1882 / 67 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

E S E RZIO [s * f Ko

Stettin, 16. März. (W. T. B.) c

Getreidemarkt. Weizen fest, loco 210,00 bis 220,00, pr. April-Mai 221,00, pr. Mai-Juni 220,00. Roggen ruhig, loco 159,00 bis 161,00, pr. April-Mai 160,50, pr. Mai-Juni 159,00, Rübsen pr. April-Mai 260,00, pr. September-Oktober 261,C0. Rüböl still, 100 Kilogr. pr. April-Mai 56,00, pr. September- Oktober 56,20. Spiritus unverändert, loco 43,70, pr. April-Mai 45,70, pr. Juni-Juli 47,00. Petroleum pr. März 7,50.

Pesen, 16. März. (W. T. B.) 4 :

Spiritus loco ohne Fass 43,70, ge: März 44,00, pr. April-Mai 44,9, pr. Tuni 45,90, pr. Juli 46,60. Fest.

Breslau, 17, März. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100% per März 44,20, do. per Ap:il-Mai 45,20, do. per Mai-Juni 45,50. Weizen per März 214,00. Roggen per März 160,00, do. per April-Mai 160,50. per Mai-Juni 161,50. Rüböl loco per März 55,00, per April-Mai 55,00, per Mai-Juni 55,75. Zink umsatzlos. Wetter: Schön.

Cöln, 16. März. (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,50, fremder loco 22,50, pr. März 22,95, pr. Mai 21,90, pr. Juli 21,80. Roggen loco 19,50, pr. März 16,35, pr. Mai 16,00, pr. Juli 15,85, Hafer loco 16,50. Rüböl loco 30,50, pr. Mai 28,90, pr. Oktober 28,90.

Bremen, 16. März. (W. T. B)

Petróleum. (Schlussbericht), Matt. Standard white loco 7,10 bez, pr. April 7,25 Br., pr. Mai 7,35 Br., pr. Juni 7,45 Br., pr. August-Dezember 8,00 Br.

Hamberg, 16, März. (W. T. B.) i

Getreidemarkt. Weizen loco fester, auf Termine rubig. Roggen loco und auf Termine ruhig. i;

Weizen pr. April-Mai 216,00 Br., 215,00 Gd., _pr. Mai-Juni 216,00 Br.,, 215,00 Gd. Roggen pr. April-Mai 158,00 Br., 157.00 Gd., pr. Mai-Juni 155,00 Br., 154,00 Gd. Hafer still. Gerste matt. Rüböl rubig, loco 57,00, pr. Mai 57,00. Spiritus matt, pr. März 38+ Br., pr. April-Mai 38 Br., pr. Mai-Juni 38 Br., pr. Juli-August 39 Br. Kaffee fest, Umsatz 4000 Sack. Petroleum geschüäftslos, Standard white loco 7,65 Br., 7,55 Gd., pr. März 7,45 Gd., pr. August-Dezember 8,10 Gd. Wetter: Schön.

Wien, 16. März. (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjabr 12,17 Gd., 12,20 Br. Hafer pr. Frühjahr 8,25 Gd, 8,27 Br. Mais pr. Mai-Juni 7,52 Gd., 7,55 Br.

Fest, 16. März. (W. T. B,)

Produktenmarkt. Weizen loco reservirt, auf Termine lIustlos, pr. Frübjahr 11,92 Gd., 11,95 Br., pr. Herbst 10,57 Gd., 10,60 Br, Hafer pr. Frühjabr 7,90 Gd., 7,95 Br. Mais pr. Mai- Juni 7,18 Gd., 7,22 Br. Koblraps pr. August-September 131, Wetter: Prachtyoll,

Anutwerpezn, 16. März.. (W. T. B.)

Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco 177 bez. u. Br., pr. April 18 Br., pr. Mai 18} Br., pr. Sep- tember-Dezember 20 Br. Ruhig.

Antwerpez, 16. März. (W.. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig. Roggen weichend, Hafer vernachlässigt. Gerste flau.

Amsterdam, 16, März. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. März 316, Roggen pr. März 186, pr. Mai 181.

Amsteräam, 16. März. (W. T. B.)

Bancazinn 67+,

London, 16. März. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 3 Weizenladungen. Wetter: Schön. Havannazucker Nr. 12 243, - Stetig.

