e erem T
tpr:
ten, Legationsrath von Baumbach, 3) den Vorstand des Kriegs-Ministe- riums}, Major von Haynau, wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt und we- gen Hochverraths, nah Anhörung des Antrags des Staats-Prokurators, auf erstatteten Vortrag nachstehenden Beschluß: Jn Erwägung, daß nah §. 100 der Verfassungs -Urkunde die Anklagen gegen Vorstände der Ministerien wegen Verfassungs - Verleßung vorx dem Ober - Appellationsgericht anzubringen sind, daß somit, da die faktische Begründung der nen Anklage unzweifelhaft dahin gerichtet 1k, die sterial - Vorstände wegen Verfassung - Verlegung stellen, die Anklage von den Landskanden vor tionsgericht zu erheben war, E L und in Abweichung hiervon die Anwendbarkeit des §. 61 der Verfassungs - Urkunde dadur nicht begründet iverden kann, wenn in dem Verbrechen der Verfassungs - Verleßung zugleich ein Mißbrauch der Amtsgewalt liegen sollte, was ohnehin im untergebenen Falle nit amunehmen is, indem die Contrasignatur der Verordnung vom ein Mißbrauch der Amtsgewalt seitens der gedach- Vorstände nicht angesehen werden kann, Strafprozeßgeseßes vom
gegenwärtig erhobe- genannten Miíni- vor Gericht zu
dem Ober - Appella-
7ten d. M. als
ten Ministerial nach Ansicht des §. 468 des ber 1848
Einleitung des
Set tember
31, Dito
Fustructions - Verfahrens abgelehnt.
105)
{1rd Die
Kassel, am 9
i (gez,) Fleischhut, V
Durch die am 7ten d. M. an den Stxraßenecken angeschlagene und nunmehr auch im Gesepblatt ershienene Verordnung sind sämmtliche furbessishe Lande in den Kriegszustand erklärt, mitten im Frieden, ohne alle reiliche Veranlassungz alle Volks - Versammlungen, alle Vereine sind verboten; die Herausgabe von Zeitungen politischen Juhalts is von der Genehmigung des Ministeriums des Innern abhängig gemacht ; alle Staatsbehörden, mit Ausnahme der Gerichte, sind unter einen militairi- schen Oberbefehlshaber gestellt, welcher, der verfassungsmäßigen Verantwort- lichkelt überhoben, Behörden und Beamte suspendiren und alle möglichen Willkür-Maßregeln treffen darf.
Wir brauchen kaum zu sagen, daß diese Verordnung, obwohl ihrer äußeren Erscheinung nach auf den §. 95 der Verfassungs - Urkunde gestüßt, ohne Zustimmung des bleibenden landständischen Ausschusses ergangen ist.
Wir finden vielmehr darin einen unerhörten groben Mißbrauch der Amisgewalt, darauf abzweckend, die bisherige Einrichtung und Verfassung des Landes zu Grunde zu richten, somit nach §. 1 der Verordnung vom 14, Februar 1795 zum Begriffe des Hochverraths qualifizirt,
5 Beides, grober Mißbrauch der Amtsgewalt und Hochverrath, fällt den Verkündigern und Vollziehern der Verordnung, nament- lich dem Staats - Minister Hassenpflug, dem Major von Haynau
und dem Legationsrath von Baumbach zur Last. So haben wir denn noch am Abend des 7ten des l, M. nach §. 61 der Verfassungs - Urkunde die Anklage gegen die genannten Drei beschlossen und den Herrn Staats-Pro- furator hierselbst nach §, 75 des Gerichts Organisations - GBeseßes ersucht, diese Anklage zum gerichtlichen Verfahren zu bringen, Es is dies auch niht ohne die Vermittelung des Herrn General - Staats - Prokurators ge- schehen. j Ganz unerwartet aber fommt uns so eben ein Beschluß der Raths- Kammer des Kurfürstlichen Obergerichts hierselbst zu, womit die Einleitung des Instructions-Verfahrens abgelchut ist.
: Wir können uns hierbei nicht beruhigen, halten vielmehr cine Be- \{chwerdeführung für eben so gegründet als pflichtgeboten.
Der Rathskammer - Beschluß geht davon aus, daß nach §. 100 der Verfassungs-Urkunde dite Anklagen gegen die Vorstände der Ministerien we gen Verfassungsverlezung vor dem Ober - Appellationsgericht anzubringen sind, und daß die Begründung der erhobenen Anklage die „genannten Mi- pisterialvorstände unzweifelhaft wegen Verfassungsverlegung"“ angreife,
So richtig das Erstere is, so bestimmt müssen wir das Lehttere in Ab- rede stellen. Nicht auf den Grund ihrer ministeriellen Verantwortlichkeit haben wir die Herren Hasscnpflug, von Haynau und von Baumbach angc- klagt, sondern eben weil sie 90N ihrer Amtsgewalt groben Mißbrauch ac macht haben, bis zum Hochverrath.
