1850 / 256 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

fimo’s versteht , und bevor ih dieses Schreiben \{ließe, werde ih Ihnen melden können, ob mir dieses gelungen. Wir überholten die dänische Brigg „Titus“ und kamen 4 Tage früher als sie hier an, obwohl wir die „Mary“ im Schlepp hatten. Jch bin u. st. w,“

Na \ch{rift: „Jch habe das Vergnügen, hinzuzufügen, daß ih deu gewünschten Dolmetscher erhalten habe; es ist ein Esfimo, der Dänisch spriht, und da jest alle Vorbereitungen getro\- fen sind, gehen wir weiter unter Segel. Jh versuche zuerst, den Durehgang auf einmal zu bewerkstelligen, und 1m Falle dies nit gelingt, gedenke ih den gebräuchlichen Weg an der Ostseite der Baffins-Bay einzuschlagen.“

Einer neuen Zoll - Verordnung zufolge dürfen Schiffe beim Einlaufen in englishe Häfen ihren Schiffszwieback unverzollt ein= rühren, vorausgeseßt, daß der Capitain die Erklärung abgiebt, sein Zwieback sei britishes Fabrikat.

Jn Bezug auf die (bereits gestern gemeldete) Abreise des Grafen von Salvandy na Frohsdorf bemerkt die Times in einem Artikel: „Der Graf von Chambord und die Familie Orleans“‘, Folgendes: „Man kann nit umhin, diesen Austausch von Höflich=- Feiten zwischen den betden Linien der Bourbons mit aufrichtigem Beifall aufzunehmen. Unter folchen Umständen darf man wohl mit Grund hoffen, daß das gegenseitige Entgegenkommen, welcches mit dem Tode Ludwig Philipp's so herzlich beginnt, nicht gestört wer= den wird und die Einleitung zu etner Versöhnung bilden dürfte, welche den Gefühlen und Juteressen beider Parteien zusagt. Ein solches Ereigniß würde von der allergrößten Wichtigkeit sein, denn es würde zur Wiederherstellung der Ordnung in Frankrei führen. Männer von richtigem Urtheil sind der Ansicht, daß jcde andere Lósung cin gebrechliches Aushülfsmittel sei und eben fo wenig Garantieen für die Sicherheit der Gegenwart, als der Zukunft bieten könne. Europa hat das größte Interesse, in Frankreich eine regelrechte und jolide Regierung zu gründenz und es ist kaum ein Zweifel, daß das Entgegenkommen des Grafen von Chambord und

Vorstellung : L Do räuber, großes Ballet in ) Abth. nah dem Gedicht des Lord Byron: „,The COrSalr 4 von P. Taglioni. Musik von Gährich.

führen.)

1 Fthlr.

1560

das edle Benehmen der Königlichen Familie in kurzem zu einem glücklihen Schlußakt führen werden.“

Niederlande. Aus dem Haag, 10, Sept. Durch eine

Königliche Verordnung vom 31. August ist eine neue Ersparung eingeführt worden. Seit 1843 erhielten die General-Stabs-Offi- ziere, die zugleich Adjutanten cines Divisions- oder Brigade-Gene- rals waren, eine jährliche Subvention von 300 Fl., vom 1. Januar 1851 an wird ihnen dieselbe durch jene Anordnung entzogen.

Nach dem Rotterdamschen Courant beschäftigt die Regie-

rung sich mit der Vertagung der Eröffnung der Generalstaaten bis zu dem Zeitpunkte, wo die Provinzialstaaten vollständig gebildet sind und die Wahl der Mitglieder der ersten Kammer, die densel- ben zusteht, haben vornehmen können.

Herr M. J. C. Bruce ist zum General-Gouverneur des uie=

O

derländishen Ostindiens ernaunt worden.

Spanien. Madrid, 6. Sept. Mendizabal, Finanz-

L A L c p j E A s 0 “t Minister unter Esparterc und befannt durch seine Finanz - Ypera tionen, ist zu St, Sebastian gestorben.

A Königliche Schauspiele. Dienstag, 17. Sept. Jm Opernhause. 100fte Abonnements- er Kaiser und die Müllerin, historisches Lustspiel in

S F, W. Gubig, Hierauf, neu einstudirt: Ver Set-

(Herr Karl Müller, erster Tänzer vom Theater der Königin zu Lon- don, Schüler des Königlichen Balletmeisters Taglioni , wird im weiten Akt ein Pas de deux mit Frl. Marie Taglioni aus-

Preise der Pläße: Parquet, Tribüne und zweiter Rang Erster Rang, erster Balkou dbaselb| und Proscenium

Nachtwandlerin).

1 Rthlr. 10 Sgr. 20 Sgr.

Königsstädtisches Theater.

Dienstag, 17. Sept.

Meteorologische Secobachtungen.

1850. Morgens 15. Sept. 6 Ubr.

| Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst « Amphitheater 10 Sgr. G E Mittwoch, 18, Sept. Jm Schauspielhause. 145fte Abonnements- Vorstellung: Die Karls\chüler, Schauspiel in 5 Akten, von H. Laube,

e G Fünfte Vorstellung des Professors der indischen und chinesischen Magie, Herrn Herrmann aus Hannover, in 3 Abtheilungen. Mittwoch, 18. Sept.

(Mit neuen Darstellungen.) : | (Jtalienische Opern-Vorstellung.) erstenmale wiederholt in dieser Saison: La Sonnambula. (Die

Oper in 2 Akten, Musik von Bellini,

Beobachtuug.

