1850 / 253 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rte, ohne Vorbehalt anerkannt und ausgeführt wurde, nach diesseitiger Auffassung die Bundes - Versammlung n! provisori) , Stelle tretenden Central-Gewalt , sondern für imme Kaiserliche Central - Gewalt

außer Wirk- niederlegte ,

Rersammlung, sondern die deutschen Negie- vereinigten sich sodann über interimistischen C feiner Seite wurde der Gedanke, daß ( vielmehr die Bundes=* heren Functionen wieder

Folge der Zustimmung interimistishe Bundes-Kommission Thätigkeit diejes wird es zu Schaffung

Folge das Wiederaufleben der Bundes von Ihm provisorisch geübte Gewalt fiel an Die Mandanten zurück. D 3 einer solchen nicht bedürfe, Veiteres in ihre frü Und nux egierungen trat die G Thätigkeit, ralorgans auf, so x Zustimmung sämmt rfen, und es wird auf keine Weise jen, daß die Bundes-Versammlung mit ihrer früheren Befugniß zu Fassung für alle deutschen ( Beschlüsse anders als eben mit Zustimmung sämmtüi cher deutschen Regierungen reaktivirt werde.

ollte man nun auch annehmen, daß ein rehtliches Hinderniß für die einzelnen deutschen Staaten, ihre Einwilligung zu ker beab ichtigten, nur vorübergehenden Reaftivirung der Bundes-Versamm- u ertheilen, niht vorliege, obschon dies wenigstens in Bezug quf diejenigen Regierungen erheblichen Zweifeln unter ihre Unterthanen Erwartungen berechtigt haben, Einwilligung vorzugsweise

interimistischen

für zulässig erachtet werden

verbindlicher

liegen durfte, indirekt zu entgegengeseßten so steht doch der Ertheilung dieser die Erwägung entgegen, daß, wenn die Bundes-Versammlung mit ihren früheren grundgeseßzlichen nissen wieder ins Leben getreten ist, eine Abänderung der Bundes- Verfassung nur mit Zustimmung aller Bundesglieder gültig Nur zu sehr dürfte zu befürchten sciu, daß eine solche Uebereinstimmung nicht zu erreichen, daß auf dem bezeih- ege zu einer Umgestaltung der Bundes-Verfassung, die von en deutschen Nation als dri

{losen werden kann.

ngendstes Bedürfniß an- unabweisbare Bedingung der Herstellung und der Befestigung der Ruhe Deutschlands betrachtet werden muß, nicht zu gelangen sein werde. Vermag nun auch die diesseitige Regierung hiernach nicht, ir- eine Verpflichtung zu Beschickung einer ohne ihre Zustimmung Versammlung anzuerkennen, und sieht sie obigen Erwägungen abgehalten, eine folche Zustim eilen, so würde sie doch | Berathungen der deutschen Regierungen über neues Centralorgan und über cine Umgestaltung der Bundes-Ver il zu nehmen, und sie giebt sich gern der Hossnung hin, fortgeseßten Bemühungen der beiden deutschen Groß- Verständigung en folgen könncn dieser ergebenstcn Eröffnung

er gesammt gesehen wird, die als die

zu berufenden Bundes

zu shaffendes

\te gelingen wer einen We( guf welchem ihnen Unterzeichnete ihm ertheilten höchsten dieselbe zur Kenntniß des Kaise ingen, ergreift ex mit Vergnügen diesen Anlaß zu hnetsten Hochachtung.

Königlichen

Abwesenheit des dirigenden Ministers,

Kaiserlich Königlich österreichischen außero1 dentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minisker, Herrn Grafen Kuefstein

¡F urt. \hwa1 0 \chen Regierung.

m Danke erkennt die hiesige Regierung die verdienjt lichen Bestrebungen des Kaiserlichen Hoses, die zerrütteten unr Verhältnisse Deutschlands wieder in Yrdnung zu welches durch die gewichtvolle Verpfändung „cine den Bedürfnissen der Zeit entsprechende Bundes redlich und nah Kräften fördern““ zu wollen Dieser Versicberung gegen- daß scinem An

Ie erung Mit 1nntige

lagenöwerthen ein Gefühl, {eines Worts, gestaltung des noch bedeutend gesteigert worden 1k. über fann und darf der trage auf Reaktivirung liege, zu den früheren Zuständen un (Sleichwohl haben Se.

und Herr Anstand genommen, zu dieser Maßregel einzugehen: denn sie noch erübrigende Mittel“, Ziele im Wege ciner freien Verein Währeund die wie vor gern und aufrichtig , ob die Ausübung der sche aus dem deutschen Centralorgan mög- es zu bejahen wäre, so würde sich vaß die frühere Organisation Noch weniger könnte blos aus s unbeweiólih wäre, Läßt si zeigen, daß sie

Glaube nicht auffommen, des Bundestags „die Absicht zum (runde d Formen““ bleibend „zurüd;- Hochfürstlihe Durchlaucht unser gnädigster Fürst auf die Einladung zu einer Mitwirkung nicht „das einzig

zu dem nämlichen zu gelangen, noch nicht gemacht worden ist. Regierung zu demselben nach “láßt sie es dahingestellt sein Erfüllung der Pflichten, we ne ein gemeinsames

die Hand bietet, l Rechte und die Bunde entspringen, ol li ch fei; allein selbst wenn T1 daraus doch nicht folgern laffen, wiederhergestellt werden müßte. ihrem Bedürfnisse, selbst wenn ( {ein ihrer Fortdauer geschlossen werden. auf eine rechtsbeständige Weise a ufgehoben w freilich immer noch die Frage aufgeworfen werden, sei, zur alten Einrichtung, wenn auch nur vorübecrge ] desfallsigen Nothwendigkeit läßt sich Während die traurigen Erfahrungen der n solhen Schritt wider

ob es râthlich hend, zurückzu

ivenn C E L.

alêdann nicht sprechen. Vergangenheit auf das entschiedenste eine rathen, erlauben ihn auch nicht die heiligen Age die Regierungen ihren Vblkern gegcnüber eing ganz andere Erwartungen begründet haben.

