Trakiates vom 28, November 1844 estensisch geworden, in Krast sind idsäge, die aus den zwei Conventionen zu entnehmen sind, welhe am Mai 1821 und am 11. Fuli 1834 eigens zu diesem Zwecke zwischen sterreih und Parma geschlossen worden und welche auf l | V 1A, A
angegebenen Art, nebst dem, was bei dem Artikel VUL vorgeschricben, An-
timmung des Thalwegs des bei Abgränzung Thalweg gelegenen Guastalla als von Brescello bis und umgekehrt jene Auf diese Art werden die Juseln regelmäßig übergeben worden, er beiliegenden Mappe mit
In Folge der so geschehenen B Pc Jurisdictionsscheide zwischen Staat und Staat, dieses Flusses, versteht es sich fern«r, auf der ganzen Linie, sowohl von entweder österreichisch
rechts gelegenen modenesisch \eir
ß die links vom
v i oral “(iola camerale,
Regierung ange:
Jurisdiction
ckouverainetätsrehte auf die neuen auf die Anshwemmungen, durch den Rechten oder zur Linken desselben und im zweiten österreichish werden) daß unter entstehenden Jnseln solche enigstens dem gewöhnlichen Fluß nächsten Wassermesser bestimmt wird, entspricht. Jnselu und die Anschwemmungen, welche sich an ein e Herrschaft desjenigen Souverains en, ver im Besiye des Ufers ist, mit welchem sie sih vereinigt ha- daß eine Jnsel oder eine Anschwemmung Lande vereinigt zu verstehen ist, eines Theiles des dazwischen lie- | Hochwasserstandes Wasserstand der mittleren Höhe zwischen der geringsten und WBasserhöhe entspricht und durch den der betreffenden Anschwemmung gegenüber in gerader Linie befindlichen Wass in Ermangelung cines der Art gelegenen Wassermessers, durch die Durch- welche aus den Höhen der zwei oberhalb und unterhalb auf- zu entnehmen ist, erfannt und bezeichnet wird, 1ndem im Verhältnisse der Entfernungen reduzirt.
1d nachdem in den im vorhergehenden Art, 1V. erwähn- Fall der Vereinigung zweier verschiedenen Staaten nicht in Be-
im ersten Falle estensisch wird angenommen, werden, deren Heivorragung w
stande, welc)er
festes Land angeschlossen, werde
(incremento fluviale) als mit dem festen die Erdansezuna des ganzen oder
erreicht, welcher ermesser, und
\chnittshöohe, gestellten Wasserme|sex
man die Differen
jen Conventionen zugehörenden tracht gezogen worden, so wird mittelst dieses daß sowohl längs der Front von Brescello bis Gualtieri, als von Guastalla, oder durch die ganze zwischen dem österreichi- chen und estensischen Staate gelegenen Po-Strecke, zweier Inseln sich zuträgt, beide vereinigte Inseln, abgese jenem der zwei Staaten anzugehören haben, Besiße der ausgedehnteren Jnsel befindet. zwei Jnseln wird durch den über vorragenden Theil derselben besti IBasserstandes so angenommen, daß es res anhaltenden Flußstande entspricht, und zwei mit einander verbunden anzusehen sein, sobald die Erdansezung in dem da- zwischen gelegenen Kanale das Niveau des stimmt guf die sür ähnliche Fäl reiht, so zwar, daß nur bei jedem höheren F\uses ununterbrochen seinen Lauf durch den Kanal nehmen kann.
