t
größtentheils ausfielen. Es erscheine mithin die Annahme
gerechtfertigt, daß die Erhebungen, was das Arbeiterpersonal
anlange, erschöpfend seien. Wenn ein ähnliches Verhältniß auch in den übrigen Jndustriegruppen obwalten sollte, so könnte man sehr zufrieden sein; eine unmittelbare Ver- gleihung mit den Resultaten der Gewerbezählung sei hier allerdings weniger möglich, weil die leßtere all die bei der
Unfallstatistik fast ausnahmslos nicht in Betracht kommenden
Handwerksbetriebe mit umfasse, die bei der Montanindustrie
Überhaupt nicht vorkämen. Aber auch die ermittelten
Unfälle machten den Eindruck der Vollständigkeit.
Wie bereits angegeben, betrage. beim Bergbau, Sag-
linen- und Hüttenwesen die Zahl der in den vier Monaten
August bis November 1881 in Folge Unfalls Gestorbenen 307.
Aufs Jahr berehnet, mache dies auf 1000 Arbeiter 2,11,
während ausweislih der „Zeitschrift für das Berg-, Hütten-
und Salinenwesen“/, Band 29 von 1881, Seite 84, auf den unter Aufsicht der Bergbehörde stehenden Bergwerken und
Aufbereitungsanstalten in Preußen, im Durchschnitt der Jahre
1867 bis 1880 . . . . , 2,465, 186L VIS 1866... . . 2,167
von je 1000 Arbeitern mit tödtliGem Ausgange verunglückt
seien. Würden in der gegebenen Zusammenstellung die Hütten-
betriebe außer Ansatz. gelassen, so ergebe sih für die tödtlich
Verunglückten auf den Bergwerken 2c. die Zahl 26 auf
10000, und ebenso nah jener Zeitschrift für die be-
treffenden preußishen Werke im Jahre 1880 26 auf
10000. Die Zahl der durch Unfall überhaupt ver-
leßten männlihen Berg- und Hüttenarbeiter beträgt
12991," d. i. 867 pro Jahr und 10000 Arbeiter. Auch
diese Zahl stimme sehr gut mit einer anderweitig zuverlässig
ermittelten, nämlich derjenigen, welche sich für das Jahr 1879
bei 62 preußischen Knappschaftsvereinen herausgestellt habe.
Diese habe 812 auf 10 000 Arbeiter betragen. Daß die leßz-
tere Zahl etwas niedriger sei, als die in der hier aufgestellten
Statistik, erkläre sich zur Genüge daraus, daß zu den Knapp-
schaftsvereinen relativ weniger Hüttenwerke (Hochöfen) ge-
hôrten, als erstere Statistik nahweise. Gerade die Hütten- werke (bezw. Hochöfen) aber zeichneten sich dur eine große
Anzahl nicht tödtlicher Unfälle aus (vergl. Statistik der Knapp-
schaftsvereine in Preußen in der Zeitschrift für Berg- 2c. Wesen,
Band 28 Seite K. 76), :
Dieser günstige Ausgang der statistishen Erhebungen sei nicht zum wenigsten der ‘hingebenden Mitwirkung und Unter- stüßung Seitens der vorhin bezeihneten größen Verbände in den alten deutschen Landen wie im Reichslande Elsaß: Lothrin-
en zuzuschreiben. Von den Vorstandsmitgliedern bezw. Vor- ißenden dieser Verbände und Vereine seien mehrere in diesem
Saale anwesend.
Redner glaube — und er sei überzeugt, damit im Sinne des Herrn Reichskanzlers zu handeln, und von dem Herrn Staatssekretär des Jnnern sei er hierzu ausdrücklih autori- sirt — diesen Anlaß nicht vorübergehen lassen zu sollen, ohne allen diesen Herren, mögen sie nun A anwesend sein oder nicht, sowie allen Betriebsbesißern, welche den Aufzeihnungen sih unterzogen haben, den wärmsten Dank für deren in wich- tiger Sache geleistète patriotishe Hülfe auszusprechen.
Zu Abschnitt 2: „Bemessung der Entschädigung und das
Verhältniß zu den Krankenkassen einerseits und dem Reiche andererseits.“
Hr. Albrecht bezeichnet es als unbillig, daß diejenigen Arbeiter, welche nicht gegen Unfälle versichert werden sollten, also ungünstiger gestellt werden, als die unter das Unfall- versicherungsgeseß fallenden Personen, die vollen Kranken- kassenbeiträge zahlen sollten, während für die gegen Unfälle Versicherten der Arbeitgeber ein Drittel zu zahlen habe.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Regierungs- Rath Lohmann entgegnet hierauf, daß zur Zeit eine geseßliche Verpflichtung zur Zahlung von Krankenkassenbeiträgen nit für alle Arbeitgeber, sondern nur für die Fabrikbesißer be- g daß man zwar erwogen habe, ob diese Verpflichtung auf alle Arbeitgeber auszudehnen sein möchte, dies aber mit Rücksicht darauf nit für angemessen erachtet habe, weil in vielen Fällen der Arbeitgeber, z. B. der kleine Handwerker, kaum besser gestellt sei als der von ihm beschäftigte Arbeiter, und es deshalb unbillig sein würde, jenem zu Gunsten von diesem Lasten aufzuerlegen. Eine Erweiterung des Kreises der zur Zahlung von Krankenkassenbeiträgen verpflichteten Arbeitgeber werde durch die beabsichtigte Geseßgebung immerhin herbeigeführt werden. Daß die Arbeiter in dieser Beziehung nicht gleihmäßig behandelt würden, dürfte deshalb shwerlih zu Unzuträglichkeiten führen, als in den seltensten Fällen gegen Unfall versicherte Arbeiter mit nicht versicherten derselben Krankenkasse angehören würden.
