1850 / 240 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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a) Ge türkische Flotte wird binnen kurzem Hier erwartet.

N TM0 P Us

Wir bringen hierd1 Schifffahrt auf dem Landwehr Kanal am 2. September L s net werden wird. Das betheiligte Publilum wll? rüdsit!! j) der Benußung des Kanals quf das hierunter verössentuchtt ment verwiesen.

Berlin, den 27. August 1850. E Ds Königliche Kommission für den Bau des Schifffahrts = MANAE

, Bauten im Köpenicker Felde.

2 “i C Berlin und sur dlé Di

0. N p 7 » y gez.) von de! Nel, (963) DeLY 6. Pio 1 Em 0M 0 P n! 2 : L i 2 nte für den Landweh1 unD Luisenstädti}ch en Finlcitung Das chifffahrttre!! ende Publifuin, jo wll De R IE T T Ee T0 a / ci 2, E anal 21 diejenigen welde Deit Lander und 4 uisenstadtijchen Ant U : 1 wecken zu benußen berechtigt find, yaben

gewerblichen oder anderen die Bestimmungen Des ' j leme g achten und allen Anweisungen Dex betreffenden Kanal Folge zu leisten. H

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Beschaffenheit der

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ulássige Länge und Breite der S chifssgesäße ist durch das Regula

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tiv vom 8. Novembeu 1845 bestimmt und darf nach demselben vom

Januar 1853 ab, erstere nicht über 128 von Spie zu

leßtere nicht über 144“ betragen. Soweit es die Räumlichkeit g( stattet, sollen jedoch auch Fahrzeuge von größeren VDimenjionen ZU

gelassen werden ; doch missen Dieselben, falls andere normalmäßi Kähne vorhanden , jo lange v0 der Schleuse warten, bis sie mil einem derselben , Ddejjen Breite mit der ihrigen zusammengerechnel

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nicht mehr als 32° beträgt, durchgeshleust werden können hólzer können bis zu einer Br von 128 bis 130‘ verbunden sein. Unverbundenes

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niemals steif verbunden jeu. C:

Fahrzeuges darf nicht höher als 5 Fuß über den Wasserspte

hervorragen. D zulässige Hohe der

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ragen. vorragen. . Ausnahmsweije DUrsen Kähne, welche Heu,

Wolle und andere leichte und lockere Waaren führen, nach k eben angeführten Regulativ bis zu 10 Fuß Hühe und 15 GUp er Fahrt durch zu grope e dadurch herbeigeführte

Breite laden, doch soll jede Hemmung d Höhe und Breite der Ladung, 0 1e ¡e

Beschädigung der Brücken, bestrast werden. Ein beladener Kahn muß überall mindestens 5 Zoll Bordhöhe haben, es sei den, er dur cin Verde oder auf sonst geeignete Weije gegen den Wel-

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lenschlag geschüßt sei, in welchem niger betragen dar.

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ges, welches in den Kanal eingela}en werden will, zu untersuchen. i 6, 5. Belasten der S teuer. Die Steuer dürfen nich! olne 5»erabfallen der beshwerenden Ko1pel

völlige Sicherheit gegen das L

belastet werden. Kasten, welche \ich zum Zwecke der Belastung aus den Steuern befinden, müssen mit einem Dedel versehen sei Steuer, welche vorübergehend ohne Leitung gelassen werden, mujsen

so befestigt sein, daß sie andere Fahrzeuge nichk gefährden.

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Ye Os fäße müssen so bemannk sein, Daß sie | ien passiren und schnell genug in Die Schleuje |topen föunen.

über 70 Fuß Länge müssen mindestens zwei starke Leute am Bor dertheil und einen Mann am Steuer haben. ? H e Pomanuung der CloPh olze r. So Duren (6d

Je (o Í a A t E aht Pläße Floßhölzer , jede unter 45 Fuß Länge, und hochstens

sechs Plätze, jede über 15 Fuß Länge, auf cinmal trausportirt wer- und nicht steif verbunden sind.

den, wenn sie der Länge nach der Thalfahrt müssen ste jedoch mindestens mik vier und Bergfahrt mit ah! Leuten bemannt jeu. L jen der i

Mann bereit jem.

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Verhalten beim Anlegen, insbesondere beim Ein

und Ausladeu.

