1882 / 73 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Jeien. Im Herrenhause hat die Frage, sowobl in der Kommission als im Plenum eine sehr gründliche und ausführliche Erörterung gefun- den, die Kommission hat \sih mit überwiegender Mehrheit und das lenum mit ebenso überwiegender Mehrheit in dem Sinne ausge- prochen, in dem auch jeßt die Kommission des hohen Hauses ihre Beschlüsse gefaßt hat. Danach könnte man wohl annehmen, daß in dieser Uebereinstimmung von drei so wesentlichen Faktoren der Gesetzs Ben die zu pag rw at eug e immerhin g bedeutendes rajud1z dafur zu finden sei, daß die Regierung auf dem richtigen, Wege si befunden habe. 4 M

Nun will ich ausdrücklich wiederholen, was ja auch von den Vgr- rednern anerkannt worden ist, daß es der Staatsregierung bei der Vertheilung dieser Gesetze zunächst an das Herrenhaus nicht entfernt in den Sinn gekommen ift, den Prärogativen des hohen Hauses in Bezug auf die Hinanzgeseßgebung hin vorgreifen zu wollen. Es ist nicht entfernt die Absicht gewesen, jierbei dem Hause der Abgeordneten diejenigen Rechte entzichen oder gegen diejenigen Rette verstoßen zu wollen, die ihnen verfassungsmäßig zuftehen, und es ift für die Regierung eine große Befriedigung, daß auch Diejenigen, die früher anderer Ansicht gewesen find, wenigstens goMaubt haben, daß eine solche Verleßung vorliege, Fi überzeugt haben, daß das nicht ter Fall ist. Wir können aber auch nit anerkenuen, daß, wenn man auch die bona fides der Regie- rung zugiebt, man doch das Vorgehen der Negierung tadeln muß, Der Abg. Kloß hat erklärt, Finanzgesetze seien solche, welche cine dauernde Belastung der Staatskasse herbeisühren. Ja, das ift eben eine sehr weitgehende Definition, die, wie wir Alle uns überzeugt haben, den Begriff des Finanzgeseßes nit entfernt ershöpfen kann.

Der Abg. Kieschke hat erklärt, daß Zweck und Tragweite der “Gesetze in finanzieller Beziehung darüber entschieden, ob cin Finanz- geles vorliege oder nit. Gr hat auch hinzugefügt, daß die direkte

eeinflufssung der Finanzen eine solhe sei, welhe dem Geseß den Charakter gebe. Nun hat der Hr. Abg. Klotz Ferner bemerkt, es handele si hier im Sinne des Art. 62 der Ver- Fassung um ein solches Gesetz, welches eine Belastung des Landes mit Steuern herbeiführe. Art. 100 der Verfassung sagt: „Steuern und Abgaben für die Staatskasse dürfen nur, soweit sie in den Staats- haushalts-Etat aufgenommen oder durch besondere Gesetze angeordnet Find, erhoben werden“. Er if also der Meinung, daß die 3 °/o, welche die Beamten _nach dem Vorschlag der Regierung von ihrem Gehalt als Beitrag zu den Kosten der Wittwen- und Waisenverpflegung zu zablen haben, eine Steuer sei. Der Meinung ift die Königliche Staatsregierung nicht. Ein Steuer- geseß liegt deshalb nicht vor, weil der Prozentsaß von dem Dienst- einkommen, um den es si hier handelt, nicht für allgemeine Staats- Zwedcke erhoben wird, auch nicht von allen Staatsangehörigen nach gleihmäßigen Grundsäßen, sondern nur von einer gewissen Klasse zu einem bestimmten Zwecke. Das ist etwas ganz Anderes, als eine Steuer im Sinne der Verfassung. Nun hat der Abg. Kieschke unter besonderer Bezugnahme auf

