1850 / 263 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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P otsdam, 22. September. | Se. Königl. Hoheit der Prinz Wasa ist nad Wien ab- gereist. Königliche General - Lotterie- Direction.

Die Ziehung der 3ten Klasse 102ter Königl. Klassen-Lotterie rd ven 4. Októbex d. J. Morgens 8 Uhr im Zichungssaal 3 Lotteriehauses ihren Ausfang nehmen.

Berlin, den 24. September 1890.

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ltichtamtlicher Theil.

Deutschland.

L i O fi, % i O0 ih Preußen. Berlin, A (GOUT. Li der 29iten CGibung vou

18ten d, M. sind dem provisorischen Fúürsten-Kollegium die folgen-

den Schriftstücke mitgetheilt worden? 4 2

Der unterzeichnete Kaiserlich österreichische Gesandte 2c, hat die Ehre, Sr. Excellenz dem Herrn Grafen von Brandenburg, Koöumg lich preußischen Minister Prásidenten 2c., mil cinstweiliger Führung

pes Ministeriums des Aeußern und des Köuiglichen Hauses beauf= tragt, cinen Abdruck des bei der am 2ten d. erfolgten Wiedererö}- nung der Bundes - Versammlung ausgenommenen, und für die hei diesem Akte noch nicht vertretenen Regierungen osen gelassenen Protokolls *) ganz ergebenst zur Wissenschaft mitzutheilen, und er- greift 2c. : Berlin, den 13, September 1850. von Prokesh=-ODsten.

Sr. Excellenz

Herrn Grafen von Brandenburg n 10; 26;

Der Unterzeichnete beehrt sich, dem Kaiserlich Königlichen Ge- sandten, Herrn Freiherrn von Prokesch-Osten, den Empsang der gefälligen Mitthcilung vom 13ten d. M., mit welcher dcr Perl Gesandte cinen Abdruck dcs Protokolls der am 2len 0. M ill Franksurt a. M. stattgefundenen Verhandlungen zwischen den Be- vollmächtigten mehrerer deutscher Regierungen übersendet, anzuze! gen. Penn der Herr Gesandte zugleich die Bemerfung hinzufugkt, daß das Protokoll für die in der als wiedererCffnete Bundes Versammlung bezeichneten Versammlung noch nicht vertretenen Re- gierungen offen gelassen sei, fo fann der Unterzeichnete niht umhin, darauf hinzuweisen, daß das Offenlassen des Protokolls feine Be ziehung auf die Regierung Sr. Majestät des Königs hat, da dic selbe in den zusammengetretenen Bevollmächtigten einzelner dcuk- scher Negierungen ein die Gesammtheit des Bundes darstellendes Organ nicht anerkennen fann. Indem er hierüber sich auf die dem Herrn Gesandten bereits bekannte, dur den Königlichen GHejsandten in Wien an das Kaiserlih Königliche Kabinet gelangte Eröffnung der Königlichen Regierung vom 25\ten L. M. bezieht, ergreist er 2c.

Berlin, den 15, September 1850.

: Graf von Brandenburg.

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Herrn Freiherrn von Pro fesch-O iten 26, 26 2(,

Duisburg, 19. Sept. (K. Zkg.) Dex erste Tag unseres landwirthschaftlichen Festes ist vom schönsten Wetter begünstigt wor= den, auch war die Zahl der cingetrossenen Theilnehmer bercits recht beträchtlich. Unier den Verhandlungen der heutigen Plenar- Sigung des Vercins sind zwei besonders hervorzuheben: 1) den des Laudraths Tillmann úber Berbesserung des Hypothekenwesens und 9) den des Herru Löhner über Förderung des Flachsbaues in der Provinz. Landrath Tillmann stellt den Antrag, darauf hinzuwir fen, auch in den álteren Provinzen die Hypotheken-Negister im Jn teresse der Junskribenten und zur Vercinfachung der Kosten in der Weise anzulegen, wie dies bereits in der Rheinprovinz gebräuchlich ist. Auch hierüber soll an den Central-Vercin näherer Bericht er- stattet und von diesem dann die nöthigen Anträge später beim Ju \tiz-Minister gestellt werden. Heute Nachmittags machten die Ver- eins-Mitglieder mittelst Eiseubahu eine Fahrt nach Oberhausen, um die dortigen Eisenwerke in Augenschein zu nehmen.

nern, Herr von Manteuffel, welcher den gcstrigen Tag in Aachen ubrachte, traf in Begleitung des Ober - Prásidenten Herrn von Auerswald und des Regierungs-Chef-Prásidenten Herrn von Masf- senbah in verflossener Nacht mit dem Bahnzuge hier ein, um dem heutigen landwirthschaftlichen Feste beizuwohnen. Vex Herr Mi= nister wurde am Bahnhofe von den städtischen Behörden empfangen und von einer Deputation des Treubundes begrüßt, Ein Fackelzug geleitete die Gäste vom Bahnhofe nach der Stadl. Der Herr Mi nister wird morgen die benachbarten Stádte Mühlheim a, d. R

D, Ul und Ruhrort besuchen.

Duisburg, 20. Sept. (K. Zig) Der Minister des In

Sachsen. Dresden, 21, Sept, (D. J.) Eine Anzahl Kammer - Mitglieder hat heute früh eine Fahrt nach der Chemniß Riesaer Eisenbahn unternommen, um sich über die Verhältnisse und Zustände dieser Bahn, deren Uebernahme seitens des Staats dem- nächst in den Kammern zur Verhandlung fommen wird, an Vrî und Stelle nähere Kenntniß zu verschassen.

Baden. Karlsruhe, 19. Sepk. (K. Z,) In der heutigen Sihung der zweiten Kammer legte der Minister der auswärtigen Ange legenheiten einen Geseß-Entwurf vor, welcher den Anschluß Badens au den deutsch-bsterreichischen Postverein zum Gegenstande hat, Hieraus motivirte Weller scine Juterpellation an die Regierung, das Ber- fahren gegen die Presse betreffend, indem er den Artikel, wegen dessen die Land eszeitung in Beschlag genommen und dann un- terdrückt wurde, vorlas und die formelle und materielle Unzulässig- keit einer solchen Polizci - Maßregel erörterte. Staatsrath von Marshall erwiederte: „Die Uuterdrückung des frazlichen Blattes \ci keine definitive; denn allerdings habe die Militair - Behörde nicht ‘einseitig in diesem Betreff zu verfügen, sondern cs müsse das Ministerium bei einer solchen Maßregel jedenfalls mitwir- fen. Hierüber walte au bei der Militair = Behörde kein Zweifel 9 und sie selbs habe sich mit dem Ministerium deshalb n Verbin- faßt t Ehe Ein definitiver Beschluß sei zur Zeit noh nicht qe fahtra VaeAe: Redner der Regierung scht dann näher das Ver- einb uan b-Angelegenheiten während des Kriegszustandes aus mis chan A daß die Preßpolizei im Allgemeinen äußerst

förmlichen V werde, daß man nur sehr selten und sehr ungern L ide ve B O cines Blattes schreite ; daß man aus diesem Aeit mbhefac i b Zrage stehenden Blattes in der lehten welche éinen dur di G, e, Artikel in sein Blatt aufzunehmen,