Liverpool, 16. März, (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 120009 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Fest. Middl. amerikanische April-Mai-Liétferung 63/32, Mai-Juni - Lieferung 618/16, Juni-Juli- Lieferung 63, Juli-August-Lieferung 615/16, August-September- Lieferung 66/6, September-Oktober-Lieferung 613/16 d,

Liverpool, 16. März. (W. T. B.) (Offizielle Notirungen)

Upland good ordinary 6%, Upland low middl. 64, Upland middl, 611/16, Mobile middl. 61/16, Orleans good ordin, 65/16, Orleans low midd). 69/16, Orleans middl. 67, Orleans middI. fair 71, Pernam fair 7, Maceio fair 7, Maranhbam fair 7!/16, Egyptian brown midd1. 53, Egyptian brown fair 63, Egyptian brown good fair 71, Egyp- tian white fair 7, Egyptian white good fait 74, Dhollerah good middl, 38, Dhollerah middl. fair 4%, Dhollerah fair 45/16, Dhollerah good fair 43, Dhollerah good 57/16, Omra fair 4}, Omra good fair 413/16, Omra good 57/16, Scinde fair 34, Bengal fair 37, Bengal good fair 4°/1s, Madras Tinnevelly fair 51/16, Madras Tinne-

relly good fair 57/16, Madras Western fair 43, Madras Western good fair 412/16. :

Glasgow, 15. März. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed nnmbers warrants 49 sh, bis 49 sh. 1t{ d.

Bradsord, 16. März. (W. T. B.)

Wollgeschäft etwas lebhafter, Preise unverändert, wollene Garne für den Export etwas mehr gefragt, in wollenen Stoffen ziemlich gutes Geschätt.

New-YorkK, 16. März. (W.T, B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 123/16, do. in New-Orleans 12, Petroleum in New-York 74 Gd,, do. in Philadelphia 73 Gd., rohes Petrolenm 62, do. Pipe line Certificates D, 81 C. YMehl 4 D. 75 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 365 C., do. pr. März 1 D. 344 C., do. pr. April 1 D. 353 C., do. pr. Mai 1 D. 355 C. Mais (old mixed) 76 C. Zucker (fair refining Muscovados) 74. Kaffee (Rio-) 95. Schmalz (Marke Wilcox) 113/16, do. Fairbauks 11}, do. Rohe & Brothers 11%. Speck (short clear) 97 C. Getreidefracht 22,

Berlin, 16, März. (Wochenbericht tiber Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem Taxator.) [Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösgeren Posten frei hier.] Der Metallmarkt ist rubig, die Preise sind wenig verändert, aber fest. Roheisen: Der Glasgower Markt befestigt sich mebr und mebr, Verschiffungseisen notirt böber, ebenso erhalten sich Warrants, Middlesbrougheisen ist steigend, Hier sind die Läger ziemlich geräumt und halten für den Rest Verkäufer ihre Preise aufrecht; es notiren auf Lieferung gute und beste Marken schottisches Roheisen 7,50 à 8.40, englisches 6,40 à 6,75 und deutsches Giesgereieisen 8,20 à 8,70, Eisenbahn- Schienen zum Verwalzen 7,60 à 7,80, Wealzeisen 15,50 à 15,75. Kupfer besser, engl, und amerikan. 140,00 à 145,00, Mansfelder 144.00 à 145,00. Zinn stetig, Banka 230,00 à 231,00, prima engl, Lammzinn 234,00 à 235,00. Zink rubig, schles, Hüttenzink 35,00 à 35,50, Blei unverändert, 30,00 à 30,50. Kohlen und Koks ruhig, Schmiedekohlen bis 63,(0 pro 40 hl, Schmelzkoks 2,40 à 2,60 pro 100 Kg.

Fraukfart a. M., 16, März. (Getreide- und Pro- duktenbericht von Joseph Strauss.;) Seit dem letzten Bericht hatten wir sehr schöne Tage. Die jungen Saaten ent- wickeln sich herrlich und eracheinen kräftig und wWiderstandsfähig, Hier hatte das Geschäft einen sehr ruhigen Verlauf und ausser den Artkeln, in welchen sich stets der Konsum mehr oder weniger bewegt, wie Weizen, Hafer etc, war es wiederum nur der be- scheiden auftretende Bedarf, der gelegentlich zu einigen Abschliüssen führte, Weizen verkehrt in rubiger Stimmung; besondere Ver- änderungen haben in keinem der Hauptmärkte stattgefunden ; die Preise unterlagen nur kleinen Schwankungen, eine entschiedene Meinung für die eine oder andere Richtung besteht hier augen- blicklich eben s0 wenig wie an anderen Orten. Wir lasgen : Weizen ab Umgegend 254 Æ, fremde Sorten, wie Bombay, California, Theodosia werden bier nicht verlangt; hübscher Kur- hessischer brachte schwerfällig 25—+} A6, Norddentscher, feine Sorten fehlen und mittel Qualitäten nur unter Notiz verkäuflich. Roggen ist flau, da die Konsumfrage, ungeachtet des billigen Angebots, von einigen kleinen Parthieverkäufen abgesehen, nicht aus ihrer Reserve heraustritt; wir offeriren: Ia. französischen à 20 é, russische Sorten von 18—195 M, hübschcr Dominial- Roggen ab Berlin 17,60 M, norddeutscher Landroggen Kkalkulirt sich auf 20 a Tendenz schwach, Gerste ohne Handel, Ia. 20—} Æ, mittel sehr schwer placirbar, 18—19 M, gering 16 MÆ. Hafer ruhig und ohne nennenswerthe Umsätze; wirklich feine Qualitäten werden über Cours bezahlt ; die Notiz bleibt Ia. 17—} M, mittel 16—14 4, gering 15 A. Stimmung fest, Hülsenfrüchte ohne Handel, für Wicken be- sgteht noch Frage und ist feinste Waare im Detail bis 21 A be- zahlt, in Partien von 200 Centner kaum 20 M. Conrs. Bunter Mais kaum verlangt u. zu 154 6 offerirt. Der Mehlmarkt ist matt, die Bäckereien sind zum Kaufen nicht zu reizen. Milch- brod- und Brotmebhl im Verband 68 Æ, insgeheim bis 67 M, II. Sorte Brotmehl 28 é, ordinäre Weizenmehle zu 21 M übrig. Berliner Roggenmehl 0/1 stark offerirt, 25—% M, Null allein 27¿—28 Futterstoffe anhaltend fest. Raps ohne Handel, 297—303 A

