1850 / 243 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ernjtlih beeiferten Kabinette nicht bezweifeln

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lleberzeugung gefuhrt,

unerläßlich geworden jei, fcit getretene Bundes

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Verpflichtungen bis eine auf ge

DeSversaslung ein an

Handelns des Bundes

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und dieselb sebmäßigem Wege erzielte bleibendes Stelle gesett haben glaubten uns verpflichtet, di nsere Ueberzeugung vor {

9 L M P + y G, V1 hellen, welche jich dem

eres

an ihre

jenen unserer

haben dies durch die hier im Anbuge mitfolgende far-Depesche vom 19. Juli gethan. *) Diese enthält die Ausführung der unsere Ueberzeugung bestim- menden Gründe, die von sämmtlichen in der außerordentlichen Bun des - Plenarversammlung vertretenen Regierungen vollkommen ge- würdigt worden sind, und dieselben bewogen haben, es dem Kaiser= lichen Präsidialhofe anheimzustellen, die Einberufung der Bundes versammlung vorzunehmen, wie Ew. 2c. aus den hier mitfolgen den Abdrücken der Protokolle ersehen werden, welche über die am 7ten und Sten M. im Schoße der außerordentlichen Plenar Versammlung stattgehabten Verhandlungen aufgenommen worden sind, **)

Gestüßt auf die zwischen den Ansichten jener Bundesgenossen und der unseren bestehende volle Uebereinstimmung, lassen wir heut« eine an sämmtliche Mitglieder des Bundes gerichtete Einladung er gehen, sich an der auf den 1, September d. J. anberaumten Wiedereröffnung der Verhandlungen der Bundes - Versammlung zu betheiligen.

Ew. 2c. werden beauftragt, diese Einladung im Namen des Kaiserlihen Hofes und in förmlicher Weise an die Königlich preu ßishe Regierung zu richten und die vertrauensvolle Erwartung auszusprechen, daß sie derselben, in Erwägung der von uns zur Begründung unseres Schrittes geltend gemachten Rücksichten, ent= sprehen werde.

Der Einfluß, welchen Preußen in Deutschland zu üben berufen ist und auch wirklich übt, ist groß, um ß ]

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so größer aber auch sein Verantwortlichkeit für das, was es thut oder unterläßt.

Sein Einfluß wird daher wesentlich dazu beitragen, Deutsch- lands künftige Geschicke, dessen innere Zustände, wie dessen Stel- lung im europäischen Staatensysteme, zu bestimmen, aber auch zu gleich geeignet sein, Preußen einen unvergänglichen Ruhm zu be reiten, wenn es seinen Cinfluß zu Deutschlands wahrem Wohle benußt, oder das strenge Urtheil der Geschichte herauszufordern, wenn es sich, gegen Verhoffen, über die schöne und lohnende Auf gabe täuschen sollte, welche die Vorsehung ihm beschieden hat.

Die Königliche Regierung wolle mit sich ernstlich zu Rathe ge hen, Noch liegt die freie Wahl in ihrer Hand, denn noch hat si niht ihr leztes Wort gesprochen.

Möge dieses das volle und thatsächliche Festhalten an dem Boden der Verträge verkünden und sonach unser gemeinschaftliches Losungswort werden. Jsst aber dies der Fall, dann wird Deuts lands ungetheiltes Vertrauen uns umgeben und die Macht, die wir zu dessen Besten anwenden, verdoppeln.

Fw. Excellenz wollen der Königlichen Regierung bei Gelegen heit der an dieselbe zu richteuden Einladung Abschrift gegenwärti=- ger Depesche und ihrer Beilagen überreichen, unter welchen auch die hier angeschlossene Abschrift der bereits für den Grafen von Thun ausgefertigten Vollmachten gehört. ***)

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Die Kaiserlich österreichische Regierung hat vermittelst einez an den Kaiserlichen Gesandten am hiesigen Hose, Freiherrn von Prokesch - Osten, gerichteten Depesche vom 14ten d. M. die Einla- dung an die Königliche Regierung ergehen lassen, sich an einer auf den 1, September d, J, anberaumten Wiedereröffnung der Bun=- des-Versammlung zu betheiligen. ,

