1882 / 22 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Ene Ler: diten Zonen Ser Dam au a A L er

den Regierungsbezirk Cafel Hannover ;

für die Provinz Weftfalen und tie Rheinprovinz durch den Be-

zirks-Eisenbahnrath zu Cöln;

für den Regierungsbezirk Wiesbaden und die

a. M. dur den Bezirks-Eisentahnrath zu Wn

Zuziehung ron Sachverständigen.

Dem Mirister der öffentlichen Arbeiter luskfunftertheilung zuzuziebep. E

Aus\{uß.

Aus seiner Mitte bestellt der Landes-Eisenbahnrath einen ständigen

Aus\cuß zur Vorbereitung feiner Berathun

S 3 Tee De

Zusammenseßung des Ausschusses.

Der Aus\{uß besteht :

1) aus dem Vorsitzenden des Landeë-Eisenbahnrathes und dessen

Stellvertreter (8. 10 Litt. a);

zwei Stellvertretern (8. 10 Litt. c,);

4) aus vier, Seitens der Bezirks-Eisenbahnräthe in den Landes- Cisenbahnrath gewählten Mitgliedern und vier Stellvertretern (Q 10

Litt. d.). 14

Zuständigkeit des Landes-Cisenbahnrathes.

Dem Landes-Cisenbahnrathe sind zur Aeußerung vorzulegen : : 1) die dem Entwurf des Staatshaushaltsetats beizufügende Ueber-

iht der Normal-Transportgebühren für Pe 2) die Allgemeinen Bestimmungen über (Tarifvorschriften) ;

3) die Anordnungen wegen Zulassung oder Versagung von Augs-

nahme- und Differenzialtarifen (unregel mäßi 4) Anträge auf allgemeine

treffen.

Auch hat der Landes-Eisenbahnrath in allen

öffentliche Verkehrêwesen der Eisenbahnen

Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten

erstatten. Der Landes-Eisenbahnrath kann zeichneten Art auch selbständig Anträge an

lichen Arbeiten richten und von diesem Auskunft verlangen.

S. 15.

Berufung dcs Undes-Cisenbahnrathes.

wird von dem Minister der öffent- mindestens aber vierteljährlih, nach

Der Landes-Eisenbahnrath lihen Arbeiten nach Bedürfniß, Berlin berufen.

Die Tagesordnung für die Sißzungen

c

Gegenstände der im §8. 14 bezeichneten Art

aht Tage vorher von dem Vorsitzenden zur öffentlichen Kenntniß

zu bringen. S 16.

Berufung des Aus\{u#}ses in eiligen Fällen.

In eiligen Fällen kann mit Ausnahme

und 2 bezeichneten Angelegenheiten der Aus\cuß (§8. 12) von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zur Aeußerung aufgefordert werden. Eine solche kann auch im Wege schriftlicher Umfrage eingeholt

werden.

S L

Nachträgliche Mittheilung vorläufiger Anordnungen der Staats-

regtlerung an den Landes-Eisenbahnrat

Die von der Staatsregierung bei Gefahr im Verzuge ohne vor-

herige Anhörung des Landes-Cisenbahnrathes Angelegenheiten der im 8. 14 bezeichneten nungen sind dem Ausschusse und dem Laudes- nübsten Zusammentreffen mitzutheilen.

8. 18, Geschäftsordnung. Der Geschäftsgang in den Situngen des

wird durch ein von dem Staats - Ministerium zu genehmigendes Ne-

gulativ geordnet.

Der Aus\cuß regelt seine Geschäftêordnung felbständig.

8. 19,

Vorerhebungen.

Erachtet der Landes - Eisenbahnrath oder der Aus\chuß Vor-

erhebungen für erforderli,

ingen d so erfolgen diesel der öffentlihen Arbeiten.

8. 20,

Mittheilung der Verhandlungen des Landes-Eisenbahnrathes an den

Landtag.

Die Verhandlungen des Landes-Eisenbahnrathes werden von dem unter Beifügung einer übersict- und der darauf getroffenen Ent-

Minister der öffentlichen Arbeiten

lichen Darstellung des Ergebnisses

scheidungen ebenso wie die Normal-Transpor

und Güter dem Landtage regelmäßig mitgethe S. 31,

Freie Fahrt der Mitglieder des Landes

und der Vezirks-Eisenbabnr

Die Mitglieder des Landes-Eisenbahnrat

Eifenbahnräthe erhalten behufs Theilnahme an den Sitzungen fur die Reisen nach

Fahrt in beliebiger Wagenklasse rte der Sißungen.

e g Ye 44

Erlöschen der Mitgliedschaft im Bezirks-Eisenbabnrathe und

Landes-Eisenbahnrathe.

Jeder in der Person eines Mitgliedes rathes, sowie eines durch die Bezirks-Eisenbah liedes des Landes-Eisenbabnrathes (8, 10 Lit

tand, durch welchen dasselbe zur Bekleidung öffentlicher Aemter dauernd oder auf Zeit unfähig wird, ebenso wie die Eröffnung des Konkurses

über das Vermögen folcber Mitglieder,

hat d glieds{aft zur Folge.

_ Sctbeidet aus dieser Veranlassung oder durch Tod oder Verzicht ein Mitglied vor Ablauf der Periode, für welcbe dasselbe gewählt it,

aus, fo if von derjenigen Körperschaft, welcbe glied gewählt hat, zu wählen.

9. 23,

Dieses Gesetz tritt am 1, Januar 1883 in Kraft,

__ Urkundlih unter Unserer Höchsteigenbän beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben

2) aus zwei Ministerial-Kommissarien (8. 10 Titt, b); * 3) aus je zwei Mitgliedern der Häuser des Landtags

h : Aenderungen i Bahnpolizei-Reglements, soweit sie niht technisde Bestimmungen be-

in Angelegenheiten der vorbe-

-Cisenbahnrathes

für den Refl der Periode

für die Provinzen Hannover und S{{leswig-Holstein, sowie für dur den Bezirks-Eisenbahnrath zu

Frankfurt a. M.;

; Minister der öffe „Arbeiten bleibt es vorbehalten, in geeigneten Fallen Spezial-Sachverständige bci den Berathungen behufs S

gen.

ebst je

rsonen und Güter; : die Anwendung der Tarife

g gebildeten Tarifen); der Betriebs- und

wichtigeren, das berührenden Fragen auf sein Gutachten zu

den Minister der öffent-

, in so weit dieselbe umfaßt, ist mindestens

der im §. 14 Ziffer 1

h und Aus\{uß.

oder des Aus\chusses in Art getroffenen Anord- Eisenbahnrathe bei dem

Landes-Eisenbahnrathes

ben durch den Minister

tgebühren für Personen ilt.

