1882 / 64 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

derselben, sowie bezüglih der Rohtabackhändler getrennt zur Ab- stimmung gebracht, in allen Theilen aber abgelehnt.

Der Antrag Delius wird durch die Abstimmung über den Graf Henckelschen Antrag für erledigt erklärt.

Der Anirag Kiepert wird, soweit er eine andere Fest- sezung der Normaljahre bezweckt, angenommen, soweit er die Aufstellung einer Skala für die Tabackfabrikanten ent- hält, abgelehnt.

Der Antrag Kochhann, welcher sich auf die Feststellung der Normaljahre bezieht, wird durch die toeilweise Annahme des Kiepertschen Antrags für erledigt erklärt.

Der Antrag Kochann auf Streichung der leßten Säße von den Worten: „jedoch mit der Maßgabe“ an wird an- genommen. :

Demnächst wird der zweite Absaß §. C6 der Vorlage in der aus diesen Abstimmungen sih ergebenden Fassung mit allen gegen eine Stimme angenommen, Absay 3, zu welchem keine Anträge gestellt sind, in der Fassung der Vorlage gleichfalls. - l

Zum vierten Absaß wird der Antrag Leyendecker auf Streichung des Schlußsaßes abgelehnt, der Abfsay selbst in der Fassung der Vorlage angenommen.

Der modifizirte Zusaßantrog Paetsch wird abgelchnt, ebenso der Zujaßantrag Heimendahl, nachdem dessen Ver- häliniß zur Baareschen Resolution klargestelt worden war.

Der §. 66 wird demnächst in folgender Fassung an-

genommen.

Mit RücCsiht auf den Verlust oder die Shmä- lerung der bisherigen Erwerbsthätigkeit erhalten die Taba(sabrikanten, welhe ihre Fabriken nicht an die Monopolverwaltung verkaufen, und die Rohtaback- händler cine Personalentshädigung unter der Voraus- seßung, daß sie das Geschäft mindestens während 4 Jahren, vom Tage der Publikation dieses Gesetzes rüdwärts gerechnet, unausgeseßt betrieben und aus- \{ließlih oder überwiegend aus demselben ihren Er- werb gezogen haben. Der Anspruch auf Per7jonal- entshädigung ist bis zum Ende Juli 1883 bei der Ortsbehörde einzubringen.

Die Perfonalentschädigung besteht für die Tabal- fabrikanten in dem Fünsfachen, für Rohtabackhändler in dem Zweifachen des durlschnittlihen Reingewinnes, welchen Geschäfte, die mindestens 7 Fahre hindurch be- trieben sind, in den Jahren 1876 bis 1882, und Ge- schäfte, welche noch nicht 7 Jahre hindurch betrieben sind, in den Jahren 1878 bis 1882, in beiden Fällen jedoh mit Auss{chluß des besten und des schlechtesten Jahres, erzielt haben.

Als Reingewinn gilt die Bruttoeinnahme aus dem Geschäft, nah Abzug der Geschästskosten und fünf- prozentiger Zinsen des Anlage- und Betriebskapitals. Soweit buhmäßige Nachweise hierüber nicht vorliegen, tritt sachverständige Shäßung ein. Bei den Nohtaback- händlern, welhe Nohtaback nach dem Auslande ver- kauft haben, bleibt der dadurch bedingte Theil des Reingewinns außer Ansaß.

Mehrere Geschäftsinhaber gelten als ein Jnhaber, mehrere Fabrik- oder Handelsbetriebe desselben Fnhabers als ein Betrieb. Die im Zollausland belegenen Ge- schästsetablissements bleiben außer Berütsichtigung.

Demnächst wird die Diskussion über die Resolution Vaare und Genossen eröffnet.

Hr. von Schenck hat gegen den Jnhalt derselben zwar nichts einzuwenden, glaubt aber, daß sie einen politischen Charakter trage, mit der rein wirthschaftlihen Stellung des Volkswirthschaftsraths niht vereinbar und daher von dem leßteren nicht zu beschließen fei.

Hr. Baare legt dar, daß die Resolution nur den wieder- holt in den Verhandlungen zum Ausdruck gebrachten Wünschen Ausdru geben solle, es möchten die Hansestädte in derselben Weise berücksihtigt werden, wie das Monopolgekbiet. Nachdem der Regierungskommissar, Hr. Dr. von Mayr, sih dahin aus- gesprochen hatte, daß gegen den Jnhalt der Resolution zwar nichts einzuwenden, die Form derselben aber bedenklich sei, und nachdem Hr. Mevissen erklärt hatte, man beabsichtige nur, der Negierung zur Erwägung zu geben, ob nicht {hon jeßt über den Eintritt Bremens in das Monopolgebiet womit der Eintritt in das Zollgebiet niht gleichbedeutend sei in Verhandlung zu treten sein möchte, der Zweck der Resolution sci also keineswegs ein politisher, sondern ein „technischer“, wird die leßtere in folgender abgeänderter Fassung:

„Der Volkswirthschaftsrath geht bei seinen Abstim- mungen über den Entwurf des Geseßes, betreffend das RNeichstabackmonopol, von der Vorausseßung aus, daß die Reichsregierung die Entschädigung für die bei Ein- führung des Monopols im Zollausland, jedo inner- halb des Deutshen Reiches, belegenen Geschäfts- etablissements bei Gelegenheit der Verhandlungen her- beiführen wird, welche über den Eintritt jener Bezirke in das Monopolgebiet geführt werden“, nahezu einstimmig angenommen.

