1850 / 244 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E

Et dié i

1498

| ganz andere Bedeutung. Die im §. 4 der Convention ausge=

vâre, wenn ibm damals die Wichtigkeit gegeben wáre, welche thnt ls / I E: s u Mus ( eßt nachträglich beigelegt wird ? | / \prochene Absicht, das Junterim nöthigenfalls Über die ursprüngliche Vorausseßung

Frist zu verlängern, zeigt, daß der Gedanke zum Grunde lag, das Interim werde dauern, bis eine definitive Einigung Über die Ver fassung zu Stande gekommen sein werde. Da die Kompetenz der Central-Kommission die Verfassungs-Angelegenheit und die dem Ple- num vorbehaltenen Geschäste nicht umfaßte, und es nicht in der

darauf, ob dies oder jenes Wort mehr.

ihtig gebraucht worden, gar nic{t an. Es fónnte ogar zugegeben werden , daß, aenau acnuommen , nur von Der Uebertragung der Ausübung von gesprochen werden

i inem Mißver

Es fommt aber 4, +

stehen.

C1) » 4 4 Rechten

F A ( L s r

fonnte. Das ganze Argument beruh! nämlich auf t A 2 - ; , d -- ,

ständniß über L Î D abéaverb «(tniß (Fs wird angenommen, Daß | Absicht lag E beides gar feine Vorkehr zu treffen , so wurde die

1% v 1D U MIOPVLLUHIiii Tee (29 4 « » e! Ä » D) L c v , Ii Ä pa o Bestimmung des §. 3 der Convention getrossen. Ueber das, was | rúdckfallen }

(s, M R M - % ( / Ss M ochit vomee Dr die Bundes - Versammlung der „Inhaber“ von Rechten gewesen

elke fe! nicht verlieren: könne, wenn in dem, welchem sie dit Aus nah Ablauf des Jnterim geschehen werde, hat dadurch nicht enut-

j E fa ) L L übung übertragen, die Fähigkeit zu dieser erlósche. die Bundes- | ferut vorgegrissen werden sollen. Der Werth dieses Argumentes | dem

T f auderen. M ch A Nochto fie batte a 4 de Borstebe » g a Ra it 18 Versammlung hatte aber übt all gar feine eigenen Rechte, sie hatte | kann nach dem Vorstehenden auf sich beruhen. Die )

\ erledigten Ausübung“ von | 2) Eine anderweite, in den Anlagen enthaltene Ausführung | gene betrifft vesentlich die politische Seite der Sache, welche nicht Ge j genstand dieser Denkschrift ist. Jene Ausführung schließt sich den hier widerlegten Grüuden an und bringt nur beiläufig eigene von ihnen verschir-dene bei, E

selbs als ein Organ der Regterungen nur die R Li i sondern deren Inhaber die

jenige Organ

f

folchen, deren Inhaberin nicht sle war, Regierungen waren. : :

Wenn sie die ihr übertragene Ausübung von Nehken wiederam anderen Hánden zur Ausubung übertrug, so gab hle Alles weg, eden i was sie selbst besaß, und gab si even damit redit Und! Jar S GRE H DLY, es werde unerschütterlich an dem Grundsabe selbst auf. Eine rechtliche Existenz Jnhaberin jener Rechte be festgehalten, daß das Bestehen des deutschen Bundes ohne eine Ver-= hielt sle nicht, eben weil jene Rechte 10! der Mandatarin, | fassung und ohne ein gemeinsames Organ nicht denkbar sei, Hier- sondern den Regierungen, den Mandanten, zustanden. Benn die | nach müsse man es aber zugleich als eine Pflicht aller Genossen Ausübung des provisorischen Verwaltens aufhörte, gingen die Rechte dieses als unauflöslich erklärten Vereines betrachten, die vertrags=

1 a 114 1

selbst freilich nicht unter, fie fielen allerdings zurü, aber nicht an | mäßig eingeführte Verfassung jo lange anzuerkennen und zu beob- Endlich ein fruher beauftragtes Organ, sondern an die Mandanten, die | achten, bis auf gesetzlichem Wege cine neue zu Stande gekommen 3) In den Anlagen der Note vom 16ten d. M. D von einer dritten Seite die Behauptung aufgesteilt : als D

Regierungen. Lies i denn auch nah dem Zurucktreten des sein werde, und nicht minder dafür Sorge zu tragen, daß der Bund Reichsverwesers der Fall gewesen, und die Regierungen haben sich | eines rechtmäßigen Central-Organs nicht entbehre. Ohne die Er anderweit über ein neues Bundes-Organ geeinigt. Sollte aber die | füllung dieser beiden unerläßlichen Bedingungen der Existenz des Meinung die fein, welcher dann freilih der genauere Ausdruck | Bundes sei auch eine Anerkennung der Gültigkeit der BundDesver- fehlte die Bundes Versammlung sei das dauernde Organ für die |