Axt, 1X, Die zwei sipulirenden Regierungen verpflichten sich gegen- die nöthigen Besehle zu erlassen, auf daß ihre Ingenieure, und zwar Linie, alle Erhebungen vornehmen, welche um unm Winne
Po-Inseln, welcher Fall sich wohl ereignen kann, Traktates zusayweise hierüber
wenn eine Vereinigung hen auch von dem Thal- welcher sich bereits im relative Ausdehnung der Wasserstande des Po her- mmt, und das Niveau des gewöhnlichen Po- dem durch die längere Zeit des Jah- Juseln werden als bleibend
dem gewöhnlichen
mittleren Hochwasserstandes (be- vorgeschriebene Weise) er Wasserstande vas Wasser des
e im. Urt, \ Ul,
beiderseits auf der eigenen Pg - pur die Nenderung des Flußlauses nothwendig geworden ; Der in den voryergehenden Artikeln VU, V1. und V1. ausgestelliten Grund- die Erscheinung neuer Juselu, sei es die Vereinigung mehrerer derselben mit einguder odex deren Anschluß so oft jedoch die Ereignung cines dieser leyteren zwei Fälle den Ueber- von einer Oberherrlichkeit oder Landeshoheit zu der anderen veranlas- auf regelmäßige Weise und nach voraus- uchs{chreiben zwischen den beiden Staaten, Fngenieure und nöthigenfalls auch auf die Lokalbesichtigung von besonderen hierzu ernannten Kommissären, stati
an ein Festes Land zu konstati-
soll dieser llebeïgang gegangenen gehörigen Er} jedoh auf die Berichterstattung der
Und andererseits in dem Falle, jedoch stets nah dem în den VIII, llebereingefommenen, , Anshwemmung von einer der vertrag- habe, werden die Ein zu überliefern sein tverden,
vorhergehenden | als es sich er- cine Jusel oder liegenden Regierungen an die andere überzugehen fünfte der Jnseln oder Anshwemmungen, welche von dem Tage der erfolgten Uebergabe an zu laufen beginnen, werden die bis zu jenem Zeitpunkte einzufordernden Nückstände von gen dent abtretenden Theile gehören, welcher zu deren Eintreibung die geeigneten Mittel wird anwenden können.
Um jeder Erörterung und jeder Besorgniß hinsichtlich der anderer hydraulishen Arbeiten vorzubeugen, weiche auf einem anderen Ufer auszuführen verhindern, daß künstlihe Wasser-Ableitungen zum Nachtheile des wird hiermit förmlich festgeseßt,
entgegenstehenden Ufers veranlaßt werden, i Arbeiten und Werke dieser Art von dem einen oder von dem anderen werden dürfen, wenn die beiden Regierungen si darüber volllommen verständigt haben werden, Folgen jener Bestimmungen , Regulirung der
unbeschadet jedoch der welche in dieser Beziehung in der Schifffahrt auf dem Po getrossen werden
Souverainetäts - Ausübung über die fel ŸY. die Nede is, was in diesem Betref aus dem ge- soll binnen Einem Monate , von Kommission ernannt werden, hin Eínschlagende, ait Vor-
Um die gegenseitige wovon im vorhergehenden Arti und wegen Beobachtung Alles dessen, enwärtigen Traktate hervorgehen dürfte, s hung an gerechuet, eine eigene die Ermächtigung ertheilt wird, alles da doch der definitiven höheren Genehmigung, ins Werk zu segen, Und da gegenwärtiger Traktat zum vorzüglicheu und vor- Zwecke hat, die vielen Ünregelmäßigkeiten , der vertragschließenden Landeshoheiten verursacht, ohne einer und mit Gewährung jener Entschädigung binnen Einem
welche die gemei-
\ben Nachtheil zuzusügen , ustellen, welche die Oertlichkeit zuläßt, so soll ebenfalls von seiner Vollziehung an gerechnet, eine zweite eigene Kommission welhe nah geschehener Besichtigung gedachter Gränze, ten erhoben haben wird, die billige vorschlagen soll, die sie als geeignet erachten dürfte, um jene Regiernngen sich schon jeyt
ind nachdem sie deren Unregelmäßigkei Entschädigung Berichtigungen herbeizuführen, zu denen die zwei : geneigt erklären,
Bei alle dem wird gegenwärtiger so wie es be reits im Art, 1, angedeutet ist, nur dann vollzogen werden, wenn mit dem ierung die Convention über die freie Schifffahrt und alsdann werden auch die resp, sdiction auf dem Po und die Ein-
Beitritte der päpstlichen Reg auf bem Po wird ins Leben treten ,
Verzichtleistungen der estensischen Juri ebung unv Besigergreisung des Bezirkes von Rolo und eines Theiles des- jenigen von Gonzaga, so wie es im Art, 11, festgeseßt is , Weise und guf diplomatishem Wege zwischen den beiden Staaten v er der gegenseitige bisherige Rechtszustand
in geeigneter redet werden; bis dahin bleibt ab
Gegenwärtiger Traktat soll ratifizirt werden und die Rati- in Wien binnen einem Monate oder wo möglich früher A Und die K. K, österreichische Regierung wird dafür erabredete Berichtigung ihrer Gränzen seiner Zet mit- eßes nach dem Wortlaute des §, V1, der Constitution
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sicationen sollen
Sorge tragen, telst eines ei Hes Kaiserreiczes zu o
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Y : Die Kaiserli russi\ce sterium der auswärtigen zur Ertheilung vou P wenn dur offizielle politishe Haltung der Paß
Gesandischaft ist nah einer dem Mini- genheiten gemachten Mittheilung nah Rußland ermächtigt worden, Reise und die gute
Dokumente der Zweck ver nachgewiesen wird.
