1882 / 52 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

TpruG auf Glockengeläute verleihe. Wenn der Bischof zur Be- shwichtigung der Gemüther hätte etwas beitragen können, fo würde derselbe es gethan haben. Daß dies nicht geschehen, be- weise, daß nichts zu beschwichtigen gewesen sei.

Das Kapitel wurde bewilligt.

Ueber Kap. 95 Tit. 1 (Geheime Ausgaben im Jnter- esse der Polizei) wurde auf Antrag des Abg. Dr. Langerhans besonders abgestimmt; der Titel wurde mit großer Majorität

Bei Kap. 95 Tit. 6 (Zuschüsse an die Kommunalverbände zu den Kosten der Unterbringung verwahrloster Kinder) wies der Abg. Jung auf die Nothwendigkeit der Vermehrung der Besserungsanstalten hin. Nach den Bestimmungen des Geseßes vom 13. März 1878 sollten Kinder untex 12 Jahren, die verbrecherisher Handlungen überführt seien, Besserungsan- stalten, Privatvereinen oder Privatfamilien zur Erziehung Überwiesen werden, Die Zahl der bestehenden Anstalten reie nicht aus für diesen Zweck. Die Ueberweisung der Kinder an Privatfamilien aber habe vielfah zu Unzulänglich- Teiten geführt, deshalb müsse hier von dem Staate bald eine Remedur getroffen werden.

Der Negierungskommissar Geh. Ober-Reg.-Rath Jlling bemerkte, au der Regierung sei es nicht entgangen, daß durch das Geseß von 1878 die Privatvereine und Familien zu sehr in Vunspruch genommen würden und darum staatliche Hülfe nöthig fei. Im Ministerium des Junnern sei man bereits be- s{ästigt, Materialien für diese Frage anzusammeln. Es komme dabei in erster Linie darauf an, festzustellen, wie groß die Zahl der Kinder sei, die untergebracht werden sollten. Die Negie- rung werde es an nichts fehlen lassen, die Sache so rasch wie mögli zu fördern, sie habe au jeßt s{chon zum Besten der Kinder alles gethan, was in ihrer Macht gestanden habe. Neber 3500 Kinder seien seit 1878 in Privatsamilien untec- gebracht worden. Da indessen die alten Verbrecher dem Staate noch zu große Kosten auferlegten, so würden noch einige Jahre vergehen, ehe Besserungsan|stalten im Sinne N E83. 56 und 57 des Gesehes von 1878 geschaffen werden önnten.

Der Abg. von Uechtriß-Steinkirch begreift nit, warum die Errichtung von Besserungsanstalien noch länger hinaus8geschoben werden solle. Der Kostenpunkt könne nicht in Frage kommen, da an den Zuchthäusern erspart werte, was für derartige Er- zichungsanstelten ausgegeben werde. Er bitte die Regierung, dafür Sorge tragen zu wollen, daß man Kinder, die zu Hause Teine gute Erziehung erhalten könnten, von Staatswegen unterbringe.

Dex Abg. Dr. Brüel glaubte, daß di: Mühe, die man auf die Erziehung verwahrloster Kinder verwende, vereitelt werde, weil man sich nicht genügend darum kümmere, was nah dem Ende der Erziehung aus den Kindern werde. Man begnüge sih damit, ihnen eine Stellung zu verschaffen, unter- lasse es aber, sie dem Einfluß ihrer Eltern zu entziehen, die gewöhnlich geflissentlih zu verderben suchten, was die Zwangs- erziehung gut gemacht habe. Nedner stellte es darum der Re- gierung anheim, zu erwägen, ob es nit gut sei, die Kinder

nah Beendigung der Erziehung unter Vormundschaft zu

MÆZOCT A

4 Damit werde der Zweck des Geseßes ohne Kosten ge- ichert. Der Abg. Zelle wandte sih gegen die Behauptung des Ne- gierungskommijsars, daß die alten Verbrecher zu viel kosteten und darum die Errichtung von Besserungsanstalten noch hinausges{hoben werden müsse. Die jungen Verbrecher würden die alten unter solhen Umsiänden beständig vermehren, und eine Kalamität besiche weiter, die auf allen Seiten des Hauses tief beklagt werde.

Der Abg. Dr. Franz bedauerte, daß die katholishen An- stalten aufgehoben seien, die speziell der Erziehung verwahr- loster Kinder gewidmet seien. Es sei von Jnteresse, wenn im nächsten Jahre pon der Regierung eine Mittheilung darüber gemacht werde, wie viel von den Kindern, die seit 1878 in HZwangserziehung gégeben feien, Anstalten und wieviel Privat- vereinen überwiesen seien. Dem Minister danke er, daß er die kirhlihen Behörden wieder bei der Erziehung solcher Kin- der zu Rathe gezogen habe.

Kap. 95 wurde bewilligt.

Zu Kap. 96 (Strafanstalts-:Verwaltung 8 983 351 M4) berührte der Abg. Ridert die Frage der Gefängnißarbeit. Er frage den Minister, ob derselbe die versprochene Mittheilung über die Maßregeln machen könne, die zum Schutze der sreien Arbeit getroffen sein ?

Der Regierungskommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Jlling erllärte, daß die Konkurrenz der Strafanstaltsacbeit mit der sreien Arbeit nicht gänzlich beiseitigt werden könne. Indessen sei bestimmt worden, daß die Sträflinge vorzugsweise mit Arbeiten beschäftigt werden sollten, die Gegenstand der eabrikthätigkeit geworden seien. Wo Handarbeiten auch in den Strafanstalten angefertigt würden, sei zum Schuße der freien Arbeit eine Reihe beschränkender Bestimmungen auf- gestellt worden.