den Inhalt der Geseze erklärt, daß beide Geseße nach der allge- /

meinen Anschauung ihren Schwerpunkt in der Finanzfrage finden. Das möchte ich doch meinerseits nicht für richtig halten. Das eine E, das Pensionsgeseß, ist nah unserer Auffassung im eminente- sten Sinne des Wortes ein politisches Geseß. Die Pension, die dabei gegeben wird, ist eine Zugabe, die wir für nothwendig halten, um Bestimmungen, die wir im Interesse des Dienstes und Landes für nöthig halten, „nicht zu hart, niht zum Nachtheil der Be- amten sich entwickeln zu lassen. In dem Pensionsgeseß Tommt es vor Allem darauf an, daß die Regierung die Macht erhalte, wo sie es für nothwendig hält, Personen, die ihren Dienst niht mehr [eisten können, aus diesem zu entfernen, ohne ihnen in Beziehung auf, die Pensionsverhältnisse zu nahe treten zu müssen. Hier handelt es fih niht wesentlich um Dienstpragmatik, die ja der Abg. Kieschke als Slagwort hingestellt hat. Es ist das aber, glaube i, in diesem Sinne jedenfalls kein Swlagwortkt ; die Dienstpragmatik für uns erfordert, daß wir über den Beamten- Eörper, soweit er im Interesse des Landes zur Disposition stehen muß, {oweit verfügen können, daß wir von jedem Einzelnen dasjenige Fordern, was er nach seiner ganzen Leistungsfähigkeit, nah der Törper- lichen wie geistigen Kapazität dem Staate leisten kann. Wir wissen - ærfahrungsmäßig, daß es eine Menge von Beamten giebt, bei denen dies nit mehr der Fall ist. Wir wollen den verdienten Beamten, die ihre Kräfte dem Staat alle Zeit gewidmet haben, nicht entfernt zu nahe treten. Deshalb ist, um das auszu leichen, zu gleicher eit die Pension in einem so erheblihen Maße erhöht worden, wie die beiden ersten Paragraphen des Geseßes dies ergeben. Aber der Hauptshwerpunkt der Sache liegt für uns wenigstens der Herr orredaer wird es wohl anders angesehen haben in dieser Be- \timmung, die uns das Recht giebt, unter Umständen einzuschreiten Und den Beamten nöthigenfalls auch gegen seinen Willen aus dem Dienst zu entfernen.

„, Ebenso ift es mit dem Wittwen- und Waisengeset. Das3 Re- liktengeseß hat vor allen Dingen den Zweck, u 2 die Zu- versicht zu geben, daß, wenn sie einmal abgerufen werden, ihre Hinter- bliebenen niht ohne Weiteres der Noth, der Sorge anheimfallen. Wir wollen die Beamten \o gestellt sehen, daß sie in voller Freudig- Teit, voller Kraft, voller Hingebung ihren Dienst leisten

