1850 / 233 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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erlassenen und mir von demselben mitgetheilten

sammlung allein über das Bundeseigenthum zu bestimmen habe, j von Bernstor}} und es bedarf dagegen nit erst der Bemerkung, daß wir unserer- | Depesche. seits diesen Saß nicht anerkennen und darauf nur erwiedern fön- | nen, daß wir jede Verfügung einer Versammlung, die nicht aus | Yoses?_ A S L P: E a M B Un Fer ; O G Laval H in Folge der Erhöhung der ursprünglichen Stärke der Bun D p Y A p » Ao » y v l rein at l O ü er freien Zustimmung Aller hervorgegangen, von vorn J | Fontingente auf zwci Prozente der Bevölkerun ind der À è : 2 “T X » p G i ( ( d“ ¿ L 1 r U1

lehnen und als rechtlich wirkungslos erklären müssen. Znoem wir | des Ronttngî 6 g, und der Aus uns die rechtliche Entgegnung für unsere Antwort auf die an uns | ergehende Einladung vorbehalten, beschränken wir uns [Ur den Au | genblick auf die Wiederholung jener schon frühe mehrfach ausge- | \prochenen Erklärung. , E

Vir erkennen es aber gern als einen Bewets versóhnlicher und | zu i E Kabinets an, daf das- | nu1 das preußische Kontingent betressen fann ;

s L L AiBs 4 of, von Vreußfie vol ain , Nuifl , » 2 Tnrnäa-Movrhan selbe, troß seiner oben ausgesprochenen Rechtsansicht, Die vorliegenDé E diese von P ree behauptet Auslöjung des Sorps Berban Frag iht auf ei “Syvib treiben will, welche zu den bedenflih=- ! des die frühere Bundes-Kriegsverfassung außer Gültigkeit geseßt

age l eine Sptbe trete A S - a L A E A E Cr A L S Ee E Mas (6b pp praktischen Verwickelungen führen müßte, | habe, obwohl die Thatsachen, welche dieje Auflösung herbeigesührt E paß Il E E unseren vermittelnden Vorschlag insoweit haben sollen, der Uebereinkunft vom 30. September v, I. vorher

/ G 3 x , L cha "” zt A l » Ey E V S, Ä 4 M (e y R «( D ' im Prinzip ia will, daß eine Verständigung über die Mo- | gegangen sind, dur die Preußen si verpflichtet hal, die Dejiim dalifüten ber Ausführung ‘als in Aussicht stehend betrachtet wer- | E der Bundes - Kriegsverfassung durch seine Kommissäre hand

c / : aben lassen zu wollen

den darf. L , A nd | Ç L T A N M entnehmen aus dem Schreiben des K. K. Minister=Prähl= | die Verlegung der badischen Truppen na) Preupen Und die

denten die Zustimmung zu dem Grundsaße unseres Borschlages, daß die Berwaltung des Bundeseigenthums als ein von der

Bundesgebiet, der bisherige Verband der Bundes-Armee-C orps auf

entgegenkommender Gesinnung des K. KR-

nichts als eine Administrativ - Maßregel, eine einfache Vertaushung

Bundes vóllig gesondertet Gegenstand betrachtet, und demnach diese Verwaltung einer Kommission übergeben werde, welche in

| l noch s{chwebenden Hauptfrage über die politishe Gestaltung des | der Uebungsplätze sei, obwohl man nach allen bisherigen Begriffen Î |

abhängigkeit eines Staates, der erwähnten Verfägung eine von

ihrem Bereiche selbstständig zu verfügen haben werde. | Auffassungsweise des berliner Kabinets verschiedene Deutung zu geben berechtigt is, und nah der ausgesprochenen Ueberzeugung

