1850 / 295 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vollstreckt werden, so wird das Urtheil vorher durch eines der Ge- richte jenes Landestheils auf Anwaltsgesuch für exekutorish erklärt und diese Verfügung mit dem zu vollstreckenden Urtheil unter der exekfutorischen Klausel ausgefertigt.

F. 9. Daß und inwieweit das Urtheil vollstreckt worden, wird von dem die Vollstreckung leitenden Gerichte, beziehungsweise dem vollstreckenden Gerichtsvollzieher, auf der Der Vollstreckung zum Grunde liegenden Ausfertigung des Urtheils bemerkt, S

§. 40. Auf Urtheile, welche in Strafsachen ergangen sind, fín- det das gegenwärtige Geseß insoweit Anwendung, als aus Schaden= ersaß erkannt oder eine Wiedererstattung oder fing Wiederherstel= lung verordnet ijt. ; N

1L, Entwurf eines Gesehes über den G erichtsstand.

6. 1. Jm Bereiche der Uni muß eine jede Klage, welche von den Angehörigen eines gegen Angehörige eines anderen Unions|staats erhobí cmjenigen Gerichie angeck racht werden, an welches nachfolgenden Bestimmungen gewiesen ift. Z ,

6. 2. Persönliche Klagen gehören vor den Richter wo der Beklagte seinen Hat Jemand seinen Wohnjis an verschiedenen Orten, so kann

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er, nach der Wahl des Klägers, an jedem dieser Orte belangi

des Vrtes, Wohnst hal.

werden. ; s na

§. 3. Die Absicht, einen befändigen Wohnsiß an einem Orte nehmen zu wollen, faun sowohl ausdrucklih, als durch Handlungen geäußert werden. Das Lebtere geshicht, wenn Jemand an einem gewissen Orte ein Amt, welches seine biständige Gegenwart daselbst erfordert, übernimmt Handel oder Gewebe daselbst zu treiben an- fäugt, oder sich daselbst Alles , was zu einer eingerichteten Wirth= hast gehört, anschafft.

8. 4. Wer in einem Unionsstaate, ohue dessen Bürger zu sein, eine abgesonderte Handlung , Fabrik oder ein anderes dergleichen Etablissiment besißt, soll wegen persönliher Verbindlichkeiten, welche er in Ansehung solcher Etablissements eingegangen ist, sowohl vor den Gerichten des Landes, wo tie Gewerbs-Anstalt sich besin- det, als vor dem Gerichtsjtande des Wohnorts belangt werden iönnen.

Die Uebernahme einer Pachtung, verbunden mit dem persön- lichen Aufenthalte auf dem erpachteten Gute, soll den Wohnort des Pachters im Staate begründen.

g. 5. Ehefrauen haben den Gerichtsstand ihrer Männer; Kin er, so lange sie unter väterlicher Gewalt stehen, denjenigen ihres Vaters.

Personen, welche unter Vormundschaft oder Kura!el stehen, haben ihren Gerichtsstand an dem Orte, wo sie bevormundet sind.

§. 6. Studirende und Dienstboten haben in demjenigen llnions

staate, wo sie sich in dieser Eigenschaft aufhalten, während dieser |

Zeit einen persönlichen Gerichtsstand ; sie müssen aber, so viel ihren Personenstand und die davon abhangenden Rechte betrifft, nach den Geseben ihres ordentlichen Gerichtsstandes beurtheilt werdem

8. 7. Moralishe Personen, Corporationen und andere Gesell- schaften werden da belangt, wo die Verwaltung derselben thren Sih hat. 2

§8. 8. Personen, welche keinen festen Wohnsiß haben, können bei den Gerichten ihres jedesmaligen Aufenthalts in Anspruch ge- nommen werden. :

g. 9. Klagen, welche ein dringliches Recht zum Gegenstande haben, gehören vor das Gericht, in dessen Bezirk die Sache ge- legen ist. Bei demselben Gericht fönnen auch Klagen wegen solcher Rechte und Verbindlichkeiten angebracht werden , die aus dem Be- siße eines unbeweglichen Guts oder aus Handlungen fließen, welche der Beklagte in der Eigenschaft als Besiber vorgenommen hat.

§. 410. Jn Ansehung beweglicher Sachen findet der dingliche |

Gerichtsstand nur alsdann statt, wenn sich die Klage auf ein Ei- genthums- oder Pfandrecht gründet und der Beklagte feinen festen persönlichen Gerichtsstand in den Unionsstaaten hat.

g. 11. Steht dem Kläger neben dem dringlichen Recht auf die Sache zugleich ein persönliches Recht an den Besitzer derselben zu, so hat er die Wahl, ob er die Klage bei dem Richter der Sache oder in dem persönlichen Gerichtsstande des Beklagten an- stellen will.

6: 12, Ein Arrest kann in einem Unionsstaate nah dessen Geseßen gegen den Bürger eines anderen Unionsstaates ausgebracht

und verhängt werden, wenn entweder auch die Hauptsache dorthin gehört, oder sich eine wirkliche gegenwärtige Gefahr auf Seiten des Gläubigers nachweisen läßt. Ist in dem Staate, in welhem der Arrest verhängt worden, ein Gerichtsstand für die Hauptsache nicht begründet, so is diese nah vorläufiger Regulirung des Arrestes an den zuständigen Richter Des anderen Staates zu verweisen, Bei der Entscheidung des lehteren hat es hiernächst sein Bewenden.

g. 13. Der Gerichtsstand einex Erbschaft ist an dem Dute.. | wo der Erblasser zur Zeit seines Ablebens seinen persönlichen Ge- |

rihtöstand gehabt hat. Jn diesem Gerichtsstande fönnen angeb-acht werden: 1) Klagen wegen eines Erbrechts und solche, die auf Voll- zichung oder Vernichtung testamentarischer Verfügungen gericht sind; 2) Klagen zwischen den Erben über die Theilung- der Erb- {aft und auf Gewährleistung der Erbtheilez 3) Klagen der Erl hafisgläubiger bis zur Theilung.