WEisenbahn-Einnahmen. Nordhausen-Erfurter Eisenbahn. Im Februar c. 94105 A

(+ 6184 M), bis ultimo Vebrnuar cr. 177 368 M (+ 10295 6). l

Woimar-Geraer Eisenbahn. Im Februar 1882 44499 (+ 992 M), bis ultimo Februar 1882 87 299 A (+ 7625 M). Generalversammlungen.

23. März Königsberger Semenelo Zeitung und Verlags-

druckerei, Gesellschaft auf Actien. Ord Gen.-Yers.

in Königsberg.

24. Aktion - Gesellschaft für öffentliches Fubrwesen. Ausserord, Gen.-Vers. zu Berlin. Credit-Bank von Donimirski , Kalkstoein , Lys- kowski & Co., Thorn. Ord. Gen.-Vers. in Thorn. Nähmaschineufabrik vorm, Frister & Rossmann, Actien-Goesellschaft. Ord. Gen.- Vers. zu Berlin. Asoania, ohemisohe Fabrik zu Leopoldshall, Aotien- Geseollschaft, vorm. F. R. Kiesel, Ord. Gen.-Vers. zu Berlin. Deutsche Local- und Strassenbahn-Gesellschaft. Augssgerord. Gen.-Vers. zu Berlin. Ravensberger Spinnerei. Ord, Gen. - Vers. in Bielefeld. Warschauer Disconto-Bank. Ord. Gen.-Vers. in Warschau.

Wetterbericht vom 17. März 1882, 8 Uhr Morgens.

Barometer aut

. 0 Gr. n. d.Meeres- : Stationen. apiógel rodun. in Wind.

Millimeter. Mullaghmore T75 Aberdeen . 773 Christiangund 766 Kopenhagen, 766 Stockholm. . 759 Haparanda . 747 Moskau ... 730

Cork, Queens- O 5 776 Bet A 775 Helder. ... 776 Sylt 772 Hamburg ., 774 Swinemünde, 768 Neufahrwass. 762 NW Memel. ... 757 N 776 N Miinster . .. 776 WSW Karlsruhe . 776 NO Wiesbaden . 776 NW München .. 776 Leipzig ... TT4 SW Berlin ..., 771 W Wien .... T2 W Breslan ... T |WNW Ile d’'Aix .. 774 ONO wolkenlos Triest .. l TT4 | still [wolkenlos 13

1) Gestern Sturm. 2) Seegang mässig, 3) See ruhig, 4) Nachm. Sturm, ®*) Abends Sturm. §) Reif,

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnett 1) Nordeuropa, 2) Küestenzone von Irland bis Ostprenssen, 3) Mitte!- europa südlich dieser Zone, 4} Sitdeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstäürke: 1= leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = atsif,

= stürmiech, 9 == Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =: Orkan. Uebersicht der Witterung.

Die Depression, welche gestern über Nordskandinavien “lag, ist mit zunehmender T efe rasch südostwärts nach dem Innern RussIands fortgeschritten und vernursacht in Wechselwirknng mit dem hohen Lu!tdrucke, welcher über den britischen Inseln, Frank- reich und Centralenuropa lagert, im Ostseegebiete starke, stellen- weise stürmische, im norddeutschen Binnenlande meist schwache westliche Winde. Ueber Centraleuropa, ausser an den Ostsee- Kküsten, ist das Wetter rubig, trocken und meist wolkenlos. Die Temperatur ist über Norddeutschland meist gestiegen, im Süden wenig verändert. An der oëetpreussischen Küste herrschte am Abend Weststurm, welcher in Königsberg eine fast orkanartige Stärke erreichte.

