1850 / 227 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Holstein zwei Jahre lang die Lasten des Kriegszustandes geleistet und ertragen hat, und nah den Beweisen hoher Tapferkeit, welche die dortigen Truppen abgelegt haben, möge immerhin die Annahme gere{chtfertigt erscheinen, daß der zu beginnende Kampf unter gun- stigen Auspizien für die deutschen Waffen sih eröffnet. Welches aber dessen \{ließlicher Ausgang sein werde, darüber kann faum ein Zweifel bestehen, wenn man erwägt, welchen Rückhalt die dänishe Regierung für ihre Ansprüche bei den außerdeut- {hen Mächten gefunden hat. Dürste auch cintretendenfalls den im Artikel 4 des Friedens =- Traktates enthaltenen Wor= ten: „S. M. Danoise sera libre d’étendre au Holstein les sures militaires et d’employer

à cet effet ses forces armées?, die in der Denkschrift noch besonders bestätigte Bedeutung beigelegt werden, daß nur dänische Streitkräfte in Holstein felbst verwenDet werden könnten, so ist do keinesweges ausgeschlossen, daß zU Df fämpfung der \chleswig = holsteinischen Streitkräfte außerhalb der Gränze Holsteins fremde: Hülfstruppen verwendet werden würden. Das endliche Resultat des Kampfes kann daher kaum F RN Ti sein, als die gänzliche Unterwerfung der Herzogtyumer aus ( nade und Ungnade nach neuen nußlosen Opfern von Blut und Eigenthum.

Und in welcher Stellung befindet sich alsdann Deutschland! Schon das Einrücken dänischer Truppen in Holstein würde vor dem Fahre 1848 als etwas Unmögliches betrahtet worden jein, und im Fahre 1850 müßte der deutshe Bund ruhiger Zuschauer bleiben, wenn durch die bewaffnete Dazwischenkunft einer fremden Macht die Geschickde eines Bundeslandes entschieden würden. Ist es je er laubt, von einer Schmach Deutschlands zu reden, so wäre es in diesem Falle. S

Die Denkschrift der Königlich preußishen Regierung scheint allerdings gegen solhe Konsequenzen durch nachstehende (S. 6 er sichtliche) Stelle Beruhigung zu gewähren, wo gesagt wird: „Es versteht s|ch indeß von selbst und liegt auch unzweifelhaft in dem Rechtsvorbehalte des Artikels 3, daß dem Bunde stets vorbehalten bleibt, ob und wie er wieder in die Angelegenheit eintreten will, sobald seine eigenen Verhältnisse und die Lage der Sache es ihm räthlich erscheinen lassen. Es versteht sich eben so von selbst, daß die Rechtszustände, die aus der Selbstentwickelung der Angelegen heit in den Herzogthümern möglicherweise hervorgehen könnten, das Bundesrecht in keiner Weise affiziren, und daher weder eine Aner fennung derselben von Seiten des Bundes, ohne vorgängige PrÚ- fung seinerseits, gefolgert, noch weniger aber eine stillshweigende Genehmhaltung oder Garantie derselben vorausgeseßt werden darf.“

Inzwischen liegt die Besorgniß sehr nahe, daß diese Gewähr=- leistung eines späteren Wiedercingreifens des Bundes in die Ange- legenheit des Herzogthums Holstein, namentlich was dessen Bezie hungen zu Schleswig anlangt, zu einer sehr illusorishen werden möchte, Denn einerseits erscheint es sehr zweifelhaft, ob die in der Denfkschrift, mit Bezugnahme auf Art. 3 des Friedenstraktats, ge- zogenen Folgerungen von Seiten Dänemarks und der europäischen Kabinette na der Unterdrückung eines bewaffneten Aufstandes der Herzogthümer gegen die Gewalt des Königs-Herzogs noch vollstän-

| \

1 . , 1 , | dig anerkannt werden würden; andererseits liegt es in dem ge- |

wohnten Gange der Dinge, daß die Dazwischenkunst des Bundes zu Gunsten Holsteins, wenn dieses erst durch vie Ereignisse zu einer exvberten Provinz geworden wäre, weit weniger wirksam sein könnte, als weng, unter Vermeidung eines Kamyses, Die Erledigung Der

\Gwebenden Streitsrage einer Lösung im Wege Der Unterhandlung |

ofen erhalten bleibt. Der Art. 4 des Friedenstraktats hat nun allerdings die Füg-

lihfeit geboten, daß der König - Herzog die Dazwischenkunft des deutshen Bundes in Anspruch nehme, um die Ausübung seiner

legitimen Autorität in Holstein wiederherzustellen. raumt aber zugleih dem deutschen Bunde die Befugniß ein, diese Dazwischenkunft zu versagen, und stellt es gleichermafien als móöglih hin, daß diese Dazwischenkunft eine erfolglose sei.

lässige und mit der Würde des Bundes vereinbare nicht anerken- nen, Eben so wenig vermag sie eine eventuelle Verwcigerung der Bundeshülfe mit dem in dem Artikel selbst in Bezug genomme- nen Bundesrechte und insbesondere mit Art. 11 der Bundesakte und Art. 26 der wiener Schlußakte in Einklang zu bringen. Ja, ganz algesehen von diesen positiven Bestimmungen der Bundesge= seße, hält die diesseitige Regierung einen solchen Ausnahmezustand, wie ihn der Art. 4 des Friedenstraktats feststellt, mit dem Wesen jedes Bundes für unverträglich.

