1882 / 22 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

für die Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein, sowie für den Regierungsbezirk Caffel durch den Bezirks-Eisenbahnrath zu Hannover;

für die Provinz Westfalen und tie Rheinprovinz durch den Be- zirks-Eisenbahnrath zu Cöln;

für den Regierungsbezirk Wiesbaden und die Stadt Frankfurt a. M. dur den Bezirks-Eisentahnrath zu Frankfurt a. M.;

C. 1H. Zuziehung von Satverständigen.

, Dem Mirifter der öffentlichen Arbeiten bleibt es vorbehalten, in geeigneten &Sallen Spezial-Sachverständige bei den Berathungen behufs Auskunsftertheilung zuzuziehen.

S 12 Aus\ch{uß. Aus seiner Mitte bestellt der Landes-Eisenbahnrath einen ständigen Aus\chuß zur Vorbereitung seiner Berathungen.

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Zusammenseßung des Ausschusses.

Der Aus\{uß besteht: 1) aus dem Vorsitzenden des Landes-Cisenbahnrathes und dessen Stellvertreter (8. 10 Litt. a); _2) aus zwei Ministerial-Kommissarien (§. 10 Litt. b.); * 3) aus je zwei Mitgliedern der Häuser des Landtags nebst je zwei Stellvertretern (§. 10 Litt. c.); 4) aus vier, Seitens der Bezirks-Eisenbahnräthe in den Landes- e gewählten Mitgliedern und vier Stellvertretern (8. 10 it d);

S 14 Zuständigkeit des Landes-Eisenbahnrathes.

Dem Landes-Eisenbahnrathe sind zur Aeußerung vorzulegen :

1) die dem Entwurf des Staatshaushaltsetats beizufügende Ueber- sit der Normal-Transportgebühren für Personen und Güter;

2) die Allgemeinen Bestimmungen über die Anwendung der Tarife (Tarifvorschriften) ;

3) die Anordnungen wegen Zulassung oder Versagung von Aus- nahme- und Differenzialtarifen (unregelmäßig gebildeten Tarifen);

4) Anträge auf allgemeine Aenderungen der Betriebs- und O, soweit sie niht technische Bestimmungen be- reffen.

Auch hat der Landes-Eisenbkahnrath in allen wichtigeren, das öffentliche Verkehrêwesen der Eisenbahnen berührenden Fragen auf E des Ministers der öffentlichen Arbeiten sein Gutachten zu erstatten.

Der Landes-Eisenbahnrath kann in Angelegenheiten der vorbe- zeichneten Art auch selbständig Anträge an den Minister der öffent- lichen Arbeiten richten und von diesem Auskunft verlangen.

S 15: Berufung des Landes-Eisenbahnrathes,

Der Landes-Eisenbahnrath wird von dem Minister der öffent- lien Arbeiten nah Bedürfniß, mindestens aber vierteljährlich, nah Berlin berufen.

Die Tagesordnung für die Sißungen, in \o weit dieselbe Gegenstände der im §8. 14 bezeichneten Art umfaßt, ist mindestens a O vorher von dem Vorsitzenden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

S 16. Berufung des Aus\{us}ses in eiligen Fällen.

In eiligen Fällen kann mit Ausnahme der im 8. 14 Ziffer 1 und 2 bezeichneten Angelegenheiten der Aus\{uß (8. 12) von dem Minifter der öffentlichen Arbeiten zur Aeußerung aufgefordert werden.

rats solche kann auch im Wege \chriftlicer Umsfrage eingeholt werden.

S 17. Nachträgliche Mittheilung vorläufiger Anordnungen der Staats- regierung an den Landes-Eisenbahnrath und Aus\chuß. , Die von der Staatsregierung bei Gefahr im Verzuge ohne vor- herige Anhörung des Landes-Eisenbahnrathes oder des Aus\chusses in Angelegenheiten der im 8. 14 bezeichneten Art getroffenen Anord-

nungen sind dem Ausschusse und dem Landes-Eisenbahnrathe bei dem näcbsten Zusammentreffen mitzutheilen.

& 18; Geschäftsordnung.

Der Geschäftsgang in den Sitzungen des Landes-Eisenbahnrathes wird durch ein von dem Staats - Ministerium zu genehmigendes Ne- gulativ geordnet.

Der Aus\{uß regelt seine Geschäftsordnung selbständig.

8. 19, Vorerhebungen.

Erachtet der Landes - Cisenbahnrath oder der Aus\{uß Vor- erhebungen für erforderlich, so erfolgen dieselben dur den Minister der öffentlichen Arbeiten.

8. 20.

Mittheilung der Verhandlungen des Landes-Eisenbahnratbes an den Landtag.

„, Die Verhandlungen des Landes-Eisenbahnrathes werden von dem Minister der öffentlichen Arbeiten unter Beifügung einer übersicht- lihen Darstellung des Ergebnisses und der darauf getroffenen Ent- \c{eidungen ebenso wie die Normal-Transportgebühren für Personen und Güter dem Landtage regelmäßig mitgetheilt.

8. 21. Freie Fahrt der Mitglieder des Landes-Eisenbahnrathes und der Vezirks-Eisenbabnrätbe.

, Die Mitglieder des Landes-Eisenbahnrathes und der Bezirks- Cifenbahnräthe erhalten behufs Theilnabme an den Sitzungen freie Fahrt in beliebiger Wagenklasse für die Reisen na und von dem Orte der Sißzungen.

Q. 22. Erlöschen der Mitgliedschaft im Bezirks-Eisenbahnrathe und Landes-Eisenbahnrathe.

Jeder in der Person eincs Mitgliedes des Bezirkls-Eisenbabn- rathes, sowie eines dur die Bezirks-Cisenbahnräthe gewählten Meit- gliedes des Landes-Eisenbahnrathes (8. 10 Litt. d.) eintretende Um- stand, durch wel{en dasselbe zur Bekleidung öffentlicher Aemtcr dauernd oder auf Zeit unfähig wird, ebenso wie die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen soler Mitglieder, hat das Erlöschen der Mit- gliedshaft zur Folge.

