mung (conivenza) und durch Konzessionen jene Dinge gut hießen, vott denen es Uns so sehr s{merzt, daß fie dort im Widerspruch mit den heil. kanonishen Geseßen und solennen Conventionen zum Schaden der Kirche be- rathen, defkretirt und geschehen sind, um das Recht jeglicher Uebereinkunst mit FU- ßen zu treten und endlich gegen die Priester und selbst gegen jene Bischöfe zu han- deln, die ihr Amt in Beziehung auf die Leitung der Gewissen und die Verleihung der Sakramente übten.“ ; „Verhüte es Gott, ehrwürdige Brüder, daß Wir je Unsere Autorität zum Schaden der Kirche uud des katholischen Glaubens mißbrauchen soll- tenz im Gegentheile werden Wir, unierstügt von göttlicher Hülfe, stets ai- len Eifer und alle Mühe darauf verwenden, um zu Nuß und Frommen der Religion zu wirken, und die heiligen Rechte der Kirche unverlcßt zu rhalten. Jndem Wir in solcher Absicht Unsere apostolische Stimme in diesem Kollegium erheben , protestiren Wir feierlich gegen alle bereits er- wähnten und sonstigen Vorgänge, die sowohl auf dem sardinischen Felilande, als auf den zu diesem Staate gehörigen Inseln gegen das VLETYE DET Kirche und zum Schaden der Religion stattgefunden haben oder versucht worden sind: Wir binden es allen jenen, die es angeht, im ernsteslen Sinne (gravissimamente) aufs Gewissen, daß sie aufhören, e MLEE are Kirche und die heiligen Priester zu quälen, und nicht N APSER Die Den eilten Dingen. z109efitaten Unbilden wieder gut zu machen. Heiligen Age O einstweilen nit, ehrwürdige Brüder, zu Gott,
„Unterlassen ei c dem Vater (M Gebete zu schicken, und auch die ck 7 ch4 b ck F
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nherzigteit,
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I S, r Mutter Gottes U E : Mitwirkung der unbesleckten „J Zu Fr MEMIET LOUES UTA T A sten Apostel Petrus Paul urufen, daß er jenen geltebten Theil
seiner Rechten bedecke und mit
des dem Herrn gehörigen feinem heiligen Arm beschüße.
Súd-Amerika. Montevideo, 13. pt. (Börs. H.)
Ein hiesiges Blatt giebt folgende Auskunft über die Modificationen,
uf [ranzösishen Regierung mit dem im
ind Rosas abgeschlossenen Ver=
ck= o Ci
Í M ay t 4 So welhe auf Verlangen Det
1849 zn
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trage vorgenommen werden qolten
„Was den Eingang des Vertrages betrifst, welcher der verschiedenen, die Anerkennung der Banda Oriental betreffenden Traktate erwähnt, so verlangt die französische Regierung, daß ausdrüdlich auch des im Jahre 1840 von dem Admiral Mackau abgeschlossenen Ver=-
trages Erwähnung g
1a A iAËs * uUnabDangiatcii DeI
Urt, 4, den 2a ind betreffend z bleibt unverändert, Art. 2, betreffend die itwasfsnung der Fremden nah vorgängiger Vereinbarung mit dem General Oribe. Der Artikel soll dahin modifi-
zirt werden, daß sofort nah dem Beginne der Entwaffnung in Montevideo, alle argentinischen Truppen sich bis an das linke Ufer des Rio Negro zu- rücziehen, Sobald die Entwaffnung vollendet is, soll der unterhandelnde Gesandte dem General Oribe davon Nachricht geben und derselbe alsdann die argentinischen Truppen auf das argentinische Gebiet übertreten lassen.
Art. 3, betreffend die zu erlangende Zustimmung des General Oribe zu der Räumung des Landes von Seiten der argentinischen Truppen. Die französische Regierung hat nichts dawider, daß sich die argentinische Regierung diese Zustimmung verschaffe.
Ar t. 4, betreffend die Aufhebung der Blokade, Naumung von Martin Garcia, Rüdgabe der Kriegs\chisse und Begrüßung der argentinischen Flagge, — Die von der französishen Regierung verlangte Modification betrifst nux den einen Punkt, daß die Begrüßung der argentinischen Flagge mit 21 d Begrüßung der französischen
l
Kanonenschüssen durch eine Flagge erwiedert. werden solle.
