1882 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

der Reithskanzler selb, Ym Reitstage durch die Rede gegen den Fortschrittsring und durch die Anschuldigungen gegen den Richtersiand. Die Fortschrittspartei sei nit in der Lage, Polizei und Gensd’armen aufzubieten, sondern die Kandidaten hielten sich niht für zu vornehm, um sich selbst in den kleinsten Orten den Wählern vorzustellen. Aber was die Kneipen betreffe, möge sich der Vgrredner do bei dem Abg. Stöcker erkundigen, es wäre interessant, zu ers fahren, wer die großen Wirthshausfestlichkeiten am 2. Sep- tember und 18. Oktober v. F. bezahlt habe. Da habe ein gro Unbekannter dahinter gestanden. Wenn man geheime

onds habe und keine Auskunft vorliege, woher diese Hundert- tausende gerommen - seien in dieser Wahlagitation, fo müfse diese Frage aufgeworfen werden. Er müsse übrigens doch zur Ehre der Konservativen bemerken, daß sie in den Mitthei- lungen des Wahlvereins der Deutsch-Konservativen den Abg. Stöcer allerdings zart desavouirt hätten. Der Abg. Kro: patschedck verwe{sele Kämpfe, die sich auf dem Boden des Ge- jeßes vollzogen hätten, mit Kämpfen revolutionärer Art, die unter Auflehnung gegen das geltende Recht geschehen seien. Indem der Abg. Kropatscheck sie gleichstelle, komme derselbe dazu, zu sagen, daß auch die Nevolutionäre si nit darüber beflagen könnten, daß das Pulver und Blei, mit dem sie niedere gehalten würden, zum Theil aus ihren Steuern bezahlt werde. Was die Aeußerung des Abg. Kropatscheck über die dreifarbige Kokarde betreffe, so vergesse man doch nit, daß in jenem Jahre au die preußische Armee jene Kokarde getragen habe. Wenn man in der Zeit soweit zurlickgehe, so möge man doch auch einmal die Aeußerungen des Fürsten Bismarck citiven, in welcher derselbe die Politik von Olmüß eine glorreiche genannt und die Zerstörung der großen Städte empfohlen habe. Der Abg. Stöcter wolle ihm imputiren, er habe die Geistlichen Erb- \hleicher genannt und habe dabei ein Zeitungsblatt in der Hand gehabt. Er (Nedner) habe im Reichstag gesagt: Es gebe gute und schlechte Menschen in jeder Religionspartei und jedem Stande, und even so gebe es gute und s{lechte Menschen bei den Geist- lichen, und wenn man Alles, was einzelne Geistliche begangen hätten, zusammenstellen wollte, so könnte man daraus auch ein Verbrecheralbum zusammenstellen. Er frage, sei es nah einer derartigen Ertlärung loyal, auf diesen Fall zurüzu- kommen und ohne jene Reichstagsrede vor sich zu haben, einen Auszug aus einem Zeitungsblatt zu geben, den er bereits als unbegründet zurückgewiesen? Nicht die Debatte habe ihn erregt, sondern die Art, wie dieselbe geführt werde. Man bekämpfe nicht die Ansichten der Fortschrittspartei, son- dern die Ansichten, die man derselben unterlege, durch künst- liche JZnterpretationen und halbe Citate. Aehnlich sei es mit dem, was .in Bezug auf ihn und die Militärverhältnisse gesagt worden. Die Liberalen seien „angeklagt, dur die neuen Geseße die wirthschaftlihen Mißstände herbeigeführt zu haben. Dagegen habe er in einer Reichstagsrede hervorgehoben, daß der wahre Grund in der Kriegsperiode, die Preußen durch-

38 Inserate für den Deutschen Neiths- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel8- register nimmt an: die Königlite Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers ; Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32,

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gemacht habe, und in dem Zustand des bewaffneten Friedens lieae. Da habe er auch die Ziffer genannt, die Preußen der Krieg gekostet habe, aber niht um zu sagen, Preußen brauche überhaupt fein stehendes Heer. Der Kriegs-Minister wisse, daß er, wenn auch in mancher Beziehung anderer An- sicht, viele Millionen anstandslos bewilligt habe. Auch hier sei also das Citat des Abg. Stöcker geeignet, ihm eine andere Ansicht unterzuschieben, als er sie vertrete, Der Abg. Stöcker sage ferner, er (Redner) habe Hödel einen Muster- fnaben eristliher Regulative genannt. Wie sei der wirk- liche Sachverhalt ? Jm Neichôtag sei das Sozialistengeseß be- rathen; man habe gesagt, diese Attentate seien die Folge des modernen Unterrichtswesens. Darauf habe er zur Vertretung der Regierung gesagt: diese Buben, diese Attentäter gehörten nah ihrem Lebensalter in eine Zeit, wo noch ein anderes Unterrichtssystem bestanden habe, und zur Bekräftigung dieser Ausführung habe hier der Geheimrath Schneider gesagt, wenn man die neuen Schulregulative wegen Hödel angegriffen habe, so müsse er mittheilen, daß der Minister einen besonderen Kommissar eingeseßt hade, um Hödel zu examiniren und es sei festgestellt, ‘daß derselbe in Bezug

