013428] Oeffentlihe Zustellung.
Der Kaufmann Wilhelm Pohland zu Leipzig,
vertreten dur Rechtsanwalt Friedemann zu G Élagt gegen den Kaufmann Emil Müller, früher in G
era, i jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer nei 04 Ins, den fw LER,
forderung im Betrage von 412 # nebst Zinsen
von zu 6%, vom Verhandlungstermine an serenel,
ung von 412 M. nebst wechselmäßigen Zinsen davon zu 69%, vom Verhandlungstermine an gerechnet, kostenpflichtig zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig voll-
mit dem Antrage, den Beklagten zur Zah
{treckbar zu erklären, und ladet den Beklagten mündlichen Verhandlung des Rets\treits vor
die t, Ce I. Civilklammer des gemeinschaftlichen Landgerichts Die Inhaber der
zu Gera, Fürstenthum Reuß j. L., auf den 23. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 16. März 1882: Seifarth,
Gerichts\chreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts.
[13426] Ocffentliche Zustellung. Die unverchelihte Ida Braaß ai Scwebt u
deren am 25. April 1881 geborenes Kind, Vornamens Clsbeth Martha Ida, Letteres vertreten dur seinen Vormund Kaufmann Hahn zu Schwedt a. Oder, vertreten durch den Re{tsanwalt Dr. Hänisch hier, Köpnikerstraße 76, klagen gegen den seinem Auf- enthaltêorte nach unbekannten Schuhmacher Gustav Feder, zuleßt wohnhaft zu Berlin, Naunynstraße 25,
im Keller bei Herms, wegen Ansprüche aus ein außerebelicben Schwängerung,
von 30 M. Tauf-,
der fälligen in vierteljährlichen! Vorausbezahlungen, auch auf vorläufige Vollstreckbärkeit des Urtheils,
agten zur mündlichen Verhand- l t das Königliche Amts- gericht T. zu Berlin, Abtheilung 39, Jüdenstraße 58,
und laden den Bekl lung des Recbts\treits vor
2 Treppen, Zimmer 26, auf den 22, Mai 1882, Nermtfags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zuste ser Auszug der Male Cn gemacht. uiar
Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts I. Berlin.
[13427] Oeffentliche Zustellung.
Der ehemalige Buchhalter Herrmann Segall zu eidperin — unbekannten Aufenthalts — wegen rüd tändigen
Monate Januar und Februar 1882 und wegen Gntschädiaung für die von Beklagten obne Grund nit eingehaltene dreimonatliche Kün- digungsfrist aus seinem Dienstverhältniß als Buch- halter des Beklagten mit dem Antrage : den Beklag-
Königsberg, klagt gegen den Kaufmann Leon Gehalts für die
ten zu verurtheilen an ihm, den Kläger:
a. 186,70 6. rüdständigen Gehalt für die Monate
Januar und Februar 1882 und
b. 100,00 A von der dem Kläger zustehenden | Königliche Porzellan-Manufaktur-Direktion, Entschädigungsforderung für ohne Grund nit eingehaltene Kündi- gungsfrist von im Ganzen 285 M
zusammen also „286,70 Æ zu zahlen, vorläufig vollstre#bar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht XII. zu Königsberg i. Pr. auf den 17. Mai 1882, Vormittags 93 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg, den 16. März 1889,
i | Noßbach,
Gerichts\chreiber des Königlichen Amts8gerich18 XII.
E Aufgebot;
Nachdem die Königliche Finanz - Direktion zu Hannover, vertreten dur den Oberförster Hesse zu Zienißz, von dem Abbauer Johann Heinri Beh- rens zu Prepow die Abbauerstelle Nr. 5 zu Breese a./d. Göhrde, bestehend aus den Karten- blatt 1, Parzelle Nr. 55, 56 und 57 aufgeführten 2 ha 06 a 67 qm großen Grundstücken nebst darauf befindlihen Gebäuden und Zubehör laut Kauf- ontrafts de dato _Lannover, 3. März 1882 er
Dannenberg, 15, März 1882 worben und Grlaß eines Aufgebots beantragt hat, werden alle Diejenigen, welche an dem Tauschobjekte Cigenthums-, Näher-, lehnrechtlihe, fideiklommissaris he Pfand-, und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten „und Realberechtigungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche am
Montag, den 15. Mai 1882, : . Morgens 11 Uhr, auf hiesiger Gerichts tube anzumelden , unter der Verwarnung, daß für die sich nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zu dem neuen Erwerber ver- loren geht. B, 18. März 1882, Königliches Amtsgericht, I. gez. Wilhelm. C, Gerichts\{reiber Königl. Amtsgerichts. [13435] __ Aufgebot.
Die Anna Leivermann, Ehefrau Müllers Keller- mann im Kspl. Legden, der Johann August Leiver- mann zu Chicago in Nordamerika und die Maria Catharina Elisabeth Leivermann, Ehefrau Zellers ere Baumeister, Kspls, Asbeck, haben beantragt, daß ihr am 20. Oktober 1841 geborener Bruder Bernard Joseph Anton Leivermann aus Hauling- ort, Kspls, Legden, welcher im Jahre 1868 nach Amerika ausgewandert und verschollen sein foll, für todt erklärt werde.