Es möge jedoch ein folcher vorläufig zugegeben und der Fall geseßt werden, daß der König von Dänemark, nach Maßgabe der im Artifel 4 enthaltenen fakultativen Bestimmung, die Da zwischenkunft des deutschen Bundes anriefe, um seine legi- time Autorität im Herzogthum Holstein herzustellen, \o wäre die Alternative gegeben, daß entweder der Bund in der im Artikel elbst vorgesehenen Weise so zu interveniren sich weigerte, in wel- chem Falle dann jene obenangedeutete Dazwischenlunft fremder Hülfe noch gewisser in Aussicht gestellt würde, oder daß der Bund, gemäß dem Bundesrechte, die verlangte Intervention gewährte. Im leßbz- teren Falle müßte dann dem König=Herzoge, nah Maßgabe Art. 26 der wiener Shluß-Akte und Art, 6 der definitiven Executions-Ord= nung, die verlangte Bundeshülfe geleistet und es köunte dieselbe weder an Bedingungen geknüpft, noch in Widerstreit mit den An- [ragen des Königs=Herzogs in Anwendung gebracht werden.

_ Wenn daher die Denkschrift s{ch dahin ausspriht, der Bund wurde, wenn er das Prinzip der Unverleblichkeit der Bundesgränze von außen durchführen wollte, in die traurige Lage gerathen, in- nerhalb seiner Gränzen seine Waffen gegen das eigene deutsche Land kehren zu müssen, so ist hiermit eine Nothwendigkeit angedeu- tet, welche in viel bedauerlicherer Weise eintritt, wenn der Friedeis- E Men oben dargelegten nächsten Folgen zur Ausführung S IATUAD i Ste T enfCs DNE weitem {merzlicher, gegen ein Blut uüd Ei, E en E A welches eben erst neue Opfer an gekämpft vat ile A Ye L t und welches vielleicht eben erst sicgrcich Pes Käte, Le er Bund vom Anfang an die Erneuerung vislanh oeryinder und seinen diesfallsigen Willen dem Bun-

e als Geseh auferlegt. Die Denkschrift sagt, es würde,

; ¿B in Holstei mit Verboten einschreiten wollte, d aat elg Ol l A9 A

d f te, schr die Frage sein, ob das Land n A Va leisten würde, Es stände in der That \{limm SyriGßt dex En Bund, wenn diese Besorgniß gegründet wäre, durch einen gemeinsamen Beschluß sei- d t betet so ist eine Auflehnung ï ( esurten. Es gehört nur dazu, Beam ein E einzelne Bundes - Regierungen,

Eine reiflihe Erwä es Bundes fich degenüber erblidckt. wie die diesseitige Re Zung der oben entwidelten Elementé wird begründen, regung hoffen zu düïfen gl j j zeugung begründen, daß es h hier k en glaubt, die Ueber- formeller Bedenken, er teinesweges nux um Anregung

vond sondern um vie Entfernung von Schwierigkei=

ten handelt, welhe in ihren Nachtheile für das deutsche Jute rew (Lee entshiédénsten

Die diesseitige Regierung faßt sonaÿh ‘ihre Ansicht über den

Derselbe Artikel

j

/ / | | j | | | f | | | | l | | |

( Die | leßtere Eventualität kann die diesseitige Regierung als cine zu- |

1410

abzuschließenden Frieden dahin zusammen : wärtigen E die Wiederherstellung wie solches nach Maßgabe des Art, # des ? E der Pa den Réniailt preußischen Unterhändlern P E gegebenen verwahrenden Erklärung geshehen, elne ae Basis des Friedens sei; daß aber 2) eine ersprießlie A nußung dieses Abkommens für den deutschen Bund En für das Hêrzögthum Holstein insbesondere sich nur dann waren lasse, wenn der Deutsche Bund über Zurückweisung der Berwen- dung nihldeutsher Streitkräfte im Deutschen Bundesgebiete die Pacification des Herzogthums Holstein si selbst vorbehalte und die Wiedereinseßung der Behörden im Herzogthume, wie solche bis zum Jahre 1848 bestanden, in Einvernehmen mit dem Konlg- Herzog übernehme z endli 3) daß unter dieser Modification der Bund durch einen Gesammtbeschluß den abgeschlossenen Frieden ratifizitèn und auf solche Weise seinen unzweifelhaften Willen der

1) daß unter den gegen- des Status quo ante, Friedens-Traktats und

Beendigung des Kriegszustandes den Herzogthumern zu erkennen gebe, Die Berechtigung zu einer solchen eventuell auch unaufges forderten Einschreitung steht dem Bunde vermöge Art, 26 der Wiener Sqhlußakte in Verbindung mit Art. 6 der Sxecutions- Ordnung unzweifeshaft zu. l

Die nähere Betrachtung des leßtgenannten Punktes sührt zu-

gleih zu der Beantwortung der zweiten der gegenwärtiger Denk- |

\hrift vorangestellten Fragen, inwiefern nämlih die beantragte Ratification des abgeschlossenen Friedenstraktats seitens der königl. sächsischen Regierung statthaft sei. .

Der vorliegende Friedens - Traktat ist von Sr. Majestät dem Könige von Preußen im Namen des deutschen Bundes abgeschlo|= sen. Die vorliegende Denkschrift legt ausdrücklich dagegen Ver- wahrung ein, daß dieser Frieden ein preußisc{{r Separat-Frieden sei. Wenn aber die diesseitige Regierung aufgeforderi wird, diesen Frieden zu ratifiziren, so wird ihr nichts Anteres angesonnen, als selbst, im Widerspruche mit Art. 2 der Bundesakte, einen Separat Frieden zu ließen. 7 /

Die Königlich preußische Regierung war berechligt, diesen Frie= den zu verhandeln uad abzuschließen, da ihr hierzu die provisorische Bundes-Kommission; auf welche durch den Vertrag vom 30. Sep- tember 1849 die Befugnisse des engeren Rathes der Bundes-Ver sammlung, daher auch das Art. 49 der wiener Schlußakte dem leßh- teren beigelegte Recht der Friedens - Unterhandlung Übergegangen war, Vollmacht crtheilt hatte,

Zufolge desselben Artikels und Art. C)! steht das Recht der Annahme und der Bestätigung eines Friedens- vertrags dem Plenum zu. ;