Die erwähnte Depesche, so wie die in Folge derselben an mich gerihtete Note des Freiherrn von Prokesch - Osten, übersende ich Ew, Hochgeboren abschriftlich in den Anlagen. Derselben lag di C welche

irkular-Depesche des Kaiserlichen Kabinets vom 19, Juli, erst hierdurch offiziell uns mitgetheilt worden ist, bei, so wie die Protokolle der dritten und vierten Sißung der in Folge der öster- reihishen Aufforderung vom 26. April d. I. in Frankfurt ver= jammelten Bevollmächtigten. Diese Aktenstücke sind inzwischen schon dur die Zeitungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Vie jeßige Einladung des Kaiserlichen Kabinets hat uns zu der ernstesten und gründlic{hsten Erwägung der ganzen Lage der Vinge, der Bedürfnisse und Interessen Deutschlands und der aus unjerer Stellung nah allen Seiten hin entspringenden Verpflich- lungen und Rechte veranlassen müssen. Wir haben es uns in jedem Stadium der bisherigen Verhandlungen zur heiligen Pflicht gemacht, immer aufs neue und unbeirrt dur irgend welche Neben- rudcksichten oder Mißdeutungen, die Frage in Erwägung zu ziehen, was das dauer nde Bedürfniß Deutschlands in dem gegenwärti u n Augenbli von uns verlange, und danach jeden an uns ge- a n Wrsehlag ruhig und unbesangen zu prüfen; und ui wußtsein derx A 20 Qilung immer offen und mit dem Be- daher auc Ten, ini tigkeit ausgesprochen. Nir können es dasselbe in di 1 Kaiserlichen Kabinet nur Dank wissen, daß ( „in diesem wichtigen und entscheidenden Mome le Ge- egenheit varbietet gen und entscheidenden Moment uns die Ge- eet, Uns Uber die gegenwärtige Lage Angesichts

Deut\é{hlands U \{uldig, dies A DERMeN: Wir sind es ihm und uns selbst

sten und fre enden zu thunz wir thun es in der ausfrichtig- daß diese "Besi asllichsten Gesinnung und mit der vollen E und daß die Sina der anderen Seite eben so sehr obwalte, praktischen Schwieri ta ost dieser Gesinnung nicht nur über die

/ * Been. des gegenwärtigen Augenblicks hinweg-

L 1

Staats-A Nr. 24: Stat Wtr Nr, 213, , S nz, Nr, 230 u, 231 Staatis- Anz, Nr, 235, Y

1494

helfen, wozu durch die lehten Verhandlungen über spezielle, prak- tische Punkte bereits günstige Aussicht dargeboten ist, sondern auch {ließli zu einer Ausgleichung der entgegenstehenden Ansichten führen werde. -

Indem Oesterreih die deutschen Regierungen zur Wieder- eróffnung des Bundestages einladet, stellt es einmal die Theilnahme an dieser Versammlung als eine Bundespflicht dar und spricht fer=- ner aus, daß es in der Herstellung der Bundes-Versammlung, aks der Rückkehr zu cinem durch die bisherigen Vorgänge nur verdun- felten, aber niht ershütterten Rechtsboden, das einzige Mittel zur Lösung der Verfassungsfrage, welche seit so langer Zeit Deutsch land in einer beklagenswerthen Krisis erhalte, ertennen müsse.

Es sind also die beiden Gesichtspunkte des Rechtes und der politishen Nothwendigkeit oder Heilsamkeit, auf welche Desterreih seine Einladung stüßt.

Auch wir haben von beiden Gesichtspunkten aus die Frage erwo=4 gen; und wir müssen damit beginnen, offen auszusprechen, daß wir in beider Beziehung zu entgegengeseßten Ergebnissen gekommen sind und daher die von dem Kaiserlichen Kabinet gezogenen Folgerun gen entschieden al t Y hende Ansicht darlegen. Gesichtspunkt

loko E N; «nvB o y 1 »_4 4 lehnen muten Lir werden untere entgegen})te-

Der erste Rechte ein.