ZU §. 67 fragt Hr. Hessel an, ob von der Personal- E Diejenigen ausgeschlossen sein sollten, welche ge- nöthiat gewesen jeien, in den leßten 5 Jahren ihr Geschäft vorübergehend aufzugeben, dasselbe aber demnächst wieder über- nommen hätten, worauf Hr. Regierungskommissar Pr. von Mayr antwortet, daß vorübergehende, dur Krankheit oder aus ähnlihen Ursachen hervorgerufene kurze Unterbrehungen im Geschäftsbetrieb niht in Betracht gezogen werden würden.

Zu diesem Paragraphen sind folgende Anträge ein- gegangen :

1) von Hrn. Kamien : i

in Alinea 2 die Worte „oder die Annahme eines ihrer bisherigen Dienststellung angemessenen Postens der be- zeihneten Art ohne ausreihenden Grund ablehnen“ zu streichen,

2) von Hrn. Delius:

in Alinea 3 Zeile 2 statt „Fünffachen“ zu seßen „Sechs- fachen“, und ebendort Zeile 4 statt „Doppelten zu jeßen „Dreifachen“,

3) von Hrn. Krüger:

a, in Alinea 1 hinter Nr. 3 einzufügen :

4) Tabacpflanzer, welhe nah 8. 7 vom Tabakbau ausgeschlossen werden,

b. in Alinea 3 Zeile 5 hinter dem Wort „Reingewinns“

einzuschieben : „für die Tabackpflanzer in dem doppelten durchschnitt- Uchen Minderertrag aus der Ernte“, 4) Von Hrn. Schöpplenberg:

„Die Personalvergütung für die Händler mit Tabacfabrikaten wird erst nah 3 Monaten ausgezahlt, um ihren Gläubigern aus dem bisher betriebenen Tabackgeschäft Gelegenheit Ui geben, sih für ihre For- derungen auf geseßlihem Wege aus derselben Zahlung zu verschaffen.

__ Diejenigen Händler mit Taba@fabrikäten, welche eine Stelle als Tabacoerschleißer erhalten, müssen den Nachweis liefern, daß sie ihre Gläubiger aus dem bisher betriebenen Tabackgeschäft befriedigt haben.“

Hr. S@Wöpplenberg motivirt seinen Antrag mit dem Hin- weis darauf, daß den Großhändlern Gelegenheit gegeben werden müsse, für ihre Ausstände bei Kleinhändlern, ebe die leßteren ihr Geschäft aufgeben, aus den denselben zugestan- denen Vergütungen sih bezahlt zu machen. Es sei die Be- fürhtung begründet, daß solde Ausstände, welche ja von der Monopolverwaltung niht übernommen würden, verloren gehen möchten, wenn die gelieferte Waare für dieselben nicht mehr hafte und nicht dafür gesorgt werde, daß die den leßteren gezahlte Vergütung den Gläubigern verhaftet bleibe.

Hr. Vorderbrügge wendet sih gegen den Antrag Kamien. Würde man die Arbeiter für das Aufgeben ihrer jeßigen Stellung auch dann entschädigen, wenn sie sich weigerten, eine geeignete anderweite Beschäftigung anzunehmen, so sei mit Sicherheit zu erwarten, daß die Monopolverwaltung keine Arbeiter erhalte. Denn die leyteren würden die Vergütung hinnehmen und von dem erhaltenen Kapital, ohne zu arbeiten, so lange zehren, bis dasselbe verbraucht sei.

Hr. Delius führt zur Begründung seines Antrags aus, daß diejenigen Arbeiter und Händler, welhe von der Regie- verwaltung nicht übernommen werden könnten um solche Leute handele es sih hier vorzugsweise recht reihlich ent- schädigt werden müßten. Die Annahme seines Antrags werde Besriedigung und Beruhigung in weiten Kreisen hervorrufen.

Hr. Kamien ist der Ansicht, daß es weniger auf die Höhe der Entschädigung. ankomme, als darauf, daß Niemand gezwungen werden dürfe, wider seinen Willen in einem ihm nicht zusagen- den Betriebe zu arbeiten. Erzwungene Arbeit könne dem Arbeitgeber nichts nüßen. Die Besürhtungen des Vorredners Vorderbrügge theile er niht; er glaube vielmehr, daß nur Wenige den Uebertritt in die staatlihen Werkstätten ablehnen würden. Er besorge, daß die unteren Behörden in der Beur- theilung dessen, was als ausreihender Grund zur Verweige- rung des Uebertritts anzusehen sei, einseitig urtheilen würden.