6, 14. Im Konkurse wird der persönliche Gerichtsstand des Sczuloners auch als allgemeines Gant-Gericht anerkannt.

6. 15.. Aktiv - Forderungen werden, ohne Unterschied, ob sie k9pothekarisch sind oder nicht, angesehen, als befänden sie sih an dem Wohnorte des Gemeinschuldners.

8. 16, Einem Partikular - Konkurse wird nicht stattgegeben, ausgenommen, wenn ein geseblih begrundetes Separations-Recht geltend gemacht wird, namentlich wenn der Gemeinschuldner in dem anderen Unionostaate, wo er seinen Wohnsiy nicht hatte, eine ab- gesonderte Handlung, Fabrik oder cin anderes dergleichen Etablis-

\ement, welches ails ein eigenes Ganzes einen besonderen Inbegri

von Rechten und Verbindlichkeiten Des Gemeinschuldners bildet, he- ißt, welhenfalls zum Vortheile derjenigen Gläubiger , welche in Ansehung dieses Etablissements hcsonders freditirt habin, ein Par-

tifular-Konkurs eröffnet werden darf.

8, 17, Alle Forderungen, sie seien auf ein dinglihes oder persönliches Recht gegründet, sind allein bei dem allgemeinen GBant- | | Gerichte einzuflagen oder, wenn sie bereits flagbar gemacht worden,

doxt weiter zu verfolgen, Das außerhalb Landes befindliche Ver

mögen des Gemeinschuldners wird nah vorgängiger Veräußerung der Grundstücke und Effekten durch den Richter der gelegenen Sache

dem Gant=Gerichte abgeliefert.

§. 18, Dingliche Rechte wexden nah den Geseßen des Ortes ver belegenen Sache beurtheilt und geordnet; über die Rangord- vung rein pex\sönlicher Ansprüche und deren Verhältniß zu den ding- licheu Rechien entscheiven die am Orte des Gant=-Gerichtes gelten den Gesehe, und es findet kein Unterschied zwischen in- und ausz

ländischen Gläubigern als solchen statt.

§. 19, Sind mehrere Personen, die einen vershiedcnen Ge- richtsscand haben, wegen einer und derselben Forderung zu belan=- gen, so hat der Kläger vie Wehl, bei welhem von diesen Gerich=

ten er die Klage anstellen will,

20. Aus einem Vertrage kann sowohl auf Erfüllung , als ei den Gerichten des Orts geklagt werden,

| Aufhebung desselben b Ort der Er-

wo der Vertrag erfüllt werden sollte, und wenn kein füllung bestimmt ist, da, wo der Verteag abgeschlossen ‘ist 5; voraus- geseßt, daß der zu belangende Kontrahent an diesen Orten zur ing anzutreffen ift.

( Wechselklagen können hei dein Gerichte des Zahlungs- orts auch dann erhoben werden, wenn der Berftlagte zur Zeit der 1g em Orte nicht anzutreffen is. Wechselschuldner zusammen belangt, | Zahlungsorts, als jedes andere Gericht kom | der Verklagten persönlich Unterworfen ist. welchem hiernach eine Wechselklage ank sich demnächst auch alle Wechselverpf einer Partei in Gemäßheit der in oder Landestheilen bestehenden Prozeßgeseße zur Regref geladen oder na gehörig geschehener

Zeit der Lad1

Ladung an dies Werden mehrere so ist sowohl das Gericht des Bei dem Gerichte, bei yängig gemacht ist, lichteten einlassen, den verschiedenen Unionsstaaten ¡leistung bei- Streitverkündigung belangt

( Wer sich der Verwaltung fremden Guts, es sei mit oder ohne Auftrag, unterzogen hat, kann wegen all springenden Ansprüche bei den Gerichten des Orts be wo die Verwaltung geführt ist, lich aufgetragen, so müssen die dieserhalb wider il jeder anderen Gerichtsbarfkei

er hieraus ent- langt werden, War ihm die Verwaltung n anzustellenden t, bei dem aus- Der Gerichtsstand der Ver- gt und der Verwalter

Klagen, mit Ausschluß tragenden Gericht angebracht werden. waltung hört auf, wenn diese völlig beendi über die gelegte Rechnung quittirt ist.

Für die Widerklage ist die tichters begründet, so

Gerichtsbarfeit des über fern sie mit leßterer

die Vorklage zuständigen F mit 1 nach den Landes-

im rechtlichen Zusammenhange steht und geseben des Vorbeklagten zulässig ist. 6 Die Provocations-Klagen lege contendat) werden erhoben v Gerichte der Diffamanten oder da, w?9 fache selbst gehörig ist.

(ex lege diffamari oder ex dem persönlich zuständigen hin die Klage in der Haupk-

jon, die nicht eine besonders zu behan- Prozeß einmischt, sie betreffe den Kläger oder den Befklag- treit - Aakündigung oder ohne dieselbe Jntervenienten die Gerichtsbarkeit [chem der Hauptprozeß geführt wird.

d vor einem in den vorstehenden Bestimmung Sache rechtshängig geworden, ist ¡e daß die Rechtshängigkeit durch Aufenthalts des Beklagten ge- | Die Rechtshängigkeit einzel- Ladung zur Einlassung

delude Rechtssache in einen {on anhängigen sei prinzipal oder acce/] ten, sei nach vorgängiger begründet geg des Unionsstaates,

er accessorisch,

roneten Gerichtsstande eine treit daselbst zu beendigen, oh1 RVeránderung des Wohnsißes oder stórt oder aufgehoben werden fönnte. ner Klagesachen wird durch JInsinuation der egründet erkannt, Durch freiwillige Pro s anderen Unionsstaates unterw Entscheidungen und Erkenntnisse ei- rten Gerichts sind ungültig und kön- onsstaate zur Vallstreckung gelangen. ishen Gerichten verschiedener Unions= treckung von Erkenntnissen, entstehen- zu entscheiden, vor

auf die Klag Y Niemand der

rogation kann si erfen, dem er als

Gerichtsbarkeit einc Staatsbürger niht angehört. nes solchen geseßwidri nen in feinem anderen Uni 3 Bei einem zw ) wegen Voll)

staaten, namentli te hat das Unionsgericht

den Jurisdictions|treì welches Gericht die Sache gehört.

