1882 / 29 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

auf jeder Seite zivei Sitze mit Schreibpulten für Refe- renten.

. Schreibtishe und Stehpläße für sechs Stenographen vor der Rednerbühne.

Von den gegen den Saalraum durch eine Barriere abgetrennten Stenographentishen sollen die Steno- graphen auf kurzem Wege nach dem im unteren Geschosse gelegenen Stenographensaale gelangen können, ohne den Sizungsesfaal selbst durchschreiten zu müssen.

. Zu jeder Seite der Tribüne für das Präsidium Tische mit 24 Plägen für die Mitglieder und Kommissare des Bundesraths.

Es wird befonderer Werth darauf gelegt, daß von allen, auch den entferntesten Pläßen dieser Tische, die Redner auf der Tribüne und unten im Saale gut ver- standen werden können. :

. Ein Tisch zum Niederlegen von Dokumenten. i

. Eine Loge mit 12 Fauteuils für den Kaiserlichen Hof und die verbündeten Fürsten; dazu ein Salon, ein Vorzimmer und eine Toilette.

Diese Räume müssen rechts von dem Präsidenten- stuhl (nicht im Rücken desselben) liegen und durch einen Zugang, getrennt von den übrigen Zugängen, zu erreichen sein. | Eine oder zwei Logen mit zusammen 24 Fauteuils für das diplomatische Corps, dazu ein Vorzimmer und eine Toilette.

. Eine Loge zur Disposition der Mitglieder des Bundes- raths

) mit etwa 40 Sitplägzen.

. Eine Loge zur Disposition der Abgeordneten

mit ctwa 80 Sihßpläzen.

. Eine Loge für die Mitglieder der deutschen Landtage

mit etwa 30 Sigzpläzten.

. Eine Loge zur Disposition der Behörden

mit etwa 60 Sißplägen. n. Zwei refervirte Logen mit etwa je 30 Sißpläzen. . Logen für das Publikum mit zusammen etwa 150 Sigtpläßen. ;

Die Logen unter i, bis o. müssen Vorräume mit ausreihenden Garderoben erhalten.

. Logen für die Vertreter der Presse mit zusammen 80 Sitpläßen, von denen 60 Pläze verschließbare Schreibpulte erhalten.

Die Logen unter i. bis p. müssen durh Zugänge, ge-

trennt von allen übrigen Zugängen, zu erreichen sein.

Von allen Logen aus muß der Sißungssaal gut über- sehen, von den Logen unter p. müssen die Nedner besonders gut verstanden werden können.

Es wird anheimgestellt, einige Logen mäßig, nicht über 1 m weit, vor die Saalwände vorspringen zu lassen.

Die Logeneingänge sind gegen das Eindringen von Zug- luft zu shügen ; Nothausgänge sind vorzusehen.

B. Räume, welhe im Niveau des Saalbodens liegen.

1) Eine Halle (Foyer) für die Abgeordneten, in unmittel- barem Anschluß an den Sizungssaal, etwa 500 qm Grund- äche. f “Diese Halle soll bei vorkommenden Festlichkeiten sowie bei ausnahmsweise großen Kommissionsberathungen benußt werden können. Auf eine reichere arcitektonis&e Durchbildung der Halle ist Beda" t zu nehmen. 2) Ein Arbeitszimmer des Neichstags-Präsidenten 3) Ein Sprecbzimmer desselben : 4) Ein Vorzimmer desselben ¿ 5) Zwei Zimmer der Schristführer je 40 qm, Die Zimmer unter 2 bis 5 sind in der Nähe des ESißungssaales so anzuordnen, daß sie auf kurzem Wege von der Tribüne des Präsidenten aus sih erreichen lassen. 6) Ein Arbeitszimmer des Reichékanzlers 7) Ein Sprechzimwer desselben 40 qm. 8) Ein Vorzimmer desselben 020.00. 9) Zwei Geschästszimmer für die Chefs der Neichsämter je 40 qm, 10) Ein gemeinschaftlihes Vorzimmer x 20 qm. Die Zimmer unter 6 bis 10 sind in der Nähe des Sißungssaales so anzuordnen, daß sie auf kurzem Wege von den Tischen des Bundesraths aus \ih erreichen lassen. 11) Zwei Sprechzimmer für die Mitglieder und Kom- MNIOTe Des Une le 40 qm, 12) Ein Sihungssaal für den Bundesrath, nicht zu ent- fernt vom Sizungssaal des Reichstags . 180 bis 200 qm. Der Saal soll reichliches hohes Seitenlicht oder berlicht erhalten. Jn dem Saale ist ein 1,25 m breiter Sizungstish mit 60 Fauteuilsißzen anzuordnen. 13) Ein Vorsaal zu diesem Sitzungssaal 80 bis 100 qm, 14) Zwei Säle für die Ausschußsißungen des Bundes- raths in der Nähe des Sißungssaales 80 und 40 qm, 15) Eine Garderobe für den Bundeerath . 40 qm, Die Räume unter 6 bis 15 müssen durch einen Zugang, getrennt von allen übrigen Zugängen, zu erreichen sein. 16) Für die Nestauration ein Saal mit drei Nebenzimmern S zusammen 400 qm. 17) Ein oder zwei Lesesäle für Tagesliteratur . 250 qm, 18) Zwei Schreibsäle C, zusammen 150 qm, 19) Mindestens zwei helle Garderobenräume für die Garderobe von 400 Abgeordneten im Ganzen. Die Räume unter 16 bis 19 müssen in möglichst be- quemer Verbindung mit dem Sißungssaale und der Halle stehen. C. Räume, welche nah ihrer Zusammengehörigkeit auf die vershiedenen Geschosse angemessen ver- theilt sind: 1) Sechs theils kleinere, theils größere Sprechzimmer für die Abgeordneten zusammen E Der größere Theil dieser Zimmer is in der Nähe des Sizungssaales oder der Halle, möglichst im Niveau derselben, so anzuordnen, daß die Zimmer auch von den Zugängen des Publikums aus leicht sich erreichen lassen. 2) Vier Toilettenzimmer für die Abgeordneten je 3) Sechs Sizungssäle für die Abtheilungen und Kommissiozen des Reichêtags für je 60 Personen je 130 bis 150 qm, 4) Zwei Sißzungssäle für die Abtheilungen und Kommis- sionen (zugleih für die Fraktionen) des Reichstags für je 150 Nerfonen je 300 qm,