Fs t für uns niemals einem die rechtsfräftigen Handlungen der Regierungen im Jahre 1848 Bundes-Versammlung rechtlich und für immer zu stehen aufgehört habe. ( auch nicht, daß zu elt bet r der deutschen Regierungen eine andere Ansich über die Bedeutung threr desfalls abgegebenen Erklärungen

t habe; wenigstens liegt kein Moment vor, welches einer Beziehung darauf hindeutete oder einen ehalt Wioderherstcllung eins{chlösse, dagegen aber viele, wt felhaster Weise das Entgegengesetßte bekunden Die Regierungen haben sich dur bindende Staats-Akte darüber ausgesprochen, und

wir sind nicht im Stande, diesen eine andere Bedeutung beizulegen,

mußte Tui

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( H A i otrol tow 0 ha H wvelsei unterlegen ,

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) \ als ihr Wortlaut an der Stirn träâgk Vir könnten uns in Bezug auf den Rechtspunlkt früheren Ausführungen einfach zurückbeziehenz; wir haben der anliegenden Denkschrift *) unsere rechtliche Ansicht mit Bezug auf die neuerdings versuchten Widerlegungen noch einmal in den we sentlihsten Hauptpunkten aufgestellt, welche wir in der eingehenden Kaiserl. Regierung auf das dringendste empfehlen dem Kaiserl. Kabinet hiernach kein Zweifel übrig blei ben, daß Berechtigung zur Herstellung des Bunde es nicht anerkennen können und daß wir daher auch jede Verpflich zur Folgeleistung auf eine Einberufung desselben, selbst wenn durch eine Anzahl deutscher Regierungen unterstüßt worden bestimmteste in Abrede stellen müssen. Eben so entschieden folgt daraus, daß, wenn eine solche sammlung in Frankfurt zusammenkommen und die Formen ten Bundestages annehmen sollte, wi e dort etwa gefaßt chlü}se, ohne Rücksicht auf Majorität oder Minorität des Stimm

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Erwagung der

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lediglih als Uebereinkünfte zwishen einer Anzahl deut-

cher Regierungen ansehen, ihre Wirksamkeit über diesen Kreis hin

eiten und feinerlei Anwendung derjelben auf uns

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Abwesenheit früher berechtigten Central-Drgans istt die Bundesgewalt lediglich an die Gesammtheit cktaaten zurücckgefallen, und keine Anzahl derselben nderen in irgend eincr Weise zu binden und i obersten Grundgeseße des Bun an diesem festhalten, müssen aller deutschen S 1, daß dieselben Neg Versammlung aufl ederherzustellen befugt seien. »eorie nah zugegeben ist, so müssen anderweitige Gründe vorhanden sind mehrere duutsche Regierungen machen , "chen Uebereinkunft die Hand zu bieten Wér maßen uns nicht das Recht an, den Standpunkt zu beurtheilen, welchen andere deutsche Regierungen eingenommen haben oder ein i aber auf die feierlihen Verheißun von uns in Gemeinschaft mit allen deutschen ( dem deutschen Volke, welche von vielen dieser Regic hren besonderen Angehörigen gegeben worden sind, unt? die untergegangene Bundes-Verfassung, welche sich als gänz- lich unzureickend für die Bedürfnisse der Nation erwiesen, nicht wieder ins Leben treten sollte. Wer wird behaupten wollen, daß diese Verheißuugen und feierlihen Erklärungen nieht unter den Se sihtspunkt des Rechtes, sondern nur unter den einer augenblicklihen, durch vorübergegangenè Zeitumstände bedingten politischen NüBßlich- feit aehórten 2? Preußen hat sie nicht fo verstanden und ird sie niemals so auslegen. Fhm waren es nichk Zugeständnisse, dem Andrange der Revolution gemacht, um sie später zurückzuneh- men, sondern die Folgen einer Ueberzeugung, welche es ost und lange vor dem Ausbruche der Revolution ausgesprochen hatte und die es auch jeßt zu verleugnen niht im Stande ist.