Gefahren zu scheuen, welche eine auch noch so kurze Täuschung der leßteren mit sich bringen wird, so würde daher eine beistimmende Erklärung als ein Akt des freien Willens nicht zu verantwor- O Mur dann fände das Gegentheil statt, wenn sie das Mey _geböte. Das wäre der Fall, wenn die Institution der Bun desverfassung, welche die Bundesversammlung begründet hat, noch in anzuerkennender Gültigke A Zulässigkeit, durch alf desversassung aufzuheben nux noch auf den B e w mung extheilt worden ist.

Wenu vie Wort ner leßten Sißzung seine bis hat, noch darüber einen Zw uspendirt worden Fei, so die Umstände, unter denen v Beratzung, welhe über

egangen sind, und die Wären auch nicht die

it fortbestände.

eit fortb Während sich die eitige Zustimmung diesen Theil der Bun- ,„ mit bestreiten läßt, wird es hiernach mmen, daß die erwähnte Zustim- Dieser i} für die hiesige Regierung e, nah welchen der Bundestag in sei- herige Thätigkeit für beendigt erklärt eifel om ließen, ob dieselbe nur tergehende Absicht Durs ie gedachte Erklärung abalate i Ld die Bedeutung des bezweckten Schritis

wird die we

1540

nach dem darüber erstatteten gesandtschaftlihen Berichte in seinem Schoße stattgefunden haben, und endlich für die Staaten, welche das Geseß vom 28. Juni 1848 über die provisorische Centralgewalt als cine fie bindende Norm anerkannt haben, durch seine Publica= tion unzweideutig dargethan. Das hiesige Fürstenthum gehört zu diesen Staaten. Es erklärt sich hieraus, daß seine Regierung Be- deuken tragen muß, sich an der Wiedereröffnung des Bundestags zu betheiligen. Indem sie sich erlaubt, außerdem, was wir in dem Obigen anzuführen die Ehre gehabt haben, auf die imständliche Ausführung der Ablehnungsgründe, welchbe Preuß n feiner Note vom 25\ten v. M. und in der derselben beigefügten Denkschrift ent wickelt hat, insoweit Bezug zu nehmen, als sie nit auf seinen ei- genthümlichen Verhältnissen beruhen, hoffen wir, daß cs Ew. HoS- wohlgeboren gefällig sein werte, diese unsere Antwort bald zu Kenntniß des Kaiscrl, Königl, österreichishen Kabinets in Wien zu bringen. ;

Zugleich versichern wir wiederholt unsere vorzüglichste Hoch) - achtung. ;

Sondershausen, den 4. September 1850.

Fürstl, \{chwarzburgishes Ministerium.

Un den K. K. österreichishen Geschäftsträger und Konsul, Herrn Legations - Secrétair Gruner, in Letpzig,

(Fortsetzung in der nächsten Nummer d. Bl.)

Bayeru. München, 9. Sept. (N. M) Mehreve Blätter b ingen úber die dienstlichen Verhältnisse des Herrn Gra- fen von Bray irrige Angaben. Zu deren Berichtigung diene, daß dersclbe alebald nach Beendigung seiner gegenwärtigen interimisti- schen Geschäftsführung und Ablauf eines ihm allerhöchst ertheilten Urlaubs auf feinen Gesandtschaftsposten nah St. Petersburg zurüd kehren wird. Die Bezeichnung als Staatsminister aber ist ihm nicht erst jeßt verliehen, sondern war ihm bereits zur Zeit seines Aus tritts aus dem Ministerium durch die Gnade Sr. Majestät des nigs belassen worden. Der Minister-Präsident Dr. von der Pford ten wird morgen hier erwartet, aber nach zweitägigem Aufenthalt nach Hohenschwangau zu Sr, Majestät dem König und dann, wie bereits gemeldet, noch auf kurze Zeit zur Erholung ins Gebirge abgehen.

Eichstädt, 5. Sept. (A. Abdztg.) Heute Vormittags 9 Uhr

verließen uns fünf Compagnieen unserer Garnison zweites Ba taillon des 15ten Infanterie - Regiments ungerechnet der Vss- iere, Unteroffiziere und Spielleute 500 Mann stark, um nach Bam-

berg zu marschiren. Dieselben marschiren bis Plocinfeld und bed nen sch von da aus der Eisenbahn. Morgen trist dahier ci Ba taillon des 7ten Infanterie-Regiments cin, um auf gleiche Weise über bier nah Schweinfurt zu marschiren. Beide Bataillone bilden den Ersaß der ins Lager bei Aschaffenburg aus Bamberg und Schweinfurt bestimmten Militair- Abiheilung, unl beruht die Nach riht, daß vom 7ten wie 15ten Jnfanterie-Regimente je zwei Ba taillone marschiren, auf Irrthum.