Temperatur Wetter. jin 9 Celsirg 59 C.=4 R.

bedeckt 7 wolkenlos 6 [bedeckt —2 halb bed 8 wolkenl!.1) 1 wolkenlos —T7 Schnee —2

C5 M P 00 C5 O D

wolkig?) wolkenl.3) wolkenlos heiter heiter wolkig heiter4) bedeckt 5°) wolken?os wolkenlos wolkenl 6) wolkenlos wolkenlos wolkenlos beiter wolkenlos heiter

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Tbeater.

Königliche Schanspiele, Sonnabend: Opern-

haus. 72. Vorstellung. Johann von Paris. Oper in 2 Abtheilungen, nab dem Französischen des St. Just, Musik von Boieldieu. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gescßt vom Direktor von Strant. (Frl. Lehmann, Frl. Pollack, Frl. Driese, Hr. Bek, Hr. Ernst, Hr. Salomon.) Zum Schluß: Gavotte. Tanz nah einer Melodie Ludwigs des Dreizehnten von Paul Taglioni, ausgeführt von den Frls. Smidt, Trepplin, Bechtel, Hellwig, H. Sonntag, A. Sonntag, Wenzel, Altmann 2c. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 76. Vorstellung. Ein Sommer- nacchtstraum von Shakespeare, überseßt von A. W. von Swlegel in 3 Akten. Musik von Felix Mendelssohn-Bartholdy. Tanz von Paul Taglioni. Nach Tiecks dekorativer und koftümlicher Einrichtung neu in Scene gesekt vom Direktor Deeß. (Pu: Frl. Stähle vom Stadt-Theater in Celle, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 73, Vorstellung. Fra Diavolo, oder: Das Gasthaus zu Terraciua. Oper in 3 Abtheilungen von Scribe, bearbeitet von C. Blum. Musik von Auber. (Frl. Tagliana, Frl. Horina, Hr. Niemann, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 77. Vorstellung, Die Räuber. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.

Vallner-Theater. Sonnabend: Zum 15. M.:

Unsere Frauen. Lustspiel in 5 Akten von G. v. Moser und Franz v. Schönthan.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Sonnabend: Zum 59, Male: Der lustige Krieg. Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater. Gemälde-Ausstellung von

W. Wereschagin, täglich von 1—9 Uhr. Eintritts- geld 40 „§.

Residenz-Theater. Direktion: E. Neumann. Sonnabcnd: Vorleßztes Gaftspiel des Hrn. Eugen Stägemann, Gastspiel des Frl, Marie Schröder undl des Frl. Elise Bac, Odette.

Sonntag: Lebtes Gastspiel des Hrn. Stägemann, O Gastspiel des Frl. Marie Schröder. Odette.

National-Theater, Weinbergsweg 6 und 7. Sonnabend: Z. 2, M.: Mazeppa. Trauerspiel in 5 Akten von Rudolf Gottschall. Musik von Ad. Wiedeke. Mit gänzlich neuer Ausstattung, Deko- T Uher Costumen 2c. Kasseneröffnung 6, Anfang

É. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Germania-Theater, Sonnabend: 5. Gastspiel

des Balletmeisters Signor Severini und der Solo- tänzerin Signora Guérber vom Theater Pergola in Florenz. Extra-Vorstellung. Zum 36. Male: Carmen. Jm 1, und 4. Akt großes Ballet-Diver- tissement.

Wüilhelm-Theater, Chausseestraße Nr. 25/26.

Sonnabend: Mit gänzlih neuer Ausstattung und mit neuen Couplets von Dr. E. Jacobson versehen : 500 000 Teufel. Ausstattungsposse mit Gesang in 3 Akten und 6 Tableaux. (Frl. Clara Bonné als Gast.)

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Erstes Gastspiel des Frl. Ernestine Wegner und des Hrn. E. Meißner, sowie Ensemble-Gastspiel der Mitglie- der vom Wallner-Theater. Zunra ersten. Male: Der Manu im Monde. Posse mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Anfang 7 Uhr.

Sonntag : Dieselbe Vorstellung.