Scbeidet aus dieser Veranlassung oder dur Tod oder Verzicht ein Mitglied vor Ablauf der Periode, für wele dasselbe gewählt ift, aus, so ist von derjenigen Körperschaft, welbe das ausscheidende Mit- glied gewählt hat, für den Refl der Periode cin neues Mitglied zu wählen.

Q. 30,

Dieses Gese tritt am 1. Januar 1883 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift mit beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben

Statistische Nachrichten.

ImWintersemester 1881/82 studiren an der vereinigten Fried - ri-UniversitätHalle-Wittenberg, mit Einschluß der nahträg- lichImmatrikulirten und 20 Hospitanten, 242 Landwirthe von Be- ruf. Davon gehören an: dem Königreicb Preußen: Provinzen: Sachsen 93, S(lesien 28, Hannver 12, Ostpreußen 11, Brandenburg 11, Pom- mern 8, Westpreußen 7, Westfalen 7, Hessen-Nafsau 7, Rheinprovinz 7, Posen 1, Schleswig-Holstein 1, zusammen 153; dem Königreich Sachsen 18, Braunschweig 10, Mecklenburg-Scwerin 4, Anbalt, Bremen, Hamburg und Württemberg je 3 = 12, Lippe-Detmold, Reuß jüngere Linie, Sawsen - Altenburg, Sawsfen - Coburg - Gotha, Sawhsen-Meiningen und Sachsen-Weimar je 2 12, Bayern, Lippe- Schaumburg, Meklenburg-Strelitz, Oldenburg und Hessen je L 5 Oesterreih 9, Rußland 12, Belgien 2, Dänemark, Schweden, die Türkei und die Schweiz je 1 = 4, Amerika 1: Summa 242.

, Jahrbuch der preußishen Gerictsverfassung, redigirt im Bureau des Iustiz-Ministeriums. 15. Jahrgang. Berlin 1882. R. von Delkers Verlag, Marquardt & Schenck. 27 Bg. 80, geh Preis 6 #4 Der vorliegende am 9. Januar c. abgeschlossene Jahrgang des offiziellen Jahrbuchs hat theilweise eine tertlihe Er- weiterung gegen seine Vorgänger erfahren. Die Eintheilung ist da- gegen dieselbe geblieben. Sein Inhalt zerfällt nah wie vor in drei Theile, deren erster wieder vier ÜUnterabschnitte aufweist und sih mit einer allgemeinen Darstellung der Gerichtsverfafung in Preußen be- scäftigt. Nur werden unter \tetem Hinweis auf die einschlägigen Legal- bestimmungen, die Zusammenseßung der mit der Auëübung derlordent- lichen Gerichtsbarkeit betrauten Behörden, der besonderen Gerichte, Dis- ziplinarbehörden und der mit gerichtlicher Organisation versehenen Verwaltungsbehörden erörtert und in einem Anhang das Institut der Sciedsrichter und Schiedsmänner besprochen. Im zweiten Theil be- gegnen wir einer eingehenden Behandlung der Einrichtung und Beseßung der Justizbehörden, und zwar gelangen hier: das Justiz-Ministerium, die Justizprüfungs8kommission und die Ober- Landesgerichte zur Darstellung. Der dritte Theil umfaßt \{licß- lih eine Uebersicht der. Gerihtsbehörden und des Beamten- personals, ein Ortschaftsregister mit Bezeichnung der vorhan- denen Gerihtsbehörden nebst Angabe der Servisklasse und der höhe- ren Lehranstalten sowie ein Namenregister aller in dem Jahrbuch genannten Beamten. Was speziell den Kammer- gerichtsbezirk betrifft, so sei noch erwähnt, daß der- selbe die Provinz Brandenburg mit 3 383 560 Gerichtseingesessenen, 9 Land- und 101 Amtsgerichte umfaßt. Das etatsmäßige Richter- personal besteht bei dem Kammergericht aus 1 Präsidenten, 9 Senats- präsidenten und 49 Räthen, bei den Landgerichten aus 9 Präsidenten, 28 Direktoren und 126 Landrichtern (von welchen 112 den Charakter Landgerichts-Rath führen), bei den Amtsgerichten aus 331 Amts- rihtern (von welchen 160 den Charakter Amtêsgerihts-Rath führen). Für die Handelskammern sind 32 Handelêrichter und 32 Stell- vertreter bestimmt. Als Beamte der Staatsanwaltscbaft fungiren 1 Ober-Staatsanwalt, 9 erste Staatsanwälte und 20 Staatsanwüälte. Die Zahl der Rechtsanwälte und Notare beträgt im Ganzen 296 in Berlin allein sind 156 thätig.

Die Londoner „Allg. Corr.“ theilt folgende statistische Notiz mit: Die Produktion von Edelmetallen in den Ver- einigten Staaten von A merika, British-Columbia und der Westküste von Meriko belief ih in 1881 auf 31 869 986 Dollars Gold und 45 077 829 Dollars Silber. Die Minen in Nevada weisen eine Abnahme auf, die in Utah, Colorado und Arizona eine Zunahme, und die Bergwerke in Kalifornien eine Zunahme in Silber und eine Abnahme in Gold.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von „Unser Jahrhundert“, von Otto von Leirner (Verlag von Engelborn in Stuttgart) liegen die Lieferungen 35 und 36 vor, in denen der Verfasser die neuere Literatur (vornehmlich Börne, Heine, Laube, Gußkow, Bettina von Arnim, Jeremias Gotthelf, Anastasius Grün, Lenau, Hoffmann von Fallersleben, Herwegh, Freiligrath, Freytag, dann Beranger, Victor Hugo, de Musset, George Sand, Sue, Scribe u. A.) behandelt. Zahlreicbe Porträts der Dichter {müden die Lieferungen.

Gewerbe und Handel.

Nach einer aus Moskau hierher gelangten Mittheilung haben die dortigen Bankgeschäfte S. A. Blioch & Comp. sowie Krapotkin & Comp. ihre Zahlungen eingestellt. Der Inhaber der ersteren Firma, S. Blioch, soll mit einem Defizit von 400 C00 Rbl. na anderen Angaben 700 000 Rbl, flüchtig geworden fein.

Amtlichen Nachrichten zufolge ist im Gouvernement Warschau die Rinderpest neuerdings in den Dörfern Kobialki und Niedzialki ausgebrochen, dagegen in den Dörfern Potrzebna *), Grabie-polsfie **) und Ludwikow **), Kreis Gostynin, nunmebr erloscen.