Augsburg, 9. Sept. Se. Majestät der König Dito von Griechenland i} heute gegen 125 Uhr auf seiner Durchreise von Hohenschwangau nach Aschaffenburg hier durchgekommen.

Sachsen, Dresden, 11 Sept. (Q. Z,) Se, Mazjejiär dex König sind heute Nachmittag von Pillniß nach Böhmen gercih

Villinie 11, Q (e D Im Verlauf der von den K. K. zweiten Armeecorps in der Zeit vom 9ten bis 17ten d. V auszuführenden größeren Uebungen war an dem getrigen Lage Di

Division des Feldmarschall-Licutenants von Parrot aus 1hré1 Ps

u

sition bei Trziklib aufgebrochen, um über X bausen gegen Bilin DTIUACDEnN Lie Vortruppin sllePen eben auf den (Hegner (die Q! sion des General-Major Graf Leiningen), als Sr. Königlichen

Sobcit dem Prinzen Albert in der Suite Tes Kaisers das eine a

Nöhrbein ves linken Unterschenkels von einem Pferde zerschl gen ward. :

Nerztliche Hülse war zur Hand, der erste vorläufige Verband fonnte durch den Ober-Stabsarzk D)r. Krauß augenblicklich angelegtunl rer hohe Patient hierauf nach Trzibliß zurückgetragen werden woselb}t er in dem Hause des Geheimcn Raths Grafen Klebelsberg die zu vorkfommenste Aufuahme und sorgsamste Pflege fand. Se. Ma jeslát der Kaiser, so wie die Erzherzöge Albrecht und Leopold, ren von dem eingetretenen Ung!ücksfalle sichtlich ergriffen, und folgte Se. Majestät dem weiteren Gange des Manövers erst dann, uaci- dem er den Feldmarschall - Lieutenant Grafen Grünne mit der Be gleitung des Prinzen und der Fürsorge des ihm etwa Wünschens werthen beaustragt hatte.

Das Einurichten und Schienen des gebrochencn Beines ging ohne besouders große Schmerzen von statten. Der Bruch selbst slellte auch bei nohmaliger gründlicher Untersuchung sich als ein einfacher, mithin günstiger und zu der Hoffnung ciner glücklichen Heilung berehtigender heraus. Das Befinden des Prinzen g( stattete in den späteren Nachmittagsstunden den Besuci) des Kaijers, der Erzherzóge und mehrerer Offiziere, es blieb ein befriedigendes bis zum eintretenden Abende. L

An dem heutigen Morgen hat eine Abtheilung der Sanitäts- Compagnie den Transport des Prinzen von Trzibliß bis zur Elbe bewirkt, zu dem weiteren Fortkommen von Lobosiß bis Pillnit soll ein zu besonderer Verfügung gestelltes Dampfboot benußt werden. Der Ober-Stabsarzt Dr. Krauß begleitet Se. Königl. Hoheit aus dieser ganzen Tour, #0 daß feltige wohl ohne eine jede nachtheilige Folge zurückgelegt werden wird.

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Hessen. Kassel, 10, Sepk. Die N. He). Zkg. cnthält ein Dekret des Obergerichts auf die gegen den Staats-Anwalt we- gen Eigenmacht und geseßwidriger Gewalt (gegen die V He} Ztg.) erhobene Anklage. Ju diesem Dekret wird E

in Erwägung: daß trie Klage auf die Behauptungen gestüßt wird, daß 1) der Kläger Herausgeber der unter dem Titel N eue Hessische Zeitung dahier erscheinenden politishen Zeitschrift sei, und 2) in Vollziehung eines in Folge Der Verordnung vom /. September d. J. erlassenen, auf Beschlagnahme der Pressen und der vorhandenen Exemplare der gedachten Zeitung gerichteten {rift lichen Befehls des General - Lieutenants Bauer als obersten Mili- tair-Befehlshabers 50 ganz gedruckte und 104 halbgedrute Exem- plare der Nr. 422 jener Zeitung gewaltsamerweise durch eine Mi- litair - Patrouille fortgenommen und dadurch aus dem Vertrieb ge= sept, auch in dem Lokale, wo die Zeitung gedruckt werde, zwei Mann Militairwache mit der Weisung, den Druck der Zeitung und deren Verbreitung auf jede Weise zu verhindern, aufgestellt scien ; daß, die Begründung der Klage an si anlangend, nach dem ersten Saße des 6. 37 ver Verfassungs =- Urkunde vom 95. Januar 1831 die Freiheit ver Presse und des Buchhandels in ihrem vollen Umfange stattfinden wird, diejenige Vorausseßung aber, von welcher in dem zweiten