Luftdruck Luftwärme -...- Thaupunkt .-

Tagesmittel :

Dunstsättigung 88 pCt, Wetter ..... trübe. Winds 666 NO.

Wolkenzug . - ONO.

340 03‘‘‘Par.'340,22‘‘‘Var.|3 ‘Par. Quellwärme

R. -+ 14,3 | R. R, Flusswärme 1L,o“

5,2" + 6,8“ R

j K.|Bodenwärme

Ntederschlag 0,011 Rh, Wüärmewechsel +14,6°

340,22‘‘‘Par

Börse vom 16. September.

ir echsel- Course. | Brief Geld Amsterdam «eso oooooo 0.00 250 Fl. Kurz 14 141 E E E E 250 Fl. 2 Mit. 140% 1407 Ta Br E C S S e E 0E O 800,08 300 ik. Knrz 1507 190 doe, ves 300 k. 2 Mit. 149% | 1495 Londoh «ees Sp od 0 E 09d edo 0s 1 Lst. S Mt 0 Als E Das a I N baa o Sa bid e 300 le. 2 Mt. 80 l E. Wien in 30 Xe. «ooo oed 150 F, 2 Mt Ds SDK AURSRUrE ee Sai a a Sa 60e de é 150 FL 2 Mt 101 : ga Breslau .«.--++ O E H Sl, ola e 100 Thlr. | 2 Mt. —— 99% ¿ ) & Tage G93 | _ Leipzi iu Courant im 14 Thlr. Fals 100 Thlr 2 M 992 S Frankfurt a. M. südd. W. [00 Fi. 2 Nt. 56 18/56 14 100 SRBLL| 3 Wochen | 1075 | 107

Petersburg «+0

Inländische Fonds , Pfandbriefe , Komnunal- Papiere und |

Geld - Course.

Zf.| Brief. | Geld G] \Zf.| Brief. | Geld. | Gem. Preuss.Freiw. Aul| 5 1063 Grb. Pos. Pfdbr.|3%| 912) 907

L 1004 VUstpr. Pfandbr. \ZL

do S1 Anl. v. 50 tz ; a A St.-Schuld-Sch. [37 86% Pomm. Pfandbr. |36 962 Od.-Deichb.-ObI.!4 L Kur- u. Nm. do. [35 965 Seeh.-Präm.-Sch.|— {12 K c Sechlesische do. 35 ; K.u.N1io, Schuldy. 3% E es do. Lt. B. gar. do. [35 S Berl, Stadt-Obl. | 5 104% E IPr.Bk.Anthb.-Sch.|— 985 97 Ñ do. do. 13% 54 « - |Friedeieksd'or alia | 1372 | 1:3, Westpr-. Pfandbr 35 91 x 90% And. Goldm. à 5th. |— 117 11 }. o.|' 4 -— 101 jDisconto. —| _-

Grossb. Posen d

Ausländische Fonds.

N Poln. neue Pfdbr. | 4| 96 s | do. Part. 500 FI.| 4| 817 | S1

|

Russ. Hamb.Cert.| 5|

do. Hope 1. Anl.| 4 |

do. Stuegl. 2.4. A. 4 | 925 do. do. 300 Fl. |— 1377 do. do. 5. A.4| 92% DEE Hamb, Feuer-K. 3|

do. v. Rthbsch. Lst.| 5 1 il 1 105 do.Staats-FPr. Anl. | —|

do. Engl. Anleibe| 42 97 | 965 Lübeck. Staats-A.|45| 98%

do,Poln.SchatzO.| 1| 80Z | | Holl. 25 % Int. |25|

do. do Cert. L. A: 5 | 95 | 94% icurh.Pr.UD. 40 th. |- 1 D x 317

do.do.L.B.200FI. |- | 18% 18 A N. Bad. do. 35 Fl.) | Sz 17 A

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt Die mit pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Berl. Anh. Litt. A. B. | 6,000,000 | 4 do. Hamburg .-.... | 8,000,000 | 4

do. Stettin - Starg. « 4,824,000 | 4

do. Potsd.-Magd. .. | 4,000,000 | 4

Maged.-Halberstadt .. | 1,700,000 | 4 1

1

Düsseld. - Elberfeld... | 1,400,000 | 5 | / Steele - Vohwinkel .. | 1,300,000 | 4 1 O ba: Niederschl. Märkisch. | 10,000,000 |

Kiscnbahn-etien.

InS-

Stamm - Actien. | Kapital. l

Börsen-Z

Tages - Cours.

[95 B. 945 G. L LOT bz u Bi L | 105% bz.

7 165 B. 647 G. 1353 bz u B

do. Leipziger -...- | 2,300,000 | 1 Halle- Thüringer... | 9,000,000 | O | 4 Cöln - Minden ..«.-«+.- 133,000,000 | 31/42 (97% B

do. Aachen...-+.«.+- | 4,500,000 | 4*|1° 44 A Bonn. COM, -- 2e | LOOL 400 | 0.5 |

827 B.

3 do. Zweigbahn 1,500,000 | 4 |— Oberschl. A 2,253,100 | 315% 108 E. do. Lit. D. | 2,400,000 | 32/577| 1043 B Cosel - Oderberg .….. | 1,200,000 | 4 13% | 85 B. Breslau - Freiburg... | 1,700,000 | 4 4 Es Krakau - Oberschl.... | 1,500,000 | 4 5 70% 6 Berg.-Märk. .…....-. | 4,000,000 A 1S8% B Stargard -Posen ....- | 5,000,000 | 31/34 | 815 B. Brieg -Neisse...«.-- 1,100,000 | l Macsdeb.-Wittenb.... 1,500,000 | 4 |- 571 B | Quitliungs - Bogen. | Aachen - Mastricht 2,750,000 | 4 | Auslüund. Actien. | Friedr. Wilh.-Nordb 3,000,000 | 4 204 do Prior... D 983 B.

