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Briefe minder richtig und sogar lücenhaft seinen Lesern bietet. mit dem wichtigen Schreiben Friedrichs von
Dies ist 9. August 1756 geschehen,
welches nach einer „Copie de la propre mam du Roy“ bei Bisset Vol. 1,
S. 195 — 99 abgedruckt is, während es S. 379 —85 bereits dargeboten hatte,
von R. ín dem angeführten Buche Hier hat Bisset außer einigen gro-
ben, das Auge beleidigenden, grammatischen und anderen Entstellungen, die ohne allen Zweifel nur Lesefehler sind, S. 196 Zeile 9 hinter transporter die nicht bedeutungslosen Worte „l’année qui suit“ ausgelassenz und wei- ter unten (S. 197 Mitte) liest ex „le grand Chancellier“ (von Nußland)
„aura Ppeut etre assez de crédit pour empecher la conclusion d’un traité entre sa Maitresse et la France, mais il paroit seur etc,z; dagegen
on N. (S. 882) „+95 entre sa Majesté et la France; rait sur,“ Endlih in den legten Zeilen B. „aux prosc1 1Ptions qu’elles meditent,“ dagegen von R, 1
T E somtions.
mais il pa-
,
Bei von R.
fehlt übrigens gleich in der zweiten Zeile desselben Briefes das Wort
„assuré““ Und S, 198 3. 4 die Worte „il est vrai.““ — gen, neben denen sich noch andere ergeben,
So!che Abweichun- fallen um so mehr auf, wenn
man bedenkt, daß nur eine Abschrift und vermuthlich eine nicht eben unle-
serlice zum Grunde liegt.
In einem noch ungünstigeren Lichte erscheint der Abdruck, den Hr. B, O(T-
Michel;
917-19 von dem Briefe Friedrih's vom 17. November 1756 giebt. selbe beginnt so e suis tres fache monc her : von R. dagegen (S. 411) Je suis très faché, mon ché r Mons1eu1 Mitchell“ Die Vertaushung des Namen Michel füx Mitchell, die übrigens im Verlauf des Schreibens S, 218 unten noch einmal wicderkeh:1, verdient cine um so stärkere Rüge, da sie den kundigen Leser stub1g machen muß; denn Michel war der Name des damal, preuß, Gesandten am Hofe zu St, James, Jn demselben Briefe begegnen wir bei B, ziveiten Lücten, zu welchen unter dem Texte bemerkt wird, daß diese Stellen nicht leóbar seien, Aber von R. hat diese Stellen unzweifelhaft und wahrscheinlich ohne irgend einen Anstoß richtig gelesen, Man sicht offenbar und findet cs im Verlaufe des von B, gegebenen Textes dicses Briefes auss Sicherste bestätigt, daß Herx Bisset der französischen Sprache nicht mächtig is, und dennoch lieber Lückenzeichen seyte, als etwa einen Kundi- gen zu Hülfe nahm. Es begegnen uns daselbst seltsam verunstal- tete Wortformen, wie sie gewiß kein Kundiger Friedrich dem Gr. ausbürden wid, 1D, celai st. celui, bin st. bien, üst st. Ge L1G, st. rien, p e l- lettre st, peutéêtre, fusent ausì sencez st. sussent aussì SCNSÉS, CON- «itioyiens st. concitoyens, Alle diese Wörter hat v. R. richzig, Auch wenn man die bei Ellis, bei Adolphus und die in der Chatham Cot- respondence abgedruckten Briefe mit dem Texte des Herrn Bisset vergleicht, stößt man auf vielfache Abweichungen, 1n der Regel zum Nachtheil Bisset's, Alles zeigt, daß er nicht blos ganz mechanisch, fondern auch höchst nuach- lässig zu Werke gegangen ist, sei es bei den Abschriften oder bei der Kor- reftur des Drucks, Wir wollen cs ihm nicht zum Vorwurf machen, daß er die Namen der böhmischen Dörfer fast durchgängig cnistellt iviedergiebt, aber nicht zu entschuldigen ist, daß auch welibekannie Namen dasselbe Schick- sal haben, z. B. 1, 226 Leutonetih st, Leutmerit, 1. 321 Qunj - Bungzel t. Jung-Bunylau, 115 Reissa st. Riesa, 11. S. 11 Elberg st. Elbing, und daß 3. B, in derselben Verbindung 11, S, 35 Efeld und S. 33 Eickfield ge- lesen wird. Sogar der Name des Historikers Mascou wird wicderholt Mascon gelesen 1, 384,
Aber auch hinsichtlich der Methode hätte nußern der Mitchell Papers lernen fönnen, wünschenswerth gewesen, daß er z. B. Herrn j gen der außer einer furzen Jnhalts - Angabe jedes mitgetheilten Bricfes regel- mäßig auch den betressenden Band nebst der Seiten- oder Blattzahl de1 Handschrist namhast macht, und zuglcich darüber Auskunft giebt, ob dem Abdrucke ein Autographum, Original oder eine Abschrift zum Grunde liegt. Hrn. B, scheint gar nicht zu abnen, daß es irgend Jemand auf solche Aus- funft und Notizen ankommen könne. Erst gegen Ende des 1sten Bandes wird er aufmerksam darauf, daß in der Handschrift manche Berichte und Briefe charakterisirende Bezeichnungen tragen, 3 B, ysecret”, very Se cret”, „private’”, und erst von jeßt ab sehen wir ein Bestreben, dicse zeihnungen beim Abdruck nicht ganz zu vernachlässigem__ i; :
