1882 / 63 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Zustand des Jndifferentismus, der zum Bösen führe, wohl aber in dem Sinne, daß der Friede entstehen werde, wenn das Recht eines jeden von einem jeden vollständig anerkannt werde. Gebe Gott, daß man bald zu diesem Zustande kom- men möge au gegen den Abg. von Eynern.

Der Abg. Dr. Franz wies gegenüber der vom Abg. Strosser neulich aufgestellten Behauptung, daß die evangelische Kirche s{hlechter dotirt sei als die katholische, darauf hin, daß die Gesammtdotation der evangelischen Kirhe über 5 Millio- nen, die der fkatholishen nur über 3 Millionen be- trage. Von dieser leßteren Summe werde vom Staate aber nur ein geringer Bruchtheil freiwillig be- zahlt, der Rest auf Grund einer geseblihen Verpflichtung als Ersaß für die vom Staate eingezogenen Pfarreien und Stiftungen, der evangelishen Kirche dagegen werde nur 1 Million auf Grund einer solchen rechtlihen Verpflichtung gezahlt. Redner verglich sodann die Gehaltsäße der katholischen und evangelischen Geistlichen in den einzelnen Diözesen und kam zu dem Schluß, daß man sih auf evangelischer Seite nicht über eine zu hohe Dotirung der katholishen Geistlichen beklagen dürfe. E

Der Abg. Boediker spra seine Freude darüber aus, daß gertnäß seiner vorjährigen Anregung, neben der Einstellung von pekuniären Staatsleistungen für katholishe Bisthümer und Geistlihe auch eine solhe über die Einstellung von Naturalleistungen und ein Finalab){chluß hierüber dem Hause vorgelegt sei, und wünschte, daß au über die Leistungen aus Stiftungs- und ähnlichen Fonds eine Nachweisung gegeben würde. Man erseche daraus, daß in den Sammelfonds 12 213 000 6 geflossen seien, leider sei aber niht angegeben, wie viel aus dem einzelnen Spezialfond geflossen sei.

Der Regierungs-Kommissar Ministerial-Direktor Bark- hausen entgegnete, daß gegen dieses Verlangen an sich nichts einzuwenden sei, daß es aber zu weit führen würde, jeden einzelnen Fonds besonders aufzuführen ; das Haus habe auch an der Spezialisirung des genannten Fonds zu wenig Interesse. : O

Der Abg. von Eynern erklärte, der Beste könne nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nit gefalle, das möge sih der Abg. Windthorst, der ihn zum Frieden mahne, gesagt sein lassen. Die Encyklika des Papstes, die derselbe nicht angeführt habe, habe den Beweis geliefert, daß die Fricdlosigkeit niht auf Seite der Liberalen allein zu suchen sei. Nach ihm gewordenen Mittheilungen liege der Rheinbrohler Fall so: die Kosten für Kirhenbau und der Glocken, deren eine zur Beerdigung von Kindern benußt werde, seien von der Bürgergemeinde aufgebraht worden. Der Bürgermeister sei daher volllommen in seinem Rechte gewesen. Der Abg. Windthorst habe gesagt, seine (des Redners) Fraktion lebe vom Kulturkampf, er erwidere demselben, jeder möge vor seiner eigenen Thür kehren. '

Der Abg. Mosler bemerkte, der Abg. von Eynern scheine den Thomas von Aquino nicht gelesen zu haben, denn sonst würde derselbe sih niht darüber wundern, daß der Papst ihn allen fatholishen Studirenden der Philosophie empfehle. Glaube man, daß der Abg. von U dem Frieden diene, wenn derselbe einem Bischof, der seinen Vorgänger wegen treuer Pflichtersüllung lobe, fsolhe Vorhaltungen mache? Müsse einem Bischof nicht das Herz bluten, wenn in seiner Diözese so viele verwaiste Pfarreien bei seinem Amtsantritte sih befänden und derselbe nicht zu helfen im Stande sei, weil sein Gewissen ihm verboten habe, die Geseße zu erfülleñ ? Wenn der Regierungs-Präsident Nasse der Einladung zum A bei dem Bischof gefolgt sei, so beweise dies, daß Herr

asse mehr Taktgefühl gehabt habe, als der Abg. von Eynern vielleicht an dieser Stelle bewiesen haben würde.

Die weitere Diskussion wurde vertagt. Jn einer persön- lihen Bemerkung hob der Abg. Frhr. von Zedliß und Neu- kirh hervor, er habe in seinem Zwischenrufe nicht behauptet, daß das Centrum überhaupt verschwinden, sondern nur, daß es an innerer Geschlossenheit zurückgehen würde, wenn der Kulturkampf aufhöre.

Der Abg. von Eynern wies den Vorwurf zurück, daß die nationalliberale Partei vom Kulturkampf lebe.

Der Abg. Pr. Windthorst dankte dem Abg. von Zedliß für den Eifer, mit dem sich derselbe fortwährend mit dem Centrum beschäftige, aber das Centrum werde auch an innerer Geschlossenheit nichts verlieren. Es sei geschlossen noch heute auf seinem Programm und das Programm laute: in necessa- riis unitas, in dubiüs libertas, Dem Abg. von Eynern be- merke er, daß er diesmal ausdrüdlih konstatirt habe, auch unter den Nationalliberalen sei bezüglih des Kulturkampfes ein Wandel im Gange. Nur der Abg. von Eynern lebe vom Kulturkampf weiter und streite weiter, weil derselbe wisse, daß mit dem s{hwindenden Kampfe auch er vershwinden werde.

Ä " oa vertagte sih das Haus um 3% Uhr. auf Dienstag

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Protokoll der fünften Sißzung des Volks- wirthschaftsraths.

(Nachtrag. ) Berlin, den 4. März 1882.

Die Sizung wird von dem Vorsißenden, Staats-Minister von Boetticher, um 101/4 Uhr eröffnet.

