1850 / 312 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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befördern, und es darf sie die Finanzwache innerhalb dieses Gebie- tes auf den Straßen nicht belästigen. Ein Blick auf die Karte des Freihafen-Gebietes von Triest reicht hin, um sich zu überzeugen, U die gegenwärtige Zoll-Linie keine angemessene ist, und daß die eta nung des Freihafen-Gebietes ihre Ueberwachung ershwert, ohne daß er arbe Raum dieses Gebietes dem freien Handel irgendwie zu Gute kommt. Es bildet nämlich dieses Gebiet einen großen Kreis mit einem {malen Küstenstrihe in nordwestlicher Richtung von mehr als zwei Meilen Länge, während der eigentliche Handelsver- kehr nur in der Stadt und deren nächster Umgebung FIPROE an derentheils aber die Höhe des Karstes, wo die Zolllinie läuft, Pren Ueberwahung in manchen Jahreszeiten nahezu unmöglich macht.

So lange das an das Freihafen - Gebiet angränzende „Zrien S i Beschränkung des ersteren von

Zoll - Aus\chlusse blieb, erschien die :

; r O e a ie Shwárzer leicht nach geringereér Wichtigkeit, weil _fich Die Gai Vrien in Istrien wenden konnten. Sobald D dea Fot

wird durch die Beschränkung des Frel-

ie Zolllinie einbezieht A A Li E its des nunmehrigen einzigen Zell - Auss{lusses der Contrebande bedeutend erschwert und die Ueberwachung der De erleichtert. Es erscheint daher gegenwärtig an der Zeit, Dieje Maß

règel, worüber die Verhandlung \chon Jeit lauge. \chwebt, e Lu führung zu bringen. Bei Erörterung dieser Maßregel in der Kos mission wurde zwar allseitig anerkannt, daß der Contrebande Handel, welcher von Triest aus zu Lande getrieben wird, lange nicht die hohe Bedeutung hat, wie man hier und da anzunehmen geneigt ijt, da er gewöhnlih nur in kleinen Mengen erfolgt und jedenfalls mit der Contrebande, welhe auf der Seeseite erfolgt, nicht verglichen werden kann. Es wurde aber guch hervorgehoben, Daß, wenn es gelänge, die Contrebande zur See einzuschränken, ohne daß gleih- zeitig dieselbe zu Lande bekämpft würde, sie sich bald dahin in grö= ßerem Maße wenden dürfte. Sonach zeigt sich diese Beschränkung zum Abschlusse der Reihe von Maßregeln, durch welche die Contre- bande systematisch bekämpft werden soll, unerläßlich. Die Reprä- sentanten von Triest befanden sich bei der Verhandlung über diese Beschränkung in einer s{wierigen Lage: denn wenngleich der Handel hierdurch keinen Abbruch erleidet, so wird. diese Maßregel dennoch den Bewohnern der Landgemeinden vielfach beshwerlih, und jeden falls handelt es sich dabei um die Einengung eines jener Vor

rechte, welches die Triester als das Palladium ihres Wohlstandes zu betrahten gewohnt sind. Dennoch soll die Verhandlung, in welcher alle für und wider streitenden Umstände erschöpfend erörtert wurden, mit entschiedener Ruhe und jenem feinen Takte erfolgt scin, welcher die triester Kaufleute überhaupt auszeichnet. Die Linie, welhe nach dem Antrage der Kommission künftig den Freihafen um- {ließen soll, wird in der kürzesten Richtung vom Meeres-Ufer auf dem Rüdcken, welcher die Schluchten des neuen Lazarethes und von Gretta trennt, über Terstenick auf die Höhe von Optschina (zun Peter genannt) steigen, von da längs der neuen Straße unterhalb des Bergkammes bis zur ersten Wendung, wo die im Bau begris- fene neue Fiumer Straße in dieselbe einmündet, dann längs dieser Straße bis unter den Monte Spaccato reichen, von dort in gera- der Richtung nah Cattinara ziehen, dann auf der alten Fiumaner Straße gegen die Stadt bis zu dem Punkte zurückkehren, wo die Gränze der Gemeinde Servolg gegen jene von S. Maria Madda-

lena interiore dieselbe berührt, endlich längs dieser Gränze bis zum Meere in der Gegend von Zule hinter Servola fortlaufen. Dieses Freihafengebiet bildet ein abgerundetes Ganze, welhes vom Kastell aus mit freiem Auge überblickt und auf den dasselbe dem bei wei- tem größeren Theil nah begränzenden Straßen mit reitenden Fi- nanzwachen leiht überwacht werden kann; es umfaßt Triest mit seinem Weichbilde, so weit die Kultur reiht, und hat einen Flâä- chenraum von 3500 Jochen, während das bisherige Sreihafengebiet sich über 10,500 Joche erstreckt, dessen größerer Theil auf der stei: nigen, der heftigen Bora vorzugsweise ausgeseßten Höhe des Kar- stes gelegen is, Mit dieser Beschränkung des Freihafengebiotes ijt das System von Maßregeln abgeschlossen, durch welche der Shmug

gel auf der Landseite diesseits des Adriatischen Meeres erfolgreich bekämpft werden sollz welche Maßregeln gegen denselben zur See- seite ergriffen werden sollen, wird mein nächster Bericht nachweisen.

Sacþsen. Dresden, 8. Nov. (Dresd. J.) Die (ge- stern kurz erwähnte) Rede, welhe der Staats-Minister von Beust in der gestrigen Sißung der ersten Kammer in Bezug auf die Mobilmachung der sächsishen Armee gehalten hat, lautet:

„Jch habe in der legten Sißzung um die Erlaubniß gebeten, diejenigen Mittheilungen, welche der gechrten Kammer in Bezug auf die am 2tien d, M, beschlossene Mobilmachung der Armee zugesagt waren, in geheimer Sizung geben zu dürfen. Nach nohmaliger Erwägung ist jedoch das Mi nisterium zu der Ansicht gelangt, daß es besser sein wird, diese Mittheilung in öffentlicher Sizung vorzutragen, Allerdings würde eine geheime Siz- zung die Füglichkeit geboten haben, vielleicht noch manche Details und Belege vorzubringen, welche dazu dienlih sein möchten, die von dex Staatsregierung gegebene Darstellung näher zu beleuchten und die von ihr beshlossene Maßregel noch mehr zu unterstügen, Andererseits konnte sie sih aber der Besorgniß nicht entschlagen, daß, so großes und unbedingtes Vertrauen sie in die Discretion der Mitglieder zu seßen alle Ursache habe, es doch nicht im Publikum an Gerüchten und Muthmaßungen über diese Angelegenheit fehlen, und daß es der Regierung nicht möglich sein werde, den voraussihtlih damit verbundenen Unwahrheiten in gehöriger Weise zu

begegnen, Dazu kommt, daß dasjenige, was ich zu sagen habe und was wir glaubten der Oeffentlichkeit vorenthalten zu sollen, ohne Zuthun der Regierung theilweise {on in auswärtigen Blättern zur öffentlichen Kenntniß gelangt ist, Es is uns demnächst auch in anderer Be- ziehung niht unerwünsht, Gelegenheit zu haben, nicht blos vor die Kammern, sondern auh vor das ganze Land în dieser An- gelegenheit zu treten. So - sehr wir den Anlaß, welcher die heutige