Der Rathskammer-Beschluß entgegnet, barkeit des §, 61 der Verfassungs-Urkunde bc in dem Verbrechen der Verfassungs -Verletzu! Amtsgewalt liegen sollte, ‘“
Wir glauben , daß es lediglich in bleibenden landständischen Ausschusses liegt, ob er niger anklagen , die Anklage auf das eine oder andere ßen will.
daß dadurch nicht die Anwend gründet werden könne, „wenn 1g zugleich ein Mißbrauch der
dem pflichtmäßigen Ermessen Des das Mehr oder das We- Berbrechen beschlie
Der Rathskammer » B46 glaubt schließlih nicht annehmen zu dür- fen, dal i es agebenen Falle die Contrasignatur der Verordnung vom ack 0. M, als cin Mißbrauch der Amtsgewalt seitens der gedachten Mi- nisterial - Vorstände anzusehen sei, Wir wünschten diese Worte aus dem Gedächtaisse und der Geschichte tilgen zu können. Hat es jemals einen ärgeren Mißbrauch gegeben, als wenn diese Verordnung inmitten der fried- lichsten Zustände und der größten Ordnung sämmtliche kurhessishe Lande in den Kriegszustand erklärt , Versammlungen und Vereine verbietet, alle Civil- und Verwaltungs-Behörden der Willfür eines Militgir-Oberbefchls habers unterwirft und diesen bei Anwendung von Waffengewalt der Beob- achtung der Geseße überhebt und lediglich dem Regenten verantwortlich ertlärt
Das sind Verleßungen der Sitilichkeit und des Rechtsgefühls, Ver- legungen, nicht blos der Verfassung, sondern zugleich ganz einfacher Lan- desgeseßze, die aber der Ausdrucck der Sittlichkeit, der menschlichen Würde sind. ___ Deshalb verfolgen wir gerade nicht das formelle Verbrechen der Ver fassungs-Verleßung, sondern diesen groben Mißbrauch der Amtsgewalt und hoffen, gerechte, pflichttreue Nichter dafür zu finden,
P ¡at
Zur Licitation
[538 Befanntmacoun d Das im Angermündeschen Kreise der Uckermark bele- gene, 2 Meilen von der Kreisstadt Angermünde, 25 Meilen von Neustadt-Eberswalde und 85 Meilen (incl. 6 Meilen Eisenbahn) von Berlin entfernte Königliche Domainen-Vorwerk Grimnitz, enthaltend : an Ackerland... 883 Morg. an Wiesen Mal 4 an Hütung A an Gärten 11 » : : zusammen 1252 Morg. 4 [1Rth. und an Hof - und Baustellen und Unbrauchbarem.. 51 » S S überhaupt 1303 Morg. 94 Nth, nebst Brennereinußung, ferner eine Fläche bisheriges Mane von 867 Morgen 148 (]Ruthen nebst 59 O 155 (Ruthen Unland, welches Forstland mit N enb 4h gränzt, und die Fischerei und Rohrung Trinitatis O ag Al sollen auf die 18 Zahre von citation anb melt v N Ns, SBege dep Die speziellen Bea P / gund Bis Îieitatts allgemeinen BVerpachtungs-Bedin- ns - Bedingungen, die Karte von
Dem 2 Borwerte und dem Forstlande, das Vermessungs-
Regi nas uit Ausschlu 1 Gebäude-Inventatium können täglich, der Domainen-Registratu A e e Lan in
(20 ux der unterzeichneten Regi
eingesehen werden, Auch besir i Regierung 2 { det sh der zeitige Päch- 2 E by Grimnig, 1e, Se ne Bild reine tarte und eiues Registers vom Vorwerke Grimnig und
dem Forstlande, und is} derselbe vo f
diese Gegenstände den Pacibéverhän qut Meinrvert, u! Einsicht vorzulegen, auch denselben vie Doi in Bezug auf die örtlihen Verhältnisse wünschenswerthe Auskunft zu ertheilen,
Pachtliebhaber fen eingeladen,
38 [IRth,
6 »
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der Licitations-
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Gegen den von hier ift unterzeichneten
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worden
— ————————————
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Ld TI U RE T G N I R S" E TEIS B ZE A ZU M L Li MES E IME: 9 T P A C A T I S: vi E B Af" T EDSD C! C S T ZIE E R SELE P C O
haben wir einen Termin auf
Licitation über die zur Uebernahme der thigen Eigenschaften e lichen Vermögens genügend auszuwetjen haben. Verlangen wird unjere Domainen-Registratur Abschrift und der speziellen Pacht - Bedingungen = gegen Erstattung der Kopialien verabfolgen lassen, Potsvam, den 15. September 1850, Königliche Regierung. der direkten Sieuern, Domainen und Forsten,
ifttal-C{tatio n. bergerihts-Assessor August Reinstein nachdem derselbe durch Beschluß des Kreis - März c. und des hiesigen Königlichen Appellationsge- rihts vom 26. April c. die Anklage wegen Hochverraths erhoben. Zu sciner Vernehmung haben wir einen Termin auf den 20, März 1851, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, zu welchem derselbe mit der Aufforderung vorgeladen wird, in demselben zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigesha}ff}t werden können, unter der Ver- warnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Entscheidung in contumaciam verfahren werden wird, Naumburg a, d. S., den 27, Mai 1850, Königliches Kreis- und Schwurgericht,
1562
Die vom bleibenden Ausschuß beschlossene Anklage muß verfassungs-
mäßig \{chleunig „untersucht“, es muß die Anklage zu einem Ergebniß auf
geseblihem Wege gebracht werden, und das kann unseres Dafürhaltens nur durch Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens geschehen.
Wir ersuchen daher Sie, Herr General-Staatsprokurator , die Be- schwerde gegen den Rathskammerbeschluß vom 9, l, M., wovon wir eine Abschrift anlegen, zuständigen Orts zur Erledigung zu bringen.
Kassel, am 10, September 1850. S i
- Der bleibende landständishe Aus\chuß : S N Oer Bayrhoffer. Henkel, Kellner. Gräfe. Un
den Herrn General-Staatsprokurator.
(Schluß folgt.) ___ Sachsen - Weimar. Weimar, 12. Sept. (D. A. Z) Heute ‘und gestern haben bei dem hiesigen Großherzogl. Kreisge- richt die ersten öffentlichen Verhandlungen stattgefunden, und zwar unter dem Vorsiße des Kreisgerichts-Direktors von Cgloffstein. Weimar, 10, Set, (W. Ztg) In Folge der von dem Unions - Vorstande angeordneten Jnspizirung mehrerer thüringischer Kontingente, unter anderen auch des weimarschen, sind die Beur laubten des Großherzogthums einberufen worden.