Man darf daraus keinen Vorwurf machen, dap Bisset's Mittheilungen hinsichtlich der Vollständigkeit im Allgemeinen Vieles zu wünschen übrig lassen, und daß die genannten früheren Benußer manche, Stücke enthalten, die wix bei ihm ungern vermissen, Allein schwerlich hätte er unterlassen sollen, seinen Lesern an den einzelnen Stellen nachzuweisen, wo sie solche Ergänzungen nachlesen können. Und die angeführten Schriften von Ellis, von v, Raumer, so wie besonders auch die Chatham Correspondence, enthalten maud\e Briefe von solhem Juteresse, day es ihm zum Tadel ge- reichen muß, sie niht angeführt zu haben. Dies führt uns zu einem anderen, noch s{chwereren Vorwurfe gegen BVisset, Es is ihm entweder ent- gangen, daß ein genaues Durchlejsen der ganzen Sammlung unerläßlich war, um in zweckmäßiger oder planmäßiger Weise Auszüge zu liefern; oder er is unfähig gewesen, sih den Inhalt des Gelesenen gegenwärtig zu hal- ten. Unter diesen Umständen kann es dann nicht befremden, wenn die Lük- ken seiner Forschung und Kenntniß es ihm bequem machen, einseitigen BVor- urtheilen oder Verdächtigungen Eingang zu hafen, Ein Beispiel davon giebt sogleih Vol. 1. S, 478 f. der erste Brief, der von Mitchell nach sei- ner Ankunft in Berlin mitgetheilt wird, Jn dem Anfange diejes vom 2. Juni 1756 datirten Briefes ist cines in der Nacht vom 27, auf den 28, Mai verübten Deveschen-Diebstahls gedacht, der in der dritten Woche nach seinem Antritt scine Besonnenheit und sein diplomatisches Geschick auf cine wider- wärtige Probe stellte, Bei dicser Erwähnung des seitdem vielfach _erörterten Diebstahls . nimmt Herr B. Anlaß, in einer erläuternden Note S. 179 zu erzählen: man habe dies für eine auf Friedrih's Befchl ausgeführte Entwendung ertlait (t has béen sa1d it Was done by Fredericks orders’’); und um diese Verdächtigung zu unterstüßen, fügt er ein vages Histórchen des anckdotensüchtigen und kritikflosen Thiebgult hinzu, aus welchem hervorgehen soll, daß es ein beliebtes Verfahren des Königs gewesen sei, auch die scinem Postamt anvertrauten Depeschen zu lesen. Das is alles, was wir von Herrn B, über die in Neve stehende Angelc- genheit erfahren, und wer sich auf sein Buch beschränkt und dem Verfasser traut, wird den König hier in einem zioeideutigen Lichte sehen. Dennoch erledigt sich die aufgeworfene Verdächtigung anuss befriedigendste, wenn man drei andere Briefe nachliest, die Sir Henry Ellis aus denselben Mit- chell Papers in seinen Original Letters, Series Il, V S 0/1, 372 f, und 376 f. vorx 23 Jahren bercits veröffentliht hat. Es ergiebt sih aus diesen Briefen, daß der König, sobald er von dem Vorfall Kunde erhielt, seinen Generalen und den Polizeibeamien gemessene Befehle zu |o- fortigen strengen Nachforschungen gab, daß in Folge dieser Ordre der Po- lizei - Präsident Kircheisen den jüdischen Aeltesten in Berlin eine Specisica- tion der in dem gestohlenen Mantelsac befindlichen Gegenstände zugestellt hatte, die dann weiter am Sonnabend den 29sten in der Synagoge verle- sen und sämmtlichen ín Berlin anwesenden Handelsjuden notisizirt war 3 daß in Folge dieser Maßregeln {on am 30sten der bereits entflohene Dieb ermittelt, später guf seiner Flucht zur Haft gebracht und am 4, Juli mit dem größten Theil der Goldmünzen, die im Mantelsack befindlich gewesen waren, nach Berlin abgeliefert worden war, Aus der gerichtiichen Unter- suchung ergab \ich, daß der Dieb nur das Golv an fih genommcn , die Papiere aber, ohne daß sie Jemand gelesen, sofort verbrannt hatte, und selbst in englischen Zeitungen aus jener Zeit stand zu lesen , daß der Dieb wenige Stunden , nachdem er überführt worden, dur den Strang hinge- richtet war,
Wir sind nun zwar weit entfernt, auf diese Geschichte ein besonderes Gewicht zu legenz aber zur Würdigung der Arbeit des Herrn Bisset liefert sie einen \chlimmen Beitragz er hat hier ganz ofen eine an si unverfäng- liche Unvollständigkeit seiner Miltheilungen auf cine üble Weise in tenden- ziósem Sinne gegen Friedrich den Großen gewendet z er hat dies im gün- stigsten Falle gethan, indem er blos- oberflächlich und dilettantisch aus- wählte, stait mit Fleiß und Sorgfalt zu forschen. Und dazu kommt noch, daß ein früherer Benußer ver Sammlung in einem in England bereits scit 20 Jahren sehr verbreiteten Buche uns durh Auszüge aus demselben Ma-
Monsicur
Bisset von den früheren Be- Es wäre in mancher Hinsicht Ellis_ als Muster genommen,
Be-
terial , vesseu Darlegung Herrn Bisset's Zweck war Frgä d T zu Ergänzungen un BeriWtigungen seiner Ängaben verhilft ! — Wie sehr es Herrn Bisset
an Scharssiun und an Fähigkeit 4E A G
4 e M C Wt V L na X ,
1764, in welhem [en James Boswell aus Berlin vom 28, August
g A L E, ser bedauert, „that onze gexzunt was gane. Diese M E Worte E dem Herausgeber unglaubliche Mühe ge- macht, ex exklärt, er sei nicht im Stande gewesen, den Sinn dieser Anspielung zu
Vol. 11, S. 351 bringt er
1766
flar, die ihm so
enidecken. Und doch is Alles so i i! als auf Mitchell sclbst,
| ziehen sich auf keinen Anderen, ] ? | von Berlin im Briefe selbst mehrfach erwähnt is und stehnng gegeben hat, — Ein leßtes Beispte? fertigfkcit heben wir aus dem Zten Band S. 417 hervor, He! \ schäftigt, einen kurzen Lebensabriß des Feldmarschalls „James ben und erwähnt dabei des ment of a Memoir of Field - 1714—34, , indem e Varnhagen von Ense — Verfasser einer, gut geschriebenen furzen Bl nicht geschen zu haben scheine. hagen von Ense, | theilungen zu dauken , durchgängigen {end große Darstellungen erklären “ Ucberblicft man das Ganze, hervor. i doch so wünschenswerth wäre. schen Museum aufgestellien Bände 68 ist, übcr das Prinzip,
als gar nihts. Ju seinen Mittheilungen sind manche sehr
der Verfasser die Materialien vernachläfsigte.
