1882 / 63 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Entschädigungen der Händler und der Fabrikanten, denen mit der Einführung des Monopols in vielen Fällen die Möglich- Éeit genommen werde, das zu ereien was sie bei der Be-

ründung ihrer Fabrik, ihres Geschäftes gewissermaßen als

Lie Aufgabe ihres ganzen Lebens angesehen hätten, in der- selben reihlichen Weise entschädigen, wie der Geseßentwurf es den Arbeitern gegenüber beabsichtige. Auch die Taback- händler, nicht blos die Fabrikanten, würden übrigens für das in den Geschäften festliegende Kapital (Lokalitäten und sonstige Einrichtungen) zu entschädigen eien. ]

A Schöpplenberg glaubt aus dem Umstande, daß die Staatsregierung der Entschädigung die Erträge der für die Tabaindustrie ungünstigen Fahre 1880, 1881 und 1882 zu Grunde legen wolle, den Schluß ziehen zu müssen, daß der Fiskus überhaupt gar keine Entschädigung geben wolle. Unter allen Umständen müsse aber hinsichtlich der Feststellung der Entschädigungen schon nah allgemeinen Rechtsgrundsäßen die Beschreitung des Rechtsweges offengelassen werden.

Hr. Baare bezeichnet es gleichfalls als wünschenswerth, daß auch den Jnhabern der im Zollauslande belegenen Etablissements die im Geseßzentwurf in Aussicht genommenen Entschädigungen zugewendet werden. Auch er bedauert, daß die nicht-preußishen Staaten, und namentlih Bremen, im Volkswirthschaftsrath nicht vertreten seien, muß hierfür aber vor allen anderen die Vertreter derselben im Reichstage ver- antwortlih machen. Den Vorrednern, welche die U Latte des Entwurfs in Betreff der Entschädigung bemängelt hätten, erwidere er, daß die Tabackindustrie durch die Fortdauer des

egenwärtigen unsicheren Zustandes vorzugsweise würde ge- hüdigt werden. Eine Entschädigung der Rohtabackhändler für das in den Geschäftslokalen steckende Kapital sei wohl nicht gerechtfertigt. Er erinnere daran, wie ihrerzeit die Eisen- zólle herabgeseßt worden seien, ohne daß den Fabrikanten irgendwelche Entschädigung gewährt worden, obwohl durch diese Maßregel zahlreiche Hochöfen und sonstige Anlagen vollständig entwerthet worden seien. Redner ist überzeugt , daß die Monopolverwaltung bei Herstellung ihrer Fabrikate es ebenso gut verstehen werde, den Geschmacksrihtungen des Publikums zu entsprechen, wie die Privatindustrie. i

Hr. Leuschner tritt den N des Hrn. Breithaupt darin bei, daß die Arbeiter in den Betriebsanstalten des Staates nicht ungünstiger gestellt seien, als die seitens der Privat- industrie beschäftigten, bestreitet dagegen, daß die leßtere Ar- beiter im Alter von mehr als 35 Jahren ausschließe, es werde vielmehr gewöhnlich eine Altersgrenze von 45 bis 50 Fahren eingehalten. Hinsichtlich der Bemängelung der Entschädigungen weist auch dieser Herr Redner N hin, daß früher bei ähn- lichen Vorgängen, wie bei der Herabseßung der Eisenzölle, den betroffenen Fndustriellen gar keine Entschädigung gewährt worden sei, bezeichnet. eine Entf gung der Tabackindustrie bei Einführung des Monopols gleihwohl als angemessen, es sei dieselbe jedoch in solchen Grenzen zu halten, wie sie durch das allgemeine Me vorgezeichnet würden. Uebrigens sei das RNauchbedürfniß der Deutschen so groß, daß er die Be- fürhtung einer Verringerung des Se selbst bei einex Verschlechtexung der Fabrikate und Erhöhung der Preise kaum für gerechtfertigt halten würde. Die Erfahrung lehre, daß der Deutsche selbst in den Monopolländern troß der angebli \chlechteren Tabakfabrikate derselben den Genuß des Rauchens niht einshränke. Die behauptete M Qualität der Monopolfabrikate müsse er übrigens bezweifeln. Unter dem Monopol erhalte man jedenfalls reinen Tabak, während die Privatindustrie vielfah Surrogate verwende.

Hr. Björnsen macht auf die eigenthümlihe Lage Altonas in Bezug auf die Frage des Zollanschlusses aufmerksam, und befürwortet, ‘hier jedenfalls die Fnhaber der im Zollauslande belegenen Etablissements von vornherein mit angemessenen Enslbignigen zu bedenken.

Hr. Burghardt bemängelt, daß in §8. 60 der Vorlage der Ankauf im Zollauslande für Fnlandsrechnung lagernder Tabackvorräthe nicht vorgesehen sei und bezeichnet den Aus- {luß des RNechtsweges bei Feststellung der Realentschädigungen als eine besondere Härte. Die Jahre 1880—1882 dürften bei Feststellung der Entschädigungen ebensowenig zu Grunde gelegt werden, wie das Fahr 1879, welches der Tabackindustrie be- sondere Vortheile gebracht habe. Die nah §8. 67 Alinea 2 be- absihtigte Versagung jeder Entschädigung für den Fall der Ablehnung einer Stelle im Dienste der Monopolverwaltung involvire einen ungerechtfertigten schweren Eingriff in die per- sönliche Freiheit. Uebrigens seien die Konsequenzen einer Ver- staatlihung der Tabackindustrie für den einzelnen Tabackfabri- kanten und Händler viel einschneidender als z. B. die Expro- priation eines Rittergutes für den Eigenthümer desselben, da dem Ersteren nicht blos seine Fabrik, sein Geschäft genommen, sondern au die Möglichkeit oe! werde, sih durch die aen eines anderen gleichartigen Unternehmens Ersatz zu schaffen.

