en gestaltet werden ? ie Bekenntnißlosigkeit, we Was nun seitdem geschehen ist und ge Idee eines evan; wir bei Ter stuttgarter
abzulegen geaen
mmlung erfah tige Fragen zur
halten des Ch
deutschen evan
Kongreß Jur
634 Württemberger (die die Gottesd pitalkirche genommen, die i jener Zeit 114.
Festgäste war ih ern, beide Krummacher,
-Hollweg, Hengstenberg, Ebrard, Graf Schlippenb ach, raus; andere werden nockch erwartet. Güßlaff wird nachNach richten aus Wien am 410. September in Ulm eintreffen, dort cinen Vor trag halten und sogleich hierherrei gewähren freien Eingang zu den hiesigen öffentlichen Anstalte: mlungen; auch wird mit denselben ein gedruckter Wegweiser zu [nstc Vereinen Stuttgarts, welche in den Vereich der nneren Mission gehören, ausgetheil D} müdt, während die inneren Räume n Gebäudes einen allseitig würdigen Eindruck hervorbringen. hor nimmt zur Abhaltung des ? ; * dieser prangt das so eben erst eingeseßte \ Hospitalkirche , ie s{warzrothe die Rednerbühne
Heute Abend
Die Legitimations -
Das Aeußere de1
_ratoriums eine
württembergi|che welche zu den Ver» die Festgäste 1m 3 Museums (Sil Ausschusses statisin-
rf rf
(1 Neu, SUaas u Gericht siben der Präsident und Der Präsideut,
—— 2
Gerichtshofes, In der Anklage} Versammlung gegen den provisorischen uswärtigen Angelegenheiten, S ist zur Vexkündigung des Der Beklagte [nkläger, Präsident ) ilagte, Fr ei-
(0D
außerordentlichen Landes
Departements
ahrt auf heute
Stellvertreter, Fezer, so wie der i Präsident verliest hierauf folgendes Anklagejache
Versammlung
C Ministeriums gelegenheiten, j durch Unterzeichnung des B Staatsregierung ichtung einer neuen provisorischen Centralge- münchener Uebereinkunft vom Februar 1850. über die Grundzüge einer neuen deutschen Ve1 fassung erkennt, nah Anhörung der Parteien, der Stagatsgerichtsho} Jn Erwägung, daß 1) der im Jahre 1815 gegründete deutsche Bund, wie thatsächlich, so auch rechtlich noch besteht, da die Beschlüsse der Bundes - Versammlung vom 30, März und 7. zahl und Einberufung einer deutschen Volksvertretung 3ereinbarung einer neuen deutschen Verfassung zwi so wie die Beschlüsse der National Versammlung vom 28. Juni 1848 und die Beschlüsse der Bundes- ( 12, Juli 1848 über Einseßung einer proviso- rischen Centralgewalt bis zur Ausführung des Verfassungswer i Bundes auf festeren natio-
deutschen Bundes und zu
zum Zwet der {hen Regierungen und Volk,
Versammlung
Gestaltung
Grundlagen vorzeitig auflösen wollten ; nothwendig auch die verfassungsmäßig aus und Pflichten der deutschen Regierungen fortdauern, fo lange
weit sie nicht durch andere Bestimmungen rechtsgültig ge 3) unter jene Rechte und Pflichten selbstver / Bunde ein Organ des gemeinschastlihen Wol Handelns mit der für Erreichung der Bundeszwecke nach nothwendigen Vollmacht zu geben und die von assungsmáäßigen Beschlüsse zu befol g. 3 der württembergishen Ver scher in leßterer Beziehung und den Beschlüssen der Bundes deutshen Bundes, über über allgemeine
mit dem deutschen Bund von ihm erwachsenen
Fnnen und Außen diesem Organ ausgehenden verf 1) mithin auch der rfunde noch gelten müsse, we orsorge getroffen, damaligen Organs des verfassungsmäßige Verhältnisse Deutschlands oder Staatsbürger {hon dur die Verkündigung allein ohne Einwilligung der Stände rechtsverbindliche t als im Jahre 1849 der Reichsverweser die vom 28. Juni und 12. Juli
fassungs- U
Versammlung, des Verhältn1\se
liehen habe; ihm durch die oben erwähnten Beschlüsse 1848 an die Stelle der bisherigen Bundes - Versammlung proviso- ris verliehene Centralgewalt nah Auflösung der National Ver- Regierungen zurückgeben wollte und nun an sie zurückgeben konnte, einerseits für alle deutschen Regierungen die gebieterishe Nothwendigkeit, dem Bunde s{nellstens ein neues provisorisches Organ zu schaffen, und andererseits wenigstens für die württembergische Regierung die Unmöglichkeit vorlag, statt der aufgelösten cine neue National-Versammlung zu Vereinigung des rt einzuberufen, gleihwie sie auch Verfassungs - Schluß = Akte
