1850 / 230 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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noch auf Verweisung an die ordentlichen Richter erkannt werden, und im äußersten Falle liege es ja in der Hand des Ober=-Befehls- habers, eine nochmalige Untersuhung zu veranlajen. i Herr von Erdmannsdorf bringt hierauf die Zuziehung des Auditeurs zu der Kommission in Erinnerung, und Herr v0 Zeh- men spriht zur Widerlegung, wobei er si namentlich gegen den erbobenen Vorwurf, daß dur seinen Antrag das Zustandekommen des Gesetzes verzögert werde, mit dem Bemerken Vere die beste Beschleunigung des Geseßes die sei, daß es gut dul Bee arbeitet an die andere Kammer gelange. Staats-Minister N Z\chinsky bemerkte gegen Regierungsrath von B 6G dem Standgerichtsverfahren, wie es in §. 17b, normirt H L sein untersuchung, welche jedenfalls von dem Ankläger P cler würde, nicht auageshlossen bliebe, Das I e raége Ven ten von Friesen bezweckt auh hauptsählich die R A Li oon Herrn von Zehwen erhobenen Bedenken, u s ¿u fällen- Redner dabei rücksichtlich der Kürze der Zeitfrist 1 id hierbei {a den Erkenntnisse insbesondere darauf bin, N Se hrechen handle. meist nur um ganz einfache Handlungen M n zu Bemerkungen Die: 66 47:02: 1Min 2e: DAHADER SEAMNER B g

feine Veranlassung gegeben. 2 E E Hl d el Die Abstimmung ergab folgende Nesultate: 1) der Antrag Des

Regierungsrathes von Zehmen wird M A 2) die §8. 16, 17 a bis mit 17 e. werden 1n 006 7e M, A tür tion vorgeschlagenen Fassung unter WICUfit, Ver I9, 70, Ung "oh Vorlage vorbehaltlich der Beschlußfa}ung über S einzelnen «lmen- dements einstimmig genehmigt; F) Herr von Waßbdor] und Herr General - Lieutenant von Nostiß - Wallwiß (leßterer blos in Betreff des Amendements zu dem Worte „„Oberbesehlshaber““) ziehen ihre Anträge zurück; 4) der Antrag des Herrn General - Licutenants von Nostib-Wallwiß rücksichtlich des Briefgeheimnisses wird mit 18 gegen 13 Stimmen verworfen z 5) der Antrag des Herrn von Erd- mannsdorf wird mit 19 gegen 11 Stimmen angenommen, eben 0 6) die Anträge der Herren Bürgermeister Hennig und Muller mit Stimmeneinhelligkeit.

Zu §. 18 der Vorlage hat die Deputation etwas zu erinnern nicht gefunden, und es fand derselbe einstimmig Annahme.

Zu 6, 19 entlich beantragt die Deputation den Wegfall der Worte: „des Jnnern und des Kriegs“, da es möglich ist, daß bei der Vollziehung des Gesebes auch ein anderes Ministerium, na-= mentlich das Justiz-Ministerium, betheiligt sein könne.

Mit diesen Modificationen wird auch dieser und zwar der lebte Paragraph des Entwurfs einstimmig angenommen.

Die Schluß-Abstimmung blieb, wie {on gestern bemerkt, aus= geseht, und spra hierbei Se. Königliche Hoheit Prinz Johann den Wunsch aus, daß unerwartet derselben die Protokoll-Auszüge über die gegenwärtig beendigten Berathungen an die zweite Kammer gelangen möchten, welchem Wunsche zu entsprehen Präsident von Schönfels sich bercit erklärte.

Pl nsland.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. New - Ant, 34. Juli, (Kolm Ztg.) In Philadelphia traf. am 27sten General Jose Paez ein, der Held Venezuela's, der mit Simon Bolivar sein Vaterland Venezuela zur Würde eines freien Staates erhob. Nach dem bewegtesten Leben fiel er als ein Opfer der Parteiwuth, {machtete seit 1849 nach der Schlacht beim Hafen Coro gegen Monagas bis zum 24. Mai d. J. in Ketten. Er er

hielt die Freiheit unter der Bedingung, sein Vaterland zu verlas. sen. Der Abschied des greisen Helden war cin Triumph. Ju ein paar Tagen wird er hier erwartet, und sein Empfang, an dem sich die ganze Stadt betheiligen wird, soll noch feierliher sein, als sein Empfang in Philadelphia.

Aus Cuba haben wir keine näheren Nachrichten ; nur bestätigt es sich, daß im Jnnern der Insel die Cholera große Verwüslungen anrichtet, besonders unter den Negern, so daß man für die nächste Zuer-Aerndte in Besorgniß ist, da es an Armen fehlt, die Felder zu bestellen, Ju Mexiko raffflte die Krankheit nah den leßten Be- rihten bis zum 23. Juli noch täglich Hunderte von Personen hin, Nicht minder fürchterlich tritt die Krankheit in den anderen Städ ten auf. Man hat allenthalben Hospitäler errichtet, doch stirbt das Volk lieber ohne alle Pflege, als sich diesen Anstalten anzuvertrauen. | Jn den westlihen Staaten dauert die Krankheit auch noch fort, | doch sind gegen das Ende dieses Monats, besonders in St. Louis, nur täglich höchstens zehn Todte vorgekommen.

Der hierher bestimmte türkishe Gesandte hat sih mit scinem Gefolge auf dem Schiffe „Erie“ eingeschifst und wird in den näch- sten Wochen hier erwartet.