Dortmund, 23, Januar. (Eff. Zta.) Auf dem Eisen- markt herrs{t bei fester Haltung der Preise und reger Nachfrage eine zuversihtlihe Stimmung. Die Eisenwerke aller Branchen sind sämmtli gut besetzt, und die fortwährend einlaufenden Bestellungen bieten eine Gewähr, daß die Beschäftigung derselben sobald feine Verminderung! erfährt, um so mehr, da die Nawrichten aus allen eisenindustriellen Distrikten, au des Auslandes, günstig lauten. Die Hochofenwerke sind noch immer sehr stark engagirt, und sie baben meist ihre gesammte Produktion für das erste Semester d. J, ver- kauft, bei einigen sind aud {on Abs{lüsse für das dritte Quartal d. J. perfekt geworden. Jn Bessemereisen können die heimischen Hütten den Bedarf der Stahlwerke nit ganz deen, und haben letztere daher in leßter Zeit ziemli bedeutende Posten aus England bezogen. Spiegeleisen geht dagegen noch immer stark zum Export, Die Rob- cisenpreise sind unverändert geblieben, doch verfolgen dieselben steigende Tendenz. Auch in Walzeisen werden die kürzli herauf- gesetzten Notirungen mit Festigkeit behauptet und dürfte demnächst eine weitere Erhöhung derselben erfolgen, da sie im Verhältniß zu Roheisen noch immer zu niedrig stehen. Unter den Walzwerk- fabrikaten sind besonders Stabeisen, Fagçoneisen und Blecbe am stärksten begehrt und sind die betreffenden Werke darin immerfort so sehr mit Aufträgen überbäuft, daß sie die Lieferfristen nit cinzuhal- ten vermögen und neue Abschlüsse nur bei Bewilligung 2—3 monat- liher Fristen kontrahiren. In Walzdraht steigt der Bedarf ebenfalls noch immerfort, so daß verschiedene der betreffenden Werke zur Erweiterung ihrer Anlagen übergehen, um die Produktion ent- sprechend der Nacfrage erhöhen zu können. Die Stahlwerke sind na wie vor voll besetzt und die vorliegenden wie regelmäßig neu einlaufenden Ordres sichern ihnen binreicende Beschäftigung für längere Zeit. Die Brückenbauansialten haben in der letzten Zeit einen erheblichen Zu- wachs an Aufträgen erhalten und sind daher meist gut beschäftigt - einige sogar, wie der früber Harkortswe Brückenbau in Duisburg, sehr reiblid. Au die Mascbinenfabriken, Kesselshmieden und Gieße- reien sind durchweg vollauf mit Bestellungen versehen. Auf dem Kohlenmarkt ist andauernd ein sehr reger Verkehr zu verzeicnen, der denjenigen in ver entfprecbenden Zeit des Vorjahres weit über- trifft, indem in der ersten Hälfte des laufenden Monats an jedem Tage durbsch{nittlich 1500 Ladungen à 1C0 Ctr. an Koblen und Koke mehr versandt worden sind, als in der ersten Hälfte des Monats Januar 1881, was um so mehr ins Gewicht fällt, als das Geschäft in Haukébrandkohlen diesmal weit hinter dem in der letztbezeichneten Zeit zurückstebt.

®) conf. R. A. Nr. 291 de 1881, **) conf. R. A. Nr. 284 ds 1881.

Wien, 25. Januar. (W;. T; B,) Die Morgenblätter fonsta- tiren die Rückkehr geordneter Zustände an der Börse und die Wiederherftellung des früheren geregelten Geschäftsganges. Mit Nube sehe man der weiteren Entwickelung der Dinge entgegen, und die Stimmung werde immer zuversichtliher. Es sei cine entschiedene Wendung zum Besseren eingetreten, vorzugêweise fänden fortgesetzt Anschaffungen des großen Publikums zu den Banken statt. i

Liverpool, 24. Januar. (W. T. B.) Heute wurde die hiesige Wollauktion unter ziemli lebbafter Konkurrenz eröffnet : es waren 14 000 Ballen angeboten, 3000 Ballen wurden verkauft. 2A Preise erreihten ungefähr die Sclußpreise der November- aufktion.

Glasgow, 24. Januar. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen während der leizten Woche betrugen 7742 gegen 4608 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Paris, 24. Januar. (W. T. B.) Eine Note der „Agence Havas“ theilt mit, daß die Compagnie der Agents de change die erforderlichen Dispositionen getroffen habe, um zu ermöglichen, oa) t nächste Liquidation sich unter den gewöhnlichen Bedingungen vollziehe.

Paris, 25. Januar. (W. T. B.) Die Bank von Franfk- rei hat dem Lyoner Plate bedeutende Mittel gegen Pfänder ersten Ranges, welche von ersten Finanz- und Handelshäusern Lyons her- gegeben wurden, zur Verfügung gestellt,

New-York, 23 Sänuar (W. T. B) Weizenverschif- fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver- einigten Staaten nach England 46 000, do. nah dem Konti- nent 12 000, do. von Kalifornien und Dregon nach England 110 000 Ortrs.

Verkehrs-Anstalten.

Southampton, 24. Januar. B) Der Dampfer des norddeutschen Lloyd „Rhein“ ist hier eingetroffen.

Berlin , 25. Januar 1882. Preußische Llassenlotterie. (Donne Gewähr.) , heute fortgeseßten Kiehung over 4. Kiasse 165. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:

1 Gewinn von 15 000 4 auf Nr. 10 132.

M f Gewinne von 6000 6 auf Nr. 44 459. 70 523. 87 021.

32 Gewinne von 3000 4 auf Nr. 3714. 5071. 8727,

12 081. 12904. 16 406. 18 397. 18811. 25188. 26 910. 34 827. 39 030. 41162. 43805. 46626. 46 918. 48018, 92 689, 59 844. 60 223, 64 259, 70010. 70 763. 70 977, (D 202. 77 100. 84 501. 90581. 90753. 91 959. 93 616, 44 i von 1500 6 auf Nr. 610. 4203. 9073. 12 806. 1: 17 788. 18608. 18997. 19734. 20 206, 23 542, 25 130. 26 337. 30481. 0618. 32 679, 33 979. 35 302. 35 696. 36451. 37741. 39 B, 39 783. 48011 0124 2019 52981. 84 209, 62 448. 67 929. 73676. 74955. 75810. (7 012, 80.813. 81 337. 86 250. 87 799. 90456. 91 187, 92 157.