Art, 5, betressend die Rückgabe der weggenommenen Handelsschiffe und ihrer Ladungen. Die franzesische Regierung verlangt, daß die Rücf- gabe dieser Schisse und ihrer Ladungen in dem Zustande geschehe, in wel- chem sie sich befinden, und daß, insoweit dieselben verkauft sind, nur der Erlös erstatiet werde.
Art. 6, beiressend die Erklärung, daß die Fahrt auf dem Parana als Fahrt auf einem Binnengewässer zu betrachten sei; bleibt unverändert,
Art, 7, betreffend das Recht der argentinishen Confederation, über Krieg und {Frieden und den Vorbehalt über die Anwendung dieses Rechtes mit der französischen Regierung in Unterhandlung zu treten, Die fran- zösishe Regierung weigert die weiteren Verhandlungen und erklärt, daß sie feinerlei Reclamationen über vergangene Dinge zugeben werde.
Art. 8, betreffend den Fall, daß die Negierung von Montevideo die Auflösung der Fremden-Legion vertveigertz; bleibt unverändert.
Art, 9, betreffend die von der argentinishen Regierung als sine qua non jedes Abschlusses vorbehaltene vorgängige Zustimmung ihrer Verbün deten zum Abschlusse dieser Convention. Die französische Regierung hat nichts dagegen einzuwenden, daß die Zustimmung des Generals Oribe ein- geholt werde, will die Sache aber nicht von der Hoffnung auf diese Zustim- mung abhängig gemacht wissen. : — :
Art. 10, betreffend den Abschluß einer besonderen Convention mit
dem General Oribe zur Regulirung alles dessen, was die inneren Augele- genheiten der Banda Oriental betrifftz bleibt unverändert, L Art. 11, betreffend die Bestimmung, daß Oribe im französischen Text der Titel Brigadier, im spanischen der Titel Präsident gegeben und die Re gierung von Monicvideo îm französischen Text als die Regierung von Montevideo, im spanischen als die Regierung de sacto bezeichnet werde, Die französische Regierung verlangt dagegen, daß sowohl im französischen als im spanischen Texte der General Oribe als General und die Regie rung von Montevideo als Regierung von Montevideo bezeichnet werde.
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1874
Art, 12 und 13, die Formalien der Ratifications-Auswechselung u, st, tw. betreffend, bleiben unverändert.“
Nach Angabe des vorerwähnten Blattes scheint von diesen Modifica- tionen wenig in den neuen Vertrags-Entwurf aufgenommen worden zu sein, der leßtere vielmehr in der Hauptsache dem Vertrage von 1849 ganz zu entsprechen. Jusbesondere hebt jenes Blatt hervor, daß dem neuen Ver- trags-Entwurfe zufolge der Abzug der argentinischen Truppen zwar gleich- zeitig mit der Entwaffnung der Fremden-Legionen in Montevideo eintreten, ein Theil der argentinischen Truppen aber in der Banda Oriental so lange bleiben soll, bis die französishen Truppen und Schiffe abziehen, was erst 2 Monate nah der erfolgten Auswechselung der Ratificationen geschehen ird; auch ziehen die Argentiner erst dann ab, nachdem der Abzug der Franzosen schon erfolgt is, Außerdem soll noch ín einer Separatnote ex- flärt werden, daß die Begrüßung der französishen Flagge nur als cine Veserenz, nicht als Verpflichtung betrachtet werde.
Was den im Jahre 1849 abgeschlossenen Vertrag betrifft, durch wel- chen Oribe den von Rosas in Betreff der Angelegenheiten der Banda Oriental gemachten Stipulationen abhärirte, so soll derselbe im Wesent- lichen ebenfalls unverändert geblieben sein.
Deutsche Auswanderung und Colonisation.