Im ganzen Westen sind alle Aerndten reichlich ausgefallen ; Weizen und Korn übertrifft alle Shäßungen. Die Baumwoll- und Zuker-Aerndte i}, außer in Texas, allenthalben sehr gering ge- wesen, und geringer, als man anfänglich glaubte.

Ver englische Gesandte, Sir Henry Lytton Bulwer, sich in Stgten Island.

befindet

Wing ton, 29, Juli. (Koln: Ztg.) Unser Präsident hat seiner Gesundheit wegen das weiße Haus verlassen und sich nah Georgestown begeben. Seine Politik wird in allen Beziehun- gen eine fonservative bleiben, und so nimmt er auch jeßt {hon darauf Bedacht , neue Männer in sein Kabinet zu bringen , und

Bekanntmachung en.

ea d S lsentliwhe Vorladung. 1e verehelichte Handarbeiter Schmid

Amalie ab, Dok: eiter chmidt, Verlassung gegen

Christiane zu Torgau hat wegen bösliche

Gottlob Carl Schmidt, welcher seit Jahresfrist Torgau

verlassen hat und dessen A j Ehescheidungsïlage L I unbekannt is , die

Sän Net den Handarbeiter Carl Gottlob richter Trescher L vor unserem Deputirten , Kreis-

Aachen-Düsseldorfer Eifenbahn- Gesellschast.

Bekanntma Gu 1; g

1424

zwar aus dem Süden, um die südlihen Staaten zufrieden zu stel- len. Winthrop oder Hoar wird Webster im Senate erseßen.

Nach einer im National Intelligencer mitgetheilten Kor- respondenz des englischen Gesandten war es eine Unwahrheit, daß England Costa Rica unter seinen Schuß genommen habe.

General Lopez bleibt lier ganz unbeachtet. Wie man vernimmt, will er mit General Paez mehrere Schiffe ausrüften, um Monagas aus Venezuela zu vertreiben. An Geldmitteln zu dem Unternehmen soll es niht fchlen. Die Präsidentschaft Monaga's hört im No- vember auf.

Aus Montevideo haben wir die traurigsten Berichte ; die Noth ist aufs Höchste gestiegen. Man erwartet, wenn auch keine Ret- tung, aber doch Linderung von der französischen Escadre, die jeßt dort stationirt mit ungefähr 1500 Mann, über deren Absicht man jer och_ nicht im Klaren ist. Die meisten Bürger würden die Stadt verlassen, hätten sie nur die Mittel und Gelegenheit dazu.

In Rio Janeiro sind nicht weniger als 30,000 Menschen am gelben Fieber gestorben. Der moralishe Cindruck dieser Krankheit war um so schrecklicher, da die Stadt noch nie von derselben heim- gesucht worden. Jn den brasilianischen Gewässern sollen mehrere nordamerikanische Schiffe von englischen Kreuzern behelligt worden sein, angeblich wegen des Sklavenhandels. A Aus den Südstaaten wird berichtet, daß die Jndianer, nachdem sie festen Widerstand gefunden, sich meist in die Berge zurückgezo- gen haben. Sie werden aber fortwährend eine Plage der Ansiede- lungen sein, indem sie die Todfeinde der Weißen bleiben.

In den meisten Städten und großen Ansiedelungen in Texas haben Volks-Versammlungen stattgefunden, und allgemein war der Beschluß, die Territorial - Rechte von Texas mit Gut und Blut zu behaupten.

Eisenbahn - Verkehr.

§Solsteinishe Eisenbahn-tn.

_ Im Jahre 1849 wurden im Gauzen auf allen drei Bahnlinien befördert: 426,633 Personen, dazu von und nach den Anhaltepunkten resp. mittelst der Güterzüge 44,759, zusammen 471,392 Personen. Das Benutzungsverhältniß der verschiedenen Klassen auf der Al- tona - Kieler Bahn is, ungerehnet der von und nah den Anhalte- punkten beförderten Personen: 1. 1; 1, 36,52 z [I 355,06. Das Verhältniß der 11. zur 111, Klasse 1: 9,72. Die Benußung der ersten Wagenklasse nimmt seit Eröffnung der Bahn fortwährend ab, die Zahl der Neisenden in derselben betrug im Jahre 1845 1847 ; 1846 1603, 1847 1574, 1848 1281, 1849 941. Die etwas sch{lech- tere Benußung der zweiten Wagenklasse in den beiden leßten Jahr ren gegen die früheren liegt wohl darin, daß die Zahl de nach Norden und Süden weitcrgehenden Reisenden abgenommen hat, worin auch die Abnahme der Frequenz auf der Station Kiel ihren Grund hat. Auf einer Meile Bahnlänge reduzirt fuhren auf den drei vereinigten Bahnen 2,680,413 Personen, auf der Altona- Kieler Bahn 2,071,662, oder. durchschnittlih die ganze Bahn 147,976 Personen. Der Durchschnittspreis pro Person und pro Meile is auf den vereinigten Bahnen 3,479 Schilling, auf der

Altona-Kieler 3,348 Schilling. Der Güterverkehr hat durch die Kriegs - Verhältnisse ganz bedeutend verloren, namentlich zwischen den Endpunkten Altona und Kiel. Aus nachfol gender Zusammenstellung is zu ersehen, welchen außeror-

dentlichen Einfluß auf den Verkehr zwischen diesen beiden End-

punkten das Eingehen der Schifffahrt in Kiel ausübt, sowohl auf

den Personen- als den Güterverkehr. Ein Theil dieses Ausfalles

ist gedeckt worden ducch den immer stärker werdenden Zwischenver

kehr, indessen bleibt der Ausfall immerhin cin sehr bedeutender. Verkehr im Jahre