Entwurf cines Geseßes über die Ausstellung öffentliher Urkunden,

( Oeffentliche Urkunden sind \ lichen Beamten in Sachen ihres Amts Förmlichkeiten ausgefertigt sind.

( Oeffentliche Urkunden, nah den dort bestehenden anderen Unionsstaate dieselbe Wirkung, als wenn selbst in der geseßlich vorgeschrieb Z, Die Gerichtsbehörde des Orts, wo die 1 den Antrag der Interessenten u bescheinigen, daß dieselbe vom wie daß dieser zu dercn Ausstellung befugt ist.

olche, welche von mit den vorgeschriebenen

welche in einem Unionsstaate aben in jedent sie in leßterem eise ausgestellt lrfunde aus-

Geseten ausgestellt sind, !

gestellt worden, ist verpflichtet, ér der Urlunde wirklich herrührt, fo

Schreiben des Justiz-Ministers vom Ta

Ew. Excellenz verfehle ih nicht, in Erwiederung der Schreiben vom 2c., unter Rücsendung der {ämmtlichen Anlagen, die in meinem Ministerium abgefaßten Gesch-Entwürfe

über die Vollstreckung der Erkenntnisse in den

über den Gerichtsstand in denselben, über die Abfassung bffenilicher Urkunden, ganz ergebenst zu Überjenden. ) | ten Geseß-Entwürse ha Wunsche mehrerer Unions-R

ben ledviglich den Zwed, ¿gierungen gemäß, igen von Seiten der einzelnen cin ershöpfende- zu gewinnen,

Diese abgefaf dem ausgesprochenen Í eine Grunvlage zu wcitiren Aeußerungen zu gewähren, um auf diejem

Unionsstaagten j d ntscheitung der wichtigen Zragen

res Material zur C um die es sich hier handelt.

Zur Erläuterung der ) \ Der Entwurf über die Bollstredäung der fi auf die Urtheile in Civilsachen. wird man denselben nicht ausde an einem gemeinsamen Strafreht und einex Ordnung fehlt, und in einzelnen Unions arten bestehen, die, wie die Todesstrafe, in anderen ie Strafurtheile wird die Verpflichtung zur V insowcit auszusprechen cine Wirdererstattung oder eine V

Bei dcn in dem frankfurter thümlichkeiten des französischen Civil- Erkenntnisse „„vollstreckbar auch wird es mit Rücksicht ger anderer Spezial-Bestimmu e bereits in dem

bemerke ich Folgendes :

Erfenntuisse be= Friminal-Urtheile da es in der Union : gemeinsamen staaten Straf- bgeschafst sind. ollstreckung nur erkannt oder

hnen können,

Strafprozeß

Schadenersaß llung veror

Ziederherste L j wähnten Eigen-

Berichte bereits erwä ses wird anstatt Exkfenntnisse zu

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sagen sein z ihkeiten noch eini- Dieselben sind zum vurfe enthalten, je- erleihtern, eine andere worden, daß zu- «@ftlihen Prinzipien des Ge- - Bestimmungen n Prozeßsysteme, nämlich das ts mit seinen Abarten auf der en Prozesses auf der ‘ant eren che sich auf die Vollstrecktung frankfurter Ent=

jene Eigenthüml ugen bedürfen. frankfurter E um die Uebersicht zu Art gewählt

großen Theil doch ist gegenwärtig, ystemati|che erst die allgemeinen seßes aufgestellt für die beiden System des ge einen, und das Sÿ Seite nachfolgen.

des Urtheils beziehen, sind, wurf, an den vollstreckenden Ri zipiell gerechtfert Verweitläuftigun respondenz mit“ dem fr der Akten, vorge ehrere Unions - Rég

Anordnung und gemein und hiernä prinzipiell geschiedene meinen deutschen Reth stem des französi Die Einsprüche, wel abweichend von dem chter verwiesen. “Dies ditrfte rin= weckmäßig sein, als dadurch einer einer mehrmaligén Kor= so. wie einem Hin- und

chst die Spezial

igt und insofern z g des Geschäftsganges und fennenden Richter , beugt wird.

ierungen ha de stehenden nisse auh Bestimmungen U

icken Ï P ben darauf hingewiesen,

Geseße über die Voll- ber den Gerichts=

daß gleichzeitig mit strefung der Erkennt

stand getroffen werden müssen. Diese Ansicht halte ih für voll= kommen begründet.

Die Bestimmungen der Partikular - Gesebgebungen Über den Gerichtsstand, namentlich das forum contractus , so wie im Kon- kurse, sind so mannigfach , daß es zur Herbeiführung einer wirk- lichen Reciprozität gleichlautender und durchgreifender Bestimmungen bedarf.

Der Entwurf über den Gerichtsstand, welcher hiernach als das nothwendige Supplement des Geseßes über die Vollstreckdung der Erkenntnisse erscheint, beruht auf den Grundsäßen, wie sie in neue- rer Zeit sowohl in der Doktrin, als in der Geseßgebung zur Gel tung gekommen sind.

