personen-Frequenz der Magdeburg=- Leipziger Eisenbahn. Bis inkl. 20. Juli c.” wurden befördert... 401,152 Personen, Lon 21 U DIE In 2 C, infl. 1382 Personen aus dem Zwischenverkehr 16,258 »

in Summa 417,410 Personen,

E nun ahme

der Leipzig-Dresdener Eisenbahn=Compagnie vom 4. Januar bis 31, März 1850. 84,733 Personen 96,297 Rthlr. 27 Ngr. Pf. Fracht, Brutto-Einnahme 07/986 » ; - » do. von der Königl. Post S O 9 Tat e, 7491 » e)

die Magdeburger Bahnstredle 7974 » 22 aus dem direkten Verkehr zwischen Berlin, Hamburg, Leipzig und

Dresden

_- »

LSITOS: 1 02g »

150,024 Rthlr. 9 Ngr. Pf.

Frequenz und Einnahme der holsteinischen Eisen- bahnen im Juni 1850,

R A A R

l, Personen - Verkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen 38,046 Personen 45,312 Mk, 14 Scch., 2) von und nach den Haltestellen 338 Mk. .6 Sch., zusammen 45,651 Mk. 4 S. [I, Güter-Verklehr. 1) Passagiergepäck 277,471 Pfd. 666 Mk, 11 Sch., 2) Eil- und Frachtgüter 11,544,629 Pfd. 23,897 Mk. 3 Sch., 3) Equipagen - Transport 48 Mk.,, 4) Hunde- Transport 36 Mk. 12 Sch., 5) Vieh - Transport: 20 Pferde, 770 Owsen, 14 Starken, 216 Kälber, 1521 Schweine, 20 Ferkel, 44 Schafe, 10 Lämmer und 1 Ziege, 4314 Mk. 4 Sch,, 6) auf der geneig-= ten Ebene in Altona 820 Mk. 3 Sch., zusammen 29,783 Mk. 1 Sh. U]. Beförderungen für die hohe Statthalterschaft zu militairishen Zwedcken: 1791 Mk. 6 Sch, Zusammen für Altona Kiel 77,225 Mk. 11 S. ä

Glut adte Elmshorn

l, Personen =- Verkehr, 1) Von und nah den Bahnhöfen 6217 Personen 3701 Mk, 2) von und nah den Haltestellen 1797 Personen 531 Mk. 2 Sch., zusammen 4232 Mk. 2 Sch. 11, Güter Verkehr. 1) Passagiergepäck 32/501 Pfd., 30 Mk. 6 Scch., 2) Eil und Frachtgüter 1,061,465 Pfd., 685 Mk. 14 Sch., 3) Vieh Transport : 4 Ochsen, 11 Kälber, 2 Shweine und 1 Ferkel, 11 Mk. 0 Sch, , zusammen 727 Mk. 10 Sch, 11, Beförderungen für die hohe Statthalterschaft zu militairishen Zwecken 126 Mk. 10 Sch. Zusammen für Glückfstadt-Elmshorn 5086 Mk. 6 Sch.

Meno our g- Neumünster,

l. Personen - Verkehr. 1) Von und nah den Bahnhöfen 12/042 Pers, 11,920 M, 43 Sh. 2) von der Haltestelle Bockelholm 78 Mk. 10 Sch., zusammen 141,999 Mk, 7 Sch. 1T, Güter-Verkevr, 1) Passagiergepäck 110,707 Pod, 4118 Mk. 4 Sh., 2) Eil- und Frachtgüter 3,699,375 Pfd., 4394 Mk. 7 Sch. 3) Equipagen - Transport 17 Mk. 4 Sch., 4) Hunde-Transport 6 Mk, 5) Vieh - Transport: 31 Pferde, 589 Ochsen, 2 Starken, 9 Kälber, 208 Schweine, 5 Ferkel, 2 Lämmer und 1 Biege, 977 Mk, 12 Sch, zusammen 5513 Mk. 11 Sh. [l]. Beförderungen für die hohe Statthalterschaft zu militairishen Zwecken : 1285 Mk, 12 Sh, Zusammen für Rendsburg - Neumünster 18,798 Mk, 14 Sch. Altona, den 31, Juli 1850. -

A t Gt: A A T Yai: Wai P U M.