Villets zu diesen Vorstellungen sind Sonnabend Gas von 10—1 Uhr an der Theaterkasse zu

aben,

Concert-Haus, Concert des Kgl. D+ Hof-Musikdirektors Herrn B 1lse,

Sonnabend, Abends 7 Uhr: Sinfonie - Concert. I. Theil. Ouverture z. Op. „Genofeva“ von Robert Schumann... Slavischer Tanz D-dur von ODvor- chak. Variationen a. d. Septett von L. van Beethoven (mit mehrfacher Beseßung der Streich- Instrumente). La jeunesse d’Herecule, poëme Ada, Camille Saint-Saens. II, Iheil,

infonie Nr, 1. B-dur von Robert Schumann. a, Introduktion und Allegro, b. Larghetto, c. Molto

vivace, d, Allegro animato e grazioso. III. Theil. Ouverture zur Op. „Leonore“ (Nr. 3) von L. van Beethoven. Die Ruhe, Solo für die Violine mit R Clung von Gounod, vorgetragen von Hrn. oncertmeister Cesar Thomson. TIntrodnzione (scene d’amour) e YValse aus dem Ballet-Diver- timento „Ein Karnevalsfest“ von Emil Hartmann. 2 Rauchen ist nur in den Nebensälen und auf dem . Rang gestattet.|

Fanmilien-Itachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Weyhe mit Hrn. Lieute- nant zur See Wallmann (Quedlinburg—Wil- helmshaven.) Frl. Lina v. Velsen mit Hrn. Pastor Hermann Nahlenbeck (Unna—Hohenlim- burg). Frl. Margarethe Walkenhorst mit Hrn. Lieutenant und Bezirks-Adjutanten Eugen Wiedemann (Burg—Stolp i. P.), Frl. Marie S0 mit Hrn. Realshullehrer Rudolf Edel (Schneidemühl—JIenkau bei Danzig).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. De. Conrad (Gum- binnen). Eine Tochter: Hrn. RNechts- anwalt. Dr. Loebell (Marburg).

Gestorben: Hr. Post-Secretair a. D. Rudolf Steindamm (Berlin). Hr. Pfarrer emer. Moritz Rungius (Britz). Hr. Stadthauptkassen-Ren- dant Carl Lachmann (Prenzlau). Hr. Jn- genieur-Major a. D. Eduard Schnatckenburg (Jena). Hr. Alexander Ewald v. Below

(Hohendorf).

[12514] Oeffentliche Ladung.

Der Lohgerber Karl Christof Gottlieb Fribsche, geboren am 21. Februar 1849 zn Neuftadt a./Orla, zuleßt daselbst aufhältlih, dessen jeßiger Aufenthalt unbekannt ist, wird beschuldigt,

als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf- geseßbuhs.

Derselbe wird quf Anordnung des Großherzogl. Amtsgerichts hierselbst auf Donnerstag,

den 27. April 1882, Vormittags 9 Uhr, vor das Großherzogl. Schöffengeriht zu Neu- stadt a./O., zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unents{huldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund. der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Commando zu Weimar ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Neustadt a./O., den 15. März 1882,

: G. Sattler, Gerichtss{reiber des Großherzogl. S. Amtsgerichts.

[12502] L

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Land- gerichts, 11. Civilkammer, zu“ Cöln vom 1. Februar 1882 wurde die zwischen den Eheleuten Stephan Ostendorf, Kaufmann zu Cöln, und Auna, geborene Junggeburth, ohne besonderes Geschäft ebendascl}t wohnhaft, bestandene chelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertren- nung auêgesproben und die Parteien zur Auseinan- derseßung und Liquidation “vor den Königl. Notar Graffweg zu Cöln verwiesen.

Í BLEUeN: Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12469] Bekanntmachung.

pm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Besißers Joseph Lepak zu Karszyn,

vertreten durch den Justiz-Rath Fleck in Konit, erkennt das Königlibe Amtsgericht zu Konitz, Abtheilung TV., durch den Amtsrichter Neu- mann

für Recht:

1) Das über diejenige Post von 100 Thalern, welche in der 11]I. Abtheilung unter Nr. 5 des Grundstücks Karszyn Blatt 40, dessen einge- tragener Eigenthümer der Besitzer Joseph Lepak' daselbst ist, für Joseph Fazdzewski ver- zeichnet steht, gebildete Dokument wird kraft- los erflärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens faklen denr

Antragsteller zur Last. Bon Rechts Wegen. Verkündet Konitz, u x März 1882. o,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. IY.

[12474] Verkündet am 6. März 1882. Frost, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! _ Auf Antrag der Ackerwirth Herrmann Warmbier- {en Erben zu Carlsbach erkennt das Königliche Amts3- gericht zu Lobsens durch den Amtsrichter Slinzigk für Recht : ; die Dokumente, welche über die auf dem Grund- stückde Carlsbach Nr. 20 in Abtheilung 1]. unter Nr. 3, 5, 12, 13, 15, 16, 17 und 18 eingetragenen Posten gebildet sind, werden für kraftlos erklärt. 2 Lobsens, den 6. März 1882, Königliches nett. Schlinzigk.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

óniglich Preußischer - Staats-Anzeiger.

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dition: 8, Wilhelmstr. Nr. 22. L

S2.

Berlin, den 18. März 1882.

«- Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern beim Verlassen des Akademie-Gebäudes auf der untersten Treppenstufe ausgeglitten und haben durch dén Fall eine leihie Kontusion des rechten Ellenbogens und nies sowie des linken Knöchels erfahren. Allerhöchstdieselben sind in Folge dessen veranlaßt, im Zimmer zu bleiben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruyt : dem katholischen Pfarrer und Dechanten Theissing zu Redlinghausen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem herrschastlihen Ober-Jnspektor Förster zu Polnish-Fuhlbeck im Kreise Deutsch-Crone den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Polizei-Sergeanten a. D. Stengler zu

Naumburg a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Prinzen Karl Maximilian von Lihnowsky die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des JFohanniter-Malteser-Ordens zu ertheilen.

Deutsches Neich.

Bei der Reichsbank sind ernannt worden :

der bisherige Bankkassirer Kretshmer zum Bankren- danten und zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankha upt- stelle zu Mannheim; die bisherigen Buchhaltecei- Assistenten Weiß zu Mannheim und Munckel zu Breslau zu Bank- Xassirern.

Königreich Preufen. Staats-Ministerium.

Nachtrag

zu dem Regulative für den Geschäftsgang bei dem : 30, Fanuar Ober-Verwaltungsgerihte vom April 1878, betreffend die Zustellungen im Verwaltungsstreit- verfahren.

An die Stelle des §. 25 des Regulativs vom Ait 1878 treten die nachstehenden Vorschriften : I

Soweit das Geseß nicht ein Anderes bestimmt, erfolgen die von Seiten des Ober-Verwaltungsgerichtes zu bewirkenden Zustellungen entweder dur die Poft oder durch damit beson- ders beauftragte Beamte. Die erstere Art der Zustellung bildet die Regel. L

Die Zustellungen für nicht prozeßfähige Personen erfolgen für dieselben an deren geseßliche Vectreter.

Bei Behörden, Gemeinden und Korporationen, sowie bci Personenvercinen, welche als solche klagen oder verklagt werden können, genügt die Zustellung an die Vorsteher.

Bei mehreren geseßlichen Vertretern, sowie bei mehreren Vorstehern genügt die Zustellung an einen derselben.

ITI,

Die Zustellung für einen Unteroffizier over einen Ge- meinen des aktiven Heeres oder der aktiven Marine erfolgt an den Chef der zunächst vorgeseßten Kommandobehörde (Chef der Compagnie, Escadron, Batterie u. \. w.).

IV,

Die Zustellung kann an den Bevollmächtigten und, wenn dieselbe durh den Betrieb eines Handelsgewerbes veranlaßt ist, an den Prokuristen erfolgen.

Bei mehreren Bevollmächtigten, sowie bei mehreren Pro- kuristen genügt die Zustellung an Einen derselben.

V,

Sind Streitgenossen vorhanden, so ist die Ausfertigung einer ergangenen Entscheidung der Regel nah nur Einem derselben zuzustellen. Die übrigen Theilnehmer sind alsdann evon unter Beifügung einer Abschrift des Tenors der

ntscheidung zu benachrichtigen. j |

Bei Streitgenossen, welhe Deputirte aus ihrer Mitte be- stellt haben, erfolgt die Zustellung der ergehenden Entscheidungen, Bescheide und Verfügungen nur an Einen derselben. /

VI,

Für die Ausführung der Zustellungen gelten die in 88. 165 bis

170*) der deutschen Civilprozeßordun gegebenen BorsGrülen. lederlegung des zu

Ortsbehörde oder bei

j A 19 1 f Im Falle des §. 167 findet evo E

Übergebenden Schriftstückes nur bei der Postanstalt des Zustellungsortes; : N

An Sonntagen und allgem Feiertagen darf eine Zustellung nur auf befondere Anwéisung des Ober-Verwal- tungsgerihtes erfolgen. Die Verfügung, durch welche diese Anwe!sung ertheilt wird, ist bei der Bustellung auf Erfordern vorzuzeigen. Eine Zustellung, bei welcher diese Bestimmungen nicht beobachtet sind, ist gültig, wenn die Aunahme nicht ver- weigert ist. E E ta

Ueber die Zustellung ist einé Urkunde aufzunehmen ; die- selbe muß enthalten: 4 U:

1) Ort und Zeit der Zustellung; * i

2) die Bezeichnung des zuzustellenden#Schriststückes ;

3) die Bezeichnung der Person, d} welche zugestellt werden soll; A E ;

4) die Bezeichnung der Person, E zugestellt ist; in dên Fällen der §8. 166, 168, 169 déx eutschen Civilprozeß- ordnung die Angabe des Grundes, dur welchen die Zu- stellung an die bezeihnete Person gerechtfertigt wird; wenn nach §. 167 a. a. O. verfahren ist, die Bemerkung, wie die darin enthaltenen Vorschriften nah Mäßgabe der Nr. V. dieses Regulativs befolgt sind; 1 i

