1850 / 229 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ieben vorige Woche 4proz. Certist- ósterreichischen Metalliq. stark ausgeboten gestern wurde ie Spekulanten be| anishen Schulddokumenten, und 117 % wech- ische drückten si Ardoin-Coupons Obligationen Vér- 377 bis zu 37 ndelt, doch bil

92 bis 915 Renten blieben vort=- Laufe dieser Woche bis 945

wieder erholt ; alte 5proz, Hopesche Obligationen bl 1057 und konnten gestern nur 1054 % bedingen ; fate bei denselben fielen von 895 bis 882 Staatspapieren sind 5proz. neue wiener worden und dadur von 84 auf 834 % gefallen , bei etwas Frage 83% % angelegt. sich Diese Woche wieder häufig mit #p von welchen Ardoin-Obligationen zwischen selten und mit 11 % {lossen ; 3proz. b von 33? bis 33% % und ( auf 8 % gegangen. kehrten in gleiher Stimmung und w

Südamerikanische e Obligationen von

alten gestern 33 ? Portugiesische

sind von 8 urden von «

% abgelassen. liger verkauft ; brasilianisch ruanische do. ; gen Sonnabend 554 %, gingen 1m herunter und erreichten ge!

Markt- Berichte.

Getraideberiht vom 20, Augu|t. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : ch Qualitat 54 34x Rthlr.

pr. Aug. 325 Rthlr. Br., Sept. /Okt. \ pr. Frühjahr 1851 372 Herste, große loco 24—26 Rthlr.

7 a 92x Athlr. verk, « / Rthlr. Br., L

Hafer loco nach Qualität 19— 50pfd. pr. Sept. /Okt. 1 48ypfd. 18 Rthlr. 59pfd. pr. Frühsahr 207 Rthlr. Br.,

pr. Aug. 11% Rit Aug. /Sept. 113 Rthl Sept. / Okt. 117; Oft. / Nov. è Nov. / Dez. ) loco 11ck; Rthblr. Br.

A N

Mohnöl 125 Rthlr. Palmöl 117 Rthlr.

i 1 t F t F

loco ohne Faß 163, mit Faß pr. Aug. / Sept.

Sept. /Okt.

16 bez. u. G.

r 1851 175

Getraide. 19, Uu,

Marr ete Berlin, den Weizen 2 Rthlr. §8 Sgr. 9 Pf. ; Roggen 1 Rthlr.

15 Sgr., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.z Hafer 28 Sar 9 Pf, auch 22 Sgr. 6 Pf. Zu Wasser:

Sat O Ds

13 Sgr. 9 Pf, Sal. 3 P

Sonnabend, Das Scchock Stroh Der Centner Heu

r., auch 6 Rthlir

Die Kornbörse war innerhall 3ericht sie angab, sest unx

Danzig, 17. Aug. stellung, wie der Dienstags bedeutend, \vobei verhältnißmäßig die stattgehabt gung für feinen Weizen sich um mitile Gattungen bemerkbar mac ) ( leßtere auf 25 Fl. gegen den höchsten Standpunkt anzune! 160 Last 130 , 132pfd. W

I

Mittwoch wurden

F echsel- Course.

E

Wien in 20 Xe,

Leipzig in Conrant im 14 Thir. Fuss .….

Frankfurt a. M. südd. W, 3 Wochen | 7

Inländische Fonds, Pfandbriefe , Kommunal - Papiere und Geld - Course. [zt Brief. | Geld. | Gem. E E Preuss.Freiw, Anl| 5 | do S1. Aul. v. 50 4% 992 St.-Sehulä-Sch, 3 0d.-Dei Z 2 Deichb.-0b1. 43 100% [1007 Seehb.-Präm.-Sch,|—— K.u.Nm, Schuldv. |3%| Berl. Stadt-Obl.

Grb. Pos. Pfdbr.|35| Ostpr. Pfandbr.

Pomm. Vsandhbr. |

do. Lt. B. gar. do. |35| Pr.Bk. Anth.-Secb. Friedricbsd’or.

And. Goldm. à 5th.

Westpr. Pfandbr. 3% Grossh. Posen do. | 4 | D E Ä D E ee Mem e

Ausländische Fonds.

Russ, am, Cert. T do. Nope 1. Au do. Suegl, 2.4. A. 4\

Pola, nene Pfdbr, do. Part. 500 Fl.

do, v. Rihsch. Lst, do. Engl. Anleibe /4%| 97 ao.Poln.SchatzO. 4| 03, | 801 \ do. do Cert. LA.\ 5 e 4 do.do.L.B.200FL|—| Poln a.Pfdbr.a.C.| 4 | étia

Hamb, Feuer-K, do. Staats-Pr. Anl. |— Lübeck. Staats-A, 4% Holl. 25 % Int. 25 Kurh.Pr.O, 40 th.|— N. Bad. do. 35 Fl. \—-

S

1422

Ten: Di ríitage N 7 2. 133 397% Fl. geschlossen; am Donnerstage 290 Last 130. 15 pfd. zu 99/3 bis 440 Fl. und 50 Last ausgezeichnet s{böner 134psd. oberpolni- cher zu 460 Fl. ; gestern bei einigem Anschein flauerer Stimmung 160 Last 126 . 132pfd. zu 380 bis 430 Fl. Vom Speicher sind 30 Last 133pfd. Weizen zu 430 Fl. gemacht und unter den nicht bekannt gemachten Preisen soll auch ein ziemlich bedeutend über 460 Fl. hinausgehender sein. Zusammen betragen genannte Ab- chlüsse 990 Last und die der ganzen Woche 1750 Last Weizen. Die in dem Dienstagsbericht erwähnten 200 Last Roggen sind zu 215 Fl. gemacht; aus dem Wasser wurden seitdem 30 Last (121. 123000, 0 206 l, 2075 Gl geschlossen; ferner 5 Last Erbsen 210 Fl., 226 Fl. ; 8 Last 109pfd. Gerste 136 Fl. Das Wetter is erst in den leßten Tagen etwas veränderlih ge- worden, bleibt jedoch den Aerndtearbeiten günstig und schr warm. Die Karto ffelkrankheit verbreitet sich ziemlich stark, scheint aber die Früchte weniger anzugreifen wie sonst. Dic Schiffs\rachten zeigen einige Neigung zum Steigen, da kürzlich wenige Schiffe cingekom-

men sind. Steinkohlen und alt Eisen ohne Begehr.