sammlung an die deutschen
deutshen Verfassungswerkes sofo
ein gemeinsamen Einwilligung der Landes - Versammlung württembergische Regierung durch September 1849, wodur nur auf abtretenden Reichsverwesers eine neue seßt wurde, nur eine Bundespflicht württembergische Landesverfassung, bt hat, sofern insbesondere auc die ralgewalt gegen das Postgeseh vom nicht eine Folge des wiener Vertra-
{chen Angelegenheit die einzuholen ; den wiener Vertrag vom 30, kurze Zeit an die Stelle des vrovisorise Centralgew und dadurch weder. vie noch sonst ein Landesgesey verle einstellende Verfügung der Cent 7, Dezember 1849 jedenfalls
1536
ges warz daß endlich 7) die münchener Uebereinkunft nur eine höchst bedingte Vereinbarung einzelner deutschen Regierungen über gewisse Vorschläge zu einer neuen Verfassung ent hält, daß mithin, geseßt selbst, es würden diese Vorschläge im Falle ihrer Verwirklihung die württembergische Verfas- sung verleßen, doch nur ein entfernter, nicht strafbarer Versuch vor- lägez aus diesen Gründen und unter Hinweisung auf die zum Druck kommenden Abstimmungen der einzelnen, die Majorität und Minorität bildenden Gerichts-Mitglieder erkennt der Staatsgerichts hof: daß die erhobene Klage als unbegründet verworfen sein soll, und daß für die Kosten des Prozesses die Königliche Staatskasse
einzutreten habe. So besc{losscn im Königliden Staatsgerichtsho], den 4. September 1850. Der Präsident forderte hierauf den Ankläger und den Bcklagten auf, ob sie noch etwas vorzubringen hätten, worauf sih beide cine Abschrift des Erkenntnisses, Ersterer,
um dasselbe dem Ausschuß der Landes-Versammlung vorzulegen, (r
baten. Die Sihung wird sofort aufgehoben.
Stuttlgart 10 Sl (SPwav, Mer Fortsebung des Verfassungs - Entwurfs. Dritter Abschutt. Von den Oi meinden und Bezirksverbänden. Art. 37 (L. 62). Die Gemein den sind die Grundlage des Staatsvercins. Jeder Staatsburgc1
muß einer Gemeinde angebören, so weit nicht das Gescb cine Aus nahme zuläßt. Jedes Grundstück soll einem Gemeindeverband eiu verleibt cin. Der Geseßgebung blcibt vorbehalten, für Waldungen
und óde Strecken Ausnahmen von diesem Grundsaß zuzulassen. Art. 38 (6. 65). Den Gemeinden steht die selbstständige Verwal
tung ihrer (Gemeinde=-Angelegenheiten, mit Einschluß der Ortspoli E die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreier unter der Oberaufsicht des Staates zu. Die (Gränzen dicscs Aufsichtsrechtes werden durch das Geseß bestimmt. Art. 39, Die Verhandlungen der Gemeinderäthe und der Vertreter der Bürgerschaft sind in der Regel öffentlich. Der Voranschlag für deu Gemeinde-Haushalt und die Ergebnisse desselben sind zu veröffentlichen. Art. 40, (6. 63.) Die Aufnahme in die Gemeinde Genossenschaft h¿ngt von der Gemeinde ab unter Vorbehalt der geseßmäßigen Entscheidung trcitiger Fälle durch die Staats-Behörden. Die Ertheilung des
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Gcemeinde-Bürgerrechts seßt den Besiß odr die vorgängige Crwer bung des Staats-Bürgerrechts voraus. Art. 41. (8. 64, 65.) Die be stehende Eintheilung des Landes zu Ober=-Amtcebezirken für Zwede der Verwaltung und als Grundlage für die Wahlen der Abgeord- neten, \o wie die Vereinigung der Gemeinden eines Ober-Amtsbe irks zu einem körperschaftlihen Verband, dessen Angelegenheiten dur Vertreter des Bezirks nah Vorschrift der Gesetze und uuter der Ober-Aufsicht des Staates verwaltet werden, wird beibehalten. Der Gesetzgebung steht es jedoch zu, sowohl in der Eintheilung der Ober-Amtsbezirke, als hinsichtlich der ganzen Verfassung und Ver waltung der Gemeindeverbände die den übrigen Staats-Einrichtun
