1882 / 62 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

empfänger und Leute mit sonstigem Nebenerwerb nehmen müssen. Tausende von Existenzen, die jeßt durch die aus- \chließlihe Beschäftigung mit dem Tabackhandel möglich ge- wesen, würden vernichtet werden.

Hr. Baare ist erfreut, daß diejenigen Mitglieder, die wie

r. Leyendecker bisher die Ertragsfähigkeit des Monopols in

weifel gezogen hätten, heute {hon mit der Möglichkeit sih beschäftigten, daß das Monopol größere Einnahmen bringen werde, als der Entwurf in Aussiht nehme. Die von Hrn. Leyendecker befürwortete Kontingentirung könne er aber dur- aus nit empfehlen. Etwaige bébete Erträge des Monopols würden zu weiterer Entlastung der Einzelstaaten und Kom- munen die zweckmäßigste Verwendung finden, Hinsichtlih der - bemängelten Höhe der Vershleißgebühren sei zu beahten, daß die Händler gegenwärtig sehr viel mehr Geschästsunkosten zu tragen hätten, als dem- nächst nöthig sein werde, Eine Erhöhung der Ver- shleißprozente könne man jedenfalls der Zukunft überlassen. Die Frage der Befreiung der Monopolverwaltung von den Kommunallasten anlangend, müsse er den Vorrednern im All- gemeinen beipflichten.

Hr. Kade spricht sich gegen den Antrag (Leyendecker) auf Kontingentirung aus, dessen Konsequenzen man heute nicht übersehen könne. Ein Uebergewinn werde aber auch für lange Zeit nit zu erwarten sein. Nicht nur wegen der Ver- theuerung der Fabrikate, sondern auch wegen der Ver- ringerung der Verkaufsstellen sei ein Rückgang des Konsums zu erwarten.

Hr. Wolff glaubt wiederholt, gegenüber Hrn. Kade, klar stellen zu wollen, daß eine Vertheuerung der Fabrikate und somit auch eine Verminderung des Konsums unter der Monopol- verwaltung nicht zu erwarten sei. Der Staat sei, wie er Hrn. Kochhann erwidere, eher in der Lage, finanzielle Rücksichten in den Hintergrund treten zu lassen als die Privatindustrie. Der Zweck dieser sei lediglich der Erwerb, während die Monopol- bezw. Staatsverwaltung ein großes Jnteresse daran habe, auch das allgemeine wirthschaftlihe Jnteresse zu berücksichtigen.

r. Schöpplenberg kann die Ansicht des Hrn. Kochhann betresss der Richtigkeit der Kalkulationen des Entwurfs durch- aus nicht theilen. Dieselben seien s4on deshalb nicht zutref- fend, weil sie niht genügend den Geshmack des norddeutschen Publikums berücksichtigt hätten, das viel verwöhnter sei, als anscheinend der elsasser Raucher. Auch in Bezug auf die an- geseßten Löhne werde man eine starke Enttäushung erfahren. Der Entwurf rechne mit einem Dekaloverlust von 5 Prozent beim Rauchtaback. Bei einem Taback, wie er hier geraucht werde, müsse man ein solhes von 10 Prozent annehmen. Die Straßburger Tabackmanufaktur habe mit ihren Fabrikaten in Norddeutshland ja auch niht den er- warteten Erfolg gehabt. Er könne an den Ertrag von 165 Millionen nit glauben und rathe, wenn man denn ein- mal das Monopol wolle, von vornherein höhere Preise an- zuseßèn. Wenn der Entwurf übrigens an einigen Stellen zu niedrig gerehnet habe, so rene er anderen zu hoch. Einen Kautaback stelle man in Berlin um 6 A billiger her, als im Entwurf angenommen. Der von ihm gestellte Antrag sei eine berehtigte Forderung, wolle man den Fabrikanten ihr Geschäft ohne ausreihende Vergütung nehmen, so möge man ihnen wenigstens den Eingang ihrer Guthaben bei den kleinen Händlern gewährleisten. Uebrigens werde man bei Normirung- der Verschleißgebühren auf 10 Proz. keine zuverlässigen Per- sonen für dieses Geschäft gewinnen, sondern nur die Zahl derjenigen Existenzen vermehren, die zu viel zum Verhungern, zu wenig zum Leben hätten.

Der Regierungskommissar Hr. Unter-Staatssekretär Dr. von Mayr bemerkt unter Hinweis auf seine bezüglichen Aus- Pibenngen in der Generaldebatte, daß im Wesentlichen die- elben Personen, die sih gegenwärtig aus dem Tabadverscleiß ernährten, dies auch in Zukunft, und zwar in derselben Weise thun: würden wie jezt. Wo der Tabakverschleiß allein dem Betreffenden eine genügende Einnahme nicht gewähre, werde der Händler selbstredend ein Nebengeschäft treiben können und treiben, gerade so wie dies gegenwärtig schon der Fall sei. Der Verschleißgewinn von 10 Proz. erscheine jedenfalls hinreichend. Unter'dem französishen Monopol sei derselbe niedriger. Zu be- achten sei noch, daß die Leute unter der Herrschaft des Monopols bei Beschränkung der Händler auf eine bestimmte Zahl kein solches Risiko liefen wie jezt, daß sie niht nöthig hätten, wie heute, hinsichtlih des Lokales besonderen Aufwand zu treiben. Bei der Prüfung der moralischen Qualifikation der als Ver- shleißer anzustellenden Personen werde natürlih auch die Frage zu berüdcksichtigen sein, ob dieselben ihren Zahlungs- verbindlichkeiten genügt hätten. Dieses Moment aber nah dem Anträge Schöpplenberg besonders hervorzuheben, möchte doch kein Anlaß vorliegen. Wenn man sih bezüglih der Frage der Kommunalbestèuerung nicht auf den Standpunkt des Entwurfs und der Motive stellen wolle, die als selbstverständlich betrachteten, daß das Reich an einer Besteuerung der Kommunen |reizu- lassen sei, so werde es doch niht zweckmäßig sein, bei dieser speziellen Veranlassung eine besondere Bestimmung über die Besteuerung des Fiskus durh die Gemeinden L ren: Vielméhr werde es si empfehlen, die bezügliche Bestimmung des Entwurfs einfa zu streihen und entweder die betreffen- den gegenwärtig geltenden geseßlihen Bestimmungen zur Geltung kommen zu lassen oder die Frage der Besteuerung von fisfalishen Betrieben anderweitig generell zu regeln. Den Antrag Leyendecker anlangend, rathe er, dem zukünftigen Geseßgeber nicht vorgreifen zu wollen. Sollte aber die von A Leyendecker beantragte Bestimmung Aufnahme in das