Hr. Leyendecker bezeihnet es nochmals als erforderlich, daß die Krankenkassen für die Aufwendungen, die ihnen aus versicherungspflihtigen Unfällen erwachsen, entweder dur entsprechende Beiträge der Arbeitgeber oder dur Ersaßleistung Seitens der betreffenden Unfallversicherungskassen vollständig entschädigt werden. Eventuell werde er sich mit einer Be- freiung der Arbeitgeber von der Zahlung von Beiträgen zur Krankenkasse einverstanden erklären können, wenn die Kassen für in Folge von Unfällen der Mitglieder zu leistenden Auf- wand aus der Unfallversicherungskasse vollständigen Ersatz erhielten, — Einen Zuschuß zur Unfallversicherungskasse Seitens des Reichs hält Redner entsprehend dem im Vorjahre von ihm vertretenen Standpunkt nicht für angemessen, jedoch eine Erledigung der Frage auf der von dem Hrn. Baare an- gedeuteten Grundlage nicht für ausgeschlossen.
Hr. Breithaupt spricht sich gegen eine etwaige Beschrän- kung der Versicherungspfliht auf Arbeiter mit einem Jahres- verdienst bis zu 1500 / aus, und will die Grenze von 2000 M festgehalten wifsen.
Hr. Baare konstatirt, daß die Vorschläge, welche dahin gingen, das Reich in der einen oder anderen Form zur Spitze des Gefammtorganismus der zu bildenden Genossenschaften zu machen, allseitig Anklang zu finden scheine. Dagegen spricht sih der Redner gegen den Vorschlag des Hrn. Mevissen be- treffs Kapitalisirung der Seitens der Genossenschaften zu über- nehmenden Renten aus.
Diesem Widerspruch {ließt sich Hr. Meyer (Celle) an.
Hr. Albreht hält sein früher geäußertes Bedenken dur die leßte Erklärung des Herrn Regierungskommissars nicht für erledigt, und bittet den permanenten Ausschuß, auf eine Abänderung der bemängelten Bestimmung Bedacht zu nehmen.
ZU Abschnitt 3: „Das dem Haushalt der Genossenschaften
( zu Grunde zu legende System“ widerspricht Hr. von Velsen, wie verschiedene Vorredner, der Auffassung des Hrn. Mevissen, daß für die Aufbringung der
siherungsprinzip zu Grunde gelegt werde, und findet gerade darin den Hauptvortheil der Einrichtung von Genossenschaften, daß die Ent¡hädigungen dur laufende Beiträge aufzubringen seien. Redner wünscht eine Betheiligung der Arbeiter bei der Zahlung der Beiträge, und befürwortet neben einer die Leistungsfähigkeit der Genossenschaften ficherstellenden Aus- dehnung der Bezirke die Bildung von Reservefonds für den Fall besonders großer Unfälle 2c.
_ Hr. Leydendecker befürwortet den Weg der Bildung fakul- tativer Genossenschaften unter Rückversiherung bei Privat- gesellshaften. Von den zu XI. 4 der Vorlage angedeuteten verschiedenen Modalitäten der Bemessung der Beiträge erachtet er die erste für sehr bedenklih. Auf die ausreihende Sicher- stellung der Renten sei besonders Gewicht zu legen.
ZU Abschnitt 4: „Die erstmalige Bildung der Genossen- Q und spätere Abänderung ihrer Zusammen- eßung“
bemängelt Hr. Schimmelfennig, daß in den Grundzügen die Knappschaftskassen niht erwähnt werden, und befürwortet den nachstehenden Passus aufzunehmen :
Verhältniß der Knappschastskassen zu den Unfallversicherungs- Genossenschasten.
A. Berggewerkschaften und Fabrikbesißer, welche einer auf Grund der Berggesebe errichteten Knappschaftskasse angehören, bleiben von der Verpflichtung, einer der nah Maßgabe der neuen geseßlihen Bestimmungen errichteten Unfallversicherungs- Genossenschaft beizutreten, befreit. i
B, Die landesgeseßlihen Vorschriften über die Knapp- schastskassen bleiben mit der Maßgabe in Kraft, daß die Bei- tragspflicht zu denselben — die Beihülfe, des Reichs einge- lossen — und die Leistungen dieser Kassen bei Unfällen, den für die Unfallversicherung vorgeschriebenen Minimalleistungen entsprechen, beziehungsweise gleichzeitig mit dem Jnkrafttreten der neuen Bestimmungen demgemäß organisirt werden.“
Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Ober-Regierungs- Rath Lohmann glaubt diesem Antrage mit Rücksicht auf die von dem Kommissar der preußischen Regierung bei Berathung des Geseßentwurfs über die Unfallversiherung im Reichstage vertretenen Anschauungen widersprechen zu müssen. Jn Preußen werde eine Reihe von Knappschastskassen den Ansprüchen des Unfallversicherungsgeseßes nicht gewachsen sein.
