1882 / 69 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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R E LE T P EI br E S ete

auen aber nächst unserem erhabenen Kaiser und König verdanken wir so wie Ew. Durchlaucht die Erfolge des Königlichen Erlasses! Als die Fortscrittspartei und die ihr gleichgesinnten Libe- ralen in der Sißung vom 24. Januar d. Is. gegen denselben zum Angriff vorgingen, da haben Ew. Dur(laucht mit staatsmännischen, Fraftvollen Worten dieselben siegreih zurückgewiesen und das in feind- licher Rede künstlich gesponnene Gewebe, wel@yes unserem Volke das Licht trüben mußte, mit starker Hand zerrissen. Hierfür Ew. Durchlauht unsern Mea etten Dank auszusprechen, drängt es uns vor Allem bei unserem ersten diesjährigen Zusfammensein; der Versicherung aber möchten wir “noch gleich- zeitig Ausdruck verleihen, daß auch wir mit dankbarem Herzen gegen unser geliebtes Herrscherhaus stets nah Kräften bestrebt scin werden, den fortschrittlihen Parteigelüsten und liberalen Verirrungen muthig entgegenzutreten. Cin fremdländishes Schattenkönigthum soll in deutshen Landen keinen Boden finden; in dem Kampfe dagegen wer- den auch wir nit zurüclstehen. : Der konservative Verein zu Rosenberg i./Westpr. : . A.: Der Vorstand. Gez. v. Brünneck, Vorsitender. v. Borke. v. Wussow. : Schmeling. :

Darauf ist an den Vorsißzenden des Vereins, Landrath

a. D. von Brünneckl, folgende Antwort ergangen: Berlin, den 15. März 1882, __ Aus der Adresse des konservativen Vereins zu Rosenberg habe ih gern ersehen, daß die Gesinnungen, denen ich in der Reichstags- fißung vom 24. Januar d. I. Ausdruck gegeben habe, die Zustimmung des Vereins finden. Ew. Hobwohlgeboren und Ihren Herren Au}- traggebern danke ich verbindlichst für den Ausdruck Jhres Einver- ftändnisses. gez. v. Bi3marck.

Der „Staats-Anzeiger für Württemberg“ vom 18. d. M. schreibt :

Einige Blätter, welche mit allen Mitteln gegen den Monopol- entwurf Stimmung zu machen suchen, ftellen die Behauptung auf, daß über das Tabackmonopol selbst, wie bezüglißh der Berwendung der Erträgnisse desselben, unter den Bundesregierungen der größte Zwiespalt herrsche. Wer die Dinge etwas aufmerksamer verfolgt, dem braucht nit erst gesagt zu werden, daß die Angelegenheit noch gar nicht in das Stadium der Verhandlung im Bundesrath eingetreten ist, womit auch die Fabel von einem früheren Widerspruch und späteren Zuftimmen der württembergischen Regierung zu dem Monopolentwurfe unter Bedingungen und Vorbehalten in ihr Nichts zurückfällt. Die württembergischen Regierung hat, so viel wir wissen,-bis jeßt eine Er- lärung Über den Entwurf überhaupt nicht abgegeben. Eine bedauer- Tiche Abweichung von der Wahrheit lassen ‘{ich aber jene Blätter zu Schulden kommen, wenn sie aus der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November v. J. herauszulesen vorgeben, daß dort die Er- trägnisse des Tabackmonopols aus\{ließlich für die Armen in An- spruch genommen seien. Es heißt dort in dem Passus, der sich auf das Monopol bezieht: „Auch die weitere Durführung der in den leßten Jahren begonnenen Steuerreform weist auf die Eröffnung er- giebiger CEinnahmequellen durch indirekte Reichssteuern hin, um die Negierungen in den Stand zu seßen, dafür drückende direkte Landesfteuern abzuschaffen und die Gemeinden von Armen- und Scullasten, von Zuschlägen zu Grund-“ und Personal- sleuern und von anderen drückenden direkten Abgaben zu entlasten. Der sicherste Weg hierzu liegt nab den in den benachbarten Ländern gemacbten Erfahrungen in der Einführung des Tabackmono- pols, über welche wir die Entscheidung der gesetzgebenden Körper des Neiches herbeizuführen beabsichtigen, Hierdurch und demnächst durch Wiederherstellung unserer Anträge auf stärkere Besteuerung der Ge- tränke sollen nicht finanzielle Üebershüsse erstrebt werden, sondern die Umwandlung der bestehenden direkten Staats- und Gemeinde- lasten in weniger drückende indirekte Reichésteuern. Diese Be- strebungen sind nicht nur von fiskalischen, sondern auch von reak- tionären Hintergedanken frei. Ihre Wirkung auf politishem Gebiete wird allein die sein, daß wir den kommenden Generationen das neu- entstandene Neich gefestigt dur gemeinsame und ergiebige Finanzen hinter- lassen“. Es sceint in der That auf Seiten der Monopolgegner die Spekulation auf das kurze Gedächtniß der Zuhörer nicht vers{chmält zu werden.

Die „Essener Zeitung“ theilt einen ausführlichen Auszug aus einem Berichte mit, welchen der Ober-Bürgermeister Hache in der Stadtverordnetensißung vom 17. d. M. über den Stand und die Verwaltung der Gemeindeangelegenheciten im leßten Geschäftsjahre erstattet hat. Einleitend schickte der Vor- tragende allgemeine Bemerkungen über die Geschäfts!age auf indusiriellem Gebiet voraus, denen wir nach dem erwähnten Organe Folgendes entnehmen:

Unser wirthschaftlihes Leben hat sih entgegen den zum Beginn des Jahres 1881 mit Grund gehegten Befürchtungen einer im All- peenernen zufricdenstellenden Besserung zu erfreuen gehabt. Auf den

eiden Hauptgebieten desselben, der Cisen- und Kohlenindustrie, hat eine fortdauernde rege Thätigkeit geherrsbt, und, wenn au die Preise der Produkte, insbesondere die Preise der Kohlen, diejenige Steigerung nicht erfahren haben, welche theils zur Ausgleichung der Jahre lang gebrachten Opfer der Arbeitgeber, theils zur durchs{chlagenden Besserung der Lage der Arbeitnehmer nothwendig erzielt werden müssen, so ist doch in der anhaltend wacsenden Arbeitsgelegenhcit und in der auf längere Zeit ge erten Thätigkeit der Hauptwerke unserer Industrie cin un- verkennbarer Fortschritt gegen das vorige Jahr zu konstatiren, und der Ausdruck der Hoffnung auf nachhaltige, wenn auch nur allmäh- lich sichtbar werdende Besscrung als ein berectiger zu bezeichnen.