ätbe.

hes und der Bezirks- freie und von dem

des Bezirks-Eisenbahn- nrâthe gewählten Mit- t, d,) eintretende Um-

as Erlöschen der Mit-

das ausscheidende Mit- cin neues Mitglied

digen Unterschrift mit

Stadt Frankfurt

ruf. Davon gehören an: dem Königreich Preußen:

7, Posen 1, Scbleswig-Holstein 1, Sachsen 18, Braunschweig 10, Bremen, Hamburg und Württemberg je 3 = Reuß jüngere Linie, Sacfen - Altenburg, Sach

asen-Meiningen und Sachsen-Weimar je 2 =

Oesterreih 9, Rußland 12, Belgien 2, —- FSakrbuG- der preußischen Ger

redigirt im Bureau drs Iustiz-Ministeriums. 1888. R

Jahrgang des offiziellen Jahrbuchs hat theilweise weiterung gegen seine Vorgänger erfahren. Die gegen dieselbe geblieben.

einer allgemeinen Darstellung der Gerichtsverfafu \câftigt.

bestimmungen, die Zusammenset

+

ziplinarbehörden

Schiedsrichter und Schied8männer besprochen. J aegnen wir einer Besetzung der Justizbehörden, und zwar ge Landesgerichte zur Darstellung. Der lich eine Uebersicht der Gerichtsbehörden personals, ein Ortschaftsregister denen Gerichtsbehörden nebst Angabe der Servisk

9 Land- und 101 Amtsgerichte umfaßt. personal besteht bei dem Kammergericht aus 1 Prä präsidenten und 49 Räthen, bei den Landgerichten 28 Direktoren und 126 Landrichtern (von welchen Landgerichts-Rath führen), bei den rihtern (von welchen 160 den Charakter Amtéger Für die Handelskammern vertreter bestimmt.

1 Ober-Staatsanwalt, 9 erste Staatsanwälte und

in Berlin allein sind 156 thätig.

einigten Staaten von A merika, Britisch-

Gold und 45 077 829 Dollars Silber. Die und eine Abnahme in Gold.

Kunst, Wissenschaft und Liter

Von „Unser Jahrhundert“, von Otto von von Engelborn in Stuttgart) liegen in denen. der Verfasser die

1 neuere Literatur (v Heine, Laube, Gußkow,

Anastasius Grün, Lenau, Hoffmann von Freiligrath, Freytag, dann Beranger, Victor

George Sand, Sue, Scribe u. A.) behandelt. der Dichter {müden die Lieferungen.

Gewerbe und Handel.

die dortigen Bankgeschäfte S. A. Krapotkin & Comp. ihre Zahlungen der ersteren Firma, \ 400 C00 Rb. geworden sein.

Amtlichen Nachrichten zufolge ist im Gouvern

ausgebrochen, dagegen in den Dörfern Potrzebna *), und Ludwikow **), Kreis Gostynin, nunmebr erlos

Dortmund, 23. Januar. (Eff. Zta.)

eine zuversihtlihe Stimmung. Die Eisenwerke al sämmtlich gut besetzt, und die fortwährend einlaufe bieten eine Gewähr,

Verminderung! erfährt

meist ihre gesammte Produktion

kauft, bei einigen sind aud schon d. J. perfekt geworden. In Bessemereisen könne Hütten den Bedarf der Stahlwerke nit ganz deen, daher in leßter Zeit ziemli bedeutende Posten aus Spiegeleisen geht dagegen nod immer stark zum E eisenpreise sind unverändert geblieben, steigende Tendenz. Au in Walzeisen werden die gesetzten Notirungen mit Festigkeit behauptet und eine weitere Erhöhung derselben erfolgen, da sie

Roheisen noch immer zu niedrig stehen. fabrikaten sind besonders Stabeisen,

für das

Facçoneisen sehr mit Aufträgen überbäuft, daß sie die Lieferfrist

licher Fristen kontrabiren. ebenfalls noch immerfort, so | zur Erweiterung ihrer Anlagen übergehen, um die

Brückenbauanstalten haben

einige sogar, wie der früber Harkortsche reien sind durchweg vollauf mit Bestellungen versebe

der denjenigen in der enttprecbenden

mehr versandt worden sind, als in der Januar 1881, was um so mebr ins Gewicht fällt, in Hauébrandkohlen diesmal weit binter dem

y Dra in der Zeit zurückstebt.

®) conf. R. A. Nr. 291 de 1881.

®) conf. R. A. Nr. 284 ds 1881.

Statistische Nachrichten.

._ ImWin tersemester 1881/82 studiren an der vereinigten Fried - rich-U niversitätHa [le-Witten berg, mit Eins{luß der nachträg- lichImmatrikulirten und 20 Oolpitanten, 242 Landwirthe von Be-

93, Stlesien 28, Hannver 12, Ostpreußen 11, Brandenburg 11, Pom- mern 8, Westpreußen 7, Westfalen 7, Hessen-Naf}au 7, Rheinprovinz zusammen 153; Medlenburg-Scwerin 4,

Schaumburg, Mecklenburg-Streliß, Oldenburg und Hessen je 1 = 5,

ester : Dänemark, Schweden, die Türkei und die Schweiz je 1 = 4, Amerika 1: Summa 242.