Es kann daher son den bestehenden bundesrehtlichen Bestim- mungen zufolge eine einzelne Regierung niht das Recht in Anspruch nehmen, einen im Namen des Bundes abgeschlossenen Fricdenóver= trag zu ratifiziren. Dagegen wird eingewendet werden, daß 1n die- sem Augenblick eine von sämmtlichen Bundeegliedern beschidte Ple- narversammlung nicht bestehe, und daß eine successive oder gleich- zeitige Adhäsion sämmtlicher Bundesglieder einen Plenarbeschluß er- seßen könne. : :

Angenommen jedoch, obschon nicht zugegeben, daß lehtere Bor-

aussebung bundesrechtlich statthaft sei Art. 410 der wiener Schluß= Akte \pricht geradezu das Gegentheil aus \o läßt das von der Königlich preußischen Regierung eingeschlagene Verfahren der Ein- holung zustimmender Erklärung der einzelnen Bundesglieder selbst thatsächlich einen gewierigen Erfolg nicht erwarten. Denn daß das vorgelegie Friedens-=Instrument von allen deutschen Regierungen unbedingt und ohne allen Vorbehalt werde ratifizirt werden, darf man mit ziemlicher Gewißheit verneinen. Fehlt aber die pure zu stimmende Erklärung einer einzigen Regierung, so is der -Bund als solcher durh den Fricdensshluß nicht gebunden und die von einzelnen Regierungen abgegebenen zustimmenden Erklärungen sind wirkungslos bei späteren, von Seiten des Bundes zu fassenden Beschlüssen.

Bei so bewandten Umständen würde auf der einen Scite die Krone Dénemark den Friedens - Traktat als vom Bunde vollzogen nicht zu betrachten haben, während auf der andern Seite die kricgs= lustige Partei in den Herzogthümern in jenem Mangel die stete Hossnung einer bewaffneten Dazwischenkunft Deutschlands zu dercn Gunsten s{höpfen und auf eine Weise ausbeuten würde, welch, den einzelnen deutschen Regierungen ernste Verlegenheiten bereiten könnte, ohne daß darum für die Herzogthümer und für Dentschland éine bessere Zukunft in Aussicht gestellt wäre.

v E T Aa entgehen, scheint nur ein Weg ge-

oten, 2 j Beschlußfassung der Bundesglieder mittels Abstim mung in einer Plenar Versammlung nach Maßgabe Art. 12 der wiener Schlußakte. / :

Es ist nicht die Absicht der Königlich sächsischen Regierung, E diesen Ns der vorliegenden Angelegeuheit eine ihren

sichten günstige Wendung in Bezug auf die deutsche Verfassungs- Angelegenheit abzugewinnen, s : Allerdings ‘ist es für die diesseitige Regierung cine traurige Genugthuung, in der gegenwärtigen Verwickelung die vollständige A ee der von ihr seit Jahresfrist beharrlich behaupteten 4 t zu finden, daß das Zusammenhalten ‘des gesammten Di utschland unter einer gemeinsamen Bundes -Verfassung das erste und dringendste Bedürfniß sei und daß daher jeder Versuch einer verbesserten Neugestaltung des Bundes zuerst und vor Allem dicsem Zwecke zugewendet scin muß.

Jener Vorschlag jedoch beruht lediglich auf der Ueberzeugung, daß das wohlverstandene Juteresse Deutschlands in der hier zU= nächst liegenden Frage die Einhaltung des angegebenen Weges erheishe. E i

Zur Bethätigung dessen steht die diesseitige Regierung nicht an, die fernere Ansicht auszusprehen, daß es wohl ‘statthaft sein wUrde, wenn sämmtliche Bundesglieder, unter Beiseiteseßung der Uber die Verfassungsfrage shwebenden Differenzen, durch spezielle Bevollmächtigung cine Berathung im engeren Rathe und Beschluß- fassung im Plenum für die vorliegende Angelegenheit {leunigst einleiten wollten. S : :

IONY Del Hinweisung auf die in gegenwärtiger Denkschrift ent- wilten Momente eine angemessene Verlängerung der für die Ra= tisication bestimmten Frist von der dänischèn Regierung zu erlangen jein werde, ist wohl kaum zu bezweifeln. : i

Dresden, den 14. Juli 1850,“

Dresden, 16. Aug. (Dresd. J.) Auf der Registrande der heutigen Sißung der ersten Kammer befand sih ein Kommu- nikat des Gesammt - Ministeriums, wona der neben den Staats= Ministern Dr, Zschinsky und von Friesen am Ministèrtishe heute vereits anwesende Geh, Kriegörath Göttling von Ahendröth zum Königl. Kommissar bei den Kammeru für die Verhandlungen über die Verordnung vom 7. Mai 1849 ernannt worden ist.

Die Tagesordnung war die Fortseßung der Berathung des Heputations-Berichts über die Verordnung vom 7, Mai 1849, das rem bei Störungen der öffentlichen Ruhéè und Sithérheit be=

Die Debatte begann heute mit §, 14 der Verordnung, Ebén

| l | | | | | Î

{2 der wiener Schlußakte | reih unterstüßt. Herr

| | | |

| |

|

| /

| | | |

| | | | | | |

so wie bei §. 1 und aus demselben Grunde beantragt die Deputa- tion auch bei §. 11 den Wegfall des Citats (die Grundrechte Art. IIL, §. 8), ohne dasselbe aber die Annahme des Paragraphen, und die Kammer trat diesem Antrage sofort einstimmig bei, Die §8. 12 und 13 *) enthalten Bestimmungen, welche bei den Berathungen beider Kammern des lebten Landtags die verschiedenartigsten An- sichten und Anträge hervorriefen und endlich dahin führten, daß man in der zwêiten Kammer zuleßt beschloß, beide Paragraphen ab= zulehnen. Die Deputation fühlt sich ebenfalls bewogen, für den gänzlichen Wegfall der §§. 12 und 13 zu stimmen und selbigen zu beantragen. Ueber diesen Antrag der Deputation entspann \ih eine sehr ausgedehnte Debatte.