Weiterhin handelt der Bericht von den Arbeitslöhnen und Tonstatirt, daß nah amtlichen Feststellungen die Arbeitslöhne nur eine minimale Aufbesserung 5 .Z pro Schicht bei den Vergarbeitern, 10 und 15 Z pro Schicht bei den Fabrik- arbeitern erfahren hätten und wendet sich dann zu einer Zurülweifung agitatorisher Bestrebungen, welche, die Noth- lage der Arbeiter benußend, die Unzufriedenheit auf Kosten des guten Einvernehmens zwischen Arbeitgebern und Arbeit- nehmern shüren. Am Sghluß dieser Ausführungen spricht der Bericht die Hoffnung aus, daß die systematisch in den leßten Monaten eingeleitete Agita- tion an der gesunden, oft bewährten Einsicht unseres Arbeiterstandes und an dem ebenso bewährten Verständnisse der Arbeitgeber von der Wichtigkeit und Bedeutung ausreichender Fürsorge für den Arbeiter zerschellen werde. Trügen die Anzeichen nicht, so wird die begonnene Pestigung unseres wirthschaftlichen Lebens auf der Grundlage der ver- nderten Wirthscbaftépoliti? ves Reiches weitere Fortschritte machen, und, wenn au langsam, so doch sicher der klingende Erfolg für alle Theile sich einstellen.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlihen Gesundheits amts sind in der 10. Jahreëswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurch\chnitt berebnet als gestorben gemeldet: in Berlin 25,0, in Breslau 38,0, in Königsberg 30,1, in Cöln 25,5, in Frankfurt a. M. 19,7, in Hannover 30,1, in Cassel 27,4, in Magdeburg 23,2, in Stcttin 14,6, in Altona 19,9, in Straßburg 36,1, in Meß 22,7, in München 44,5, in Nürnberg 30,3, in Augsburg 29,7, in Dres- den 25,2, in Leipzig 21,7, in Stuttgart 24,1, in Braunschweig 28,4, in Karlsruhe 27,9, in Hamburg 29,8, in Wien 35,8, in Budapest 43,3, in Pra 42,3, in Triest 37,4, in Krakau 22,9, in Basel 30,2, in Brüssel 29,2, in Amsterdam 29,1, in Paris 31,8, in Kopen-

agen 26,2, in Stockholm 26,9, in Christiania 18,6, in St. Peters- urg 40,9, in Warschau 35,3, in Odessa 28,5, in Rom —, in

ow 25,4, in Liverpool 23,7, in Dublin 37,2, in Edinburg 22,1, in lerandria (Egypten) 33,4. Ferner aus früheren Wochen: in New-York 34,4, in Philadelphia 26,7, in Chicago 28,3, in St. Louis 15,8, in Cincinnati 18,6, in San Franzisko 29,8, in Kalkutta 28,3, in Bombay 29,5, in Madras 46,7.

Während der Berichtswoche waren an den deutschen Beobachtungs- stationen westlibe und südwestlie Windrichtungen, die in Berlin, Bremen und Cöln am 6., in Breslau und Koniß erst am 7. resp. 8. vorübergehend nach Nordwest, in Cöln nah Südost umliefen. Die Temperatur der Luft war eine ziemlich hohe und überstieg die nor- male allgemein um mehrere Grade Celsius. Nachtfröste kamen nur in den ersten Tagen in München und in der Mitte der Woche an den Nord- und Oslstationen vor. Niederschläge erfolgten in den ersten Tagen der Woche häufig, aber meist niht sehr ergiebig. Der beim Wochenbeginn mäßig hohe Druck der Luft nahm am 6. Abends ollgemein und rasch zu, das Barometer erreichte bald cinen hohen Standpunkt, den es bis zum Schluß der Woche auch behauptete.

Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten Großstädte Europas haben sich in der Berichtswoce nur unwesentlich geändert. Jm Allgemeinen hat die Sterblichkeit in den öslich und nördlich gelegeneren Städten etwas ab- und in den südlich und westlich aelegeneren ein wenig zugenommen. Insbesondere waren es in den leßteren Gegenden wieder Erkrankungen der Lungen und Luftröhren, die ungemein häufig zum Tode führten. Die Theilnahme des Säug- linggalters an der Sterblichkeit war eine gesteigerte. Von 10,000 Leben- den starben (aufs Jahr berechnet) 93 Kinder unter 1 Jahr gegen 87 der Vorwoche (in Berlin 83 gegen 94). - Die allgemeine Sterb- lichkeitzverhältnißzahl für die deutschen Städte sank (pro Mille und Jahr) auf 28,0 von 28,2 der ‘vorhergegangenen Woche.