Stettin, 19. Aug. (Ostsee=-Ztg.) Das Wetter war in den leßten Tagen kühler, noch immer aber fehlt es an Regen.

In unserem Produktengeshäft wurde es gegen Ende voriger Woche etwas stiller, indeß behaupteten sich die Preise doch ziemlich gut, und im Allgemeinen scheint die bessere Meinung, welche sich seit kurzem dieser Branche des Handels zugewendet hat, vorherrschend zu bleiben. Ziemlich bedeutende Umsäße kamen noch in Spiritus zu Stande, auf welchen Artikel noch immer ansehnliche Ordres von Schlesien eingehen. Die Nachrichten aus dieser Provinz über die Aus- sichten auf die Kartoffel-Aerndte lautcn übrigens sehr traurig; man \chreibt, daß die Frühkartoffeln zum Theil schon jeßt auf dem Felde in Verwesung übergehen, und daß sich die Krankheit jeßt auch über die späte Saat ausdehne. Es steht zu wünschen, daß diese Berichte sich nicht bestätigen mögen, denn anderenfaälls würde das Unglück für jene Gegend um so größer sein, als die Armuth derselben in jüngster Zeit so oft heimgesuht wurde.

In Weizen kam seit Freitag kein einziges Geschäft von einiger Bedeutung zu Stande. Da nun der Ertrag und die Qualität des neuen Weizens in Schlesien, Pommern, der Uckermark ein durchaus guter ist, so dürfen wir der Hoffnung Raum geben, daß wir auch im nächsten Jahre bei mäßigen Preisen guten Abzug nah England haben werden. Man hält jeßt gelben \{hles. 89pfd. loco auf 56 Rthlr., während 555 Rthlr. nur geboten wird; weißer schlesischer 88Lpfd. in loco bleibt zu 55 Rthlr. offerirt, weißer bromberger 88——89pfd. 56 Rthlr., §9—90pfd. 57 Rthlr. gefordert , pommer {her 90pfd. auf 62 Rthlr. gehalten.

Roggen am Sonnabend anfangs matt, machte später sich wie- der angenehmer, loco und Aug. 82pfd. 32 Rthlr. bez., 86bpfd. 33 Rthlr., Sept.—Okt. 82pfd. zu 32 Rthlr. begeben, später 32;—s Rthlr. bez., 86pfd. 334 Rthlr., Okt.—Nov. 82pfd. 327—33 Rthlr. G., Frühjahr 82pfd. 364 Rthlr. bez., 85—86pfd. 374 Rthlr. bez.

Gerste wenig angetragen, s{chles. 75—76pfd. loco 255 Rthlr., pomm. 76—77pfd. 242 Rthlr., alte Oderbruh 24 Rthlr. nominell.

Hafer ohne Umsaß und ebenfalls wenig offerirt, pomm. 52pfd. 20 Rthlr., märker 50—52pfd. 175—18 Rthlr.

Kleine Kocherbsen 36—37 Rthlr., Futtererbsen 35—36 Rthlr.

Rüböl still, loco 115 Rthlr., Sept.—Okt. 11% Rthlr. bez Ofkt.—Nov. 11;—# Rthlr.

Leinöl 117 Rthlre.

Von Ravypsamen wurde bei Partieen nichts offerirt. sen sind 200 Wspl. zu 76 Rthlr. begeben

L CAe,

Von Rüb-

Rappkuchen 324 a 33 Sgr. gefordert.

‘einfuhen 44 6 Sgr

Sviritus in loco und pr. August wurde zur Versendung nach ckchlesen mit 23/7 —23 % bez, pr. Septbr. 23% Old., pr. Früh

21 % bez. u. Gld, hne Handel 47 Rthlr. Br., 43 Rthlr. Gld, ver Börse. Endlich hat sich ziemli heftiger Regen cin- Bon Weizen is nichts gehandelt. oggen schließt angcnehmer, 87pfd. in loco 335 Rthlr. bez.,

82pfd, pr. Sept. S O Riblr. bez, und Bl, 82 Nil,

Gld, Okt.—Nev. 324 Rthlr. bez. und Gld., Trübjahr 36:73 Rthlr.

Dea, uUnT (Hld,, auf 3G! Nthlr. gehaiten.

OArer 04. DOP I polnischer in

nit ctwas Geruch zu 15

erliner

Börse vom 20. August.

a 182 Rthlr. gehandelt ; 100 Wispel 50pfd. pomm. pr. Frühjahr zu 20 Rthlr. verkauft.

Spiritus in loco ohne Faß bei Kleinigkeiten 215 % bezahlt, mit Faß 23 —- 225 % bezahlt und Gld., pr. Frühjahr 21 % bez. und Geld.

Rüböl pr. Sept.—Okt. Mehreres gehandelt. zu 115 à % Rthlr., Okt.—Nov. 11% Rthlr. bez., Br. und Gld.