15. Jahrgang. Berlin von Delkers Verlag, Marquardt & Schenck. 273 Bg. 89, geh Preis 6 4 Der vorliegende am 9. Januar €. abgeschlossene

1 Sein Inhalt zerfällt nah wie vor in drei Theile, deren erster wieder vier Unterabschnitte aufweist und ih mit

Nur werden unter \tetem Hinweis auf die einschlägigen Legal- l ¡ung der mit der Auëlibung derlordent- lien Gerichtsbarkeit betrauten Behörden, der besonderen Gerichte, Dis-

und der mit gerichtlicher Vrganisation versehenen Verwaltungsbehörden erörtert und in einem Anhang das Institut der

eingehenden Behandlung der Einrichtung und

Justiz-Ministerium, die Justizprüfungskommission dritte Theil umfaßt \{licß- und des mit Bezeichnung der vorhan-

ren Lehranstalten sowie ein Namenregister aller in dem Jahrbuch _ genannten Beamten. Was f peziell den Kammer- gerichtsbezirk betrifft, fo sei noch erwähnt i DAB DELs

selbe die Provinz Brandenburg mit 3 383 560 Gerichtseingesessenen, Das etatsmäßige Nichter-

Amtsgerihten aus 331 Amts-

sind 32 Handelsrichter und 32 Stell- Als Beamte der Staatsanwaltscaft fungiren

Die Zahl der Nechtsanwälte und Notare beträgt im Ganzen 296

Die Londoner „Allg. Corr.“ theilt folgende statistische Notiz mit: Die Produktion von Edelmetallen in

Westküste von Meriko belief {ih in 1881 auf 31 869 986 Dollars Minen weisen eine Abnahme auf, die in Utah, Colorado und Arizona eine Zunahme, und die Berawerke in Kalifornien eine Zunahme in Silber

die Lieferungen 35 und 36 vor,

Bettina von Arnim, Jeremias Gotthelf, Fallersleben, Hugo,

Zahlreiche Porträts

Nach einer aus Moskau bierher gelangten Mittheilung haben Blioch & eingestellt. S. Blioh, foll mit einem nach anderen Angaben 700 000 Rbl. flüchtig

die Rinderpest neuerdings in den Dörfern Kobialki und Niedzialki

; a.) Auf dem markt berrs{t bei fester Haltung der Preise und reger Nachfrage

daß die Beschäftigung derselben sobald feine , um fo mehr, da die Nachrichten eisenindustriellen Distrikten, aub des Auslandes, günstig lauten. Die Dochofenwerke sind noch immer sebr stark engagirt, und sie baben das erste Semester d. J. ver- Abschlüsse für das dritte Quartal

doch verfolgen

Unter den Walzwerk- stärksten begehrt und sind die betreffenden Werke darin immerfort fo

ten vermögen und neue Abschlüsse nur bei Bewilligung 2—3 monat-

A Uu y In Wa lzdraht steigt der Bedarf daß versciedene der betreffenden Werke

sprechend der Nacfrage erhöhen zu fönnen. Die Stahlwerke sind na wie vor voll besetzt und die vorliegenden wie regelmäßig neu ecinlaufenden Ordres sicern ibnen binreicende Beschäftigung für längere Zeit. Die in der letzten Zeit einen erbeblicben Zus- wachs an Aufträgen erhalten und sind daber meist gut beschäftigt :

soga : er. Brückenbau in Duisburg, sehr reiblid, Aub die Mascbinenfabriken, Kesselschmieden und Gieße-

Kohlenmarkt ist andauernd ein sehr reger Verkehr zu verzeicnen,

l 1 Zeit des Vorjahres weit über- trifft, indem in der ersten Hâlfte des laufenden Monats Tage dur{b\ch{Gnittlid 1500 Ladungen à 100 Ctr. an Koblen und Koke ersten Hälfte des Monats als das Geschäft

Provinzen: Sachsen

dem Königreich Anhalt, 12, Lippe-Detmold, sen - Coburg - Gotha, 19: Bayern, Lippe-

ichbtsverfassung,

eine tertlihe Er- Eintheilung ist da-

ng in Preußen be-

n zweiten Theil be-

langen hier: das und die Ober-

Beamten-

lasse und der höhe-

sidenten, 9 Senats- aus 9 Präsidenten, 112 den Charakter

ihts-Nath führen).

20 Staats8anwälte.

den Ver- Columbia und der

in Nevada

atur. Leirner (Verlag ornehmlih Börne,

Herwegh, de Musset,

Comp. fowie Der Inhaber Defizit von

ement Warschau Grabie-polskie **) en.

Eisen- ler Branchen sind nden Bestellungen

aus allen

A

n die heimischen und haben letztere England bezogen. rport, Die Rob- dieselben kürzlih Hberauf- dürfte demnächst im Verbältniß zu

und Bleche am

en nit cinzubal-

Produktion ent-

n. Auf dem

\{leierlosen Himmel. lih ist die Oberfläche Berge Blumen und Knospen treiben, seinen Einzug auf

besuchten dieser Tage den Rigi und fanden sih rciblich belohnt.

9 Uhr fand in der hiesigen Dynamit- cine Erplosion statt, dur entstandene Brand regeln ergriffen, um nachträgliche Erplosionen zu verbindern.

_- Wien, 25. Januar. (W, T. B,) Die Morgenblätter fonsta- tiren die Rückkehr geordneter Zustände an der Börse und die Wiederherstellung des früheren geregelten Geschäftsganges. Mit Ruhe sehe man der weiteren Entwickelung der Dinge entgegen, und die Stimmung werde immer zuversihtliher. Es sei eine entschiedene Wendung zum Besseren eingetreten, vorzugêweise fänden fortgesetzt Anschaffungen des großen Publikums zu den Banken statt. : , Liverpool, 24. Januar. (W. T. B.) Heute wurde die hiesige Wollauktion unter ziemlih lebbafter Konkurrenz eröffnet ; es waren 14 000 Ballen angeboten, 3000 Ballen wurden verkauft. LE Preise erreihten ungefähr die Sclußpreise der November: auktion. Glasgow, 24. Januar. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen während der leßten Woche betrugen 7742 gegen 4608 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. Paris, 24. Januar. (W. T. B.) Eine Note der „Agence Havas“ theilt mit, daß die Compagnie der Agents de change die erforderlichen Dispositionen getroffen habe, um zu ermöglichen, dn E nächste Liquidation sich unter den gewöhnlichen Bedingungen vollziehe. Maris, 25, Januar (W. T. B.) Die Bank von Frank- rei hat dem Lyoner Plate bedeutende Mittel gegen Pfänder ersten

Ranges, welche von ersten Finanz- und Handelshäusern Lyons her- gegeben wurden, zur Verfügung gestellt, New-York, 23. Januar. (W. T. B.) Weizenverschif-

fungen der leßten Woche von den atlantischen Häfen der Ver- einigten Staaten nah England 46 000, do. nah dem Konti-

nent 12 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 110 000 Qrtrs.

Verkehrs-Anstalten.

Southampton, 24. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer des norddeutschen Lloyd „Rhein“ ist hier eingetroffen.