è Geseve verpönten Charakter trügen. Der-

*) Siehe Nr, 258 d, Bl,

gleichen seien aber me ( j n, und 6] i | vom Abgeordneten Wellex verlesene Artikel \ei nicht so ganz

solche daher in die Abtheilungen verweisen. l ‘e von Marschall erklärt darauf, daß Der Ausnahmezustand aufhören werde, sobald die Regierung j»ne Gesebe habe, die ihn überslühig machen follen.

Vortrag Unseres Kr1 Ministeriums des Juneru , l wie folgt: §. 1. Die sr die Za 1 Ua Der XINILE achthundert einundsechzig Manu sur

zu vertheilen und die L befanut zu machen. Vas

rufenen Manuschaft zu Unjerem Staats ( &, 3, Die nicht zur Unie berusencn Pflichtigen Der Altersklajjen von 1829 und 1830 sind in die Reserve einzutheilen. §. 1 Ne Ministerien des Junern und des Kriegcs sind mit dem Bollzuge der gegenwärtigen Verordnung heauftragt.

auch das Ober-Appellationsgericht mit | | Bewohnern ves Laudcs darin einverstanden ist, daß das VMimskerium durch Emanirung der Verordnungen vom iten und 7ten l. M. sich einer Verlebung der Verfassung schuldig gemacht und diese scine ? nsicht durch den Beschluß in der Stempelfrage vssenkundig dargelegt hak. Die Verfassungs - Urkunde enthält nun einmal die Lücke , einer Befugniß des Ausschusses zur Minister - Anklage n O Or wähnt, und dicse Lücke kann selbstredend nicht ohne einen logis latorischen Aft ausgefüllt werden, ras Ober-Appellationsgericht abe1 wird und kann die Legitimation des [landsltändischen Ausscus}es nicht anerkennen. seiner Legitimation auf den h er lautet: „Vor der Verabschiedung, Vertagung oder Auflösung

1596 ehr als einmal vorgekommen , und auch der

unschuldig, er gehe weit über die Gränzen ciner bloßen Kritik einer Rede hinaus, enthalte Verdächtigungen gegen die Regierung,

wie gegen einen Theil der Kammer. Was die Veröffentlichung dev Verhandlungen betresse, 10 liege hier auth nicht i i Grund zu einer Beschwerde vor; die Regierung hindere nicht nur

| dieselbe uicht, sondern sie wünsche vielmehr, daß sie jo vollständig | wie möglich zur allgemeinen Kenntniß gelangten, Welle x erklärte | sih hiermit uicht zufrieden, und stellte den Antrag: Vie Kammer | möge die Frage wegen Aufhebung oder Modification des Kriegs- | zustandes im verfassungsmäßigen Wege in Erwägung ziehen und |

Staatsrath Freiherr

Karlsruhe, 19, Sept. Das heute erschienene Großherzogl. Re-

gierungsblattenthält Folgendes: Unmittelbare allerhöchste Entschlie- ßungen Sr. Königl. Hoheit des Gro| deu Großherzog vou Baden, Hexzog v01 Art. 1 des Geseßes vom 12 reôsmacht nach Maßgabe des 1825, unter Berücksichtigung der ergänzen sollz nah fernerer Ansicht ces vom 12, Februar 1849, wonach beiressenden Altersfklasse ausgehoben, alle in der Linie berusen werden follen, Armeecorps nothwendig ijt, die übrigen ( len sind; in Erwägung, daß erbalten werden muß, welcher

ein Halb vom Hundert der Bevöl nahme auf Unsere Verordnung vom

herzogs Leopold, von Gottes Gna Zähringen. Nach Ansicht des Februar 1849, wonach Unsere Hee- Conscripliousgejseßes vom 14. Mai Bestimmungen jenes Geselzes, sich

\{mmtliche Taugliche der in nur so viele zum Dienstl

aber zur Reserve einzuthei-

die Linie jedenfalls auf dem Stande der Kontiygentstärke von ein unk ferung entspricht; unler Bezug 1, Dezember 1843; auf den iegs-Minijteriums und den Beivortrag Unseres i havbcn Wir beschlossen und verordnen,

6re 1850 und 1851 zur Crgan-

\

jede der betreffenden Alters 8. 2, Die im §, 1 festgeseßte CErgänzungsquolt

erforderliche Nefrukenquole wird auf zweitaujend

klassen festgese. §Y. ch4. ) zesebte Erg, gsquo is von dem Ministerium dcs Zunetn auf die Bezirke ge}eßmap1ig

Bertheilung durch das Regierungs®- B latt Kriegs - Ministerium aber hal sich am ckcchlusse des Jahres 151 über die Verwendung der zur Lm bc

Ministerium auszuwel|en.

Gegeben zu Karlsruhe in Unserem cktaats - Minist.rium, den 14, September 1850. Leopold. A. von Roggenbach. von

Marschall. Auf allerhöchsten Befehl Sr. Königl, Hohett des Großherzogs: Schunggar|k.

Heute Morgen

Hessen. K asel, 20, Sevt, (D, Z19,)

ist das zweite Bataillon des Garde-Regiments mit dem Musikcorps

nach Hanau abgegangen. Das Regiment Kurfürst-Hujaren wird vorläufig hier bleiben, Auch sieht das General-Kommando nocl) weiteren Besehlen entgegen, ob es bei der Krankheit des (Henerals Bauer seinen Sih nah Hanau verlegen soll oder nicht, Das Ober - Appellationsgericht hat in leßter Zelt tin jenen Plenarsibuugen die Frage zur Erörterung gezogen, ob der A landständische Ausschuß fompetent sci, Anklage wegen Der

bende , / Auf Grund

fassungs-Verleßzung gegen die Minister zu erheben.