Ausübung von Bundesrechten, sie habe nur provisorisch diese Aus- nit denkbar, da die Bundesverfassung den Inbegriff dieser Rechte übung übertragen, und diese müßte nah dem Erlöschen des Provi- |

soriums an sie zurüfallen, so wäre dabei übersehen, daß die Bun-

Erfüllung der anderen nur durch Das verfassungsmäßige Organ Thátigkeit für

l des - Versammlung für sich gar nichts übertragen hat und nichts | des Willens und Handelns der Gesammtheit gesichert zu werden | im Angesicht der | el L | | ihren eigenen Worten übereinstimmenden unzweideutigen

vermöge. (

übertragen konnte, sondern daß die Uebertragung, wie der Sache, Schon der Vordersaß dieser Ausführung,

so auch den Worten nah,

Namens der Regierungen“ stattfand, daß das Bestehen

des deutschen Bundes ohne ein gemeinsames Organ seines Willens

Die Geschichte 11

| und daß nah dem Erlöschen eines Provisoriums nicht de1 Bundes | Versammlung ohne Weiteres die Wiederaufnahme der Befugnisse, | und Handelns nicht denkbar sei, ist unrichtig. ) sondern den Regierungen, welche einstimmig ihr die Geschäfte ab- | verlegt ihn. Der deutsche Bund hat vom Juni 1815 bis zum aenommen haben, die freie, durch feine Majorität zu bindende Ent | Herbst 1816 bestanden ohne eine Bundes-Versammlung, ohne ein \chließung zusteht, ob sie jene Geschäfte einer Bundes-Versammlung | gemeinsames Organ seines Rillens und Handelns. Oesterreich hat wieder übertragen wollen oder nicht. | wie alle übrigen Regierungen in diejer ganzen Zeit die Gültigkeit Mit diesem Sah sinkt die ganze Argumentation zusammen. | der Bundes Verträge und der aus ißncn hervorgegangenen Rechte Wenn nun noch behauptet wird, der Bundes - Versammlung sei | und Pflichten anerfannt. Die Behauptung, daß ohne Bundes= auch wáhrend des Provisoriums die ganze legislatorishe Wirksam- | Organ die Existenz des Bundes und die Anerkennung der Bundes- feit geblieben, so kann man mit Recht fragen, wo denn die Bun | Verträge undenfbar sei, erweist si also, da der Bund unter Aner des - Versammlung gewesen, welche sie hätte üben follen? Als | kennung der Bundes-Veiträge schr geraume Zeit hindurch ohne Grund, daß sie sie nicht geübt, werden tin Der bestrittenen Ausfüh- | Bundes-Organ wirklich existirt hat, thatsächlih als nihtig. Es rung die Uebergriffe de1 National - Versammlung bezeichnet, aber darf hiernah nicht erst auf die zweite Hälfte des Jahres 1849 wenn eine Bundes - Versammlung überall noch cxistent gewesen | hingewiesen werden, in welcher der Bund gleichfalls ohne gemein- wäre, \o hätten gerade diese Uebergrisse Grund einex Wirksamkeit | samcs Organ war. werden müssen. Für die legislatorische Thätigkeit fehlte es in jener | daß der deutsche Bund ohne Verfassung undenkbar sei, ist unrichtig. Zeit an einem geseßlichen Drgan, wie es au beute noch daran | Die Bestimmungen der Bundesakte zerfallen, wie die Königliche reblt. Es is aber nicht s{lüssig, daraus, daß für cinen Theil der | Regierung darauf mehrfach hingewiesen hat, in folche, welche ledig Thätigkeit eines untergegangenen Organs ein anderweites nicht bc ]

tes gewcsen sei

lich vblfkerrechtlicher Beschaffenheit |

stellt worden, folgern zu wollen, daß jener Untergang selbst nicht | ren Rerlzältnisse des Vundes und seine Organisation betreffen. stattgefunden habe, wenn er jon) u veifellzast it. Dies aber i}st | Nur die leßteren Bestimmungen sind erloshen und durch neue zu | der Reichsverweser d er, wenn, wie in der obigen Darstellung, der Beschluß vom 12ten | ersezen. Die Auflösung des Bundes în den völkerrechtlichen Be-

ziehungen, welche er für die zu demselben gehörigen Staaten ordnet, folgt in keiner Weise aus dem Untergang der Verfassung und müßte zur Begründung Der beweisloscn Behauptung, ohne Ver fassung sei dcr deutsche Bund nicht denkbar, allererst nachgewiesen werden. Das Fallen des Vordersaßes nimmt der ganzen Argumentation Wäre er aber auch richtig, 10 würde es doch cin

Juli 1848 in seinem ganzen geschichtlichen Zusammenhange betra(- tet wird.

