1850 / 298 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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durlauhtigste Erzherzog ist, beiwohnen. Die Abreise des hohen Gastes ist auf morgen Nachmittag festgeseßt.

Sacbsen. Dresden, 26. Oft, (D. A. Z.) Ministerium veröffentlicht folgende Bekanntmachung: „Den Offi- zieren außer Dienst, welche die Erlaubniß zum Tragen der Armee- Uniform erhalten haben und welche die für die Bundes-Armee im Jahre 1848 festgestellte Kokarde angelegt haben sollten, wird zux Nacha@htung bekannt gemacht, daß die in den Kokarden aufgenom- menen deutshen Farben für jeßt wieder wegfallen und nux ?!€ Landesfarben in den Kokarden getragen werden sollen, indem er- stere Farben als ein allgemeines Erfennungszeichen für Den Gall des Ausrüdckens eines Bundesheeres angeordnet worden waren, wel- éer Fall jeßt aber uicht vorliegt.“

In der heutigen d

Das Kriegs-

in welcher die

Staats-Minister von Friesen und so wie die Kön gl, Kom- missare, Geh. Rath von Ehrenstein und (e! Finanzrath Opelt, anwesend waren, bemerkte zuvordi Se. Königl. Hoheit Prinz Johann, daß die erste Deputation! heréitz dele R t Maia den Kammern wegen des Gee A, E C S betreffend, noch obwaltenden Differenzpunitc nach stattgefundenem Vereinigungsverfahren Bericht zu erstatten. L er Bestimmung des Direktoriums gemäß joll dies inl der nächsten Sihung geschehen, Es wurde hierauf sogleich ¿Ur Tagesordnung übergegangen unD in der Berathung des Berichls iber die Erwerbung der Chemnih- Risaer Eisenbahn fortgefahren. Bei der Abstimmung wurde der Hauptantrag der Deputation (die Uebernahme der Bahn nach dem von der Staats-Regierung mik Der Chemniß - Risaer Eisenbahnge-

Kautmer ,

Sitzung der

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sellschaft abgeschlossenen Vertrage zu genehmigen) gegen 8 Stimmen von der Kammer angenommenz die übrigen Beschlüsse Der zweite

ammer in dieser Angelegenheit (/|. Nr. 274 des Staats 4 14 4 L

Anz.) wurden gegen B, beziehendlich 2 und 1 Stimme genehmigt.

Leivzig, 25. Okt, (D, A. Z,) DU den mehrfacen deckungen von gefälschtem Papiergeld ist in diesen Tagen eine gekommen: es sind gesäl\chte deßauer Landes-Banknoten zum \chein gekommen. Diese gefälschten Noten sind so täuschen

gebildet worden, daß selbst genaue Kenner des Papie' geld d betrügen ließen. Auch diesmal hat sich herausgeitel D äl scher sich besonders auf die Fabrication 6 rihe gelegt haben.

Baden. Karlsruhe, 24, Oft. (K. Ztg.) Auf der Ta- gesordnung Der zweiten Kammer stand heute die Berat

wer vom Abg. von Soiron erstatteten Berichts, Jagdgesezes betreffend.

Nach Eröffnung der Diskussion bemerkt der L erichterstat ter (von Soiron): Die Kommission habe, nachdem der Bericht hon gedruckt gewesen, die Entschädigungsfrage hinsichtlih der Quantität nohmals in Erwägung gezogen und sei zu der Anficht

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gelangt, daß der §. 26, Ab\. 2, \o lauten solle: „Der Entschädi gungsbetrag wird nach Maßgabe einer durch eine Regierungs-Ver-

allgemeinen Classification auf früher mit der agi

höchstens

ordnung festzustellenden belastet belasteten

10 Kr. für jeden Morgen Des Grundstücks bestimmt.“ : I :

Dörr stimmt für dieses Geseß, weil es Den Grundsaß auf stellt, daß das Jagdrecht als Ausfluß des Grundeigenthums nun ferner bestehen solle. Dieser Gesez-Entwurf |chUBße die Felder sowohl als die Waldungen vor dem libermäßigen Wildstand, der sich vor den Márztagen in einzelnen Bezirken des Landes gezeigt habe. Der Redner hat zwar einige Bedenken bezuglich der Entschädigung, glaubt aber hierbei sich um so mehr beruhigen zu fönnen, _als in den meisten Gemeinden des Landes Der Jagderlós wegen seines geringen Ve- trages in die Gemeindekasse fließen werde, und eben doch auch be- rüdsihtigt werden miísse, daß es manche Private im Lande gebe, die vor noch nit langer Zeit Das Jagdrecht um bedeutende Sum- men erkauft und die Regierung sowohl als die Kammer von 1848

dieses anerkannt hätten, indem sie bei Berathung des Gesebes über die Ablösung der Feudallasten den Jagdberechtigten damals eine billige Entschädigung zusicherten. - Weller: Nah dem Gesehe vom 10, April 1848 \ci das Jagdrecht ohne Entschädigung, wenigstens ohne eine von den Pri vaten zu leistende Entschädigung, aufgehoben. Nun wolle man auf

diesem Landtage eine Entschädigung der Berechtigten wieder hervor- bringen, und zwar nicht blos aus Staatsmitteln, sondern von Seiten der Privaten. Durch die Grundrechte sei nun aber bestimmt, daß keine Ent- \hädigung geleistet werden solle. Gebe man dem GrundsaBe der Ent- schädigung nach, und gestehe man den Fagdberechtigten eine auch no so geringe Entschädigung aus Privatmitteln zu, so werde man die nächsten zwanzig Jahre diese Entschädigung bezahlen und dann eine \chwache Kammer benußen, um ein größeres Quantum zu erhal- ten. Man sei in einer Reaction begriffen, die vielleicht immer stärker werden könne.

von Soiron giebt dem Abgeordn. Weller die Beruhigung, daß, wenn man jeyt die Reaction zu sehr auen würde, sie daun um so verwüstliher in jenen gefährlichen Zeiten, die Der Abgeordn. Meller voraussehe, über uns hereinbrechen fönnte.

Es wird zur Diskussion der einzelnen Artikel übergegangen.