Die Spezialbestimmung über das gemeinschaftliche Forum der verschiedenen Wechselgaranten beruht auf den Beschlüssen der leip- ziger Wechselkonferenz vom 23. November 1847 (Protokolle in der leipziger Ausgabe von Hirschseldt, Seite 162 ff.) zes ist diese Be stimmung für den Umfang der preußischen Monarchie in das dies- seitige Publications-Patent der Wechsel-Ordnung bereits ausgenom- men; in Leipzig hat eine solche Bestimmung die Billigung der Be- vollmächtigten derjenigen Regierungen gefunden, welche gegenwärtig die Union bilden.

Der Gerichtsstand wegen nothwendiger Prorogation durch Wis derklage ist im Entwurfe anerkannt; anders verhält es sich mit dem Gerichtsstande wegen freiwilliger Prorogation. Lebterer ist int g. 27 ausdrücklich ausgeschlossen. Einerseits ist zu, einer solchen Extension überhaupt kein Bedürfniß vorhanden, andererseits wur den, namentlich in Angelegenheiten, welche den Personenstand (Jura status) betreffen, die größten Uebelstände entstehen, wenn man den Parteien gestatten wollte, vor einem inkompetenten Richter Recht zu nehmen, und die Entscheidung in diesen und anderen, das ds- fentlihe Recht der Einzelstaaten nahe berührenden Sachen einem fremden Richter zu übertragen. O j :

Allein selbst wenn die Lehre vom Gerichtsstand durch die Unions- Geseßgebung geregelt wird, bleibt doch immer nohch die wichtige Frage bestehen, ob der vollstreckende Richter die Kompetenz des er- fennenden prüfen soll. Im vorliegenden Entwurf ist diese Frage be- {ahend entschieden. Allerdings läßt sich im entgegengejeßten Sinne anführen, daß die Gerichte der einzeluen Unionsjtaaten ihre Kom- petenz voraussichtlich nicht überschreiten werden, und eventuell von den höheren Instanzgerihten dieser Staaten Remedur getroffen werden wird; auch läßt sich nicht leugnen, daß das Gesetz über die Vollstreckung der Erkenntnisse zum Theil seinen Werth verlieren wird, wenn das vollstreckeude Gericht erst noch die Kompetenzfrage seiner Prüfung unterwerfen soll, Judessen lassen sich andererseits die Ge fahren nit verkennen, welche die unbedingte Anordnung der Voll- streckung mit sich führen würde. Auch kommt in Betracht, daß nah der generellen Feststellung der Bestimmungen Über den Gerichtsstand die Prüfung der Kompetenz in den einzelnen konkreten Fällen über- hauyt niht mit Schwierigkeiten und Weiil4uftigkeiten verbunden fein kann. E i

3) Im Entwurfe über die Ausstellung öffentlicher Urkunden fönnen nit die sämmtlichen Beamten namentlich bestimmt werden, welche in den verschiedenen Unionsstaaten zur Aufnahme von ossent= lichen Urkunden berechtigt sindz es hängt dies von den verschiede nen Landes - Verfassungen ab. Cben \o wenig fönnen die &0rm- lichkeiten bezeichnet werden, von welchen nach den verschiedenen Ve seßgebungen die Gültigkeit der Urfunden abhängt. Es wurde, Um in dieser Hinsicht zu Resultaten zu gelangen, eine vorgängige Revi- sion der Prozeß - Ordnungen und der Notariats - Ordnungen erfor derlich sein, die jedoch nit leiht zu einem Ergebnisse suhren würde, Da die Bedürfnisse und Verhältnisse der verschiedenèn Staaten we}cnt= li verschieden sind. D mgemäß bleibt nichts übrig, als sich aus die dem Urt. 1317 des französischen Civil-Rechts nachgebildete all gemeine Begriffsbestimmung der öffentlichen Urkunden zu heschrán | | ß die in cinem Untons|taate

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fen und hiernächst zu bestimmen, da | ausgestelltin öffentlichen Urkunden auch in anderen U ionsftaaten als bfentliche anérfannt wérden. E

Zur Erleichterung des Publikums sind die Veriio? angewiesen, Atteste darüber auszustellen, daß Dit Uri inde 901 Aussteller wirklich herrühre unk ebterer zu deren Ausjtelun fugt seie Die Ausstellung des Attesies daruber, die aectebl vorgeschriebenen Förmlichkeiten beobachtet seien, ist nichi eordne da hierdurch einerseits den Behörden cine nicht unvedeutende Ul mühselige Arbeit ( werden würde , aber ( eines Attcstes darüber insofern wemger bedarf, Recht saze, daß legalia vermuthet werden, es Sache ils se wird, zu beweisen, daß die Förmlichkeiten nich! H

Nach diesen Prinzipien is der Entrxourf, dem Ew. Excel lenz ausgesprochenen Wunsche gemäß, abgefaßt worden z indessen

läßt sich nicht verkennen , daß derselbe zu sehr ernsten Bedenki Véranlassung giebt. Diese Bedenken bestehen hauptsächlih darin, ob in der Geseßgebung der einzelnen Staaten sur Di &fentlicer Urfunden so starke Garantieen gegeben sind, : denselben ohne Gefährde die gewähtten Vorrechte gestatten fann Hierüber läßt sich nah den bis jeß! vorliegen0e! Age vigen Materialien kein Urtheil fällenz es muß daher Di Aeuße rung, ob das in Rede stchende Geseb iberhaupt zu er lassen, diesseits um {o mehr einer späteren Crwaägung, voV heblten bleiben, «als ein mahrhaft prafktisches Bedursn1p zum Erlaß des eseßes, wenigstens in den preußischen Staaten, sich bisher nicht ergeben hat, und dem eigentlichen Bedurfmß auch dur den Erlaß von Bestimmungen nicht abgeholfen werden kann, welche im Wesentlichen keine eigenen Un? selbstständigen Anordnun gen treffen, sondern lediglich auf die Partikular-Geseßgebung der Einzelstaaten verweisen. "S E

Ew. Excellenz stelle ih ganz ergebenst anheim, inwiefern Di hiernach die vorstehenden Geseßentwürfe den einzelnen Unions- Regierungen zur Aeußerung mitzutheilen stich veranlaßt finden wollen.