Ein anderer Gruifd wird in Der bestrittenen Ausführung noch dem s. 3 der Convention vom 30. September v. J. entnommen. Er lautet :

„Während des Interims bleibt die deutsche Verfassungs

Angeiegenheit der freien Vereinbarung der einzelnen Staaten überlassen. Dasselbe gilt von den na Art. V1. | die ursprünglich vertragsmáßige Verfassung #0 lange anzuerkennen, der Bundes=-Afte dem Plenum der Bundes Versammlung | bis eine neue zu Stande gekommen sei. Wenn die Verfassung ganz zugewiesenen Angelegenheiten.“ | oder theilweise mit dem Willen Aller aufgehoben worden oder er- loschen is, \o folgt aus der behaupteten gänzlichen Unzulüässigkeit cines solhen Zustandes nur, daß die Bundesgenossen si über Neu- gestaltung ; verpflichtet sind. Dieser Pflicht is die Königliche Regierung zu

werden sollte.

die Unterlage.

Hieraus soll folgen, daß, weil diee 1ur während des Fnterims gelte, nach Ablauf der für dasselbe geordneten Zeitfrist nothwendig das Gegentheil eintreten müsse, Wollte man den Schluß e con trario zulassen, so würde er nit, wie willfkürlich vorausgeseßt

_

wird, die Rückkehr in den alten Bundes -= L rganiómus als Resul

t p

oder Ergänzung \o s{leunig als mögli zu vereinigen

übergehenden C

Sah überhaupt eine jein , Denn, würde angenommen, ganze Argument keinen bewiesen werden sollte; das zu beweisende würde sich vo Nun ist aber in der That nicht abzusehen, we ledigten Gewalten unker Den verschiedenen untergegangenen deut- {hen Verfassungs-Organen gerade auf die Bundesversammlung zu ollen; bei dem cinen dieser untergegangenen Organe sind den Bedingungen so wenig vorhanden, als bei behaupten,

die rechtlich zwingen

Gewalten Provisorium, au Den übergehen,

Versammlung die übertragen, habe es eines bestimmten Vorbehalts úber D

| der Gewalten an sie, wenn das Provisorium inen träge und der aus ihnen hervorgegangenen Rechte und Pflichten | führe, uicht bedurft, dieser Vorbehalt habe sih von selbst

und Pflichten feststelle und die Geltendmachung der einen, wie die | menhang erinnert werden; weun | beendet erklärte, 0 gab das,

Mit demselben Rechte wäre zu

müßten an das nächst v Reichsverweser, oder

Ausübung ihrer Befugnisse dem Rei

zu seinem

Bedeutung haben, so kann es nur unter der die Bundesversammlung bestehe an si nicht sie bestehe noch, so hátte das Sinn, es wäre nicht abzusehen, was damit

n selbst ver

shalb die er-

prangegan-

an das-

weldes die längste destnitive Dauer 1n Deutschland gehabt hat, der gegenuber alles Nachfolgende den vo1 harakter trägt, an Kaiser und Reich. fürlicen Schlüssen ist nicht weiter zu gelangen. Aus lássigkeit einer Unterbrehung jener Gewalten folgt nur die Noth wendigkeit und die Pflicht, sih über einen neuen für die Zukunft {leunig zu vereinigen, feinesweges gung einzelner Bundesglieder, die anderen zu zwingen, jenen untergegangenen Organismus als noch geltend anzuerkennen

Mit fo will

der Unzu

Träger derselben trie Berechti

OIejen ode!

findet i

ie BunDes chsverwese! en Rückfall Ziele nicht verstanden

Es darf hier nur an den oben entwickelten geschichtlichen Zusam die Bundes-Versammlung 1hre was unmittelbar vorher

- Nation geschehen war, dieser Erklärung cinen mit

reichs und Preußens übergeben worden | Erlöschen des Interims auch nur an die Bundes-Versam rückgegeben wcrden könne. rechtlich nothwendig. {hon oben in anderer Beziehung hervorgehoben worden, thum, als ob die Bundes-Versammlung die

mit Zustimmung Aber auch der andere Theil diescs Vordersabßes, er erhalten, der L xe: seiner Zeit die iberkommenen Rechte und Pflichten dem übergeben haben, mende Wille aller Regierungen sich vereinigt. Das L ind, und solche, welche die inne- ist, rechtlich betrachtet, das Nebensächlicbe ; einstimmende Wille aller Regierungen. ; as Amt übernahm, nicht gefrhlt, als es in Hände der Bundes Central-Kommission überging, und es ware folgenschwerer Rechtsbrucb, wenn es chne den überein NRillen aller Regierungen an ein anderes Organ, es sei dies nu ein neues oder

| | | Jn dem Vorste des-Versammlung nit blos augenfälliger Fehls{luß sein, daraus die Pflicht herleiten zu wollen, gehört hat, zu bestehen, und daß Î |

selbst verstanden, | lich erklärt werden mußte. Cine andere von derselben mende Behauptung geht dahin, daß, weil ter Neichsvi provisorisce Gewalt von der Bundes Versammlung erhalten, dics Gewalt, wenngleih sie von ihm nur an Bevollmächtigte Dester ei, gegenwärtig nach dem