Einnahme dafür, Einn. dafür, Ges,-Einnahme,

Personen. Mk Sh, Güter 2c, Mk. Sh, Mrk S: 1846 46,629 150,025 596,000 242,106 392,131 1847 52274 170352 "8 1/050/806- 358572 6 028/924 14 1848 25,949 78,607 131,335 146,988 11 225,595: 141 1849 32,270 100,820 30S 132030 10 L32505 L0

Die Einnahmen pro 1849 waren im Allgemeinen folgende: Für Personen 582,914 Mrk. 3 Sch. ; Gepäck - Ucberfracht und Hunde 11,565 Mrk. 7 Sch.; für Equipagen 1448 Mrk. z; und extraordi naire Einnahmcn aus dem Personen - Verkehr 2145 Mrk. 5 Sch. z zusammen aus dem Personen-Verkehr 598,072 Mrk. 15 Sch. Für Frachtgüter betrug die Einnahme 377,482 Mrk, 10 Sch. z; für Poft- und Eilgüter 38,028 Mrk. 7 Scch.z; für den Viehtransport 37,198 Mrk. 12 Sch. z und extraordinairer Gewinn von Garantie-Prämien 3683 Mrk. 14 Sch. ; zusammen aus dem Güter-Verkehr 456,393 Mrk. 14 Sch. Diverse Einnahmen, als Pächte und Miethen, betrugen 15,842 Mrk, 14 Sch. Für Truppen= und Kriegsmaterial-Trausporte 148,414 Mrk. 8 Sch. Summa der sämmtlichen Einnahmen 1,218,724 Mrk. Die Ausgaben betrugen: Für die allgemeine Verwaltung 42,494 Mrk. 35 Sch.z für die Transport-Verwaltüng 337,217 Mrk. 824 Sch.z für die Bahn - Verwaltung 199,309 Mrk. 8 Sch. Ferner Verzinsung der temporairen Anleihen nach Abzug der wiedergewon- neuen Zinsen 196 Mrk. 52 Sch., Verzinsung der von der Rends- burg - Neumünsterschen Gesellschaft eingeschossenen 112,500 Mrfk., 3750 Mrk. ; Verlust am Cours der Kassenanwcisungen 2022 Mrk. 8 Sh. Summa der sämmtlichen Ausgaben 584 990 Mrk. 15 Sch. Dieselben ab von der Einnahme von 1,218,724 Mrk. Bleibt Ueber- {chuß 633,733 Mrk. 145 Sch.

-

welche demnächst gegen Partial Prozent umgetauscht werden,

die Artikel 10 und 11 des (Gesellschaftsstatuts (Ge- seßsanml. für 1846 S,404 ff.) und den unterm 29, 1 September 1849 nit der g, Staats-Regierung abge- ar“ schlossenen Vertrag (Ge-

Unter Bezugnahme auf | |

maßlih bis zum 4. Juli

den: 4, Oftobêér i anbergumten Termine Vormitiags 11 Uhr,

P seßsamml. für 1850 S, gebracht.

| | ) | ihren Ehemann, den Handarbeiter | | | | j | | |

x sich zu gestell ; ü eyor „zU gestellen und die Klage in | S E, widrigenfalls auf ferneren An- sprochen und O Be Trennung der Ehe ausge- erflärt werden Wf midt für den schuldigen Theil Torgau, den 43. Zuli 185

Königliches Kreisgeri hi:

di, 1. Abtheilung, nah ihrer Wahl

| | l [115 b] | in Berlin Stettin=Rig: | fs Nächste e CLLIGACN D amp fschifffahr | Haupfkasse, oder } 11e des Darupfschift M! | aus Stettin am 25, Adi üna i itte L 6 R Lee, Agent in Steuin | liefern,

naire der Aachen - Düsseldorfer hierdurch aufgefordert, die fünfte Einzahlung mit zehn Prozent oder 20 Thlr. per Actie

an 14, Oktober

im Comtoir der Königlichen lung, in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs-

in Aachen bei unserer Directions-Kasse, zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial- wuitiungen über die früheren Einzahlungen mit einzu-

152) werden die Actio- H. Eisenbahn - Gesellschaft De h

Sechanv-

werden,“

i in Anrechnung gebracht,

Die vorgenannien Kassen werden vorläufig über die empfangenen Zahlungen Jnterims-Quittungen ertheilen, Quíttungen über 35 |

Gleichzeitig machen wir auf die §§. 14 und 15 des Eingangs erwähnten Vertrags vom 29, September v, I. aufmerksam, welche wörtlich wie folgt lauten ;

„9+ 14, Die eingezahlten und noch einzuzahlenden Raten des Acticn-Kapitals sollen nach erfolgter Ein- zahlung der nächsten zehn Prozent während der muth-

1852 dauernden Bauzeit | mit vier Prozent verzinst werden; die Zinsen werden | auf die späteren Einzahlungen jährlich in Anrehuung

15, Auf den Wunsch der Actionaire können die Quittungsbogen künftig über den Betrag der Actien, also je über 200 Thlr. ausgestellt werden, len die Actionaire die Befugniß haben, die einzelnen Actien sofort voll einzuzahlen, Sie erhalten alsdann Actien ausgehändigt, welche bis zum 1. Juli 1852 (§. 14) mit 4 Prozent, von diesem Zeitpunkte ab | mit drei und einem halben Prozent jährlih verzinst |

Die Zinsen von dieser fünften Rate werden von dem oben bestimmten Tage der Einzahlung ab mit ¡ 4 Prozent bei Einzahlung der ersten nächstjährigen Nate

Die Einnahmen auf der Glücfstadt-Elmshorner Bahn betrugen im Ganzen 74,814 Mrk, Der Ersaß, den die Glüstadt-

Elmshorner Gesellschaft nach dem seit Anfang 1849 in Gültigkeit

getretenen Vertrage an die Altona-Kieler Gesellschaft für Auslagen und Leitung des Betriebes zu leisten hat, beträgt im Ganzen 46,169 Mrk, 57 Sh. Es bleibt der Glückstadt - Elmshorner Ge= sellschaft also ein Ueberschuß aus den Betriebs - Einnahmen pro 1849 von 28,644 Mrk. 107 S.