Wir müssen also unsere auf fester rechtliher Basis gegründete Crflárung dahin abgeben, daß wir die Versammlung in Frankfurt a. M. nicht beshicken können, so lange dieselbe sich als die herge stellte Bundes-Versammlung ansteht und aus diesem Charakter flie- ßende Ansprüche erhebt. j ;

Wenn wir diese rechtlichen Erwägungen als den wesentlichsten Grund unserer Ablehnung voranstellen müssen, so haben wir uns doch auch einer reiflichen Berücksichtigung des zweiten Gesichts punktes, der Heilsamkeit und Nütlichkeit des vorgeschlagenen Weges, nicht entziehen wollen.

Auch hier aber können wir die Vorausseßung des Kaiserlichen Kabinets nicht theilen, daß die einstweilige Herstellung der Bundes-= Versammlung für die Einigung Deutschlands nüßlich, daß sie der geeignete Weg zur Lösung der s{webenden Verfassungssrage und daher nothwendig fei

Es kommt vor Allem darauf an, das Ziel klar ins Auge zu fassen, das erreicht werden soll, E

Wir müssen nach den bestimmten, auch jeßt wiederholten Er=- flärungen des Kaiserlichen Kabinets annehmen, daß wir darüber einig seien, daß die frühere Bundes = Verfassung niht unverändert wieder ins Leben treten könne. Abgesehen von unseren {hon vor dem Jahre 1848 gegebenen Erklärungen über eine Nothwendigkeit angemessener Abänderungen derselben, abgesehen von den oben er- wähnten Verheißungen und den darauf gestübßten Forderungen, wahrlich nicht einer Partei, sondern der ganzen Nation, fordert die Natur der Sache eine Umgestaltung derselben. Wir erinnern nux daran, daß Oesterreih den Eintritt seiner Gesammt-Monarchie in den Bundes =- Verband als ein Element der neuen Organisation

zur Bedingung gemacht hat; und daß Preußen und mit ihm viele

v1 daraus]

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wonach

*) S, die heutige Beilage,

durch das eigene Bedürfniß größerer Kräftigung gedrängte Staa-

ten nicht aufhören könuen zu fordern : das Prinzip der freien Uni rung müsse ebenfalls als ein Element der neuen Bundes = Verfas [ung anerkannt werden, damit aller Zweifel wegfalle, ob es denje nigen Staaten, welche es bedürfen, bundesmäßig unverwehrt bleibe, sich zu engerer Verbindung zu vereinigen, danach ihre Stellung im Bunde selbst geltend zu machen und ihr Verhältniß zu den übrigen Staaten in Uebereinstimmung mit der Gesammt-Verfassung und den gemeinsamen Bundespflichten zu regeln.

an, daß es nicht beabsichtige, die frühere Bun Ve1 dau ernd herzustellen, sondern nur zunächst auf als einen frü heren Rechtsboden einstweilen zurückzukehren, um durch diesen dann zu einer Umgestaltung zu gelangen.

Aber wir müssen fragen: ob die Ulten wirklich der Weg sei, um zu gelangen 7?

Wir dürfen

der Weg Jci, en Absichten d vider, weiter al

müssen

unsere Neberzeugungq daß auf demselben Kaijerlich

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hinausgeruckt werde;

osterreicht\d

uns 1n lojen ; | Der Kaiserlihe Hof verpfändet n del 19, ruli sein Wort dafür, einem Antrage nicht um Grunde liege, zu den früheren Zuständen und For ufehren. Wer wollte diesem Worte nicht vollen Glauben schenken“ Aber wer vermag dafür zu bürgen, daß nicht auf dem betretenen Wege, und wenn die früheren Zustände und Formen eingeführt und als rechtmäßig beftchend anerkannt sini geltend gemacht werden, welche, unabhängig von dem Hofe, es demselben unmöglich machen, das beabsichtigte \chaffen und von dem nicht beabsichtigten Alten (

Nach der ]

rung an

Diejelbve verhinder!

weichen, Verfassung gebunden ; Wenn die Einstimmigkeit übei bleibt rehtlich das die Katiserlihe Regierung sich Kein Grund besteht,