Als Kommissarien der Staatsregierung sind anwesend: für den ersten Gegenstand der Tagesordnung der Unter- Staatssekretär Dr. von Mayr, der oeaeae Regierungs-Rath Boccius und der Regierungs-Rath Dr. Roller, für den zweiten Gegenstand der Tagesordnung der Direktor im Reichsamt 17 Det Bosse, und der Geheime Ober - Regierungs-Rath

ohmann. , Hr. Dr. Jansen hat für die heutige Sißung sein Aus- bleiben entschuldigt. / ; 9¡à Der Vorsitzende bemerkt, daß sich die Besprehung zu- mäthst auf den zweiten der von ihm in der gestrigen h bezeichneten Punkte, nämlich das {Fnteresse der Landwirth afi ¡on/¡dem Tabackmonopol, zu rihten habe. 1/5191: Hierzu bemerkt zunächst Hr. Kiepert, nah den gestrigen ¡Ausführungen des Regierungskommissars werde für die Land- wi aft? nah Einführung des Monopols in der im Entwurfe vorgesehenen. Form die beste Gelegenheit gegeben sein, den Fabacihau;: Zu; erweitern. Das englische Di tem beruhe auf @Dem/ gänzlichen; Verbot des inländischen Tabadcktbaues und sei ddher!; für ¿Deutschland niht brauhbar. Aber auch die gmexifanijche Fabxikatsteuer werde zu einer Schädigung unserer Tabadckfkultur führen, weil der inländische Taback mit Rüdlsicht auf seine geringere Qualität vom ausländischen werde zurü:

gedrängt werden. Die Einführung des Monopols dagegen werde bei Festhaltung des Grundsaßes, daß der Bedarf der Monopolverwaltung an Rohtaback mindestens zu ?/z5 dur inländischen Taback gedeckt werden müsse, die Anregung zu weiterer Ausdehnung des Tabackbaues geben; namentlich sei zu erwarten, daß der May für den inländischen Produzenten ein stetiger sein werde, da der Staat regelmäßig als Abnehmer auftreten und gleihmäßige e zahlen werde. Solle über- haupt eine bedeutende Erhöhung der Tabacksteuer eintreten, so sei hierfür die von Hrn. Krüger vorgeschlagene Form ider Flächensteuer nicht geeignet; der Unterschied der - einzelnen Pflanzungen nah Bodenbeschaffenheit und Klima, und folge- weise des Werths der Erträge sei außerordentlih bedeutend, und diese Art der Besteuerung werde daher fe L ungleihmäßig * wirken. Die Tabackultur erfordere fehr geübte Arbeiter und eigne sich nicht für Lohnarbeit, jeze vielmehr die pérsönliche S durh den Planteur und seine Familie voraus. Diese Art der Kultur aber befördere den Fleiß und die Arbeitsamkeit der Land- bevölkerung in. hohem Maße und sei im FJnteresse der Land- wirthschaft so viel als möglih zu fördern. Hiernach müsse er (Redner) sih dahin zusammenfassen, daß die höhere Besteue- rung des Tabaks in einer Weise eingerichtet werde, bei welcher die inländishe Tabackkultur erhalten bleibe. Hierzu sei aber von den in Betracht kommenden Besteuerungsformen nur das Tabackmonopol für geeignet zu erachten.

Hr. Breithaupt erklärt, er beabsichtige im Gegensaß zu Hrn. Kamien als Arbeiter für das. Monopol zu sprechen, behält sich dies aber für einen späteren Zeitpunkt der Be- rathung vor.

Hr. Schöpplenberg will bereits in der Taba - Enquete- fommission den Standpunkt vertreten haben, daß man die inländishe Tabackultur nicht preisgeben dürfe, er bezweifelt aber, daß die Einführung des Monopols der rihtige Weg sei, um dies zu erreihen. Jede Regie sei gezwungen, ihre Fabri- fate dem Geshmack des Publikums anzupassen. Die nord- amerikanischen Tabade seien aber weit mehr geeignet, die Ge- s{chmadck3richtung des rauchenden Publikums zu befriedigen, als unsex deutsher Taback. Ohne den bestehenden hohen Zoll- schuß würde letterer sich nicht in dem Maße haben Eingang verschaffen können, wie dies geschehen sei. Die Regie aber werde mehr und mehr zur Verwendung ausländischen Tabaks übergehen müssen, wenn sie dem Geshmack des Publikums Rechnung lragen und für ihre Fabrikate Absatz finden wolle. Zum Theil habe der inländishe Tabak eine der- artige Qualität, daß er vielleiht lokal in den Konsum übergehe, zur allgemeinen Verwendung für die Monopol- verwaltung aber ganz unbrauchbar sei. Dies gelte a von Ost- und Westpreußen, sowie von Schlesien un Hannover. Jn diesen Bezirken werde bei Einführung des Monopols der Tabackbau eine erhebliche Einschränkung erleiden müssen, wenn nicht ganz aufhören. Dazu komme die große Strenge der Kontrolvorschriften, welche {o belästigend seien, daß viele Planteure den Tabackbau voraussichtlich gen würden. Nach alledem glaube er, daß die Seitens der Land- wirthschaft an das Monopol geknüpften Hoffnungen nicht in Erfüllung gehen würden.

Hr. Kennemann führt in Anknüpfung an die von ver- schiedenen Seiten gemachten Aeußerungen bezüglih höherer Besteuerung des Spiritus aus, daß dieser [Lon in einem Maße besteuert sei, wie kaum ein anderer Gegenstand, und daß eine Erhöhung dieser Steuer zum Untergang aller mitt- leren Brennereien führen und eine Monopolisirung der großen Anlagen nach sich ziehen werde. Gegenüber den Befürchtungen des Hrn. Schöpplenberg wegen Verdrängung des inläkdischen Tabacks durch den aus ndisGen sei darauf hinzuweisen, daß auch die Fabrikanten sih nah dem Geschmacke des Publikums ran müssen, daß sie aber gleihwohl in großem S inländischen Tabak verwenden. Die Form des Monopols sei D die Landwirthschaft die beste und wohlthätigste Form der

esteuerung des Tabaks, weil der Tabackbauer an der Monopolverwaltung einen sicheren Abnehmer habe.