thut, wie wenig er fähig war, folgen und cine wirklich befriedigende Auswahl zu treffen, von Juteresse gewesen, wenn er den ersten D
des russischen Hofes, seine Aeußerungen in Beziehung auf den Krieg und dessen Chancen, und selbst schon die Eindrücke, erste Audienz am 13, Mai 1756 Antwort giebt. Die früheste von ihm dargebotene Korrespondenz aus lin is erst vom 3, Juni, drei Wochen spâter. Auszügen von Naumer S. bell herausgegebenen Schrift „L die Mitchellschen Papiere allerdings rungen Fricdrich?s aus jener Zeit
DOD
Ln I derl K
enthalicn, die in dem Buche
Fall besser angebracht waren, als seitenlange und oft sich wicderholende Aus-
c
aus sremden Journal- Artikeln oder nichts\agende und doch mweitlÄu si Bemerkungen über Cäsar's“ und Tacitus? Berichte über die alten L eutsd (95 f) Oer Die unerwartete Vigre|jon über dic frühere Geschichte 2 p lands von Nurik anhevend (11, S. 434 f) Aehnliche Lücken und fast uoch
züge
1
\
s Á i 7 e T R T (o Ich 111 selisamere entdecien sich in der chronologishen Reihe der Depeschen Und
c ‘e, , A FELEE r on » Kot O) 1 11 Briefez so is, um nur cin Beispiel anzuführen, ¿wischen dem 24. Juli und
93, September 1759 gar keine Meldung oder Nachricht Mitchell"s mitge- theilt, und doch müßten diese vom größten Juteresse sein, da diese Monate als Zeiten der größten Bedrängniß Friedrichs bezeichnet iverden müssen. (Die Schlacht bei Kunersdorf den 12, Augt st fállt fast in die Mitte dieser Cücde), Für dicsmal finden vir auch bei den übrigen Benugzern feine Cr- aänzung, außer cinem in dieser Bezichung wenig Zntkeres]e darbietenden ckchrciben Symner's an Mitchell d. d. London, 14. September (bei Ellis Si L Vol 4 S,412), Soelt tie Mitchellschen Papiere über jene zwei Monate nich1s darbieten, so hätte Hezr B. dies wenigstens anzeigen müsse»,
So i denn leider das Urtheil über die vorliegenden Bände ein sehr ungünstiges ; die Arbeit des Herrn B, ist cine unvollständige, unzuveilässige, mißlungene, Nur den vortrefflichen Materialien is es zu verdanken, daß die beiden Bände dennoch so vieles Juteresse darbieten, Für den vorsich- tigen und kritischen Forscher bieten sie in Ermangelung einer b. sseren Erle- digung des vom Verfasser verfolgten Zwecks immerhin manche shäzbare Beiträge. Dieses würde sich durch eine übersichiliche Vergegenwärtigung und durch eine eingehende Vergleichung des thatsächlichen Inhalts nachwei- sen lassen. aber ciwa eine deutsche Bearbeitung der vorliegenden Bände unternähme, der müßte sich wohl hüten, eiwa eine blos fabrif- mäßige Ueberseßung zu liefern. Eine Vergleichung der früheren Benuber des weltgeschichtlichen Materials, durchgängige Verbesserung und Vervoll-
ständigung des von Herrn Bisset Dargebotencn würde nicht fehlen dürfen,
Wer
Lt,
Konze ter Neruda.
der Geschwi|
(Dén 21 Dirober)
Die Geschwister Neruda, von ihrer früheren Anwesenheit her noch im rühmlihsten Andenken beim musikalischen Publikum, fkonzertirten am verflossenen Montag im Friedrich - Wilhelmstädtishen Theater. Waren ihre Leistungen {hon früher bedeutend, so haben sie in neuester Zeit jeden- falls noch um Vieles gewonnen, Namentlich trägt das Spiel der Violi- nistin} Wilhelmine Neruda, den Stempel der Sicherheit, Selbststän- digkeit und Vollendung jeßt in cincm Grade, der Bewunderung einflößk. Jhre übcraus leichte Bogenführung, ihre Klarheit und Anmuth im Ton, ihre Geläufigfkeit in den Passagen, Doppelgriffen und Oftagvengängen , na- mentlich aber ihr ausgezeichnetes Statkato, das sie im Hingusf- und Her- i 1 stellen sic den tüchtigsten
unterstrich mit gleicher Meisterschast beherrscht,
Virtuosen an die Seite, um so mehr, als alle diese Vor;üge ciner glänzenden Technif durch einen gcfühl- und geistvollen _Vor- trag wahre fünstlerische Weihe erhalten. Die junge Künstlerin trug zuerst das chwierige FVis - mo!l - Konzert von Vieuxtemps vor und entfaltete ihre ganze _BVirtuosital dabci in wahrhaft überrashender Weise, Mit welcher Sicherheit und Kecheit überwand sie
Satzes, wie reizvoll spielte sie das eniwickel.e sie namentlih im Finale. und die ungemein schwierige meisterhaft ausgeführt,
z. B, die Schwierigkeiten des ersten Adagio und welche Fülle von Humor cui Ihr Spiel athmete überall Lcben und Geist, u Kadenz am Schlusse des Konzertes, von T dl ! setzte der ganzen Leistung die Kronc auf, Mit gleicher Vollendung spielte Wilhelmine Neruda spä'er brillante Variationen von Vieuxtemps von dencn besonders die im rapidesten Stakkato ausgeführte wahrhafte Sen- sation erregte, Die Schlußpiece, „Pepitu‘“ betitelt, eine Humoresfe über cine Moraviesches Volkslied, gab der jungen Künstlerin gleichfalls Gelegen- heit, ihre enorme Techuik ins hellste Licht zu stellen, Doch was bei dem Vortrage dieses Musilstückes am meisten entzückte, war der Anflug von l‘e- benswürdiger Laune und keckem Ucbermuth, womit sie denselben aufs glücf- lichste zu färben wußte, Wir heißen die geistreiche jugendliche Künstlerin herzlich willkommen und sehen ihren ferneren Leistungen n N Juter- esse entgegen, Aber bald hätten wir der beiden anderen Blätter des Ge- \{chwister-Trifoliums Erwähnung zu thun vergessen. Auch Amalie und Biltor Neruda leisteten wieder Bortreffliches, Erstere auf dem Piano, Letzterer auf dem Violoncell, Sie hekundcten ihre Fortschritte in einem Nocturne oon Wald müller, das Ama lie allein vortrug, und în etnem Trio concertañt | von Nb seie Ui, das die drei Geschwister zusammen spielten, Das Trio selbst is ohne allen künstlerischen Werth, wurde jedoch sowoh! hinsichtlich der einzelnen Soli, als im Ensemble, vortrefflich ausgeführt, Mögen die ferneren Konzerte der talentvollen Geschwister verdienten Antheil!
im Publikum finden!