Schon hierzu -sei ihre Wieder Es waltet hierbei derjelbe Jrithur

Sinn, dem

gegenüber fein Vorbehalt, keine stillschwcigende Reservation sich von ondern jede beabsichtig!le Einschränkung Seite kom-

ausdrudt-

rwer Die

mlung zU- ‘herstellung n v0, Del DeV 2oTt

Trágerin eigenen Red

Namens der Regierungen übergab sie, lediglich

als ein Organ, die ihr anvertraute Gewalt dem Reich der Regierungen bc rgab der Reichsverweser, wd Zundes-Central-Kommission, und dieje wird

SVerWwejer

Organ zu

über welches für diescu Zweck der übereinstim

vefentlich ist Gt hat nit d

ein willkürlich wieder hervorgerufenes,

rung hat das Recht, an die übrigen den Antrag zu rx darüber zu erklären, ob sie in die Wiederherstellung will Keine aber hat das Recht, eine Bundes-Versammlung auszuschre! | bêèn; und wenn dies geschehen, und wenn es mehr sen | der Versuch, die Meinung der Bundesgenossen über ih | mung oder Verweigerung zu erforschen, wenn De aller Zeit eingedenk gewesen und hat danach gehandelt, Die Schuld | Ausschreibung Die Anwendung von erloshenen Zwangs I Ï |

rgan elb} der ube!

efehlt, stimmenden

übertragen

henden ist der Nahweis geführt, daß die Bun thatsächlich, sondern auch rechtlich au} die Einwendungen sämmtlich un haltbar sind, welche dagegen erhoben worden. Jede Bundes-Regie

ichten, 1ch

igen woll

1 follte als

re aJujstun

unberechtigte

vorfchrifte!

N. G. Nr: 61 à 200 Thlr. Kleinert zu Camenz. 11. Cujan O. S Nr. 83 à 100 Thle,

verbüßung entzogen, Sein Aufenthaltsort ist nicht zu - (xtrahent+ Haushälter ermitteln, und werden deshalb sämmtliche Civil- und

Militair-Behörden ergebenst ersucht, auf den Sh warz

Coaks à 72 Preußische S chefel, von de-

Exrtrahent s _s, nen 60 Last als Probe noch im Lause

T Cal L a und

[325

Auf die Jusolvenz-Anzeige Wilhelm Ferdinand?s unk

Karl Julius Eduard's Gebrüdern Schmidt,

der Besiger

tat geben. Der Schlup e contrario erweist sich aber als unstat! mangelnder Einigung trifft sie nicht, folgen sollte: so würde Dies, so fern au die Voraus)eßung haft, denn er würde dahin gehen, daß die Verfassungs Angelegeu=- | Beiläufig wird in der bestrittenen Ausführung ohne weitere | ein Bruch des Bundes Rechtes srin, welche dieses felbst in sen heit nach dem Ende des Juterims nit weiter der freien Vercin- | Begründung bemerkt: die den Provisorien anvertrauten Gewalten | ganzen Umfange in Frage stellen mußte, barung úberlassen sein solle, während grundgeseßlich keine Ber- | müßten nach Erledigung der ersteren an das beständige verfassungs- | Berlin, den 25, August 1850. fassungs - Veränderung ohne allseitige freie Zustimmung zu irgend | mäßige Organ, die Bundesversammlung, zurüdfallen, da die Aus- | E einer Zeit stattfinden darf. Der klare Sinn jenes Sabes hat eine | übung jener Gewalten nit unterbrochen werden dürfe, Soll der | §4 s Îs s di | E Hins-Coupons honorirt, vielmehr den Exirahenten die demnächst ergehende Prätlusiv-Erkenutn!y Lame nul O ind fo: e Der Gesammtschaden nch! S { inn na un (en. des Aufgebots an die Stelle der also amortijirten neue immer werden abgewiesen und ausge|chlo}eu werden, ichtlicb, À 2 Du Pfandbriefe werden ausgefertigt und ausgereicht werden, Bergen, den 8, Juli 1850, y Potsdam, den C eptember 1890, [514] ed V Le | Berzeichniß der aufgebotenen Pfandbriefe, Königl. Krcisgericht, 1. Abtheilung. Da Otreftrorii Der wegen Beschädigung sremden Eigenthums aus | 1. Sdwarzwaltau S. J. Nr. 290 à 50 Thlr., Bul- Ddebrecht. Mb Muthwillen zur Untersuchung gezogene und zu einer | lendorf G. §. Nr, 7 à 300 Thlr,, Beneschau O. S. Nr. C —— C achtundvierzigstündigen (Gefängnißstrafe verurtheilte Mül- | 904 à 4100 Thlr., Herrsh. Goschüy B. B. Nr, 125 à [513] A T L ( | Nüchste Absahrt des Dampfschifls „Düna" lergesell Carl Eduard Schwarz hat sich der Straf- 300 Thlr., Nisgawe L. W. Nr. 9 à 100 Thlr., Ujest L \ » 0D nl. ] | uus Stettin am 8. September | Die Lieferung von 970 Stettiner Last | D. Witte, Agent in Stettin | l | |