T Q uh 46 O Dem Ll o yd zufolge soll ver zwölfjährige Sohn des Erzher=
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1454
zogs Johann, Franz Johann Graf von Meran, in die Armee ein- gereiht worden sein.
Gestern is der Freiherr Mayer nach London, Freiherr Anselm von 2 n des Nordbahn-Direktors Foges nah Oderberg abgereist. A
Der preußische Legationsrath Hellwig i}! vorgestern mil Tf veshen als Courier von Berlin angetommeit, der sächsische Staals- rath Dr. Wegner dahin abgegangen.
von Rothschild nebst Gattin Rothschild aber in Begleitung
S s H G A C 4 Die Sachsen. Dresden, 21, Mia, (Dresd. ZoUt) in Anwesenheit des
heutige Sibung der ersten Kammer wurde M t 2 Ce Staats-Ministers De Zschinsk9y und Des Königlichen Kom- missars Geheimen Raths Kohlschutter gegen L/4 Uhr H Nach ver Vollziehung des Protokolls der leßten Sipung, welche Ca stere nach einigen Bemerkungen seitens Dk- Königlichen Hoheil Des Prinzen Johann, des Herrn Vice - Prasidenten Gottschald und des Herrn Secretairs von Polenz erfolgte, wurde zum Bortrage der Registrande geschritten. Aus derselben GETRnD, N in EIA liches Dekret vom 16. August d. F, Dic nachträgliche Genchrn gung der auf Grund §, 88 unterm 15, Juni v, J. erlassenen Bek - ordnung wegen Einübung der ienjt Reserve. Als Königlicher Kommissar für die Berathung s Gegenstandes wurde 1n dem ichter bezeichnet.
Dekrete Herr Geheime Kriegsra!9 ) i 8 wurde sodann zur Tagesordnung - Ubergegangeên unk De gestern abgebrochene Berathung des Geseß-Sntwurfs, das Bereins- und Versammlungsrecht betreffend, vel Abschnitt 11, des Entwurfs: Von den Vereinen“ wieder ausgenommen, L S Bezüglich des §. 17 bringlk zuvörderst Herr L ber - Hofprediger Dr, Harleß cinen Abänd( ungs-Vorschlag dahin gehend ein, daß derselbe folgende Fassung erhalten sollte: „Zur Bildung von Vereinen betarf es nicht der Genchmigung, wohl aber der Anzeige“ und spricht sich der Herr Antragsteller 101 der Motivirung dahin aus, daß es seinem Gefühle nach nichts UIndeutscheres gebe, als Winkel vereine. Die Anzeige von der Cxislenz eines Vereins bei der Be hórde zu machen, sei feine Fessel, sondirn die sicherste Gewährleistung des Vercinsrechts,. Obschon der Antrag sich ausreicheuder Unter stübung in der Kammer zu erfreuen hatte, so wurde er doch von dem Herrn Referenten, Sr. Königlichen Hoheit Prinzen Johann, Bürgermeister Löhr entschieden hefámpft. Man wendete nämlich ein, daß das Cognitionsreht den Behörden \chon durch §. 18 des Entwurfs gewährt worden sei, daß der Antrag dem Geiste des Ge
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seßes überhaupt entgegenlaufe und eine desfallsige Bestimmung in
demselben theils in größeren Städten praktis fast unausführbar, theils namenilich auch der Entwickelung der Wohlthätigkeits-Bereine, in welchen viele Männer zu sinden seien, die ihre stille Wirtljam
keit in ihrer Bescheidenheit nicht zur Schau tragen lassen roollten, |
hemmend entgegentreten würde. Herr Ober=-Hofprediger Der. Har leß, welcher mehreremale zur Erwiederung, bezichendlich Berstän digung sprach, hob dabei hervor, daß er bei seinem Antrage aller
) , t dings solche Vereine im Auge gehabt habe, welche nicht in die Ka tegorie der §§. 18 und 28 fallen, von einer polizeilichen Beausfsich
tigung derselben solle hierbei aber nicht die Rede sein. Er lege j gung | - A
auf den ganzen Antrag blos deshalb cinen Accent, um wo mög! vex Konsusion, welche aus einer ungleichen Behandlung der Vereine
entspringen müsse, vorzubeugen.