71 Gewinne von 600 auf Nr. 278. 7043. 11119, 14098. 16439. 666 18 924 A T. 293 467. 23 669. 24370. 24383. 25 09. 25 301. 26 773. 29045. 29364. 30619. 31164. 21 607. 33 807. 35192. 36784. 38083. 38 276. 38 537. 41 309. 41 943. 42696. 45150. 49 1 DOBES. 02 763. 058 635. 054202, B57 034, 61 064. 63 036. 06/700. 66887. 7194. 73/49 75895 76 096. (1020. 19110; 7966838 79751 80591 80 992. 82 594. 82849. 84804. 85 028. 85 540. 87 725. 88 497. 89277. 89 589. 89 947. 90 298.

Berichtigung. Jr dem gestrigen Bericht steht : 22 371 mit 1500 M6, mu5 §cißen: 22 971 mit 1500 M; 32 607 mit 1500 M, muß heißen: 33 607 mit 1500 Á; 27 078 mit 600 M, muß heißen: 27 098 mit 600 M

S) P Bei der

8504. 22 830. 26 686. 32 432. 39 973. 50 448. 64 057. 77 438. 81 572, 88 208,

In Folge der Aufforderung des Zoniglihen Polizei-Präsidenten

von Madai vom 10, v. M. sind an Bei den Brand des Ring-Theaters in Wien Geschädigten ferner eingegangen 2532,92 und 121 Fl. österr., dazu laut Be- kanntmachung vom 17. Dezember 4448,80 (& und 4 Fl. österr. (nit 3 Fl.), zusammen 6981,72 M und 125 F[. österr., welche der K. K. österr.-ungar. Botschaft hier übersandt worden sind. Die Sammlung ist hiermit geschlossen und spricht der Herr Polizei-Präsident Allen, welche seiner Aufforderung \o bereitwillig entsprochen haben, seinen verbindlichsten Dank aus.

ragen für die durch

Aus Weggis wird dem „Luzerner Tagblatt * geschrieben: Wenn auch die Nebel im Herbst und Winter in unserer Gegend eine gewöhnliche Erscheinung sind, so müssen dieselben in diesem Winter wegen ihrer langen Dauer, Dichtigkeit und fast gänzlihen Unbeweg- likeit als ungewöhnlih bezeichnet werden. In der Höhe von circa 500 Fuß über dem Sce beginnt die unten {arf begrenzte Nebellage und erftreckt si bis auf einen Drittheil der Höhe des R igi, ber wärts der Kreuzkapelle, somit in einer Mätbtigkeit von ca. 1000 Fuß fo undurdringlich, daß man nur auf wenige Schritte sieht. Alle Bäume, Sträucher und Gräser sind {wer beladen von der prächtigsten Reife krystallisation, so zierlich und \{ön, daß keine Künstlerhand es nach- zubilden nur versucht werden möcbte. Ein wunders{chönes Winter- landschaftsbild! Plößlich, wie der Taucher aus dem See, tritt der Bergsteiger am Rigi, auf einem Dritttbeil der Höhe, aus dem Nebel- meer heraus in lacenden Sonnenschein und \{Gaut den tiefblauen, \{leierlosen Himmel. Wie unten der See, ebenso glatt und beweg- lih ist die Oberfläche dieses luftigen Nebelmeers. Der Anblick der Berge und Hochthäler ist wunderbar, die Luft mild und warm. Blumen und Knospen treiben, und der freundliche Lenz will wobl seinen Einzug auf dem Berge cher balten. als im Thal. Fremde besuchten dieser Tage den Rigi und fanden si rcichlich belohnt.

Port Vendres, 24. Januar. (W. T. B.) Heute Abend um 9 Uhr fand in der hiesigen Dynamit- und Patronenfabrik eine Explosion statt, wobei 16 Personen verunglückten. Der da- dur entstandene Brand wurde alsbald begrenzt und wurden Maß regeln ergriffen, um nach{träglihe Erplosionen zu verhindern.

Nedacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsnex.

Fünf Beilagen (eins{ließlid Börsen-Beilage).

Berlin:

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

N 22

Berlin, Mittwoh, den 25. Januar

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Nicztamkliches.

Preufien. Berlin, 25, Januar. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (33.) Sißung schte der Neichstag die dritte Berathung des Entwurfes eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichs haushalts-Etats sür das Etatsjahr 1882/83, auf Grund der in zweiter Berathung ge- faßten Beschlüsse fort. Fn der Generaldiskussion ergriff nah dem Abg. Dr. Hänel der Reichskanzler Fürst von Bismarck wie folgt, das Wort:

Der Herr Vorredner ift, wie ih höre, im Anfang seiner Rede zweifelhaft gewesen über seine Legitimation, bier im Reichstage einen Grlaß des Königs von Preußen, an seine Minister gerichtet, zu be- sprechen. Ich muß ihm überlassen, sib mit seiner Legitimation als Reichstag8abgeordneter abzufinden. Jch bestreite sie „nit. Die meinige ist mir ganz zweifellos. Wenn ih hier als Reichskanzler und nur als folc&er eristirte, so wäre ih vielleicht zweifelhaft, aber ih muß da cine Fiktion der Verfassung gegenüber ist es eine Fiktion berichtigen: der Reichskanzler, so oft er hier genannt wird, ist eigentli hier gar nicht anwesend. Nach Artikel 9 der Verfafsung haben die Mitglieder des Bundesraths und nur diese, resp. die vom Bundesrath ernannten Kommissarien das Recht, hier zu erscheinen und jeder Zeit gehört zu werden, um die Ansichten ihrer Re- gierung so steht es in der Verfassung zu vertreten. Ich bin also vollständig berechtigt, wenn ich die Ansiht meiner Regierung über den von mir fontrasignirten und verantwortlich vertretenen Er- Iaß hier nah Artikel 9 der Verfassung vertrete.