Mittheilung herbeiführt, zu beklagen haben, so is er uns auf der anderen Seite insofern erwünscht, als uns dadurch Gelegenheit geboten wird, uns gegen die Kammer in einer, die höchsten Jnteressen des Landes betresfen- den Angelegenheit zum erstenmale auszusprechen, und wir thun dies um so lieber und halten uns um so mehr dazu verpflichtet, jemehr wir die in dieser Sache von beiden Kammern in richtiger Einsicht der Verhältnisse beobachtete Zurückhaltung zu würdigen wissen und dankbar zu erkennen ge- habt haben, Die geehrte Kammer wird nicht erwarten und ich würde die mir gesteckte Zeit überschreiten wenn ich hier ín eine geschichtliche Entwickelung der in sehr vielen Beziehungen nicht erfreulichen deutschen Verfassungsfrage eingehen wollte, Es is dies ein Gegenstand, welchér die öffentliche Aufmerksamkeit in so hohem Grade in Anspruch genommen hat, daß ich die vollständigste Kenntniß desselben, so weit die sachsithe Regie- rung dabei betheiligt ist, allerseits voraussezen kann,“ 5 „… J werde daher an den Zeitpunkt anknüpfen, welher mit der Auf- lôsung der zulegt versammelten Kammer zusammenfällt, wobei ih aber wie- derholen muß, daß es damals eine sehr verbreitete, aber irrige Ansicht war, zu glauben, daß jene Maßregel mit der veutschen Frage în Verbindung gestanden habe, Kurz vor jenem Zeitpunkte hatte die österreicbishe Negfte- RA-HAA Eigenschaft, welche der Búnbédétrträg ihr beilegt, als Prä sañiiitong ‘cine aguer deutschen Regierungen zu einer Bundes-Plenarver-

} Cageladen und zwar zu einem doppelten Zwecke: erstens näm-

lich, damit eine neue provisori? Centralgewalt ‘ei t ; : die alfeltig als nothwendig erkannte Revision der Bunded-Versassung in

ngrif genommen würde, Die äti ;

die 9 Berelbtiging der bsterreihishen Regie. enn, Vit eia wenig zweifeln, als sie die Zweckmäßigkeit desselben in Zweifel i ‘ih e- vermochte, nachdem die übrigen Verständigungs - Versuche auf ¿nvere Weise gescheitert waren, Durch ven Umstand, daß Preußen und die mit

1848

ihm den gleichen Gang gehenden Staaten an ‘dieser Plenarversammlung sich | nicht betheiligen wollten oder vielmehr, daß sie dieselbe dadurh unmöglich machten, daß sie dieser Versammlung den bundesmäßigen Charakter als Plenarversammlung bestritten und die Union damit in Verbindung seßten, wurde es den zusammen getretenen Regierungsgesandten zu Frankfurt un- möglich, den Zweck der Verhandlungen zu erreichen, indem es nach der be- stehenden Bundesgeseßgebung ihnen nicht gestattei sein konnte, weder eine neue provisorische Centralgewalt einzuseßen oder die Bundesverfassung ohne Zustimmung und Mitwirkung der nicht vertretenen Regierungen zu verän- dern. Aus dieser Lage der Dinge entsprang die Nothwendigkeit, das ver- fassungsmäßige Organ des Bundes, den engeren Rath der Bundesversamm- lung, wieder in Wirksamkeit treten zu lassen, was unzweifelhaft bereits am 1, Maihätte geschehen können, nachdem die interimistische Kommission als Fort- sezung der provisorishen Centralgewalt aufgehört hatte, Man hatte da- mals von diesem Schritte abgesehen, in der Hoffnung, daß man im Wege der Plenarversammlung sofort zu einer Umgestaltung der Verfassung würde gelangen können, welche Hoffnung aber eben durch die Weigerung jener Staaten unerfüllbar gemacht wurde. Wir unsererseits _fkonn- ten an der Berechtigung des Wiederzusammentrittes der Bundesver}amm- lung, an deren rehtlichem Fortbestehen an und für sich keinen Zweifel ha- ben, Es is dies von anderer Seite Gegenstand großer Anfechtung ge- worden; ich würde mich hier aber zu weit verirren, wenn ih in eine aus- führliche Erörterung aller hier einshlagenden Fragen eingehen wollte, _Jch werde mich daher nur darauf beschränken, die Grundzüge unserer Auffassung dieser Sache wiederzugeben.“ O L „Die Bundes - Versammlung haite im Jahre 1848 die Einberufung einer National-Versammlung beschlossen, um zwischen dem deutschen Volke und den deutshen Negierungen ein Verfassungswerk zu Stande zu bringen, Die Bundes-Versammlung löste sih einige Monate darauf auf, indem sie unter dem Einflusse der damaligen Zustände zustimmte: zur Einsepung einer provisorischen Centralgewalt, auf welche ihre eigenen Befugnisse zum Theil übergehen sollten. Sie trennte sich zu Gunsten dieser provisorischen

Centralgewalt und in der allzemein bestehenden unzweiselhaften Voraus- sebung, daß auf dem zur Zeit betretenen Wege eine neue Verfassung zu Stande kommen und diese alsdann für ganz Deutschland als Graundgeseß definitive Geltung haben werde, Diese Erwartung verwirklichte sich nicht, Die Centralgewalt und als deren Träger Erzherzog Johann sah sich veranlaßt, ihre Würde niederzulegen, zu Gunsten einer inte- rimistishen Kommission, welche, unter Zustimmung sämmtlicher deut- her Regierungen bis auf Weiteres an die Stelle Fes trat und nun auf die Zeit von 7 Monaten niedergeseßt wurde. Nath Ablauf dieser 7 Monate und nachdem alle anderen Verständigungs-Bersuche zu Einführung einer Gesammiverfassung gescheitert lvaren mußte unter diesen Umständen das verfassungsmäßige Organ des Bundes wieder aufleben. Ich bin weit entfernt, die Theorie aufstellen zu wollen, daß, {eil etwas zur Zeit ciner Revolution unter dem Drange der Umstände geschaffen wor- den sei, cs zurückgenommen und ungültig gemacht werden solle, so bald die Zeitverhältnisse sich ändern, Alleín die Theorie, welche von anderer Seite aufgestellt wird, muß ich für unzulässig und mindestens neu erklären, daß, wenn im Zustande der Revolution die verfassungsmäßigen Justitutio- nen außer Wirksamkeit treten, zu Gunsten eines unter ‘diesen Um- ständen geschaffenen Verfassungs-Jnstituts und das letztere in Folge sei- ner inneren Unhaltbarkeit si auflöst, daß alèdann das Gemein- wesen, sei es nun in einem Staate oder S aatenbunde, sih wieder in dem Zustande der natürlichen Freiheit, also der Verfassungslosigkeit, be- finden solle, wo daher, in Anwendung auf den Staatenbund alsdann die Bundesglieder sich unter einander nach freier Konvenienz zu verbinden haben und wo das ganze Bundesverhältniß in Frage gestellt, ja geradezu ausge- lóst wird, Auf der anderen Seite faßten wir die bestimmte Ansicht, daf, abgesehen von der rechtlichen Frage, auch dieser Weg der einzige sei, auf welchem man endlich zu der viel angestrebten Revision der Verfassung des Bundes gelangen und Deutschland vor einer Zerklüftung bewahren könne. Nachdem der von Preußen im Vereine mit Sachsen und Hannover aufge- stellte Verfassungs-Entwurf von Seiten Oesterreichs ,_ Bayerns und Würt- tembergs entschieden verworfen, nachdem diese Verfassung für Sachsen und Hannover in Folge der Nichterfüllung und der entschiedenen Un- möglichkeit der Erfüllung der bei der Annahme gestellten Bedingun-