Berlin, den 7. Oktober 1850.

a unan daß man

iden sehr unyollstan=

Simons. H

An dèn Vorsißenden Des Fürsten-Kollegiums 2c., Herrn Gc neral-Lieutenant von Radowibß Excellenz.

Sigmaringen, 90. Okt. (Schwäb, Merk.) Das Ge

burtsfest Sr. Majestät des Königs wurdé in diesem Jahre zum et- stenmale in ven h ohenzollernschen Landin feierlich begangen. Got-

tesdienst, Festéssen mit Trink\prüchen, Belenchtung mehrerer öffent-

licher Gebäude und Festhälle bezeichneten den festlichen Tag.

Hesterreich. Wien, 93, Okt. Die Abreise Sr. Majestät des Kaisers nach Warschau is auf morgen, Donnerstag, den 24sten d. M., früh \echs Uhr, festgeseßt worden. General Graf von Grünne begleitet den Monarchen. Sé. Majestät ver Kaiser ist vorgestern in Begleitung des Flügel-Adjutanten Eugen Grafen von Wrbnà auf die Jágd nach Laxenburg gefahren und heute nach Shönbrunit wieder zurüdgekéhrt. Nach einer eben hier eingetros- fenen Mittheilung wird Se. Majestät der Kaiser von Rußland dem Kaiser Franz Joseph“ von Warschau bis an die Gránze entgegen- reisen. Der Minister-Präsident Fürst von Schwarzenberg soll heute

das Konkordat garantirten Rechte, der selbstthätigen Verwaltung

Compagnie des lsten Jäger Corps Lieutenant Buschick war der- E welcher die \{leswig-holsteinishe Fahne auf der Brustwehr der dant|chen Schanze aufpflanzte, und Hauptmann Bürens führte

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währte Tapferkeit.

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der heutigen Sipung dcs Landtags wurde die Gesebvorlage über ie Besoldung der Elementarlehrer erledigt. Das Staats-Ministe- rium zeigte sodann offiziell die Verlobung Sr. Hoheit des Herzogs mit Jhrer Durchlaucht der Prinzessin Adelheid Marie von Änhalt- Deßau an, nachdem die Genehmigung Sr. Hoheit des Herzogs von ‘Anhalt-Deßau als des Chefs des Herzoglich anhaltischen Hauses seit der vorigen Sihung eingetroffen war. Die Ständeversammlung hat bes{chlo}en, ihre Theilnahme an diesem für das Land und die Herzogliche Familie so erfreulichen Ereignisse durch eine Deputation von sieben Mitgliedern, dem Präsidenten Wirth und den Abgeord=- neten Bellinger, Keim, Bertram, von Gödecke, Zollmann, Schlem- mer, auszudrüdcken. J

Das neueste Regierungsblatt bringt das mit dem vorigen Landtage vereinbarte „revidirte Grundgeseß“/ des Großherzogthums. 10e, in welchen es sich von dem Grundgeseße des Jahres

unterscheidet, sind folgende: Ohne Zustimmung des Landtags

abreisen. Jm Lauf? des vorgestrigen Tages sind zwei Couriere nach Berlin und Warschau abgegangen.

Eine vorgestern gehaltene Minister - Konferenz betraf, wie das Neuigkeits-Büreau meldet, die deutsche Bundes- Angelegen=- heit. Jm Publikum hofft man, demselben Organ zufolge, viel von der bevorstehenden warshauer Konferenz und glaubt, daß dort die allgemein gewünschte Vermittelung vor sih gehen werde.

Aus Triest vom L21sten erhalten wir -die Nachricht, daß an sámmiliche im dortigen Hafen liegende Kriegsschiffe die Weijung ergangen ist, sih segelfertig zu halten. Einige derselben sind be- reits abgegangen, - Die von ihnen zu- nehmende Richtung ist nicht bekannt. I Mit dem vorgestrigen Abendzuge der Nordbahn is der russi {he Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Bag=- ron von Meyendorf, nah Warschau abgereist.

Feldmarschall-Lieutenant Freiherr von Schönhals ist vorgestern von Frankfurt hier eingetroffen.

Der Großherzoglich hessische Generalmajor Freiherr von Dra- chenfels is als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am hiesigen Hofe vorgestern Abends sammt zahlreichem Gefolge von Darmstadt hier angekommen.

Der Erzbischof von Cäsarea und General-Abt der Mechitari

sten Congregation, Aristazes Azaria, ist vorgestern hier eingetroffen.

Der Techniker Alois Myczkowsky , welcher während des unga- rischen Krieges in der polnischen Legion diente und sodann nach Konstantinopel flüchtete, ist, von dort zurückehrend, hier eingetrof= fen und wird sich bei dem Rzeszower Kreisamte zur Purification stellen. Er entwirst, dem Lloyd zufolge, ein trauriges Bild von den Zuständen, in denen sich die ungarischen Flüchtlinge in der

Türkei befinden und versichert, daß bei den meisten vie Sehnsucht |

nach dem Vaterlande und der Wunsch zur Rückkehr sehr lebhaft eworden sind. : / S Kriegsministerial Agent Franz Dembscher ijt gestern früh in Folge der Wunden, die er [ih dur cinen Pistolenschuß selbst beibrachte, gestorben.