Nach Art. 6 der Verfassung werden die Mitglieder des Bundes- raths, die also allein berechtigt sind, hier zu erscheinen, von den „Bundesgliedern“ ernannt, der Reichskanzler aber wird von Sr. Ma- jestät dem Kaiser ernannt, und der Kaiser gehört nicht zu den bei der Gintheilung der Ernennung der Bundesrathsmitglieder aufge- führten Bundesgliedern. Der Kaiser als folcer ist im Bundesrath nicht stimmführend vertreten. Der Reichskanzler hat den Borsiß, aber wenn es Se. Majestät der Kaiser nicht für gut findet, einen der preußischen Bevollmächtigten im Bundesrath zum Reichskanzler zu ernennen, weil vielleicht Keiner derselben ihm dazu geeiguet scheint, dann ist es sehr fraglid, ob der Reichskanzler hier das Ver- gnügen haben kann, wenn es eins ist, vor Ihnen zu reden. Ich vin also hier und spreche hier in meiner Cigenschaft als Königlich preußischer Bevollmächtigter. Als solcher ist meine Legitimation nicht zweifelhaft; im Gegentheil, ich ergreife mit Vergnügen die Gelegen- heit, die Ansichten meiner Regierung hier auszusprechen. Jch würde nicht den Muth gehabt haben, meinerseits hier die Initiative dazu zu ergreifen, nachdem sie aber ergriffen ist, so bin ih dafür dankbar.

Der Erlaß hat in keiner Weise den Zweck, neues Recht zu \chaffen, steht aub in keiner Verbindung mit irgend welchen Aus- fihten auf Konflikt. Wenn der Herr Vorredner von dem Hochseligen Könige von Bayern spra, der Frieden mit seinem Volke haben wollte, so hat den der jeßt regierende König von Preußen im vollsten Maße. Er hat nur mit einigen Fraktionen des Landtags nicht den vollen Frieden, wie er es wünschte, aber doch auch keinen Konflikt; und einen Konflikt meine Herren, das sind fromme Wünsche einen Konflikt, den werden Sie nicht baben. : A

Und wenn der Herr Vorredner das an Wiener Blätter und an was für Wiener Blätter! an folche, die in französischem Solde stehen anknüpft, so sollte man solche Autoritäten in diesen Räumen doch überhaupt nit zitiren; gegen den Konflikt übernehme ich die Garantie, meine Herren! ja, auch selbft, wenn er von anderer Seite gesucht werden sollte Sie werden ihn nicht finden! Aber, wenn der Erlaß kein neues Recht hat \chaffen wollen, so Hat er den ZeE Vie us seinen Snbalt ia hervor- geht, die Verdunkelung des bestehenden Rechtes zu verhüten, die fonstitutionellen Legenden zu bekämpfen , welde nch wie wucherishe Schlingpflanzen an den ganz klaren Wortlaut der preußischen Verfassungsurkunde legen, als ob es noch andere Nechts- quellen für uns gäbe außer dem preußischer gescriebenen Rechte, als ob die zufällig in anderen Ländern bestehenden Traditionen oder Verfassungen auf irgend wel&e Gültigkeit bei uns in Preußen An- spruch bâtten. Das Ergebniß dieser Legendenbildung, die wir ja im vollsten Umfange in wucherisher Ueppigkeit in der Rede des Herrn Borredners hier vor uns haben entstehen \eben, geht in der letzten Konsequenz dahin, daß eben in Preußen der König zwar regiere, im Sinne des französischen régner wir, nah richtigen preußischen Traditionen, unterscheiden Beides nicht —, aber nicht regiere im Sinne des französischen gouverner, sondern daß die aktive Bethäti- gung der Negierungs8gewalt in den Händen einer ministeriellen Re- gierung wäre, die neben dem Könige steht und, wenn sie ganz forreft und in Ordnung ist nach dem Sinne des Vorredners, getragen wird von der Mehrheit eines oder beider Körper des preußischen Landtags. Wie man sich nach französis{en Begriffen eine solche Negterung denkt, finde ih in dem ausgezeichneten Werke von Taine „l'ori- gine de la France contemporaine“ gesagt, nah welchem der König der Girondins „serait une espèce de président honoraire de la répnblique, anquel ils donneraient un conseil exécutif zvmmé par l’AsscmblIée, c'est-à-dire par enx-mêmes“, A

Das ift ungefähr das konstitutionelle Ideal der ministeriellen Regierung, die dem selbstregierenden König von Preußen gegenüber gestellt werden könnte, und die dann allerdings, gestützt auf eine sichere und woblges{hulte Majorität, sehr wobl im Stande wäre, das Ideal zu realifiren, was beispielsweise der Abg. Mommsen in scinen Wahl- reden als ein Schreckbild bezeichnete, nämlich den ministeriellen Ab- solutismus, neben welhem unser Königthum vershwinden würde zu der Rolle s{attenhafter Erbkönige, die, wenn man einen neuen Minister braucht, aus den Coulifsen vorgeführt werden und unter- schreiben und dann wieder verscwwinden, nachdem sie auf diese Weise der landtägliben Opposition ein neues Ziel zur Bekämpfung, cine neue Festung zur Belagerung, ein neues Ministerium mit anderen Worten angewiesen haben. Also diese lonstitutio- nelle Hausmeierci, die der Abg. Mommsen mit einer für einen so angesehenen Gescbichtäschreiber ungewöhnlichen Feind- schaft gegen die Wabrheit mir wvorwirft; _ ih Tann nur annehmen, daß die Berliefung in die Zeiten, die zweitausend Iabre binter uns liegen, diesem auêgezeicbneten Gelehrten den Blick für die sonnenbeshienene Gegenwart vollständig getrübt bat, sonst bâtte er unmöglich in Reden, die er gehalten hat, mir Schuld geben können, daß die „Reaktivirung des absoluten Megiments“ erstrebt werde, in der Rede: „Es gilt uri die Zukunft des deutschen Vere fassungsstaates! NRettet, was noch gerettet werden kann! es gilt die Reaktivirung des absoluten Regiments.“ Es ist wirkli eine tationale Beshämung für mib, wenn ih einen so auêëgezeihneten Gelehrten, der unseren Ruhm dem Ausland gegenüber als Historiker vertreten soll, bezüglich der Gegenwart so reden bhôre. Also dieses Ministerregiment, diese Kanzlerdiktatur ift Etwas, was gerade dann möglich wird, wenn Sie überhanpt das Ministerregiment an’die Stelle des Königlichen Regiments selzen, wenn es Ihnen gelingt es wird Ihnen aber nicht gelingen, denn Sie haben gar keine Unterlage hinter sich, die preußisde Verfafsungsurkunde weiß davon gar nichts. Es ist das cinc Urkunde, die, fürchte ib, viel zu wenig gelesen wird; viele Leute baben sie auf ibrem Tische liegen, schen sie aber niemals an. Jch will nur den!Titel von dem Könige lesen; von den Ministern ist nur

ganz kurz in der Verfassung die Rede, wo gesagt wird, daß sie ver- antwortli sein sollten, und wie sie angefaßt werden sollen, wenn sie das Mißfallen der Majoritäten sib zugezogen haben,