Schottisches Roheisen Nr. 1 zu 1 Nile. 1142 Sgr. Eee

lassen. Schottische Heringe, ungestempelt 1850, 8 Rthlr. versteuert gefordert.

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., 19. Aug. 25 Uhr. Nordbahn 435. Met. 4Z¿proz. 74%, 5proz. 8414. B. A. 1488. Loose 155A, 101. Span. 32. Bad. 32%. Kurh. 315. Wien 1015.

Hamburg, 19. Aug. 25 Uhr. Börse“ fest. Hamburg Berlin 892 a. Z. 90 bez. Köln-Minden 36. Magdeburg-Witten- berge 574. Nordb. 405.

Weizen still.

Roggen anhaltend flau.

Königliche Schausptele.

Mittwoch, 21. Aug. Im Schauspielhause. 130sste Abonnements Vorstellung. Neu einstudirt : Der junge Ehemann, Lustsptel in 3 Abth., nah dem Französischen des Mazeres. Hierauf: Der Vetter, Lustspiel in 3 Abth., von R. Benedix.

Im Opernhause. Achte Vorstellung der Mlle. Rachel, in Be- gleitung von Künstlern des Théátre frangais: \ drienne Lecou vreur, drame en cInq actes cl en Prosé, Par Mrs. Scribe et

Legouvé. (Mlle. Rachel: Adrienne Lecouvreur.) Anfang- halb

U U lets zu dieser Vorstellung sind im Billet - Verkaufs - Büreau zu folgenden Preisen zu haben: S

Ein Villet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Rau-= ges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet und den Parquet-Logen, zur Tribüne und zum Orchester 1 Rihlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst be- findlichen Logen dcs Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Lo0o- gen des dritten Ranges, im Balfon und zum Parterre 20 Sar. Ein Billet zum Amphitheatcr 10 Sgr. Ein Billet zu den Frem= den-Logen 3 Rthlr.

Donnerstag, 22. Aug. Im Opernhause. 89ste Abonnements= Vorstellung : Der Trompeter des Prinzen, fomishe Oper in 1 Akt, nach dem Französischen des Melesville, von J. C. Grünbaum. Musik von F. Bazin. Hierauf: Die Fnsel der Liebe, oder: Das unausführbare Geses, phantastisches Ballet in 2 Akten, von P. Taglioni. Musik von Gährich.

Preise der Pläße: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Meteorologische Beobachtungen.

1850. Morgens Nachmittags Abeuds Nach einmaliger

19, Auge. 6 Ubr. 2 Ubr. 10 Ubr Beobachtuug-

300,04 Par: DOA15: ‘Var DO2 48‘‘‘Par. Quellwärme (8 B

Luftdruck a 133° R 418,2° R.| +11,2 R. Flusswärme 16,0° B

Luftwarmét

Thaupunkt -. «* —— I Lo B -+ 97 M -+ 58 R. Bodenwärme

Dunstsättigung 89 pi Ls 51 pCt 64 p Li Ausdünstung

Wetter regnuig balhheiter halbheiter Niederschlag O,202*'Rh

Wind E W., W W. Wärmewechse! F S

Wolkenzug - .-.« YY ou ; 104 h Tagesmittel: 9332,56 Par. 142 R R... 08 Ce W

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Berlin, Druck und Verlag der Dedckershen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerer.