gen entsprechenden Aenderungen zu beschließen. Art. 42. (§. 00) Keine Staats - Behörde is befugt, über das Eigenthum der Gemeinden und Bezirks - Körper\schasten mi Umgehung
er Hintansezung ihrer geseßlichen Vertreter zu versügen. 67 Eben #0 "wenig durfen den Gemeinden oder Korper
oD (V4 schaften Leislungen oder Ausgaben zugewiejen werden, Wbzu sie nicht vermöge allgemeiner Geseße oder durch besondere Rechts itel vérbundén find. Art. 43. (§. 68.) Was nicht auf örtliche Bedürfnisse der Gemeinden oder Bezirks Körperschaften, sondern u Erfüllung allgemeiner Landesverbindlichkeiten zu verwenden ist, kann nur auf das gesammie Land vertheilt werden. Art. 44. Bei den für Zwecke der Gemeinden oder der Bezirks Körperschas- ten zu machenden Umlagen soll keine Befreiung von Personen und Gütern stattfinden, ausgenommen so weit das Geseh dieses zuläßt
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C Art. 45. (§. 69.) Sämmtliche Vorsteher und Beamte der Gemeinden
Bezirks-Körperschaften sind eben so wie die Staatsdiene1 auf Festhaltung der Verfassung und insbesondere auf die Wahrung der dadurch begründeten Rechte der Gemeinden und Körperschasten zu verpflichten (§. 47, leßter Absaß). Die Fälle und Formen, in welchen die Vorsteher und Beamten der Gemeinden unD Körper {aften auf anderem Wege, als durch gerichtliches Erkenntniß eut lassen werden können, werden durch ein Gesetz bestimmt.
Vierter Abschnitt. Von den Kirchen, den Stiftungen und der SGU( Art, 40 (8 (1) ebe Religions=-Gesellschast ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber den allgc- meinen Staatsgeseßen unterworfen. Die zwischen dem Staat ode! dem Stagats-Oberhaupt und einzelnen Kirchen durch Bertragq, Her- fommen oder durch die Kirchenverfassung begründeten Rechtsve1
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hältnisse können nur auf vertrags - oder kfirhenverfassungsmäßi
Wege abgeändert werden. Es darf keine herrschende Kirche 1m Staate bestehen. Art. 47. (§. 70.) Die Vildung neuer Religions- (Sesellschaften is gestattet, sofern ihre Grundsäße den Strafgeseben icht zuwiderlaufen. Einer Anerkennung ihres Bekenutnisses durch den Staat bedarf es nicht (vergl. Art. 26). Die Verleihung von Körperschaftêrehten au Religions-Gesellschaften unterliegt den al gemeinen Grundsäßen (Art. 33). Art. 48 Die Wahl der Reli-
gions - Gesellschaft, welcher der Einzelne angehören will, ift nach angetretenem 44ten Lebensjahre der eigenen freien Neberzeugung eines Jeden überlassen. Diejenigen, welden nach bürgerlichen Geseßben die Erziehungsrechte zukommen, (aben zu bestimmen, in welher Religion die Kinder erzo- gen werden sollen. Eine Beschränkung dieser in dem Erziehungs- rechte enthaltenen Befugniß durch Vertrag oder auf sonstige Weise fann vor den Gerichten nicht geltend gemacht werden, Art. 49 (8. 72.) Der Verkehr der Religionsgesellschaften mit ihren Dberen ist ungehindert. Die Bekanntmachung kirchlicher Anordnungen be- darf keiner vorgängigen Genehmigung der Staatsgewalt. Die Staatsgewalt ist jedoh befugt, von den ergehendeu Anordnungen Kenntniß zu nehmen. Art. 50 (§. 73.) Die Kirchendtener sind in Ansehung ihrer bürgerlichen Handlungen und Verhältnisse der weltlichen Obrigkeit unterworfen. Dieser Grundsaß sindet ins besondere Anwendung auf solche von den Kirchendienern in Aus übung ihres Amtes begangenen Handlungen , welche in. Den Staatsgesezen für strafbar erklärt sind. Art. 54. Den Kirchen Oberen stehen gegen die Kirchendiener diejenigen Disziplinarbe fugnisse zu, welde in den in anerkannter Wirksamkeit stehenden Kirchen - Verfassungen begründet sind oder künstig von der Gesel gebung werden anerkannt werden, Auf eine Ueber|chreitung Dei Befugnisse der kir{lichen Vorgeseßten finden die allgemeinen Straf geseße Anwendung. (Fortseßung folgt.)