Verlin , 25. Januar 1882. Preußische Llafsenlotterie. (ne Gewähr.) „A Der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Kasse 165. Königlich) preußischer Klajsfenlotterie fielen: 1 Gewinn von 15 000 4 auf Nr. 10 132. 4 Gewinne von 6000 6 auf Nr. 44 459. 70 523. 87 021.

Bei der

a

94 723.

32 Gewinne von 3000 M4 auf Nr. 3714. 5071. 8727. 12 081. 12904. 16406. 18 00 S B18 96 910, 34 827. 39 030. 41 162. 43 805. 46 626. 46918. 48 018, 52 689. 59 844. 60 223, 64 209 (O00 2063 70 977, (0202 10997 77100. 84 0 JOOER O53 91 959. 93 616.

44 Gewinne von 1500 M auf Nr. 610. 4203. 9073. 12806 18681 1788, 18 608. 18 997. N 734. 20 206, 23 042. 26 024. 25 130. 26 337. 30481. 30618. 32 679. 33 979. 34169. 35302. 35 090 S4 S 49 T4 399/88 47079 4ST 51 724. 62 019. 52281. 54 209, 62 448. 67 929. 73676. 74 900 (DEIO 7512 80 o) o M 1397. 86260 87799 90 456. 91187. 92 157.

71 Gewinne von 600 4 auf Nr. 278. 7043. - 8504. L119 14098, 16439 17 666. 18924. 22737, 29 830. 23 467. 23 669. 24370. 4 383, 26 050, 25 301. 26 686. 26 778. 29 045. 29364. 30 619. 31164. 21607. 32439. 33 807. 35192, 36784. 38 083. 98976. 38537 39 973. 41 309. 41 943. 42696. 45 150, 49 271, 50342. 50 448. 502 763. 53635. 54202. 57 064. 61 064. 63036. 64 057. 66 756. 66887. 71254. 73 142 TOS2B 76096 5 438, (CONO 19110, 79068 79 751. 80591. 80992. 81 Die. 82 594. 82849. 84804. 85 028. 85 540. 87725, 88 208, 88497. 89277, 80589 ag 947, 90 298.

Berichtigung. Jn dem gestrigen Bericht steht : 22 371 mit 1500 S, muß heißen: 22 971 mit 1500 M; 32 607 mit 1500 M, muß heißen: 33607 mit 1500 U; 27 078 mit 600 M, muß heißen: 27 098 mit 600 M

In Folge der Aufforderuna des Königlichen Polizei-Präsidenten von Madai vom 10, v, M. sind an Beiträgen für die dur den Brand des RNing-Theaters in Wien Geschädigten ferner eingegangen 2532,92 und 121 Fl. österr., dazu laut Be- fanntmachung vom 17. Dezember 4448,80 und 4 Fl. österr. (nit 3 _Fl.), zusammen 6981,72 Æ und 125 Fl. österr., welche der K. Ie österr.- ungar. Botschaft hier übersandt worden sind. Die Sammlung ist hiermit geschlossen und spricht der Herr Polizei-Präsident Allen, welche seiner Aufforderung so bereitwillig entsprochen haben, feinen verbindlihsten Dank aus.

Aus Weggis wird dem „Luzerner Tagblatt * geschrieben: Wenn auch die Nebel im Herbst und Winter in unserer Gegend eine gewöhnliche Erscheinung sind, so müssen dieselben in diesem Winter wegen ihrer langen Dauer, Dichtigkeit und fast gänzlichen Unbeweg- lichkeit als ungewöhnlich bezeichnet werden. Jn der Höhe von circa 900 Fuß über dem See beginnt die unten scharf begrenzte Nebellage und erftreckt si bis auf einen Drittheil der Höhe des Rigi, ber wärts der Kreuzkapelle, somit in einer Mäcbtigkeit von ca. 1000 Fuß fo undurcbdringlich, daß man nur auf wenige Schritte sieht. Alle Bâume, Sträucher und Gräser sind {wer beladen von der prächtigsten Reife krystallisation, so zierlich und \{ön, daß keine Künstlerhand es nacb- zubilden nur versucht werden möchte. Ein wundershönes Winter- landschaftsbild! Plötlich, wie der Tauber aus dem See, tritt der Bergsteiger am Rigi, auf einem Dritttheil der Höhe, aus dem Nebel- meer heraus in lacenden Sonnenscein und {aut den tiefblauen,

Wie unten der See, ebenso glatt und beweg- dieses luftigen Nebelmeers. Der Anblick der und Hochthäler ist wunderbar, die Luft mild und warm. und der freundliche Lenz will wobl dem Berge cher halten, als im Thal. Fremde

Port Vendres, 24, Januar. (W. T. B.) Heute Abend um i l und Patronenfabrik wobei 16 Personen verunglückten, Der da-

wurde alsbald begrenzt und wurden Maß-

an jedem

letztbezeichneten

Nedacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Fünf Beilagen (eins{ließlid Börsen-Beilage).

Berlin:

zum Deutschen Reichs-An

N 22

Erfte Beilage

Berlin, Mittwoch, den 25. Januar

zeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

12,

NicGtamkliches.

Preufien. Berlin, 25, Januar. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (33.) Sißung seßte der Neichstag die dritte Berathung des Entwurfes eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichs haushalts-Etats für das Etatsjahr 1882/83, auf Grund der in zweiter Berathung ge- faßten Beschlüsse fort. Fn der Generaldisfkussion ergriff nach dem Abg. Dr. Hänel der Reichskanzler Fürst von Bismarck wie folgt, das Wort:

Der Herr Vorredner ift, wie ih höre, im Anfang seiner Rede zweifelhaft gewesen über seine Legitimation, hier im Reichstage einen Grlaß des Königs von Preußen, an seine Minister gerichtet, zu be- \pyrechen. Jch) muß ihm überlassen, si mit feiner Legitimation als Reichstag8abgeordneter abzufinden. Ich bestreite sie nit. Die meinige ist mir ganz zweifellos. Wenn ih hier als Reichskanzler und nur als fol&er existirte, so wäre ih vielleicht zweifelhaft, aber ich muß da cine Fiktion der Verfassung gegenüber ist es eine Fiktion berichtigen: der Reichskanzler, so oft er hier genannt wird, ift eigentlich hier gar nicht anwesend, Nach Artikel 9 der Berfassung haben die Mitglieder des Bundesraths und nur diese, resp. die vom Bundesrath ernannten Kommissarien das Recht, hier zu erscheinen und jeder Zeit gehört zu werden, um die Ansichten ihrer Re- gierung so steht es in der Verfassung zu vertreten. Jch bin also vollständig berechtigt, wenn ih die Ansicht meiner Regierung über den von mir kontrasignirten und verantwortlich vertretenen Er- laß hier nach Artikel 9 der Verfassung vertrete. :