Der Abg. Dr. Lieber brachte die Verhältnisse der Strafanstalt in Diez (Nassau) zur Sprache, in welcher eine Marmorfabrik betrieben werde. Dieselbe sei früher im Regiebetrieb gewesen und hätte der Privatindustrie keine Konkurrenz gemacht. Nun sei aber der Negiebetrieb in einen Verdingbetrieb um- gewandelt, wodur die Privatindustrie arg geschädigt werde. Die Umwandlung sei freihändig geschehen, ohne daß die Privatindustriellen eine Ahnung davon gehabt hätten. Jn einer Beshwerde der leßteren an den Handels - Minister heiße es, daß die Uebergabe der Fabrik mit Aus\{chluß der Deffentlichkeit erfolgt sei und daß der Pächter für Benußung der Fabrikräume, sowie der Maschinen keine Pacht bezahle und außerdem noch freie Beleuchtung und Beheizung der Ar- beitsräume, als auch die Berechtigung habe, ges{chulte Arbeiter aus andcren Strafanstalten bei scinem Betrieb mit heranzu- ziehen. Diese überaus günstigen Pachtbedingungen seien geradezu vernichtend für die Privatindustrie. Es werde aber

dadurch au der Staat, da die Marmorbrüche in der Lahn- gegend sehr mwerthvoll seien, indirekt geschädigt. Von einem weiteren Einschreiten des Ministers verlaute nihts, wiewohl die beshwerdeführenden Privatindustriellen

nachgewiesen hätten, daß vom ersten Jahre des neuen Zustands ab ihr Betrieb um 30 Proz. zurückgegangen sei. Allein noch_

ein anderer Gesichtspunkt sei hierbei zu berücksihtigen, nämli der der Strafvollstrekung. Es werde behauptet, daß die Sträs- linge, wenn sie über ihr Penfurn hinaus Dienste leisteten, dafür Freibier, Brod, Wurst 2c. erhielten, ferner sollten dies selben mit freien Arbeitern in ungehindertem Verkehr stehen und würden nicht blos in den Fabrikräumen, sondern auch außerhalb verwendet. Dies stehe im \chreiendsten Widerspruch mit einer wohlgeordneten Straf- rehtspflege. Er richte an den Minister die Bitte, der Sache gründlich näher zu treten, aber seine Entseidung nit auf Grund des Berichts der Strafanstaltsdirektión zu treffen, der doch am Ende nur der Bericht des Pächters fei.

Der Abg. Strosser bemerkte, daß, wenn diese Ungehörig- keiten wirflih vorgekommen fein sollten, dieselben den von der Regierung gegebenen Bestimmungen entgegenständen. Er wolle bei der vorgerücten Stunde nicht mehr auf die Einzel- heiten eingehen.

Der Regierungskommissar entgegnete, die Negierung habe bei der Uebernahme von Nassau die vollständig eingerichtete Fabrik vorgefunden, sie habe aber sehr bald die Erfahrung gemacht, daß der Staat eine Jndustrie nicht selbst mit Vor- theil leiten könne, die Bestellungen hätten abgenommen, an Stelle der Ersparuisse seien immer größere Ausfälle getreten. Es sei daher der Regierung sehr erwünscht gewesen, einen geeigneten Pächter zu finden. Die Pachtbedingungen jeien freilih günstig, aber der Pächter habe mehrere Posten zu bezahlen, die der Abg. Lieber niht erwähnt habe, 3. B. die Gehälter für die Beamten, die Kosten eines noth- wendig gewesenen Baues, überdies habe derselbe die Maschinen zu verhältnißmäßig hohem Preise übernehmen müssen. Eine Submission habe allerdings nicht stattgefunden, weil es si hier um die Disposition über ein Etablissement gehandelt habe, welches der Regierung erhalten werden sollte. Ueber- dies habe die Negierung in dem Pächter einen Mann ge- funden, der die nöthigen Garantien zu bieten im Stande sei. Sie habe Alles gethan, um ollen bösen Folgen vor- zubeugen. Wenn die vom Abg. Lieber erwähnten Nichts- würdigkeiten wirklih vorgekommen sein sollten, wovon er noch niht überzeugt sei, so bitte er, das nöthige Material der Ne- zierung zur Versügung zu stellen, damit die strengste Unter- uns eingeleitet werden könne.

Die Diskussion wurde geschlossen und Kap. 96 genehmigt, de3„l. Kap. 97 für Wohlthätigkeitszwecke 1 158 791 M, ebenso Kap. 98, Allgemeine Ausgaben 144 004 46, ebenso das Extra- Ordinarium 1 599 869 /6 ohne Diskussion.

Ebenso wurden eine Anzahl von Titeln des Ordinariums der Forstverwaltung und der Staatsarchive, der Gestüte und der landwirthschastlihen Verwaltung auf Antrag der Budget- fommission aus dem Ordinarium in das Extraordinarium verseßt, da sie vorwiegend Neubauten beträfen. Eine Debatte ergab ih hierbei nit.

Der Etat der Lotterieverwaltung wurde ohne Diskussion in Einnahme und Ausgabe bewilligt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Mitt-

woch 1 Uhr.