esch finden, so sei er (Redner) überzeugt, daß der künftige Geseßgeber sie beseitigen und es vorziehen werde, statt die eintretenden Mehrerträge zum Anlaß einer Herabseßung der Fabrikatpreise zu nehmen, dieselben an die Einzelstaaten zu zweckmäßigerer Verwendung abzuführen.

Der Regierungskommissar Hr. Regierungsrath Dr. Roller bekämpft die von dem Herrn Schöpplenberg gegen die Kal- fulationen des Entwurfs erhobenen Einwendungen, „indem er Fa daß hinsihtlih der Frage der Rentabilität ledi g- ih die Gesammtkalkulation in Beilage L. der dem Eniwurfe beigegebenen Denkschrift berüsi tigt werden könne. Die mitgetheilten Spezialberehnungen seien nur Probe- kalkulationen, die lediglih auf Durhschnittszahlen basirt seien. So sei der bemängelte Ansaß von 51/2 Proz. Dekalo beim Rauchtaback ein bloßer E e E Man wisse sehr wohl, daß das Dekalo béi vielen Sorten si höher stelle. Es sei aber auch häufig niedriger, betrage in Straßburg z. B. für einzelne Tabacke nur 4 Proz. Der Ansaß für Löhne sei ebenfalls lediglich N I Bas und mit 577 4 bekanntlich höher bemessen, als ihn die Taback-Enquetekommission an- genommen habe. Daß bei diesem Satze nicht blos Löhne

lane.

erwacsener Arbeiter, sondern auch solhe für Mädchen und jugendliche Arbeiter zu Grunde gelegt seien, sei hon früher bemerkl worden. Aus den Spezialkalkulationen dürfe keines- falls ein Schluß auf die Gesammtrehnung gezogen werden.

Hr. Mevissen hält es au im Jnteresse des Geseßentwurfes für geboten, daß dem Bedürfnisse der Gemeinden auf Besteue- rung der Monopolverwaltung gebührend Rehnung getragen werde und befürwortet den Antrag Graf Hendel.

Hr. Hessel will nochmals darauf hinweisen, daß eine Ver- theuerung der Fabrikate unter der Monopolverwaltung gar niht erwartet werden könne, wenn man die hohen, bei dem Staatsbetriebe fortfallenden Geschäftsunkosten berüdcksichtige, welche der Privat-Taba@industrie erwüchsen (Reisende, Rekla- mationen a Redner spricht wiederholt seine Freude über den Entwurf aus, von dem er besonders einen günstigen Er- folg für die Arbeiter erwartet.

Der Vorsißende macht gegen den Abänderungsantrag des Grafen Henckel zum §. 27 Alinea 3 geltend, die in dem- selben in Aussicht genommene besondere geseßliche Regelung der See der Kommunalbesteuerung könne niht im Wege der Reichsgescßgebung erfolgen, weil das Reich hierfür nicht Tompetent sei, müsse vielmehr der Landesgeseßgebung vor- behalten bleiben. Da diese aber durch die Ausnahme der vorgeschlagenen Bestimmung in das Geseß niht gezwungen werden könne, in der fraglihen Richtung vorzugehen, so er- scheine der Zusaß nit korrekt. Den FJntentionen des An- tragstellers werde jedoch durch die Streihung der Worte: „oder Kommunen“ im Wesentlichen entsprohen werden, da dann die landesgeseßlihen Bestimmungen über die Besteue- rung des Fiskus durch die Kommunen zur Anwendung kommen würden. Vielleiht werde aber auch die Absicht dcs Antragstellers besser durh eine entsprehende Resolution zum Ausdruck gebracht werden.

Hr. Kochhann modifizirt nunmehr seinen obigen Antrag dahin, daß das ganze Alinea 3 des §. 27 zu streichen sei.

Hr. Graf Henckel von Donnersmarck zieht seinen obigen Antrag zurück und beantragt statt dessen:

Der Volkswirthschastsrath wolle beschließen :

es für angemessen zu erklären, daß den Kommunen allgemein die Befugniß verliehen wird, die Monopol- fabriken zu den Kommunalsteuern nah demselben Maß- stabe wie ähnliche Privatbetriebe heranzuziehen.

Der ursprüngliche Antrag des Hrn. Graf Hendckel von Donnersmarck wird von Hrn. Baare mit der Begründung wieder aufgenommen, daß er eine Regelung der Frage durch aa für wünschenswerth und nicht- für ausgesch{los}sen

alte.

Hr. von Nathusius bemerkt, daß mit der Annahme des ursprünglichen Antrages Kochhann die Angelegenheit für Preußen vollständig erledigt erscheine. Hinsichtlih des An- trages Schöpplenberg bemerkt er, daß er die Stellung eines Antrages mit ähnlicher Tendenz bei Berathung des die Ent: e e E regelnden Theiles des Entwurfs beabsich- tigt habe.