Zu dem §. 1, welcher den Grundsay ausspricht, daß dic Be- rechtigung zur Jagd auf eigenem Grund und Boden in dem Grundeigenthum liege, stellt der Abg. Lame y den Antrag, statt dieses Grundsaßes vielmehr den Saß an die Spibe des Gischzes zu stellen: „die Befugniß zur Ausübnng der Jagd steht den Ge- meinden zu.“ Der Abg. Schmitt unterstüßt den Antrag und führt die Ansicht aus: das Jagdrecht beruhe niht auf dem (Hrund- eigenthum, sondern darauf, daß Jeder sich Des herrenlosen Gutes bemächtigen könne. In Folge der darauf stattfindenden Diskussion, wobei außer dem Regierungs - Kommissär Ministerial - Rath Nüßlin, die Abgg. Trefurt, Maier (von Freiburg), Welcker den §. 1 des Geseges gegen den Antrag des Abg. Lamey vertheidigen, wird leßterer verworfen, ersterer angenommen.

Bei dem §. 2, welcher festsebt, daß die Jagd dur die Ge-

meinde innerhalb der Gemarkung ausgeübt wird, und womit 8. 4, 5, und 6 des Regierungs - Entwurss verbunden wer

Diskussion die Frage: ob von mindestens 200 Grundbesii selbststän-

den, bildet den Gegenstand der nah dem Regierungs - Entwurfe die Besißer Morgen Flächengehaltes die Jagd auf ihrem dig und aus\chließend ausüben dürfen sollen, oder ob“diescs Recht ihnen nach dem Kommissions - Antrag entzogen werden soll. Die Abgeordneten Trefurt, KüßwiedDer, Zunghanns, Böhme, Vogelmann, Meßger und ver Regierungs - Kommissär Ministerial - Rath Nüßlin vertheidigen die Bestimmung des Regierungs - Entwurfs, die Ab- geordneten Lamey, Schmitt, der Berichterstatter (von Soiron) die Streichung desselben, Die Kammer beschließt auf den Antrag des Ege Txefurt, den Regierungs-Entwurf wieder herzustellen.

In dem §. 3, welher ausspricht, daß die Gemeinden die Jagd Ge d dur Verpachtung ausüben dürfen und daß die Er- trägnisse der Verpachtung na Abgang der Kosten unter die Grund eigenthümer vertheilt werden sollen, hatte die erste Kammer den Re- gierungsentwurf, welcher den Flächengehalt des Grundbesißes als ven Maßstab dieser Vertheilung aufsiellt, dahin abgeändert, daß

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die Vertheilung nah Verhältniß des G rundsteuer-Kapitals des Grundbesizes geschehen soll. Die Kommission ‘der zweiten Kammer beantragt die Wiederherstellung des Regierungsentwurfes. Ueberdies werden zwei Anträge zu diesem Paragraphen gestellt. Der Abg. Ul[l- ri ch beantragt, daß das Erträgniß des Jagdpachtes nicht unter die einzelnen Grundeigenthümer vertheilt, sondern, um Kosten und Bemü=- hungen aller Art zu ersparen, kraft Geseges zur Bestreitung der Kosten der Wald - und Feldhut, \o wie der Unterhaltung der Wald- und Feld- wege, verwendet werden soll, Der Abg. Schmitt beantragt, am Sélusse des Paragraphen nach der oben angeführten Bestimmung über die Vertheilung beizuseßen : „insofern nicht die Mehrheit der Grundeigenthümer das Erträgniß der Gemeindekasse überläßt.“ Die Abgg. Zentner und Böhme erklären sich gegen diese beiden Anträge ; vie Abgg. Nombride und Lamey empfehlen den Antrag des Abg. Ulrich, der Abg. Rettig spricht für den Autrag des Abg. Schmitt.

Der Berichtexstatter empfiehlt beide Anträge zur Annahme. Bei der Abstimmung wird nur der Antrag des Abg. Schmitt angenommen. __ Zu §. 9 wünscht der Abg. Nombride eine geseßliche Be- stimmung, um zu verhüten, daß nicht mehrere Jagdbezirke von Einer Person gepahtet werden, weil sonst die Hegung eines zu großen Wildstandes zu befürhten seyn könnte. Auf die Bemerkung des Staatsraths von Marschall, daß eine solhe geseßlizhe Bestimmung dur Scheinverträge umgan- acn werden fkövne, überdies die Sache selbst in der Hand der Ge m nde liege, wird der Paragraph ohne Abänderung angenommen. D

n den &, 12 batte die Kommission die Gebühr des Jagd- 1 dem Regierungs-Entwurf und von der ersten bestimmt war, auf den bisher bestehenden Be- crabgeseyt, überdies den Zusaß beigefügt: Daß die debübren in die Staatskasse, die andere Hälfte se fließen soll. Die erste Abänderung wurde von angenommen; der leßtere Zusaß aber wird auf den Abgeordneten P restinari verworfen, weil es unge-

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t wäre, der Gemeinde des Wohnorts von Jagdpächtern diefen Betrag zuzuerkennen, da solche Jagdpächter oft aus- wärtige Jagdbezirke pachten un? weil andererseits eine Verthei- lung der Gebühren des Jagdpasses, welcher auf cinem ganzen Be-

irk oder mehrere Bezirke sich beziehe, auf die einzelnen Gemeinden der Jagdbezirke nicht wohl ausführbar sei. Ueberdies wird auf den Antrag desselben Abgeordneten beschlossen, eine Bestimmung Des Regierungs - Entwurfs hier wieder herzustellen, wonach der Jagdpaß auf die Dauer eines Jahres gegeben wird. S Außerdem wird der Geseb Entwurf, wie ihn die Kommission vorschlägt, durch Beschlüsse der Kammer noch an folgenden Stellen er Durch §. 21 war festgesebt, daß, wenn Wild aus einem eingefriedigten Grundstücke ausbricht und Schaten anrichtet, der Juhaber des Grundstückes ersaßpflihtig ist, so fern er nicht be- weist, daß ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt. Leßtere Worte insofern 2c.“ werden auf den von dem Abgeordn. Schmitt ge- stellten und von dem Berichterstatter empfohlenen Antrag, gegen welcen Ministerial - Rath Nüßlin und der Abgeordn. Schaaff sich

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abgeândert :

erklären, gestrichen.

Jn dem §. 25 wird auf den Antrag des Abgeordn. Rettig die Bestimmung hinzugefügt, daß die auf cigenc Wahrnehmung ge- baute Angabe des verpflichteten Jagd-Aufsehers in Bezug auf Zagdvergehen nur dann Kraft eines Beweises haben soll, wenn sie in den ersten vierundzwanzig Stunden nah der Wahrnehmung ge= \chehen ist.