Die HH. Schimmelfennig und von Velsen sprechen ih gegen die betreffenden Auffassungen des preußischen Vundes- rathskommissars aus.
Eine näÿere Erörterung dieses Punktes im permanenten Auss{chuß wird vorbehalten.
schaften“ befürwortet Hr. Kade eine Herabminderunz der in dem vorig- jährigen Geseßentwurf in den 88. 27 und 47 ff. angedrohten Strafen und will namentlih dem richterlichen Ermessen weni- ger Spielraum gelassen wissen.
Hr. Brocthoff wünscht ebenso eine Vertretung der Arbeiter bei der Regelung der Unfallversiherung, wie der Arbeitgeber bei der Verwaltung der Krankenkassen.
Hr. Herz éractet die ad Nr. XI[. der Grundzüge in Aussicht genommenen Bestimmungen über die Kontrole der Betriebsführung in den Etablissements der Mitglieder der Genossenschaft durch die Organe der leßteren für zu weit gehend und Unter Umständen mit Rücksicht auf die wünschens- werthe Geheimhaltung der Betriebseinrihtungen für bedenklich. Die Kontrole der Fabrikinspektoren werde dem Bedürfniß ge- nügen.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober - Regie- rungs-Rath Lohmann weist darauf hin, daß es für an- gemessen erachtet worden sei, gerade hier eine Betheiligung der Selbstverwaltung eintreten zu lassen, und daß aus der gegenseitigen Ueberwachung der Genossenschaftsmitglieder aller- dings Vortheile zu erwarten seien. Einer mißbräuchlichen Ausnuzung der fraglichen Befugnisse könne dadur vorge- beugt werden, daß die Beamten der, Genossenschaft auf Ge- heimhaltung der Betriebseinrihtungen, soweit diese erforder- lih, beeidigt würden.
Hr. Leyendecker ist der Ansicht, daß der verfolgte Zwedk dur die Kontrole der Fabrikinspektoren vollständig werde erreiht werden. Auch ihm gehe die Befugniß der Genossen- schaften, die Mitglieder mit Strafe zu belegen, zu weit. Gegen Hrn. Brockhoff bemerkt Redner, daß für eine Be- theiligung der Arbeiter bei der Unfallversicherung ausreichend gesorgt scheine, indem ihre Mitwirkung bei Feststellung der Entschädigungen vorgesehen sei.
Hr. von Velsen bittet ad Nr. XII. 4. der Grundzüge, den Forderungen auf rückständige Beiträge der Genossenschaften 2c. au die Priorität bei Subhastationen gegenüber anderen Forderungen wie den Gemeindeabgaben einzuräumen.
ZU Abschnitt 6: „Die Ausdehnung der ganzen Regelung
4 auf die Landwirthschaft“
befürwortet Hr. von Tiele-Winkler unter Bezugnahme auf seine Ausführung bei Berathung der Grundzüge für die ge- Jeßlihe Regelung der Krankenversicherung der Arbeiter die Ausdehnung der Bestimmungen des demnächstigen Gesetzes über die Unfallversicherung auch auf die landwirthschaftlichen Arbeiter. Ein Aus\{luß dieser Arbeiterkategorie werde {hon deshalb ungerehtfertigt sein, weil der vom Reiche zu zahlende Zuschuß auch von der Landwirthschaft, bezw. von den land- wirthschastlihen Arbeiten mit aufgebraht werde. Bei dem Widerspruch anderer Vertreter der Landwirthschaft befürworte er zunächst nur die fakultative Ausdehnung auf die landwirth- schaftlichen Arbeiter, Überzeugt, daß eine obligatorishe Ver- pung zum Beitritt demnächst allseitig werde gewünscht werden. Hr. Kennemann spricht unter Hinweis auf die bisherige Entwickelung dieser Frage gegen die Heranziehung der länd- lichen Arbeiter und hält unter allen Umständen für aus- geschlossen, daß Verleßungen, welche bei der Bedienung der durch Pferdekraft oder gar durch die Hand bewegten Maschinen vorkommen, unter das Geseß gezogen werden. Mit demselben Rechte würde man alle städtischen Arbeiter, Domestiken 2c. den Bestimmungen des Geseßes unterwerfen können. Die Heran- ziehung aller dieser Personen sei praktis gar nicht ausführbar. Wie die Beiträge festgestellt, von wem sie aufgebracht werden sollten ? In den östlichen Provinzen liege auch ein Bedürfniß durchaus nicht vor. Ueberhaupt verminderten sich, wie statistish nachgewiesen, die Unfälle beim Gebrauche landwirth- schaftliher Maschinen alljährlih, weil die Leute mit der Be- handlung derselben vertrauter würden. Gegen die Zulassung fakultativer Versicherung der ländlichen Arbeiter habe auch er nichts zu erinnern,
Renten Seitens der Genossenschaften das sogenannte Ver-
Der Vorsißende bringt zur Kenntniß der Versammlung,
ZU Abschnitt 5: „Die Verwaltungsorgane der Genossen--
