1882 / 59 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

den Elementen frei zu halten wissen, und besiße ein Reserve- Tapital von 4000 /& Es empfehle sih daher, die landwirth- schaftlihen Arbeiter von dem beabsichtigten Geseß nicht ohne Weiteres auszuschließen, sondern denselben die Betheiligung an derartigen Einrichtungen wenigstens möglih zu machen.

Hr. von Tiele-Winkler erachtet einen gegen den Arbeit- geber gerichteten Zwang zur Versicherung seiner Arbeiter au für die landwirthschastlihen Betriebe, wenigitens in zolchen Gegenden für uncrläßlib, in denen Landwirthschaft und FJn- dustrie unvermittelt neben einander beständen, und wo in Folge dessen die alten patriarchalishen Verhältnisse in der Landwirthschaft durhlöchert oder aufgehoben feien, Die Un- Zufriedenheit der landwirthschaftlihen Arbeiter und ihre Ab- neigung gegén die Zahlung des Beitrags werde bald vorüber- gehen, zumal den leßteren thatsählih der Arbeitgeber entrich- ten müsse.

Für die bei Bauten beschäftigten Arbeiter sei der Ver- ficherungszwang in erster Reihe nothwendig, und zwar auch für diejenigen aus der Zahl der gewöhnlichen Arbeiter ent- nommenen Handlanger, welche von Landwirthen häufig gestellt werden müßten, und die bei ihrer Ungeübtheit Unglücksjällen am ehesien ausgeseßt seien.

Hr. Meyer steht bezüglich der Karenzzeit auf dem Stand- punkt des Vorredners Dr. Jansen und führt, unter Mitthei- lungen aus der Jahresrehnung einer größeren Krankenkasse, aué, daß die in der Vorlage in Aussiht genom- menen Beiträge zu gering seien, wenn daraus alles bestritten werden solle, was verlangt werde. Die fakultative Erböhung der Beiträge im Bedarfsfall werde dem nicht ab- helfen, da dieselbe zu sehr verklausulirt sei. Man möge die Grenzen für die Beiträge um so weniger cng ziehen, als es fich empfehle, daß den Krankenkassen auh die Verfolgung anderer ähnlicher Zwelke gestaitet werde, z. B. die Unter- stüßung von Wittwen ; das Hülfskassengcsez vom 7. April 1876 Jei gerade deshalb so wenig praktish geworden, weil es die Grenzen in jener Beziehung zu enge gezogen have.

Nedner besürwortete demnächst die Ausdehnung des Ent- wurfs auf die landwirthschaftlichen Gewerbe, weil die leßteren fonst ihre Arbeiter verlieren möchten, welche nur, um derartigen Kassen anzugehören, der FFndustrie sih zuwenden würden, und empfiehlt s{ließlich im Anschluß an die Ausführungen des Vorredners Leuschner, daß die Knappschaftskassen, sofern sie leistungsfähig seien, zur Bildung eigener Genossenschaften sür die Unfallversicherung zugelassen werden möchten.

Hr. Leyendeclker begrüßt mit Genugthuung die zahlreichen zweckmäßigen Bestimmungen dieser Vorlage und der Vorlage über die Unfallversiherung, hält aber die 13wöchentliche Karenz- zeit der lehteren, welche eine außerortentlih große Zahl von Unfällen den Krankenkassen aufbürden werde, für bedenklich, und verlangt Entlastung der leßteren Kassen, damit die Bei- träge zu denselben nicht zu hoh werden. Es könnte eine Er- [leitzterung eintreten, wenn das Reich die für die Unsallver- sicherung zu leistenden Beiträge auch für die den Kranken- kassen zugewiesenen Unfälle zahlen möchte.

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Hr. Kiepert bestreitet, daß die landwiribschaftlihen Ar- beiter zu industriellen Beschäftigungen blos um deswillen übergehen würden, weil sie dort Krankenkassen hätten. Die Landwirthe hielten eine Heranziehung ihrer Arbeiter zur Krankenversicherung im Prinzip für zweckmäßig, in der Praxis aber, namentlich für die östlihen Provinzen, nicht für ausführ- bar, da die Lohnverhältnisse und die Naturalienlieferungen zu große Schwierigkeiten machen würden. Jedenfalls folle man eventuell zwischen den östlicen und den wesllihen Pro- vinzen einen Unterschied machen, und sür die ersteren die Ein- richtung von Krankenkassen den Organen der Selbstverwaltung überlassen. Nachdem

Hr. Mcyer die Nothwendigkeit einer kurzen Karenzzeit nochmals ausgeführt hatte, weist

Hr. von Risselmann darauf hin, daß in den östlichen Vro- vinzen die Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter auch um deswillen große Schwierigkeiten machen würde, weil zeitweis, z. B. während des Holzschlags und während der Ernte, eine Große Zahl fremder Arbeiter beschäftigt werden müßten, die demnächst wieder for:zögen. Da der Landwirth sih nicht prin- zipiell ablehnend zu der Frage verhalte, und die Ausführungen des Vorredners von Tiele-Winkler sür Gegenden, in denen Landwirthschaft und Jndustrie nahe nebeneinander beständen, zutreffend seien, empfehle er, die Heranziehung der landwirth- schaftlichen Arbeiter zur Krankenversiherung fakultativ zu ge- statten, aber nicht obligatorish vorzuschreiben.