Ueberdies wird auf den Antrag des Abgeordn. Zentner bei gefügt, daß die gleiche Glaubwürdigkeit den Feld- und Waldhütern nur dann zukommen foll, wenn sie zur Jagdausfsicht besonders ver- pflichtet worden sind, Jn dem §. 26, wo der Entschädigungs=Be- trag für die bisherigen Jagdberechtigten auf 2 bis 10 Kreuzer für jeden Morgen des früher mit der Jagd belasteten Grundstückes be- stimmt wird, beschließt die Kammer auf den nachträglich von der Kommission gestellten Antrag, nur das Maximum von 10 Kreuzern stehen zu lassen, das Minimum von 2 Kreuzern zu streichen, weil Tälle vorkommen können, in welhen selbst diese Entschädigung nach dem bisherigen Erträgniß noch zu hoh wäre.

Hinsichtlich dieses ganzen Paragraphen, welcher den frühcr Jagdberechtigten eine Entschädigung gewährt, stellte der Abg. Wel ler den Antrag, den Paragraphen zu streichen, eventuell, wenn dieser Antrag nicht angenommen würde, die zwei weiteren Anträge: 1) die Entschädigung nicht von den Grundeigenthümern, sondern aus der Staatskasse leisten zu lassen ; 2) für die Zeit vom 10, April 1. Februar 1854 die Zinsen des Entschädigungskapitals,

1848 bis aus der Staats-

welche in diesem Paragraphen ven Bercchtigten fasse zugesichert werden, niht zu gewähren.

Er begründet seinen Hauptantrag durch die die frankfurter Grundrechte, welche die Aufhebung der ohne Entschädignng aussprechen.

Dagegen wird von Staatsrath von Marschall, dem Ab- geordneten Junghanns und von dem Berichterstatter gel- tend gemacht, daß durch das Geseß vom 10, April 1848, obgleich cs in sehr bewegten Zeiteu bei uns gegeben wurde, dennoch den Berechtigten eine billige Entschädigung zugesichert worden sei; Daß dieses Gese, wodur die Zagdberechtigung auf fremdem Cigen- thum aufgehoben worden sei, vor die Abfassung der Grundrechte falle, somit diese hier feine Anwendung fändenz endlich, daß nux dure die Gewährung der durch das Geseb ausdrücklih zugesagten Entschädigung diese Jagdberechtigung wirklih und bleibend besei- tigt werden könne. Der Berichterstatter bemerkt überdies noch: man möge sich doch in die Zeit vor 1848 zurückverseßen und nicht vergessen, daß ein Gesey, wic das vorliegende, damals mit der hócchsten Befriedigung aufgenommen worden wáre. Die Grundei genthümer wären damals, wie auch jet, entfernt von dem Gedan= ken gewesen, Vortheile auf Kosten der Berechtigten zU gewinne ; das Hauptstreben sei immer dahin gegangen, durch Aufhebung des Jagdrechtes die Felder des Landmannes zu \{huUßen. _

Die Anträge des Abg. Weller werden verworsen und das ganze Geseß wird mit allen Stimmen gegen 2 angenommen.

Frankfurt. Frankfurt as M,, 26. Oft. Die O. P. A. 3. enthält nachstehende Weisung des Fürsten von Schwarzenberg an Freiherrn von Profkesch in Berlin d, d, Wien, 24. September 1850:

Der Graf von Bernstorff hat mir eine vom 15ten d. M. da tirte Depesche des Königlich preußischen Minister-Präsidenten vor- gelesen, in welcher die Ansicht des berliner Kabinets Uber die jüng-

Hinweisung auf Teudallasten

sten Ereignisse im Kurfürstenthum Hessen dargelegt und der Wunsch der Herbeiführung einer übereinstimmenden Auffassung der Regie=- rungen von Oesterreich und Preußen ausgesprochen wird. Dieser Mittheilung zufolge sud es die Grundsäbe der Autorität der ge- sehmäßigen Obrigkiit und der niht davon zu trennendeun Heilig- haltung des Rechts, von welcher die Königliche Regierung ausgeht. Sie betrachtet die in Kurhessen eingetretene Wendung der Dinge als héchst unglücklich, weil die vortige Regierung dur ihr Verfahren dem Rechtsgefühle selbst treuer und gewissenhafter Unterthanen des Kur- fürsten zu nahe getreten sei, und anstatt alle besseren-Elemente, wie dieses der Augenblick gebiete, um sich zu versammeln, diese auf den Boden eines gemeinsamen Widerstandes mit den revolutionai-