daß der deutshe Volkswirthschaftsrath in der zur Berathung stehenden Frage neuerdings nachstehenden Beschluß gefaßt habe : „Bei dem Erlaß eines Gesetzes, betreffend die obligatorische Unfallversiherung der Arbeiter, muß dasselbe auch Anwendung finden auf landwirthschaft- liche Unternehmungen, in welchen Dampfkessel und dur elementare oder durch thierishe Kraft bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen. _Die Ausdehnung der obligatorishen Unfallver- sicherung auf andere Gebiete des landwirthschaftlichen Betriebes, bei denen Arbeiter gefährdet sind, ist wünschenswerth. Dagegen ist {on jezt die fakultative Versiche- rungsnahme gegen andere als die oben bezeihneten Unglücksfälle zuzulassen.“
__ Hr. Graf Henckel. von Donnersmar erklärt, gestüßt auf die beim Betriebe der Land- und Forstwirthschaft in sehr stark wie in sehr tiünn bevölkerten Distrikten gemachten Erfah- rungen, daß das landwirthschaftlihe Gewerbe nicht nur ge- eignet sei, in den Rahmen des Gesetzes hineingezogen zu wer- den, sondern auch dessen bedürftig. Es liege auch um so weniger Grund für die Landwirthe vor, der Betheiligung an der obligatorischen Krankenversiherung ihrer Arbeiter zu widerstreben, als sie gegenwärtig in den weitaus meisten Fällen freiwillig hon das Gleiche leisteten. Das Wider- streben betreffs der Unfallversiherung lasse si auf Mangel an praktishen Erfahrungen, welche man bei der Industrie dur die Knappschaftskassen habe, zurückführen. Er sei bei dem vorliegenden Mißtrauen der Ansicht, daß die Jndustrie in den Grenzen heranzuziehen sei, wie dies in der Vorlage der Staatsregierung sih angedeutet finde, und bezweifle nicht, daß die gemachten Erfahrungen bald die Hineinziehung der Land- und Forstwirthschaft mit Einwilligung der Betreffenden in vollstem Umfange herbeiführen werde. Die Möglichkeit der Hineinziehung sei daher ofen zu halten.
Hr. Clauditz befürwortet, die obligatorishe Unfallversiche- rung der in der Forstwirthschaft beim Betriebe von Lokomo- bilen beschäftigten Arbeiter vorzusehen, Für die übrigen Arbeiter sei jedoch nur der fakultative Beitritt erwünscht.
Hr. von Risselmann kann gleichfalls nur eine fakultative Ausdehnung der Unfallversiherung auf die landwirthschaft- lichen Arbeiter befürworten. Jm Allgemeinen sei im Osten
der Monarchie die Einrichtung von Kranken- und Unfall- «
versicherungsfassen rein Bedürfniß, da auch ohne dieses aus- reichend für die Arbeiter gesorgt werde. Uebrigens sei nicht abzusehen, wie es mit der Festseßung und Beitreibung der E für die landwirthschaftlihen Arbeiter gehalten wer- en solle.
___ Hr. Kennemann kann sih die Befürwortung der Heran- ziehung der ländlichen Arbeiter durch die Herren von Tiele- Winkler und Graf Hendel nur dadurch erklären, daß dieselben vorzugsweise die Verhältnisse der Landwirthschaft in Jndustrie- bezirken im Auge hätten.
Auch Hr. Albrecht weist auf die praktische Unmöglichkeit der Heranziehung aller ländlichen Arbeiter hin, für welche es übrigens auch an dem Bedürfniß fehle.
Hr. Heimendahl befürwortet dagegen für die westlichen Provinzen mit Entschiedenheit die Ausdehnung des Unfall- versiherungs8zwanges auf die Arbeiter in den landwirthschaft- lichen Betrieben. O Hr. Cramer weist auf die Shwierigkeiten hin, welche auh in den westlichen Provinzen den kleinen Landwirthen aus der Einführung der obligatorishen Unfallversiherung erwachsen würden. Anders lägen die Verhältnisse in Betreff der Kranken- versicherung.
Hr. Hessel befürwortet, den Veitritt der ländlichen Arbeiter zunächst nicht obligatorish zu macen. Die Noth- wendigkeit der Ausdehnung der Unfallversiherung auch auf diese Arbeiter werde sih bei demnähstiger Einführung allge- meiner Fnvalidenversorgungskassen von selbst ergeben.
Damit ist die Berathung erledigt. Die Vorlage geht an den permanenten Ausshuß. Zu Referenten werden die Hrren. Baare und Kalle bestellt.
Der Vorsißende ersucht die Mitglieder noch, {hon im Interesse einer einheitlichen Redaktion der Protokolle für die ¿olge nicht selbständig Aenderungen ¡der zur Prüfung aus- liegenden Protokolle vorzunehmen, etwaige Wünsche auf Ab- änderung vielmehr mündlih zur Sprache zu bringen. Die Berathungen des Plenums des Volkswirthschaftsraths sind hiermit vorläufig beendet.
Der Vorsißende beraumt die erste Sizung des permanen- ten Ausschusses des Volkswirthschaftsraths auf Mittwoch, den 8. März. 1882, Vormittags 11 Uhr, und seßt auf die Tages- ordnung die Spezialberathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Reichstabaksmonopol.