40 qm. 40 qm, 20 qm

40 qm,

20 qm,

6) Einige kleinere Sprechzimmer in der Nähe der Näume unter 3 bis 5. : é 7) Arbeitsräume für die Vertreter der Presse mit zusam- men 80 hellen S@hreibpläten , vertheilt auf mindestens 8 E a Ew 2 44» + » 00 U Diese Arbeitsräume müssen in möglichst direkter Verbin- dung mit den Logen der Presse stehen. 5 8) Ein Vorraum zum Aufenthalt der Heltung ann qm. 9) Ein Geschäftszimmer des Bureaudirektors 40 qm, 10) Ein Vorzimmer desselben . S 11) Ein zweites Vorzimmer desselben, für das P qm, Das Zimmer unter 9 muß auf kurzem Wege von der Präsidententribüne und das Zimmer unter 11 von einem für das Publikum bestimmten Zugange aus zu erreichen sein. 12) Zwei Säle für die Registratur zusammen 200 qm, 13) Ein Kassenzimmer A c «A Q, 14) Ein Raum für die Kanzlei mit 15 hellen Schreib- läßen. N 15) Ein Zimmer zum Kollationiren . . . . 20 qm. 16) Zwei Räume zur Expedition der Drucksachen 40 und 100 qm.

17) Ein Zimmer sür den Botenmeister daneben 60 qm. 18) Ein Raum für 60 Kanzleidiener und Boten des R . 100 qm. 19) Ein Garderobenraum für dieselben 40 qm. 20) Ein Raum für die Kanzleidiener des Bundesraths, in der Nähe des Aufganges zu den Sälen des Bundes- raths C 40 qu. 21) Ein helles Archiv mit besonderer Sicherung gegen (Uen UND genen U. 200 qu. 22) Ein Naum zur Lufbewahrung der alten Akten 200 qm. 23) Die Bibliothek dcs Reichstags. | Die Bibliothek soll eine Grundfläche von 1000 qm nicht überschreiten und eine Repositorien-Ansichtsfläche von min- destens 2500 qm darbieten, | 24) Zwei Arbeitszimmer, sür den Bibliothekar und dessen C 60 und 40 qm. 25) Ein Lesezimmer für die Abgeordneten 60 qm. 26) Ein Schreibzimmer für dieselben On 27) Ein Dienerraum, nahe bei dem Zimmer des Biblio- 00 qui Die Räume unter 23 und 24, sowie die untex 24 bis 26 müssen unter einander in Verbindung stehen. D. Räume, welche im unteren Geschoß liegen. 1) Zwci Säle für die Stenographen mit je 15 hellen Sre e 60 bis 80 qm. 2) Ein Saal zur Korrektur der stenopraphischen Aufzeich- nungen mit 3 Schreibpläßen und mit Lesepläßen für die Ab- O S 60 qm 3) An Vestibulen a, ein Vestibul für die Abgeordneten mit cinem bedeckten Haupteingange ; A b, eine Einfahrt nebst Vestibul für den Kaiserlichen Hof, die verbündeten Fürsten und das diplomatische Corps ; , eine Einfahrt nebst Vestibul für den Bundesrath;

Es ist gestaltet, statt der beiden Einfayrten unter b, und c. eine einzige, gemeinsame Einfahrt anzu- ordnen; ein Vestibul für das Publikum.

Bei der Anordnung der Vestibule ist davon aus- zugehen, daß die Zugänge für den regelmäßigen Ge- shäftsverkehr, der lokalen Verhältnisse wegen, nicht von der Seite des Königsplaßes genommen werden.

4) Ein Zimmer für die Post

5) Ein Zimmer für den Telegraphen O qn.

6) Raum für Telephoneinrichtungen . . 40 bis 60 qm, Die Näume unter 4 bis 6 müssen in der Nöhe des

Vestibuls 3 a, liegen.

7) Ein Billetbureau neben dem Vestibul 3 d.,

8) Portierlogen an den Vestibulen,

9) Eine Wohnung für den Hausinspektor von 4 Stuben nebst Zubehör,

10) Drei Portierwohnungen nebst Zubehör,

11) Zwei Wohnungen für Hausdiener oder Heizer, je 2 Stuben und Zubehör.

E. Außerdem. 1) Wirthschaftsräume für den Restaurateur. 2) Räume zur Unterbringung einer Dampfmaschine mit Kesselhaus. 3) Räume für Brennmaterial in der Nöhe der Heiz- apparate und des Kesselhauses.

4) Räume für Utensilien.

5) Kleine Werkstätten für Haus-Handwerker.

6) Eine kleine Druckerei.

7) Wachtlokal für Pol:zei und Feuerwehr

Allgemeine Bedingungen. Das Gebäude muß durchweg feuerfest konstruirt sein.