Der Antrag Schöpplenberg wird hierauf zurückgezogen.

Auf die Anfrage des Hrn. Kamien, wie hinsichtlih des Ansaßes von 577 46 als Jahreslohn der von der Monopol- verwaltung beschäftigten Arbeiter verfahren sei, bemerkt der Regierungskommissar Hr. Regierungs-Rath Dr. Roller, daß dieser Saß, wie \{chon hervorgehoben, nur ein Gesammt-

durhschnittssay sei, welcher als. zutreffend für diejenigen Orte -

anzusehen sei, in welchen ‘gegewärtig {hon Tabackfabrikation in erheblihem Umfange existire. Selbstverständlich sei, daß sih die DurWschnittslöhne für Berlin und andere große Städte R stellen werden, dagegen in kleineren Orten und besonders auf dem Lande erheblich niedriger. :

Hr. Schöpplenberg bezeichnet es wiederholt als bedenklich, wenn die von dem Regierungskommissar als Durhschnitts- kalkulationen bezeihneten Berechnungen als Maßstab angesehen werden sollten. Hrn. Hessel erwidert Nedner, daß gerade die Tabackbranche zahlreichen Arbeitern, und darunter dem klein- sten Arbeiter die Gelegenheit zu sorgenfreier Existenz ge- geben habe. | :

Es wird sodann zur Abstimmung geschritten.

Der obige Antrag Delius wird angenommen und mit diesem Amendement des Alinea 1, sodann ebenfalls das Alinea 2

des 8. 27. 8. 27 wird nah dem Antrage Koch-

Das Alinea 3 des hann gestrichen. :

Der Antrag des Hrn. Baare (ursprünglih Graf Henckel), betreffend den Zusaß zum §. 27, wird abgelehnt.

Die von dem Grafen Hendel von Donnersmarck bean- tragte Resolution wird angenommen.

Der Antrag Leyendecker zum §. 28 wird zurückgezogen und sodann der 8. 28 angenommen.

Ebenfalls angenommen werden die 88. 29, 30 und 31.

Sodann wird ein Antrag auf Vertagung angenommen.

Der Vorsißende beraumt die nähste Sißung auf Freitag, den 10. März d. JF., Vormittags 11 Uhr, an und seßt auf die Tagesordnung die Fortsezung der Spezialberathung des Geseßentwurfs, betreffend das Reichs-Tabackmonopol.

Jn einer Bemerkung zur Geschäftsordnung bittet sodann Hr. Baare die nachstehende \chriftlihe Erklärung, welche die auf den Seiten 37, 38 und 53 der Protokolle befindlichen Aeuße- runzen ergänzen beziehungsweise berichtigen solle, zum Proko- koll zu nehmen.

Er bedauere, daß in Ermangelung stenographischer Auf- nahme die Sißungsprotokolle wegen ihres naturgemäß fnappen zFnhalts Mißdeutungen außerhalb des Volkswirthschaftsraths hervorrufen, welche dessen Ansehen zu schädigen geeignet sind, Er bitte daher, ausdrüdcklih zu konstatiren, daß er am 3. und am 4. bei der Generaldebatte, wie auf Seite 37 und 38 der Protokolle angedeutet, im Plenum den dringenden Wunsch im nteresse der Hansestädte ausgesprochen habe, dieselben in Be- tref} der Entschädigungsfrage dem Zollvereinsgebiet gleihzu- stellen, und daß nah seiner Ansicht die Reichsregierung im Interesse der Gerechtigkeit eine einmalige Mehrausgabe von 50 Millionen Mark, die à 41/4 Proz. Verzinsung und Amor- tisation eine jährlihe Mehrausgabe von 2 125 000 M erfor- dern würde, niht scheuen dürfe. Er bitte ferner zu konsta- tiren, daß er in der Plenarverhandlung vom viertèn nicht gesagt habe: „Eine Entschädigung der No tavatudier für das in den Geschästslokalen steckende Kapital sei nicht nöthig“, sondern, „daß im Vergleih zu den Hochöfen, Walzwerken und Hammerwerken der Eisenindustrie, welche beim Eingehen der leßteren zu nihts anderem brauchbar, jene Lagerräume doch auch noch zu anderen Lagerzweckten dienen könnten“.

C: P C Xa t i&; a A

E r À)

1.9 t

Landtags- Angelegenheiten.

„Jm 2. Wiesbadener Wahlbezirk (Stadtkreis Wiesbaden) ist für den ¿zum Senats-Präsidenten beförderten Dr. Petri in Caffel der Landesbank-Rath Hugo Reus ch, Fortschritt, mit 136 Stimmen gegen Dr. Petri, Fortschritt, mit 12 und Graf Moltke, konservativ, mit 3 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten ge- wählt worden.

Dem Hause der Abgeordneten sind folgende Erläuterungen zur ip 9 und 6 des Mehrbedarfs bei Kapitel 122 Titel 37 Akademie der Künste zu Berlin und die damit verbundenen Institute) des Entwurfs zum Staatshaushalts-Etat für 1882/83, bes treffend die Dur{führung des definitiven Statuts der Akademie der Künste und die Reorganisation der Kunstschule, vorgelegt worden.

Erläuterungen

zu Position 5 und 6 des Mehrbedarfs bei Kapitel 122 Titel 37 (Akademie der Künste zu Berlin und die damit verbundenen Institute) des Entwurfs zum Staatshaushalts-Etat für 1882/83.