Das K. K. Kabinet erklärt sich bereit, diesen Vorschlag bei | den mit ihm näher verbundenen Regierungen zu befürworten, und | der Stifter des Bundes vom Jahre 1815 nur der Gesammtbunî zwar so, daß ganz in die Absicht eingegangen werde, die materielle | / Verwaltung des Bundeseigenthums als eine gemeinschaftliche allen | wichtige, das Gesammtwohl so nahe berührende Maßregeln zu ve1 Regierungen möglich zu machen, ohne daß dadurch einem Theile | fügen, als die in Rede stehenden es sind; eben so wenig also den in Frankfurt niht vertretenen, als den | die zwischen Preußen und Baden geschlosscne Militan Conven daselbst gemeinsam berathenden Regierungen in der Hauptsache | tion durchaus bundesrechtlih begründet sei; Etwas vergeben werde. | die einzelnen Mitglieder der Bundesfestungs - Behörden Indem durch diese Erklärung, welche wir iu ihrer vollen so strenge als alleinige Bundes - Organe zu betrachten seien Ausdehnung annehmen, die Verständigung, welche wir On | daß e elt n Sten, wo e, oe DUrM) DII Bun im Wesentlichen erreicht ist, kann es sich nur noch um die Mo desgesche oder durch Weisungen der obersten Bun] dalitäten der Ausführung handeln, um die beabsihtigte, selbststän- | gebunden zu sein, nach eigenem Ermessen zu entscheiden berufen sind, dige, aus der vollen Gleichberechtigung aller Theile hervorgehende | sich außer aller Beziehung zu den Höfen zu halten haben, von wel Behörde herzustellen, | chen sie zu den von ihnen bekleideten Posten berufen worden, Dic Je einfacher und ra} fann, um so vortheilhaf des Ganzen sein, und es wäre eben so beflagenswerth, als der | deutschen Regierungen unwürdig, wenn die Durchführung des ein- | mal angenommenen Grundsaßes sich durä) weitläuftige Erörterun= | gen, Bedenken und Nebenrücssichten im Einzelnen verzögern follte. | Eben aus dieser Erwägung war unser Vokschlag hervorgegan=- | gen, daß man sih einfah an das Bestehende halten und der bis-- | herigen, mit den Geschäften vollkommen befannten und durch das | Vertrauen aller deutshen Regierungen eingeseßten Bundes Central« | Kommission die Verwaltung des Bundes Eigenthums au ferner | belassen solle. Eine einfahe Erklärung der übrigen Regierungen | darüber würde um \o mehr hingereicht haben, als durch den in dem | Protokoll vom 30. April d, J. niedergelegten Beschluß der Bundes- | Kommission wenigstens die beiden in derselben unmittelbar vertre- | tenen Regierungen verpflichtet sind, die Thätigkeit derselben bis auf | es in diesem Augenblicke kein Organ gebe, welches berechtigl weitere gemeinsame Entschließungen M Ver -COTI bezeichneten | wäre, rechtliche Zweisel zu lösen, und es diesemnach Preußen nicht | I l | | l | |

ösbechvorde

her diese Ausführung ins Leben treten | Festungsbehörden sich bei ihren Anordnungen lediglih durch das ter wird es ohne Zweifel für die Interessen | úInteresse der Aufrechthaltung militairischer Ordnung und Siche1 heit in den Festungen bestimmen zu lassen haben, ohne Erwägungen politischer Natur irgend einen Einfluß auf ihre Entschließungen ein zuräumen, obwohl es kaum möglich ist, diesfalls eine Gränzlinie zu ziehen, und, wie die tägliche Erfahrung lehrt, die Behörden der Bundesfestungen nur zu oft berufen sind, höhere Rücksichten der Politik in den Bereich ihrer Erwägungen zu ziehen, um der 1hnen gestellten Aufgabe der Erhaltung militairischer Ordnung und Sicher- heit entsprechen zu können ; der 6. 38 des mainzer Festungs=Reglements die Bedeutung habe, daß ein beabsihtigter Durhzug von Bundes=-Truppen nun

angezeigt zu werden brauche, obwohl ausdrücklich bestimmt 1), daß ein solher Durchzug nur mit Wissen und Willen des Festungs Gouvernements stattfinden könne ;