Sekanntmachungen. | Sáächsisch-Sehlesische |

j Die achte or- E dentliche

General- Versamm- lung

ver Actionaire d worauf sofort di Säahisd - Shle, | Die Gegenstä: {en Eisenbahn- Gesellschaft sol am

u Eifenbahnu.

nehmen,

Mo S od Al

N A A d: Donnerstag den 15. August a. c. in Dresden abgehalten werden,

Die Herren Actionaire werden hiermit eingelaven, am genannten Tage zwischen 9 und 10 Uhr Vormittags im Hause Nr, 4 der inneren Pirnaischen Gasse in dem Sizungssaale der Stadtverordneten, welcher hierzu gü- tigst überlassen worden, sih einzufinden, sodann bei den requirirten Herren Notaren ihre Actien vorzuzeigen und die als Legitimatíon und zu. dem Eintritt in die Ver- sammlung dienenden Stimmkarten, worauf die Zahl der einem Jeden nach §, 48 der Statuten zukommen- den Stimmen bemerkt werden wird, in Empfang zu

“Mit Punkt 10 Uhr wird der Sigzungssaal geschlossen,

egenstände ver Tagesordnung , die zum Vor- j ag und resp, Beschlußfassung kommen, sind:

1) Dex Geschäftsbericht ves Jahres 1849,

Zti

betreffend,

ses, und zwarz

ter in Baußen,

wählen hat,

erhandlung beginnt.

2) Der Bericht über den Stand der Verhandlungen mit der Staatsregierung, die Abtretung der Bahn |

L E 4 | 3) Die Wahl sür die auszuscheidenden (wieder neu | wählbaren) Mitglieder des Gesellschafts-Ausschus-

Herr Hauptmann und Rentbeamter von Reu-

Herr Landesältester von Thielau in Bauyen, Herr Rittergutsbesißer S chüy auf Schweta,

von ‘welchen statutengemäß die General-Versamm- lung zwei, der Ausschuß in sich

4) Der Bericht über einen Beitrag zur Kranken- und Unterstüßungskasse der Angestellten, Der gedruckte Geschäftsbericht mit Rechnun s-Abschluß ist nah §, 50 der Statuten vom 8, August a. c. an in unserem Hauptbüreau, Antonstraße Bahnhof daselbst,

zu erhalten, Dresden, den 15, Juli 1850, Das Direiltorium der Sächsisch - Schlesischen Eisenbahn - Gesellschaft, Anton Freiherr v, Gablenz, Franz Net cke, | v, Burgsdorff, [115 b] Stettin- Rigaer Dampfschifffahrt Nächste Abfahrt des Dampfschifss „Düna““ aus Stettin am 11. August. D Witte, Agent in Stettin

den dritten zu [482]

Díe Königlih Portugiesishe Gesandtschaft in Berlin zetgt hiermit den Empfängern von Pensionen an, daß sie von der Königlich Portugiesischen Regierung ermächtigt is, zwei Quartale ihrer Pensionen am 9ten und 10ten dieses Monats von 12 bis 2 Uhr, Wilhelms- straße Nr. 69 a, auszuzahlen,

Das Abonnement beträgt 2 Athlr. für 4 Jahr 4 Athle. - & Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr,

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.

Dei einzelnen Uummern wird

der Bogen mi: 24 Sgr. berechnet,

M 217.

INN all

Amtlicher Theil.

: Deutschland.