ur E S E E T T T EGR ITTETTTRETENTS

Eisenbahn -Actieh-

l Stamm - Actien. | Kapital. [5 wi P Prioritäts - Actien. | Kapital. | s | l Be trag wird nach erfolgter Bekanntm | 5 S 1 ages - Cours. 2 © | | 2 | Tages . Cours» a A Aazubertimmten Rubrik ausgesüllt | s 4 qui S Cas Actien werden A 5 Die mit 34 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar. j ¡jährliche Verloosung à 1 pCt. amorlisir | —— Berl, Anh, Litt. A. B- | 6,000,000 | 4 4 93 þz. u G Berl.-Anhalt. ......-- 1,411,800 L 945 ! z do. Hamburg --.--.- | 8,600,000 | 4 414 [90 bz do. Hamburg. ..-- 5,000,000 47 1()0 bz do. Stettin - Starg. « | 1.824.000 | 4 |5! [105 bz. u. G do. do. Il: Sev: 1,000,000 17 98: etw bz. u. B do. Potsd.-Magd. .. | 4,000,000 | 4 |1% | 64% L a3 br. u. G do Potsd.-Magd. 2,367,200 | 4 925, bz Magd.-Halberstadt LCOOUUO 4 9 1347 6 do. do. : 5 3,132,800 | 5 10112 G. do. Leipziger ---.-- | Qo00O L 1 O do, Litt. D. | 1,000,000 | 5 101 bz. u. B Halle - Thüringer... -- | 9,000,000 | 4 2 |645 a À bz. u. G. do. Stettiner. 800,000 | 5 | 1047 6. Cöln - Minden ....--- | 13,000,000 | 31/42 | 965 bz. u, G Magdeb.-Leipziger - 1,788,000 | 4 | 995 6. do. Aachen...“ +- 4,500,000 | 4 1 41 6 Halle Thüringer. L 1,000,000 42 99 6. Bonn. Coin... +0: 1,051,200 | 5 |5 Coln -MINOCI. 3,674,500 45 1015 G. | Düsseld. - Elberfeld. . 1,400,000 9 43 S9Z B. do. do. 3,500,000 5 | 103% 6 | Steele - Vohwinkel .. | 1,300,000 | 4 ]. | 942 G. Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 31 Niedersch]. Märkisch. | 10,000,900 31/34 |83 G. 5 B. do, 4. PHlorität.. | 2480200 14 | 99 G. do, Zweigbahn | 1,500,000 | 4 |— 8 do. Stamm-Prior. | 1,250,000 | 4 | 765 B " Oberschl. Lit. A. 2,253,100 | 31/57 | 108 etw. bz. u. B. Düsseldorf-Elberfeld. | 1,000,000 | 4 | 895 | do. It D: 2,400,000 31 52% 1047 6. Niederschl. Märkisch. | 4,175,000 | 4 | 94% B. ' Cosel- Oderberg ---- 1,200,000 | 4 35 TT5 G. do. do. 3,500,000 | 5 | 1035 G. | Breslau - Froikurg... | L 4 4 : do. 1II. Serie. | 2,300,000 | 5 | 1025 6 Krakau - Oberschl.... 1,800,000 | 4 5 695 bz. u G, do. Zweigbahn | 252,000 | 45 Berg. -Märk. .....-- 4,000,000 | 4 |— | 39% G. Magdeb.-Wittenb.... | 2,000,000 | 5 Stargard -Posen 5,000,000 | 31/34 | 827 bz. u. G Oberschlesische .…... | 370,300 | 4 | - Brieg - Neisse...-.... | 1,100,000 l Krakau - Oberschl | 360,000 | 4 | 852 8 Magdeb.-Witterb | 4,500,000 | 4 |— | 9585 be Cosel- Oderberg... | 250,000 | 5 |10L B | | Steele - Vohwinkel .. | 325,000 | 5 | - | Quiilunges - Boge! | | do. do, 11, Ser. | - 375,000 | 5 | 865 « j S S d Breslau - Freiburg - 400,000 | 4 . Aachen - Mastricht .. | 2,750,000 | 4 Berg. - MAYIK. 1,100,000 | 5 | 995 bz | | | | E | | ilfe | Ausländ. Actien. | | Ausl. Stamm- Act. | S8 4S | | | l l | Friedr. Wilh.-Nordh. | 8,000,000 | 4 |— 415 a 5 bz. Kiel „AItONA Sp, | 2,050,000 5 | 4 E | do, Prior... | 5 [— [95 bse. Cöôthen - Bernb. Thlr. | 6,500,000 25) - 505 B | | | Mecklenburger Thir. | 4,300,000 A —| 38Z br | | | \ Schluss-Course von Cöln-Minden 965 bz von Preussischen Bank-Antheilen 982 bz.

Das Geschäft war heute x

und deren Course, s0 wie die übrig eniger lebhaft, als

ebaupteten sich fest.

doch zeigte sich für mehrere Actien, als Kosel - Oderberger,

Steele - Vohwinkel und Krakau - Oberschlesiche , mehrseitiger Begehr

Bailage

M 229.

I. h.g bf. Deutschland. Dresven, Kammer- Verhandlungen. Ausland.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika, New-York, Genc- ral Paez in Philadelphia. Die Cholera in Cuba und Mexiko, Türkischer Gesandter, Vermischtes, Washington. Politik des neuen Präsidenten. Berichtigende Erklärung des englischen Gesandten,

General Lopez. Nachrichten aus Montevideo und Brasilien, Zustände in den südlichen Staaten. Eisenbahn - Verkehr. Maefkt - Berichte.

Sachsen.

E E O E C E R A E E TR Ir

I E E B S O N E D A S A A4 ¿E M A L M E Ar.

itichtamtlicher Theil.

Dentschland.

Sachsen. Dresden, 18, Aug. (Dresd, L) FUL DIE heutige Sißung der ersten Kammer war der Bericht der ersten De- putation über die durch Königliches Dekret vom 19, Juli 1850 der Ständeversammlung zu nachträgliher Genehmigung zugefertigte Verortnung vom 3. Juni d. J., einige Zusäße zu dem Preßgesebß vom 18, November 1848 betreffend, zur Berathung auf die Tages- ordnung gebracht worden, Referent ist Herr von Wel.

„Leider haben sich sagt die Deputation die Voraussez- zungen, unter denen im Jahre 1848 die erste Kammer dem Preß- gesebe vom 18, November 1848 ihre Genehmigung ertheilte, in dem gehofften Maße nicht erfüllt, und die traurigen Erfahrungen, welche man in Preß - Angelegenheiten mit dem Justitut der Ge= s{hworenen gemacht hat, so wie die höchstens eben nur hierdurch erflärbare Unthätigfkeit der Staats - Anwaltschaft, haben eben zu dem Zustande faktisher Schuplosigkeit der Einzelnen sowohl, als des ganzen öffentlichen Staatslebens gegen die beleidi- genden Angriffe und wühlerischen Tendenzen der Presse gefuhrt. Die Deputation is der Ueberzeugung, daß es die Pflicht einer ihren hohen Beruf gewissenhaft ersasseaden Regierung war, gegen solch einen Zustand einzuschreiten, und je mehr sie gewünscht hätte, daß cine derartige Maßregel sofort nah Unterdrückung des Mai-Ausf= standes ergriffen worden wäre, um so weniger kann ihr ein Zweifel darüber beigehen, daß derartige Maßregeln zur unerläßlihen Noth- wendigkeit in dem Augenblicke werden mußten, wo die Staats-Re- gierung den Entschluß faßte, mit Kraft und Konsequenz den s{wan= fenden Zuständen der leßten Vergangenheit ein Ende zu machen, der immer mehr überhandnehmenden Auflösung des Staats-Drga- nismus entschieden entgegenzutreten und dem Recht und der Wahr neue wieder Geltung zu verschaffen. Die Deputation er achtet mithin den Erlaß der Verordnung vom 3. Juni d. F. sowohl in formeller als in materieller Hinsicht durch §. 88 der Verfassungs Urkunde für vollkommen geretfertigt und beantragt andurch : die nachträgliche Genehmigung des Erlasses derselben.“