Weise fortdauern zu lassen. Es würde alsdann auch der in der verwehrt werden könne, dasjenige, was, seiner Ueberzeugung nach, Convention vom 30, September v. J. festgestellte Modus \ieds als rehtlich begründet anzusehen sei, auch thatsächlich L urcchzufüh rihterlicher Entscheidungen für die auch nach unserer Ueberzeugung | ren, obwohl na allen bisherigen Begriffen und Regeln des voraussichtlich seltenen Fälle, wo eine Einigung innerhalb der Kom- Privat=- wie des Völkerrechts, im Falle augenblicklicher Unmöglichkeil mission nicht zu Stande käme, seine natürliche Anwendung finden. einer Rechts-Entscheidung, die Ausübung eines angesprochenen Wir können daher auch nicht umhin, diesen Vorschlag zu wie Rechtes aufzuschieben ist, bis die erhobenen Zweifel auf geseßliche derholen und unsere bestimmte Ueberzeugung dahin auszusprechen, Weise gelöst zu werden vermöchten. / daß dies der angemessenste Modus und die natürlichste, alle Wei Wenn aber dieser Rechtsgrundsaß {chon ein allgemeiner terungen und Erörterungen am besten vermeidende Form sein werde. | um wie viel mehr erscheint dessen Anwendung geboten, wo Bertrat Es würde in der bisherigen Stellung der Kommission allerdings vorliegen, deren Aufrechthaltung nicht denkbar wäre, wollte man insofern eine Aenderung eintreten, ‘als dieselbe auch der in dem an= gegen jenen Grundsaß handeln. : E gezogenen Protokoll ihr noch vorbehaltenen politischen Thätigkeit in Bei den von dem preußischen Kabinette aufgestellten B besonders dringenden Fällen entfleidet und auf die Verwaltung des | hauptungen muß uns die zuleßt erwähnte noth&endigern ei) Bundes-Eigenthums beschränkt werden würde. Der Billigung un bestimmen, den von Preußen selbst angedeu! ien Weg z1 vetreten, serer Verbündeten für unseren Vorschlag glauben wir mit Zuver | um n Der nicht zu vereinbarenden Berschiedenhei! det Del erjeitigen sicht entgegenschen zu dürfen und erwarten nur eine zustimmende | Ansichten eine auch von Preupen anzuerkennende Entscheidung he1 | |

Aeußerung des K. K. Kabinets, um die förmlihe Genehmigung vorzurusen. / Wir nehmen das uns dargebolene Schiedsgericht an. Dasselbe

Wir wollen es im Interesse der Verständigung nicht von vorn móge über bie von dem berliner Hofe angeregten Fragen, welch

herein ablehnen, auch einen anderen, von dem K, K. Kabinet aus- | wit in B O Depesche auf ihre Substanz zurückgeführt ha gehenden Vorschlag (sofern derselbe den oben angegebenen Zwet | ben, I : :

zu erreichen geeignet is) unseren Verbündeten vorzulegen und den “Wir werden unjerer|eus die Königlich bayerische Regierung er- selben in eingehende Erwägung zu nehmen, um so mehr, da wir | suchen , als Mitglie? E Schiedsgerichts einireten und 1ch ohne mit Zuversicht von dem K. K. Kabinet voraussehen, daß es ihm, | Berzug mit der von Preußen zu bezeichnenden Regierung Uber Dit Nahl des dritten Mitgliedes einigen zu wollen, und zweifeln mckl, daß das müncener Kabinet seine hundesfreundlichen Gesinnungen, wie bei jeder Gelegenheit, so auch bei der gegenwärtigen, zu bethä tigen gern bereit sein werde,

derselben einzuholen.