__ Die Völker germanishen Stammes haben, seit sie in der Ge- \hihte auftreten, einen eigenthümlichen Trieb zum Wandern ge- zeigt. Zum Theil beruht hierauf die kulturgeschichtliche Bedeutung des deutschen Volkes, und es erklärt sih daraus mit die Thatsache, daß Uberall, wo die christliche Civilisation Wurzel gefaßt hat, die Deutschen mittelbar oder unmittelbar die Träger und Verbreiter dicser Kultur gewesen sind. Bei den Engländern, Holländern und anderen Völkern germanis{er Herkunft ist diefer Auswanderungs trieb seit Jahrhunderten ununterbrochen thätig gewesen, während im deutschen Reiche die Folgen des dreißigjährigen Krieges ihm in den entvölferten, der Einwanderung bedürftigen Landstrichen ein näher liegendes Ziel gesteckt hatten. Dies Bedürfniß fand auch in der Geseßgebung der deutschen Territorialstaaten mannigfache Berücksichtigung, indem überall und auch in unserem preußischen Vaterlande die Auswanderung, wo nicht verboten, so doch sehr ershwert wurde. Dieser vorbeugenden Maßregeln ungeachtet, hat sich aber in den leßten Jahrzehnten auch in den deutshen Staaten der Auswanderungstrieb in unaufhaltsamer Weise kundgegeben und macht sih jeßt in einem täglich wachsenden Umfange geltend, der die deutsche Auswanderung zu einer modernen VBölkerwanderung erhebt.
Achtzigtausend Deutsche verlassen jeßt jährlich mit einem Ber mögen von 15 bis 20 Mill. Rthlr. ihr Vaterland, und auf amt- lichem Wege ist es festgestellt, daß in den Jahren 1847 — 49 über 83,000 Preußen ausgewandert, so wie daß in unserem engeren Vaterlande jeßt die Zahl der Ausgewanderten die der Einwanderer beträchtlih übersteigt.
Nachdem nun seit dem Jahre 1848 fast in allen deutshen Staaten die Freiheit der Auswanderung verfassungsmäßig gewährleistet worden ist, wird voraussihtlich dies Mißverhältniß noch zunehmen, und mannigfache Gründe sprechen dafür, daß insbesondere die überseeische Auswanderung in einer fortwährenden Steigerung begriffen ist. Alle diese Auswanderer sind bisher in der Uebermacht fremder Na- tionen aufgegangen und haben deren Arbeits- und Kapitalkraft in der Konkurrenz mit Deutschland verstärkt. Die folgenreiche Be- deutung dieser Thatsache wird nirgends mehr verkannt. Seit Jah ren beschä}tigt sih die Presse damit, um diese Bedeutung zum Be wußtsein des deutschen Volkes zu bringen, und es ist besonders die üble Lage, in welche die Auswanderung der Cigennuß von Land- spekulanten , Agenten und Rhedern und ihre Unbekanntschaft mit den Verhältnissen der Länder, die sie zum Ziele threr Reise wählen, verseßt, was eine große Anzahl von Auswande rers - Gesellschaften geschaffen hat, die sich den Schuß und die Fürsorge der Auswanderer zur menschenfreundlihen Aufgabe gestellt haben. Auch die Geseßgebung verschiedener deutscher Staa- ten hat sich helfend und fürsorgend mit dem Gegenstande beschäf- tigt, Jn unseren Seestädten, namentlich in Hamburg und Bre men, ist eine obrigkeitliche Beaufsichtigung der Auswanderungs Agenten und Auswanderungsschiffe angeordnet. Jn einigen süd- und mitteldeutschen Staaten sind namhafte Summen bewilligt zur Unterstußung bedürftiger Emigranten, und Versuche gemacht, die Auswanderung nach einem umfassenderen Plane zu organisiren. So lange diese Versuche von der Gesetzgebung eines einzelnen Staa tes ausgehen, können sie nur sehr vereinzelte Resultate herbeifüh ren. Die National-Versammlung zu Frankfurt hatte deshalb in
r Sißung vom 16. März 1849 ein allgemeines Reichsgeseß zum chuße deuts{er Auswanderung diskutirt und angenommen. De1 schroffen Parteistellung in der Versammlung ungeachtet, wurde das unabweishare Bedürfniß allgemeiner Bestimmungen über diesen Ge
