1850 / 258 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Rechts und der Gesebße sich unzugänglih gezeigt hat,

auf eine Widerlegung und bezweckte Remonstration gegen obigen Beschluß einzugehen.

Fulda, 14. Sept. (O. P. A. Ztg.) Die heute hier ein- getroffenen Reservisten find alsbald wieder entlassen worden. Der hiesige Stadtrath hat gestern eine Adresse an den Kurfürsten mit Protest gegen die Verordnungen vom Aten und 7ten d. M. be \{lossen. ] ¿

Dem ersten Stadtkommandanten Schirmer if Regierungs-Rath Wegener als Civil-Kommissär beigegeben. Regierungs-Assessor D/yn=- hausen i} in gleicher Eigenschaft nah Hanau gejanDdk. N Bürgermeister Mackenrodt geforderte Ausführung einer Maßregel gegen die Presse wies derselbe entschieden zuru. Dasselbe that

der Polizei-Kommissär Weissmüller. Kassel, 17. Sept. Nachmittags 3 Uhr 30 Minuten. (D, R.) Die Minister - Anklage wegen Mißbrauchs Dex Amtsgewalt ist vom Ober-Appvellationsgeriht zurückgewiejen worden Mehrere höhere auch Subalterndeamte sind ins Hanau sche | beordert, wo sich die Minister einzurichten suchen, |

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Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 16. Sept. (D. Zt g.) Se. Großherzogliche Hoheit Prinz Karl und die Frau Prinzessin Karl Königl. Hoheit mit hoher Familie sind vorgestern Abends in erwünshtem Wohlsein wieder hier eingetroffen und von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog und dem Prinzen Afexander Großherzogliche Hoheit im Bahnhof empfangen worden. Heute Mittags 2 Uhr wird von Aschaffenburg hoher Besuch erwartek. Mit unserer Frau Großherzogin Königl. Hoheit kommen Jhre Ma- jestäten König Ludwig von Bayern, die Königin Therese und König Otto von Griecenland, Se. Königl. Hoheit Prinz Adalbert von Bayern und Se. Hoheit der Herzog von Modena mit Jhrer Königl. Hoheit der Frau Herzogin von Modena, geborenen Prinzessin von Bayern, hier an. Um 4 Uhr is Fawilien-Diner. Für den mor- genden Tag dürfte ein Ausflug nah Auerbach beliebt werden.

Sachsen-Koburg-Gotha.

Gotha, 14. Sept. (Ztg. f. N. D.) Die neueste Nummer der Geseß - Sammlung publizirt als Geseß die von den Abgeordneten gefaßten Beschlüsse über Ein- führung einer Einkommen - und Klassensteuer; jene soll bei einer Einnahme von 800 Rthlr. und darüber eintreten, Diese bei gerin- geren Einnahmen. Ein Einkommen von 800 bis einschließlich 1190 Rthlr. wird mit 3 Prozent versteuert, von da steigt die Abgabe progressiv auf 3%, 4, #, À bis 4 Rthlr., die von Einnahmen Über 2790 Rthlr. abgegeben werden. Durchweg werden aber die ersten 1200 Rthlr. nur mit 3 Prozent, und erst der Mehrbetrag nach der obigen Steigerung versteuert.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 16. Sept. (Fr. J.) Gestern Abend traf wirklich der Kurfürst von Hessen sammt seinen Ministern in unserer Stadt ein. Hassenpflug kam erst während der verflosse=- nen Nacht hier an.

Frankfurt a, M, 16, Sépl. Die heutige O. P. A. Ztg. enthält unter der Rubrik Amtlicher Theil nachstehendes Pr o- tokoll der erstenSipung der Bundes-Ple narversamm

lung. |

Geschehen Frankfurt a. M., den 2. September 1850,

Jn Gegenwart: Von Seiten O esterreichs: des Kaiserlich Königlichen Herrn Wirklichen Geheimen Rathes, Grafen von Thun- Hohen stein; vou Seiten Bayerns: des Königlichen Herrn Ge- neral-Majors, Ritters von Xylanderz von Seiten Sachsens: des Königlichen Herrn Geheimen Rathes Nostiz und Jändcken -

dorf; von Seiten Hannovers: des Königlichen Herrn Legations= rathes Dr. Detmold; von Seiten Württembergs: des Kö- niglihen Herrn Geheimen Legationsrathes von Reinhard; von Seiten des Großherzogthums Hessen: des Großher- | zoglichen Herrn Ober - Appellations - und Cassationsgerichts=- | Rathes, Freiherrn von Münch - Bellingha Uen O Seiten Dänemarks wegen Holstein und Lauenburg: des | Königlich dänischen Herrn Kammerherrn von Bülo wz von Sei | \

ten der Niederlande wegen Luxemburg und Limburg: des Königlich niederländischen Herrn Staatsraths von Scherffz; von Seiten von Mecklenburg -Streliß : des Großherzoglichen Herrn Geheimen Justizraths von Derßen;z von Seiten Li ech = tensteins: des Großherzoglich hessischen Herrn Geheimen Staats- rathes Dr. von Linde; von Seiten S ch aumburg-Lippe's: des fürstlihen Herrn Geheimen Kabinets - Rathes Strauß; von Seiten Hessen- Homburgs: des landgräflihen Herrn Wirklichen Gebeimen Rathes Freiherrn vou Holzhausen; und meiner: des Kaiserlich österreichischen Ministerial - Konzepts - Adjunkten und inte- cimistishen Protokollführers, Ritters von Roschmann - Hörburg. 6K, 1. Wiedereröffnung der Bundes-Versammlung.

Der Kaiserlich dósterreihishe Präsidial- Gesandte eróffnete die Sihung mit folgendem Vortrage :

Prásidium begrüßt mit Freuden die hohe Versammlung an dem heutigen feierlichen Tage, an welchem die dur die Grundgesjeße des als unauflöslich erklärten deutschen Bundes als dessen bestän- diges verfassungsmäßiges Organ seines Willens und Handelns be- zeichnete Bundes - Versammlung ihre seit mehr denn zwei Jahren unterbrochen gewesene Thätigkeit wieder aufnehmen soll.