5) im Falle der Verweigerung der * Annahme, die Er- wähnung, daß die Annahme verweigerl und das zu übergebende Scriftstück am Orte der Zustellung zur" kgelassen ist ; 8

6) die Bemerkung, daß das zuz1 stellende Schriftstück Übergeben ist; D

7) die Unterschrift des die Zustellung ‘vollziehenden BVe- amten. t e f

s 4 d 2 Wird dur vie-Post-“zugestellt, so Hal das Obèr-Ver- waltungsgeriht einen durch sein Diensisiegel verschlosfenen, mit der Adresse der Person, an welche zugestellt werden soll, versehenen und mit einer Geschäftsnummer bezeihneten Brief- umschlag, in welchem das zuzustellende Schriftstück enthalten ist, der Post mit dem Ersuchen zu übergeben, die Zustellung einem Postboten des Bestimmungsortes aufzutragen. Daß die Ueber- gabe ‘in der bezeichneten Art geschehen, is zu den Akten zu bescheinigen. L

Die Zustellung dur den Postboten erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen zu VI, Ueber die Zustellung ist von dem Postboten eine Urkunde aufzunehmen, welche den Bestimmun- gen zu VIII. Nr. 1, 3 bis 5, 7 entsprehen und die Uebergabe des seinem Verschlusse, seiner Adresse und seiner Geschäfts- nummer nach bezeichneten Briefumschlages bezeugen muß.

Die Urkunde ist von dem Postboten der Postanstalt und von dieser dem Ober-Verwaltungsgerichte zu überliefern.

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*) §. 165. Die Zustellungen können an jedem Orte erfolgen, wo die Person, welcher zugestellt werden soll, angetroffen wird. h

Hat die Person an diesem Ort eine Wohnung: oder ein Geschäfts- lokal, so ist die außerhalb der Wohnung oder des Geschäftslokals an sie erfolgte Zustellung nur gültig, wenn die Annahme nicht ver- weigert wird. A

S. 166. Wird die Person, welcher zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung nit angetroffen, so kann die Zustellung in der Wohnung an einen zu der Familie gehörenden erwachsenen Hausgenossen oder an eine in der Familie dienende erwachsene Person erfolgen. :

Wird eine solhe Person nicht angetroffen, so kann „die Zu- stellung an den in demselben Hause wohnenden Hauswirth oder Bere der erfolgen, wenn diese zur Annahme des Schriftstücks bereit sind.

L167. Ist die Zustellung nah diesen Bestimmungen nicht aus- führbar, so kann sie dadur erfolgen, daß das zu übergebende Schriftstück auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts, in dessen Bezirke der Ort der Zustellung gelegen if, oder an diesem Orte bei der Postanstalt oder dem Gemeindevorsteher oder dem Polizeivorsteher niedergelegt und die Niederlegung fowohl dur eine an der Thür der Wohnung zu befestigende schriftliche Anzeige, als auch, soweit thunlich, durh mündliche Mittheilung an zwei in der Nachbarschaft wohnende Personen bekannt gemacht wird. ; :

8. 168. Für Gewerbtreibende, wele ein besonderes Geschäfts- lokal haben, kann, wenn fie in dem Geschäftslokale nit angetroffen werden, die Zustellung an einen darin anwesenden Gewerbegehülfen erfolgen.

| ird ein Rechtsanwalt, welchem zugestellt werden soll, in seinem Geschäftslokale niht angetroffen, so kann die Zustellung an einen darin anwesenden Gehülfen oder Schreiber erfolgen. i

S. 169, Wird der geseßliche Vertreter oder der Vorsteher einer Behörde, einer Gemeinde, einer Korporation oder eines Personen- vereins, welchem zugestellt werden foll, in dem Geschäftslokale während der gewöhnlichen Geschäftsstunden nicht angetroffen, oder ist er an der Annahme verhindert, so kann die Zustellung an einen an- deren in dem Geschäftslokale anwesenden Beamten oder Bediensteten bewirkt werden. ¿

Wird der geseßlide Vertreter oder der Vorsteher in seiner Wohnung nit angetroffen, so finden die Bestimmungen der §8. 166, ie nur Anwendung, wenn ein besonderes Geschäftslokal niht vor-

anden ist. ;

S. 170. Wird die Annahme der Pat ohne gesetzlichen

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XI,

In den Fällen der §8. 182 bis 184 *) der Deutschen Civilprozeßordnung erfolgt die Zustellung in der dort vor- geschriebenen Weise. / :

« Eine in eineni anderen deutschen Staate zu bewirkende Zustellung erfolgt, sofern fie nit nah den mit diesem be- stehenden Vereinbarungen durch die Post ausführbar ist, mit- telst Ersuchens der zuständigen Behörde desselben.