Bei der Abstimmung wurde alsdann der Antrag des Herrn | Ober-Hofpredigers Dr. Harleß gegen 7 Stimmen verworfen und dagegen der §. 17 in ver Fassung der Vorlage mit folgendem Zu=-
| \az-Antrag der Deputation angenommen: „Die Rechte der Kox
des Staates.“
Antrag nit die erforderliche Unterstüßung in der Kammer, jon dern der s. 18 fand unverändert Annahme. Die §8. 19 und 20 wurden mit den von der Deputation vor
geschlagenen Abänderungen ebenfalls einstimmig genehmigt. Jn 8, 19 soll nämli anstatt der Worte: „zu Geseßübertretungen oder unsittlichen Handlangen aufzusordern““ geseßt werden: „Gesehßüber-
tretungen oder unsittlihe Handlungen zu begehen, dazu aufzusor
dern 2c. Bei §. 20 wurde blos eine redactionelle Aenderung
beliebt
R S I Deputations - Antrag, als Schlußsaß zu sehen: „wofür die Vorsteher verantwortlich sind“ einem Antrage des Herrn Bürgermeisters Müller nachgestellt; derselbe lautet : „dafür, daß dies befolgt wird, sind die Veranstalter, Ordner und
Leiter, und nach erfolgter Bildung des Vereins die Borstcher ver antwortlich.“ Mit diesem Zusaße sand §. 21 einstimmige An nahme, nachdem Staatsminister Dr. Zschinsky die Unbedenklich
keit des ersteren hervorgehoben hatte. Bei §. 22 wird blos eine
leine redactionelle Abänderung beliebt, wogegen Y. 23 in der von
der Deputation vorgeschlagenen ganz veränderten Fassung zur Än O2 A D
nahme gelangt; §. 23 lautet nun: „Vereine, deren Zweck sih auf fentliche Angelegenheiten bezieht, dürfen nur dann Zweigvereine bilden und sich mit anderen Vereinen in Verbindung ezen, wenn sie das Recht der Körperschaft erlangt haben und ihnen jene Rechte
ausdrücklich mitertheilt worden sind.“ Zu §. 24 wurde ferner nachstehender, von der Deputation be
antragter §. 24h mit einem Amendement des Staats = Ministers
Dr. Zschinsky angenommen.
6. 24b, „Vereine, welche durch das Geseß oder die geselz= liche Autorität begründet worden, oder von der Staats-Regierung „ausdrücklich“ (Amendement des Herrn Staats Ministers Pe,
Zschinsky) anerkannt oder bestätigt sind, sind zwar von den Vor
schriften im Abschnitt Ul, im Allgemeinen ausgenommen, doch
bleibt der Regierung vorbehalten, auch solche Vereine jenen Vor
{riften zu unterstellen, dafern ein Bedürfniß dazu vorhanden ist.“
Der ganze Äbschnilt iïl,, die Ausübung des Vereins- unkt Versammlungsrechts seitens der Mitglieder bewaffneter Corps be-
»
treffend (8. 25 bis mit §. 27), wird ohne Debatte und einstimmig
genehmigt. Jn Abschnitt IV., „Vorschriften über Schließung von Ver
sammlungen und Strafbestimmungen“, ist zu §. 28, welcher die Télle anführt, in welchen Versammlungen geschlossen werden kön- nen, alsdann als Punkt 7 noch folgende Bestimmung: „und wenn 7) die in 8. 16 bezeihneten Versammlungen sich mit anderen als
den daselbst gedachten Angelegenheiten beschäftigen, ohne der Vor
{rift des §. 2 genügt zu haben““ angenommen worden, so wie
nachstehender Zusaß -= Paragraph 28 b,: „Die in Bezug auf Ver
sammlungen in §. 28 getroffenen Bestimmungen gelten auch von Zusammenkünften von Vereinen, und zwar die Vorschrift unter 1 in dem Falle, wenn von dem betreffenden Vereine der Vorschrift in §. 18 nicht genügt worden is, Es fand dieser Paragraph unm \o mehr einstimmige Annahme, als die darin enthaltene B6= stimmung bereits in der Ausführungs - Verordnung vom 7, Juli
d, J. enthalten ist.