Hr. Baare führt demgegenüber aus, daß nah der Vor- lage gegen Niemand ein Zwang ausgeübt werden solle; aber wer ohns Grund nicht übertreten wolle, dürfe auch keine Vergütung für diese grundlose Weigerung erhalten. Nachdem Hr. Leyendecckter konstatirt hatte, daß unter die Bestimmung des 8. 67 auch die Arbeiterinnen fallen würden, bestätigt dies der Regierungskommissar, Hr. Dr. von Mayr, und er- klärt, die Annahme des Antrags Kamien würde in der ersten Zeit nah Einführung des Monopols die Arbeit thatsächlih unmöglich machen, weil die Arbeiter nicht übertreten, fondern müßig das erhaltene Geld verzehren würden. Die Regie müsse sich dann neue Arbeiter heranbilden und könne die alten Arbeiter, wenn dieselben nah Verbrauch des Geldes sich wieder um die gewohnte Arbeit bewerben würden, nicht mehr brauchen, fo daß Leßtere gerade in Folge des Kamien- schen Antrags erwerblos werden würden. Was die Anträge Scyöpplenberg anbelange, so sei der erste entbehrlih, weil die Vergütung nicht gleich nach der Einführung des Monopols, sondern erst nach Beendiaung der exrforderlihen Er- mittelungen werde ausgezahlt werden, und es dem Gläubiger inzwishen unbenommen sei, die zu erwar- tende Vergütung mit Beschlag zu belegen; der zweite Antrag könne immerhin thatsächlih bei Vergebung der Verschleißstellen beahtet werden, doch sei es unthunlich, den- selben als bindende Vorschrift in das Geseß aufzunehmen. Die Krügerschen Anträge schienen nit hierher zu passen; man solle sich mit der nach §. 68 in Aussicht gestellten Unter- stüßung begnügen. Es sei nicht angängig, jedem, auch dem größeren Besißer, welcher vorübergehend Taback gebaut habe, für das Verbot, denselben zu Monopolzwecken weiter zu bauen, eine Vergütung zuzugestehen, auh könne die finanzielle Tragweite des Antrages nicht ermessen werden. Der milde Sinn, welcher sich in dem Antrag Delius ausspreche, sei nicht ohne Berechtigung; doch werde man auch hier dem Prinzip, das im §, 66 Ausdruck gefunden, treu bleiben müssen.

Hr. Krüger vermag der Ansicht des Herrn Regierungs- fommissars, daß seine Anträge in §8. 67 nicht hineinpassen, nicht beizutreten, und führt näher aus, daß es sih nur um diejenigen Tabackpflanzer handele, welhe nah §8. 7 aus- geschlossen seien, sowie um denjenigen Minderertrag, welchen sie in Folge dieses Verbots erlitten. Eine nah Ermessen der Behörde zu gewährende Unterstüßung im Rahmen des 8. 68 fei niht ausreichend, da diesen Tabackpflanzern ebenso ein Recht auf Vergütung zustehen müsse, wie den Tabacthändlern und Tabacarbeitern.

Hr. Schöpplenberg kommt auf seinen Antrag zurück und bittet um dessen Annahme, selbst wenn derselbe etwas Ueber- flüssiges enthalten möhte. Bei der großen Menge des muth- maßlihen Verlustes an Ausständen (er rechne 25 Prozent) würde die Annahme seiner Anträge in den betheiligten Kreisen Beruhigung erwecken.

Hr. von Risselmann tritt den Ausführungen des Vorredners Krügers bei , da nur solhe Tabackpflanzer gemeint seien, welche ihren Haupterwerb aus dem Tabackbau gezogen hätten, und es unbillig sein würde, gerade diese Leute von der Vergütung auszuschließen. Nachdem Hr. Regierungskommissar Dr. von Mayr den Vorschlag gemaht, man solle einen entsprechenden besonderen Zusaz zu §. 68 formiren, Hr. von Risselmann diesem Vorschlag unter Hinweisung auf die obligatorische Vorschrift des §. 67 und die fakultative Bestimmung des 8. 68 entgegengetreten war, Hr. Kade darauf hingewiesen hatte, daß Tabacfpflanzer durch die Annahme des Antrags von Rissel- mann zu §. 65 als entshädigungsberechtigt anerkannt und deshalb die Krügershen Anträge zweckmäßig seien, und der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr erklärt hatte, daß er unter den von den Vorrednern geltend gemachten Umständen und Vorausseßungen gegen die Annahme des Antrags nichts einzuwenden habe, wird die Diskussion geschlossen.

Nachdem der dr, Referent das Schlußwort gesprochen und in deniselben besonders Ling Metan hatte, daß materiell die Anträge Schöpplenberg im Allgemeinen auf Zustimmung zu rechnen hätten, daß dieselben jedoch nicht in den Rahmen des Gesetzes passen, wird zur Abstimmung geschritten.

Alinea 1 wird mit dem Antrag Krüger angenommen.

Hinter das dritte Alinea folgende Absäße zuzuseßen :

Zu Alinea 2 wird der Antrag Kamien gegen 1 Stimme

abgelehnt, das Alinea demnä@st in der Fassung der Vorlage angenommen.

Zu Alinea 3 wird der Antrag Delius abgelehnt, der Antrag Krüger dagegen angenommen, ebenso das ganze Alinea in der so modifizirten Fassung.

Die Zusaßanträge Schöpplenberg werden abgelehnt, der ganze §. 67 demnächst in der veränderten Fassung angenom- men, ebenso §. 68 ohne Diskusion in der Fassung der Re- gierungsvorlage. Ó

Zu §8. 69 liegt ein Antrag des Hrn. S{öpplenberg vor:

in Alinea 1 die Worte „unter Ausshluß des Rechts- weges“ zu streichen.

Nachdem der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr unter Hinweis auf die gestern geführte Diskussion den An- trag, der hier noch weniger zweckmäßig sei wie in §. 63, be- kämpft, Hr. Schöpplenberg denselben mit Hinweis darauf, daß man eine Enteignung vornehme, vertheidigt hatte, befürwortet Hr. Leyendecer denselben unter Hinweis auf seine früheren Ausführungen, da der Rechtsweg in solchen Fällen prinzipiell offen gehalten werden müsse.