2A ¿ Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und da3 Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutshen Reihs-Az1zeigers und Kföniglity Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 82. M. 5

E

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- [9819]

. Steckbriefe urd Untersuchenge-Sechea. f 5, 2, Suhblhastationen, u, dergl,

. Verkünfe, Verpachtungen. Submiasionen etc « Verloosung, Ámortisatioa, Zinszahlung U, f. V. vou öffentlichen Papieren.

hasgobot 3, Vorladunges und Grogshandel. 7. Literarische Anzeigón. }, Theater-Anzsigen. . Familien-Nachrichten.

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[9855]

entlicher Anzei A —— eut ier Feger. njerate nehmen anz die Annencen-Exveditionen des:

adustrielle Etablissements, Fabriken . Verschiedene Bekauntmeckungen,

| In der Börsen - beilags. 28 é

Oeffentliche Zustellung.

nnvualibendank“, Lindolf Mosse, Haasenstein

& Boglex, G. L. Daube & Co., E, Schlotte,

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen grözereu Aungoucen-Bureaupx,

Z- —— =- = Je

ladungeu n. dergl. [8465] Oeffentliche Zustellung.

Christian Link, Oeler von Aldingen, vertreten durd Rechtsanwalt Saurer hier, klagt gegen den Johann Baptist Schöller, Gypser, zu Delkhafen, angeblih in Amerika, wegen einer Forderung aus Cession, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreck- bares Urtheil ten Beklagten zur Zahlung von 297 f. 50 „Z nebst 5% Zinsen aus 200 M. seit 11. November 1881 unter Kostenlast zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Recbtsstreits vor das Königliche Amts- geriht zu Spaichingen auf

Mittwoch, den 26. April 1882,

: Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Spaichingen, den 16, Februar 1882,

Ls Find,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[9862] S E Zwangsversteigerungsproclam.

Nachdem der Rentner Heinrich Peter Möhl in Hamburg, vertreten durch den Re{tsanwalt, Fustiz- rath Wiggers in Rendsburg, unter dem 21./24. De- zember 1881 auf Grund vollstreckbaren Urtheils des unterzeichneten Gerichts vom 12. Dezember 1881 wegen Zinsrückstandes von 87 K 50 „§ aus einer protokollirten Obligation vom 22. Februar 1881 beantragt hat, den Zwangsverkauf des im Schuld- und Pfandprotokoll für das Gut Pohblsee auf Fol. 1 verzeiwneten Mühlen- und Wirthschaftsgeweses Mannhagen e. pert. der Wittwe Henriette Bischoff, geb. Schütt, zu Mannhagen anzuordnen, und diesem Antrage turch Beschluß vom untengesezten Tage stattgegeben ist, werden hiermit Alle und Jede, welcbe an das gedachte Müblen- und Wirthschafts- gewese nebst Zubehör dingliche oder bevorrechbtigte Ansprücbe irgend welcher Art zu haben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der protokollirten Gläubi- ger aufgefordert, solde Ansprüche binnen \echs Wocen anzumelden, widrigenfalls der anspruchs- freie Verkauf des Mühlen- und Wirthschaftêgeweses nebst Zubehör erfolgen wird.

Termin des Verkaufs wird anberaumt auf

Dienstag, den 7. März 1882,

Z Vormittags 10 Uhr,

bei Gastwirth Trenunt zu Mannhagen.

ie Verkaufsbedingungen sind in der hiesigen Gerichtssreiberei einzusehen, auch gegen Entrichtung der Schreibgebühren abschriftlich von dort zu be- zieben.

Nortorf, den 5. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht.

Verkaufs - Anzeige nebsi Ausgebot.

Aktenz. K. 94/95.

Die dem abwesenden Buchhalter Johannes Runde gehörigen Grundstücke hier :

a, Bürgerwesen Nr. 16 Werderstraße, Areal 3,11 a und Gebäude, #'ol. 623 des Hypcthelenbuchs für Nordfeld,

. Parzelle an der Werderstraße Nr. 403/94 2c.,

Kartenblatt 9 der Grundfsteuermutterrolle von

___ 9,11 a, Fol. 805 desselben Hypothekenbuchs, sollen auf Antrag des Oekonomen Heinrich Biester in List zwangsweise in dem dazu auf

Mittwoch, den 12. April d. J.,

l MSOTGERT L 1E, an Gerichtêstelle, Hallerstraße Nr. 1 11, Zimmer Nr, 138, anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Zahlungsfähige Kaufliebhaber werden damit ein- geladen.

Alle, welche daran Eigenthums3-, Näher- lehn- rechtliche, fideilommissarische, Pfand- und sonstige dinglihe Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu Haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Haunover, den 17. Februar 1882,

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 4. s Erdmann.

Vorstehende Ladung wird auf Anordnung des vor- bezeichneten Geribts dem Schuldner Runde, dessen zeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffent- lich zugestellt. ;

Hannover, den 17, Februar 1882,

L Effenberger,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

Abtheilung 4.

[30880] Aufgebot.

Der Kesselschmied Brehmer in Stargard in Pom- mern hat das Aufgebot des am 15. April 1876 ausgefertigten Hypothekenbriefes der Pommerschen Hypotheken-Aktienbank in Cocslin Litt. D, Nr. 23 979 über 300 M boantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Coeslin, den 20. August 1881,

Königliches Amtsgericht. 111. Abthl.

Brose.