Die §8. 29, 34 und 32 gaben zu besonderen . Erinnerungen
feine Beranlassung ; vagegen wurden zu §, 30, welcher die erforder
¡je Mittheilung wird mit Beifallsbezeugung en eingegangenen Zuschriften Biedermann in Leipzig, Schleswig=Holsteins ihm Eine andere Zuschrift Versammlung gerichtet; Anerkennung ver christ zu Grunde liegt, begrüßt. Endlich ging auch ld Ruge in Brighton eiu
VBorschlags desu
mehrere von der Deputation ge zwar 1) die Herabseßung des Straf- auf 1 Rthlr. oder von achttägigem-auf drei
gender Zusaß zu dem Schlusse des P ungen durch
lichen Strafbestimmungen enthält Aniráäge angenommen und Miínimums von 5 Rthlr. tägiges Gefängniß. 2) Fol ragraphen : „n
Professors Kari
den im §. 16 crwähnten Versamml zu erscheinen. Reden oder Anträge die dort bezeihneten Gränzen ub welche als Ordiér, Leiter oder Vorsteher fungirt, dergleichen Nebei \{hreitungen aber nicht mit allen ihneu zu Gebote stehenden Mitteln zu verhiudern gesucht haben.“
Vor der Schluß-Äbstimmung mit N4 der ganze Entwurf mit Stimmen - Einhellig sprach der Referent, Herr Bürgermeister Hennig, Behörden eben Kurzsichtigfeit
welches allerdings
Bestrebungen des Vereins
S E T T
durch weld Genehmigung sand, cen Wunsch durh Schwäche
amensaufruf,
abgestimmt. Cs der Indianer Higaga Fr driüdte sh in guiem |\
unnöthigen ih vor 16 Jahren noc) au]
vereiteln möchten, die nicht für dasselbe einnehmen würdcn,
Beschränfungen enthalt
ine Zeit kommen könne, wo 1
zueschingen, 22 Königl. Hoheit der Prinz Adalbert von dahier eingetroffen und inspizirte sogle und Gesänge der 3 die Inspection Prinzen erfolgte.
Frieden sprechen wurbé.
ist gcstern Abenì
die hier statiomrl
Ein Fadckelzuç
rin Abend.
Mecklenburg-Schwerin. Zt g. enthält in ihrem heutigen herzogliche Verordnung:
„Friedrich Franz Aus)pruch uber irten Verfassung nahe bevorsteht für rathsam
Medclenb
den Rechtsbejian
angeordneten so finden Wir Uns bewogen
Abgeordneten-Kammerx tere Verfügung über die Ausf Schiedsspruche vorbehalten. geben durch Unser Gesammt 22, August 1850.
neuzuberusende
Ministerium
D'O S M TOTEY
Frankfurt. Franksurt (Schluß der zweiten Sihung des Gricdens fok, Präsident von Massachussets : meine Verpflichtung zu gebieten, aber nun
gesunden Vernunst in Wil
N î 1n0 Die Regierung
Gebote nicht mit der
giebt keinen bewassneten Frieden, 1h ewaffneten Waffenstillstand. i die Erniedrigung unjertr Regis indianischen Stammführer, der hierhel Mein Freund war erstaunt, als er und Kraft der Wissenschast, deu sal, um Zerstörungs Maschinen he glaubte unter wahren Wilden zu l Stellen aus der statistischen Schrist des („Zuschrift G der Fried
Krieg, als olcher
sehe ich einen
dens wegen.
Geltung haben |\
ß alle Anwesenden
verschaft erlangen sie aber erst dur ausdrückliche Ertheilung seitens
Mit Beziehung auf §. 18 hatte Herr Bürgermeister Löhr Deutschlands bezeichnet.
Herr C obde
folgendes Amendemen! eingebracht: „Zst für mehrere L rtschaften ein Verein gegründet, }o ist die Anzeige an jedem dazu gehörigen Orte der Polizei - Behörde zu machen.“ Es erhielt jedoch diejer
aufgenommen. er Versammlung? its zufrieden scin werde, wenn
daß Herr von Reden seine \o Europa einschen lernte, was sein sogenannte:
T erunCagen ;
vermehren.