Unter den Todesursachen haben von den Insfettionskrankheiten Masern, Scharlah und typhöse Fieber abgenommen, die übrigen zeigten meist ein wenig verändertes Vorkommen; aus deutschen Städten tamen auch etwas mehr Sterbefälle an Flecktyphus und Pocken zur Meldung. Masern herrschen in Müncben, Barmen, Elberfeld, Bochum, Wien, Pest, Paris, Manchester, Kopenhagen noch in grö- ßerer Ausdehnung, in Berlin, Hamburg, London, Christiania haben fie nachgelassen. Scharlach bedingte in Dresden, Hannover, Bam- berg, Barmen mebr, in Kiel, Nürnberg, München, Berlin, Frank- a. M., Wien weniger Todesfälle. —- Diphtherie zeigt sich in Berlin, München, Stuttgart, Dresden, Chemniß, Hannover, Düsseldorf, Braunschweig, Pest, Prag, Paris, urin, St. Petersburg v. a. O. häufiger als Todesveranlassung, îin Königsberg, Danzig, Stettin, Elbing, Hamburg, Cöln, Barmen, Wien hat die Zahl der Todesfälle etwas abgenommen. Unterleibstyphus zeigte h in Wien häufiger, dagegen kamen mehr Sterbefälle an Fleck- typhus zur Anzeige: aus deutschen Städten 6 (Thorn, Posen je 2, und Königsberg und Elbing je 1); ferner aus Amsterdam 4, aus St. Petersburg 25, aus Krakau und Warschau je 2, aus Saragossa 3, aus Pest, Valencia und Malaga je 1. Der Keuchhusten fordert besonders in London noch immer zahlreihe Opfer, sowie auch ent- zündliche Erkrankungen der Lunge, besonders in München, Bochum, Wien und London viel Todesfälle veranlaßten. Darmkatarrhe der Kinder waren in Breslau, Hamburg, München, Berlin, Paris, St. Petersburg häufig Todesveranlassung. Pocken zeigten sich im All- gemeinen etwas häufiger. Eine kleine Abnahme der dur sie be- dingten Todesfälle war in Wien, Pest, London, Warschau ersichtlich, eine größere in Prag, Krakau. Gesteigert war die Zahl derselben in Paris und St, Petersburg, in deutschen Städten in Cffen (7). Einzelne Poentodesfälle kamen aus Cassel, Dortmund, Coblenz, Amsterdam, Brüssel, Edinburg, Christiania, Murcia zur Meldung. Im Januar traten Pocken in Madrid und Lissabon sehr zahlreich auf.

Ueber die Ergebnisse der Branntweinbesteuerung im Großherzogthum Hessen im Etatsjahr 1880—81 entnehmen wir den „Mittheilungen der Großherzoglih hessishen Centralstelle für die Landesstatistik" folgende Angaben: Die Maischbottichsteuer, welche in dem Etatsjahr 1879/80 um 43 538 H höher war, als in demjenigen von 1878/79, hat im Etatsjahr 1880/81 gegen 1879/80 einen um den Betrag von 145 018,25 46 höheren Ertraz geliefert. Dieser abermalige bedeutende Mehrertrag is vorzugsweise der reich- lichen und guten Kartoffelernte des Jahres 1880 und den fortdauernd annehmbaren Branntweinpreisen zuzuschreiben, sowie weiter darin be- gründet, daß mehrere landwirthschaftlihe Brennereien, welche im Laufe des Jahrs 1879 in größere, mit den neuesten Appaxaten ver- sehene, Betriebsanstalten umgewandelt wurden, neben den bercits be- stehenden großen Brennereien fast da3 ganze Jahr 1880 im Betriebe 1ch befanden. An Kartoffeln kamen in dem Etatsjahr 1879/80 zur derwendung 9309500 kg, in demjenigen von 1880/81 dagegen 18 706 170 kg, mithin in leßterem mehr 9 396 670 kg. Während eine Verwendung von Frucht zur Branntweinbereitung Er ih allein nicht stattgefunden hat, indem solche nur mit Kartoffeln zu- sammen hierzu benußt wurde, hat die Verwendung von Mais, sowohl für sih allein, und dies vorzugsweise in den Sommer- monaten, als anch mit Kartoffeln vermischt, gegen das Vorjahr aber- mals bedeutend zugenommen ; denn es wurden im Etatsjahr 1879/80 = 1 969 650 kg Mais gegen 2163 672 kg im Etatsjahr 1880/81, mithin in leßterem 194022 kg mebr zur Branntweinbereitung ver- wendet, Die * Branntwein-Materialsteuer hat gegen das Vorjahr einen weiteren Rückgang von 11062 K erfahren, welcher der gerin-

gen Zwetschen- und Weinernte des Jahres 1880 zuzuscreiben ist. In allen größeren Brennereien ist die Methode des dickeren Ein- maischens im Gebrau, Vorherrschend ist die 3 tägige Gährungs- periode. Als Hefemittel wird der 36 stündige Grünmalzsaß verwen- det und die Fortführung der Hefe findet durch abgenommene und in besonderen Gefäßen aufbewahrte Mutterhefe statt. Jn einzelnen klei- neren Betriebéanstalten wird Bierhefe als Ferment benußt. Die- selbe wird in der Regel der frishen Maische im Gährbottich direkt

zugeseßzt. Land- und Forstwirthschaft.

Ueber den Saatenstand im Kreise Teltow wird der „Voss. Ztg." mitgetheilt: Der Winterroggen ist in Folge der zeit- weise fast sommerlicen Temperatur so üppig im Wuchs begriffen, daß er an mancen Stellen bereits eine Höhe von 4 Zoll erreicht hat. Die Bestellung der Felder ist in vollstem Gange auch son fast beendet. Die Grbsen (Schoten) sind bereits vor einigen Tagen gelegt; dasselbe geschicht jekt mit den Frühkartoffeln. Die Knospen der Bäume, besonders der Obstbäume, und unter diesen wiederum die Kirschbäume, entfalten jeßt {on ihre Schuppen, und die grünen Blättchen drängen sich bereits hervor.

Gewerbe nund Handel.

Der Verwaltungsrath der PreußischenzCentral-Boden- credit-Actiengesellschaft hat beschlossen, der General - Ver- fammlung der Aktionäre die Vertheilung von 82% Dividende pro 1881 vorzuschlagen; neben der statutmäßigen Erhöhung des Reserve- fonds findet ein Reservevortrag auf neue Rechnung im Betrage von 382 822 M. ftatt.