Die Kammer trat diesem Antrage einstimmig bei, nachdem vor- her Suverintendent Dr. Großmann den Vorbehalt ausgesprochen hatte, daß die Abstimmung über diesen allgemeinen Antrag rück-= cichtlich Der einzelnen Paragraphen der Verordnung vom 3. Juni nicht vrájudizirlich sein könne, wogegen freilich Se. Königliche Ho- eit Prinz Johann, der Präsident und Secretair von Po- lenz einhielten, daß man allerdings geglaubt habe, hier von der Boratbung der cinzelnen Paragraphen absehen zu können.

„Diese Genehmigung“, sagt weiter der Deputations - Bericht, ließt jedoch die anderweite Frage nicht aus: Ob man sich auch für das fernerweite Fortbestehen der in der Verordnung enthalte=- nen Bestimmungen erklären solle? Ohne das Hauptprinzip des Nreßgeseßes vom 15. November 1848 die Aufhebung aller und jeder Präventivmaßregeln zu verletzen, räumt dessenungeachtet die fragliche Verordnung, namentlich in den §§. 1, 2 und 3 den Polizei=- behörden eincn Einfluß und eine Machtvollkommenheit ein, welche, ei pflichtwidriger und gewissenlose1 Handhabung, leicht zu großen bräuchen führen kann, namentlich au in Beriücksichtigung Der angedrohten Strafen. So wenig nun auch die Deputa 0 Sauctionirung derartiger Maßregeln für alle Zu-

Uj

N 4 2 Veil aufs

n S9 on ge)ehliche nft wünschen kann, so erachtet sie deren Fortdauer doch noch auf so lange für dringend nöthig, bis auf dem Wege der Gesfeßgebung andere und ausreihende Garantieen dagegen geschaffen sein wer- den, daß die Presse nicht mehr zur Verewigung der Revolution, ¿n Entsittlichung des Volks und Verhöhnung der Religion und zum Tummelplaß der gehässigsten Leidenschaften mißbraucht werden könne, Da die Staatsregierung sich in den Motiven selbst dahin ausspricht : daß die Verordnung vom 3, Juni feinesweges eine genügende Re- gelung der Angelegenheiten der Presse enthalte, auch den versam melten Ständen die Vorlegung eines vollständigen Preßgeseß - Ent wurfs verheißen wird, so stellt die Deputation, im Vertrauen auf die Erfüllung dieser Zusage, den Antrag: die erste Kammer wolle im Verein mit der zweiten Kammer die Gültigkeit der Verordnung vom 3, Juni d. J. bis zu erfolgter Erlassung des in Aussicht ge- stellten Vreßgeseßes aussprechen, sih dabei jedoch ausdrücklich vor- behalten, noch im Laufe dieses Landtages auf eine spezielle Prü- fung und nach Befinden auf Modificationen einiger Bestimmungen der ‘gedachten Verördnung zurückzukommen, falls, wider Erwarten,

vie Vorlegung des in Aussicht gestellten Preßgeseß - Entwurfs nicht

erfolgen wiirde.““

Die Diskussion über diesen Theil des Deputations-=Gutachtens eróffnete Staats = Minister von Friesen. Er wolle hier, fagte derselbe, die schon in den Motiven niedergelegle Erklärung wieder- holen, daß noch auf gegenwärtigem Landtage cin vollständiger Ent wurf cines Preßgeseßes zur Vorlage kommen werde. Derselbe sei bereits fertig und würde in fürzerer Zeit bei der Kammer einge= heu, als vielleicht dazu nöthig sein dürfte, die einzelnen Paragra- vben der Verordnung vom 3. Juni in beiden Kammern zu be= rathen. Die Regierung habe niemals die Ansicht gehegt, die Ver- ordnung vom 3. Juni als cin vollständiges Gesch gelten zu lassen. Diese Versicherung werde, wie er glaube, hinreichen, die hohe Kam- mer dem Deputations-Gutachten beistimmen zu machen.

Hierauf ergriff Superintendent Dr, Großmann das Work. Die Mißbräuche der Preßfreiheit, sagte derselbe, wolle er keines- veges in Abrede stellen, und daher halte er auch die Verordnung vom 3. Juni d. J. für nothwendig; allein seincr Ansicht nah gehe §6. 3 derselben Über das Bedürfniß hinaus. Diese seine Ansicht stüße er auf rechtliche, sittliche und politishe Gründe. Jndem der Redner nun fortfahren will, seine Ansichten in der angedeuteten Richtung weiter zu entwickeln, wird er vom Präsidenten von Schönfels mit dem Bemerken unterbrochen , daß es sih jeßt um die Annahme oder Ablehnung des Deputations-Antrags und nicht

y

1423 Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

um die Berathung der einzelnen Paragraphen der Verordnung vom 3. Juni handle. Es könne erst alsdann über die einzelnen Para= graphen gesprochen werden, wenn die Kammer einen darauf bezúg- lihen Beschluß fassen sollte, Als sich Herr Superintendent Pr. Großmann hiermit nicht einverstanden erklären fonnte, so entspann sich in Folge dessen eine längere Debatte über die Formfrage, ob wegen der Berathung der einzelnen Paragraphen der vorliegenden Verordnung an die Kammer eine Frage zu richten sei oder nit ? Prásident von Schönfels hielt dies für einen vollständigen Pleo- nasmus und den Antrag des Superintendenten Dr. Großmann mit dem Deputations-Antrage für synonym. :

