1882 / 46 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

aler linen uer war m Defffentlicher Auzeiger. 7; i j ; E f e A CAS ite almmt a 15 vie Nöniglide Ervevition E zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Auzeiger.

Inserate nehmen an: die Aanoncen-Erpeditionen dei „JZuvalidendank“, Rudolf Mofse, Haasenstetx & Bgogler, G. L. Daube & Co., E. Sehlotte.

Büttazer & Winter, sowie alle übrigen größerer

1. Steckbriefe und Unterszehungs-Sacheu. 2, Bienen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

®. Indnustrielle Etablissements, Fabriken und Grosskande!. 6, Verschiedene Bekanntmachnngen

dres Dentshen Reihs-Anzeigers und fiöniglih Preußischen Staats-Anzeigers:

: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

2a

j j register nimmt an: die Königliche Expedition |

3, Verkäufe, Verpechtungen,Submissionen ct 4. Verloosung, Ámortisation, Zinszabinng k u. s. w. ven öffentlichen Papierev.

c. | 7, Literariacbe Anzeigen. 8, Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage. Æ.

Auuonceu-Bureaux.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[8666] Stebriefs-Erledignng.

Werth erlassene Steckbrief wird hiermit zurückge- nommen. Berlin, 16. Februar 1882. Königliche Staatsanwaltschaft I.

[8665] Steckbrief.

Gegen den früheren Polizeiserganten Wilhelm Bublies aus Stolp, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Majestäts- und verläum- derischer Beleidigung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerictägefängniß zu Stolp abzuliefern. J. 141/81. Stolp, den 15. Februar 1882. Königliche Staatzanwaltschaft.

Subhaftationé¿u, Aufgebote, Voc- ladungen u. dergl.

[ad 8152] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Kürschner Dietrich, Marie Frie- derike, geborene Butthof zu Halle a./S,, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Göcking zu Halle, agt gegen ihren Ehemann, den Kürschner und R R Heinrich Eduard Dietri, zur eit in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen böds- willigen Verlassens mit dem Antrage auf Ehe- trennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a./S. auf den 1. Juni*®) 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ricte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht, Halle a./S,, den 15. Februar 1882, Wagner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

I 16, Mat, wie in Nr. 44 d. Bl. ab- gedruckt ift.

[8566]

Verkaussanzeige und Aufgebot. In Sachen betreffend den Zwangsverkauf des dem Schiffer Johann Hoops zu Mojenhören - Grünendeih ge- hörenden Everschifses „Germania“ R482, soll der auf Antrag der Wittwe Metta Michelsen, geb. Ropers, zu Jork, vom 27, Januar 1882 in Pfand genommene, dem Schuldner, Schiffer Johann Hoops zu Mojenhören-Grünendeih gehörende Gig- ever „Germania“, erbaut von Eichenholz mit einem Mast im Jahre 1874, an Nettoraumgehalt groß 68,2 Kubik-Meter oder 24,07 Brit. Register-Tons, beheimathet zu Grünendeih, Unterscheidungssignal K. M. R. P., liegend z. Z. auf der Schiffswerfte des Schiffsbaumeisters Claus Sietas zu Grünen- deih am Lühedeich, mit dem sämmtlichen vorhan- denen Inventar, unter welchem sich befinden : ein 12 Fuß langes Boot mit 1 Riemen, 2 Anker, 1 Wurfanker, 2 Ankerketten (30 und 45 Faden), 2 Fo- und 2 große Segel, 1 Klü- Ver. L Bager, 1 Breitsol, 1 Doppsegel, 2 \{chwere und 2 leihte Trossen von Stroh, tämmtliches Tauwerk komplet, sämmtliche Ge- räthschaften, sowie Haken, Bäume, jedoch nur 1 Riemen, 2 Signallaternen, 1 Kugellaterne, 1 Kompas, 1 Nebelhorn und Glocke, 2 eiserne Oefen, kompletes Kochgeräth und 1 Flagge, in dem auf Sonnabend, den 15. April 1882, 10 Uhr Morgens, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Ter- mine öffentli meistbietend verkauft werden, zu welhem Kaufliebhaber damit vorgeladen werden. Alle, welhe an dem vorbenannten Everschiffe Eigenthums-, Näher-, lehnre{tliche, fideikommissa- rishe, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, ins- besondere auch Servituten und Realbere{tigungen zu haben vermeinen, insbesondere auch die Schiffs- gläubiger nah §8. 757 flg. des Allg. Deutschen Handelsgesezbuchs, werden aufgefordert, diese Rechte in dem obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Ver- warnen, daß in dem Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Ever- \ciffes verloren geht. Fork, den 17. Februar 1882, Königliches Amtsgericht, 11. gez. Erxleben. Beglaubigt und veröffentlicht : Qu dck, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

E k: Der zum Armenreckte zugelassene Schreinergeselle

[47110]

Wilhelm Eberhard hierselb hat das Aufgebot eines Depositenscheines über eine bei der Düsseldorfer Gewerbebank unter dem 3, Juni 1875 im Betrage von 570 Mark gemachten Einlage (Sparbuch VI. Fol. 389) beantragt.

Jeder, welcher an diesem Depositenscheine irgend wie Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 24. Zuni 1882, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Stube Nr. 9, hiesigen Justizgebäudes, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der U1funde erfolgen wird.