Nr. 6 des Armee-Verordnungs-Blatts hat folgenden In- halt: Uebungen der Ersatreservisten für das Etatsjahr 1882/83, — Dislokation der 18. Kavallerie-Brigade. — Zulage für die als Adju- tanten zu den höheren Kommandobehörden abkommandirten Lieute- nants. — Orientirung bei Eisenbahn-Vorarbeiten bezüglich der Lage der Schießstände der betreffenden Garnison. — Abänderung der Be- stimmungen über die Ausbildung der zu den Pionier-Bataillonen behufs Unterweisung im Feld-Pionierdienst kommandirten Offiziere und Unteroffiziere der Infanterie 2. — Frachtberehnung für Militär- Fahrzeuge. — Requisitionsscheine für den Rücktransport der nach
pandau kommandirten Mannschaften der Feld- und Fuß- Artillerie. — Nachträge 2c. zu den Feldgeräths-Etats. — Ausgabe von Nach- trägen zur Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen. — Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Anstalt für die
Armee und Marine. Nr. 14 des Amtsblatts des Reichs-Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 6, März 1882: Eröffnung
der Eisenbabnstrecke Erbah—Hetzbach.
zum Deutschen Reihs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 10. März
Zweite Beilage
182.
M 6D.
Inserate für den Deutschen Neichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und fiöniglih Prenßischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.
Ns)
Deffentlicher
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5, Industrielle Etablissements, Fabriken
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
L.
2.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen. 4, 8, Theater-Anzeigen,
9, Familien-Nachrichten.
Anmzeiger. f
nnd Grosshande!.
| Tp der Börsen-
F nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des
„Júvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haaseustein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren
Aunouceu-Bureaux.
beilage.
[11255]
ünster, vertreten durch seinen Landarmendirektor Plasmain zu Münster, vertreten durch den Justiz- Rat arbeiter Johann Daniel Haas zu : der seiner zurückgelassenen Ehefrau und seiner 4 minderjährigen l für He Zeit vom 28. Oftober 1874 bis 9. 1875 und fernere Zeiten mit im Ganzen 657 37 S mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zah- lung von 657 M. 37 S nebst 59/6 Zinsen seit Zu- \tcllung h i mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die f IV.. Civilkammer des Königlichen
Essen auf
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
Oeffentliche Zustellung. Der E der Provinz Westfalen zu
Schlüter zu Essen, klagt gegen den Berg- Bochum wegen
Kinder gewährten T e N uni
der Klage und ladet den Beklagten zur andgerichts zu den 2. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr,
Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser
Köster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[11254] Oeffentliche Zustellung. R Die ledige Jnwohnerstohter und Laglöhnerin Theresia Vôltl von Bannholz, Gemeinde Ort, hat gegen Michael Küblbeck, Bauerssohn und Dienst- fnecht von Hintershmiding, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage erhoben auf: i
1) Anerkennung der- Vaterschaft zu ihrem am 12. Juni v. J. außerehelih geborenen Kinde „Ludwig“, R : :
2) Bezahlung eines jährlihen, in Vierteljahrs- raten voraus abzuführenden Alimentations- beitrages von 60 M bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes, :
3) Bezahlung der allenfallsigen Kur- und Leichen- kosten, falls das fraglihe Kind innerhalb der Alimentationsperiode erkranken oder sterben sollte, i: 0
4) Bezahlung einer Kindbettkostenentschädigung von 12 M. j
Klägerin beantragt, das k. Amtsgericht wolle er-
kennen: O
1) Es habe der Beklagte die Vaterschaft zu fraglidem Kinde anzuerkennen,
2) die über sub Ziffer 2 bis 4 inclusive auf- geführten Leistungen zu bethätigen, sowie alle Prozeßkosten zu tragen, endlich J
3) es sei das zu erlassende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Zur S Verhandlung der Klage“ ift Ter-
min au
Samstag, den 22. April heurigen Jahres,
Vormittags 8 Uhr, im Sigzungssaale des k. Amtsgerichts Freyung an- beraumt, wozu_ der Beklagte hiemit gemäß §. 187 der R. C. P. L. öffentlih geladen wird.
Freyung, den 6. März 1882. ; Gerichtsschreiberei des k. Amtsgerichts:
Krämer.
“ Oeffentliche Zusiel 11287 effen e Zuslellung. / L Riróline, geb. Dorstmüller, Wäscherin, in Mainz wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Struve in Mainz, klagt gegen ihren Ehemann Peter Steyerwald, Taglöhner, früher in Mainz wohnhaft, jeßt ohne.bekannten Aufenthalt, wegen Chescheidung mit dem Antrage auf Trennung der am 15. März 1873 zwischen den Parteien abgeschlossenen Ehe und Verurtheilung des Beklagten in die Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilklammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 14. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. i Zen Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Moyat, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. [11244
] Subhastationspatent und Aufgebot.
In M Ie CuneiBen des Vollhöôfners Hans Wülfken in Georgswerder gegen die Wittwe weiland Köthners und Milchers Johann Friedrich Oblmeyer, Kath., geb. Albers in Obergeorgswerder ist die der Leßteren gehörige Kothstelle Nr. 52 in Okbergeorgswerder öffentliÞh meistbietend zu ver- Taufen.