Gesandter und bevollmächtigter Minister am hiesigen Hofe, und der Gesandtschafts - Attaché gleihen Namens sind vorgestern von hier abgereist. :

Es verlautet, wie der Lloyd sagt, daß ein zwischen Bayern und Oesterreich verabredeter , die freie Donauschifffahrt betreffender Vertrag auch son zum Abschlusse gekommen sei, Dieser Vertrag soll Alles umfassen, was zur Förderung des Handels und der ckchisssahrt auf dem Donaustrome seiner ganzen Ausdehnung nach nothwendig und wünschenswerth erschien, Eine bis Donauwörth reichende Regulirung des Stromes wird vertragsmäßig von beiden Machten bedungen. e i

Bayern. Müncen 20 M K In diesen Sagen nd im Staats - Ministerium der Justiz die über den Entwurf des Notariatsgeseßes in einer Reihe von Sihungen gepflogenen Be rathungèên beendet worden. An denselben haben unter dem Vorsiße und der Leitung des Staats-Ministers der Justiz, der Ministerial- Nath von Molitor, Appellationsgerichts-Direktor von Kiliani, Ober= Appellations Rath Petersen, Landrichter von Mecheln und die Rechts= {nwalte Seybold und Buchner Theil genommen. —— Die Berathungen der Bischöfe in Freising sind am 18ten d.

um Abschluß gekommen. Ueber den Charakter der gefaßten Be- c{lüse berichtet die Augsb. Postztg., daß sie „eine vollkommene Durchführung des Konkordats“ verlangen. „Die Kirche soll ein- mal‘, sagt dies Blatt, „in den vollen Genuß ihrer alten, durch ihres Vermögens, ver Verleihung der Kirchenämter, | der Bildung

Klerus nach ihrem alleinigen Ermessen, der Anwendung ihrer

f Vereine zur Erziehung kommen! ihrer Berathungen Sr. Majestät dem Könige in

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Der 7 Minister, Herr von Kleinschrod, hat einen zweimo C, v 14 » pt . 1A otvotor E q (A

cen i aeitern angetreten, um Yattin 11 mil von Pifa zu begleiten. t Staats T y A T x A x tis C 7zlC Delthoyen DdI “Fus iermit er U

Fen. Kalle, 209. L isorisc{hen Kommifffonen Departement sind bereits dur das Direftoren der bisherigen Finan on geltrit Schleswig- olstein. Rendsburg, 22. Oft, (Alt, N erk.) Bald nach drm Sturm auf Friedrichsstadt wurden von

nt f 4 "T A Cos 3 J P n N ( ; s unbekannter Hand sechs Goldmünzen zur Vertheilung an Soldaten

P E E E S t, SEL hi é iw i; sich bei Friedrichsstadt ausgezeihnet hatten, ge}chentt, DITAT

Münzen zeichnen sch durch ihre Seltenheit aus, indem fie, im hr 74 1 evráäat dag Bi Ho N L Jahre 1711 geprägt, das-Bild ‘von Carl Friedrich, souverainem

zoge von Schleswig, tragen. Jhre Vertheilung wurde den Kom

mando's der einzelnen Truppentheile überlassen; vor versammelter Nannschaft wurde von den Commandeuren das Nöthige ermittelt ind mit Zustimmung der Soldaten die Vertheilung so vorgenoms-

men, daß folgende Männer die Goldmünze erhalten haben: 1)* Lieu- tenant und Adjutant Buschick vom bten Infanterie - Bataillon | 2) Geldwebel Schlester bei der 3ten Compagnie des 6ten Bataillons, | 3) Unteroffizier Petersen bei der 3ten Compagnie des 11ten Ba= | taillons, 4) Tambour Hagemann bei der 4ten Compagnie desselben | Wataillons, ©) der Gesreite © } |

424 S Oppenheim bei der 2ten Compagnie 15ten Bataillons, und 6) H Báâ hef i ms, »)) Hauptmann Bârens, Chef der Aten

O derjenigen Sturmkolonne, welche auf dem Eiderdeich gegen rfmühle vorging, und bewies dabei von neuem seine oft be-

Nassau. Wiesbaden, 22. Okt. O P Z) Sn

Sachsen-Weimar. Weimar, 21, Oft. (O. P.A, Z.)

Dem Landesfürsten orische Geseße zu feine Abänderung ‘der Verfas- nthalten, müssen auch von beiden Des- chnet und dem nächsten Landtage zur Gé- Die Regierung kann, wenn eine Ver- Stande gekommen,

fann kein Geseß authentisch interpretirt werden. in ‘dringend geb erlassenz €s dürfen dieselb sung und des Wahlgesebe partementschefs gegengeze! nehmigung vorgelegt werden. it dem Landtage über das Budget nicht zu ( 3 Monate forterheben lassen, aber auch nach Ab- auch weiter auszuschrei- as im Rechtswege von Die Minister

steht es zu, otenen Fällen“ provis

einbarung m

die Steuern noch sech | lauf derselben die indirekten und aushülfsweise | benden Steuern zur Deckung alles dessen, w der Staatskasse gefordert werden kann, verwenden. fónnen vom Landtage wegen ihrer Amtsführung bei dem aus dem „Appellationsgerichts und zwölf zur Hálfte vom Hälfte vom Landtage zu wählenden Räthen shof angeklagt und bestraft werden. demokratishe Wahlgeseß, so wie die Grundrechte, haben keine Stelle in der revidirten Verfassung ge-

| Präsidenten des Ober- Landesfürsten und zur zusammengeseßten Staatsgericht Das im Jahre 1848 erlassene

Frankfurt. Frankfurt a. M., Gleich nach der gestern erfolgten Ankunft des und Taxis Durchlaucht, Königlich bayeriscen Main-Armee, in hiesiger Stadt, hatte Der} mehreren hochstehenden Mitgliedern des deutsche Haus besuchte, in

Fürsten von Tk Generals und Vber- Kommandanten der | längere Unterredungen mit diplomatischen Körpers, wona er welchem ein Königlich bayerishes Jäger - Corps einquartiert ist, Später fuhr der Fürst zu Sr. Königlid scher hier angekommen war.