40 qm,

von je 2 Stuben

60 qm.

endlich diejenigen für das Publikum sind vollständig von ein- ander zu trennen. Sie müssen von außen her auf möglichst furzen und hellen Zugängen zu erreichen sein. S

Nebenausgänge für wirthschaftlihe Zwecke und für den Dienstbetrieb sind vorzusehen.

Klosets, Pissoirs und Waschvorrichtungen, leßtere in be- sonderen Räumen, sind in jedem Geschoß und bei jeder Gruppe von Räumen in ausreichender Zahl, hell únd geräumig an- ulegen, y Auf möglichst direkte und zweckmäßige Tagesbeleuchtung sämmtlicher Näume, welhe für den Verkehr und. Aufenthalt bestimmt sind, wird großer Werth gelegt.

(Um den Geschäftsbetrieb des Reichstags einigermaßen zu veranschaulihen, sind drei Grundrißzeihnungen des gegen- wärtig für den Reichstag benußten Gebäudes beigefügt.)

Konkurrenz-Bedingungen.

An Entwurfszeihnungen werden verlangt :

1) ein Situationsplan im Maßstabe !/(,

2) die Grundrisse sämmtlicher Geschosse im Maß- stabe 1/200. i i

In die Grundrißzeihnungen sind die Hauptmaße und in jeden einzelnen Naum die Zweckbestimmung sowie der Flächen- inhalt deutlih einzuschreiben, : i .

3) die beiden Längsansichten und eine Seitenansicht, sowie die zur vollständigen Klarlegung des Entwurfs erforderlichen

Die Treppen für den Kaijerlichen Hof beziehungsweise den Bundesrath, sowie die Treppen für die Abgeordneten und

4) zwei perspektivishe Ansichten des Aeußern.

Für diese Ansichten sind a. der Austritt aus dem Brandenburger Thore, b. der Alsenplaß als Standorte zu nehmen. Bei der Konstruktion der Perspektive soll cin Grundriß im Maßstabe 1/29 benußt und die Bildebene dur die dem Standorte zunächst befindlihe Ecke des Reichstag8gebäudes gelegt werden. Jm Fnteresse einer gleichmäßigen“ Beurtheilung der Ent- würfe is} die strenge Einhaltung der vorstehenden Bedingun- gen nothwendig. Alle nicht verlangten Ze:hnungen bleiben von der Beurtheilung und Ausstellung ausges{lo}en. Bei- zufügen ist ein Verzeichniß der einzelnen Zeichnungen, fowie ein Erläuterungsbericht, welcher in möglichster Kürze die ge- wählten Anordnungen und Konstruktionen dargelegt. An der Konkurrenz können alle deutshen Architekten fi betheiligen. Die Entwürfe dürfen nur mit einem Motto versehen werden. Die Adresse des Verfassers ist in einem mit dem- selben Motto versehenen ges{hlossenen Couvert beizufügen. Die Einlieferung der Entwürfe an das Bureau dez. Reichsamts des Fnnern, Wilhelmstraße Nr. 74 W, muß am Sonnabend, den 10. Juni 1882, Mittags 12 Uhr, erfolat sein. Später eingelieferte Entwürfe sind unbeckingt von dex Konkurrenz ausgeschlossen. ; E die rechtzeitig eingelieferten Entwürfe wird Quittung ertheilt. | Die Entwürfe gehen zunächst an die Jury zur Beurthei- lung und Entscheidung über die zuzuerkennenden Preise. Die Entscheidung wird durch den „Reichs - Anzeiger“ bekannt gemacht. Demnächst werden die Entwürfe öffentlih ausgestellt. Die Jury besteht aus den Mitgliedern der Kommission für die Errichtung des Reichstagsgebäudes und acht an der Konkurrenz nicht betheiligten Sachverständigen. Die Namen der Jurymitglieder werden binnen Kurzem durch den „Reichs-Anzeiger“ bekannt gemacht. ¿Für dicjenigen beiden Entwürfe, welche nah dem Urtheile der Jury die gestellte Aufgabe am besten lösen, werden Zwei erste Preise von je 15000 M Ferner werden Drei zweite Preise von je 10000 4 und Fünf dritte Preise von je 3000 M4 für die zunächst besten Entwürfe gezahlt.

Gegen Zahlung der Preise werden die Entwürfe Eigen: thum des Reichs.

Außerdem bleibt vorbehalten, zehn durch die Jury be- stimmte Entwürfe für je 2000 /4 anzukaufen i

Die übrigen Entwürfe werden nach der öffentlichen Aus- stellung gegen Aushändigung der Quittung zurückaegeben oder den Versasserii, auf Gefahr derselben, portofrei zurücgesandt,

Nur diejenigen Konkurrenten, welche alle Bedingungen des Programms innehalten, haben Anspruch auf Berücksich: tigung bei der Preisertheilung.

gezahlt.