Hr. Delius wünscht eine volle ausreichende Entschädigung der Znteressenten, ganz besonders der kleinen Hausindustrie, soweit diese durh das Monopol beeinträchtigt werde. Auch er halte die Jahre 1880—82 für geeignet, bei Feststellung der gungen zu Grunde gelegt zu werden, aber deshalb, weil diese seines Erachtens für die Tabacindustrie besonders ergiebig gewesen seien. Ein pretum affectionis fönne übrigens mit den Entschädigungen nah allgemeinen Rechtsgrundsäßzen nicht gewährt werden.

Hr. Krüger ist dagegen der Ansicht, daß bei Berechnung der Entschädigungen auf Grund des Ertrages der Jahre 1880/81 manche Entschädigungsberechtigte nichts erhalten wür- den, da sie in diesen Jahren niht einmal 5 Proz. des An- lagekapitals erzielt hätten. Eine Entschädigung der Tabak- pflanzer für die ihnen aus der Einführung des Monopols erwachsenden Nachtheile könne nicht, wie im §8. 68 in Aussicht

enommen, im Wege der Unterstüßung erfolgen, vielmehr eien auch hier berechtigte Ansprüche auf Schadloshaltung an- zuerkennen. /

Hr. Rosenbaum wendet sid) gleichfalls gegen die Berech- nung der Entschädigungen nah den Betriebsergebnissen der Jahre 1880/82, in oenen der große Fabrikant ih durch Aus- beutung der mit der Zollerhöhung der Jahre 1879 ge- schaffenen Lage besondere Vortheile verschafft, während der E geren Mitteln ausgerüstete ungünstige Resultate er- ztelt habe.

__ Hr. Kalle will ebenfalls die Jahre 1880/82 als anormale nicht in Betracht gezogen I und befürwortet drei weiter zurückliegende Fahre zu wählen, oder den Durchschnitt über- haupt für einen längeren Zeitraum zu berehnen. Der Herr Redner fragt sodann an, für welchen Zeitpunkt die Auszahlung der Entschädigungen in Aussicht genommen werde.

Gegen die Annahme der Jahre 1880 bis 1882 als Grund-

lage für die Feststellung der Entschädigung wenden fih au die Herren Hagen und Mpghois, Ersterer weist au darauf in, daß die Bewilligung von Kapitalentshädigungen an die leinen Händler und Arbeiter niht im Einklange stehe mit den Auffassungen, welche der Volkswirthschastsrath bei Verathung des Unfallversicherungsgesezes im Vorjahre einstimmig ver- treten habe. Einen und zwar den einzigen Grund für Annahme des Monopols würde Redner darin finden können, wenn den Tabakverschleißern das Kreditgeben untersagt und damit dem schädlichen Borgwesen entgegengetreten werden sollte.

Hr. Brockhoff erachtet es für äußerst s{hwierig, festzu- stellen, wann anzunehmen sei, daß ein Händler seinen Erwerb „auss\hließlih“ oder „überwiegend“ aus dem Tabackhandel gezogen habe, und befürchtet willkürliche Handhabung dieser Bestimmungen durch die steuerfiskalishen Behörden.

Hr. Lobeck macht auf die üble Lage aufmerksam, in welche Personen vorgerückten Alters gerathen können, wenn ihnen der Betrieb ihrer Tabackgeschäfte" entzogen und sie, unfähig zur Wahrnehmung anderer Geschäfte, mit einem Kapital ab- A werden, dessen Zinsen zu. ihrem Unterhalt nicht aus- reichen.

Hr. Hessel bemerkt, daß viele der Éleineren Fabrikanten den Verkauf ihrer Unternehmungen an den Staat mit Freu- den begrüßen würden, und glaubt, davor warnen zu sollen, daß hinsichtlih der großen Fabrikanten und Händler,. nament- lih auch in Bremen und Hamburg, welche neuerdings in Folge der Erhöhung der Steuer noch besondere Vortheile genossen hätten, zu liberal verfahren werde.

Auf die Bemerkung des Herrn Kalle, daß die hier in Nede stehende Verstaatlihung der Tabackindustrie nicht in Parallele gezogen werden könne mit der von mehreren Red- nern hervorgehobenen Reduktion der .Eisenzölle, da es sich in dem einen Fall um die Aufhebung einer ganzen Jndustrie, in dem anderen blos um die Beschränkung eines Schußes han- dele, entgegnet Hr. Leuschner, daß es sich hier nur um die Konsequenzen dieser Maßregeln handele, welche durch- aus dieselben seien, nämlich die Unterdrückung oder Gefähr- dung einer Reihe von Existenzen.