P usland.
Heute Morgen war der pariser
Sept. und Obersten
___ Frankreich. Paris, 12. cine Konferenz sämmtlicher Generale Garnison bei Changarnier.
Ein Schreiben des Landelsministers Dumas vom 8. Septem ber zeigt den Präfekten an, daß der von Frankrei geforderte Raum auf der londoner Jnudustrie - Ausstellung mit beiläufig 9500 Quadrat-Meter zugestanden wurde, daß die Sendungen bis Paris den Ausstellern, von da hin und zurück dem Staate zur Last fallen. Die Präfekten sind zur möglichsten Verbreitung dicses Schreibens aufgefordert,
Der offiziellen Anzeige des Moniteur zufolge, sind bis heute }
212 Anmeldungen zur londoner Jndustrie-Ausstellung bei der be treffenden Kommission eingegangen. Davon kommen auf Paris 793, auf die Departements 419. Es befinden sich darunker 144 Firmen, welche die goldene, 212, welche die silberne Medaille bei französischen Industrie - Ausstellungen erhalten haben. Unter den Departements ist das Departement du Rhône (Lyon) am starftiten, nämlich mit 80, vertreten. :
Die Nepalescn sind von dem Aufenthalte in Paris so bezau bert, daß sie ihre Abreise aufgeschoben und beschlosscn haben, bis Ende September hier zu verweilen. Heute Abend wohnen sie der Vorstellung der großen Oper bei, Es wird das Ballet Le Violon du Diable gegeben, da sie gewünscht haben, Fanny Cerrito tanzen zu sehen. Die Marquise Aguado hat ihuen ihre Prosceniums-Loge abgetreten.
Herr Emil von Girardin zug auf seine Polemik wegen „Fch schlage dem National
macht heute dem National in Be- der „Lösung“ folgenden Vorschlag: vor, sich mit mir dahin zu einigen, daß wir die ganze demokratische Presse von Paris und den Depar tements zu einer allgemeinen Versammlung zusammen berufen. Er möge in derselben seine Lésung vortragen und ich die meinige. Ih werde mich derjenigen anschließen, welche die Majorität erlangt hat. úIst ihm diejer Vorjchlag genequ Wr er Den Peuple2 Dev Réyublique? dem Evénement? dem Siécle?“
Die Testaments-Exekutoren, welche Ludwig Philipp gewählt hat, sind Montalivet, Dupin der Aeltere, Montmorency , Laplaque-Bar ris und Advokat Scribe, der Bruder des Dramatikers.
Das Pays versichert, der päpstliche Hos und Piemont haben vie Vermittelung von Frankreich zur Lösung der obshwebenden kirch lichen Differenz beansprucht. Dasselbe Blatt fragt, ob Ge- neral Chagarnicr wirkflich die Absicht habe, im Jahre 1852 als Kandidat für die Präsidentschaft der Republif aufzutreten.
) e) d ijl
Großbritanien und Jrland, London, L Briefe aus Dublin von gestern melden, daß die Schlußsibung der fatholischen Synode am 10ten d. M. mit allen üblichen Ceremo nien in der Kathedrale stattfand. Die Beschlüsse der Synode wur- den von sämmtlichen auwesenden Prälaten unterzeichnet, und der irlándische Primas, Erzbischof Cullen, ermahnte in einer kurzen Pre- digt das Volk, die Geistlichkeit in ihren Bestrebungen zur Hebung des Katholizismus zu unterstüzen. Der (bercits erwähnte) Bann strahl gegen die Queen's Colleges besteht, nach Allem, was man hört, in der Weigerung der Bischöfe, diesen Erziehungs-Anstalten ihre Empfehlung zu geben, und in dem Beschluß, eine römisch=ka- tholische Universität in Jrland zu gründen. Nach dem Freeman von gestern Morgen hat der Primas von Jrland und Erzbischof von Armagh, Dr, Cullen, beschlossen, jegliche Art von Anstellung bei den Königlichen Kollegien abzulehnen, nur Ucberbürdung mit
den Arbeiten der Synode hat ihn abgehalten, seinen Entschluß der
[492]
zu demselben mit dem Bemer- | ; 8 Pf, abgeschäßt worden, soll Pachtung nö-
und über den Besi des erforder- | i Auf |
werden hierzu öffentlich vorgeladen,
Königliches Kreisgericht,
|
43 pi T4} | i Nothwendiger Verkauf.
O ekanntmach UNgen. Ven 19 Oktober v, 5, Bormitii L0 Wr, 4 Das ili der breiten Sale hierselb gelegene, Vol. I. vor dem Departemnents-Rathe, Regierungs-Rath Bertram, |
in dem Sitzungszimmer der unterzeichneten Regicrungs- 7} Abtheilung anberaumt, twerden ‘ daß dieselben sich vor dem Beginn der
Glasermcister Bach gehörige Haus nebst Zubehör, hes nah der nebst dem Hypvthekenscheine in der Re- gistratur einzusehenden Taxe auf 14,429 Thlr. 16 Sgr.
am 12, Februar 1851, Vormittags I an ordentlicher Gerichtsst. (le subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nah unbekannten Erben des Particulier Benjamin Hartmann als Real - Gläubiger
Frankfurt a. d. O., den 25.- Juli 41850, I. Abtheilung.
8121 Personen und 15,712 Centner Güter befördert , Einnalme 5215 Rthlr. 15 Sgr. 4 Pf. betrug.
Bis inkl. 31. August c.