Gestern Mittag hatte das Kunstgewerbe-Museum die Ehre, in seinen neuen Räumen zum ersten Mal Ihre Majestäten den Kaiser und die Kaiserin begrüßen zu dürfen. Schon vor der Ankunft der Allerhöchsten Herrschaften war Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz erschienen, Zum Empfang der Majestäten hatten fih ferner die Staats-Minister von Boetticher und von Goßler, der Ministerial-Direktor Greiff, der Generaldirektor der Königlichen Museen, Geheime Regierungs-Rath Dr. Schöne, der Direktor der etlnologischen Abtheilung der Königlichen Museen, Pro- fessor Dr. Bastian, und der Direktorial-Assistent derselben, Dr. Boß, sowie die Direktoren des Kunstgewerbe-Museums, Grunow, Professor Dr, Lessing und Professor Ewald versammelt. Von den Kaiserlichen Hofstaaten waren Graf Perponcher und Gräfin Oriolla anwesend. Nachdem kurz vor 2 Uhr Se. Majeslät der Kaiser und bald darauf Ihre Majestät die Kaiserin eingetroffen waren, wurde auf einem Nundgang durch das von Besuchern dicht angefüllte Erdgeschoß des Museums zuerst die Ausstellung der Schliemannschen Sammlung trojanischer Alterthümer, sodann die Reihe der in der Ost- und West- front des Gebäudes belegenen Säle und \{ließlich der Lichthof mit der in ihm befindlichen indischen Ausfteluñg in Augenschein genom- men. Das Gebäude selber sowohl wie der Inhalt und die O stellung der reihen Sammlungen fanden hierbei wiederholt die le hafteste Anerkennung der All. rhöchsten Herrschaften, und Se. Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher ers um 34 Uhr na mehr als andert- halbstündigem Verweilen, Ihrer Majestät der Kaiserin folgend, Aller- höchstwelhe Sich bereits vorher verabschiedet hatte, das Museum verließen, geruhten demselben einen baldigen wiederholten Besuch in Aussicht zu stellen.

Im Weißen Saale des Fürstlih Radziwillshen Palais in der Wilhelmstraße ist heute Vormittag der Bazar eröffnet worden, dessen Ertrag zur Deckung der Kosten für den bereits in Benutzung genommenen Neubau dienen foll, dur den das Katholische Hed- wigs-Krankenhaus in die Lage versetzt wird, 200 Kranken gast - lie Aufnahme und liebevolle Pflege zu gewähren. Reiche Gaben sind zum Besten des Bazars eingegangen. Allen voran bat auch bier wieder Ihre Majestät die Kaiserin opferfreudige Mildthätigkeit bewiesen. Geschmackvolle Siüic@ereien zumeist religiösen seltene Porzellane und kunstvole Gemälde verdankt neben anderen Sachen der Bazar der Huld Ihrer Zur Eröffnung des Bazars waren Ihre Kaiserliden und König- lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin persönlich er- schienen. Se. Kaiserliße Hoheit der Kronprinz wählte Sich eine kostbare Vase aus. Höchstseine Erlaubte Gemahlin mate reie Cinkäufe, Um 117 Uhr erschien Ihre Majestät die Kaiserin, Allerhöchstwelche gleichfalls reibe Einkäufe machte. Der Bazar wird bis einschließlich Sonnabend geöffnet bleiben.

vielen

Bezüglich der aus englishen Zeitungen in die deuts{hen Blätter übergegangenen Nachricht, daß das in London für die h eraldische Ausstellung zu Berlin zusammengetretene Comité si aufgelöft habe, hören wir aus sicherster Quelle, daß allerdings die von dem ecngliswen Comité in Aussicht genommene KollektivA-usftellung nit erfolgen wird, daß dagegen die Engländer als einzelne Aussteller sich betheiligen werden, Cine Anzahl von englischen Anmeldungen liegt bereits vor.

Im Palmenhause der Charlottenburger Flora steht augen- blicklih die große Musa Ensete in Blüthe. Die mächtige grüngelbliche Blume mißt nahezu einen halben Meter im Durcmesser und dürfte in etwa aht Tagen ihre größte Entfaltung erreicht haben.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner Vier Beilagen

Berlint

5) Acht Sigungssäle für je 30 Personen c E O L

Durchschnilte im Maßstabe 1/60,

(eins{ließlich Börsen-Beilage).

Inhalts,

Majestät.

Î 29.

um Deutschen Reichs-Auz

Srste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 2. Februar

eiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

fSS2,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. Februar. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (6.) Sißung des Hauses der Abge- ordneten wurde der Nechenschastsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19, Dezember 1869, betreffend die Konsolidation der preußishen Staats- anleihen durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