Bei der Vorbereitung des durch Allerhöchsten Erlaß vom 6. April 1875 genehmigten und in Wirksamkeit geseßten provisorischen Statuts der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin ist die Vorausseßung ausgesprohen worden, dasselbe werde nah längerer praktischer An- wendung einer Revision zu unterwerfen sein, bei welcher die in- zwischen gemachten Erfahrungen Berücksichtigung zu finden hätten, Diese Revision ist in der Art eingeleitet worden, daß allen Ver- waltungs- und Lehrorganen der Königlichen Akademie der Künste Ge- legenheit gegeben werde, sich zur Sache zu äußern. Die bezüglichen zeitraubenden Vorarbeiten haben in einem alle geltend gemachten Vorschläge berücksichtigenden beziehungsweise modifizirenden gutacht- lihen Berichte und vollständigem a aue! des Senats der Akademie der Künste ihren Abschluß gefunden. „Auf Grund spezieller Prüfung dieses gesammten Materials ist der Entwurf eines definitiven Statuts unter Beibehaltung der als zweckmäßig an- ¿zuerkennenden Abänderungsvorschläge ausgearbeitet worden.

Die Grundlage der durch das provisorishe Statut geschaffene Organisation wird darin im wesentlichen unverändert gelassen. Die Königliche Akademie der Künste behält hiernah fernerhin die Aufgabe als ein den bildenden Künsten und der Musik gewidmetes Gesammt- institut zu wirken, An ihrer Spiße steht der aus der Wahl des Senats hervorgehende Präsident, der in zwei Sektionen, für die bil- denden Künste und für die Musik getheilte Senat fungirt als tech- nische Kunstbehörde und neben demselben is die ebenfalls in zwei Sektionen gegliederte Genossenschaft der ordentlichen Mitglieder der Akademie konstituirt, welhe sich durch Kooptation ergänzt und aus deren Mitte der größere Theil der Senatoren durch Wahl hervor- geht. Es verbleiben ferner im Verbande der Gesammtakademie die akademischen Kunstlehranstalten, und zwar für die bildenden Künste die akademische Hochschule für die bildenden Künste und die freien akademischen Meisterateliers, für die Musik die Königliche Hochschule für Musik und die freien Meistershulen für musikalische Komposition, sowie das Königliche Institut für Kirhenmusik; dagegen ist aus später darzulegenden Gründen die Ausscheidung der bisher ebenfalls mit dem Gesammtinstitut verbundenen Königlichen Kunst- und Gewerkschule aus diesem Zusammenhange vorgesehen.

Die bisher gültigen Bestimmungen über die Wahl und die Amts- dauer des Präsidenten der Akademie sollen aufrecht erhalten werden, jedo wird die Geschäftsführung derselben einige in der Praxis be- währte Modifikationen erfahren, welche, unterstüßt durch genauere Fixirung der Befugnisse des ersten ständigen Sekretärs, die Konti- nuität der V:rwaltung neben dem erwünschten Wechsel in der obersten Leitung der Akademie zu sichern geeignet sind." : 4

Der akademischen Mitgliederversammlung künftig „Genofsen- schaft der ordentlihen Mitglieder der Akademie“ soll ein größerer Antheil an der Zusammensetzung des Senats eingeräumt werden.

Der Senat der Akademie soll in seinen beiden Sektionen eine nit unerhebliche Erweiterung dadurch erfahren, daß zum Zweck der nah den Wahrnehmungen der leßten Jahre dringend erforderlichen erhöhten Gewährleistung ausgiebiger Vertretung der spezifisch künst= lerishen Interessen eine Vermehrung der Senatorenstellen von den zur Zeit im Etat ausgebrachten 33 auf 40 ins Auge gefaßt ist. Das bisher bestehende Ziffernverhältniß zwishen den vermö ge ihres Amtes oder dur Ernennung dem Senate angehörigen und den durch Wahl aus der Genossenschaft der Mitglieder zu berufenden Senatoren wird si zu Gunsten der leßteren dergestalt ändern, daß von den sieben neu zu begründenden Stellen der ersten Kategorie eine, der leßten sechs, nämlih 4 der Sektion für die bildenden Künste, zwei der Sektion für Musik angehören follen.

Das Institut der akademischen Meisterateliers ist einer Erweite- rung in hohem Grade bedürftig, da bisher die Baukunst überhaupt keine Vertretung in demselben gefunden hatte. Um diesem lebhaft empfundenen Mangel abzuhelfen, sind neben den bereits bestehenden Einf Ateliers für Maler, Bildhauer und Kupferstecher ¡wei weitere ür Architekten in Aussiht genommen. Es darf erwartet werden, daß diese Einrichtung fördernd auf die nothwendige gegenseitige Be- fruhtung der bildenden Künfte innerhalb der akademishen Studien einwirken werde.

Bei der Organisation der akademischen Dodidule für die bilden- den Künste sind neue Bestimmungen im Wesentlichen nur zu dem Zwecke erforderlich, um die nothwendige selbständige Wirksamkeit der Anstalt im Bereich ihrer Aufgaben, unbeschadet der unverändert bleibenden Einordnung in den Gesammtorganismus der Akademie zu iers und das Verhältniß des Direktors zum Lehrerkollegium be- timmter zu regeln, Jn ersterer Absicht wird unter anderen die jähr- liche Prämiirung der Schüler, unter Aufhebung der bisher bestehenden Mitwirkung der Sektion des Senats für die bildenden Künste, zur inneren Angelezenheit der Hochschule gemacht und die dienstliche Stellung der Unterbeamten des Instituts zum Direktor präziser ge- faßt, in leßterer Beziehung der Einfluß des Lehrerkollegiums auf die Leitung der Schüler erweitert werden.

Die eingreifendste Veränderung ist für die Königliche akademische Howschule für Musik in Aussicht genommen. Das Bedürfniß einer organischen P fna der Lehrgebiete der jeßt getrennt neben einander bestehenden Abtheilung A. (für De Komposition) und Abtheilung B. (für ausübende Tonkunst) hat {ih im Laufe der Zeit immer dringlicher herausgestellt.