Hr. Kosmack macht gegenüber den Ausführungen des Hrn. Kiepert geltend, daß die erhofften Vortheile des Taback- monopols für die Landwirthschaft nur denjenigen Landestheilen zugute kommen würden, in welhen nah dem Entwurf der Tabackbau gestattet sein solle. Dies seien aber in den östlichen Provinzen nur wenige Bezirke.

Hr. von Nathusius geht auf die allgemeine wirth- schaftlihe Bedeutung des Tabackbaues für die Land- wirthschaft ein und kommt dabei zu dem Schluß, daß die Landwirthschaft gegenwärtig mehr und mehr gezwungen werde, sih auf Spezialitäten zu werfen, und daß sie nur da große Erträge liefere, wo dies geschehe. u diesen Spezialitäten ge- thei aber in erster Linie der Taba. Bedenklich könne es er- cheinen, den Tabackbau abhängig zu machen von den Be- dürfnissen der Monopolverwaltung; allein daneben verbleibe ja nah dem Entwurfe auch der Anbau für den Export. Den Tabacktbau unter weitgehende Staatskontrole zu stellen, unter- liege keinem Bedenken; man müsse auf das Wohlwollen der S vertrauen. Von größter Bedeutung sei es für die Landwirthschaft, daß der Tabackbau den Familien der ärmeren Arbeiter eine lohnende Beschäftigung gewähre. Die gegen- wärtige Unsicherheit sei für die Tabackkultur auf die Dauer nicht zu ertragen. Was die Jndustrie anlange, so mögen allerdings die kleineren Anlagen unter dieser Unsicherheit auch gelitten haben; für die großen Fabriken aber werde dieselbe eine erheblihe pekuniäre Schädigung wohl kaum herbeigeführt haben. Für den landwirthschaftlihen Betrieb dagegen sei es unerläßlih, daß endlih eine definitive Entscheidung herbei- geführ: werde. i

Hr. Krüger erkennt an, daß die Regierungsvorlage viel Verlockendes für den Tabackpflanzer enthalte, erklärt aber, daß er sich Eo! nicht für das Tabackmonopol aussprechen könne. al eine Erhöhung der Gewichtssteuer auf das Drei- oder Vierfache ihres eige Betrages könne nicht als zulässig betrachtet werden. Dieje Form der Besteuerung wirke zu un- geredt, da sie den geringsten Taback eben so hoch elaste, wie den guten. Schon jet sei für den Morgen bei einem durchschnittlihen Ertrag von 15 Centner eine Steuer von 225 A, zu entrichten, die sich vom nächsten Jahre ab auf 337 A erhöhen werde. Eine noch weitergehende Steigerung eintreten zu lassen, sei unmöglich. Auch die Flächensteuer unterliege gewissen Bedenken, da sie auf die bis und auf die Qualität des Ertrages keine Rük- sicht nehme. Allein, da die geringen Tabacksorten der Quantität nach einen um so viel höheren Betrag liefern, als die besseren, so gleiche sih die Steuer beinahe aus.

Jm Einzelnen gebe die Vorlage für die Landwirthschaft zu großen Besorgnissen Veranlassung. Die Möglichkeit sei

nicht ausgeschlossen, daß in Folge der Einführung des Mo- nopols der Konsum abnehme. Die nothwendige Folge davon werde eine entsprechende Einschränkung des inländischen Taback- baues sein müssen, und es dränge id die Frage auf, wie in diesem Falle vorgegangen werden solle. Es sei zu befürchten, E zuerst diejenigen Tabacpflanzungen eine Einschränkung erfahren würden, welche einen geringwerthigen Taba liefern. Dies werde aber für viele Pflanzer zum Ruine führen, da vielfah der Boden, welcher lie) u anderen Kulturen nicht eigene, mit Rücksicht auf den Tabackbau theuer bezahlt worden sei. Eine O Gefahr liege in der im Entwurfe vorge- sehenen Zulassung neuer Distrikte zum Tabackbau. Dadurh könne leiht eine Beschränkung der bestehenden Pflanzungen mit den für die Besißer daran sich knüpfenden Nachtheilen herbeigeführt werden. Es empfehle sich daher, die Zulassung neuer Anbaubezirke im Geseße auszuschließen.

Demnächst geht der Redner auf die einzelnen Kontrol- vorschriften des Entwurfs näher ein, indem er nah- zuweisen versucht, daß dieselben für den Pflanzer nicht nur äußerst belästigend, sondern zum Theil geradezu un- ausführbar seien, wie vlamentlia die - Vorschristen über die Feststellung der Blätterzahl (8. 14) und die unbedingte Vertretung der Haftmenge durch ‘den Pflanzer L das Verbot der Untermishung anderer Bodengewäch)e (8. 16 Nr. 2), die Bestimmungen über den Zeitpunkt des Köpfens und Ausgeizens der Tabackpflanzen und über die Zeit der Ernte (8. 16 Nr. 3 ffff.).

Hr. Heimendahl {ließt \sich den Ausführungen des Herrn von Nathusius darin an, daß der inländische Tabackbau nah Möglichkeit in seinem Bestande zu erhalten, und daß eine A M Klärung der Verhältnisse dringend erwünscht sei, und fügt hinzu, es seien auch vom Standpunkt der landwirthschaft- lichen Interessen gegen die ausschließliche Kundschaft des Staats mancherlei Bedenken geltend zu machen, welche vielleicht bei der Fabrikatsteuer vermieden werden könnten.