wie uns selber, um das Wesen der Sache zu thun sei , und daß |

es daher in den Formen diejenige Rücksicht nehmen werde, welche |

durch den von ihm selbst aufgestellten Grundsaß, daß keinem |

Theile in der Hauptsache etwas vergeben werde, geboten wird. | i n _w | i Daß wir unsererseits in dieser ganzen Angelegenheit uus zu | Es bedarf wohl kaum der Erwähnung, ‘daß, wenn aucl) das

nächst an das K. K. Kabinet wenden, liegt in der Natur Der einzuseßende Sl iedsgericht nah deu im §, 6 der mit dem 1. Mai

Sache und unserer Beziehungen zu demselben. Wenn dasselbe sich d, J, erloschenen Uebereinkunst vom 30. September v. Z. enthalte

über den einzuhaltenden Gang in Frankfurt mit seinen daselbst zu- |

sammentretenden Verbündeten berathen und verständigen , eventuell |

mit ihnen cinen gemeinsamen Beschluß fassen will, so haben wir |

dagegen natürlich Nichts einzuwenden. Cs versteht sich jedoch von |

selbst und wird auch von dem K. K. Kabinet nach dem eben er- |

wähnten Grundsave nicht verkannt werden, daß wir jeden in solcher |

Weise dort gefaßten Beschluß, der cine B undes-Verbindlich- |

feit auszusprehen versucht, von vorn herein ablehnen missen, |

Ew. 2c. wollen dem K. K. Minister-Präsidenten Abschrift die

nen Bestimmungen zusammenge)eß! wird unv die durch dasselbe zu entscheidenden Fragen zu Verhandlungen 1n Beziehung stehen, welchs im Schoße der gleichfalls niht mehr in allgemein anerkannter und rechtlich begründeter Wirksamkeit stehenden Bundes-Kommission er ¿ffnet worden sind, hieraus eben so wenig irgend welche Folgerun zen auf eine lángere oder erneuerte Geltung Der Uebcreinfunft vom

ger 30, September, als auf die Rechtmäßigkeit oder Nothwendigkeit

eines ferneren Bestandes der Bundes-Kommission abgeleitet zu wer den vermöchten.

j a e

ser Depesche mittheilen ‘und auf den Grund der darin enthaltenen | Nicht minder dürfte es sich von selbst verstehen, daß vor ex Eröffnungen den weiter cinzuhaltenden Gang vorläufig mit dem | folgter schiedsrichterlicher Entscheidung, bezüglich der von Preußen selben besprechen, worüber ich Ihren Bericlten entgegensehe, | in seiner Depesche vom Atcn d, angeregten und in gi genwärtigem Berlin, den 20. August 1850, | Erlasse aufgezählten Fragen, von keiner Seite und in keiner Weise ; ; (gez) von Schlein1b | einscitig vorangegangen oder etwas verfügt und unternommen wer

¿An E | den könne, was mit diesen Fragen in Verbindung steht. den Königlichen Gesandten 2c. | Wir hoffen, daß das Königlich preußische Kabinel aufrichtig Herrn Grafen von Bernstorff | die Hand dazu bieten wird, damit der Weg, welchen es uns felbst

Hochgeboren | vorgeschlagen hat, zur Ausgleichung führe.

zu Wien, Demgemäß müssen wir aber auch wünschen, daß die gereizte Stimmung, welche sich in den lezten Mittheilungen des berliner Hofes kund giebt, einer ruhigen, besonnenen und unbefangenen Er- wägung der Verhältnisse weihen möge.

| b) D : Den Ausmarsch badischer Truppen betreffend : | | r Deyeshe Sr, Durchlaucht des K. K. | Ew. 2c, haben dem Freiherrn von Schleinit eine Abschrift ge= | | |

1) Abschrift eine Minister -Präsir

den K. K, Ges ¡M genwärtiger Depesche, so wie der hier mitfolgenden, die Beziehun-

enten Fürsten zu Schwarzenberg an

ana R zu Berlin, Feldmarschall-Lieu - gen des dermaligen Vice - Gouverneurs der Bundesfestung Mainz

ded, e 108 Prokesch-Osten, zu seinem Hofe betreffenden Denkschrift mitzutheilen und mir die