Hr. Baare würde die Vorlage, wenn die Beschränkungen des Arbeitgebers bezüglih der Verwaltung der Kasse nicht geändert werden, kaum für annehmbar erach!en können. Eine kurze Karenzzeit von etwa drei Tagen sei nöthig, um die schlechten Elemente untex den Arbeitern an einem Mißbrauch der Einrichtungen zu hindern. Jn Fabrikkrankenkässen w:rde gegenwärtig für Unfälle sofort Entschädigung gezahlt.

Hr. Kochhann begrüßt die Vorlage als einen Fortschritt, erklärt sich im Prinzip für die Zwangsversicherung und empsfichlt, die Entscheidung darüber, ob in ven östlichen Vro- vinzen die Landwirthschast heranzuziehen sei, den dortigen Brovinzialorganen zu überlassen. Die Vielgestaltung des Ver- sicherungswesens durch Annahme von fünf verschiedenen Arten von Kassen sei aber bedenklich: für große Gemeinden, insbe- sondere Berlin, solle man nux eine Kasse errichten, und der Gemeindevehörde die Organisirung des Hülfskassenwesens überlassen. Fn großen Gemeinwesen vershwänden die Unter- schiede zwishen den einzelnen Kassen mehr oder weniger: bestehende Ungleichheiten ließen sich dur einheitliche Regelung am besten ausgleichen, und die erhebliche Kostspieligkeit- kleiner Kassen, welche oft 50 Prozent Verwaltungskosten hätten, wäre auf folhe Weise am einfachsten zu beseitigen.

Hr. von Velsen Tommt auf seine früheren Ausführungen in einzelnen Punkten nochmals zurück und macht noch auf die Krankheiten, welhe durch eigencs grobes Verschulden entstehen, aufmerksam.

Hr. Breithaupt hält die Möglichkeit ciner Ueberversiche- rung bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in mehreren Kassen für

ausges{lossen, da die Arbeiter in dieser Beziehung einander fontroliren; bestätigt, daß sich eine dreitägige Karenzzeit in den»Fabriken bewährt habe und weist darauf hin, daß die Bestimmung bei VIII. B. 1 b. (S. 11) die fernere Lebens- fähigkeit von Jnvalidenkassen sehr beeinträchtigen würde, weil dieselben ohne den Beitritt jüngerer zahlender Mitglieder nicht bestehen könnten. Redner wünscht zu dem Zweck die Aufnahme folgender Bestimmung zu VUI. B. (S. 11): Diejenigen bei Erlaß dieses Geseßes bestehenden Fabrik: Fnvaliden- und Wittwenkassen, deren Leistungs-

fähigkeit sich bewährt hat, verbleibt das ihnen etwa.

zustehende Recht, den Beitritt jedes Arbeiters zu ver- langen, welcher in dem betreffenden Etablissement in Arbeit steht und Mitglied von dessen Kranken-

kasse ist. Seine Nechte gehen ihm beim Austritt aus-

der Arbeitsstelle nickt verloren, sofern er die üblichen Beiträge fortseßt und so lange Mitglied der Kasse gewesen ist, als zur Erlangung der bez. Rechte erfor- derlich ist. Ferner wünscht Nedner zu D. 4 (S. 3) die Einfügung folgender Worte hinter „eingeshriebene Hülfskasse“ : oder einer, von der Ortsbehörde als diesen gleih-

stehend bezeichneten Krankenkasse, welhe aus freier-

Vereinigung hervorgegangen ijt und sich als lebens- fähig erwiesen hat.

Hr. Schimmelpfennig empfiehlt die Ausdehnung des Zwangs auf Lehrlinge, weil deren Eltern schon die erforder- liche Unterstüßung oft nicht gewähren könnten, erachtet bei TIT, A. 2 den Betrag von einem Drittel für zu gering und wünscht, daß die möglihen Erweiterungen der Unterstüßungen von dem engeren Nusshuß mit besonderer Vorsicht festgestellt werden möchten, da z. B. bis zum vollen Tageslohn für die unfallversicherungspflichtigen Arbeiter von diesen beschlossen werden könnte, ohne daß die beitragspflihtigen Arbeitgeber dabei mitzusprehen hätten. Statt dessen wäre mehr eine Bestimmung zu empfehlen, nah welcher außerordentliche Unterstüßungen von Kranken zulässig sein möchten.

Damit ist die Generalbesprehung der Vorlage beendet ;-

[eßtere wird dem permanenten Ausschuß überwiesen. ZU Reserenten werden die Herren Baare und Herz bestellt.

Die nächste Plenarsißzung wird auf Diensiag, den 7. März,.

VBormittags 10 Uhr, anberaumt und als einziger Gegenstand auf die Tagesordnung geseßt: die Generalbesprehung der Grundzüge für die gesecßz- liche Regelung der Unfallversierung der Arbeiter. Ein Antrag, die Sißung morgen erst um 11 Uhr beginnen zu lassen, war vorher abgelehnt worden. Der Herr Vorfißende macht {hließlih davon Mittheilung,

daß das Königliche Staats-Ministerium beschlossen habe, den.

Mitgliedern des Volkswirthschastsraths für die Reisen zwischen Berlin und ihren Wohnorten freie Eisenbahnfahrt zu gewäh-- ren, daß aber über die Form, in welcher dies zu geschehen haben werde, zunächst noch weitere Erörterungen s{hweben.