Redner macht sodann darauf aufmerksam, daß der Ent- wurf keine Bestimmungen über den Zahlungsmodus enthalte. Für Arbeiter würden aber daraus, daß ihnen eine relativ sehr hohe Summe auf einmal überwiesen werde, Gefahren erwachsen, weil sie der Versuhung, dieselbe unwirthschastlih oder leitsinnig zu verwenden, niht immer widerstehen und dadur) jedes Vortheils der Vergütung verlustig gehen würden. Es möchte sih empfehlen, die Zahlung an Arbeiter in deren Interesse in Jahresrathen, etwa in der doppelten Zahl der Musltiplikatoren derart erfolgen zu lassen, daß der 5 sache Be- trag in 10, der 2!/2 fahe Betrag in 5 Jahresterminen mit Zinsen zu 4 Proz. gezahlt werde. Ausnahmen könnten zuge- lassen werden, wenn die Gemeindebehörde sie befürworte. Er werde, da die Zeit jeßt zu weit vorgerüdt sei, diesen Gedanken erst im Plenum weiter ausführen, dann aucch erörtern, ob derselbe durch ein Amendement zu der Vorlage, oder durh eine Nesolution zum Ausdruck zu bringen scin möchte.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr trat den Ausführungen des Vorredners Schöpplenberg mit dem Hinweis darauf, daß der möglihe Nachtheil niht die Besißer jeziger Läden, sondern solche Leute treffen würde, die demnächst Läden nicht mehr einrihten könnten, und den Ausführungen des Vorredners Leyendecker mit der Bemerkung entgegen, daß eine folhe Bevormundung bedenklich und die Frage bei der geringen Zahl der Arbeiter, welche niht übernommen und deshalb O S werden, von geringer praktisher Bedeu-

ung sei.

Nachdem Hr. Heimendahl sich dahin ausgesprochen hatte, daß die von dem Vorredner Leyendecker geltend gemachten Bedenken eine geseßliche Abhülfe wohl nit zulassen würden, im Uebrigen aber erst das Plenum si mit einer dahin zielenden Resolution zu befassen haben würde, wird die Diskussion ge- schlossen, und nachdem der Referent das SHlußwort gesprochen, der Antrag Schöpplenberg abgelehnt, §. 69, sowie demnächst 8. 70 in der Fassung der Vorlage angenommen.

Demnächst wird der ganze Geseßzentwuxf, so wie er aus den Berathungen des permanenten Ausschusses hervorgegangen ist, mit 14 gegen 9 von 23 anwesenden Stimmen angenom- men. Gegen den Entwurf stimmen die Hrrn. Kade, Kamien, Kochhann Krüger, Kosmac, Heimendahl, Leyendecker, Paetfsch, Schöpplenberg; jür den Entwurf die Hrrn. Baare, Delius, Graf Henckel von Donnexsmarck, Hessel, Kiepert, Kruschinski, von Nathusius, von Risselimann, von Ruffer, von Schenck- Kawentschin, Spengler, von Tiele-Winkler, Vorderbrügge, Wolf. Außerdem hatte Hr. von Rath, welcher genöthigt gewesen war, die Sißung vorher zu verlassen, den Hrn. von Nathusius schriftliG beauf- tragt, die Erflärung abzugeben, daß er für den Entwurf stimme. Den Hrren. Heimendahl und Kosmack wurde ge- stattet, die nachstehenden christlichen, ihre ablehnende Haltung motivirenden Erklärungen abzugeben.

Hr. Heimendahl: Den Vortheilen, welhe nah der Vor- lage das Monopol dur seine hohen Erträge für die Finanzen des Neiches dem Reiche gewähren soll, stehen so große Schädigungen von Staztsangehörigen,, so große Nachtheile für Handel und Fndustrie gegenüber, daß ich troß der in Aussicht genommenen Entschädigungen die Einführung des Monopoks nicht anrathen kann.

Mit den Zielen der Staatsregierung bei der Vorlage einverstanden, halte ih es im Interesse des Neichs für geboten, vorher die Einführung einer Tabackfabrikatsteuer, welche nach der von durchaus sachverständiger Seite geäußerten Ansicht steuertehnich ausführbar ist, die annähernd gleichen Erträge für. die Staatskasse zu liefern im Stande sein wird, um die Wahrung der Jnteressen des Ackerbaues, der Jndustrie und des Handels in Aussicht nimmt, in Erwägung zu ziehen.

Hr. Ko3mack: Jch stimme gegen das Monopol, weil ih dasselbe an und für sih niht wünsche, und weil ih die Hoff- e der Staatsregierung auf das Ergebniß desselben nicht theile.

Indem ih auch den Taback als ein günstiges Steuer- objeît ansehe, bin ih der Ansicht, daß derselbe allein die vom Staate in Aussicht genommene Summe nicht aufbringen kann, daß die leßtere aber durch eine Erhöhung der gegenwärtigen Gewichtssteuer auf das Doppelte und durch cine Schanksteuer zu erzielen ist.

Zu dem vorliegenden Geseßentwurf ist s{ließlih von den Hrrn. Hessel, Vorderbrügge, Spengler und Kruschinski noch folgende Resolution beantragt worden :

T Volkswirthschaftsrath empfiehlt der Monopolver- waltung : Bei Vergebung der Verschleißstellen in erster Neihe diejenigen Fabrikanten, welche ihre Fabrikate selbst ganz oder theilweise im Detail an die Konsumenten ver- kEzufen, zu berüdcksichtigen.

Dieselbe wird nach kurzer, durch Hrn. Hessel gesprochener Begründung angenommen.

Ueber die Berathungen und Beschlüsse des permanenten Bu Quies soll dem Plenum mündlicher Bericht erstattet werden.

Die nächste Sizung des permanenten Ausshussus wird auf Montag, den 13. d. M., Vormittags 11 Uhr, anberaumt und auf die Tagesordnung die Spezialberathung des Gesey- entwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, gesetzt.