Die Einnahmen auf der Rendsburg-Neumünster Bahn betrugen im Ganzen 233,574 Mrk. Außerdem 5 pCt. Zinsen für 8 Monate von 112,800 Mrk. eingeschossenes Kapital 3750 Mrk. Zusammen 237,324 Mrk. Die sämmtlichen Ausgaben betrugen 101,221 Mrk. 135 Sch. Mithin bleibt ein Uebershuß von 136,102 Mrk. 25 Sch.

__ Die Gesammt-Einnahmen der Altona-Kieler Bahn, inkl. der Erträge der Glücfitadt - Elmshorner und Rendsburg - Neumünster Bahn, betragen 1,314,612 Mrk. 7 Sch. und die sämmtlichen Aus- gaben, inkl. der bciden Nebenbahnen, 849,166 Mrk. # Sch, Bleibt Ueberschuß 465,446 Mrk. 6: Sch.

Die Betriebsmittel, welche gegenwärtig die Gesellschaft besist, bestehen in 18 Stück Lokomotiven, 14 Tendern, 44 Personen- und 176 Pack=- und anderen Wagenz die Anzahl der Wagen hat sich im ver- flossenen Jahre um 4 Stü vermehrt. Die Lokomotiv - Reparatur betrug im Ganzen an sämmtlichen Lokomotiven, bei 45,6157 zurück- gelegten Lokomotiv-Meilen, 31,542 Mrk. 4 Scch., an den Tendern 3990 Mrk. 10 Scch., zusammen 35,532 Mrk. 14 Sh. Hiervon gehen ab die in der Summe enthaltenen Kosten für Verzinsung dey Reparatur = Werkstätte, welhe auf sämmtliche in der Reparatur- Werkstätte gemachten Arbeiten, des Verhältnisses mit den Zweigbah= nen wegen, vertheilt werden mit 4942 Mrk. Bleiben Kosten der Reparatur an Lokomotiven und Tendern 30,590 Mrk. 14 Sh., oder pr. Lokomotiv-Meile 0,676 Mrk. Die Kosten der Wagen Reparatur betrugen im Ganzen 51,176 Mrk. R Sch., davon gehen ab an

Verzinsung der Reparatur - Werkstätte mit 4942 Mrk., bleiben 46,234 Mrk, 74 Sch. , oder auf 1,348,007% Räderpaar - Meilen

0,0343 Mrk.

Hauvt-Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben vom 14. November bis ult. Dezember 1849, Einnahme. Actien-Kapital 7,687,500 Mrk. ; erworbenes Kapital 299,133 Mrk. ; Dividende von 1845 auf 2 Actien 30 Mrk., dito von 1846 auf 12 Actien 225 Mrk., dito von 1847 auf 426 Actien 9585 Mrk., dito von 1848 auf 452 Actien 8475 Mrk. ; Cautionen 3233 Mrk. ; Reservefonds 203,450 Mrk. i Sch. ; Kapital der Rendsburg=Neumiünster Eisenbahn = Gesellschaft 112,500 Mrk. laufende Rechnungen 7746 Mrk. 15 Sch. z Ueber- {uß aus der Einnahme der Glückstadt -= Elmshorner Eisenbahn 28 644 Mrk. 10 Sch. 6 Pf. ; dito der Rendsburg-Neumünster Ei senbahn 134,334 Mrk. 3 Sch. 6 Pf.; Uebershuß der Betriebs- Rechnung pro 1849 465,446 Mrk. 6 Sch. 6 Pf. Summa 8,760,300 U e O N: Ausgabe. Bau-Conto 8,341,487 Mrk, 2Sch. 6 Pf.; Betriebs =- Conto 262,719 Mrk. 5 Sch.; Extraordinaria. Vorarbeiten der Altona=-Lübecker Bahn 2635 Mrk. 1 Sch. ; Belegte Kapitalien 60,350 Mrk. ; Kassabestand, baar und in Effekten 293,108 Mrk. 15 Sch. Summa 8,960,300 Mrk. 7 Sch. 6 Pf.

M arkt - Berichte.

Breslau, 19. Aug. gelber Weizen 45, 59, 58, 00 Sgr.

Roggen 36, 38, 40, 415 Sgr.

Gerste 24, 26, 28, 30 Sgr.

Hafey 17, 418, 1945, 22 Sgyu.

Kleesaat, weißes 8 bis 107 Rthlr. und rolhes bis P bezahlt.

Rapps 80 bis 84 und 8

Sommer-Rübjen 66 bis

Spiritus §8 Rthlr. Gld

Rüböl 115 Rthlr. Br.

Zink loco 4 Rthlr. 16 Sgr. Br.

Weizen blieb heute ziemlich unverändert was besser.