Der Bernard Joseply Anton Leivermann, fowie die von ihm etwa zurückgclafssenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden deshalb aufgefordert, sich vor oder in dem auf den
2. Januar 1883, Morgens 94 Uhr, am hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 3, anbe- raumten Termine, spätestens aber bis zum Erlaß
| mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Anerkennung der Vaterschaft an dem am 25. April 1881 von der Klägerin geborenen Kinde Vornamens Elsbeth Martha Ida, Zahlung
LTauf-, Entbindungs- und Sechswochen- Tosten an die Klägerin und an monatlichen Alimenten für das vorgedachte Kind von - dessen Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahre 9 6, und zwar zur \ofortigen Zahlung der rückständigen und Entrichtung
ung wird die-
das Urtheil auch für
schreiberei \{riftlich oder persönli zu melden
era, wird.
Königliches Amtsgericht.
as [13422]
100 Thaler nebst Coupons Ur } beantragt.
Z Obligation werden aufge dert, spätestens im Aufgebotstermin
ihre Rebte anzumelden
nebst Coupons erfolgen wird. Sontra, am 10. März 1882, Königliches Amtsgericht. gez. Ko ch. Wird veröffentlicht: Der Gericbts\creiber : Lt, T, A.
nd [ [13449] Bekanntmachung.
tober 1880, gezogen von auf F. W. Scwieck acceptirt, für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 15. März 1882.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 55. N Der am 16. d. M.
gelöscht worden. Nienburg, den 21, März 1882. Königliches Amtsgericht Frank. ;
Ver?káufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. Verkauf.
Stück als unbrauchbar Kochapparate aus verzinntem Cisenblech meistbietend verkauft werden.
Kommando des Garde-Train-Bataillons.
[13262] Steinkohlen-Liefcrung.
Der Bedarf fohlen für die Zeit vom 1. April tember d. F., welcher
licher Submission vergeben werden.
zusehen. e
Bezeichnung „Kohlenlieferung“ werden
der unterzeichneten Direktion angenommen. Berlin, den 20. März 1882, #4 ¿6
Taubert, Oberinspektor.
[13270] Bekanntmachung.
für die Zeit vom 1. April 1882 bis ult. März 71 Stain Scheib eidenbilder, Scheibenpapier und Pappe, 2) Kantholz, Bretter 2c. y Mi sollen im Wege der öffentlichen Submission ver- dungen werden, und ist hierzu ein Termin auf Montag, den 3. April cr., _ Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau — Stresow 6/7 — angeseßt. Leistungsfähige Unternehmer wollen ihre Offerten portofrei und versiegelt, mit entsprebender Auf- [rift versehen, bis zu dem genannten Zeitpunkt hierher einreichen. Die Bedingungen liegen im Bureau der Kaserne B,, Stube Nr. 4, zu Rubleben, zur Einsichtnahme aus, können auch gegen Erstattung der opialien ab- \chriftlich bezogen werden. Spandau, den 20. März 1882. Königliche Militär-Schießshule.
[13267] Oberschlesische Eisenbahn. Die Ausführung der Maurerarbeiten zur Her- stellung der Brücken und Dur{lässe der Strecke i Rybnik-Loslan (Loos 11.) soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden, Die Bedingungen, Pläne und Massen- berechnungen sind tägli während der Bureaustunden im hiesigen Baubureau einzusehen, auch können die Bedingungen, sowie die Submissionsformulare gegen Grfstattung von 60 „§ Kopialien, welche portofrei einzusenden sind, daselbst entnommen werden.
Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift : «Submission auf Maurerarbeiten der Brücken und Durchlässe der Strecke Rybnik-Loslau (Loos II.)“ portofrei bis spätestens Mittwoch, den 12. April 1882, Vorm. 10 Uhr, an das obenbezeichnete Bureau einzureichen, wo die- selben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub- mittenten eröffnet werden. Die Ablehnung isämmt-
liber Gebote, sowie die freie Auswahl unter den Offerten wird vorbehalten.
Nybnik, den 19. März 1882. Der Regicrungs-Baumeister Bens.
__ Verlooung, Amortísation, Zinszahlung u. \. wv. von öffentlichen Papieren.
[13421] Berlin-Görligzer Eisenbahn. Vie diesjährige Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen unserer Gesellschaft findet , am 14. April d. Z,, En 97 Uhr, î
in unserer Hauptkasse auf dem Görlitz hierselbst an Ae örlißer Bahnhofe
Berlin, den 17. März 1882,
des Urtheils bei dem Gericht oder der Gerichts-
daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigen- falls die Todeserklärung des Leivermann erfolgen
Der Handel8mann Isaac Schönemann zu Sontra bat das Aufgebot der 5"/. igen Warschau-Wiener Cisenbahnobligation V. Emission Nr. 27,727 über
bis zum 1. Juli 1883
den 2. Oktober d. J., Vormittags 9 Uhr, C. hte n und die Obligation vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben
Durch verkündetes Ausschlußurtheil ist der Wesel über 400 A 88 „S vom 20. Mai 1880 per 20. Ok-
} Jacob Link in Tuttlingen in Berlin und von diesem
_d. M. verstorbene Rechtsanwalt Movius hieselb\t ist in der Rechtsanwaltsliste heute
Am Dienstag, den 28. März cr., früh 9 Uhr, follen hinter dem Kammergebäude des Garde-Tratin- Bataillons in Berlin, Köpnickerstraße Nr. 185, 47 ausrangirte Kamerads\chafts- öffentlich
an besten oberschlesishen Stück- bis 30, Sey- erfahrungsmäßig auf ca. 12 000 Ctr. anzunehmen ist, soll im Wege öffent-
Die Bedingungen lind in der Königlichen Por- zellan-Manufaktur beim Oberinspektor Taubert ein-
Schriftliche versiegelte Gebote mit der äußeren
bis zum 29. d. Mts., Mittags 12 Uhr, unter der Adresse
Die Lieferung der für die Militär-Schieß\ule
und | [13095]
Bekanntmachung.