Zur Crreichung dieses Zweckes ist eine Verfassung des genannten Instituts im Plane, welhe an die Stelle der bisherigen Ab- theilung B. (für ausübende Tonkunst) eine einheitliche Hochschule für Musik seßt, „zu deren Aufgaben auch die Ausbildung in der Komposition gehören soll. Demzufolge wird die Ergänzung der eßt bestehenden drei Hauptklassen_ (Abtheilungen) für Gefang, L rchesterinstrumente und Klavier (Orgel) durch eine vierte für musikalische Komposition erforderlich. ie Vorsteher dieser vier Ab- theilungen nebst dem zweiten ständigen Sekretär der Akademie, welcher der Senatsfektion für Musik angehört und mit erweiterten admini- rata Befuguissen auszustatten ift, sollen das Direktorium der

nstalt bilden, das unter wecselndem Vorsiß seiner künstlerischen Mitglieder die artistishen Angelegenheiten der Hochschule leitet. Die Mitglieder der bisherigen Abtheilung A. (für S Komposi- tion), welche als solche in eten kommt, werden als Meister die höhere Ausbildung der dazu befähigten und vorgebildeten Schüler in der musikalishen Komposition übernehmen, und es ist vorbehalten, dieselben an dem entsprebenden Unterricht in der Hochschule zu be- theiligen und aus ihrer Mitte den Vorsteher der betreffenden neuen Abtheilung zu berufen,

Die Durchführung der im Obigen dargelegten neuen Ginrich- tungen und Umgestaltungen, wie sie im definitiven Statut der Aka- demie zum Ausdruck gelangen sollen, bedingen eine Erhöhung der bis- her im Etat ausgeworfenen Mittel, Das Sr loroerth: soweit es die Gesammtakademie betrifft, berechnet sich gemäß der Bemerkung unter 5 bei Kapitel 122 Titel 37 des Etats im anzen auf 26 200 M, welche sich folgendermaßen zusammensetzen: a

a, für sieben neue Senatorenstellen (je 900 4) . b, für zwei neue Meisterateliervorst

Wohnungsgeld) .

e; zur Unterhaltung der beiden neuen Meisterateliers :

der Hochschule 2800 nebst 540 Æ Wohnungsgeld) .

e. Remuneration für den Vorsteher der Kompositions-

abtheilung . S f. Remuneration für den Direktoriums. der Hochschule für Musik

eher Gehalt u- sammen 12 000 A nebst zweimal S0 A = 1800 46

jeweiligen Vorsigenden ‘des

6 300 M. Etat F peln sein. i E i 0800 er Verselbständigung der 1600,

3340,

1500,

zusammen 27 540 A | schule eingerihtet wird. Durch F n e e e l eva 1840, L A8 - eine Uebereinstimuniio durch entsprechende Abseßung bei dem Titel „Ins- stalten herbeigeführt, andererseits emein“ des Akademie-Etats Deckung finden können, den, welche in der übereilten find, wie oben: . . 26200 | in der bisherigen Abtheilung A. aus

Die Ausscheidung der Königlichen Kunst- und Gewerkshule in | Vorbereitung der Zeicenlehrer zum Berlin, welche bereits seit Jahren unter einem eigenen Direktor steht und seit 1879 in einem selbständigen Gebäude untergebracht ift, aus dem Verbande der Gesammtakademie rechtfertigt sich dur ihre über- wiegend kunstgewerblihe Aufgabe, welche sie in wesentlichen Stücken

mit der Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums

diesem in nähere Beziehung bringt als mit der Königlihen Akademie der Künste, zu welcher fie künftig nur dadur einen äußerlichen Zu- sammenhang behalten soll, daß dem Direktor des Instituts auch ferner Siß und Stimme im Senat der Akademie verbleibt. Dieselbe wird

theilt und mit

daher vom Etatsjahr 1883/84 ab unter einem besonderen Titel im

Lrengere T E: f: 5s iele Kret t genommen, ur U1 î cie erne Thetlweise Modifikation des Unterrihts\ystems, i d. für einen ordentlichen Lehrer der Komposition an Vertheilung der Lehrer di der Schüler ee agf für Musik (Gehaltsdur{schnitt Direktor der Anftalt vorgelegte Reorganisationsplan geht davon aus, z i: die dermalige Eintheilung des Instituts in A., ei Kunstschule, verbunden mit Seminar für Zeichenlehrer, und B., eine L zur Aneignung allgemeiner künstlerischer Vorbildung neben der prak- tischen Erwerbsthätigkeit bestimmte Schule dahin zu ändern, daß die zweite Abtheilung als Vorschule, die erste als Kunstgewerb-

Geltung hatte, an dessen Stelle künftig der zweijährige anzuordnen sein wird. Im Zusammenhange hiermit soll die bisher fast unver- meidliche zweckwidrige Mischung der vers ciedenartigen Schülerkategorien beseitigt und eine förderlihere Regelung des Lehrganges in den ein- zelnen Stufen sowie eine angemessenere Zeiteintheilung erzielt werden.