Es folgte die erfte Berathung der Uebersiht von den Staatseinnahmen und Ausgaben des ahres von 1. April 1880/81. Der Abg. Dr. Hammacher ertlärte, er beabsichtige niht, schon heuie eine Diskussion über den reichen Jnhalt der Uebersiht hier anzuregen, halte sich abex für verpflichtet, auf zwei Einnahmetitel die Auf- mertsamfkeit felbst zu lenken, weil dieselben in einem engen Zufammenhange mit dem in erster Lesung dur{berathenen Etat ständen und wesentli zur Beurtheilung desselben bei- getragen hätten. Das seien die beiden Titel der Verwaltung der indirekten Steuern und zwar dex Titel „Stempelsteuer“ und „gerichtlice Kosten und Strafen.“ Wie aus der vor- liegenden Uebersicht hervorgehe, hätten sich auch in dem hier in Betracht kommenden Geschäftsjahr die Einnahmen aus der Stempelsteuer un mehx als 5 Millionen gégen den Voranschlag vermindert und es seien die Einnahmen aus der Stempelsteuer unter dem Titel „Gerichtskosten“ um mehr als 2 Millionen gegen den Voranschlag in die Höhe gegangen. Hieraus werde nun vielfach der Schluß gezogen, daß die wirk- liche Verwendung von Sienipeln nachgelassen und die Ein- nahmen aus den Gerichtskosten sih vermehrt hätten. Beide Annahmen seien unrichtig und könnten aus dem gegenwärtigen finanziellen Resultate der Uebersicht niht gewonnen werden, und zwar aus folgenden Gründen niht. Es würden unter dem Titel der Stempelsteuereinnahmen nur diejenigen Einnahmen verbuGt, die die Verwaltung der indirekten Steuern aus dem Verkauf von Stempelmarken und beziehungsweise Stempelbogen einnchme. Nun werde aber bei einem fehr namhasten Theile des Geschästsverkehrs in Preußen, der seinen Ausdru finde in den geseßlih vorgeschriebenen For- meln der Eigenthumsübertragung, der Stempel verrechnet unter dem Titel der Gerichtskosten. Jn dem hier in Betracht kommenden Fahre hätten allein die Stempel, die im Zu- saumen;ang mit den Auflassungserklärungen bei den Grundbuchrichtern zu bezahlen gewesen seien, mehr als 7 000 000 6 ausgemacht. Es sei deshalb nihts weniger als auffallend, daß man unter dem Titel „Stempel: einnahmen“ fortwährende Herabminderungen der Einnahmen beovachte. Er würde auf diesen Punkt weniger Gewicht legen, wenn derselbe nicht nach mehreren Nichtungen hin zu MViß- deutungen Veranlassung gegeben hätte. Es sei hiernach also ab- solut ausges{lossen, daß man aus einer Verminderung der Ein- nahmen sich ein Urtheil bilden dürfe auf die Vermin- derung des Geschäftsverkehrs im Lande. Noch in der eben beendeten Budgetdebatte sei von einer Seite darauf hingewiesen worden, um zu zeigen, daß jene Behauptung, das Geschäft in Preußen fei in einer steigenden Richtung begriffen, widerlegt würde durch die verminderten Ein- nahmen aus den Stempelgebühren. Wie gesagt, die Voraus- seßung treffe nit zu; aber eine wirkliche Herabminderung der Stempeleinnahmen stehe im Zusammenhang mit einer reichsgerichtlihen Entscheidung vom vorigen Jahre, die auch in Zukunft ihre nachtheiligen Wirkungen auf die Einnahmen aus der Stempelsieuer äußern werde. Während früher in solchen Fällen, wo bei der Gründung der Aktiengesellschaften die Einlagen nicht in Baar, sondern durch Einbringung von Objekten erfolgt sei, und nah Anordnung der Stempelbeßörde ‘ein einprozentiger Stempel erhoben würde, sei nunmehr dur Reichsgerichteurtheil vom Januar vorigen «zahres, wenn er nit irre, festgestellt, daß diese Erhebung nicht im Gefeß begründet sei. Jn Folge dessen habe in dem hier vorliegen- den Geschästejahr die preußische Verwaltung mehr als 900 000 « an Aftiengesellschasten in Rheinland und West- falen zurückzahlen müssen; und wo gegenwärtig und in Zu- kunft die Bildung von Aktiengesellshasten vor sich Gehe, würden abweichend von der früheren Praxis der Stempel- verwaltung die Stempel n‘cht mehr zur Erhebung ge- langen können. Weiter habe die Finanzverwaltung geglaubt, daß bei den sogenannten Auflassungserklärungen Hinter- gehungen und Benachtheiligungen der Staatskasse vielfa erfolgt seien, indem das Objekt, für welches bei der Auflassung der Stempel zu kassiren sei, zu gering angerechnet werde. Diese Frage sei bereits in der vorjährigen Rechnungs- kommission zur Sprache gelangt und es mehreren Mitgliedern derselben aus ihren eigenen Wahr- nehmungen festgestelt, daß diese Annahme der Vertreter der Königlihen Staatsregierung leider auf sih begründe. Wenn nämlih die Auflassung und in Folge dessen die Umschreibung eines Grundstückes vor sih gehe, ohne daß der Eigenthumsübertragung ein formell abgeschlose- ner Vertrag zu Grunde liege, so hätten bekanntlih die Pacis- centen den Betrag des Vertragsobjekts anzugeben, und sofern das Geschäft ohne weitere rechtliche Wirkung Zug um Zug perfekt geworden sei, also z. B. beim Kauf die Zahlung statt- gefunden habe, sei es erklärlih, daß dann von einem Theile der Bevölkerung, der in solhen Dingen leicht zu denken pflege, dem JFnteresse des Fiskus entgegengehandelt werde. Dergleichen lasse sih nit ganz verhüten. Aber er meine, es liege im

nte er Finanzverwaltung, daß durch den Justiz-Minister | Chauf : ( e in ' Interesse der Finanzverwalt 0, daß ) den Zustiz-Minij | zulässig erachteten Umfange abhängig gemacht worden.

dasür Sorge getragen würde, daß festgestellt werde, in welchem

Umfange die Stenipelbenachtheiligung bei dergleichen Geschästen |

vor sih gehe, Ferner halte er es für nothwendig, daß eine vershärste Kontrolle und Revision der Auflassungsgeschäfte bei der Justizverwaltung unter dem Gesichtspunkte der FJnter- essen des Staates vor [i gehe. Wenn also sämmtliche Schlüsse aus der Verminderung der Stempelabgaben fals{ seien, so könne er andererseits anführen, daß die Schlüsse, die aus der Vermehrung der Gerichtekosten als aus einex Konsequenz des Gerichtskostengesches gezogen seien, ebenfalls nicht uträfen, da unter diesen ja auch die Cinnahmen aus

dem Stempel angeführt seien. Er beantrage, die Uebersicht

der Nechnungskommission zu überweisen,

ei damals von |

Wahrheit |

Das Haus beschloß demgemäß.