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Anlegen zum vorübergehenden Stilleliegen ist an jeder nicht verbotenen cktelle gestattet, so weit die Vorschriften für den Verkehr mit jteuei pflichtigen Gegenständen dasselbe ulassenz doch darf kein Fahrzeug en, daß es die Schifffahrt hindert, Die Kanal-Verwaltung

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hat darüber zu bestimmen, wie lange_ einem Fahrzeuge mit Nück iht auf das Juteresse ungehinderter Schifffahrt das Stillliegen im

Kanal gestattet werden kann. Flö}e missen den Kanal in unun- terbrochener Fahrt passiren, beziehungsweise zu ihrem Bestimmungs=-

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ort am Kanal bewegt werden, ohne anzulegen. Das Anlegen zuni Aus- und Einladen, wozu in jedem einzelnen Falle die polizeiliche Erlaubniß nachgesucht werden muß, Darf dagegen nur an solchen

Stellen stattfinden, die als Ausladestellen bezeichnet, in dem Erlaub

nißschein namhaft gemaht und mit den vorgeschriebenen Vor fehrungen zum Befestigen der Fahrzeuge versehen sind,

Fahrzeuge sind dem Ufer so nahe wie möglih und zwar sreckt zu legen; das Nebeneinanderliegen zweier Fahrzeuge

hodus, 9. Aug. (W. Z.) Die derzeit vor Suda besind-

O 1 : vom urch zur bfentlichen Kenninmßþ, paß Ufer f

stigen, Befestigung® l Í act eingeschlagen und Anker nur ins Wasser geworsen werden.

Kanal. + h S ; tánde bestehenden Vor|christen und nack@ erfolgter polizei!

(ei den polizeilihen Vorschristen genau Folge leisten. Jed schädigung der Schälung, des Users und dex Dofsirung, 0 1 Verunreinigung des Kanalbeites, muß beim Ci welches deshalb nur auf gehörig unterstühten darf, sorgfältig vermieden werden.

nachfolgenden Neglements genau zu

Fahrzeuge und ihrer Ladung, , C Ciige uu Breite. der Kähne und Floßpe.

eite von 10‘ und bis zu einer I O D in die Schleusen gelassen. Auch dürfen die Flöße der Bauhölzer

2 Hohe der N ähne. Die Kusse eines unbeladen( qgetreidelt werden. Bei der Thalfahrt wird dei rechtssecitige, bel Der Bergfahrt der linksseitige Treidelweg benußt.

S 3 Obe und Drelre Der N Qs Bordhöhe. große Kähne oder zwei H olzflóße dürfen nicht längere Zell neben Ladung Uber dem Walsserspiegel richtet |ch) : ; dem Wasserstande und der Höhe der vorhandenen Brücken uns nah dem Regulativ vom 8. November 1845 höchstens & &UP Die Ladung darf in der Breite nicht über den Bord

cinander herfahren odex zugleich in den Kanal hineinzichen. -Zns-

alle die Bordhöhe 2 Zoll we-

6, 4, Tiefgang der K «hne. So lange nicht Untiefen im Kanale Ausnahme-Bestimmungen nöthig machen, werden die

mit 4! Tiefgang zugelassen. Der Kanal - Meister oder Schleuse Iärter ist berechtigt und verpflichtet, den Tiefgang jedes Fahrzeu

Bemannung der Shiffsge1ä Ge. Die Schiss8ge ei e die Brüdcken mit Leichtigkeit

Boi dem Durchschleu- der Floßhölzer müssen, die Sckchleufen-Gehulfen ungerechnet, 6

8 Allgemeine Grund \äbe bcim Anlegen.

1478 it nit gestatte. Wo au Bassins und bffentlichen

oder Flöße D L : O abgewichen werden darf, wird dies

Plátzen von der gestreckten Lage besonders angegeben. L : E 2. Bestssigng 16 V8 hrzeuge und der Flophol Kähne und Flöße muqjen 10 besestigt werden, . sie nit llfer abtreiben, fich losreißen, herumshlagen, vie Fahrt sperren, er und Bauwerke ode? andere Fahrzeuge und Flöße beshädigen Das Befestigen an Bäumen, Brücckengeländern oder }01- zum Bescstigen nici bestimmten Gegenständen ist untersagt, ¿-Pfähle dürfen nicht in das Ufer oder in die Böschun

onnfefll

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6, 40. Ueberwintern der A6 hne. Das Ucberwintern der

Kähne darf nur an festimmten Stellen und unter besonderer (E1 laubniß stattsinden.

&: 4144 Gin UND: AUs laden der Waagrenu. Das Éin

ind Ausladen der Waarcn findet nux an den dazu bestimmien Stel-

n ( conf. §. 8) unter Bcahtung der für steuerpslichtige (Hegen icher Ql d (

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aubniß statt. Die Grundbesizer, welchen die Benußung ; \

nals zur Be- und Entladung von Fahrzeugen vorlängs 1hrer al die Uferstraße angränzend n Grundstücke zugesichert ist, mussen Fiel