| auf die Erfüllung der alten Sculregulative, in Bezug auf

Katechismus, auf Auswendigkönnen von Gesangbuchliedern nichts zu wünschen übrig gelassen habe, Das sei der einfache Sachverhalt, den er in Versammlungen vorgetragen habe, wo man die neueren Schulen in Verbindung habe bringen wollen mit den Attentaten und fo derartiges aus dem Zusammen- bange gerissen entstellt wiedergegeben habe als Angriff auf das Christenthum, die Religion oder den Glauben. Die ganzen Reden des Abg. Stöcker seien immer dieselben, ob derselbe sie hier oder in der Tonhalle halte. Einmal gehöre zum dritten Theil seiner Rede dasjenige, was derselbe das andere Mal im Anfang gebracht habe, und zum Schluß fehle nie die allgemeine Aufforderung zum Frieden. Was die Beziehungen auf das Ausland betreffe wolle man wirklich ausländishe Blätter maßgebend sein lassen ? Diese hätten so wenig Verständniß für die inneren Verhältnisse Deutschlands verrathen, daß man gut thue, sich in dieser Beziehung nicht auf ausländische Beziehungen zu be- rufen. Wolle man das aber, dann lese man doch, was die österreichische und englishe Presse über den Erlaß vom 4. Jas nuar sage. Ferner lese man doch, wie man im Auslande über die Judenhegze urtheile. Hüte man si, irgendwie Oel in dieses Feuer zu gießen, hüte man ih, diese Flammen zu \hüren, eine Bewegung, die die niedrigsten Leidenschaften wachrufe, die allen guten Menschen zum Aergerniß und allen s{hlechten und bösen A Freude gereiche. Und wenn diese Bewegung aufhören sollte und dann auch vielleicht der Abg. Stöcker als politisher Mann wieder ebenso bedeutungslos werden würde, wie derselbe vordem gewesen sei so werde die Sittlichkeit und die Religiosität im deutschen Volke wahrlih dadurch keinen Schaden erleiden.

Der Abg. Hobreht gab nohmals dem vorgestern vom

Dessentlicher Anzeiger. 7

1, Steckbriefe nud Untersnchunga-Sachen.

2, Subhastationer, Aufgebota, Vorladungen n, derg].

3, Verkäufs, Verpachtuazgen, Snbmissionen etc

4. Verloosung, ÁÂmortisation, Zinszahlung

und Grosshandel,

7, Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.

5, Tndnuetrielle Etablissements, Fabri!t:en

ß, Verachiedene Bekanntmschungen.

Abg. von Bennigsen geltend gema®ten Standpunkte Ausdru&. Seine Partei habe keine Veranlassung, die geheimen Gelder der Regierung nicht zu bewilligen. Er erkenne an, wie es der Minister ausgeführt habe, daß keine Regierung der Mittel entbehren könne, um die Verdähtigungen unwirksam zu machen, die in der Presse gegen sie erhoben würden. Allerdings könne er die Art und Weise, mit der man gegenwärtig zum Theil die in Nede stehenden Gelder verwendet habe, nit gut heißen. Vor Allem könne er unmöglich den Ton der „Provinzial-Correspondenz“ billigen. Es sollte doch amtlich vermieden werden, einer Partei von der Bedeutung der Fort- shrittspartei Königstreue und Patriotismus abzusprechen. Seine Partei sei für die Bewilligung der Fonds, um so mehr, als fie durch deren Ablehnung kaum eine wesentliche Nenderung herbeiführen würde; aber er und seine politishen Freunde lehnten es ab, die Abstimmuug hierüber als ein Vertrauens- oder Mißtrauensvotum zu betrachten.

_Die Diskussion wurde hierauf geschlossen. Es folgte cine Reihe persönlicher Bemerkungen :

Der Abg. von Meyer (Arnswalde) bemerkte, er habe ge- glaubt, den ganzen Gegenstand, als einen in die Karnevals- zeit gehörigen, lediglih humoristish behandeln zu sollen.

Der Abg. Dr, Windthorst entgegnete dem Abg. Nickert, daß er seine Aeußerung über die zukünftige Ministerschast des Leßteren keineswegs ironish gemeint habe.

Der Abg. Stöcker bemerkte, es thue ihm leid, daß der Abg. Richtec schon wieder Veranlassung genommen habe, ihn (den Redner) im Lichte der Wahrheit zu zeigen. Er sei an diese bengalische Beleuchtung {hon so gewöhnt, daß er sich auf diesen Punkt nicht mehr einlassen könne. Wenn der Abg. Richter über die konservativen Feste geäußert habe, daß da- hinter noch ein größerer Unbekannter stehe, so sei das einfach ein Jrrthum. Wenn der Abg. Richter meine, daß man in England fich allgemein abfällig über die Judenfrage ausge- sprochen, so könne er (Redner) zahlreiche Belege aus der eng- lischen Presse mittheilen, in denen seiner Auffassung der Judenfrage beigepflichtet werde.

__ Der Abg. Dr. Virchow erklärte, seitdem er mit seinem Eintritt in den preußishen Staatsdienst dem König von Preußen den Eid der Treue geleistet und zugleih die Ver- fassung beshworen habe, sei er sich nicht bewußt, jemals seine eidlih übernommenen Verpflichtungen gebrohen zu haben. Man möge ihn daher endlih mit dem Vorwurf republikanischer Gesinnung verschonen.

__ Der Antrag Nickert (auf Ueberweisung der Position an die Budgetkommission) wurde abgelehnt.

In namentlicher Abstimmung wurde die Position 248 gegen 73 Stimmen genehmigt.

Hierauf vertagte das Haus die weitere Debatte 41/7 Uhr auf Dienstag 11 Uhr.

mit

Unt

Inserate nebmen auz die Annoncen-Expeditionen des „JZuvalidendauk“, Rudolf Mosfse, Haasenstein & Bogler, G. L, Daube & Co., E, Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Auanoucen-Bureaux.

e r 1————xS

ersuchungs - Sachen.