Regierung früher anzuzeigen. Troß der gestern bekannt gewordenen Absagebriefe der Erzbishöfe Mac Hale und Slattery veröffentlicht
die Evening Post eine vollständige Liste der von der Regierung ernannten Universitäts-Inspektoren (Visitors), Sie enthält 20 Na- men, unter denen außer einer ziemlih gleichen Anzahl katholischer und protestantisher Würdenträger sich auch Laien befinden, z. B. der Herzog von Leicester, der Präsident des Kollegiums der Wund Are U, e Anglesea, wo er die Sommerferien zubringen wollte, plöplih an einer Herzkrankheit gestorben; als seinen wahrscheinlichen Nachfolger nennt man Mr. Monaghan. Doherty begann seine Carriere im Jahre 1803 als Barrister und war von mütterliher Seite mit Canning verwandt; als Mitglied des Unterhauses gehörte er zu den persön- lichen Gegnern Daniel O’Connell?s. Der Lordstatthalter von Jr- land, Graf Clarendon, war auf Besuch bei dem Marquis von Londonderry in Garron Tower, wo er unter großen Feierlichkeiten empfangen und festlich bewirthet wurde.
Belgien. Brüssel, 11. Sept. Eben is das Reglement erschienen, welches für den Seitenkanal der Maas zwischen Lüttich und Mastricht die Schifffahrtsgelder feststellt. Für die Tonne wer den für jede Wegstunde für beladene Schiffe 10 Cenk. zu entrichten sein, für leere Schiffe nur 5 Cent.
Der Moniteur bringt das Programm für die Feierlichkeiten bei den September-Festen. Am 25. September findet die feierliche Grundsteinlegung des Monuments zum Andenken an den National Kongreß statt. Der König wird morgen von Ostende schon zurüd= erwartet.
Wissenschaft und Kunst. Königsstädtisches Theater. Jtalienishe Opern-Vorstellung, Zum exstenmale in D A s C A Lucia di Lammernmoor, (Den 14. September.)
Die Vorstellung der obengenannten Oper (am Sonnabend) fand unter der Mitwirkung der Sgra, Viola, als Litia, des Sar. Gui ciardi, als Lo.d Asthon, und des Sgr, Pardini, als Edgardo statt. Der Leßtgenannte trat fomit zum erstenmale în dieser Saison, und zwar in einer Partie vor das Publikum , die gewöhnlich durh Sgr. Labocetta vertreten zu werden pslegk, Beider Leistungen verdienen übrigens hohe An- erkennung, Wie die Individualität Labocetta's mehr geeignet is , die zarteren Momente zur besonderen Beltung zu bringen, so weiß Par
dini das heroische Element der Nolle wirksamer zu erfassen, wobei ihm seine kräftige, männlihe Erscheinung und seine glücklichen Ga- ben der Darstellung als treffliche Stüßen dienen, Sein Spiel is abgerundet und durhweg edel, in einzelnen Momenten sogar großartig. Zu diesen darf besonders die Schlußscene des zwet- ten Aktes gezählt werden, nach welcher raushender Beifall und
die Ehre des Hervorrufs ihm mit Necht zu Theil wurden. Jn der Sterbe- scene erreicht er Labocetta jedoh nicht, der durch zarten Schmelz der Stimme und den scelenhaften Ausdruck seines Gesanges hier wirklich wun derbare Wirkungen erzielt, Sgra, Viola angehend, so leistete sie aud) diesmal als Lucia, namentlich in musikalischer Hinsicht, wieder recht Schäßenswerthes, indem ihr Gesang viel Sicherhcit und Kunstfertigkeit entfaltete, Weniger Gelungenes bot die Leistung dagegen hinsichtlich der Darstellung, die vorzugsweise in Scenen, wie im Duett des zweiten Aktes mit Asthon, den Mangel an Wärme und Leidenschaftlichkeit fühlbar we1 den ließ und auch der Wahnsinnsscene im dritten Aft nicht die richtige Färbung zu ertheilen vermochte, Doch gelang es ihr, die bedeu tende Technik, über welche sie im Gesange zu gebieten hat, nameni- lich in den Arien, glücklih zur Geltung zu bringen, so daß ihr öfters Beifall gespendet wurde. Sgr, Guicciardi sang den Asthon mit Ge- \{chmack und ausgebildeter Bühnengewandtheit, so die Vorstellung der Oper in wirklich künstlerischer Weise fördernd. Obwohl die Stimme des Sängers nicht die umfangreichste is, zeichnet sie sich do dur cinen angenehmen Klang vortheilhaft aus, Dabei zeugt sein Gesang von trefflicher musikali cher Durchbildung, so daß seinen Leistungen, durch ein entsprecbendes Dar- stellungs - Talent unt-rstügt, stets einen befriedigenden Cindruck hinterlassen, Bon den kleineren Partieen befand sich die des Raimondo in den Händen des Sgr, Bianchi de Mazzoletti, der diese Nolle mit Mäßigung zu Dank ausführte. Das Ensemble der Vorstellung war cbenfalls ein befric- digendes, Das berühmte Sextett im zweiten Akt erfreute sich des gewohn- ten Dacapo-Rufs, wie denn überhaupt die Theilnahme des Publikums an der Vorstellung ein lebendiges Gepräge trug. i
Se el Ie Lol Eiseuvahu - Verkehr. Niederschlesischen Zweigbahn wurden im August e. wofür die
Auf de
Pee Ge qu E der Magdeburg=-Leipziger Cijenbahn. wurden befördert... Personen,
na L E 195,700
vom 1, Septbr. bis inkl. 7, Septbr. c. iukl, 1256 Personen aus dem Zwis\chenverkehr .…..... 1 LO/0U0O »)
in Summa
A ACTOU N E: T R P F T B E T S Of M T; T L M D ‘L G R E C E E R R E T A 77D TPE S! I A4 A O E TORO T E: M M R D L 7 TR SRETRT U T E T ‘S S: IGAT E
ausgesprocbene Hoffnung, daß die Cholera auf hiesigem Platze ihrem Erlöschen entgegengehe, hat sich bestätigt,
No. 23. Fol. 95. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem denn die Zahl der durch selbige herbeigeführten Todes-
fälle hat sich in dem leßten siebentägigen Zeitraum ge- gen den vorhergehenden wiederum wesentlich vermindert, und sind vom 7ten bis 13ten dieses Vonats an der- selben hier mehr nicht als 20 Personen verstorben, Leipzig, den 14, September 1850, Der Rath der Stadt Leipzig, Der Bezirls-Arzt. Ko ch, Dr. Sonnenfalb,
wel-
emen
11 bau- Zittauer Eifenbahn.