Die Stelle enthält nach der Grundsteuermutter- rolle für Wilhelmsburg auf Kartenblatt 5 die Parz. 65 (Obergeorgswerder, Hofraum, 83 qm), Parz. 67
(desgl, Hausgarten, 16,94 a), Parz. Ga (desgl.
241 7 Garten, 9,30 a), Parz. 7g (desgl., Weide, 4,81 a),
angrenzend, soviel diese sämmtlichen Parzellen an- eht g Dbergeorgöwerder Elbdeih, Köthner Saft, öthner Peter ers, Auf der Stelle befindet sich das Wohnhaus Nr. 52, ein Mil{schauer und drei Schweinekoben. itag, den 12, Mai d. J reitag, deu 12. Mai d. Z-, s Vormittags 10 Uhr,
Eigenthums-, Näher-, lehnsrechtlihe, Pfand-, fidei- fommissarishe und sonstige dingliche Rechte, besondere auch Servituten oder Realberehtigungen zu haben vermeinen, die Aufforderung, ihre Rechte bei Meidung deren Verlustes gegenüber dem neuen Erwerber der Stelle spätestens im obigen Termine anzumelden. Die begründenden Urkunden sind gleich- zeitig vorzulegen. / Dem Heinrich Ohblmeyer, Sohn des weiland Iohann Friedrich ODhlmeyer zu Obergeorgswerder, früher als Milchmann unverheirathet auf der Päute im S sih aufhaltend, gegenwärtiger Aufenthalt un : | zuzustellen und wird zuglei zu dem Zweck die An- hestung des Aufgebots an die Gerichtstafel, die \o-
ortige zweimalige Einrückung . in das hiesige Kreis-
latt und die einmalige Einrückung in den Reichs- Anzeiger angeordnet. Harburg, 4. März 1882. Königliches Amtsgericht T1. gez. Hölscher.
ehfuh, Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.
11248]
nachstehender Schuldverschreibungen der Nass. Landes- bank genügend bescheinigt und auf Kraftloserklärung angetragen haben und zwar: O 1) Jacob Rauscher zu Frankfurt a./M. für die , Wittwe des A. C. Wirsing zu Glarus,
3) Rentner Jean Heck zu Dietz,
4) die Ehefrau des Gärtners Daniel Kuhn zu
5) die Witiwe des Johann
6) Johann Jacob Schäfer zu Helferskirchen,
so wird den Schuldnern die Zahlungsleistung an den etwaigen Ueberbringer der betreffenden Sculdver- | ift {reibungen bis zum Austrage der Sache bei Meidung
d h
[11286]
verfügt:
ins-
ekannt, ift dieses Aufgebot . öffentlich
den
Ausgebot._
Nachdem die nachstehenden Personen den Verlust
420/96 Schuldverschreibung vom 31. Dezem- ber 1874 über 1500 M. Litt. C d. Nr. 2180,
Scbuldverschreibung Litt. Ce. Nr. 4175 über 600 M,
Schuldverschreibung Litt. Ce. Nr. 4194 über 600 A
Soden,
Schuldverschreibung: e Ca. Nr. 1439 über 150 Æ,
Ob U c O00 e «Ob 5 OLAg 300 ,
Ce. „ 4663: _,„ 600 j Adam Schupp I. zu Niederbrechen,
S uldvershreibung: iu Ce. Nr. 2732 über 690 4,
O6 v 2083 »cka O00»
Schuldverschreibung : Me Ce. Nr. 2977 über 600 M,
O0 5 2900.5 O00
oppelter Zablung untersagt und die etwaigen Jn- A tin Schuldverschreibung aufgefordert, olche binnen N Jahren vom Tage dieser Auf- orderung an gerechnet, svätestens bis 28. Februar
der sonst 7
Wiesbaden, 15. Februar 1882, Königliches SULLGNE VI. 0,
Aufgebot. | Das Großh. Amtsgericht Kenzingen hat heute
Der katholische Kirchenfond Kenzingen besißt auf der Gemarkung Kenzingen folgende Grunvstücez 1) Plan Nr. 7 Grundstück Nr. 1069: 6 Ar 47 Meter Acerfeld im Gewann Roßleite, eins. Gerwroannweg, ands. Franz Kaiser Wittwe, 2) Plan Nr. 8 Grundstück Nr. 1170: 5 Ar - 55 Meter Aderfeld im Gewann Georgenbreite, eins. Gemeinde, and. Eduard Bilharz hier, 3) Plan Nr. 36 Grundstück Nr. 4629: 38 Ar 43 Meter Wiesen im Gewann Saarmatten, eins. Gemarkung Herbolzheim, ands. Gemeinde Kenzingen, 4) Plan Nr. 42 Grundstück Nr. 5837: 44 Ar 55 Meter Wiesen im Zinkengrün, eins. Josef utterer von Forcheim, ands\. Kasp. Kaiser,
5) Plan Nr. 42 Grundstück Nr. 5925: 21 Ar 24 Meter Wieseu im Gewann Brühl, eins. Josef Becherer, ands. Johann Scherer in Brog- gingen,
6) Plan Nr. 46 Grundstück Nr. 6326: 39 Ar 60 Meter alen im Gewann Kieslöhle, eins. Gemeinde, and\. Jos. Anton Schwarz,
7) Plan Nr. 46 Grundstück Nr. 6328 : 47 Ar 07 Meter Wiesen im Gewann Kiceslöchle, eins. Gemeinde, ands. Katharina Fuchs,
8) Plan Nr. 57 Grundstück Nr. 8103 : 22 Ar 41 Meter Wiesen im Gewann Stangenmatten, cu Gemeinde, ands. Xaver Vetter in Amol- ern,