{

Schluss-Course von Cöln-Minden 97% G.

Sämmilick

do.

do

Prioritäts - Actien.

Berl ADnalb 64414

Hambur do. II. Se

Potsd.-Magd. ..

do.

do do. | do III. Serie. | do. Zweigbahn |

Magdeb.-Wittenb. Oberschlesische Krakau - Oberschl. Cosel-Oder»erg...-- Steele - Vohwinkel do. 11. Ser. | 3reslau - Freiburg...

Zerg. - Nark...

Ausl. Stamm- Act. Altona L D Cöthen - Bernb. Thlr.

Mecklenburger

von Preussischen Bank-Antheilen 98 bz.

e Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verluosung à 1 pCt

_—_ jt

Fo

do. L U |

Stottiner...--

Magdeb.-Leipziger .. Halle - Thüringer... Cöln-Minden.....- do. do.

Rhein. v.

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Staat gar. do. 4. PÉLIOPITaU Stamm-Prior. | Düsseldorf-Elberfeld. | Niederschl. Märkisch.

J E P E n G G G via is G fa G fa f e e S G f V T E S Df v pi nf

Thir:

Polin a Pfdbr.a.C.| 4 | 905 _—| 4

Des heutigen jüdischen Feiertages wegen war das

Geechäft nur sehr geringfügig,

und die Course in Folge dessen ziemlich unverändert, im

\llsemeinen aber etwas

Huswártige Börsen. ien , 14, Sept. Met. 5proz. O4, 7A 1960, ,4pro04

76 75%, Axproz. 835, 84, 834. 24proz 02015, lil, 34! 186% 1852. 39: 14194 —#. Nordbahn 141417 3, 1114, Blogg-

nib 4149 448. Mail, 78 774. Pesth 895 4. B. A. 1165 1162. Wechsel-Course. Amsterdam 1625 Br., 162 Gld. Augsburg 117% Br., 117% Old, Frankfurt 117% Br., 117 Gld. Hamburg 173% Br., 173 Gld. London 14.42 Br., 11.41 Gld. Paris 139 Br., 138% Gld. K. Gold 1235 Br., 5 Gld. Silber 14164 Br., § Gld.

In Fonds und Actien wenig Geschäft Fremde Valuten mehr

Brief als Geld,

*Srankfurt a. W., 14, Sept, Die Börse war heute sehr till. In Fonds sowohl als in Eisenbahn Actien ging beinahe gar nihts um. Die Course aller Gattungen derselben erhielten sich dennoch fest auf ihrem Stande von gestern. Nur die österr.

Actien blieben höher.

Destr. 5proz, Met, 81% Br., 814 Gld, Bank - Actien 1198 Br., 1494 Gld. Bad, Partial - Loose a 50 Fl. vom Zahre 1840: 53 Br., 52% Glv,, do. a 35 &l. vom Jahre 1845: 2 Br, 91% Gld, Hessen Partial - Loose a 40 Rihlr. preußisch 332 R 31x Gld. Sard. Part.-Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 782 Glo 334 Glv. Darmstadt Partial - Loose a 50 Fl. 79 Br, länd. 33% do. a 25 Fl. 29 Br., 28% Glv. Spanien 3proz. in- Obligation Br, 33% Glv. Poln. 300 Fl,-Loose 1364 Gld, do. Rortbab s 500 Fl. 815 Br,, 81% Gld. Friedrich - Wilhelms-

ordbayn 124 Br., 425 Gld. Bexbach 80 Br., 79% Gld. Köln-

Minden 98% Br., 98 Glv,

Hamburg, 14, Sept. Z! 5 da - 14, + Z3ryroz. 89% Br., 894 Gly. h Pr. Oblig. 89 Gld. E. R. 106 Gld Stiegl. 89 Br. Dän. T4

Br., 74% Gld. Ard. 11% Br,, 115 Gld. 3 347 12 Gld. Amer. 6proz. Vereinigte Staaten 106% Br. u, O vin burg - Berl, 91 Br, , 905 Gld, Bergedorf 93 Br, Magveburg=

Wittenb. 57 Br., 965 Gld, Altona-Kiel 91 Br., 905 Gld. Köln=- | Minden 974 Br., 91 { Gld. Friedrich - Wilhelms - Nordbahn 397 | 39 Br. Medlenburg 35 Br. |

Jn Fonds im Allgemeinen wenig Umsay. In Eisenbahn

Actieu flaue Stimmung und unbedveutendes Geschäft.

aris, 13, Sept. Iproz. 58,5, uro 93. (D, MovD=

bahu 462 , 50,

Gold al marco 7 a 8. Dufkaten 11,80 a 14 , 90. Wechsel - Course. Amsterd. 240. Hamb. 185%. Berlin 3675. London 25 . 20, Frankf. 210%. Wien 2135. Petersb. 3964. Nach der Börse. 95proz. 93.674 Die Rente stieg anfangs, ging jedo durch ziemlich bedeutende Verkäufe wieder zurü.

