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Bayern. aierun g ¿h u die Statuten sicherungs-Gesellschaft, fahren bei Streitigkette! Hnaden König von Aachener Mobiliar-F( Statuien auf Grund Des vom hoben und die Erlaubniß einer zweckmáß Bestimmungen nachgesucht wodurch Das ? feiten zwischen der Ges aft und Staatsangehörigen festgeseßt ist (§, 20 1en), so haben Wir Uns über die des) teren Anträge der genannten Gesellsha] des Handels und der öffentlichen Arbeiten beschließen, nach Vernehmung Unseres Staatsrath Bestimmungen Dex allerhöchsten Entichliezung 1834 8. 1 Ziff. 10 (Regierungsblatt vom Fahre ind aufgehoben. §. 2. Die Münwhener und Teuerversicherungs - Gesellschaft verpflichtet sich, ibrer nach §. 29 der Statuten der Direction zu bestimm all jemeinen Police-Bedingungen , welcher das Berfahren bei S tiakeiten betrifft, ohne Unsere Genehmigung nichtk abzuändern 3 Die ebenerwähnten Versicherungs- resp. Policebedingungen sollen in folgender Weise abgefaßt sein : Alle Streitigkeiten zwische! dem Versicherten und der Gesellschaft Uber die Vollziehung de1 lice resv. des Prolongationsscheines (auße: ( Fall eines gerichtlihen Verfahrens) werden nc m Jnhaít Urkunden von drei Schiedsrichtern { « Bieselbven Bewohner der Stadt sein, die der Siß der Regierung des Kreises is, in welhem. der Versicherte wohnt, für dic jedoch Bewohner der Stadt, worin sich das Bezirksgericht für diesen Kreis bestehenden Hauptagentur befindet. Die Par teien haben sich über die Wahl aller drei Schiedsrichter zu einigen; Wenn sie dies binnen Monatsfrist, nachdem der eine Theil den anderen-zur Wahl schriftlich aufgefordert hat, nicht thun, |o werden die Schiedsrichter von dem Kreis- und Stadtgericht resp. Bezirksgerichte der obigen Stadt, auf Antrag der einen und nach) Anhörung der anderen Partei ernannk. Die Entscheidung der Schiedsrichter erfolgt nach Stimmenmehrheit. Das NIrtheil muß \{ristlich ‘abgefaßt sein und die Anträge der Parteien, jo wie dle Entscheidungsgründe, enthalten. Die Berufung richtet sich in de Pfalz nach Art. 1023 des Civilprozeß-Geseßhuches, in den ubrigen Wellen geht sie an das Kreis= und Stadtgericht des Sißes des Schiedsgerichtes, Die Parteien verzichten auf weitere Berusung 1. guide Rettomittel, _§. 4, Diese Abänderungen sollen vom tungen verbletht ci iy Nras Feten. Bur Die [F PELEN dla tf {lossen sindz die Gesellschaft Dedingungen, unter „welchen sle „ger die Anwendung wh I L denn mit den Bersicherten über Staats - Ministex des E 1 edingungen „übereinfommen, Unjer - e C AITA fe Handels und der öffentlichen Arbeiten wird hiern ich das wei er Geeignete zu verfügen beauftragt, München, den 6. Dezember 1850. Max. von der Bkarvten )
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München, 11. Dez. (Nürnb. Korresp.) Heute Mittag wurde der Befehl im Kriegsministerium ausgefertigt, day der Gene ralstab des 2ten mobilen Armeecorps ungesäumt hier wieder einzu- rüdcken habe, Sämmtliche Rüstungen sind eingestellt, mit Ausnahme
der Anfertigung eines Vorrathes von Ausrüstungsgegenständen sür
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die Wahrnehmungen
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1000 Mann pro Regiment. Auch der Ankauf von Pferden sür
wurde definitiv aufgegeben. Die Errichtung von jechs Sompagnieen Festungsartillerie hat gleichfalls zu unterbleiben. Den n der hiesigen Garnison eingereihten Studirenden der Universität
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a Die eputation . Staatsregierung 1 ) lagen, in itter Personen, tenen Bestimmungen vnd erläutert werden.