Xöônnen, ohne dur zu große Sorgen für die Ihrigen abgehalten zu sein, ihn fo freudig und so ganz zu thun, wie wir es zu unserer großen Befriedigung von der übergroßen Mehrzahl der Beamten schen, und tägli erfahren. Aber wir sind ihnen au \chuldig, dafür zu sorgen, daß sie ihrerseits in der Lage sind, für den Pal, daß ihnen ein Unglück zustößt, bis in den lebten Augenblick inein mit Vertrauen .an „das Loos der Ihren denken zu können. Das ist eine Frage, die nit auf finanzpolitishem Gebiet, die auf dem Gebiet des inneven Staatsrechts, auf dem Gebiet rect eigentlich der sogenannten Dienstpragmatik steht. Nach dieser Richtung hin können wir die beiden Geseßze nah wiederholter wie Sie versichert sein kênnen sorgfältiger gewtnenhaster Erwägun Bas für Finanzgeseße ansehen, und sind schr befriedigt davon, da Me Komanission ih auf denselben Standpunkt gestellt hat, wie au N e Kommission des Herrenhauses und das Plenum des Herrenhauses. uer diesen Umftänden sehe ih keine Not wendigkeit ein, für das bgeordnetenhaus, eine Veecwahrung gegen die Regierung einzulegen, wie der Hr. Abg. Klotz in diesem seinen Antrag vorgeschlagen. Wir G nah wie vor der Meinung, daß wic alle Gesetze, E wir nach gewëfsenhafter Prüfung für Finanzgesetze -erTlâren werden und erklären müssen, dem Abgeordnetenhaus zuerst vorlegen werden. Wir werden alle diese Fragen von Fall zu Fall auf das sorgfältigste erledigen; aber wir können nicht im Großen und Ganzen einen Begriff statuiren, den die Wissenschaft und die forgfältigsten Untersuchungen, die ja Ihre eigene Kommission angestellt hat, nit zu definiren vermögen. Der Begriff des Finanzgeseßes im Sinne der Verfassung ist ein solcher, der sih nur aus dem einzelnen Gesetz, was vorgelegt werden soll, herleiten läßt. Wenn der Hr. Abg. Klo vorhin auf die Sisenbahngeseße zurückgegangen ist, wenn er der ceinung gewesen ist, daß die Eisenbahn-Ankaufgesetze nicht ein Sinanzgeseß scien, weil sie nur das Eigenthum für den Staat zu erwerben estimmt seien, so möchte ih dabei bemerken, daß erade der Ankauf der Eisenbahnen ein so ungeheueres Kapital er- ordert, Sie wissen ja Alle, tnit welchen Zahlen wir in dieser Hin- iht zu rechnen fahen. daß wir, wenn wér auch nit dec Meins ind, daß die Eisenbahngeseße nur finanzielle Fragen behandeln, denn e ehandeln in der Hauptsache Verkehrsfragen, und daß ih nit gewagt en würde, dem anderen Haufe diese Gesetze zuerst vorzulegen, weil die Belastung des Landes mit Schulden, die wir vorschlagen mußten, im eminentesten Sinne des Wortes sie zu Finanzgeseßen stempelt. Ich süße mich dabei ganz besonders auf die Verfassung: die Auf- nahme von E Ee Staat findet nur auf Grund des Ge- seßes statt. Das ist eine Bestimmung, die in Tit. 8 von den Finanzen stcht und die uns ganz genau den Weg gewiesen hat, den wir ci R DaN a Lagen zu betreten hatten. Neenas kann ih nur er- klären, daß wir diese beiden vorliegenden Geseße nicht für Finanz- gsebe im Sinne der Verfassung halten, daß wir sie niît den ewußtsein dieser Auffassung dem Herrenhause vorgelegt haben, und

daß wir uns in jedem einzelnen Falle und zwar von Fall zu Jr darüber tlar maden werden, ob ein Finanzgeseß im Sinne der Ver- fafsuno, vorliegt, oder nit. Jo. dem Falle, daß ein Pnazgeseh vorliegen I werden wir dasselbe ohne Zweifel dem hohen Hause zuerst vor-

_ Nath diesen Erklärungen, glaube ih, kann die Regierung ihrer- , seits es nit für wänschenöwerth halten, daß noch e T des Abgeordnetenhauses gegen das Verfahren der Regierung \o müssen wir es doch auffafsen eingelegt wird.

__ Der Abg. Köhler erklärte, die Wahrung der verfassungs- mäßigen Rechte des Hauses liege ihm niht minder am Her- zen als dem Abg. Kloß. Da es nun, wie es sich gezeigt habe, sehr {wer sei, zu entscheiden, was ein Finanzgeseß sei, so lasse er die Frage in diesem Falle unentschieden, und bitte den Antrag Kloß mit der von ihm beantragten Aenderung anzunehmen, da damit in genügender Weise die Rechte des Hauses gewahrt“ würden.

Der Abg. Dr. Windthoxst bemerkte, er könne die beiden Geseße nit als Finanzgeseße ansehen, und da an der bona fides der Regierung kein Zweifel bestehe, so halte er es für das Richtige, nah dem Vorschlage der Kommission über den Antrag Virchow zur Tagesordnung überzugehen.

Die Debatte über die Vorfrage wurde ge)chlossen.

Der Abg. Klotz erklärte sich mit dem Amendement Oetker- Köhler einverstanden; der so gestaltete Antrag Kloß wurde abgelehnt, der Antrag der Kommission angenommen.