„Zn erster Berathung genehmigte das Haus ohne Debatte den Entwurf eines Gesetes, betreffend die Ablösung der an die Stadt Berlin für Uebernahme der fiska- lishen Straßen- und Brückenbaulasi in Berlin zu zahlenden Rente; ebenso in erster und zweiter Berathung den Entwurf eines Geseßes, betreffend Abänderung der Ver- ordnung über die Bildung und den Geschäftskreis eines evangel ish-reformirten Konsistorii in der Stadt Frankfurt a./M. vom 8. Februar 1820, sowie des organischen Geseßes vom 5. Februar 1857 über Abänderung etniger die evangelish-lutherische Kirchenverfassung berührenden Bestimmungen der Konstitutions-Ergänzungsakte der Stodt &rantfurt a./M.

Es folgte die erste Berathung des Entrourfs cines Ge- seßes, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit des Naf- sauischen Centralkirhenfonds und der Nassaui- hen evangelishen Pfarrwittwen- und Waisen- fasse auf die vormals hessishen Theile des Konsistorial- bezirks Wiesbaden.

Der Abg. Bork erklärte, bereits in der vorigen Session habe dieser Entwurf dem hohen Hause vorgelezen. Auf den Antrag des Abg. Dr, Petri sei der Entwurf damals an cine be- sondere Kommission von 7 Mitgliedern verwiesen. Diese Kommission habe wegen Schluß der Session nit mehr zur DurWhberathung des Entwurfs kommen können. Die Gründe, welche damals für die Verweisung an eine Kommission ge- sprochen hätten, sprähen auch heute dafür. Er beantrage des- halb, den Entwurf an eine Kommission von 7 Mitgliedern zu verzvoeisen.

__ Der Abg. Sthreiber {loß \sich diesem Antrage mit Nück- sicht auf die eigenthümlichen nassauischen Verhältnisse an.

Das Haus bes{loß demgemäß.

Damit war die Tagesordnung erledigt.

5 O vertagte sih das Haus um 3 Uhr auf Freitag M

Laudtags- AngeleacuHeiten.

Die Begründung des Entwurfs eines Geseßzes, be- treffend die Erweiterung, Bervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseiseubahnneßes (f. Nr. 28 des „Neichs-Anzeigers") lautet:

In dem vorstehenden Gesetzentwurf sind die Mittel für eine im Verkehrsinteresse und im Interesse der Betriebssicherheit für noth- wendig erachtete Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung der Skaatsbahnen und der für Rechnung dés Staates verwalteten Privatbahnen vorgesehen.

Bon den tm 8 1. unter Nr. 1

zur. Ausführung empfohlenen Cifenbahnen bildet die als Vollbahn au3zubauende, ungefähr 17 Kilometer lange Linie ad 1 (Eichicht- Probstzella-Bayeri|h-Meiningensche Landesgrenze) die nothwendige und bereits von der Gesellschaft in AussiWt genommene Ergänzung des Thüringischen Gisenbahnunternebmens, dur deren Ausführung die seiner Zeit unter Zin2garantie der betheiligten Staaten hergestellte Bahn von Gera nah Eichicht die naturgemäße Gortseßuug und den Anschluß an das Bayerische Cisenbahnuez erbalten wücde. Mit dem Erwerbe des Thüringishen Etsentahuunternehmens fällt die Herstellung dieser Verbindung dem Staate als Aufgabe zu, welcher hierdurch in den Besitz einer neuen, sür den Verkehr mit dem {üd- westlichen Deutschland wichtigen Durchgangsroute gelangt.

Nähere Darlegungen über das Projekt sind tin der Begründung zu dem Gesetzentwurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privat- bahnen für den Staat, enthalten.

Die Anlagekosten der Bahn sind auf 5000000 veranschlagt, zu deren Deckung in erster Reihe diejenigen Entschädigungen im Be- trage von 700 000 bezw. 1280090 4 Verwendung finden sollen, zu deren Zahlung sih die Herzoglich sachsen - meiningenshe und die Fürstlich \chwarzburg - rudolstädtische Negierung in den, dem eben- genannten Gesetzentwurf beigefügten Verträgen vom 12, bezw. 14. No- vember 1881, betreffend den Uebergang der dem Herzogthum Sacbfen- Meiningen bezw. dem Fürstenthun S@&warzburg - Nudolstadt an dem Thüringischen Eisenbahnunternehmen zustchenden finanziellen Betheiligung auf den Preußischen Staat, verpflichtet haben. Der als- dann noch aufzubringende Nestbetrag mit 4172000 # würde aus den Beständen derjenigen Fonds zu entnehmen sein, welche mit dem Uebergange der in jenem Gesctzentwurf bezeichneten Privateifenbahn- unternehmungen auf den Staat letzterem anheimfallen.

Die übrigen im §. 1 unter Nr. 1 aufgenommenen Linien follen nach den für Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung maßgebenden Grundsäßen gebaut und betrieben werden, Dieselben sind Meliorations- bahnen, deren Herstellung für die Erschließung der betreffenden, mit Schienenverbindungen bisher noch nicht bedachten Landestheile und die Be- lebung der wirhs{haftlihen und industriellen Thätigkeit ihrer Bewohner in Uebereinstimmung mit den Anträgen der Provinzialbehörden als be- sonders förderlih erkannt und Mangels geeigneter Privat-Unter- nehmer für Rechnung des Staates unter der Voraussetzung ent- sprechender Betbeiligung der Lokalintercssenten in Aussicht genommen ist, Die einzelnen Linien bilden theils die Fortsezung bezw. Ergänzung der dur die Geseße vom 7. und 9. März 1880 (Gefsetz-Sammlung S. 157, 169) und 25. Februar 1881 (Geseßz-Samml. S, 32) zur Ausführung genehmigten Ünternehmungen, theils gehören sie Projekten

| an, durch welche die Wohlthaten des witigen Kmmunikationamittels

neuen, in jenen Geseyen nicht berüsichtigten Verkehrsgebieten zuge- wendet werden sollen.