6; 12, Heragu®] chaffen des Floßholzes Das Heraus

{chassen des Tloßholzes darf nur an den dazu bestimmten Yrien mit Erlaubniß der Polizei-Behörde mittelst Ausshwemmens ode1

va f 1 Xriaub=-

mit Hülfe von Prahmen tifinden. Derjenige, welcher die SUA

niß erhalten hal, bleibt für die etwanigen Beschadigungen bte 11feré

oder Verunreinigungen Des Kanals verantwortlich U N Om

NRorh alten hrend del VANL

ed Rom Segein Das Segeln aus Len Kanälen 1k TalrzCcuge, welche in den Kanalen be DDEr Cs

untersagt. U Ö ; x 0, c ; laden werden müssen, sofern d1es mögli it, die Masten und Z1ey

báume gelegt haben. i | O L 14 Vom Trevdein Nur vom Treidelwege aus Dar]

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1 C: 15, Verbot des NebeneinanDdersahrens. Zwei

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besondere ist das Kupveln zweier Kahne verboten.

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reibe sich niht hon aus der Lage Der Tabrzeuge ergiebt, werden vie Schiffsführer wohl thun, dem Scchleufscenwärter ihren Nang gleich nach ibrer Ankunft anzuzeigen, um ieder ibnen nachtheilige! Ungewißheit vorzubeugen.

E 22 Berpallen während des Schleujeus. Das Z

ben der Schüßen, so wte das Oeffnen der Schleusenihore, gei nur durch die S{chleusen - Ochülfen, nach naherer Bestimmung de Schleusen-Wärters, jeèoch niemals v01 gänzlicher Füllung ode1 rung der Schleuse. Fedes starke Anstoßen an die Thore obe Wände der Schleusen is sorgsam zu vermel weshalb jeder Kahn und jede einzel Verbindung von FTloßholz an den hierzu vorhan denen Ringen mindestens mit einem hinreichend starken 2aU festigt oder gehemmt werden muß. Die von den Sc rin selbjt 31 leistenden Arbeiten müssen genau nach der Anweijung |! M leu ren-Wärters erfolgen. Das Einsehen voi eifenbeschlagen Nur oder Stangen in di ( der Tho1 cileuje1 ¡ete Beschädigung derselben, ijk verboten Un vird betra}

C Voir Vet Den Q Seh L ruden 1 ich Tie Schiffe uux laug\am naci i, U Ait [60 intlemm so wie das Stvreichen Der Zugtllappen vder H ( Ziehbäumen oder sonstigen auf dey S elzifsen liege! u vermeiden. Das Ausfziehen der Brücfe ge\chi i il Briicken-Aufzieher. Bei der Thalfahrt 1j na1 | iber ven Kanal fuhrenDên Brücken ein gehörig tau auszuwersen. Nuch ijt bet den ucden rau bescchlagener Ruder odc1 Stangen untcrsagf. Die nóffnu DeI Brücken dürfen zun Durchfahrt nicht benußt ? erden

V A On Allgemeine W asser-Polizei-Bor]ch

S, 24; Berunreintgung, ch1 NBerunrein ( è nals durch Einwerfen oder Einlassen von Schul ) ckägespänen , Kehricht, Müll, Ascce und dergleichen mehr if u sagt und zieyr die ges lichen Strafen na lc

Je 2D B e f c aD1Iqun De Od ( l BZ6öschungen und Vanquels an anderen als den Ausl j (Hehen auf den Kanalborden, das Befchadigen de rauben am Kanal bclegenen Anpflanzungen , 0 wle- v9 | ereuget Aufwuchses, desgleichen die Hinwegnahme der Bezeichnung vo1 ckch:ffahrts - Hindernissen, ij! untersagt. Auch durfen O1 Treidel steige nicht ver)perrl und nicht zum Reiten Fahre1 r STaY benußt, au) darf auf dieselben oder aus 1 Büöschungen tem getrieben oder gehutet werden. Auf den liferwegen darf ml lagext werden Rasserschöpfen 1st nur von Lei Nassertreppcen au acstatte. Das Baden i nur innerhalb der Badestellen, das Biel

iránken und Pserdeschwemmen aber im Kanale überhaupt nil

Bekanntmachungen.

[M41 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Bromberg.

Die in Schröttersdor} sub No, 5, 6 und 8 bele- Grunta w Szretersdorsie pod No, D, O 1.9 polo Ab Vie, 4/6 @uifdite, Zone, málZonkom Augustiliowi, i Ludwice z domu Gutszke szyprom Knebelom naleZzace a 0szacowand 9 érer. 4 fen. wedle taxy rnogace] by

| meew q Schier Knebelshen E vri tück

N 8384 Ihle, 9 gehörigen Grundstücte, abgeschägt thekenschein und B

am 17. April 1854, V : ( T Qr / an ordentlicher Gerichtsstelle (blatte Se di uu Bromberg, ven 6. August 1850, Mf

Bydgoszcz dmia 6, Sierpnia 1850r.