gen niht mehr zulässig geworden war, nachdem ein von den Negierungen Sachsens, Bayerns und Württembergs unter Zustim- mung Oesterreichs dargebotenes Gegenprojekt eben so wenig die Zustim-

mung der übrigen Bundesglieder gefunden hatte, während auf der anderen Seite Prenßen und die mit ihm verbündeten Staaten alle Bestrebungen dahin ricóteten, eine Schöpfung ins Leben zu rufen, welche in ihrer Aus- bildung die Befestigung und eine befriedigende Umgestaltung des Bundes in seiner Gesammtheit shwierig, ja fast unmöglih machte; da schien es uns der einzige Weg, aus dieser Verwirrung herauszukommen, daß die von verschiedenen Ansichten, Wünschen und YJuteressen geleiteten Regierungen wieder in díe verfassungsmäßige Form hinübergeleitet würden. Es liegt hierin ein sehr wichtiges Moment, und es ergiebt sich ein wesentlicher Un- terschied zwischen freier Vereinbarung und Verhandlungen in bunvesrecht licher Form, Kommt es bei der freien Vereinbarung zu keinem festen Re- sultate, so folgt dann der Zustand, von welchem ih vorhin sprach, der der natürlichen Freiheit, der Verfassungslosigkeit, der Bundes-Auflösung ; fommt aber in der bundesrechtlihen Form der Verhandlungen nichis zu Stande, so bleibt fürs erste doch etwas übrig, die alte Verfassung. Hieran knüpft man freilich die Betrachtung, daß man sagt, es sei auf weiter nichts abge- sehen, als diese alte Form und also den alten Bundestag zu wahren, und es müsse jeder Versuch zu einer Revision derselben daran scheitern, daß je- der, auch der kleinste Staat widersprechen kann.“ ; i „Allcin dieser Einwurf ist bei näherer Beleuchtung nicht stichhaltig, denn wenn die größeren Staaten aufrichtig gemeint sind, sich zu verständi- gen, so wird bei dem offenbaren Jmpulse der öffentlichen Stimmung der Widerspruch Einzelner die Sache nicht aufhalten, Dagegen giebt dieses Widerspruchsrecht der einzelnen Staaten dafür große Gewähr, daß, wenn ein Staat, und namentli ein größerer, eine solhe Neuerung des B.undes- Verhältnisses zu erreichen strebt und für nothwendig hält, welche für cinen großen Theil des übrigen Deutschlands nicht autdendbar is, er aus Nück- sicht auf dieses Widerspruchsrecht dieses sein Projekt auf solhe Gränzrn zurüctführen muß, welche eben dessen Annahme möglich machen und die bei dem Prinzip der freien Vereinbarung zulässige separatistishe Stellung aufzugeben genöthigt i t S „Sobald wir also diesen Standpunkt erfaßt hatten, war es für uns und alle in Frankfurt vertretenen Regierungen eine unabweis- lihe Nothwendigkeit, diesen Weg mit unnachsichtliher Konsequenz zu verfolgen, vor Allem also den bundesrechtlihen Boden festzuhal- ten, auf welhen die deutshen Angelegenheiten zurückzuführen _tva- ren, auf welchem allein eine Verhandlung über eine Revision mit Erfolg in AnzrifE genommen werden konnte, damit dieser Boden gesichert, damit die Lebensfähigkeit und Kraft des wieder ins Leben gerufenen Organes lon- statirt werde, Daher unser ganz entschiedenes Vorgehen in zwei Fragen, wo wir uns gar nicht verhehlen konnten, daß wohl manche nicht erfreuliche Betrachtung uns in den Weg treten müßte: in der s{leswig - holsteinischen und in der hessischen Sache, wo es unsere Pflicht war und darauf ankam, das bedrohte Ansehen der Bundesgewalt, welche wir als die rechtmäßige ansehen müssen, zu schüßen, zu erhalten und zur Geltung zu brin- gen, Jene hessishe Angelegenheit, welhe nach fo manchen Seiten hin nicht viel Erfreuliches bietet, war zu einem Felde des politischen Kampfes geworden, aber nicht durch die Schuld der in Franksurt vertretenen Regie- rungen, sondern in Folge der Auffassung seitens eines mächtigen Staates, welche wir dur die Verhältnisse nicht gerechtfertigt halten konnten, Die kurhessisbe Regierung hatte sich bei der Bundesversammlung betheiligt, hatte den engeren Rath beschickt, hatte die Kompetenz der„Bundesversammlung anertannt, hatte endlich ín einer Zeit deren Hülfe angerufen, wo in ihrem Lande Zer- würfnisse und Verwirrung ausgebrochen waren, Die Bundesversammlung hatte Beschlüsse gefaßt zur Wiederherstellung des bedrohten landesherrlichen Ansehens, und ih wiederhole, daß hier rashes Vorgehen zu Sicherstellung der Bundesgewalt nothwendig wurde, weil von anderer Seite her allerhand Schwierigkeiten in den Weg gelegt wurden und zuleßt selbs Drohungen nicht fehlten, Die preußische Regierung stellte sich nämlich diesem Verhâlt- nisse gegenüber auf einen doppelten Standpunkt, indem sie einerseits die Kompetenz der Bundesversammlung als Central-Organ bestritt, andererseits aber auch nicht geschehen lassen wollte, daß die Bundesversammlung in den

als Nachbarstaat geltend zu machen habe

in eínen eigenthümlichen Widerspruch mit ih- ren eigenen Grundsäßen. Denn bekanntlih hat dieselbe bei wieder- holten Gelegenheiten und fonsequent den Grundsay aufgestellt, daß unbeschadet des weiteren Bundes - Verhältnisses in einem engeren Staaten- Verbande einé engere Centralgewalt ungestört fungiren könne, ohne daß die übrigen Staaten aus irgend welcher Rücfsicht etwas hineinzureden hätten.“ „Wir unsererseits können diese Ansicht nicht theilen und haben fort und fort tagegen Widerspruch erhoben, allein wenn wir auf diese Auffassung der preußischen Regierung hinweisen, so geseht es nur zu dem Zwecke, um einestheils auf den darin liegenden Widerspru hinzudeuten, anderer- seits aber, um zu zeigen, wie bedenklih und gefährlich für Preußen selbst die Entwickelung seines Unionsgedankens werden könne, wenn sie gerade auf einer Seite geschehen solite, die sich der preußischen Oberleitung entzöge, und daß wix, indem wir diesen Unionsgedauken bekämpfen, vielleicht noch mehr im FJunteresse Preußens handeln, als anderer Staaten, Die in Frankfurt vertretenen Regierungen halten ledigli fest am bundesrecht- lichen Standpunkte, und deshalb fann ihnen nicht der Vorwurf gemacht werden, damit eine preußenfeindlihe Tendenz verfolgt zu haben, Die preu- Fische Regierung hatte den Weg ofen, sich an den Schritten der Bundes- versammlung zu betheiligen und ihre Stimme ins Gewicht zu legen, und sie mußte anerkennen, daß die übrigen Regierungen, welche jene als das verfassungsmäßige Organ unterstühten, weit entferut waren, în dem betref= fenden Lande irgend einen fremdartigen Einfluß geltend zu machen. Leider war aber in Preußen die Ansicht eine ande:e, ín Folge der in Berlin vor