Die Gründe, welche den Kaiserlichen Präsidialhof bewogen haben, \ámmtliche Bundesgenossen auf den 1sten d. M. nach Franksurt zu einer Bundes - Versammlung in ihrem vollen Umfange einzube- rufen, sind zu allgemein bekannt , als daß sie wiederholt zu werden brauchten, auch hat derselbe dadurch nur der einstimmig ausge \prohenen Ueberzeugung der auf den 10. Mai d. J. einberufen gewesenen außerordentlichen Plenar-Versammlung Rechenschaft ge- tragen. : : Prásidium fühlt sich verpflichtet, den bereits hier vertretenen Bundesgenosscy, Namens seiner hohen Regierung, die volle Aner- kennung für ihre bundesgetreue Mitwirkung auszudrücken und giebt si der sicheren Hoffnung hin, daß auch die übrigen Bundesgenossen der an sie ergangenen Aufforderung in nächster Zukunst entsprechen werden, in gerechter Würdigung der ernsten Gefahren, welchen der Bund selbs durch die Fortdauer der gegenwärtigen Spaltung aus- geseßt wird, und der großen Verantwortung, die sie hierdurch über- nehmen würden.

Wenn Präsidium in Folge der auf den 1sten d, M. lautenden Einberufung dex hohen Versammlung dieselbe erst mit dem heutigen Tage eröffnet, so geschah es in shuldiger Ehrfurcht vor dem bisher immer von der hohen Versammlung beobachteten Gebrauch, den Tag des Herrn heilig zu halten, und dasselbe {chmeicelt s{ch hier- dur ver Absicht der hohen Vollmachtgeber, so wie dem Wunsche der Hohen Versammlung {elb}, entsprochen zu haben.

uah eee und dringende Geschäfte werden den ganzen Eifer olle Thätigkeit der hohen Versammlung in Anspruth neh-

men, denn nebs ver Regelung und Leitung der fortlaufenden An- gelegenheiten des Bundes is} vieselbe, nach f Ga Mio einstim- mig ausgesprochenen Absicht der hohen Vollmachtgeber, berufen, die Revision der Grundgesehe des Bundes selbst in Angriff zu nehmen.

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Große Schwierigkeiten werden noch zu überwinden sein, und noch

wird es der hohen Versammlung nicht gegönnt sein, auf ebenem Wege zu wandeln, allein fester Wille, redlihes Streben, Vertrauen in das gute Recht und unerschütterliche Beharrlichkeit werden auch diese besiegen machen, und zum Lohne gewiß bald den sehnlichst erwarteten Au- genblick herbeiführen, wo die sicherlich von allen Regierungen angestrebte und beabsichtigte Lösung der leider noch obshwebenden Streitfragen mit vereinten Kräften und in Verfolgung derselben Bahn zum wahren bleibenden Wohle des gemeinschaftlihen Vaterlandes und seiner Völker, zu erhöhter Macht und Ehre Deulschlands erreicht sein wird. Sollte dem flüchtigen Beschauer es auch erscheinen, als hätte die durch Berufung des Kaiserlichen Práäsidialhofes am 10. Mai d. J. zusammengetretene außerordentliche Plenar-Versammlung in ihrer beinahe viermonatlichen Thätigkeit den gehegten Hoffnungen durch die erlangten Resultate nicht entsprochen, so wird eine gründlichere Prüfung gewiß, ohne Ueberschäßung, zu einer günstigeren Beurtheilung führen. Die tohe Versammlung hatte nur ein Ziel vor Augen, das wahre Wohl des gemeinschaftlichen Vaterlandes, die Versöhnung und Aus gleichung der leider noch bestehenden divergirenden Ansichten

niht die Erweiterung und Befestigung der obschwebenden Spal- tung.

Diesem erhabenen Ziele opferte sie alle leicht zu erringenden aber vorübergehenden Siege und verfolgte ihren Weg ruhig und beharrlich, aber umsihtig und in versöhnlichstem Geiste. Niemand wird aber leugnen können, daß die redlichen, männlichen Bestre- bungen in dieser Beziehung niht ganz fruchtlos geblieben sind. Die allgewaltige Macht des Rechts und der Wahrheit hat sich vielseitig mehr und mehr Bahn gebrochen, und wenn das fehnlih erstrebte Ziel auch noch nicht erreicht is, so ist doch begründete Hoffnung, daß dasselbe in nicht mehr allzuweite unabsehbare Ferne geruckt sei.

Präsidium is der siheren Ueberzeugung, daß die hohe Ber- sammlung auf der betretenen Bahn festen Schrittes und unbeirrten Muthes verharren werde, gestüßt auf ihr gutes Recht und gestärkt in ibrem mühsamen Wirken durch die Reinheit ihrer Absicht.

Was quch immer die Resultate sein mögen, die hohen Boll- machtgeber werden sich wenigstens das befriedigende Zeugniß geben können, das Jhrige gethan zu haben und mit Beruhigung die Beurtheilung threr Handlungsweise für das Wohl des gemetnjamen Vaterlandes und der ihnen anvertrauten Völker der Mit - und Nachwelt überlassen können.

&, 2. Legitimation der Herren Bevollmächtigten und Substitution. i Präsidium überreichte die n seine Hände niedergelegten Vollmachten der bis jet eingetroffenen Gesandten, und bemertt, daß es gegen die Annahme dieser Vollmachten kein Bedenken ge funden habe. Dieselben wurden sonach vorgelesen und als rnchg erfannt, und es erfolgte der ecinhellige

BescPlUß:

Diese Vollmachten sind in das Bundes - Archiv zu deponiren, und jedem der Herren Bevollmächtigten ist eine vidimirte Abschrift seiner Vollmacht zuzustellen.

Prásidium eröffnete hierauf, daß der zeitlich abw esende Kurfürstlih hessische Herr Bevollmächtigte den Herrn

Königlich sächsischen G efandten substituirt habe. 8g. 3, Führung der Kuriatstimmen.