Berlin, Patent, die Erneuerung des Luisen - Ordens be- treffend, Stettin,

Desterreich, Wien, Ergebnisse der Untersuchungen über den Brand in Krakau, Vermischtes, Reise des Ministers von Thinnfeld, Die Organisation des obersten Gerichtshofs, Befinden des Vladika von Montenegro.

Schleswig - Holstein. Kiel.

L Alton a. Gefecht bei Wohlde.

Frankfurt. Frankfurt a, M, Ankunft des Herzogs von Sachsen- Meiningen, Verhandlungen der geseßgebenden Versammlung.

L : Ausland.

Desterreich. Ragusa, Türkische Flotte bci Korfu.

Frankreich, Geseßgebende Versammlung. Die Konzessions- Bedingungen der Eisenbahnlinien Tours-Nantes und Orleans-Bordeaux.

Bermischtes. Paris, Aenderungen in der Reise des Piäsidenten. CTntschädigungs-Zuerkennung für die Sklavenbesiger auf Guadeloupe, a E Theater-Censoren, Vermischtes,

Großbritanien untd Frland,. London. Parlamentsverhandlungen. Befriedigung der englischen Reclamationen in Sicilien. Die Bezichun- gen Englands zu Rom. Nordamerikanisches Geschwader bei Gibral tar, Bericht über die cnglischen Eisenbahnen. Vermischtes. Protokoll der londoner Konferenz. :

Nußland und Polen. St, Petersburg, sentiteln,

Belgien. Brüssel. Thiers nah Deutschland. Schweden und Norwegen. Christiania, Konsulatwesens. Schweiz. Bern. Rundschreiben in Betreff der Flüchtlinge. Ver- salsungsfeter, Großrathsverhandlungen, Luzern, Eidgenössisches

Sangerfest, - Genf. Graf A, von St. Priest mit einer Biographie

_ Voltaire's beschäftigt, |

Italien, Turin, Ankunft des Prinzen von Carignan. Abreise des Erzbischofs von Sassari. Vermischtes, Genua. Anzeige des peruanischen General-Konsuls, Livorno, Näheres über die Aue- weisung Canino's, Kontumazverlängerung,. Parma. Paß- Borschriften, s Rom. Abreise des Herzogs von Rivas. Vermischte®ë, Neapel. Der Prozeß der Setia del unîta italiana. Einhalten in der absolutistishen Reaction, Beschluß hinsichtlich der englischen For- derungen. Vermischtes.

Spanien. Madrid, Ankunft des englischen Gesandten, Vermischtes,

Griechenland. Athen. Ankunst Lamartine?s. Vermischtes,

Türkei. Widdin. Deputationen nah Konstantinopel.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. New dung des neuen Kabinets, Kongreßverhandlungen, richtung Websters, j

Börsen - und Handels - Nachrichten.

Preußen.

Verfügung der Statthalterschaft.

Bestätigung von Gra-

Zunahme der Ausfuhr. Neue Organisirung dcs

-York, Bil- Tag der Hin-

ilag €,

H D: - Ml TDEM 46h L S EBILASI MATEENT LIN T T

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Bürgermeister Brandt in Brandenburg den Rothen

Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen

Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten.

Bekanntmachun 0:

Nach den für die Königliche Bau - Akademie zu Berlin am 1, August 1849 ertheilten Vorschriften muß die Anmeldung zur Aufnahme vier Wochen vor dem Beginne des Unterrichts schriftlich bei dem unterzeichneten Direktor eingehen und die Befähigung zu- gleich turch Einreichung der im §. 6 bestimmten Zeugnisse nachge wiesen werden,

Da der Unterricht des bevorstehenden Winterhalbjahres am 8, Oktober beginnt, werden die Meldungen zur Aufnahme zum 8. September c. erwartet. : Die Vorschriften vom 1. August v. J., \o wie die auf die Prüfungen im Bauwesen bezüglichen Bekanntmachungen vom 18, September und 1, Dezember v. J., sind bei dem Geheimen Secre=- tair Röhl in der Bau-Afademie zu haben.