Der Rechnungsabs{luß der Süddeutschen Bodencredit- bank pro 1881 ergiebt einen Gewinn von 2041787 M gegen 2218751 A im Vorjahre. Die Berechnung der Reservedotirung und der Tantièmenbezüge hat nah Abzug des Vorjahrs\aldo aus 1565 069 6. zu geschehen. Es werden 5 % der Reserve überwiesen mit 80331 6 (1880 85 502 M) und nach Abzug der Tantièmen mit 89419 F (1880 110 529 6) eine Dividende von 7 % an die Aktionäre vertheilt, welche 1 428 000 M erfordert. Jn den drei Vor- jahren waren 89% vertheilt worden, aber auf nur 19,2 Millionen Kapital, während diesmal für das leßte Quartal bereits die vollen 24 Millionen partizipirten. Der vorzutragende Gewinn beträgt 3261 M, die gestundeten Provisionen, die als Provisionsreserve vor- getragen werden, 432 775 M Dresden, 20, März. (W. T. B.) Die Heutige General- versammlung der säch sischen Bank war von 45 Aktionären be- sucht, welhe 6787 Aktien mit 660 Stimmen vertraten. Der Jahres- abshluß und die vorgeschlagene Vertheilung einer Dividende von 5a, welche von morgen a zahlbar ift, wurden einstimmig geneh- migt und die ausscheidenden Verwaltungsrathsmitglieder einsiimia

Turin 29,9, in Bukarest —, in Madrid 61,9, in London 24,0, in Glas-

wiedergewählt,

Paris, 20. März. (W. T. B.) Das „Pariser Börsenblatti“ entnimmt dem morgen erscheinendea Emifsionéprojekt der Bank eNouvelle Union“, daß das Kapital von 30 Mill. Fres. bis zum 10, August voll eingezahlt werden soll; die Verwaltung ist berechtigt, eventuell eine Erhöhung des Kapitals bis zu 50 Millionen zu ver- fügen. Der ehemalige Subdirektor der Union générale, Gheêquière, ist Direktor der Nouvelle Union. Die Subskription auf die Aktien erfolgt in Paris und Lyon bis zum 5. April al pari.

Verkehrs-Anstalten.

Plymouth, 20. März. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Silesia“ ist bier eingetroffen.

St. Petersburg, 20. März. (W. T. B.) Wie die „Neue Zeit“ meldet, ist die Eröffnung des neuen Kanals zur Ver- bindung mit der See, welcher für Fahrzeuge bis zu 145 Fuß Tief- gang angelegt ift, zum diesjährigen Beginn der Schiffahrt in Aus3- ficht genommen.

New-York, 209, März. (W. T. B) Der Dampfer des- Norddeutschen Lloyd „Mosel“ ist hier eingetroffen.

BVerliu, 21. März 1882, Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.

von Professor Conrad in Halle als Geschenk eingesandten Arbeit über den „Konsum an nothwendigen Nahrungsmitteln in Berlin vor

feste Zahlen zu gewinnen und den Nachweis zu führen, daß die Be- völkerung der Hauptstadt, namentlich die niederen Stände, gegen- wärtig besser genährt sind als vor 100 Jahren. Darauf sprach der Referendar Holze über die Illustrationen in des Dis S Annales Marchiae Brandenburgicae (Franffurt a bet J,

dar; der Knecht, welcher mit seinem Pfunde nicht gewuchert hat, ent- gegnet dem ihn tadelnden Herrn: Ich fürchtete mih vor dir, denn ich wußte, daß du ein hartex Mann bist. Wir haben es hier somit mit dem Buchdruckerzeichen Hartmanns zu tbun, und das Zeichen isk trefflich gewählt, denn, wenn man der Erzählung Seidels Glauben

die Marchia, 250 Fl, geboten, da Angelus aber 3 0 forderte, zer- das Werk dem Hartmann anbot, wollte dieser ihr nur 200 Fl. dafür

versucte er no 50 Fl. abzuhandeln, so daß dieselbe das Manuskript im Jahre 1601 verbrannte. Der folgende Holzschnitt, das große KurfürstliGe Wappen darstellend, ist eine Kopie einer IUustration „zu der 1572 bei Eichhorn in Frankfurt a. O. gedruckten Augsburgischen

Seite 2 gegebene Bild ist in der Form 11 anderen im Werke beige- gebenen Jllustrationen durchaus verwandt; diese 12 Bilder stammen

aus dem alten und dem neuen Testamente dar. S. 2 (im Ganzen dreimal vorkommend) Thurmbau zu Babel, S. 3 unten (im Ganzen