[8502] Steckbrief. Gegen den unten Uhrmacher Wilhelm Wehrmann vo

hausen, welcer flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls, auf Grund eines von dem unter- zeibneten Amtsgerichte erlassenen Haftbefel;ls, ver- 1 1 Es wird ersucht, denselben zu ver- haften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Oeyn- Oeynhausen, a s Srnar cschre

Alter 40 Jahre, Größe 1,66 wm, Statur [chmächtig,

bängt worden.

hausen abzuliefern. 1882, Königliches Amtsgericht. Haare blond, Stirn frei, Bart, blonder Augenbrauen blond, Augen blaugrau, Mund gewöhnlich, länglib, Gesichtsfarbe gesund, Besondere Kennzeichen : trumm.

Sprache X-Bein,

[8429]

Beschluß. Nacbstehend bezeicnete

boren 1. Oltober 1844 zu Bunzlau, zuletzt

lau, 2) der Knedt Lonis Werner, geboren 11. No- vember 1845 zu Martinwaldau, Kreis Bunzlau, zu- leßt in Berneburg, Regierungsbezirk Caffel,

Töpfer August Schneider, geboren 21. 1844 zu Tielendorf, Kreis Bunzlau, zuletzt dorf am Quais, Kreis Bunzlau, i Julius Kobert Spörke, geboren 24. Jan zu Dreéden, zuleyt in Breslau, 5) der Wollar, geboren 2. April 1843 Kreis Fraustadt, Kreis Bunzlau,

zu Klein

Uebertretung gegen §, 360 buchs. Dieselben werden

1882, Vormittags 9 Uhr,

geladen.

Bunzlan, den 16. Februar 1882, Wiesn rihts]chrciber des Königlichen Amtsgerichts,

(66201

Die naistehend genannten Personen : Deriians Vernhard Sodt Ux. zu Seurup, zuleßt wohnhaft daselbst, hann Bernbard Vunberia R

Iohann Heinri H 4) Knecht Bernbard Albers, geb.

zu ESchwagstorf, zuleßt wohnhaft in 9) Hautschn Jobann Clemens Harrman

beschriebenen

N ] Nase spit, Zähne gut, Kinn spiz, Gesicht

rechtes

luß Personen: 1) der Töpfer Engelhard Reinhold Hoffmaun, ge-

4) der Steinmetz Knecht Franz

zuleßt în Ullerédorf am Bober, 2 sämmtli zur Zeit unbekannten Aufenthaltsorts, werden besbuldigt, als Wehrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß au8aewandert zu fein. ir. 8 Strafgesetz-

hs. 1 auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 20. Juni 1 vor das Königliche Scöffengericht, Scöffensaal, zur Hauptverhandlung elc Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nah §8. 472 der Strafprozeß- ordnung von dem Königlichen Bezirkscommando zu Görliß ausgestellten Erklärung verurtbeilt werden.

1) Hausfohn geb. 19, Juli 1855 ale R nag geb. 3. September 1853 zu Schale, zuleßt CETA U Sellrup, 3) Knecht

De Hermann weer, geb. 21. No- vember 1853 zu Höôel, zuletzt wohnhaft in Voltlage,

2. August 1854

n Oeyn-

bung: Bollbarit,

deutsch. Bein

in Bunz-

3) der Februar in Gers- uar 1846

Kreutsch,

er, Ge-

Merzen,

as u, 8. W. von öfeutlichen Papieren.

18, September 1853 zu Gersten, zuleßt wohnhaft in Hollenstedt, 6) Haussohn Heinrich Lindemann, geb. 19, April 1852 zu Steinwedel, zuleßt wohnhaft in GUrstenau, 7) Naseur Bernhard Hermann Hemmel- garn, geb. 4. Juli 1855 zu Fürstenau, zuleßt wohn- haft daselbst, 8) Fabrikarbeiter Friedrid August vZühnig, geb. 1. April 1847 zu Großenhain, zuletzt wohnhaft in Fürstenau, 9) Schuster Johann Heinrich Joseph Börger, geb. 13. September 1851 zu Volt- lage, zuleßt wohnbaft daselbst, 10) Pferdeknecht Johann Diedrich Niemeyer, geb. 4. September 1844 zu Hollenstedt, zuleßt wohnhaft in Lütkeberge, 11 Ousfsbmied Bernhard Wilhelm Krüm elmann, geb. 14, März 1851 zu Berge, zuleßt wobnbaft da- elbst, 12) Pferdeknechr Maurit Glose, geb. 15. Ok- tober 1854 zu Vinte, zuleßt wohnhaft daselbs jeßt sämmtlich unbekannten Aufenthalts wel{be binreihend verdächtig ersbeinen: zu Nr. 1—7 als beurlaubte Reservisten, zu Nr. 8 11 als beurlaubte Webhrmänner, ohne Erlaubniß; ausgewandert zu sein, zu Nr. 12 als Ersayrescrvist erster Klasse ausgewan- dert zu sein, ohne von seiner bevorstehenden Aus- wanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben. Uebertretung gegen 8. 360 Nr. 3 des d. R. Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts bierselbst auf Sonn- abend, den 8, April 1882, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht dahier zur Haupt- verhandlung geladen. Bei unents{uldigtem Aus- bleiben werden diesclben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlibben Be- zirks-Kommando zu Lingen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Fürstenau, den 29. Januar 1882. Went, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[8487]

i Aufruf. Meine Ebefrau Wilhelmine Block, geborene

Pahl, hat mich am 1. Juni v. J. böswillig ver- la)sen, so daß mir deren Aufenthalt bis jeßt un- betannt ift. Die sämmtlichen Polizei- und Orts- behörden ersuche ih ganz ergebenst, den Aufenthalts- ort meiner Ebefrau zu ermitteln und mi in Kennt- niy Jegen zu wollen, und zwar in der Weise, daß ih im Stande sein werde, gegen dieselbe ein ge- ridtlibes Rückkehrmandat zu erlassen. Î Oslowo bei Latfkowiß, 15. Februar 1882. Augnst Block, Kaäthner.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. [8500] Auszug aus dem Aus\{hlußnrtheil, Durch Urtheil vom 27. Januar N sind die unbekannten Inhaber und, sonstigen Berechtigten an der im Grundbuche von Arnsdorf Nr. 2 ex deer,

n, geb.

| In der Börssn- 9, Familien-Nachrichten. j beilage.