Der Regierungskommissar, Hr. Unter - Staatssekretär Dr. von Mayr, macht darauf aufmerksam, wie bei der Frage der Entschädigungsleistung an die Privatindustrie der Stand- punkt festzuhalten sei, daß es sich um die Zuwendung von Geldleistungen an bestimmte Fnteressentenkreise aus den all- gemeinen Staatsmitteln handele. Von diesem Gesichtspunkte aus erschienen die Vorschläge des Entwurss so weitgehend, wie es bisher für ähnliche Verhältnisse ganz unerhört sei. Aehnliche „Eingriffe in die freie Bewegung“ und in „die Jnteressen der Einzelnen“ seien im Staatsinteresse schon sehr oft erfolgt und würden immer wieder nöthig werden. Eine gleiche Sicherung der Fnteressen der Betroffenen sei nicht immer möglich. Durch die unlängst erfolgte Einführung eines neuen Schanksteuergeseßes für Elsaß-Lothringen sei z. B. mit einem Schlage eine Reduktion der Zahl der Schankstellen um 2000 eingetreten, ohne daß die betroffenen Schankwirthe irgend welche Entschädigung erhalten hätten. Das vorliegende Pro- jekt sei für die Jnteressentenkreise ganz bedeutend günstiger, als frühere Vorschläge, namentlich auch als die der bekannten Delbrückschen Denkschrift, in welcher eine Entschädigung der Händler überhaupt nicht in Aussicht genommen sei.

Was Bremen anlange, so könne eine Entschädigung der dortigen Tabackindustrie im Rahmen dieses Entwurfs der Natur der Sache nah nicht eintreten. andere Vorschläge ju Gon sein, die man auch aus dem Schooße des Volkswirthschästsraths gern entgegennehmen werde. Daß die Verhältnisse Altonas besondere Berücksichti- gung verdienten, sei anzuerkennen. Auch hier könne jedoch mit dem vorliegenden Entwurf nicht geholfen werden, es werde ein anderer Weg zu suchen sein. Die mehrfach angezogene Analogie des Expropriation von Grundstücken treffe hier doh niht zu. Sie würde nur dann zutreffen, wenn durch die Einführung des Monopols die ganze persön- liche Erwerbsthätigkeit der in Betracht kommenden Personen aufgehoben werde, was doch, wie auf der Hand liege, nicht eschehe. Hier werde nur ein Schnitt in die persönliche Thätig- eit gemacht, der durch die zu bewilligende Geldentshädigung geheilt werde.

Jm Einzelnen könnten ja manche Modifikationen der in Aussicht genommenen Bestimmungen bei der weiteren Berathung als wünschenswerth und ausführbar erscheinen. So sei die Bestimmung, daß Entschädigungen nur - nah fünfjähriger Dauer des Betriebes gewährt werden sollten, ein Griff, der, wie ähnliche Vorschriften immer, einigermaßen willkürlich er- scheinen könne. Eine feste Grenze müsse aber doch irgendwo gezogen werden. Für den in der Vorlage gewählten Weg sei die Erwägung maßgebend gewesen, daß seit diesem Zeitraum das Schicksal der Tabackindustrie ein einigermaßen A hafstes gewesen sei, und daß, wer sih in dieser Zeit derselben zugewendet habe, sich das Risiko, das er dabei laufe, habe klar machen könnén. Eine Abminderung der Härten, welche der- artige Fristbestimmungen involviren, durch Einschaltung einer Zwischenstufe erscheine billig. Die Entschädigungen der Klein- händler brauchten deshalb nicht in der Höhe gehalten zu wer- den, wie die der Fabrikanten, weil jene nicht mit der ganzen Persönlichkeit für den Fndustriezweig engagirt seien wie diese. Rücksichtlih der Entschädigungen der Detaillisten sei übrigens zu beachten, daß dieselben neben der persönlihen Ent- schädigung eine ausreichende Bezahlung für die Seitens der Monopolverwaltung zu übernehmenden Bestände in die Hand erhielten. Außerdem würden diese Personen bei Vergebung der Verschleißstellen selbstredend in erster Linie be- rücksichtigt werden, zumal für die Uebergangszeit nichts im Wege stehe, zunächst eine größere Zahl von Verkaufsstellen einzurichten. Die Angaben des Hrn. Hagen über die Zahl der in der Tabacindustrie beschäftigten Arbeiter dürften kaum zu- treffend sein. Die Taback-Enquete-Kommission habe 100 000 solche Arbeiter angenommen. Seitdem sei die Zahl notorisch zurückgegangen. Die Staatsregierung shäße die Zahl auf 80 000 bis 90 000. Bezüglich der Anfrage des Hrn. Meyer (Celle) scheint es dem Redner unbedenklich, für die Bemessung des Zeitraums der E, des Geschäftsbetriebes (8. 66) den Schwerpunkt auf das Bestehen der Firma zu legen. Bezüglich der gleichlautenden Anfragen der Herren Wesenfeld und Leyendecker verweise er auf Seite 13 der Erläuterungen zum Gesetzentwurf, wo es heiße :

„Für die Tabackfabrikanten , welhe ihre Fabriken der Monopolverwaltung im Wege freihändigen Verkaufs E werden, werden die Kaufpreiss zugleich die Schadloshaltung, wegen des künftig entgehenden Ge- schäftsgewinns , enthalten, weshalb in diesen Fällen

Hier würden eventuell

eine besondere Personalentshädigung niht zu ge- währen wäre.“ i

Wenn der leßtere Vorredner hervorgehoben, daß die Ent- aura der Arbeiter als besonders reihlich bemessen er- schienen, so sei zu beachten, daß die Arbeiter nah dem Ent- M n erster Linie verpflichtet werden sollen, in den Dienst der Monopolverwaltung zu treten, und daß Geldentschädigungen nur gewährt würden, wenn sie nicht eintreten können. Selbst: redend sei es nicht angängig gewesen, es der freien Wahl jedes Arbeiters zu überlassen, ob er unter der Menopol- verwaltung weiter arbeiten oder durch Kapital abgefunden werden solle.