eines bereits vor Jahren abgegebenen präjudiziellen Bescheids und der klaren Bestimmungen der Verfajsungs Urkunde steht ein fu die Klage günstiges Urtheil indeß niht zu erwarken, wenugleich

mmtlichen Behörden unk

Da ß sic

Dex landständische Ausschuß stüßt sich wegen ] 102 ver Verfassungs - Urkunde, wel

eines jedesmaligen Landtags haben die S'ände aus ihre! Mitte einen Ausschuß von 3 bis 5 Mitgliedern zu wählen, welcher bis zum néichsten Landtage übe1 die Vollziehung dc1 ) | zu wachen und dabei in der verfassungsmäßigen Weise thätig zu fein, aud) sonst das landständische Julercsse wahrzunchmen , so wil die ihm nach der jedesmal besonders zu crthoeilendenu Instruction weiter obliegenden Geschäfte im Namen der Landstände zu verrich ten hat,“ MNun läßt es sich zwar nicht leugnen, daß Tie Bevord nung vom Aten d. wegen Der Steucererhebung sich grobe Eingriffe in Die landstándischen Rechte erlaubte, und sollte man daher bei ua

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Landtagsbescheidc

türlicher Auslegung jenes Paragraphen glauben, der Ausschuß sei

eben so berechtigt als verpflichtet, otejenigen Männer, welche dur)

einen solchen Erlaß das lant ständische Juteresse so a:.ßerordentlich gefährdet, zur Bestrafung vor den Richterstuhl zu zichen, Hält mau aber diesen Paragraphen mit den vorhergehenden zusammen, jo 1j nach Form und Jnuhalt der Siun des Geselzgebers cin von den Ansichten des Ausschusses ganz versck{hiedener. Der §. LV00 der Verfassungs - Urkunde sagt näulich : „Die Landstände sind be fugt, aber au verpflichtet diejenigen Vorstände der Ministerien oder deren Stcllvertréter , welche sich einer Verlehung der Ver- fassung schuldig gemach! haben würden, bei dem Ober - Appella tionsgerichte An ¿0 QIeU ist also blos von der Befug niß der Landstäude, cinc Minister - Anklage zu erheben, die Rede. Daß auch der Ausschuß dazu berechtigt sei, darüber existirt hier

| so wenig eine Bestimmung, als an irgend einer anderen Stelle,

Vielmehr tritt die Nichtbesugniß des Ausschusses zur Minister - An- klage noch {ärfer und deutlicher hervor im §, 101, wo es heißt: „Auch steht den Landständen und deren Ausschuß die Befugniß zu, gegen auderc Beamte, welche sich eine dexr im §. 601 genannten Vergehungen haben zu Schuldeu kommen lassen, die gerichtliche Untersuchung 2c. zu veranlassen,“ Hier werden also die Gränzen der Kompetenz des Ausschusses {arf normirt. Nachdem der 6. 100 nur von der Machtvollklommcnheit der Landstände spricht, während der Ausschuß gar nicht genannt wird, heißt cs im §. 101,

daß die Landstände und dercn Ausschuß andere (den Ministern un

tergeordnete) Beamte gerichtlich belangen können, und zwar in den im §. 61 genaunten Fällen: „Ein jeder Staatsdieuer bleibt hin sichtlich seiner Amtsverrich!ungen verantwortlich. Jeder, welcher sich einer Verleßung der Landesverfassung, namentlich dur Vollziehung einer niht in der verfassungsmäßigen Form ergangenen Verfügung einer hó{chsten Staats - Behörde 1c,, schuldig macht 2c. , oder seine

Amtsgewalt mißbraucht, kann auch von den Landständen oder deren

der entfernteste | sügungen und Anordnungen der Reg zur Ausführung gelangen.

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/ ; 2 d) |

der Artikel 4 und 5 des Oe- | j

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4 des bleibenden Stände-Ausschusses als zur Vollzähligmachung des | gebrachte Akte ausgedehnt, welche bebauptetermaßen von dem An- geschuldigten kraft die Erklärung des Kriegszustandes betreffenD, vorgenommen worden sind. S vunkt unter 1, insoweit er die 1 lichung dieser Verorduung ertheilten shuldigten betrifft, ausgenommen, lich zu verfolgendes Moment Der nicht gefunden werden fann. L lage dienende weitere Eingabo us i vom 16ten d. M. wird beigesügt, und dem Lebteren von dieser Ber fügung andurch Nachricht ertheilt. (gez.) Eichenberg, General-Auditeur.

Musik-Corps dés (Harde-RNe(

einigen Wochen in Pächters, wieder gespielt, | theilung gegen den Pächter cine Untersuchung eingeleitet, da ihn das Ministerium auf sein Gesuch um ab {ch (A gig be \ cled en I att.

Ausschusse bei der zuständigen Gerichts-Behörde angeklagt werden.“ Der Inhalt dieses Artikels bestätigt vollends die oben ausge|pr0- chene Ansicht, daß der Ausschuß zur Minister-Anklage nit berech tigt ist. : i. zu ti auf geschmäßigem Wege zn verhindern, daß verfassungswidrige Ber=

Dem Ausschus}e steht lediglih nur die Macht zu Gebote,

ierung durch deren Wrgane

Kassel, 20. Sept. (N. H. 2) Qs General - Auditoral batte bekanntilich die beiden ersten Anklagepunkte der vom bleiben- den Stände-Ausschusse gegen den General-Lieutenant Bauer wegen Verfassungs-Verleßung, Mißbrauchs der Amtsgewalt und Hothver- raths erhobenen Anklage zurügewiesen. Der Ausschuß vervollstän digte hicrauf seine Anklage; es ist nunmchr auch in Betress jener Punkte dem Garnisonsgerichke die Einleitung der Untersuchung aus- gegebcn worden. Das darüber dem bleibenden Stände-Aus|chu||( zugegangene Aktenstück lautet: i E “ao E dem Inquisitions Protokolle des General=Audi= toriats. Kassel, den 18. September 1850. Nr. 402, Betreffend die Vervollständigung der vom bleibenden landständischen Aus\chu]e unterm 412ten d, M. gegen den (Heneral - Lieutenaut Bauer hierselbst wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt 2c. erhobenen Anklage hinsichtlich Der Anklagepunkte unter L U S Dei Anklageschrift. Beschluß: Der unierm 13ten D, M. _dem hiesigen Garnisons (Berichte in dei vorbezeichneten Sache ertheilte Austrag wird nunmehr auf sämmtliche in der Anlklage\chri}t ( vom 12ten d. M. zur Anzeige

der ihm dur die Berordnung vom 7ten D. M., beigelegten Function Es bleibt hiervon jedoch der Anklage s bloße Annahme des zur Verwirk Auftrages durch den Ange- indem hierin allein ein strafrecht- Thätigkeit des Angeschuldigten Die zur Vervollständigung der An- des bleibenden Stände-Ausschusses

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von Urff, General-Major.