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genstand allseitig anerkannt und der von dem sachkundigen Abgeord =- neten einer deutschen Seestadt bearbeitete Geseßentwurf mit großer Stimmenmehrheit gutgeheißen. Leider is dies Geseß nicht zur Aus- führung gekommen; aber die einsihtsvollsten Stimmführer der öffent= lichen Meinung haben sich seit jener Zeit nur noch mehr darüber vereinigt, daß allgemeine Maßregeln ergriffen werden müs= sen, welche, ohne die Auswanderung zu ermuntern, die GSortziehenden gegen eigennüßzige Täushungen durch Agenten und Spekulanten vorsorglich \{chübßen, so wie, daß es als ein gro ßer nationaler Gewinn anzusehen sei, wenn die bisherige ungere- gelte und wilde Auswanderung in das Bett einer geordneten deut hen Colonisation übergeleitet wird. Die Möglichkeit einer solchen Ueberleitung wird fast allseitig anerkannt, und hieraus er flärt sih die Vermehrung der Colonisations - Gesellschaften, welche sich aus der Zahl der großen und kleinen Auswanderungs-Vereine, die über Deutschland netartig sih verbreiten, herausgebildet haben. In diesem Sinne is auf Befehl Sr. Majestät des Königs dem provisorischen Fürsten - Kollegium der Entwurf eines Gesetzes der deutschen Unionsgewalt zum Schuße und zur Fürsorge für deutsche Auswanderer zur Verathung und Beschlußnahme vorgelegt worden welchen der Staats=Anzeiger Lom 3. August d. J. veröffent- licht hat. Die Ungunst der politischen Verhältnisse hat diesem Ent- wurf, - dessen Inhalt von der gesammten Presse Deutschlands fast mit Einstimmigkeit gutgeheißen wird, die Geseßes-Krafst bisher vor enthalten, und es bleibt mithin, bis der wesentliche Inhalt dieses Entwurfs in den einzelnen deutschen Staaten zum Geseße erhoben cin wird die lohnende Aufgabe der deutschen Auswandverungs- Vereine, die nationalen und humanen Zwedcke zur annähernden Er= füllung zu bringen, welche jener GVejeb Entwurf dem Deutschen Ausgwanderungs- und Colonisations-Amte künstig zuweisen will.
Jn dieser Hinsicht scheint der „Berliner Verein zur Cen- tralisation deutscher Auswanderung und Colonisation“
seinen Beruf am besten verstanden zu haben. Aus dem ersten Nechenschafts - Berichte desselben, erstattet im Januar d. J., erhellt,
wie dieser Verein die Auswanderungs-Frage auffaßt. Er will den Einzelnen abrathen vor übereilter Auswani erung, die verdienstlosen Arbeitskräfte in s{wächer bevölkerte Gegenden des Vaterlandes durch Colonisation im Inlande úüberleiten und die zum Auswan=- dern einmal Entschlossenen zur ausländischen Colonisation im poli tischen und nationalwirthschaftlichen Junteresse des Vaterlandes an leiten, so wie die Fortziehenden mit Rath und That unterstüßen. Diese Grundsäße, denen der Verein in seinem bisherigen Wir ken mit Eifer und Entschiedenheit gefolgt ist, haben allgemeine An- erkennung gefunden. Man darf die Hoffnung aussprechen, daß durch die wachsende Theilnahme der Verein zu einem Mittelpunkte für die Organisation deutscher Auswanderung und Ansiedelung werden wird. Seine Erfolge erweisen schon jeßt den Segen einer richtig geleiteten Privat - Association, wenn dieselbe cin wirklich ge meinnüßiges Ziel mit praktischen Mitteln und im Einklange mil den Regierungsorganen anstrebt. Der Verein wird geleitet durch einen Verwaltungsrath, der aus unterrichteten und wohldenkenden Mánnern besteht. Er hat sich, frei von allen eiaennüßigen Tendenzen die lebhafte Förderung der Regierung und die allgemeinste Achtung erworben, und dies hat seinen Gutachten und Urtheilen eine unge suchte Autorität