Nach Art. 6 der Verfassung werden die Mitglieder des Bundes- raths, die also allein berechtigt sind, hier zu erscheinen, l e Bundesgliedern“ ernannt, der Reichskanzler aber wird von Sr. Ma- jestät dem Kaiser ernannt, und der Kaiser gehört nicht zu den bei der Gintheilung der Ernennung der Bundesrathsmitglieder aufge- führten Bundesgliedern. Der Kaiser als solcher ist im Bundesrath nit stimmführend vertreten. Der Reichskanzler hat den Vorsitz, aber wenn es Se. Majestät der Kaiser nicht für gut findet, einen der preußischen Bevollmächtigten im Bundesrath zum Reichskanzler zu ernennen, weil vielleiht Keiner derselben ihm dazu geeiguet jcheint, dann ist es sehr fraglic, ob der Reichskanzler hier das Ver- gnügen haben kann, wenn cs eins ist, vor Ihnen zu reden. Ich bin also hier und sprehe hier in meiner Eigenschaft „als Königlich preußischer Bevollmächtigter. Als solcher ist meine Fe arion nicht zweifelhaft; im Gegentheil, i ergreife mit Vergnügen die Gelegen- heit, die Ansichten meiner Regierung hier auszusprechen. Ich würde nicht den Muth gebabt haben, meinerseits hier die Initiative dazu zu ergreifen, nachdem sie aber ergriffen ist, so bin ih dafür E

Der Erlaß hat in Feiner Weise den Zweck, neues Recht zu \chaffen, steht au in keiner Verbindung mit irgend E fihhten auf Konflikt. Wenn der Herr Vorredner von L lau Könige von Bayern sprach, der rieden mit seinem Bolle s ven wollte, so _ hat den der jeßt regierende König von Preußen i ra Maße. Er hat nur mit einigen Fraktionen des Landtags nic t y en vollen Frieden, wie er es wünschte, aber doch auch feinen Konf E und einen Konflikt E ae D fromme Wünsche Î mflift, den werden Sie nicht haben. ; L Ua der Herr Vorredner das an Wiener Blätter und an was für Wiener Blätter! an solche, die in französischem Solde stehen anknüpft, fo sollte man solche Autoritäten in diesen Räumen doch überbaupt nicht zitiren ; gegen den Konflikt übernehme ich die Garantie, meine Herren! ja, au selbft, wenn er von anderer Seite gesucht werden sollte Sie werden ihn nit finden! Aber, wenn der Erlaß kein neues Recht hat schaffen wollen, so hat er den -ZweC, wie aus seinênm „Znhalt ja hervor- geht, die Verdunkelung des bestehenden Rechtes zu verhüten, die konstitutionellen Legenden zu bekämpfen, velbe sich wie wucherishe Schlingpflanzen an den ganz flaren E der preußischen Verfassungéurkunde legen, als ob es noch andere eNEE quellen für uns gäbe außer dem preußischen geschriebenen Rechte, als ob die zufällig in anderen Ländern bestehenden Traditionen oder Verfassungen auf irgend welde Gültigkeit bei uns in Preußen An- spruch hâtten. Das Ergebniß dieser Legendenbildung, die wir ja im vollsten Umfange in wucherisher Ueppigkeit in der Rede des Herrn Vorredners hier vor uns haben entstehen sehen, geht in der letzten Konsequenz dahin, daß eben in Preußen der König zwar regiere, im Sinne des französishen régner wir, nach richtigen preußischen Traditionen, unterscheiden Beides nicht —, aber nicht regiere im Sinne des französischen gouverner, sondern daß die aktive Bethäti- gung der Negierungsgewalt in den Händen einer ministeriellen Re- gierung wäre, die neben dem Könige steht und, wenn sie ganz lorre ft und in Ordnung ift nach dem Sinne des Vorredners, getragen wird von der Mehrheit eines oder beider Körper des reußischen Landtags. Wie man si nach französischen Begriffen eine solche Regierung denkt, finde ih in dem ausgezeichneten Werke von Taine „l'ori- gine de la France contemporaine“ gesagt, nah velchem der König der Girondins „serait une espèce de président honoraire de la répnblique, anquel ils donneraient, un conseil exécutif »ommé par l’Assemblée, c'est-à-dire par enx-mêmes“, E

Das ift ungefähr das konstitutionelle Ideal der ministeriellen Regierung, die dem selbstregierenden König von Preußen gegenüber gestellt werden könnte, und die dann allerdings, gestützt auf eine sichere und wohlges{ulte Majorität, sehr wohl im Stande wäre, das Ideal zu realifiren, was beispielsweise der Abg. Mommsen in scinen Wabhl- reden als ein Schreckbild bezeichnete, nämli den ministeriellen Ab- soluti8mus, neben welchem unser Königthum vershwinden würde zu der Rolle \cattenhafter Erbkönige, die, wenn man einen neuen Minister braucht, aus den Coulissen vorgeführt werden und unter- schreiben und dann wieder verscwwinden, nachdem sie auf diese Weise der landtägliben Opposition ein neues Ziel zur Bekämpfung, eine neue Festung zur Belagerung, ein neues Ministerium mit anderen Worten angewiesen haben. Alfo diese konstitutio- nelle Hausmeierci, die der Abg. Mommsen mit einer für einen so angesehenen Gescbichtéschreiber ungewöhnlichen Feind- schaft gegen die Wabhrheit mir vorwirst; ih kann nur annehmen, daß die Berlicfung in die Zeiten, die zweitausend Jabre binter uns liegen, diesem ausgezeicbneten Gelehrten den Blick für die sonnenbeshienene Gegenwart vollständig getrübt hat, sonst hâtte er unmöglih in Reden, die er gehalten hat, mir Sculd geben können, daß die „Reaktivirung des absoluten Regiments“ erstrebt werde, in der Nede: „Es gilt um die Zukunft des deutschen Ver- fassungsstaates! Mettet, was noch gerettet werden kann! es gilt die Reaktivirung des absoluten Negimenuts.“ Es ift wirkli eine nationale Beshäâmung für mib, wenn i einen Jo auêgezeicneten Gelehrten, der unseren Nubm dem Ausland gegenüber als Historiker vertreten soll, bezüglih der Gegenwart so reden höre, Aljo dieses Ministerregimen:, diese Kanzlerdiktatur ist Etwas, was gerade dann mögli wird, wenn Sie überhanpt das Ministerregiment an-die Stelle des Königliben Regiments seizen, wenn es Ihnen gelingt