Acht zu haben, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und das Königliche Vormundschaftsgericht hierselbst. d EWld dieses Jahres, die übrigen in der Zeik an unseren Gesängniß-Jnspektor abzuliefern, 111. Neuhof und Zugehör § J. Nr. 20 à 500 Thlr, L 248 vom 4, Mai bis 1, November 1851 Extrahent: Fleischermeister Bergmann hierselbst. | J C franco auf dem User der Netze bei Bahn-

Bütow, den 10. August 1850, Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung,

Der Polizei - Richter,

| hof Kreuz unweit Filehne resp, auf dem User der Brahe | bei Bahnhof Bromberg abzuliefern sind, soll im Wege | der öffentlichen Submission

den 16, September c., Mittags T O, verdungen werden.

Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift +

Breslau, am 27. Juni 1850. Schlesische General - Landschafts - Direction.

Stan aleme nl | Der Müllergesell Carl Eduard Schwarz is aus | [335] Nothwendiger Verkauf. | Pickuken bei Königsberg in Pr, gebürtig, 27 Jahr alt, | Das Nültergut Wielichowo im Kreise Kosten, abge- evangelisch, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat graue Augen, dun- | hägt auf 143,223 Thlr, 19 Sgr, 4 Pf. ufolge der | fer i er A1 f

telbraunes Haar, s{hwarzen Bart, mittelmäßigen Mund, | nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Regi- | „Lieferung von Coafs für die Ostbahn vollständige Zähne, stumpfes Kinn, gesunde Gesichts- | stratur einzusehenden Taxe, soll S | der unterzeichneten Direction portofrei einzureichen, und farbe und is miitler Statur, i | am 21. Dezember 1850, Vorm. 10 Uhr, | sollen inl deren Central-Büreau in Gegenwart der etwa an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. | erscheinenden Submittenten in jenem Termine eröffnet Kosten, den 10, Februar 1850, | werden, Die Lieferungs-Bedingungen werden auf porto-

Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1 friie Gesuche von hier aus mitgetheilt, . | Bromberg, den 27. August 1890.

E I Co ftal-La d n 19; | ent der unten benannten Extrahenten werden | achstehend verzeichneten Schlesischen Pfandbriefe | L iche Directi er Ostb mee der gänzlichen Amortisation derselben nach | [443] V a O | Königliche Direction der stbahn, Tit pit 2 N AEe en „Berihtae Ordnung Th. 41, | Alle, welhe an das von dem Gutsbesiger J, E. Tiedt | + 91, §S§. 126, 4127. hiermit vffentlich aufgeboten | unterm 6, Juni c. an den Gutsbesißer Eduarv v F : % V + ? wb À g | unte A i Hulsbesiy uard von g P ¿5 her Mea dect N ree Me i Gen i pee da- | Schulz verkaufte, auf Rügen im Kirchspiele Gingst be- | Berlin- otsdam Magdebur gel Zindermine Weis n Ansprüchen daran bis zum | legene Gut Lüsseviy c. p. nebst Saaten, Ackerarbeiten B S. e ven 3. Se ie A S0, ee aber in dem auf | und Juvoentarien aus irgend einem Rechtsgrunde An- | is Eisenbahn. i: anberaumten Termine 6 iata. Kase, 11 Uhr, sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden | Den heute sechs Uhr Morgens von Berlin abgegan- selbs si zu melden, wivrigenfalid ÉR A: Diandbetise | auf den Antrag des Verkäufers hierdurch aufgefordert | genen Güterzug hat der Unfall betroffen , daß er durch durch richterlichen Spruch gänzli f E : gänzlich amortisirt, in den | | Landschafts - Registern und den H nbi ad | löscht, und wenn Telbide Piecen ern ge- (am 2 oder am 23. September oder 14, Ofkf- | Vorschein kommen sollten, dennoch weder vurch Zah- | tober v. J., Morgens 10 Uhr,

( : vor dem hiesigen Königli i 4 lung an Kapital oder Zinsen, noch vucch Ausreichung | atel n eun Del U Vak de did ,

falsche Stellung einer Ausweiche auf einen in Repara- tur befindlichen Strang geleitet yund die Maschine bei geringer Geschwindigkeit aus dem Geleise gegangen is, Es sind deshalb auch weder Personen verleßt, noch hat die Maschine und die Bahn erheblich gelitten; da nur zwei Güterwagen im Holzwerke und wenige Colli stark

und vorgeladen , solche Ansprüche in einem der nachste- henden Termine, als ;