verliehen. Allmonatlich giebt der Verwaltungsrath in einer dffentlichen Vereinssißzung Rechenschast von seiner Wirk= samkeit und verbindet damit aus dem reihen Material seiner Samm lungen lehrreiche Vorträge, die in der Regel durch den Druck ver- vielsältigt werden. Der Spezial - Direktor des Vereins, ein mit den überseeischen Verhältnissen genau bekannter Reisender und Schrift steller, hat die Aufgabe, in dem Vereins =- Büreau jedem Auswan derer Rath und Auskunft zu ertheilen über das Ziel seiner Reise und über die besten Mittel dazu. Der Verein hat in und außerhal Deutschlands, besonders aber in überseeishen Ländern, umfassend Verbindungen angeknüpft, durch welche er sich Aufklärung über di Verhältnisse der gesuchtesten Einwanderungs = Länder verschafft. Ez nimmt kritische Kenntniß von allen deutschen Ansiedelungsplänen, J
von den Auswanderungsvereinen, den Besörderungsmitteln und de! Ageniurwesen, und bei dem ihm, als einem freien Verein gewidm« ten Vertrauen, fließen ihm ungesucht reichere Quellen zur Orienti rung über diese Angelegenheit zu, als, bevor das Konsu latwesen reorganisirt sein wird, auf amtlichem Wege zu beschaffen sind
Z =Anzeigers erfüllt deshalb gern
Die Redaction des Staats i ), Indem sie demjelben zu regelmäßige! 1
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den Wunsch dieses Vereins, Mittheilungen über Auswanderung und Colonisation von heute ( Spalten öffnet, und so das reihe Material einen Gegenstand nuybar macht, der ein hohes eresse in sich \chließt.
g N T eé A l 01 L CCVEUS U0e1
vaterländisches In
Bekanntmachungen.
[546] Oeffentlihe Vorladung.
Auf die von dem Klempnergesellen Carl Arnim, frü- her zu Oppeln, in der Untersuhungssache wider ihn wegen leichter Körperbeshädigung eines Menschen und wegen Beschädigung fremden Eigenthums aus Muth- willen gegen die erste Entscheidung eingelegte Appella- tion steht zum mündlichen Verfahren und zur Entschei- dung der Sache ein Termin auf
ven 3, Januar: 41854, Bormittags:9 Uhr, in unserem Geschäftsgebäude hierselbst an, wozu der | Appellant 2c, Arnim, dessen gegenwärtiger Aufenthalts- ort unbekannt is, öffentlich unter der Verwarnung vor- | geladen wird, daß bei seinem Ausbleiben mit der Ver- handlung und Entscheidung der Sache in contumaciam 7 verfahren werden soll. |
Ratibor, den 10, September 1850. |
Königliches Appellationsgeriht. Kriminal-Senat,
Mikulowski.
| Berkehrs | Berlin, den 3 | D ! | f l J
e]
stücke beschlossen.
1) Banknoten im Umlauf. i 2) Guthaben von Justituten und Pri- vat-Personen mit Einschluß des Giro
Le E L
gez. Magnus. Paul Mendelssohn-Bartholdy
Freiwilliger Verkauf, | Der Sächsische Privat-Blaufarbenwerks-Verein hat zu- | folge eingetretener Geschäfts -Veränderungen den Ver- | kauf der ihm zugehörigen, in dem romantischen | penthal am Zschopauflusse unweit der Stadt Zschopau | im Königlich Sächsishen Erzgebirge gelegenen Grund-=
Es sollen daher nächstksmmenden vierten und nah Befinden fünften Dezember laufenden Jahres und zwar vom erstgedachten Tage Vormittags 9 Uhr an, 1) das sogenannte Hauptwerk, i | 2) die dabei befindlihe Mühl e, |
P a 81V a,
711,800 »
Oftober 1850. | von resp, 13 und 15 Ellen Länge und 8 und 92 Ellen | Tiefe, dem Beutelmühlen- und Escheipochhaus, 4 Ellen lang, 18 Ellen tief, dem neuen Fabrications-Gebäude, 13 Ellen lang, 25 Ellen tief, der Nadstube , lang, 5 Ellen tief, dem sogenannten alt n neuen Werke, 15 Ellen lang, 26 Ellen tief, mit Anschub, endlich dem Kegelschube, der Feuerleiter-Ueberdachung und einem zu Anlegung eines neuen Fabrications- Gebäudes bereits
eto N
G, Rieß.