Die Herren Actionairs der Löbau-Zittauer Eisenbahn
Abiheilung für die Verwaltung
5 A Ar
d [209]
und Schwurgerichts vom 30,
in den Anklagestand verseyt Hannover abgehenden Zug.
mittags, von Berlin, oden, } und Hannover eintreffenden Zug,
[115 b]
aus Stettin am 22.
ú Köln - Mindener (Fifenbahn.
Vom 15. April ab tägliche — S Abfahrten der Personenzüge: von Minden nah Deuy 7 Uhr 30 Min. Vormit- tags, im Anschluß an den um 5 Uhr 10 Min, von
von Minden nah Deuy 12 Uhr 15 Min, Nach- im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Min. Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen | 5)
Stettin-Rigaer Dampfschifffahrt. Nächste Abfalirt des Dampfschiffs „Düna“ September.
D, Witte, Agent in Stettin
| werden hiermit zur diesjährigen regelmäßigen (siebenten) "r “d -
General -Berfammlung eingeladen, welche S Mittwoch den 16, Oktober a. ch allhier im kleineren Saale der Sozietät abgehalten werden soll, : :
Auf der Tagesordnung befinden sich genstände : ; x
1) der Geschäfts - Bericht auf das 2) ber Rechnungs-Abschluß vom ben Jahres, e Mittheilungen über den Betrieb der Bahn, Q Wahl zweier Ausschuß - Mitglieder.
Der Saal wird früh 9 Uhr geöffnet und um 10 Uhr bei Beginn der Verhandlungen geschlossen.
Jn Betreff der Legitimation zu dem Eintritt und zu der Stimmberechtigung wird auf §§. 44 u, 45 der Sta- tuten, so wie §. 16 des Nachtrag-Statuts, verwiesen,
Zittau, am 6. September 1850,
folgende GBe-
Jahr 1849, 31, Dezember dessel-
1537]
Bekannimggmhung Die in unserer Bekanntmachung vom 7ten d,
Das Dirttorium der Löbau - Zittauer Eisenbahn - Gesellschaft. Ex ner, Vorsißender,
M,
Der Ober=-Richter Doherty ist Sonntag Nacht auf
| l tf E
Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für 4 a E s E f f 8 RKtbly. - 1 “Lade,
in allen Theilen dec Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Bei einzelnen Uummern wird
der Bogen mi: 25 Sgr. berechnet
M 25T.
aats-2
Berlin, Mittwoch deu 18, September
Preußischer
é
nzeiger.
Alle Post-Anstalten 2es Yn- uud Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fúr Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers ; Behren-Straße Ur. 57,
1850.
A all Amtlicher Theil.
: L Deutschland. Preußen, Elberfeld, Köln, Vermischtes, Desterreich. Wien, Hoftrauer für Ludwig Philipp Lombardisch-
__venetianische Anleihe, Bayern. München, Nürnberg, Vermischtes. Sachsen. Dresden, Kammer-Verhandlungen. -
d erh Prinz Albert, Württemberg. Stuttgart. Reise des Königs,
Baden. Baden, Freiburg. Se, Königl, Hoheit der Prinz von Preußen. Karlsruhe. Standquartiere der Großherzogl, badischen
_ Truppen in Preußen,
Hessen. Kassel, Die Zustände im Kurfürstenthum,
Hessen und bei Nhein. Darmstadt, Ankunst des Großherzogs.
Mecklenburg-Schwerin, S c s erin. Vermischtes, - Seitdiuia wegen Verkündigung des schiedsrichterlihen Urtels der zur Entscheidung über den Rechtsbestand des Staatsgrundgesezes vom 10, Oktober 1849 niedergeseßten Kompromiß-Jnstanz,
R i M USLand.
Frankreich. Paris, Widerlegung, — Schreiben des Herzogs von
9 Ur M vi Q / So Í K E und des Prinzen Joinville an General Changarnier, — DVer-
Mp ELritaitien uud| Frland. London, Vermischtes,
Italien. Turin, Ritter Pinelli R Wiedereinfüh: r B eoV Tai P i Rom, Wiedereinführung der Türkei. Widdin, Ernennung,
Börsen - und Handels: Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Dem bisherigen Königlich sardinischen Geschäftsträger bei Al- lerhöchstihrem Hose, Grafen d’ Antioche, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; so wie dem Oberförster Mendel zu Reppen, Re- gierungs=-Bezirk Frankfurt, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen,
Beilage.