gebract: 1) Zum 1. Januar 1881 gekündigt:
427 à 609 A 2) Zum 1. April 1881 gekündigt: IV. Emission Litt. A. Nr. 1362 à 1500
à 300 M. 3) Zum 1. Januar 1882 ausgeloost: for- V. Emission Litt. B. 1912 à 1000
Nr. 1952 à 590 A4
aufgehört. Barmen, den 17. März 1882. Der Ober-Bürgermeister: Wegner.
[13420]
ten Anleihescheinen sind nachstehende, nämlich:
hierdurch bekannt gemacht wird.
Flensburg, den 16. Januar 1882. Der Magistrat. W. Toosbüy.
[13419]
Ohr druffer 4'/, °% Stadt-Anleihe
In Gemäßheit der stadträthlihen Bekanntmachun vom 8. November v. J. sind am 9. d. M. di sämmtlichen noch im Umlauf befindlichen, au Grund des Statuts vom 21. Dezember 1875 aus gegebenen 4¿prozentigen Schuldscheine der Stadt kasse hier, und zwar:
70 bis 100.
230 bis 267, 269 bis 284, 286 bis 298.
573, 575 bis 583, 585 bis 655.
988 bis 1004, 1006 bis 1031, 1033 bis 1042, 1044 bis 1051, 1053 bis 1058, 1060 bis 1069, 1071 bis 1120. Litt. E. Nr. 1151 bis 1155, 1157 bis 1161, 1163 bis 1181, 1184 bis 1213, 1215 bis 1227, 1229 bis 1250 ausgeloost worden. Die Rückzahlung des Nennwerths der ausgelooften Schuldscheine, soweit dieselben niht gegen Schuld- cheine der neuen 4% Stadt-Auleihe umgetauscht resp. zum Umtausch rechtzeitig angemeldet worden sind, erfolgt vom 1. Oktober d. J. ab gegen Nück- gabe derselben und der dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitte 7—20 bei der Stadtkasse hier. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der betref- fenden Schuldscheine auf, während die Verzinsung der früher ausgeloosten, bis jeut zur Einlösung nicht präsentirten Schuldscheine der Stadtkasse: Litt. A. Nr. 69 und Litt. D. Nr. 1005 bereits aufgehört hat. Ohrdruff, den 10, März 1882. Der Stadtrath. Strenge.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreiswundarztstelle des Kreises Buck mit einem jährlihen Gehalte von 600 M ist er- ledigt. Qualificirte Bewerber wollen sih unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenlaufs innerhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 17. März 1882. Königliche Regierung Ab- theilung des Junern. Liman.
Provinzial-Actien-Bank
des Großherzogthums Posen.
Zum Vorsißenden des Aufsichtsrathes der Pro- vinzial-Actien-Bank des Großherzogthums Posen ist der Unterzeichnete, zu seinem Stellvertreter der Kommerzienrath A. Herrmann, und zu Mitgliedern sind gewählt worden die Herren: Samuel Auerbach H. Bielefeld, Carl Kaskel, G. Kronthal, Justizrath 2schushke, Baron v. Winterfeld und Sig. Wolff, was mit Bezug auf §. 9 des Statuts bekannt ge- macht wird. Posen, den 16. März 1882.
[13418]
Von den gekündigten bezw. ausgeloosten Barmer Stadtobligationen sind noch nit zur Einlösung
I, Emission Litt. B. Nr. 103 und 422 bis
L C. Nr. 1101 bis 1103 Nr. 1756 1876 und
Die Verzinsung hat mit dem Einlösungstermine
Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi- legiums vom 2. Juli 1880 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Flensburg zum Betrage von 500000 M4 ausgestell-
Buhstabe C. Nr. 1—39 eins{ließlid, lautend | drci 0 : je auf 200 A = 7800 M nebst zugehörigen Zinsscheinen getilgt worden, welches
Litt. A. Nr. 1, 3 bis 39, 41 bis 56, 58 bis 68,
Litt. B. Nr. 101 bis 104, 106 bis 141, 143 bis 177, 179 bis 204, 206 bis 212, 214 bis 228,
Litt. C. Nr. 301 bis 333, 335 bis 340, 342 bis 346, 348 bis. 380, 382 bis 402, 404 bis 425, d 427 bis 434, 436 bis 481, 483 bis 486, 488 | „un bis 508, 510 bis 537, 539 bis 564, 566 bis
Litt. D. Nr, 851 bis 889, 891 bis 917, 919, 920, 922 bis 975, 977 bis 980, 982 bis 986,
Berliner Pferdecisenbahn- ELBERT) Gesellschaft.