O) Der Oeneralstab und das

Gn U S N ; ) zimcnts sind heute Nachmittag Rer (N

aectlron en.

rankfurt, 20. Sept. Ct B) 8 wird allerdings jeu

NRilhelmsbad, und zwar in der Wohnung des allein es ist deshalb nah verlassiger Mit

Wiedereröffnung des Spiels Dex Pächter glaubt indessen seinen 1 gewinnen, da ex sih auf seinen mil der Regierung ab

Prozeß z1 l l

geschlossenen Vertrag und auch varauf beruft, day das aus der Paulolirche hervorgegangene Verbot keine bindende Kraft meh izabe, wie sich allerdings an Wiesbaden, Homburg u, f. D, Ée weiße.

Hessen und bei Nhein. Darm adt, 19, Sept. (D@ B tig) Ju Dkv heutigen Sizung der zweiten Kammer erhalt dexr Abgeordnete Heldmann für seinen Antrag, betreffend das deut \{che Verfassungswer!, das Wort. Bei der Motivirung des Anira ges geht verselbe von der Ansicht aus, daß die am 28, März 1849 cndgüllig beschlossene Reichs - Verfassung noch) zu Necht bestehe, daß sle der sogenannte Reichstag zu Erfurt nicht habe mit Recht ab “ndern können, daß eine Theilnahme an demselben ein Bruch un=- serer Landes - Verfassung sei. Er hált dix Zusammenberufung etuer National - Versammlung durch selbstgewählte Bertreter des Volkes, welche das Versassunaswesen 1n die Hani uchme, bis zum Zusams mentritte eines ucuen Reichstages sür rurchaus nolhwendig und \ucht haben, im Vereine mit den 28

will die Regierung dringen! Verfassung ancrkaunten, hiersür zu

Regierungen, welche dic Reichs wirken, Die trostlose Lage der Versa)sungs Angelegenheit Deutsch- lands \ci bekannt. Man sehe in Schleswig Holstein, wie weng die Nation vertreten ci, wie wenig Kraft sie nah außen habe. Vergeblich hätien sich die Dynastieen bestrebt, die Verfassung in ihrem Juleresse zu ordnen; wir mußten sogar die Schmach erleben, daß sich Fremde erkühnten, einer Nation von {5 Millionen vorschreiben u wollen, wie sie ihre Angelegenheiten ordnen \folle. Alles Vertrauen sei geshwunden, Handel und Gewerbe gestört. Darum müsse man so schnell als möglich das Verfassungsweseu endgullig ordnen. Dies wáre schon geschehen, wenn uicht eine Partci in Frankfurt ihr Wort, an der Reichsverfassung zu halten, gebrochen hätte. Man mache zwar dexr Demokratie den Borwurs, sle habe Alles verdorben

allein diese Partei habe mit Aufopferung ihrer Prinzipien dei Reichsverfassung sich angeschlossen, blos damit etwas zu Stande fommen solle. Friedlich und nicht blutig werde man uur zum Ziele fommen, wenn man ihr folge, Redner glaubt, daß es sih nur noch um Dualismus, Einheits- uud Bundesstaat handle. Der Bundes- tag sei nicht ernstlih gemeint. Jn Kurhessen habe die Dynastie be“eits gar kein Gewicht mehr beim Volke. Diese Zustände scheine man zu wünschen, damit die großen cktaaten die kleineren verschlin- gen könuten. Schon lauerten sie auf den rechten Moment, um ih

ren Naub zu fassca, Nur ein neuer Reichstag nach dem Reichs

Wahlgeseze könne all diesen traurigen Zuständen abhelfen, darum móge manu so bald und so dringend als möglich hierauf- bei der Regierung hinwirken.

Unter den weiter gestellten Anträgen is hervorzuheben der des Abgeordneten Schmilz, betreffend die Zusscherungen der Staats-Re- gierung hinsichtlich der Vollendung dor Ludwigs =- Cisenbahu , also lautcnDd :

„Die Staats-Regierung hat schon mehrfach die gerechten An sprüche der Provinz Rheinhessen auf Unterslüßung ihres aus Pri= vatmittelu begonnenen Eisenbahnbaues von Seiten des Staats an- erfannt und noch neuerdings, am 16, Mai 1850, folgendes Re \fript erlassen: „„Das Großherzoglich hessische Staats-Ministerium an den Verwaltungsrath der hossishen Ludwigs-Eisenbahn.-Gesell= haft in Mainz. Wir benachrichtigen Sie, daß So. Königl, Hoheit der Großherzog uns in Folge Jhrer Vorftellung vom 2ten vorigen Monats ermáchtigt haben, Jhnen zu erklären, daß die Staats-Ne- gierung entschlossen sei, den Landständen eine Proposition zu machen , gerichtet entweder auf Uebernahme der Bahn oder do wenigstens auf Ertheilung einer Zinseugarantie von fünf vom Hundert bezüg lich des für erforderlich erachteten Kapitals vou vier Mill. Gulden. (Unter) Fau Damit die Provinz Rheinhessen nicht länger n Ungewißhcit über die Absichten der Staalsregicrung gelassen werde, damit sie erfahre, ob sie bei Erbauung der Bahn aus Unterstühung aus Staatsmittelu zählen dürfe oder nur auf ihre cinigen Kräfte angewiesen bleibe, richtet der unterzeichnete Abgeordnete sur den Wahlbezirk Mainz die Anfrage an Großherzogl. Staatsregierung: „Ob dieselbe beabsichtige, der gegenwärtigen Stände-Kammer einen Geseh = Entwurf vorzulegen, wodurch die Vollendung der Ludwigs=-

Eisenbahn auf Staatskosten übernommen oder der Actien-Gesellschaft

cine Zinsengaranktie ertheilt wird 7“

Bevor der Präsident zur Tagesordnung, Berathung Über die Wahl des Abgeordneten Löwenthal im Wahlbezirk Hungen übergeht, will er die Kammer von zwei mittlerweile eingegangenen Schreiben des Ministeriums des Innern in Kenntniß seßen. Auf das erste, welches anfragte, warum Herr Löwenthal, den die Regierung nicht einberufen hatte, weil sie seine Wahlfähigkeit beanstandete, troßdem vor näherer Erörterung der Sache in der Kammer zugelassen und beeidigt worden sci? glaubte der Präsident kurzer Hand dur An-

führung der Thatsachen selbst antworten zu müssen. Die proviso rishe Prüfungs-Kommission halte die Wahl uicht beanstandet, wenthal erschien hierauf, und der Prásident glaubte ihn nun so we

nig abweisen zu dürfen, als die anderen Abgeordneten, deren Wahl provisorisch niht beanstandet worden war , da in dichem Falle die