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ren und anarchischen Parteien gedrängt habe. Eine Verweigerung der zum Fortbestand des Staats erforderlichen Mittel durch die Stände oder ein der Steuerverweigerung gleihkommender Akt sei zwar niemals zu billigen; aber die Stände seien in der Lage gewesen, in diesem Fall ihre Weigerung an den Mangel einer verfassungsmäßigen Vorlage knüpfen zu können. Gesebliche Wege zum Austragen der hierüber entstandenen Irrung hätten noch offen gestanden, die Regierung habe aber dieselben nicht eingeschlagen, sondern unerwartete Ausnahmsmaßregeln, ohne durch ofene Wi- dverseblichkeit dazu genöthigt zu sein, ergriffen, die Behörden des Staats dadurch in den bedenklichsten Konflikt gebracht und eine in ihren möglichen Folgen äußerst gefährliche Rechtsunsicherheit im ganzen Lande erzeugt. Die preußische Regierung habe eine beobach- tende Stellung eingenommen und denke dieselbe nicht ohne Noth zu verlassen, wünsche sich aber ofen darüber auszusprechen, daß i unter Umständen sich niht der Pflicht werde entzichen können, auf die Sicherheit des eigenen Landes Bedacht zu nehmen. In deu möglichen Rückwirkungen der furhessiscen Vorgänge auf die Nach- barstaaten und auf das gesammte Deutschland liege eine dringende Aufforderung, dem Ziel der Errichtung einer wirksamen, auf eigene Macht und allgemein anerfanntes Recht gegründeten deutschen Cen- tralgewalt ernstlich und aufrichtig sich zuzuwenden, da jede Schein gewalt, jede Wiederbelebung erstorbener, alles Vertrauens entbeh- render Formen die vorhandenen Uebel nur verschlimmern fönne. Hieraus wird am Schluß die Folgerung gezogen, - daß, wenn Die- sem unabweislihen Verlangen niht dur dic Gesammtheit genügt werde, die Erfüllung desselben von den náher Betheiligten in einem enger und fester zu schließenden Kreise gesucht werden müsse Wir entsprechen bereitwillig dem Wunsch der Königlich preußischen Regierung, indem wtr diese mit lebhaftem [n=- teresse von uns aufgenommene Mittheilung A5 Des sentlichen Inhalt ih Ew. getreu wiedergegeben zu haben hofe, dur eine eben o freimüthige Meinungsäußerung erwiedern, Der Kaiserliche Hof ist den Ereignissen in Kurhessen mit Aufmerk- samkeit gefolgt, und beklagt tief, gleich der preußischen Regierung, die gefährlichen Zustände, die aus ihrem Verlauf hervorgegangen sind. Sein Urtheil über das dort Geschehene kann si gleichfalls nur nach den Grundsäßen bestimmen, in deren festen Bewahrung wir überhaupt die dringendste Aufgabe der Gegenwart erkennen. So weit wir uns zu irgend einer Einwirkung rechtmäßig berufen finden kénnen, wird die Aufrechthallung des monarchischen Prinzips, die Heilighaltung des Rechts und die Kräftigung des Ansehens de Staatsgewalt, Grund und Zweck unseres Haudelns Je. Da wir aber für das Maß und die Formen jeder sole chen Einwirkung die Vorschriften des deutschen Bundesrechks als bindend anerkennen, so kaun es uns nur zulommén, tnner- halb der Bundes-Versammlung zur Prüfung und Enisct eidung der über furhessishe Verfassungsfragen und über die Rechtmäßigkeit de Maßregeln der Regierung Des Kurfürsten entstandenen Kontrover- sen mitzuwirken, wozu uns überdies nur nach stattgefundener Ver- handlung bei dem Bund die Materialien in hinreichender Vollstän digkeit vorliegen werden. Wir beschränken uns daher sür ¡eßt ldarauf, die Thatsache hervorzuheben, die wir auch in der Darstel- gung des berliner Kabinets bestätigt finden, daß der Widerstand megen das Verfahren der Kurfürstlichen Regierung auf ot- melle Bestimmungen des

Verfassungsrehts sih gründet, während er seine cigene Stärke zum großen Theil aus dem offenen oder versteckten Kampf gegen die wesentlichen Grundlagen eden diejer Verfassung zieht und in der begierig heraufbeschworenen Gesähr- dung der Krast der monaréhischen Staatsordnung, in dem Bestre- ben, mehr und mehr die Drgane der ffentlichen Autorität zur Erfüllung ihrer Zwecke praktisch untüchtig zu machen, fein eigentliches Lebenselement findet. Der Erkenntniß dieses ofenfundigen Sachver halts werden sid, wir sind davon überzeugt, die deuts{chen Regierungen nit verschließen. Es steht zu erwarten, daß der Kurfürst den Schuß des deulschen Bundes anrufen werde, und so schwierig sih auch die Verhältnisse gestaltet haben mögen, dürfen wir gleichwohl darauf vertrauen, daß die Bundesversammlung in Ausübung des ihr allein zustehenden Berufs, Recht und Ordnung durch einen wohlerworgenen Ausspruch zu wahren, und ihrer Entscheidung auch den erforderlichen Nachdruck zu verleihen, im Stande sein werde Sie wird dabei nicht auf die Theilnahme Preußens rechnen, die- sem aber durch ihre Beschlüsse und deren Ausführung um so wenige! auch nux den entferntesten Vorwand, Bedenken dagegen zu erheben, gewähren könncn, da es hier nicht auf die Erklärung den König- lichen Regierung ankommt, den Beschlüssen der Bundesversamm lung keine Wirksamkeit außerhalb des Bereichs der in ihr vertre- tenen Bundesstaaten zugestehen zu wollen. Es folgt zugleich aus diesen Bemerkungen, daß wir in den Gefahren der Zustände des Kurstaats nur eine Aufforderung zu erkennen vermögen, dem bé- stehenden Bundesrecht sich anzuschließen, während wir am wemg- sten zugeben fönnen, daß Preußen auf jene Gefahren, wie au] eine Rechtfertigung seiner in der deutschen Verfassungsfrage tl- genommenen Stellung mit Recht sich berufen dürfe. Kann das

C V y E 2 A {1 a4 ck62 Day Ausehen der Regicrung und der Ve)ebe niht innerhalb des Ku fürstenthums geschirmt werden, muß man den Zusammenhang det

allgemeinen Lage Deutschlands sofern man den augenblickli- chen Stand der Vinge die bedaucrlichste Erschütte- rung der Autorität, die vollständig|te Unsicherheit des Rechts ge rade im Gebiet der gemeinsamen deutschen Angelegenheiten; man sieht jene konservativen Elemente, deren Zusammenwirken für das Wohl des Ganzen nicht weniger wichtig sein dürste, wie sür das der einzelnen Glieder, des festen Haltes entbehrend und nah ent- gegengeseßten Richtungen hingezogen, so oft es sich um die Frage handelt, wo in Deutschland die obersten Bürgschaften Des Rechtes zu suchen seien; man vernimmt, wie Preußen selbst, unter Ber- hältnissen, die ihm die Dringlichkeit der bundesmäßigen Fürsorge der Gesammtheit aufs lebendigste fühlbar mahen, in Folge jetner Nichtanexkennung der für diese Fürsorge bestehenden geseßlichen Normen, eine bloß beobachtende Rolle sich zuschreibt, zugleich aber scin Einschreiten nicht nah Vertrag und Gesey, sondern allcin nah Maßgabe seiner Sicherheit und seincr Interessen, und ohne Rül- sicht auf die doch nach seiner eigenen Anschauung im Umsang der betheiligten Staaten anzuerkenncnden Beschlüsse der Bundes - Ver- sammlung sich vorbehält. Und wenn Preußen, an die Nothwen- digkeit mahneud, endlich eine wirfsame Centralgewalt zu begrun- den und dadurch der gegenwärtigen Verwirrung ein Ende zu machen, den auf diesrs Ziel gerichteten Bestrebungen der bundes-

im voraus die Beschuldigung der Wiederbe=

treuen Regierungen 2 ing Der : lebung erstorbener Formen, der Herstellung !|loper Scheingewalten