Baden. Karlsruhe, 7. Sept. (S({chwäb, Merk.) In der heutigen Sihung der zweiten Kammer verlangt Blaukenhorn die Vorlage der {hon in öffentlichen Blättern verkündeten Ueber einkunft zwischen der Großherzoglich bavishen und Königlich preu- Fischen Regierung wegen Stellung und Verlegung der beiderseiti- gen Truppen zur Zustimmung von Seiten der Kammer und erhält von der Regierungsbank die Zusicherung, daß eine solche Vorlage erfolgen werde, Hierauf werden die Budgetberichte über die Re- gierungs - Nachweisungen des Kriegs - Ministeriums für die Jahre 1846 und 1847 und jene des Finanz - Ministeriums, #9 weit leßtere die Steuer -, Salinen- und Zoll - Verwal- tung beireffen , zur Berathung ausgeseßt und die desfallsigen
wonach die betreffenden Einnahmen und ür gerechtfertigt erklärt werden, von der Kammer an au trat diese den weiteren ‘von der Kommission in auf Anstellung
Kommissions Ausgaben | genommen , Bezug auf Regulirung des Militair-Penfionsgeseb und Beförderung der Offiziere, auf deren Zuruheseßung u. |}. 1, gesteliten Anträgen ebenfalls bei. s unverhältnißmäßige Härte der nah den badischen noch bestehenden Militairstrafen und vcrlangt eiue Revision dieses welche die Kriegsverwaltung Nothwendigkeit einer zeitgemäßen Reform zusagt. Finanz - Ministerium bei Berathung gesprochenen Wunsche, daß der Preis Beimischung einer Substanz, we untauglich macht) zur Hebung der Landwirthschaft fürs wo möglich Rechnung tragen zu wollen
Die Ansprache des Stadt- Der darin erwähnte
September nichts bekannt sei. raths hat nit veröffentliht werden dürfen. Protest lautet folgendermaßen :
Kurfürstlihes Gesammt-Staatsministerium! Dur die Verordnung vom gestrigen Tage is mit dem ge- die Stadt Kassel bis auf Wei- Es fehlt dieser Verord-
Weller rügt insbesondere die
, i sammten Kurfürstlichen Lande a Kriegsartifkeln en Kurfürstlichen Lande auch
Kriegs-Zustand erklärt worden. nung nah unserer festen Ueberzeugung eine jede rech:liche Veran- lassung z wir halten sie nit Verfassung und Geseh im Widerspruch Dies dem Kurfürstlichen Gesammt=Staatsministerium zu erklären halten wir für unsere Pflicht, indem wir zuglei entschieden gegen die getroffenen Maßregeln und deren Ausführung protestiren.
in Anerkennung Eben so gab die Zusicherung, dem von Rechnung aus Viehsalzes (Kochsalz mit e cs zum Genusse für Menschen
der Salinenverwaltungs -
Neue Hessische Zeitung besteht im Geheimen fort. die Hornisse zilmarsche Volksfreund soll nächstens hier in Kassel als Regie- ck0o eben hören wir, daß das Ober die Presse sei sofort wieder freizugeben, achtstube in Be-
richterliches
= ra
gleichmäßig gesteut werde ,
P
gs-Organ täglich erscheinen. iht verfügt hat soll das vom Militair zur Einrichtung einex genommene wieder übergeben worden sein.
Sicherem Vernehmen der hiesigen Staatsprokurator GHochverrath
Mitbürger! Unser Vaterland ijt nach einer 2 erfündigung Î Kriegszujtan® tlichem Gejammt tirt, weil insbesondere dic Einwohnerschaft Ka Verfassung und Gesci im grellsten Widerspruch stehenden orduung nicht die entfernteste
cktaats-Ministet
lassung geboten hat.
urem stets bewährten Sinn Baumbach,
rdnung und Gesetz! Bcharret feruer, wie bisher, auf dem gejeßlichen Wege, dann wtrd, dessen sind wir gewiß,
der dermaltlge, das Zustand nicht
; Ga s e A dur) mweriche
A L As j HesehlShaLter von
Eißengarthen.
Friedrich Wilhelm
Unfere Verordnung
Belag rungszustand® aßregcln gegen die Die Neue Hessische Zeitung hier noch fortzuerscheiunen.
\ Redaction , Eisenbahnlinie
der Znfanteric
te sie der Gewalt weihen müß die Offizin außer!