Berlin, den 8. August 1850, Der Geheime Ober-Baurath und Direktor der Bau-Akademie. Busse.

Angekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevoll mächtigte Minister am Königlich s{hwedishen und norwegischen Hof, Kammerberr Lon Bigassler de Sl, Simon von Stoholm.

ltichtamtlicher Theil. Denitfchlaud.

Preußen. Berlin, 8. Aug. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben dem dienstleistenden persönlichen Adjutanten des Prinzen Friedrih Karl von Preußen Königliche Hoheit, Seconde= Lieutenant Grafen von Waldersee Il. des ersten Garde - Regi= ments zu Fuß, den St, Annen -Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.

Berlin, 8. Aug. Die heute ausgegebene Nr. 29 der Ge= \seßsammlun g enthält das Patent, die Erneuerung des Luisen- Ordens betreffend.

Wir Friedrich Wilhelm , von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c, 2c. l'estimmen auf den Antrag des, unter Vorsiß Jhrer Majestät der Königin, Unserer vielgeliebten Gemahlin, am 23. April d. J. zu Charlottenburg gehaltenen Kapitels des Luisen-Ordens, wie folgt :

Ankunft des Prinzen Friedrich der Niederlande. |

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Berlin, Freitag den 9, August

Es soll auf Veranlassung des erhebenden Beispiels, welches der hingebende Patriotismus vieler Frauen und Jungfrauen in decn Jahren 1848 und 1849 durch Pflege von Verwundeten und dur andere hohherzige Handlungen gegeben hat, eine Erneuerung des Luisen-Ordens stattfinden, und zwar aussc{ließlich zur Vertheilung an solche Frauen und Jungfrauen, die in ven beiden gedachten Jah- ren sih um das Vaterland verdient gemacht haben.

Das Ordenskreuz, das Wir bei dieser Gelegenheit verleihen werden, wird si{ch von der ursprünglich bestimmten Decoration da- durch unterscheiden, daß der Avers, statt der Jahreszahlen der Be- sreiungsfkriege, die Zahlen dieser beiden Jahre zeigt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Sanssouci, den 15. Juli 1850,

A: S) Friedrich ilhelm.

Graf von Brandenburg. Stettin, 6. August. (O stsee-Ztg.) Heute Mittag 14 Uhr traf der preußische Adler ‘’ nach einer 64stündigen Fahrt mit 68 Passagieren hier ein, unter Leßteren befand sich Se. Königl. Hoheit Prinz Friedrih der Niederlande.

Auf der Höhe von Dagoe traf |

der „Adler“ eine russische Flotlille von 11 Schiffen an, welche die |

von dem „Adler“ aufgezogene holländische Flagge salutirte. Desterreich. Einer Mittheilung aus Krafau entnimmt der Lloyd, daß durch die beinahe zu Ende gediehene Untersuhung sich bisher kein Verdacht her- ausgestellt hat, das Feuer am 18, Juli sei angelegt worden. Auch is nicht festgestellt, ob eine sträfliche zum Ausbruche des Brandes in der Königlihen Mühle Veran- lassung gegeben habe. Nicht einmal rücksichtlich des am 26. Juli auf dem Kleparz ausgebrochenen Feucrs konnte bisher der Ver- dacht der absihtlihen Brandlegung sicher gestellt werden. Man hat nun schon seit einigen Tagen angefangen, cine Feuer- Revision der Häuser vorzunehmen, und Dringt mit großer Strenge auf die Beobachtung der gegebenen Vorschriften. Das Fi- nanz=Ministerium hat den Vorstand der krakauer Gubernial-Kom= mission ermächtigt, der Gemeinde von Krakau zum Behufe der un- entbehrlihsten durch Brand zerstörten Gemeinde =- Anstalten einen Kredit von 50,000 Fl. zu eröffnen. Ein anderer Kredit, ebenfalls

von 50,000 Fl., wurde Behufs der VorsGußtle!stung an Haus-Ei-

Wien, S. AU4,

genthümer in Krakau, deren Gebäude durch den Brand beschätigt |

oder zerstört wurden, und welche die Mittel zur Wiederherstellung dersclben nicht besißen, bewilligt.