_Die Ehefrau des Johann Feller, Catharina, geb. Schult, zu Thielen, vertreten durch den Rechtsanwalt Stamp zu Friedrichstadt, klagt gegen ihren genann- ten Chemann, unbekannten Aufenthalts, wegen bv8s- licher Verlassung mit dem Antrage, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Che dem Bande nach zu trennen, und den Be- klagten in die Kosten des Prozesses zu verur- Tbee, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Nechts\treits vor die 111, Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg auf den 23. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Flensburg, den 21. Februar 1882, Krüger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [9854] Oeffentliche De LARY Der Häusler Heinrich Christian Juhl zu Friedrich- stadt, vertreten durch den Retsanwalt Stamp zu Friedrichstadt, klagt gegen seine Ehefrau Anna Maria Margaretha Juhl, geb. Groth, unbekannten Auf- enthalts, wegen bö8williger Verlassung, mit dem Antrage: die zwischen ihm und seiner Ehefrau bestehende Ghe zu trennen und die Beklagte zu verurtheilen, die Kosten zu tragen resp. zu erstatten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Vexband- lung des Rechtsstreits vor die 111, Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg auf den 23, Mai 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwede dec öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Flensburg, den 23. Februar 1882, l Krüger, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

[9844]

Auf Antrag Herzogliher Kammer, Direktion der Forsten, in Braunschweig und der Gemeinde Poder geiß, welche glaubhaft gemacht haben, daß sie die in das Grundbuch nit eingetragenen, \üdlih und nördlih von Hohegeiß belegenen Triften zu 11,4218 Hektar, begrenzt von der Feldgemarkung Hohegeiß, den Forstorten _Hohegeißberg und Lampertsberg, sowie der Preußischen Landesgrenze, als Miteigen- thümer besißen, werden alle Diejenigen, welche an diesen Grundstücken Rechbte zu haben vermeinen, in Gemäßheit des S. 23 der Grundbuchordnung ge- laden, solche späteftens in dem auf

den 15. April 1882, Morgens 10 Uhr,

vor unterzeihnetem Gerichte angeseßten Aufgebots- termine anzumelden, unter der Androhung des Rechts- nactheils, daß nach Ablauf der Frist die Antrag- steller als Eigenthümer in das Grundbuch einge- tragen werden sollen, und daß der die Anmeldung Unterlassende sein Recht gegen Dritte, die im red- lichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die fraglichen Grundstüke erworben haben, nit mehr geltend machen können. Walkenricd, den 15. Februar 1882. Herzogliches Amtsgericht. gez. Raabe. Zur Beglaubigung: i Beer, Gerichtéschreiber Herzoglichen Amtsgerichts.

[9860] Bekanntmachung.

Durch Versäumnißurtheil der Civilkammer des hiesigen Kais. Landgerichts vom 7. dss. M. ift zwiscben den Gheleuten Joseph Reyser, Müller und Marianne, geb. Schmidt, in Bergbieten, die Güter- trennung ausgesprochen.

Zabern, den 27. Februar 1882.

Der Landgerichtssekretär. Hörkens,

[9845] h Bekauntmachung. Die Regulirung des Nachlasses des Johann Wörs- h dörfer (Haas) von Hahn betr.

Die hier bekannten Miterben des verstorbenen Rubrikaten haben am 21. April 1881 bei dem unterzeichneten Gerichte den Antrag auf gerichtlicbe Naclaßregulirung gestellt mit der Bestimmung, die zu diesem Nachlaß gehörigen Immobilien abthei- lungshalber freiwillig zu versteigern.

Die unbekannten Miterben :

Joseph Wörsdörfer von Hahn und Anna Maria Wörsdörfer, Ehefrau des Mathias RNonde von Niederahr, werden deshalb aufgefordert, binnen 30 Tagen vom Grscheinen dieses mündlich oder \ch{riftlich hierauf \ih zu erklären, widrigenfalls sie bei Negulirung des Nacwlasses nicht berücksichtigt werden. Wallmerod, den 25, Februar 1882, Königliches Amtsgericht. Gieße,

[9865] Bekanntmachung.

Dur Uriheil der 11, Civilklammer des Königs lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 28. Januar 1882 ist die zwischen den Eheleuten Bierbrauer Friedrich Ludwig Dürr zu Barmen und der geshäfts- losen Henriette, geb. Proll, daselbst, bisher bestan- dene, in Gemäßheit der Artikel 1530 bis 1535 des Bürgerlichen Geseßbuchs beschränkte Gütergemein- chaft, mit Wirkung seit dem Tage der Klagcezustel- lung, dem 5, Dezember 1881, für aufgelöst erklärt

worden. Der Landgerichts-Sekretär : Jansen,

23] Oeffeutliche Zustellung. : Vie Frau Hulda Jaeschke, geb. Wt olczewski, zu Osterode in Ostpreußen, vertreten durch den Justiz- rath Heilbron hier, klagt gegen ihren, in unbe- XFannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den frühe- ren Kaufmann, späteren Arbeiter Adolph Jaeschke, früher gleihjalls hier, wegen bösliwer Verlassung, mit dem Antrage auf Chescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein \{uldigen Theil zu erklären, und ihn kosten- vflichtig zu verurtheilen, der Klägerin als Che- \cheidungs\trafe den vierten Theil seines Ver- mögens herauszugeben, u

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand-

lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer

des Königlichen Landgerichts T. zu Berlin

auf den 17. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 22. Februar 1882.

Buchwald, :

Gerichisschreiber des Königlichen Landgerichts-T.

Civilkammer 13.

[9824] Oeffentliche Zustellung.