Kommandit - Gesellschaft auf Actieu Ó « Lestmann & Co, Die Herren
M Mittwoch, den 12. April cr., i Vormittags 10 Uhr,
in das Hotel de Rome,
Nr. 44/45 hierselbst, eingeladen.
Den Gegenstand der Tagesordnun
( Kommanditisten der vorgenannten Kommandit-Gesell schaft auf Aktien werden hierdurch zur ordentlichen Generalversammlung auf
Charlottenstraße
bilden:
A 1) der Geschäftsberiht der Gesellshaftsvor-
stände pro 1881;
3) Die Wahl von zwei Mitgliedern des sichtsrathes. Berlin, den 20. März 1882.
Der Aufsichtsrath: Julius Grelling. Vorsibender.
stehend ausgeschriebenen Generalversammlung
Tage vor
nehmer, _ Gemäß Artikel 183 des Handelsgesetzbuches
Namen eingetragen stehen. Berlin, den 20. März 1882.
g Die persönlich haftenden Gesellschafter. f Drewke. F. Lestmann. Büsing.
- g “ | [13398]?
Chemische Fabrik Budau,
*
Bilanz ultimo Dezember 1881, Activa. Immobilien und Mobilien . . Pferde, Wagen, Geschirre, Heu Hafer . Mobilien, in Cassabestand . Wechselbestand Effektenbestand Deb Rohmaterial, fertige und halb- fertige Fabrikate... Brennmaterial, Ballons, Bött- cherei-, Zimmer- und Maurer- material, Blei, Eisen 2c. . Vorausbezahlte Versicherungs- prâmie S
AÆ 774,110.
8,955, 6,464. 18,825, 524,194, 36,731. 491,384,
518,408.
Res erve lagernd,
68980.
s 8,877. A. 2,453,382,
U. 1,260,000. 126,000. 67,500. 420,000. 323,356. 11,274.
26,527. 214,200.
ï 900.
Passíva. Aktien-Kapital DCOCLU N s Hypothekenshulden . . . .,; Obligationen . N Creditoren. . -, Laufende Accepte . A Dispositionsfonds für Unter- stüßungen nnd Pensionen . Dividende pro 1881 S Nicht abgehobene Dividende pro sto D Vortrag auf Gewinn- und Ver- TUITConto Dro S Magdeburg, den 31. Dezember 1881.
Der Vorstand: Otto Lienekampf. «J, Dannien.
den Büchern der Gesellschaft bescheinigen, Magdeburg, den 21. März 1882.
Die Revisoren:
Paul Baumann. Fulius Michaëlis.
Chemishe Fabrik Budau, Aktiengesellschaft in Magdeburg Dividenden-Auszahlung.
Aufsichtsrathe auf 17/6 \oder
Einundfünfzig Mark für jede Aktie festgeseßt worden und kann
Stimmrecht ausüben wollen, ihre Aktien spätestens
vor der Generalversammlung bei den Herren Gebrüder ¡Grelling hierselbst, Pariser Plat Nr. 6 a., zu deponiren oder dort die. bei der Meichs- bank erfolgte Deponirung von, auf ihren Namen lautenden Aktien nachzuweisen und die Bescheinigung über die Niederlegung der Aktien in Empfang zu
2) die Vorlegung der Bilanz pro 31. Dezem- ber 1881 zur event. Decharge-Ertheilung ;
Auf-
Gemäß §. 11 der Statuten ersuchen wir diejenf- gen Herren Kommanditisten, welche in der vor-
ihr
sind
nur diejenigen Kommanditisten stimmberechtigt, deren Aktien im Aktienbuce der Gesellschaft auf ihren
Aktien-Gesellshaft in Magdeburg.
21
75 03 89 46 70 14
07
59
20 04
3 4,123. 33 A6. 2,453,882. 04
Die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz mit
€
Die Dividende für das Jahr 1881 ist von unsern
statutengemäß vom
1. Juni d. J. ab in unserm Comptoir, Carlstraße Nr. 1 hierselbst, gegen Einlieferung des Dividendens
\cheines Nr. XIII. erhoben werden, Magdeburg, den 21. März 1882,
Der Vorstand :
Annuß.
Otto Lienekampf. J. Dannien.
[13416]
im Waarensaale der
2) Bericht der Revisions-Kommission und Direktion.
4) Wahl der Revisionskommission.
des 25. und 27. März d. J. bei den Herren Notare
; Aktionäre, welhe ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben trittskarten und numerirte Wahlzettel, auf denen die Stimmenzah
Eilfte ordentliche General-Versammlung
Hypotheken-Bauk int
Mittwoch, den 29. März 1882, Nachmittags 214 Uhr,
Hamburg,
Börsenhalle, hier.
L E F ged Ordnung: 1) Bericht der Direktion über das am 31, Dezember 1881 abgelaufene IT. Semester.
Grtheilung der Decharge an Aufsichtsrath und
2) Neuwahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrathes an Stelle des Aus\cheidenden.
gegen Vorzeigung ihrer Aktien Ein- l vermerkt ist, in den Vormittagsstunden
n Dr. Stodfleth, Dr. Dr. Arts hier, Große Bäersiraße Nr. 13, in Empfang zu ne ns Bartels und Dr. Des
Hamburg, den 13. März 1882.
Die Direktion.
hmen.
Hypotheken-Bank in Hamburg.
Die Direktion.