S rem

der hiesigen Papiermühle, isst von uns zu deren Vermö-

gen der Konkurs-Prozeß eröffnet worden, ut

1d es ergeht

daher an alle bekannte und unbekannte Gläubiger der-

selben hiermit die Vorladung, in dem auf den 25. Oftober 1850 anberaumten Liquidations - Termine zu re Zeit an allhiesiger Gerichtsstelle in Perso! hinlänglich legitimirte Bevollmächtigte zu er

chter frühe! 1 oder durch scheinen unt

ihre Forderungen, bei Verlust derselben und der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinjezung

in den vorigen Siand, gehörig anzumelden

und zu be-

scheinigen , zugleich gütliche Unterhandlung zu pslegen und, wo möglich, einen Vergleich zu treffen, wobei

diejenigen, welche sich eniweder ga nich

deutli erklären, für in die Beschlüsse de

t oder nicht x Mehrzah!

einwilligend werden geachtet werden, bei fruchtlosem Er- folge eines Vergleichs aber mit dem bestellten Rechts-

vertreter rechtlih zu verfahren, hiernächst den 25, November 1850 der Publication eines Präklusiv-Bescheides, ven 7. Dezember 1850 der Jurotulation der Akten und den 31, Dezember 1850

der Publication eines Locations-Bescheides

gewärtig zu

sein, Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur An

nahme künftiger Ausfertigungen gehörig legitimirte Be-

vollmächtigte in der Nähe hiesigen Orts, zu bestellen, Nedashüy bei Baußen, am 27. Mai 1850.

Die Gerichie allda und Ehrig 1.,

G,-V,

Das Abonnement beträgt 2 Rtblr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. - 4 Jahr. 8 Ktblr 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis -Erhdhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mis 25 Sgr. berechnet

Amtlicher Theil,

Deuts cGlano.

Preußen. Berlin. Verordnungen des General - Post Vesterreich. Wien, Abreise der Erzherzoge Karl und i 5 ¡C (4 T4

Reise des Königs von Griechenland, Bayern. München. Bagrisches Beok München-Salzburger Eisenbahn. Kapitalrenten- und Cinkommensteuer. ck achsen. Dresden, Kammer-Verhandlungen 1. Kan 5 gung in Bezug auf die sächsischen Finanz Zustände. Hessen. K as\el, Außerordentliche Siyung der Stände. ) betreffend die Auflösung der Versammlung. Ankunft der Hen Hassenpflug und von Dörnberg. i S Schleswig-Holstein. Rendsburg, Ansprache an die Avan Tillisch hebt Verordnungen der „sogenannten chen

e00rp3

- omm

provisorischen

N auf, Le Einberufung des Landtags. Mi ‘cklenburg-Schwerin, Schwerin. General Wrangel ch o - . ra f C4

Sachjen K oburg Gotha. Gotha. Die Vertagung des Landtags Besteuerung des Privat-Vermögens des Herzogs

Schaumburg - Lippe. Bückeburg. Geh. Kabinets-Rath

Frankfurt. Frankfurt a. M, VBermischtes F E : Bundedraths3 (Hraf bhambort nat D

Frankreich. Paris, Minister

des Cnzbiichoss von

Hie Beneralrathe« 4 I Paris, Bermisch!es (Qr Gh è om 5 è Großbritanien und “Jrland. Londo lufenthalt de , L 19 5 44 ( De

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(Birginic (lle, Ra

ZBissenschaft und Kunft. Di Mlle, Rachel ¿ Virgini

orfen- und

Handels-Nachrichten.

Amtlicher Theil.

König haben Allergnädigst geruht

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em des Direktors des Kaiserlich russischen PVujeums Eremitage, De. Köhne zu St. Petersburg, den Rothen Adler- rden dritter Klasse; dem Großherzoglich badenschen Ober - Arzt j tnfanterie-Bataillon, Dc. Beck, den Nothen Adler-Q rden

vi C lasse; dem fatlholischen Schullehrer Pantke zu Henners orf, im Negt irk Breslau, und dem dei der Regierung 1 Magdeburg llten Kanzleidiener Pabst, das Allgemeine { " 1 M aur it 7 T 4 3 anat Y j n3zctcen | vie dem /aurcil A P6 angen im Kreise Elberfeld die Rettungs-Medaille am Bande zu [eil j Qeindor| l P 2 ini 1( Kour aumg 1 un 3 (0 cimen N erun ( rel T i von Grâfe zum 18-Y Kollegiums unld eri) M 1 erungs Nath unld CLC ) toriums der Provinz Brandenburg n rigen véllationsgcrihts-Rath F ter zu Stel cchts zu Hall u! zu ichts-Räthen 1 Dtaei t H y c Ô j endli Etn nl ch ! Rosenberg und Plattn {c 1]. zu Kreisgerichts-Rathyen: l i eaten ent Veo Appellationsger1ch1 Konigsberg: die Kreisrichter Falk zu VDsterode La U henstein, Georg Fri drich N Rastenb1 egers zu Königs g u Mehl} l zu Wartenburg On Lde ¿U Ronig PYottien zu Wehlau, Karl Hahn zu Guttstadt drich Theodor Neumann zu Zinten, Steine andsberg, GOasbec zu (Herdauen, Weihßenmüll« 1 Mehblauken, Otto Eduard Joseph Hieronymus hn zu Heiligenbeil, von der Or oben zu Seeburg chcinert zu Tapiau Z5pringer zu Ortelsburg und chel zu Mohrungen ; i WEN Ui n CT Mpbpellia ( dts u L l (1 l M rier mi u Marienburg Bieb( i Bandsburg on Wertbern zu cktrasbura, Meyel zu chlod tiedel zu Karthaus, von Bismark zu uenb Thiele zu Strasburg, Baumann zu Tuchel velke zu Z ( von Nycz zu Riesenburg Groly zu Löbau, Sponholz zu O Aen D zu Pr. Stargardt, O ba zu Strasburg, Wollen