A Pf. zufolge der nebst Hypo- na 8384 tal sehenden Taxe, sollen gen in der Registratur einzu- Przejrzanec] wraz zZ wykazem hyÿypotecznym 1 Warun kami w Registraturze, maja by dnia 47¿o Kwietnia.418SAr, przed potudniem 0 godzinie 14tey,

| | | Königliches Kreisgericht, L. Abtheilung WwW miejscu zw yktem posiedzen sa dowem sprzedane, | cia eits a

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Heinrich.

blätter der Königlichen Regierungen nach. ( j Anmeldungen zur Aufnahme Studirender siud an den | einer Bevölkerung von Unterzeichneten zu richten, welcher auf Berlaungen \{riftlich | bis mit 2 oder mündlich die erforderliche Auskunft ertheilen wird, Prosfau in Ober-Schlesien, den Der Direktor der Königl. landwirthschaftl, Lehr-Anstalt.

2

3, August 1850,

8. 46, Auswei hen Sich begegnende Fahrzeuge weichen | erlaubt. in der Regel rechts aus, doch balten vor der Leine gezogene Fahr= C, 26. Anlagen von Privatpersonen. Vie {nlegun ¿euge beim Ausweihen mit nicht vor der Leine gezogenen Fahr- einer Ausladestelle (H. 4), Das Ginieirel n Abz1 ien zeugen immer die Lcinpfadseite. Außerdem macht der aufwärts\ah- den Kanal, vas Einlegen von Brunnenr öh das U lten 9 rende Schiffer dem abwärtsfahrenden Platz, wobei an |carsen Bie Rassertreppen 2c. darf nur auf Gru 1 fi ne! j gungen jener nóúthigenfalls stillhalten muß. A ze\sion der Kanalbelz örde stattfinden. Diese Keonzesstonen |i1 6. 17. Ueberholen. Langjam fahrende Kähne missen chne! jeder Zeit widerruflich, in allen Tällen nur sur del lersahrenLe vorbeilassen und thnen möglichst freics Fahrwazjer g sitzer Des (Hrundstucts , {ux welches i erthe1li ( statten. Dabei haben sich beide Theile die Erleichterung eines un= | hedürsen einer Erneuerung, wenn hierm Ek U att} gehinderten Vovbeifahrens angelegen jen ZU lassen. Derjenige, | Dieselben enthalten die genau Vor\chrifl l welcher dabei eine Shifffahrtsssttörung veranlaßt , fállt in Strafe. | Anlage zu gestatten und erlóshen, wenn diesen Kenn der vorbeifahrende Kahn treidelt , sv hat der Touxkahn ihm | set des an der Leinpfadseite Play zu geben, nöthigenfalls auch Leinen und | S 'iehbaum fallen zu lassen. Treidelt der L ourkahn , der vorbeifah= | A Lu A A d rende aber nicht, #o + lebterer die entgegengeseßzte Seite. Tei Z estimmungen U Q Del ans von beiden, jo nunmmtk del vorbeifahrende die linke Seite N urücckweisung. R&hne u! Gef des Kanals, E bo o mengen Ft 6, 418. Beschränkung des Vorbeifahrens. Flöße dúr=- Ì E E E A d rfe fen niemals anderen noch im Gange befindlichen Flößen vorbei E E R L A R fabren. Kähne dürfen in der Dur{fahrt von Brücken, desgleichen E A ne E A E ES C Balz uis R N d, quf Kahnlänge ober- 0ode1 unterhalb derselben, so wie in den be M S 9 r E, u An N | E | sonders bezeichneten Kanalstrccken, einanker nit überholen und S Da Mals e e H faeia R ndernl felbst nicht einander vor beifalren, wenu sie beide beladen sind, viel E E A S : : y mehr muß der vor der Brücde oder vor ctr bezeichneten engen e De Stra fen. Wer den Bes Kanalstrecke päter antommendDe Kahn noch vor del Brucke ode uwiter handelt, desgle chen Schiffer un {3 Strecke den Durchgang des ihm entgegenkommenden! Kahns abwa1 veiaern, den Schleusen - Wärt N ten. Bei gleichzeitiger Ankunft zweien Kähne vor Brücken oder (1 N atioi tal DeN V( eichneten Stredten ar Del bwärtssahrende Vor dem au] sv N ] h nad csehlichen Lili n wártsfahrenden den Vorzug eut esondere Strafen verwirkt hab i C 49 Dan Me Das Besahren Dcs Kanals mil aen und au ihrer Civil-Berat ( s amp}\ch1}sen ij nit Me doch A O Rd E: | ruagten (haden N Gu 01 l (e Grat a \ \ nußung der Maschine durch den Kanal transportirt 01 U Rieß an verbotenen Stellen vero sen, jo i i A A desselben für jedes betrossfent Pferd und Stuck Y l I U O l sür jedes Kalb, Ma], Schw n und ur De Verhalten bei den Schleusen, Dructen Un Freiarchen jedes Std: Gedervie) E U N oa 7E 8s. 20, Warten vor der Schkeu)e. Die Annäherung an O) R E Hl E S Fo Ó i die Schleusen muß langsam geschehen. Fahrzeuge und Flöße, welche Kahns E : M ian "Reaimenter verant vor den Schleusen ankommen, müssen nach náherer Anweisung des O A S aut 1850 E ckchleusenwärters eine solche Lage annehmen, daß das Vorbeifah Berlin, den 27. Augu]| e ren anderer Fahrzeuge in keiner Weise behinder wird. Der Shleu Königliches Polizei - Präsidium Königl (si senwärter hat darüber zu bestimmen, ob sich ein Fahrzeug nähern a) oon Hin ded ey. Bau hifffahrts-Kanalc soll, und darf ohne seine Erlaubniß kein Fahrzeug auf mehr als ( l eine halte Kahnlänge den gescblossenen Scchleusenthoren nahe kom ten ( men. Dagegen muß de1 nächste Kahn vder das näch t Gloßholz der Aufforderung des Schleuscnwärters, in die Schleuse zu ziehen, augenblicklich nachkommen. S 21. Reihenfolge verm Schleusen. Milt Ausnalzm« der von Steuerbeamten begleiteten Fahrzeug erfolgt das gewöhn liche Schleusen von Schiffsgefäßen in der Reihenfolge, in welcher ein Kahn bei ver Schleuse ankommt oder sich der Reihe von Schiffs gefäßen anschließt, welche vor de1 Schleuse auf vas Durchschleusen warten. Eben so \chleusen Flöße unter sich nah der Reihe der An kunft. Liegen Fahrzeuge und Flöße vor der ck{leuse, fo erfolgen abwechselnd zwei Schleusungen mit Kähnen, ein mit Floßholz. In Téllen, wo die Reihenfolge des Ausschusses an d?e wartende Kahn in dd T R L A CDECZ G 20 A O DRE R EZET 15 AEARIEC M ge Be E S E L E E E R A R Tito! ies i A DN V L, | [494] Bean na l nos | die Cholera zwar „auch in © ipzig qu A H, Abs | Vei der Königlichen höheren landwirthschastlichen vehr- | jedo in Sa A S A u A Sprzeda 2 Konieczna | Anstalt in Prosfau beginnen die AOtE pee Win | E de L R A O Mbler Led Sad powiatowy w Bydgoszczy. L E E N E ky i E L As S s is j ht [8 ‘ein ¡ur einigermaßen erhebliche oder be j Das Fpezielle Verzeichmß derselben weisen die Amtis- | aus mi t als eine 1 8 N ns ba