Geschäftsordnung die Abgeordneten zuläßt und nach ver Verfas

sungs - Urkunde doch nur die Kammer definitiv über die Gültigkeit ciner Wahl entscheidet. Das besondere Einberufungsschreiben hielt er für cine bloße Formsache und glaubte, daß vie Bekanntmachung der Einberufung im Regierungsblatke \{hon genügte, Die Regie- rung nahm die Sache aber nic! so, wie cine ausführliche rechtliche Auseinanderseßung des Gegenstandes in cinem zwel-

ten Schreiben an die Kammer , welches der Präsident heute e1 hielt, darthut. Es wird angeführt, daß nach der Geschäfts - Ord

nung schon das erste Schreiben der Kammer häkk« befannt gegeben werden und diese darauf Beschluß fassen müssen. Es sci nicht gesagt, wer Löwenthal eingeladeu habe zur Beeidigung, ode1 ob er unberufen gekommen? überhaupt wären Forderungen und Rücksichten unbeachtet geblieben, über welche sich die Kammer nicht Nicht blos cine kursorische Prüfung einer

hätte wegseßen können, provisorischen Kommission, sondern die gründliche Prüfung des Le gitimations-Ausschusses wäre hier nöthig gewesen. Ohne Einberu

fungsschreiben könne sich Niemand als zur Anwesenheit bercchtigt ansehen, und Löwenthal sei darum zur Theilnahme an deu Sihungen

ganz unbefugt gewesen. Nur durch einen Kammerbeschluß hätte seine

Zulassung ausgesprochen werden köunen, Kammerbeschlüsse aber müß

ten der Regierung mitgetheilt und könnten ohne diese nicht in Vollzug

geseßt werden. Dafür sprächen die klaren Bestimmungen des (S) bes und die ganze bisherige Praxis. (

aucl) auf dem leßten (12ten) nicht, sci Geselz und Ordnung in der Be ziehung verleßt worden. Kein Deputirter könne ohne Einberufungs

schreiben cintreten. Nichts berechtige zu folchen exorbitanten An sprüchen, welche sich über die Bestimmungen des Gesebes wegsebten,

Nach dem Allen sci also Löwenthal nicht als geseßlich eingetreten anzusehen, und die Regierung hofft, daß die Kammer dle Sache auch so nehmen werde, Nach Verlesung dicses Schreibens läßt der

Prástdeut Mohr den Vice = Präsidcuten Hillebrand slatt seincr decn Vorsiß cinnehmen, Abg. Wittmann bcaniragt bei der Wichtigkeit des Gegenstandes und den umfassenden Erörterungen diescs Schrei bens welche die Nechte der Kammer und dc1 cinzelncn Mitglieder erührten, die S ache erst noch zur weiteren Prüfung an den Legima tions-Aus|{chu| zurückzugebe", welcher Antrag sogleich vielseitig unte "tut wird. Mohr ertlart, daß cer dén Abgeordneten Löwenthal nicht eingeladen habe. Kr edel giebt die Crläutcrung, daß dics die provisorishe Prüfungs - Kommission als folche auch nicht gethan,

vohl aber cin Mitglied derselben privatim Herrn Löäwenthal in Kenntniß geseht habe, daß scine Wahl von jener Kommisston nicht Abgeordneter Becker tritt Wittmann's Antrag

beanstandet werde. um so mehr bei, als der Berichterstatter Lehne heute gar nicht an wesend sei, Der Großherzogliche Regierungs - Kommissär Ministe ial-Rath Maurer findet ebenfalls die Nücksendung an den Aus

{uß zum weiteren Bericht ganz angemessen. Diese wird denn auch

von der Kammer, nach Wittmann?s Antrag, cinstimmig beschlossen.

Das oben erwähnte Schreiben des Großherzoglichen Ministe riums des Innern in Beziehung auf dit Y j

Herrn Dr. Löwenthal aus Fraulfsurt lautet :

Dem unlerzeihneten Ministerium is auf den am 13ten d, M, an dic verehrlihe zweite Kammer gerichteten Erlaß in Betreff der Zulassung deé im Bezirk Hungen gewählten Dr, Zacharias Löwenthal etnc Mittheilung von dem Herrn Präsidenten dieser Kammer vom l16ten d, M. zugekommen, insofern der Umstand, daß dicse Mittheilung im Namen des Herrn Präsi denten crfolgt ist, zu der in keiner anderen Weise widerlegten Annahme bc echtígt, daß der erwähnte“ Erlaß vom 13ten d. M, zur Kenntniß der ve1 chrlichen Kammer nicht gelangt is, steht sich das unterzeichneie Ministerium zu der Bemerkung veraulaßt, daß nach dem Recht, was einerseits der Staats-Regierung, wie andererseits der Kammer selbst zustcht, die von ersterer ergehenden, an diese gerichteten Erlasse der Kammer auch gemäß dem Artikel 10 der Geschäftsordnung vom 21, März 1820 bekannt zu machen sind,

wonach dann die Staats-Regierung die Mittheilung eincs darauf gefaß-

ten Beschlusses der Kammer in der durch Art, 21 der erwähnten Geschäfts- Ordnung vorgeschriebeneu Weise zu empfangen hat. Das unterzeichnet«

Ministerium muß darum die Erwartung aussprechen, daß, wenn es wirkli) noch nicht geschehen wäre, der Erlaß vom 13ten d. M. der verehrlichen zweiten Kammer nachträglich bekannt gemacht werde, so wic, daß dic 1 kanntmachung des gegenwärtigen Erlasses nicht unterbleibe, |

Was nun die Mittheilung vom 106ten d. M, betrifft, so giebt sie übe1 die Sache nur die Auskunft, daß die zweite der proviforischen Abtheilungen bei dem vorläufigen Zusammentritt der Abgeordneten unter dem Ulters- Präsidenten am 11lten d. M. die Erklärung abgegeben hat, es sei kin der Wahlen, worüber ihr die Akten zugetheilt waren, darunter auch di jenigen aus dem Bezirk Hungen, von ihr beanstandet, daß sodann am 13ten H M. in der dritten Sizung der zweiten Kammer Pr, Löwenthal als ‘bgeordneter beeidigt worden ist, Man ersieht aber daraus uicht, wie D) Löwenthal veranlaßt, eingeladen worden is, zum Behuf der Beeidiguug in der Kammer zu erscheinen, wobei man in Betracht, daß derselb is nid unter ommen haben fann, sich unberufen einzuführen und der Herr Prá sident sich nicht dazu verstanden haben kaun, dies dur) Zulassung zum Eide stillschweigend gutzuheißen, zu dem S chlusse geleitet wird D, N sei nach Bestimmung des Herrn Präsidenten Tin demgemäß becidigt worden.