\rmittag um 10 Uhr marschirt Das Kaiserlich öster- garnisonirte,

| en Hoheit dem Kurfürsten von Hessen,

reichische 14te Jäger- oon hier ab und begiebt sich vorerst nach Aschassenburg, wo es dem Königlich bayerischen Beobachtungs-Corps : Stelle desselben rückt das 1ste bayerische Jäger = Bataillon hier ein und wird einen Theil der hiesigen Besaßung bilden,

Die nun beendigte Abstimmung der Bürgerschast für den neuen ist im Ganzen von 1841 Stimmen erf

zugetheilt wird,

gesegebenden Körper Von der ersten Abtheilung haben 404, von dritten 612 Stimmberechtigte Von den Handwerkern waren die Mebger am stärksten, nämlich mit 16, die Schreiner die Bierbrauer mit 27, die Vâäcker mit e Weißbinder mit 15, die Buchbinder mit 17, mit 14 und die Schlosser mit 20 Stimmen vertreten.

C QWAU L c C : ; | Freiherr Karl von Hochschild, \{wedischer außerordentlicher | h |

2E Et

ihre Stimmen

120, vie Schneider mit 58, die Schuhmacher mit

mit 41, die Küfer mit 24,

nusland.

Bis jet sind 400 Ne Nach ihrer vorläufigen Grup

Frankreich. präsentanten in Paris angekommen, pirung in häufigen Besprechungen dürfte sih die bisherige Majo- ritát bedeutend modifiziren. Wegen Dupin?s Abwesenheit von Paris wird in der übermorgen stattfindenden Wochensizung der perma- nenten Kommission der Vice = Präsident Leon Faucher Den Vorsitz

Die feierliche Eröffnung der Eisenbahn von vielem Glanze begangen worden. Ein Bankett versammelte alle riser Notabilitäten, und ein glänzendes Feuerwerk beschloß das Beim Bankeite wurde ein Toast auf den abwesenden Prä- sidenten ausgebracht, aber kalt aufgenommen. Hoch auf Napoleon aus, wurde dagegen cin Toast aufgenommen, welchen der Präsident des General-Conseils des Departements auf den anwesenden Präsiden R n ten der geseßgebenden Bersammlung, Herrn Dupin, ausbrachte.

! I | In seiner Entgegnung bemerkte der h der Republik:

Der Präsident war nicht anwe= epartements und viele Ppa-

Ein Gast brachte ein aber auch kein Echo.

Abwesenheit

| unserer Flotte geschen.

wohnenden Bevöl!

beim Wiederbeginn vers berührende und an der hier in dip der Vapst in seinem Streite mit Piemont um [isen Mächte gewendet. [ dieses © bereits obs{webenden Einziehung der geistlichen Güter Erzbischbfe sein. | esagt haben und die Reis Madrid, Bourgoing, nach Paris dam! rb Nachrichten aus Toulon zufolge, soll das | Geschwader von Malta ausgelaufen sein und gegenwärttg Mahon Quarantaink halten, ie pa zu begeben. Die Werkstätten t. Denis sind ein Raub der Flammen r Feuersbrunst ist noch unbekannf. Man will wissen,

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ifferenzpunften

l für General d'Hautpou schaftsposten zu Madrid bestimmt und Genera Kriegs-Ministerium übernehmen.

Die Herren Barral und Bixio gedenken mil Monstreballon in dieser Woche treten. Die mehrfach verbreitete Nachricht von dem Vorüberkommen des Luftballons des Spaniers Montemayo1 [ Madrid nach London an Arras, wo er sogar ein in Blei Schreiben herabgeworfen haben sollte, ist unwahr. hielt kurz vor der bestimmten Abfal deutenden Riß, daß die ganze Unternehmung mehrere Wochen auf geschoben werden muß.

_ Die längere Zeit eingegangene R eforme erscheint ivieder unter dem Titel Le Bote Universel mit einem Gefell schaftskapital von 200,000 Franken. giebt kein Recht gegen das Recht“, und den {sten Artikel der Ver- fassung: „Die Souverainetät beruht in der Gesammtheit der Fran- jen. Sie ist unantastbar und unveräußerlich. kein Bruchtheil des Bolkes fann si{ch deren Ausübung anmaßen.“ e r bei der Gründung sich betheiligenden Repräfen- tanten zählt achtzig Namen, darunter Schölcher, Bac, Eugène Sue, Carnot, Mathieu, Chiot, Crémieux- und Edgar Amiot.

Nach Marseille ‘ist von der sardinischen Regierung die Anzeige gekommen, daß die Quarantaine für französische Provenienzen im Hafen von Genua gänzlih aufgehohen sei. : j

Man ist im Hafen von Vannes gegenwärtig mit der großarti- gen Arbeit beschäftigt, das im verflossenen März gesunkene Schiff

ihre erstere längere Luffkretje

¡rtszeit von Madrid eint

Sie führt als Motto:

Kein Jndividuum,

Die erste Liste der

Vorstellung. Zum erstenmale: Das Forsthaus, ODrigi in 2 Abth; und 4 Akten, von Ch. Birch-Pfeiffer.

Vorstellung: Der Kurmärker und die Picarde, 1815, Genrebil von L, Schneider, Hierauf: Das hübsche Mädchen von Gent, großes pantomimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von St. Georges und Albert, Musik von A. Adam. Scenirt von Hoguet.