Hr. von Rath führt aus, zum größeren Theile werde der Tabacbau in Deutschland in der Weise betrieben, daß die kleinen Familien ihren Acker unter Betheiligung sämmtlicher Familienmitglieder kultiviren. Diese Leute nun seien den Tabathändlern gegenüber beim Absaz des Produkts sehr un- günstig gestellt, da die Händler es in der Hand hätten, durch egenseitige Verständigung die Preise vorzuschreiben. Es sei ehr erwünscht, den Tabackbauer dagegen zu sichern, und dies könne nicht wirksamer geschehen, als wenn der Staat zum alleinigen Abnehmer gemacht werde. . Ueberdies wisse die Monopolverwaltung genau,. welche Art Tabak jeder einzelne Bezirk liefere und welhe Verwendung sie von demselben machen könne; sie sei daher in der Lage, dem Pflanzer an die Hand zu gen in welcher Weise er seine Kultur einzurichteu habe, um fjein Produkt am Vortheilhaftesten verwerthen zu können. Nah alledem sei das Monopol für den kleinen Tabackbauer günstiger, als irgend eine andere Form der Besteuerung.

Hr. Kochhann will es dahingestellt sein lassen, ob der Tabackbauer, wenn er mit seinem Absaße vom Staate abhängig sei, sih besser stehe, als wenn er von den Händlern abhänge. Im Allgemeinen regele die Konkurrenz die Preise und dies sei bisher wohl nicht zum Nachtheil - der Landwirthschaft geschehen. Ein Hauptbedenken gegen die Vorlage bestehe in der Kon- tingentirung dessen, was die Monopolverwaltung brauche, nah einem dreijährigen Durchschnitt. Mehr als für die Monopol- verwaltung erforderlich sei, könne der Staat nicht kaufen ; der Anbau für die Ausfuhr sei aber derart erschwert, daß er vor- aussihtlich eine große Verbreitung nicht finden werde. Das Monopol werde in Deutschland nicht anders wirken, als in den übrigen Monopolstaaten, d. h. es werde eine Abnahme des Konsums zur E haben, und daraus werde sich mit Nothwendigkeit auch eine Abnahme des inländishen Taback- baues ergeben. Auch die komplizirten Manipulationen, welche der Entwurf für den Tabackbauer vorschreibe, würden dazu beitragen, Unzufriedenheit zu erregen und viele Tabackbauer von der Sorisezun der Kultur abhalten. Wolle man das Monopol einführen, dann müsse wenigstens Alles geschehen, um dem kleinen Pflanzer möglichst entgegenzukommen um ihn bei der Tabackultur zu erhalten. 9

Hr. Burghardt erkennt an, daß das Jnteresse der Land- wirthschaft in dem Entwurfe sehr gewahrt sei, mehr als sich dies O der Jndustrie sagen lasse. Die Untersagun des Tabackbaues wegen Zuwiderhandlung gegen das Monopol- gesez, welche im §8. 10 Absay 2 des Entwurfs erwähnt sei, dürfe niht schon bei der ersten Kontravention ausgesprochen werden, auch sei zu empfehlen, sie nur auf eine bestimmte Zeit eintreten zu lassen. Die Nachtheile, welche eine solche Unter- suhung für den Pflanzer zur Folge hätten, beschränkten sich niht auf diesen selbst, sondern träfen vielfah auch dritte Personen, wie namentlich die Hypothekengläubiger in Folge der unvermeidlihen Entwerthung der N Grundstücke. Die Zusammenseßung der im §8. 11 des Entwurfs erwähnten Tabackbaukommission sei derartig, daß den Organen der Re- gierung stets die Majorität gesichert sei. Wenn gleihwohl die Entscheidungen der Kommission endgültige sein sollten, so seien dagegen begründete Bedenken zu erbebeir

Hr. Meyer N betont die große Unpopularität unseres gegenwärtigen Steuer ens, welche wesentlih auf dem Ueber- wiegen der direkten Besteuerung beruhe. Wenn auch vom rein theoretishen Standpunkte die direkten Steuern den Vorzug verdienen mögen, so müsse doch aus praktishen Rück- sihten die indirekte Besteuerung bei uns mehr entwickelt werden, und als besonders geeignete Steuerobjekte seien der Tabad und die geistigen Getränke zu betrahten. Die Vorlage würde mehr Beifall gefunden haben, wenn gleichzeitig eine höhere Besteuerung der geistigen Getränke angebahnt worden wäre. Wenn er (Redner) fit auch noch nicht von den Vor- zügen des Monopols überzeugen könne, so verkenne er do nicht, daß duch eine andere Besteuerungsform sih ein glei hoher Ertrag niht werde erzielen lassen. Gleichwohl müsse er sih gegen das Monopol aUV preGN und zwar aus einem \hwerwiegenden Bedenken sozia politischer Natur: man betrete damit unzweifelhaft den Boden des Staatssozialismus. Aus den Motiven müsse man den Eindruck empfangen, daß ih dieselben mit den Theorien Lassalle's in vielen Punkten be- rühren. Es sei Pflicht des Volkswirthschaftsraths, auf dieses Bedenken hinzuweisen.

Hr. Hagen bemerkt zu den Ausführungen des Hrn. von Rath, nicht der Kaufmann mache die Preise, sondern die Konkurrenz. Sei der Staat der alleinige Abnehmer für den Tabackbauer, so müsse man die Frage aufwerfen, wie er bei der Festseßung der Me verfahren werde. Bringe das Monopol nicht so viel ein, als man erwarte, so werde die Monopolverwaltung entweder die Fabrikatpreise erhöhen, oder

die Ankaufspreise des Rohtabackts herabseßen. Fn beiden Fällen werde dies s{hließlich zu einer Schädigung der Land- wirthschaft ausschlagen.