es wird Ihnen aber nicht gelingen, denn Sie haben gar keine Unterlage hinter sich, die preußisde Verfassungsurkunde _weiß davon gar nits. Gs ist das einc Urkunde, die, „fürchte ib, viel zu wenig gelesen wird; viele Leute haben „sie auf ihrem Tische liegen, schen sie aber nicmals an. Jch{ will

nur den!Titel von dem Könige lesen; von den Ministern ist nur

ganz kurz in der Verfassung die Rede, wo gesagt wird, daß sie ver- antwortli sein sollten, und wie sie angefaßt werden sollen, wenn sie das Mißfallen der Majoritäten si zugezogen haben, Es heißt in Tit. 3 vom Könige Art. 43: : „Die Person des Königs ist unverletzlih.“ ! Nun, das ist sie, Gott sei Dank, in Preußen immer gewesen, und es hat außer einigen VerbreWern, die dem Strafgeseßz verfallen, noch nicht Jemand es Über sich gebracht, die Person des Königs zu be- rühren, zu schädigen, kurz, feine Unverleßlichkeit zu mißaten. Zu derselben rechne ich auc, daß das Kömgliche Ansehen, die Königliche Würde, die Ehre des Königs in Worten geschont wird überall, wo der König erwähnt wird. Dieser Paragraph fagt meines Erachtens: in allen Diskussionen, wo vom Könige die Rede ist, wenn ih ctwa, wie Luther die zehn Gebote in seinem Katehismus weiter aus- spinnt, hier die feineren Konfequenzen ausführen soll, so beißt dies na der Verfassung: Ihr sollt vom Könige nicht anders als in Ghr- erbietung sprehen und nicht in fo unehrerbietiger Weise, wie es hier in diesem Fahre vorgekommen ist, (Bewegung unnd Widerspruch links.) Meine Herren, ich meine die Rede des Hrn. Abg. Dr. Virchow. : E Die Minister des Königs sind verantwortlich, Nun, gut! Gewiß sind wir das, und ih \chrecke vor dieser Verantwortlichkeit nicht zurück. Mein Name fteht auch unter diesem Erlaß, und ih bin, ob- {chon im Krankenrecht, heute erschienen, weil mein Name darunter steht. Die Minister sind verantworilich: i kann mich verantwortlich macben für meine eigenen Handlungen und kann mich auch verantwort- lih gemaht haben durch eine Vürgschaft, die ich übernehme für Handlungen eines Anderen, und ich habe mich verantwortlich gemacht auch für alle Handlungen meines Königs, die ih gegenzeichne, und auc für die, welcbe ih nit gegenzeichne, werde ih am leßten Ort die Verantwortlichkeit gern übernchmen. Das ändert also gar nichts am Königsreht; die Negierungsakte, welche zu ihrer Gültigkeit Der Gegenzeichnung bedürfen, sie bleiben do Regierungsakte des Königs, Sie werden ja als solhe hier in der Verfassung ausdrücklich be- zeichnet: E „Megierungsakte „des Königs" bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung,“ A Sind sie gegengezeichnet, werden sie dadur etwa „ministerielle* Akte? Ist der König dabei Nebenfache und der Minister die Haupk- sache, die ministerielle Unterschrift, die tief unten in der Ccke teht 2 Ja, meine Hexren, wie Sie das mit der weitgetriebenen Verchrung, die der Herr Vorredner für die Königliche Stellung hat, zusammen- bringen wollen, daß Sie den Hauptaccent von den beiden Untersrif- ten, die unter einander stehen, wie unter diesem Erlaß, auf die Mi- nisterunterschrift legen, verstehe ich uicht. Es ift ganz erflärlic, wenn man sihch denkt, daß in Ihrer Verehrung der König so hoch steht, und noch höher, bis in die Wolken hinein, wo ihn kein Mensch mebr merkt und kein Mensch mehr \pürt, vor lauter Verchrung ; nicht aus Herrs{bsucht stellen Sie ihn so hoc, nein, aus lauter Ver- ehrung für das Königsthum, so daß er zuletzt, wie früher der geistliche Kaiser in Japan, alle Jahre einmal an einem hohen Festtage gezeigt wird von unten auf einem Gitter gehend, so daß „an nur seine Sohlen sehen kann. Auf diese Weise wird jedenfalls eine tonstitu- tionelle Hau8meierci ausgebildet, nod mehr, als sie bei den Karo- lingern mit ihren Schaticnkönigen bestand ; bei uns aber regiert der König selbst, die Minister redigiren wobl, was der König befoblen hat, aber fie regieren nicht. „Dem König allein *“, fagt die Ver- fassung, „steht die vollziehende Gewalt zu“, von den Ministern ist gar nicht die Rede; „der König beseßt alle Stellen in allen Dwei- gen des Staatedienstes“, au da ijt von Ministern nicht die Rede. „Die gesetzgebende Gewalt wird gemecinschaftlih durch den nig und dur zwei Kammern ausgeübt.“ Ja, das preußiscbe Volk hat die beiden Kammern acceptirt, so daß die früher dem König allein zu- stehende gesetzgebende Gewalt geteilt wurde: der König hat den Kammern zwei Drittel der Legislative abgetreten, das ist bei uns ge- \criebenes Net; aber wenn leßte Drittel noch auf ein

doe bILeleg

Ministerium, das der König ernennen kann, etwa, wie ih früher einen Justitiar ernennen konnte und noch unter Umständen einen Pfarrer ernennen kann; ist er aber

einmal ernannt, so steht er mir gegenüber unabscibar, und unabjeßzbar ist ein Minister, wenn er eine starke Majorität in einer Kammer oder gar in beiden Kammern oder im Reichstage hat und diese Majorität befriedigt mit Rechten und Konzessionen, die er dem König abgewinnt. Ein solcher Minister kann sich dem König gegcnüber genau in der Lage befinden, wie ein Pfarrer, den ih vozirt habe, und der mir, nachdem ic ihn vozirt habe, das Leben so sauer macht wie