Hrn. Sara erwidert Redner endlih, daß die aure 1880 bis 1882 als Grundlage für die Bemessung der

ntschädigungen Seitens der Staatsregierung mit vollster Loyalität gewählt seien. Das Fahr 1879 habe aus den {hon von anderer Seite hervorgehobenen Gründen nicht gewählt werden können, ebenfalls die Jahre 1876 und 1877 nicht. Noch weiter in die Vergangenheit zurückzugehen, sei aus ge- schästlihen und wirthschaftlichen Gründen O erschienen. Für die gewählten Fahre spreche jedenfalls, daß sie das Bild der Verhältnisse für einen Zeitraum geben, welcher dem Zeit- punkt der Beendigung des Privatbetriebes möglichst nahe liege, und daß auf diese Weise alle in Betracht zu ziehenden that- sählihen Momente gebührende Berücksichtigung finden könnten. Uebrigens warne er davor, die Verhältnisse der Jahre 1880 bis 1882 hier als zu ungünstig darzustellen, da hier- aus möglicherweise bei Feststellung der Entschädigungen Schwierigkeiten erwachsen könnten. Hrn. Kalle be- merkt Redner, daß die Entschädigungen sofort, Zug um Zug, zur Zahlung gelangen würden. Auf die Bemer- fungen des Hrn. Krüger erwidert derselbe, die bemängelte Bestimmung des 8. 68 ad 1 betreffs der Bewilligung von Unterstüßungen an Tabackpflanzer erkläre sih lediglih aus der Absicht, in Fällen der fraglichen Art alle thatsüchlichen N zur gebührenden Berücksichtigung kommen zu assen.

Nach einer persönlichen Bemerkung des Hrn. Kroos wird die Berathung geschlossen und die Vorlage zur Spezialbera- thung an den permanenten Aus\{huß verwiesen. Für dieselbe wird Hr. von Nathusius als Referent, Hr. Schöpplenberg als Korreferent bestellt.

Prototoll dex dritten Sing des: permanenten Ausschusses des Volkswirthschaftsraths.

Berlin, den 10. März 1882.

Die Sißung wird von dem Vorsißenden, Direktor im Reichsamt des Fnnern, Bosse, um 111/4 Uhr eröffnet. Als Kommissarien der Staatsregierung sind anwes:nd: der Unter-Staatssekretär Hr. Dr. von Mayr, der Geheime Re- gierungs-Rath Hr. Boccius und der Regierungs-Rath Hr. Dr. Noller.

Für den Kommerzien-Nath von Born ist der zweite Stell- vertreter desselben, Fabrikant Paetsch, eingetreten.

Der Vorsißzende eröffnet die Diskussion über Abschnitt 5 8. 32 des Geseßentwurfs, betreffend das Reihs-Tabackmonopol, und konstatirt, da sich Niemand zum Worte meldet, ohne Widerspruch die Annahme desselben.

Zu Abschnitt 6, 88. 33 bis 36, bemerkt Hr. von Nathu- sius als Referent, daß ihm die Ausdehnung der Revisions- befugniß der Steuerbeamten auf die Nachtzeit bei „Gefahr im Verzuge““ zu unbestimmt erscheine; er beantragt die Worte

„im Verzuge““ zu streichen und durch die Worte

„der Verdunkelung einer vermutheten Defraude““ zu erseßen.

Nachdem sih der Regierungskommissar Hr. von Mayr mit dieser Aenderung einverstanden erklärt hatte, konstatirt der Vorsitzende die Annahme der &W. 33, 34 mit der von Hrn. N S beantragten Abänderung, sowie der 88. 35 UND 90.

Zu Abschnitt 7 hat der Referent folgende Resolution beantragt :

der Volkswirthschaftsrath wolle beschließen, die Erwar- tung auszusprechen, daß im Äbschnitt V1, Straf- bestimmungen“ billige Rücksiht auf kleine nicht in schuldbarer Absicht oder im Bewußtsein einer Verschul- dung begangene Uebertretungen, besonders auch der fleinen Tabadcktpflanzer, genommen werde, unbeschadet der nöthigen Strenge gegen eigentliche betrügerische Handlungen. :

Hr. Kade vecmißt in der Vorlage eine mung, daß der Anbau von Tabak auf kleinen Flächen steuerfrei sei; nach den Erläuterungen bestehe anscheinend eine folche Bestimmung, da dort von steuerfreiem, unbedeu- tendem Anbau in verschiedenen Bezirken die Rede fei.

Hr. von Mayr erwidert, diese Bemerkung beziehe ih auf die Verhältnisse des Jahres 1878, seit 1879 aber gebe es keinen steuerfreien Tabacklbau mehr und auf demselben Standpunkte bleibe auch die Vorlage.

Bei der nunmehrigen Abstimmung wird die obige Reso- lution angenommen.