London, 413, Sept. 3proz. Cons. p. C. 96%, 5, #, 1 d D,

963, 2, %, %. 34proz. 99%, 4. Int. 974, 4. 4proz. 905, Ard. 19%, %+ . 3proz 2 Do 44 Ruf}. 5proz. 144, 102.

45;proz. 97, 96%. Bras. 93, 94 Wer, 29% 7 Peru 82, Sl,

Die steigende Bewegung in engl. Fonds behauptete sich bei geringem Geschäft.

Fremde Fonds ziemlich unverändert. .

2 Uhr, Engl. Fonds "till, Fremde bei geringem Umsaß sehr fest.

Amsterdam, 13. Sept, Die Stimmung in holl. Fonds war, bei ziemlih belebtem Geschäft in Int., neuerdings etwas an- genehmer. In span. war der Handel besonders in Ard, sehr be- lebt und stiegen diese ca. 4 % seit gestern. Jn den übrigen frem- den Fonds wenig Handel und Veränderung.

Holl, Int. 574, {@. Iproz. neue 687; Span. Ardoins 125, u. gr. Piecen 4125, #&. Coupons 9%, 10. Russen 4proz, 88%. Stiegl. 882. Oesterr, Met. sproz. 784, k, 2xproz. 41%. Mex. 29%.

Gm,

O

» Ds

Gerste, große loco » fleine 23—29

Hafer loco nah Qualität 18 % DOpID Pr » 48pfd. pr. Frühjahr » GOPO, 21 Ribly, Bre O.

Erbsen 40—45 Rthlr.

Rüböl loco 1. r Cel 122 A » Sept. /Okt. 125 a »„ Okt. /Nov: 12% » Nov. /Dez. 12 p De I

» Jan. /Febr. » Febr. /März \ » März /April } » April /Mai

Leinól loco 12% Rthlr. E Sept. /Okt.

Mohnöl 135

Palmöl 142 Rthlr.

Südsee - Thran 12%

-

Spiritus » » »

Berlin, Druck und Verlag der Deer

Markt- Werichte. Berliner Getraideberiht vom 16. September. Am heutigen Markt waren die Preise Weizen nach Qualität 56 Roggen locy 33— ») V.

» wie folgt: -59 Rthlr. . 34% Rihlr, Br. 34 bez, u. O, - Rihlr. Br., 345 bez, 34 G.

SFrüßjahr 1851 38 a 39 Rtblr. bez., 39 A

—29 Rthlr.

—19 Rthlr. Sept, /Okt. 184 Rihlr. Br. 20: Rthlr, Br., 20 G,

Nl, Gr, 1 ¡ z- Rthlr. bez., 77 Rthlr. verk., 123 Br Rthlr. Br., 125 G, Rihlr. bez. u. Br,, 1

R r, 4 25 Rthlr, Br,, 124 G.

12 Riblr, bez, U, Br, 4 13% Rthlr.

a 12 Rihlr.

Faß 154 Rthlr. verk. u, Br.

mit Faß 15 Rthlr. verk.

pr. Sept. /Okt. 15% Rthlr. bez. u. Br., 15 G,

Rthlr. Br., 155 O.

pr. Frühjahr 1851 17 a 17% Mr, Ver L Br, U, V.

Okt. /Nov. 1

Heheimen Ober-Hofsbuchdrudterei.

1561 7 256 Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Dienstag d, #7, Sept.

G O e ANNAl t.

DVeutscchland.

Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum

I - Lt o E E T E E

Sachsen-Weimar. *Belimar, Die ersten öffentlihen Verhandlungen

des Großherzoglichen Kreisgerichts, Einberufung der Beulagubien,

Nuslan d. Frankreich, Paris, Vermischtes, Großbritanien und Jrlaud. London, Die Angelegenheiten Jr- lands. 2 D a) « ; I Belgien. Brüssel. Vermischtes. Wissenschaft und Kunft,

Köniasstädtishes Theater, (Italienische Opern-Vorstellung, Lucia di Lam meCrmoor. )

Eisenbahn: Verkehr

H

: i A De 4

j U T A T I T d f icjtamtllic Ç L

6 Tol ck +y & Y E j Î 8 i - Dentfchlau®d.

Dele. Kassel 11 Sp Dex Worligur der den

Ca

: trath vom Ministerium auf seinen Protest gegen den uber } rhängten Kriegszustand ertheilten Antwort ist nach der L Ztg. folgender: „Auszug aus dem Protokoll des Ministeriums

n Del S Llu ) [o ( n K amn 10 Sebrember L), CGingave Di

*tadtraths der Residenz, wodur derselbe gegen die Verordnung

d u ten d, M, die Erklärung des Kriegszustandes betreffend, A legt. BDeschluß: Dem Stadtrath der Residenz is hierauf erossnen: Vicse Eingabe biete die willflommene Veranlassung dar, Lage der Sache, die Nothwendigkeit der erlassenen Ver rbnung und j

Protestationen unwirlsam bleiben müssen, belehrende Aufklärung zu

vercn Geltung als Geseß, gegen welhes überhaupt Do 1

geben, Damit die in ersterer bereits gegebene zu deutlicherer Un ge: Die Erklärun z des Kriegszustandes Uber Lande sei überhaupt nicht durch bereits vor- Störung dir öffentlichen Drdnung hervorge dieselbe namentli der Residenzstadt Kassel in