—= =- AEDEEZ T

Hypothek? von 100 Thaler Erbabfindung für die Geschwisler Regine, Charlotte und George Straube aus dem Kaufkontrakt vom 2. September 1831, woran den Christian und Marie Straube’schen Ehe- leuten der Zinfengenuß zustehen \oll, mit ihren An- sprüchen auf diese Post ausges{lossen und dieselbe für getilgt und löscbungsfähig erflärt. Gerdauen, den 8. Februar 1882, Königliches Amtsgericht.

[8482] Bekanntmachung. Durch Urtheile biesigen Gerichts vom 8. und 17, Februar 1882 sind folgende Urkunden resp. Post: 21. Januar

a, vom “1 März 1947, woraus für den Kauf-

mann Moses Sutbeim zu Brakel 130 Tblr. Kourant Darlehn nebst 5 °/4 Zinsen und Kosten ursprüngliÞh auf dem Grundbucbblatte der Wittwe Wilhelm Büse, Vol. 2 Fol. 28 des Grundbuchs von Hembsen eingetragen sind;

. die Urkunde vom 9, Mai 1810, woraus für den Soistmann David Flehtheim zu Brakel 137 Thlr. Darlehn nebst Zinsen ursprünglich auf dem Grundbubblatte des Carl Michels zu Hembsen, Rechtsnachfolgers des Heinrich Lange, Vol, 4 Fol. 3 des Grundbuchs von Hewbsen einge- tragen find,

für kraftlos erklärt, und c. bezügliÞh der Post ad 100 Thaler Judikat, Kosten und Darlehn nebst Zinsen und Kosten aus der Urkunde vom 7. Januar 18309 für den Jacob Oftheim zun Brakel, protestativisch ein- getragen auf dem Grundbucbblatte des Heinrich Klare zu Hembsen, Vol. 1 Fol. 15 des Grund- buchs von Hembsen auf dem Grundstücke Flur 15 Nr. 279 der Katastralgemeinde von Bruch- hausen, : dahin für Recht erkannt, daß Alle, welche an diese Post aus irgend ‘einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen haben, mit diesen Ansprüchen auszuschließen und die Post im Grundbuche zu löschen. j Brakel, den 17. Februar 1882, Königliches Amtsgericht, [8499] Verkündet am 21. Januar 1882, Albath, Gerichtsschreiber. Ausschluß-Urtheil, Jm Namen des Königs! In Sachen betreffend das Schankathshe Aufgebot des Hvpo- thekenbriefs über die in Abtheilung 111. Nr. 5 auf Zorkeninken Nr. 1 eingetragene Forderung hat das Königlicbe Amtsgericht zu Weblau durch den Amts- richter Falckenthal für Recht erkannt: 1) die Hypothekenurkunde über die Abtheilung 111,

Nr. 5 des Grundbuchs von Zorkeninken Nr. 1

für die drei Geschwister Johann Eduard, Louise

vom 4, September 1832 eingetragenen und au Arnsdorf Nr, 1 Abtheilung 11]. Nr. 8 Sertoaeen

Albertine und Johanne Brachhaus eingetragene Post von 187 Thalern 24 Sgr. 3 Pf. und

Hs

Az enn

Ausstattung, gebildet aus dem Hypothekenschein dem Eintragungsvermerke Abtbeilung 111 Nr. 5 und dem unterm 27, November 1849 be- ftätigten gerichtlichen Erbrezeß vom 17, Novem- ber 1849 wird für kraftlos erklärt; die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Cigenthümer Adolf Scaukath zu tragen.

Wehlan, den 21. Januar 1882,

Königliches Amtsgericht.

Fal&enthal.

[8485] Jm Namen des Königs!

In Sacben, betreffend das Aufgebot verloren ges gangener Hypothekenurkunden, hat das Amtagericht in Bromberg durch den Amtsgerichts-Nath Mentz

i für Recht erkannt: daß die Hvpotheken-Urkunde über 500 Thlr. = 1500 M rüdftändige Kaufgelder, eingetragen aus dem Kaufkontrakte vom 15. Juni und 28, Sep- tember 1861 am 17. September 1863 für den Acker- wirth Johann Friedrich Rüß und dessen Ehefrau Heiutsetle sSlorentine, geb. Nüt, zn-ODt. Kruschin in Abtheilung 1IL. Nr. 9 des dem Besitzer August Scbulz gehörigen Grundstücks Dt. Kruschin Nr. 45 gebildet aus dem Hypothekenbriefe, bestehend aus dem Ingrossationsvermerke d. d, Bromberg, den 3. Oktober 1863, dem gerihtlihen Kaufkontrakte

15, Suni d, d, Bromberg, 58. Septembex 1861 und dem

Hyvpothekenbus-Auszuge vom 17. September 1863 für fTraftlos zu erklären und die Kosten des Auf- gebotsverfahrens dem Besitzer “of Schulz in Dt. Kruschin aufzuerlegen. :

Von Rechts Wegen.

[8446] Nr. 1562, Michael Pfeil Wwe. in Elsenz besit auf Elsenzer Gemarkung die Grundstücke: P Nr. 2039 u. 2044 2 Ar 99 Meter Weinberg im Hahnen, neben si selbs und Johann Kern, hat biefür feinen Grundbuchseintrag. Auf Antrag der Klägerin werden alle Diejenigen, welche an jenen Grundstücken in den Grund- und Pfandbüchern nicht eingetragene, auch sonst nit bekannte ding- lie, oder auf einem Stammguts- oder Familien- gutsverband beruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Mittwoch, den 12. April d, Z., Vorm, 8 Uhr, bestimmten Termin anzumelden, widri enfalls die

nicht angemeldeten Ansprüche für erlo hen erklärt werden würden.