Die bereits geschlossene Debatte wurde auf Beschluß dir Kam- mer wieder eröffnet und Herr Superintendent Dr. Großmann fuhr nun fort, sein Bedenken gegen den §. 3 der Verordnung in ausführlicher Weise zu entwickeln. Jene ging im Wesentlichen da-= hin, daß die in §. 3 angeordnete Maßregel niht dur die Ver- waltungs - Behörden, sondern erst in Folge eines richterliczen Er= fenntnisses zur Ausführung kommen müsse, denn es handle si hierbei mehr oder minder um einen Eingriff in Eigenthumsrechte, Nachdem Präsident von Schönfels sih abermals veranlaßt fand, den Sprecher zu unterbrechen, so bemerkte dieser erläuternd, daß er nur die Absicht gehegt habe, seine Abstimmung zu motiviren und die Regierung zu veranlassen, die erforderliche Abänderung in der neuen Geseßvorlage eintreten zu lassen.

Secretair von Polenz stellte nun zwar den von der Kammer unterstützten Antrag, an die Kammer die Frage zu richten, ob sie de Berathung der einzelnen Paragraphen der Verordnung eintreten lassen wolle? es zieht jedoch denselben der Herr Antrag= steller selbst noch vor der Abstimmung zurück.

Nachdem noch Staatsminister von Friesen in Beziehung auf Dr. Großmann des Umstandes gedacht hatte, daß noch gar kein Deputations - Gutachten über die einzelnen Paragraphen der Ber ordnung vorliege, wie solches in Gemäßheit des §. 123 der Land= tags - Orduung erforderlich sei, und daß ohne ein Deputations- Gutachten solche vereinzelte Anträge jeder festeren Bajis entbehren múüßten, wird zur Abstimmung auch über den zweiten Deputations= Antrag verschritten und derselbe gegen 2 Stimmen (Dr. Großmann und Bürgermeister Müller) angenommen. Bei der Abstimmuug mit Namens-Aufruf über das ganze Dekret erklärten sich ebenfalls nur die beiden so cben genannten Mitglieder der Kammer dagegen.

Hierauf bringt nach kurzer Motivirung Bürgermeister Hen- nig folgenden Antrag ein: „Es wolle der hohen Staatsregie

rung gefallen, ehebaldigst der Kammer einen Gesetz - Entwurf, die Wahl der Geschworenen für Preßvergehen und politische Verbrechen betreffend, vorzulegen.“

Staats - Minister Dr. Zs\chinsky bemerkte darauf, daß das, was der Herr Antragsteller in der Motivirung seines Antrages ge- sagt habe, allerdings richtig sei, und daß dies auch die Staats- Regierung bewogen, wegen Aufhebung des Gesetzes vom 15, No= vember 1848 einen Geseh - Entwurf ausarbeiten zu lassen, der in den nächsten Tagen der hohen Kammer zugehen werde.

Hiernächst bemerkte Präsident von Schön fels, daß der Ver= treter der Universität Leipzig, Herr Professor Dr. Tuch, im Laufe der heutigen Sißung unter Beibringung der legalen Vollmacht zum Eintritt in die Kammer sich angemeldet habe, und daß er dessen Einführung wahrscheinlich in der nächsten Sißung werde bewerkstelligen können, da die Vollmacht von dem derzeitigen Rektor und 4 Dckanen in legaler Weise unterzeichnet sei.

Hierauf erstattete noch Bürgermeister Müller im Auftrage der vierten Deputation Bericht über die Petition Brügmann's und Genossen zu Burgstädt um Aufhebung des Kommunalgarden-Gesetes vom 11. April 1848. Die Deputation, welcher davon Kenntniß geworden ijt, daß die Regierung selbst beabsichtige, in dieser An- gelegenheit Schritte zu thun, s{chlägt vor, die Petition an die Staatsregierung zur Erwägung abzugeben ; welcher Verschlag gegen eine Stimme (von Nostiz-Wallwiß) die Genehmigung der Rammer erháslt.

Die Sibung wird hierauf von dem Präsidenten mit dem Be= merken geschlossen, daß er die nächste auf Dienstag den 20. August anberaume.

Dresden, 17, August. (Dresd. J.) (Schluß des gestern abgebrochenen Berichts über die Berathung des Geseß-Entwurfes, das Verfahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicher- heit betreffend.) Die §§. 16 und 17 (den Kriegsstand und die Standgerichte bet: effend) veranlaßten eine sehr ausgedehnte Debatte. Die Deputation hatte die Ablehnung der beiden Paragraphen in der Fassung der Regierungs-Vorlage und dieselben unter Hinweis der hon gestern mitgetheilten Erwägungen in ganz veränderter und erweiterter Form vorgeschlagen. Bei der geführten Debatte kamen ledigli die §8. 16, 17a und 17b in Betracht. Dieselben lauten vollständig wie folgt :

8, 16. Das Gesammt-Ministeriuum kann bei Aufruhr und hochverrä- therishen Unternehmungen, so wie überhaupt wegen besonderer Gefahr für öffentlihe Nuhe, Ordnung und Sicherheit, das ganze Land oder einzelne Bezirke und Orte in Kriegsstand erklären und dabei die Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde über Gerichtsstand, Verhaftung, Haussuchung, Brief- geheimniß, Presse, Vereins - und Versammlungsrecht zeitweise außer Kraft segen.