Vorwurf gemacht, daß in derselben durch ner Veraulassungen gegeben seien, zu der be

qi eisen; be es vielmehr mit Geuugthuung uerkenne ) das Benehmen der Bewohner der Residenz

H [B h) wentg hier, wie an cinem anderen Orte ur di Vltgt worden fet, Mehr in anarcht- n Zustände \ welches im Gegentheil das Treiben ufgelösten Stände - Versammlung ohne Störung dcr Ord ung betrachtet abe ; vielmehr lägen, wie in der Verordnung gus \rochen , andere Veranlassungen und rechtliche Vorschristen in titt durch welche Tie Nothwendigkeit , Den Kriegszustand zu en, gegcben jei Es fönne ganz dahingestellt bleiben, ob

Gesammt - Stautsministerium, wenn dasselbe sih als lediglich

uf eigenes Ermessen verwiesen zu betrachten gehaht hätte, der

L C LCEE! 9 Mogohon hof Bo ot PY N 20Y11 A T (Vi ißerordentlichen Begebenheit Der Oteuerverwelgerung M DEL Cts

if \,

(ärung des Kriegszustandes entgegenzutreien für erforderlich ge-

halten haben würde, die von ihm dem Landesherrn anzurathenden

tte hätten ihre Richtung durch die Geseße des deutschen exhalten missen. Eine aufmerksame Erwägung des Jn- Verordnung müsse davon überzeugen, Daß durch dieselbe Nothwendigkeit begrundet werde, eine standische : und läge diesen

D L

Aufruhr

aung zu cinen folchen zu dem V ev ¡u den Ul! iner Stände Reranlassung zu ganz umfa}jenden inneren Ver- sei, daß zuveugen 1m Interesse De des gan erforderlich betrachtet wle von 5taaten nid auen

1

deutschen BunDes selbt, jondern auch Lu Des

ts anerkannt werde und nur über den rechtlichen Bundesversammlung von den Bundesstaaten entgegengr|et treten würden, so seien auch die in der D 1 M, in Bezug genom

A L ITEl A N 2 auth oóllig anerkannter Wirksamkcit. Uls aull l

» , B 4 M h D t e des deutschen Bundes jet Der welchen die Verordnung jch grunde, in feme

der Ausnahmegeseße und Beschlusse ,

ufgehoben seicn, zu zahlen und haben daher in Anwendung \racht werden müssen. Sollte demnach eine Steuer! ec eine Ständeversammlung als Ausruhr behandelt

l

[C

die Nothwendigkeit , durch Erklärung des ( tandes eine Praventions Maßregel eintreten zu lassen, damit nicht ß Den Aufruhr der als Vertreiung des ganzen Landes anzusehenden unDevcrsammlung ein wirklich thalsächlicher entstehe So wie die

Zt egierung durch die von ihr getroffenen Ausnahmemaßregeln in sfsein der Erfüllung ihrer Pflicht gehandelt habe, jo }et fi ¿x unzweifelhaften Verpflichtung tief bewußt, die Landes=-

verfassung aufrecht zu erhalten, wie solche dur die Verfassungs e begründet sei. Daß während des vorhandenen Krieg9zu

j

standes etnzelne Bestimmungen der Verfassungs - Urkunde, die auf der Vorausschung völligen innerer Ruhe unî Sicherheit des Staats beruhten, nicht in Ausführung kommen fónnten, liege in der Natur r Sache, hebe aber tin letner desverfassung auf, zu welcher so verpflichtet wie sest entsclo}}en }ol. Die Verordnung vom 7ten l. N. tung eines einstweilen geltenden Veseßes. ng der Landstände, welche 8. 95 der Verfassungs-

eise die Aufrechthaltung der Lan

zielmelr die Staatsregierung eben

habe ferner die völlige Bedcu- Die nachträglich einzu holende Beistimmu Urkunde vorschretbe, ergebe diese Folgerung unmittelbar, denn zu Verordnungen, welche von der Staatéregierung erlasscu würden, be- dürfe eo einer landständischen Zustimmung nicht ; wo iese nur vor- läusig für nit erforderlich, aber als eine nachträglich einzuholende hingestellt wurde, fönne nur . (Gesetze aber seien unbedingt zu befolgen und könne sich der Beob achtung von solchen Niemand entziehen, wie denn auch aus der Bor chrift des §. 108 sich ergebe, daß die allgemeine Glaubwiürdigkeit und Vollziehbarkeit einer vom Landesherrn erlassenen und von ver=

‘ontrasignirten Verordnung feinem Zweifel

V

antwortlichen Ministern | unterliege. :

Man gebe sich der beruhigenden Erwartung hin, daß eine noh- malige Erwägurg der Sache den Stadtrath bestimmen werde, mit Vertrauen auf die nur auf das wohl des Landes und Erhaltung der Landes-Verfassung gerichteten Bestrebungen der Staats-Regie= rung hinzublicken. Nachricht hiervon den Stadträthen sämmtlicher furhessishen Städte, Hassenpflug.

1 G L

D

von einem Gesetze es sich handeln.