Medcklenburg-Streliß. Der Großherzoglih mecklenburg=- strelib\sche Bevollmächtigte nahm Veranlassung, Folgendes zu Pro tofoll zu erklären: Da nah Art, IV der deutschen Bundesakte vom 8, Juni 18415 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg=-Streliß nur zusammen eine Gesammtstimme im engeren Rathe der Bundes =- Ber= sammlung führen, wegen deren Ausübung cin Vertrag zwischen bet- den Mecklenburg besteht, so sei in der ihm ertheilten Vollma@t cine Verständigung mit dem Großherzoglich mecklenburg - \{chwerinschen Gouvernement über die Ausúbung der Gesammtstimme ausdrücdccklih vorbehalten worden. Ueber das Resultat einer solche Berständi gung sei derselbe jedoch zur Zeit nicht in der Lage, eine bestimmte Anzeige machen zu können, und da die Absicht Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs, seines allergnädigsten Herrn, in keiner Weise

dahin gerichtet sei, den bestehenden Bundesgeseßen und Ber trägen irgendwie ENitacaan uan, 9 ciner

qusdrüclichen Verwahrung dahin angewiesen, daß Mecklenburg- Strelit durch die Aeußerungen, zu welchen dessen Bevoll-nächtigter

2 L ci L ; 5 N ; Ga L RUA bei vorkommenden Abstimmungen 1m engeren Rathe der Bundes

Versammlung veranlaßt sein werde, sich die Ausübung der den bei

den Medcklenburg nur gemeinschaftlich zustehenden 14. Stimme an- zumaßen, nicht beabsichtige. : Práäsidium spricht seine Ansicht dahin aus: L Die inneren Angelegenheiten der Kurten jeten zwar dem Uebe1 einkommen der einzelnen Mitglieder derselben überlassen, jo die Stimmfuührung 3 indessen könne nicht anerkannt werden, daß die Abwesenheit einzelner Mitglieder einer Kurie die ubrigen hier ver tretenen Mitglieder derselben“ Kurie threr Verpflichtung entbinde, sich an den Berathungen und Abstimmungen der hohen Versamm lung zu betheiligen. | E : streliß sche

Der Oroßherzoglich medckenburg - Bevollmächtigte glaubte hierauf nue erwiedern zu fön O S U Lon sich selbst verstehend betrachte, daß mit der durch seine obige Erklärung bethätigten Achtung

vor den Bundesgeseßen und Verträgen eine Verleßung derjenigen Verbindlichkeiten, welche jedem deutschen Bundesstaate der Gesammi heit des deutschen Bundes gegenüber obliegen , nicht gemeint sei. Nebrigens werde er nah Bewanvniß der vorliegenden Umstände, um diesen Gegenstand auf möglichst beschleunigtem ordnungs mäßigen Wege zur definitiven Erledigung zu führen, nicht erman- geln, ungesäumt darüber an seine Regierung weiteren Vortrag zu erstatten. 3 .

Liechtenstein zeigte an, daß in Folge getrossener Verabre- dung, Uechtenstein bis auf weitere Anzeige die gemeinschaftliche Stimme führen werde, mit dem Zusuügen, daß aus den vom Prä sidium hervorgehobenen Gründen die für die fe chzeh nre Nuvrie bevollmächtigten Gesandten, sich für so berechtigt als verpflichtet ansähen, für die Kurie die Stimme zu führen.

8. 4. Leitung der Bundesangelegenheiten, —,

Präsidium erklärte sonach die hohe Versammlung für kon stituirt und die Verhandlungen für eröffnet, i

Der Kaiserlich österreichische Prásidial-Gesandte bemerkte hier- auf: Eine der wichtigsten Aufgaben, welche der Bundesversammlung nah ihrer nunmehr erfolgten Wiedererös\nung obliegen, ist unstrei- tig die ihr verfassungsmäßig zustehende oberste Leitung der gemein- schaftlichen Angelegenheiten des Bundes. j

Der Kaiserliche Hof erkennt vollkommen an, daß es in den Befugnissen der Bundesversammlung liege, alsogleich die Ausübung der ihr geseßlich zustehenden Wirksamkeit zu O, P E! folge die bisher in Gemäßheit der Uebereinkunst vom 0. Septem- ber v. I, mit der Leitung Der gemeinsamen Bundes-Angelegenhei- ten betraute Bundes-Central-Kommisston, deren rechtlicher Bestand seit dem 1, Mai l. J. vertragsmäßig erloschen ist, zur Uebergabe der Geschäfte einzuladen und gleichfalls den Wiederbeginn ihrer bhundesgeseblichen Thätigkeit an die auswärtigen Mächte, an den Senat der Stadt Frankfurt a. M. als Territorialherrn des Bundvessißes, an die Behörden der Bundesfestungen und an das

|

Ober-Kommando der Bundesflotte im Namen des Bundes in übli-= cher Form zu notifiziren.

Se. Majestät der Kaiser haben auch bereits durch Allerhöchste Entschließung vom 26sten v. M. den Kaiserlich österreihishen Mit- gliedern der provisorischen Bundes=Central-Kommission erdóffnen zu lassen geruht, daß sie mit dem Tage, wo denselben die offizielle Anzeige von der Wiedereröffnung der deuischen Bundes-Versamm- lung durch den Kaiserlichen Präsidial -Gesaudten zugekommen sein wird, die Bundes-Central-Kommission als aufgelöst und somit die von ihnen bekleideten Functionen als beendet anzusehen haben we1 den. Präsidium stellt es jedoch der Erwägung der ho hcn Bundes - Versammlung anheim, ob nicht diese ofsi- zicllen Anzeigen vor ter Hand noch zurüczuhalten wären.

Eine der Angelegenheiten, welche die Juteressen sämmtlicher Bundesgenossen am nächsten berührt, is die Verwaltung des v0o1 handenen Bundeseigenthums.