Dies erfordert jedoch eine theilweise Neuordnung der Lehrer- befoldungen und eine Vermehrung der Lehrerkräfte selbst. Während die Besoldungen der gegenwärtig fungirenden ordentlichen Lehrer der Anstalt sowie die Remunerationen nach den bisherigen Einheits\ätzen

von 250—300 A Anstalt ist zuglei auf eine

Der vom

eine allgemeine | der

so da bleiben .

diese Umgestaltung foll einer-

find neu zu beschaffen: für zehn Klassen zum bisher gültigen Saße und Fonds für Extrastunden und Assistenzunterriht sowie für Lehrmittel. Der gesammte Mehrbedarf für Unterrichtszwecke bei Dur{führun der Kcorganisation beläuft t ae Li Meh G GrrE u gu lervon werden gede urch eigene Mehreinnahmen alt an Sudd In ¡ aus allgemeinen Staatsfonds flüssig zu machen

Die Erfordernisse erläutern si im Ganzen wie folgt: a. zur Remunerirung Tri hi rade 4 Lehrkräfte und Hülfs-

pro Lbtikse Wothenstunde unverändert bleiben, Remunerationen neu anzunehmender Lehrkräfte eine Erhöhung der

5200 , . 10009 ,

anderen zielverwandten An fünslia gebrandt e ennierriE und Criraftinden werben E Sefahr vermieden wer- Ctatsmäßig find hierzu vorhanden . ._19 000 otvirung des Unterrichts es fehlen mithin 13 500

dem Grunde lag, weil für die b Cramen der einjährige Kursus

welche in

bleiben zu beschaffen

- zur Erhöhung des Fonds zur Unterhaltung und Vermehrung der Bibliothek, sowie zur Anschaffung von Lehrmitteln auf 4000 M jährlch . ,

e. zur Erhöhung des Fonds zur Unterhaltung des Jn- ventars auf 1000 Æ jährlch

Mo eo 15 200 Æ Hiervon finden Deckung dur Mehreinnahmen . 5 200

000 4.

a A C O R Bemerkung 6 zum Entwurfe des Staatshaushalts-Etats pro 1882/83 bei Kap. 122 Tit. 37 ausgebracht find. e

g nserate für den Deutschen Reicßs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentshen Reichs-Anzeigers und Königlic)

Prenßishen Staats-Anzeigers ; Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 832, M

1. Steckbriefe und Untersnchnngs-Sachen.

#. Subhastationen, Anfgebote, Vorladungen

n, dergl,

3, Verkünfe, Verpachtuegen, Submiasiouen ote

4, Verloocung, Amcrtization, Zinszahlung u. 8. w. von öZentlichen Papieren,

Desfentlicher Anzeiger. 7

5. Industrielle Etablissementa, Fabriken und Grosshande!, 8. Verschiedena Bekanntmachungen,

7. Literarische Anzeigen, 3. Theater-Auzeigen. Tn der Börzeu- 9, Familien-Nachrichten, beilage. 5)

Inserate nebmen ant die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E, Séhlotte, Vüttner & Winter, sowie alle Übrigen größeren

Aunoncen-Bureaux. 5

Subhafstationst:n, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

1116 SZwangs-Versteigerung.

Das dem Kaufmann Franz Carl Theodor Schatz in Berlin gehörige, in Brakau, Kreis Marien- werder, belegene, im Grundbuche Band I. Blatt 1 verzeichnete Gut Brakau soll |

am 8. Mai cr., Bocilttage 11 Uhr, an hiesiger Gerichts\telle, Zimmer Nr. 9, im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

am 9, Mai cr., Vormittags 12 Uhr, ebendaselbst verkündet werden.

Es beträgt das Gesammtmaaß der der Grundsteuer unterliegenden Flächen des Grundstücks 475 ha 9 a 30 qw der Reinertrag, nach welchem das Grund- stück zur Grundsteuer veranlagt worden 2610 M 6 „g und der Nußungswerth, nah welchem das Grund- stück zur Gebäudesteuer veranlagt worden 1206 M.

Der das Grundstück betreffende Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts und andere dasselbe angehende Nachweisungen können in der Gerichtsschreiberei I. eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Real- rechte geltend zu machen haben, werden hiermit auf- gefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.

Marienwerder, den 2. März 1882,

Königliches Amtsgericht T.

[11678] Ausgebot.

Der Anbauer und Mühlenbesitzer August Witt- neben zu Sibbesse hat den unterzeichneten Gerichten angezeigt, daß er wegen eines thm aus der Landes- kreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Dar- lehns Hypothek mit seiner im Bezirke des unter- zeichneten Amtsgerichts zu Sibbesse unter Nr. 93 belegenen Anbauerstelle zu bestellen beabsichtige.

Dieselbe besteht :

a, aus den Gebäuden unter Hausnummer 93, 93a, und b., i;

b, aus den Grundstücken, welche in den Grund- \teuer-Mutterrollen der Gemeinden Sibbesse, Möllensen und Westfeld unter dem Artikel Nrr. 79 und 153 zu 2,4369 ha Hofraum, Garten und Aer und 0,2577 ha Aer, unter dem Artikel Nr. 26 von Möllensen zu 1,5479 ha Acker und unter dem Artikel Nr. 93 von Westfeld zu 0,3366 ha Aker beschrieben D,

Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes ih vorläufig ausgewiesen hat, #\ò werden unter

ezugnahme auf die §8. 25 und 26 der Verordnung vom 18, Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12, August 1846 alle Diejenigen, welche an die be- zeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums- oder Ober-Eigenthumsrechten, in hypothekarishen und font bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs-, Dotal- oder Leibzuchts- Ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf

Dienstag, den 2.. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Amtsgerichte Elze, Abtheilung T, und Donnerstag, den 4. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königliben Amtsgerichte Alfeld, Abthei- lung II., angeseßten Termine anzumelden.

Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch niht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypo- thek verloren, i

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Nechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landeéskreditanstalt zu bestellenden Hypothek nit eingeräumt werden soll. E

Von der Anmeldungspfliht sind nur Diejenigen befreit, denen: über ihre Ansprüche von der Direction der Hannoverschen Landeskreditanstalt Certifikate auêge tellt worden. s

lze und Alfeld, den 6. März 1882,

Königliches Amtsgericht, T, und I[, Baring. v. Greck.

N Aufgebot.