E)
ag
Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl ist nah Müncheberg abgereist,
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. BetanntmacwuUn g. Post -Dampfschiff -Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg.) ie Abfertigung der Post-Dampfschiffe erfolgt: Aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags nach Ankunft des ersten Eisenbahnzuges von Berlin; aus Kronstadt: jeden Sonnabend Abends, Der „Preußische Adler‘ geht ab:
o
Aus Stettin den 18. Mai, den 1., 15. und 29, Juni, ven 43; und 27. Juli, den 10. und 24. August, den 7. und
21, September, den 5. und 19, Oktober; aus Kron stadt den 95, Mai, den 8, und 22. Juni, den 0. Und 207 JUU,/ Den Q 17, Und 31, AUguit, den 14. und 28. September, den 12, und 26. Oktober. Der „Wladimir““ dagegen : aus Stettin: den 25. Mai, den 8. und 22 Junt, den 6. und 20, Juli, den 3,, 17. und 31. August, den 14, und 28. September und den 12. und 26. Vfiober; aus Kronstadt: den 18, Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13, und 27. Juli, ven 10, und 24, August, den 7. und 21, Seplember, den 5. und 19, Oftober.
Passage-Geld: I. Plap 62 Rthlr., 1, Play 40 Rihlr, III, Plaß 23% Rthlr. Jn diesen Beträgen is die Beköstigung mit Ausschluß des Weins einbegriffen.
Kinder uuter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mzt 4 Rádern 50 Rthlr., mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 52 Rthlr. preuß. Court, Güter und Kontanten werden gegen billige Fracht befördert.
Berlin, den 24, Mai 1850.
General-Post-Amt. Schmüdckert.
zu der im gestrigen Blatte des Preuß. Staats=-Anzei gers wiederholt abgedruckdten Befanntmachung, die Po st Dampf\hif|f-Verbindung zwischen Preußen und Schwe den betreffend, vom 419, Juni d. J., ist nachträglich zu bemerken, daß, einer Bekanntmachung des Königl. General-Postamts vom 5, September zufolge (vergl. Staats-Anzeiger vom 6. Sep- tember Nr. 245), jene Bekanntmachung nur noch insoweit Gel=- tung hat, als sie si auf die Dampfschifffahrten zw ischen Stral- sund und Ystadt bezieht, während die zwischen Stettin und
| [es Monats für dieses Jahr gänzlich ein-
Ystadt seit Anfang die] geftellt worden sind,
r rrmwein mama La
ilichtamtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin, 17, Sept. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Major Smit? und dem
Hauptmann Wittj e vom Zten Artillerie - Regiment die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr, Hoheit dem Herzog zu Sachsen - Ko= burg - Gotha ihnen verliehenen respekt. Ritterkreuzes und Verdienst- freuzes vom Sachsen - Ernestinishen Hausorden; so wie dem Kom- merzienrath Abraham Grah zu Solingen die Erlaubniß zur
Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Königl. sächsischen Verdienst - Orden zu ertheilen.
Elberfeld, 14, Sept. (Elb. Ztg.) Nah Aussage von Reisenden aus Dortmund is Herr Hassenpflug nebst Gemahlin heute Mittag gegen 12 Uhr mit der Eisenbahn daselbst angekommen und nach Köln zu weitergereistz eben so später gegen 5 Uhr Nachmit-= tags der Kurfürst von Hessen mit seinem Sohne und in Begleitung der Minister Baumbach und Haynau.
Köln, 14. Sept. (K. Z.) Abends 9 Uhr. Der aus Min- ven Mittags, wo der berliner Zug -noch nicht eingetroffen war, ab- gegangene Convoi ist eben in BVeuß angelangt. Der Kurfürst von Hessen hat sich auf demselben nebst den Ministern Baumbach und Hayuau bis zur Station Langenfeld befunden, ihn dort aber auf den Rath eines höheren Polizei-Beamten aus Dusseldorf verlassen und mit Extravostpferden in seinen Equipagen die Reise auf Frank= furt zu fortgeseßt.
Oesterreich. Wien, 15. Sept. Die Wien. Ztg, meldet: „Auf allerhöchste Anordnung wird für weiland Se. Majestät König Ludwig Philipp die Hostrauer von morgen, den 16, September, angefangen, durch zwölf Tage mit einer Abwechselung, und zwar die ersten seds Tage, d. i. vom 16. bis cinschließlih den 21. Gep- tember, die tiefe, dann die lebten sechs Tage, d. i. vom 22. bis einschließlich den 27, September, die mindere Trauer getragen
M4 werden.“ Dasselbe Blatt veröffentlicht heute die näheren Bestimmun-
gen der 5proz, Anleihe für das lombardisch-venetianische Königreich.
___ Bayern. München, 13. Sept. (N. M. Ztg.) Der Herr Minister - Präsident Dr. von der Pfordten is heute Mittag nach Hohenshwangau zu Sr. Majestät dem König abgereist.
Nürnberg, 15, Sept. (N. C.) Auf einer Reise nach Ho=- henshwangau begriffen, kam gestern Abend kurz nach 9 Uhx der König von Sachsen mittelst eines Extrazuges hier an und nahm im „Bayerischen Hofe‘ sein Absteigeguartier. Heute Morgen ist der= selbe mit dem gewöhnlichen Bahnzuge, nach Kaufbeuern weiter- gereist.
Die Reaktivirung des Professors Dr. von Hermann als Mi- nisterialrath im Staats-Ministerium der Finanzen unter Beibehal- tung seiner Stelle als Professor an der Universität München wird amtlich bestätigt.