Eisenbahn: Verkehr. Kaiser Ferdinand's Nordbahn.
Die Betriebs-Resultate der Kaiser Ferdinands - Nordbahn in den ersten neun Monaten des sgufenden Jahres, gegenüber denen der vorhergegangenen Jahre, fönnen als fast befriedigend angese-
hen werden, indem in denselben cine Einnahme von nahe an 3 Millionen Fl. C. M. gewonnen - wurden, Es wurden guf der Hauptbahn — Wien - Oderberg - Marchegg an- Personen bcfór-
dert 552,176 und an Gütern 3,958,212 Ctr. ; in denselben neun
so treten noch verschiedene Uebelstände Es fehlt an jeder Uebersicht des Juhalts der Mitchell Papers, die Man erfährt, daß die- Zahl der im briti- abcr über den näheren Inhalt, na welchem sie geordnet sind, sagt der Verfasser so gut vichtige Ab- \hnitte ganz mit Stillschweigen übergangen und es bleibt fraglich, ob hier die Materialien wirklih den Verfasser im Stich ließen, oder umgekehrt, ob Doch giebt cs einzelne Fälle, wo dic Ausbeute früherer Benuyzer Herrn Bissct ergänzt und zugleich dar- s richtige Gesichtspunkte im Einzelnen zu ver- C8 ware gewi1þ cpeschen Mitchell’s aus Berlin seine Aufmerksamkeit geschenkt hätte z die Ansichten Fricdrich's über die Pläne
i eincn bevo1stehen- welche die auf Mitchell gemacht hat. — Alles dieses treibt cine Reihe von Fragen hervor, auf welche das vorliegende Buch feine Vere Und doch schen wir aus den 224—39 und aus einer Notiz der von Camp- e Gueal Vol 11, S, 416), daß beziehungsreiche und merlwürdige Acuße- auf jeden
räthselhaften Worte be- dessen Abwesenheit demselben seine Ent- Beispiel der Unverläßlichkeit und Leicht- Herr Bisset is hier be- Keith zu ge- als Handschrift gedruckten Buchs: „A Frag- Marshall James Keith, written by himself, Edinb. 1843‘, indem er unier Anderem hinzufügt , daß Herr wie er „on good authority“ ver- sichern könne, außer den wohlbekannten Thatsachen wenig darbietenden, aber
N Biographie dieses Feldherrn — jenes „Fragmen!t“ Gleichwohl haben beide, sowohl Herr Varn- als Herr Bisset, diescr Publication sehr viele ihrer Mit- und man kann nur aus der Beiden gemeinsamen Benutzung dieses Buchs als eine Hauptquelle die überra- ilebereinstimmung zweier unabbängig von einander entstandener
«av vet vai und 2,842,760 Ctr. Güter und in demselben Zeitraum 1848 nur 354,545 Personen und 2,571,256 Ctr. Güter ; cs sind sonach in 1850 gegen 1849 an Personen 62,954 und un Güter 1,115,452 Cir. mehr befördert worden, gegen 1848 wurden 197,631 Personcn und 1,386,956 Ctr. Güter mehr befördert. Auf der Strecke Wien-= Stockeran wurden in demselben Zeitraum 1850 befördert 251,590
Personen und 93,963 Ctr. Güter; in 1849 wurden befördert 219,848 Perfonen und 63,291 Ctr, und im gleichen Zeit raum 4848 258,976 Personen und 60,830 Ctr, Güter; es sind \onach pro 1850 gegen 1849 31,772 Personen und 30,672 Ctr. Güter mehr befördert worden, gegen 1818 wur=
, den 7386 Personen weniger und 33,133 Ctr. Güter mehr befördert. Es ergiebt sich sonach für beide Strecken im erwähnten Zeitraunt 1850 cine Anzahl von 803,766 Personen und cin Quantum von i 052,475 Ctr. Güter; in 1849 von 709,440 Personen und 2 906,051 Ctr. Güter; in 41848 eine Anzahl von 613,521 Personen und 2 632,086 Ctr. Güter; sona inzgesammt mehr 1850 gegen 1549 94,326 Personen und 1,146,124 Ctr, Gütcr und gegen 1548 mehr 190,245 Personen und 1,420,089 Ctr. Guker. Die Einnahme Dc Wien - Oderberg - Marchegger Strecke belief sich in genannten neun Monaten für Personen auf 1,145,802 Fl. 18 Kx, und für Güter
Ì
auf 4,722,284 Fl. 32 Kz zusammen au} 2/900, 00 Bi. 50 Kr.'; in gleichem Zeitraum 1849 cin ur Perjonen 1,196,023 Fl. 39. Kr. und für Guter 1,2 4 Fl. 22 Kr,, gu sammen 2,399,488 Fl. 1 Kr. und in 1546 betrug DI Einnahme für Personen 889,088 Fl. 10 Kr., sür Guler 1,109 94 Os d Kr., zusammen 1,999,642 Fl. 41 Kr. Es sind 10a in 1850 ge-
befórderten Personen in 1&50 welches aler feinen Grund
Einnahme fur
gen 1849 troß der Vermchrung der 50,2241 Fl. 21: Kr, weniger etngeTomme,
in der Beförderung von Militairpersonen hal z Lie
Güter überstieg die von 1849 um 618/817 öl. 10 Kr., so daß sicl) cine wirkliche Mchreinnahme von 468,999 &l. 49 -Kr. ergtebt