waltenden Auffassung sah man darin einen Angriff auf die preußische Ehre, während man bei ruhiger Erwägung sih hätte wohl eingestehen müssen, daß diese für Preußen allerdings nicht ganz willkommene Lage eine ganz natürlihe Kousequenz dés seit mehr als zwei Jahren verfolgten Systems

ein besonderes Interesse Hiermit stellte sie \ich

eines engeren und weiteren Bundes sei, eines Svstems, welches wir fortwährend bekämpft haben, Wir haben _auf unserer Seite absidt- lich vermieden, Konslifkte darüber herbeizuführen, Es isst dies na-

mentlih geschehen in Bezug auf die Verwaltung des Bundeseigenthums, wobei man von weiteren Einschritten absah und die ganze Sache in der bisherigen Lage ließ, bis ein anderer Zustand herbeigeführt scin werde, Allein wozu man sich nit verstehen konnte, ohne sich felbst aufzugeben, war, daß gegenüber von Negierurgen, welche den Schuß der Bundes-V;r- sammlung angesprochen, diese sich sollie cinshüctern lassen durch Dro- hungen, und kämen diese auh von dem mächtigsten Staate. Jn dieser Weise wurde aber vorgeschritten. Nicht allein, daß von preußischer Seite das Recht der Einmischung geltend gemacht, gleichzeitig das Einrücken preußischer Truppen in Aussicht gestellt wurde, sondern es erfolgte auch bei wiederholten Gelegenheiten die Kundgebung, daß man eine bewaffnete Ein mishung Seitens des Bundes nicht dulden werde, Eine ähnliche Lage trat auch bei der schleswig-holsteinischen Sache ein, wiewohl in anderer Beziehung.“ „Es ist hierin bisher noch keine Gelegenheit gewesen, in shär=- fere Berührung zu kommen. Allein auch in dieser Frage mußten wir mit Entschiedenheit darauf bestehen, daß der Bund seine Geltung erlange, weil wir davon ausgehen, daß Deutschland, wenn seine es vertretenden rechtmäßigen Organe etwas beschlossen haben, auch dafür sorgen muß, daß es ausgesührt werde, daß also der Friede wirklih zur Ausführung komme, und nicht ein deutsches Land unnügerweise und ohne alle und jede Hoff- nung verblute, Angesichts jener, wir können leider niht anders sagen, als drohenden und herausfordernden Haltung der pceußischen Negierung fonnte es nicht ausbleiben, daß auf anderer Seite ernste Erwägungen ein traten, daß man sich dort für eine kräftige Gegenwehr entschied und bewerkstelligtee. Die sächsishe Staats-Regierung

starke Aufstellungen l e j fonute ihrerseits nah der einmal angenommenen Stellung sich n'‘cht verhehlen, daß sie die Verpflichtung habe, die bedrohte Bundes

gewalt zu unterstüßen und nah Maßgabe des Bedarfs ihre bewaffnete Macht anch in Bereitschaft zu halten. Sie hat sih in dieser Beziehung auch gegen die ihr befreundeten Negierungen ausgesprochen , hat aber auch eine eben so rüsihtsvolle als vorsichtige Stellung beobachtet, theils um Provocationen zu vermeiden, welche ihr hätten Vorwürfe zuziehen können, theils aber auch, um dem Lande unnüße Kosten zu ersparen und keine Un- ruhe über dasselbe zu verbreiten. Es waren daher alle Maßregeln in dieser Beziehung ausgeseßt, wiewohl in mancher Beziehung, gegenüber der be- drohlichen Haltung, welhe man im Norden und Süden annahm, bei der geographischen Lage Sachsens, welches sih nicht mit einem Kordon gegen den Krieg umziehen karin, wohl die Frage, ob man die Hände ruhig in den Schoß legen und zusehen solle, nahe lag. Dennoch waren wir bemüht, unnüße Schritte zu vermeiden, Wir folgten aufmerk- sam den Verhandlungen, welche zu Warschau stattsanden, und welche zu Lösung der s{webenden Frage Veranlassung geben mußten. hatten Gelegenheit, über den Gang derselben gut unterrichtet zu sein und ware in Folge der über den Ausgang jener anher gelangten Nachrichten nicht gesonnen, eine Mobilmachung eintreten zu lassen, Jch bemerke dies, weil zwei, verschiedene Richtungen verfolgende Blätter die Nachricht vexbreitet hatten, als sei die Mobilisirung eine Folge der Nachrichten aus Warschau! gewesen. Allein während die Nachricht, daß man in Berlin sehr entgegen kommende Vorschläge angenommen habe, noch auf sih warten ließ und wir im Gegentheéile von sehr harten Kämpfen im preußishen Ministerium ve1 nehmen mußten, gelangte an uns eine Frage der preußischen Ne gierung, welche zu sehr ernsten Erwägungen Veranlassung

Wir

geben

mußte. Jh nehme nicht Anstand, der gechrten Kammer ein A tenstuck vorzulegen, cine Depesche, welche n Folge dieser Ereig nisse an unsere dortige Gesandtschaft gelangte und welche die Sache

ziemlich tlar aufhellt:

Dresden, 2. Nov, Der Königl. preuß. Gesandte Graf von Galen ließ in den gestrigen Abendstunden das schriftliche Ersuchen an mich ge langen, ihm sür den nächsten Morgen eine Stunde bestimmen zu wollen, damit er sich eines „so eben ihm zugehenden dringenden Auftrags“ entl digen könne, Jn Folge diesfallsiger von mir erhaltener Einladung begab sich derselbe noch am nämlichen Abend zu mir und machte mir durch Vor- lesen Mittheilung einer Depesche des Ministers von Radowitz, welche ich alsdann noch einmal selbst durchlas und deren Jnhalt im Wesentlichen folgender war: Die zu Frankfurt tagende sogenannte Bundes - Bersamm- lung, welcher die preuß. Regierung jede Berechiigung, \ih als deutsches Centralorgan zu geriren, absprechen müsse, habe des von der preuß, Ne- gierung nah Wilhelmsbad und Wien gerichteten Vorschlages ungeachtet, wonách eine Vermittelung in der kurhessisd en Angelegenheit, unter Theil. nahme sämmtlicher deutshen Regierungen stattfinden sollte, eine ein seitige und bewaffnete Dazwischenkunst in Kurhessen beschlossen. Eine solche Zntervention würde der Königlich preußischen Negierung bei dem dermgli gen Stadium der fraglichen Angelegenheit, selbst von Seiten eines bere tigten Organs des Bundes, vorzeitig und unzulässig erscheinen. Als ein solches könnte aber überdies die sogenannte Bundes-Versammlung nicht betrachtet werden. Die Königlich preußische Regierung könne unmöglich zu- lassen, daß in Kurhessen, welches, ganz abgesehen von den durch dieses Land mittelst des Bündnisses vom 26. Mai 1849 eingegangenen und nicht gelösten Verpflichtungen, schon durch seine Lage in engerer Beziehung zu Preußen stehe, ein unberechtigtes Centralorgan zur Geltung gebracht werde, Die an der Gränze des Kurstaates stehenden preußischen Truppen hätten daher den Befehl, auf die erste Nachricht von dem Einrücken der sogenannten Bundestruppen das kurhessishe Gebiet zu beseßen. Gegenüber den Konslikten, welche hieraus unvermeidlicherweise entstehen zu sollen {ienen sei es der Königlich preußischen Regierung von Wichtigkeit, zu wissen, welche Hal- tung Sachsen als beuachbartes und in mancherlei Beziehungen zu Preußen sle- hendes Land beim Eintriit dieser Konflikte beobachten werde, Zwar wisse man wohl, daß Sachsen sich bei jenen frankfurter Beschlüssen durch einen Vertreter bethei- ligt habe, glaube jedoch aus den Berichten des Gesandteu die Hoffnung \{öpsen zu dürfen, daß die sächsishe Regierung die aus jenen Beschlüssen entsprin- genden Gefahren beklage. Der Gesandte wird daher beauftragt, sich von mir eíne baldige Erklärung zu erbitten, Jch machte dem Herrn Gesandten zunächst bezüglih der ebenerwähnten Schlußbemerkung der fraglichen De- pesche darauf aufmerksam, daß, wenn ih ihm gegenüber die aus den der maligen Verwickelungen hervorgehenden Gefahren beklagt habe, dies nie in ciner Weise geschehen sei, welche eine Mißbilligung der in Frankfurt gc faßten Beschlüsse nux im Entferntesten hätte ahnen lassen können, Dem- nächst gab ich demselben zu verstehen, daß die gegen das Ansehen