Düsseldorf, den 15. Dezember 1881.

Königliches Amtsgericht. [11]. (gez.) Günther.

[8567] Aufgebot, Der \eit dem Jahre 1871 verschollene Arbeiter | (

Der unterm 13. Ja- nuar 1882 in actis J IV.d. 732/79 hinter den am

26. August 1848 in Groß-Sieber, Kreis Satig, geborenen Arbeiter Wilhelm August Albert

Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte ge- spätestens in dem auf den

Zimmer Nr. 26, vor dem gerichte anberaumten Termine anzumelden, widrigen-

ausgeschlossen und die Post selbs würde gelöscht werden.

[ 8568

die Eintragung des auf den Namen von Johannes

aufhältlih, Sohn des am 25. März 1868 zu Stet- tin verstorbenen Arbeiters, früheren Fuhrmanns resp. Scbachtmeisters Wilhelm Boese und dessen ebenfalls verstorbener Ehefrau, Marie “Louise, geb. Heine, wird hiermit aufgefordert, si bei dem unter- zeichneten Gerichte vor oder in dem auf den 20. Dezember 1882, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, vor dem Amtsrichter Bergmann, bestimmten Termine schriftlich oder per- sönlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls die Todeserklärung des L enen auf Antrag durch Urtheil ausgesprochen wird. Das Aufgebot3verfahren ist von dem Bruder des Verschollenen, dem Schiffszimmermann Wilhelm Boese aus Grabow a./O., Langestraße Nr. 87, be- antragt worden. Stettin, den 14. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. [8582] In Sachen | des Goldarbeiters Johann Hund zu Vreden, jeßt dem Aufenthaltsorte nah unbekannt, Klägers, gegen den Kaufmann Magnus Barbet zu Vreden, Beklagten, Ï wegen Herausgabe von Werkzeugen ift, nach Beendi- gung der Beweisaufnahme, zur mündlichen Ver- handlung Termin auf den 31. März 1882, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird. dieses bekannt gemacht. Vreden, den 10. Februar 1882. Lübbert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts8gerichts.

[8563] Nachstehendes Aus\ch{lußurtheil, verkündet am 13. Februar 1882, Referendarius Jo s wi ch, Gerichts\chreiber. Jm Namen des Königs! In der Preuß’s{hen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht X1. zu Danzig durch den Amtsgerichtsrath Aßmann für Recht, daß der Theodor Reinhold Viert sowie dessen Rechts- nachfolger mit ihreck Ansprüchen auf die Hypothe- kenpost von 755 Thalern 19 Sgr. 94 Pf. Antheil des Theodor Reinhold Viert an den 4533 Thalern 28 Sgr. 8 Pf., welche von dem für den Hofbefitzer Alerander Viert und dessen Ehefrau Ottilie, geb. Schwanke auf dem Grundstücke Neuenbhuben Nr. 6 in Abtheilung T1I. Nr. 6 eingetragenen Kauf- gelderrest von 5450 Thalern für die \sech3 mino- rennen Geschwister Viert umgeschrieben sind, aus- zuschließen. Von Rechts Wegen Danzig, den 13. Februar 1882, Königliches Amtsgericht. XI.

(064) umann, wird hierdurch bekannt gemacht. Danzig, den 16. Februar 1882.

Grzegorzewski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts X,

[8581] Kaiserliches Landgericht Straßburg.

Kath. Walter, Ehefrau des Ackerers Michael

Walter, Beide zu Ingenheim wohnend, vertreten

durch Rechtsanwalt Schneegans, flagt gegen ihren genannten Ehemann wegen Gütertrennung mit dem Antrage: Das Gericht wolle die Gütertrennung zwischen den Parteien aussprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Rechte vor Notar North zu Dettweiler verweisen und die Kosten dem Beklagten zur Last legen.

Zur mündlichen Verhandlung ist die Sitzung der

2, Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts dabier

vom 30. März 1882, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Straßburg, den 18, Februar 1882. Der Landgerichts-Sekretär : Birlo.

[8586] Bekanntmathung. Die Eheleute Bergmann Heinrich Lietschulte und Anna Catharina Wilhelmine, geb. Wenninghoff, in Barop, haben bebufs Löschung der unten bezeich- neten, angeblih getilgten Hypothekenpost deren Auf- gebot beantragt : 28 Thaler 14 Sgr. 11 Pf., welche zufolge Protokolls vom 14. April 1818 das bei der Schicht und Theilung fortgesetzte Muttergut der beiden noch minorennen Kinder der Che- frau des H. Flottmann aus erster Ebe, a. der Elies. Wenninghoff und b, des Casp. Diedr. Wenninghoff, betragen und hierhin versichert sind. ; Singetragen ex decreto vom 1, Februar SZU, Die der Person oder dem Aufenthalt nach unbe- kannten Inhaber dieser Hypothekenpost, sowie deren treten sind, werden aufgefordert, ihre Ansprüche 1. Juni 1882, Vormittags 11 Uhr, unterzeihneten Amts-

falls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post würden

Dortmund, den 10, Februar 1882, Königliches Amtsgericht.