Ew. Excellenz veidivin 2 D August 1850, A late O Erwiederung mit thunlichster Beschleuni- i t alten in ver 9 gung zugehen zu mathen,

4ten d. *) von dem Königlich R G A e e eve Gt g zugehen z )

T T : 2) Ew. Hothgeboren übersende ih anliegende Abschrift einer De

*) Mitgetheilt in Nr, 220 d, Bl, vom 22 pesche des K. K. Minister-Präsidenten an den Freiherrn von Pro-

sten d. M, ke\h - Osten, d. d. Wien, den 12, August, welche der Lebtere mir

Pir erfahren durch dieselbe, daß nach Ansicht des berliner

nahme von Ost- und West-Preußen und von Deutsch-Posen in das

gelöst worden sei; obwohl beide Maßregeln nur auf die Stärke der Armee-Corps Einfluß Üben fonnten, ohne deren Verband im Entferntesten zu berühren, die lebtere derjelben aber noch úüberdies

Besezung des Großherzogthums Baden durch preußische Truppen

von Militair - und Landes - Hoheit, von Selbstständigkeit und Uns-

Recht und die Pflicht hat, im Falle anerkannten Bedürfnisses |o

mitzutheilen beauftragt worden, und welche die Erwiederung auf unsere unterm 4ten d. M. in Betreff des Durchzuges der Großher= zoglich badenschen Truppen durch Mainz enthält.

Es is} niht meine Absicht, im gegenwärtigen Zeitpunkt auf die einzelnen in dieser Depesche zur Widerlegung der von uns aufge = stellten Grundsäße beigebrachten Entgegnungen einzugehen. Es ge nügt die Bemerkung, daß das K. K. Kabinet auf dem in seinex

Cirfular-Depesche an die K. K. Missionen in Deutschland vom Juli eingenommenen Standpunkt beharrt, und daß wir auch in den jeßt- gen Aeußerungen desselben keine Argumente zu entdeden vermögen, welche unsere Ansicht über den Rechtspunkt der Frage im Allgemei neu verändern fönnten, :

Dagegen erklärt das K. K. Kabinet sich bereit,

das dargebotene Schiedsgericht anzunehmen und dasselbe uber die von uns angeregten Fragen erkennen zu lajsen.

Jndem wir diese Erklärung der Annahmée unseres Vorschlags mit Befricdigung entgegennehmen, halten wir es fux Pflicht, zu aleich von vorn herein jeder mißverständlichen Auffassung vorzubeu aen, welche über die Bedeutung, die wir diesem Schiedsgericht bei legen, entstehen Tonne

handclt sich nämlich in diejcr Ungelegenhein um zwet gal verschiedene Fragen einmal um die Verlegung der badeinschen L1uppen Ul? Die 1 dem Großherzogthum darüber abgeschlo}sene nvento überhaupt, ndererseils um den Durchmar}]ch Diet ¿ruppen tur die Dun desfestung Mainz.

Die erstere Frage unterliegt [i uns durchaus feinem weise! den wir eine red tlichen Entscheidung zu unterziehen hatten in Gaben hierüber, wie aus dem Wortlaut meiner Znstruction vom iten M, hervorgehî, aus rein ckdiedSgericht angetragen , uni “nnen keines annehmen, weil wir feinem Bundesgliede das Rechi eines Einspruches gegen einé solche mit dem Greßherzogthum Da- del abredete Maßregel zugestehen Tonnen, Die fernere Verle qung der Truppen wird daher nach unjerem unl dem (Trmêejje! Badens fortgeseßt werden, ohne daß die für den einzelnen Punkt!