Kurhessen in
Oornisse zu
folgendes „Intelligenz
Nummer versaudt hat :
zu ubernehmen.“
seiner Weigerung anzugeben, und hat Anzeige gemac ingenommen Vernehmen nach geht das jebig
Ausschuß hat ihm jedo) General Bauer
Der landständische gesucht, daß Her1 / \ 1 sei, und ihn angewiesen, seinen Pflichten als Staats Boamt« zukommen, widrigenfalls man ihn zur Vera villigkeit hat der Bürgermeister Hartwig nicht gefunden. „Ober-Besfehlhabers'" zu dienstlicher Besprechung meister erwiederte hierauf,
Gouvernement
Beträge in den (
mten geczeitert. D 4 4 H M ATE irection dahie1 xX1eutenants
veranlaßt gefunden ,
zUgemulTh) el
den Eintritt des Asses
Bürgermeisters best | i | des Zunern if
cktunde im Lokale 1
Ministeriun
Der fodann
4 }-
Ordnung noch nirgends
n Kassel wußten
sherige Landtags-Kommi)jar Den Asse}or von Göddâus ernann!
Amtsëenthebung liefern und
seinen Play nicht raumen er der Gewalt Gewalt entgegen]jeßen. Staatskassi n-TL DaBL O lange er Leve, {feinen Händen i Behörden haben sich schon gleich nah dem Erlaß ordnung über deren Verfassungswidrigkeit „Appellationsgericht war noch im Rúckstande, angeordneï war, daß Stempel-Abgaben l hatte dieser Gerichtshof in der gedachten Sache anberaumt, ein Resultat wurde feinen Bericht noch nit beendet hatte, nunmehr, wie glaubwürdige Personen versichern Appellationsgericht gesprochenen Mitglieder
er den Schlüssel
dahin äußerte, Sammtliche
umburg, gemeide!
KFriegszujstande«
beigetreten
Goefssen und bc
aufgeschlagen
Heute Morgen ist das Schüßen
el, 9, Sept. gi {) Marburg abmarchirt.
esehl des O
D o» Ii 1E Top F, 4 Da die Wirksamkeit erordnung vont
bersten Hillebrandt na it der Ve: r-Bataillon wird morgen nach Rothenburg abgehe Mißbrauchs er-Bataillon wird morgen nah Rothenburg abgehen. Nif
von Hanau geæ orden sen.
v 4849 i
Laut Verord
ville soll Kommandant auch das zweite Aufgebol
nung vom gestrigen Tage ist nunmehy Die Besayung Kassels ist dadurch wieder um Nicht allein Jufanterie-, sondern au Kavalleric acht und bei Tage die Start bis zu1 Militairpersonen haben der Unterhalt der Armce jeßt mo
Dies is eine Summe, die selbst
willig gezahlt würden, decken ließe. tzu Gebote standen, bald er heute die Staatskassen «Direction auf- Der Direktor hat e Suspension
rortbesteßen ,
o haben Wir
her weitere Maßrege auf den Grund Verfassungs-Urkunde verordnet und verordnen,
] ( der Verordnung Mißbrauchs der Volksver=- wird um ein Jahr, von heute an, verlän-
einberufen. Mann verstärkt. Patrouillen durchziehen bei N Wolfs\hlucht, eine halbe Meile berechnet, daß ohne Munition 2c. natlich über 80,000 Thaler kostet. dann, wenn die ausgeschriebenen Steuern durch diese Einnahme sih bei weite {cheinen die Mittel, welche Hasse {pst zu sein, gefordert worden „ sich geweigert und
sammlungen betreffend, Urkundlich 2c,
npflug bis jeb Dalwigk.
denn es ist die Gelder auszuhändigen. ist dem Vernehmen nach sofort di
Der Bezirks - Direktor soll gleichfalls von sei entfernt worden sein: er hatte, auf die Aufforderung bers, auf Grund der Verordnung vom 7. Sep- lósen und die Versammlungen zu hindern, geantwortet , daß ihm von einer zu Recht bestehenden Verordnung
Der Chef der liegenden Kriegsfkorvette hat unterm
Schleswig-Fvolstein. der neustädter Rhede ,„Valkyrien“ , Namens Prosilius , \hwedisch - norwegishen Vicekonsul Schar} in Neustadt angezeigt, daß er in Folge erhaltener Instructionen das Ein- und Auslaufen holsteinischer Schiffe daselbst nicht erlauben dürfe, gleichviel , ob dieselben die dänische Flagge führten oder nicht
des Oberx=Befehlsha tember die Vereine aufzu
E R E T
1537