D ERRT I I RDT A

Von dieser Verfügung is in der Waisenhaus - Druckerei ein Abdruck von 60 Exemplaren genommen, und sind selbige noch heute nit allein an die Stadträthe in den Städten, sondern an sämmt liche Regierungen des Landes abgegangen. Der landständische blei bende Ausschuß, dem diese Verfügung gleichfalls zugegangen ijt, hat sich heute Abend zur Verathung uud Beschlußfassung über di selbe im Ständehause versammelt. Es hieß heute allgemein, Herr Abee, welcer bekanntlich in Abwesenheit Hassenpflug's das Ministe rium des Innern versah, sei nach Berlin abgereist, um der preu ßishen Regierüng nähere Aufklärungen über tie Maßregeln des hiesigen Gouvernements zu geben.

ittheilung des bleibenden landjtändischen

Fortseßung der Mit ck. Preuß. Staats-Anzeiger Nr.

Ausf\chusses: (S. Pre1 255.) ] Ron Go 2 GBuaden Mi Trrohrid 98 helm de Fre Qurfi rft on ) (O Naben D I LED L MilDdelm der Cre, MAUuUrTur} und souverainer Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, ¿Fur|f zu

N A U ee (Q, A U Ad é 11e 1envourg, ras zu Kaßeneunvogen , Da

ckchaumburg 2c. 2c.

10 und zu wissen : nasbruch durch die Stände-Versammlung selbst, über wel- übrr die in solhen Zuständen sich ergebende Unzulänglichkeit der eseße Wir in Unserer Verordnung vom ten 1 M. Uns aus- haben, und der nah der Verordnung vom 18. Juli 4832 Nr, Il.

3 di lbe verkündeten, cinhellig gefaßten, die Auslegung der Grund- gelel Buntes betreffenden Bundesbeschlusses als Aufruhr sich dar- tellt *), legt Uns unabweislich die Pflicht auf, die gesährtete Sicherheit des Staates und die bedrohte öffentliche Ordnung mit einem solchen Schuße

) eler cs unmöglih macht, anachische Zustände zur that nung fommen zu lassen, wle solche sowohl die fort und

resse anzubahnen, als das Verhal- ( hervorzurufen unternimmt, rieben, an Unsere Behörden und derstaude ge Unsere obige L

» 1 vAA a P Ga A G t na dem Schluß]aze des

7 l ck00 % v E a h 2Frechvett der Lage 1 usses

dständische1 ung 1hn daz1 nen Uufforderung V ( 1g zu erlassen, deren Vollziehba 0 108 der Verfassungs - Urkunde so wenig einem Zweifel unterliegen, als

diosolho in (hr A Î JAAEA G Ss C e NT dieselbe in ihrer Grundlage einer anderen, als der den Landständen durci

§, 95 der Verfassungs - Urkunde überwiesenen Beurtheilung ausge]eßt ¡nur durch frástig eingreifende und shüzende Maßregeln es fich erreichen läßt, die ganze Verfassung über den Abgrund, deu der Bruch dersclben in einem Punkte für das Ganze eröffnet hat, über denselben hinüber zu fül- ren, mithin den Fortbestand der Berfassung zu sichern, so verordnen Wir, dem ber bleibende landstänvische Ausschuß allgemein gegen cine Zu- ng verfassungswidrigen Widerspruch cingelegt hat, nach Anhörung Un-

seres Gesammt-Staatsministeriums, welches über die unabweisliche Noth

wendigkeit und Dringlichkeit der zu ergreifenden Maßregel sich ausgesprochen )

hat, auf den Grund des §. 95 der Berfassungs-Urkunde Folgendes:

8 1. Sämmtliche kurhessischen Lande sind bis auf Weiteres in Kriegs-

zustand pur welchen jedo) der gewöhnliche bürgerliche Verkehr feiner lei Beschränkung zu erleiden hat erklärt, und es treten während der

Dauer des Kricgszustandes die in den folgenden Paragraphen enthaltenen Bestimmungen cin, deren Vollzi. hung und der weiteren, durch den Kriecgs-

zustand bedingten, von Unseren Ministerien ergehenden Anordnungen einem militairischen Ober-Befehlshaber übertragen wird, unter dessen Befehle zu diesem Zwecke das stehende Heer, so wie die in den einzelnen Gemeinden bestehenden Bürgergarden und sämmtliche Civilbehörden, mit Ausnahme der

Gerichte , ihre geseßlihen Functionen gestellt sind.

s Oiejem Ober-Bescylshaver, jo wie den ihm untergeordneten Kommandanten , is insbesondere die obere Leitung der Ausübung der ge-

sammten Staats-Polizeigewalt übertragen.

68, 3, Alle Bolks-Versammlungen sind verboten, Versammlungen v Vereinen aber nur mit Genehmigung des Militair-Befehlshabers des be- treffenden Orts oder Bezirks statthaft.

8, 4, Zeitungen politischen Jnhalts dinfen ohne Genehmigung Un- sercs Ministeriums des Jnuern nicht herausgegeben weiden.

Bon einem jeden Blatte einer politislen Zeitung ist, bei Meidung

ibrer auf volizeilihem Wege zu bewirkenden sofortigen Unterdrückung, einx Stunde vor der Ausgabe cia Exemplar dem Kommandanten des betreffen- den Oris oder dem von ihm bestellten Kommissar vorz (legen, Die Kommandanten, beziehungsweise die vo1 nen bestellten Kom- missare, haben Blätter, in welchen Schmähungen gegen Unsere Allerhöchst derson, die Staatsregierung und deren Organe oder Aufreizungen zum Ungehorsam oder zur Widerseblichkeit gegen die F brigkeit enthalten sind, sofort in Beschlag zu nehmen.