Es heißt in Tit. 3 vom Könige Art. 43:

„Die Person des Königs ift unverletzlih.“ i

Nun, das ist sie, Gott sei Dank, in Preußen immer gewesen, und es hat außer einigen VerbreWbern, die dem Strafgesetz verfallen, noch nicht Jemand es über sih gebracht, die Person des Königs zu be- rühren, zu schädigen, kurz, seine Unverletlichkeit zu mißacten. Zu derselben rechne ih auch, daß das Köntaliche Ansehen, die Königliche Würde, die Ehre des Königs in Worten geschont wird überall, wo der König erwähnt wird. Dieser Paragravh sagt meines Erachtens: in allen Diskussionen, wo vom Könige die Nede ist, wenn ich etwa, wie Luther die zehn Gebote in seinem Katebismus weiter aus- spinnt, hier die feineren Konsequenzen ausführen soll, so beißt dies nach der Verfassung: Ihr sollt vom Könige nicht anders als in Ehr- erbietung sprehen und nicht in fo unehrerbietiger Weise, wie es hier in diesem Jahre vorgekommen is. (Bewegung und Widerspruch links.) Meine Herren, ih meine die Rede des Hrn. Abg. Dr, Virchow. i E

Die Minister des Königs sind verantwortlich. Nun, gut! Gewiß sind wir das, und ih \c{chrecke vor dieser Verantwortlichkeit nicht zurück. Mein Name fteht auch unter diesem Erlaß, und ich bin, ob- [hon im Krankenrecht, heute erschienen, weil mein Name darunter steht. Die Minister sind verantwortlich: ic kann mi verantwortlich machen für meine eigenen Handlungen und kann mich auch verantwort- lih gemacht haben durch eine Bürgschaft, die ich übernehme für Handlungen eines Anderen, und ih habe mich verantwortlih gemacht auch für alle Handlungen meines Königs, die ih gegenzeichne, und auch sür die, welche ih nicht gegenzeichne, werde ih am leßten Drt die Verantwortlichkeit gern übernchmen. Das ändert also gar nihchts am Königsreht; die Negierungsakte, welche zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung bedürfen, ste bleiben doch Negierungsakte des Königs. Sie werden ja als solche hier in der Verfassung ausdrücklih be- zeichnet:

eMNegierungsakte „des Königs“ bedürfen zu ihrer Gültigkei der Gegenzeichnung.“

Sind sie gegengezeicnet, werden fie dadur etwa „ministerielle“ Akte? Ist der König dabei Nebensache und der Minister die Haupt- sache, die ministerielle Unterschrift, die tief unten in der (Ccke steht ? Ja, meine Hexren, wie Sie das mit der weitgetriebenen Verchrung, die der Herr Vorredner für die Königliche Stellung hat, zusammen- bringen wollen, daß Sie den Hauptaccent von den beiden Unterschrif- ten, die unter einander stehen, wie unter diesem Erlaß, auf die Mi- nisteruntershrift legen, verstehe ih nicht. Es ift ganz erflärlich, wenn man si - denkt, daß in Ihrer Verehrung der König so hoch steht, und noch höher, bis in die Wolken hinein, wo ihn kein Mensch mebr merkt und kein Mens mehr \pürt, vor lauter Verehrung ; nicht aus Herrsc{sucht stellen Sie ihn so hoch, nein, aus lauter Ver- ehrung für das Königsthum, so daß er zuletzt, wie früher der geistliche Kaiser in Japan, alle Jahre einmal an einem hohen Festtage gezeigt wird von unten auf einem Gitter gehend, so daz man nur seine Sohlen sehen kann, Auf diese Weise wird jedenfalls eine konstitu- tionelle Hau8meierci ausgebildet, nod mehr, als sie bei den Karo- lingern mit ihren Schatteakönigen bestand; bei uns aber regiert der König felbst, die Minister redigiren wohl, „was der König befohlen hat, aber fie regieren nicht. „Dem König allein “, saat die Ver- fassung, „steht die vollziehende Gewalt zu“, von den Miaistern ist gar nicht die Rede; „der König besett alle Stellen in alken Zwei- gen des Staatedienftes“, au da ijt von Ministern nicht die Rede. „Die gesetzgebende Gewalt wird gemcinscaftlich durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt.“ Ja, das preußische Volk hat die beiden Kammern acceptirt, so daß die früher dem König allein zu- stehende gesetzgebende Gewalt getheilt wurde; dzr König hat den Kammern zwei Drittel der Legislative abgetreten, das ist bei uns ge- \chriebenes Ret; aber wenn dieses letzte Drittel noch uf ein Ministerium, das der König crnennen kann, etwa, wie ich früher einen Justitiar ernennen konnte und noch unter Umständen einen Pfarrer ernennen kann; is er aber einmal ernannt, so steht er mir gegenüber unabscßbar, und unabsfetzbar ist ein Minister, wenn er eine |îtarke Majorität in einer Kammer oder gar in beiden Kammern oder im Reichstage hat und diese Majorität befriedigt mit Rechten und Konzessionen, die er dem König abgewinnt. Ein solcher Minister kann {ic dem Köntg gegenüber genau in der Lage befinden, wie ein Pfarrer, den ih vozirt habe, und der mir, nachdem ic ihn vozirt habe, das Leben so sauer macht wie möglich. .