ihrer Kompetenz nicht thatsächlih entzogenen Ländern durch ihre Da- | ¡wischenfunft dki Einfluß ausübe, namentlich da, wo Preußen

der Bundes - Versammlung gerichteten Auslassungen mih vielleicht der Mühe entheben könnten, die gewünschte Antwort zu ertheilen,

Inzwischen habe ich keinen Grund, über die politisle Haltung Sachsens rgend einen Zweifel bestehen zu lassen, wie deun ein solcher der preußi- Zwar sei uns bisher noch kein Anlaß geboten gewesen, bezuüglih der Wiedereröffnung der Bundesver- sammlung mit der Königl, preußischen Regierung Vernehmung zu pflegen, vieselbe habe jedoch Gelegenheit gehabt, aus den der Oeffentlichkeit über- gebenea Abstimmungen des sächsishen Bevollmächtigten zu Frankfurt f Bundesverfassung in allen Theilen als zu Recht beständig betrachte, und deshalb auch- die Bun- desversammlung als das rechtmáßige Bundesorgan anerkenne, woraus von

chen Regierung nicht wohl beigehen könne.

zu erschen, daß die sächsishe Regierung. die

P

von deim Grafen Galen au mich gerichtete Frage, ob- wir der Bundesversamm-

lung das Recht der Kriegserklärung zusprechen, erwiederte ich mit der Bemer- fung, daß wir tie Bundesverfassung und die Bundesversammlung mit den ihr durch die Verfassung beigelegten Rechten anerkennen, woraus weitere Konse- quenzen zu ziehen ich ihm selbst überlassen müsse. Graf Galen brach hierbei

das Gespräch ab, indem er mir den Vorschlag machte, am nächsten Tage den

oon hm zu erstattenden Bericht vor tem Abgange desselben mir mitzutheilen. A R bIRReS Erbieten an, indem ih zugleich bemerkte, daß ich immittelst

au Gelegenheit haben würde, Se. Majestät den König von dem sraglichen Borgange in Kenntniß zu seßen. - /

Heute Mittag fand sich der gedachte Gesandte wiederum bei mir ein, um beabsichtigtermaßen seinen Bericht vorzulesen, Bevor er dies zu thun begann, ersuchte ih ihn jedoch, die Erklärung entgegenzunehmen, wie ich mich gegen die Annahme verwahren wolle, als sei aus dem Anhören des fraglichen Berichts und dem eventuellen Einverständniß mit dessen Fassung von mciner Seite eine offizielle Erklärung der sächsishenRegierung gegenüber der preu- ßischen zu folgern. Bei dem Ernst und der Wichtigkeit der Sache werde cine solche schriftlich ertheilt werden, sobald eine schriftlihe Anfrage erfolge; diese let- tere aber müsse ich mir erbitten , um sie zum Gegenstande der Berathung im Gesammtministerium und der Vortragserstattung an Se. Majestät den König machen zu können.

Fm Uebrigen habe ih nur das zu wiederholen, was ih in Bezug auf unsere politische Stellung Tags zuvor gesagt habe. Graf Galen nahm diese Eröffnung ohne Einspruch entgegen und erkläcte, in entsprechender Weise berichten zu wollen, Jch fügte meinen Aeußerungen noch die Be- merkung hinzu, daß wir in dem von dem Herrn Gesandten im Auftrage seiner Regierung gethanen Schritte einen mehr oder weniger bedrohlichen Charakter erkennen müßten, der uns in jeder Hinsicht Borsicht zu gebieten geeignet sei. Diese Vorsicht haben wir in der That in doppelter Nichtung bethätigen zu müssen geglaubt, da die Frage si aufdringen mußte, was preußischerseits beabsichtigt werde, falls die von uns erforderie Erklärung nicht zusriedeustelle ? Daher kam cs zunächst darauf an zu ver- meiden, daß der von uns gegebenen Erklärung ein agressiver oder provoztirender Charakter beigelegt werden könne. Gegen jeden in dieser Hinsicht uns zu machenden Vorwurf werden wir dadurch sicherge- stellt jein, daß die von uns zu ertheilende Antwort genau nach der Fassung der an uns zu stellenden Anfrage bemessen wird, Jumittelst aver finden wir uns durch den preußischerseits bereits geschehenen Schritt zu unserem lebhaften Bedauern zu der Befürchtung berecligt , daß wir bei Erfüllung der uns obliegenden Bundespflichten durch ein unerwartetes Da- zwischentreten bedroht werden könnten, und die Königl, Regierung hat da- her mit der durch die Umstände zwar gebotenen, all.in bis zut diesem Augen: blide in der Hoffnung einer friedlichen Ausgleichung der s{chwebenden Streitfragen bvanstandeien Mobilmachuug der diesseitigen Streitkräfte nicht langer zögern zu dürfen geglaubt, Noch bemerke ich, baß ih bei der ersten jener beiden Unterredungen dem Grafen Galen nochmals darzulegen mich bemüht, wie die Intervention des Bundes in Hessen nicht als eine feindse- lige Maßregel gegen Preußen angesehen werden dürfe, über welhen Ge- genstand jedoch der Herr Gesandte, so sehr er sich auch sons des erhalte- nen Auftrags in konzilianter Form entledigte, die Diskussion ablehnen zu mussen glaubte. ‘Die Königl. Gesandtschaft wird von vorstehender Mit- theilung den geeigneten Gebrauch zu machen wissen, Der Staats-Minister süx die auswärtigen Angelegenheiten (gez. von Beu s).