Diemer 7” A L:62/

% 6 Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Den!shen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

l. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2, Subhastationen, n, dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submiesionen eta.

ex A

Aufgebote, Vorladungen und Gros8handel.

7, Täterarische Anzeigen.

nzeiger. [

| 5, Industrielle Etablissemeuts, Fabriken

6. Verschiedene Bekarutmachungen.

—_———— pee binn ebieteientiteeebneneinierenit

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expedttionen des „SuUvalivendanul“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Séhlotte, Birtiuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

die Echöhung des Krankengeldes-

Berlin SW., Wilhelm-Strafie Nx. 32. F.

4, Verloosung, Amortisation, Ziuszahlung

1. 8. W, von öffentlichen Papieren.

Subhastationen, Aufgebote, Votr- ladungen u. dergl.

[111664] Oeffentlihe Zustellung.

Die Frau Reimer, Charlotte Albertine Friederike, geb. Krause, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Steinschneider hier, klagt gegen ihren in unbe- fannter Abwesenheit lebenden Fhemann, den Cigarren- arbeiter Bernhard Daniel Christian Reimer, früher gleichfalls Hier, oes böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ebescheidung:

das Band der Ehe zu trennen, den Beklagten

auch für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhand- lung des Rechts\treits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts T. zu Berlin auf den 29. Juni 1882, Vormittags 107 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwelke der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 2. März 1882.

Buchwald,

Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts I.

Civilkammer 13.

[11054] Bekanntmachung und vffentli(e Vorladung. Degenhardt */. Degenhardt wegen Ehescheidung.

Der Kgl. Rechtsanwalt Ottmann dahier hat als Offizialanwalt des Bortenmachers Friedrih Degen- hardt in Weißenburg am 5. pr. 17. Dezember 1881 gegen die Chefrau des genannten Degenhardt, Namens Karolina, Klage wegen Ehescheidung bei der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Eichstätt er- hoben und beantragt, zu erkennen:

Die Ehe der beiden Parteien werde dem Bande na getrennt, die Beklagte als der allein s{ul- dige Theil erklärt und verurtheilt, alle Prozeß- kosten zu ersetzen.

Zugleich lud genannter Anwalt die Beklagte zu der behufs Verhandlung über die gestellte Klage beim Kgl. Landgerichte Eichstätt anzuberaumende öffentliche Sißung und forderte dieselbe auf, bis zum Verhandlung8termine einen bei dem bezeichneten Prozeßgerichte zugelassenen Anwalt zum Zwete ihrer Vertretung zu bestellen,

Wegen Unbekanntheit des Aufenthalts der Karo- lina Degenhardt beantragte Elägerisher Offizial- anwalt unterm 20,/21, Dezember 1881, bezw. 3./4, Januar 1882 die öffentliche Zustellung der Klage und Vorladung der Beklagten zum Ver-

handlungstermine.

Dur Beschluß der Civilkammer 11. des Prozeß- gerichts vom 3, März 1882 wurde dem gestellten Antrage stattgegeben und vom Vorsitzenden unter iung des zur Verhandlung der Sache bereits rüber festgeseßten Termins öffentlihe Sitzung zum

wee der Klagsverhandlung in der Civilkammer 111. “des Kgl. Landgerichts Eichstätt auf

Donnerstag, den 11. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, resp. vertagt.

Karolina Degenhardt wird daher zu diesem Ter- mine unter Aufforderung zur Anwaltsbestellung mit dem Bemerken vorgeladen, daß die betreffenden Schriftstücke an der landgerichtlihen Amtstafel an- geheftet seien.

Eichstätt, 4. März 1882.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Eichstätt. Siebenlist, O.-Sekr.

[11164]

In* der Strafsache gegen den Kürassier Jgnah Keller des Rheinischen Kürassier-Regiments r. 8, geboren zu Birkesdorf am 12, Februar 1857, wegen Fahnenfluht, wird, da der Angeschuldigte Keller des Vergehens gegen §. 140 Absaß 1 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs beschuldigt ist, auf Grund der S8. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der Arrest auf Höhe von 3000 M, in Bucbstaben: Dreitausend Mark, in das bewealiche Vermögen des Angeschuldigten angeordnet. Durch Hinterlegung von 3000 4, in Buchstaben: Drei- tausend ‘Mark, wird die Vollziehung dieses Arrestes gehemmt und der Angeschuldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt das im Deutschen Neiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Nas belegt. Aachen, den 1. März 1882. Königliches Landgericht, Strafkammer. gez. Emundts. Winterschla- den. Hermesdorff.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2e.

Bekanntmachung. Am Freitag, den 17. März cr., Vormittags 9 Uhr, jollen bei dem medizi- uisch-chirurgischen; R D R V hierselbst 1) 36 alte Fenster in Posten zu 6 Stü, 2) 1 alter Thorweg mit Beschlag 2c., 3) eine Partie alter Bauhölzer, Steinplatten und Eisentheile, 4) alte ausrangirte Utensilien als Stühle, wollene Decken 2c., im Institutsgebäude, Friedrichstraße 139 bis 141, öoffentlich meistbietend gegen gleih baare Bezahlung verkauft werden. Die näheren Bedin- gungen werden im Termin bekannt gemaht werden, auch ist die Besichtigung der zum Verkauf gestellten Gegenstände am 15. und 16. d. M,, Vormittags ns bis 12 Uhr gestattet. Berlin, den 6. März

[10817] Submission.