Mecklenburg-Schwerin. Heiligendamm bei Do- beran, 7. Sept. (Schw. Zeitung.) Gestern Nachmittag ankferte hier ein Theil der bisher in den holsteinscheit Gewässern stationirten russischen Flotte, bestehend àus dem dreimastigen Dampfschiff „Smirl‘“/, der Fregatte „Pallas“/, der S chraubendampffregatte „Archimedes“ (Dreimaster), einer dreima- stigen Korvette und drei Schoonern (,„Nävarino““, „Galizien““.) Der Großfürst Konstantin landete und fuhr darauf mit seiner (ihn chon seit dem Morgen erwartenden) Gemahlin und dem Herzoge ilhelm nah der „Pallas“ zurück, von wo aus sie auch die übri- gen Schiffe besuhten und gegen Abend nach Doberan zurückehrten. Heute Mittag manövrirten sämmtliche Schiffe im Feuerz die Groß= fürstin, der Großfürst, Herzog Wilhelm, der Herzog von Altenburg, zwei Prinzessinnen von Altenburg, die Herzogin von Anhalt - Cö then 2c., wohnten dem Manöver bei und kehrten heute Abend 65 Ubr nach Doberan zurück. Dem Vernehmen uach werden die ge= annten Schiffe morgen Vormittag nach Kronstadt zurückgehen, das großfürstliche Paar aber noch bis zum 15ten d. M. in Doberan weilen und dann auf dem Dampfschiff „Chrabry““ nah St. J
VUrQg Zur udkehren
ver
Q out N M ) — &epPI (2 4 e) 0
9 ¿7 7 Í S ITassau. Wiesbaden, i 5 E ben ist folgende, die Berufung des Landtags pbetressendi Verfügung
Chi on on erotenen :;
haben beschlossen, den durch Unsere Entschließung vom d. J. vertagten Landtag auf den 25 September de ‘ufen. Mit der Vollziehung dié durch das Verord- nun‘ verküundenden Beschlusscs ist U cktaats = Ministe rium beauftragt, So gegeben Biebrich ckepiember 1850. (S) Adol Bon geroDe N Se. Hoheit der Herzog is Sonnabend Baden in Biebrich eingetroffen, und gestern
kin al »v o} in avgereill,.
V, \ I, i} ) )+) INTHIT DES Lr io} 11 unserer Regierung hat jeit
gestern eine ernstere Entwickelung genommen, als man fürchten mochte, Nachdem auf den Protest der Kir "rf meinderäthe zu Camp, dem Bornhofen pfarrt i}, das Dom favitel zu Limburg das Gemeindegeseß ohne Bedenken L
stände und Gé
dahin in terpretirte, wenn die beiden Liguorianer je 60 Fl. Aufnahmegeld bezahlten, hätten sie dem Geseß genüge gethan und im Uebrigen hátte fich der Gemeinderath und das Kreisamt um nichts mehr zu
|
|
j
| welche eine ehrenvolle Vergangenheit, glänzende Dienste | ¡t 3
|
f e Nationen verbindet. Dem Hafen von Cherboura.““
Ds Sièècl e bemerkt zu diéser Rede des Präsidenten, Frank | reich solle alsó nur Eisenbahnen, Kanäle 2c. haben, wenn man | Herrn Bonaparte die unumschränkte Gewalt schenkt, welche der | Kaisér durch sein gewaltiges Genie an sich gerissen. Dieser „Tausch
| dem Gefühle gegenseitiger Achtung, welches die beiden civilisirtesten ç |
handel“ sei lätherlich. Das Blatt erinnert den Präsidenten daran, daß Neffen eines Kaisers niht die einzigen Prinzen seien, welche
L 4 Heren VLUILI
die beshränkte Gewalt eines Präsidenten anzieht, „Es gieb
fönnen, welde Frankfreih, in ehrfurchtsvoller Unterwerf1 seinen Willen, edel und würdig ins Exil wandern T man Alles mit Vortheil ausbeuten, und wenn man wie in Cherbourg, so arbeitet Herr Louis Napoleon fonderbarer Weise für seine Nebenbuhler.““
EL, ; G _ GroßFbritanien und JFrland. London, 9, Sepl Die Vorarbeiten für das Gebäude der großen Industrie - Aus- stellung in Hydepark werden seit einer Woche mit großem Eifen
betrieben, Mehrere große Schuppen sind einstweilen errichtet den, von denen der eine, 200 Fuß lang, als Werkstätte, der andere, 60 Fuß lang zur Benußung der Beamten u. st. w. bestimmt ist. Leßterer trägt ein Dach, wie es für das Gebäude selbst im Großen bestimmt ist, und auch die Oberlichte des Gebálfkes ist nah demsel- ben Plane, [wie der des Hauptgebäudes, mit Glasfenstern versehen.
e erste Ladung eiserner Grundpfeiler und Säulen ist am Sonn-
1d angekommen; es werdén deren 3230 verwendet werDen, und da sie sämmtlih hohl sind, können sie zugleich dazu die- nen, um das Wasser vom Dat" in die Abzugskanäle zu lei ten, andererseits das Wasser bis auf die Höhe des Daches zu
heben. Zun leßterem Zwecke werden niht weniger als 34 Meilen - eiserner Gossenröhren erforderlich sein. Von den
p otto mol d p So T5 S Es Br ettern, wée le für den Fußboden. bestimmt eine große Anzahl bereits angelangt, auch Bauholz für
d emt — e T Tae
T Séitenwände is in Masse auf dem Bauplab vorräthig.