„Unter diesen Umständen wird es die hohe Kammer begreifen, daß die Staatsregierung sich zur dringendsten Vorsicht veranlaßt sah, Ein gewis- fenhaftes Ministerium muß sicherlich die Verantwortung, die ihm erwachsen kann, wenn es ecíne dringende Gefahr vernachlässigt, wenn es die dagegen zu treffenden Maßregeln verabs umt, weit höher anschlagen, als die Unan- nehmlichkeiten, welche daraus hervorgehen, wenn die Ereignisse die Befürchtungen nicht ganz bestätigen. Erwägt man allcs dasjenige, was zu gleicher Zeit sich in Berlin zuirug, jene Berathungen im Ministerium, in Bezug auf deren Aus- gang die Deutsche Reform, ein ministericlles Blatt, sagt, daß der eine Theil der obgesiegt, dasjenige im Wege des Friedens zu erreichen suche, was der andere 2 heil, der jeßt unterlegen, im Wege des Krieges zu erlangen bemüht gewesen sei; erwägt man diese Umstände, so dürfte wohl kein Zweifel mehr erlaubt scin dap unjere Befürchtungen sch: gerechtfertig!e und genügende waren um zu Maßregeln zu schreiten , welche driugende Eil gebot. Dagegen hat die \achsische Staatsregierung, sobald die erste Nachricht vom Ausscheiden des -taatsministers vor Nadowig hier eintraf, unerwartet jeder weiteren An- [rage vou preußtiicher Seite, den Beschluß gefaßt, dicjenigen Einschränkun- gen eintreten zu lassen, welche in den legten Tagen gemacht worden sind.“

„Der Vollsiändigkeit halber theile ih noch die Antwort mit, welche ich am Montag Abend dem preußischen Gesandten, in ¿Folge ciner mündlichen Besprechung, zu ertheilen im Falle war: s

„Auf die so eben an mich gerichtete Frage:

wodurch die Mobilmachung der sâchsishen Armee in einem Augenblicke

motivirt werde, wo in Preußen beschlossen worden sei, von einer Mobi!

machung abzusehen?

beehre ih mich, Ew. 2c, zu erwievern, daß der Erlaß der Verordnungen des Königl, Kriegsministeriums vom 2ten d. M, durch die von Etv. 2c, Tags z1vor der Königl, Regierung mitgetheilte Depesche des Herrn Ministers von \adowiß und die darin gestellte Anfrage, welche Haltung Sachsen gegenüber dem darin angedrohten Zusammenstoß in Hessen einzunehmen gedenke, her- vorgerufen worden ist; daß zu der Zeit, wo jene Erlasse ergingen, von einem Beschlusse der Königl. preußischen Regierung wegen Nichtmobilisirung der preußishen Armee etwas nicht bekannt war, vielmehr sichere Nachrichten darüber vorlagen, daß im Schooße des Königl. preußischen Ministeriums der Antrag auf Mobilisirung lebhaft vertreten werde: daß jedoch nach Ein- gang der Nachricht von dem Ausscheiden des Herrn Ministers von Rado- wiß und der von dem Königl, preußischen Ministerium in Ausficht gestellten friedlicheren Wendung der Dinge, welche durch die so eben gemachte Er- ossnung Ew, 2c, eine neue Bestätigung erhält, sofort der Beschluß gefaßt ivorden ist, in den versügten Maßregelu bedeutende Modificationen eintre- ten zu lassen, Genchmigen Ew, 2c. (G) Beust,“

_ ¿(Gleichzeitig wies ih durch den Telegraphen die Königliche Ge [andi Gast zu Berlin an, die eben vernommene Depesche dem Mi- nister von Manteuffel vorzulegen, und der darauf eingegangene Bericht be- agt, daß dieselbe zur Beruhigung des preußischen Ministeriums gereicht

osfenbarer Befriedigung entgegengenommen worden sei

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und von ihm mit A E A Mie Mobilisirung der preußischen Armee abwarien E) De e Q aa ung sicherzustellen und namentli ein Kleinod zu retten, auf desscn Erhaltung viel ankommt, unscre Armee, das darf wohl nich! beziveifelt werden, Es haben glücklicherweise die Berathun- gen im preußishen Ministertum einen Ausgang genommen, welcher für den Augenblick sehr befriedigend sein muß, wenn es auch smerzlich ist, daß dieser Zeitpunkt von einem sehr erschütternden Ereignisse begleitet ube von dem Dahinscheiden eines Mannes, welcher vor zwei Jahren schon ein- mal berufen war, die Anarchie im leßten entscheidenden Augenblicke zu be- lämpfen, der auch diesmal wieder in der leßten Entscheidungsstunde noch zur rechten Zeit gekommen zu sein schien, und der seine Hingebung an die Sache der Ordnung und des Friedens mit seinem Tode besiegeli hat,“ L „Die neuesten, auch gegen uns erfolgten Kundgebungen des preußischen Ministeriums berehtigten allerdings zur Hoffnung, daß Preußen den einer großen Regierung würdigen Entschluß gefaßt habe, den bis jeßt befolgten Weg, bei dessen längerer Verfolgung es viele Opfer kosten kann, aber]weder für Preußen noch für Deutschland Heil zu erwarten is , aufzugeben, Je rascher und unumwundener dieser Eutschluß ausgeführt wird, desto weniger wird von einer Gefährdung der Ehre des Staats die Rede sein könnén, von welchem wir aufrichtig wünschen müssen, daß er die, eine lange Reihe von Jahren hindurch in enger Verbrüderung mit Oesterreih in Deutsch- land eingenommene hervorragende Stellung zum Heile Deutschlands nicht

selbs folge, daß die diesseitige Regierung sich der Vollziehung der Bundes- beshlüsse niht entziehen, soudern denselben Folge leisten werde, Die hierauf

1849

„Die Beispiele der: größten Staaten: lehren uns, daß wohl: das Sy-

stem eines: Staates' wechseln kann, ohne daß der Staat: darum an seiner Machtstellung oder seinem Ansehn etwas verliert, Wir dürfen daher fer- ner nicht besorgen, daß Befürchtitngen wegen angeblicher Ehreukränkung die preußischen Staatsmänner abhalten werden, denjenigen Weg zu“ gehen den dic Verhältnisse mit Bestimmtheit vorzeichnen,“ s

: „Wir vertrquen den Absichten des dermaligen preußischen Ministeriums; alleín bei dem dermaligen Stande der Dinge wird nicht verkannt werden fónnen, daß die Thatsachen noch sehr verwickelt liegen, daß deren that- sächlihe Entwickelung hoffentlich nicht wird auf sich warten lassen, aber daß wir diese Entwickelung erwarten müssen.“ i /

„Für die preußische Staats-Regierung is gegenwärtig ein für sie sehr an- nehmbarer Weg in Bezug auf eine Verständigung über tie künftigen Grund- züge der deutschen Verfassung dargeboten, und diesen Weg zu betreten ist sie geneigt, Die zu Frankfurt vertretenen Regierungen, Oesterreich an der Spitze welches mit Kraft und Ernst seinem hohen Berufe zu genügen weiß, werden dabei einer möglichst baldigen Verständigung, so wie einer zeitgemäßen Umge- staltung der Bundesverfassung, ihre Kräfte ungetheilt widmen. Allein sie werden daran festhalten, daß bis dahin die auf Recht und Vertrag be- ruhcnde Bundesverfassung aufreht erhalten und nichts dagegen uuternom- men werde, Nicht deshalb sheuen wir uns, die Bundesversammlung zu verlassen, weil wir die Majorität der uuionsfreundlichen Regierungen sürh- ten, sondern weil wir die Bundesversammlung zur Zeit als das recht- mäßige Organ des Bundes erkennen und weil wir die Konsequenz , daß im Falle einer Nichtverständigung die Mitglieder des deutshen Bundes sich in einem lockeren völkerrechtlihen Verbande befinden sollen, der ihnen er- laubt, sich in Spezialbünduisse zu trennen, weil wir, sage ih, diese Konse- quenz nimmermehr im Nechte zugeben können, wenn wir sie au für den M E als eine, hoffentlich vorübergehende Thatsache lebhaft zu bcklga- gen haben,

„Die Staats-Regierung macht sich dice Hoffnung, daß nach dieser Dar- stellung der Verhältnisse die hohe Kammer von der Nothwendigkeit des ge- thanen Schrittes sih überzeugt halten und der Staats-Regierung das Ver- trauen s{chenken werde, daß sie von jeder Leidenschaftlichkeit befreit und von jeder Uebereilung fern, die für des Landes Wohl unabweislichen Maßre- geln ergreifen werde, da wo die Nothwendigkeit sie gebieterisch erheischt,“