Der Kaiserliche Hof, auf dem Boden des Bundesrechts stehend, erkennt auch in dieser Beziehung als das einzige besugte Organ der Gesammtheit die durch die Grundgeseße berufene Bundes=Ve1 sammlung an und hat alle Ursache, ten von ihm eingenommenen Standpunkt auch für den praktisch richtigen anzusehen, da gerade das Vorhandensein des Bundeseigenthums zu seiner im Interesse der Gesammtheit zu leitenden Verwaltung ein gef pliches, von Dem Bestande des Bundes untrennbares Organ bedingt. Der Kater lihe Prásidialhof mußte daher um so lebha]ker beklagen, Daß dic Königlich preußische und die übrigen hier noch nicht verkrelenen Regierungen sih bisher noch nicht bewogen gesunken haben, 1hré hierauf bezüglichen Rechte in den durch die organischen GVejeße Des Bundes festgestellten Formen auszuüben. : ;

So tief aber die Kaiserlich ósterreichi]che Regierung dieje An sicht der genannten Bundesgenossen bedauert, 10 war sie doc ] wenig wie irgend eine andere Bundes-Regierung jemals gesonnen das Miteigenthum und Mitverfügungsrecht aller übrigen Genossen an den Bundes-Objekten zu bestreiten oder deren bundesgemäßen Besi auf irgend eine Weise beeinträchtigen zu wollen, sie hat es vielmehr für ihre Pflicht gehalten, gerade bei der wachsenden Ver wirrung, die in dem deutschen Vaterlande eintrat, der Bewahrung des gemeinsamen Eigenthums, so viel an ihr lag, um so gewissen (aftere Sorgfalt zu widmen, und sie glaubt oft und noch neuerlidck bewiesen zu haben, daß sie zur Erreichung dieses Zweckes selbst bi deutende, den Umfang ihrer bundesmäßigen Verpflichtungen Uber chreitende Opfer nicht scheue.

Aus diesen Rücksichten hat der Kaiserliche Hof geglaubt, în Erwägung ziehen zu sollen, ob es nicht eine heilige Pflicht eine jeden Bundesgliedes sei, alle Mittel zu versuchen, um ohne Auf geben der eigenen, festbegründeten Rechts - Ansichten einen Kon flikt zwischen den Bundesgenossen, dessen Folgen man gar nicht zu übersehen im Staude wäre und der auf jeden Fall cin trauriges Bild der Zerrissenheit des gemeinschaftlichen Vaterlandes dem Jn und Auslande liefern würde, in blos materiellen Fragen zu vermci= den. Jn dieser Beziehung hat die Verwaltung des Bundes=-Eigoen thums schon bei Zeiten die Aufmerksamkcit sämmtlicher Regierun, in Anspruch genommen und zu Verhandlungen zwijchen den Höfen von Wien und Berlin geführt, deren Jnhalt sich Der Kaiserlich Prásidial - Gesandte beehrt, durch Borlage der darauf bezugliche! Korrespondenz zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen.

Dieselbe wird hieraus entnehmen, in welcher Weise die Königs lih preußische Regierung durch ihren Erlaß vom 5ten v. M. diejei Gegenstand in Anregung gebracht hat, in welcher Weise das Ka serliche Kabinet aus den oben angeführten Gründen und von den Runsche beseelt, auch noch bei dieser Gelegenheit einen neuen un widerleglichen Beweis seiner bis zu den äußersten Gränzen D

Moöalichkeit gehenden versöhnlichen Gesinnungen zu geben, unte welche Ruck S)

dem 12ten des. M. hierauf geautwortet hat, und ußerung hierauf unter dem 20sten de}. M. von Berlin nach Wien ergangen ijt.

__ Judem die Kaiserliche Regierung dem berliner Kabinette dit Bedingungen eröffnete, unter welchen se sich bereitwillig könnte, auf einen Vorschlag einzugehen, welcher zum on soll, das Net Preußeis und Der übrigen oh nicht vertretenen Regierungen an der Mitverwatltung des Bundeseigenthums sicher zu stellen, war sie weit entfernt, Beschlüssen vorgreifen zu wollen, welche die wicdereröffnete Bundes Versammlung über cinen Gegenstand zu fassen für gut finden wird, der nach den bestehenden Bundes-Geseßen wesentlich in den Bereiä) ihrer Kompetenz fällt.

Obwohl die Kaiserliche Regierung nicht veikenn Daß Der int Frage stehende Vorschlag von der früheren Praxis abweicht, welch von der Bundes Versammlung in dieser Hinsicht beobachtet wurdi und obwohl sie si cben so wenig die Shwierigkeiten verhehlt, welche dieser Ausweg in seiner praktischen Durchführung darbieten dürfte, so h ält sie doch den beabsichtigten Zweck für wichtig genug, um dicse Ang legenheit der aufmerksamen Prüfung der hohen Versammlung an empfehlen zu sollen, und zweifelt nicht, dieselben Gesinnungen, welch! sie hierbei geleitet, auch bei ihren Bundesgenossen voraus)eben zu fénnen. Der Kaiserlihe Prásidial-Gesandte ist demnach von seiner Allerhöchsten Regierung beauftragt, dem Der Königlich preußischen Regierung gemachten Anerbioten gemäß, bei der hohen Bundesve1 jammlung den Antrag zu stellen:

Die Verwaltung des Bundes-CEigenthums als einen von der noch

\{chwebenden Hauptfrage über die politische Gestaltung tes Bun

des völlig gesonderten Gegenstand zu betrachten und zu diesen

Zwecke eine interimistische Behörde zu vereinbaren, wodurch die

materielle Verwaltung des Bundes - Eigenthums in Gemeinschaft

mit den in der Bundesversammlung nicht vertretenen Regierun gen möglih gemacht würde,

Dieser Antrag würde vorerst von einem durch die hohe Bun- des - Versammlung zu wählenden Ausschuß zu prüfen sein, der in fürzester Frist sein Gutachten zu erstatten hâtte.

Dies sind die Gründe, welche den Kaiserlichen Hof bewogen haben, der hohen Versammlung anheimzustellen, ob es nicht passend erscheinen dürfte, die oben aufgezählten Notificationen vor der Hand zurück zu halten, Die Kaiserliche Regierung hat die wiederholt und noch neuerlich von der Königlich preußischen Regierung vor= geschlagene Verlängerung der Dauer der Bundes - Kommission be harrlih abgelehnt; ihre Ansichten hierüber können demnach wohl niht in Zweifel gezogen werden, allein sie glaubt, daß ein Zurückhalten der an die Kaiserlichen Bundes = Kommis äre zur Vorlage an die Bundes Kommission zu erlas- senden Notificationen um \o weniger bedenklich erscheinen dürfte, als es sich nur um eine kurze Frist handelt, welche zur Vorbereitung und Fassung eines Beschlusses über die Eröffnungen des Práäsidial- hofes erforderlich sein wird. Die Kaiserliche Regierung fann daher nur die Hoffnung aussprechen, daß ihre hohen Verbündeten den von ihr gemachten Vorschlag einer ernsten, unbefangenen Prüfung unterwerfen mögen, und shmeichelt sih, daß die Berücksichtigung der obwaltenden Verhältnisse zur Erkenntniß der Zweckmäßigkeit ihrer oben berührten Ansicht führen werde.