Durch eine solche Erklärung wird von ihrer Bekanntmachung an, in dem betroffenen Bezirke oder Orte, die Anordnung und Ausführung aller die Wiederherstellung und Aufrechthaltung der öffentlihen Ruhe, Ordnung und Sicherheit bezweckenden oder darauf Bezug habenden Maßregeln aus- shließend und unbedingt in das Ermessen des Ober - Befehlshabers der Truppen gestellt, Dieser is in einem solchen Falle berechtigt, mit seinen Befehlen Straf- Androhungen zu verbinden, welche nah Befinden selbst bis zur Todesstrafe ansteigen können.

Innerhalb des Kriegsstandsbezirks hat Jedermann ohne Ausnahme den getroffenen Anordnungen des Ober - Befehlshabers zu Vermeidung der an- gedrohten Strafe unbedingte und unweigerlihe Folge zu leisten, :

Gegen die Anordnungen des Ober - Befehlshabers steht nur der Weg der Beschwerde an das Gesammt-Ministerium offen; Rechtsmittel mit Sus- pensivkraft sind unzulässig.

§. 17a. Hat das Gesammt-Ministerium das Land oder einzelne Be- zirke oder Orte desselben, zugleich mit Suspension der Bestimmungen über den Gerichisstand, in den Kriegsstand erklärt, so kann der Ober-Befehls- haber in dem betroffenen Bezirke und zwar nach Befinden sofort das Stand- recht proklamiren, und hat zu bestimmen, welche von Civilpersonen began- gene Vergehen oder Verbrechen dem standrechtlihen Verfahren unter- liegen, Zur Untersuhung und Aburtheilung derselben ernennt cr eine be- sondere Kommission (Standgericht), die aus einer gleihen Anzahl von Offizieren und mit dem Richter - Eide belegten Civil - Beamten, und zwar zusammen aus mindestens vier Personen bestehen muß. Unter den Offizieren muß sich stets ein Stabs - Offizier oder, wenn dies nach den Umständen nicht möglich is , wenigstens cin Hauptmann oder Rittmeister befinden, welcher den Vorsiy in der Untersuchungs - Kommission führt. Die Sitzungen derselben sind öffentlich, Mit Ausnahme der Todesurtheile, zu denen Einstimmigkeit erfordert wird, werden die Aussprüche dieser Kommis-

Mittwoch d. 21. Aug-

aa f i R: Zu ga y - »— l sion durch Stimmenmehrheit gefällt. i Sti 4 Loi S dem Aa baldigsen O Btlan A RLE Ie. SMIIOIOIAE, F

Die Kommissiou erkennt entweder auf die geseylicbe oder die ocn dem Oberbefchlshaber angedrohte Strafe, oder auf Freisprehung, oder auf Verweisung vor den ordentlichen Richter. Der leßte Fall tritt cin , wenn nach Ueberzeugung der Richter die Wahrheit nicht sofort zu ermitteln ge- wesen.

Jeder richterliche Civilbeamte, welcher zum Beisizer in der Kommission vom Oberbefehlshaber gerufen wird, hat dieser Aufforderung bei Strafe der Amisentsezung Folge zu leisten,

§. 17b. Für jeden Fall is von dem Oberbefehlshaber ein Ankläger zu ernennen. Von diesem ist dem Angeschuldigten das, was gegen ihn vor- liegt, mündlich vorzuhalten, Auch isst der Leßtere mit seiner Vertheidigung zu hören und ihm, wenn er es verlangt, von dem Vorsißenden der Kom- mission, unter thunlichster Berücksichtigung seiner Wünsche in Bezug auf die Person, ein Vertheidiger zu bestellen, der jedoch nicht nothwendig juri- stish befähigt sein muß, Der Vorsigende is jedoch verpflichtet, einen Miß- brauch des Vertheidigungsrehts zu verhindern, und es kann durch Beschluß des Gerichts äußerstenfalls das Wort zur Vertheidigung entzogen werden.

Die Kommission hat ihre Erkenntnisse binnen 24 Stunden, von dem Zeitpunkte ab, wo die Anklage erhoben worden, zu fällen,

Ueber die ganze Verhandlung is ein kurzes Protokoll aufzunehmen, welches den Nachweis der gescßmäßigen Zusammenseßung der Kommnmission, die Anklagepunkte, die hauptsächlihen Aussagen des Angeschuldigten , die wesentlichen Momente der Vertheidigung und das gesprochene Urtheil mit seinen Hauptgründen enthalien muß und von den Mitgliedern der Kommis- sion zu unterzeichnen ist.

Berurtheilende Erkenntnisse sind dem Ober - Befehlshaber zur Bestäti- gung vonzulegen und nah deren Eingang sofort zu vollstrecken, dafern der Ober-Befehlshaber sich nicht bewogen findet, den Verurtheilten der Königli- chen Gnade zu empfehlen, Jm Fall der Nichtbestätigung ist die Sache an den ordentlichen Richter zu verweisen, Bestätigte Todesurtheile werden mi- litairisch vollzogen,