Nach einer kurzen Erwiderung des Hrn. von Nathusius auf die Ausführungen des Hrn. Kochhann bemerkt Hr. Hessel, wenn man die Befürchtung hege, daß der Staat die Pro- duzenten s{hädigen werde, so übersehe man, daß in Preußen die Staatsregierung von jeher für die Landwirthschaft die wärmste Fürsorge gehegt habe, und daß der Staat schon in feinem eigenen Jnteresse darauf angewiesen sei, die Pro- duzenten zu {üßzen. Vom Handel könne dies keineswegs in gleicher Weise gesagt werden. Dieser habe vielmehr durch Heranziehung der ausländischen Konkurrenz die Landwirthschaft jhwer geschädigt.

Hr. Baare bemerkt ge den Ausführungen des Hrn. Hagen, daß die Monopolverwaltung selbstredend hinsichtlih der Normirung der Preise in derselben Weise von den allge- meinen Konjunkturen im Tabactgeschäft abhängig sei und bei- spielsweise beim Eintritt von Mißernten in Amerika die Preise ihrer Fabrikate unter Umständen ebenso werde erhöhen müssen, wie die Privatindustrie. Unter der Monopolverwaltung sei dagegen eine mißbräuchlihe Ausbeutung der wechselnden Kon- junkturen im Wege der Spekulation ausgeschlossen, wie sie I et Privatindustrie stattfinden könne und stattgefun-

en habe.

Hr. Rosenbaum glaubt darauf aufmerksam machen zu müssen, daß die amerikanische Fabrikatsteuer im Jnteresse der Tabadpflanzer deshalb den Vorzug vor dem Monopol verdienen werde, weil dieselben unter der Herrschaft des Monopols ge- zwungen seien, ihre Erzeugnisse an die Monopolverwaltung als den einzigen vorhandenen Käufer abzuseßen, während unter der Fabrikatsteuer eine Beschränkung hinsichtlih der freien Veräußerung nicht eintrete.

Der Regierungskommissar Hr. Unterstaatssekretär Dr. von Mayr weist daxauf hin, daß gegen die Gefahren, welche für den Tabadpflanzer aus der Einführung des Monopols nah Ansicht der Vorredner entstehen sollen, in dem Geseß- entwurf eine zweifache Garantie gegeben sei, und zwar erstens dadur, daß unter allen Umständen die Fabrikate der Monopol- verwaltung zu einem bestimmten Prozentsaß aus einheimishem Tabak herzustellen seien, und zweitens dadurch, daß die Ans- fuhr von Taback auch ferner zulässig sein solle. Unter diesem Schuße erscheine der Fortbestand der inländishen Tabal- produktion in ihrem bisherigen Umfange völlig gesichert, während dem bestehenden Bedürfniß, eine große Menge ein- heimischen und fremden Tabaks nebeneinander zu verwenden, bei einem der anderen in Vergleihung gezogenen Be- steuerungssysteme s{werlich zu allseitiger Befriedigung dürfte genügt werden können.

Die Befürchtungen des Hrn. Schöpplenberg, betreffs der ungünstigen Wirkungen des Monopols für die Tabackpflanzer, würden durh die Thatsache entkräftet, daß die elsässischen Tabackbauer die Rückkehr des Monopols lebhaft wünschten und in dieser Auffassung auch durch die lebhaftesten Agita- tionen der Gegner des Monopols nicht hätten irre gemacht werden können. Die im Elsaß gemachten Erfahrungen be- wiesen auch, daß die Technik des Tabackbaues sih unter der S le des Monopols vervollklommne, während die Kultur bei dem System der Free Konkurrenz, welche die Qualität der Waare weniger re)pektire, zurülgehe. Das Bestreben der Monopolverwaltung das selbstredend vorhanden sein werde —, ihre Fabrikate dem Geshmack des Publikums an- zupassen, könne auch eine Verminderung des Verbrauchs an einheimishem Tabak \chwerlich - herbeiführen. Es würde \fonst nicht verständlih sein, wie die Privat-{Fndustrie, jeden- falls von demselben Bestreben geleitet, solhe Quantitäten in- ländishen Tabacks, wie geschehen, habe verwenden können. Uebrigens gebe es auch unter dem aae Tabak sehr

eringwerthigen und unter dem deutshen Taback solchen von Johr hohem Werth. Wenn der amerikanische Taback dem deut- chen so unbedingt vorzuziehen wäre, würde nicht verständlih Jein, weshalb Ier unter der Herrschaft des niedrigen Taback- olles die Verwendung des deutschen Tabaks überhaupt eine ala Ausdehnung erhalten hätte, wie E der Fall sei.

Auf die Wünsche des Hrn. Kosmack hinsichtlich der Er- weiterung der Anbaubezirke glaubt Redner erst bei der Spezial- diskfussion näher eingehen zu sollen, bezeihnet im Uebrigen eine Modifikation der bezüglichen, im Geseßentwurf in Aussicht ge- nommenen Bestimmungen als nicht prinzipiell ausgeschlossen.

Dagegen bezweifelt Redner den Bemerkungen des Hrn. Krüger gegenüber, daß die von demselben befürwortete einfache Flächensteuer mit hohen Sägen in weiteren Kreisen der Pflanzer ‘Anklang finden werde. Wenn behauptet werde, daß der ge- ringere Taback im Allgemeinen mehr Blätter trage als der bessere, und eine angemessene Besteuerung durch diese Ver- \chiedenheit herbeigeführt werde, so seien doch auch noch andere Momente, wie namentlich die Verschiedenheit, welche N QUO der Ertragsmenge durh die Bodenbeschaffen- ee hervorgerufen werde, in Betracht zu ziehen. Die

eschwerden des Hrn. Krüger bezüglih der Kontrol- vorschriften des Entwurfs seien vielmehr gegen die be- stehenden geseßlichen Bestimmungen über die Tabacbesteuerung zu richten, mit denen sie vollständig übereinstimmten. Gerade die Einführung des Monopols würde in dieser Beziehung aber Erleichterungen möglih machen, da die Gefahren einer Umgehung der steuergeseßlihen Bestimmungen bei freier Fa- brikation natülih größer seien als bei eintretender Monopoli- sirung. Die befürchtete Einschränkung der Anbaubezirke sei durch die im Geseß vorzuschreibende Puopomtang e Verwen- dung inländischen Tabaks Age en, durch diese Bestim- mung vielmehr die größtmöglihe Garantie dafür gegeben, dap: es dem Tabackproduzenten niht an Bestellungen fehlen werde.