Saße dieses Paragraphen das Beginnen der Wirksamkeit der oben- ersten Sabe desselben abhängig ge- macht worden, nämlich die vorgängige Erlassung eines besonderen Gesetzes gegen Preßvergehen, mit der Erthcilung des Geseßes vom 26. August 1848 wider Preßvergehen, eingetreten ist, daß §. 1 die- ses zur Vollziehung des §. 37 der Verfassungs-Urkunde erlassenen Gesetzes in Uebereinstimmung mi: der vorhin {rift der Verfassungs-Urkunde die Auordnung enthält, daß die Buchhandels im vollen Umfange statt- finde, ohne durch Censur, Cautionen, Konzessionen oder überhaupt i als dur die Verschriften dieses Gesetzes beschränkt ) aus diesen geseßlichen Bestimmungen ergiebt, bestehende Recht anerkannte Freiheit der Presse und ls in ihrem vollen Umfange auch die unbeschränkte Zeitung in sih begreift, daß sodann des Gesebes vom 26. August 1848 die Vernichtung einer Druäschrist | lediglich durch die Gerichte erfolgen darf, daß daher, wenn man bieher betrachteten geseßlichen Bestimmungen der Beurtheilung dis oben angeführten Sachverhältnisses zu Grunde legt, die dur des Staates geschehene Hinwegnehmung der Drudes der Jet

Verbindung dieser beiden Vorschriften mit den in den beiven ersten Sáäben des Paragraphen gegebenen Bestimmungen, feiner anderen Deutung unterliegt, als daß in einem Falle der vorliegenden Art die materielle Beurtheilung der von den Landständen beschlossenen Anklage der Staatsbehörde entzogen fein soll, diese Auffassung Unterstüßung findet, daß man bei unterstellen

gedachten Bestimmung in dem

auch darin cine wesentliche dem Geseßgeber die ein in der Verfassung ausdrülich verliehenes ständishes Recht ( Strafprozesses insofern beschrän fen wollen, als er dessen Ausübung von der freien Entschließung Zwischenbehörde abhängig gemacht habe; daß es hiernach in der Zuständigkeit der angezogenen Staats nicht begrün et war, die angesprochene Vermittelung aus in die somit die Befugniß zur rechtlichen holts der Anklage voraussetenden Gründen zu ver entwicelte Gesichtspunkt selbst \o weit reicht, daß bei dem Beharren des landständischen Ausschusses auf seiner Ansicht vorbehaltlich sofortiger Remission sammt zurüczuhalten- der Original-Anlage beigesügte Schreiben vom heuiigen Prúüfung der Kompetenz zum ¿n in der Anklage mitbegriffenen, nach seiner Meilitairstande angehörigen Staatsdiener dem Gerichte, dessen Hüise angegaugen werden soll, vorbehalten bleiben muß: Staats - Prokurator aufgegeben, die in Rede stehe Entscheidung | nen der S

ervorgehobenen Vor

Freiheit der Presse und des durch anderweite O ( Welte rga

dorr Moisso anderer Lee ; e m L E Dia a einer neu geschaffenen Daß, 1E 6

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Sache selbst

R) eingehenden Prüfung des

C r it 4 G S Ds U d S Geuguiß Zux HOerauCcgabve einel a N A4 K ATFa dem jonjligen Fnhalte

| Beschlagnahme, Unterdrückung

N A strafrichterlichen Vorschreiten | Militairgewalt des C i arafterisirung dem Zeitungsblätter und Verhinderung Des weiteren : ung als eiu vom Staate gegen das gesetzliche Recht des Klägers auf unbeschränkte Herausgabe jener Zeitung gerichteter verfassungs und geseßwidriger Zwang sich darstellt ; daß nun zwar in dem nach Juhalt der Klage dem stattgehabten Vorgange zu Grunde liegenden Befeble des General=Lientenants Bauer auf cine Verordnung vom J. Bezug genommen wird ; daß jedoch diese noto September d. J. öffentlich angeschla- gene Verordnung von demselben Tage, auch wenn man sie, obwohl noch zur Zeit ein dieselbe enthaltendes Geseßblatt worden, überhaupt als gehörig verkündigt ansehen will, doch nicht verhängte Beschlagnahme und ieselbe nit die Handhabung oder Vollziehung der Presse ergangenen Gesebe bezwedckt, ( {bänderung der bestehenden be über die Freiheit der Presse enthält, gleid 1 des §. 95 der Verfassungs-Urkunde ohne Be) stimmung der Landstände, welcher Beistimmung jedoch in der ordnung nicht gedacht wird, kein Gese gegelen, aufgehoben, abge “ndert oder authentish erläutert werden kaun, so weit aber der ( gang der gedachten Verordnung auf die im Absahßz Verfassungs - Urkunde unter den dort angeführten cktaats-Regierung ausnahmsweise eingeräumte Befugniß geßtübt d, doch auch hierfür die verfassungsmäßigen Voraussebungen, inso weit als dieselben vom Standpunkt der Landesgerichte aus einer nothwen liegen, nicht vorhanden sind ; daß namentlich, wenn | ats-Ministerium sich

ird dem Herrn

tös-Behörde verwaltet, unterbreitcn, 7. September d. ri risch dahic«r am Abend des 7. | für die tapsere

ahre 1814 nachträg übersendete, | Durchfuhrung

ter Haudegen, welchem Ludwig Philipp Vertheidigung des danziger Vlockhauses

das Offizierkreuz der Chrenlegton

Bauer, ein

nicht ausgegeben

die Regierung selbst. lnwendung kam, haben sich nur OVenda erftzeugen hergegeben, Selbs ;, befanntlih Land versammlungen, hat sich geweig Staatöpolizei-Direkftors für den Bezi er Postrath Bauer die Anzeige gemacht, daß Ansicht gewonnen, daj

nen oder Unte Regierungs-Assessor

iden leßten aufge- {ihm übertragene sel zu über- dem General-Lieute- ruhiger Ueberlegung der General ihm feine Befehle er

rechtfertigen, indem L der hinsichtlih der Freiheit ags=- Kommissar d

en erwähnten Ges

im §. 95 der orausfeßzungen

1 bringt, hat das Kriegs x erufung des es an Allem, Geld, eine so bedeutend verstärkte Armee Kurfürsten, zurudageftehrt.