j zuwansehen | denkliche Epidemie anz? sehe! | 64000 CWiun

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1 »

hat die Krankheit in der leizteren Zeit einen weil mil

| nirgends wahrgenommen worden,

x i [r u 4 | Leipzig, den 23, August 18950, Król: Saa S / As [509] B e a n nit a ch ung A Leipzig, A t G j (d powiatowy. Wydziatl I. Um guswärts mehrfach verbreiteten übertriebenen Ve- Ver Rath der Stadi LeIp31g,

rüchten zu begegnen, machen wir hiermit bekannt, daß Ber gel.

Preußischer

bonnement beträgt

L fa Dw

der Monarchie Erhöhung.

einzelnen Sgr. berechnet

§ ; dieses Blatt an, für Berlin die F Y È Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers : 0 Behren-Straße Ur 57, t “Di

September l §50.

Et A C R E A R O E A CME fe I N S E O: E TE O E E E R E E I R I S R I R I I E E E RLE

M 240.

P E E E ae 2 O E A a F

R R S E E u

er vor diesem Zeitpuntte nac Amtlicher

r eigentlichen Niemanden bekannt.

Organisirung der hat der Justiz Majestät den Kaiser erstattet: llerguädigster Herr!

chland.

ur evangelischen Kir

Allerhöchster Ent- er neuen GHerichts- Majestat treuge- Allerhöchsten Bemerkungen

Zur Durchführung vom 14, Juni 1849 genehmigten Grundsät Dalmatien, unterbreitet nachstehendeu zur Begründung desselb

Freihafens in

es Prinzen von verfassung in dem Kronlande

Sanction, und erlaubt sich

- Verhandlungen. j vorauszuschicken :

Protokoll der londone

hen Gesandten Küste sich hinzie

utschen Quadratme

größeren und

l beiläufig 418,600 rigen politishen Eintheilung in die vier Kreise 3ezirke eingetheilt sind, die Gerichtsbarkeit in schweren Polizei- räturen in den gen

Wiedereinführung

usa und Cattaro, in denen die po

lebertretungen den politischen r Städten und vier und zwanzig Land-Präturen anvertraut ist.