Bundes Berfassungs

fruheren

(Finstimm1gketit bestehend

daß jenc in der selbstsüchtigsten W vir können es nur mit Schmerz aussprechen, aber nicht \heuen, es auszusprechen, daß die Erfahrung gezeigt an jener Befugniß, deren vertragsmäß Berechtigi wenigsten lengnen wollen, die wohlthäti tert sind, Dürfen wir es uns verhehlen, die Neigung auf die reine 2 früheren Zustände und Formen für unmöglich erklären, daß dergleichen V

nem wiederhergestellten Bundestage sich geike

E ( I V A A 2 + ac\chehen 7 Wang (eaen

Regierung so wenig aus!

joll alsdann de die Ka1jerltch lud wenn kein Zwang denkbar i} die natürliche Folge sein, daß das temporan eben jene früheren Zustände und Formen, Kabinet nicht will, nun au dauernd verblei unter dem Schein hergestellter politischer Drduung, Bedürfnissen und Zuständen Doch noch wenige! \präche, Deutschland in einer fortwähr verdeckten, inneren Zerrüttung und cktelle einer gedeihlichen und heilsamen welche stillen eu noch viel willkom1

erfahrungsmapig

Bundestags d 7

len, eventuell ein folches der im Leben nd halten.

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- Angelegenheit halten

nung der Verfassungs deutschen Regterungen vord auch Dort Einstimmigkeit zu

Beschlußfassung erforderlich ijt, und even jo

ch y ch emertung.

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geschlossen bleibt, bedarf keiner mindeste Grund vorhanden, warum nicht forderlie Einstimmigkeit eben jo gut ferenz, als innerhalb der Formen des sollte. Welche gr ößere Schwierigkeiten a Erreichung des gemeinsam gewünschten Zi nicht abzusehen, Jede nähere Betrachtung zeigt hingegen, daß hier- bei das Bedürfniß der Einigung um so mehr cmpsunden werden und sich geltend machen muß, weil eigennlißige Bestrebungen sich alsdann nicht mehr hinter dem Vorwand des Festhaltens am lten Recht und einer scheinbaren Ordnung zurucziehen Und geltend machen könnten. Wer dann, seinen partikularistischen Zwecken folgend, sich der Einigung widerseßt, der weiß, daß thn alen Schuld trifft, wenn die jeßige Krisis der: Neugestaltung Veut|cch) [ands fortdauert, und wird die Folgen bedenken. Es kommt ferner dazu, daß bei einer solchen freien Vereinbarung der einzelne Vij= sens in Fällen äußerster Nothwendigkeit die anderen Regierungen nicht hindern würde, sich, ohne die dissentirenden mil zu verpflich ten, auf den ihnen dienlich erscheinenden Grundlagen zu einigen Den dissentirenden Regierungen würde in einem solchen alle der spätere Zutritt offen gehalten werden;

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sollte, if

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bekanntlich hat bei dem Ah- {luß der Bundesakte derselbe Fall bereits staitgesundên, E Kaiserl, Regierung wird daher in dem von uns vorgeschlagenen Wege die sihrere Bürgschaft für die Erreichung ®f® A elbst hin gestellten Zieles einer wirklichen Neugestaltkung De SUNDES Ber= fassung auf zeitgemäßer Grundlage L D aufrichtigen wir wünschen, die beiden durch die a zen. Dundes = Ver- tráge sanctionirten Prinzipe Der bundesmäßigen Berpslichtung und der freien Selbstständigkeit der einzelnen Regierungen aufrecht zu erhalten, um o mehr müssen wir uns überzeugen, daß die Ausgleichung derselben allein auf dem Wege freier Vereinbarung zu finden fei. i : | : Dies ist daher der einzige Weg, den wir als wahrhaft heil sam und zum Ziele führend anzuerkennen vermögen, wenn man

den früheren Zuständen und Formen zurückehren, noch

altung den etwa Widerstrebenden mit Gewalt auser-

können keinen anderen Weg gehen. Oesterreich hat uns

und würdigen Worten, deren volles Gewicht wir aner=

kennen, und in denen wir gern die Fortdauer einer lange glücklich

bewahrten Freundschaft erkennen, aufgefordert, die Wichtigkeit des

3 und die aus unserer Stellung in Deutschland entsprin dflichten zu erwägen. Wir haben durch die offene Darle- erer Ueberzeugung den besten Beweis gegeben, wie ernst

wir es mit diesen Pflichten nehmen.

halten fest an dem Boden des wahren Rechtsz und wir uf diesem Boden, wie auch sonst die Ansichten auseinan

mögen, uns zuleßt immer mit Oesterreich zu begegnen.