SaAltid) E Verfassung sagt: „Die Uebereinstimmung des Königs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlih. Dem Könige sowie jeder Kammer steht das Necht zu, Geseße vorzuschlagen. Gesetze, die vom König cinmal verworfen worden find, köunen . . nicht wieder eingebracht werden“. Der Minister ist also cia in der Ver- fassung kaum genannter Lückenbüßer; ob das nun in die konstitu- tionelle Theorie paßt oder nicht, ist mir vollständig gleigültig, es steht das in der preußischen Verfassung, und i kenne kein anderes Grundgeseß, na dem in Preußen zu regieren und zu leben ist; Se. Maiestät der König von Preußen hat aber den Eindruck gehabt, daß diese Seine zweifellosen verfassungêmäßigen Verectigungen einiger- maßen verkannt zu werden anfingen, namentlich auc) aus den leßten Diékussionen hier, und Er hat das Bedürfniß! gehabt, das geitende Verfassungêreht so, wie wir Alle es besdworea haben, au der König, neu in Erinnerung zu bringen in seiner ganzen nüchternen Nacttheit, frei von den Zuthaten legendärer Gebilde, die der Herr Vorredner uns vorgetragen hat, und daran ändert weder die Unper- leßlikeit noch dic Verantwortlichkcit das Geringste. i

Die preußischen Traditionen entspreben auch vollständig den Be- stimmungen der Verfassung, es ist von den preußischen Königen ihre Stellung niemals in erster Linie aus dem Gesichtépunkt der Rechte, sondern in erster Linie aus dem Gesichtêpunkte der Pflichte n auf- gefaßt worden. Unsere Könige, bis zu den Kurfürsten zurü, baben nie geglaubt, daß sic „fruges consumere nati“ wären und zu ihrem Vergnügen an der Spikze des Staatcs ständen, fondern sie haben das streng dienstliche Gefühl der Regentenflicht gehabt, wie Friedrich der Große es in scinem Ausspruch bethätigt, daß er sich selbst für den erften Diener des preußischen Staates erklärte. Diese Tradition ist in unseren Regenten, wie wir ja Alle wissen i erzähle ja nihts Neues wir wissen, wie unser jeliger Herrscher lebt und seine Zeit ausfüllt vom Morgen bis zum Abend —, in dem Maße lebendig, daß in der That bei uns in Preußen innerhalb des Ministeriums der König befichlt und die Minister gehoren, so lange sie glauben, die Verantwortlichkeit tragen zu können. K innten sie das nicht mehr, so ist der Wechsel eines Ministers so schr s{wierig nit: wir haben ja von Politikern jeder Art schr reichliche Auswahl auf Lager (Heiter- reit), und der König, wenn er nicht ganz etwas Erzentrisches will, würde für Alles, was seine gegenwärtigen Minister nicht kontra- signiren wollen, leiht andere Minister finden, welche bereit find, die Verantwortung dafür zu tragen. Es wird uns aber nichts Erzentri-

j 4 “U Tay 5 G sches angesonnen, sondern in den fester, tiefen Gesleisen, die die Politik Preußens im Deutshen Reid allein gehen kann,

bestimmt Se. Majestät der König im Prinziv. Ec bestimmt, was ger ] f wto tf p Nort rote T 11 Ar Ö ana schehen soll, wie die preußischen Bertreter aut Bundeërath dana@ instruirt werden sollen, bestimmt, daß dana die Vorlagen im Land tag und im Reichstag gemacht werden soilen, nah der cigenen Ucber-

zeugung, und die Ausarbeitung, das Formale in der Sace ift Sacke der Minister. Nun können ja Minister abweicender Meinung sein, dann findet ein Kompromiß flatt, wie ih {on früher fagte, das konstitutionelle Lehen besteht aus Kompromissen, und eia König, der einen Minister niht ohne Weiteres entlaffen wiil, konzedirt ihm wohl etwas, was er eigentlich lieber niht gewollt hätte. Noch häufiger aber Tommt es vor, daß die Minister für eine Arbeit oder cine Schrift, die ibrer Meinung nah aus einem Guß und richtig war, die König- liche Zustimmung nit gewinnen können und sich dann fragen müssen: foll ich nun die ganze Sache fallen lassen? foll i sie zu einer Kabinetsfrage machen, zurücktreten, oder es für das Vaterland und für den Dienst nüßlicher finden, dem Königlichen Willen Konzessionen zu macen? Der Königliche Wille ist und bleibt der allein ent- scheidende. Der wirkliche, faktische Minister-Präsident in Preußen ifi und bleibt Se. Majestät der König. Ich, dec vör Ihnen steht, habe meinen Kollegen gar nichts zu befehlen, ih babe sie nur zu bitten und ihnen Briefe zu schreiben, die sie nicht immer überzeugen ; das ift sehr angreifend, und i thue es deshalb nit immer, sondern wenn ‘ih glaube, daß etwas geschehen muß, und ih kann es nit durbseten, darfn wende ih mi an den wirklichen Minister-Präsidenten, an Se. Majeftät den König; finde ih da keinen Anklang, so lasse ih die Sacbe fallen; finde ih ihn, so kommt ein Königlicher Befehl, es so und so zu macen, und dann geshichts, oder es folgt eine Kabinets- frisis, die sich dann ruhig vollzieht. i

Diese Regentenvflicht, die Freude an der Arbeit, wenn überhaupt eine Freude bei dem Regieren ift, wird nun von dem Könige von Preußen innerhalb der Schranken, welche die Verfassung gezogen hat, mit derselben Hingebung geübt und erfordert vielleicht noch eine größere Arbeit, weil die Schranken die Bewegung ershweren und der Raum, auf dem inan sich bewegt. ein sehr viel engerer ist. Die Könige von Preußen waren im Vollbesiß der Macht, der geseßzgeben- den wie jeder anderen, zu der Zeit, wo die Verfassung erlassen wurde. Die Herren, die mit mir, es werden wenige sein, in den Jahren 1849, 1850 und 1851 an der Versassung gearbeitet haben, und die noch par- lamentariscch thätig sind, die mit mir 1851 die Verfassung beschworen haben, wißen, wie fern uns damals die konstitutionelle Theorie der Mazjoritätsregierungen lag, und wie stark die Vorbehalte waren, die der Hochselige König bei der Beeidigung machte über die «Möglich» keit“, mit dieser Verfassung zu regieren. Es waren, wenn Sie es vom Gesichtspunkt des coniract social betrachten wollen, wie dieser Bertrag geschlossen wurde, die Ansprüche der parlamentarischen Ein- flüfse hinter dem heute vom Hrn. Abg. Dr. Hänel uns fkizzirten Ideal damals noch schr weit zurü.