Dem Hrn. Heimendahl entgegnet Redner, daß auch die amerikanische Fabrikatsteuer zu lebhaften Kämpfen zwischen den südlihen und den nördlihen Staaten Veranlassung ge- geben habe, indem die ersteren eine Beseitigung Ber Steuer verlangten und eine Ermäßigung vor Kurzem auch durchgesetzt Pton, Die tabackbauenden Südstaaten gerade wollten die

abadcksteuer durch eine Einkommensteuer erseyen. Die Ver- theidiger der amerikanischen Fabrikatsteuer handelten demnach \{werlich im Jnteresse gerade der Tabackpflanzer.

Die Abhängigkeit des Pflanzers vom Staate, welche Hr.

Kochhann hervorgehoben, sei in der That wohl nicht bedenk-

Ti j eine Bedrückung des Mes durch den Staat sei chon

deshalb nicht zu befürchten, weil eri ja der Landesvertretung verantwortlih bléibe. Ebensò müsse die behauptete Ershwerung der Ausfuhr geleugnet werden, da der Entwurf alle Möglich- keiten der Ausfuhr vorsehe. Der hervorgehobene geringe Taback- konsum in anderen Ländern, welche das Monopol eingeführt

haben, erkläre sich zur Genüge daraus, daß dasselbe eingeführt sei, als der Konsum noch wenig entwidckelt gewesen, und daß als- bald eine sehr hohe Belastung eingetreten sei. Wenn die Mono- polverwaltung an den gegenwärtigen Preisen festhalte, sei ein Rückgang des Konsums nicht zu befürchten. Auch zu einer Belästigung des „kleinen Pflanzers“ würden die Bestimmun- gen des Entwurfs nicht führen. Wo Schwierigkeiten aus den „tomplizirten“ Bestimmungen zu erwarten seien, würde durch Herstellung von Formularen, durch Unterstüßung und Anlei- tung der eeres U. \. w. geholfen werden können.

Den von Hrn. Meyer (Celle) erhobenen Vorwurf der staatssozialistishen Tendenzen des Entwurfs weist Redner durh den Hinweis darauf zurück, daß die Bestimmung des Mono- pols lediglich die sei, dem finanziellen Bedürfniß des Staates zu dienen: die eintretende Verstaatlihung der Tabackindustrie jei niht der Zweck, sondern die Folge der beabsichtigten Maß- regel. Nur weil eine ausreichende Besteuerung des Tabacks auf anderem Wege unthunlich sei, nehme der Staat die Fabri- fatiun felbst in die Hand. Die Einführung des Tabackmono- pols habe hier keinen anderen Charakter, wie in anderen Län- dern, in denen dasselbe bestanden habe lange Zeit, bevor man den Begriff des „Staatssozialismus“ gekannt.

Endlich wird den Bemerkungen des Hrn. Hagen gegenüber noch hervorgehoben, daß die französishe Staatsverwaltung, welche den fisfalishen Standpunkt im Allgemeinen mit ganz besonderer Schärfe vertrete, den Tabackpflanzern stets lohnende Preise gezahlt habe und ein gleiches Verfahren der deutschen Monopolverwaltung um so mehr erwartet werden könne, als ein Herabdrücken der Rohtabackpreise gegenüber den einheimi- schen Pflanzern vom Standpunkte des Finanzmannes aus als A e wenig zweckentsprechendes Mittel angesehen wer-

en müsse.

Hr. Dietze will bei dieser Gelegenheit dem E Be- dauern Ausdruck geben, daß es in Folge der Beschlüsse des Reichstages nicht möglich gewesen sei, den preußischen Volks- wirthschaftsrath zum deutschen Volkswirthschaftsrath zu er- weitern, und daß die Versammlung deshalb des sachverstän- digen Beirathes der elsässishen, bayerischen, badischen u. A. Tabakbauer entbehren müsse. Er müsse sih daher darauf be- schränken, hier zu konstatiren, wie er auf Grund privater Mit- theilungen annehmen dürfe, daß der Standpunkt des Herrn Krüger nicht von allen Tabacktpflanzern getheilt werde.

Hr. Schöpplenberg vermißt noch die wünschenswerthe Klarheit über die Preije, die seitens der Monopolverwaltung in Aussicht genommen werden, und hält an der Ansicht fest, daß eine Erhöhung der in der Vorlage mitgetheilten Preise sih niht werde vermeiden lassen. Daß auch eine Verminde- rung der Verwendung des einheimischen Tabaks eintreten werde, dafür sprächen die Erfahrungen, die in Frankrei und Oesterreih gemacht seien. / :

Fu Punkt 3 „die Einrichtung der Regiefabrikation““ wird das Wort nicht verlangt.

u Punkt 4 „die Einrichtung des Vertriebes“ erbittet qu Kalle Auskunft über die Berehnung des Reingewinns in eilage I. der Denkschrift, betreffend die Einrichtung des deut- schen Tabackmonopols (S. 58 der Motive). Der allgemeine Sag für Generalunkosten betrage 7,44 / pro 100 Pfund. Bei Verechnung der Gestehungskosten für den billigsten Rauch- taback seien dieselben nux mit 2,48 M. berechnet. Demgemäß hätte bei den besseren Rauchtabacken beziehungsweise bei den Cigarren ein höherer Saß als 7,44 4. eingestellt werden müssen, was jedoch nicht geschehen sei.