Die Verfassung sagt: „Die U-bercinstimmung des Königs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Dem Könige sowie jeder Kammer steht das Net zu, Gesehe vorzuschlagen. Gesete, die vom König cinmal verworfen worden sind, Tonnen... « d wieder eingebracht werden“. Der Minister ift also ein in der Ver- fassung kaum genannter Lückenbüßer; ob das nun in die Constitu- tionelle Theorie paßt oder niht, ist mir vollständig gleichgültig, es steht das in der preußischen Verfassung, und ih kenne kein anderes Grundgeseß, nach dem in Preußen zu regieren und zu leben ist; Se. Maijestät der König von Preußen hat aber den Eindruck gehabt, daß diese Seine zweifellosen verfassungêmäßigen Berecbtigungen einiger- maßen verkannt zu werden anfingen, namentlih auch aus den letzten Diskussionen hier, und Er hat das Bedürfniß! gehabt, das geltende Verfassungêrecht so, wie wir Alle es besdworen haben, au der König, neu in Erinnerung zua bringen in seiner ganzen nüchternen Nadtheit, frei von den Zuthaten lezgendärer Gebilde, die der Herr Vorredner uns vorgetragen hat, und daran ändert weder die Unyper- letzlibkeit noch dic Verantwortlichkcit das Geringste.

T Die vreußifen Traditionen entsprechen auch vollständig den Be stimmungen der Verfassung, es ift von den preußischen Königen ibre Stellung niemals in erster Linie aus dem Gesichtëpunkt der Rechte, sondern in erster Linie aus dem Gesichtêpunkte der Pflichten auf- gefaßt worden. Unsere Könige, bis zu den Kurfürsten zurü, baben nie geglaubt, daß sic „fruges consumere nati“ wären und zu ihrem Vergnügen an der Spitze des Staatcs ständen, sondern sie Haben das streng dienstliche Gefühl der Regentenflicht gehabt, wie Friedrich der Große es in seinem Ausspruch bethätigt, daß er sich selbst für den erften Diener des preußischen Staates erklärte. Diese Tradition ift in unseren Regenten, wie wir ja Alle wissen i erzähle ja nihts Neues wir wissen, wie unser jetziger Herrscber lebt und seine Zeit ausfüllt vom Morgen bis zum Abend —, in tem Maße lebendig, daß in der That bei uns in Preußen innerhalb des Ministeriums der König beficblt und die Minister gehoren, so lange sie glauben, die Verantwortlichkeit tragen zu können. Könnten \ie das nit mehr, so ist der Wechsel eines Ministers so schr schwierig nit: wir haben ja von Politikern jeder Art sehr reichliche Auswahl auf Lager (Heiter- reit), und der König, wenn ec niht ganz etwas Erzentrisches will, würde für Alles, was seine aegenwärtigen Minister nicht kontra- signiren wollen, leicht andere Minister finden, welche bereit find, die Verantwortung dafür zu tragen. Es wird uns aber nits Crzentri- {hes angesonnen, sondern in den festen, tiefen Gelecisen, die die Politik Preußens im Deutschen Reich allein geben kann, bestimmt Se. Majestät der König im Prinzip. Er bestimmt, was ge- schehen soll, wie die preußischen Verireter am Bundeêërath danach instruirt werden sollen, bestimmt, daß dana die Vorlagen im Land- tag und im Reichstag gemacht werden soilen, nach der cigenen Ucber-

zeugung, und die Ausarbeitung, das Formale in der Sache ist Sxcke der Minister. Nun können ja Minister abweichender Meinung sein, dann findet ein Kompromiß ftatt, wie ih chon früher sagte, das konstitutionelle Leben besteht aus Kompromifsen, und ein König, der einen Minister niht ohne Weiteres entlassen will, konzedirt ihm wohl etwas, was er eigentlich lieber nit gewollt bätte, Noch bäufiger aber Tommt es vor, daß die Minister für eine Arbeit oder cine Scrift, die ibrer Meinung nach aus einem Guß und richtig war, die König- liche Zustimmung nit gewinnen können und sich dann fragen müssen: foll ih nun die ganze Sache fallen lassen? soll i sie zu einer Kabinetsfrage machen, zurütreten, oder es für das Vaterland und für den Dienst nüßlicher finden, dem Königlichen Willen Konzessionen ¿zu machen? Der Königliche Wille ist und bleibt der allein ent- \ceidende. Der wirkliche, faktishe Minister-Präsident in Preußen ist und bleibt Se. Majestät der König. Ih, dec vör Ihnen steht, habe meinen Kollegen gar nichts zu befehlen, ih habe sie nur zu bitten und ihnen Briefe zu schreiben, die sie niht immer überzeugen; das ist sehr angreifend, und ih thue es deshalb nicht immer, sondern wenn ‘ih glaube, daß etwas geschehen muß, und ih fann es nit durfeßen, dartn wende ih mi an den wirklichen Minister-Präsidenten, an Se. Majestät dea König; finde ih da keinen Anklang, fo lasse ich die Sacbe fallen; finde ich ihn, so kommt ein Königlicher Befehl, es so und so zu machen, und dann geschiehts, oder es folgt eine Kabineté- krifis, die sich dann ruhig vollzieht.

Diese Regentenpflicht, die Freude an der Arbeit, wenn überhaupt eine Freude bei dem Regieren is, wird nun von dem Könige von Preußen innerhalb der Schranken, welche die Verfassung gezogen hat, mit derselben Hingebung ‘geübt und erfordert vielleicht noc eine größere Arbeit, weil die Schranken die Bewegung erschweren und der Raum, auf dem man sich bewegt. ein sehr viel engerer ist. Die Könige von Preußen waren im Bollbesiß der Macht, der geseßzgeben- den wie jeder anderen, zu der Zeit, wo die Verfassung erlassen wurde. Die Herren, die mit mir, es werden wenige sein, in den Jahren 1849, 1850 und 1851 an der Versassung gearbeitet haben, und die noch par- lamentarish thätig sind, die mit mir 1851 die Verfassung beschworen haben, wissen, wie fern uns damals die konstitutionelle Theorie der Majoritätêregierungen lag, und wie stark die Vorbehalte waren, die der Hochselige König bei der Beeidigung machte über die « Möglich- keit“, mit dieser Verfassung zu regieren. Es waren, wenn Sie es vom Gesichtspunkt des coniract social betrachten wollen, wie dieser Bertrag geschlossen wurde, die Ansprüche der parlamentarischen Ein- flüsse hinter dem heute vom Hrn. Abg. Dr. Hänel uns skizzirten Ideal damals noch sehr weit zurü.