Württemberg. Stuttgart, 9, Nov. Merk. enthält folgende Ansprache des Königs an das Volk: ; „Württemberger! Durch die außerordentliche höchst bedenkliche Lage Deutschlands zu militairischen Rüstungen genöthigt, welche [ohl zum Schuve des eigenen Landes, als zur Erfüllung der Pflichten gegen den deutschen Bund unabweislich geworden sind, waren Wir in der Lage, bet det Landesversammlung das Ansinnen stellen zu lassen, zu Anschaffung des unumgänglihen Bedarfs an Pferden für Artillerie und Guhrwesen die Summe von 300,000 F[. zu bewilligen. Die Landesversammlung hat aber hierbei ein Ver halten gezeigt, welches Uns unmöglich machte, mit derselben weiter verhandeln zu lassen. Sie hat beschlossen, niht nur die ange=

Der Schw äb,

lehnen, jondern auch gegen jeden Aufwand zu protestiren, welcher sich durch die fraglichen Kriegsrüstungen ergeben sollte, indem sie nur zu den Kosten einer in den Augen jedes ÜUnbefaugenen vollkom- men unausführbaren bewaffneten Neutralität ihre Erwägung in Aussicht stellte. Dieses Verfahren i} nicht nur im direktesten Widerspruch mit Unseren Rechten und Pflichten als Mitglied des deutschen Bundes, sondern bedroht auch so offenbar die Înteressen Unseres Landes, daß es êéiner näheren Beleuchtung in der That niht bedarf. Nur völlige Unkenntniß der Verhältnisse oder übler Wille können si verbergen, daß der Uns angeson= nene Schritt eine feindliche Beseßung des Landes mit allen sie begleitenden Uebeln in unmittelbare Aussicht gestellt hätte. Dazu kam, dvaß nach den bereits vorliegenden Berichten der Verfassungs = Kommission über sehr wichtige Abschnitte der Verfassung solch unversöhnliche Gegensäße mit Unse rem Verfassungs - Entwurf si Herausstellteu, daß an eine Verein- | barung mit dieser Versammlung nimmermehr zu denken war, Wir mußten daher abermals zur Auflösung schreiten, und da das Ges vom 1. Juli v. J., welches überhaupt nur einen ransito- angewendet

rishen Charakter haben konnte, offenbar niht mchr werden kann, nachdem die Theilnahmlosigkeit an den na diesem Geseß vorzunehmenden Wahlen in einem steigenden Maße si{ch her- ausgestellt hatte, so bleibt nach Erwägung aller thatsählichen und rehtlihen Beziehungen kein anderer Weg übrig, als das Werk der Verfassungs = Revislon in denjenigen Stand zurück zu verseßen, in welhem es sich vor Erlassung des Geseßes vom 1. Juli vorigen | Jahres befand. Schon hieraus folgt, und Wir ertheilen Eu |

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4 es gebieterisch erheischt, Württemberger! vertraut Eurem Könige, der seit vierunddreißig Jahren die Förderung Eures Wohls zum Gegenstande seiner w \ nie aufhören wird, diesem Ziele seine Kraft, sein Leben zu weihen,

aufgebe,“

hierüber die bestimmte Zusage, daß keinesweges von einer definiti ven Rückkehr zn dem früher Bestandenen die Rede ist, sondern daß nur die Verfassungs - Revision auf einem Wege vereinbart werden joll, welher ursprünglich als der nächste sich darbot und besser nie= mals verlassen worden wäre, Hierzu werden Wir auch die Ein- leitung treffen, sobald nur immer die Umstände es erlauben. Eine nothwendige Felge von - dem Verlassen des Geseßes vom 1. Juli v. J. war, daß auch kein Ausschuß aus dieser Versammlung , “für dessen Wahl ohnehin in gedachtem Geseg lediglich keine Fürsorge getrossen ist, zurückbleiben durfte, da sonst zwischen dem Aus- \{huß und der künftig zu wählenden Versammlung zum voraus ein unlösbarer Widerspruch begründet worden wäre, wel= her nothwendig zu den bedenklichsten Konflikten hätte führen müssen, und welchem Wir ebendeshalb kraft §. 89 der Verfassungs- Urkunde vorzubeugen Uns verpflichtet sahen. Damit aber die ver

| | | | / | fassungsmäßige Kontrolle Unserer Regierung keinen Augenblick fehle, | 1 | | | | / |

so beriefen Wir den leßtbestandenen nach dev Verfassung vom Jahr 1819 gewählten Ausschuß wieder in Thätigkeit, und wie Wir hierin das zur Zeit allein berechtigte Organ der Landes =- Vertre- tung zu erblicken vermögen, sv werden Wir

tung i ) {ver gegen die etwaige Kon- stituirung cines anderen Ausschusses

mit allen geseßzlihen Mitteln

energisch einzuschreiten nicht verfehlen. Indem Wir -auch im Uebrigen einstweilen das, was dur des Landes Wohl

geboten ist, nach §. 89 der Verfassungs - Urkunde ver- fugen werden, leben Wir der Ueberzeugung, daß Wir hierin nur dem Gebote einer unabweisbaren Nothwendigkeit folgen, und ver- trauen zu Unserem getreuen Volke, vertraueu zu allen Unseren Be- hörden und Obrigkeiten des Landes, daß sie die Gründe dieses Un= seres Verfahrens erkennen und si mit Uns vereinigen werden, um jedem etwa von Uebelwollenden zu befürhtenden Versuche der Sts rung der öffentlihen Ordnung rasch und kräftig zu begegnen.

Hierbei bedarf es der Versicherung nit, daß, indem Wir von | den Uns durch _den §. 89 der Verfassung ertheilten Be- | fugnissen Gebrauch machen, Wir auch hierbei stets in

ser Verfassung die Richtschnur erkennen und nur

in so weit zu den dur dieselbe zugelassenen außerordentlichen | 18 St

Maßnahmen schreiten das Staats-

für Unsere Regierungs-Handlungen werden, als |

rmsten Fürsorge gemacht hat, und der Stuttgart, den 7. November 1850. Wi l. 9% lin,

Wächter - Spittler. Plessen,“

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Miller. Linden. Knapp.

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jonnene Bewilligung als formell und materiell unbegründet abzu- | j

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Grid T Geier De? 5, Nov. (Karlsr, Ztg.) Nach Stprtetiteta êu igen Dibung der ersten Kammer hielt der Divi p folgende Anrede an die Kammer:

di AN R ‘gsier fer gräsident, hohgechrteste Herren! Dur des Großherzogs berufen, habe ih heute zum erg en Hoheit an dieser Stelle in dem Saale zu ersche D E Ln Jahren son, aus Ihrer Mitte». gemein, erthem ih vor demselben Ziele gestrebt, welches die Regierung des Sroßihe o ; auch jeßt mit öestigkeit verfolgen wird: das Heil unseres Fürth, unseres Landes, Sie werden, Dur(hlauthtigste, hochgeechrteste Her- ren, niht erwarten, daß ich im gegenwärtigen Augenblicke irgend eine speziclle Frage der Politik au nur entferut berühre. Nur das Eine lassen Sie mich hervorheben, daß unser Volk, ein inte= grirender Theil eines großen Gaüzen, durch die mannigfaltigsten sestbegründet: n Interessen, dur tiefwurzelnde Sympathieen verschie- dener Art, in unserem Gesammtvaterlande nach den verschiedensten Seiten hin eng verknüpft istz auch darum fordert das wohlver-

standene Interesse Badens zunächst eine Einigung aller deutschen Staaten, Jn einer ernsten, bedeutungsvollen Zeit, wie die gegen=

wärtige, ist mehr als je ein offenes, vertrauensvolles Zusammen= wirken derer nöthig, die berufen sind, odurch Rath oder That die wahnen „nteressen des Landes zu fördern. Auf Jhre Unterstüßung, Durchlauchtigste, hocchgeehrteste Herren, dürfen wir zählen ; Sie ha- ben sie, selbst mit ckPsern, nie versagt, wo es sich um das Wohl des Landes handelte““. j | Das hohe Präsidium „macht hierauf eine Mittheilung der zwei- len Kammer bekannt hinsichtlih des Budgets des Finanzministe- riums sur 1500 und 1851, die Kameraldomainen, Forstdomainen, Derg- und Hüttenverwaltung betreffend.