gen genannten Zeitraum 1845 kamen in 1550 mehr in fü
sonen 256,114 Fl. 9 Fr. Und fur- Güter. 012,327, L. sammen 868,441 Fl. I Kr. Die Einnahmen der 2 Stoeerau betrugen für Personen 103,373 Fl 2 Kr.,- fur Gutel 6656 Fl! 49 Kri, Zusammen 109,929 F! G2 R: Ut 28 50, in 1849 betrugen dieselben für Prrsonen 87,400 Fl. 3/ Kr., fin Gt M S R Mise 9901 Sl, 40 M in 1848 famen ein für Personen 103,391 Fl. 50 Kr,, für Gül! 4610 Fl. 52 Kr., zusammen 108,002 Fl. 48 Kr., mithin 1850 gegen 1849 mehr für Personen 15,972 25 L i Oun
9065 Fl, 41 Kr., zusammen 18,038 Fl. 6 Kr., und gegen 1848 ( DckO
weniger für Personen 18 Fl. 54 Kr. und mehr für Güter 1945 Il, 57 Kr. Ueberhaupt mehr 1927 Fl. 3 Kr. Ueberhaupl betrug die Einnahme der beiden Streckcn zusammcn in crwähntem Zeit raum 41850 für Perfonen 1,249,175 Fl. 20 für Güta 1,728,838 Fl. 21 Kr., zusammen 2,94 O Sl 4 bd 1249 betrug dieselbe für Personen 1283420 Sl 10 En für Güten 1,207,955 Fl. 30 Kr., zusammen 2491/0 Be DCUDE Gesammt-Cinnahme pro 1849 isl jedoch zu bemerkte vom Monat
Mai bis inkl. September 236,704 Fle 93 Kr. fu -Transporte eingenommen wurden, welche in der Gcsammt=-Cinnahme m ist; würde dieselbe von der Gesammt-Einnahme, als nichkzu dem g: lichen Betriebe gehörig, abgerechnet, fo ergiebt sich nur cine Gesammt
D)
4 114 4 LIHNDCA
woni=-
einnalme von 2,254,674 Fl. 93 Kr. In gleichem Zeitraum 1848 wurden eingenommen für Personen 993 080 Fl, G K, Uo für Güter 1,114,565 Fl. 29 Sgr. , zusammen 2107:040 Gl. ch9 (d Es beträgt sonach die Einnahme dieser neun Mongaie 1850 gegen 1849 für Personen weniger 34,248 Fl, 50 Kv. , Dagegen mehr für Güter 520,882 Fl. Ueberhaupt meh 850 486,033 59 Kt. Wird die Einnahme des gewöhnlichen Betriebes 1849, das heißt nach Abzug der 230,704 Fl. 53 K, fur Vill
angenommen, 9
l 0/ NE
Trans vorte, mit
2254 74 0E 90. T. eine Mehreinnahme pro 1550 von 61
V J, {05
gegen 1848 beträgt die Einnahme mel;r sür Personen 256,095 Sl, 14 Kr. und für Personen 61 1,272 Fl. 58 Kr., mithin, GVejammi
Mehreinnahme pro 1850 870,908 Fl. L M Durchschnitt= lich pro Monat und Meile kamen ein: n 1850 bei 55 Meilen
3492
Bahnlänge für Personen 2523 Fl. 35 K} Fl. 35 Kr. JInsgesammt 06016 V!- / 1849 bei derselben Meilenzahl kamcn
und fux Guter
Kpet in gleichem Zettraum
Lv ) / «F Sv d Cd (1 , ‘ \ 54 ourcchschnittlich ein für Per-
sonen 2592 Fl. 10 R Uno sil Güter 2440 Fl 19 Nt, zusam! men 5033 Fl. 5 Kr.z in demjelben Zeliraum Les Jahres 1848, in welhem nur durchschnittlich 53 Meilen 1 Botricb woren, kamen pro Monat und Meile ein: ie Persone ZUSL Sl 99 N Und für Güter 2336 Fl. 37 Kr., zusammen 4418 Fl. 32 Kr.z es über-
steigt sonach die Durchschnitts - Einn ms Fl, 6 Ky. und
die Einnahmen in den erwähn außerordentliche
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D) So Un JOD ppc VOII n {
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nicht durch | nisse
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fands in beiden Monaten lrug jedoch die Einnahme für Militair - Transporte bei, es wurden nämlich dafur allein Un Bai 81,172 Fl, 41 Kr. und im Monat Juni 4 302 Fl. 23 Kr. ein= genommen, Die stärkste Einnahme in einem Monate des laufen Den Jahres brachte det August mit 3/75,/99 Gl, 14 Ker. 1849 wurden in demselben Monate nur 322,008 Fl. 2 Kt / wobei nod
32,638 Fl. 5 Kr. für Militair, eingenommen. In 8 (1) stärkste Einnahme im Mai, und zwa1 O00 L O1 N, 1850 wurden in diesem Monate eingenommen 245,019 Fl, 45 Kr.
r, ! x J
ie geringsie war in beiden Jahren im Januar,
rich 4 T O
Die und zwar in 1850 mit 235,871 Fl. 41 Kr. und 1843 mit nux 142,001 5, 91 Ku, mithin mehr 1850 93,370 Fl, 34 Kr. V 1d. D 2454 la, G Markt -WVerichte. Weizen 50, 99, 00 V
( A A
gelber Weizen 49, 54, 59 S Roggen 40, 42, 44 Sgr. Gerste 26, 28, 30 Sgr. Hafer 20, 21%, 23 Sgr. Spiritus 7% Rthlr. Br.
Rüböl 12 Rthlx. Gld.
Zink loco 47% Br. :
Unser Markt war heute sehr fest, héher bezahlt,
Breslau, 23, Oft. Weißer ch9 :
und Roggen wurde 1 Sgr.
Das Abonnement berrâgt 2 Ktblr. für T Iahr. E 8 Atbir. # L Ir: in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Vummern wird 25 Sgr. berechnet
der Bogen mis 23
e 295.