Mit dieser Eintheilung kommt auch jene in pflege überein, indem in den genannten vier Städte und Cattaro landesfürstliche Kollegialgerichte bestehen, en Kreis, die Civil-Jurisdiction aber nur irf, welcher mit jenem der politischen Zcktadt- n einigen geseylich bestimmten Fällen auch wo hingegen den vierundzwanzig landes- politischen Verwaltun(

Vermischtes.

Hofnachrichten, etre} der Gerechtigleité-

Svyalato, Na welche die Kri

uier Geschäftsträger der Vereinigten Staaten. e Va I í E míinalgerichts8b

über den ihnen Prätux zusammenfällt und blos über den ganzen Kreis ausüben, Land-Präturen

reit über den gan

Louis Bonaparte's an Narvaez. 1 von Novrd - Amerika.

Ito oi S ereinlgte y euen Kabinets.

New-York, die Bill wegen Kaliforniens,

Vertheidigungsplan

nebst der oben erwähnten und Gerichtsbarkeit in s{weren Polizei - Uebertretungen d - Rehtsangelegenheiten mit Ausnahme der auch die Erhebung des Thatbestandes der in ihren

Gold-Ausfuhr. V A Richteramtes in C191 gedeuteten Fälle, so wie vorfallenden Voruntersuchungs - Akten obliegt; girte Instanz des Fiskus und sachen, welhe nah dem Strasgesche zugewiesen sind. Dieser Zustand

dels - Nachrichten. das Kollegialgericht in Zara is privile- hat die Gerichtsbarkeit dem Kriminalgericht

in jenen Kriminal

itlicher Theil icher Cell. r König haben Allergnädigst geruht

Regierungs Klasse mit Eichenlaub und dem Kauf

der Gerichtsversassung bot für die eine um so größere Erleichterung dar, als Bezirks - Abgränzungen mit wenigen neu be- h vieljährige Erfahrung bewährt hat.

Dalmatien hauptsächlid Verwaltung ezirks8-Kollegial- und 3 andesgerichte

Durchführung der

Zweckmäßigkeit der bisherigen antragten Abänderungen dur

Es handelt sich somit in Trennung der Justiz von der politischen gung der Beziuke unte!

nur um die völlige

den zweiten

i und Advokatenstande mit Zuziehun das allgemeine Vertrauen genießenden Personen in ihre Operate und Anträge dem Justiz {hen Appellationsgerichte mit d Jnnuern zur Erzielung rihts-Organisation mit dez vorgegangen.

Darstellung der

Männern vom

- Ministerium vom dalmatini- essen GButachten vorgelegt, und mit dem : der nöthigen lUeberei administrativen l

ZU Hal ber stadt

ck)rgamtiation alaube ich noch | Zicherheitswach«e Zerichtsbarkfeit Sicherheitswaclhe sontern anderweitig ersetzt werden 1 gegenwartig den Streitigkeiten über dic

ckchchuldsorderungen

Angelegenheiten

ndeigenthümern von Ra- digen Leistungen eine be i n Gegenstand eines eige 1g des dalmatinischen Kolonenwejens bezweckenden Antrags

ulamts-Kandidaten A Sai

{=-})

(GHeschworenengerichte

für nicht räthlich gehalten, betrachtet werden tigen Landesvertretu

HMeintßerungen

l icksichtlich De

Zeichnung unl

Bezirksdsgerichte. (Hegenwarlig (Herichisbezirte Naguja und

allerhöchster Entschließung Gerichtsbezirfe

U vi bah irfod D CLICLODLALLILO

Ausführung eingetretenen Geurichts-Organisation bis! der Bestellung

tamtlicher Theil. (chland.

Nach dem heutigen Milita Ee Hauptmann vom Garde-Artillerie- [s Major mit der Regiments-Uniform, Aussicht auf Civil 1, Hauptmann vom 10ten Infanterie : Uniform und Pension; von Lüßow, Hauptmann vom lsten Bataillon 18ten Land=- Regiments, als Major ; Jlian, Hauptmann vom taillon 18ten Landwehr-Regiments, als Major mit der Regimentîs- !Ulniform mit den vorschristsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete der Abschied bewilligt worden.

jließung war in Folge dei bevorstehende

erkannte Nothwendigkeit Vergoraz stellt sich auch gegenwärti

Behörden in gend heraus, Ueberdies wurde auch im Jnteresse der Berechtig gung der Geschäfte, der örtlichen Verhältnisse und des die Bildung zwele1 nothwendig anerkannt, (Berichts8bezirt von

versorgung und anderen Gerichte,

als Major mit der Regiments

umfaßt einige bishe cktadt sehr entfernte Jnseln, Macarsca gehörigen (He Ausscheidung von zwölf