Nachdem :

1) der Dienstknecht Paul Wagner,

2) die Ehefrau des Caspar Simon jun., Doro- thea, geb. Michelsdorf, Beide aus Seligenthal,

bruar 1846 zu Pommerensdorf, zuleßt in Scheune

den Rekognitionsscheine, wird für kraftlos erklärt.

Bl. 28 Nr. 2 Wiese im Malmersbach 34 Ar 97 [JM,, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesißes in das Grund- buch von Seligenthal beantragt haben, fo werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund- vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, folche bis zum 3. Mai 1882, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen- falls nah Ablauf dieser Frist, der bisherige Besißer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird, und der die ihm obliegende An- meldung unterlassende Berechtigte niht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, fondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben geseßten Frist erfolgten Änmel-

dung eingetragen sind, verliert. Schmalkalden, am 8. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht. Sebold.

[8579] Bekanutmachung. Die dur Rechtsanwalt Zurhellen vertretene geschäftslose Emma te Kloot zu Vohwinkel, Ehefrau des ge[häftslosen Albert Gerwin daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Errungenschaftsgemeinshaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 22. Mai c., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs- saale der I. Civilkammer des Königlichen Land- gerihts zu Elberfeld anberaumt. Sutter

Gerichtsschreiber der I. C.-K. des Königl. Landgerichts.

[8580] Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Hünerbein vertretene, zum Armenrechte zugelassene Bertha, geb. Eimer, zu Clberfeld, Chefrau des Wirthes Carl Geiger daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land- gerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten bestehende geseßliche N

mit Wirkung vom Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung is Termin auf den 22. Mai cr., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld

anberaumt. i; Schuster, i Gerichtsschreiber der I. C.-K. des Königl. Landgerichts.

[8675] Oeffentliche Ladung. Rechte an dem auf den Namen des Heinrih Beil fatastrirten, in der Gemarkung von Bottendorf be- legenen Grundftück Bl. 5 Nr. 31 Wiese im Hel- merêdörfer Grund 26 Ar 46 Qu.-M. sind bis zum 12. April 1882 bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri- genfalls na Ablauf dieser Frist der bisherige Be- ner Dienstknewht Johann Heinrich Finger Adams Sohn zu Bottendorf als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ibm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte niht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen er- wirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsreh: gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Frankenberg, am 15, Februar 1882.

Königliches Amtsgericht.

Calaminus.

Ghemanne

[8562] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag der Frau Eleonore Elisabetha

Schwann, geb. Preiß, Ww. dahier, Scbulstraße 3,

erkennt das Königliche Amtsgericht 1V. zu Frank-

furt a. M. durch den Amtsgerichts-Rath Dr. von

Welling für Recht: Die Ausfertigung des zweiten Ueberbesserungs- Insatzes über 400 Fl. = 685 M 71 auf Litt. M. Nr. 179 zu Gunsten der Antrag- stellerin, Gleonore Elisabetha S{chwann, geb. Preiß, Ww. von hier, und zu Lasten der Jo- hann Heinrich Hitzelschen Eheleute dahier, wird für fraftlos erklärt.

Fraukfurt a. M., den 31. Januar 1882,

Königliches Amtsgericht. 1V.

[8559] Jm Namen des Königs! Verkündet am 15. Februar 1882, gez. Dittrich, Referendar als Gerichtsschreiber. In der Leyenthal’schen Aufgebotssache

F. (2/61;

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Breslau

durh den Amtsrichter Dr. Weil für Recht : 1) das Hypothekeninstrument über die im Grund- buch der Nicolai-Vorstadt von Breslau, Band V. Blatt 185 des Grundstücks Nr. 2, Nicolaistadt- graben, bezw. der davon abgezweigten Trennstücke Band XI. Blatt 11, 21, 31, 41 desselben Grund- buchs in Abtheilung T1]. Nr. 3, für Fräulein Wil- helmine v. Falkowska eingetragene Darlehnsforderung von 1000 Thlrn, bestehend aus einer Ausfertigung der Verhandlung vom 12, Februar 1851 und dem das Grundftück Nr. 2 Nicolaistadtgraben betreffen-

M T AL,

2) die Kosten des Verfahrens werden dem An- tragsteller zur Last gelegt, Breslau, den 15. Februar 1882, Königliches Amtsgericht. gez. Weil, Beglaubigt:

Srimm's Kindern fkatastrirten, in der Gemarkung

Franz Gustav Adolph Boese, geboren am 6. Fe-

von Seligenthal belegenen Grundeigenthums, als :

Nemißt, Gerichtsschreiber.

[8561] Jm Namen des Königs! In Sachen,

betreffend das Aufgebot des Hypotheken-Jnstruments über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 47 Groß Saar in Abtheilung III. unter Nr. 3 eingetragene

olt,

erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Poln. Wartenberg durch den Amtsrichter Grüttner

Das Hypotheken-Instrument über die auf dem Grundstücke Nr. 47 Groß Tabor in Abtheilung TII. unter Nr. 3 aus der gerichtlihen Urkunde vom 28. April 1860 an demselben Tage ursprünglich für den Mathias Latislaw eingetragene und demnächst auf den Geschäftsführer Reinhold Wuttke zu War- tenberg umgeschriebene, zu 5%» verzinsliche Forde- rung von 35 Thlrn. 17 Sgr. 8 Pf. rückständigen Kauf- resp. Erbegeldern wird für kraftlos erklärt. __ Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag- stellern auferlegt.