Zweite Beilage : zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
M 70.
Berlin, Mittwoh, den 22, März
1D.
Nichtamlkliches.
rotokoll der siebenten Sißung des permanenten M Ausschusses des Volkswirthschaftsraths.
Berlin, den 15. März 1882.
Die Sißung wird um 111/4 Uhr durch den Vorsißenden, Staats-Minister von Boetticher, eröffnet. :
Als Kommissarien der Staatsregierung sind anwesend: der Direktor im Reichsamt des Jnnern Hr. Bosse, der Ge- heime Ober-Regierungs-Rath Hr. Lohmann , der Geheime Regierungs-Rath Hr. Magdeburg. s
Das Protofoll der vorigen Sitzung liegt aus.
Die Mitglieder des permanenten Ausschusses, Herren Baare, Cramer, Kalle und von Nathusius treten anstatt der betref- fenden Stellvertreter wieder ein. Ebenfalls anwesend ist Hr. Herz als Korreferent sür den ersten Gegenstand der Tagesordnung. ; "6 ie obann in den ersten Gegenstand der Tage3- ordnung, Berathung der Grundzüge für die geseßliche Re- gelung der Krankenversicherung der Arbeiter, eingetreten. Eine nochmalige Generalbesprehung wird nicht beliebt. :
Nachdem der Referent Hr. Baare mit Rücksicht auf die allen Anwesenden bekannten Verhandlungen des Plenums über die Vorlage auf einen einleitenden Vortrag verzichtet hat, theilt der Vorsitzende mit, daß Hr. Vorderbrügge den An-
ellt hat:
8 A A Nr. 2? der Vorlage am Schlusse die Worte „Und Lehrlinge“ zu streichen, dagegen nastehenden Passus hinzuzufügen : „Lehrlinge können auf Verlangen an der Versicherung theilnehmen.“ j
Es wird sodann in die Spezialberathung eingetreten.
Zu 1. e A. 1 bis 3 antragt Hr. Kalle zunächst noch E
2 1) aa M 1 hinter „Dampfschiffahrtsbetriebe“ die Worte „än landwirthschaftlihen Gewerben und maschinellen Nebenbetrieben“ einzuschalten, :
und 2) ebendort hinter „Arbeiter“ die Worte folgen zu lassen „und Beamte, soweit leßtere nicht ein festes Gehalt von mindestens 300 H vierteljährzlih beziehen“.
Hr. Vorderbrügge erläutert seinen Antrag dahin, daß er die Möglichkeit offen gehalten zu sehen wünscht, die erkranken- den Handwerksleyrlinge in ihren Familien zu verpflegen, während nach seiner Auffassung die Vorlage die obligatorische Unterbringung in Krankenhäuser beabsichtigt. Hierauf sei um so mehr Gewicht zu legen, als die Verhältnisse des Handwerks sih neuerdings dahin gebessert hätten, daß niht mehr aus- \{ließlih Knaben aus den niedersten Ständen, fondern auch Söhne besser situirter Eltern als Handwerkslehrlinge ein- treten. Den Wünschen derartiger Personen werde es aber entsprechen, die Lehrlinge in Krankheitsfällen im Kreise der Familie zu verpflegen. Fakultativ werde jedoch der Beitritt der Lehrlinge zu den Krankenkassen zuzulassen sein. 7
Hr. Wolff steht der Tendenz des Antrags Vorderbrügge im Allgemeinen sympathisch gegenüber, findet den Auss{luß der Lehrlinge von den Krankenkassen jedoh mit Nücksicht darauf bedenklih, daß nah den Grundzügen für die Regelung der Unfallversiherung erst nah dreizehnwöchentliher Dauer der dur Unfall hervorgerufenen Erkrankungen eine Entschä- digung aus der Unfallversiherungskasse eintrete. Während dieser dreizehnwöchentlihen Karenzzeit könnten die Eltern der Lehrlinge ohne die Hülfe von Krankenkassen doch leicht der- artig durch die Kosten der Krankheit in Anspruch genommen werden, daß wieder ein Eintreten der allgemeinen Armenpflege
wendig werde. ) j s Hessel spricht sich gegen den Antrag Vorderbrügge aus, der für die Verhältnisse in großen Städten nicht passe, wo viele aus den Provinzen stammende Lehrlinge Beschäftigung fänden, und es alfo niht möglich sei, für dieselben in Krank: heitsfällen in der Weise zu sorgen, wie Hr. Vorderbrügge es
ünsche. i i
t E Negierungskommissar, Hr. Geheimer Ober-Regierungs-
Rath Lohmann, macht gegenüber dem Antrage Vorderbrügge
darauf ausmerksam, daß die Lehrlinge nah der Bestimmung
sub TII, A, 2a. der Grundzüge nur in solchen Fällen gegen ihren Willen zum Eintritt in ein Krankenhaus würden veran- laßt werden, wenn die Art der Krankheit Anforderungen an die Pflege stelle, welhe in der Familie niht erfüllt werden könnten. Wenn diese Vorausseßungen nicht vorlägen,
sei es den Lehrlingen unbenommen, statt der Verpflegung im
Krankenhause Zahlung der Krankenunterstüßung gemäß
1II, A. 1 zu fordern. Hrn. Hessel könne er bestätigen, daß es
für die Verhältnisse in den großen Städten nicht räthlih er-
scheine, die Zugehörigkeit zur Kasse in das Belieben der Ein- zelnen zu stellen. — Gegenüber dem Antrag Kalle Nr. 1 be- merkt Redner, daß, soweit derselbe unter „landwirthschaftlichen