Zu Abschnitt 8 88. 57 bis 60 bemerkt Hr. von Nathusius als Referent, die Einführung des Monopols werde, wenn sie der Vorlage entsprechend allmählich geschehe, laut einer ihm zu- gegangenen S der ¿Fndustrie große Verluste bringen und die finanziellen Verhältnisse eines großen Theiles der Interessenten erschüttern. Die Uebergangszeit werde {wer sein, und der Entwurf der Uebergangsbestimmungen scheine niht glücklih. Das Reich solle leber gleichzeitig mit der Publikation des Geseßes die ganze Fabrikation verbieten, mit der Uebernahme sämmtlicher Bestände, Maschinen u. \. w. sofort vorgehen und die Arbeiter bis zur Eröffnung des Regie- betriebes etwa mit der Hälfte ihres Lohnes abfinden. Dies sei die einfahste Regulirung, der Entwurf aber werde in seiner Ausführung jeden geschäftlichen Verkehr sofort tödten, und alle Verhä ai auf den Kopf stellen. Von der Bestimmung des S. 59 Absatz 3, welcher den Tabackfabrikanten verbiete, die Zahl ihrer Arbeiter über den Bestand am Publikationstage zu erhöhen, und sie nöthige, diesen Bestand, falls derselbe die durhschnittlihe Arbeiterzahl' der nächst vorhergehenden 12 Mo- nate übersteige, entsprechend abzumindern, sei eine erhebliche materielle Wirkung nicht zu erwarten, die Bestimmung sei aber geeignet, Mißstimmung zu erwecken.

Bestim-

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

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Zweite Beilage

zum Deutschen Reihs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

2 6D.

Berlin, Dienstag, den 14. März

1882,

C E EIS E P I

(Schluß aus der Erften Beilage.)

Hr. Schöpplenberg bemerkt zu §8. 57, der parallele Betrieb der absterbenden Privatfabrikation und der Monopolverwaltung werde die erstere schr schädigen, weil die Verschleißer sich den Erzeugnissen der Regie zuwenden würden, falls ihnen nicht

von den Fabrikanten sehr billige Preise gestellt würden. Der |

volle Uebergang aller Geschäste mit dem Tage der Publikation des Gesetzes sei vorzuziehen. Zu §. 59 beantragt Redner im “Absa 3 die Worte: „und müssen diesen Stand“ bis „abmindern“ zu streichen und Absat 4

zu streichen.

Die im - leßten Absaße dieses Paragraphen zugelassene Kontrole der Steuerbehörde sei eine unerträglihe Belästigung.

Hr. Kade wünscht zu wissen, wie am 1. Fanuar 1884 die Tabakfabrikate übernomnen werden sollen, und glaubt, es müsse ein Weg gefunden werden, um die Jnhaber von Vor- in von der vorgeschlagenen hohen Nachversteuerung zu befreien.

| Hrn. Leyendecker erscheint die Bestimmung im §. 60

Nr. 3 angemessen, vorausgeseßt, daß bei der Deklaration der Vorräthe nicht rigoros verfahren werde. Mit dem Referenten ist Redner dahin einverstanden, daß es kaum ausführbar sein werde, den Privatbetrieb neben der Negie fortzuseßen.

Hr. Wolff befürchtet, daß falsche Deklaration für Ver- zollung hier und da vorkommen und auch in diesem Falle

niht ausbleiben würden. Er betont, daß der Staat niht nur ein Recht, sondern auch im Fnteresse der Gerechtigkeit die Pslicht habe, die Zollerhebung streng

durchzuführen, denn andernfalls würden die ehrlih ver- zollenden Fabrikanten gegenüber ihnen minder gewissenhasten Konkurrenten benachtheiligt. :

Hr. Schöpplenberg spricht sih gegen eine belästigende Köntrole der Privatfabrikation aus. Schon sei in den leßten ahren in dieser Beziehung die von ihm angemessen scheinende ritt durch starke Verminderung der Taravergütung über-

ritten.

i Hr. Kochhann glaubt, daß der sofortige Uebergang der ganzen Tabacindustrie auf das Reich unausführbar sein werde, es. fehle an Beamten und der Betrieb werde stocken; zu §. 59 sei ex mit den Schöpplenberg'schen Anträgen einverstanden. Daß Zoll- und Steuermaßregeln den davon Betroffenen störend und lästig würden, sei unvermeidlich, es müsse aber dahin ge- wirkt werden, daß wenigstens nicht die unteren Steuerbeamten

Q

in o verlegender Weise den abzufertigenden Jnteressenten als der beabsichtigten Defraudation verdächtig behandelten.

Der Regierungskommissar, Hr. Unter-Staatssekretär von Mayr, widerspricht den laut gewordenen Vorwürfen gegen die preußische Zollverwaltung. Wenn man die vorgeschlagenen Uebergangsbestimmungen verwerse, so sei ein Stillstand nah Sistirung der Privatindustrie unvermeidlich, der besonders für die betheiligten Arbeiter weder moralisch noch finanziell wünschenswerth sei. Die Monopolverwaltung beabsichtige Éeineswegs, während der Uebergangszeit mit der Privat-

industrie zu konkurriren. Der Termin für das Auf- hören der Privatindustrie, der eigentlihe Einführungs- terntin des Monopols, sei der 1. JUU 1889, «Ver

Regie soll dann die Möglichkeit eröffnet sein, sih in den Besig von Fabriketablifssements zu seßen und Waaren aufzuspeichern, um am 1. Januar 1884 den vollen Betrieb nah allen Rich- tungen zu eröffnen. Dies erfordere so viel Vorbereitungen, daß es schon geschästlich unmöglih sein werde, dem Privat- handel in dieser Zeit Konkurrenz zu machen. Die im §. 59 vorgesehene Steuerkontrole beziehe sih auf die Zeit zwischen der Publikation des Geseßzes und dem 1. Juli 1883. Eine derartige spezielle Ueberwachung einzelner Fabrikationszweige sei nihts Ungewöhnliches.