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„Adele“ wieder über den Wasserspiegel zu heben,

| y , Der Bau der Shleuse zur Schiffbarmahung des kleineren WSeinearmes ut heute am Quai Conti begonnen worden.

| F Großbritanien und Jrland. London, 21. Oft. 2 79 it in SFghi arat 7 í C, luf den 23sten ijt ein Kabinetsrath angeseßt, in welchem außer

der deutshen Frage auch die Forderungen englischer Unterthanen

| an Portugal, so wie die Regelungsfrage der spanischen Staatsschuld,

zur Verhandlung kommen jollen. Zum englischen Konsul in Liberia ist ein Neger ernannt. Nach dem Freeman?'s Journal stehen die Actien der pro- jektirten exklusiv fatholishen irländischen Universität vortrefflihz durch Priva! ‘eiträge soll jeßt {hon die Summe von 2000 Pfd. zu=-

sammengekonmen sein, die Jrländer in Nord - Amerika steuern reich=-

T H lih zu diesen! Institut bei, und eine Schaar von Missionairen ist im Begriff, nach allen britishen Kolonieen sich einzuschiffen und dafür zu sammeln. Die Evening Post druckt einen Auszug aus den Verhandlungen des irländischen Unterhauses vom Jahre 1795 ab, zu welcher Zeit die Katholiken Jrlands gegen die projettirte Errichtung exklusive fatholischer Schulen petitionirten, weil dadur die feindselige Spaltung zwischen Protestanten und Katholiken ver= ewigt würde. Das genannte Blatt ist überzeugi, daß die heutigen Katholiken Jrlands die Bittschrift ihrer Großväter gern unterschrei= ben würden, und meint, die katholische Universität werde die Köntg lie Sanction nicht erhalten. h: Das Gebäude für die große Industrie - Ausstellung wird mit erstaunlicher Schnelligkeit fortgeführt. Es ist dies ertlärlich, wenn man erwägt, daß die eisernen Bestandtheile in Massen gegossen und auf dem Bauplab selbst blos zusammengesügt werden. Mit Aus- nahme des Fundaments sind eigentliche Bauleute und Maurer am wenigsten beim Bau betheiligt. Es arbeiten auf dem Bauplaße jeßt drei Dampfmaschinen. Für Ausstellung von Rohproduften haben sih von Seiten Londons im Ganzen 39, für Maschinen 163, für Manufakturwaaren 153, für die Section der \ck önen Künste 51 Aussteller gemeldet. Jn Daily News wird der Vorschlag ge- macht, den Hyde-Park dur eine Art von elekirischer Sonne zu be= leuchten cs solle in der Mitte des ungeheuren Räumes ein Thurm gebaut werden und auf dessen Plattsorm ein hinreichend starkes irch Elcktrizität hervorgebrachtes Licht die vielen Gaslampen er=

on, 22. Okt. Die Königin und Prinz Albreht ehren das Andenken der verstorbenen Königin der Belgier , indem sie in Osbornehouse in der strengsten Zurückgezogenheit leben. Der norDd= amerikani\che Gesandte verließ am Sonnabend mit seiner Gemahlin London, um Lord Palmerston einen Besuch in Broadland abzustat- ten. Sir George Grey hat London wieder verlassen. Er stattete Lord John Russell auf seinem Landsize einen Besnch ab.

Gestern wurde folgende neue Postverordnung publizirt: „Von heute an werden Briefe und Zeitungen (wofern nicht besonders auf der Adresse bemerkt ist), welche nah Amerifa bestimmt, mit dem ersten Paketboot befördert, welches von einem englischen Hafen ah= segelt, gleichgültig, ob das Fahrzeug ein englisches oder cin ameri= fanisches is. Briefe, auf denen ausdrüdcklich bemerkt steht, durch welche Gelegenheit sie befördert zu sein wünschen, machen von dieser Regel eine Ausnahme. Briefe bis zu einem Loth und Zeitungen zahlen erstere einen Schilling, leßtere einen Penny. Diejes Porto muß in England vorausbezahlt werden.“ T Vortheil dieser ge= genseitigen Postconvention ist für die {ne \rrespondenz-Verbin- dung zwischen Amerika und Europa von B He

“H e “D pup A Italien. Turin, 17. Ok repräsentativen Lebens macht sich a1 G

ta (L109 D.) De LUnrube Des r | f 1h hier geltend. Kaum rühmt sih die ministerielle Partei, daß sie gekräftigter als je dasteht, und daß Der Eintritt des Grafen von Cavour eine ni dagewesene L lidaritát der Ansichten im Kabinet vermittelt habe, jo tauc

Gerüchte auf, welche die Existenz

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Dl +2 M“ N 4 T nabtinets n Abrede stellen.

2 0mwoi ie conftitutionell-Tonjervativen, als die radikfal-unitarischen Blätter trachten dieses Phänomen aus den Schwankungen , welchen

Gem De Ninister - Präsidenten ausgeseßt ist, zu erfláren. Í ac it Dat 1 allerleßter Zett mehrere geheime Klubs

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den ausführlic Text Cl ne Rerordnung, aus 19 Paragrap1 1 Handels- und Industrie-Steue1 d ungen werden danach in ze91 eine fünffache Einth 1 nd Bevöllerung Der mmu ( aeleat. Die Steuergebühren selbst werden durch ein vom Fin

Ninister auszugebendes it fest der erbssteuer Var Kassen z er 1 e Ver etnen neuen ( t bi fin fünf auf eina ( 0) der Steuer befreit Komagliche Schauspiele

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Sonntag, 27. Okt. Im Opernhauje. 118te Abonnement

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Im Schauspielhause. 4172sste Abonnements - Vorstellung: n

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