Poln. Wartenberg, den 16. Februar 1882,

Königlicbes Amt3gericht. gez. Grüttner.

Dieses Erkenntniß ift am 10. Februar 1882 ver-

kündet worden

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Es soll den 7. März cer. im Deutschen Hause zu Peiß nachstehendes Holz aus hiesiger Ober- försterei: Belauf Kleinsee, Totalität 106 rm Eich. Scheit Anbruch, 79 rm Knüppel, 236 rm Kief. Sceit, 74 rm Knüppel; Belauf Schönhöhe, Tota- [ität 610 rm Eich. Scheit Anbruch, 120 rm Knüppel, 2 rm Neis T., 144 rm Kief. Scheit, 88 rm Knüppel, 12 Mes 1 Saa. 240 208 9509 (Schläge) 1043 rm Eich. Scheit, 182 rm Knüppel, 108 rm Reis T, 114 rm Kief. Scheit, 27 rm Neis I., 24 rm Reis 111, im Wege der Lizitation öffentli an den Meistbietenden gegen gleih baare Bezahlung, Vor- mittags um 10 Uhr, verkauft werden. Tauer, den 18. Februar 1882. Der Oberförster. Winkler.

Gs soll den 3. März cer. im Deutschen Hause zu Peiß nachstehendes Holz aus hiesiger Oberförsterei I. Aus dem Einschlage pro 1881, Belauf Kleinsee, Jag. 76, 219 und 221, §4 rm Kief. Scheit und 132 rm Knüppel, Belauf Schönhöhe, Jag. 223 765 rm Reis trockene Stangenhaufen, Belauf Dolk, Jag. 103, 666 rm Kief. Scheit. 11. Aus dem Einschlage pro 1882, Belauf Kleinsee, Jag. 127, 500 rm Reis (Stangenhaufen), Belauf Großsee, Jag. 32 und 85, 43 rm Kief. Scheit, 258 rm Knüppel, 1553 rm Reis (Stangenhaufen), Totalität 124 rm Kief. Scheit, 205 rm Knüppel, 110 rm Reis 1, Belauf Tauer, Jag. 6 und 266, 45 rm Knüppel, 1179 rm Reis (Stangenhaufen), Totalität 11 rm Scheit, 19 rm Knüppel, Belauf Dolk, Jag. 193 = 1378 rm Reis, Totalität 26 rm Scheit, 4 rm Knüppel, Belauf Dubrau, Jag. 158 = 5 rm Birken Seit, 2 rm Reis 1, 66 rm Kief. Scheit, 2 rm Reis L, im Wege der Lizitation öffentlih an den Meistbietenden gegen glei baare Bezahlung Vormittags um 10 Uhr verkauft werden. Tauer, den 18. Februar 1882, Der Oberförster: Winkler.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Georgs-Marien-Bergwerks- und Ane) Hutten-Verein.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Vorstand unserer Gesellschaft fortan aus den Herren Direktor A. Haarmann zu Osnabrück und Direktor Th. Holste zur Georgs-Marienbütte besteht. Jedes der genannten Mitglieder ist berechtigt, die Firma unserer Gesellshaft allein zu zeichnen. Die Stellvertretung des Vorstandes haben wir den Herren Mascinendirektor C. Kummerfeld und Borstandssekretär C, Ahrens gemeinschaftlich über- tragen. Hannover, den 20, Februar 1882. Der Verwaltungsrath des Georgs-Maricn-Bergtwwerks- und Hütten-Vereins. O. MUlber, x,

Aktiengesellschaft Eisen- und Stahl- 18669) werk zu Osnabrüd.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Vorstand unserer Gesellschaft fortan aus den Herren Direktor A. Haarmann zu Osnabrül und Direktor Th. Holste zur Georgs-Marienhütte besteht. Jedes der genannten Mitglieder ist bere{tigt, die Firma unserer Gesellschaft allein zu zeichnen. In Beziehung auf die Stellvertretung des Vor- standes ist eine Aenderung nicht eingetreten. Hamburg, den 20. Februar 1882. Der Verwaltungsrath

der Akticngesellshaft Eisen- und Stahlwerk

zu Osnabrück. I. Wesselhoeft.

868:

8] Bekanntmachung.

Alle Diejenigen, welcbe glauben an den Nachlaß

des verstorbenen Fleishermeisters Karl Schnierl

aus Posen noch Ansprüche zu haben, wollen si

bis spätestens zum 1. Mai 1882 melden beim

Wurstfabrikanten Heinrih Sehnierl in Posen, Breslauerstraße Nr. 14.

Redacteur : Riedel.

Berlin: Verlag der Expedition (Ke sel). Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen

(eins{ließlich Börsen-Beilage).

M2 4G.

Berlin, Mittwoh, den 22. Februar

Nichtamtlicßes.

Preußen. Berlin, 22, Februar. Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (5.) Sißung des Herrenhauses erklärten sich noch die Herren Graf Zieten-Schwerin und Dr. Dernbuxg für den Kommissionsantrag zu 8. 24 des Ge- seßes über die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten und die Herren Freiherr von Patow (Magdeburg) uud Graf zur Lippe gegen diesen Antrag. Lehterer gab dem Finanz-Minister Bitter Veranlassung zu einer kurzen Replik. Dann wurde die Dis- kussion ges{lossen und nahdem der Referent Herr Dr. Dernburg die Debatte resumirt, der Antrag -der Kommission verworfen und der §. 24 in der Fassung der Negierungsvorlage ange- nommen.