Wolff zu Marienwerder ; Mppellationsgerihts zu

\cchläger zu Kulm und D in Devartementr d Ne Ur g: die Kreisrichter Paulini zu zu Norkitten, Goldapp, Rappuhn zu Nikolaiken, Behrendt zu Bialla, Kaphahn zu Jn- sterburg, Kraceck zu When, Renh zu Tilsit und Dulï zu Goldapp : 4) im Departement ves Appellationsgerichts zu Glogau: die Kreisrichter Skall ey zu Mefserôdor],

Johannisburg, Lindenau Be U

S 7, Wunsch zu Sagan, Mebke und Borchmaun daselbst, Greulich zu Bunzlau, Göbel daselbst, Keßler zu Karolath,

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Berlin, Donuerfstag deu 5, Septe

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Die Zahlung der fälligen Zinsen ersolgt halbjährlih vom Oktober jeden Jahres ab, nicht allein vet der

¿ Avril Uno li Staatsscchulden-Tilgungskasse (Taubenstraße Nr. 30) 1n den Wochen tagen, mit Ausnahme der bis 1 Uhr Vormittags, sondern auch in den ftober (

N 44 4 Monaten April,

h N » 0 t t 7 P 10 1 4 m 4 + - und November bet den NRegierungê@-Haupt=-Kre1ls-

deren Spezial-Kassen. Außerdem können auch die fälligen

Zinscoupons auf

Königlichen Kassen schuldigen Steuern und sonstigen Páächte, Gefälle und Domainen Beräaußerungs oder Abl unq gege ben werden

Gelder statt baaren Geldes in Wer mehrere Zinscoupons realisiren wi1ll

Jeordncten und genau ufgercchneten Bei

‘inem nach den Beträgen 9 nisse d betreffenden Kasse ubergeben L in 0), August 1850 au O U n eV Yan 1 (NTantrr1 rIaad n j J ( M C1 - {3 Staat@= t Bernfst l 4 1 if l nN ] f 29

dr 2 lat, 2 icytamtllichi Deutfechland. L, Spl. cke. Malestät der Geheimen Medizinalrath, Profe} [)

St, Annen-Vrîien zw

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Departements

enthält die V Sammlung und der Regierungs-Amtsb

betreffend das bayerische Porto für Fahrpost -Sendunge1 en dem östlichen preußischen Post - Bezirke und der bayerl|cch)er pfalz; desgleichen betre} Personengeld su 1l n Bocfpläßen bei Personenpo} desgleichen betressen D lung solcher Briefe, welche auf Eisenbahn Ri i ohne Spedi Büreau Den Eisenbaln-Post-Conducteuren auf Unterwe( tatio1 einzeln zur Beförderung übergeben werden

Hesterreich. Wien, 2. Sept. (Lloyd.) Die Brüder E N 4 ù y § d b v « Sr. Maz1estat d Kaisers, Ihre Kaiserliche Hoheiten die Srzhcrzog(

Karl und Ferdinand, haben gestern früh in Begleitung des Feld marschall-Lieutenants Fürsten Jablonowski, zweter Flügel-Adjutan ten, des Archivars Dr, Kaltenbäck, rofessor Geiger und etnes Leib Arztes die Reise nah dem Orient angetreten. .

In der Nacht vom 29, August um 12 Uhr reiste Se. Majestät König Otto von Griechenland von Salzburg wiede ab; das nächste Reiseziel is Hohenshwangau. Der König besuchte in Begleitung Jhrer Majestät der Kaiserin Mutter seiner Tante, das Lustshloß Mirabell , wo er mit si{htlichem Interesse in jenem Zimmer ver- weilte, in dem er geboren wurde. Eben so begaben sich die hohen Herrschaften in den dortigen s{chönen Dom, wo sie das fostbare Tauf- zeug und die Taufferze, welche bei des Königs Otto Taufe ge braucht wurden, in Augenschein nahmen. :

drei leßten Tage jeden Monats, von 9

uslandes nehmen Bestellung auf Blatt an, für Berlin die

n des Preuß. Staats-

nzeigers

Bayeru. Mund 0, Aug. (A. Ztg.) Einer Aller

¡sten Bestimmung Staats-Ministerium des Krieges vom cirig 2 l vier Bataillone Jnfanterie, vier Schwadrone1 Fbhevauxlegers, eine halbe Batterie Fuß=- und eine l [rtillerie sofort Marschbefehl nach Aschaf- [e sollen in dessen Nähe sich konzentriren. Das erhielt General-Major Graf Guiot du Ponteil

v dem hiesigen Gencralquartiermeisterstabe beigegeben wurde.