Herr von Posern sprach sich für Beibehaltung der §8. 12 und 13 aus, beantragte in §. 12 nach dem Worte „Schäden“ noch die Worte „und Kosten““ einzuschalten, Er äußerte, daß er sich gerade von diesen Paragraphen die beste Wirkung verspreche, denn durch seine, den Geldbeutel angreifenden Bestimmungen würden ge- rade die „Fühlhörner““ gewisser Revolutionairs am zweckmäßigsten getroffen ; namentlich würden auch dur diese Bestimmungen pflicht- vergessene Beamte zum Ersaß angehalten werden, während jeßt für diese loyale und ruhige Bürger die Revolution bezahlen müßten.

Herr von Schöñberg-Bibran stellte den Antrag, die Be rathung über die §§. 12 und 13 für heute auszuseßen, dieselben zu nochmaliger Prüfung an die Deputation zurückgehen zu lassen und diese zu beauftragen, hierüber baldigst und namentlich mil Benubung der in dem preußischen Aufruhr - und Tumultgejeß hie einschlagenden Bestimmungen weiter Bericht zu erstatten.

Bürgermeister Starke spricht ebenfalls gegen de tions =- Antrag z er hält die Beibehaltung der §§. 12 nn um \o nothwendiger, als gerade durch sie eine höchst [uh in unserer positiven Geseßgebung ausgefüllt werde,

Bürgermeister Wimmer s{chlägt vor: An Dic rung den Antrag zu stellen, der künftigen Ständeversammlung ernen Geseb- Entwurf Über den Ersaß der bci Tumult ver ur atel Schâ- den vorzulegen, bis dahin aber die H. 12 und 13 der Borlage in Gültigkeit zu behalten. Er motivirt den Antrag auf a4 vVeonberes Geseß über diesen Gegenstand dadur, daß er darau} yinwcist, wi es die erste Pflicht des Staates sei, Gesundheit, Leben und Eigen thum seiner Bürger zu schüßen.

Alle diese Anträge wurden ausreichend, | von Friesen, als Ÿ nigliche Hoheit Prinz Johann, -als Vorstand tion, rechtfertigen den von derselben gestellten Der S 12 uUnD 19 Ob Um Die Tumultuanten ic : gessene Beamte zu begünstigen, habe die Veputation den Wegsall beantragt, sondern lediglih, weil sie der Ansicht gewe|en, daß der artige civilrecchtliche Bestimmungen nicht in ein Gescbß gehö1 ten, wie das vorliegende, das sich nur mit polizeilichen Bestimmun gen zu beschäftigen habe. Uebrigens wurde von ihrer Seite feinem der obigen Anträge entgegengetreten, sondern nur das Dersayren der Deputation beleuchtet. Staatsminister Dr. Zschinsfy außer daß, wenn die unveränderte Beibehaltung der §§. 12 und 13 beliebt werden follte, die Regierung sich dann sür den Antrag Herrn von Schbnberg-Bibran entscheiden werde, um in tation ihre Ansichten über diese allerdings \cchwterige Ne näher entwickeln zu können.

Auf Antrag des Herrn von Nostiz-Wallwil | Debatte über diese beiden Paragraphen geschlossen. | |

1 1D 1 f

bare LUC(

S L GIaats Regi

beziehentlih sehr zahl teferent, und Se. Köü- der ersten Veputa Antrag auf Wegfall und pflichtver

D A 1 ned

Bei der Abstimmung wurde vom Präsidium di auf den Antrag ter Deputation gerichtet und dieser 11 Stimmen verworfen. Dagegen wurde de1 Schönberg-Bibran uun gegen 2 Stimmen durch die Verweisung des Gegenstandes zu nochmaliger Berichten stattung an die Deputation fanden vorläufig ) Der Vot Dorn, [0 De Der Des Gern V ihre Erledigung,

Bci §. 14 {lägt die Deputation ebenf ganzen Paragraphen vor, indem die Zweckmé der Sturmglocke manchem begründeten Zweifel unter! der Behörde auch ohne ausdrückliche Vorschrift unben dürste, sich dieses Mittels, sobald es angemessen scheint, nen. Die Kammer crklärte sich mit dem Wegfalle dieses Pa phen einverstanden. §. 15 gab weder Deputation Kammer Anlaß zu einer Abänderung.

Me nut folgenden S 16 Und 17 Standrecht) bilden den Kern der ganzen größten Schwicrigkeiten des ganzen Gesetzes Deputations=-Berichte, „Fommen in den §§. 16 und hein, wie auch aus den schr ausführlihen und gründlic handlungen der beiden Kammern des vorigen Landtags zu ist, Hier mußte vaher die Deputation vorzüglich bemüht fein i jolche Wortfassung aufzufinden, welche nicht nur a) im Allgemeinen entstehenden Zweifeln und Bedenken in der Anwendung möglich wenig Raum ließe, sondern auch namentlich b) die Verantwortlich feit des Gesammtministeriums als unbezweifelt vorausgeseßt, ausdrüctte, was in dem Worte „Kriegsstand““ enthalten und unter zu verstehen, mithin wofür das Gesammtmin sterium verantwortlich sei, wenn es den Kriegsstand erkläre, aus welcher ferner c) eben sowohl das Publikum den Umfang und Inhalt der verhängten Maßregel, als au d) dexr Ober Befehlshaber Den UUNOna Der DIN übertragenen Ge walt möglichst genau erkennen könne; cine Fassung endlich, aus wel cer e) klar hervorgehe, daß die strafrechtliche Untersuchung, wenn sle auch noch so kurz und summarisch ist, doch alle wesentliche Bestandtheile einer Untersuchung und jene Bürgschaften der Ge rechtigkeit enthalten müsse, deren der Verbrecher odcr Kontravenient auch in den schwersten Fällen nicht beraubt werden darf. Gestat tete dabei die Präzision des geseßlichen Ausdrucks auch nicht cine ausführliche Umschreibung aller denkbar möglichen Fälle, so darf da- bei niht übersehen werden, daß die nähere Anweisung der mit der Ausführung beauftragten Behörden und Personen in den Bereid der zu erlassenden Verordnungen gehört,“ i