in Jerusalem dur Nehemia, S. 7 (22 mal) Sonne stehe still zu Gibeon und Mond im Thale Ajalon, S. 9 (1mal) Geburt Christi, S. 9 (4mal) Theilung des Heeres durch Gideon, S. 12 David und Abigail (2mal), S. 16 oben (1mal) Salbung Salomces, S. 18 (19mal) Flucht der Syrer, S. oben (2mal) Eli's Tod und Fortnahme der Bundes- lade, S. 127 (1mal) David und Abisai vor Sauls Lager. Zur Jllustration jeder vorkommenden Schlacht hat der Sieg Gideons und die Flucht der Syrer dienen müssen; die jüdische Abigail erscheint bald als Thusnelda, bald als christliche der König David dem entsprehend dort als Germanikus, hier als lüsterner Bojar. S. 183 ist eine Belagerung, bei welcher Kanonen auftreten, dur ein auffallend \{lecht gezeichnetes Bild dar- gestellt, das im Ganzen 11mal wiederkehrt. Ebenso \{chlecht gezeichnet und offenbar einer älteren Chronik entlehnt sind der einmal auftretende Stadtbau und der 8mal wiederkehrende Nitterkampf. Für die Darstellung jedes Klosters genügt ein und derselbe Holzschnitt. Obwohl der Ver- leger einen Holzschnitt von Frankfurt a. O. mit der Carthause besaß, verwandte er doch nit diesen zur Jllustration des Klosters Carthaus, fondern jenes typishe Kirchen- und Klosterbild, welches eine Ansicht der Marienkirche zu Frankfurt a. D, von Norden gesehen ist. Ebenso stereotyp sind bei Angelus das Bischofsbild (28mak vorkommend) und die drei bishöflihen Wappen, mit geklreuzten Bischefestäben mit dem Kreuze für Havelberg (27mal) mit ge- kreuzten Schlüsseln für Brandenburg (17mal) und mit gekreuzken Speeren mit dem Sterne für bus (25mal vorkommend). Der markgräfliße Adler brandenburgishe Wappen, welches dem großen Friedrichschen nachgebildet ist, zweimal. Offenbar aus Kalendcrn, deren Herstellung feiï Thurneisser einen Aufshwung in der Mark genommen hatte, entlehnt sind die Abbildungen der Himmelszeichen ; 9Imal erscheint ‘cine große, Imal eine kleine Mondfinsterniß, 19mal eine große, 10mal eine kleine Sonnenfinsterniß; ein Fackelkomet zeigt sih dreimal und ein gewöhnlicher Komet 33mal. Das Seite 438. abgebildete Scheusal und die 6 nur je 1mal vorkommenden Abbil- dungen des Kaisers Karls des Großen, des Nolandes zu Branden- burg und der Gößen Sol, Crodo, Todute und Triglaf find nicht für das Buch gefertigt worden, denn dem widerspricht die Thatsache, daf; die Beschreibung des Angelus sich nur höchst ungenau mit den Abbil- dungen deckt. Rechnet man die 14 nur 1mal und die 2 2mal be- nußzten Holzstöcke ab, so haben 20 Holzstöke zur Herstellung von 290 Bildern hinreichen müssen.

Paris, 20. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Algier ist in dem dortigen National-Theater heute früh 3 Uhr Feuer au8gebrohen und das Theater total niedergebrannt. Ein Verlust an Menschenleben ist glücklicherweise nicht zu beklagen.

In der Sin g-Akademie giebt am Donnerstag die Pianistin Le Isabella Lourié ein Concert mit Orchester (Berliner Sinfonie- Kapelle unter Direktion des Hrn, G. Janke) und unter Mitwirkung des Königl, Kammermusikers (Violinist) Hrn. J. Struß. Auf dem Programm stchen folgende Piècen: Concert für Pianoforte in Es-dur von F. Liszt, Pastorale und Capriccio von Scarlatti-Tausig, Etude in C-moll und Mazurka von Chopin, Spinnerlied aus dem „Fliegenden Holländer“ von Wagner-Liszt, Concert für Violine in A-moll von &. Struß, Toccata und Fuge von Bach - Tausig, Polonaise in: A-dur von H. Wieniawski und Andante spiauato «und Polonaise in Es-dur von Chopin. Billets zu 4, 3 und 2 4 sind in der Sing-Akademie bei Hrn. Schaeff zu haben.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Sieben Beilagen (einshliezlich Börsen-Beilaze),

außerdem cin Verzeichniß der durh die Bekanntmachung der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 15. März 1882 gekündigten Schuldverschreibungen der Staats-Aulcihen vom Jahre 1850, 1852 und 1853.

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

¿ GY.

Berlin, Dienstag, deu 2l. März

182.

Sißung vom 15. März 1882, Der Verein beschäftigte sch mit der-

hundert Jahren und in der Gegenwart.“ Durch geschickte Benußung: des s{wierigen Materials ist es dem Verfasser gelungen, ztemlich-

i : Hartmann. 1598. Fol.) Der kleine Holzschnitt- auf dem Titelblatte ftellt die Parabel von den anvertrauten Pfuuden-

schenken darf, hat Hartmann dem Angelus für dessen größeres Werk. {lug sich das Geschäft. Als nun nah Angelus Tode dessen Wittwe: geben, und als die Wittwe endlich um diesen Preis abschließen wollte, .

Konfession in Folio, zu der cin Formschneider und Kupfersteher Franz. Sriedrich (Zeichen F, F.) die Zeichnung geliefert hatte, ebenso erscheint - es in der 1581 bei Eichhorn gedruckten formula concordiae. Das auf .

aus einer Bilderbibel. Sie stellen im Einzelnen folgende 11 Scenen-

3mal) ziegelstreihende Juden in Egypten, S. 4(5 mal) Bau des Kuhthores-

Iungfrau, und“

erscheint 33mal und das kleine-

[U T A C M

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.

Landespolizeilihe Anordnung.

Auf Grund des Reichsgeseßes vom 7. April 1869 und der revidirten Jnstruktion vom 9. Funi 1873, betreffend die Maß- regeln gegen die Rinderpest, wird unter Aufhebung der dies- seitigen landespolizeilihen Anordnung vom 8. April vorigen Jahres (Amtsblatt für 1881 Seite 128/131) von dem unter- zeichneten Königlichen Regierungs-Präsidenten sür den Um- fang des Regierungsbezirks Gumbinnen bis auf Weiteres hierdurch Folgendes, verordnet :

Einfuhrverbote und Beshränkungen.

8. 1. Die Ein- und Durchfuhr von lebendem Rindvieh, sowie von lebenden Schafen und Ziegen aus Rußland ist verboten.