Sachsen. Dresden, 13. Sept. (D. J.) Erste Kammer. Die Tagesordnung enthielt den Bericht der ersten Deputation úber den mittelst allerhöchsten Dekrets vom 20. August vorgelegten Ge- sezentwurf zu Aufhebung des Geseßes, die provisorische Einrichtung des Strasverfahrens bei Presßvergehen und dergleichen betreffend, vom 18. November 1848. Referent war Amtshauptmann von Bieder- mann. Der Bericht wendet sich zuvörderst zu dem Eindrucke, welchen die Vorlage im Lande hervorbringen werde. In dieser Beziehung konnte sich die Deputation nicht verhehlen, daß derselbe als Einleitung zu gänzlicher Beseitigung der Schwurgerichte fónne gedeutet und in die sem Sinne für Parteizwecke ausgebeutet werden ; sie konnte aber auch die Befürchtung nicht unterdrücken , daß mancher gebildete, treue Freund der Verfassung und der geseßlihen Ordnung, wenn jene Be= sorgniß bei ihm Wurzel schlagen sollte, im Allgemeinen Mißtrauen gegen die Faktoren der Geseßgebung fassen und weniger gencigt bleiben werde, ihren Bestrebungen zur Besestigung eines geordneten Zustandes der Dinge Anerkennung und Unterstüßung angedeihen zu lassen. War nun zwar die Deputation der Meinung, daß der
Hinblick auf den Inhalt von §. 24 des Geseßes vom 23, Novem
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ber 1848, die Umgestaltung der Untergerichte und die dem Gerichts verfahren künftig unterzulegenden Hauptgrundsäbe betreffend, so wie auf §. 61 der den Ständen vorgelegten revidirten Berfassungs Urkunde, hinreichende Beruhigung in obiger Beziehung gewähren miisse, so glaubte sie doch auch der Besürchtung entgegentreten zu müsscn, als könne es doch vielleicht der Wille der Regierung sein, deren Ausführung auf eine fernere Zukunst hinauszuschieben, Sie erwähnt deshalb der ihr von Seiten des Ministers der Justiz gewordenen Zusicherung, daß sämmtliche zu der Ordnung des neuen Strafverfahrens erforderlihen Vorlagen an den náchsten ordentlichen Landtag gleich nach dessen Eröffnung ge= sangen sollen. Diese Vorlagen schon an den jeyigen Landtag zu bringen, hat der Minister für eine Unmöglichkeit erklärt, obschon die neue Strafprozeß-Ordnung, in welcher die Grundsäße der Oef fentlichkeit, Mündlichkeit und Staats-Anwaltschaft festgehalten wor- den und die s{chwereren Verbrechen zur Aburtheilung durch die Jury werwiesen worden seien, und das neue Kriminalgeseßbuch bereits bis zur Prüfung dur das Justiz-Ministerium fertig und auch die auf die neue Behörden - Organisation Bezug habenden Geseße und Verordnungen seitens der damit beauftragten Kommission zum größ- ten Theile entworfen scienz allein es müßten alle diese Gegenstände wegen des genauen Zusammenhangs, in dem sie zu einander ststän- ven, den Ständen gleichzeitig vorgelegt werden, uud man werde wohl ermessen können, daß während der Dauer eines Landtags dem Ministerium die zur Prüfung so umfassender Arbeiten erfor derlihe Zeit nicht zu Gebote stehe, Hierauf wendet sich der Beriht in ausführlicher Weise zur Beleuchtung Gründe, mit denen die Regierung die Vorlage in den beigegebenen Motiven zu rechtfertigen bemüht ist, Unter Anderem ist in demselben gesagt: „Das Provisorium habe sich in der Aus- führung \o wenig bewährt, vaß ein, wenn auch nur einstweiliges Fortbestehen desselben, der Straflosigkeit derjenigen Vergehungen, auf welche sich dasselbe bezieht, ziemlich gleihfommen und das Ge- \{wornen-Institut selbst, auf welches die neue Prozeß-Ordnung in ihrem hauptsächlichsten Theile gegründel werden solle, in der dóffent= lichen Meinung herabseben würde.“ Der Deputations-Bericht be= merkt Folgendes dazu: „Es ist bekannt, daß überhaupt nur 25 Sathen zum Verspruch vor die Geschworenen gekommen sind, eine
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im Verhältniß zu den vielen Anlässen zum Einschreiten, welche von Seiten der Presse seither gegeben worden sind, so auffallend geringe Zahl, daß man den Grund dieses Ergebnisses in einer Unthätigkeit der Staatsanwaltschaft suchen zu müssen geglaubt hat. Ein solcher Vorwurf is} aber ungegründet, denn es sind von derselben 350 Un= tersuchungen beantragt und bereits 182 Anklageschriften gefertigt worden z die Ursache liegt tiefer, sie liegt in dem Ergebnisse der bis jebt verhandelten Preß-Prozesse und der unverkenubaren Ursache der ersteren. Von jenen 25 Sachen haben 16 mit Freisprehungen, zum Theil im offenen Widerspruche mit dem Thatbeslande, geendigt, und im Einzelnen hat sih ein noch auffallenderes Verhältniß herausgestellt ; denn bei den leipziger Assisen sind von 14 Angeschuldigten 10 und in Bautzen sämmtliche freigesproden worden. Diese Ergebnisse nun, deren Grund nur in der dermaligen Beschaffenheit des Geschwornen= Jnstituts zu suchen war, mu;, ten jeden weiteren Versuch nicht nur als eine Zeit- und Geldverschwendung ansehen, sondern auch deshalb als bedenklich erscheinen lassen, weil durch wiederholte Erfolge der seitherigen Art das Vertrauen zu dem Geschwornen-Jnstitut, dem doch im Staats-Organismus für die Zukunft eine wichtigere Rolle zuge=- dacht ist, als die ihm jeßt angewiesene, untergraben, ja der Glaube an die Macht und den Willen der Regierung zu Verwirklichung der Rechtsidee wankend gemaht werden muß.“ Die große Aufgabe, fährt der Bericht alsdann später fort, einer auf die Geschwornen= gerichts-Verfassung zu gründenden Strafprozeß-Ordnung sei, eine intelligente und unabhängige Jury zu schaffen. Der durch das Ges c{ vom 18. November 1848 eingeführte Wahlmodus gewähre nun aber nit die geringste Garantie für die Erlangung weder einer intelligenten, noch einer unabhängigen Jury. Es glaubt die Depu=- tation hierdu' ch die Meinung gerechtfertigt zu sehen, daß es höchst bedenklich sei, den aus diesem Wahlverfahren hervorgegangenen Ge- hwornen noch fernere Wirksamkeit zu gestatten. Endlich ist in dem Berichte noch die in den Motiven angeregte Frage einer sorgsälti= gen Érórterung unterworsen worden, ob es niht möglich sei, einen Mittelweg zwischen der sofortigen gänzlichen Aufhebung des Provisoriums und dessen unveränderter Beibehaltung zu finden, um, ohne die faktisch eingetretene Straflosigkeit der Preß-
vergehungen fortdauern zu lassen, doch von dem längst ersehnten und im Jahre 1838 theilweis gewährten neuen Gerichtsverfahren Es boten s\{ch der Deputation zu diesem Behufe zwei Modificationen des Provisoriums dar, nämlich:
niht jede Spur zu vertilgen.