ministerium sich vera

ebotes rudgangig

Befehl zur Ein

länger zu erhal

tigen Prüfung unter | man auch in der Erwähnung, „daß das die unabweisliche Nothwendigkeit und Dringlichkeit der fenden Maßregeln Kontrasignatur Voraussetzung, ( | betrcfffenden Ministerial Vorstände_ h und unaufschieblih zur Sicherheit des Staates ode óffentlichen L doch nach dem Inhalte jener Vero1 sungsmäßig erforderliche Zuziehung des fes bei jener Erklärung des Staats - Mini

den, fondern blos deren Belheiligung an der von ihm Publication der Verordnung, -und somit Komplicen seiner Verant wortlichkeit erzielen wollen. Die Verwaltungs-Behörden des Be zirks Fulda werden wahrscheinlich die einzigen sein, welche sich un- ter den bedeutenderen Bezirken des Landes zu allen Maßregeln be reit slnden lassen.

hingewirkt,

ausgesprochen Berbindung Schaumburg aushbrechenden Ministerial - Vorstände, die vcrfassungsmäßig das Staats - Ministerium auf den Antrag der

fragliche Maßregel für w

Staats-Profkurator, 1 war, die Anklage des blei

ratur aufgegebe tandischen Aus{chu|ses RNRathskammer

0 Obergerichts mit dieser Anklage ab wiesen, da, troßdem daß sie das Fundament der Klage als rich nal die Legitimation des Ausschusses zur Anstel= | hen Klage zweifelhaft sei, dann aber auch der frag- iche Fall nicht zur Kompetenz des Obergerichts, jondern des

PP Der Staatsprokurator beim Ober-Appellationsgerichte J tiesem höchsten Gerichtshofe cventuel Herr Hassenpflug

aufgefordert, jedoch, daß sie diesem Befehle keine Folge leisten an welche schon früher eine ähnliche Ordre er

Sehr gespannt is man darauf, ob se gefällte Ur

-UsPpenon der

&rhaltung

elbt die verfaf ( and ständischen Aus|\chu|}es teriums jedenfalls nicht stattgehabt hat, deren

\ es A erichts gehöre. etwa dadurch erjebt zu werden vermag, -

der gedachten cli E A n bleibende landständishe Ausschuß E egen scine Zuziehung Einspruch eingelegt habez daß hiex 123 der Verfassungs-Urkunde nu1 den verfassungsmäßigen Gesetzen

| heute die vier Polizels pa die Gerichte nach Verfügung pen bestehenden Nechtcn unD risten Einwirkung, oben ausgcsprochene Beurtheilung liegenden Sachverhalts 1 Einfluß üben kannz daß sodann die beantragte Prozeß stehende Vorschreiten rhandlung gcgen das Grundgeseß des Lan 1gsmäßiges Gesel enthaltend, einer Weise zu rechtfertigenden Handlung annimmt, und en hervorgehobenen Klagbehauptungen durch die mil überreichten Urkunden für bes

daß in beiden Beziehungey nicht anzunehmen steht, daß verklag ter Theil nicht im Stande sem werde, sich m können, in cinem solchen Falle qa des Verlcten in seinem Red

Kommissâre zu stellen. Man glaubt Polizeidiener,

ben sich derselben entzogen,

Vercrdununqg etfer \che n Proz

des veorfklagten

Konstituirung und Vornahme der IBahlen zuja

cin verfassu den Charakter

î id nmalir emc) Wal

cheint überha id um Aeußersten schreitet, als

zu halten sini das Ministerium jeßt n1chk ( E Apvellationsgeriht eine Entscheidung uber di Rerordnungen abgegeben haben wird.

vertbeidigen alsbaldige 2 | chte mittelst Ertheilung ( vorgäugiges Gehör Berklagten den Rechten entsprechend und fsonach der hierauf ge

Lui Rechtsfrage um Nachtheil der Regierung », daß man alle Civilgerichk:

proflamiri;

_—.

militairische Manöver in Ausführung gebr / 1

on A 4 j unbedingten sche j urter Batail

Die Königl. preußischen Trupp (eneral Uebungen au i Bataillon des Regiments Palombini komma

sofort den in der Unter lageschrift gedachten Befehl

September d. 50 ganz gedrucckten und 104 auf i Neuen Hessiscen

ngewie]hen, | ter Anlage Im Palais Des Kurfürsten lenants Bauer vom D

genommenen tcn Bogen der diesjährigen Nummer 422 der zeitung dem Kläge1 zurückzuliefern und die in dem der Verhinderung Zeitung aufgestellte Militairwache zu Theile auch untersagt , Berbreitung jener Zeitung zu hindern, u res dem Kläger verursachten Schadens , fo wie der cntstandenen, der Anlag

\ammtlih Posten vor | Baumbach nur bei ] dessen Schullokal das Militair in nommen hat, hat keine Klage erhoben, sondern gestern Nachmittag au] ziemli listige Weise vie ungeladen( ] |