Alle zu den im §8. 60 bezeihneten Terminen vorhandenen Waaren müßten von der Regie übernommen werden. Die Frage, ein wie großer Vorrath beim Eintritt der Monopol- verwaltung steuerfrei bleiben solle, sei von untergeordneter Bedeutung. Hervorzuheben sei nur, daß eine Erhöhung des vorgeschlagenen Quantums die reichen Leute den ärmeren gegenüber in Vortheil seße, weil sie allein große Vorräthe anschaffen Tönnten. ; |

Hr. Kochann verwahrt ih dagegen, daß er ein pflicht- treues Verfahren der Zoll- und Steuerbeamten habe bemängeln wollen, seine Bemerkung habe sich nur gegen eine taktlose Ausübung dieser Dienstpflicht gewendet.

Hr. Kade befürwortet eine Erhöhung des im §. 60

îr. 3 steuerfrei belassenen Quantums Taback und be- antragt statt

„9 Kilogramm“ zu seben :

„10 Kilogramm“.

Hr. von Nisselmann erkennt die Nothwendigkeit der im S. 57 vorgeschlagenen Uebergangszeit an. Schon die Ver- meidung einer Pause, in welcher alle Arbeit in der Tabal- industrie ruhen würde, sei hierfür entscheidend.

Hr. Schöpplenberg is der Ansicht, der Nachtheil der als unvermeidlich VOQUES Stockung, welche eintreten solle, wenn das Monopol mit der Publikation des Gesezes in Kraft trete, fei für die Arbeiter nicht so groß, als derjenige, der die Fabri- tanten treffe würde, wenn sie 6 Monate unter Aufwendung der sehr bedeutenden Generalkosten ohne Verdienst arbeiten sollten. Die sofortige Uebernahme der ganzen Tabacindustrie auf den Staat sei übrigens sehr wohl ausführbar.

Der Regierungskommissar, Hr. Unter-Staatssekretär von Mayr, macht darauf aufmerksam, daß unzweifelhaft in Bezu auf den Tabackbau behufs der Ertheilung der Anbauerlaubni und der Festseßung der Preise die Thätigkeit der Monopol- verwaltung alsbald nah der Publikation des Gesetzes eintreten müsse. Jm Uebrigen aber könne unmöglih die Privat- Ron mit diesem Zeitpunkte fofort aufhören, es entspreche

as weder ihrem Jnteresse, noh dem der von ihr beschäftigten Arbeiter, noch dem des Reichsfiskus, welcher einer gewissen Vorbereitung dazu bedürfe, um in ganz Deutschland die Be-

dürfnisse im Umfange des bisherigen Konsums zu befriedigen. Es erscheine sodann angemessen, die ungemein mannigfaltigen Erzeugnisse der Privatindustrie auch durch Privathändler zum Verkauf bringen zu lassen. Die E I aller Vorräthe der Privatfabrikanten würde für die Regie shwierig und nal- theilig sein.

Hr. von Tiele-Winkler stellt, um jede Begünstigung dec Ne gegenüber den Aermeren zu vermeiden, den Antrag:

1) Jn §. 60 Absaz 1 Nr. 3 in dem Zwischensag von

„sofern“ ab folgende Worte:

„entweder“,

„mehr als 5 Kilogramm betragen oder andernfalls“ zu streichen.

2) Jm §. 60 Absay 3 den Zwischensah :

„die leßteren (— bis —) 5 Kilogramm“ zu streichen.

Bei der nunmehr veranlaßten Abstimmung werden die S8. 57, 58, 59 mit dem Antrag Schöpplenberg angenommen. Zu §. 60 wird zunächst der Antrag Kade abgelehnt, sodann ein Antrag des Hrn. Grafen Hendel :

bla 5 Kilogramm nur 1 Kilogramm steuerfrei zu elassen, gleichfalls abgelehnt und \{ließlich die Fassung der Regierungs- vorlage angenommen. Der Antrag des Hrn. von Tiele ist damit erledigt.

«Fn der Debatte über die 88. 61 bis 63 nimmt zunächst das Wort Hr. von Nathusius als Referent. Derselbe be- merkt, die im §. 63 Absay 2 eingesezte Centralkommission habe im Plenum Anstoß erregt. Eine derartige höchste Instanz sei unentbehrlih, und es würde allenfalls zu erwägen sein, ob I einige der zuzuziehenden Landesbeamten die richterliche Qualität etwa cor werden solle.

Hr. Leyendecker wünscht die vorgeschlagene Ausschließung des Nechtsweges aus der Vorlage zu beseitigen, weil die Zu- lassung desselben dem Rechtsgefühl der Nation entspreche und sicherlich keine üblen Folgen für den Fiskus haben werde, wie durch vielfache Erfahrungen in Enteignungssachen bestätigt sei. Er beantragt im §8. 63 Ua 2 die Worte

„endgültig“ und „mit Aus)chluß des Rechtsweges“ zu streichen.

S aas wünsch: die Modalitäten der im §8. 61 vorgesehenen Uebernahme für die Monopolverwaltung durch folgenden Zusag hinter Absaz 2 näher festzustellen:

1) Für Rohtabacke muß der Einkaufspreis mit Hinzu- rechnung von Fracht und Steuer um 5 Proz. Verzugszinsen gewährt werden.

2) Die Maschinen, Werkzeuge und Geräthe zur Taba- fabrikation sind nach dem wirklichen Werthe, den fie für den Betrieb haben, zu schäßen.

Hr. Kosmack hält eine Abschäßung der von der Monopol- verwaltung zu übernehmenden Gegenstände, wie sie der Ent- wurf vorschlägt, für richtiger, weil der Einkaufspreis zu hoch sein oder zu hoh angegeben werden könne.