Rechte is das Heil Deulschlands unzertrennlich verbun=-

inser leßtes Wort wird in allen gemeinsamen Angelegen

nur die Pflicht gegen Deutschland sein. Ob wir diese darüber möge Deutschland, möge die Geschichte wollen den Entschluß der Königlic einer L chrift DICIel T cepesch und der zugehörigen

Weise dem Kaiserlichen Kabinet anzeigen

1 NoA4tos "1/4 t ben Regierun I, UN

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teiermark nisterium en, noch welcher beiläufig vierzehn Tage Alle Angelegenheiten, welche auf Sch em Kongresse zur

lung durften zum LhHheil(

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(eU1gl.- DUreau t A IST v ov Mitten Y/onate einen Lehrer

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( gestern ¿burg zurüdcckgetehrt, um die Beschickung ndouer © ferneren Berathungen in neuen russischen Zolliarifs Theil zolltarif wird in verschiedenen wichtigen Ar icationen früheren Säße herbeiführen indelsverkfehr mit Rußland manche Erleich=- da derselbe einen weiteren Uebergang des früheren u jenem eines rationellen Schubzoll-Systems Vernehmen nach dürfte der neue Tarif \{chon mit in Wirksamkeit treten

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01 N O E ta) Wie wir

e1 um Aschaffenburg 4 Bataillone Jnfan- (F3fadronen Chevauxlegers und 2 halbe Batterieen Artille=- halbe Fuß-Batterie vom 2ten Artillerie-Regtment

eitende Batterie Luß in Würzkurg) zusammengezo=-

L lon des 7ten Jnfanterie-Regiments ist nach

2te Bataillon des 15t Regiments

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ruppen-Aufstellung 1t, ob diejelben ; O

ine anderweitig

zsblatt August enthält eine Königl. Verordnung, wonach in Erwägung

9, Juli 1850 in Betreff Forterhebung der

einstweilige Forterhebung der in dem ordentlichen Etat auf

vertwilligten und Abgaben nur für die zwe

nate des laufenden Etatsjahrs ; ferner in Er-

daß die nah der Verordnung vom 2. Juli d. J. in Be=

# der Auflösung der Landes-Versammlung einzuberufende außer- dentliche Landes-Versammlung wegen unabweislicher Rücksichten erst

n Laufe des kommenden Monats Oktober zusammentreten wird, und somit eine ständische Verabschiedung über weitere Verlängerung des Zeitraums für die einstweilige Forterhebung der Steuern und Abgaben r dem Ablaufe des in dem Geseße vom 9. Juli d. J. hierfür bestimmten )eitraums unthunlich ist, behufs der Sicherstellung verschiedener in

der Zwischenzeit nah den bestehenden Geseßen auffallender Abga- ben, auf den Grund des §, 89 der Verfassungs-Urkunde, Folgen- des verordnet wird: §. 1. Sämmtliche nah dem Geseße über dic Wirthschafts-Abgaben vom 9. Juli 1827, nah dem Gesetze in Be- tre} der Accise-Abgabe vom 18. Juli 1824, nach dem Sportel Geseße vom 23, Juni 1828 und nach dem Geseße vom 3. Juli 1842 in Betreff der Abgabe von Hunden, beziehungsweise nah den diese Geseße abändernden oder ergänzenden späteren Abgaben- und Finanzgeseßen zu erhebenden Wirthschafts-Abgaben, Accisegefälle, Sporteln und Hunde-Auflagen sind, vom 1, September 1850 an bis zum Zeitpunkté der ständischen Verabschiedung über deren ferneren Bezug, nach Anleitnng der in den gedachten Geseßen und in den wei= ter ergangenen Vollziehungs-Instructionen hierfür gegebenen Bestim- mungen in dem durch das Finanzgeseß vom 29. Juli 1849 für das Etatsjahr 1848 bis 49 verabschiedeten Betrage vollständig aufzu-

I&uüirttemberg.