J, zurückzuziehen, die hinweg Hassenpflug und Haynau

n Gáste sich vom Halse geschafft,

zum Zwecke y blösung fommt und d

entfernen, dem verklagten i die Herausgabe und Berklagtcr zum Ersal:( 1 Liquidation vorb( ch der vorbehaltenen , festgeseßten Kosten verurtheilt. Sodann wird Termin auf den 13ten d. M. anberaumt in welchem der verklagte Theil die Befolgung dieses Mandats Wi Kassel, am 9. September 1850,

Dasselbe Blatt enthält die B Prokurators, welche den Staais bleibenden Ausschusses gegen die Minister

daß die anliegende Anklage von dem e nach Inhalt des deshalbigen Mittheilungs- eichnete Personen wegen Miß Hochverraths | - Urkunde beschlossen und an die Obergerichte zum Zweck der Aus- egeben worden istz 31. Oftober 1848 im Allgemeinen die selbst- eines auf ihr Betreiben olche Prüs

Ur ver} chlossen

befehligenbe Unteroffizie i Dieselbe wieder

nfänglich ganz Weigerunz folgt ein ich w1rd ageladen "

öffnet nicht.

auf 6 Rthlr. ist nicht furchtsa

f

erzwingen ; 6 der (Frflärung des Offiziers am and werden soll, keine Stunde meh1 Anderes mehr übrig,

zeigen hat. le E erfügung des General-S taats -Prokurator anweist, die Klage des Diese lautet:

einzuleiten.

Jn Erwägung , ständischen Aus\chu}s Schreibens gegen als Staatsdiener bez der Amtsgewaltk Grund des §. 64 der Verfassungs Staats-Behörde bei dem hiesigen gerichtlichen Verfahrens abg ; s-Organisations-Geseßes vom

101 O n e 1) D eN : eid cin ‘Tenvenzattikel Prásidenten is der Regierung folgende Depesche aué Neuigkeiten bringt sie auch wenig. \ ver Eisenbahn nach Marburg beförderte Jäger-Bataillon weigert habe , zurüdzuerstatten und seine folden wird ihr geschrieben ,

beziehungsweise

viel erhaltene geseht habe, Aus Schmal-« daß dort in Folge des Steueraus des Ministeriums eine große Volks-Versammlung stattge Die Beschlüsse der Ständekammer sowoh i bleibenden landständischen Ausschusses, hätten allge- Die Versammlung habe beschlossen, des Ministeriums keine Folge

75 des Gericht n Beamten der Staals-Behörde zwar ständige Prüfung der einzuleitenden Straf fung aber ergangenen cine von den L Verfassungs-Urkunde b Verfahren zu bring halbige Ges satze des §. / halten‘), als mit dem im vorleßten Sabe

Vorausseßungen l derfahrens überlassen U, Ene N einer von der vorgeseßten Behörde {lossen zu halten is, wenn Ausschuß nach §. 64 der eshlossene Anklage, um solche zum gerichtlichen an die Staatsbehörde gelangt, indem die des- der Wortfassung im Schluß- ations-Geseßes („auch sind g“ nach der Gleichstellung des darin erwähnten Falles behandelten und dey gegensäblichen

funden habe. Benehmen des meine Anerkennung gefunden. dem verfassungswidrigen Ausschreiben zu geben, die Steuerzahlung beharrlich zu verweigern und sich nur der Gewalt zu figen,

Kassel, 10. Sept.

neben dem Falle e Weisung alsdann für ausge andstánden oder von deren

empfangen, i die Garnison und Nationalgarde der Stadt und der umliegenden Ortschaften, Ueberall wurde er mit lebhaften Aeußerungen beg1 ut

christ, sowohl nach

x ; , So eben erscheint folgende „zur 5 des Gerichts-Organis G O

Verständigung“ überschriebene Bekanntmachung des hiesigen |st schen Polizei-Vorstandes

1541

„In Folge eines Reskripts des Kurfürstlichen Ministeriums des Innern ist der Polizei - Kommissär Müller angewiesen, si et- waigen, ihm von dem auf Grund der Verordnung vom 7. September d. J. ernannten Ober-Befehlshaber ertheilt werdenden polizeilichen Aufträgen zu unterziehen. Der Polizei - Kommissär Müller wird von mir für die Dauer dieser Anweisung keinerlei Auftrag im städtischen Polizeidienst erhalten. Zugleih mache ich darauf auf merksam, daß der früher im städtischen Polizeidienst verwendet ge- wesene Polizei - Kommissär Gleim schon längst in Folge Verfügung Kurfürstlichen Minisleriums des Jnnern seiner Dienstleistungen in der städtischen Polizei- Verwaltung enthoben ist, Kassel, den 10, Sep tember 1850, C. L. Henkel, Bürgermeister.“

Kassel, 10. Sept. (O. P. A. Z.) Herr Dber-Finanzrath Dufais is im Finanz=, Regierungs-Assessor Mittler im Ministerium des Innern Referent geworden. Der bisherige vortragende Rath im Ministerium des Jnnern und Landtags Kommissar unter dem Ministerium Eberhard, Regierungsrath Wiegand, ist durch landes- herrlihes Reskript vom 6. September d. J. zum ordentlichen R ferenten bei der vberen Verwaltungs - Behörde zu Fulda erna worden.