Hr. Baare wise die höchste Nücksihtnahme auf die ge- schädigten Jnteressen der Tabackindustriellen, ist aber prinzipiell gegen den Antrag Schöpplenberg und hält den Werth des Tabacks, wie er am Tage der Uebernahme thatsächlich ist, für entscheidend. Es könne nicht die Aufgabe bei der Einführung des Tabacxkmonopols sein, etwaige Mißerfolge unglüdClicher Spekulationen in Taback auszugleichen. Dagegen müßten allerdings etwaige höhere Tageswerthe bei geringerem Einkaufs- preise vergütet werden. Für diese Ansicht sprehe auch die Art, wie eine reelle Bilanz über die Lage eines Unternehmens aufgestellt werde; hier pflege man sogar den Einkaufspreis einer Waare nur so lange zu Grunde zu legen, als er unter dem Tagespreis stehe, andernfalls enthalte die Bilanz mindestens eine Selbsitäuschung.

Hr. Schöpplenberg macht geltend, Taba sei so {hwer zu schäßen, daß man beim besten Willen oft die erheblichsten Fehler machen werde. Der Einkaufspreis dagegen set aus der Fafktura leicht und sicher zu entnehmen. Die von Hrn. Baare dargelegten Grundsäße für die Bilanz seien zwar für diese Operation richtig, hier aber nicht zutreffend, weil der bisherige Händler oder Fabrikant gezwungen werden solle, seine Vor- räthe in einem bestimmten Augenblick loszushlagen, während er jonst vielleicht eine weitere und bessere Entwickelung des Marktes hätte abwarten können.

Hr. Kochhann hält den Antrag Schöpplenberg für un- annehmbar. ‘Der ‘augenblickliche Werth der zu übernehmenden Gegenstände müsse entscheiden; wem die angebotene Entschädi- gung nicht genüge, der könne ja seinen Taback, wenn er weiter damit spekuliren wolle, in eine zollfreie Niederlage legen. Die SIdentität eines vorgelegten Tabaks mit dem in einer alten Faktura bezeichneten fei nicht nachweisbar, man würde in dieser Hinsicht nur auf die Angaben des zu entshädigenden Besizers angewiesen sein, dessen Redlichkeit doh nicht in allen Fällen über jeden Zweifel erhaben sein werde. Bei der Ab- \chäßung des zu übernehmenden Tabacks werde übrigens nicht nur ein thatsähhlih bereits eingetretener Verlust, sondern ebenso auch ein eiwa in Folge eingetretener Preissteigerung oder billigen Einkaufs erzielter Gewinn realisirt. J

Der Regierungskommissar, Hr. Unter-Staatssekretär von Mayr, kann gleichfalls den Antrag Schöpplenberg nicht acceptiren, wesentlich aus den bereits von anderer Seite geltend gemachten Gründen. Jn Bezug auf den Wunsch, den Nechtsweg zuzulassen, sei zu bemerken, daß die Entscheidung von Streitigkeiten über den Werth der zu übernehmenden Vorräthe 2c. besser und gleihmäßiger durh ein ständiges, ausreihend mit Sachverständigen beseßtes Kollegium, als durch solhe Richter erfolgen werde, denen vielleicht ein vereinzelter solcher Prozeß zur Entscheidung vorliege. Ueber- dies sei die Zulassung des Rehtsweges zweischneidig, und es würde dann auch dem Fiskus das Recht einzuräumen sein, gegen die Zubilligung einer seiner Meinung nah zu hohen Entschädigung den Rechtsweg zu_ beschreiten. Behalte man aber das System des §8. 63 bei, so sei die Zuziehung richter- licher Landesbeamten diskutabel.

Hr. Krüger beantragt :

im 8. 63 Absay 2 nah den Worten „höhere Landes-

beamte“ einzuschalten „unter denen sih ein rihterlicher Beamter befinden muß.“

Hr. Schöpplenberg et aus, daß die Jdentität eines vorgelegten mit einem faftuirten Tabackte nah seiner Erfahrung sehr leiht nahzuweisen sei, denn man müsse den Tabak in der Originalverpadtung E weil die Umpacung einen Verlust von 20 Proz. mit jich bringe. Bei unzu- reichender Abschäßung von Tabacvorräthen sei deren Ausfuhr, auf welche von mehreren Seiten hingewiesen sei, nicht thunlich, weil fajt in allen Nahbarstaaten das Tabackmonopol ein- geführt sei.

Hr. Kochhann giebt zu, daß versteuerter Taba auch s{hon der Kosten wegen nicht wieder ausgeführt werden könne. (C fragt an, ob die Regie allen Tabak und alle Geräthe der Fabrikanten übernehmen müsse? Bezüglich des Rechtsweges fei anzuerkennen, daß die E das Gefühl verlete, andererseits aber auch, daß bei solhen Entscheidungen der Nichter [edr wesentlich durch das Gutachten der zu vernehmenden Sachverständigen gebunden werde. Er wünsche, daß die letzte Instanz wenigstens eine richterlihe sei. Redner wünscht zu wissen, ob in jedem betheiligten Bundesstaate oder für das ganze Reich eine Centralkommission gebildet werden solle.