Eppingeu, 11, Februar 1882, E Bedck Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts,

8464] Oeffentliche Zustellung. Dr Iohann Henn, Tagelöhner zu Coblenz, in cigenm Namen und «als Hauptvormund der mit seine verlebten Ehefrau Barbara, geb. Schmiß, er- zeugtn, noch minorennen Tochter Anna Maria Hem, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Richter,

figt gegen 1) die Ebeleute Heinrih Ax, Maurer, unt Anna Maria, geb. Schmit, zu Nickenig woh- ned, 2) Nikolaus Schmitz, Cigarrenmacher, ohne beknnten Wohn- und Aufenthaltsort, 3) Anton Shmitz, Schuhmacher, früher zu Nickenig wohnend, demalen Militärg-fangener im Festungs8gefängniß zyCöln, 4) Cheleute Heinrih Vogel, Obersteiger ud Maria, geb. Schmit, Beide zu Alten-Gfsen whnend, Berklagte,

wegen Theilung, mit dem Antrage auf Theilung: ) der Gütergemeinschaft, welche zwischen den ju tidtenig verlebten Eheleuten Jakob Schmit und va, geb. Baldes3, bestanden hat in der Weise, daß avon die eine Hälfte auf den Nachlaß des Mannes, on der anderen Hälfte, soweit Immobiliar, zu je /s der minorennen Klägerin und jedem der 4 Be- klagten, dagegen soweit Mobiliar, zu je !/5 der zwi- hen dem Kläger und seiner verstorbenen Chesrau bestandenen Gütergemeinschaft und jedem der 4 übri- gen Beklagten zugewiesen werde; 2) des Nachlasses des verlebten 2c. Jakob Schmiy in der Weise, daß hiervon der minorennen Klägerin, sowie den 4 Be- flagten je 1/5 zufalle;

die Parteien zur Bildung der Mafse, gegenseitigen Berechnung und Auseinanderseßzung vor den König- lihen Notar zu Andernach zu verweisen, zur Ab- {äßung der Immobilien und Begutachtung deren Naturaltheil- oder Untheilbarkeit Sachverständige zu ernennen und die Kosten auf die Masse zu werfen

und ladet den Beklagten Nikolaus Schmig zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die II. Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz auf deu 28. April 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Coblenz, den 16. Februar 1882.

Stroh, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1889) Oeffentlihe Zustellung mit Ladung. Nacbstehender Auszug : „Zum K. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer. Klageschrist für Caroline Wagner, in Pirmasens wohnhaft, gewerb- lose Chefrau von Friedrih Breith, Meßger, früher in Pirmasens wohnhaft, jezt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, Klägerin, vertreten durch den in Zweibrücken wohnenden Rechtsanwalt König,

gegen ihren vorgenannten Ehemann, Beklagten,

wegen Gütertrennung.

Der Beklagte Friedrih Breith, obgenannt, wird andurch vor das K. Landgericht Zweibrücken, Civil- kammer, vorgeladen und aufgefordert, einen zur anwaltschaftlichen Vertretung daselbst zugelaffenen Rechtsanwalt zu bestellen, welcher für ihn in dem unten bezeichneten zur mündlichen Verhandlung des Rechts\treits anberaumten Termin zu erschcinen hat, um antragen zu bören:

Es gefalle dem K. Landgerichte, Civilkammer, die Vermögens8absonderung zwischen der Klägerin und ihrem EGhemanne, dem Beklagten, au3zusprechen, mit dem Belieferungsgeschäfte den K. Notär Schelf in Pirmasens zu committiren, das K. Amtsgericht Pirmasens um Ernennung und Beeidigung eines Sachverständigen zu ersuchen, welcher die nöthigen Abschätungen vorzunehmen hat, auch dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen und das ergehende Urtheil für vorläufig vollstretbar zu erklären“—

wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver- bandlung der Sacbe Termin auf den 4. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, anberaumt ist, dem ohne be- kannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesenden Be- klagten Friedrih Breith, obgenannt, hiermit öffent- lib zugestellt.

Zweibrücken, den 17. Februar 1882, : Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Pullmann,

K. Sekretär.

1435] Oeffentlihe Zustellung.

Die Näherin Josephine Mehr, Gbefrau von Feter Willy in Altthann wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dümmler, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Gypser Peter Willy, früber in Altthann, zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts- ort abwesend, auf Ghescheidung, mit dem Antrage, die Ehescheidung zwischen ihr und ihrem genannten Chemanne auszusprechen und dem leßteren die Pro- zekosten zur Last zu legen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilklammec des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. auf den 27. April 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stabl, ;

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

44 Zwangsverkaufsanzeige und Aufgebot.

In Sacben des Böttchers Johann Adam Ehr. Krüger in Schleswig, Gläubigers,

i gegen L die Ebefrau des Gärtners Stolley, hier, früher ver- wittweten Andresen, und deren Kinder frühercr Ebe, Schuldner L ist wegen einer dem ersteren zustehenden Zins- orderung von 35 4 auf ein protokollirtes Kapital von 700 Æ, in das in der Stadt Schleswig im VIII. Quartier sub Nr. 102 belegene verpfändete ewese von dem unterzeichneten Gericht die Zwangs- vollstreckung angeordnet und Termin zum öffentlichen

Verkauf auf den 3, Mai 1882, : Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gericbtsstelle anberaumt,

Hofraum mit einem jährlihen Nutungswerth von 210 M 14 . Mit Ausnabme der protokollirten Gläubiger werden alle Diejenigen, welche dingliche Ansprüche, insbesondere auch nah dem Gesetz vom 27. Mai 1873 als privilegirt anerkannte Forderungen an die genannten Immobilien zu haben vermeinen, aufge- fordert, solche unter Vorlegung der die Rechte be- gründenden Urkunden bis spätestens in dem angeseßten Perkaufstermin dei Vermeidung des Nechtsnachtheils anzumelden, daß im Nichtanmeldungsfalle der Aus- {luß dur Urtheil erfolgen und das gedachte Ge- wese dem Käufer anspruchsfrei wird zugeschlagen werden. Die Verkaufsbedingungen liegen 14 Tage vor dem Termin in der hiesigen Gerichtsschreiberci zur Ein- sicht aus. Schleswig, den 14. Februar 1882.