Gewerbey“ stehende Gewerbe im Auge habe, in der Vorlage
sub I, A, 3 bereits das Erforderliche vorgesehen sei. Der Aus-
druck „landwirthschaftlihe Nebenbetriebe“ würde einer näheren
Erörterung bedürfen. |
Dem rande bemerkt Hr. Kalle, daß es ihm darauf ankomme, ausdrücklich hervorzuheben, wie die landwirthschaft- lihen Gewerbe von dem Unfallversicherungszwange nicht aus- geschlossen seien. Jm Uebrigen wünscht er die Heranziehung des Betriebes von Maschinen, wie sie z. B. bei der Feld- arbeit P dge en Res würden (Dampfpflügen,
ädtselmaschinen U. dgl.). j ; i
LONN Ain glaubt in dieser Beziehung auf die Schwie-
rigkeiten hinweisen zu sollen, welche bei der vorigjährigen Be-
rathung des Unfallversicherungsgeseßes hinsichtlih der Frage
der Heranziehung der landwirthschastlihen Arbeiter gerade
mit Rücksicht darauf hätten anerkannt werden müssen, daß die
in Frage rom mere. P nicht ständig bei den betreffen- ieben beschäftigt würden. : i
2 Hr: Kalle G A es nöthig sein werde, die Unfagll-
versiherung für die bei den bereits bezeihneten Maschinen
beschäftigten Arbeiter obligatorisch zu machen. Für die Ver- hältnisse in den westlihen Provinzen sei übrigens diese Mög- lihfkeit au von verschiedenen Seiten anerkannt worden.
Hr. von Nathusius macht darauf aufmerksam, daß, wie
au in den vorigjährigen Verhandlungen anerfannt worden O nil Des, Heranziehung der landwirthschaftlihen Ar- beiter zu unterscheiden sein werde nah den Motoren der Ma- schinen, und daß die Unfallversicherungspfliht zu beshränken sein werde auf die Arbeiter, welche bei den dur „elementare Kraft“ betriebenen Maschinen beschäftigt würden. : Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Dbver-Regie- rungs-Rath Lohmann, is der Ansiht, daß die Frage der Heranziehung der landwirthschastlihen Arbeiter zu der Kran- kenversiherung noch größere Schwierigkeiten bereiten werde, als die der Ausdehnung der Unfallversiherung auf diese Arbeiter. Bei leßterer handele es sih nur um eine Kollektiv- versicherung. Nachdem die Versicherung einer bestimmten An- zahl Personen erfolgt, sei es gleichgültig, welches Jydividuum von dem Unfall betroffen werde. Bei der Krankenversiherung komme. es dagegen darauf an, gerade die einzelnen Fndividuen zu versichern. Zu diesem Zwecke sei jeder einzelne Arbeiter persönlich anzumelden. Bei dem gewöhnlichen Wechsel in der Thätigkeit der Arbeiter werde es garnicht angängig sein, hin- fihtlih der Krankenversiherung einen Unterschied zu machen zwischen den bei der Handhabung von Maschinen und den bei nicht maschinellen Betrieben beschäftigten Arbeitern. Es werde vielmehr die Versicherung aller Arbeiter oder do gewisser Kategorien zu erfolgen haben. Sollte Seitens des Volks- wirthschaftsraths und namentlich Seitens der Vertreter der Landwirthschaft der bestimmte Wunsch auf Heranziehung der ländlichen Arbeiter in den Rahmen der Vorlage aus- gesprochen werden, so werde die bereits vielfach erörterte Frage selbsiredend einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Es werde dann aber wohl in der Weise ein Ausweg zu suchen sein, daß die Errichtung entsprehender Krankenkassen gemäß den Bestimmungen sub 1. B. vorgesehen werde, so daß bie Entscheidung darüber, ob ein Zwang bezüglich der ländlichen Arbeiter auszuüben sei, in die Hand der Gemeinden gelegt werde. : e Den lezten Ausführungen pflichtet Hr. Kochhann bei, in- dem er hervorhebt, daß andernfalls der Zwang auf alle länd- lichen Arbeiter auszudehnen sein werde, dadurch; aber Kosten entstehen würden, welche schwerlich N Ge | Unternehmungen getragen werden könnten. i E von An will die Heranziehung der landwirth- schaftlichen Arbeiter zur Unfallsversicherung niht auf den Betrieb von Dampsmaschinen beschränkt sehen, sondern hält die Ausdehnung auf solche Personen, welche Göpelwerke zu bedienen haben, für dringend erforderlih, Bei leßtere seien die Gefahren ebenso groß, wie bei den mittelst Dampses be- triebenen Maschinen. ; i i Hr. von Landsberg spriht sih mit Nachdruck gegen die Tendenz des Kalleshen Antrages wegen Heranziehung der landwirthschaftlihen Arbeiter aus unter Berufung auf die Gründe, aus denen er im vorigen Jahre gegen die Heran- ziehung der landwirthschaftlihen Betriebe sich erklärt habe. Eine folhe Ausdehnung des ‘Versicherungszwanges werde für seine Heimath (Westfalen) ganz unausführbar sein, da in den kleinen Landwirthschasten