Die Eva Dorothea Bott, geb. Cllinger, in Stuît- gart, Ehefrau des Wilhelm Bott, Zimmermanns, zuletzt hier wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Winter in Stuttgart, klagt gegen ihren Chemann Wilhelm Bott, dessen Aufeuthalt unbekannt ift, auf Ehescheidung, mit dem Antrage: die Civilkammer wolle erkennen, daß die am 19. Juni 1870 in Stutt- gart zwischen den Partieen geschlossene Che wegen böslicher Verlassung von Seiten des Ghemanns zu scheiden sei und der Beklagte die Kosten des Rechts- streits zu tragen habe, und ladet den Beklagen zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf

Freitag, den 19. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu beïtellen. S

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stuttgart, den 25. Februar 1882.

Sr, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

9822] y Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

Zum Kgl. Landgerichte Frankenthal, Kammer für Civilsachen, hat Maria Anna Sattel, ohne Gewerbe, Ehefrau von Peter Bach, Aterer, früher in Schiffer- stadt, dermalen ohne bekannten Wohn- und Aufent- haltsort abwesend, sie in Schifferstadt wohnhaft, Klägerin, für welche der kgl. Advocat-Anwalt ODit- mar Müller in Frankenthal als Prozeßbevoll- mäebtigter aufgeftellt ist, gegen den genannten Peter Bach, Aterer, früher in Schifferstadt, dermalen ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, Beklagter, Gütertrennungsklage erhoben mit folgen- dem Antrage: :

Es gefalle dem kgl. Landgerichte, die Güter- trennung zwischen der Klägerin und ihrem Chemanne auszusprechen, zu erkennen, daß dec Klägerin der alleinige Genuß und die freie Verwaltung ihres gegenwärtigen und künftigen Vermögens zustehe, den Beklagten zu verurtheilen, der Klägerin ihr Ver- mögen, soweit solches ersaßfähig, mit Zinsen vom Tage der Klage an auszuantworten, und sie für etwaige Ersatzansprüche zu befriedigen, einen fkgl. Notär mit Liquidation und Belieferung des ersatz- fähigen Vermögens der Klägerin zu beauftragen, das kgl. Amtsgericht Speyer um Ernennung, Beeidigung und Einweisung eines Sachverständigen zu ersuchen, falls ein solcher für etwaige Abschäßungen nöthig werden sollte, endlich dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen und das ergehende Urtheil ohne Sicher- beitsleistung als vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Zugleich wird der Beklagte in die zur mündlichen Verhandlung dieser Klage bestimmte Sißung des kgl. Landgerichts zu Frankenthal, Kammer für Civil- sachen, vom vierundzwauzigsten Mai nächsthin, Vormittags neun Uhr, vorgeladen, mit der Auf- forderung, einen am Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt aufzustellen und durch diesen die Klage beantworten zu lassen.

Behufs Ausführung der bewilligten öffentlichen Zustellung an den abwesenden Beklagten wird Vor- stehendes bekannt gegeben.

Frankcuthal, den 1. März 1882,

Kgl. Landgerichts\chreiberei. Denig, Ober-Sekrelär.

[9821] Oeffentliche Zustellung.

Kgl. Amtsgeriht München FL., Abtheilung A.

für Civilsachen.

In Sachen der Dienstmagd Anna Weiß in Milbert3hofen gegen den Schreiner Friedrich Neu- feld, früber hier, nun unbekannten Aufenthalts, wird Leßterer zur mündlichen Verhandlung über den flägerishen Antrag auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 40 A für die Mo- nate August und September 1881 verfallenen Ali- mente für das von der Klägerin am 6. August 1881 außerchelich geborene Kind „Friedri“, dann 20 Kindbcttkostenentshädigung in die öffentliche Sitzung des obengenannten Gerichts vom

Dienstag, den 25. April 1882, Vormittags 8} Uhr, Sißungszimmer Nr. 18 nach erfolgter Be- willigung der öffentliben Zustellung geladen.

Münthen, den 26. Februar 1882,

Der geschäftsleitende kgl. Gerichts\{reiber : Hagenauer.

[9841] Zwangsverkaufs-Proklam.

Auf Antrag der Wittwe Agnes Feddersen, geb. Treimer, in Flensburg, ist wider den Landmann Hans Jessen Hockerup in Hönshnap wegen einer protokollirten Forderung von 1125 #, nebst Zinsen und Kosten, der Zwangsverkauf der dem Leßteren gehörigen Halbhuscnstelle in Hönschnap verfügt.

Demnach werden Alle, welche an diese Halbhufen- stelle nit protokollirte Ansprüche zu haben ver- meinen, hiedurch aufgefordert, dieselben bei Ver- meidung des Aussclusses bis spätestens zu dem hie- durch auf

Mittwoch, den 3. Mai d, J., Vormittags 10 Uhr,

im Amtsgerichte angeseßten Aufgebotstermin hieselbft anzumelden. Ï i Zuglei wird Termin zum öffentlichen meist- bietenden Verkaufe der Halbhbufenstelle biedurch auf Mittwoch, den 10. Mai d. J., Nachmittags 5 Uhr, an Ort und Stelle angeseßt. _ / Die Verkaufsbedingungen sind hieselbst ausgelegt. Flensburg, den 23. Februar 1882. Königliches Amtsgericht, T1. Abtheilung. Brinkmann.

[4968] Aufgebot.