entgegenhält, so dürfte sich uns wäre Nügliches damit zu erret- chen hinreichender Stoff darbieten, um vo! anscheinenden Ent- wickelungen, denen cs an innerer und äußerer Begründung gebricht, vor politischen Formen, die nicht ins Leben treten können, weil die Wirklichkeit ihnen widerstrebt, unsererseits zu warnen. Unser Ziel ist eine zeitgemäße und ausführbare Entwickelung der deutschen Bundes - Verfassung auf wiedergewonnenfr gesehßliher Grundlage. So wünschenswerth uns in den Angelegenheiten des Kurstaats Hessen die Uebereinstimmung mit Preußen erscheinen muß, so fön-

dortigen Verwickelungen mit der ins Auge fassen, so findet man i betrachtet

nen wir doch aus den angeführten Gründen nur auf die in der Bundes-Versammlung bevorstehenden oder bereits eingeleiteten Ver- handlungen hinweisen. Jch ersuche Ew. Excellenz, sich in diesem Sinn gegen die Königliche Regierung auszusprechen , und es steht nichts entgegen, daß Hochdieselben dem Herrn Minister-Präsidenten

die gegenwärtige Depesche vorlesen. Empfangen u, st. w.

Ausland.

Frankreich, Varis, 25, QOll, Das Bulletin de Pa- ris sagt Uber die Prásidentschasts - Verlängerung: „Den Gesprä chen zufolge, welhe man zwischen den bereits angekommenen Reprä- sentanten zu hören bekömmt, haben sich die Departements uner {ütterlich für die Erhaltung der Präsidentschafts-Gewalt in Louis Napoleon's Händen ausgesprochen. Diese Meinung Der Departe- ments übt vielen Einfluß auf die Entschlüsse der früheren Majori- täts - Mitglieder. Die Opposition erkennt bereits, daß sie in der Verlángerungsfrage unterliegen muß, sie erwartet es, und die Ver- nünsftigsten ergeben sih bereits. Die Legitimisten scheinen sich in dieser Frage mehr und mehr zu spalten. Die Gemäßigten verstehen sih zu vierjähriger Verlängerung.“

Ueber die Trauerfeier für die verstorbene Königin de1 Belgier in der Kirhe St. Roch werden noch folgende nähere Details mit getheilt: Die Kirche hatte von außen kein Trauerzeichen. Nur im Fnnern war sie {warz ausgeschlagen, ein Katasalk mit der Köni gin Namenszüge stand in der Mitte des Schiffes. Auf demselben lag mit Flor bedeckt eine umgestürzte Krone. Der Präsident hatte sich dur seinen Ordonnanz-Offizier, Oberst Ney, vertreten lassen Das diplomatische Corps war durch die Herren Hübner, (Hraf Ho- benthal, Cavaliere Paiva, Baron Fagel, Baron Stockhausen, Ba ron Schweißer, Herrn von Kisseleff, Graf von der Schulenburg, Ama-

ral, Rosales und Barman, als Gesandte oder Geschäftsträ ger Oesterreihs, Sachsens, Portugals, Hollands, Hanno- ers, Rußlands, Preußens, Brasiliens, Chili’s und de1 ckckchweiz, vertreten. Der páäpstlide Nuntius, Fornari, so wie der englische und spanische Gesandie, Normanby und Soto 1 hatten sich entschuldigen lassen, Ersterer wegen der zu glei-

stattfindenden Uebergabe der Barette an die neuen Kar

beiden Anderen wegen Unpäßlichkeit. Der toskanische s Fürst Poniatowsfi, wohnte zur selben Zeit in Brüssel dem Trauergottesdienste in der St. Gudula-Kirche bei. Von an-

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wesenden Franzosen bemerkte man Napoleon Daru, Paul Daru, Admiral Macau, General Drolenvaux, Vigier, Desmousseaux, B. Fould, Ch. de La Terromaye, de Morna9, de Pascalis, de Wailey, Reille, Fürst von Montlear, Marquis Casariera, Frau von Montalivet, Herzogin De cazes, Frau Dosne und Fxau Thiers, Gráfin d’Oraison, Herr und Frau Asffseline, Herr und Frau Delessert, Frau Ary Scheffer und Andere. Nach dem Gottesdienste wurde im belgischen Gesandtschafts - hotel eine Subscription für das der verstorbenen Königin zu Brüs sel zu errichtende Monument eröffnet, zu welcher sofort zahlreiche Beiträge gezeihnet wurden. :

Tür den Wiederbeginn der Sißungen stehen mehrere Geseßes=- Vorlagen in Aussicht. Außerdem will die Majorität sofort die Ge- seße über Minister-Verantwortlichkeit und über Departemental- und FKommunal-Organisation verlangen.

Die Erwiederungsrede des Präsidenten der Republik an den väpstlichen Nuntius bei der gestrigen feierlihen Uebergabe der Kar- dinals - Barette an die neu ernannten Kardinäle {loß mit den Worten : „Jh bitte Ew. Excellenz, die aufrichtige Huldigung mei ner Ehrsurc)t zu den Füßen des Oberhauptes der Kirche nieder-

Barrot, Dumont General Rumigny,

Bourgoing, soll ohuldforderung

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er framóbsische Gesandte zu Madrid, Herx Betreff cndlicher Regelung der französischen an Spanien einen Vergleichsoorschlag mitgenommen Der türkische Gesandte, Fürst Kallimaki, hat eine lange Kon- ) dem Minister der auswärtigen Ange

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ferenz mi: General Lahitte, legenheiten, gehabt. Wichtige, au| die ungarischen Emigranten bezügliche Aktenstücke enthaltende Deveschen waren angeblih Ver-

anlassung dazu. Die Pfort \oll in der Differenz mit Rußland und Oesterreich in Auspruch genoms- n haben

Der legitimistische Paptierhändler dei Jeanne, stand gestern vor den Assisen. Er des Grafen von Chambord Kronen und unter dasselbe verschiedene Phrasen seßen lassen, wie: „Heinrich V, Sranfreich erwartet dich! Frankreih vergißt dich niht! Gott Franfrcich und der König !“ Sein Vertheidiger behauptete, der Graf von Chambord habe seit Karl’s X. Abdankung ein historishes Recht auf den Namen Hein- rich's V. Die Jury sprach ihn frei

Der Schauspicle Alcide rusez ist vorgestern nach ciner sechs monatlichen \{merzhaften Krankheit im 41sten Lebensjahre gestorben. Er war 1833 im Theater des Palais Royal zum erstenmale auf- getreten und errang sih in kurzer Zeit große Bedeutung. Seine eichenfeier hat gestern in der Kirche St. Roch stattgefunden.