9) Plan Nr. 57 Grundstück Nr. 8225: 36 Ar
7 Meter Wiesen im Gewann Stangenmatten, eins. Landolin Herr in Emmendingen, ands. Wilh. Sexauer in Königschaffhausen.
wozu Parteien und Kaufliebhaber geladen werden. ugleih ergeht an Alle, welche an der Stelle
Seinem Antrage zufolge werden nun Alle, \welche
an diesen Liegenschaften in den Grund- und Unter- pfandsbüchern nit eingetragene und auch sonst nichi bekannte dingliche oder auf einem Stammguts- oder Familiengutsverbande beruhende Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, folche spätestens in dem auf Mittwoch, den 3. Mai d. Js.,, Vorm. 9 Uhr, festgeseßten Termine bei diesseitigem Gerichte geltend j f zu machen, widrigens die nicht angemeldeten An- | ihr sprüche für erloschen erklärt würden. Kenzingen, 4. März 1882.
[11251]
Amtsgerichtsrath Bening, [11 Referendar Oetken.
der Spar-, Leih- und Vorschuß-Kasse der Aemter Hildesheim und Marienburg, Klägerin,
Moritzberg, Beklagten,
erschienen 2c.
wurde das Aus\{lußurtheil dahin verkündet: Alle der vorscriftsgemäß bekannt gemachten öffent» lichen Ladung vom 1. Dezember 1881 zuwider bis- lang nit angemeldeten Nechte der darin verzeichne- ; ; Ter of ten Art an den darin verzeihneten Liegenschaften 2) die Gemeinde Bilkheim, / Wer :
Ladung angedrohten Rechtsnachtheils im Verhältniß zum neuen Erwerber für verloren gegangen erkannîi.
[11257] Geschehen
betreffend das a zum Zweck der Todeserklä- rung der Friederìi
1881 zur Meldung aufgeforderte, daselbst benannte
É sich bislang nit gemeldet hat, auß von ihrem 1887 bei Verlust ihres Rechtes aus diesen Schuld- | Fortleben glaubwürdige Kunde nicht eingegangen ift, verschreibungen dem Gerichte vorzulegen, sowie dem ß
Schuldner aufgegeben, bei Vermeidun; 1
eintretenden Nachtheile während der Frist von fünf Jahren in einem Anhange zu den zu veröffentlichen- den Verzeichnissen gekündigter Schuldverschreibungen diejenigen derselben, hinsihtlich welcher ein Amorti- fationsverfahren bei Gericht anhängig ist, zu bezeih- nen, und dem Gerihte ein Exemplar dieses Ver- } wy zeichnisses zuzustellen. ;
oder Nachfolge-Berechtigte zur Meldung unter der Verwarnung aufgefordert, daß sonst auf sie bei Ueberweisung des Nachlasses an die angemeldeten Erben nach der nah 90 Tagen eintretenden Nechts-
kraft dieses Urtheils keine Rücksicht genommen
[11250]
Amtsgerichtsrath Bening. Referendar Oetken.
des Magistrats der Stadt H d N Lederhändlers August Henke daselbst, Gläubiger
waren érschienen 2c. 2c. wurde sodann
lihen Ladung vom 22. l lang nicht angemeldeten Nechte- der darin verzeich-
Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts: Reichard.
Königliches Amtsgericht T. HildesSheim, den 2. März 1882. Oeffentliche Sitzung.
Gegenwärtig:
In Sachen
gegen Tischler und Kleinhändler Heinrich Linkogel zu
wegen Forderung, jekt Subhastation i W. St. IV.
Gerichtsseitig
den in Ausführung des in jener öffentlichen
Vorgelesen, genehmigt. Zur Beglaubigung: (gez.) Bening. „Detken. Au3gefertigt : Gade, Sckretär, : Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Hildesheim I.
Todeserklärung. : Amtsgeriht Bockenem T. am 2, März 1882 in öffentlicher Sitzung.
Gegenwärtig: Amtsgerichts-Rath Pfingsthorn, Assistent Gerns.
In Sachen,
e Karoline Auguste Stallmann qus Botenem 00 nachGfolgendes Erkenntniß erlassen und verkündigt: Nachdem die durch Aufgebot vom 17. Januar
Friederike Karoline Auguste Stallmann aus Bockenem
wird dieselbe nunmehr für todt erklärt. Zugleich en etwa noch nicht angemeldete Erb-
“Vesthehen wie o eschehen wie oben. Zur Beglaubigung: Pfingsthorn. Gerns. Für den Auszug: Gerns, / Gerichts\{hreiber Königlichen Amtsgerichts.
Königliches Amtsgericht T. Hildesheim, den 2. März 1882. Oeffentliche Sitzung.