Der Bedarf pro 1882/83 an pptr.

702 Meter graue Futterleinewand, 958 Meter blaue Futterleinewand, 3369 Meter rohen Futter- callicot, 1627 Meter Jacken-Drillib, 2534 Meter Hosen-Drillih, 25 Meter Gummidrell, 8 Meter

8, Theater-Anzeizen. In der Börgen- | 9, Familien-Nachrichten. beilage.

Annoncen-Buvreaux. P]

beuteln, 64 Meter weißen Futterboy, 1688 Pr. Unter- hosen von Cöper-Callicot, 2978 Halsbinden, 2630 Hemden von blaugestreiftem Callicot nah dem Schnitt neuester Ministerialprobe mit je 5 beinernen Dur(l- steckfnöpfen, 390 Paar Ledekhandschuhe, 192 Schirm- R für Unteroffizier-Chargen, 625 Meter goldene Tressen, 8 Meter silberne Treffen, 6 Paar Cantillen, 36 Dußend Sergeanten-Knöpfe, 52 Dutend Ge- freiten-Knöpfe, 189 Dutzend Taillen-Knöpfe, 2041 Dugtend Waffenrock- und Mantcl-Knöpfe, 189 Dußend Nummer-Knöpfe, 208 Dutzend versenkte Stiefeleisen nebst Nägel, 250 Mille verzinkte Sohlennägel,

\foll im Submissionswege zur Beschaffung kommen und nah Maßgabe der Proben im Ganzen oder Einzelnen dem Mindestfordernden zur Lieferung über- tragen werden.

Probesendungen sind an die unterzeichnete Kom- mission bis zum 16. März d. Js. einzusenden,

Versiegelte Lieferungsofferten mit der Aufschrift: „Bekleidungs - Lieferung* nimmt die unterzeichnete Kommission bis zum 18, März d. Js., Vormittags 10 Uhr, franco entgegen.

Offerten, denen die von den Submittenten unter- schriebenen Submissions- und Lieferung&-Bedingun- gen nicht beiliegen, bleiben unberücksichtigt. Leßtere find gegen Einsendung von 50 H Z in Briefmarken von der unterzeichneten Kommission zu beziehen.

Glogau, den 6. März 1882,

Die Regimeuts-Bekleidungs-Kommission 4. Posenschen Jufanterie- Pegiments Lr. 59,

Die Lieferung des Jahresbedarfs pro 1882/83 der Kaiserlichen Werft zu Wilhelmshaven an Hanf- tauwerk aller Art soll im öffentlihen Ausgebot ver- dungen werden, wozu ein Termin auf Viontag, den 20. März, 115 Uhr Vormittags, im Ge- \chäftszimmer der unterzeichneten Abtheilung anbe- raumt ist. Die Bedingungen nebs Angebotschema, sowie eine überschlägliwe Nachweisung des Bedarfs, liegen in der Negistratur der unterzeichneten Ab- theilung, sowie in der Expedition dieses Blattes, zur Einsicht aus, können aber auch von der Regi- stratur gegen Einsendung von # 1,50 in baar oder in Marken abschriftlih mitgetheilt werden. Wil- helmshaven, den 3. März 1882. Kaiserliche Werft, Berwaltungs-Abtheilung. Dom eier.

Für die unterzeihnete Werft soll für 1882/83 der Bedarf an eisernen, kupfernen und metallenen Nägeln, Nieten, Drahtnägeln und Drahtstiften in öffentliher Submission beschafft werden. Reflek- tanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Auf- \{rift: „Submission auf Diofernng von Nüä- eln 2c.“ bis zu dem am 18. ärz 1882, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termin eizreihen. Die nähe- ren Bedingungen liegen in der Expedition des vier-

|

mal wöcentlih in Stuttgart erscheinenden E meinen Subhmissions- Anzeigers“, sowie in der Re-

Stecifleinewand, 114 Meter Segelleinewand zu Brot- | gistratur der Werft zur Einsicht aus und können

| auf portofreien Antrag gegen Einsendung von-

6 1,00 Kosten von leßterer Kiel, den 7. März 1882. Verwaltungs-Abtheilung.

bezogen werden.

zu Wilhelmshaven für das Rechnungsjahr 1882/83 von I. 1000 kg Borar, 2000 kg Braunstein, 2000 kg Farbe, Theerfirniß, 600 kg Klauenfett, 1600 kg Schweinefett, 1200 kg Glycerin, 50 kg blausaurem Kali, 1000 ke Tischlerleim, 1300 kg Schwefelsäure, 6000 kg flüssigem Sikkativ, 500 kg Silberglätte, 7000 kg Soda, 2000 kg Spiritus vini, 25 000 1 Holztheer, 350 orange, 7500 St. Scheuerfteinen und 4509 St. Putsteinen, sowie ferner 1]. von 18 Repositorien nach Zeichnung soll in öffentliher Verdingung vers geben werden, wozu ein Termin auf Donnerstag, den 23. März, Vormittags 117 Uhr, im Ge- \häftszimmer der unterzeibneten Behörde anberaumt ist. Die Bedingungen nebs Angebotschema liegen in der diesseitigen Registratur, sowie in der Erpedi- tion dieses Blattes, zur Einsicht aus, können aber auch gegen Einsendung von 1,50 46 von der Regi- ftratur abschriftlib mitgetheilt werden. Wilhelms- haven, den 3. März 1882, Berwaltuungs-Abtheilung. Domeier.