Hiernächst trat das Haus in die Berathung des Berichts der IX. Kommission über den Gesegzentwurf, betresfend die A b- änderung des Pensionsgesezes vom 27. März 1872.

Der Referent Herr Dr. Dernburg empfahl im Namen der Kommission, der Gesehesvorlage die verfassungsmäßige BZU- stimmung zu ertheilen, jedoch in dem Artikel 1. die Bestim- wung zu streichen, welche an Stelle des 8. 30 des Pensions- geseßes vom 27. März 1879 geseßt werden soll. Diese Be- stimmung lautet:

„Sucht ein nicht richterliher Beamter, welcher das vierzigste Dienstjahr vollendet hat, scine Versetzung in den Nubestand nicht na, fo kann dieselbe unter Beobachtung der Vorschriften der FS. 20. f. dieses Gesetzes in der nämlichen Weise verfügt werden, wie wenn der Beamte seine Pensionirung selbst beantragt bätte.“

Jn der sih hieran anknüpfenden Diskussion erklärten sich die Herren Graf zur Lippe, von Winterfeldt, StruCmann und von Bernuth gegen diele Bestimmungz in derselben liege eine erhebliche Härte gegen die Beamten, indem fie dieselben der Gewalt der Departementschess überantworte. Gerade den älteren Beamten gegenüber sollte man eine größere Rülsicht obwalten lassen. Der Finanz-Minisier Bitter nahm wieder- holt Veranlassung, diese Bedenken zu widerlegen und die Nothwendigkeit der Aenderung der bisherigen VBe- stimmungen des Geseßes darzulegen und die Annahme der Regierungsvorlage zu empfehlen. Bei der Abstimmung wurde schließlih der Antrag der Kommission bei Namensaufruf mit 41 gegen 36 Stimmen abgelehnt, die Fassung der Negierungs- vorlage wiederhergestellt und mit diefer das ganze Gesetz an- geuommen.

Um 41/4 Uhr wurde die Sißung vertagt.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (16.) Sizung seßte das Haus der. Abgeordneten die zweite Berathung des Staatshaushalts -Etats für das Etaiëjahr 1882/83 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums des Fn nern (Kap. 31 der Einnahme) fort. Bei Tit. 3 (Erlös aus dem Verkauf ter Veröffentlihungen des Statistishen Bureaus 12 990 (4) bat der Abg. Sombart, für den Fall der nah dem Rücktritt des jeßigen Leiters des preußischen Statistishen Bureaus erfolgenden Vereinigung dieses Bureaus mit dem statisltishen Amt des Neiches im Jnteresse einer besseren und überfichtlichen Statistik für die Landwirth- hast in den 12 Provinzen am Regierungssiße besondere statistische Abtheilungen zu errichten. Diese Provinzialstationen müßten dann ihr Augenmerk vornehmlich auf die Ausführung der Wünsche des Reichstags bei Gelegenheit der Debatte iber die Viehzählung lenken, und könnten schr jegensreih wirken. Er für seine Person glaube, daß der Reichskanzler diese Wünsche ebensowenig berüctsihtigen werde, wie diejenigen in Bezug auf die Forststatistik, auf welhe man {hon Jahre lang ver- geblich warte. Eine Waldstatistik sei aber zur Vervollstän- digung einer allgemeinen Anbaustatistik durhaus nothwendig, und er bitie au heut wieder, baldmöglichst eine solche vor- zunehmen. y | i

Der Abg. Smidt (Siettin) erklärte, das preußische stati- slishe Bureau, dessen Leiter sih europäishen Rufes erfreue und dessen Urtheil auch bei statistischen Kongressen maßgebend sei, habe sih bis jeßt so bewährt, daß kein Grund zu einer solchen Dezentralisation vorliege. Dieselbe sei schon früher versucht, aber baid wieder ausgegeben worden. Uebrigens müßte cine solhe Theilung doch auch in den anderen Staaten eintreten. Hoffentilih bleibe Preußen der jetzige Leiter des statislishen Bureaus noch lange erhalten. E

Der Abg. Kieschke bemerkte, eine Vereinigung des statisti- schen Amts des Neiches mit dem preußishen Bureau wlirde der Statistik nicht nüßlich fein, weil die Mittheilung der statistischen Ergebnisse wegen der Eigenthümlickeit der bundes- staatlichen Verhältnisse niht rechtzeitig genug erfolgen könne, Schon jeßt erfolgten die statistishen Publikationen zu spät. Was helfe es sür den prafktishen Zweck, wenn nah einem oder 11/, Jahren ein großes für das Publikum s{hwer ver- ständliches Werk erscheine. Es sei nit zu verlangen, daß, wie in Amerika, Frankreih und England, vierteljährliche oder gar monatlihe Zusammenstellungen erfolgten, aber es müßten wenigstens die Hauptresultate der Handelsstatistik s{hnell zu- sammengestellt und veröffentlicht werden. i /