Gegenwärtig:
In Sadwen ildesheim, und des
gegen : 1) den Partikulier Meyer zu Hildesheim, als Vor- mund der minderjährigen Kinder des Tischlers Weingarten, Wilhelm und Heinrih Weingar- ten zu Hildesheim, | ; 2) gegen die volljährige Sophie Weingarten eben- daselbst, Schuldner, wegen Forderung,
jeßt Subhastation,
Gerichtsfeitig : L
olgendes Aus\{lußurtheil verkündet:
Alle der vorschriftsmäßig bekannt gemachten öffent- ovember 1881 zuwider bis-
neten Art an den darin verzeihneten Liegenschaften werden in Ausführung des in jener öffentlichen La- dung angedrohten Recbtsnachtheils im Verhältniß zum’ neuen Erwerber für verloren gegangen erkannt, Vorgelesen, genehmigt. Zur Beglaubigung: (gez.) Bening. Oetken. Ausgefertigt :
y 11431] [ Die dur Rechtsanwalt Schweißer vertretene, zum Armenrechte zugelassene geschäftslose Mathilde Bösch zu Slberfeld, Ehefrau des Fabrikarbeiters und Spezereiwaarenhändlers Iosef Warstein daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elber- feld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen
[11262]
Amtsgerichts vom 22. Februar 1882 Hypotheken-Dokument
[11260]
[11258]
Bekanntmachung.
und threm genannten Chemanne bestehende eche-
lihe Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlihen Verhandlung t j
17. Mai cr., Vormittags 9 Uhr, im Sißungs- saale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
ist Termin auf den
Scbuster,
Gerichts\{reiber der I. C.-K. des Kgl. Landgerichts.
Zweite Bekanntmachuug.
036] Eviftions-Profkflam.
Auf desfälligen Antrag werden Alle und Jede, mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger, welche Forderungen. und Ansprüche an den Nachlaß des am 19. Dezember 1881 verstorbenen Hufners Peter Wittmaack in Luhnstedt, oder an die zum Naclaß gehörige FHufe e. p. daselbst zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen und An- sprüche innerhalb 12 leßten Bekanntmachung dieses Proklams an gerechnet, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse u! d der Nichtberücksichtigung, beim hiesigen Amtsgeridct 1e rechtsbehörig anzumelden.
2 Wochen, vom Tage der
r
Rendsburg, den 2. März 1882. Königliches Amtsgericht, Abtheilung Tk.
Bekanutmacthung. O Durch Aus\{lußurtheil des hiesigen E i a
über die auf dem Grundstücke Dt.-Thierau Nr. 13 Abth. 111. Nr. 3 für Heinrih Schoen=- feld eingetragenen 100 Thlr. 24 Sgr. 65 Pf.
für fraftlos erklärt.
ciligenbeil, 22. Februar 1882. S Königliches Amtsgericht. Ik.
Bekanntmachung. Durch Aus\{lußurtheil des hiesigen Königl. Amts-
gerichts vom 22. Februar 1882 ift das Hypotheken- Dokument :
über die auf dem Grundstücke Alt-Passarge Nr. 3 Abtheilung 111. Nr. 16 für die Wittwe Ulrike Moßner, - geb. Brelow, eingetragenen 6000 Thlr.
für kraftlos erklärt.
ciligenbeil, 22. Februar 1882. Gs Königliches Amtsgericht. Ik.
Bekanntmachung. Durch Aus\{lußurtheil des hiesigen Königlichen
Amtsgerichts vom 22. Februar 1882 ist das Hypo- theken-Dokument
über die auf dem Grundstücke Schoenlinde Nr. 25 Abth. 111. Nr. 1 für die Geschwister Ferdinand und Heinriette Block eingetragenen 1000 Thaler
für fraftlos erklärt.
ciligenbeil, 22. Februar 1882. Pes Königliches Amtsgericht. IT.
11256 i l Die befrau des Schreiners Friedri Ramb zu Côln, Maria, geb. Bloch, ohne besonderes Geschäft daselbst, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Claafen, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Güter-
trennung. : ; Zur mündlichen Verhandlung is Termin auf den
1 2, Mai 1882, Vormittags Ae: im Situngs8-
saale der 1I. Civilkammer des Königlichen Land-
gerichts zu Cöln anberaumt. Breuer, : Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.
[11261] Bekauntmachung. j Durch A des hiesigen Königl. Amtss
gerihts vom 22. Februar 1882 is das Hypotheken-
Dokument
über die auf dem Grundstüdcke Rosenberg Nr. 11,
Abtbeilung 111, Nr. 1, für den Ferdinand Reiß
Fingetragenen “a Thaler
ür kraftlos erklärt.
| Heiligenbeil, den 22. Februar 1882.
Königliches Amtsgericht. 11.
11408 [ In M Strafsache gegen den Rekruten Conrad
Vodckeroth aus Spangenberg, geb. 15./2. 61, Bier-
brauergeselle/ wegen Fahnenflucht, wird, da derselbe erbat ist, in der Absicht sih dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, ohne Erlaubniß das Reichsgebiet verion zu haben, Vergehen gegen §. 1401, Str.-G.-B, auf Grund der §8. 325, 326, 480 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten weren treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Antrag des Aer Gerichts der 92. Division — der Arrest auf Höhe von 3000 M, in Buchstaben: Dreitausend Mark — angeordnet, und das im Deutschen Reiche befindliche Ver- mögen des Angeschuldigten mit Melrag be- legt. Spangenberg, den 3. März 1882. König-
Gade, Gerichtsschreiber.
lies Amtsgericht.