Die Grundeinfassung wird ungefähr eine Meile betragen und be
steht aus 5000 Brettern, welche so aneinandergefügt werden , Daß
sie niht durch Nägel verleßt zu werden brauchen. Der 31ste Ok- T )
tober is der leßte Tag, an welchem Anme en Raum angenommen werden. B
ldungen für etwa zu wün- is jeßt wurdén von den
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verschiedenen londoner Distrikten 27/774 Ouadratfuß Boden- und 24,243 Wandraum in Anspruch genommen. 10,000 Quadratfuß wurden f
ir Manchester und §80,000 für Amerika bestimmt. Der
i bof or andte oft or hotvrofFonDo olalin L e 2 D 11 : ¿ L ¿ 0 B L befümmern, sandte gestern der betreffende Kreisbeamte von Nassau | ganze zu benußende Flächenraum des Gebäudes, die Gallerieen mit
einen Expressen (einen reitenden Gendarmen) hierher, mit der Bitte um Verhaltungsmaßregeln. Der Kreisbeamte erhielt nach sofor tigem Beschluß des Ministerraths (dem auch der Herzog beiwohnte) die Ermächtigung, die Einseßung der Liguoriane1 zu behindern, zunächst den etwa zu Bornhofen anlangeunden Bischof zu verwarnen und die geistlichen Gäste, wenn sie nicht freiwillig gingen, nöthi genfalls auszuweisen. Der heutige Sonntag wird ein entscheiden ver werden, da der Gendarm nur jo lange vor dem Ministerial gebäude anhielt, bis er das Reskript empfangen hatte, das er dann {ofort nah Nassau brachte,
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- Lübeck. Lübeck, 7. Sept. Die Cholera hat in den leßten 8 Tagen täglich nur mehr zwischen 1 und 4 Opfer gefordert. Bis heute sind 500 Personen der Krankheit erlegen.
O
Di 2Zinsland.
Frankreich. Paris, 9. Sept. Die neuesten Nachrichten aus Cherbourg sind von heute 8 Uhr Morgens: Der Präsident begab sich gestern um 9 Uhr an Bord des Admiralschiffes. Nach Dem er dex auf dem Verdecke abgehaltenen Messe bcigewohrt hatte seßte cr die Besichtigung der Schiffe der Flott« fort Uu 8 Uhr führte dieselbe Bewegungen mit bemerkenswerther Geschilichkeit
und Genauigkeit aus. Zu einem großen vom Präsidenten gegeb( Diner versammelten sich die höheren Flotten-Dffiziere und meh fiziere der englischen Marine, namentli) die iral Navier und Lessons. Auch die Repräsentanten des Ve- partements La Manche, welche den Prasidenten jeit seinem inlkrill in das Departement begleiten, wohnten demselben bei. Ver Vice Admiral Parseval Deschéènes brachte einen ‘oait au}? DeN Präsidenten aus, elen der Präsident mit einem auf die französishe Marine erwiederte Diese beiden urden mit allgemeinem Beifall und dem Russe: „ESS apoleou! Es lebe der Prâsident ! aufg il n O des Maire, welher dem Andenken des Kat} und L. Napoleon gegolten, erwiederte der Präsident: „Nein Her | mehr ih Frankreich durdl desto mehr erfahre ich, î nan viel von der Regierung verla1 Jch komme durch kein L tement, durch keine Stadt, d1 feinen Weiler, n Maires, die Generalräthe und selbst die Nepräjent n
entweder Kanäle, Eisenbahnen oder Vollendung begonnener Urdi n verlangten. Ueberall fordert man Maßregeln, rückten Ackerbau aufhelfen, Jndustrie und Handel ( natürlicher, als die Aeußerung dieser Wünsche. Glauben
ber muß Ihnen sagen: Diese so ersehnten R erreichen, wenn Sie mir das Mittel gel eses Mittel besteht einzig darin
en zur Kräftigung der Regierung r O fahren der Zukunft. Warum hat de1 Fran reich mit diesen unvergänglichen Arbeiten bededckt
em Schritte und nirgends bedcutungsvoller als hier stöß Weil, abgesehen von seinem Genie, er zu oche f V die von Nevolutionen ermuüdete PWation Di