„M 64.

Zweite Beilage zum Deutschen Reihs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 15. März

182,

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 11, März, Elsner v. Gro- now, Sec. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 5, von dem Kommando als Insp. Offiz. bei der Kriegsschule in Neisse entbunden. Wolters- dorff, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 4, als Insp. Offiz. zur Kriegs\cule in Neisse kommandirt. v. Werder II., Pr. Lt. à la suite des Garde-Füs. Regts, von dem Kommando als Adjut. bei der 1. Garde-Inf. Brig. entbunden. v. Loewenfeld, Pr. Lt. vom 1. Garde-Regt. 3. F., als Adjut. zur 1. Garde-Inf. Brig., Frhr. v. Starck, Sec. Lt.,, vom Garde-Gren. Regt. Nr. 1, zur Diensl- [eist. bei dem Drag. Regt. Nr. 24 vom 1. April cr. ab auf ein Jahr kommandirt. v. Koße, Pr. L. vom 1. Garde-Ulan. Regt., à la suite des Regts. gestellt. v. Livonius, Sec. Lt, vom Kür. Regt. Nr. 3 zum Pr. Lt. befördert. Weise, Hauptm. und Plaßmajor in Spandau, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des Inf. Regts. Nr. 61 ertheilt und à la suite des gen. Regts. zu führen. v. Berg, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 12, à la suite des Megts. gestellt. Kühnast, Hauptm. a. D., komman- dirt zur Dienstleist. bei dem Bez. Kommando des Res. Landw. Regts. Nr. 35, früher Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 20, ein Patent feiner Charge verlichen. v. Schönberg, Sec. L. vom Ulan. Megt. Nr. 10, à la suite des Regts. gestellt. Moßner, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 8, à la suite des Regts.

estellt. Tscherny I., Sec. L. vom Inf. Regt. Nr. 56, zum Pr. Lt. befördert. Graf v. Saurma-Jelt|\ch, Sec. Lt. vom Huf. Regt. Nr. 7, à la suite des Regts. gestellt. Neydecker, Major vom Füs. Regt. Nr. 40, zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. Nau, Major, aggreg. dem Füs. Regt. Nr. 40, in dieses Regt. einrangirt. v. Wrochem, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 89, zum Hauptm. und Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, Wohlfahrt, Sec. Lt. vom dems. Regt., zum Pr. Lt, Bichler, Sec. L. vom Inf. Regt. Nr. 78, zum Pr. Lt., v. Beeren, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 73, zum Hauptm. und Comp. Chef, von dem Knesebeck, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, zum Pr. Lt, Burckhardt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 67, zum Hauptm. und Comp. Chef, Krüger, Sec. Lt. von dems. Regt., kommandirt zur Unteroff. Schule in Potsdam, zum Pr. Lt. befördert. v. Petersdorff, Oberst-Lt. zur Disp., zum Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 74 ernannt. v. Heister, Major vom Inf. Regt. Nr. 82, zum etatsmäß. Stabs- offiz. ernannt. v. Einem, Major, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 82, in dieses Regt. einrangirt. Frhr. v. Eynatten, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, zum Pr. Lt. befördert. v. Arnim, Sec. Lt. vom Inf, Regt. Nr. 97, auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem Ulan. Regt. Nr. 15 kommandirt. Dalmer, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 24, à la suite des Regts. gestellt. v. Kuß- leben, Hauptm. vom Füs. Regt. Nr. 80, zum Comp. Chef ernannt. Jobst, Pr. Lt. à la suite des Füs. Regts. Nr. 40, in das Füs. Negt. Nr. 80 einrangirt. v. Schmidt, Rittm., aggreg. dem Ulan. Regt. Nr. 6, als Escadr. Chef in das Regt. einrangirt. Golt, Major zur Disp., zum Bez. Commandeur des Res. Landw. Bats. Nr. 80 ernannt. Schmidt, Major vom Inf. Regt. Nr. 62, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 128 verseßt. We st- phal, Major vom Inf. Regt. Nr. 62, zum etatsmäßigen Stabsoffiz. ernannt. v. Kleist, Hauptm., bisher Comp. Chef von dems. Regt., zum überzähßligen Major, Foißick, Pr. Lt. von dems. Regt., zum auptm. und Comp. Chef, Cogho, Sec. Lt. von dems. Regt., zum r. Lt, Wenzel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 111, zum Pr. Lt., Becks, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, zum Hauptm, und Comp. Chef, Reinhart I1., Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., be- fördert. v Koschüßki-Larish, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 15, à la suite des Regts. gestellt. Braunstein, Sec. Lt. vom Iäger- Bat. Nr. 8, zur Dienstleistung bei dem Feld-Art. Regt. Nr. 26 auf ein Jahr kommandirt. v. Kalinowski, Oberst und Commandeur des Gren. Regts. Nr. 6, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commandeur der 17. Inf. Brig., v. Thompson, Oberst, beauftragt mit der Führung der 38. Inf. Brig., unter Belassung à la suite des Füs. Regts. Nr. 80, zum Command. der 38. Inf. Brig., v. Schultzendorff, Oberst vom Inf. Regt. Nr. 49, zum Comman- deur des Gren. Regts. Nr. 6, v. Jarotky., Oberst, beauftr. mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 48, zum Commandeur dieses Regts. ernannt. v. Struensee, Oberst, beauftr. mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 81, zum Commandeur dieses Regts, v. Oppen, Major vom Inf. Regt. Nr. 49, zum etatsmäßigen Stabsoffizier ernannt. Graet, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 52, unter Be- förderung zum überzähl, Major, in das Inf. Regt. Nr. 49 versetzt. Berkun, Pr. Lt. vom Inf. Regt Nr. 52, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Stute I, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 69, in das Inf. Regt. Nr. 52 verseßt. Rudel off, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 69, zum Pr. Lt. befördert. v. Möller, Oberst vom Inf. Regt. Nr. 83, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 47, Graf Finck von Finckenstein, Oberst, beauftr. mit der Füh- rung des Gren. Regts. Nr. 8, v. Stülpnagel, Oberst, beauftr. mit der Führung des Garde-Füs. Regts., unter Belass. in ihrem Verhältniß als Flügel-Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Graf v. Herzberg, Oberst-Lt., beauftr. mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 91, zu Commandeuren der betr. Regimenter, v. Finckh, Major vom Inf. Regt. Nr. 83, zum etatsmäßigen Stabs- offizier ernannt. Bauer, Hauptm. à la suite des Füs. Regts. Nr, 86 und Militär-Lehrer bei dem Kadettenhause zu Oranienstein, unter Entbindung von diesem Verhältniß, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 83 verseßt; derselbe verbleibt jedoch bis zum Schluß des gegenwärtigen Unterrichts-Kursus noch als kommandirt in feiner bisherigen Dienststelung. Zimmer I1, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 4, Pauen, Sec. Lt. von der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 15, Rodig, Sec. Lt. von der Res. des Garde-Gren. Regts. Nr. 2, als Sec. Lts. und Feldjäger in das Reit. Feldjäger- Corps verseßt. Bräuer, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 15, . zum Hauptm. u. Battr. Chef, Dahlmann, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Kindler v. Knoblocch, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 15, unter Beförder. zum Major, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Feld - Art. Regt. Nr. 26 verseßt. Wintgens, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld - Art. Regt. Nr. 22, unter Stellung à_ la suite dieses Regts., zum etatsmäß. Mitglied der Art. Prüf. Kommission ernannt. Kaufmann, Hauptm. à la suite des Feld-Art. Regts. Nr. 30, unter Entbind. von seinem Dienstverhältniß als etatsmäß. Mitglied der Art. Puk Kommission, als Battr. Chef in das Feld- Art. Regt. Nr. 22 verseßt. Gauda, Pr. Lt. vom aE Regt. Nr. 1, zum Hauptm. und Comp. Chef, Schultze, Sec. Lt. von dems. Regt., zum fr Lt, Stein, Hauptm. vom Fuß-Art. Negt. Nr. 3, unter Belass. in seinem Dienstverhältniß als Art. Offiz. vom Met in Küstrin und unter Stellung à la suite des Regts., zum ajor, Semmelroth, Pr. Lt. vom Fuß - Art. Regt. Nr. 3, zum Me und Comp. Chef, Ballenberg, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Kolb, Hauptm. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 10, unter Entbind. von seinem Dienstverhältniß als Art. Offiz. vom Platz in Rastatt, zum Major, Cramer, Sec. Lt. vom Fuß-Art. Bat. Nr. 14, zum Pr. Lt., befördert. v. Shweder, Major à la suite des Garde - Fuß - Art. Regts., unter Entbind, von seinem Dienstverhältniß als Art. Offiz. vom Play in Danzig, als Bats.