Vie genanntcn Paragraphen gelangten mit zwei wesentlichen Amendements der Herren von Erdmannsdorf und Bürgermeister Hennig einstimmig zur Annahme, eben so die beiden leßten Para graphen der Vorlage, die §§. 18 und 19. Die Schluß = Abstim mung über das ganze Geseh mußte aber, wegen der §§. 12 und 13, die, wie oben bemerkt, zu nohmaliger Berichterstattung an die Deputation zurückgegangen sind, für heute ausgeseßt bleiben,

I v B x R ÄUnlrag Des von angenommen unT

N

*y s T 44 . D J au c) UNnTragq

[Taerme

Der

Hannover. Hannover, 16, Aug. (Hannover. Ztg.) Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin von Mecklenburg = Streliß

) §. 12. Mlle, welche nah ber dreimaligen Aufforderung sich gleich- wohl nicht entfernen (§, 8) ober sonst threr Entwaffnung oder Verhaftung sih gewaltthätig widersezen (§. 10), sind neben den sonst noch rechtlich dazu Verpflichteten solidarisch zum Ersaße sämmtlicher durch die Tumultuanten verursachten Schäden verbindlih.

§. 13, Die gleiche Verbindlichkeit trifft alle Behörden und Mannschaf- ten, insoweit sie bei solchen Vorgängen (§. 1) eine Vernachlässigung, Ver- absäumung odex Verleyung ihrer Pflicht sich zu Schulden kommen lassen,

und Jhre Hoheit die Herzogin Karoline von Mecklenburg- Strelih sind gestern von Berlin hierselbst angekommen und im Königlichen Palais abgestiegen.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 16. Aug. Darmst, Ztg.) Gestern Nachmittags um 5 Uhr hat Se. Ma- jestät König Ludwig von Bayern Auerbach verlassen und sich nach Uschaffenburg begeben; Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin von Modena hatte schon zwei Tage früher die Weiterreise angetreten, Unser Großherzoglicher Hof wird nunmehr morgen zu einem Fa= milienbesuche nach Aschaffenburg abgehen, wo Se. Königl. Hoheit der Großherzog einige Tage und Jhre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin wohl etwas länger verweilen dürfte.

__ Soleswig-Holsfstein. Altona, 14. Aug. Die N. Fr. Pr. enthält Folgendes: „Durch viele deutsche Zeitungen gingen verleßende Nachrichten über die Haltung des 13ten Bataillons in der Schlacht bei Idstedt, Wir haben aber Gelegenheit gefunden, genaue und, in Bezug auf Wahrhaftigkeit verläßliche Erkundigungen uber diese Angelegenheit einzuziehen, welche das Bataillon von der 1 zur Last gelegten Schuld ziemlich freisprehen, wcnn auch vicl leicht Verstöße in der Ausführung höherer Befehle vorgekommen in mögen. Das Bataillon wurde, wie wir hören, gegen 5 Uhr Morgens vom Krüderholz kommandirt, Jdstedt mit dem Bajonett nehmen. Dieses wurde ausgeführt, und das Bataillon wurde dann über Idstedt hinausgeführt. Hier wurde der Fehler gemachk daß feine Tirailleurs vorausgeshick wurden, so ; di Kolonue plöulich in dem Hohlwege zwischen zur Unken und der Mündung dées Langseces zur Rechten, dessen Ufer von den Dänen bescßt waren, in ein furchtbares Kreuz= er gerieth, das allerdings, zumal bei der Ueberraschung, einen ganz geordneten Rückzug veranlaßte, Jndessen konnte das )atatllon doch spâter wieder zur Deckung zweier halben Batterieen werden, Gegen Mittag nahm es noch einmal Jdstedt, aber spâter wieder verlassen, da es bei bekannten Gentrums nicht genug unterstüßt werden konnte. igang sammelte es sich hinter dem 15ten Bataillon, ter wieder în dem Kreuzweg von Neuberend und Batterie, Ein sicheres Zeichen, daß das Bataillon sich Pflichtwidrigkeit im Dienste des Vaterlandes zu den fommen licß, beweist der Umstand, daß das General= mando weder eine Strafe über dasselbe verhängt hat, noch energischen | einem Armeebefehl oder Ulle Zeitungsangaben in Beziehung guf es Bataillons sind unwahre Erfindungen.“ :

V on

; day die dichte einer Anhöhe

C C

B

rivendeci

Der

VCI P eine

itrafbar(

Ladel uber dasselbe in 1cht ausge}prochen.

rafundg D

Nassau. Wieöbaden, 14 nahmen die Diners ln

deaux 1hren Ausfang :

Ua Can O) Ge 1d großen Soireen bei dem Herzog von ux ren Soiree wohnten hundert und einige ¡ Perjonen bei, e Improvisirie, aus mächtigen Bleh-Jn= irumenten vestehende Hausfavelle, deren Mitglieder von den Ober- »yrengen gefommen zu sein scheinen, war in der Platanen - Allee er Rheinstraße aufgestellt, und trug ältere französische National Ute, darunter den Favorit-Pasioral Heinrich IV, vor. Außer den ther angekommenen zwanzig Deputirten der jeßigen französischen Versammlung sid noch folgende fünf eingetroffen: du St. George, de Keridee, Labbe Le Crom und Dahirel Graf de Joufsroy, der Prinz de Cystria, A. de Mausa- )raf de Montgoummery, Julien de la Rochejagque d’Annis, Vicomte Walsh, Adrien de Lavâäu, Perrier Prinz Gaston de Montmorency, Thierry = Tollard

der Graf de Lambertye, der Baron Le Prince und de Clocheville, G. de Clocheville, Baudesson de moree, Maupon, Gaudy, Guihancuf, Votte, Lheu- ( Milchmann ), Clery, Obry Vater, Obry &izilier, Haftermeyer, der Graf de Cerza Lu Anatole de Puisegur, Vicomte Ernest de Tarra Priest, General Marquis de Rastignac, Cha=- »ublizist), ÿ Berton (desgleichen), der