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einyerjtan ( den Wegfall der im
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Bekanntmachung der bevorstehenden Ka-
ragenen Gläubiger und sonstigen Realbercch
err Staatsminister mehrere wichtige
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juristische Bedenken, welche den Ausfall dieses Punktes wünschenswerth
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ßen. Herr Abgeordneter Haberkorn macht zu dem bé standetcn Punkte 1 einen vermittelnden Abänderungsvor|chlag, wel in der Kammer zahlreiche Unterstüßung findet, Ver Herr Staats inister ist zwar mit dem Inhalte des Haberkornschen Berbesserungs rschlages einverstanden, allein das, was derselbe bezwede, sei 1chon n vorhandenen geseßlihen Bestimmungen enthalten. Die von devutation vorgeschlagene Zusahhestimmung unter 1 dürfte über
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haupt ohne Gefahr ausfallen, während, wenn sie stehen bliebe, viel
geschaDe! Staatsministers
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einverstanden crklärten, während die Uebrigen bei dem Zusabe be- harrten. : längere Debatte vorauszusehen war,
fóune. Die Auseinanderseßung des _ Herrn hatten denn auch die Folge, daß mehrere Deputa=
nsmitglieder sich mit dem Ausfalle der genannten Bestimmung
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sehr vorgerückt und noch eine
Da jedoch die Zeit schon idt und noch el so wurde die Diskussion Uber
den vorliegenden Gegenstand abgebrochen und die Fortseßung der
amtliche B velcher die in De! stens 4000 Lire und vo1 JTahresbetrages vou disch-venetianischen Anlehen ausgesorderl wer De die bezüglichen Summen bei den hierzu ihnen gratis werDen | Kapitalsbetrage, belegt, von weld aeber | Abschlag der guf sie entfallenden Quo!e de werDeën,
vom Büreau befindet sich die neue Vorrichtung zum Abstimmen. d agesordnung ift die Fortseßung bder L ebatte von Antrag S denselben. Ae D brechen gebrandmarkten Wucher die Freiheit des Verkehrs 10 li in Anspruch nehme ,
Berathung für den Montag festgeseßt. Schluß der heutigen Sihung
nach 2 Uhr.
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Hannover. Hannover, 14, Dez. (D. Ä. ? dieser Tage (wie bereits erwähnt) publizirte neue Gefeß allgemeine Prozeßiordnung enthält folgende Abtheilungen: Zustäudigkeit der Gerichte; von den streitenden Theilen; allgemeinen BVorfch das Verfahren; das Konkurssachenz Schlußbesti Beme gemeineren Vorschriften ü Versahre Mitwirkung der Staats die vffentliche Ordnung, } und Klostergut, die öffentliche Stiftungen betreffen; 2) Gerichte ) 1
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Bestimmung : Dbergerihten unD n Nechtsstreittg
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mit einer fünfprozenitzen Geldbuße,
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Frankreich. zgebend rsammlung, (3. Dezember. Den Vorsiy führt Benoist d’Azy
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Es j Religion, der Ansichten | |chaft ohne den Geist des Opfers und des Gehorsams giebt, welche beide W Es giebt feine Religion ohne Kultus nd feinen Kultus ohne deu heiligen Tag, an welchem sich die Bande d
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Das Gegengetwicht,
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zerstört hat" | Unglück, von dem di zu andern
: Inder ist, folgende S C feine Gesell- | {en 60 Verwundete : Und Der als Kapell [44
d Gott fester fnüpfen, Die
er Gemeinschaft, das Symbol
1 i Die öffentliche, allgemeine Verlezun ingung 1 dem öffentlichen Bekenntniß
des Atheismus gl drückung der Ke ; welches der veri »ffentlichen K 11 5
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