Bei Gu solchen Derlaufe der & ache kann das unterzeichnele Mini sterium nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, wie darin Forde rungen und Nücksichten mißtgnut sind, von deren Beachtung A Qu Kammer nach ihrer verfassungsmäßigen Stellung nicht entbinden

Es mag zunächst schwer zu rech!fertigen sein, wenn gegenüber cine! ausführlichen Darlegung der Grüude, aus welchen die Z taatsregicrun die Wählbarkeit des Dr, Zacharias Löwenthal anzuerkennen A nach einer nur fkursorischen *insiht uud Prüfung der Akten von Zeiten einer provisorischen Abtheilung, deren ganz summarische Angabe, bei sämmt- lichen Wahlen keinen Anstand gesunden zu haben, alsbald entschieden der Crfolg zugestanden und darauf das Verlangen gegründet werden wollte daß der Gewählte von der Staatsregierung als Mitglicd der Kammer an- erkannt werde.

Unverkennbar war der Anlaß zu einer reiflihen Prüfung durch deu demnächst zu bildenden PLegitimatious-Ausshuß in der Lage der Sache ge» geben und es konnte nichts zu einer eiligen Erledigung der Frage drängen,

Hiervon nicht abgesehen, kommt in Betracht: ; : :

_1) Nacht, L der Geschäftsordnung vom 21, März 1820 hat bei Cinberufung der Stände-Versammlung durh Verkündigung im Regierungs- blatt jedes Mitglied durch besonderes Schreiben Nachricht davon zu er warten. Ohne ein solches Einberufungsschreiben, was die der S taatsre- gierung bekannt gewordene Wahl des Einzelnen voraussezt, und welches, weil ausdrülich vorgeschrieben, nothwendig und von bestimmter Bedeutung ist, kann Niemand sich in einem Zusammentritt von Abgeordneten einfüh-

| volventhal zur Silzung cingeladen und

| zuvor hat die Kammer | Beschluß in anderer Weise, l | | in Vollzug zu schen unternommen, niemals hat die Kammer selbst eine

Auf keinem Landtage noch,

l

2Wahl resp. Zulassung des

1597

ren und von den übrigen gehörig eingerufenen Abgeordneten als zur An-

| wesenheit berechtigt angesehen werden.

Dr. Zacharias Löwenthal hat ein solches Einberufungs-Schreiben nicht erhalten, war darum, wie von Seiten der Einweisungs-Kommission bemerk- lih gemacht worden ist, bei dem Zusammentritt der Abgeordneten nicht an-

Eben darum hatte

er an den Verrichtungen der mit Recht anwesenden Abgeordneten nicht

twvesend und konnte rehtlich dabei nicht anwesend sein,

Theil zu nehmen und hâtte von diesen nicht zugezogen werden dürfen,

den soll.

9) Der Eintritt des Dr. Löwenthal als gewählter Abgeordneter dcs | Bezirks Hungen in die Kammer fonnte nah dem Bemerkten nur in Folge

eines Beschlusses der Kammer statifinden.

Beschlüsse der Kammer aber können, der in Artikel 4 der Verfassungs Uifunde enthaltenen Grundbestimmung gemäß , nach Art, 96 derselben nur | der Staats-Regierung mitgetheilt, sie können nicht anders, als unter deren f Niemand ist berechtigt, von Be- schlüssen der Kammer, als vollzichbaren Aussprüchen , Keuntniß zu nebmen und Anwendung davon zu machen, bevor die verfassungämäßig erforderliche Mitwükung der cktaats - Regierung zum Vollzug în deren Verkündigung oder Mitthcilung wic in sonst geeigneter Weise eingetreten ist, Da nun ein noch nicht eingetretener Gewählter in dieser Bezichung jedem Anderen gleihsteht, so kann darum ein solher Gewählter, dessen richtig vollzogene ahl und Wählbarkeit die Kammer. dur Beschluß anerkannt hat, hicr- von auch nur durch die Staats - Regierung mit der Wirkung Kenntniß er- halten - daß er in die Kammer eintreieu Und in dicser zugelassen werden

Mitwirkung in Vollzug geseht werden,

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DUTIe,

Dieser auf klaren Gesehen beruhenden Ausführung eutspricht auch die durch kcíneu Vorgang unterbrochene Uebung scit dem Bestehen der Ber- fassung bis zu dem Eintritte des D», Löwenthalz; niemals zuvor is} ein Abgeordneter in die zweite Kammer cingetreten , ohne ein Cinberufungs- ckcchreiben von Seiten der Staatsregierung erhalten zu haben, niemals einen die Zulassung von Gewählten aussprechenden als durch Mittheilung an die Staatsregierung

Einladung an den nah dem Beschluß zuzulassenden Gewählten

lassen, Auch bei dem 12ten Landtag 1k hiciin Gesey und Ordnung soudern in verschiedenen {Fallen das frühcr brobachtete Verfahren genau cingehalten worden, Yas aber ciner gehörig fonstituirien Kammer nichk zustcht in Bezug voigeschriebenem die gründlihe unt

nit verkannt und nicht verletzt,

auf Beschlüsse, welche nach

erschöpfende Erwägung verbürgenden Berfal)ren gefaßt werden

sollte darauf ein Anspruch erhoben werde wollen für die Erklarung einer provisorischen Abtheilung, für die unter dem Alterspräsidenten vorläufig ver- anstaltete Versammlung von Abgeordneten, dice überhaupt gar nicht zu be rathen und zu beschließen, soudern nur gewisse Wahlen vorzunehmen hat 7

Noch bestehen Art. 1 der Geschäftsordnung vom 21, März 1820 und die Art. 4 und 96 der Verfassungs - Urkunde unverändert 11 Krafkz feine neuere geseyliche Bestimmung, keine Folgerung und dergleichen bercchtigt zu solchem éxorbitanten Anspruch, welcher über die wesentlichsten Fundamen- Es berectigt auch der Umstand, daß die Alten über die beanstandecte Wahl bei dem eisten Zusammentritt der Abgeordneten von dei Negierung übergeben worden sind, nicht entfernt zu der Annahme, daß hiermit beabsichiigt wor- versammelten Abgeordneten im Uebergang zu euer foustituirten Versammlung die Befugniß einzuräumen, sich über die Gültigkeit einex Wahl, wie geschehen, auszusprechen und den Ausspruch alsbald selbst zu voll- ziehen, zuzugestehen, was der Kammer nach ihrer Konstituirung uicht zukommt, oder diese sür verpflichtet und berecbtigt zur Vollziehung dessen zu erflären, was zuvor cinc provisorische Abtheilung erkannt hat. T Uebergabe der Akten is nur geschehen und konnte nur geschehen im Sinne der bestehenden Geseye, in deren Beobachtung zum Behuf ordnungsmäßi- ger Prüfung und Beschlußnahme, nicht in der Meinung, dadurch zur Ver-

talbestimmungen mit Nichtachtung wegschreiten müßte,

den sei, ciner provisorischen Abtheilung oder den

lezung ver Gesche aufzufordern, î 7 h)