Steuern

1495

nehmen, zu berechnen und anzuseben. §. 2. Wenn die Hebestelle zur Sicherstellung der dereinstigen Erhebung dieser Abgaben auf den Grund der einzuleitenden ständischen Berabschiedung es für nöthig erachtet, so haben die muthmaßlichen (präsumtiven) Abgabe- pflihtigen den vollen Betrag der angeseßten und angefallenen Ab- gaben baar zu hinterlegen. S. SF Die jo hinterlegten Gelder dürfen vor erfolgter Verwilligung der betreffenden Steuern zu Staatszwecken nicht verwendet werden; sie sind vielmehr bis zum Zeitpunkte dieser Verwilligung gleih anderen hinterlegten Geldern zu behandeln.

Sodann enthält das Regierungs - Blat

stehender Verordnung eine Verfügung der

der auswärtigen Angelegenheiten , des Znner1

Schulwesens, des Kriegswesens und der Finanzen,

einstweilige Sicherstellung der Wirthschafts = Abgaben

gefálle,. der Sporteln und der Hunde-Ausflagi

Baden. Karlsruhe, Großherzogliche Regierungsblatt Königl. Hoheit der Großherzog haben funden, unterm 8. August Höchstihren bi ckr. Majestät dem König von Preußenun®d bei dem provis

der Union

in MeCcopini a Vi L ITILQUG y

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Kammerherrn Und

unter Bezeugung T nt Den 1 ihm in beiden Missto sten, von denjfelben abzuberufen und a!

ens{chaft Höchstihren Legationsrath

Í y »/ O 4 L107 E, »), Zug. jungen gegen zahres Betheiligten sind nun

en Akten d hieden v1tet

1d die am badischen

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taats badischen Regierun rreichishen Cirkular=Depesche vom l vorstehenden allgemeinen Vemc einer naheren Beleuchtung M. überzugehen. oben im Eingang gesagt worden, Sr. Durchlaucht des Für liche Hergang der in Frage Anordnung vollständig dargestellt sei; unvollständig bleibt jedoch imnerhin die Darstellung ; es is darin namentlich die Erwähnung y D gemischten Corps“ (von Reichstruppen), welches dit der allerdings größeren preußischen Armee bei ihrem V und in Baden unterstüßt hat, ausgelassen, und es Wiederholung des Jnhalts die darin ausdriüccklich dargelegten ver längeren Beseßung des Landes Durch preußische Truppe1 dem Lande nöthig und dem Wunsche der Großherzoglichen rung durchaus entsprechend unerwähnt geblieben. Wenn hiernächst der Erlaß sagt, die Bundeskommi aus keinem anderen Grunde über den beabsichtigten Vertr ft begehren können, als um an die Bestimmungen dess allein zulässigen Maßstab der Bundesgeseße anzulegen, vollkommen richtig, denn aus anderem Grund und zu ckwecke war die Bundes=Centralkommissl berhaupt nicht von einer Regierung, deren Unabhängigke bstständi nur durch die mit ihrer Zustimmung auf gegebenen Bundesgeseße beschränkt ist, Art irgend zu begehren

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nad, Umständen egehren. Keines am 19. Juni Vertrag chen Mitgliedern der reihis{chen Kommissarien l ; ih hierzu auf furzem Wege durch eine mindl niglich preußischen Gesandtschaft in Karlsruhe rzoglich badischen Regterung r{chaft später in dem Schoße der , verhandelt worden ist, if innt gewesen und bis auf die in Juli deshalb gegebene Enthüllun; wäre es ihr aber auch bekannt gewesen hin kein Grund zu weiteren Eröffnungen zu nicht begehrte Eröffnungen hätten ihren ind hätten als unnöthige, unmotivirte Entschuld rakter ciner Selbstanklage annehmen können aus der österreichischen Erklärung hervo! sungen in dem Schoße der Bundes =- Central - serlich österreichischen und die Königlich preußischen selben sich über mehrere Anträge dei E und daß aus diesem Grunde mehrere von österreichischer wünschte Beschlüsse der Kommission nicht zu Stande Dies is} ein Fall, welcher nah der Art der : Zundes-Central-Kommission sehr leicht vorkommen ko1 halb auch in der Uebereinkunft zwischen Oesterreich über die Einseßung jener Behörde vom 30. Septembe1 uugsam vorgesehen ist. Nach §. 6 dieser Uebereinkunft den Fällen, wo die beiderseitigen Kommissarien sich 1 fönnen, die Entscheidung durch Verständigung zwische rungen von Oesterreih und Preußen, welche erforderlichenfall nen \{iedsrichterlichen Anspruch veranlassen werden, | (Fortsebung folgt.)