Der Regierungskommissar Ministerial-Direktor Herrfurth erwiderte, ob bei einer persönlihen Veränderung im preu- Fischen statistishen Bureau eine organische Verbindung dessel- ben mit dem Reichsamt eintreten solle, darüber seien Tohand- lungen bisher nicht eingeleitet. Er glaube aber {on erklären zu können, daß eine Decentralisation nit in Ausfiht genom- men sei, da die bisherige Organisation fich volllommen bewährt habe. Dieselbe ermöglihe in viel rascherer, sichererer, zuver- lässigerer und billigerer Weise die Resultate als ein anderer Weg und trage auch zur Entlasiung der Lokalbehörden bei, welche ohnehin hon mancherlei Zusammenstellungen zu machen hätten. Die Klage über die zu langsame Mittheilung der Statistik sei unbegründet. Es erscheine seit einiger Zeit in regelmäßiger Zeitfolge eine statistische Ggrreiponrers des Bureaus, in welchem in übersihtliher Weise alle Ne ultate sofort zur allgemeinen Kenntniß gebracht würden. :

Der Abg. Dr. Seelig erklärte, das Centralbureau in Berlin stehe einzelnen Fragen der praftishen Verwaltung ferner als ein Provinzialbureau, wie er aus eigener Er-

EOE A P P I ‘T i U Lat 455 Mrg

fahrung als früherer Leiter des statistishen Bureaus für Schleswig-Holstein bestätigen könne.

Der Abg. Sombart erkannte die Schwieriakeit der Kus- führung seines Vorschlages an, empfahl denselben aber wohl- wollender Erwägung.

Tit, 1 sowie sämmtlihe andere Titel der Einnahme wurden ohne Debatte unverändert bewilligt.

«5m Kap. 85 der dauernden Ausgaben werden im Tit. 1 (Gehalt des Ministers 36 000 46) verlangt.

Bei diesem Titel erklärte der Abg. von Lyskowski, die polnische Nation hänge fest an ihrer Nationalität, nicht nur wegen ihrer Lebensfähigkeit, sondern namentlih wegen des Drudes, den sie erleiden müsse. Druck erzeuge Gegendruck, und dieser Um- stand stärke die Lebenskraft der polnischen Nation. Diescs Druckes

} wegen, der in der legten Zeit nur noch gewachsen sei, werde seixe

Partei gegen den Titel stimmen. Er müsse an die neulichen Angriffe des Ministers gegen die Polen eine Beschwerde über die sich immer steigernde aggressive Haltung der Regierung knüpfen und er hoffe, daß nah Beendigung des Kulturkampfes

mit Hülfe der Parteicn auh für die Polen bessere Zustände |

eintreten würden.

Der Abg. Dr. Majunke klagte über Ungerechtigkeit der Polizeibehörden bei der Anmeldung der Versammlungen yon Centrumsmännern und führte einen derartigen Fall in der Stadt Malmedy an. Jm vorigen Jahre hätte in dieser Stadt eine Bolksversammlung stattfinden follen. Die polizeiliche Ge-

nehmigung sei nahgefucht und gewährt. Der Einberujer, welcher persönlich behindert gewesen sei, habe einen Andern mit dex Er-

öffnung der Versammlung beauftragt Dieselbe sei jedoch aufgelöst, weil sie nah Ansicht des Aussichtsbeamten von dem Ein- berufer hätte eröffnet werden müssen. Dieses Verfahren sei

zwar von dem Kreislandrath für eine Ueberschreitung der

polizeilichen Befugnisse erkiärt, wer ersetze aber der dortigen Bevölkerung ihre mannigfahen Opfer? Um solchen Fällen vorzubeugen, wäre es gut, wenn der Minister in einer Verfügung den Polizeiorganen die Kenntniß und Befol-

- gung der geseßlichen Vorschristen recht dringend ans Herz

legen möchte. Seine zweite Beschwerde betreffe das amtliche «Fnseratenwesen. Der Nickertschen, vom Hause mit großer Majorität angenommenen Nesolution, wonach bei Distribution der amtlichen Fnserate nicht die Tendenz, sondern die Ver- breitung der Zeitung in Betracht gezogen werden solle, scheine

von der Regierung in der Praxis nicht die geringste Folge

gegeben zu werden. Nah wie vor würden die gelesensten Blätter unberücksichtigt gelassen, während die wenig gelesenen Kreisblätter bedacht würden. Hoffentlih werde die Regierung von dieser Praxis bald abgehen.

Hierauf ergriff der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Puttkamer bas Wort, (Wir. werden die Rede morgen im Wortlaut bringen.)

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, es könne Blätter geben, welche eine so destruktive Tendenz verfolgten, daß man ihnen die amtlihen Publikationen niht mit auf den Weg geben dürse; wenn man aber die Entscheidung hierüber der Ver- waltung überlasse, so sci es niht anders möglich, als daß si eine gewisse Willkür geltend mache. Er könne das dem Minister nahweisen. Er halte die „Kölnische Zeitung“ für eine der destruktivsten Zeitungen, die es überhaupt geben tônne er wisse wohl,“ die „Kölnische . Zei- tung“ werde es nicht anerkennen, und daß ihr großer Leserkreis es entweder leugne oder nicht begreife, es gebe eben gewisse Narkosen, die man einnähme, ohne es zu merken und doch würden ihr die Jnuserate in Hülle und Fülle über- wiesen. Der „Kölnischen Volkszeitung“ aber würden die Jn- serate niht zugewendet. Er wolle nun nicht, daß der „Kölnischen Zeitung“ die Jnserate entzogen würden, aber er verlange gleiches Wetter für Alle. Wolle man niht die Jn- serate allen Blättern entziehen und ein eigenes amtiliczes JIntelligenzblatt herausgeben, dessen Uebershüsse reht gut sür

die Zwecke der Jntelligenz verwendet werden könnten, so müsse |

man gleiches Necht walten lasen.