Daß es so in Preußen ist, ist doch ein großes Glück. Bedenken Sie mal, wenn es anders wäre, dann wären wir ja gar nicht hier, ih hâtte gar niht den Vorzug, zu Ihnen hier in diesein Saale zu reden, wir hätten gar feinen Deutschen Reichstag. Nehmen Sie mal an, daß von 1860 ab Se. Majestät, unser konftitutioneller König, die Konstistution nab den Hänelshen Grundsäßen ausgelegt hätte und bis zur Entlaffung der Minister die ministerielle Politik, also beispiel8weise die auswärtige Politik meiner beiden Vorgänger zur Ausführung gebracht, si ibr gefügt hätte, und daß Se. Majestät die Minister so cewählt bätte, wie die Majorität der Kammer, des Landtags es damals angezeigt erscheinen ließ, daß also der König seine Politik der Majoritätspolitik untergeordnet, die Hänelsche Legende ins praktische Leben geführt hätte, dann hätten wir zunächst keine reorganisirte Armee gehabt, das ist doch klar, denn die Herren im Parlament verstanden die politishen Möglichkeiten in Europa fo wenig, daß sie sich darüber nicht klar waren, daß, wenn man die deutsche Einheit wollte, das Erste, was man dazu brauchte, eine starke preußische Armee war und die Unterschrift des Königs von Preußen. E G

Statt dessen wurde dieser König von Preußen in scinem Versuch, iese Armce so stark zu bilden, daß er die deutsche Einheit nicht nur herstellen, sondern auch naher in den zweifellos ferner zu führenden Kriegen weiter vertreten konnte, aufs Aeußerste bekämpft, und wir hätten zunächst dice Armeereorganisation gar nicht, wir hätten die Armeeorganisation behalten, die den tapfersten Soldaten das war der damalige Kriegs-Minister zur Olmüter Zeit doch veranlaßten, mir, als ih als Abgeordneter und Landwehroffizier cinberufen, mich bei ihm meldete, zu sagen: wir können uns gar nicht fchlagen, wir sind gar nicht in der Lage, wir haben erft in 14 Tagen (0 000 Mann zwischen Oder und Elbe, wir können die Oesterreicher gar nicht hindern, Berlin zu besetzen, wir müssen mobilisiren in zwei getrennten Lagern, das eine in Königsberg, das andere in Coblenz, von da müssen wir unser Land und Hauptstadt wieder erobern; also, i „muß Sie bitten“, wenn Sie Einfluß auf Jhre Kollegen haben Sie haben Urlaub von Ihrem Regiment : wiegeln Sie ab, was Sie können, wir können mit der Landwehr heute nicht schlagen, wir baben die Cadres von 150 000 Mann in Baden stehen und haben sie nit zusammen. In derselben Verfassung wären wir militärisch bis beute geblieben, wenn es nach dem Parlament ging. I

Die zweite Folge, wenn der König nit in der Lage gewesen wäre, seine eigene Politik dur{zusecten, sondern die parlamen- tarise, ministerielle, leaendare Politik, war, daß wir 1863 1 nter der Leitung des damaligen Vizepräsidenten des Abgeordnetenbhauscs, Herrn Behrend aus Danzig, für die volnisce Insurrek‘“‘ion Partei nahmen gegen Rußland, daß wir die polnisc{be Insurrektion ermuthigten i erinnere Sie an den Antrag Donalies aus Ostpreußen und der- gleichen, i babe das im Gedächtniß, die Jogenannte Sees{lange furz dic Königliche Politik war, Rußland zu \{onen für künftige Kriege, für große Zeiten. Die parlamentarisbe Politik war: mein Gott, da ist Lärm, da ist Aufstand, da isl Insurrektion, kurz und gut, da wird cine Regierung angegriffen, das crregt unsere Sym- pathie, und obne weitere Ueberlegung wurde parlamentarisch{ _Jeêzze Polsfka gefungen und damit vorwärts. Das war die Politik, die tnan dem König aufzgezwungen haben würde, wenn er nicht seine eigene befolgt hätte. S

Es würde weiter im Jahre 1864 in Bezug auf die Elbhberzog-

er Preußen sib, wenn es nach der Mehrheit des Parlaments

[8 ging, in den Dienst der Frankfurter Majsrität gestellt haben.

war ja die damals im Abgeordnetenhause populäâre Politik. Wir würden also im Dienste dieser Frankfurter Majorität wahr- \cbeinlih eine Bundeserekution auf Grund der Bundesprotokolle mit preußischen Mitteln vollzogen baben. Lesen Sie do die damaligen Verhandlungen, wie bin ich vilipendirt worden, weil es mir neben der Bundesexekution gelungen war, Oesterrei für gemeinsame Opc- rationen zu gewinnen. Ve

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Wir hätten also Oesterreih den Kauf auf- sagen, auf den gemeinschaftlihen Feldzug verzihten müssen und dafür die Bundeserekution vollziehen müssen, um dann ein gutes Zeugniß des Bundespräsidiums zu erhalten und den Bund zu verewigen, nach dem wir für ibn gethan bätten, was wir konnten. Wir würden aber obne Oesterreich viel wahrscheinlider dur Europa, von dem ceuro- päischen Seniorenkonvent gemaßregelt worden sein und uns bundes- protokollarisch gefügt haben; wir würden eben ein zweites Olmütz erlebt haben. ; G

Das wären die Folgen gewesen, wenn damals parlamentarisbe Politik und nidlt Königliche Politik getricben wäre, wir 1 ütrden dann wahrscheinli, meine Herren, noch beute in der Escbenbeimer Gasse festsiten, und wenn ih aub nit mehr Bundeêtagsgesandter sein würde, so wäre ein Anderer dort und würde meinen Instruktionen gemäß Erekutionen und Protokolle bes{licßen und Sie Alle wären hier gar nicht vorhaadea. Statt dessen hat dcr König an seiner