Heute früh um halb 8 Uhr brach in einem Hause in der Woll- zeile cin Feuer aus, welchem nur durch die rashen, von allen Sei- ten herbeigeeilten Lösch - Anstalten Einhalt gethan wurde. In der verflossenen Nacht brach auch in Bisamberg ein großes Feuer aus, über welches noch nichts Näheres bekannt ist.

In. der verflossenen Nacht war hier in der Umgegend ein Me- teor in Form einer fcurigen Kugel sihtbar.

Berichte aus dem Banate bezeichnen die Aerndte als eine der Quantität nach ergiebige, die Qualität bleibt hinter den Erwar- tungen zurü.

Wien, 6. Aug. wesen, Ritter Ferdinand von Thinnfeld gereist.

Der D. Z. a. B. wird geschrieben: „Das Statut über die Organisation des obersten Gerichtshofes soll nächstens erscheinen. Derselbe wird, wie man uns mittheilt, für alle Provinzen des Reiches gleich endgüktig scin. Die größeren und wichtigeren Kron länder der Monarchie werden in demselben durch einzelne Abthei lungen (Senate) vertreten sein, deren Mitglieder entweder aus jener Provinz geboren oder der Sprache dersclben volllommen mäch tig sein müssen. Der Senat von Verona wird wahrscheinlich nah Beendigung der Purification und der noch \{chwebenden Prozesse nach Wien verlegt werden, obwohl noch Viele sich der Ueberzeu- gung hingeben, daß er provisorish noch lange in Verona belassen werden dürste.““

Der Gesundheitszustand des Wladika von Montenegro hat sich wesentlich gebessert; mit dem aus Caltaro angekommenen Dampf- schiffe sind zwei Neffen des Wladika, wovon ciner nah Jtalien, der andere nah Belgrad abgehen wird, eingetroffen.

Der Minister für Landes-Kultur und Berg- ist nach Gmunden ab-

Scbleswig-§FHol\stein. Kiel, 5. Aug. (Börs. H.) Die Statthalterschaft hat folgende Verfügung, betreffend die einst- weilige Außerkraftseßung mehrerer Artikel des Staatsgrundgeseßzes vom 15. September 1848 für das Herzogthum Holstein, erlassen: „Mit Rücksicht auf den Krieg gegen Dänemark verfügt die Statt halterschast der Herzogthümer Schleswig - Holstein kraft des Artikel 152 des Staatsgrundgeschcs vom 15. September 1848 wie folgt: Urtitel 1 Die Artikel 16, 18, 419 und 22, so wie der Artikel 13 des Staatsgrundgeseßes, leßterer so weit er sich auf das jedem Schleswig - Holsteiner eingeräumte Waffenrecht bezieht, werden für das Herzogthum Holstein, so weit es niht {hon durch die Verfü gung vont 10, Juli d. J. gesehen U auf die Zor von Drei Monaten, falls nicht {hon früher cin Friedenss{chluß mit Dänemark | erfolgt, außer Kraft gcsebt. Artikel 2. Alle Civil - und Mili tairbehörden sind verpflichtet, von jeder auf Grund dieser Anord- nungen abgegebenen Verfügung au das betreffende Departement sofort Anzeige zu machen. Kiel, den 3, August 1850. Die Statt- haltershaft der Herzogthümer Schleswig - Holstein. Reventlou. Beseler. Boysen. Francke. Krohn. de Fontenay. Rehhoff.“

Altona, 5. Aug. (Börs. H.) Ein Zusammenstoß beider= seitiger Vorposten soll am Freitage bei Wohlde stattgehabt haben, welches folgendermaßen berichtet wird. 150 Mann vom 1sten Jä- ger-Corps sind mit 4 Kanonen hinter einer Verschanzung bei Wohlde postirt gewesen, als 6—700 Dänen mit 2 Kanonen und einer An-

Nachlässigkeit |

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Alle Post-Anstalten des Jn- un® Auslandes nehmen Beftellung auf dieses Blatt an, für Berlin dié Expedition des Prenß. Staats- Anzeigers ; Behren-Straße Ur. 57.