Der Abg. Tärichlet erklärte, es sei noch gar nicht lange her, daß ein hochstehender Beamter sih geäußert habe, die Kreuz: Zeitung sei ein Blatt, das kein anständiger Mann lesen könne; ob dieser Zeitung aber die amtlihen Jnserate genommen seien, wisse er niht. Der Minister denke vom Publikum doc etwas gering, wenn derselbe dem Publikum nicht zutraue, daß es zu unterscheiden wisse zwischen dem, was auf der ersten und auf der vierten Seite eines Blattes stehe. Wollte seine Partei alle ihre Beshwerden vorbringen, so könnte man mehrere Sißungen damit ausfüllen. Er beschränke si auf einige Worte über das Verhältniß des Bean:tenthums zur

Selbstverwaltung. Auf den Fall Bennigsen-Förder gehe er |

niht ein. Ein sehr wunder Punkt sei die Aus» führung des Bestätigungsrehts. Der Kollege Kaufmann sei nicht als Bürgermeister bestätigt, derselbe sei vorher einem Examen unterworfen, ob er die Geseze au „gern“ aus- füyren wolle. Aber derselbe sei doch wenigstens gefragt und man habe die Dehors gewahrt. Das hätte man jeßt nicht mehr nöthig. Jn Tilsit sei der einstimmig gewählte Stadt- rath Volkmann, ein sehr gemäßigt liberaler Mann, welchem man sogar eine Hinneigung zur Schu zöllnerei vorgeworfen habe, ohne Angabe irgend welher Gründe nicht bestätigt. Wenn man demjelben einen Vorwurf hätte machen wollen, so wäre es vielleicht der gewesen, daß er den Liberalen eine Ab- {rift der Wählerlisten habe ausfertigen lassen, derselbe hätte es auch für die Konservativen gean, wenn nicht Präsident Steinmann ein generelles Verbot solcher Mittheilung erlassen hätte. Jn Goldap sei Stadtrath Mielke, ein Spiritusfabri- kant, ohne Angave der Grlinde und troy der Beschwerde der Stadtverordneten beim Minister niht bestäigt. Jn Lyck sei der Rittergutsbesißer Ahrends nach zehnjähri- er Amtssührung im November 1879 einstimmig zum Reciadéputirten wieder gewählt worden. Erst am 27. Ok- tober 1880 habe der Kreisausschuß die Nachricht erhalten, daß der Betreffende nicht bestätigt sei. Während der Zwischenzeit hätte Ahrends als stellvertretender Landrath merkwürdige Ent- deckungen in den Archiven gemaht. Eine Deputation von zwei Mitgliedern habe hierüber dem Ober-Präsidenten Vortrag gehalten, welher umsassende Untersuhung versprochen hätte.

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1882.

Erst am 21. Juli 1881, naGdem noch eine schriftli%e Eingabe eingereiht sei, sei die Antwort erfolgt, daß nichts Gra- virendes vorliege. Fnzwishen sci Ahrends wiedergewählt, aber nicht bestätigt. Derselbe habe sich beschwerdesührend an den Minister gewandt, sei aber von demselben keiner Ant- wort gewücdigt. Gehe das so weiter, so käme man noch in die Zustände der Konsfliktsperiode. Da habe ihn (den Iicdner) ein Vetter, der als Assessor Stellvertreter eines Negiecungs- Raths gewesen sei, zu Weihnachten besuhen wollen. Dessen Vorgeseßten hätten es demselben aber widerrathen, damit er nicht seine Karriere verderbe. So weit sei man freilich noch nicht. Aber das gegenwärtige Verfahren mache ein Zusammenwirken von Beamten und Laien unmöglich, Halte man daher den Geist der Kreiéordnung aufrecht und stelle man das Laienelement nicht auf eine zu harte Probe.

Demnächst nahm der Vize-Präsident des Staats-Ministe- riums von Puttkamer, das Wort: (Wir werden diese Rede morgen in Wortlaut bringen).

Der Abg. Dirichlet entgegnete, er sei weder voreilig ver- fahren, noch habe er die nöthige Schonung gegen Hrn. Ahrends aus den Augen gelassen, er habe sich zuvor mit demselben in Verbindung geseßzt, und Hr. Ahrends habe ihn ausdrück- lih autorisirt, die Sache hier zur Sprache zu bringen. Nachdem die Beschwerde des Hrn. Ahrends eingelaufen, hätte er es für rihtig gehalten, daß dieselbe unter An- höôrung des Hrn. Ahrends untersucht, oder die straftrechtliche Verfolgung gegen ihn eingeleitet würde. Er wiederhole es, Hr. Ahrends wünsche die Oeffentlichkeit in diesem Falle. Auf die Gründe hierfür habe er hingedeutet, indem er den Berlingschen Fall gestreift habe. Jm Kreise Lyck seien alle die Denunzia- tionen, die sih gegen Ahrends gerichtet, bekannt gewesen, troßz- dem sei derselbe wieder zum Deputirten gewählt worden. Aber ein dreißigjähriges ehrenhafstes Handeln wiege gegen die Denunziationen „königstreuer“ dunkler Ehrenmänner nichts auf, wenn man ein liberaler Mann sei. Er glaube, daß der Ahrendsche Fall ganz denselben Ausgang nehmen werde, wie der des Kammer-Nath Berling; im Kreise Lyck theile man diese Ansicht überall.

Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Putt- famer entgegnete, wenn der Abg. Dirichlet die Sache auf das politishe Gebiet gespielt und behauptet habe, die Nicht- bestätigung sei erfolgt, weil Hr. Ahrends liberal gewesen, so weise er das zurück. Dieselbe fei ausgesprochen nach einer objeftiven Prüfung von Seiten des Ober-Präsidenten. Den Abg. Dirichlet mache er darauf aufmerksam, daß jebt die Wiederwahl Ahrends nicht erfolgt sei. Er weise es auf das Entschiedenste zurück, in einer so {weren Sache unvorbereitet und ohne die Akten ein Urtheil zu fällen. Man könne doch unmöglich verlangen, daß er sih sämmtliche Akten des Ministeriums: hierher nahfahren lasse. Der Abg. Dirichlet hätte zu ihm kommen können und privatim würde er demselben dann Mittheilungen gemacht haben. Aber hier im Hause lehne er es ab, die Gründe der Nichtbestätigung auszusprehen. Der Abg. Dirichlet \preche von strafrehtliher Verfolgung. Das sei etwas zu scharf. Es gebe Delikte, die der Kompetenz des Staatsanwalts sich ent- zögen und doch der Art seien, daß auf Grund derselben eine Nichtbestätigung erfolgen könne. /

Der Adg. Richter bemerkte, es würden sich weiter: Titel crgeben, um auf diesen Fall näher zurückzukommen. Der Vinister könne sich also über cine Ueberraschung in dieser Beziehung gar nicht beklagen. Wenn der Minijter einfach gesagt hätte, die Gründe dieser Nichtbestätigung seien nicht politischer, sondern persönlicher Art, so würde derselbe seinenr Standpunkt genügt haben. Statt dessen E der Minister erklärt, es seien Gründe, welche mit dem bürgerlichen Rufe des Mannes zusammenhingen. Damit habe der Minister diesem Manne einen Makel beigelegt, der viel {limmer sei. Es müsse von dem Minister, wenn nicht jeßt, so doch später geradeheraus gesagt werden, das und das seien die Gründe, welche gegen den Mann vorgelägen hätten. Nicht um Privat- personen zu genügen, sondern weil es ausfällig sei, daß in einer Provinz mehrere fsolhe Fälle der Nichtbestätigung vor- gekommen seien, für die sich die Betreffenden in dem Kreise keine andere Erklärung geben könnten, als daß dieser oder jener politishe Grund in Frage stehe, deshalb habe seine Partei den Fall hier vorgebracht. Es müsse festgestellt werden, daß nicht ein System politisher Maßregeln in der Bestäti gung oder Nichtbestätigung wieder Play greife, das \{ließ- lih wieder darauf hinauslaufe, eine ganze Kategorie von Personen, die einer Partei angehörten, von der Theil- nahme an der Selbstverwaltung und von den Ehrenämtern auszuschließen. Die Wählerlisten gehörten niht zum Amts- geheimniß; das Geseg schreibe ihre Offenlegung vor. Daß die Abschristen der Wählerlisten allen Parteien zugängig ge: macht würden, liege im öffentlihen Jnteresse, weil es dadur den Wählern ermögliht werde, eine möglichst starke Wahl- betheiligung herbeizuführen. Der Fall, welcher das Berliner Polizeipräsidium betreffe, verhalte sich so, daß das Präsidium überhaupt keine Abschrift der Listen mitgetheilt habe, sondern der Magistrat, und daß das Polizei-Präsidium nah der Wahl eine solhe Abschrift amtlihen Untersuhungen zu Grunde gelegt habe ein Fall, der hier gar nicht in Frage stehe. Der Minister von Boetticher habe also auch gar keine Erklärung abgegeben, die irgend was mit dieser Frage zu thun have. Jn Berlin sei es alter Brauch bei allen Wahlen, daß der Magistrat jeder Partei ohne Unterschied zu derselben Zeit gegen dieselben Ko- pialien Abschriften der Wählerlijten gegeben hätte, damit cine reihere Wahlbetheiligung ermögliht werde. Dieser Zweck der Abschristen sei um so wichtiger, je weniger in einer Stadt die persönliche Bekanntschaft schon allein ausreiche, den Kreis der Wahlberechtigten kennen zu lernen. Wenn jeßt keine Abschriften mehr gegeben würden, so schade das in den großen Städten nur derjenigen Partei, die sich in der Minorität be- finde, also der konservativen Partei. Denn die in den großen Städten am meisten vertretene Partei habe auch am meijten Mitglieder unter den Wahlvorstehern, den Beamten, die mit den Wahlen selbst beauftragt seien. Er möchte bitten, noch einmal zu erwägen, ob das eine rihtige Verfügung sei, in der Weise