Weißer Weizen 45, 96, 59, 62 Sgr.,

Wg

2 S gr. vez.

O) (

Roggen dagegen el

Beizen

(25 Scheffel.) direkt 5 Rthl1 15 Sgr. Waare, pr. November 5 Rthlr. 16 Sgr. Waare, do 839 vfd. 5 Rthlr. 27 Sgr. Waare, 5 Rthlr. 26 Sgr. Mrz 9 Nihlr: 20, Say, LWaare7 d 89vfd, 6 Rthlr. 6 Sgr. Waare, pr. Mai 6 Rthlr. 3 Sgr. Geld.

Roggen direkt 3 Rthlr. 20 Sgr. Waare, pr.

Köln, 17. Aug.

(Geld, A

+

November 3

Ntblr. 27 Sgr. Wagre, 3 Rihlr, 26 Sgyv. Geld, «v. Marz 1 Rthlr. 8 Sgr. Waare, 4 Rthlr. 7 Sgr. Geld, pr. Mai 4 Rthlr. 10 Sgr. Waare.

Gerste, hiesige 3 Rthlr. Waare.

Hafer 2 Rthlr. Waare.

Rapps 8 Rthlr. 25 Sgr. a 9 Rthlr. Wagre. S

Rüböl pr. 256 Pfd. mit Faß compt. 29 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Waare, in Partieen 29 Nthlr. 45: Sar. Waare, pr D 29 Rthlr. 15 Sgr. Waare, 29 Rthlr. 7 Sar. 0, Ps. Old, pu Mai 29 Rthlr. 15 Sar. Waare, 29 Rthlr. 7 Sgr. 6 Ps. Geld,

geläutert 31 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.

Ueber die voll einzuzahlenden Beträge wer- den die obengedachten Kassen Jnterims-Quittungen aus- stellen, welche spätestens binnen 4 Wochen gegen die | entsprehenden Actien umgetauscht werden können.

Mit den Actien werden für die halbjährigen Zins- Termine in der Zeit vom 1. Juli d. J. bis zum 1. Juli 1852 vierprozentige Zins - Coupons und für die folgeuden Zins - Termine eine angemessene Anzahl von drei und ein halbprozentigen Coupons und Vividenden- scheinen ausgegeben.

Die Zinsen der ersten vier Raten von 25 Prozent werden den Actionairen für die Zeit vom 5. Mai d. J.

5 a A 0 A % bis zum ü, Ful D, Se ) in Anrehnung gebracht, wogegen die Zinsen für /5 Prozent des Actien- Betrages vom 1. Juli d. I. bis zum Zahlungstage in Abrechnung kommen, da den Actionairen durch den Zins - Coupon pro 1, Juli 1850 bis 1, Januar 1851 die halbjährigen

Auch sol-

Zinsen für den vollen Betrag jeder Actie vergütigt werden. Aachen, den 15. August 1850. ; Königliche Direction der Aachen - Düsseldorf - Ruhrorter Eisenbahn.

*) Be ri ti gung. Ju der früheren Bekanntmachung, Stü Nr. 228, ist irrthümlich anstatt des 1. Juli d, J der „Tag der Volleinzahlung“' angegeben.

Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für & Jahr. 4 Nthlr. - § Jahr. 8 Rthblr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Uummern wird der Bogen mit 24 Sgr. berechnet

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M 230.

Preußischer

taats-Anze1

Berlin, Donnerstag den 22. August

D

Alle Post-Anstalten des Jn- uud Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers ; Bebren-Straße Ur. 57,

1850,

Hal

Amtlicher Theil. Deutschland.

Hesterreich. Wien, Hofnachrichten, Eisenbahnbauten. Ver- mischtes, - Baden. Karlsruhe. Ankunst des Prinzen Adalbert von Preußen.

Schleswig - Holstein. Rendsburg, Erklärung des General-Majors von der Horst.

Lübeck. Lübeck, Antwort des Senats auf eine Note des sc{leswig- holsteinischen Departements der auswärtigen Angelegenheiten.

Frankfurt. Frankfurt a, M. Depesche des preußischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, von Schleiniß, an den preußischen Ge- sandten Grafen Bernstor}. Protokolle,

Ausland.

Frankreich. Paris, Berichte über die Reise des Präsidenten, Belgien, Brüssel. Die Uebershwemmungen, Ftalien. Turin. Noten des Ministers d'Azeglio. Die Ausweisung

Giovini’s, Ankunft des Königs. Vermischtes, Florenz. Stim- mung in Genua,

AVissenschaft und Kunft.

Königl, Opernhaus. (Così fan tutte.)

Börfen- und Handels - Nachrichteu.

Amtlicher Theil.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde - Chaussee von der aachen=krefelder Bezirks- straße zu Birk über Euchen nach der aachen - kölner Staatsstraße bei Vorwetiden mit einer Verzweigung von Euchen nach Neusen ge«- nehmigt habe, will Jh der Gemeinde Broich behufs der künftigen Unterhaltung der Straße auf jeder der beiden Verzweigungen der- elben die Érhebung eines halbmeiligen Chausseegeldes nach dem edesmal sür die S'aats - Chausseen geltenden Tarife gestatten, in- dem Ich zugleich festseße, daß die dem Chausseegeld- Tarife vom 99. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee=- olizei - Vergehen auf diese Straße Anwendung finden sollen.

Charlottenhof, den 22, Juli 1850.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

(gegengez.) von der Heydt, von Rabe,

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Regierungs - Assessor von Rohrsccheidt und den bisherigen Obergerichts - Assessor Schwenzner zu Landräthen zu ernennen.

llichtamtlicher Theil. Deutf\chland.