Der Regierungskommissar, Hr. Unter-Staatssekretär von Mayr, erwidert, die Centralkommission solle einheitlich für das Reich gebildet werden, die Landesbeamten sollten ständig dabei thätig sein und zu diesem Zweck von den Bundesregierungen ernannt werden. Der Rechtsweg bringe den Entschädigungs- berechtigten den Nachtheil, daß ihnen die Entschädigung oft erst nah langer Zeit werde ausgezahlt werden können. Der Ausschluß des Nechtsweges sei auch keineswegs ohne Analogie; Redner ver- weist hier auf die Zolltarifirung von Wäaren. Hrn. Schöpplen- berg sei zuzugeben, daß die Originalverpackung die Jdentität des Tabaks sichere, im Kleinbetriebe finde man aber den Tabak nicht in Originalverpackung. Für den Fall der Ausfuhr von Taba, mit dessen Uebernahmepreis der bisherige Besißer nicht einverstanden sei, werde im Entwurf die Rückvergütung der Steuer vorgesehen. Die Uebernahme der Tabacvorräthe und Maschinen sei für das Reich obligatorish gedacht.

Hr. Graf Hendckel spricht ih für den Aussch{luß des Rechtsweges aus. Ein möglichst s{leuniges Verfahren und- Spezialkenntnisse seien erforderlih zur Fesisezung gerechter Abfindungen. Der ae müsse möglichst bald in den Besiß seiner Abfindung gelangen, um alsbald ein anderes Geshäft mit dem erhaltenen Betriebskapital beginnen zu können. Fn oss der Zulassung des Rechtsweges würde aber eine große Zahl von Prozessen zwischen den Fnteressenten und dem Fisfus geführt werden, deren Abwickelung die Zah- lung der Entschädigung sehr verzögern würde. Sollte über- haupt der Rechtsweg zugelassen werden, so müsse eventuell ein SpéezialgeriGtshof eingeseßt werden. Redner erachtet es für unerfindlih, weshalb Verwaltungsbeamte nicht dieselbe Sicherheit gewähren würden, wie richterlihe Beamte.

Hr. Leyendeckter tritt nochmals für seinen Antrag ein, welhem im Gegensay zu den Ausführungen . des Negierungskommissars nicht blos eine theoretische, sondern auch eine praktishe Bedeutung beizumessen sei. Jm Gesecß aus- drüctlih auszusprechen, daß der Rechtsweg ausgeschlossen sein solle, müsse er für bedenklih erachten.

Nach einer kurzen Erwiderung des Negierungskommissars

spricht sich Herr Kochhann gegen den Antrag Leyendecker aus. Derselbe bezwecke, den Rechtsweg gegen die Entscheidungen der Centralkommission uneingeshränkt zuzulassen. Allein es werde zu unnöthigen Weiterungen führen, wenn man die gewöhn- lichen drei Fnstanzen gewähren wolle. Allerdings sei es nicht ohne Bedenken, daß bei der Bildung der Centralkommissiors den Jnteressenten keine Betheiligung zugestanden sei; dieselbe trage den Charakter eines Schiedsgerichts, und es werde das Rechtsbewußtsein des Volkes verleßen, wenn den Betheiligten jede Einwirkung auf die Zusammenseßung der Kommission abgeschnitten sei. Deshalb empfehle er den Rechtsweg wenig= stens in dec Beschränkung zuzulassen, daß in erster und leßter Instanz das Reichsgeriht zu entscheiden habe. Wenn man gegen die Zulässigkent des Nehtswegs anführe, daß derselbe auch gegen die Entscheidungen der Steuerbehörden über Zoll- tarifirungen ausgeschlossen sei, so sei dies nicht zutreffend. Denn hierbei habe es Jeder in der Hand, ob er Waaren ein- Fre wolle oder niht. Bei Einführung des Monopols aber ei Jeder gezwungen, seine Materialien, Maschinen 2c. der Monopolverwaltung zu überlassen und sich der Entscheidung der Centralkommission zu unterwerfen. Gerade mit Rücksicht auf die große Unpopularität des Monopols fei es zu empfehlen, eine richterlihe Jnstanz zur Entscheidung über die Höhe der zu gewährenden Entschädigung zu berufen.

Der Regierungskommissar, Unter-Staatssekretär von Mayr, tritt dem Vorredner darin bei, daß es nicht angängig sei, den gewöhnlichen gerihtlihen Jnstanzenzug eintreten zu lassen, macht aber gegen den E das NReichsgericht in erster und leßter Jnjstanz zu berufen, geltend, daß dies einen Ein- griff in die Justizorganisation enthalte, der sich niht wohl rechtfertigen lasse. Wenn man es als bedenklich bezeichnet habe, daß die Regierung die sämmtlichen Mitglieder der Kommission und also auch die Sachverständigen ernenne, so sei dem entgegenzuhalten, daß dics bei allen Gerichten der as sei. Das Wesentliche sei, die Kommission derart zu gestalten, daß sie den berechtigten Ansprüchen der Jnteresjenten mgnGN entspreche. Dies sei aber nah dem Entwurfe der Fall, zumal die Beamten der Monopolverwaltung stets in der Minorität seien. Die Betheiligung der Jnteressenten an der Bildung der Kommission scheitere an der Unmöglichkeit, eine geeignete Form dafür zu finden.

dr. Wolff {ließt sich den von den Herren Leyendeler

ochann geäußerten Bedenken an, indem er bemerkt, wenn man den Rechtsweg ganz ausschließe, werde sih das Volk in seinem Rechtsbewußtsein verlegt fühlen; auch gebe man dadur den Gegnern des Entwurfs cine mächtige Waffe in die Hand. Deshalb sei es wünschenswerth, daß eine ent- sprechende Abänderung in der Zusammenseßung der Central= kommission herbeigeführt werde. i Damit ist die Diskussion über die §8. 61 bis 63 beendet.

und

Bei der Abstimmung werden die Anträge des Hrn. Schöpplenz