Entwaffnung
(Hewerbthatig
V den bewaffneten Frieden aufreh Redner wirft einen Blick auf die engli} Stuarts wurde die Fretheit durch das Heer unl die Regierungen die stehenden )rdnung verbretuen, und Das missen den Geist der Mäßigung verbreiten. glaubt jet an einen allgemeinen Krieg, weil w 7 die Regierungen bei ihrem alten wird ein \{chlechter Herbst alle diese Hoffnunge1 Deutschland niedergeschlagen und matt, wix muthig und stark, und ver Friede vi j Fürsten nach
fo missen sie den C
f D EN Tar l System ver N [10 C
welche fahig
Können die rn auch viele ausgezeichnete Mann Truppen wie frühe s | ausweidhen alänzendsten Uniformen , Regierungen.
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daß nur durch den Frieden ) l 56 f aus Nordamerika ihm noch zahlreiche Redner eingeschrieben waren, s. weil die Zeit drängte, zur Abstimmung geschritten unl 3 einstimmig angenommen,
Bei Nr, 4 liegt ein Abänderungs-AÄntrag „Der Kongreß f ichkeit aller 6fentlichen Anlehen aus, die gemacht wi Völkern die Mittel zur Bekriegung zu geben." Nach Ordnung war dies Amendement jedoch nichi T Amsterdam i
) wurde dennod
ben der Punkt
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S inderbeits (Gegenstand. A anaenomnmen
Redaction Lé
die Mittel zu entziehen, deren ste zur Hebung ihre Emil von gen die Mittel zum Krieg‘, beginnli \ammlung, „Einigkeit bedurfen wi geben kein Geld, würden die Regierungen verstu sprach für den Antrag. tags geschlossen und d
er unter de1
Erörterung
mlüissen sagen, | um Krieg zu | stimmung über das Herr Zachari( Sißung wurde um ¡e Abstimmung auf morgen verschoben
von Stettin
Uhr Nachmit
Abstimmung U E i beleuchteten Sihung des Friedens Kon mit der Mittheilung eröffnet, getretenen Mitgliedern auc
ongresses. Sihung wird nach “daß unter anderen neu ein
h Herr Professor von Liebig von Gießen
und Nachtheile beider Anträge, endlih wird der von Norb, unterstüßt von Sh0öff Pry. Harnier,
1455
Reiffenstein 2c., gestellte Antrag angenommen: diesen Gegenstand nochmals an die bisherige Kommission zurückzuweisen und dieselbe um zwei Mitglieder zu verstärken. Dr. Jucho verliest einen aus
führlih begründeten Antrag: Die gesebgebende Bersammlung wolle
hohen Senat ersuchen, die Vorlagen über die beschlossene Verfas \ungs-Revision und die darauf bezüglichen Gescbe baldmöglichst und fo zu machen, damit sie noch zeitig genug berathen und angenom men werden fönnen, um die im November zu kressenden Neuwah-
len des geseßgebenoen Körpers nach den neuen Vorschriften vorzu- nehmen. Angenommen. Auf Senats-Vorirag wird Lem Dau
Amt für 1850 ein Nachkredit vou 6000 öl.
Fraufkreich. Paris, 22, Ug Nad ent baben mehrere Mitglieder dex Nation J i u Generale, welche mit der Famili 1 ; dem Prinzen von Joinville während seincs kurzen Aufenthalte ; N S Ur | ( l 1 \( } j j eil (hi î
Y »y N arn v/ " -Fnnern, Ar ( VeTDUIEen Lau n -DEI (alieri Ver ¡Ci i x , N { (u eu ch ati T Ti y F Le) O Hl G Li On au! 1U ) lge ( i i ) 11 ieg Arti ( De G Ï t e 1 A DeI NPNros\tdent aar agen VATr, Orrs
sie die „Marseillaise“/ uni Als das von der Nationalgarde
1D) Napoleon’s kam, lehnte darauf gab der Kommandant
den 19m dle QWiubi
n das Letter yrach
je Heerschzau hat un
Bean
Daa H VOI I
zin nit dem Rufe: „Es lebe lik! )ON ex ihn umgebenden Menschenmenge, unk ¡(S9 ou!“ welcher von den Damen aus deu Fensteru herruhrte, ie ihre Taschentücher schchwenftten, begleitet vUurDe. (Cin Jungel Mensch von 17 Jahren, welher an den Zugangen dex Station erufei ( Nieder mit dem Präsidenten!“ ist sogleich verhaf ind 11 ang gebraht worden. Straßburd, 21. AUUd. Nachmittag kundigten Kan
(il,
then Schienen!