Hr. Hessel bezeichnet es als wünschenswerth, daß in größe- ren Orten Tabactverschleißer in geringerer A als in dem Entwurf in Aussicht genommen (auf 750 Einwohner eine Verschleißstelle), angestellt und deren Verdienst dementsprechend vergrößert werde.

Hr. Brockhoff bemängelt gleichfalls die in Aussicht ge- nommenen Preise der Fabrikate als zu niedrig berechnet. Wenn, wie in der Heimath des Herrn Redners (Duisburg). der billigste, unter Verwendung von Magen herge- stellte Rauhtaback 60 beziehungsweise mit der vollen Steuer 80 „S foste, so sei es ungerehtfertigt, jeßt einen Tabak für 50 S liefern zu wollen, und es werde angemessen sein, hier die Preise in der gegenwärtigen Höhe zu erhalten, um lieber mit der so vermehrten Einnahme die zu niedrig veranschlagten Entschädigungen zu erhöhen.

Hr. Leyendecker wünscht Auskunft darüber, welcher Betrag unter der Nr. 10 Seite 60 der Motive i EeehG Position dal die Beschaffung von Gebäuden und Maschinen entfalle und giebt zu erwägen, ob die Position 9 ibid. „für Unter- En von Gebäuden und Maschinen“ ausreichend be- messen sei.

Hr. Burghardt bemängelt die Kalkulation auf Seite 50 der Motive. Es scheine ein Un für Sauce zu fehlen. Dies angenommen, sei aber der angeseßte Verkaufspreis zu niedrig.

Hr. Sl theilt die Befürchtungen verschiedener Vor- redner hinsichtlih der Nothwendigkeit einer Erhöhung der in der Vorlage in Aussicht genommenen Preise nicht, glaubt vielmehr, daß nach eingetretener Amortisation des Betriebskapitals und der Entschädigun en beziehungsweise mit dem Eintreten eines vermehrten Konsums eine Ermäßigung der Preise ein- treten werde. j

Hr. Kalle fürchtet, daß bei rihtiger Kalkulation der Preise, alfo ea uk A auch Berehnung der Verschleißkosten und des Ausfalles an Zöllen, von manchen Fabrikaten überhaupt kein Gewinn zu erwarten sei, und bezweifelt um so MeYr daß das Tabackmonopol sich als eine ergiebige Finanzquelle erweisen werde, als der Konsum von Tabak ohne Zweifel zurückgehen werde, wie dies auch bereits nach Einführung der erhöhten Steuer geschehén sei. i y

Auf eine Anfrage des Redners bezüglich des für Arbeits- löhne ausgeworfenen Betrages erwidert der Regierungs- fommissar, Hr. nter-Staatssekretär Dr. von Mayr, daß hier nur Durchschnittssäße für Arbeiter beiderlei Geschlehts und jeden Alters in Ansay gebracht seien; auf die Verwendung von Mädchen sei in größerem Umfange Heren wie solche auch in der Straßburger Tabackmanufaktur in sehr ggroler Loh beschäftigt würden. Ebenso müsse der Say von 750 Ein- wohnern für jede Verschleißstelle lediglich als ein Durch- [Gn aases an En werden. Jn größeren Städten würde ie Kopfzahl ebenso zu erhöhen, wie in kleinen Orten zu er- niedrigen sein. L i

Hinsichtlih der im Entwurf für die verschiedenen Sorten berechneten l der Fabrikate bemerke er, daß dieselben lediglich die Bedeutung von Probekalkulationen hätten, um einen Anhalt dafür zu geben, wie die Ausführung des Monopols im Detail gedacht sei. Diese Kalkulationen seien nicht bei jeder Sorte vollständig durhgeführt und könnten selbstredend nicht als entscheidend für die Berechnung der Rentabilität des

Unternehmens angesehen werden. Hr. Brokhoff scheine zu sehr mit lokalen und zwar mit extraordinären Verhältnissen zu rechnen. An anderen Orten würden E billigere Tabacke gerauht. Hr. Schöpplenberg habe den Preis des billigsten Tabaks selbst auf 35 Z angegeben. Uebrigens er- kläre sih die Differenz zwischen den von Herrn Brochoff an- gegebenen und den in der Vorlage in Aussicht genommenen Preisen dadur, daß Ersterer Fabrikate aus Virginiataback im Auge habe. Hinsichtlich der Kalkulation der Preise für die Fabrikate der Monopolverwaltung müsse übrigens hervor- gehoben werden, daß nach Einführung des Monopols ein Steuerbetrag als befonderes Element der Kalkulation nicht mehr hervortreten könne. Die bisherigen Steuereinnahmen gingen auf in dem gesammten Monopolgewinn, und es könne deshalb nichts verschlagen, wenn der Staat an einer Sorte etwas weniger verdiene. Sei der Erfolg der, daß der arme Mann den Taback etwas billiger erhalte, so sei das doch nicht erade zu beklagen. Die Anfrage des Hrn. Leyendecker er- edige sih durch die Angaben auf Seite 22 der Motive.

Zu Punkt 5 „die Uebergangsbestimmungen“ erklärt der Regierungskommissar, Hr. Unterstaatssekretär Dr. von Mayr, auf Anfrage des Hrn. von Felsen hinsihtlich der Kontrole der Hausindustrie unter der Monopolverwaltung, daß es für die leßtere ebenso unbedenklich sei, Tabak der Hausindustrie zur Verarbeitung zu überlassen, wie es dies gegenwärtig für die Privatfabriken sei. Auch die seitens der Tabackmanufaktur in Straßburg gemachten Erfahrungen bestätigen dies. Dort sei neuerdings eine erhebliche Erweiterung des Filialbetriebes ey ft 3 „die Entshäd f x

u Punkt „die Entschädigungsfrage erklärt Hr. Wesenfeld , daß, wenn auch im Laufe der Diskussion eine Reihe von Bedenken gegen das Monopol beseitigt seien, die vorgeshlagene Regelung der Entschädigungsfrage doch noch zu sehr gewichtigen Bedenken Anlaß gebe. Der beab- sihtigte Eingriff des Staates in die freie Bewegung der Srierute werde nur bei sehr coulanter Entschädigung- der

nteressenten gerechtfertigt werden können, und werde der permanente Auss{huß in dieser Richtung die Vorlage sehr ernst zu prüfen haben. Anstößig müsse besonders der Umstand er- scheinen, daß anscheinend nicht beabsichtigt sei, den Fabrikanten neben dem abzuschägenden Werth ihrer Fabriken eine Ent- shädigung für die Untersagung des Betriebes zu gewähren, und daß die im Zollausland belegenen Etablissements ohne Entschädigung bleiben sollten.