Das unterzeichnete Ministerium findet sich nah allem dem nothgedrun-

)

gen, zu erklären, daß Dr, Z. Löwenthal als geseßlih eingetretenes Mitglied nicht betrachtet werden könne, und erwartet mit Zuversicht, daß die verehr liche Kammer sich dieser auf unverbrüchliche Gesey - Bestimmungen gegrün-

dcten Erklärung konfirmiren werde, Darmstadt, den 18, September 1850, Großherzogliches Ministerium JFnuern

Schleswig: Holstein. Kiel, 19, Sepl unserem Hafen jah man heute 4 russ Krtege chie Fregatten und. den „Holger Dansk«

Rendsburg, 20. Sept. (B. H.) Das Verzeichniß unseres Verlustes au Mannschaft in dem am 12ten d. M. stattgefundenen Treffen zwischen Osterbye und Missunde wird in diejen Tagcn g(

piudt ershcinen.

deten oder Gefangenen verloren,

)

R ch f A 5 j « A 4 ah C / M Frankfurt, Frankfurt a. M., 21. Sept. (D. P. A. Z,) Vot fommendem Montag, 23sten d., an erscheint hier cin furlhessische Zei

lung. Sie wird sich nach der Hauptstad

t Kassel benennen unk zum Redactcur Herrn Wilhelm Obermüll {

. d F G2 4 Pr, Jn Bockenhei1 ist noch kein kurhefsisches Militair eingerüt. Das gestern in Vil bel auf der Eisenbahn angekommene Garde - Bataillon wurde vom Kurfürsten daselbst inspizirt und ging sodann nach icinen Garniso | mrungen Bergen, Hochstadt, Enkheim und Secbach E

ZuslauD.,

D, 9. t A ie N i -Fraufreich. Vats, ZU, GSWOCNE, -(n der gestrigen iBung

der permanenten Kommission gab der Minister des Innern Au kunft über die Lage des Landes und die Borsâlle l

Präsidenten, Der Minister äußerte si{, was den ersten Punkt an belangt, über den glücklichen Erfolg der Reisen des den ausgezeichucteu Geist der Bevölkerung. Was di

Anzeichen vor, daß die dortigen Borsáälle unker Einfluß der Gejell schaft des „zehuten Dezember“ sich zugetragen haben. Diese gescb lih gegründete Gesellschaft habe sich zu keinem Akte , feiner De monstration hergegcben, welche sie als geheime und politische Ge fellsha\t charafterisirten. voraus besprocheuen Komplolten entgegentreten, hie fönne nur hin terher begangene Gewaltthätigfkeilen ahnden. jei eingeleitet. anwesend, darunter Changarnier, Molé, St, Priest. war im Dienste auf Bereisung der (Hestite abwesend.

Herr Molé is heute wieder nah seinem Landsthe Champla treux abgereist.

Der National verbfsentliht heute das Breve des Papstes

an die „Schreiber des Univers“ (écrivains de PUÜUnivers) welche in ihrer bekannten Streitfrage gegen den Erzbischof von Paris an den Papst appellirt hatten. Wird au ihr gottgefälligen Ciser sur die gute Sache im Allgemeinen von dem Papste gelobt, so kaun er doch die Bemerlung nicht übergehen, daß das fatholische Blatt „sich in der Hiße des Kampfes habe zu weit fortreißen lassen. ‘‘

Großbritanien und Jrlaud.

founte demnach nicht zu den Abgeordneten gehören, über deren Verbleiben zur Theilnahme an den Sizungen oder vorläufige Ausschlicßung nach Artikel 4 des Geseyes vom 10. Oktober 1849, die landständische Geschäfts- Ordnung betreffend, der Ausspruch einer provisorischen Abtheilung entschei-

| Publifum während Jhres Pebens Uübergebt

R ) di oi Mt K o er Nechtlichkeit irgendwie verlel

l Nach jenem habeu wir in diesem Kampfe 25/ Unteroffiziere und Gemeine und 9 Offiziere an Todten, Becrwun-

ei Ankunft des

Präsidenten, orfalle bctm

R tr 2 lr rouener Bahnhof anbelangt, so crklárte der Minister, es lägen keine

Endlich könne die Regierung nicht im

Eine Untersuchung Zweiundzwanzig Mitglieder der Kommission waren

41 YamorIctleCri

Bewohnen dieses Landgules feinem Gliede meine

vollständig und ohne Vorbehalt zu versügen, in dem ganzen Um

i U London, 20. Sept. Die Ausstellungs - Kommission erhielt gestern einen Brief von VYord

Elgin, dem Gouverncur von Kanada, worin dieser anzeigt, daß sih daselbst bereits ein Comité für die Ausstellung gebildet und die geschgebende Versammlung 2000 Pfd. St,. dazu votirt habe.

M der Nähe der Kornbörse in der City bra{ gestern ein heftiges Feuer aus, welches Eigenthum von mehr als 100,000 Pfd Sterl. zerstörte und das Börsengebäude selbst bédvobte Das T rb war bereits in Brand gerathen ; dem weiteren Auösbreiten g inl men wurde indeß durh die guten Löschanstalten Einhalt btbzan Die abgebrannten Häuser, größtentheils in Marklane sind meist versichert. N

Australische Journale geben folgende Liste von Gegenständen welche die dortigen Kolonieen zur Ausstellung zu senden beabsichti- gen: Erze im Nohzustaude und verarbeitetz Marmor, im Bruch und in Bildhaucrarbeit ; Hölzer in solcher Verarbeitung, die ihre Zweck- dienlihkeit am besten darthun soll; Erden aller Art, Kohlen und Schiefer; Baumrinden für Gerberei und Medizin; Gummiarten;z rohe und verarbeitete Wollenstoffe; Häute und Pelze; Baumwolle und Seide; Taback, Weine, Kornfrüchte, Talg, Seife, Oele und Fleischspeisen aller Art; Gelatine, Butter und Käse, Stärke, Zuer, Honig und Wachs, saure und süße eingemachte Früchte; chemische Stoffe, Salze; endlich ein Buch, gedruckt mit Typen aus der Kolo- nie selbst, welches Angelegenheiten der Kolonie bespricht, gebunden und verzicrt mit Stoffen aus der Kolonie, ferner Abschriften von periodischen Zeitschriften aus der Kolonie,