Prásidium erlaubt sich demzufolge, seine eben entwickelten An- träge in folgende Punkte zusammenzufassen :

{C1 Qn 1D de ha

bishe

O

ie hohe Bundes-Versammlung möge beschließen:

1) Den vom Prüsidialhofe gemachten Vorschlag der Einseßung einer interimistishen Behörde für die materielle Verwaltung des Bundes - Eigenthums unter Mittheilung der vorgelegten Aftenstücke einem besonderen Ausschusse zur Prüfung zu übergeben, welcher, in Anbetracht der Dringlichkeit des Ge= genstandes, in kürzester Frist sein Gutachten zu erstatten Hatte ;

) sofort zur Lol Der

\chreiten ;

die im Namen des auszustellenden Notificationen

über die Wietereröffaung der Bundes-Versammlung an die

Bundes-Central-Kommisjion, an die auswärtigen Mächte, an

die Stadt Frankfurt, an die Behörden der Bundes-Festungeu

ind au das Ober-Kommando der Bundes=-Flotte dermalen ioch zurüclzuhalten, Präsidium aber zu ermächligen, vieselben

im geeigneten Zeitpunkte zu erlassen und es zugleich dem Prâ-

idialhof zu überlassen, die noch nicht hier vertretenen Bundes=

Regicrungen von der stattgehabten Wiedereröffnung der Bun-

des-Versammlung zu verständigen.

Es wurde hierauf zur Abstimmung über den ersten unD weiten Antrag des Präsidiums geschritten und einhellig beschlossen: cinen Ausschuß von fünf Mitgliedern zur gutacht

Mitglieder dieses Ausschusses zu

»

Mino Bundes

zen Aeußerung über diesen Gegenstand zu wählen, Diese Wahl fiel auf die Herren Gesandten von Oesterreich, Y ürttemberg, Großherzogthum Hessen und n urg-Streliß. Ueber den dritten Antrag i iun in Betreff der zu erlassenden Notificationen s } 6: Einstimmia nach dem Antrage. », Ratification des Fricedensvertrages mit Dänemark, an en egen D olstein und Lauenburg. Der V in d nd gefeßt, hoher Bundesversammlung den von Majestät di ónig von Dänemark einer- und Sr. Majestät em Kéuiíg vou Preußen im eigenen und im Namen des deutschen undes andererseits am 2, Juli d. J. zu Berlin abgeschlossenen | ¡ in beglaubigter Abschrift ( Anlag und mit fol ì emerfunigen und Anträgen zu überreichen. Wie hoher Versammlung des Näheren bekannt sein dürfte, ift B Erg: bniß von Verhandlungen, welche unter Kö= 1

cher Vermittelung cröffnuet worden, nachdem die

sorische Bundes-Centralkommisston die Königlich preußische Re durch cine förmliche Vollmacht ermächtigt haite, dieselben

1 en des deutschen Bundes, vorbehaltlich der von sämmtlichen eu Regierungen einzuholenden Genehmigung, zu Ende zu T Zufolge des ersten Artikels sollen Friede, Freundschaft gutes Einverständniß zwischen Dänemark und dem Bunde wiederhergestellt fein; im zweiten werden alle zwischen bei en Theilen abgeschlossenen Verträge wieder in Kraft geseßtz itten den hohen Kontrahenten alle Rechte vorbehalten,

lde selbigeu vor dem Krieoe zustanden, während der vierte er die von Sr. Majestät dem Könige von Dänemark, Herzog von

stein, in Uebereinstimmung mit dem Bundesrecht, behufs Wies- rstellung der Ausübung Seiner legitimen Autorität in Holstein \vtervention des Bundes, und der fünfte über Frest= telluna der Gränze zwishen den nicht zum Bunde und den zu igen Staaten Sr. Majestät des Königs von Däne= ere festseut. Im sechsten Artikel endlih wird be-=

die Ratificationen dieses Vertrags binnen drei Wochen ch, früher in Berlin ausgewechselt werden sollten.

10! thunili

Der hohen Versammlung sind ebenfalls die Gründe nicht nbefannt welhe sich einer ganz umpassenden Einhaltung in diesem leßten Artikel bestimmten Frist entgegengestellt haben.

RAhrcend dem Vertrage an und für sich Die Villigung der hohen chen Regierungen zu Theil wurde, knüpften sich für viele der-

[t an Vollziehung der Ratification Erwägungen, durch welche eine gewiß allerseits unwillkfommene Verzögerung herbeigeführt wor

e. Majestät der R0 von Dnemark, Herzog von 2guenburg, glauben D Dinge einen

i d unzweideutigen Bewe av welchen ho ( Allerhöcbstdieselben auf vollst derherstellung

eTens zwischen Dänemark und {r Bertráge gegrundeten und geheiltgten zum en Se. Majestät Die nunmehr vorhandene Geleaenl b en Bedenklichkeiten auf bundesredtlichem We vlei muführen, sofort ergreifen. Der Gefandt | rauf anzutragen :

Bersammlung wolli besließen, die Ratifizirung des Ein= qanas erwähnten, am 2, Juli d. J, zu Berlin abgeschlossen Friedens im Namen des deutschen Bundes zu vollziehen und®d vinsichtlich der Auswechselung das Geeignete zu veranlassen.“

Der Gesandte fann zugleich niht umhin, die ernste Aufmerk

auf die gegenwärtige Lage der

Während feitens

ramfkeit hoher Bundes-Versammlung Dinge im Herzogthum Holstein hinzulenken. ränischen Regierung in den 9 Wochen, die seit Unterzeid es Fricdens verstrichen sind 3 die stipulirte Auswecb Nalification stattgefunden hätte, al :

ohne da

e Bestimmungen des Ver

trages gewissenhaft innegehalten worden, hat eine in Holstein zu sammengebrachte Armee, ohne den Namens des Bundes gesc{lossenen rieden irgend zu rej\pektiren, den Krieg gegen ihren Lanoesherrn neutem Eifer aufgenommen und einen Einfall in die nicht

m Bunde gehörigen Staaten Sr. Majestät des Königs von ( »ersucht Die verhángnißvollen Folgen dieses, troß der ver sten Proclamationen fortgeseßten Widerstandes sind nur zu bekannt: die Gefahr aber, welche diese rechts- und vertragswidri ustände Deutschlands un Dänemark, ja Europa hringen, die