Z\cho- / : j massiv aufgemauerten Grunde.
L O OGMI aus 19,099 /%
Thürmchen, Glocke und Thurmuhr mit Schelle, einem äUnbau an der Hinterfronte des Flügelgebäudes, 17 Elle: lang, 115 Ellen tief, dem Kobalt-Poch- und Röst-Hause, und 16 Ellen lang, 18 Ellen tief, dem Gistfange, 100 Ellen
lang, 4 Ellen tief, zwei Gift - Niederschlags -Häuschen |
Sämmtliche Gebäude des Hauptwerks sind im bau- lien Stande, zum Zweck der Versicherung zusammen Thaler gewürdert und mit 15,418; Tha- lern gegen Brandschaden assekurirt, und eignen sich ihrer räumlihen Ausdehnung halber zu jeder Fabrik-Aulage.
Die bei diesem Werke- vorhandene Wasserkraft, von welcher für den Fall einer Abtrennung der Mühle ein Drittheil zugetheilt werden soll, is vorzüglich, hat jegt | vom
M 7 P T A O S Sl R C O T7 Ar T E P Je E 2E Herrn Regierungs-Rath Dr. Dörrien in Leipzig auf dem Blaufarbenwerke zu Pfannenstiel
bei dem Unterzeichneten
eingeholt werden kann, wird nur hervorgehoben, daß de1 vorseiende Verkauf mit Vorbehalt der Auswahl unter den Lizitanten geschicht, daß die Verkäufer die auf den feilgebotenen Grundstücfen etwa vorhandenen Speise- lager dem Sächsischen Privat - Blaufarbenwerks - Verein zur Ausbeutung vorbehalten, daß die Mühle, für welche auf dea Fall eines Einzelnverkaufs bereits ein Käufer gefunden i, nur in Verbindung mit dem Hauptwerke nochmals zum Ausgebot kommt, daß bei einem Ein- zelnverkaufe des Hauptweikes und der Mühle das er- stere zu dem Aufwande für Unterhaltung der Wasser Anlagen zwei Drittheile, die leßtere aber ein Drittheil beizutragen hat, endlich, daß der zehnte Theil der stehungs8summe bei Abschluß des Kaufes zu erlegen, bis zur Berichtigung des Besitztitels die erste Hälfte zu ei füllen ist, wogegen die zweite Hälfte der Kaufsumme mii reservirter Hypothek und gegen Verzinsuug nach vie1 Hundert, auch halbjährige Aufkündigung stehe! bleiben kann.
Kauflustige werden zu diesen vortheilhaften Acquisitio- nen eingeladen, 1 Chemnig, den 12, November 1850 Adv, Eduard Müller
(T
12 Ellen
[639] Bofanuntmacm ug
[492] Nothwendiger Verkauf. 3) zwei Garten-Parzellen von bei 10 Fuß Gefälle eine brutto oder natürliche Kraft | £08 in der breiten Straße hierselbst gelegene, Vol. I. 135 Rathen und von 88 Pferdekräften und kann bei der Nähe der Was- No. 23. Fol. 95. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem 25 S ser-Anlagen ohne großen Kosten-Aufwand um nahe an Glasermeister Bach gehörige Haus nebs Zubehör, wel- 1) 5 Aer 85 [Ruthen Wiese mit das Doppelte gesteigert werden, i hes nach der nebst dem Hypothekenscheine in der Re- » 929 » Garten, Das beim Hauptwerke verbleibende Areal an Ge- gistratur einzusehenden Taxe auf 14,429 Thlr. 16 Sgr. | und bäude- und Hofraum mit Garten beträgt | 8 Pf. abgeschäßt worden, soll 5) zwei Wiesen-Parzellen von 2 Aer 282 (]INuthen. | am 12, Februar 1851, Vormittags 11 Uhr, 50 Ruthen und | Die ebenfalls dicht an dem Zschopauflusse gelegene |
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. 260 Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben des Particulier Benjamin Hartmann als Real - Gläubiger | werden hierzu öffentlich vorgeladen, /
Franffurt a, d, O., ven 25, Juli 41850, Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung. | LADNI Monats-VUeber\ii hi | er Bank des Berliner Kassen-Vereins,