Auf Antrag

a. des Administrators Neinhold Rexhausen aus Camifsow, *

b. der verehelichten Schneidermeister Homann, geb. Wilke, aus Colberg und der unverehßelichten Marie Wilke von hier und

c. des Bäckermeisters Carl Manke von hier werden : a. das auf den Namen Carl Nöstel über

93,60 Mark lautende Belgarder Kreis\par- fassenbuch Nr. 4035,

. die unbekannten Eigenthümer des hierselbst auf der neuen Vorstadt belegenen, im Grund- buch der Belgarder Gärten unter Band I. Blatt Nr. 16 verzeichneten Grundstücks,

. das über die im Grundbuch der Belgarder Scheunen in Band I]. Blatt Nr. 129 Seite 82 in Abtheilung II1. Nr. 10 für den Bäckermeister Carl Manke eingetragene Post von 750 Thalern lautende Hypotheken- dokument,

hiermit aufgeboten. L

Der etwaige Inhaber des qu. Sparkafsenbuchs, fowie die unbekannten Eigenthümer des qu. Garten- grundstücs und der etwaige Inhaber des Hypo- thefendokuments werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 20. September 1882, V.-M, 12 Uhr, _ vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermin ihre Ansprüche anzumelden, die In- haber des Sparkassenbuh8s resp. des Hypotheken- dokuments werden zugleich aufgefordert, das qu. Sparkassenbuch resp. Hypothekendokument vorzulegen. Erfolgen Anmeldungen nicht, so wird Kraftloser- flärung des Sparkassenbuchs sowie des Hypotheken- dokuments erfolgen und betreffs des Grundstücks werden die Ausbleibenden mit ihren Cigenthumsan- sprüchen ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferleat werden.

Belgard, den 14. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht.

[9826] Ausgebot.

Der Kaufmann Herr Bernhard Sandbank, In- haber der Firma: Bernharo Sandbank u. Co. in Leipzig, hat das Aufgebot eines von J. Spayer zu Bottuschan an die Ordre von M, S&hlesinger ausgestellten, von J. Wittuer u. Co. in Leipzig acceptirten und von M. Schlesinger an den Äntragsteller girirten Wechsels, à. d. Bottuschan, den 1. März 1881 über 4000 é, zahlbar den 5. Juni 1881, beantragt. Der JIn- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 119, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Leipzig, den 24. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Il. Steinberger. Krebs.

[9825] Das Königliche Amtsgericht München A., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 22. Februar 1882 folgendes Aufgebot ¿erlassen :

Der Kaufmann J. Nenon, Firma „J, Luß“, in München hat im Dezember 1881 den nachbezeich- neten Wechsel an die Adresse des Johann Baptist Wild in Furth im Wald auf die Poft gegeben :

«München, 2. Dezember 1881. Am 2, März 1882 zablen Sie gegen diesen 5 Prima-Wechsel an die Ordre meiner Eigenen die Summe von Sechshundert Achtzig Mark Werth in Rechnung. Herrn J. Lutz in München.“

Dieser Wewsel ist indessen nit zu J. B. Wild gelangt und ging sonach verloren. Auf Antrag des k. Advokaten Lohrer von hier, als Bevollmächtigten der Firma I. Lutz, wird sonach der Inhaber dieses Wecbsel3 aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin

1. September 1882, Morgeus 9 Uhr, seine RNete bei hiesigem Gerichte, im Geschäfts- zimmer Nr. 19/1 anzumelden und den Wechsel vor- zulecen, widrigenfalls er für fraftlos erklärt wird.

München, den 27, Februar 1882,

er geschäftsleitende k. Gerichtsschreiber : Hagenauer.

[9842]

Die in Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Handelsmanne Völter zu Schwerin gehöri- gen Erbpachthufe Nr. 3 zu Alt-Zacun auf- den 18. April und 9, Mai d. J. angesetzten Termine finden nicht statt.

Hagenow, den 27. Februar 1882.

Großherzogliches Amtsgericht, Zur Beglaubigung: F. C. H. Pöhl, A.-Ger.-Aktuar.

[18827 Bekanutmahung.

In dem am 16, November 1881 publizirten Testamente des Rentiers Joachim Hartwig Mrs Peters sind die Kinder feines verstorbenen

ruders, des Arbeitsmanns Johann Peters, als Erben benannt.

Dies wird den Betheiligten hiermit öffentlich be- kannt gemadbht.

Berlin, den 20. Februar 1882.

Königlicbes Amtsgericht I. Abtheilung 61,

[8433] j Zu dem Natlafse der am 13. Mai 1881 biefelbst und zwar, so viel bekannt ist, ohne Hinterlaffung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen unverebelichten Caroline Elisabeth (Elisabeth

Magdalene Carolina) von Hertberg, Tochter des Herrn Christian Ludwig von Hertzberg und dessen Ehefrau Johanna, geb. Coulon, welche Beide bereits verstorben find, hat sich als nächste öIntestaterbin gemeldet i deren Schwester, das Fräulein Catharina

Amalia von Hertberg bieselbst, j und zur Vervollständigung ihrer Erblegitimation ¿zwecks Erlangung des Erbenzeugnisses die Erkennung eines Grbschaft8proklams beantragt. K

Beim Vorhandensein der geseßlichen Erfordernisse werden daher alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an den Nachlaß der ge- nannten Caroline Elisabeth (alias Elisabeth Magda- lena Carolina) von Hertzberg, als die Extrahentin, zu haben vermeinen, hiedurch peremtorisch geladen, solche ibre Erbrechte in dem auf

Sonnabend, den 29. April d. J., Mittags 12 Uhr, :

im Waisengerichte anberaumten Termine gehörig begründet und bescheinigt anzumelden unter dem ein- für allemal angedrohten Rechtsnachtheile, daß die Extrahentin oder die sich Meldenden und Legitimi- renden für die rechten Erben werden angenommen rderden, ibnen als solWen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die fh nach der Präklusion meldenden näheren oder aleich nahen Erben aber alle Handlungen und Dis- positionen Derjenigen, welche in die Erbschaft ge- rin anzuerkennen und zu übernehmen s{uldig sein ollen.