P V L A E, T E Ai E P
| Î | Inhalt | sprehen; und ih habe zu dem Ende an den Königlichen Gesandten 3{mtlicher Theil. | in Kopenhagen die in Abschrift anliegende Jnstruction gerichtet, Deutschland. | Ich ersuche Ew. Hochwohlgeboren, das provisorische Fürsten- Preußen. Berlin, Sigungs - Protokoll des Fürsten - Kollegiums. L C nes vid V A Regierung e NEUWY Geseß-Entwürse für die Unionsstaaten Sigmgringen, Feier des | a f Ó 2: V fle eh L A Me Or uctren offiziell icl Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs, | theilen. Ew. Hochwohlgeboren wollen dabei zugleich den Wunsch Oesterreich. Wien, Hofnachrichten, Ministerial-Konferenz über die | der Königlichen Regierung aussprechen, daß die verbündeten Regie deutschen Angelegenheiten, — Weisung an die Kriegsschiffe in Triest, — | Ungen, welche sich in dieser Angelegenheit sämmtlih in gleicher Ankunft und Abreise von Gesandten und Bevollmächtigten, — Vermischtes, | Lage, wie Preußen, finden, die Auffassung und das Verfahren der Bayern. M ünce n. Beendigung des Notariats-Geseß-Entwurfs, | Königlichen Regierung billigen und sich darüber durch ihre Bevoll- ad O at ie bs Hirt N | mächtigten innerhalb des Fürsten-Kollegiums erklären mögen. desen. Kassel, Bek achung der Mitglieder der provisorischen | Berlin, den 21, Oktober 1850. ¿xmnanz-Komm1\\onen. | 1 Nf Schleswig-Holstein. Rendsburg. Vertheilung von Goldmünzen. An P N au. Wiesbaden, L -Ve ingen, Verlob1 des | 6 “Ss F AVAD ett VANalagge Bey andungen, SENOUNg Bes | den Vorsibenden im provisorischen Fürsten- Sachsen - Weimar. Weimar, Revidiries Grundgesch. | Kollegium 2c,, Herrn Geheimen Legations Frankfurt, Frankfurt a. M, Aufenthalt des Fürsten von Thurn | Rath von Sydow, und Taxis, Truppen-Bewegungen, — Wahlen, Hochwohlgeboren.
Nusland.
Eintreffen der Repräsentanten,
Frankreich. Paris, Eisenbahn von Nevers. schen Mächten, —
Großbritanien uud “rlan London,
Berathungen, Englischer Konsul für Liberia, —
tholischen Universität für Irland, —
Ausstellung Hofnachrichten,
J i 4 Postbekauntmachung. italien.
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B erlín,
Eröffnung der et - Verhandlungen des Papstes mit den katholi- Das englische Mittelmeer-Geschwader, — Vermischtes, Bevorstehende KabinetsE- r Die Actien der ka- Der Bau für die große Jndustrie-
Turin, Geheime Klubs, Rom. Steuer - Einführung. M ivo - G T _@ - E Börsen - und Handels - Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Î en Legations = - den Charakter als Legations-Rath beizulegen ; und en Kreisrichter Krüger ck
Rathe in Magdeburg zu ernennen.
Ytinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem von des Königs Majestät zum Regierungs rnannten vormaligen Wasserbau-Jnspektor Anders ist die Stell NReaterunas
(4 H" PEPS » (4 5 Ann A o umbinnen verltehen worden.
und Baurath
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und Bauxraths bei der Königlihen Regierung in
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1 q A D op @ T7 (2 a F A 4 L ‘ [ngekommen: Der Königlich schwedische außerordentlich sandte und bevollmächtigte Minister, Freiherr von Hoch sil d, Bien. Aer S ODurWlaucht dey Prinz Friedri zu i vig-Holstein-Noer, nah Breslau.
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Deutschland.
! _De rlin, 25. Okt, Das heute vollzogene Pro-
tok _98sten Sibung des provisorischen Fürsten-Kollegiums ent=
hält in seinem §, 256 Folgendes über die Ratification des Frie= s - Vertrages vom Juli d, J. durch die in Frankfurt a. M.
)¿rjammelten Vertreter mehrerer deutschen Regierungen : | Der Vorsißende äußert: i i
Preußen. otoll der
Hens
Der Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegen- eiten habe unter dem 21sten d. M,, aus Anlaß der ín Frankfurt N L l ;
: von den dort versammelten Vertretern mehrerer deutschen Regierungen am 3ten d. M. beschlossenen Ratification des Friedens- A A D A vom 4. Juli d. J., das folgende Schrei
Cw. Hohwohlgeboren wird bereits durch die öffentlichen Blät- as amtlich verösfentlihte Protokoll der Sibßung der in Franf- furt versammelten Bevollmächtigten mehrerer deutschen Regierungen om ten d, M, befannt geworden sein, in welchem der Beschluß
Regierungen über die Ratification des Friedens-Traktats mit Dänemark vom 2. Juli c. niedergelegt ist. /
Es versteht sich von selbst, daß die Königliche Regierung die- en Akt nicht einen gültigen Bundvesbeschluß auschen kann, \on dern nur als eine von einer Minderzahl deutscher Regierungen in ihrem eigenen Namen und für sich selbs ausgegangene Willens- Crflärung, Als eine solche i} sie bereit, ungeachtet der ver Wirk- nhfeit nicht entsprechenden Formen und unter Verwahrung gegen jede aus leßteren hervorgehende irrthümliche Auffassung oder Ver- lebung ihrer eigenen Rechte, jenen Akt vom Zten d. M. gelten zu lassen, und sie erkennt demnach darin die Ratification des Friedens Ne A Juli durcl die Regierungen von Oesterreich, Sachsen, Ne Hannover, Württemberg, Kurhessen, Hessen - Darmstadt, “flederlande für Luxemburg und Limburg, Mecklenhurg =- Streliß, el M SBaumburgeLppe und Hessen-Homburg, ganz in der= u R wie die Mehrzahl der deutschen Regierungen bereits dien lhre atification ertheilt und durch Vermittelung Preußens C arüber sprechenden Urkunden hat auswe@ch{seln lassen.
___Vle Königliche Regierung hat es für ihre Pflicht gehalten,
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dies D V W_ F es dem Königlich dänischen Gouvernement ohne Verzug auszu-
Secretairen von Arnim und Grafen von
zu Iserlohn zum Stadt- und Kreis
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PLreußischer
Sonnabend den 2G,
vom 3ten d, M,, Friedens = Traktates vom 2. Juli c. der Königlichen Regierung gekommen.