Es haben durch Kauf erworben:

1) von der Vormunadschaft für die minderjährige Tochter des weil. Elias Ohlsen zu Cassebruch,

a. Hermann Renken daselbst, 21 a 18 qm Gras- hof, Art. Nr. 11, Kartenblatt 6, Parzelle 42 der Cassebrucher Grundsteuer-Mutterrolle,

b. Diedrih Nührenberg daselbst, 98 a 30 qm und 77 a 34 gm Kortekamp nebst 4 a 16 qm Außendeih, Art. Nr. 115, Kartenblatt 4, Parzellen 59 und 60 und Kartenblatt 10 Parzelle 95 der Grundsteuer-Mutterrolle von Sandstedt ;

2) der Rentier Ahrend Hüncken zu Hagen von dem Köthner Johann Hinrich Tienken zu Cassebruch dessen zu Dammhagen belegene unter Art. Nr. 46 der Grundsteuer-Mutterrolle eingetragene Stelle, Hausnummer 39 nebst Zubehör;

3) der Mandatar Appelkamp daselbst von dem Anerben Johann Wittland daselbst die Art. Nr. 78 der Grundsteuer-Mutterrolle von Dammhagen ein- getragenen Grundstücke „Alt Heerdemoor“ zu 69 a 122 qm, 55a 86 qm und 13a 97am, Karten- blatt 5, Parzellen 23 und 24;

4) Hermann Diedrih Bohlks in Sandstedt von Johann Pape zu Cassebruchß das Art. Nr. 17 der Grundfsteuer-Mutterrolle von Cassebruch eingetragene Grundstück „Cassebruher Musmoor“, groß 17 a 39 qm, Driftsether Kartenblatt 14, Parzelle 35:

5) Martin Ahrensfeld zu Lehnstedt von der Vor- mundschaft für weiland Engeleke Seebeck zu Uthlede minderjährige Kinder den \. g. Wischacker im Wurth- flether Felde zu 78 a 29qm; 2

6) Nicklef Lünshen zu Indieck von Diedrich Ahrens zu Langendammsmoor von dessen daselbst belegenem Grundstück „Queben“, zu 5 ha 16 a 39 qm am südwestlihen Ende eine Fläche von 6 Morgen.

Auf Antrag der vorgenannten Käufer behuf Sicherung etwaiger unbekannter Ansprüche Dritter werden Alle, welche an den vorbeschriebenen Grundstücken Eigen- thums-, Näher-, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere au Servituten und Realberechtigungen zu haben ver- meinen, hiermit aufgefordert, solche Ansprüche in dem auf

Mittwoch, den 19. April d. J.,

5 Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, Zimmer Nr. 4, anbe- raumten Termine anzumelden, bei Vermeidung des Rechtsnachtheiles, daß für den sih nicht Meldenden m Ee zum neuen Erwerber das Necht ver- oren geht.

Der demnächstige Auss\{lußbes{cheid wird nur durch Anschlag an die hiesige Gerichtstafel veröffentlicht werden.

Hagen, den 4. März 1882.

Königliches Amtsgericht. Schreiber. K. Württ. Amtsgericht Blaubeuren. [11702] Aufgebot, Der Bauer Joseph Walter und die Wittwe des Gallus Merkle von Herrlingen haben das Aufgebot des am 29, April 1851 für ein verzinslihes Kapital von 400 Fl. von Joseph Nägele, Tagelöhner von Herrlingen, gegen Johann Georg Schaller, Weber von Klingenstein, ausgestellten Pfandscheins, nachdem die Schuld bezahlt is, der Pfandschein aber vermißt wird, behufs Amortisation desselben beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 23. September 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Blaubeuren, den 10, März 1882.

Gerichts\chreiberei des K. Amtsgerichts : Sommer.

[11693] Beschluß. Folgende Personen : 1) die Ehefrau des Giese Schaub, Anna Ca- tharina, geb. Cranz, 2) die Wittwe des Martin Riedemann, Anna …_ Elisabeth, geb. Cranz, 3) der Wagner Johannes Hose zu Oberzwehren, 4) der Arbeitsmann Jonas Hose zu Wehlheiden,

haben glaubhaft gemacht, daß Iohann Heinrich Hose,

Heimath Dberzwehren verlassen hat und seitdem ver- \chollen ift.

nächste Erben des Verschollenen haben sie Eröffnung s LUIGolMverfabrens behufs Todeserklärung be- antragt.

Leibeserben oder sonstige Rehtsnachfolger aufgefor- dert, in dem Termin

vor - unterzeichneter Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 10, des Justizzebäudes zu erscheinen und ihre Ansprüche auf das bisher kuratorisch verwaltete, etwa 1100 M betragende Vermögen des Hose geltend zu machen,

[11684]

das Kolonat Wieneke Nr. 3 zu Brokhausen für den Bauerrichter Friedrich Spieker Nr. 18 zu Meosebeck 200 Thlr. 61. Orts am 30. Juni 1866 eingetragen find, wird für kraftlos erklärt.

9) die Anna Gertrude Sie ert, 6) die Anna Catharina Siebert,

7) die Elisabeth Siebert,

8) der Ludwig Siebert,

9) die Catharina Elisabeth Siebert, ad 5 bis 9 zu Oberzwehren, ad 7 bis 9 vertreten durch ihren väterlihen Gewalt- haber, den Tagelöhner Conrad Siebert zu Oberzwehren,

eb. am 28. Juni 1810, Sohn des Ackermanns Jo- ann Christian Hose, vor vielen Jahren seine

Darauf gestüßt und als muthmaßlich einzige und

Es werden daher der 2c. Hose und seine etwaigen

am 27. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr,

widrigenfalls der Johann Heinrich Hose für todt er- klärt und sein Vermögen an seine Intestaterben aus- gehändigt werden wird. Cassel, den 1. März 1882. Königliches A Abtheilung 2. naB,

Aus\chlußurtheil, Die Urkunde vom 3. Mai 1865, aus welcher auf

Detmold, den 3. März 1882. Sürstlih Lippisches Amtsgericht. IIT. gez. Eberhardt. Für Ausfertigung: Arnold,

Gerichts\hreiber.