Gestern Abends hat General Schramm sein Minister-Hotc bezogen und die Beamten seines Departements empfangen

Es sind zahlreihe Veränderungen in der Garnison von

der Bannmeile im Werke. i

Jm Bulletin de Paris liest man:

richten aus Haiti bestätigen,

E A U L A namltid) Frantreichg gute 2 Henite Ÿ

E % (C B t “a, Passage Cho1jeul Her! über das Bildniß

Fr hatte

Parié

| „Die neuesten Nach- 6 be daß Kaiser Soulouque (Faustin 1.) § v A4 wor & L abo I S L ‘e durch Lopez's lebhafte Wühlerei und seine von energishen und thätigen Menschen unterstüßten lebhaften Angriffe in großer Be Nyranantit ift (2 2 10 Kkotn Ao 4 - 7 ck E rängniß t, ch0pea u beinahe Her1 von ganz St. Domingo, von wo er mit Glück auf Haiti vorgehen zu können glaubt. Soulouque alb s ovlihvo d { E F ) , ' i f | gewatg erschreckt, hat einen jeiner Vertrauten mit einem nterstüßungsgesuche nah Madrid gejandt, welches aber, dem Ver nehmen nach, abgeschlagen wurde.“ Der todt gesagt: GrDeric Batstiat ijt in Florenz angekommen. Odilon Barrot beschäftigt sich mit Abfassung seiner Memoiren, welche die wichtigsten politischen Ereignisse der leßten zwanzig Jahre wie man glaubt,

D avi ov DV(ATUDCEI

umfassen. Der frühere Minister dürfte sie aber , faum sofort der Oeffentlichkeit übergeben. General Cavaignac is nach Deutschland abgereist. Jn der gestrigen Sipung der Permanenz - Kommission fand Dupin's Rede bei Eröffnung der Nevers - Eisenbahn vielen Beifall. Heute findet die öffentlihe Jahressißung der vereinigten fünf Afademicen statt.

| Frland., London, 25. Oft, Lord John Russell verließ gestern London, um sich nach Woburn- Abtei, den Landsip des Herzogs von Bedford, zu begeben. Der Marquis von Lansdowne reist hon am Mittwoch unmittelbar nach e gad ab, Er geht auf sein Gut Bowood - Park zurüd.

Bekanntlich ist die Kommission der großen Judustrie - Ausstel- lung gleich zu Anfang ihrer Wirksamkeit zu dem Entschluß gekom= men, daß keinerlei Artikel im Ausstellungsgebäude selbst zum Ber-

Großbritanien und

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kauf ausgeboten oder verkauft werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon machen nur die von der Kommission angeregten Ausstel (ungs - Kataloge und Erfrishungen, welche in drei getrennten Lo- falitäten, je nach den Vermögens -Umständen der Besuchenden , fur

das Publikum bereit gehalten werden. Die Kommijsion glaubte, in Folge jenes Grundsatzes, daß fein Gegenstand veräuftert werden dürfe, nur fonsequent zu handeln, wenn sie auch das Anheften von Preisen an den ausgestellten Gegenständen verbietet ; cine Art von Konsequenz, gegen welche mehrere deutsche Handelsstädte, z. B. Leipzig, ener- gisch protestirt haben. Die englische Kommission beharrt

aber auf ihrem ersten Entschlusse und gestattet den Einsendern blos, für den Fall, daß sie den Werth ihre Waare in deren Wohlfeilheit segen, die Preise der Kommission mitzutheilen, die dann auf Ver- langen Auskunft geben würde z für den Fall, daß Aussteller bei ihren Artikeln eigene Leute anstellen, sind diese bei Strafe der Aus- \{chließung gewarnt, die Besuchenden nicht zum Kaufen der Waare ein- zuladen. Einzelne große englische Fabrifinhaber haben um die Erlaubniß angesucht, auf ihrc Artikel eine Etikette mit den Worten: „nichk zur Preisbewerbung““ heften zu dürfen. Sie wurden abscchlägig beschieden. Der Grund dieser Forderung wird einzig darin gefun- den, daß jene Fabrikanten, welche sämmtlich zu den renommirtesten Firmen Englands gehören, etwas ängstlich stnd, bei der Bewerbung die Preióômedaille niht zu erhalten und so um thren alten Nuf ge bracht zu werden. Ziehen sie sich nun freiwillig von ] bewerbung zurü, so sind sie wenigstens vor etner ‘ffen sprochenen Niederlage gesichert.

Vom 1. November an tritt die neue Postconvention mit Ol- | denburg ins Leben. Zeitungen von England nah dem Großher=- zogthum bezahlen, wenn sie den englischen Stempel haben , nichts, gleichviel ob sie direkt über Hamburg oder über Hamburg, Hanno- ver und Bremen durch Privatschiffe befördert werden. Oldenbur glsche Zeitungen, durch hamburger Paketboote nah EnglanDd beför dert, zahlen hier kein Porto. Gehen sie über Hannover, Bremen

Hamburg, oder auch direft durch Privat\chiffe,

der Preis tlich ausge

A C Í unT \v bezahlt de

9 Co Cm n A0 49204 G UC Lz \

engli\che Cmpsänger etnen haven Penny Pretiscourante werben gegenjeitig mit einem Penny belastet. Periode Schriften, die nicht Zettungen und n enguscher WPracge aedrucit ind, mussen |}

dann nnx einen Penc, weun Gle d S C ) z Loth L Pete, G Loo 9

offen couvertirt werden und zahlen

sie nicht Über 4 Loth wiegen, 6 zahlen

Deines ur 1E O E D gui Gewichte eines deutschen Pfundes werden Pence zugeschlagen. Dasselbe gilt vom olten-

bhurgishen periodishen Schristen, Die nach England versendet | werden.