[10818] Submission.

Die Lieferung pro 1882/83 von 250 m grauer Futterleinwand, 1050 m Drillich zu Stallhosen, 659 m Jackendrillih, 750 m Futterkallikot, 1900 m Unterhosen-Köper, 1000 m Kollerborte, 1100 m Hosenband, 125 m goldene Kollertressen, 40 m gol- dene Schwalbennester-Tressen, 194 Paar Lederhandscuhe, 180 Unteroffizierhemden, 1176 Mannschaftshemden, 93 Woylachs, 617 Kar- dâtschen, 100 Striegeln, 75 Paar Schuppenketten, 28 N emes und 220 Paar hirs{lederne Reit- hosenbesäße, soll im Wege der [öffentlihen Sub- mission vergeben werden.

Bewährte Lieferanten wollen ihre Offerten zum Termin

den 25, März 1882, Vormittags 10 Uhr, versiegelt und portofrei mit der Aufschrift „Sub- mission auf Lieferung von Bekleidungs-Ar- tifelu“ an die unterzeichnete Kommission einsenden.

Die Preisangaben find in Buchflaben auszudrüten. Proben sind getrennt von der Preisofferte

bis zum 18. März 1882 einzusenden. Die Bedingungen liegen im diesseitigen Zahlmeisterhureau zur Einsicht aus, können auch ab- schriftli gegen Einsendung von 75 -Z bezogen wer- den. Die Submittenten haben vor dem Termin die Bedingungen zu unterschreiben, oder in den Dffer- ur ausdrüctlih anzktigeben, daß fie davon Kenntniß. aben.

Guhrau, den 5. März 1882,

Die Beklcidungs-Kommission des

Westpreußischen Kürassier - Regimeuts Nr. 5,

Kaiserliche Werft,

Die Lieferung des Bedarfs der Kaiserlihßen Werft -

Pack Blattgold,

Kaiscrliche Wersft,.

1022 Halsbinden, .

zum Deutschen Reichs

M S9.

_ Zweite Beilage

Berlin, Donnersta

g, den 9. März

-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1882.

A K Fnserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels8- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

2, Subhastationen, Aufgebote, u. dergl.

3. Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4, Verloosung, Anmortisation, Zinszablung

u. 8. w. von öffentlichen Papieren,

Steebriefe | und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Budch- halter Carl Gustav Schobeß, am 30. November 1853 in Wallhausen geboren, welcher sfih verborgen hält, ist die Untersubungshaft wegen versuchten Be- truges in den Akten 84. G. 653. 82. J. IV a. 749. 81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt- Moabit Nr. 11/12 (NW.) abzuliefern. Berlin, den 6. März 1882, Königliches Amtsgericht 1. Abth. 84. Beschreibung: Alter 28 Jahre, Größe 1,68 m, Statur gedrungen, Haare s{chwarz, Stirn frei, Schnurrbart, Augenbrauen \ch{chwarz, Augen grau, Na}e gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne voll- ständig, Kinn gewöhnli. Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsh. Kleidung: graue Hosen, grauen Nock, graue Weste, kleinen {warzen runden Hut, Stiefeletten.

[11200] Offene Requisition. x

Dex Sthiffer Michael Düsterhöft aus Posen, KahnMr. I, 3708 if durch Erkenntniß des König- lichen Schöffengerichts hierselbst vom 7. Februar 1882 zu. einer Geldstrafe von 20 Æ event. 4 Tagen Haft verurtheilt worden.

Es wird ersucht, die Geldstrafe beizutreiben event. den p. Düsterhöfft in das nächste Amtsgerichts- Gefängniß abzuliefern und von dem Geschehenen N zu den Akten C. Nr. 50, 81. Nachricht zu geben.

Oranienburg, 6. März 1882.

Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[11165] Oeffentlithe Zustellung.

Am 1. d. M. hat der Landwirth Abbau Straub I. von Straßbessenbach als Vormund des am 14. No- vember vor. Is. unehelih gebornen, auf den Namen Lorenz getauften Kindes der ledigen Katharina Braun von dort gegen den Taglöhner Johann Straub Ix. von Straßbessenbach, zur Zeit unbekannt wo ab- wesend, Klage auf Anerkennung der Vaterschaft und Kindesnahrung erhoben und den Antrag gestellt :

denselben zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem genannten Kinde, Leistung eines monatlichen Nahrungsbeitrags von 6 H seit der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14ten Lebensjahre, sowie zur Tragung der Prozeß- fosten zu verurtheilen.

Zugleich ladet der Vertreter der Klagenden Kuratel X. Straub T. den Beklagten 2c. Straub Ik. zur mündlichen Verhandlung der Sache in die vom Kgl. Amtsgerichte Aschaffenburg auf

Freitag, den 5. Mai d. Js., Vormittags 9 Uhr, anberaumte Sitzung, was andurch zum Zweke der öffentlichen Zustellung an den genannten Beklagten bekannt gegeben wird. Aschaffenburg, 8. März 1882. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. Fischer.

[111%] Verkaufs-Anzeige nebst Ediktalladung.