Hesterreich. Wien, 19, Aug. Das Geburtsfest Sr. Ma- jestät des Kaisers wurde gestern durch eine am Glacis abgehaltene Feldmesse militairischerseits und durch ein solennes Hochamt im St. Stephansdome von Seiten ter Civil - Autoritäten gefeiert, „Eine große Menschenmenge aus allen Ständen der hiesigen Be- völkerung ‘‘, sagt der Lloyd, „wohnte der gottesdienstlichen Geier bei, und aus den Herzen Tausender stiegen die heißesten Wünsche für das Wohlergehen des Monarchen zum Himmel empor, Die Kaiserin - Mutter hat am 15ten Innsbruck verlassen, um sich nach Zl zu begeben. Ihre Majestäten Kaiser Ferdinand und Kaiserin Maria Anna sind am 17ten nah Meran gereist, von wo sie Ende l, M. nah Innsbruck zurückehren werden.

Am 15ten Vormittag fand die erste Probefahrt zwischen Lo- bosiß und Außig statt, Die Hinfahrt dauerte 50, die Rüdkfahrt 46 Minuten. Die genannte Strecke soll bis zum 1. September dem Verkehr übergeben werden. Die Arbeiten an der Eisenbahnstrecke zwischen Gloggniß und Mürzzuschlag nehmen, wie der Lloyd aus den Mittheilungen eines Augenzeugen erfahren, einen cten so ra- hen als gedeihlichen Fortgang, und die Gerüchte von unübersteig= lichen Hindernissen , in Folge deren der Weiterbau eingestellt wer- den sollte, entbehren allen Grundes, „Die beduutendsten Terxrain- Hindernisse“, berichtet dies Blatt, „sind bereits überwunden. Diese dürften sich an den Felswänden des unteren Atlipgrabens erhoben haben, wo an einem senkrecht ausfsteigenden Felsen in einer Höhe von vielen hundert Fuß die Bahn recht eigentlich aus dem Felsen herausgesprengt werden mußte, zu welchem Ende die Arbeiter, ‘um an den Ort ihrer Arbeit zu gelangen,

auf Strikleitern von der Höhe der Felsen herabsteigen müssen. Gegenwärtig finden so eben Sprengungen an der Weinzettelwand statt, und es gewährt dem Beschauer einen imposanten Anbli, wenu die Minen explodiren und die Masse der aufgeworfenen Steine lavinenartig über die Abhänge in das Thal hinabstürzt,

Die am Ende des unteren Atlißgrabens hinter dem Wirthshause zum Spieß zu errihtende Brücke (Viadukt), über welche die Bahn von der rechten Seite des Atlißbgrabens auf die gegenüberliegen- den Höhen geführt und hierdurch mit vem Semmering in Verbin- dung gebracht wird, ist \chon in Angriff genomwen und im Bau der Fundamente bereits vollendet. Die Höhe der cinzelnen Pfeiler wird 24 Klafter betragen,“

Feldmarschall-Lieutenant Graf Gyulai hat bereits in Mailand das Kommando des fünften Armeecorps übernommen,

Die Bewohner in der Gegend von Stagno piccolo in Dal- matien \chweben wieder in großer Angst, Am 7,, 28., 29, und 30, Juli, dann am 2, August wurden von ueuem Erdbeben verspürt, die jedoch bisher ohne traurige Folgen geblieben sind.

In Galizien zeigt sich wieder in vielen Gegenden die Kartof- felkranfkheit.

Baden. Karlsruhe, 17. Aug. (Karlsr. Ztg.) Heute Nachmittag ist Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert von Preu- ßen hier eingetroffen.

Schleswig-Holstein. Rendsburg, 18. Aug. (A, M.) Der General-Major von der Horst hat folgende Erklärung veröf- fentlicht :

„Die sich neuerdings wiederholenden Gerüchte, als seien Be wohner des Dorfes Ober-Stolk wegen angeblicher Betheiligung an dem Gefechte des 25, Juli dänischerseits eingekerkert und sogar mit dem Tode bedroht, legen mir die Verpflichtung auf, diesen Be- \{uldigungen entschieden entgegenzutreten und se als unwahr zu

bezeichnen, Das ganze Gefecht um und in Ober-Stolk, von An- fan s u Q fand fellen8 Der von my PeNeVck ligten dritten Brigade unter meiner Führung und unter meinen Augen statt, und wenn dabei irgend eine Be-

theiligung der Bewohner wirkli vorgekommen wäre, so mußte sie jedenfalls von mir bemerkt werden. Auf meine Ehre aber kann ich versichern, daß 1) nicht das mindeste Vernehmen, weder direkt noch indirekt, zwischen mir und irgend einem Einwohner der dortigen Gegend in Bezug auf meinen Gegner stattgefunden hat; 2) daß ih weder bei noch in Ober-Stolk Bewohner gesehen habe, welche sich irgendwie an dem Gefecht betheiligt hätten, oder daß ih davon gehört hätte, vaß dies geschehen sei. Wäre es der Fall gewesen,

so hätte ih es aber nothwendig sehen müssen. Es waren feine andere alsflüchtende und sich verbergende Einwohner sichtbar. Wenu übrigens mein Gegner das Gefecht gegen

Ober-Stolk für einen Ueberfall erklärt, so muß ich dies zwar seiner Ansicht überlassen, es jedoch entschieden in Abrede stellen, daß ih mich dabei anderer als meiner eigcnen Kräfte bedient hätte. Die in Rede stehende anderweitige Hülse würde von mir nicht einmal acceptirt worden sein. Möge diese ofene und wahre Erklärung den unschuldig Eingekerkerten ihre Freiheit wieder geben und ihren Richter vor einer Blutschuld ben:ahren, die ihn einst schwer be- drücken würde. Rendsburg, den 18. August 1850. Freiberr v. d. General - Major und Brigade \chleswig - holsteinischen Armee.