T C unden, welche jeder Lag ibrer ferneren Dauer der Wohl

rt Holsteins {hlägt, die Unmöglichkeit, vor Sicherung der Waffen = ube den auf Gewährung aller Bürgschaften des Friedens und des B rens gerichteten landesväterlihen Wünschen Sr. Majestät des Könias in Holstein Boden zu gewinnen: Alles dies redet einer mög

ichsten Beschleunigung der im vierten Artikel des Friedens vorbe=- haltenen Intervention des Bundes in dringlichster Weise das Wort.

\ndem ver Gesandte daher, im Hinblick auf diese nach Art. [V, des Friedens von seinem allerhcch{chsten Souverain als Herzog von vorerst anzurufende Intervention , sich erlaubt, bei hoher darauf

r

No LITeIn Bundes-Versammlung vorbehaltlich weiterer Mittheilungen anzutragen : „Hochdieselbe wolle mi Rücksicht auf die drohende Sachlage und die dem Bunde im Frieden reservirte Intervention behufs Her stellung der legitimen Autorität in Holstein sofort ein Inhibito- rium an die sogenannte Statthalterschast in Rendsburg beshlie ßen, etwa dahin lautend , daß selbige si ferneren kriegerischen Maßregeln, namentlich alles Ueberschreitens der holsteinschen Gränze zu enthalten und den Status quo in Holstein nicht im Widerspruch mit dem, Namens des Bundes abgeschlossenen Frie= den zu alteriren habe,“ darf er bemerken, daß auf diesem Wege fernerem Blutvergießen und nicht zu berechnenden Complicationen vorgebeugt, die Erfüllung eines Friedens , der alle und jede Rechte wahrt , gesichert und na- mentlich auch der Königl. dänischen Armee die Möglichkeit erhalten

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hliebe, sch der bei erneuten Feindseligkeiten {hon aus militairischen Grénden nicht länger zu vermeidenden Ueberschreitung der holstei= nischen Gränze zu enthalten : daß demna Herstellung der Waffen- ruhe, weil Vorbedingung jeder gedeihlichen Wirkung des Friedens, vor Allem den wahren Interessen des Herzogthums Holstein ent- sprechen würde. :

Se. Majestät der König von Dänemark , Herzog zu Holstein und Lauenburg, stets bereit, den berechtigten Wünschen Jhrer deutschen Unterthanen volle Rechnung zu tragen, werden gleichfalls jede Gelegen heit zur Bethätigung Jhrer even so friedliebenden als bundestreuen Ge sinnung willkommen heißen. Wie aber Allerhöchstdieselben zur Erfüllung aller, Ihnen als Herzog von Holstein und Lauenburg vertragömäßig obliegenden Bundespflichten jederzeit bereit sind, erblicken Sie in Wahrung der durch eben diese Verträge allen Genossen des Bundes zugesicherten Rechte die beste Gewähr für dauernde Erledigung tief bekflagter Differenzen.

Indem dem Gesandten für jezt nur übrig bleibt, an die au- genblicklichen Verhältnisse zu erinnern, welche thunlichste Beschleu- nigung der diese hochwichtige: Angelegenheit betreffenden Erwägun- gen zur gebieterischen Pflicht machen, so wie hervorzuheben, daß

jeßt in Holstein, unter dem Dru von Kriegsnoth und unershwing= lihen Lasten, die gespannteste Hoffnung sich dahin wendet, von wo endliche Hülfe kommen kann und hoffentlich kommen wird, darf er si zu jeder weiteren Erläuterung und Auskunft bereitwilligst er- bieten und giebt sich vorläufig die Ehre, hoher Versammlung zwei unterm 2, Juli zwischen den Kronen Dänemark und Preußen ver- einbarte, vorlángst ratifizirte Protokolle (Anl, b. c.), so vie die un- term 14, Juli von seinem Allerdurchlauchtigsten Souverain erlassenen Manifeste (Anl. d. e.) nachrichtlich zu überreichen

Präsidium hält sich verpflichtet, auf die hohe Wichtigkeit und Dringlichkeit des angeregten Gegenstandes aufmerksam zu ma- hen. Es handelt sich hier um eine Angelegenheit, welche deutsche Interessen und Rechte auf das wesentlichste und nächste berührt; es handelt sich darum , bestehenden und noch maßgebenden Bundes-Beschlüssenu Geltung zu verschaffen und sie zur Ausführung zu bringen, wichtige Rechte des Bundes zu wahren und einem seit mehr als zwei Jahren immer wiederkehrenden Blutvergießen Einhalt

immer

zu thun,

Der eben vorgelegte Fricbens-Traktat hat, wie die Erfahrung er leßten Wochen lehrt, dieses allgemein ersehnte Resultat nicht her- eigeführt, im Gegentheil sind seit demsclben die durch einen geraumen Zeitraum eingestellt gewesenen Feindseligkeiten wieder von neuem aus- gebrochen und das an demselben Tage zwischen den Bevollmächtigten Sr. Majestät des Königs von Preußen und Sr. Majestät des Königs von Dänemark aufgenommene Protokoll, zu dessen Ratification uur acht Tage festgeseßt sind, während der Friedens-Traktat erst in drei Wochen ratifizirt werden sollte, und welches in seincm Art. 1 be-

N Í V

stimmt, daß unmittelbar nach erfolgter Ratification desselben also noch vor erfolgter Ratification des Friedens-Traktats die Kü-

niglich preußishen Truppen die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu räumen hätten, hat hierdurch die einzige vorhan: dene Bürgschaft für die Einhaltung der Waffenruhe entzogen.