In Sachen des Kaufmanns J. ten Welberg zu Nordhorn, Gläubigers,

gegen

den Colon J. N. Ectholt zu Bocholt, Schuldner, soll die dem Schuldner gehörige Kötterei Haus Nr. 41 zu Bocholt mit allem Zubehör zwangsweise in dem dazu auf

den 20. April 1882, Vormittags 11 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlih versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenuthums-, Näher-, lehn- rehtliche, fideikommissarishe, Pfand- oder sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten oder Real- berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor- dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Neuenhaus, den 28. Februar 1882,

Königliches Amtsgericht, Abtheilung Il.

[10207] Oeffentliche Zustellung. Die Müllerfrau Johanna Marklein, geb. Will, zu Zinten, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Krantz von hier, klagt gegen ihren Chemann, den Müller Hermann Marklein, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit ‘dem Antrage auf Ehetrennung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil- fammer des Königlichen Landgerichts zu Braunsberg auf den 15. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. E Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunsberg, den 25. Februar 1882. Dreyer, / Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[11208] Oeffentliche Bekanntmachung. Die Margaretha, geb. Ledosquet, Chefrau des Kaufmanns Franz Anton Koll, Beide zu Coblenz, vertreten durch Rechtsanwalt, Justizrath Adams, flagt gegen ihren genannten Chemann auf Güter- trennung, und ist Termin zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz auf deu 5. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. : Coblenz, den 6. März 1882.

Heinnie, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts,

[11212] Bekauntmachung. Das Verfahren, betreffend Aufgebot der Naclaß- gläubiger des Gastwirths Theodor Henze zu Plöß ist durch Erlaß des Aus\sc{lußurtheils beendet. Loebejün, den 4. März 1882.

Königliches Amtsgericht.

{ n N

[19841] Hjyangsverkauss-Prollam. Auf Antrag der Wittwe Agnes Feddersen, geb. Treimer, in Flensburg, ist wider den Landmann Hans Jessen Hockerup in Hönschnap wegen einer protokollirten Forderung von 1125 4, nebst Zinsen und Kosten, der Zwangsverkauf der dem Leßteren gehörigen Halbhufenstelle in Hönschnap verfügt.

Demnach werden Alle, welche an diese R stelle nicht protokollirte Ansprüche zu haben ver- meinen, hiedurch aufgefordert, dieselben bei Ver- meidung des Ausschlusses bis spätestens zu dem hie-

durch auf E Mittwoch, den 3. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, im Amtsgerichte angeseßten Aufgebotstermin hieselbst anzumelden. i : i | Zuglei wird Termin zum öffentlichen meist- bietenden Verkaufe der Halbhufenstelle hiedurch auf Mittwoch, den 10. Mai d. J., Nachmittags 5 Uhr, an Ort und Stelle angeseßt. : Die Verkaufsbedingungen sind hieselbst ausgelegt. Flensburg, den 23. Februar 1882. Königliches Amtsgericht, T1. Abtheilung.

A

Brinkmann.

[11044] Jm Namen des Königs!

Jn der Wunderlich'shen Aufgebotssache von Boen- hof, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann,

für Recht : i

1) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen auf folgende im Grundbuche des Grundstücks Boenhof Nr. 36 Abtheilung 111. Nr. 38 a. und b. eingetragenen Hypothekenposten : N :

A. a. 30 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. mütterliches Erb- theil der Catharina Dombrowska, b, 30 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. des Andreas Dom-

browsfi, :

c. 30 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. des Michael Dombrowski, :

d, 30 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. des Jocob Dom- browsfi, E i ;

B. 66 Thlr. 20 Sgr. mütterlihe Erbtheile der Marianna und Veronika Dombrowski, für eine Jede 33 Thlr. 10 Sgr.,

au3gesch{lossen. Í 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden

dein Antragsteller auferlegt. Verkündet den 21. Februar 1882. : Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. T. : v. Studzienski.

[11167] Amtsgericht Lancateie Auf Antrag von Johann Wilhelm August Lütge als TestamentsvoAstrecker von Maria Mar- garetha, geb. Snck, des Hans Jacob Jo ansen Wittwe und auf Antrag von Sophia Regina Johanssen wird ein Aufgebot dahin erlassen: I. daß der am 4. Angust 1828 in Hamburg geborene und seit dem Jahre 1856 verschollene Heinrih Siegmund Ludwig s hie- mit aufgefordert wird, si spätestens in dem auf November 1882, r V. M., : anberaumten Aufgebotstermine im unterzeichneten Amtsgeriht, Dammthorstraße 10, immer Nr. 14 zu melden, unter dem Re tsnach- theil, daß er für todt werde erklärt werden, . daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem ob- bezeichneten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgeriht anzumelden und zwar Aus- wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu- stellungsbevollmächtigten unter dem Rechts- nahtheil des Aus\{lusses und ewigen Still- \chweigens. i Hamburg, den 6. März 1882. Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung Alx, Zur Beglaubigung: QOR Dr., Gerichts-Sekretär.

MREAR, Us

[11168] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag der hiesigen Rechtsanwälte Dr. S,

Deffentlicher Anzeiger. 7

| 5, Tndustrielle Etablisgsements, Vorladungen|

Fabriken und Grosshandel.

| 6. Verschiedene Bekanntmachungen,

| 7. Literarische Ánzeigen.

| 8, Theater-Anzeigen. \| In der Börsen-

| 9, Familien-Nachrichten. / beilage.