1850.

zahl Wagen die Straße entlang gezogen" sind und alle Eingangs- thore und Latteneinsriedigungen der Koppeln ausgehoben haben. Man hat die Dánen bis auf halbe Kanonenshußweite herankom= men lasscn und darauf mit Shrapnels zwischen sie geschossen; auch haben die Jäger zweimal gefeuert. Die Dänen sind hierauf umge- kehrt und haben statt der Thore 2c. ihre Verwundeten aufgeladen. Unsererseits ist nicht ein Einziger verwundet, nur die Verschanzung, auf welhe die Dänen geschpssen, ist etwas demolirt, jedoch gleich wieder hergestellt worden. 13 Todte sollen die Dänen gehabt haben.

_ Frankfurt. Frankfurt a. M., 5. Aug. (O. P. A. Z) Se. Hoheit der regierende Herzog von Sachsen-Meiningen is hier eingetroffen und hat sein Absteige - Quartier im russischen Hofe ge- nommen.

In der heutigen Sißung der hiesigen geseßgebenden Versamm- lung stand der Geseg - Entwurf über die Gleichheit aller Ehefrauen im Konkurse ihrer Ehemänner auf der Tagesorduung. Es lag dafur vor: ein Geseß - Entwurf von dem Senat, ein Mehrheits= Antrag der Kommission mit einem ncuen Geseh-Entwurf und êin Minderheits - Antrag. Die Abwesenheit von zwei Kommissions= Mitgliedern veranlaßt die Vorfrage, ob es nicht zweckmäßiger wäre, Tie Berathung bis zu deren Rückehr zu verschieben, was jedoch die Mehrheit verneinte. Der ursprüngliche Geseb - Entwurf, das Mehr= heitserachten mit dem neuen Geseß - Entwurf, und das Minder- heitgerachten, welchcs auf Annahme des Senats Antrages mit dem Wunsche eines Zusaßes wegen bereits bcstehender Rechte gerichtet ist, wurden verlesen. Den Mehrheits-Antrag trug vor und vertheidigte Dr. Binding, der Minderheits-Antrag wurde von dem Abg. Norhß vorgetragen und von Dr, Juého ausführlich vertheidigt. Der Mehrheits-Antrag wurde in namentlicher Abstim= mung mit 45 Stimmen gegen 26 verworsen. Es wurde nun der Senats - Antrag im Allgemeinen und unter Vorbehalt artikelweiser Berathung zur Grundlage genommen; in dieser Erörterung, in welcher sih außer decn angeführten Rednern noch Schö, Dr. Gwin- ner, Dr. von Oven u. A. vernehmen ließen, wurden die einzelnen Artikel mit geringen Abänderungen und der erwähnte Wunsch der Minterheit, von Shöf Dr. Harnier als Zusaß-Artikel eingebracht, angenommen, so wie der ganze Entwurf, und damit die Sißung um

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7% Uhr Abends aufgehoben.