Königliches Amt3gericht, Abth. T1.

Dr. Leppel.

[8440] Aufgebot. Auf den Antrag des Korbmachers Daniel Thiele von Wolfhagen werden der Christoph Hobel von Philippinendorf oder dessen etwa vorhandenen Leibes- erben aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, in das Sitzungs- zimmer des unterzeichneten Amtsgerichts angesetzten Aufgebotstermine entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen bezw. ihre Ansprüche und Rechte in diesem Termine anzumelden, widri- genfalls der Christoph Hobel für todt erklärt, und wegen Verabfolgung seines Vermögens an feine präsumtiven Nechtênachfolger das Weitere verfügt werden wird. Wolfhageu, den 11. Februar 1882,

Königliches Amtsgericht,

Kersting

[8447] Aufgebot.

Der Holzhändler Bernh. Loh zu Nordhorn hat das Aufgebot bezüglich der am 4. Oktober 1878 von den Eheleuten Neubauer Iohann Borggreve und Euphemia Adelheid, geb. Elêmann, zu Neu- Bakelde zu Gunsten des Holzhändlers Bernh. Loh zu Nordhorn über 400 A ausgestellten Schuld- und Pfandverschreibung beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 18. September 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Neuenhaus, den 16. Februar 1882, Königliches Amtsgericht.

[8496] Aufgebot z

Am 13, Januar 1873 ift bei der hiesigen Spar- kasse ein Kapital von 250 Thlr. eingelegt und darüber ein Sparkassen- (Quittungs-) Buch aus- geftellt, welches im Hauptbuche der Lingenschen Spar- und Leihkasse Fol. 105 sub Nr. 1 ein- getragen ist. d

Dies Kapital i\t geflossen aus den disponiblen Beständen des Aktiovermögens des Konkurses über den Nachlaß der Wittwe des weil. Schlachter- meisters Georg Frank, Eleonore, geb. Eiberg, zu Lingen, welcher Konkurs durch die finale Distribution vom 17. April 1874 seinen völligen Abschluß ge- funden hat.

Eingelegt ist das Kapital durch den damaligen Konkurskurator, ' weil. Nath zum Sande in Lingen, und würden jeßt defsei Erben darüber zu disponiren berechtigt sein, wenn nicht der 2c. Nath zum Sande selbst noch bei Lebzeiten darüber anderweit verfügt hat, was nit zu ermitteln gewesen ist. Das Spar- kassenbuch selbst befindet sich zur Zeit nit im Nachlaß des weil. Raths zum Sande und wird auf bis jet nicht aufgeklärte Weise verloren ge- gangen sein.

Unter Versicherung, daß troß aller angewandter Mühe das betreffende Sparkassenbuch nicht hat herbeigeschafft werden können, hat der Sanitätsrath zum Sande hieselbst für sich und seine Miterben das öffentliche Aufgebot dieser Urkunde zum Zwette der Mortifikation derselben beantragt.

íIn Stattgabe dieses Antrages werden alle Die- jenigen, welche jenes Sparkafsenbuh besitzen oder daraus Ansprüche erheben, hbiemittelst edictaliter ge- laden, dieselben spätestens in dem auf

Donnerstag, den 13. April d. Js., Morgens 11 Uhr, vor hiesigem Königlichen Amtsgerichte angesetzten Termine so gewiß anzumelden, als im Nidcbt- anmeldungsfalle die vermißte Urkunde für ungültig und wirkungslos erklärt (mortificirt) werden soll.

Lingen, den 17. Februar 1882,

Königliches Amtsgericht, Abtheilung I. gez. Cramer. Ausgefertigt :

Schmidt, Sekretär, Gerichteschreiber des Amtsgerichts Lingen.

[8450] Aufgebot.

Auf Antrag des Bergmanns Frie dri Hermann Saßraann und des Eisendrehers FriedriÞh Karl zu Kredenbah wird biermit das Aufgebot der îm Grundbuch von Kredenbach eingetragenen Grundstüdcke:

Fl. 1II. Nr. 317, Feldgarten, 03 a 44 qm 40 dem, Fl. III. Nr. 379, Aufm Born, Wiese 07 dem erlassen. Die unbekannten Eigenthumsprätendenten werten zu dem auf

den 10. Juni cr., Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine mit der Aufforderung vorgeladen, ihre Ansprüche und Nechte spätestens in demselben geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf die Grundstücke präkludirt werden, und ihnen deshalb ein ewiges

Stillsbweigen auferlegt wird. Hilchenbach, den 3. Februar 1882, Königliches Amtsgericht.