Commandeur in das Fuß - Art. Regt. Nr. 6, Freyberg, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß - Art. Regt. Nr. 1, unter Beförder. zum Major, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Fuß - Art. Regt. Nr. 11, verseßt. Appelmann, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß-Art. Regt. Nr. 2, unter Stellung à la suite des Regts., zum etatsmäß. Mitglicd der Art. Prüf. Kommission, Schumann, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß - Art. Regt. Nr. 3, zum Art. Offiz. vom Plaß in Neisse, ernannt. Thilemann, Hauptm. und Comp. Chef von dems. NRegt., in gleiher Eigenschaft in das Fuß-Art. Regt. Nr. 2 verseßt. Glaesemer, Hauptm. à la suite des Fuß-Art, Regts. Nr. 3, unter Entbind. von seinem Dienstverhältniß als etatsmäß. Mitglied der Art. Prüf. Kommission, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. Schering, Major und Bats. Commandeur vom Fuß-Art. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite des Regts., zum Art. Offiz. vom Plaß in Danzig ernannt. Fischer, Pr. Lt. von dems. Regt., unter Beförder. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Fuß - Art. Bat. Nr. 14 ver- seßt. Fischer, Major à la suite des Fuß - Art. Regts. Nr. 10, unter Entbind. von seinem Dienstverhältniß als Art. Offiz. vom Plat in Neisse, als etatsinäâß. Stabsoffiz. in das Fuß - Art. Regt. _Nr. 6 verseßt. Hauptmann, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß-Art. Bat. Nr. 14, zum Art. Offiz. vom E in Rastatt ernannt. Anderheiden, Pr. L. vom Fuß - Art. Bat. Nr. 14, in das Fuß-Art. Regt. Nr. 10 verseßt. Eckardt, Hauptm. à la suite des Fuß-Art. Regts. Nr. 1 und Unter-Direktor der Art. Werkstatt in Danzig, Lindow, Hauptm. von der 1. Jngen. Insp. und Ingen. vom Plat in Kolberg, unter Verseßung zum Stabe des Ingen. Corps, zu Majors, Bamihl, Pr. Lt. von der 3. Ingen. Insp., zum Hauptm., von Förster, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp., zum Pr. L., befördert. v. Wasserschleben, Oberst-Lt. vom Stabe des Ingen. Corps und Ingen. vom Play in Wesel, zum Inspecteur der 8. Fest. Insp., Frhr. v. Eyß, Major vom Stabe des Ingen. Corps, zum Ingen. vom Plaß in Wilhelmshaven, Korn, Hauptm. von der 2. Ingen. Insp., unter Verseßung zur 1. Ingen. Insp. zum Ingen. vom Plaß in Feste Boyen, Wichert, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., unter Entbind. von seiner Stellung als Comp. Chef. im Pion. Bat. Nr. 11 und unter Verseßung zur 4. Ingen. Insp., zum Ing. vom Plaß in Wesel, v. Poellniß, Hauptm. von der 3. Ing. Insp., zum Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 11, ernannt. rhr. von dem Bussche-Hünnefeld, Pr. Lt. vom Inf. Regt Nr. 15, dem Regt., unter Beförder. zum überzähl. Hauptm., aggregirt. Sch miedicke, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 56, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der 58, Inf. Brig., als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 15 verseßt. v. Pressentin, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 42, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Adjut. zur 58. Inf. Brig. kommandirt. v. Schmidt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 42, Begemann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, kommandirt als Erzieher bei der Haupt- Kadettenanstalt, zu Pr. Lts. befördert. / ;