SHewalt gab, um die Anarchie zu bekämpfen die Parteien zu unterdrücen und auswärts durch den Krieg, im Lande durd tigen Antrieb die Gesammt-Interessen T es Landes zum Siege zu führen. Giebt es nun eine Stadt, die nap oleonisch und kon servativ gesinnt sein muß in Frankreich, so ist es Cherbourg. 2a
voleonisch aus Erkenntlichkeit, konservativ durch die rihtige Würdl- gung ihrer Interessen. Was ist in der That ein durch so tg Bemühungen geschaffener Hafen, wie der Jhrige, anders c glänzendes Zeugniß dieser französischen Einheit, die uns zur großen Nation gemacht hat. Vergessen wir aber nicht, daß eine große Na tion nur dann auf der Höhe ihrer Bestimmung sich erhalten kann wenn ihre Einrichtungen mit den Forderungen ihrer politischen Lage und ihren maleriellen Jnteressen im Einklange sind. DieEinwohner der Nor mandie wissen solhe Wahrheiten zu würdigen, sie haben mir den Beweis davon gegeben, und mit Stolz bringe ih einen Toast aus ‘auf die Stadt Cherbourg. Jch bringe diesen Toast Angesichts des von uns ge- bändigten Meeres, in Gegenwart dieser Flotte, welche die franzö- sische Flagge so ehrenvoll nach dem Orient getragen, dié bereit ist, sie überall hinzuführen, wo die Ehre der Nation es erfordert, — in Gegenwart dieser Fremden, die heute unsere Gâste sind. Sie fönnen s\{ch hier überzeugen, daß wir den Frieden nicht aus Schwäche wollen, sondern aus Gemeinsamkeit der Interessen und
t Lil
eingerechnet, wird 855,360 Quadratfuß betragen.
Dänemark. Kopenhagen, 9. Sept. (Berl. Tid.) Am óten d. is die Auswechselung der Ratificationen des Friedens-
vertrages zwischen Dänemark und nachfolgenden deutschen Staaten und freien Städten, nämlich: Anhalt-Deßau und Anhalt-Bernburg, Baden , Bremen , Hamburg , Lübeck , Lippe-=L etmold, Medcdlenburg-
| Schwerin, Preußen, beiden Fürstenthümern Reuß (ältere und jün=-
gere nie), Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen und Sahsen-Al= nebs Waldeck vollzogen worden. Die Auswec{chs\elung fand in dem dortigen britischen Gesandtschafts = Hotel statt, nah vorausgegange | ner Einlarung des Repräsentanten der vermittelnden Macht, Mr. | Howard, der darauf im Verein mit dem dänischen Gef Herrn von Bielke, und dem preußishen Gef
|
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| tenburg, Schwarzburg-Sondershaujen und Schwarzburg=RudDolstadt | ( G
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Herrn von Sydow (durch welchen die Auswechselung seitens der genannten deutschen Regierungen stattfand), das über die Ratifica tions-Auswechselung aufgenommene * ofoll unterze
| Aus Sonderburg meldet der Danske Slesv., daß der 25jäh
| rige Thronbesteigungstag des russischen Kaisers daselbst am Zten
| durch Flaggen und lebhafte Kanonade der dort liegenden russis{en Schiffe und der dortigen Mühlenbaktterie gefeiert wurde. (Die Kanonade der Schiffe vor dem fkieler Hafen am 3ten d Ae h
wohl in gleiher Veranlassung.) Der Großfürst wurde daselbst
wartet.
R Ll, E Oropsursi Konftaniin [ « tra, Laq arauf vor ¿Flenshu f , eFriedense | ( n y 2E A U ï ( V ( î Ukk ( Dé ) d V #5 N P 4 4- “D e 6 (6 TÍÎ Q 6 l 1 l 1 (0126 h NNUuc j Y et \ ' Î l 1 ( ] î t+ l L V s l L L - t i: p à, §1 an. / is V rev L N A ( i L Î 14) D l 1 j j j Es L 1 j y i A Rit til hran | piritus loco ohne Faß C ver & 7 Dr, Se i 2 Nth 4 b (C4 Li L/4 G & § Éi V i V K 2/9100, F Ini D e íäIvii - 1 1 1 s dr, Hruhjahr L15801 10 I: [1 o. _—_— 91 Y n "e (G e L U s ck 99 C44 T ) Stettin, 11, Sept d Uhr. RNoaggen (1 ) a prt 1 T v4 4 L C Q Ny Herbst 956, Pr. eFrubhjahr 3/5 Gld, 00 D!
ubsl bis Februar 12%. viritus 24 Gld., pr. Frühjahr 225 Br
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Weizen 89pfd, gelb. \{le\. 58, 575.
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