__ Es folgte die Spezialdebarte über das Gesetz, betreffend die Abänderung des Pensionsgesezes. Die Hauptbestimmungen desselben lind: 1) die Pension der Beamten soll in Zukunft niht um 1/6 jährlich, sondern um 1/4 jährli steigen, fo daß dieselbe schon nah 40, statt früher nah 50 Jahren den Maximalbetrag von 2/, des Stelleneinkommens erreicht ; 2) sollen die Beamten nach vollendetem 40. Dienstjahr auch gegen ihren Willen in den Ruhestand verseßt werden können.

_ Der Abg. Zelle erklärte sih für Nr. 1, aber gegen Nr. 2. Die neue Geseßgebung habe schon die Stellung der Beamten in vielen Punkten herabgemindert , so z. B. die Stellung der Regierungs-Näthe dem Regierungs-Próäsidenten gegenüber, so daß es nicht gerathen sei, in diesem Punkte noch etwas Wei- teres zu thun. Außerdem sei es auch niht gerathen, die älteren Beamten, welche die größere Erfahrung hätten, aus dem Amte zu entfernen. Man habe mit den jungen Strebern, namenilih auch in der Ausführung der Kulturkampfgesete, keine guten Erfahrungen gemacht.

Der Finanz-Minister Bitter legte das Hauptgewicht gerade auf die Bestimmungen „über die unfreiwillige Pensionirung. Die Regierung müsse die Vollmalt haben, unfähige, alters- O ens die den Verwaltungsdienst nur hinderten, zu

gen.

_ Der Abg. Frhr. von Zedliy und Neukir{ ertlärte, daß prinzipielle Bedenken, namentlich die finanzielle Nückwirkung u a E Veh A würden, gegen das Geseß zu timmen. Die weitere Begründung seines Antrages sich 1A M E aa vor. P E

ie Kommission hatte eine neue Bestimmung eingefü L, daß bei niht richterlichen Beamten, Se S6 obe iChe vollendet hätten, zur Pensionirung die Dienstunfähigkeit nicht nachgewiesen zu werden brauche. Vom Abg. Dr. Windthorst lag ein Antrag vor, die Worte „nicht rihterlihen“ zu streichen. Der Finanz-Minister Bitter erklärte sih damit einverstauden, ebenso der Abg. von Seydewig. :

Das Haus verwarf den Antrag Zelle, nahm dagegen den von Windthorst an und genehmigte mit dieser Modifikation das A Geseß nah A der Kommission.

e eingegangenen Petitionen wurden dur i - shlüsse für erledigt erklärt. fa E A ube L vertagte sih das Haus um 5!/, Uhr auf Montag

Protokoll der neunten Sigßung des Volkswirth- schafts raths.

Berlin, den 21, März 1882,

Der Vorsißende, Staats-Minister von i l bie Sihung um 11, Ube, st Boetticher, eröffnet

Wieder eingetreten sind die Herren Wegmann, Kenne- mann, Meyer und Frhr. von Landsberg. Für den Rest der Session ist entschuldigt Hr. Beyerle, von der ersten Hälfte der heutigen Sißung dispensirt Hr. Kiepert.

__ Als Regierungskommissarien sind anwesend: der Direktor B a des M gar: G der Unter-Staatssekretär De, ayr, der Geheime Negierungs-R . Bocci der Regierungs-Rath Hr. Pr. Roller. AROADE, Ba ficht B Protokoll der achten Plenarsißzung liegt zur Ein-

Auf der Tagesordnung steht die Fortsesung der Be- rathung des Geseßentwurfs, betreffend u eihstabad- monopol.

ZU 8. 9 beantragt Hr. Krüger: Am Schluß zuzuseßzen „nah Maßgabe des 8. 7.“

Nachdem Hr. Krüger diesen Antrag als Konsequenz des 8. 7 bezeihnet und der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr denselben zwar für entbehrlih, aber für niht bedenk- lih erklärt hatte, falls mit demselben nur gesagt sein solle, daß innerhalb der Anbaubezirke das in §. 7 festgeseßte Ver- hältniß gleihfalls zu berüdcksihtigen sei, wird 8. 9 mit dem Antrag Krüger angenommen.