Jules de

{4

Di

)odbout, rg, Rene

Gere,

Q 9 5 Oeaureaard,

vestern Vi um halb Chambord eine! zwichen und 4 begab

nen Gegenbesuch

dem Grafen

4 ( lhr

Chambord von dem Mal Gemälde, das von Franz 1. erbaute, im gelegene Stammschloß Chambord

Das Gemälde is meisterhaft ausgeführt rgoldete Rahmen is mit dem Wappen Frankreichs und

zug des Grafen

Nochebrune ein

Ire (l Oer Dat

überreicht.

geichmucdtt

Crantsurt 4 V, 10 U (O. P N Prinz Adalbert von Preußen hat verlassen und seine Jnspections

oßherzogthum Baden weiter fortgeseßt.

A

amburg Dam G (O N) nd sand ein Seegefecht bei Frederiksort zwischen einem dáni- nebjt Kanonenbooten und dem holsteinischen © nevst zwei Kanonenbooten statt, welches bis 8! Dänen sich zurückzogen, dauerte. De1 den Numpf, ein Kanonenboot

Geste ln

amps bosot zwet

Lowe“ Loe“

acrieth in

A |

S lanD, Venedig, 14. Aug: (W. 2 (Q

orzkowsfy hat gestern das

Sn Cr o 5 È Ïo {t esterreim. Kavallerie Graf

übernommen

) Der Gene

tadt - Kom

dem Journale LePouvoir findet man über die Reise des Pr eine weitere Korrespondenz s

VES

aus Dijon vom 13. August. - L ufolge glich die Ankunft wahren Abtheilungen vom L2ten

|

Präsidenten einem | Triumphzuge.

und 14ten leihten Regimente und ein Detaschement Dragoner wa- ren bis zum Freiheitsthore aufgestellt, Das Thor selbst zeigte in= mitten einer glänzenden Illumination den Namenszug des Präsiden- ten, Die Behörden empfingen denselben und das Volk rief: Es lebe der Präsident! Es lebe Napoleon! Um 105 Uhr Abends war großer Empfang. Am anderen Morgen um 8Uhr empfing der Präsident, umgeben von den Ministern, seinên Adjutänten und Ordonnanz-Of- !izieren, den General Castellane, den Präsidenten des Apprllhofes, den Vlvisionsgeneral Vesco, den Bischof von Dijon mit seinem Klerus, den Generalstab, das Gerichts= und Unterrichtspersongl, vie pensio-

Frankreich. Paris, 15. Aug. In nldenten rz

Le€

1411

nirten Offiziere, die Brücken-, Straßen- und Bergbau-Jngenieure, den Rabbiner, die Landwirthschaftsgesellshast, die Abgeordneten des Handelsstandes, die barmherzigen Schwestern. Längere Zeit unter hielt s{ch der Präsident mit einer Veteranen - Deputation der alten Armee, an die er ein Ehrenlegions - Kreuz und Geld - Unterstüßun-

und Militair - i Jeten Bewe- gung. dem

Nf Lui

e welchem D U

( war 1h Pompiers ricfen sogar : f allgemein :

will auch den

wie er gesehen hat,

erieuchtet war, +1

n offentlichen Gebäuden

wahrend

gen vertheilte, Einem Arbeiter, der mehrere Personen geret- tet, ertheilte er ebenfalls das Ehrenlegions - Kreuz, Um 11 Uhr hielt er Revüe über die Truppen und verlieh mehre ren Offizieren und Unteroffizieren den Ehrenlegions - Orden, Das Pays beginnt seinen Bericht mit der Erzählung, daß 580 Arbeiter verschiedener Gewerke zusammengesteuert haben, um dem Prásidenten eine gestickte Fahne zu Überreichen. Am Ubend vor de1 Ankunft habe cin Sozialist einen Wachposten mit einem Messer an- gefallen und demselben Stiche beizubringen beabsichtigt. Ein Unter- offizier habe aber den Sozialisten mit seinem Säbel zweimal in den Rücken gestoßen, ihn gefährlich verwundet und der Justiz überlie- fert. Der Gemeinderath von Dijon bestehe aus 15 Ordnungs- mánnern und 12 Sozialisten. Die Stadt leide sehr unter dieser Spal tung, welche bei der Durchreise des Präsidenten \c{lagend hervor- getreten sei. „Die 12 Sozialisten erklärten nämlih““, berichtet das genannte Blatt, „dem Präsidenten niht entgegengehen zu wollen. llm 87 Uhr Abends wurde die Straße durch Gendarmen abge \perrxt. Darauf zogen die Arbeiter mit ihrer Fahne dem Prinzen unter dem Rufe: Es lebe Napoleon! entgegen. Endlich ertönten zwei Kanonenschlisse, die Civil - Behörden, darunter eine gewisse Anzahl Gemeinderäthe, V t Der Präsident wurde mit Rufe: die Republik! Es lebe Napoleon! empfangen. Der war überwiegend, von gewisscn Individuen wurde er in beinahe drohendem Tone ausgestoßen. Es waren di unheimliche Gestalten oder meist betrunkene Straßenjungen, sich bis an die Pferde des Wagens, in as Staats- haupt saß, drängten. Augenscheinlih haben die Wühler gearb und in der That ree Mühe niht ganz umsonst. Di Empfangsplaße aufgestellten vielfach Republik! Rückwärts rief man ziemlich

be Napoleon!“ Der Berichterstatter des Pays Ruf: Es lebe der Kaiser! vernommen haben, \ daß Abends eine ziemliche Anzahl Häusc1

dere Berichte dies nur von de melden Nach einer Korrespondenz des Evenecment aus Dijon war den bei der Anwesenheit des Präsidenten von einer Volksmenge von 20,000 Menschen ausgebrachte Ruf ausschlicßlich: Es lebe die Re publik! Noch um 11 Uhr Abends ertönte dieser Ruf in der Um= gebung des Präfektur -= Gebäudes, des Absteigequartiers des Prä sidenten. Der National enthält heute ein Schreiben aus Semu1 im Departement Coted?or, in welchem berichtet wird: „Jn Tonnerre hört bekanntlich die Eisenbahn auf, und die erste Stadt, welche der Präsident nun zu Wagen passirte, war Monthard. Um l Ubr kam staubbedtät* ein Courier angesprengt, der den Austrag gab, die Ploerde berett zu Palten, . den: Prastden ten vornchGtig, nut im Galovy zu fahren und am