[11694]

Auf Antrag des Ackerwirths Joseph Drewes zu Sandebeck wird der am 30. März 1824 zu Sande- beck geb. Kaspar Drewes, welcher vor über 20 Jah- ren nah Amerika ausgewandert ist und noch 1866 in Napa in Kalifornien angetroffen worden, seitdem aber verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem hier auf den

12. Dezember 1882, Vormittags 8 Uhr, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Steinheim, 27. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht.

[1165] Bekanntmachung.

Durch das am 27. Februar 1882 verkündete Aus- \{lußartheil des unterzeichneten Amtsgerichts ist : 4 t f : t Î y 17. November

1) das Hypothekeninstrument vom 11, März

1829 z ; : 1835 Über 10 Thlr. nebst 59% Zinsen, einge- tragen für das Kirchen-Aerarium zu Ober- Wiesa auf der Häuslerstelle Nr. 35 zu Carls- berg in Abtheilung III. Nr. 1, für kraftlos erklärt und es sind ferner die Inhaber der nachstehend bezeichneten Hypo- thekenposten : 2) a. auf der Häuslerstelle Nr. 66 zu Kunzen- dorf a. k. B. Abtheilung 1]. Nr. 1 Vigore resoluti vom 30. Mai 1776 restirt Besitzer Hans Chr. Müller das sämmtliche Kaufgeld per 30 4. an Verkäufer Hans Chr. Scholz und praestirt vigore Kaufs demselben das Ausgedinge Abtheilung 11k. Nr. 1, Vigore resolnti vom 1. April 1812 restirt Käufer Gottlieb Müller mit Uebernahme der 30 M Kaufgeldrest die 425 Thlr. Kaufgeld b, auf der Häuslerstele Nr. 80 zu Rabishau Abtheilung III. Nr. 1 426 Thlr. 20 Sgr. Vig. resol. vom 30. No- vember 1797 übernimmt Käufer Gottlob Linke vorstehend intabulirtes Kapital per 30 Thlr. für das Minoriten-Convent in Neu-

die Kaufgelder der Wiese mit 300 M besage Va di R sind 30 Thl on dieser Post sin r. gelöscht und

bleiben 396 Thlr. 20 Sagr., S

c. auf der Häuslerstelle Nr. 40 zu Negens- burg Abtheilung II1. Nr. 1

26 Thlr. Nr. 1 Vig. resol. vom 2. Mai 1800 hat Besißer Gottfried Ellger für den Häusler Gottfried Koenig in Regensberg auf den Betrag von 39 Fl. oder Sechs und Viet Retichsthaler Kaufgelder, Kaution ge- eistet,

mit ihren Ansprüchen auf die betreffenden Posten ausgeschlossen und die etwa über diese Posten gebil- Men Hypotheken-Instrumente für kraftlos erklärt worden.

Friedeberg a. Qu., den 27. Februar 1882; Königliches Amtsgericht.

[11705] Bekanntmachung.

Mit Beschluß des Kgl. Landgerichts München k. vom Heutigen wurde die öffentliche Busteiling der Klage des Maurers Alois Sterr dahier, vertreten durch Kgl. Advokaten und Rechtsanwalts Lohrer dahier, gegen den Bierwirth Hans Steyrer, früher in Sendling, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung be- willigt, und ift zur Verhandlung über diese Klage die Sitzung der I. Civilkammer vom Mittwoch, den 31. Mai 1882,

; Früh 9 Uhr, bestimmt.

Hierzu wird der Beklagte mit der Aufforderung geladen, rectzeitig einen bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und demselben apa Vertretung bei obiger Verhandlung zu übers ragen. Kläger behauptet, er habe für Beklagten rück- ständige Bankzinsen zu 1568 A 57 Funfzehn- hundert Acht und Sechzig Mark Sieben und Fünfzig Pfennige bezahlen müssen und das ihm vom Beklag- ten verkaufte Inventar im Werthe von 400 A. Vier- hundert Mark sei bereits vorher gepfändet gewesen und versteigert worden; er verlange daher Ersaß von 1968 # 57 4, Neunzehnhundert Acht und Sechzig Mark Sieben und Fünfzig Pfennige. München, den 9. März 1882. Der Königliche Obergerichts\creiber : Rodler, Ober-Sekretär.

[11691] Johann Christoph Deuermeyver aus Ehringen, geb. am 30. November 1809, welcher seit langen Jahren verschollen, hat sich auf Antrag des Leinwebers Jo- hann Christoph Dehnhardt in Wolfhagen und Gen. bis zum Termin

am 13. Juli 1882, Vormittags 11 Uhr, dahier an Gerichtsstelle persönlih oder dur einen Bevollmächtigten zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird.

Volkmarsen, den 3. März 1882.

Königliches Amtsgericht.

[116761 Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Bruno Bodlaender, wohn- haft zu Berlin, heute eingetragen worden. Berlin, den 6. März 1882. Königliches Landgericht Berlin I.

[11615]

Der Rechtsanwalt Julius Rosenberg hierselbst ist zur Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Magdeburg zugelassen und in die bei demselben geführte Rechtsanwaltsliste eingetragen.

Magdeburg, den 9. März 1882.

Königliches Landgericht. Sturm.

Se Aa, Der Rechtsanwalt, Justizrath Stratmann hier- selbst ist gestorben und in der Liste der bei dem unterzeihneten Landgerichte zugelassenen Rechts anwalte gelöscht. ¿

Münster, den 8. März 1882,

markt als Kaufgeldrest und restirt mit diesem die Hauskaufgelder à 500 # hiernächst au

Königliches Landgericht,

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