Fm Beurlaubtenstande. Berlin, 11. März. Schindler, Daesler, Pr. Lts. vom 3. Garde-Gren. Landw. Regt., zu Haupt- leuten, Zindler, Sec. Lt. von der-Res. des Füs. Regts. Nr. 34, zum Pr. Lt. befördert. Schüße, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 3, als Res. Offiz. zum Gren. Regt. Nr. 4 verseßt. Schulz, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 21, zum Hauptm., Paech, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1, Bats. Landw. Regts. Nr. 48, Meurex, Sec. Lt. von der Ref. des Inf. Regts. Nr. 52, - Bohne, Clâus,' Arans, Sec. Lts. | von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, zu Pr. Lts. befördert. v. Woyna, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 56, als Res. Offiz. zum Garde-Füs. Regt. verseßt. Neu- ling, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, in die Kategorie der Res. Offize. verseßt und als solcher dem Drag. Regt. Nr. 15 zugetheilt. v. Portatius, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 13, zum Pr. Lt. Großer, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 14, zum Pr. Lt., Dexmann, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 13, zum Pr. Lt., Dilthey, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, zum Hauptm., von den Hoff, Schlupp, Köhnen, Sec. Lts. von der Landw. Inf. dess. Bats., E Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. r. 65, Hammer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 65, zu Pr. Lts, Sckerl, Vollmar I., Pr. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, zu Hauptleuten, Graf v. Bernstorff, von Blücher, Frhr. v. Schröder, Sec. Lts. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 17, v. Ewald, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 20, Sabarth, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 79, Rube, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 13, zu Pr. Lts., v. Holtendorff, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, zum Hauptm., Usener, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, zum Hauptm. be- fördert. Stüber, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 111, ein Patent seiner Charge verliehen. Reinhardt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 98, zum Hauptm., Klinkhart 11, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, Klinkhart I., Sec. Lt, von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, zu Pr. Lts, Wendriner, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 23, Kiesgen, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. der 1. Bats. Landw. Regts. Nr 28, zu Pr. Lts., Till i d, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, zum Pr. Lt., Killish, Götze, Sec. Lts. von der Ref. des Train- Bats. Nr. 3, zu Pr. Lts, Osthaus, Sec. Lt. vom Landw. Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 56, Claren, Sec. Lt. vom Landw. Train des 1. Bats. Landw. Negts. Nr. 85, Krichauf f, Sec. Lt. vom Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 86, zu Pr. Lts., befördert. j

| Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 11. März. v. Steinsdorff, Gen. Major und Commandeur der 17. Inf. Brigade, in Genehmigung scines Abschiedsgesuches , mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Brauchit\ch, Gen. Major und Commandeur der 16. Kav. Brigade, in Genehmigung seines Abschieds- gesuches, mit Pens. zur Disp. gestellt. Rautenberg, Oberst à la suite des Kriegs-Ministeriums und Commandeur der 4. E Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als Gen. Major mit Pension zur Disp. gestellt. v. Merkaß, Major a. D., zuleßt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 19, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gen. Regts. zur Disp. gestellt. v. Laurens, Sec. Lt. vom 2. Garde-Regt. z. F., ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizn. des 2. Garde-Landw. Regts. übergetreten. Fronhoefer, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 3, als Major mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., v. Germar, Oberst-Lt. vom Inf. Regt. Nr. 21, mit Pens. und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Calow, Hauptm. zur Disp., zuleßt Comp. Chef im Füs. Regt. Nr. 37, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. dieses Regts. ertheilt. Wohlfart, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizn. der Landw. Inf. übergetreten. Flach,

auptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 15, als Major mit Ven, und ‘der Regts. Uniform, v. Kennedy, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 11, der Abschied bewilligt. Frhr. v. Dobeneck, Major