Ende der Station ehrfurchtsvoll an den Wagenschlag zu treten, um das Trinkgeld in Empfang zu nehmen. wie nur der Wagen, in welchem Louis Napoleon, die Minister d’ Hautpoul und Bineau und der Präfekt Pagès saßen, anlangte, erscholl der tausendstimmige Ruf: Es lebe die Republik! Derselbe begleitete ihn bis zur Post, das Gedränge wurde so stark, daß im Schritt gefahren werden mußte. Endlich hält der Wagen an. Die Gendarmen können das Volk nicht abhalten, man spricht zum Präsidenten, man faßt an, er sißt lächelnd und stumm, seinen Gefährten wird unheimlich. Immer fort ertönt der Ruf: Es lebe die Republik! Plöslich tritt cin Eisenbahnarbeiter in blauer Blouse an den Schlag heran. spricht und gestikulirt heftig Man hört dúc Worte : Straßburg, Boulogne, römische Republik, allge meines Wahlrecht.“ Bonaparte bleibt stumni Dem Arbeite folgt ein Hauptmann der Nationalgarde, er faßt den Práfidenten bei der Hand, ruft: Es lebe die demokratische Republik! und läßt ihn nicht eher los, Prásident erwiedert Ja, mein Freund,

' Republik! Endlich sind die Pferde angespannt,

i lebe die demofra t, gegen Davon, und lang

der Wagen rollt,

noch erschallt der Ruf: Es lebe die Republik!“ Der Monite1 | - bemerkt, das offene und Prafidi durch seine neueste Reiserou!«

0 O zu diefem ersten und entscheid

ten werde i E N epartements

So

ihn

Er

als bis der 4

1) c) ( das Berbot, 1m Galopp

loyale des dargethan

N C4 d tor A Bersuche 1hm persönlich e

Der Bod en, welchen er betret

al orm a aLermals

q

11-44 enden

er woh

ï 4 aevene 2

aemwahli

e hab Ç {

sei bearbeitet von den Anarchisten, unterwlühlt von von Montagnards Kommunisten besäet, welche \cchlcckchte Leidenschaften zur ( r dex parlamentarischen Man und dreist

berichtet,

N 5011 ovDen, ieumdung Nt d Ti

dlich, welch

dunkelsten

losgeh« Aas X on ein militairif anfett stattfinden Î von lysee gethane Acußeru1 , „hat nicht verges}e!

Nun

Bei dies

Sao hhpo atc L

einem raveo G non e Arme( v

2Februar

der selbe gelautet haben Juni 1848 beh genwärtig nur Lager, das des Sozialismus nung, in wel{hem leßteren Louis Napoleon, Chan berühmtesten Generale sich befinden. Die Arme Präsidenten, weil sie für die Anarchie weder 1st, 1 Dasselbe Journal bestätigt die sozialistischen während der Reise des Präsidenten gemacht worden. zwar keine Bedeutung beilegen, bemerkt aber do, nente Kommission morgen eine S! selben zum Gegenstand haben solle. Débats beschuldigt den Mair( tagnard der konstituirenden Versammlung, daß er

um einen freundlichen Empfang des Präsidenten zu Derselbe soll sogar oven gutgesinnten Nationalgarden den verweigert haben, Dagegen hatte er am Cingange des L zialisten aufgestellt, welche den Auftrag hatten, Lärm hen. Der Bericht bestätigt, daß beim Einzug in Dijon Es lebe die Republik! weit überweigend daß einen feindlichen Charakter beizulegen suchten. „Leute mit ganz sonderbarem Eifer sich an die Pferde ten herandrängen gesehen, um hart neben ihm: Es lebe die publik zu rufen, welchem Rufe sie den Ton einer Drohung zu g ben beflissen waren. Größtentheils waren es zerlumpte Kerle, meh rere waren betrunken. Neun dieser Individuen wurden verhaftet.“ Der Constitutionnel beginnt seinen Bericht mit dem Empfange des zweiten Tages zu Dijon. „Eine rührende Scene,““ sagt der selbe, „beendigte diesen Empfang beim Neffen des Kaisers. Auf Befehl des Prinzen war für die Veteranen ein eigener Salon bestimmt worden, damit sie nicht zu sehr ermüdeten.

unD ndeile.

Wel Wt,

Cin

des von

03

ihm V

„Wir haben,“

IVAT, ja,

ck

Großer Jubel war beim Eintritt des Erben Napoleon's, welcher einem der- selben, Morizot, nebst dem Orden der Ehrenlegion auch eine Bank note von 500 Fr. überreichte.“ Es folgt nun eine Beschreibung der Merkwürdigkeiten Dijons, Dann wird des Gewinns erwähnt,