Hr. Breithaupt bemerkt gegenüber den gestrigen Ausfüh- rungen des Hrn. Kamien, M er, gestüßt auf seine während langjähriger Beschäftigung sowohl in Staatswerkstätten wie in Privatetablissements gesammelten Erfahrungen, der Be- schäftigung der Arbeiter in staatlihen Betrieben das Wort reden und eine Ausdehnung derselben gerade im Fnteresse der Arbeiter wünschen müsse. Der Staat pflege seine Arbeiter besser als der Privatmann in sanitärer Einrichtung zu {hügen ; er gewähre absolute Sicherheit für die Auszahlung des ver- dienten Lohnes; die angeblihe Beschränkung der Willens- freiheit der Arbeiter sei wohl auf Ausschreitungen einzelner weniger Beamten zurückzuführen, entsprehe aber im Allge- meinen den Absichten und Erklärungen der Staatsregierung nicht. Hinsichtlih der Ausschließung älterer Arbeiter verfahre die Privatindustrie sogar rigoroser als der Staat, indem jene meistens eine Altersgrenze von 35 Jahren Nh uen

Hr. Kroos wünscht eine besonders scharfe und E Fassung der Bestimmungen des Geseßes, um einer mißbräuch- lichen usnußung derselben durch die steuerfiskalishen Be- hörden, wie solche in Betreff der Bestimmungen des Zoll- geseges vom Jahre 1879 bekanntlich erfolgt sei, nah Möglich-

eit vorzubeugen.

Hr. Hagen ist der Ansicht, daß entweder die von der Monopolverwallung zu zahlenden Entschädigungen zu niedri bemessen seien und dadurch die Jnteressen der in der Taback- industrie bisher beschäftigten Personen verleßt würden, oder aber die Entschädigungen höher ausfallen und einen erheblichen Ertrag des Monopols illusorisch machen würden. Wenn die in Aussicht genommene Entschädigung der Fabrikanten mit dem Betrage des fünfjährigen Reingewinns für manche Fälle ausreichend und sogar ziemlih hoh gegriffen erscheine, so sei die Versagung jeder Entschädigung an solche Personen, deren Geschäfte noh nit fünf Jahre beständen, beziehungsweise die Reduktion der Entschädigung auf die Hälfte des fünfjährigen Reingewinns für rets leÙ welche über 5, jedoh noch nit 10 Fahre im Betriebe seien, eine n empfindlihe Härte. Die Taback-Enquete-Kommission habe auch als Entschädigung den 8: bis 12 jährigen Reinertrag gewähren wollen. Die Abfindung der Rohtabackhändler mit dem Zweifachen beziehungsweise Ein- fachen des jährlihen Reingewinns sei viel zu niedrig bemessen. Ebenso würden die Händler mit Tabackfabrikaten sehr e ge- troffen. Unter diesen Personen, die zum Theil mit sehr ge- ringem Gewinn, dagegen wegen des ausgedehnten Borgwesens mit großem Risiko arbeiteten, befänden sih zahlreiche, durch- aus berechtigte Existenzen, die mit der Einführung des Mono- pols würden vernichtet werden, weil es ihnen an der Gelegen- heit zu anderweitigem Erwerb fehlen werde. Uebrigens würde auch eine große Zahl von Arbeitern im E der Unterstüzun zu entschädigen sein, da von den 120 000 Arbeitern, die na den Verhandlungen des Handelstages in der Tabacindustrie beschäftigt seien, nah der Vorlage nur 80000 unter der Monopolverwaltung Verwendung finden würden. —. Auch dieser Redner betont noch den zu erwartenden Rüdckgang des Tabackkonsums. Das Publikum werde den Konfum ein- nei weil entweder die Preise zu hoh sein, oder dem ehr individualisirten Geschmack bei der geringen Auswahl der von der Monopolverwaltung produzirten Fabrikate niht werde entsprochen werden. l

Hr. Meyer (Celle) fragt an, ob für die P Gei der im §8.66 normirten Fristen im Fall des Wechsels der Geschäfts- inhaber derselben na die Zeit des Bestehens der Firma oder die Dauer der Betriebsführung durch die zeitigen Jnhaber als entscheidend ju erachten sei? 5 Qin

Auch Hr. Leyendecker befürchtet, daß bei billiger Be- messung der Entschädigungen das Reih mit einer Shuldenlast werde belastet werden, welche die Erträge des Monopols ganz erheblih beeinträchtigen werde. Die in Ausficht genommenen Entschädigungen seien in verschiedenen Beziehungen ungenügend, wie aus jablrei en aus den Kreisen der Jnteressenten ihm

ugegangenen Erklärungen hervorgehe, auch seien die vezlg- li en Bestimmungen des Entwurfs nicht klar. Es sei unbi wenn die Fabrikanten, welche die Fabriken dem Fiskus ver- kauften, keine Personalents digung erhalten sollten. Die Art und Weise, wie dieser Verkauf Bee oimen, wie der Preis bestimmt werden solle, ob die Beschreitung des E zulässig sein werde, alles das sei niht klar. Man möge