Ausland.

l Desterreich. Ragusa, 29. Iul’. (Ll,) Angesichts Korfu in der Commenizzabai wurde die türkishe Flotte anfcrnd crblickt. : Frankreich. Geseß gebende Versammlung. vom 5. August. Den Vorsiß führt Dupin. Ein Lokalaeseß wird ohne Debatte angenommen. “Dann FOIGE S Ga A MYCeD. L E S Lt l h N folgt ¿Fortsebung der Debattc über Abänderung der Konzessionsbedingungen der Slenbaba Q Tours-Nantes und Orleans-Bordeaux. Art. 2: Die Gesellschaft i der Vergütung für erworbenes Terrain und Baulidtuiten ver Bahnstrecke an den Staat entlastet.“ Zwei -Amendcments, welche blos eine Entlastung von 34 und 75 Millionen vorschlagen, werden verworfen. Flotte stellt das Amendement, es solle dem Minister cin Kredit von 14 Millionen eröffnet werden, um die Actien nach und nach zurückzukaufen, wenn sie unter 175 Franken fallen. (Lárm.) Die Rechte verlangt Vorfrage. Miot: Wollen Sie denn wirklich glauben machen, daß Sie bezahlt sind? (Tumult.) Der Präsi=- dent ruft Miot zur Ordnung. Von der Rechten beginnt nun eine heftige Scene, die von Miot aufgenommen wird und damit endigt, daß über Miot die Censur verhängi wird. Flotte?s Amen dement wird verworfen. Combarel de Leyval's Antrag auf Theilung dcs Reinertrages über 6 pCt. bis zur Abzahlung von 7,500,000 Fr. an den Staat wird von der Kommission und von der Versammlung angenommen. Art. 3. „Provisorisch wird der Betrieb zwischen Angers und Nantes mit einem Geleise gestattet, das zweite muß binnen 2 Jahren, vom Betriebsbeginn an gerech net, gelegt werden. Art. 4: „Die noch auszuführenden Baulich feiten fallen sämmtlich der Gesellschaft zur Last.“ Angenommen. La Rochette’ s Antrag, daß alle diese Arbeiten der Staat _über= nehmen solle, wird verworfen. Art. 5. „Die Compagnie hat zehn Jahre Zeit zur Ausführung. Die Compagnie hat aber den Betrieb auf Einem Geleise binnen Jahresfrist zu beginnen.“ Art. 6. „Die Gesellschaft kann feine Entschädigung vom Staate beanspruchen.“ Angenommen. Es fömmt die Bahnlinie Orleans-Bordeaux an die Reihe, Dufournel ist mit den Zugeständnissen an die Tours-Nantes=-Linie ganz verstanden, nennt jetoh ein Gleiches bei der vorliegenden g1

lose Verschwendung. Die Bahnlinie Tours - Orleans hab

und 1849 weit über alle Hoffnungen eingetragen, sie bhlüh« fort und es würden deren Actien von ihren Besißern sorgfältig bewak M o uy entgegnet, daß die Behauptungen seines Vorgängers 1 genau seien und man daher die Actionaire, welche si{ch in so gedri ten Umständen befänden, unterstüßen müsse. Dufournel steht für seine Angaben ein und will sih höchstens zur Garantie eines ÎJn= teressen-Minimums L Minister der bffent-

Sißung

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herbeilassen. Der lihen Arbeiten lehnt sich dagegen auf und erklärt die Gefell

haft (nämlich die Orleans - Bordeaux - Gesellschaft) für ver- loren, wenn das Geseß nicht angenommen werde. Grev9y macht ahermals darauf aufmerksam, wie gut diese Bahn rentire, und will daher die angeblichen Verluste nachgewiesen haben. Der Berichterstatter erwiedert, wenn man das Gesetz nicht annehme, werde die Bahn nicht gebaut werden. Ueberhaupt opfere der Staat ja gar nicht sv viel, Schluß der allgemeinen Debatte. Art. 1: „Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist ermächtigt, die Konzession der Orleans-Bordeaux-Bahn, wie folgt, abzuändern: 1) Die Konzes- sionsdauer wird auf 50 Jahre erhöht.“ Links verlangt man Skru- tinium durch Theilung. Stimmende 583: dafür 318; dagegen 265. ,„2) Die Compagnie is ermächtigt, den Betrieb auf Einem Geleise zu eröffnen. Das zweite ist binnen 3 Jahren von Eröffnung jeder