Gegeben im Waisengerichte Nostock, den 14. Fe-

bruar 1882, Anton Moeller, Sekr.

[9830] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag dcs Kreissparkafsen-Rendanten Reiff zu Altenkirchen, als Vertreter der Kreis\par- fasse Altenkirchen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Altenkirchen

für Recht:

die Hypothekenurlunde vom 17. Juli 1873, sautend über die Vol. T. Fol, 315 Nr. 530 des Hypothekenbuchs der Landschultheißerei Alten- firhen zu Lasten des Carl Schneider aus Oberingelbah, jeßt zu Bourtscheidt und zu Gunsten der Kreissparkasse des Kreises Alten- firchen über 170 Thaler cingetragene Poft, wird für kraftios erklärt, Altenkirchen, den 15. Februar 1882, Königliches Amtsgericht.

[9832] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Stettin zu Cöslin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Belgard durch den Amtsrichter Gacde am 18. Mai 1881 für Ret:

Das Hypothekeninstrument über 150 Thaler 2 Sgr. 9 Pf. eingetragen auf dem Bauer- hofe Pumlcew Nr. 4 betreffend ein Ausge- lübde, welbes der Bauer Heinrich Wilbelm Ferdinand Maaß dem Carl August Hermann, der Albertine Henriette und dem Johann Friedrich Wilhelm, Ges{hwistern Maaß, zu gleichen Theilen von je 50 Thalern verschuldete und wovon unter dem 8. November 1853 der Antheil des Carl August Hermann Maaß mit 50 Thlr. 11 Pf. gelöscht ist, so daß die Post noch auf 100 Thlr. 1 Sgr. 10 Pf. validirt, wird für kraftlos erklärt.

Belgard, den 18, Februar 1882.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. Jur Namen des Königs! In dex Ottoschen Aufgebotssache erkennt das Königliwe Amtsgericht 11. Berlin durh den Amts- gerihts-Rath Klamroth

für Recht:

1) die Hypothekenurkunde über 250 Thlr., einge- tragen aus der Schuldurkunde vom 9. Dezember 1840 für den Bauer Iohann Gottlieb Otto in Abthei- lung 1IT. Nr. 10 des dem Kaufmann Gustav Asch zu Beelitz gehörigen, im Grundbuche von Schulzen- dorf Band 1. Blatt Nr. 12 verzeibneten Grundstücks wird für kraftlos erklärt.

[9833]

[9829] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag der Erben Wittwe Ludwig Erd- nüß zu Altenkirben erkennt das Königliche Amt18s- geriht zu Altenkirchen

für Recbt : die Urkunde vom 20. September 1869, lautend über die Vol. I. Fo1l./39 Nr. 117 des Hypotheken- bus der Stadtschultheißerei Altenkirhen zu Lasten des Philipp Herwbet zu Altenkirchen und zu Gursten des Ludwig Erdnüß zu Altenkirchen über 100 Thlr. cingetragene Post, wird für kraftlos erklärt. Altenkirchen, den 3. November 1881. Königliches Amtsgericht.

[9818] Beschluß. E

Auf Antrag der Königlichen Staatsamvaltschaft hierselbst vom 1. Februar 1882 und in Folge Requisitions\chreibens des Königl. Corps-Gerichts des 8, Armee-Corps vom 21. Januar 1882, wonach der Pionier Peter Josef Richarz, der I. Compagnie Rheinischen Pionier-Bataillons Nr. 8, geboren am 7. Mai 1859 zu Remagen, katholi, im Civil- verhältniß Schiffer, entwichen und gegen welchen wegen Fahnenflubt die Contuwmacialuntersuchung anbängia ist, wird das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des genannten Peter Josef Richarz zur Deckung der denselben möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten bis zum Belaufe von 3100 4 (in Buchstaben Dreitaufend cinhundert Mark) für den Fiskus mit Beschlag belegt.

Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs- Anzeiger zu veröffentlichen.

Coblenz, den 15. Februar 1882,

Königliches Landgericht. 11. Strafkammer. gez. Clavs, v. Bouhaben. Haack. Elenz. Beglaubigt : Coblenz, den 18. Februar 1882. Dahmen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[9859] Bekauntmachung.

Die dur Rechtéanwalt ZurheUüUen vertretene, ge- schâftslose Bertha Pschorr zu Elberfeld, Ehefrau des Maklers Gustav Schults daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ibrem genannten Ghemanne bestehende ehelihe Güter- gemeinschaft mit Wirkung seit der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. ¡4 j) A Zur mündlicben Verhandlung ift Termin auf den - 24. Mai c., Vormittags 9 Uhr, im Sißungs- saale der I. Civilkfammer des Königlichen Land- gerichts zu Elberfeld anberaumt.

Uer, : Gerichts\chreiber der I. C.-K. des Königl. Landgerichts.