Der staatsseitige Aushau dieser Bahnen ift, den für die Heran- ziehung der Interessenten zu den Kosten derartiger Melioration8s-

| anlagen seither angenominenen Grundsätzen entsprehend, überall von

der unentgeltlichen und lastenfreien Hergabe des erforderlichen Terrains und der Einräumung des Rechts auf unentgelilicbe Mitbenußzung der Chausseen und öffentlichen Wege in dem von der Kufsichtöbehörde für Gbenso sind auch für die Bemessung der, abweichend biervon, in Ausficht ge- nommenen geringeren bezw. größeren Belastung der bei dem Bau der Linien ad §. 1 Nr. I. 13, 14 und 17 bezw. 5—9, 11, 12-415 und 16 des Geseßzentwurfes betheiligten Interessenten diejenigen Nück- fsihten maßgebend gewesen, aus welchen in den betreffenden Fällen der erwähnten früheren Gesete einerseits staatliche Beibhülfen zu den Grunderwerbskosten einzelner Lienien gewährt, andererseits Baarzu- {üsse von den Interessenten neben der unentgeltlichen Terrainhergabe verlangt worden sind.

Es entspriht daher insbefondere au die bei dem Bau der Meleliorationsbahnen im Westerwald (Weiierburg-Hacbenburg) und in der Eifel, (Prüm-St. Vith-Montjoie-Notbhe Erde { Aachen] bezw. Malmedy), sowie der Linie Waberu-Wildungen (n: 4 L L 0 Id bezw, 12, Lit, A, B. und C. g. des Gcsetzentwurfes) vorausgeseßte

Betheiligung der Interessenten denjenigen Anforderungen, welche bereits früher unter ähnlicben Verhältnissen an die Interessenten der dur die Geselze vom 25. Februar 1881 (8. 1 Nr. 7—-10, Tit, A, b:—es. und Lit. B.) und vom 7. März 1880 (S. 1b, Lit, A. B. und C.) zur Autführung genehmigten Unternehmungen, deren Fortfeßzung bezw. Ergänzung erjtere bilden, gestellt worden sind. Y

Der zu den Grunderwerbskosten der Linie Ahrweiler-Adenau (S L Me L T7 des Gefeßenlwurfes) abweichend hiervon auf zwei Drittel ihrer ans{lagsmäßigen Höhe bemessene staatsseitige Zuschuß erscheint ebenso, wie die von den Interessenten der beiden übrigen in der Eifel projektirten Verbindungsbahnen von Naeren na (Fupen und von Walheim nah Stolberg (8. 1 Nr. I. 15 und 16 des Geseßz- entwurfes) in größerem Umfange verlangte Betheiligung an den Bau- kosten derselben dur die besonderen, in der weiter unten beigefügten Denkschrift des Näheren crörterten Verhältnisse gerechtfertigt.

Die Erfüllung der Bedingungen, von welchen der staatsseitige Ausbau der einzelnen Projekte in dem Gesetentwurf abhängig gemacht worden, ist bereits in den meisten Fällen dur rechtsverbindlide Be- \{lüsse der betreffenden Kommunalverbände sicher gestellt.

,„ Die für die Herstellung der projektirten Sckundärbahuen erforder- lien Flächen befinden {ih zum Theil bereits in fiskfalishem Besitz. Nach eingehender Prüfung der in jedem cinzelnen Falle in Betracht Tommenden besonderen Verhältnisse ist indeß mit Nücksicht auf die erheblichen Vortheile, welche dem Fiskus aus der Ausführung der be- treffenden Unternehmängen erwachsen, von der Forderung einer be- sonderen Entschädigung für die Hergabe des benöthigten Terrains zu dem veränderten Verwendungszweck billiger Weise auch hier überall abgesehen worden.

._ „Wenngleih über die künftige Rentabilität der zu bauenden Meliorationsbahnen ein sicheres Urtheil zur Zeit niht abgegeben werden kann, so muß nach dem Ergebniß der in dieser Beziehung an- gestellten Grinittelungen doch zugegeben werden , daß die direkten Er- trägnisse der meisten Linien cine volle Verzinsung des Anlagekapitals zunächst wohl kaum ermöglichen werden. Insbesondere werden von den im S 1 mte T 2 14216 beg SGeseßentwurfs bezeichneten Linien nennen82werthe Ueberschüsse vorerst wohl nit zu erwarten sein, wogegen die Bahnen ad Nr. I. 3, 4, 10, 13 und 17 vorausfi%tlih [bon während der ersten Betriebsjahre cinen mäßigen, und die Bahnen ad Nr. I. 5—9, 11 und 12 voraussichilich schon bald einen erheh- lieren Betrag zu der Verzinsung der staatsseitig aufgewendeten An- lagekosten liefern und zum Theil sogar cine nahezu volle Berzinsung der leßteren zulassen werden. Es ist indeß auc hierbei zu berück- sichtigen, daß es ih um Mekiorationsanlagen handelt, deren Vor- theile nicht sowohl in den unmittelbaren Erträgniffen als vielmehr in der Hebung des Wohlstandes und der Steuerkraft der betreffenden Landestheile und in der besseren Alimentirung der anschließenden fisfaliscben Hauptbahnstrecken zu suchen sind. i

- _Die in der Eifel _projeftirten Mesliorationsbahnen Prüm - St. Vith-Montjoie-Rothe Erde (Aachen) bezw. Malmedy, Éupen und Stolberg (§. 1 Nr. L. 14—16 des Gesetzentwurfes) würden im Falle ibrer demnächstigen Fortsetzung in füdlicher Richtung zum Anscluß an das Luxemburgische Eisenbahnnetz, deren Herstellung nach den näheren Darlegungen der bereits oben erwähnten Denkschrift wohl nur als eine Frage der Zeit anzufehen sein dürfte, cinen erheblichen Verkehr8zuwac;8 erhalten und vorausfihtlich {on binnen Kurzem cine nahezu ausreicbende Verzinsung der aufgewendeten Kosten er- möglicen.