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dänischen Gouvernement gegenüber, über die
nischen Minister die folgende Erklärung zu übergeben :
und Nichtigkeit aller von den in mächtigten gefaßten Bundes-Beschlüsse als solcher
des-Plenar-Versammlung betrachtet werde, Theilnahme Preußens und der übrigen in nen Regierungen nicht existiren kaun.
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| nah einem wüflihen und vollständigen Frieden in dieser Angel genheit allen übrigen Rücksichten voranstellt, nimmt s
stand, zu erklären, daß sie, ungeachtet jener, der Wir
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feinen
gültige und bindende Willens-Erklärung der einzelnen | tretenen Regierungen über
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daselbst KTT Na f Pi s oR Unl om die MNatistcation des Friedens vom
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/ Der darin allegirte Erlaß an den Königlichen Gesandten zu Kopenhagen von demselben Tage lautet, wie folgt: : Nach Abgang meines leßten Schreibens an Ew. 2c. vom 17ten
d. M. is das amtlich veröffentlichte Protokoll der Sipung der in Frankfurt versammelten Bevollmächtigten deutsher Regierungen
in welchem der Beschluß über die Ratification des niedergelegt ist, zur Kenntniß
Die Formen, unter welchen dieser Beschluß gefaßt ist, und welche den Anspruch enthalten, daß diese Ratification als im Namen | des deutschen Bundes und dur denselben geschehen angesehen werde,
machen es der Königlichen Regierung zur Pflicht, sich, dem Königl. I Gouver! / über, 1 Bedeutung dieses Aktes auszusprechen, und ich ersuche Sie daher, dem Königlich d-
Die Königliche Regierung kann niht umhin, die von ihr wie=- derholt ausgesprochenen Grundsäße Über die rechtliche Ungültigkeit Frankfurt versammelten Bevoll=
mächti : : auch auf diesen Fall in Anwendung zu bringen, und sie legt daher hiermit feierlich Verwahrung dagegen ein, daß der am 3ten d. M. in Frankfurt geshehene Akt als ein rehtsgültiger Beschluß einer wirklihen Bun da eine solhe ohne die Frankfurt nicht vertrete-
Indem aber die Königliche Regierung den aufrichtigen Wunsch An-
u“ l i t flihkeit nicht entsprechenden Formen, den in Frankfurt geschehenen Aft als eine
| Juli ansieht und in demselben mithin diese Ratification als von
| Seiten der Regierungen von Oesterreich, Sachsen, Bayern, Hannove1 | Württemberg, Kurhessen, Hessen - Darmstadt, s
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y DorlanDe fir V) 1 YCtederiande ur XU | xemburg und Limburg, Mecklenburg - Streliß, Lichtenstein, Schaum | burg=Lippe und Hessen - Homburg vollzogen erblickt,
Dieser Auffassung gemäß, zweifelt die Königliche Regi
erung
auch nicht, daß das Königlich dänische Gouvernement in der durch dieje Regtierungea geschehenen Ratification, in Verbindung mit de
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später dur Vermittelung Preußens übergebenen weiteren Urkun-
den, diejenige Ergänzung erblickden werde, welche laut der zu Pro
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) 119 vom 6. September 1850 als erforderlich bezeichnet wurde, Ratification des Friedens=Traktats durhch die Gesammtheit aller d deutshen Bund bildenden Staaten zu konstatiren.
Die Königliche Regierung knüpft daher gern an dieje Crlla rung den Ausdruck ihrer Hoffnung, daß baldigst eine Verständi über die weiteren zur Herstellung thuenden / werde
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tofoll gegebenen Erklärung des Königlich dänischen Geschäftsträgers
eines Jriedlichen
dazu immer bereit
den 21. Oktober 1850
sind unsererseits Berlin
An den Königlichen Gesandten 2c von Werther Hochwohlgeboren zu Kopenhagen,
Herrn zretherrn
Ber Bo rsißende knüpft an diese Mittheilung den Antrag daß das provisorische Fürsten Kollegium sein vollkommenes ständniß erklären möge, sowohl mit der von der Königlich schen Regierung geltend gemachten Ansicht von der Bedeutung der in Frankfurt a, M, beschlossenen Ratification des Friedensvertrages vom 2, Juli d. J,, als mit dem vou der Königlich preußischen Re- gterung 1n Kopenhagen zu erkennen gegebenen Wunsche und det Hoffnung, daß baldigst eine Verständigung über die weiteren , zur Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedenszustandes in den Herzogthümern Schleswig und Holstein erforderlichen Schritte unter allen betheiligten Regierungen eintreten werde.
Es wurde hierauf einstimmig E beschloss\en:
1) Das provisorische Fürsten - Kollegium erklärt sein volles Ein- verständniß damit, daß die in Frankfurt a. M. von den dort versammelten Vertretern mehrerer deutschen Regierungen am Zten d. M. unter dem Namen des Beschlusses einer Bun- des-Plenar-Versammlung erfolgte Ratification des Friedens- Vertrages vom 2, Juli d, J. als ein gültiger Bundesbeschluß oder überhaupt als ein Aft einer deutshen Bundes-Autorität
Einve PY
eußi-
Schritte unter allen betheiligten Regierungen eintreten
um die
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Anzeigers
1850.