[9858] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Dr. Berthold vertretene Anna Maria, geb. Brüggen, zu Elberfeld, Chefran des Bauunternehmers Franz Wilhelm Anton Fuchs daselbst, hat gegen diefen beim Königlichen Land- gerihte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestchende Gütergemeinschaft mit Wir- fung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst. zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 15. Mai cr., Vormittags 9 Uhr, im Sißungésaale der I. Civil- fammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld

anberaumt. E SGUUsler / Gerichtsschreiber der I. C.-K. des Königl. Landgerichts.

[9849] Oeffentliche Zustellung. Der Handarbeiter Wilhelm Becker zu Dessau, vertreten dur den Rechtsanwalt Medicus, lagt gegen seine Chefrau, Marie, geb. Weil, daselbst, z. Zt. in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung und ladet die Beklagte zur mündlichen Berhand- lung des Necbtsstreits vor die T. Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Dessau auf

den 11. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. j 1

Zum Zwece der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszua der Klage bekannt gemacht.

Dessau, den 21. Februar 1882.

Mayländer, Kanzleirath. : Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[9838] Bekanntmachung.

In die Liste der Rechtsanwälte bei dem hiesigen Königlichen Landgerichte ift ferner eingetragen wor- den: sub Nr. 29 JIosevh Schweitzer in Elberfeld.

Elberfeld, den 27. Februar 1882.

Der Landgerichts-Präsident : gez. Paschen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c,

Holzverkanf. Am Donnerstag, den 16. März cr., von Vormittags 9 Uhr ab, findet im Néting’schen Gasthofe zu Navensbrück® der öffent- lie meistbietende Verkauf nacstehend bezeibneter Hölzer aus dem diesjährigen Einschlage der Ober- försterei Himmelpfort-Ost stait: Schuzbez. Beutel, Jagen 26 e.: ca. 500 kiefern Stämme, 22 rm bu. Scheite, 80 do. Stöcke, 469 kiefern Scheite, 760 Stöcke, 27 Reis. L. Jagen 39%b.: ca. 229 fief. Stämme, 301 Scheite, 7 Knüppel, 433 Stöcke, 8 Reis. T. Schutbcz. Tangersdorf, Jagen 122e.: ca. 726 kiefern Stämme, 1196 rm kiefern Scheite, 188 do. Knüppel, 784 do. Stöte, 234 do. Reis. T. Schutzbezirk Crams, Jagen 120%b.: ca. 83 kie- fern Stämme, 839 rm Scheite, 211 do. Knüppel, 704 do. Stôödcke, 66 do. Reis. 1. Jagen 89%b.: ca. 325 kief. Stämme, 523 rm kief. Sceite, 94 do. Knüpvel, 539 do. Stöce, 81 do. Reis. T. Jagen 70b.: ca. 290 rm fief. Scheite, 40 do. Knüppel, 910 do. Stödte, 10 do. Reis. I. Schuhbezirk Wobliß, Jagen 213 æ.: 202 kief. Stämme, 999 rm do. Seite, 65 do. Knüppel, 446 do. Stöke, 162 do. Reis. I. Jagen 187 b. : 135 kief. Stämme, 291 rm do. Seite, 34 do. Knüppel, 164 do. Stöe, 49 do.: Reis. L. Jagen 1746, (a. L141 Tel. Stämme, 250 rm do. Seite, 55 do. Knüppel, 170 do. Stöcke, 40 do. Reisig L Schuytbezirk Bredereithe, Jagen 220: ca. 22 eiben Stämme, 35 buen Stämme, 1040 fiefern Stämme, 81 rm buden Seite, 62 do. Knüppel, 52 do. Stödte, 95 do. Reis. 1. 6 rm birk. Scheite, 934 kiefern Scbeite, 90 do. Knüppel, 879 do. Stödcke, 84 do. Neis. I. Totalität ca. 200 rm kiefern Scheite, 500 do, Knüppel. Der für diesen Tag zu Himmelpfort anberaumte Termin wird mit diesem vereinigt. Himmelpfort, den 26. Februar 1882. Der Ober- förster.

(9723) Befkanntmahung.

Seit dem 5. Dezember 1876 lagern in der dies- scitigen Königlichen Packhofs-Niederlage von einer unter der Adresse Hüllmann & Comp. hierselbst cingegangenen Sendung noch 2 Fässer Wein, gez. A. C. 1 und 2 mit einem Bruttogewichte von 462,50 kg.

Wir fordern deshalb den bisher nicht ermittelten Besitzer des Niederlagesbeines hierdurch auf, diese Fässer inncrhalb 14 Tagen unter Vorlegung des betreffenden Unicat - Niederlagesbeines und gegen Entrichtung der ZolUgefälle nebst dem Lagergelde abzunehmen, widrigenfalls wir zur öffentlichen Ver- steigerung derselben {reiten und mit dem Erlöse na §. 104 des Vereinszollgescßes vom 1. Juli 1869 verfabren müßten.

Berlin, den 23. Februar 1882. s E Königliches Haupt - Steuer - Amt für auslän- dische Gegeustände.

[9691] Bekanntmachung.

Die Lieferung von circa 28 500 Kg. Petrolcuur für die biesigen Garnison-Anstalten und Institute für das Etatsjahr 1882/83 soll im Wege der Sub- mission verdungen werden, wozu ein Termin auf Donuerstag, deu 9. März cr., Vormitt. 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Stresow-Kaserne Nr. 2, anberaumt worden ist. Die Bedingungen liegen da- selbst zur Einsicht aus.

Spaudau, den 28. Februar 1882,

Königliche Garnison-Verwaltung.