Kassel, 12, Sept. (Const. Ztg.) Das Ober-Appellations gericht in Plenum hat fast einstimmig die Verordnung vom 4. Sep- tember, betreffend die Forterhebung der Steuern, für unvollziehbar erfláärt. Oberbefehlshaber Bauer soll seine Pensionirung verlangt haben Die Maßregeln gegen die Presse siud vom Oberbefel ¿hahor haben. Die Maßregeln gegen die Presse lud vom Oberbefehlshabe1

zuUrucngezogen.

Fulda, 9. Set, r. J) Dey Kriegszusland 1 gestern Abend nun auch in unserer Stadt erklärt worden, cben so in den Gemeinden. Auf Requisition hat das Verwaltungs - Amt dahier (Mauritius) eine weitere Reguisition an den hiesigen ODber-Bürger meister (Mackenrodt) und alle Bürgermeister der Landgemeinden zur Publizirung der Verordnung, Den Kriegszustand und die Auf-

hebung verfassungsmäßiger Gesehe betreffend, erlasscn. Die Bur germeister der Landgemeinden werden keinenfalls alle diese Verord nungen publiziren, wie man vernimmt. Der hiesige Stadt-Vor stand hatte gestern die Mitglieder des Statdt-Raths und des Bürger

Aus\chu}ses zu einer Berathung über die Frage versammelt, ob er

die Verordnung publiziren solle. Nachdem sich, sicherem Vernehme1

nach, sämmtliche Berufene einstimmig gegen die Publication der derortnung, als eine Mitwirkung zum Umsturz der Verfassung und ¿als Bruch des Eides auf die Verfassung ausgesprochen haben sol

ans

( i len, hat der Ober-Bürgermeister alsbald die Publication der Ver ordnung verfügt und vornehmen lassen

; Der Ober-Bürgermeister hat demnach nicht den Rath der Mitglieder der städtishen Behör- (

beabsichtigten

Hessen und bei Ihein. Darmstadt, 11, Sept. (D. Z-)

i Heute begaben -sich Se. Königl. Hoheit der Großherzog in Beglei-

A Des Prinzen Alexander Großherzogliche Hoheit nach Aschassen- burg, von wo Höchstdieselben am Freitag zurückerwartet werden.

C 4

Darm ita 10 C R Ie Mitglieder

der zweiten Kammer der Stände haben sich bereits so zahlreich da hier eingesunden, daß sle zur Konstituirung und vorläufigen Prü- fung der Wahlen auf morgen früh. 10 Uhr in das Ständehaus

G,

durch die Einweisungs-Kommission, die Herren Ministerialräthe vou

2

Bechtold und Maurer, geladen sind. Der Prüfung wird dann so

gleich die Wahl der Präsidenten und Secretaire, nach der Ge \cháäftsordnung vorläufig auf vier Wochen, folgen. Sichercm Ver nehmen nach is zu ersterem Herr Kreisgerichts=Präsident Dr. Mohr

von Oberingelheim ausersehen. Die Mitglieder der ersten Kan mer sind noch nicht alle hier anwesend und es wird sich erst mor gen früh entscheiden, ob diejelbe ebenfalls morgen zur vorläuftgen

mmentreten wird.

11 Bz N) 5 k of §1 So F nov 1+ 4 4 4 Ueber die Mehrheit n der ersien Kammer Lerlautel no() nichts

Sicheres.

_ 10 \ 1E} v # V, Di 4 YY ) ¿Fraukffurt. &Sranutsuri 1 G D. V. 0 D9 Morgen früh werden in größerem Maßstabe vor dem Feldmarschall Lieutenant von Schirnding zwischen den Gutleuthösen un Dorfe Griesheim, von den Kaiserl. öf und 1-4 C T 4 s yy y F bayerlsc)en QruPppen, wle von Lem nten

l on wird {hon gegen 6 Uhr Morgens ausrüdcen wäh end die übrigen Truppen eine Stunde späten en haben \chon

8gefuührt. Der das

|st in demselben Regiment zum Oberst ILT 14 Anu D L So \ G) 3 esten | Uhr war in dem uns benachbarten fkurhessischen Orte Bocäenhein Kriegszustand noch nicht amtlich verkündet. König Dtt l - q ) Griechenland, welcher gestern in Aschaffenburg erwartet wu wirt Jegen Ende dieser Woche auch unserer Stadt einen Besuch á T : i A Samburg. Hamburg, 12, Sept. nl 9 Uhr § Das Hauptquartier der Holsteiner ist nach Duvenstedt verlegl D A c 1 J ( C f 4 D e J Zeit 27 Uhr Nachmittags ist ein ( auf et ni( nagagti e C A Ausland MMusland. ¿Frankr eich. Dari O S, leber die Retse des

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vom 10. September, 59 Uhr Morgens, zugegangen „Der Pra! dent ist in St. unter dem Zurufe: „Vive N poleon ! zogen, Heute früh bei seiner Abreise von Cherbourg stellte sich Na

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tionalgarde und Bevölkerung auf seinen Weg und begrüßte ihn mit dem tausendfach wiederholten Ruf: „Es lebe Napoleon: Es lebe der Präsident!“ Zu Valognes und Carentan, welche er zum zwei tenmale durchzog, fand ein noch größerer Andrang der Bevölkerung statt, als das erstemal.