1} Geprägtes G D: L. Wi
2) Kassen-Anweisungen, Darlehnsscheine 298,800 Thlr. Zgalan una Giro - Anweisungen vie Preußischen Haupt-Bank... U 3) LWecGitl-DeltgubE, mea N E » 4) Lonbard-Besiäude…........... SBL'éDA s
5) Verschiedene Forderungen und Activa 82/080 » | Röst-Hau
im Hauptgebäude des Blaufarbenwerks Zschopenthal unter für die Käufer annehmbaren Bedingungen, und zwar, was die Grundstücke sub 1, 3, 4 und 5 anlangt, je nah Befinden im Einzelnen oder im Ganzen an die e Meistbietenden versteigert werden, Das Haupttverk besteht aus dem Herrenhause, 42 Ellen lang, 25 Ellen tief, dem Glaspoch - Hause, 225 Ellen lang, 18 Ellen tief, dem zwischen dem letzteren und der Faktorei befindlichen Flügelgebäude, 49 Ellen lang, 102 Ellen tief, dem Faktorei-Gebäude, 183 Ellen lang, 18% Ellen tief, dem Schmelzhütten «Gebäude, 37 Ellen lang, 22 Ellen tief, zwei Wasserhäusern, der Farbemeister-Wohnung, 19 Ellen lang und 182 Ellen tief, dem F en leßterer und dem Kobalt - Poch- und e befindlichen Flügelgebäude mit aufgeseßtem
Mahlgänge und
»
einzutreten,
Nähere bei
/ Mühle if scit dem Jahre 1845 neu erbaut, mit der | Realberechtigung zum Weiß- und Schwarzbacken behaf- | tet, hat Fischerei - Gerehtsame und enthält 3 deutsche | 1 Schneidemühle, mit 4 |
| [JRuthen Areal an Gebäude- und Hofraum nebst Garten, | Die Parzellen sub 3, 4 und 5 liegen in der unmit- | telbaren Umgebung des Hauptwerkes und bieten dem Ersteher desselben die günstigste Füglichkeit, das zu et- wanigen Erweiterungen und Anlagen erforderliche Areal zu acquiriren, 0 wie demselben auch das Recht vorbe- halten is, in das an dem sogenannten Zeughause und dem Schulhause nebst Vorrathsschuppen von den jeßi- gen Erstehern erlangte Erstehungsreht ohne Neuerung
Von den Verkaufs - Bedingungen, über welche das
Durch das plöypliche Ableben der verwittweten Ma- dame Zembsch haben sich die entfernt wohnenden Erben derselben veranlaßt gesehen, mih zur schleunigen Versteigerung des zum Nachlasse gehörigen, in Ober Lößnig bei Dresden in reizendster Gegend gelegenen Weinbergs-Grundstückes zu beauftragen,
Kauflustige werden daher eingeladen, sich
den 23, November dieses Jahres
in dem Nachlaß -Grundstücke Nr. 36 in Ober-Lößniß, Vormittags 11 Uhr, einzufinden und sih des Zuschlags an den Meistbietenden unter den vortheilhaftesten Be- dingungen zu gewärtigen, Die nähere Beschreibung dieses aus drei Winzereien, einem ganz neuen herr- schaftlichen Gebäude, einem älteren dergleichen und einen höher gelegenen Schlößchen bestehenden Weinberg®s- Grundstücks ist bei mir in Dresden, Morißstraße Nr. 16, zu haben, Advokat Tischer, K. S, Notar,
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Das Abonnement beträgt
2 Rthlr. für % Jahr.
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in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Bei einzelnen Nummern wird
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dem Ministerial-Blatte für die gesammte innere Verwaltung. tenz auf dem neuen Landwehr-Kanale. -
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1,400 in Berlin 2mal bei 2
09,901. 09/716 und
( Bur( IN( ind 6mal bei Seeger, nach tmai ( chreiber Wera bei ( enth ln 3mal bei Reimbold, Danzia Y l 4