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Hessen. Kassel, 30. Aug. (O. P. A. Z.) In der heu- tigen Sibung der Ständeversammlung erhob sich zunächst in Folge einer Petition des hiesigen Schleswig=Holstein-Comité?s eine heftige Debatte über die Erstattung der Truppenverpflegungsgelder an die \{leswig-holsteinische Regierung. Sie hatte die Annahme des sol genden von Oettker gestellten Antrags zur Folge: „Die Stände

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versammlung überweist, indem sie ihre wärmste Sympathie für dic

| Paris in fehr

Sathe der Herzogthümer Schleswig-Holstein ausspricht, den Gegen- stand an den für die jüngste Finanz - Vorlage bestellten Auss{chuß zur \{chleunigsten Berichterstatiung.““ Sodann ging man zur Tages ordnung, zur Berathung über den Bericht des bleibenden ständi= {hen Ausschusses über. Zum Schluß zeigte | i Kommis sar der Versammlung an, daß Se der Kurfürst die Deputation zur Ueberreichung empfangen könne, rauf die öffentlihe Sibung in L, Aug. (F Le N

Die Geseßvorlage, DIe ressend icht erjtattel Ne Nitglieder) trug auf Gestattung der Forterhebung Steuern deren Deposition an, wollte dagegen a

3 Betreff der direkten Abgaben nicht Ausschusses Herr Wippermann Votum vor, welches wohl als der Ausdru der Versammlung angesehen werden fann. Er seßt ausführ Y 3 die verlangte Steuerbewilligung gar nmcht zu an aller verfassungsmäßigen V Vorlage eines Voranschlags an der Nachweisung des ermittel ird anerkannt, daß die ent irekten als indirekten, #0- Juli und August, als für den Monat September, zwed- zu bringen und sicher zu stellen seien, um dem-= und Finanzgesebßes, in Nachdem sofort

Mehrheit

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zur Erhebung

der Genehmigung des eingerechnet z werden.

ts fast einstimmig beschlossen mar, stellte Dr.

Kellner folgenden Antrag: „In Anbetracht, daß die politische Richtung des gegenwärtigen ims und die Zusage der 1 l i 1 ‘e Gegensäße sind, wie in seinem gegen-

trauen sowohl von der vori ser einstimmig ausgesprochen

edes Zusammengehen und ein nisterium zu vermeiden ist; be- gende Geseßproposition nicht sprachen sich eine Reihe von Gerren Gräfe, Heisen, Knobel,

x Abstimmung nur von 13 Stim- {!oß, auf Berathung

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ivurfes einzugehen. cblestvig:-:Solstein. der vorgeschobene Truppen beunru is zwischen dem L Unsere Parteien raedrunagen; in ersterer Richtung die feindlichen Vorposten durch das zweite L 4 Jn der Nacht vom 28sten auf dem 29sten d. M. hc er Fähndrich von Mob mit 50 Jägern eine feindliche Kavallerie Feldwache zroi hen Goltorf und Breckendorf unbemerkt umgangen. Er ging dann in ihrem Rücken bis auf nahe Entfernung an dieselbe heran und anschlagend auf, abzusißen N T | daß

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Frankreich. Paris, 31 dem Präsidenten sein gals bei der französischen Republik überreicht.

Der Prôäsident Republik hatte heute General Changarnier und mit mehreren Mitgliedern ienten Kommission.

Jn einem gewöhnlich gut unterrichteten politischen sicherte man gestern, der Präsident habe sich bei seiner theilnehmender und achtungsvoller Weije

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