Die Linge der zur Ausführung cmpfohlenen Lokalbahnen (8. 1 Nr. 1. 2—17 des Gesetzentwurfes), über deren Richtung und Be- deutung für die Entwickelung der dur&scbnittenen Gebiete die (in der Anlage beigefügten) Denkschriften das Nähere ergeben, beträgt rund 938 kmz das nach Abzug der den Interessenten zur Last fallenden Beiträge staats\eitig aufzuwendende Anlagekapital ist auf 46 814 000 M veranschlagt.

_Zur Deckung des letzteren stechen, nahdem über die Bestände der in Folge der Geseke vom 20. Dezember 1879 (Geseß-Samml. S. 635) und 14. Februar 1880 (Gesetz-Sanmml. S. 20) auf den Staat über- gegangenen Gefelishaftsfonds zu Gunsten der durh die Gesetze vonr 9. März bezw. 18. Dezember 1880 (Geseß-Samml. S. 16, 377) und 25. Februar 1881 (Gesez-Samml. S. 32) genehmigten Meslio- ration8bahnen diêsponirt und außerdem die Vernichtung der diesen Fonds angebörenden hbochverzinslichen Prioritätsobligationen der Rheinischen, Magdeburag-Halberstädter und Berlin-Potédam-Magde- burger Eisenbahngesellschaft im Betrage von 15 750 000 Mark ange- ordnet worden, ebenfalls zunächst die dem Staate mit dem weiteren Erwerb von Privateisenbahnen zufallenden, bereits oben erwähnten Gesellschaftsfonds zur Verfügung.

Dieselben bezifern i, vorbehaltlich definitiver Fesistellung, nah Abrechnung derjenigen Beträge, über welcbe bercits in dem Gesetezt- wurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbabnen für den Staat, anderweit disponirt worden, auf die Gesammtsumme vou 24 399 068 M. 50 , so daß na Abzug des nach den obigen Aus- führungen für die Fortsetzung der Linie Gera-Eichicht aufzubringenden RKestbetrages von 4172000 K für den Bau der projektirten Meliorationsbahnen noch 20213 688 M 50 4 verfügbar bleiben.

Im Uebrigen ist aus den bereits in der Begründung zu dem Gefeß vom 25, Februar 1881 (Gesez-Samml. S. 32), betreffend die Herstellung mehrerer Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, erörterten Rücksihten (Nr. 75 der Drucksachen des Hauscs der Abgeordneten 1880/81 S. 9) eine Verwerthung jener dem Staate auhßcimfallenden Effekten auch im vorliegenden Falle nur insoweit in Aussict ge- nommen, als dieselèen ohne Nachtheil für die Staatskasse flüssig ge- macht werden können,

Der hiernach noch zu deckende Neslbetrag soll dur Ausgabe von Staats\chuldverschreibungen beschafft werden.

Die für die Herstellung der vorbezeichneten Bahnen nacbgesuchte Kreditbewilligung wird daber durch die Annahme des mebrfac er- wähnten Geseßentwurfes, betreffend den weiteren Erwerb von Privats- eisenbahuen für den Staat, bedingt, da im Falle der Nichtannahme desselben einerseits die Voraussetzungen für den staatsfeitigen Ausbau der Fortsezung der Linie Gera - Eihicht entfallen, andererseits den Staate die Möglichkeit genommen sein würde, die ihm mit dem Er- werbe der betreffenden Privatbahnen zufallenden Fonds zur Deckung der für die projektirten Bauausführungen erforderlichen Mittel mit beranzuziehen.

Im §. 1 unter Nr. 11, 11]. und Iv. des Gesetzentwurfes sind die Mittel zur Deckung der Ausgaben für cine Neihe zur Ver- vollständigung und besseren Ausrüstung des Staatscisenbahunnetzes in Aussicht genommener Bauausführungen und Beschaffungen vorgesehen. Dieselben baben \ih als nothwendig erwiesen, da die vorhandenen Anlagen und Betrieb8mittel dur die in stetiger Zunahme begriffene Verkehrsentwictelung bis zur äußersten Grenze ihrer Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen sind und die im Verkehrsäinteresse wie im Interesse der Betricbsficberheit glei dringliche Erhöhung der letzteren nur dur eine angemessene Erweiterung und Umgestaltung der vor- handenen Anlagen, sowie durch cine entsprechende Vermehrung der Transportmittel herbeigeführt werden kann.

Ein erheblicher Betrag der bierfür bestimmten Summe entfällt auf die Umgestaltung größerer Babnhofsanlagen der westlidden Staats- und für Rechnung des Staates verwalteten Privatbahnen, deren Aus- führung sih im Interesse einer einheitlichen und wirths{aftlichen Verkehrs- und Betriebsleitung als besonders dringlich herausgestellt