Oeffentliche Zustellung. In Sachen

der Milchfrau Mathilde Tarweid, geborenen Scblieter,

zu Paul Narmund, Klägerin, vertrcten durch den

Rechtsanwalt Brinkmann zu Tilsit, gegen ihren Che-

mann, den Arbeiter Martin Tarweid aus Paul

86 qm

[8477]

Das Verkaufsobjekt besteht aus Wohnhaus und

aufgebalten bat, dessen jetziger Aufentbaltsort aber unbekannt ift, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist nach Beendigung der Beweisaufnahme zur münd- lichen Verbandlung Termin auf den 20. April 1882, Vormittags 9 Uhr, vor der zweiten Civilkammer des Köntalichen Land- gericbts in Tilsit, Zimmer Nr. 39, bestimmt. Der Beklagte, Arbeiter Martin Tarweid, wird zu diesem Termine geladen und aufgefordert, einen beim Land- gerit Tilsit zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Tilsit, den 9. Februar 1882.

Petraschewißt, Gerichtéshreiber des Königlichen Landgerichts.

A

[8145] Oeffentliche Ladung. Der Kaufmann Philipp Schoenfeld zu Wulf- lakïe hat gegen den Schauspieler Johann Braun, dessen Aufenthalt unbekannt ist, aus dem angeblich von diesem acceptirten Wechsel vom 20. Februar 1881 auf Zahlung von 75 M nebst 6%/, Verzugs- zinsen seit dem 1. Juni 1881 vor hiesigem Amts- gericbte Klage angestellt. Wir haben zum Zwecke der Verhandlung der Sache Termin auf den 183. April ecr., V. M. 10 Uhr, in unserem Geschäftsraum Nr. 5 anberaumt. Neustettin, den 14. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht 11k.

Ansinn.

[8461] Oeffentliche Zustellung. :

Dex Fußhrunternehmer Hein. u zu Linden, vertreten durch den Rebt38anwalt Hutmacher in Hat- tingen, klagt gegen die Eheleute Gärtner Wendehorst zu Bochum, wegen Miethszins, mit dem Antrage auf Zahlung von 108 „#4. nebst 5 %/% Zinsen seit 1. Mai 1881, und ladet die Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlicbe Amtsgericht zu Bochum, Zimmer 19, auf

den 10. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr. Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

elz, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[8480] Oeffentliche Zustellung. : Die verehelichte Tagearbeiter Kunert, Ernestine, geb. Winkler, in Ober-Peilau I., vertreten durch den Justiz-Rath Haak zu Reichenbach, klagt gegen ihren Ghemaun Lagearbeiter August Kunert, zuleßt in Wättrisch, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Trennung der Che, denselben für den allein s{Guldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des RNecbtsstreits vorx die IV. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Schweidnitz auf

den 6. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestell

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser A uszug der Klage bekannt gemacht.

Junger, :

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [8454] Aufgebot. : F

Auf Antrag des Lagerplatzverwalters Joseph Gieler zu Werdohl als Benefizialerben des am 17. April 1881 verstorbenen Landwirths Franz Gieler zu Wer- dohl werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtniß- nehmer des Letzteren aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermin

den 26. April 1882, Vormittags 10 Uhr, anzumelden, widrigenfalls die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer, welche ihre Ansprüche nicht an- gemeldet haben, gegen die Benifizialerben ihre An- \sprücbe nur noch insoweit geltend macen können, als der Nachlaß mit Aus\{luß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nußungen dur Befriedi- gung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Altena i. W., 15. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht. [8497]

Der Portier Anton Michel in Nürnberg hat das Aufgebot des Prämienpfandbriefs der Deutschen Hvypotkbekenbank Ser. 3584 Nr. 2 im Nominalwerth von 100 Thlr. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den

16. Septembcr 1885, ann 141 Unr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, angesetzten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loéerklärung der Urkunde erfolgen wird.

Meiningen, 3. Februar 1882.

Herzogl. Amtsgericht, Abth. 11. Bernhard. [8501] In Sawen ,

Anna Katharina Ernst, ledig, von Bahlingen,

vertreten dur Agent Ziller in Emmendingen,

gegen

Unbekannte, t

dingliche Rechte an Liegenschaften betr.

Nr. 2082, Das Großh. Amtsgericht Kenzingen hat durch Aus\{lußurtheil vom Heutigen entschieden :

Alle dem Aufgebot vom 17. Dezember v. J. zu- wider an der dort erwähnten Liegenschaft nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte werden für erloschen erklärt.

Kenzingen, 16. Februar 1882,

Adler, . Gerichtsschreiber dcs Großh. Amtsgerichts.

[8428] Auss\{luß-Urtheil. A Alle Diejenigen, welche auf die Hypothek über die auf der Häuslerstelle Nr. 64 Langwasser Abthei- lung 11], Nr. 6 für Balthasar Beyer aus dem Kaufkontrakte vom 1. Mai 1855 eingetragenen 34 Thaler 11 Sgr. 3 Pf. Kaufgelder Anspruch zu erheben haben, werden mit ihren Ansprüchen aus- ges{lofsen. Greiffenberg i. Schl., den 16. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. [8391] Bekanntmachung, Das Königl. Amtsgeriht Regen bat unterm 15, Februar [. Js. auf das Gesuch des hiesigen Recbtsanwaltes Baier für den Gütler Paul Pfeffer in Unternaglbach nachstehendes Anfgebot erlafien : Im Hypothekenbudde für Kirberg Band 111,

Narmund, welcher sich sodann in Szabern-Wittko

lers Paul Pfeffer von Unternaglbac seit 27. August 1842 zu Gunsten des Austräglers Christof Weber von Unteraaglbach ein Zehrpfennig von 450 #l. = 771,43 A6 und ein Austrag im Jahresanschlage von 40 Fl. = 68,57 M eingetragen. Nachdem die Nacbforscbungen nach dem reht- mäßigen Inhaber dieser Zehrpfennigs- und Aus- tragéforderung, beziebunaësweise nah den zur Be- willigung der Lösung Berechtigten und Verpflich- teten bisher erfolglos geblieben und vom Tage der leßten auf diesen Eintrag sich beziehenden Handlung mebr als 30 Jahre verstrichen sind, werden auf Antrag des Anwesensbesitzers Paul Pfeffer, nach dessen Angabe der Zehrpfennig überdies vollständig bezablt ist, aub Austraçsrücfstände nit bestehen, Diejenigen, welche auf aenannten Zehrpfennig und ustrag. ein Recht zu haben glauben, aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb se{8s Monaten, spätestens aber an dem auf Dienstag, den 29. Auguft 1882, Vormittags 9 Uhr, dahier im Sigßungssaale anberaumten Aufgebots- termine anzumelden, widrigenfalls der Zehrpfennig und Austrag für erloschen erklärt und im Hypo- thekenbuche gelös{t werden würde. Negen, den 18. Februar 1882. Gerichts\chreiberei am Königlicben Amtsgericht Regen.