Daß cs so in Preußen ist, ist do ein großes Glü. Bedenken Sie mal, wenn es anders wäre, dann wären wir ja gar nicht hier, ih hätte gar niht den Vorzug, zu Ihnen hier in diesem Saale zu reden, wir hätten gar keinen Deutschen Reichstag. Nehmen Sie mal an, daß von 1860 ab Se. Majestät, unser konftitutioneller König, die Konstistution nab den Hänelschen Grundsäßen ausgelegt bâtte und bis zur Entlassung der Minister die ministerielle Politik,

also beispiel3weise die auswärtige Politik meiner beiden Vorgänger zur Ausführung gebracht, si ihr gefügt hätte, und daß

Se. Majestät die Minister so cewählt hätte, wie die Majorität der Kamraecr, des Landtags es damals angezeigt ersceinen ließ, daß also der König seine Politik der Majoritätspolitif untergeordnet, die Hänelsche Legende ins praktische Leben geführt hâtte, dann hätten wir zunächst keine reorganisirte Armee gehabt, das ift doc lar, denn die Herren im Parlament verstanden die politishen Möglichkeiten in Europa fo wenig, daß sie sich darüber nicht klar waren, daß, wenn mana die deutsche Einheit wollte, das Erste, was man dazu brauchte, eine starke preußische Armee war und die Unterschrift des Königs von Preußen. E N

E “Statt dessen wurde dieser König von Preußen in seinem Versuch, diese Armce so stark zu bilden, daß er die deutshe Einheit nicht nur herstellen, sondern auch naher in den zweifellos ferner zu führenden Kriegen weiter vertreten konnte, aufs Acußerste bekämpft, und wir hätten zunädst die Armeereorganisation gar nicht, wir hâtten die Armeeorganisation behalten, die den tapfersten Soldaten das war der damalige Kriegs-Minister zur Olmüßer Zeit doch veranlaßten, mir, als ih als Abgeordneter und Landwehroffizier cinberufen, mi bei ihm meldete, zu sagen: wir können _uns gar _ nicht s{lagen, wir sind gar nicht in der Lage, wir haben erst in 14 Tagen (0 090 Mann zwischen Oder und Elbe, wir können die Desterreiher gar nicht hindern, Berlin zu besetzen, wir müssen mobilisiren in zwei getrennten Lagern, das eine in Königsberg, das andere in Coblenz, von da müssen wir unser Land und Hauptstadt wieder erobern; also, _tich „muß Sie bitten“, wenn Sie Einfluß auf Ihre Kollegen haben E haben Urlaub von Ihrem Regiment : wiegeln Sie ab, was Sie können, wir können mit der Landwehr heute nicht schlagen, wir haben die Cadres von 150 000 Mann in Baden stehen und haben sie nit zusammen. In derselben Verfassung wären wir militärish bis beute geblieben, wenn es nach dem Parlament ging. : 0K zweite Folge, wenn der König nicht in der Lage gewesen wäre, seine eigene Politik dur{zuseten, sondern die parlamen- tarisde, ministerielle, leaendare Politik, war, daß wir 1863 1 nter der Leitung des damaligen Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauscs, Herrn Behrend aus Danzig, für die polnisce Insurrek“ion Partei nahmen gegen Rußland, daß wir die polnische Insurrektion ermuthigten i erinnere Sie an den Antrag Donalies aus Ostpreußen und der- gleichen, ih habe das im Gedächtniß, die sogenannte Seeschlange p furz die Königliche Politik war, Rußland zu sonen für fünftigc Kriege, für große Zeiten. Die parlamentarische Politik war: mein Gott, da ift Lärm, da ist Aufstand, da ift Insurrektion, kurz und gut, da wird cine Regierung angegriffen, das crregt unsere Sym- pathie, und obne weitere Ueberlegung wurde parlamentarisch Jeêzze Polsîa gesungen und damit vorwärts. Das war dic Politik, die man dem König aufzezwungen haben würde, wenn er nicht seine eigene

vefolgt hätte. Z L L

Y "Le it weiter im Jahre 1864 in Bezug auf die (Fsbberzog- thümer Preußen sib, wenn es nach der Mehrheit des Parlaments damals ging, in den Dienst der Frankfurter Majesrität gestellt haben. Das war ja die damals im Abgeordnetenhause populâre Politik. Wir würden also im Dienste dieser Frankfurter Majorität wahr- scheinlih eine Bundeserekution auf Grund der Bundesprotokolle mit preußischen Mitteln vollzogen haben. Lesen Sie do die damaligen Verhandlungen, wie bin i vilipendirt worden, weil es mir neben Bundesexekution gelungen war, Vesterreih für gemein ame Dpc- rationen zu gewinnen. Wir hätten also Vesterreich den Kauf auf- sagen, auf den gemeinschaftlichen Feldzug verzichten müfsen unk dafur die Bundeserelution vollziehen müssen, um dann ein gutes Zeugniß des Bundespräsidiums zu erhalten und den Bund zu verewigen, na em wir für ibn gethan hätten, was wir konnten. Wir würden aber obne Oesterreich viel wahrsceinlider durÞ Europa, von dem euro- päischen Seniorenkonvent gemaßregelt worden sein und uns bundes- protokollarisch gefügt haben; wir würden eben ein zweites Olmüy

erlebt haben. Hs S Rie die Folgen gewesen, wenn damals parlamentarisce Politik und nidlt Königliche Politik getrieben wäre, wir würden dann wahrscheinli, meine Herren, no beute in der Eschenheimer Gafsse festsiven, und wenn ih auch nit mehr Bundeêtagsgesandter sein würde, so wäre ein Anderer dort und würde meinen Instruktionen gemäß EGrekutionen und Protokolle beshließen und Sie Alle wären hier gar nicht vorhaadea. Statt dessen hat dexr König an seiner

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