A, die Aufhebung nur des von der Wahl der Geschworenen han= delnden Theils des Geseßes, unter Substituirung derjenigen Vor= A welche die Regierung bei der allgemeinen Einführung der Múndlichkeit und ODeffentlichkeit für die Ernennung der Geshwo- renen zu ertheilen gemeint ist, oder B. die Beibehaltung des An= klageprozesses, so wie der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Ver= handlung, jedoch mit Wegfall des Schwurgerichts na Art des cor- rectionell gerichtlichen Verfahrens, welches in den Ländern, wo das óffentliche Strafverfahren bereits allgemein eingeführt ist, für mindver wichtige Vergehungen besteht. Dieser Gegenstand schien der Deputation so wichtig, daß sie es für angemessen hielt, sich darüber mit einemRegicrungs= Kommissar zu vernehmen. Dieser sprach sich nun aber im Allgemeinen dabin aus, daß die Regierung für einen der obigen Vermittelungs=Vor= schläge oder überhaupt sür ein neues Provisorium sich nicht erklá= ren könne, sondern wünschen müsse, daß entweder das Geseß vom 18, November 1848 unverändert fortbestehe, oder daß es gänzlich aufgehoben werde.
Durch das Gewicht der von der Reg'erung hierfür angeführ- ten Gründe überzeugt, daß man nur zu wählen habe zwischen gänz= licher Aufhebung und unveränderter Beibehaltung des Proviso= riums, hat sich die Deputation entschlossen, den ersten dieser beiden Wege der geehrten Kammer zur Annahme zu empfehlen. Da nun die einzelnen Paragraphen ihr zu weiteren Bemerkungen feine Veranlassung gegeben hatten, so empfahl sie demnach in ihrer Majorität „die unveränderte Annahme der Vorlage. ““
Eine Minorität dagegen, Bürgermeister Hennig, der im Uebri gen mit dem Berichte einverstanden ist, hatte beantragt: „die Be \{lußfa}ung über den vorgelegten Entwurf so lange auszusetzen, bis die revidirte Verfassungs-Urkunde, insonderheit g. 61 derselben, be- rathen und, soweit dieser Paragraph auf verfassungsmäßige Ein führung des Schwurgerichts gerichtet ist, von din Kammern migt worden n denn, fügte der Herr Separatvotant hi so lange leßteres
nicht geschehen und also eine positiv geseß Bürgschaft niht vorhanden sei, könne das ganzè Zustitut des Ge s{wornenge-richts als gefährdet erscheinen, einer solhen Gefahr mög | rathung dei
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ex es aber um so weniger ausgeseßt wissen, al revidirten Verfassungs-Urkunde und mithin des §. 01 niger Wochen erfolgen werde.
“ Die Debatte eröffnete Staats - Minister Dr, Z\chins ky mi der in der überzeugendsten Weise ausgesprochenen Versicherung, es der Regierung nit in den Sinn komme, die durch die Geseß gebung von 1848 dem Volke zugesicherie Einsührung des Geschwor- nen-Jnstituts demselben zu entziehen. Abgesehen davon, daß dies von der Regierung nicht einseitig- geschehen könne, habe er noch einige Thatsachen anzuführen, welche jeden für Gründe empfänglichen Staatsbürger zu beruhigen im Stande wären. Die zur Ausarbei= - tung der ¡euen Strafprozeß-Orduung niedergeseßte Kommission habe ihre Arbeiten vollendet; es sei aber diese Strafprozeß-Ordnung auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Anklageschaft gegründet. Er habe ein metallographirtes Exempel derselben mit in die Kammer ge- brachtz es könne sich Jeder von der Wahrheit dessen, was er ge= sagt, überzeugen. sei es übrigens selbst gewesen, welcher die
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Er Kommission ernannt und niedergeseßt habe, Beweis genug, daß das jeßige Ministerium nicht gemeint sei, von früher gegebenen Zusagen abzugehen. Endlich habe noch vor kurzem ein Beausftragter des Justiz-Ministeriums das Land bereist, um wegen Herstellung der zur Abhaltung der Assisen erforderlichen Lokalitäten an Ort und Stelle Erörterungen anzustellen. Was die Böswilligen anlange, so wisse er, daß sie nicht auf Gründe hören, daß sie sich nicht überzeugen lassen wollen, ihnen gälte es blos, Andere irre zu führen. Gegen