8. 2. Die Ein- und Dur@&fuhr aller von Rindvieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile in frishem Zustande und von Dünger aus Rußland (mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse) ist verboten. :

Die Ein- und Durchsuhr der nahbenannten, von Rind- vieh, Schasen und Ziegen stammenden Theile und Er- zeugnisse : : : :

a. vollkfomwen trockene oder gesalzene Häute und Därme,

b. geshmolzener Talg in Gesäßen oder Blöcken, :

c. vollkommen lufttroŒene und von Weichtheilen befreite

Knochen, Hörner und Klauen,

d. Knochenmehl, :

e. Wolle und Haare, wenn sie in Säcken verpackt sind,

f, Blutkuchen (Blutdünger), wenn sie fein pulverisirt

sind oder zu Puloer gerieben werden können und voll- fommen geruglos sind, ;

g. vollständig durhgepökeltes Fleisch, ist gestattet. i e

Auch die Ein- und Durchfuhr von Lumpen, wenn sie in Säcken verpact sind, ist erlaubt. : |

Die Einfuhr ist jedoch nur vermittelst der Eisenbahn über Eydtkuhnen und Prostken und auf den bei Eydtkuhnen, bei Klein-Prostken, bei Laugßargen, bei Schirwindt und bei Mierunsken die Landesgrenze überschreitenden Zollstraßen und erst dann e: laubt, nachdem durch Prüfung die vorgeschrie- benen Eigenschasten festgestellt sind. Diese Prüfung erfolgt kostensrei und zwar bei dem Eingange vermittelst der Eisen- bahn über Eydtkuhnen und Prostïen auf dem Bahnhofe dur die jeweiligen Vorstände der daselbst befindlichen Zollabferti- gungsstellen und bei dem Eingange auf den genannten Zoll- straßen bei den Nebenzollämtern 1. zu Eydtkuhnen, Klein- Prostken, Laugßargen, Schirwindt und Mierunsken duch die dortigen Zolleinnehmer oder deren Vertreter. i

8. 3. Diejenigen Rinder, Schafe und Ziegen, sowie die: jenigen thierischen und sonstigen Stoffe, welhe entgegen den vorstehenden Verboten über die Landesgrenze geführt und hierbei in Beschlag genommen werden, sind fofort unter poli- zeiliher Aufsicht zu tödten, beziehungsweise zu vernichten, zum Gebrau unschädlih zu machen und zu vergraben.

Transport von Rind vieh auf Eisenbahnen.

8. 4, Der Transport von Rindvieh auf Eisenbahnen unterliegt zunächst der Beschränkung, daß die Verladung innerhalb der nahbenannten Kreise nur auf folgenden Sta- tionen und an bestimmten Tagen erfolgen darf:

im Kreise Darkehmen, auf Station Darkehmen, A

im Kreise Goldap, auf Station Goldap, : im Kreise Gumbinnen, auf Station Gumbinnen, _ y im Kreise Heydekrug, auf Station Heydekrug, | ey im Kreise Fnsterburg, S auf den Stationen Jnsterburg, Norkitten und Grünheide, im Kreise Lößen, 2

auf den Stationen Lößen, Widminnen und Stürlack, im Kreise Lyck,

auf den Stationen Lyck und Prostiken-Salßwedell, im Kreise Oletßko,

auf den Stationen Marggrabowa und Kowahlen, im Kreise Ragnit,

auf Station Szillen,

im Kreise Stallupönen, auf den Stationen Stallupönen und Eydtkuhnen,

im Kreise Tilsit,

auf Station Tilsit. : E Die Verladetage für jede Station werden für die ein- zelnen Kreise durch die Kreisblätter bekannt gemacht werden. 8. 5. Die Zulassung von Rindvieh zum Eisenbahn- transport von den vorbezeihneten Stationen aus ist den

nachfolgenden Bedingungen unterworfen: A

a, der Versender bedarf eines Erlaubnißscheines desjenigen Landraths, in dessen Kreis das Vieh seinen Standort hat. Jn diesem Erlaubnißschein, welher eine Gültig- feitsdauer von höchstens zehn Tagen haben darf, inner- halb welcher die Verladung bewirkt sein muß, ist die Verladestation, die Stückzahl und ein genaues Signa- lement der zu versendenden Thiere anzugeben und zu bescheinigen, daß diese Thiere während der lehten 4 Wochen ununterbrochen im Kreise gestanden haben; . ferner ist eine Bescheinigung des zuständigen Thier- arztes darüber erforderlih, daß die zu versendenden Thiere am Tage der Verladung und zwar von diesen selbst untersucht und einer ansteckenden Krankheit nicht verdächtig befunden worden sind; / c, endlih eine Bescheinigung des Stationsvorstandes über

den Verladungsort. R Die Bescheinigung zu a., b, und e. erfolgt kostenfrei, in einmaliger Ausfertigung nah dem unter I. beigesügten For- mular und bleibt im Besiße des Begleiters. i Wenn Vieh zur Verladung kommen soll, welhes nit

(auf Märkten 2c. von Händlern 2c.) so ist zu dem landräth- lihen Erlaubnißscheine (ad a.) das unter II. hier beigefügte Formular zu benugen. Jn dieses die einzelnen Stücxe Vieh, das Signalement desselben, den Namen und den Wohnort 2c. der bisherigen Besißer einzutragen, ist Sache des Versen- ders; der Landrath prüft die Richtigkeit dieser Angaben auf Grund der ihm vorzulegenden, eventl. mit der Bescheinigung der Zulässigkeit der Verladung auf der Eisenbahn (cfr. §. 8) versehenen Ursprungsatteste, vollzieht und ertheilt sodann den Erlaubnißschein, falls Bedenken der Er- theilung nicht entgegenstehen. E Der Landrath und der Vorstand der Verladestation führen über die Versendung Kontrolregister. Die Ursprungsatteste, 8, 16 folgende, deren Ueberreihung bei Nahsuchung der Er- laubnißscheine erforderlich ist, verbleiben im Besiße des Land- raths. Vie für jeden Kreis als zuständig zu betrahtenden be- amteten Thierärzte werden dur die Kreisblätter bekannt ge- macht werden. : Verladungen auf anderen- als den vorbezeihneten Sta- tionen oder an anderen, als den festgeseßten Tagen bedürfen der Genehmigung des Negierungs-Präsidenten. Die Kosten a A Untersuchung trägt in diesem Falle der erlader. 8. 6. Kälber unter 4 Monaten (bis zur hervortretenden Hornentwickelung) dürfen auf allen Bahnstationen ohne irgend welche Beschränkung verladen werden. : /

8. 7, Der die Verladung überwalßende Thierarzt ist er- mäghtigt, die nah seinem pflihtmäßigen Ermessen der Ein- \hmuggelung verdächtigen Rinder von der Verladung und Versendung auf der Eisenbahn auszuschließen.