ODalle bet Lehmann, Kön
Fädel, Posen bei
ckcchweidnitz 2mal bei Scholz,
ei Wilsnach, Thorn bei Krupinsfki
0 Vewinne zu 200 Rthlr, auf Nr.
309, 7182 9012. 9/82, 109,419, 14:52 2,109, 24,837. 25,224, 25,526
N d O » ( 0 4 \ - 10,UUZ, 43,068, 43,344. 0,081,
} R c) ( Ey rar / _ 004. 90,079. 91,496. 51,610. 51/ 04 02,099. 03,053. 64,324 65. 68,002. 05,9271. 70,413, 70,71 » 99 7 À O ]2 T 44 4 ® é V 4 p Berlin, den 16. November 1850
Ministeriun! für Handel, Gewerbe und öffent ngel
Dem Kausmaun W. C. B
13, November 1850 ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Korkpsropfen-Schneidemaschine, so weit solche für neu und
eigenthümlich erkannt worden,
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auf seck,s Jahre, von jenem Tage an gerechnet, preußischen Staats ertheilt worden,
Abgereist:
Alle Poft-Anftalten {Uuslandes nehmen Beftelluna «c : - € 4 e für Berlin
des Jn- uud
Anzeigers ;
Iichtamtlicher Theil.
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Sigmaringen : | g ring Anwesenheit
Zschinsky um 10 Uhr nen Berathung des Ent=
r-Wochenbl|[ und Inspecteur äArtillerie-Prüfungs-Kommission und Artillerie-Premier-Lieutenants : 3sten Jnfanterie-Regiment, zu
4ruppenmarsche
Kammnmier-Ver
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1S-Kommission für
HDaupimann
die Verbind= s - Redactionen, edruckten Werke und Die Buchdrucker = je Bestimmung pe- genen desfallsigen det wenn dieser Regierung elck und Herr
1D) 0 G. Proclamation an die Agior un Truppenmärsche
rwarnung des laudständischen Aus sl
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aupimann a.
t beigelegt Orden. Vermischtes,
hluß des Königl fte zemeine Verfügung Verfahren in Disziplinar - Unterfuch1 Beamte betreffend . JI., betreffend de ¿e)dzuges in Ba
enthält den i Oftober und seßgebende Versammlung. Vice-Präside - Kredit für Wohlthätigkeits-An stalten und Alters 0 zeits
Handels vertraq miít : ei Zeitschr
| betreffenden Aufsichts -
abe an die Abonnenten statt- ßte Antrag wird
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Tagesordnung Die Allgemeine e der Protokolle der perma- Anzeige von der Beschlagnahme der en Versammlung.
VOruct und VBertheilunc
l en gestifteten Großhe Oen Plenarbeschluß des Königl, § ie Berücksichtigung de: der Appellations
Königl. Ober-Tribunals vom 12, | ob Entwendungen der iebstahl zu bestrafen
e) je. Daliung der Majoritäi der geseßgebend ari Vis ot _Q Po g n S
Polizei-Präfekten und des General Piat. #tonn
har der geseßgebenden Versamm- | pensation in
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bringt alsdann ein Am fShauptmann]schaften ein Poti T víchoinonho n Derselben erfscheinendet
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dienten Strafe durch Zreg SIeglerung
welche hieraus für den Zwecf der
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Königliche General - Lotterie- Direction Ziehung der
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ck Verhaftung solch ch vorgeschriebenen Bestimmunge der Kriminal f tamentlih in Rücksicht auf 6,
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N all (+y É 7 Nov OLUNTrTeCung Der
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Kanal ein- resp. ausgeladen, 478 (4/4 beladen, 209 leer).
am 24sten O tober Nachmittags 3 Uhr
Sigmaringen, der Frühe ist der R abmarschirt.
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27, Regimen Der Erb-Land=Mundschenk :
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geschlossen.“ „billig“ dur Herrn gegen durch Se. Königl nothwendig, nit praktis{ und nicht deutlic die Staats - Regierung sich gegen dense!
leer Zujaßantrag, zahlrei unterstütt,
Bayern. verhofpred ; verhosprediger Dr. Har
men nah sind sämmtlihe R lausig sistirt.
BVamberg, 13, Nov. ntl Ustungen und Märsche det ret Ertra -Bahnzüge, welche heute einen bedeuten iston des 4, Armee-Corps
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