So L Commandeur in der

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Lübeck. Lübeck, 20. Aug. Die Antwort des Senats vom i7ten d. M. auf die an denselben in Betreff des Dampfkanonen- boots „von der Tann“ seitens des shleswig-holsteinishen Departe- ments der auswärtigen Angelegenheiten erlassenen Note vom óten d. M. (\. Nr. 220 des Staats-Anzeigers) lautet folgender- maßen : E

„Das hochverehrlihe schleswig - holsteinische Departement der auswártigen Angelegenheiten hat in seinem Schreiben vom ten d. M. sih dahin ausgesprochen, daß wir nicht befugt gewesen seien, bei Feststellung der Regeln, nah denen wir die Neutralität in dem Hafen von Travemünde gehandhabt wissen wollten, zunächst unser eigenes Interesse zu berücksichtigen; es ist der Ansicht, daß wir le- diglih die Normen des bestehenden allgemeinen Völkerrechtes hätten befolgen und eigene durch unsere besonderen Verhältnisse gebotene Bestimmungen überall nicht treffen dürfen. Bei Entwickelung dieser Ansicht wird von der Vorausseßung ausgegangen, daß solche all- gemeine Grundsäße unbestritten und von allen Nationen als unbe dingt verpflichtend anerkannt seien; das Schreiben selbst ergiebt aber, daß dies keinesweges der Fall is. Es wird dort angeführt, Dä- nemark habe den Grundsay, daß die Aufnahme von Kriegsschiffen der einen over anderen der Krieg führenden Parteien und deren Prisen mit der Neutralität vereinbar sei, zu Bernstorff*s Zeiten, Großbritanien und Preußen gegenüber, in glänzender Weise ver- theidigt; daraus geht also hervor, daß Großbritanien und Preußen jenen Grundsay nicht anerkannt hatten, Und wenn ferner auf die Kongreß-Akte vom 4. November 1804 Bezug genommen wird, durch welche der Präsident der Vereinigten Staaten autorisirt ward, nah seinem Belieben allen Kriegsschiffen frémder Nationen das Einlaufen in die Häfen der Republik zu gestatten oder zu ver- bieten, auch sie, zwei Fálle ausgenommen, mit Gewalt abzuhalten, so folgt eben daraus, daß jeder Staat an und für sich berechtigt ist, die Bedingungen festzustellen, unter denen er das Einlaufen fremder Kriegsschiffe in seine Häfen gestatten oder verbieten will, Daß dies ein von dem allgemeinen Völkerrechte anerkannter Grund- sab sei, war in dem diesseitigen Schreiben vom 27sten o. M, be- hauptet, und durch die in dem Antwortschreiben vom óten d, M. angeführten Vorgänge wird es nur des Mehreren bestätigt ; nach den Aussprüchen aller Lehrer des Völkerrechts kann es auch überal! nicht in Zweifel gezogen werden.

Haudelte es sich aber sodann um die Prinzipien selbst, die wir, in Ausübung dieses unseres Rechtes, annehmen wollten, so mußte uns dabei zunächst die Rücksicht auf die Art und Weise leiten, wie \{chleswig - holsteinischerseits unser Hafen behandelt wurde, und die Ueberzeugung, daß wir unser Gebiet nur durch Adoption der stren-

geren Grundsäße der Neutralität vor kriegerischen Ueberfällen und Turbationen zu s{hüßen vermöchten.

Der Lieutenant Lange hatte sih, ohne der Behöde irgend eine Anzcige zu machen, mit seinem Kanonenboote fast unmittel- bar vor dem Ausflusse der Trave vor Anker gelegt. Er ist von

dort einem ansegelnden dänischen Schiffe entgegengefahren, hat dasselbe auf der travemünder Rhede, innerhalb der See-

tonnen, genommen und nun bei unserem Lootsen - Commandeur angefragt, ob er seine Prise in den hiesigen Hafen bringen fönne. Auf die Bemerkung des Lootsen-Commandeurs, nach seiner Ansicht sei das Schiff auf lübeckischem Gebiete genommen, ist er mit seiner Prise in See gegangen und hat sie erst später, bei dem Erschcinen eines dänischen Kriegsschiffes, freigegeben,

Wir sind nicht der Ansicht gewesen, daß die dänischen Kriegs- chiffe einen solchen Aft offener Feindseligkeit, von unserem Hafen aus und auf unserem Fahrwasser geübt, sich ruhig gefallen lassen würden; wir glaubten annehmen zu müssen, daß sie dadurch si veranlaßt finden würden, auch ihrerseits Feindseligkeiten auf unse- rem Gebicte gegen das scleswig - holsteinische Kanonenboot zu er= óffnen, eventuell dasselbe bis in unseren Hafen zu verfolgen, sind auch nicht zweifelhaft darüber, daß nah dem neueren Völkerrechte (Klüber, Europdisches Völkerreht, Bd. 1, S. 455) eine Berechti- gung dazu vorlag, und da unsere Küstenschanze nicht armirt war, stand uns überall kein Mittel zu Gebote, einen Kampf vor und in unserem Hafen zu verhindern.