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121 Bayerisches Beobachtungs=

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siebente und funfzehnte Jnfanterie-Re- ne wie das zweite und dritte

e halbe Batterie dazu ab. Weitere Trup= ilungen des zweiten Armee - Corps haben zu gleichem Besch! l haft erhalten. Die beur-= terskflassen des ersten Armee- zum Herbst - Exerzieren einzu- Mangel an Raum in den hie f dem sogenannten Ober=-

vern und Oesterreich, wie für den ( Verkehr gleih wichtigen Miün= ahn werden eifrigst betrieben. Eine Anzahl i mit Absteckung der Linie beschäftigt, Die Linie vom hiesigen Bahnhof an an die Gränze von Rosenheim in einer Länge von eiwa 16 abgesteckt; sie überschreitet zwischen Hessellohe chweige die Isar, berührt Holzkirchen und zieht sich n en Teufelsgraben nah Aibling hin und Rosenheim u. Man versichert, daß der Brückenbau über die Jfar schon die

fen Winter in Angriff genommen werden soll. Auf der anderen ckiite is auf ósterreichischem Gebiete, wo auch der Erzherzog Jo

hann mit dem Kaiserlichen Handels=Ministerium das lebhafteste In= teresse für Durchsührung der großen Verbindungsbahn zwischen Der Nordsee und dem Adriatischen Meere bethätigt, die Brucck=-Salzbur- ger Bahn bereits bis Hüttau im falzburgischen und bis Gröbening in Steyermark abgesteckt, und bis Ende dieses Jahres rechnet man mit dem Abstecken der ganzen Linie zwischen Bru ira fertig zu seit.

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E u rifte mit Angabe de1 rch Maueranschlag zur allgemeinen Kenntniß gebracht w

Sacbfeu. Dresden. 2. Se (D, F.) Die ck ha h dad | Z L Dec H 2. Sept. (D. T5.) Die heutige Sißung der ti ammer 1wurde : fenbe DE Z ministers B e A, E in Anw jenheit Des Gtaatsminijters Behr Ftontglichen Kommissare Geheimer Rath

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1016 ; Wehner Tinanzyrat S : G ch ae1iD s nanz a L Kühne mit dem Verlesen und der Genehmi I fi Hor "4 t ck 21 ès 1 E Det leßten Sißung nach 10 Uhr eröffnet. minister Behr ergriff zu folgender Erklärung das Wort:

rr Präsident rbitte mir das Wort, um eine Erklä- n, die a nit ‘liegenden Gegenstande nem entfernte Doch gewissen Zusammen d n 9 i Di lleberzeugung durhdrun N ( ins hier mit Artikeln niht zu befassen ha Q G von de nd, daß sie Besorgniß erre Y e nach nen, wenn se R C (N l y l { î nad q U acaen (d )( VCI f ien l L E l k ' ot l y T 4 { i tien N U n nachgesuchten udt ich d ì 161 eitun ( weid us F l ) u \ ( bel ch et Ia Ben i! ( brit i Y n M mth 1 CD Hal El lell ( nl L1( P auf ati l | 11 llenthal ( en ( ch ein cl arun UQ( 1 ) 1 aeni 10 nl { j llen 1 4 (i ( t V) | y n No m { i Li nod n SLLGLIEU Ei Ch Il a ON( i O l I ne n mächtigt wa ti sie 1m ein U il Ven U \ arau] l n O N daß bei vers ffu [el De (i inst S ri eschehen seien und daß man unlken ausdriüdcklicher Hinweisung auf die Zweifelhastigkeil verfassungsmäßigen Garanticen allent

rt erhalten habe. Hiermit ware eig

a iger lich De digt Jch bin aber gegenuber dies nicht ndeten Umständen in der glücklichen Yage gewejen gerad egengesezt verfahren zu können. Während man Umständ( als wahr anführt , die gleihwohl nicht begründet sind, habe ich (is jet keine Veranlassung genommen, über entgegenge)eßkc

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Thatsachen zu sprechen, welche begründet sind. Ver \ächsishen Re gierung sind nämlich, ohne daß bis jeßt der Gegenstand in den Kammern verhandelt worden, mithin che sie noch selbst im Stande gewesen i}, ein Programm über die Anleihe aufzustellen, denno fo wohl vom Inlande, als auch vom Auslande, namentlich von einem