Regierungen von
lib, Liechtenstein, Schaumhurg - Lippe und Hessen - H
erzielt werden,
Berlin, 20, Ol Das Jui sl , ô
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nisse Urkunden in den Unionsstaaten betreffend :
_ Auf den Wunsch des Vorsißenden des provisorischen Fürsten=- Kollegiums habe ih die nachfolgenden drei Geseß - Entwürfe: Über die Vollstr.ckung der Erkenntnisse, über den Gerichtsstand und Über die Ausstellung öffentlicher Urkunden in den deutshen Unionsstaa= ten, in meinem Ministerium ausarbeiten lassen. Dieselben sind mit= telst Schreibens vom 7ten d. M. dem Vorsißenden des Fürsten- Kollegiums zur weiteren Veranlassung mitgetheilt und mit dem ge=- dachten _Begleitungsschreiben als Anlagen zu dem Protokoll der Z6sten Sißung des provisorishen Fürsten-Kollegiums vom 11. Ok=
tober d. I. bereits abgedruckt worden.
gegennehmen. Berlin, den 24. Oktober 1850,
S : Der Justiz-Minister: Simons
| An sämmtliche Gerichts-Behörden. j
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| l Entwurf eines GOejebes über die Vollstreckung der | Erkenntnisse. :
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und in demselben vollstr | taate vo den Gerichtsstand das erkennende Gericht seine Kompetenz nicht in der Art überschritten hat, daß ein Eingriff in die Kompetenz der Gerichte desjenigen Einzelstaates vorliegt, wo das Urtheil zur Voll= streckung gelangen soll. D Unter gleicher Vorausseßung können Eintragungen im Hyy9g= thekenbuche auf Grund eines in einem anderen Unionsstaate ergan genen vollstreckbaren Erkenntnisses erfolgen. | g. 2, Die Vollstreckung findet sowohl in das bewegliche und unbewegliche Vermögen, als auch, insoweit die Gesebe des Landes=- theils, wo sie geschehen soll, dies gestatten , gegen die Person des Verurtheilten statt, vorausgeseßt , daß dies Urtheil da, wo es er lassen ift, auf diese Art vollstreckt werden kann. g. 3, Ein von dem Gerichte eines Unionsstaates gefälltes rechtskräftiges Urtheil begründet, unter der in dem ersten Absabe
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des §. 1 enthaltenen Vorausseßung, vor den Gerichten anderer Unionsstaaten die Einrede des rechtskräftigen Urtheils (exceptio rei iudicatae) mit denselben Wirkungen, als wenn das Urtheil von
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wird
r desjenigen Staats, in welhem solche Einrede
i geltend gesprochen ware.
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gemacht E 4 Einsprúche Des NBRorupvtlhoilton midor Die Bnllstre ck11 » F d . Ein)pruche des Berurlthetliten wid die BoustreCung des
Urtheils gehören nur dann vor das Gericht des
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Bollstredung erfolgt, wenn
folgenden Orunde beruhen
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Á + cem Die dieselben auf einem der nach
{) daß das erkfennende Gericht seine Kompetenz in der Art über schritten habe, daß ein Eingriff die Kompetenz der Gerichte
desjenigen Einzelstaates vorliege, wo das Urtheil zur Boll- streckung gelangen jolle; daß die Bollstreckdungs- Gdhigkett des Urtheils dur eingel
Rechtsmittel oder aus anderen geseßlichen Gründen suspe1
oder im gesebßlihen Wege aufgehoben oder erloschen daß gegen die am Vollstreckungs-Orte geltenden Förmlichkei- ten der Vollstreckung gefehlt word ne unst hafte Art der Vollstreckung stattgesu i) daß nach Erlassu1 g des Urtheils durch Z2ahluna x (
(Fompensation, Erlaß, Vergleich oder sonst erloschen sei, in soweit diese Einrede nicht im Wege der Rechtsmittel wi das Urtheil selbst geltend gemacht werden tann. 6, 5, Alle Rechtsmittel gegen das Urtheil selbs müssen bei demjenigen Gerichte angebraht werden, durch welches
gangen ijt.
dasselbe er 8, 6, Ist das Urtheil in einem Unionsstaate oder in einem heile ergangen, wo die Vollstreckung von den Gerichten ge leitet wird, und soll es in einem anderen Staate oder Landestheile wo ebenfalls die Vollstreckung von den Gerichten ausgeht, vollstreckt werden, so ist die Vollstreckung mittelst Reguisition zu erwirken.
§. 7, Ist dagegen das Urtheil in einem Landestheile ergan- gen, wo die Vollstreckung nicht von den Gerichten geleitet wird oder soll in einem solhen Landestheil ein außerhalb de}elben er- lassenes Urtheil vollstreckt werden, \o kann die Vollstrekung nur er- folgen, wenn außer der Ausfertigung des Urtheils die Bescheinigung beigebracht wird, daß der Vollstreckung ein rechtliches Hinderniß nicht entgegenstehe, und daß diese duréh die Einlegung eines Rechtsmit= tels entweder nicht gehemmt werde, oder daß und unter welchen Vorausseßungen eine Hemmung der Vollstreckung eintrete. __ _§. 8, Soll in einem Landestheil, in welchem die französische Civilprozeß-Ordnung gilt, ein außerhalb desselben erlassenes Urtheil
Landes
Alle Post-Anstalten des Jn- uud Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staars-
Behren-Straße Ur. 57,
nicht zu betrachten, vielmehr lediglich als die Erklärung der Regierunge! Desterreih, Sachsen, Bayern, Hannover, Württemberg, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, der Nieder=- lande für Luxemburg und Limburg, von Medcklenburg - Stre= ip, Lie L rg omburg über deren Gutheißung des Friedens-Vertrages anzusehen sei. 2) Das provisorische Fürsten-Kollegium theilt vollkommen den von der Königl. preußischen Regierung ausgesprochenen Wunsch und die Hoffnung, daß baldigst unter allen betheiligten Re= gierungen eine Verständigung über die zur Herstellung eines gerechten- und dauerhaften Friedenszustandes in den Herzog- thümern Holstein und Schleswig erforderlichen Schritte werde
i Ministerial - Blatt t folgende allgemeine Verfügung vom 21. Oktober, die Mit= theilung dreier Geseß-Entwürfe über die Vollstreckung der Erkennt-=
über den Gerichtsstand und über die Ausstellung öffentlicher
Da es wünschenswerth erscheint, anch die Ansichten der Ge= rihts - Behörden über diese wichtigen Materien zu vernehmen, \o lasse ih die drei Gesez=Entwoürfe nebst meinem Schreiben vom 7ten d. M., in welchem die Gesichtspunkte, von denen ich dabei ausge=- gangen bin, näher angegeben sind, hierdurch zu deren Kenntniß bringen, und werde ich etwanige Erinnerungen dagegen gern ent=
Zedes in einem Unionsstaate in. Civilsahen erlassene emsell edckbare Urtheil ist in jedem anderen Uníons= llstreckbar, wenn nach den Bestimmungen des Geseßes über