Die Zustelung wird durch das scriftlihe Zeugniß der ersuhten Behörden oder Beamten, daß die Zustellung erfolgt sei, nahgewiesen. / A

Jst der Aufenthalt einer Partei unbekannt, so kann die L an dieselbe durch Anheftung des zuzustellenden hriftstüdes an der zu Aushängen des Ober: Verwaltungs- e bestimmten Stelle erfolgen. Die Zustellung gilt als ewirkt, wenn seit der Anheftung zwei Wochen verstrichen sind. Auf die Gültigkeit der Zustellung hat es keinen Ein- fluß, wenn das Shriftstück von dem Orte der Anhestung zu früh entfernt wird. :

Enthält das zuzustellende Schriftstück eine Ladung, so kann anaeordnet werden, daß außerdem die ein- oder mehr- malige Einrückung eines Auszuges des Schriftstückes in die Seitens des Ober-Verwaltungsgerihtes zu bestimmenden Blätter zu erfolgen habe. h ' :

Jn dem Auszuge des Schriftstückes müssen die Parteien, ‘der Gegenstand des Streites, der Antrag, der Zweck der Ladung und die Zeit, zu welcher der Geladene vor dem Ober- Verwaltungsgerichte crieiuei soll, bezeihnet werden.

Die Ladung gilt in diesem Falle als an dem Tage zu- gestellt, an welhem seit der leßten Einrückung des Auszuges in die öffentlihen Blätter ein Monat verstrichen ist, fofern niht durch das Ober-Verwaltungsgeriht der Ablauf einer

D er im Aus- lande zu bewirkenden Zustellung die Befolgung der für diese aare g Vorschriften unausführbar ist, oder feinen Erfolg verspricht.

XTII.

Ob auch in anderen als solchen Fällen, in welchen eine Frist in Frage steht, oder es sich um Zustellung einer Ent- scheidung, einer Ladung oder eines Schriftstückes handelt, an dessen Empfang si geseßlih oder rihterlih bestimmte Folgen knüpfen, und demzufolge eine Zustellungsurkunde zu den Akten zu bringen ist, eine Zustellung (Benachrichtigung, Mit- theilung) unter Beobachtung der Vorschriften zu L. bis XIT. bewirkt werden s\oll, bleibt der Anordnung des Ober-Verwal- tungsgerichtes im einzelnen Falle vorbehalten.

Der vorstehende, von dem Ober-Verwaltungsgerichte ent- worfene Nachtrag zu dem Regulative für den Geschästsgang

, 30. Januar bei dem Ober-Verwaltungsgerihte vom E 1878

wird hiermit auf Grund des §. 30 des Geseßes vom L vesintiat 2, August 1880 gt. Berlin, den 22. September 1881. Königliches Staats-Ministerium.

G. von Kameke. Maybach. Bitter. von Puttkamer. Dr. Lucius. Dr. Friedberg. von Boetticher. von Goßler.

Finanz-Ministerium.

Bekanntmachung.

Die Strafvollstreungskosten, welche bei den von der Ver- waltung des Fnnern ressortirenden Gefängnißanstalten hin- sichtlih der zur Verbüßung gerichtlih erkannter Strafen ein- gelieferten, niht als unvermögend anerkannten Gefangenen entstehen, einshließlich der etwa dur Vorbereitung der öffent- lichen Klage entstandenen Kosten, werden, insoweit die Ver- pflegung folcher Gefangenen der preußischen Staatsverwaltung zur Last fällt, vom 1. April d. J. ab niht weiter von den betreffenden Gefängnißanstalten, fondern von den hierzu für

*) 8, 182, Eine im Auslande zu bewirkende Zustellung erfolgt mittels Ersuchens der zuständigen Behörde des fremden Staates oder des in diesem Staate residirenden Konsuls oder Gesandten des Reichs.

8. 183. Zustellungen an Deutsche, welhe das Recht der

Exterritorialität genießen, erfolgen, wenn dieselben zur Mission des Reichs gehören, mittels Ersuchens des Reichskanzlers; wenn dieselben zur Mission eines Bundesftaates gehören, mittels Grsuchens des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten dieses Bundesstaates.

ustellungen an die Vorsteher der Reichskonsulate erfolgen mittels Ersuchens des Reichskanzlers. :

8. 184, Zustellungen an Personen, welche zu einem im Aus-

lande befindlihen oder zu einem mobilen Truppentheile oder zur:

Besatzung eines in Dienst gestellten Kriegsfahrzeuges gehören, können.

Grund verweigert, je ist das zu übergebende Schriftstück am Orte der Zustellung zurüzulassen.

mittels Ersuchens der vorgeseßten Kommandobehörde erfolgen,