Eicbhin ger,

K. Sekretär. [8495] Bekanntmachung. : In Sachen der Kuratel über Theresia Streber von Stocksried gegen Fischer, Johann, JInwohner von Kleinwinklern, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Alimentation, ist. auf Donnerstag, den 27. April 1882,

Vormittags 8 Uhr, t-A

bei dem kal. Amtsgerichte Neunburg vorm Wald Termin bestimmt, zu welchem Johann Fischer ge- laden wird. Klägerseits wird beantragt. den Beklagten zur An- erkennung der Vaterschaft, Zahlung einer jährlichen Alimentation von 46 F, des Schulgeldes, der Leichenkosten, der Tauf- und Kindbettkosten, sowie der Prozeßkosten zu verurtheilen.

Neitnburg vorm Wald, am 15. Februar 1882. Gerichtsschreiberei des k. Amtsgerihts Neunburg vorm Wald.

Renner, k. Sekretär.

[8481] : / In Satben, betreffend Aufgebote von Hypotheken-

M. S— 14 e . posten E hat das unterzeichnete Gericht am

11. Februar 1882 erkannt: I. die etwaigen Berecbtigten an

a. der Blatt 140 Wicse Abtheilung Il!. Nr. 1 für Franz -Josevh Kiesler eingetragenen Restpost von 30 Thlr. Muttergut, übertra- gen auf Blatt 252 Wiese, :

b. der Blatt 14 Deutsch-Probniß AbtheilungIII. Nr. 5 für Libor Kaising zu Ober-Glogau eingetragenen Restpost von 100 Thlr. Kauf- geld für Samengçetreide t

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten

ausgesc{lossen ;

II, die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den

Antragstellern je zur Hälfte auferlegt.

Neustadt O./S., den 11. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht. Aus\{luß - Urtheil.

Verkündet am 8. Februar ‘1882.

Referendar Cremer, Gerichtéschreiber.

Jm Namen des Königs! In Sachen, betreffend das von dem Colonen Sculze Elvert zu Kspl. Lüdinghausen beantragte Aufgebot einer angebli getilgten Hypothekenpost, erkennt das Königlibe Amtsgericht zu Lüdinghausen durch den Gericbtsassessor Niesert für Recht:

I. Alle diejenigen, welcbe an der im Grundbue von Kirch{spiel Lüdinghausen Bd. 4 Bl. 283 Abth. 11]. Nr. 12 auf das Colonat Schulze Elvert Nr. 7 cat. in Elvert, Kspls. Lüdinghausen, aus der Urkunde vom 17. April 1857 zu Gunsten des Peter Josef Heyne zu Ascheberg eingetragenen Hypotheken- post von 1200 Thlrn. berechtigt sind, werden mit ibren Ansprüchen an diese Post ausgescbloßen ;

II. diese Post ist im Grundbuch zu löschen ;

111. die Kosten des Aufgebotêverfahrens fallen dem Antragsteller zur Laft.

Non Rechts Wegen.

[8483]

[8458] Bekanntmathung. N

Dur Bescbluß der Abtheilung I. der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar vom 16, Februar 1882 wurde die zwischen den Eheleuten Theresia Nic, ohne Gewerbe, Ehefrau des Krämers Martin Kobler, in Gebweiler wohnend, zum Armen- rechbte zugelassen, und ihrem genannten Ehemanne bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Auseinandersezung vor den Kaiserliden Notar Krieger in Gebweiler verwiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Ehemann Kohler zur Last gelegt. I

Der Landgerichté-Sekretär : Jansen.

[8486] Bekanntmachung.

Die aus der Schuldverschreibung vom 22, Dezember 1841, dem Eintragungsvermerke und Hypethekenschein vom 30. Dezember 1841, dem Löschungskonsense vom a ax 881 bee Gelfion 6 4. Oktober __ 5, September 1851, der Cession vom 12. Qetamiiés 1851, dem Umschreibungsvermerke und neuen Hypo- thekenschein vom 27, November 1851 und dem Theil- umscreibungsvermerk vom 5. Mai 1853 bestehende Hypothekenurkunde über die auf Blatt 16 Dzier- aowitz in Abtheilung 111. Nr. 1 haftende und auf Blatt 840 übertragene Darlehnépost von 200 Thlr., wele ursprünglid für das General-Depofitorium des Gerichtsamts Nosbowit cingetragen war, später auf die Julius und Pauline Terkl’schen Ebeleute zu Krzizanowitz und demnäcbst in Ansehung des Antheils des Julius Terk auf dessen 5 Kinder Anna, Marie, Julius, Olga und Clara umgeschrieben worden, ist durch das heut verkündete Urtheil des unterzeichneten Gericbts für kraftlos erklärt worden.

Cosel, den 16, Februar 1882,

Königliches Amtsgericht, Abtheilung V. gez. Ma v.

Scite 445 und 446 ist auf dem Anwesen des Eüt-