Der Friedens=Traktat is im Namen des Bundes abgeschlossen und bedingt die Ratification durch den Bund; er überträgt dem Bunde die Verpflichtung, die obwaltenden Streitfragen

einer gründlichen und rechtlichen Lösung zuzuführen. Die hohe Versammlung würde demnach sicherlih eine |chwere

Verantwortung auf sich laden, wollte sie anstehen, diese Angelegen- heit ungesäumt in ihre Hände zu nehmen und alle Kräfte aufzubie- ten, dieselbe einer \{leunigen und befriedigenden Lösung entgegen zuführen. i e Präsidium beschließen : diese Angelegenheit einem Ausschusse zur sofortigen Prüfung unt Begutachtung zuzuweisen, und sogleich zur Wahl dieses Ausschusses zu schreiten. Bet der hierauf erfolgten Abstimmung wurde einhellig beschlossen : in Ge» máßheit des Prásidial - Antrages einen Auss{chuß von fünf Mit- gliedern zur Begutachtung dieser Angelegenheit zu wählen. Es ward sonach zur Wahl dieser Mitglieder geschritten

beantragt daher, die hohe Versammlung wolle

es wurden als solche bestimmt die Herren Gesandten von Oesterreich, Bayern, Sachsen, Hannover und Medlen burg=-Strel1iB.

Offenhaltung des Protokolls

Prásidium stellt, nachdem sämmtliche. vorliegende Geschaste erledigt sind, den Antrag, den noch nicht vertretenen Regierungen das Protokoll zum Beitritte ofen zu halten, und bemerkt, daß, nachdem nach der ausdrücklich erklärten Absicht sämmtlicher Vollmachtgeber die Revision der Grundgesetve des Bundes eine der dringendsten und wichtigsten Aufgaben der hohen Versammlung jei ein möglichst \{leuniger Beitritt der übrigen Bundesgenossen um

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so mehr zu hoffen set, als es nur dem allgemeinen Juteresse en! sprechen könne, daß diescs große Werk unter allgemeiner

v1! 1 D 4 F y Mm vovySo j ho I : J 4 A 4 qung in Angriff genommen werde, welche Berücksichtigung es auch l

als geeignet ersheinen lassen dürfte, nicht sofort zur Uebergabe di es Gegenstandes an cinen Ausschuß zu schreiten. Au

V L 4M 4 S b U L n Í s m4 4 Präsidiums wurde hierauf die Sißung geschlossen. Us E s H V: G Y Y Sr. Un. Xvlande! Not B Und Sanden s aud für Kurhessen. Detmold. Reinhard, Mun Bio Son Se Verve. V, von Lin Bon den diesem Protokoll ugeflüigten Beilagen sini 1 k (C «i 8 4 D ( : ( » À T ( L p Í \. Abschrift eines Erlasses des Freiherrn von Schleiniß an Grafen von Bernstorff, de dato Derlin, den 5. Auguit 1850, hopr ta in M-r »OR Hoa M R B S L A in toy Vere In U 42 Des Wre VDraats Anzeigers unter

Frauftfurt a. Vi: [D Va C af Ln MEC. o A Y iko M Fit on t Dp Abschrift einer Welsung des Kaiserlichen Minister Prasidenten, Fürsten von Schwarzenberg, an Freiherrn von D O

| kescch in Berlin; d Wien, am 12, August 1850;

und C. Devesche des Freiherrn von Schleiniß an den Grafen y ul i is Ç O von Bernstorff vom 20, August in Nr. 233 des Preuß. Staats - Anzeigers enthalten, Vie

morgen folgen lassen,

MuslaunD.

Frankreich. Paris, 15. Sept. Gestern war Minister= rath im Elysée, welchem General Changarnier beiwohnte. Man beschäftigte sich mit Fragen, welche die öffentliche Sicherheit betref fen, und mit den Wünschen der vom Präsidenten bereisten Depar- tements. Herr von Persigny erschien einen Augenblick im Sihungs=- Saale, um mehrere Aufschlüsse über die preußishen Angelegenheiten zu geben und wichtige Aktenstücke in Bezug auf dieselben vorzule- gen, über welche die Regierung binnen wenig Tagen einen Beschluß fassen wird.

Mehrere Journale brachten vor kurzer Zeit die Nachricht, es

übrigen werden wix

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seien Verhandlungen zur Wiederaufnahme des vor zehn Jahren aufgegebenen Projektes eines belgisch=französishen Zollvereins ein- geleitet worden. Der Constitutionnel erklärt heute diese Nach= riht für grundlcs und für ein Manöver der Freihändler. )

Nächsten Dienstag findet bei Lord Normanby ein Diner statt, welchem der Präsident der Republik und mehrere Diplomaten bei- wohnen werden.

Das Siècle, welches gestern zuerst die Nachricht von einer Versöhnung beider Zweige der Bourbonen gebracht, versichert heute, daß dieselbe cine vollklommeue sei. Dieses wichtige politische Fami-= lien-Ereigniß sei gestern im Faubourg St. Germain und in finan- ziellen Kreisen gefeiert worden. „Wir nehmen“/, sagt das Siécle, „diese Thatsache als eine vollendete an, wir wünschten sie nicht, wir fürchten sie nicht! Auch beurtheilen wir sie niht, wir nehmen die Thatsache nur als eine vollendete hin.“

_ Schweden und Norwegen. Stockholm, 10. Sept. Auf der Universität Lund sind wegen der in der Nähe der Stadt (in Malmö) herrschenden Cholera auf Königlichem Befehl die Vor= lesungen cingestellt. Berichte Der Quarantaine-Kommissionen und Quarantaine - Befehlshaber, Cholera - Bülletins, neue Angesteckt- Erklärungen von fremden Häfen, Absperrungen u. st. w. bilden den Hauptinhalt der inländischen Nachrichten der Blätter. Christiania, 12. Sept. Der König hat gestern Morgen, geleitet von der reitenden Bürgergarde und dem Hurrahruf der versammelten Menge, die Hauptstadt verlassen. Vorher hat er noch einigen dänishen Marine-Offizieren den Olafsorden ertheilt.