Der Bau einer Eisenbahn in Bengalen is von der ostindischen Compagnie beschlossen und der Kontrakt mit den Unternehmern 1s Reine gebracht worden. Auf den ersten 40 englischen Meilen von Kalkutia bis Punduah werden doppelte Schienen gelegt. Bon lezterem Orte sind noch 90 Meilen bis Burdwan. Hier sind Koh=- lenmincn, welche den Bedarf vonn Kalkutta deen, während vou hier zugleich die Hauptstraße näch Delhi und Mirzapur ausläuft. ie ganze Bahn wird 130 englische Meilen lang und die Kosten sind | auf 1,000,000 Pfo. veranschlagt. |

Vorgestern war hier eine große Versammlung fremder Handels- leute und solcher, welche in geschäftlichen Verbindungen mit fremden Häusern stehen. Gegenstand der Berathung war, wie Ten Unan- nebhmlihkeiten entgegenzutreten sei, welche Den Importeurs durch die Zoll - Visitation in englischen Hafen erwächst. Es wurde be lossen, eine Memoriale an die Regierung auszuarbeiten, worin die verschiedenen Nachtheile, Geld- und Zeitverluste, welche Die Eigen- thümer sremder Waaren oft blos dur die ungeregelte Manipula tion der Zoll = Beamten erleiden, auseinandergeseßt werden sollen.

E Gestern fand eine Versammlung der „Gesellschaft zur Unter stüßung hülfsbedürftiger Fremder“ statt. In diesem Augenblicke erhalten 173 Fremde aller Nationen Auslhülfe vom Fonds der Ge- ellschaft. Viele darunter sind Deutsche. Jal hielten 128 Individuen Geld, um in ihre Heimat zurückkehren zu fönnen. Vor kurzer Zeit übergab ein Menschenfreund,

dem Comité die Summe von 1000 Pfund, um cin

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zuführen, wo wenigstens 20 vetagte und dúrftige Fremde Unte kunst finden konnen. Oie Kosten desselben stnd auf 000 Psun

N O G, Ps O S huL ao 4 i 4 C verans{laat. Es sind \chon mehrere Beiträge zu 90 ) Pft

l 5 4/4 S y Roy on y Se U ant A Y 20 eingegangen. m vergangenen Fahr verausgabdle 21 929 Bo St

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Rußland und Polen. Sti Der Schluß des (gestern abgebrochenen) Woronzoff an das abgesonderte kaukasische halten die

Heerhaufen

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„Unterdessen Kanonenschüsse T schetschna allarmirt ; ; hinter Anhöhen und im hohen

faßten Posto im Walde 3 Schießen auf die {5nsanterte, die

begannen ein lebhastes

Befestigung beseyt hielt. inde Pferde und zu Fuß mit einem. Ve|chuße von 800 Faden vor unserer Position, von der Zer durchschnittenes Terrain getrennt war, Und Um diese Frechheit der Bergvölker zu bestrasen, ganze Reiterci sofort in zwei Kolonnen, den betden gegenüber, aufmarschiren und \chnell und unverdrosjen zu1 ten, wobei jede durch zwei Compagnieen Fußvolk unterstüßt befehligt von den Oberst - Lieutenants Nschakof und Berßenecetw, rande vorrücten, um den Rückzug dex Kosaken zu deen Tro des heftigen Feuers von feindlicher Seite, dauerte rx Kampf nicht lange faum saben die Gegner die Säbel der tapseren Zunscha - Kosaken in Nähe bligen und hinter thnen die Flintenspieße der als die Tschetschenzen - Haufen, ohne den Zusammen|! allen Richtungen auseiuander|prengten. weit durch Unterwald und auf den Feldern, Pferde, die während zweier Tage fast ga gung ein Ziel seyte, Als unsere Truy rüfehrten, war von den Tschetschenzen nichts mehr zu schen und von ihren Schüssen nichts mehr zu hören, Gegen Uhr Nachmittags war vie Sache abgethan. Um diese Zeit traf eine ¿weite Kolonne aus dem Fort Wosd- wischensk ein unter dem Kommando des General-Majors Baron Moller- Safkomelsfi und zerstörte, gemeinschaftlich mit den übrigen Truppen, so viel von den Befestigungswerken, als sich bis zum Einbruche der Nacht bewerkstelligen ließ, Am Abende marschirten alle nach Wosdwischenskaja zurück, nud Tages darauf ging das Detaschement des Obersten Slepzow auf der sogenaunten russi- hen Straße durch die Kleine Tschetschna zur Sunscha. Bei diesem glän zenden Ueberfalle , einem der kühnsten Kavallerie - Manöver im Kaukasus, waren alle Maßregeln so gut vom Obersten Slepzo} berechnet worden, na mentlich der Angriff der Kosaken sto entschieden und schnell, daß der Feind | nicht zur Besinnung kam und der Verlust auf unserer Seite also höchst unbedentend is: wir zählen an Getödteten 8 Gemeine, an Verwundeten einen Offizier und 37 Gemeine, Der Verlust der Tschetschenzen is sehr groß: unter Anderem wurde der Befehlshaber der Befestigung, Lalgik, einer der unternehmendsten Naïbe Schamil's, {wer verwundet. Diese Waffen that wird lange im Gedächinisse der T\schetschenzen bleiben, und die Folgen | derselben sind insofern von Wichtigkeit , als Schamil bei dieser Gelegen- heit eingesehen, daß die von ihm mit solcher Mühe, #o vielen Opfern und so großer Volksmenge aufgeführten Schanzen nicht nur dem Angriffe starker Detaschements , sondern sogar auch einem Kavallerie - An- falle niht widerstehen können , und daß er auf Beherrshung der Ebene von Sali, welhe sogar für die Dagestaner ganz unentbehrlich ist, Verzicht leisten muß. Ex sicht nunmehr, vaß, während die Kleine Tschetschna

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ließ Obers!

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rmüdlichen Jäger 1bzuwarten, nach jagte sie 410 Wers bis endlich die Mattigkeit del feine Rast gehabt, der Verfol en zu den Befestigungswerïen zu

Die Kavallerie

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von Feinden gereinigt ist, unsere Reserven an der Sunscha zugleich die