Durchzuges durch dit Bundesfcstung Mainz vorbehaltene rufung auf einen \chiedsrichterlichen Ausspruch einen uber diejen Punkt hinausgehenden Ei fluß darauf ausüben dürfte, Wir sini diese offene Erklärung sowohl uns und dem Großherzogthum D den, als dem K. K, Kabinet \{uldig, damit kein Zweifel uber un

fere Absichten stattfinde,

Die zweite Frage ist es allem, weiche elner \chiedsörichterliche

Entscheidung in dem Falle unterworfen werden kann daß in den ckchoße der Bundes-Central=Kommission, als der auein zuy Erthei [lung betreffender Weisungen an den Gouverneur der Bundesfetun berechtigten Behörde, keine Einigung uver Die zu erlassenden fungen erzielt werde.

ir féunen auch mcht anders annehmen, [ls da das N K. Kabinet eben diesen Punkt ins Auge gefaßt! und unseren L

{lag hierauf bezogen habe, da wir in dém C ckchreiben vom 4fen d, 2

ausdrücklich gesagt haben:

Sollte daber dem bereits vorliegenden Beichlujse dei unde entral Kommission vom 17ten 0 V Ver Teer Waunig Mi die Bedeutung beigelegt worden jen, 1 f er Ur allé Nod Er arienden Durchzuge batenscher Truppen na dh Preußen (I ( tung haben solle, so wird auf die vertragemäßige schiedsrichterlicht

Entscheivung rekurrirt werden muhsen Der Gang, den wir im Auge gehabt und noch jet 1m

aben müssen, ist hierdurch auf die einfachste Wei) agezeich1 Renn die Bundes - Kommission jenen Beschluß nicht au

damals vorliegenden einzelnen Fall beschränkt, sondern auch au]

noch zu erwartenden Durchzüge ausgedehnt wijjen wolle, jo wurd

fein AnlaþÞ zu einer \chiedörichterlichen Entscheidung vorhanden

und ver Gouverneur der Bundes-Feslung würde einfach nach)

Tustruction zu hayrdeln haben, ohne wettere Weijungen zu

Varten. 5

a das zFeltungs = Wouvernemenl

der Bundes - Kommission vom 1/7. in dicjem usgel( abe, geht aus dem Schreiben des Vice - 0) U n da Großherzoglich badenshe Kriegs - Ministerium von 2A4sten de)el Ntonats hervor, worin derjelbe das leßtere auffordert, bei etwa weiter bevorstehenden folchen Durchzügen das Dis falli (viso etwas früher hierher (nach Mainz) gelangen zu lasen, Di mit nicht nur dem Durchzuge kcin Hinderniß in den Weg gel sondern das Festungs - Gouvernement in die Lage ge]eßl werDi die nöthigen Boreinleitungen zu (resse un! n durchziehenden Bundes-Truppen auch Die etwa ersorderid Unuterstüubung peihen lassen zu können. Benn a gLgen bei reglementsmäßiger Anmeldu 1( Vei

Ourchzuge das e5estungs Gouvernement von Viainz sich durch wi tere, ihm selbst anheimgegebene Erwägungen bemüßigt sehen oute einer anderen Auffassung Naum zu geben und den Ourchzug nicht

zu gestatten; wenn ferne die Bundes-Kommission, auf welche in diesem Falle rekurriri werten mußie, V O n Der Lade 10D I weder ihrem früheren Beschlusse die angedeuiecie Auslegung eine Ausdchnung auf künftige Fälle zu geben, noch einen atsdann noly

wendig werdeuden neuen Beschluß einstimmig zu fassen, wie Di

bei dem resp. von uns und von der K. K. RNRegieiung cingeuom menen Standpunkte uud den danach voraussezlich an die beider]ei tigen Mitglieder de1 Kommission ertheilten Justructioncn anzuneh men ift, so tritt alsdann der Fall der \chtedérichterlicen Entsch«

dung über die Frage ein, ob die Kommission den fruheren Beschluß auch für vie nachfolgenden Fälle aufrecht zu erhalten habe; ein eg, welchen wir als den einzigen vertragömäßigen bezeichnet habc1 und welchen zu gehen wir bereit jind