Diese Bestimmungen finden auch auf politische Flu schriften, Plakate

bildliche Darstellungen Anwendung, 5. Ob und wann in vorkommenden Fällen von der Getvalt del

Rgfffen nach Krieg8gebrauch Anwendung zu macheu it, hangt ledigli von dem Urtheile und der Entschließung des Oberbecfehlhabers | l

dEL DeS VeTTC fenden Kommandanten ab, welcher in diejer Beziehung Uns verant wortlic) it,

6, Der Oberbefehlshaber und in dringenden Fällen vorläufig der Militair - Kommandant einzelner Gebietsiheile, welcher jedo zum eck der Genehmigung schleunigst Anzeige an jenen zu machen hat, ist

ermächtigt, die tehenden Behörden und Staatsbeamten zu qjuspendtren

die Ausübung der Amtsgewalt derselben durch Kommissare zu be-

wirken, so wie die Bürgergarden aufzulösen , sobald die Erhaltung der icherheit und der öffentlichen Ordnung in Ten unier 1ÿrel Befehlen Auszug aus dem in der 22sten Sivung vom Jayre s einhellig gefaßten Bundesbeschlus|e 0 Da gleichfalls nah dem Geiste des eben angesuhrlen All 7 der

ckchlußakte und der hieraus hervorgehenden Folgerung, welche der All 90 u8spricht, feinem deutshen Souverain durch die Landstände die zur Füh- rung einex den Bundespflichten und der Landesverfassung entsprechenden Negiecrung erforderlichen Mittel verweigert werden dürfen, so werden Fälle, in welchen ständische Versammlungen die Bewilligung der zur Führung der

oder unmittelbare

1

Regierung erforderlihen Steuern auf eine mittelbare Reise durch die Durchsezung anderweiter Wünsche und Anträge | wollten, unter diejenigen Fälle zu zählen sein, auf welche die Art, 25 und 96 der Shlußakte in Anwendung gebracht weiden müssen,

(Art, 25. Die Aufrechthaltung der inneren Ruhe und Orduung den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu, Als Ausnahme Tann jedoch, in Rücksicht auf die innere Sicherbeit des gesammten Bundes und in Folge der Verpsl\chtung der Bundesglicder zu „gegenseitiger Hülfeleistung die Mitwirkung der Gesammtheit zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Ruhe im Falle einer Widerseßlichkeit der Unterthanen gegen die Regierung, eines offenen Aufruhrs oder gefährlicher Bewegungen in mehreren Bundes staaten, stattfinden.

Art, 26, Wenn in einem Bundesstaate durch Widerseylichkeit der Un- terthanen gegen die Obrigkeit die innere Nuhe unmittelbar gefährdet und eine Verbreitung aufrührerischer Bewegungen zu fürchten oder ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekommen is und die Negierung selbs, nah C1 shöpfung der verfassungsmäßigen und geschlichen Mitiel, den Beistand des Bundes anruft, so liegt der Bundes-Versammlung ob, die shleunigste Hülfe zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen. Sollte im lehtgedach- ten Falle die Regierung notorisch außer Stande sein, deu Aufruhr durch eigene Kräfte zu unterdrücken , zugleich aber durch die Umstände gehindert werden, die Hülfe des Bundes zu begehren, so ist die Bundes-Versammlung nichtsdestoweniger verpflichtet, auch unaufgerufen zur Wiederhe1 stellung der Ordnung und Sicherheit einzuschreiten, Jn jedem Falle aber dürfen die verfügten Maßregeln von keiner längeren Dauer sein, als die Regie- rung, welcher die bundesmäßige Hülfe geleistet wird, es nothwendig er-

achtetet).

11

E E T C E E E R E E E IE

B Em D E E:

in Ul Hot und L uStciru M S Ol Le chtlichen Verfahren zu Eine solche Auklage ist von 1 Kurfürstlicher Stag

stehenden Gebietstheilen solhe Maßregeln erfordert und diese ungufschieb-

lich erscheinen. i

8, 7. Die Vergehen des bewaffneten Widerstandes gegen dic g feit und deren Diener, des Aufruhrs und des Hochverraths sind nach den Kriegsgesegen zu untersuchen und zu bestrafen,

G. 8. Die vorstehenden Vorschriften bleiben so lange in Kraft, bis wegen deren Geuehmigung an die baldthunlichst zu versammelnden Landstände die erforderliche Vorlage gemacht werden kann,

Urkundlich unter Unserer allerhöchstcigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Staatssiegels gegeben zu Kassel am 7. September 1850.