Der Lieutenant Lange hat freilich nach dem Antwortschreiben vom 6ten d. M. in Abrede gestellt, daß er die Prise auf lübecki=- schem Territorium genommen ; die Thatsache ist aber durch die eid- liche Aussage der gerichtlih vernommenen Besaßung des dänischen Schiffes konstatirt, Damit stimmt auch überein die in unserem Schreiben vom 27sten v. M. hervorgehobene und nicht in Abrede gestellte Aeußerung des Lieutenants gegen die travemünder Behörde : „Er glaube die Neutralität des Hafens am evidentesten dadurch ana erkannt zu haben, daß er die an diesem Morgen gemachte Prise wieder habe fahren lassen.“ Jedenfalls is sich der Lieutenant Lange wohl bewußt gewesen, daß er nach dem, was vorgegangen, in dem travemünder Hafen vor den Verfolgungen der däniswhen Schiffe nicht gesichert sei, denn sonst würde seine Frage an die travemün- der Behörde: „Ob er, wenn er in dem Hafen angegriffen würde, si vertheidigen dürfe?“ keinen Sinn gehabt haben.

Bei Feststellung jener Prinzipien sind wir ferner allerdings da- vou ausgegangen, daß von der Krone Preußen im Namen und im Auftrage des deutschen Bundes mit der Krone Dänemark ein Frie- den abgeschlossen war, welchen wir bereits ratifizirt hatten. Wäre auf deu Umstand von uns ein Gewicht gelegt, daß die Ratifications Urkunden über diesen Frieden noch nicht ausgewechselt worden, so hátten wir lediglich der bis dahin geltenden Waffenstillstands-Con= vention vom 10. Juli 1849 nachgehen dürfen, welcher wir, wie wir der hohen Statthalterschaft am 8. August 1849 angezeigt, beigetreten waren, Diese Convention aber verpflichtete uns positiv, auf unse- rem Territorium überall nichts zu dulden, wodurch eine Feindselig feit gegen Dänemark irgendwie begünstigt werden würde. |

Wenn dagegen in dem Antwortschreiben vom 6ten d. M. wie= derholt geltend gemacht wird, wir hätten uns durch „das Bundes- Verhältniß Holsteins zur Aufstellung milderer Grundsäße veranlaßt sehen sollen und jedenfalls die von uns angenommenen Prinzipien nicht früher zur Auwendung bringen dürfen, als nachdem wir die Absicht kundgegeben , neutral bleiben zu wollen, sv enthält dieser Einwand nicht nur cine gänzliche Verkenuung des uns durch jene Rücksichten gebotenen Standpunktes, sondern zugleich einen Vorwurf, der eben so ungerecht als unzutreffend is, und der nah Lage der Sache am wenigsten von jener Seite erwartet werden konnte. ollte die hohe Statthalterschaft, ungeachtet des im Namen des deutschen Bundes abgeschlossenen Friedens, der bei einem etwanigen Kriege des Herzogthums Holstein mit dem Königreiche Dänemark den deutschen Bundesländern völlige Neutralität zur Pflicht macht, noch auf das Bundes-Verhältniß Holsteins Bezug nehmen, so lag do fc alle Fälle ihr ob, den Bundesgenossen anzuzeigen, daß sie die Feindseligkeiten gegen Dänemark beginnen wolle, ehe sie erwar ten fonnte, von den Bundesgenossen darüber unterrichtet zu wer- den, wie diese sich bei den Feindseligkeiten verhalten wollten, Ein solhe Anzeige ist aber von Seiten der hohen Statthalter schaft gänzlich unterblieben, und je weniger in Ermangelung einer solchen von uns eine Erklärung erwartet werden fonnte, nud je unange- nehmer es uns sein müßte, dur den plöblichen Beginn von Feind- seligkeiten in der Nähe unseres Hafens, so wie durch das vös rechtswidrige Benehmen des Lieutenants Lange zu \{chieunigen An ordnungen uns gedrängt zu sehen, desto unbegreiflicher ist es, wit man daraus, daß wir unsere Neutralität vorher nicht angelündigt

die nothwendige Folge jenseitigen Versäumnisses einen Vo1 wurf gegen uns hat herleiten mögen. i

Wir müssen uns jedoch enthalten, auf die einzelren von uns festgeseßten Bestimmungen weiter einzugehen, da das Séthreiben vom ó6ten d, M. sich über dieselben in einem Tone ausspricht, wie er bis jeßt, auch bei obshwebenden Differenzen , im diplomatischen Geschäftsverkehre nit vorgekommen ist, und von Unterstellungen ausgeht, welche wir auf das entschiedenste zurücckweisen müssen. Es bedarf aber auch weiterer Aeußerungen darüber nicht, da diese Be stimmungen in jenem Schreiben lediglich deshalb einer Kritik un- terzogen sind, um kie auffallende Forderung zu begründen, daß vol ler Ersaß für den Verlust des Dampfbootes „von der Tann“ von uns geleistet werde. Das zur Rechtfertigung eines solchen Begeh- rens Angeführte trift vorliegend überall nicht zu.

Alle Schriftsteller über das Völkerrecht sind darüber einig, und die Verträge der größten Seemäthte s{hreiben vor, daß das auf einem neutralen Seegebiete sich befindende Kriegs\{hi} jeder feind seligen Handlung gegen Schiffe der Nation, mit welcher der Krieg entbrannt ist, sich enthalten müsse, und das Schreiben vom óten dv. M. erkennt selbst an, daß die Entwaffnung eines Zu- fluht suhenden Schiffes als Bedingung der Zulassung dann auf-

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