Bergoraz mehrere bisher zum Gerichtsbezirt von meinden , der Gerichtsbezirk Kistagne wird durch Gemeinden aus den Gerichtsbezirfen von Obrovazzo, der Gerichtsbezirk rung der zum Sindacate Much gehörigen, lato zugewiesenen Gemeinden, Demzufolge wurde für Dalmatien Bezirksgerichten beschlossen, den Prâäturen beibehalten können, dieses Bezirks fallen mit jenen der ge einiger weniger aus den be und der Bildung der vier tritt der Wirksamkeit dieser Gerichte indem die 9

von Much entsteht durch die 5 bisher dem Gerichisbezirke Spa-

Boppard, 26. Aug. (Elbers. Zkg.) s steinlegung zum Bau einer Stadt wurde gestern

Die Feier der Grund neuen evangelishen Kirche in hiesiger j hier in würdiger Weise begangen, l deutung derselben wurde noch durch die Anwesenheit Ihrer König- lichen Hoheit der Frau Prinzessin von Preußen erhöht, welche in Herrn Ober-Präsidenten Eihmann dieser Feier bei- wohnte, zu welher auch idie evangelische Geistlichkeit von Koblenz, so wie ein Sänger-Chor von daher gekommen war.

Desterreich.

die Errichtung von zweiunddreißig jn die Benennung von Sowohl der Umfang, als die Amtsorte genwärtigen Präturen mit Ausnahme Tabellen ersichtlihen Abänderungen neuen Gerichtsbezirke so zusammen, daß der Ein- leiht und ohne bedeutenden Kostenauf- orhandenen Amtslokalitäten zu Ausnahmen genügen dürften, und auch Prâturen die Unterbringung der-

ohnern vom 3. Zuli I Angust d. J, im Ganzen £2 Todesfalle E eertionl von an der Cholera Erirankten hier vorgekommen, auch deren Charakter angenommen und 1/1 im Abuehmen be- igeschlossenen griffen, Ein nachtheiliger Einfluß derselben auf Handel und Gewerbe is übrigens bis jeßt in unere1 Ztadt

Begleitung des

deren Unterbringung mit wenigen an den Siyen der neu zu errichtenden vier selben keinen besonderen Hindernissen entgegensieht, überdies aber die Ueber- gabe der Geschäfte mit Leichtigkeit vorsichgehen kann.

Die Abwesenheit des Mi- loyd zufolge, Es wird daher vermuthet, daß auch Se,

j \ti Wien, 29. Aug. nister-Prästdenten Fürsten Schwarzenberg wird, dem L bis Sonnabend d auern,

Alle Post-Anstalten des Jns utt? Auslandes nehmen Bestellung auf

-.

11. Bezirks-Kollegialgerichte.

Die Vereinigung mehrerer Gerichtsbezirke unter ein Kollegialgericht wegen der Untersuhung und Entscheidung über Vergehen kann ín Dalma- tien nicht in jenem größeren Umfange vor sich gehen, als sie in anderen Provinzen ausführbar war.

Das Festland Dalmatiens is theilweise durch sehr hohe und schwer zugängige Gebirge dur schnitten, welche die Communication zwischen den einzelnen Landestheilen, besonders zu1 IBinterszeit, hindern und unterbre- chen, es gränzt seiner größten Länge nah an türkische Provinzen, mit denen aud) vielfache Beziehungen in Civil - und Kriminal - Angelegenheiten statt- haben, und mehrere zu Dalmatien gehörige Inseln sind vom Festlande zu sehr entfernt, ihre Verbindung mit demselben wegen der Unsicherheit der Seefahrt zu sehr ershwert , als daß eine Vereinigung unter ein Gerücht ausführbar ware.

Diese besonderen örtlihen Verhältnisse und die Ergebnisse der Ge- \chäftêausweije der dalmatinishen Gerichte, welche eine bedeutende Bethei- ligung derselben an der Strafrechtspflege entnehmen lassen, machten es zux Nothwendigkeit , die in den angeschlossenen Austeisen bezeichneten sechs Präturen von Knin, Sebenico, Sign, Macarsca, Lesina und Curzola als Kollegialgerihte in Strafsachen über Vergehen zu bestellen. Von den übrigen sechs8undzwanzig Präturen wurden mit Nücksicht auf die Größe des Geschäftsumfanges und der Bevölkerung vierzehn als Präturen der zweiten und zwölf als Präturen der dritten Klasse erktlärt,

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I1Il, Landesgerichte.