Herr Referent Freiherr von Friesen bemerkte berihtigenD uach dem Vortrage der Paragraphen , daß in §. 17b die Worte : „dafern der Ober-Befehlshaber sich niht bewogen fiudet, Den Ver=- urtheilten der Königlichen Gnade zu empfehlen“, wegfallen müßten und dafür zu seßen wäre: „im Fall der Nichtbestätigung aber an die ordentlichen Richter zu verweisen.“ Hiernächst beantragte aber Herr von Erdmannsdorf bei §. 17a rüdsichtlich der Zusammen= seßung der Standgerichte die Beiziehung eines Auditeurs dergestalt, daß der betreffende Passus nun heißen müsse: „Die (nämlich Kom: mission) aus einem Auditeur, einer gleichen Anzahl von Offizieren und mit dem RNichtereide belegten Civilbeamten und zwar zusammen mindestens aus fünf Personen bestehen muß.“ Hieraus folgte aber der Parallel-Autrag auf Wegfall folgender Worte in §. Les „Bei Stimmengleichheit entscheidet die dem Angeschuldigten günsti- gere Meinung.“ Der Antrag fand in beiderlei Beziehung zahl= reiche Unterstüßung. Regierungs - Rath von Zehmen machte zu dem Fassungs - Vorschlage der Deputation einige Bemerkungen von eingreifender Natur. Mit den von der Deputation aufgestellten Maximen cinverstanden, hegt er dennoch gegen die praktische Aus führung derselben, wie sie von der Deputation vorgeschlagen wor= den sei, einige Bedenken. Den in den §§. 17a. und 17 b. einge= \{lagenen Gang findet er nicht logisch geordnet und die Bestim= mung selbst unbestimmt und unvollständig. Nach einer weiteren Ausführung dieser beiden Punkte stellt er folgenden Antrag: „Die hohe Kammer wolle die Beschlußfassung Über die C8: 17 a; Und 17 b. ausseßen und die Deputation mit der wiederholten Be- rihterstattung über dieselben beauftragen. Der Antrag wird unterstüßt.

Kammerherr von Wabdorff fügt hierauf einige kurze Bemer-= fungen zu §. 16 hinzu und beantragt s{ließlich anstatt der Worte : „die Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde“ zu seßen: „gesepliche Bestimmungen.“ Auch dieser Antrag findet Unterstüßung. Gene- ral-Lieutenant von Nostiz-=W allwih ist im Allgemeinen mit dDe1 Devutation einverstanden , nur in Bezug auf §. 16 beantragt er: a) den Wegfall des Wortes „Briefgeheimniß““ h) eine nähere Bezeichnung des Ober- Befehlshabers dergestalt, daß im Paragraphen nach diesem Worte geseht werde: „der inm Kriegsstandsbezirke aufge- stellten Truppen“ c) den Wegfall des ganzen dritten Sabes 11! 8. 16 von den Worten an: „Innerhalb des Kriegsstandsbezirts u, f. w.“ Hierüber bemerkte derselbe noch, daß er den Antrag des Herrn von Erdmannsdorf nicht unterstüßt habe, weil der betreffende Auditeur krank fein und deshalb das Standgericht alsdann nicht abgehalten werden könnte. Auch Bürgermeister Müller hat den von Erdmannsdorfschen Antrag nicht unterstüßt, aber aus inem anderen Grunde, wie der vorhergehende Sprecher. Er möchte nicht gern den Saß: „Bei Stimmen-Gleichheit entscheidet die dem An geklagten günstigere Meinung“, in Wegfall gebracht schen oder, wie er später crläuternd hinzufügt, weil alsdann, wenn Die zwei Offiziere das „Schuldig“ und die zwel Civil-Beamten das „Nicht= {uldig“/ ausspráchen, der Auditeur das Urtel ganz allein in Händen hätte. Gleichzeitig beantragt derselbe Sprecher, daf Aussage der Zeugen in dem nach §. 17 b aufzunehmenden Prote tolle enthalten sein und daß nah den Worten: „des Angeschuldig ten‘ eingeschalten werden sollte: „und der Zeugen.“

Graf von Einsiedel-Wolke1 burg macht auf die Undeut- lichkeit folgender Bestimmung im §. 17 a. ausmerksam:? „„cntwede1 auf die geseßliche oder die von dem Ober-Befehl sh Strafe“ indem es hiernach scheine, als ob die oder der anderen Strafe in das bloße Ermessen der Standgerichts Kommission gestellt wäre. 1 Ver!

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aber angedro

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Vahl der einen

Nach mehreren gemachten Verbesserungs Vorschlägen findet folgender, von Herrn Bürgermeister Hennig

gebrachter Abänderungs-Antrag, dahin gehend, den meisten Ankl daß nämlich für den angefohtenen Passus geseßt werden möd die Kommission erkennt entweder auf die vom Ober=-Befehlshc angedrohte Strafe oder, in Ermangelung einer | ( setliche.““

Staatsminister von Friesen beleuchtet hierauf in eineu geren Vortrage sämmtliche eingebrachte Amendements, und ve1

weilt er hierbei namentlich bei dem Antrage des Herrn von Zehmen Unter dem Zugeständnisse, daß die logische Ordnung in den §F. 17 a und 17bþ allerdings manches zu wünschen übrig lasse, finde meinte der Staatsminister, dagegen die gewünschten genaueren stimmungen über das bei den Standgerichten einzuhaltende Verfah

ren fehr bedenklich, namentlich eine Verlängerung der Frist von 24 Stunden, innerhalb deren die Erkenntnisse gefällt werden sollten Man müsse bedenken, daß der Zweck eines so außerordentlicäzen Ber= fahrens, welches seine Rechtfertigung nux in dexr Dringlichkeit der Umstände finde, vereitelt werde, wenn es möglich sei, das Stand

gericht lange hinauszuziehen. Dies mache einen gehässigen Eindrud und erbittere die Gemüther. Es komme bei dem ganzen Verfahren eben darauf an, daß Alles rasch von Staiten gehe. D

Îe er

5) “.

Damit sci aber nicht gesagt, daß die Untersuchung oberflächlih geführt werden folle. Folge sie auf frisher That, werde der Aufrührer mit den Waffen in der Hand ergriffen, daun werde die Kommission ohnehin nicht

lange in Zweifel sein; in wirklichen Zweifelsfällen könne überdies