Zu St. wurde er mit großem Jubel Er stieg am Thore zu Pferde und hielt Revue übe1

Bei dem Bankette an Bord des „Friedland“ brachte der Vice

Admiral folgenden Toast aus: „Es lebe Louis Napoleon, Seine Gegenwart auf der Flotte is das Unterpfand einer kräftigen Un terstüßung durch die Regierung.“ Der Präsident erwiederte darauf „Jh bin glücklich, am Bord des Admiralschiffes, welches einen so

würdigen Komniandanten hat, einen Toast auf die französische Ma- rine auszubringen, welche in guten und \{lechten Tagen ihre An- hänglihkeit an das Vaterland bewiesen hat, deren Muth \o heroisch eben das Glück sich von ihr wendete, das Wort des Dichters minder \{chón, als Lorbeeren.“

Jn Bordeaux wurde vorgestern in Gottesdienst für Ludwig Philipp abgehalten.

Auf Antrag des früheren Ministers Napoleon Duchatel General-Rath des Departements der unteren Charente, „als ge sezliches Organ der Bevölkerung“, sein Bedauern über den Tod ausgesprochen, „über den Tod des großen Man- dessen glorreihe und wohlthätige Regierung so mächtig ie Freiheit und den Wohlstand des Vaterlan-

auf welche man „Cypressen

der Philippskirche ein Trauer=-

Ludwig Philipp"

beitrug, die des zu begründen.“

Der ehemalige Generalstabs-=Chef der großen Armee, Divisions de Mouthion, ist gestorben. ie hier massenhaft auftauchenden kaliforni Verfahren Verdacht erregt, u gewärtigen haben. Der Regierung i} die Mittheilung zugegangen, daß Herr yon den nach dem Todtenamt verließ, das der verstorbenen König Ludwig Philipp Tage in London zugebracht, den Mitgliedern der Familie Orleans, welche das Schloß Clarmont bewohnt, meh- rere Besuche abgestattet hat, gestern nah Frohsdorf abgereist ift, wohin sich der Graf von Chambord begeben hatte. j

General Graf Baill Man glaubt, daß 1 Gesellschaften, deren eine strenge Untersuchung

Salvandy, welcher Wie

abhalten ließ, drei

Großbritanien Prinzen Albrecht, dem 1 Wales und den übrigen Prinzen und Prinzessinnen im 8§ten noch in Balmoral.

Lords der Admirali

S D

auf dem „Black Eagl n Plymouth eingetroffen. on der Citadelle aus begrüßt. Nußland und Polen. Am gestrigen es russischen Kaiserpaares Is in der Metropolitan- Johannes ein feierlicher Gottesdienst statt, Kapitel und sämmtliche Regierungs - Be r Administrator der warschauer Erz-Dibzese, Bischof owsfi, assistirt von einer zahlreich versammelten rómisch-katho- cchfeit, celebrirte die Messe.

es

wurden mit 19 Geschübsal%2

Tage wurde die vierundzwanzigjährige Krô=- festlich hier begangen. und Archikathedral-Kirche zu St. welchem das gesammte

Metropolitan hörden bei-

Um halb 10 Uhr nahm lter n den Gemächern des Swlosses die Glüd- welche die höhere Geistlichkeit, die Regierungs- auswärtigen

lischen Geistl der Fürst Statiha

Behörden , hochgestellte darbrachten. | \ämmtlichen Militair - und ische Kathedrale zur heiligen Dekan sämmtlicher griechi- titglied Der Regierungs=- D geistlichen Angelegenheiten, No-

erdröhnten Nachmittags

osse glänzendes Viner.

um 10 Uhr ter Fürst Statthalter neb Civil = Behörden in die griechisch - ru} Dreieinigkcit, wo der Kathedral - Offizial, hen Kirchen im Königreiche Pole Kommission für die inneren un widi, die Liturgie von der Alexander - Citadelle i der Fürst Statthalter Der Toast auf das Wohl des russischen Kais ununterbrochenen Kanonensalven begleitet. großen Theater freie Vorstellung. ) L

sers und der Kaiserin auf de1

Während Des Ger 101 Kanonen}

Stadt prächtig belcuchtet. Niederlande. Nachrichten Befinden Jhrer Majestät der lauten nicht gúünftig. s i üssel zu sich beschieden. Obgleich sie das Zimmer verlassen kann, veranlaßt ihr Zustand doch ie werde sich nach Homburg begeben, wo die Luft günstiger für die Kranke set. : : Z Courant

Baden verweilt ,

Die Königin Everard aus

róffentlichten Programme sich am 16. Septe Generalstaaten ter dem Vorsiße des Präsidenten :

verjammei1!

Velgien.

(Hriechenland

unterzeichnete

auf diesem ndwirthschaftliche stellungen auf Stelle anzukaufender dahnkornmais (Pferdezahnmais) diesjähri der Grünfutter-Kulturx anzunehmen, daß wird, die in Pfundzahl auszusprechenden Bestellungen b \ an das genannte Handlung sofern die Besteller der Essektuirung derselben gewiß sein wollen. Den Preis betreffend, \o wird bemerkt, daß das Pfund ausgehülsten amerikanischen Mais in dicsem Ic Silbergroschen und beinahe der Scheffel von 85 Pfund also circa 5 Rthlr. gekostet hat (demnach den diesjährigen Empfängern auch zu dieser

| e auf Cinen Elf Pfennige zu stehen gekommen ist, 12 bis 13 Sgr.