li den zu begrüßen, der vor vierzehn Jahren sere Stadt verlassen mußte und heute als d i nen nzug hielt Der Maire war in setne:  dent \entailsg Dieser hatte vtellcicht noch straßburger Stadtrath 4 erzehn Tage! j t ven Bu ct ausstndi t fonnt il L ) int D | t ut 3 1} Art l } l Demotratiic î | l 1 SACUDT( Yanc1ler ( (CUTIG Tel F Va l ] ( In ul i Ia \ ten Ga 3 u \cchlugen de! / 1 11C)( n ( î 1 J l l l l Lf 11 l l U I PC l I l ini 1 ad) f \( ) qen 1 taujend\timmig Nu ri il ( va Nuf fratischen Elsaß l I j C} Nl asel l ani Tetai ( Una 1 t l 11 tui 1114 Ln in l ü T I l ER [On  l f iche Autoritäten ung n \pielungen gab |c n U ( J Mitglied der Handels - K D [ n (
\{chen Prozeß verwickelt wa nahm e er sid 1 legen für die politischen Verbanuten und jene, De wi JeN I rgelzen im Kerker }( D Prastden h fein Wor
| den Umständen R werd n au dasz diejemgen, À ruh mache nünftiger betragen, als dies bisht r Fall gewejen war aroße Tafel bet dem Prastt l Hte ; ( | offentlichen Gebäude beleuchtet uUnT ï01 | werk abbrennen. Die Stadt wimmelt von Frem | Ruhe und Ordnung | Straburd, 24 aug. CM Di Mit dem Einbruche dei | Nacht wurden gestern alle öffentlichen Gebäude beleuchkel A
| einzelne Privathäuser thaten dasselbe; jedoch) fanden sich ganze Quar
| tiere, wo kein Lämpchen angezündet wurde, Die große Masse de Volkes bewegte sich nach dem Broglie und 1n die Nähe des Wall wo die Artillerie ein großes Kunstfeuerwerk abbrannte Musik« corvs spielten an mehreren Pläben. leberall herrs{te die größte
) Die Posten aus Frankreich , Belgien und Cngland int heute au
| Ï l geblieben,
Ruhe, und nichts Unanständiges fiel vor. Gegen neun Uhr be- wegten sich mehrere Gruppen durch die Straßen der Stadt, welche den Präsidenten der Republik hoch leben ließen.
mit voller Kehle Ein Theil der Bevölkerung ift mit der Anwesenheit des Li 1
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ten {hon deshalb zufrieden, weil durch den Andrang von Reisenden die Stadt ansehnliche Summen verdient. Diesen Morgen warteten dem Präsidenten die alten Militairs aus der napoleonischen Zeit dem Wege, rerbietung zu Theil, 1 Elsaß méhr
auf, und gegen 12 Uhr besuchte er das Mürnste
deu er dur{\chritt, wurden ihm Beweise der Ch allein das „Vive muß er sih eben als auders8wo gefallen lassen. Er wird noch die S; Auf Nachmitt ini dver angekündigt. allen Theilen ves l | Aud
Großbritanien und Jrland. London,
nach Vstende abgegangene Königliche GVeschwadDe1
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ich einigermaßen gelegt, blies
heil des Tages angehalten hatte, ließ um 5 Uhr Nach a
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ständen gewährt haben. Diese Jhre Unterstüßung
l beshloïsen hatte, und im Einverständniß mit dem
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der National=
Jacht „Victoria und Albrecht“, welhe Zhré Majestät, den Prin-
| 1s Hofgefolae an Bord hat, der Dampf-Jacht mit dem ersten Lord der Admiralität, S F : Bord, dem Lichter „Fairy“/ und dem Dampf-Paketboot „Vivid,' Der beftige Regen, welcher gestern den ganzen ersten
mittags na
| holera nieder- legt T N englischen Hauptstadt die Beruhi una geben, daß lei rechtzeitig getroffenen Vorkehrungen die Epi- sich areifen werde, wie im ab-= er als 72,180 Perjonen von
ü wer! ¡€1 Annäherung lange dur ankündige, daß sie zuerst ein 75ndividuum ‘chentlih eines Macht er=- Borkehrun
upt größtmögliche (ih niht durch in FäulnißÞ ben sein dürse.
Bericht em
Einfluß seten.
rstübung, die Sie Meiner Regierung unter \chwie1
der Gesinnungen der Nation, Meine Regierung ermuthi
ege der Nationalehre zu beharren, den hie zu betreten