8. 8. Für Rindvieh, welches auf Märkte innerhalb des Regierungsbezirks zum Zwecke des Verkaufs aufgetrieben wird und in einem anderen Kreise als demjenigen des Marktorts seinen Standort hat, darf die Zulässigkeit der Verladung auf der Eisenbahn .von dem Landrath des Standorts im Boraus bescheinigt werden. Dieselbe ist in diesem Falle auf dem für das Rindvieh ausgestellten Ursprungsatteste zu vermerken; es darf demnächst der vorgeschriebene Erlaubnißschein von dem Landrathe des Marktorts ausgefertigt werden. Bleibt das Vieh unverkauft, so hat der Besißer das Ursprungsattest binnen 24 Stunden nah der Rückehr des Thieres dem Orts- vorstande oder Viehrevisor, welcher dasselbe ausgestellt hat (8. 19), zur Berichtigung des Viehregisters zurückzureichen.

Hornbrandzeichhen.

§. 9, Jedes Rind, welches auf der Eisenbahn versendet werden soll, mit Ausnahme der Kälber unter 4 Monaten, ist mit einem Brandzeichen auf dem rechten Horn, bei dessen Fehlen, auf dem linken zu versehen. Fehlen beide Hörner, so kann auch das Brandyzeichen foktfallen, jedoch ist dann die- ser Mangel in dem Erlaubnißschein zu bemerken.

Das Brandzeihen muß den Anfangsbuchstaben des Kreises, aus welchem das Rind herstammt, fowie die Nummer augeben, unter welcher dasselbe in dem Erlaubnißschein be- zeichnet und aufgeführt ist. Das Brandzeichen desjenigen zur Verladung auf der Eisenvahn kommenden Viehes, weles in in den Kreisen Goldap, Gumbinnen, Jnsterburg, Johannis- burç, Lößen, Lyck, Sensburg und Stallupönen seinen Stand- ort hat, muß die beiden ersten Bucstaben dieser Kreise an-

eben. A 4 Die Anbringung des Brandzeichens ist ledigli Sache des Versenders des Viehes ; dasselbe kann dem Rinde unmit- bar vor der Verladung aufzedrückt werden. Rindvieh-Kontrole. |

8, 10. Jn den Grenzkreisen des Regierungsbezirks, also in den Kreisen Heydekrug, Tilsit, Ragnit, Pillkallen, Stallu- pônen, Goldap, Oletzko, Lyck und Fohannisburg sind für jeden Guts- und Gemeindebezirk einschließiich der Städte Rindviehregister nah dem anliegenden Formular anzulegen. Die Formulare werden kostenfrei verabfolgt. .

8. 11. Diese Negister haben auf dem Lande die Orts- und Gutsvorsteher in zwei Exemplaren aufzustellen und nah den folgenden Vorschriften zu führen; den Amtsvorstehern, welhe das zweite Exemplar verwahren, liegt die Prüfung und Feststellung der Negister ob. An Stelle der Guts- und Gemeindevorsteher können im Falle des Bedürfnisses ehren- amtlih fungirende Viehrevisoren mit denselben Befugnissen und Pflichten von den Landräthen bestellt werden. j

Jn den Städten erfolgt die Führung des Registers in nur einem Exemplare dur die Bürgermeister.

8. 12, Jn die Register ist nah Anleitung des Formu- lars der gesammte Rindviehbestand eines jeden Vieh haltenden Besißers einzutragen, desgleihen jeder Ab- und Zugang unter Beifügung des Namens und Wohnortes des Käufers oder Erwerbers, insofern der Kauf oder die Erwerbung nicht auf Märkten geschieht, was in den Registern zu vermerken ist. Erfolgt der Abaang durch Tod des Thieres, so ist dies gleich- falls zu vermerken. / i :

Ebenso ist in die Negister einzutragen, wenn für das Perellenne Thier ein Ursprungzsattest (ckr, §. 16 folgende) ausgestellt wird. i i

gel 13. Jeder Rindvieh haltende Besiger ist verpflichtet, alle Veränderungen innerhalb 24 Stunden dem Orts- oder Gutsvorsteher oder Viehrevisor zur Anzeige zu bringen. Dieser hat allwöchentlich dem Amtsvorsteher die Veränderungen zur Kenntniß zu Pen, Dae das in seinem Besitze befind-

iche Negister hiernah berichtigt. "B Rilber ind netestens 4 Wochen nach der Geburt anzu- melden. A i

Jn den Städten erfolgt die hiernah vorgeschriebene An- zcige der Viehbesizer bei dem Bürgermeister.

8. 14. Die Führung der Register von Seiten der Orts- und Gutsvorsteher resp. der Revisoren auf dem Lande unter- liegt der Ueberwahung durch die Amtsvorsteher, welche in dieser Thätigkeit durch die Gensd'armen des Bezirks nah Maßgabe der diesen darüber ertheilten Anweisung unterstüßt werden. i j

Die Grenz- und Kreisthierärzte sind zu außerordentlichen Revisionen der Viehregister in den Städten, wie auf dem

Die Grenzbeamten sind berechtigt, von den Viehrezgistern Einsicht zu nehmen und Revisionen abzuhalten.