(L. S:) Friedrih Wilhelm. Hassenpflug, Haynau, Baumòd [T

In der heute Abend öffentlich befannt gemachten, hier beifolgenden Verordnung haben die Staatsminister Hassenpflug, Major von Haynau und Legationsrath von Baumbach dahier

{) über sämmtliche kurhessische Lande, mitten im Frieden, ohne a liche Veraulassung und ohne Zustimmung des bleibenden landstän

{en Ausschusses, den Kriegszustaud ertlärtz

2) alle Volksversammlungen und Versammlungen von Vereinen verboten z 3) die Herausgabe von Zeitungen volitischen Jnhalts von der Geneh- migung des Ministeriums des Jnnern abhängig gemacht;

i) einen militairischen Oberbefehlshaber bestellt, denselben der verfassungs- mäßigen Verantwortlichkeit überhoben und zur Suspendirung der Be- hörden und Staatsbeamten und zu sonstigen Willfür - Maßregeln er- mächtigt z 5) die Staatsbürger den Militairgerichten und Gesehen unterworfen,

Wir finden bicrin einen unerhörten groben Mißbrauch der Amtsgewalt, welcher sogar nach §. 1 der Verordnung vom 14, Februar 1795 in die Ka-

fllt, indem er offenbar darauf abzwedckt, die bis- L

tegorie des Hochverraths f herige Einrichtung und Verfassung des Landes zu Grunde zu richten, haben deshalb nah §. 61 der Verfassungs-Urkunde die Anklage gegen die Vorge- nannten auf den Grund obiger Thatsachen beschlossen, und ersuchen die Staats-Prokuratur, nach §. 75 des (Herihts-Organisations-Geseßes vom 31,

iober 1848, diese Anklage zum gerichtlichen Verfahren zu bringen, auc

wegen der auf dem Verzuge haftenden großen Gefahr die sofortige Verhaf=

tung der Angeklagten zu veranlassen. Unsere Legitimation ergtebt die weitere Kassel, am 7, September 1850,

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Der bleibende landständische Ausschuß. 11], Jn dem in vergangener Nacht empfangenen geehrten Schreiben vom gestrigen Tage werden dem Stagis- Minister Hassenpflug und den Ministe- onsrath von Baumbach hier-

3) P Anlage.

rial-Vorständen Major von Haynau und Leg

felbst Handlungen zu Last gelegt, in welchen wie auch in dem geehrten Schreiben selbst anerkannt wird ohne Zweifel eine Verleßung der Ver-

fassung, insbesondere der §§, 95, 37, 106, 107 2c. der Verfassungs-Urkunde, enthalten scin wurde,

Anklagen gegen Ministerial - Vorstände wegen Verfassungs - L stchen aber nach §. 100 der Verfassungs - Urkunde allein der Stän sammlung icht auch einem Ausschusse derselben zu , und die Unter- fuchung und ntscheidung über solche Anklagen gehört ausschließlich zur Kompetenz des ©O ber-Appellgtions8gerichis. Auf solche Anklagen sindet das Straf-Prozeßgesey vom 31, Oktober 1848 nach §. 468 desselben keine An-

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wendung, und eine Mitwirkung der Staatês-Behörde findet dabei nicht statt.

Für unzulässig muß ich es halten, Handlungen eines Ministerial-Vor=- standes, welche sich als Verfassungs-Berlezung darstellen, wozu ich ins- besondere stets gegen die Vorschristen des §, 95 der Verfassungs - Urfunde

40Y 1 p ck Nh AH y1 J in ‘0 P o f 1; 1 verstoyende Abänderung einzelner Bestimmungen der Verfassungs - Urkunde und anderer Geseße rechnen muß unter einem milderen Gesichts- punkt, namentlich dem eines Mißbrauchs der Am fen, um die Anwendbarkeit des §. 61 der Verfassungs-Urkun aber das verfassungsmäßige Verfahren bei Anklagen slande wegen Verfassungs=-Verlezung zu vermeiden 91G orer E enc home E Außerdem muß ih noch bemerken, daß eine nah §, 61 der Verfas : e rhebende Auklage be dem General-Uuditorate, als de fi ( tant j A e ral-Uuditorate, als dem für thn zuständigen Gerichte, anzubringen R E ( 1 n zustaundigen Berichte, anzubringen

M FT 1 E B 2 Y M} jungs - Urkunde gegen den Major von Havnau zu «

N13 Dies t e Aus Dielen Gründe! A A 6 Z l änden sebe ih mich außer Stande, dem acebrte : E Ç l m1! U l GWIAandDEe, em aceorten Cills zu ent}prechen s eren Ci 2 Fur 1M V »it 1 cl n 1D)I 1 uUSIu

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mitgethc1!

fónnen daher die 11

F 1 n (Gemäßheit des de lifunde [ ständischen Archiv niedergelegten Revers av|chrisl Anderes zu entneymen 1/1 ls daß der Major vc S E l vor der kompetenten Behörde zum Berfahren Vir bitten hiernach: die Kurfürstlihe Staats -Protu j n Ersuchen ungesäumt zu entsprechen. Kassel, am 8, September 185 Der bleibende landständische Aus ckchwarzenverg, Bavyrhosser, Keilnel! Gratîe. Genfk( in Herrn General-Staats-Prokurator hierjeld| X Auszug aus dem Protokolle des General- Staats - Prokurators Kassel, am 8, September 1850, Nr. 2309 O. R. Betreffend di

chwerde des bleibenden landständischen Ausschusses gegen die cine Anl wider den Staats - Minister Hassenpflug, den Major von Haynau und den Legations - Rath von Baumbach, wegen Mißbrauchs dex Amtisgewalt 2c

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ablebnende Verfügung der hiesigen Staats - Prokuratur vom heutigen Tage Beschluß: (\, Preuß, Staats - Anzeiger Nr, 253 Seite 1540 Spaite 3). VI, Die Rathskammer des Kurfürstlichen Ober - Gerichts hierselbst ertheilt in der Anzeigesache gegen 1) den Staats-Minister Hassenpflug, 2) den Vorstand des Ministerinms der Justiz und der auswärtigen Angelegenhei-