i 1e Tagesordnung führt zur Ausführung der Interpellation des Geh. Raths von Hirscher in Betreff Des gegenwärtigen Stan=

des der Kirchenfragen. Die Kammer beschließt auf den Antrag des Gabrifinhabers Lauer den ausführbaren Dru der Interpellation |0 wie der darauf erfolgten Erwiederung von Seiten des Prásiden- ten des Ministeriums des Innern, Staatsraths von Marschall. Vie hierauf zu erstattenden Berichte i l) des Oberforstmeisters von Kettner über das provisorische Ge jeß, die Festseßung der Zuckerzólle und Rübenzuckersteuer für 185590—53 betr. ; i des Hofgerichts - Präsidenten Olkircher über würse, die Anwendung des Standrechts zustand betr, ; und 3) des Frhrn. Karl v. Rüdt über den Geseßentwurf, die Ab- : änderung der bürgerlichen Prozeßordnung betr., werden mit Umgehung der Verlesung dem Drucfe übergeben. Somit wird die Sißung ges{lo}en. :

die Gesetent- und den Kriegs-

__ Karlsruhe, 7. Nov. Nachdem bereits am 4ten d. M. ein Bataillon des Königl, preußischen 20sten Infanterie-Regiments hier einmarschirt war, is gestern Abend ein anderes Bataillon vom Königl. preußischen 26ften JInfanterie - Regiment hier eingetrof= fen. Die genannten Truppentheile bleiben vorerst in hiesiger Garnison. ;

Wee. U T No (D, Z. ie gegenseitige Stellung der preußischen und der Bundestruppen in unserer Ge gend ift heute folgende: Erstere hatten das Fuldathal bis auf eine Biertelmeile udlih von der Stadt Fulda, nämlich bis zur Fulda= brücke bei dem Dorfe Kohlhaus, die Stadt Julda, die gegen das Rhöngebirge ansteigenden Höhen bis Florenzberg und Melters, fer ner Bronzell, Langenbiber, Bibrastein, Niederbiber, Wittges und Langenberg einerseits, wie die gegen Vogelsberg sich erhebenden OuUgel andererseits, mit den Dörfern Ober=- und Niedergiesel, Klein: heiligkreuz, Hainzell, Kleinlüder, Malges, Maberzell 2c., fodann den Peters - und Frauenberg, die Dörfer Horas, Kämerzell, Niefig 2c

Die Bundestruppen sind zum Theil in der Hauptrihtung von Neuhof bis zur Fulda tonzentrirt, zum Theil hoben sie die

besetzt.

9 G4 » Bos Mh hir go S E f y : f

Ubhänge des Nhöngebirges und die O rt|chaften Bilgerzell, Ober= r BieDdershausen und Eichenzell

Dirlos, Dippertshausen, mehrere Dörfer auf der West-

y C E A3) T t i

und Unter = Di auf der Ostseite des Thales, wie auch seite desselben inne. L: Ha nau, 1 (Frankf. I) Heute nab der Mittags= stunde rüdten in unsere Nähe folgende weitere bagerisce Truppen von Aschaffenbur( fommend ins Kurfürstenthum ein: „Drei Ba= taillone Znfanterie vom ten, bten und 9ten Regiment, die ganze bte Sechspsünder-Batterie Dill und 4 Schwadronen Chevauxlegers vom 1sten Regiment. Von leßteren kam eine Escadron zum Er=

Nov.

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saße der vorgestern abgegangenen in hiesige Stadt und wurde bei den Bürgern einquartiert, die übrigen Truppentheile zogen auf der Straße nah Gelnhausen weiter. Sämmtliche Truppen betrugen

3900 Mann.“

Schleswig-FSolftein. Altona Merk. enthält folgende Erklärung des Grafe

„În einer am 24sten M. abgehaltenen Versammlung von Prálaten und Gutsbesiuern der Herzogthumer S vig Und Hol- stein ist die Veröffentlichung der nachstebenden Erklärung velblofe!

ivorden: Prälaten und Gutsbesißer der Herzogthümer Schleswig

und Holstein erklären, daß es fie tief bekümmert, noch immer fein

Zeichen der Beendigung des blutigen Krieges zu sehen, der zwischen , y ß c G KZZ 1+ CahkrfarnSorton ® Y

zwei NBölfkern gefuhrf wird, die seit T5ahrhunderten denselben Derr

\cher hatten und durch so ma teressen eng an etnander geknüpft waren. Die einzigen R dieser traurige Krieg gehabt hat, und bei der Lage der 6 hältnisse aller Wahrscheinlichkeit nach haben kann, sind

Streit zwischen Dänemark und den Herzogthümern Schwert entschieden wird, "daß mithin ein ferneres Blutvergt eben so grausam, wie nußlos ift, ] und döffentlih ihr Verlaugen nach Frieden auszusprechen. Sie wez den sich an das Herz des Landesherrn, an das Mitgefühl und die Gerechtigkeit der » ; e- | Großmächte, um als ersten Schritt zum wirklichen Frieden die Ein die- | stellung der Feindseligkeiten

besißer terbandlungen, die treffend, Wunsch ausdrücken , nen in diese früher jo glücklichen Länder von neuem zurückführen Die Veröffentlichung der blieben, weil das Corps abgehaltenen Versammlung N anen „beitreten zu wollen bes{loß, nach welcen der spezielle Antrag aufs asffenstillstand wegfallen y © z Bereinbarung näher dahin präzisirt werden sollte, daß dieselbe auf dem Wege billiger und

fti F, 41114 L 4 A

ne N Bc S aontotn (e ne Vande und gemetn?}ch( equitate, weiche B Cf M

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losen Erschöpfung der Kräfte beider Länder eine steigende Erl rung der Gemüther, welche die Versöhnung von Tage zu Tage mehr erschwert,. Prälaten und Gutsbesißer, überzeugt daß

Det nicht durch das T ießen yalten es fur ihre Pflicht, laut 1 6 deutschen Regierungen und an dic Weisheit der zu erlangen. Prälaten und Guts glauben sich hier jeder Aeußerung über die Basis der Un- tünftige Stellung ï enthalten zu mussen und daß die zerstören

éönnen nur den \chnlicen endliche Vereinbarung jeden Saa

und den Segen des Friedens ( moge!

vorstehenden Erklärung ist bisber unter- der Ritterschaft in einer an demselben Tage diejer Erklärung nur mit einigen Mo

der Zwietracht

Und der Wunsch baldiger

gere@hter Feststellung der gegenseitigen Rechts-

der Herzogthümer be= 4