Jede stattgefundene Revision ist im Register zu ver- merken. i j O 8. 15. Jn allen Guts- und Gemeindebezirken, einschließlih der Städte, in welchen Rindviehregister geführt werden, sind von den dort angesessenen Schlähtern und Viehhändlern Viehbücher zu führen, in welche jedes von ihnen angekauste, zum Schlachten bestimmte oder in ihren Stall eingestellte Rind von ihnen einzutragen ift. Binnen 24 Stunden na bewirkter Einstellung in einem Revisionsbezirk ist dem Ortsvorsteher oder Viehrevisor, bezw. Bürgermeister unter Ueberreichung der Ursprungsatteste oder ar g Legitimationspapiere davon Anzeige zu machen, ebenso ift ihm in derselben Frist die er- folgte Schlachtung oder der Wiederverkauf anzuzeigen,

Diese Viehbücher unterliegen ebenfalls der Revision der im §8. 14 bezeihneten Beamten.

Ursprungsatteste.

Transport von Rindvieh auf Landwegen.

8. 16. Innerhalb der in §. 10 genannten Kreise, in weléhen nah vorstehenden Bestimmungen Rindviehregister vor- zulegen sind, muß Jeder, welcher Rindvieh (ausschließlich von Kälbern unter 4 Monaten bis zur hervortretenden Hornbil- dung) über die Grenze einer Stadt-, Guts- oder Dorffeld- mark treibt, ein nach dem Formular 1V. ausgefertigtes Ur- \sprungsaltest mit sih führen, also auch dann, wenn Rindvieh von außerhalb jener Kreise in dieselben eintritt. Ein Ur- sprungsattest ist nicht erforderlih, wenn innerhalb 5 km Entfernung Vieh aus der Ortschaft, in welcher es seinen gewöhnlihen Standort hat, zu Arbeits-/ Züchtungs- oder Weidezwecken getrieben oder geführt wird. Die leßtere Bestimmung kann für gewisse Ortschasten bezw. Distrikte jederzeit außer Kraft geseßt werden, sofern das öffentliche Interesse dies erheischt. / :

Die Ursprungsatteste, welche kostenfrei auszufertigen, von den Ortsvorstehern oder Viehrevisoren, bezw. Bürgermeistern zu entwerfen und mit Siegel und Unterschrift zu versehen sind, werden, soweit sie sich auf Vich aus ländlichen Ort- schajten beziehen, durch die Amtsvorsteher ihrem ganzen Jn- halte nah mit Siegel und Unterschrift bestätigt. Den Lebß- teren ist vorbehalten, in einzelnen Fällen vor der Bestätigung die Vorprüfung durch den Gensd'armen zu verlangen.

Die von ehrenamtlich fungirenden Viehrevisoren auszu- stellenden Ursprungsatteste sind mit dem Siegel des - ¿rts- vorstandes ihres Wohnorts zu versehen.

Die Formulare zu den Ursprungsattesten werden fosten- frei verabfolgt und unterliegen hinsihtlih ihrer Verwendung der Kontrole der vorgeseßten Behörde. -

8. 17. Für Rindoieh, welches auf Märkte aufgetrieben wird, sind im ganzen Umfange des Regierungsbezirks Ursprungsatteste erforderlich und zwar auch dann, wenn das- selbe am Markt zugleich seinen Standort hat. Auch die For- mulare zu diesen Ursprungsattesten werden kostenfrei ge- liefert. :

8. 18. Die Ursprungsatteste sind unter Angabe des Transports und Zwecks und mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 8 Tagen auszustellen. Dieselben können bis zur Gültigkeitsdauer von 6 Monaten und unter der Form von Kollektivattesten ertheilt werden, wenn das Rindvieh zu Arbeits-, Züchtungs- und Weidezwecken über die im §. 16 be- zeichnete Entfernung hinaus über die Grenzen einer Stadt-, Guts- oder Dorffeldmark geführt wird. :

8. 19. Jm Falle des Ankaufes eines Rindes und desen Einstellung in einen Revisionsbezirk, sowie des beabsichtigten, aber unterbliebenen Verkaufes auf Märkten (8. 8) muß das ausgestellte Ursprungsattest innerhalb 24 Stunden nah dem Ankaufe oder der Rülkehr des Thieres dem Ortsvor- steher oder Revisor, bezw. Bürgermeister zur Berichtigung des Viehregisters ausgehändigt oder zurückgegeben werden. Diese haben die Atteste sorgfältig aufzubewahren, bis der Grenz-Thierarzt über dieselben Verfügung trifft. Die Atteste sind nur dann gültig, wenn die darin bezeihnete Frist nicht abgelaufen ist.

8 8. G Zur Nachtzeit und zwar in den Monaten Oktober bis einschließlich März von Abends 9 Uhr bis früh 5 Uhr und den übrigen Monaten von Abends 11 Uhr bis früh 3 Uhr is in den Kreisen, in welchen die Rindviehkontrole eingeführt ist, jeder Transport von Rindvieh über die Feld- markagrenze auf Landwegen verboten. Y

Die Landräthe sind befugt, in einzelnen Fällen von die- sem Verbote zu dispensiren. .

8. 21. Alle vorstehend den Amtsvorstehern übertragenen dienstlihen Geschäfte liegen in den Städten den städtischen Polizeibehörden ob. i j : i

Vorstehende Anordnung tritt mit dem 1. April d. J. in Kraft. Zuwiderhandlungen unterliegen den Bestimmungen des §. 328 des Strafgeseßbuches und des RNeichs-Geseßes vom 21. Mai 1878 (Reichs-Geseßblatt Seite 95).

Gumbinnen, den 13, März 1882.

Der Königliche Regierungs-Präsident : Steinmann.

Formular I. Erlaub gi lei. Nr. a a : Dem aus Kreis wird die Érlaubniß ertheilt, die nahstehend bezeichneten Stück Rind-

vieh, welche ‘in dem Viehregister von unter Nr. eingetragen sind, und zwar:

ttestes, sowie das Hornbrandzeichen

3 Ursprungs- Inhalt des Ursprung einzutragen.)

{l (Hier ist das Geshlen, Alter, Farbe und Abzeichen nach

einem Besißer gehört, sondern zusammen gekauft worden ist

platten Lande berechtigt.

DOLIIN N v M | R

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