Das Journal L’'Ordre theilt folgendes interessante Ko dizill aus dem Testamente Sir Robert Peel's mit, welches sich auf vie Veröffentlichung seiner für die politische Geschichte der lebz- ten vierzig Jahre gewiß höchst wichtigen nachgelassenen Papiere bezieht, Es lautet wörilich: ; i D gebe unt überlicfere dem ehrenwerthen Philipy Heinrich Stanhope, auch Vicomte Mahon gcnannt, und Edward Cardwell von White-Hall, Mitglied des Parlaments, meinen Testamentsvoll- \treckern, Verwaltern meines Nachlasses oder Bevollmächtigten , alle nicht veröffentlichte Briefe, \o wie die Papiere und Aktenslücke, die sich auf öffentliche oder Privat - Angelegenheiten beziehen, gedrudckte oder handschristliche, welchè sich bei meinem Tode in meinem Besiße finden sollten, n Betracht, daß die Sanimlung dieser Papiere unD dieser Briese meine ganze vertrauliche Korrespondenz umfaßt, welche bis zum Jahre 1812 hingufreicht; daß ih während eincs bedeutenden Theiles dieses Zeitraums im D ienste der Krone gestanden habe, und daß ih, wenn ich offentliche Acmter nicht verwaltete, einen thätigen Antheil an den Angelegenheiten des Parlaments nahm, und daß es endlich sehr wahrscheinlich ist, daß diese Korrespondenz Interesse gewähren und, ihrex Natur nach, einiges Licht über das Benchmen und den Charakter der handelnden Personen sowohl, wie der Ereignisse dieser :Z r aetbe ich R A ments - Vollstreckern alle Vollrnaht, aus dieser Korrespondenz das auszuwählen , was, ihrer Meinung nah, zu veröffentlichen wäre ; ich überlasse cs ganz ihrem Urtheile, wie weit sie eine solche Ver ¿ffentlihung für angemessen halten, intem ih der vollen Ueberzeu-= gung bin, daß sie dabei mit einer Discretion ohne Gleichen versah= ren werden, va lede nur im Bertrauen gemachte Mittheilung, welche nicht ehrenhaft sein sollte, nicht verrathen, daß kcine Privat- meinuung ohne Noth verleßt und kein öffentlich Jnteresse durch indisfkrete oder vorzeitige Veröffentlihung benachtheiligt werden wird. Vor Allem nehme ih ihre ganze Sorgfalt dafür in Auspruch, daß fein Theil meiner Korrespondenz mit Ihrer Majestät der Köuigin Victoria oder mit Sr. Königl, Hoheit dem Prinzen Albrecht dem n werde, ohne vorber Jhren Majestäten mitgetheilt worden zu sein j : mächtigung zu der Veröffentlichung diese zon oder theilweise erhalten zu haben.

„Jch ermächtige mein Testamentêvolljtrecker, diejentgen von diesen Aktenstücken, welche, ihrer Ansicht nach, das Publikum in tercssiren durften, zu veröffeutlihen und selbst zu verkaufen, aber

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nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß dics mit der äußer ten Discretion geschehe, ohne daß die Oesebe der

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Loyalität und werden, und daß auf der anveren cite diese Discretion auch wieder so weit ausgedehnt werde, daß

ckcchwierigkeiien einsehen und zu Rathe

für angemessc1 und nußlich halten. Jm

Aktenstücke ctwas einbringen sollte, er ;

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diese Dokumente ohn

10 oTT C €S

y N 6 Not ov r Berkfauf diejen

mäcbtige ih meine Testaments vollstrecler, den Gewinn zunächst dazu

die zu der Veröffentlichung nöthigen Kosten und

ed die Personen, die dabei behülflich fein werden,

und dann den Ucberschuß zum Nuben von Literaten,

Kunstlern zu verwenden wobei meine Testaments

Bollstrecker ubrigens jeder Verantwortlichkeit enthoben und in dieser Bezichung Niemanden Rechenschaft schuldig fein jollen.

Zum Zwecke der Ausführung dieser Bestimmungen wünsche

G daß meine Testamentsvollstrecker diese Briese und Aktenstücke nad

meinem Tode zusammennehmen und sie mit allei möglichen Vorsich

und ohne irgend eine Kontrolle pru M ertdeile ionen die

zen davon zu ve1 welche, threm Urtheil

dl) tet 1 Den mussen. n usscßung, Vai sie di(

1 London als den gee1gnelslen rachten werden wo

! i dieser Paptere ta ermächtige id i

sern Irt zu wählen und zu miethen oder sich fonft zu

erscha jc geuannten Papiere und Aktenstücke sür eine an

agemessenc Zeit aufbewahrt iverden tonnen, da Berzeichni| nzu

rertigen und geeignete Personen dazu zu verwenden, dietelben U

rigiren, abzuschreiben oder heraus zugen.

D ertheile ferner die V L 4 DIe)eCI 6 ren entweder in den é l ( m 0 d uUfeut aufzubewahren, je nach der Snmscheidung mel 1 }

cker in dieser Hinsichtz was U nl l ollen fic l meinem Land}tß Drayton unten (T IDVIDEI eid) 1 ih von demjenigen Oliede mein milie, welches 1m Bes Domaine sein wird, meinen Testaments-Bollstreckern die daz ren Sále und Oertlichkeiten zun Verfügung zu stellen, mil len Freiheit, diese Aktenstücke dorthin zu bringen si \ [ogen und wegzunehmen und überhaupt alle Maßregeln zu ergri fen, um sie gegen jeden Verlust und {ede Aenderung zu sichern

Vor Allem bestehe ih noch darauf, Daß der Besilz und

ecamilie irgen

ein direltes oder indirektes näher oder ferner liegendrs Recht auf irgend cincs diejer Aktenstücke gebe, 0 Y trecker nicht hindern können, über diese Papiere und Aktenstül

V Cn

das! sie meine Testaments

fange, den ih ihnen durch gegenwärtiges Kodizill einräume

Jtalien. Turin, 15, Sept. (Fr. Bl) Der Erzbischof

Morangin von Cagliari hat sich entschiedenck geweigert, der König lichen Spezial -= Kommission Aufschlüsse über die Papiere, Rechnun gen und Register seiner Diözese zu geben. [ fanonische Recht und dàs Tridentiner Konzilium, welche ihm einc

Ex berief sich auf das

andere, als die firchlichè Obrigkeit anzuerkennen verbieten. Die Kommission kehrte sich aber nicht daran. Die Civilbehörde delegirte Beamte, um die Untersuhung vorzunehmen. Als dieselben sich zu diesem Zwecke im erzbischöflichen Gebäude einfanden , bemerkten sie

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