nur ganz vorübergehend Ma- {chinen verwendet würden. Deshalb würde auh bei einer fakultativen Ausdehnung auf die Landwirthschaft, wie sie von anderer Seite angeregt worden, von der Versicherung in seiner Heimath s{hwerlich viel Gebrauch gemacht werden; er habe aber gegen Aufnahme einer derartigen Bestimmung in eseß nichts zu erinnern. E f p annt bei dem Widerspruch der Vertreter der Br dwirthsiit einer obligatorishen Ausdehnung der Versicherung auf die ländlihen Arbeiter niht das Wort reden zu sollen, kann aber noch weniger befürworten, daß es den einzelnen Landwirthen, wie in der Plenar- berathung von einer Seite vorgeschlagen worden, überlassen werde, ob und wie weit sie ihre Arbeiter versichern wollen, da dann von der Versicherung nur für die in den gefährlich- sten Positionen befindlichen Personen werde Gebrauch gemacht und hierdurch die Unfall- beziehungsweise Krankenversicherungs- kassen in unberechtigter Weise würden ausgenußgt werden. Er gebe zu erwägen, ob es sih nicht empfehlen werde, Unsall- versicherungs-Genossenschaften für alle ländlichen Arbeiter, einshließlih der Knehte und Mägde, beziehungsweise als nothwendige Konsequenz entsprehende Krankenkassen zu bilden. Derartige r7Fnstitute e jedenfalls mit ganz minimen Prä- mien unterhalten werden können. Be L: Kalle zieht den oben sub Nr. 1 aufgeführten Antrag i ' : gs Hr. Dietze spricht sih gegen die zwangsweise Heranziehung der ländlichen Arbeiter zur Krankenversicherung aus, die, ab- gesehen von allen anderen triftigen Gründen, hon wegen der entstehenden Kosten unausführbar sei, bezeihnei dagegen die obligatorishe Ausdehnung der Unfallversiherung auf die bei Maschinen beschäftigten ländlichen Arbeiter als dringend erwünfcht. Das Bedürfniß sei in der Landwirthschaft besonders groß, weil sich beim Betriebe der landwirthschaftlichen Maschinen verhältniß- mäßig mehr Unfälle ereigneten, als in den Fabriken. Auf die von Hrn. von Ruffer befürwortete Heranziehung des Be- triebes von Göpelwerken lege er keinen Werth, da diese Werke, wo sie noch gebraucht würden, meistens niht von Ar- beitern, sondern von den Familienangehörigen der betreffenden fleinen Landwirthe oder von diesen selbst bedient würden. Hr. Wolff steht hinsihtlich der Ausdehnung der Versiche- rung der ländlichen Arbeiter im Allgemeinen auf den von Hrn. Barre oben bezeihneten Standpunkt und spricht sih namentlih gegen die betreffenden Ausführungen des Hrn. von Landsberg aus. Es könne kaum gerechtfertigt erscheinen, wenigstens nicht in solhen Gegenden, in welchen Landwirth- {haft und Jndustrie neben einander betrieben werden, wenn erstere von der Bildung von Krankenkassen für ihre Arbeiter Abstand nehme, während die Jndustrie zur Einrichtung solcher Kassen gezwungen werde. Es een dann ja das Miß- verhältniß, daß die erkrankenden ländlichen Arbeiter der Armen- pflege anheimfielen und die Jndustrie auf diese Weise ge- nöthigt werde, auch noch für diese Arbeiter aus ihren Mitteln bei Aufbringung der Gemeindelasten Beiträge zu leisten.
r. Kiepert tritt den Ausführungen des Vorredners mit dent E darauf entgegen, daß die Landwirthe vielfach in
ausgedehntem Maße aus eigenen Mitteln für ihre erkrankten Ga sorgten. Einen allgemeinen Zwang zur Einrichtung von Krankenkassen für die landwirthschaftlihen Arbeiter will Redner nicht eingeführt sehen, hält dagegen nicht für ausge- s{lofsen, daß, wo sich ein Bedürfniß herausstelle, für größere Bezirke, etwa durh Beschluß des Kreisausschusses, obligato- rishe Krankenkassen auch für -die Landwirthschast geschaffen werden. Derartige Vereinigungen seien jeßt hon an einzel- nen Stellen mit Erfolg gebildet, wie Redner an einem \pe- ziellen Falle näher nahweist. Ueberall würden solche Ein- rihtungen aber nicht ausführbar sein, und namentli in dünnbewohnten Disirikten niht, wo wegen der erforderlichen weiten Reisen die Kosten der ärztlihen Hülfe außerordentli hohe sein würden. Ein Bedürfniß für die Heranziehung der bei landwirthschaftliGzen Maschinen thätigen Arbeiter zur Unfallversierung sei anzuerkennen. Dasselbe werde schon da- durch belegt, daß die Landwirthschast bereits jezt in erheb- lihem Umfange bei den bestehenden Unfallversicherungsge}ell- schaften ihre Arbeiter versichert habe, und zwar nicht blos bezüglich solher Fälle, welche. unter das Hastpflichtgeseß fielen, fondern auch für solhe Krankheiten, die aus anderweitigen en herrührten. E ; O madit auf die s{hwierige Lage aufmerksam, in welche die Landwirthschaft mit Rücksicht auf die bei der Unsfallversiherung vorgesehene 13wöchige Karenzzeit gerathen werde, wenn sie zur Ünfallversiherung herangezogen würde, ohne daß in derselben Weise, wie dies im Uebrigen vorgesehen, für eine Krankenversiherung Sorge getragen werde. Die Landwirthe würden hierdurch in die Lage gerathen, die ganze Last während dieser Karenzzeit allein tragen zu müssen. 