K

äFInterate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E, Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen-Bureaux. n

erlaffen : ; j daß Alle, weldhe an die Fallitmassen von Gustav Adolph Dühring in Firma Düh- - ring & Bachmann sowie als persönlich haf- tender Theilhaber der Commandit-Gesellschaft in Firma Dühring & Co. mit Ausnahme der bereits zu den Fallitakten angemeldeten Gläubiger Ansprüche uad Forderungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf Mittwoch, 26. April 1882, 10 Uhr V. M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anzumelden, nund zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs- s bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 2. März 1882, Das Amt3gericht Hamburg. Civil-Abtheilung k. Zur Beglaubigung? Romberg, Dr., Gerichts - Sekretär. [11169] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Johannes Heinrich Philipp Kemnit als Testamentsvollstrecker von Johanna Maria Magdalena Meier, geb. Hinhmann, des Carl Heinrih Meier Wittwe, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. R. L. und P. Oppen- heimer, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche dem widersprehen wollen, daß die im §. 2 des am 13. März 1878 errich- teten, am 7. Oktober 1880 publizirten Testa- mentes der am 20. September 1880 ver- storbenen Johanna Maria Magdalena Meier, geb. Hinymann, des Carl Heinrich Meier Wwe., dem Eduard Johaunes Gacdcke für feine Lebenszeit ausgeseßten Zinsen eines Kapitals von 3000 #4 dem auf diese Zinsen Anspruch erhebenden Johann Carl Bernhard Gaedefe welcher behauptet, daß er mit dem im S. 2 des obgedachten Testaments benannten Ebnard Johannes Gaedcke- gemeint sei ausbezahlt werden, oder welche sonst Anspru auf Auszahlung dieser Zinsen erheben zu können vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solche An- und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 29. April 1882, 10 Uhr V. M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 2, anzumelden und zwar Auswärtige unter Be- stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtig- ten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 6. März 1882. Das Eugen Hamburg, Civil-Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts - Sekretär.

[10722] Aufgebot. |

Der Halbhufner Jürgen Schneede in Luhnstedt hat das Aufgebot des zwischen seinem Vater, dem früheren Halbhufner Hinrih Schneede in Luhn- stedt und ihm, dem Antragsteller, unter dem

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L Septen er 1872 errichteten, angebli beim Brande seines Hauses, am- 12. Juli v. J. verloren gegange- nen Kaufkontrakts, aus welchem auf dem Folio feiner Stelle, Jevenstedt, Schuld- und Pfandprotokoll

lebenslängliches Verlehnt, sowie b. für dieselben 900 Rthlr. pr. Ct. = 2700 Æ, ad b. zu 4/9 p. a. verzinslih und +jährlih kündbar, protokollirt stehen, beantragt und den Verlust der Urkunde eidlih er- ärtet. / Die etwaigen Inhaber der obengenannten Urkunde, sowie alle Diejenigen, welche etwa aus dem betreffen- den Kaufkontrakt an den oben eingetragenen Posten Anspruch zu haben vermeinen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 16. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeibneten Ge- richte anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte an- zumelden und die betreffende Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben (Amor- tisation) auf desfallsigen Antrag erfolgen wird. Rendsburg, den 25. Februar 1882. Königliches Amtsgericht, Abtheilung I.

[11043] Bekanntmachung. Durch Auss\{lußurtheil des unterzeichneten Amts- erichts vom 18. Februar 1882 sind nachstehende Dokumente : : 1) der Kaufvertrag d. d. Ammendorf, den 7. Juni 1852, ausgefertigt als Forderungs-Urkunde über 60 Thlr. rückständige Kaufgelder, zahlbar mit je 10 Thlr. an: Î L . den Kellner Friedrich Carl Knote in Leipzig, . den Maurer August Knote in Ammendorf,

. Caroline Knote, daselbst,

; Suite Knote, daselbst, . Wilhelmine Knote, daselbst, f. Franz Knote, daselbs, Í eingetragen auf den gegenwärtig der Wittwe gui, geb. Zwarg zu Ammendorf gehörigen rundstücken, im Grundbuch von Ammendorf

I. Suppl. Band Fol. 221 a. für feine Eltern ein

vom 6. September 1852 mit angeheftetem Hypothekenschein vom 6. September 1852;

2) der Kaufvertrag vom 1. Dezember 1855 mit angeheftetem Hypothekenbuch8auszuge vom 3. De- zember 1855, ausgefertigt als Forderungs- Dokument über die für Johann Ferdinand und die unverehelichte Wilhelmine, Geschwister Zorn zu Gutenberg auf den gegenwärtig dem Kossath Christian FriedriG Bernstein zu Gutenberg gehörigen Grundstücken Abthl. IIl. Nr. 8 des Grundbuchs von Gutenberg, Band I. Blatt 17 und Abthl. TIT. Nr. 1 des Grundbuchs von Raethern, Band I. Blatt 1, welche leßtere gegenwärtig Band I. Blatt 17 des Grundbuchs von Gutenberg mit übertragen sind, zu Folge Verfügung vom 3. Dezember 1855 eingetragenen 800 Thlr. rückständige Kaufgelder;