f

î Î |

l \ Î \

|

j

welchen die Schneider und Handschuhmacher durch die Reise des Präsidenten gehabt, und am Schlusse heißt es: „Diese merkwürdi= gen Tage haben auch dazu gedient, den abscheulihen Geist und die völlige Ohnmacht der Demagogen herauszustellen, Die rothe Re- publik hat némlich in Dijon mehr lärmende als zahlreihe Partei- gänger. Jhre Taktik ist aber an der Partei der Ordnung geschei= tert, Unter den Verhafteten soll sich auch ein ehemaliges Mit- glied der National - Werkstätten befinden.“ Aus Chalons an der Saone vom 14. August, 11 Uhr Vormittags, meldet heute der Präfekt dem Minister des Junnern auf telegraphi- hem Wege: „Der Präsident hat si{ch gestern nach Fixin begeben. Um das Monument Napoleons war bedeutender Zulauf der Bevólkerung, die lebhaftesten Zurufe geschahen während seines Aufenthaltes und Rükweges. Bei dem Bankette brachte der Maire von Dijon einen Toast aus, dessen Beantwortung lebhaften Beifall fand. Der von der Stadt Dijon gegebene Ball versammelte 2000 Personen. Die Reise von Dijon und Chalons an der Saone ist glücklich vor sich gegangen. Jn Nuits, Beaune und Chagny er- warteten die National-Garden den Präsidenten, welcher sehr gut fgenommen wurde. Der Empfang war auch entsprechend in Cha- wo auf dem Waffenplaßze Revue und im Stadthause Empfang Die Abreise nach Macon wurde um 11 Uhr auf dem bewerkstelligt.“ s Gemeinderathes von Straßburg ent- J

Ub E E 2s Sdbhwalbe f

handlungen d offiziellen Sißu1

p 1 l

gs - Protokolle folgende Stelle: „Die

den Präsidenten der Republik mit der Ehrfurcht und Zuvor=- fommenheit f welche dem ihm von der Constitution an= eines Balles auf Sub-

dieser Hinsicht, „dürfte

Republik eben so, wie dem

Anstande der unter denen wir leben,

entsprechen.“

London, 15, Us; Osborne

lm 3 Uhr

Großbritanien 1d Îrland, Die Königin und Prinz Albrecht sind gestern Mittag von Insel Wi wieder in London eingetroffen. h Jhre Majestät im Buckingham =- Palast eine Geheimeraths= Bersammlung, in welcher die Thron = Rede zum Schluß der Parla- ments-Session angenommen wurde. Heute um 2 Uhr erschien die Königin in Person im Oberhause und {loß das Parlament mit ser Rede, welche folgendermaßen lautet: „Mylords und Herren! Es gereicht Mir zur Zufriedenheit, der Pflichten einer mühseligen Session entheben zu können. Die Sorgfalt und Emsigkeit, womit Sie sich den Geschäften wid= meten, die Jhre Aufmerksamkeit erheischten, verdienen Meinen herzs lichen Beifall, „Die Akte zur besseren Regierung Meiner australischen Kolo=- wird hoffentlich den Zustand jener aufblühenden Gemeinschaf- ten verbessern. Es wird Mir stets erfreulich sein, die Vortheile der Repräsentativ - Institutionen, welche den Ruhm und die Wohl= fahrt Meines Volkes bilden, auf Kolonieen ausdehnen zu können, die von Männern bewohnt sind, welche die Vorzüge der Freiheit zu ihrem eigenen Nußen auszuüben die Fähigkeit haben,

„„Mit großer Befriedigung habe Ich der Akte, welche Sie zur Verbesserung des Kauffahrtei - Marinedienstes dieses Landes ange- nommen haben, Meine Zustimmung gegeben. Sie wird gewiß da zu dienen, das Wohl jeder mit diesem wichtigen Zweige der Natio- nal-Angelegenheiten verknüpften Klasse zu fördern.

„Die Afte wegen allmäligen Aufhörens der Beerdigungen in- nerhalb der Gränzen der Hauptstadt entspricht jenen aufgeklärten Absichten, welche die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit zum Zweck haben. Jh werde mit Theilnahme den Fortschritt der auf diesen wichtigen Gegenstand bezüglichen Maßregeln úberwachen.

„Der Akte zur Ausdehnung des Wahlrechts in Srland habe Fh von Herzen Meine Genehmigung ertheilt. Ich erwarte die heilsamsten Folgen von einer Maßregel, die in der Absicht ergan= gen ist, Meínem Bolke in Jrland eine billige Betheiligung an den Wohlthaten unseres Repräsentativ-Systems zu gewähren.

„Mit der größten Theilnahme und Befriedigung vabe Jch die Maßregeln betrachtet, welche z

Zweigen angenom! l

daß sle jehr zut

auf der

14 Det

dieser

nieen

n

ur Verbesserung der Rechtspflege in n worden sind, und Jch erwarte

verschiedenen ten glich und vortheilhaft für das all

zuversichtlich 1

gemeine Beste wirkten werde

„Het

ren vom Hause der Geme1inen

Î ‘besserung der Ein fünfte und die bedeu l chrantungen, welche in verschiedenen is8gabezweigen vo1 C worden, haben dazu beigetragen, Un- Finanzlage Festigkeit Sicherheit zu verleihen. Es freut

h Stande gewesen sind, Meinen Unter-=

in den Steuerlasten zu gewähren

A a G T 7, G 2 uirequeilen | die L eduna De1 aus

offnung t

TA\ L G Lanemarft,

t

Dánemar€k. Befanntmachung des Land- und Seekriegs-Kommissariats titadt Kopen Unfang 22jährige M nach dem Gese von desgleichen die ältere Rekrutirungs er temporairer wird dieser Session Mannschaft in einem

Ferner Verstärkung gchörende von Jahren und darunter Musterung gehalten diese nicht bei den früheren, fseit dem Ausbruche stattgefundenen Musterungen sich gestellt hat, und später zum Dienst in der Armee genommen wor sollen bei dieser Session sämmtliche, ohne Rücksicht auf das Alter, aus dem aktiven Dienst kassirten Verstärkungsmän ner, Soldaten und Trainkutscher sich stellen und deren Dienst - An- gelegenheiten scchließlich behandelt werden, wenn solches auf den srüheren Sessionen nicht {hon geschehen ist

ckchwahe ubergangen uver Alter insofern Krieges nicht srüher oder

den ist. Endlich

DeS