Große Tscheischna bedrohen, Jndem es mir zu besonderem Vergnügen ge- reiht, die Truppen des mir anvertrauten Corps von dieser kühnen und E MNoR Waffenthat zu benachrichtigen, bezeige ih meine innige Se dem tapseren und umsichtigen Führer des Detaschements, Oberst Slepzo}, dessen Kühnheit, Ortskenntniß und Klugheit ih besonders den Erfolg dieser Unternehmung zuschreibe, und danke den Herren Stabs- a Ober-Ossizieren, die ih am meisten ausgezeichnet haben (Folgen die Namen). Für angenehme Pflicht betrachte i endlich, dem Befehlshaber des Distrifktes von Wladikawkas , General-Major Jljinsfi , meine Erkennt- lichkeit dafür zu bezeigen, daß er so bereitwillig und ungesäumt des Gene- ral-Major Koslowski Bitte erfüllt und daß er zur Ausführung dieses Un- ternehmens den Obersten Slepzoff gewählt, welcher im Laufe der fünf Jahre, seit welchen die ihm anvertraute Linie besteht, keine Gelegenheit, sich be sonders auszuzeichnen, je versäumt und bereits so viel wichtige Dienste gele:stet hat, Die Uebereinstimmung undD ineinandergreifende Mit- wirkung benabarter Abtheilungs Chefs unseres Corps, welche bei gemein- schaftlichen Unternehmungen so großen Vortheil schafft, hat sich bei dieser Gelegenheit auf das glüdtlichste bewährt und is eine Bürgschaft unserer tünftigen Erfolge. Gleicherweise danfe ih dera General ck Major Baron Möller-Sakomelski, welcher, auf die erste Nachricht vom Obersten Slepzoff, diesem die Kolonne des Oberst-Lieutenants Uschakof zur Verstärkung sandte und darauf selbst mit den übrigen Truppen aus dem Fort Wosdwischensk

zu ihm eilte, um an dieser glänzenden und nüßlichen Waffenthat Theil zu

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nehmen. Warschau, 26. Okt. Gestern ist Se. Majestät der Kaijer von Oesterreich in Begleitung des Minister Prásidenten Fürsten

ckchwarzenberg hier angekommen. Abends war Theater-Vorstellung in der Orangerie, welcher die hier anwesenden hohen Herrschaften

beiwohnten. Die ganze Stadt war am Abend glänzend erleuchtet. Dtiederlande. Aus dem Haag, 21. Okt. Se. Königl.

Hoheit der Prinz Heinrich ist nach Luxemburg abgereist. j Das Handelsblad veröffentlicht ) et für 1851. Das erste Kapitel, das Königliche Haus betreffend, figurirt darin mil 800,000 Fl. Davon bilden 600,000 F Civilliste des Königs, 150,000 Fl. sind f i d 50,000 Fl. für Er= i die höheren

Saa N »{ Das QUDaei i‘ Z Nis Ofntatuy

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l 4 i F Drt alikon Mal o haltung Der Königlichen palte.

cktaats- Kollegien und das Königliche Kabinet, mmm? 578,018 Fl. in Ansvruch 4 sür die auswärtigen Angelegenheiten i Fl, vel t; für die Justiz 2,238,077 Fl. und sür en 703 Fl. ; für das Kultus 1,638,929 Hl lad liegt dem Könige ein Plan zur man die A1 ten im

4 g Î M 4 N, ck44 Peutun«@g der WUinen GOPeculattion Ç

Des VPensionsge}eßes

S -{ \ ICDDDLIUWIAGA

trägt darauf an „die höchsten Pensionen von 5000 auf 4000 Gul den berabzuseben. Alle Beamte sollen zu Gunsten der Pensions Kasse einen Abzug von 5 pCt. an ihrem Gehalte erleiden und die Pensiousgesuche einer ernannten Kommission von

onen Uverwiejen werden.

von dem «

Der König hat die Reorganisation der Infanterie auf den vom Vertheidigungs-Comité vorge)chiagene1 Grundlagen genehmigt und dicsclbe wird mit dem 1. Januar 1851 ins Leben treten. In Folge

dieser Reorganisation wird die Ernennung vou ungefähr 50 neuen Capitains nothwendig. Ueber die Reorganisation der Artillerie, des Genie-Corps, Der Militair-Verwaltung unl

lichen Dienstes erwartet man die Königlichen Be sehl(

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—_ 1; 7 «§tailen, QZQUr1n, LOoYTD Lur) Dekret wird Artilleriestab mit drei Regimentern Der provisorischen mailänd( ift Livorno gestorben rd vom 21sten berichtet, daß die Nationalgarde am Tage zuvor im Beisein des Königs den Verfassungs=Eid abge legt hab Spaníen Madrid, 20, Ott. r. O Der und die Herzogin von Montpensier n sich a1 n

der Königin nach Claremont.

E 7 - oan am nrhoeno Malilvosuiltat Doz J L ( etannt gemwordent Wakhlresultat D( fanart}ckh 4 ov oll mtnitertfuce. N BMItCD d M acn n R ah ou H A l GO E FOLLIOI H bermals mitt Vel L H L 414 0 t ; G L l ) joza Yat f dem al 4 ck N il 1 D4 Un i M l ‘ol fn g Ê / [ n \ L tat ( h l N 1 t 4 nt } U [rUlí 1! l it 4 4 D acnii1 i 1 ( 1 Ina Ci n ( “t ( G1 4 M + y Lil i U (an 1 Hn / M 1 4 4 Ui ( I V Tran an 4 al G a 1 ejud D a L 1 1 ay M (T \ werfung De 1! l t

È L u! 1) un ri Ausschmuückungen des AussteUungs=Gevaudes Die Einrichtungen sind nunmel | das Ausführungs =- Comité zur Ertheilung dex an folche Betheiligte , welche die) B ¡Uai | ( cktand zu seßen, und überhaupt alle Bor)cchläg( ( lusfteller ihnen vorzulegen geneigt fein möcht | ztehen. Das Ausführungs - Comité wird von Zeit zn Zeit den F gang dei eiten und die Gattungen von Aus\ck{n er sie vorzugswet}e zuu Anbringung zuzulassen vorbereitet d, befan machen. Für jeßt bittet das Aussührungs - Comité um SriauvmP amuzeigen, daß es vorbereitel ist, Anerbietungen Tunstigen Nus itc ler, aus dem Jn- oder Auslande, für die Ausstellung von Decken

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dekorirten Eisengittern , verzierten Wasserwerken , n Sfkagliola (fünstlihem Marmor ), farbigem Cement und anderem Mauer - Material 2c. entgegen zu nehmen.

Holzschniber, Modellirer, Dekorateure 2c, welche Proben Deckenverzierungen in Holzwerk, Gyps, Papiermasse oder nattfan bigem Shmuckwerl auszuführen wünschen, werden benachrichtigt daß im Allgemeinen die Pläße, welche zu solhen Decken-Ausshmük fungen eingerichtet sind, Flächen von 24 Fuß im Gevierte oder 576 Quadratfuß bilden, welche in einer Höhe von ungefähr 19 Fuß

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