Garde-Gren. Regts. Nr. 2, Kannenberg, Hauptm. und Comp, Chef vom Inf. Regt. Nr. 70, mit Pens. nebst Aussiht auf Anstel- lung im Civildienst und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Bertram, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 67, als Major mit Penf. nebst Aussicht auf Anstellung in der Gens'*darmerie und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Baer, Major zur Disp., von der Stellung als Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 74, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisher. Unif., entbunden. v. Petersdorff, Oberst-Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, mit Pens. zur Disp. gestellt. Frhr. v. Wangenheim, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 80, als Mat mit Pens. nebst Ausficht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., Frhr. v. Wrangel, Rittm. und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 14, als Major mit Pens. und der Unif. des 2. Garde-Drag. Regts., v. Nappard, Rittm. und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 6, mit Pens. und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Gericke, Oberst-Lt. z. Disp., von der Stellung als Bez. Commandeur des Res. Landw. Bats. Nr. 80, unter Verleihung des Charakters als Oberst und Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen seiner bisher. Unif., entbunden. Gol, Major vom Inf. Regt. Nr. 128, mit Penf. zur Disp. gestellt. v. Shorlemmer, Oberst und Command. des Inf. Regts. Nr. 47, in Genehm. seines Abschiedsgesuches, mit Pension und der Regis. Uniform zur Disp. gestellt. Preuß, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 7, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Godbersen, Sec. Lt. und Feldjäger im Reit. eldjäger-Corps, ausgeschieden und als Sec, Lt. zu den beurlaubten ffizieren der Landw. Kav. übergetreten. Ilgner, Oberst-Lt. und Bats. Commandeur im Fuß-Art. Regt. Nr. 6, mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. v. Didtman, Dberst-Lt. vom Stabe des Ingen. Corps und Ingen. vom Plaß in Wilhelmshaven, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und seiner bisher. Unif. zur Disp. gestellt. v. Nowag-Seeling, Major vom Stabe des Ingen. Corps und Ingen. vom Play in Feste Boyen, mit Pens. und seiner bisher. Unif. der Abschied bewilligt. Chrzescinsfki, Sec. Lt. vom Train-Bat. Nr. 3, ausgeschieden und zu den Res. Offizn. des Hus. Regts. Nr. 9 übergetreten.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 11. März. v. Al- vensleben, Hauptm. vom 3. Garde-Landw. Regt., als Major mit der Unif. des 1. Garde-Landw. Regts., Graf zu Dohna, Hauptm. von der Res. des 1. Garde-Regts. z. F., mit der Landw. Armee-Unif., v. Denzin, Pr. Lt. von der Res. des 2, Garde-Drag. Regts., als Rittm. mit der Landw. Armee-Unif., v. Kunheim I., Sec. L. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 41, Beerbohm, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, Wiegers, Sec. Lt. von der Landw. Käv. desselben Bats., als Pr. Lt., Be ck, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 3, als Pr. Lt, Krüpe, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., als Pr. Lt, Sieger, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 43, Buechler, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., v. Wolszlegier, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 54, Beutner, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 54, mit der Landw. Armee-Unif., Schroeder, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 3, als Rittm. mit seiner bisher. Unif., der Abschied bewilligt. v. Blumenthal I, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 49, v. Osterroht, Pr. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 9, mit der Landw. Armee-Unif., Bothe, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 21, mit der Landw. Armee-Unif., der Abschied - bewilligt. Seibert, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, aus allen Militärverhältnissen entlassen. Paecch, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 12, mit der Landw. Armee-Unif., Griesbach, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 20, als Hauptm.,, Schwarze, Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Bats., mit der Landw. Armee-Unif., Puhlmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, Namslau, Pit, Pr. Lts. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, mit der Landw. Armece-Unif., Schröder, Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Landw. Negts., Lohde, Pr. Lt. von der Landw. Kav. dess. Landw. Regts., mit seiner bisher. Unif., v. Jäkel, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 24, mit der Landw. Armee-Unif., Becker, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., mit seiner bisher. Unif., Rintelen, Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, als Major mit seiner bisher. Unif., Riecke, Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 27, Reinhardt, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 27, Barth, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 67, als Pr. Lt., Schlegel, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 72, Frhr. von Seherr-Thoß, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 47, als Ritlm. mit der Landw. Armee-Unif., Kloß, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 19, mit der Landw. Armee-Unif., Fröhlich, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats, Landw. Megls, 2 09 Sea» nowsfki, Pr. Lt. von der Landw. Kavallerie dess. Bataillons, Line, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, als Pr., Kno ch, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 50, als Pr. Lt., v. Kulmiz, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., als Pr. Lt., Berg, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, als Hauptm., Gierich, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, als Hauptm., Lahmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 22, als Hauptm., v. Wittenburg, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 62, als Rittm. mit der Landw. Armee-Unif., Mayer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, als Pr. Lt., v. Schmid, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 63, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Unif., Trentin, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Unif., Döbrißt, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, mit der Landw. Armee-Unif., H o ef ch, Sec. Lt. von der Landw. Kav. den 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 65, Noeggerath, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 28, mit der Landw. Armee-Unif., Al denbrück, Hauptm. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, mit seiner bisher. Unif, Engels II, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Landw. Regts., v. Seht IT., Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, von Seht 11], Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Bats., S ch inckel, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 6, Vocke, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 15, Seel er, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 90, Pfahl, Hauptm. von der Landw. íInf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 84, als Major mit seiner bisher. Unif., Graf Moltke, Pr. Lt. von_ der Landw. Kav. dess. Bats, als Rittm, Starcke, Sec. L. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. 77, als Pr. mit der Landw. Armee - Unif, der Abschied bewilligt.

ugo I, Hugo IL, Sec. Lts. von der Landw. Kav. dess. Bats., Se i Fuchs, Beiler, Sec. Lts. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 80, Forsboom, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., Frauendienst, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Unif., Boeckling, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 68, Grunert, Pr. Lt, von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 83, mit der Landw.

vom Füs. Regt. Nr. 40, als Oberst-Lt. mit Pens. und der Unif. des

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