3) die Schuldverschreibung des Schriftseßers Jo- hann Friedrich Louis Lerche zu Halle a./S. vom 30. März 1859 mit Hypothekenbuchs8auszug vom 98. April 1859 über 400 Thlr. Darlehns- forderung des Bäckermeisters Ernst Carl Flem- ming zu Halle a./S. auf den gegenwärtig den Maurer Schaß’shen Eheleuten daselbst gehöri- gen Grundstücken Band 29, Blatt 1062 a., des Grundbuchs von Halle a./S., Abthl. III, Nr. 5, zu Folge Verfügung vom 22. April 1859 und daselbst umgeschrieben für die Weber- Sterbekasse zu Halle a./S. zu Folge Verfügung vom 25. Oktober 1865;

4) die Schuldurkunde des Maurers Friedri Albert Heinicke zu Niemberg vom 30. November 1865 mit Hypothekenbuchs-Auszug vom 3. Januar 1866 über die Band I. Nr. 39 des Grundbuchs von Niemberg Abthl. 111. Nr. 10 für den Wagenschieber Paul Louis Thielecke zu Halle a./S. zu Folge Verfügung vom 17. Dezember 1865 eingetragene Darlebnsforderung von 40 Thlr., auf welche zu Folge Verfügung vom 6. Januar 1866 für ven Schneidermeister Louis Ettler zu Halle a./S. ein Arrest auf Höbe von 39 Thlr. 1 Sgr. rechtskräftig erstrittene Forde- rung eingetragen ift; :

5) der Dp vom 14. Juni 1879 mit

angehestetem Zuschlagsbescheid vom 30. April und N vom21., Mai 1879, über die auf den dem Former Peter Mersch und dessen Ehefrau, geb. Meißner, ge- hörigen Grundstücken im Grundbuch von Halle a./S., Band 84, Blatt 3216, Abthl. IIT. Nr. 11, für Marie Helene und Johann Matthias Wen- delin, Geschwister Igler zu Halle a./S., zu Folge Verfügung vom 14, Juni 1879 eingetragenen 631 M 42 S rüdständige Kaufgelder, auf welche für die verehelihte Ruhmland, geb. Schroeder, zu Giebichenstein, zu Folge Verfü- gung vom 26. Juni 1879 ein Arrest in Höhe von 450 Mark notirt ift ;

6) die Ausfertigung des Crbvergleihs über den Nachlaß des Kaufmanns Moritz Wilhelm Foerster zu Halle a./S. vom 26. Januar 1846 mit an- geheftetem Hypothekenshein vom 5. Februar 1846 resp. 1845, über die auf dem gegenwärtig dem Kaufmann Julius Kegel zu Halle a./S. gehörigen Grundstücke Nr. 1719 und 1720 des Grundbuchs von Halle a./S., Abthl. IIT. Nr. 7 resp. 9 für Auguste Clara, Marie Louise, Anna Helene, Geschwister Foerster zufolge Verfügung vom 5. Februar 1849 eingetragenen 1119 Thlr. 22 Sgr. väterlihe Erbegelder mit je 373 Thlr. 7 Sgr. 4 Pf. und sonstigen BereGhanagan, nach Löschung des Antheils der Anna Helene Foerster noch gültig über den Antheil der Auguste

lara und Marie Louise Foerster;

7) die Sculd- und Pfandverschreibung des Kauf- manns Wilhelm Ernst Schmidt zu Halle a./S. d. d. Wernigerode, den 1. März 1850 über die für den Branntweinbrenner Johann Schmidt zu Wernigerode, auf den gegenwärtig der Wittwe Schmidt, geb. Wolf, und den Geschwistern Schmidt zu Halle a./S. gehörigen Grundstücken Band 45 Blatt.1630 und 1631 des Grundbuchs von Halle a./S. Abthl. III. Nr. 8 zufolge Ver- fügung vom 12. März 1850 eingetragenen Dar - lehnsforderung von 3000 Thlrn. ; ;

8) der über den Nachlaß der Frau Kantor Stumpf, Marie Sophie Clisabeth, geb. Foerster zu Dieskau abgeschlossene Erbrezeß vom 19. Sep- tember 1823 mit Hypothekenschein von dem- selben Tage, ausgefertigt als Schuldurkunde über die auf den gegenwärtig dem Arbeiter August Kirchner und dessen Ehefrau Amalie, geb. Frankezu Dieskau, gehörigen Grundstücken Nr. 44 des Grundbuchs von Dieskau, Abthl. II1. Nr. 1 bis 7 für die Geschwister Stumpf:

Nr. August Bernhard, Nr. Friederike Caroline, Nr. riedrih Otto, Nr. riedrih Ernst, Nr. ‘ouise Friederike, Nr. Carl August Wilhelm, Nr. 7. Louise Auguste zufolge Verfügung vom - 19. September 1823 mit je 5 Thlr. eingetragene mütterlihe Erbe- gelder, nach Löschung der 20 Thlr. zu 4, 5, 6 und 7, von 3 Thlr. zu 1, noch gültig über 2 Thlr. Erbegelderforderung des August Bern- hard Stumpf und je 5 Thlr. Forderung der riederike Caroline und des Friedrih Dtto tumpf, für kraftlos erklärt. | Halle a./S., den 23. Februar 1882.

1D 01 e 0 bD j

Jsrael und Dr. C. F. Michahelles als curatores bonorum von Gustav Adolf Dühring, in Firma

Nr. 77 Abthl. 11]. Nr. 4 zu Folge Verfügung

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VII.