Die bereits angedeutete ganz eigenthümliche Gestaltung Dalmatiens, so wie die nicht zu übergehende Verschiedenheit der Bewohner in Rücksicht auf Ursprung, Sitten, Religion und theilweise auch Sprache, brachte die lleberzeugung hervor, daß die Zahl der Landesgerichte nicht minder sein fann, als die der gegenwärtigen Kollegial- Gerichte, Allein in Erwägung der bedeutend geringeren Bevölkerung der Kreise Ragusa und Caitaro wurde cine Abstufung in der Classification der zu bestellenden vier Landes-Gerichte_ange- nommen, wie sie bereits bei der Gerichts-Organisirung von L roatien und Slav0- nien Eingang fand, und sofort die Landesgerichte zu Zara und Spalato als Landesgerichte erster Klasse, jene zu Ragusa und Catiaro aber als Landesgerichte zweiter Klasse erklärt, Diesen rwoürde zwar die volle Ge- richtsbarkeit erster Jnstanz und auch jene von Appellhvfen in Strafsachen, die von Einzelnrichtern über Uebertretungen behandelt werden, even \o wie den Landesgerichten erster Klasse zustehen, Dagegen 11 die den Landesgerichten in Ragusa und Cattaro zugewiesenen Bezirk Bräturen) als Appellhof in allen anderen Angelegenheiten, in welch zu 1

110 1!

zweiter Instanz an das Landesgericht t, insl in

| Civilrehts\achen der Zug an das Landes It als t

| gelegene einzutreten haven,

| Die Errichtung eigener Handels WBechjel te hat fi für dieses Kronland nicht als nothwendig gezeigl L in di Bezichung die in den Allerhöchst genehm 55 r Gerd) fassung aufgestellten Iormen zu befolgen jein,

Die Berggerichts barkeit in Streitsachen is in diejem mnd

der Verwaltung des Berg- und Hüttenwesens bereits voll etre!

dessenungeachtet behalte ih mir vor, nach gepflogener Rücksprache mit

Ministerium für Landeskultur und Bergwesen zu beantragen, Landesgerichte oder nur einige der d

jelben entweder vlos 1n

einem ausgedehnteren Umkreise die Berggerichtsbarkeit auszuude tollen j 4 uo M : : V «La nde0gerichii leber jammi in n Kronlande zu bestellenden Gerichte w y 2 rat Anord i131 ( Vel X andesgerid hm ge|\eßlich jeiviejenen Wirkungskre1|e die hohere Jnfstanz bilden, Vas den Siy des dalmatinischen Ober - Lande8gerichts beirl war immerhin die l zwischen % K 4 1 g N S war bisher de1 Appellation alatc

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für die Unterbringung

ura! n l ü erl ( A) Ll 5 f, n icht Ver fein ü das YWvber-Landesgerich)t 1 lange der polituche eff des Kronlandes dort | vird daher von in der Folge einzuleitenden Erhebun Ad l des Sißes der administrativen Behörde von Zara wünsch 0 und ausführbar sei, abhängen, ob auch in vem Sit und der General-Profkfuratur eine Aenderung el V, Gerihts8-Orte, e lls Gerichtssiße der zu bestellenden Bezirksg i 1 m urisdiclions Sprengel D( á ara, z Gelve 3) Arbe, 4) PVaagc ») L ) Sebenico, 8) Scardona, 9) Dernis, 10) Bon diesen sind Bezirksgerichte erster Kla dollegialgerichte 1) Das Bezirk3gericht zu Sebenico die Bezirke Dernís und Scardona 2) Das Baezirk8gericht zu Knin den Beztrk Kistagne. 3) Das Landesgericht zu Zara i zug für die Bezirke Zara, Selve, Arbe, Pago, Wdbbrovaz 3. Im Jurisdictions 3 f 1) Spalato, 2 Trau Í li ( t 7) Verlicca, 8) Macarsca 1 a l 12) Lesina, 13) Lissa. Bon diesen sind Bezirks8gerichi r ne N: Uge Dei Kollegialgerichte über Vergehen R 1) Das Bezirksgericht zu Sign ur einen eigenen Vezurk, da A die Bezirke Much und Verlicca, c 9) Das Bezirksgericht zu Macarsca für jeinen eigenen Dezirl / 25A für die Bezirke Jmoschi, Vergoraz und Fort'Dpus, ¡8 3) Das Bezirksgericht zu Lisina für seinen Bezirk und jenen von Liss P 4) Das Landesgericht zu Spalato is zugleih Strafgericht über Ver is gehen für die Bezirke Spalato, Trau, Almisse und Brazza. i C on Jurisdictions-Bezike ded Landesgerichts zweiter Klasse zu RNaguja 1) Ragusa, 2) Ragusa vecchia, 3) Stagno, 4) Curzola, 5) abioncello j Von diesen is das Bezirksgericht Curzola in der ersten Klasse und zus f: gleich Bezirks - Kollegialgericht über seinen eigenen Bezirk und jenen von f Sabioncello, : j V

Die Bezirke Ragusa, Ragusa vecchia und Stagno sehen unter dem Landesgerichte zu Ragusa als Strafgericht übe Vergehen,