Indem wir daher cin Eingehen aus di rechtlihe Ausführung über unsere Auffassung der in Frage kommenden Bundesgesebe unL Reglements uns für die desfallsige Verhandlung vorbe alten, wic derholen wir hiermit unsere Erklärung, daß wir su? diesen Fall und {ür diesen genau bezeichneten Punkt Ti schiedsrichterliche Entschei dung annehmen. Jn Erwiderung au] die Erklärung des K. K Kabinets über die Wahl der Königlich bayerschen Regierung be merken wir, daß wir unsererseits die Großherzoglich oldenburgisch Regierung ersuchen werden, das Schiedsrichter=Amt zu übernehmen, und, sobald der bezeichnete Fall eingetreten ist, sich mit der König lich bayerschen Regierung in Verbindung zu seen, um sich über die Wahl des dritten Mitgliedes zu einigen, :

Wir glauben, daß auch das K, K. Kabinel nicht verkennen werde, wie dies der natur und vertragsgemäße Weg sei, aufs welchem der verschiedenen Auffassung dicser Angelegenheit die zu praktischen Verwickelungen und Konsflikten sührende Spiße abgebro- chen werden könne, und wir bezweifeln nicht, daß dasselbe in bun desfreundlicher Gesinnung diesen Weg betreten werde, um für cine weitere Verständigung die Aussicht osen zu erhalten.

Je mehr wir uns bewußt sind, in diejer ganzen Angelegenheit nicht von selbstsiichtigen Motiven, sondern uur von dem wahrhaften Juteresse an der Wohlfahrt eines befreundeten Bundeslandes und der dadurch bedingten Kraft und Sicherheit des ganzen Bundes geleitei

"

zu sein: um so mehr missen wir hoffen, daß die K. K, Regierung, welche

babn von hier über Peschiera, Desenzano und Lonato nach Brescia und es ist bereits auch die Verpachtung der Erdar

beiten und der Stationsbauten ausgeschrieben, 2 7

in drei Bau-Sectionen cingetheilt ; die erjte,

des Mincio, hat eine Lange von 2 O(D R

Stationsplaße von

Slationsplabe

qu bei verschiedener Auffassung der Fragen von denselben Gesinnui- bescelt ist, bei näherer und eingehender Erwägung sih davon daß wir nur im wahren Jnteresse des V raß auch auf österreichischer Seite kein speziclles 5 / Ausführung ckchwierigfkeiten und Hindernisse in den [ Präsidenten undesfreundlihe Gesinnung aus|prechen un® Depesche denjelben

zu gehorchen

wurde genehmigt,

L 1% Î itattaectunden O {Un UTe1

veagonnenen wette, vom reten

ncio bis zum DTHTE, O

Uer des M

Mittheilung eine demnach mit Ausschluß der Brill von 064,103

Mantua schreitet

Abschrift Dieser Absichten ersuchen,

Sal K Í n aebrauclicchen P!

unjerer deutichen

Nach dem Pouvoi1 Grafen von Chambord anwesend sind, daß die legitimistishe Partei

cine egn

Muslatè

__ Oesterreich. Verona, tadt dei Knotenpunkt der beiden sich kreuzenden Cisenbahnlinien bilden, deren eine, von Ost nach West ziehend, die alte Lagunen-Siadt : reihen Metropole der Lombardei verbindet, während vie zweite, vou Nord nah Süd laufend, eine Verbindung zwischen Deutshen Schienen und dem Tirrhenishen Meere herzustellen be Die Fortsehung der Lombardisch - Venetianischen Eisen

olitik annehmen Richtschnur

Bald wird unsere | Vereinigung ausgeben, ausschließlich ; | solle; 2) daß die Legitimisten sich einer î entschaftsdaue1 entschieden widerfebßen wollten, weil foutt die (Hrof Grafen von Paris de1

jahrigkeit des en von Chambord nach

zweiten Jah-

In Modena haben die estensi\cen