Dánemark. Kopenhagen, 16. Sept. (D. R) Vom Kriegs = Ministerium ist gestern folgende offizielle Mittheilung er= schienen: „Der Feind hat am 12ten d. M. Nachmittags unsere Vorposten an mehreren Stellen angegriffen. Die gegen Dorfstedt, Bennebeck, Kropp und Breckendorf vorrückenden feindlichen Abthei= lungen gingen nach einem kurzen Engagement mit unseren Vor-= posten, welches zu keinem Resultate führte, wieder zurück. Bei Kochendorf dagegen wurde das 10te leichte Bataillon nah mehr= stündigem Kampfe genöthigt, sich über Kosel zurückzuziehen, wo das zte Jägerkorps das Gefecht bis Missunde aufnahm. Die Stellung bei Missunde, welche von dem 3ten Reservebataillon mit vier Kanonen unter Kapitain von Schau beseßt war und von der nördlichen Seite der Schlei durch 6 Kanonen von der Batterie Dinesen, von dem 3ten Jágercorps und dem 10ten leihten Bataillon unterstüßt, wurde darauf von dem Feind mit 4 Bataillonen, 2 Eskadronen und 3 Batterieen angegriffen. Nach einem zweistündigen Kampfe wurde der Feind gezwungen, zurückzugehen. Durch 2 Bataillone verfolgt, wurde derselbe aus Kosel hinaus gegen Kochendorf getrieben, wo durch die Dunkelheit der Kampf abgebrohen wurde. 140 Gefan=- gene fielen in unsere Hände. Wir bedauern den Verlust des Ca=- pitains von Schau von der Artillerie. Verwundet sind die Ca- vitaine: A. vLon Kühle und G. F. von Möller und Lieutenant Westberg vom 3ten Reserve - Bataillon, Lieutenant von Mörk vom 10ten leichten Bataillon, die Lieutenants E. von Dalgers und Lund= bye vom Zten Jägercorps. Der Verlust an verwundeten Unter= offizieren und Gemeinen is} vorläufig auf 80 angegeben. Im Kriegs=- ministerium, den 15. September 1850. Auf Besehl: Glud, Adju= tant beim Kriegsminister. ““

Ftalien. Turin, 14. Sept. (Franz. Bl.) Der Papst und Kardinal Antonelli haben für den Erzbischof Franzoni ihre leb- haftesten Sympathieen ausgesprochen und sind entschlossen, seine Sache zu der ihrigen zu machen. Die Sendung Pinellis hat den pápstlichen Unwillen nicht beschæichtigt, sondern vermehrt. Der Papst sowohl, als die Kardinéle sind fest zu strengen Maßregeln entschlos= sen. Azeglio ist nicht der Mann des Widerstandes und der König einent Zerwürfniß mit cinem anderen Souverain entschieden ab= geneigt.

Svaunien. Madrid, 9. Sept. Ihre Königliche Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Montpensier haben am 7ten ín der Kathederale von Sevilla und heute in der von San Lucar ei

non Tvanopar Ri on Q R E A A M nen Trauergottesdienst für Ludwig Philipp abhalten lassea. Der

D t0o Y At or t 1 Sly l T 94 nl oA Herzog Und die Yerzogin rden ein Saÿr 1ang Trauer (Ned en.

11} D P B O C L AL (A ( n Den 16. September.) italiemschen Vpern-VorsteUungen, denen as größere Publikum ider Magnet, in Sgra. Florentin1, noch feblt, haben sich

b ngen Zuspruchs zu die Leistung des V (8 in vielem B 3 biete Aud „Norma““ (am 1 r ein kleines Publi- \ammelt, das indeß regen Antheil an den vorgeführten Leistunget

nd ich sichtlich und hörbar davon befriedig Dennoch

t den gelungeneren diejer iden wir

Repräsfentantin der Titelr ihrer Gesangssertigkeit durc au musikalischerseits lobenswerth, insoweit sie nicht du

lz L 4 4 4. E N I » Q » 4 t ï r » U A Indisposition, die sich besonders im er sten Akte bemerklich machte, dara1

Ju der Darstellung blieb int viel zu wünschen, wie in überhauvt auf ihre dramatische Ausbildung zu wenig Vewicht gelegt cheint, Zwar gelang

ig priesterliche Würde ul ] prägen, doch die Elemente des Schmerzes, der L ) Berzwveiflu und Rachsucht, die dem. Charakter iwobn wußte sie nicht zur Anschauung id jenem Grade von Lebendigkeit, Wärme n C erst in dem Zuschauer das Gefühl a erregt worden wäre, Belege für das Gesagte Ueser namentli tritte mit Pollione, nahdem Norma seinen Verrath an ihrer Liebe e hat. Wünschen wir diese auch nicht mit jener wilden, ungez«( unweiblichen Leidenschaftlichkeit ausgestattet, wodurch haufig rinnen dieses Charalters hier wahrhaft grelle und unschöne Csseïlte hervor

rufen, so darf doch aber statt des Uebermaßes auch nicht zu wenig geboten werden

und diejenige Darstellerin dex Norma wird am meisten für sich haben, die, nebe1

der ruhigen Würde der Priester in, auch das auflodernde Feuer des an ihrer Liebe gekränkten Weibes, mit edler, geläuterter Künstlerglut vor Augen zu führen im Stande is, Die rein musikalische Durchführung der Rolle angehend, so wurde Sgra, Viola, wie gesagt, im ersten Akte durch eine Jndisposition der Stimme merklich behindert, so daß namentlich die erste Cavaîtine :

„Casta diva’’, so wie die sih anschließende große Arie, nicht durchweg zur gewohnten Gel- tung gelangten, Die Stimme klang hier belegt und versagte in den höch- sten Regionen öfters die sichere Ansprache, wobei das in dem leßtgenannten Musikstücke oft vorkommende dreigestrihene c natürliherweise am meisten beeinträchtigt wurde, Dagegen klang die Stimme im zweiten Akte bei weitem reiner und klarer, in Folge dessen die Sängerin nun erst ihre ausgebildete, kunstvolle Technik ins gehörige Licht zu seyen mit Sicher- heit im Stande war, Die Rolle der Adalgisa befand sich in den Händen der Sgra, Bertrand, die indeß durch ihre heutige Leistung unser neulich abgegebenes Urtheil, demzufolge sie eine Sängerin von noch wenig ausge- bildeten Fähigkeiten is, vollkommen bestätigte, Doch glückten ihr einige