3 frage si aber, ob sie dazu allgemein im Stande sein werden. Wenn die Bildung von Krankenkassen auf dem suþÞ I. B. der Grundzüge vorgesehenen Wege in Aussicht zu nehmen sei, jo gebe er anheim, ob nicht zweckmäßig an Stelle einer Regelung dur Ortsstatut eine solche durch Statut des Kreisausschusses u wählen sein werde. : L A eas theit mit, daß Hr. Dr. Janßen den An- eingebracht habe : i «O 98 anb V R Grundzüge hinter „Hausindustrie“ einzu- \scalten: „5) für die E Land- und Forstwirthschast tändig beschästigten Arbeiter.““ E i S L weist auch seinerseits auf die Lücke hin, welche eutstehen würde, wenn für die landwirthschaftlichen Arbeiter niht durch zwangsweise Einrichtung von Kranken- fassen gesorgt werde, und is geneigt, dem Antrage Jansen uzustimmen. : L L von Nathusius begrüßt diefen Antrag gleihsalls als einen zweckmäßigen Ausweg, da durch die vorgeschlagene Be- stimmung die Entscheidung der Frage, welche Arbeiter e Versicherungspflicht zu unterwerfen seien, in den Speziallfa iesen werde. : n der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Dber- Regierungs-Rath Lohmann, auf eine Ansrage des Hrn. Vorder- brügge noch bemerkt hat, daß die Höhe des den versicherten Lehrlingen in einer Quote des ortsüblihen Tagelohnes zu bewilligenden Krankengeldes sich nach der Bestimmung ri I. A. 3 Alinea 3 véêgele * G, ver Detrag des orts- üblihen Tagelohnes wird nah Anhörung der Gemeinde- behörde von der höheren Verwaltungsbebörde festgeseßt. Die Festseßung findet sür männlihe und weibliche, für jugendliche und erga ese S besonders statt“), wird obige Antrag Vorderbrügge zurückgezogen. : ai f Kalle Mobil seinen obigen Antrag dahin, daß der- e 8 1 hinter Arbeiter einzufügen : aa L M, nier gen : „und Beamte, soweit legtere niht ein festes Gehalt von mehr als demjenigen Betrage beziehen, welcher als taximalbetrag des versicherungspflichtigen Jahresarbeits- verdienstes in das Unfallversicherungsgeseß wird einge- tellt werden.“ ; d RaA werden die Bestimmungen sub I. A. 1 bis 3 it diesem Zusaßzantrage angenommen, : N ets ret die Baralbuna der Bestimmungen sub I, B,, sowie des hierzu gestellten Antrages Janßen eröffnet. Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Dber-Regierungs- 9îath Lohmann befürwortet, in diesem Antrage das Wort „ständig“ zu streichen, da es zweckämäßig dem Ortsstatut über- lassen bleibe, den Kreis der Arbeiter, für welche die Kranken- kasse zu errihten sei, näher zu begrenzen. Die lebte Bemerkung des Hrn. Kohhann erledigt Redner dur die Mit- theilung, daß beabsichtigt werde, in dem Geseg die Bestimmung sub B. im Eingange wie folgt zu fassen: „dur Ortsftatut (gemäß 8. 142 der Gewerbeordnung) oder dur verfassungs- mäßigen Beschluß eines größeren Kommunalverbandes, oder soweit auf diese Weise einem herantretenden Bedürfnisse nicht abgeholfen wird, durh Anordnung der höheren Verwaltungs- behörde kann der Zwang zur Krankenversiherung abgewendet n.“ . - , ape 4 Dr. Janßen m seinen Es hierauf dahin, 4s Wort „ständig“ gestrichen wird. : e N bält es Hr. Graf Henkel von Donnersmarck für richtiger, daß {hon im Ges Sti Anhalt dafür gegeben, wie der Kreis der versiherungspflichtigen Arbeiter zu A tein und stellt nunmehr seinerseits zum Antrage Jansen den Unter- G ? “ 4 L A Wort „ständig“ vor „beschäftigten“ einzuschalten. Hr. Dieße macht darauf aufmerksam, daß in seiner Heimath unter „ständigen Arbeitern“ nur solche E würden, welche sich kontraktlich verpflichteten, ein Fahr in it zu bleiben. d j E Wolff glaubt, der Erlaß einer geseblihen Bestimmung nach Maßgabe des Antrages Janßen werde den Erfolg haben, daß in solhen Bezirken, in welhen Landwirthschast und Industrie neben einander betrieben werden, die Gemeinden die gen Heranziehung auch der ländlichen Arbeiter herbei- i irden. : reie “int desselben Redners, weshalb subþ B, I, Bildung von Krankenkassen nur für Handlungsgehülfen und Lehrlinge
ür Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken, und nicht a fe Gehülfen und Lehrlinge vorgesehen sei, wird