ZU §. 10 beantragt Hr. Burghardt, dem Absatz 2 fol- gende Fassung zu geben :

Die Anmeldungen solcher Personen, welchen wegen Zuwiderhandlung gegen dieses Geseß der Tabackbau auf Zeit oder für immer untersagt ist, können von der Steuerbehörde zurückgewiesen werden. Ein Rekurs hiergegen steht bei der Tabackbaukommission zu. An- meldungen aus solchen Gemeinden, in welchen die insgesammt zum Tabacktbau angemeldete Fläche für das betreffende Jahr zwei Hektar niht erreicht, sind nit zulässig. und Hr. Krüger:

E 4 Zeile 3 statt „drei Tagen“ zu seßen

en“; Nachdem" der Referent Hr. von Nathusius empfohlen hatte die Vorlage gegenüber dem Antrag Burghardt A zu erhalten, und Hr. Krüger die Annahme seines Antrags befür- wortet hatte, weil die in der Vorlage enthaltene Frist von drei

Tagen zu kurz sei, erklärt der Re ierungskommissar Hr. Dr. von Mayr, dem Antrag Krüger zustimmen zu können, obwohl

die Frist von drei Tagen aus dem jeßt geltenden die Vorlage übernommen worden sei; er Aittene Buries in dagegen sei unannehmbar, weil die Steuerbehörde einen Pflanzer, dem die Befugniß zum Tabackbau dur Urtheil enommen sei, nihi gegen das Judikat zum Tabackbau zy- assen könne. M Bei der Abstimmung wird Alinea 1 der Vorlage ange- nommen, ebenso Alinea 2, womit der Antrag Burghardt er- ledigt ist, demnächst Alinea 3 und Alinea 4 mit dem Antrag Krüger, \{ließlih der ganze Paragraph mit der aus dem Oos R na Uen vie Bg: : : wird mit den durch die Beschlüsse ,des perm Ausschusses herbeigeführten Abänderuncen in alier ‘Weist S. 12 mit einer dur folgenden Antrag Krüger: Absay 2 Zeile 5 statt „drei Tagen“ zu seßen bewirkten Abänderung der hst ewirtten Abänderung, demnächst 8. 13 in der Fa Vorlage angenommen. Fassung der

Zu §. 14 beantragt Hr. Krüger:

a. Absaß 1 anstatt „Blätterzahl“ zu sagen menge“ und hinter den Worten: „verbindliche Deklg- ration über die“ statt der in der Vorlage enthaltenen Worte zu seßen: „Gewichtsmenge einzureichen“.

. Absag 2 die Worte „Blätterzahl“ (Hastmenge) zu streichen und dafür „Gewichtsmenge“ einzusezen. :

. Absag 3 die Worte „Offenlegung des leßteren in der- Gemeinde oder“ zu streichen.

+ Absas 4 die Worte „nah der in ortsübliher Wrise. erfolgten Bekanntmachung der Offenlegung des Re- gisters beziehungsweise“ zu streichen.

Nachdem der Korreferent Hr. Schöpplenberg erklärt hatte er würde die Anträge a. und b. empfehlen, falls sie in steuer: tehnisher Beziehung zulässig seien, rechtfertigt Hr. Krüger die: beiden ersten Anträge unter näherer Darlegung seiner in den Berathungen des permanenten Ausschusses gemachten Anfüh- rungen. Das Blätterzählen sei bei den Millionen von Blät- tern, die auf dem Felde und demnächst an Aufbewahrungs- raume gezählt werden müßten, eine äußerst beshwerliche und kostspielige Maßnahme, shädige die Pflanzer aber auch direkt, indem bei der ersten Zählung auch niht mit annähernder: Sicherheit bestimmt werden könne, wie viel von den vorhan-

„Gewichts.

nung gezogen werden würden ; bei shlechter Witterung würden zuweilen sämmtliche Blätter zu Grumpen, so daß der Planteur gar keine Blätter abliefern könne, mithin die ganze geschäßte Zahl vertreten müsse. Man sei daher im leßten Jahre in seiner Heimath zur Gewichts\{chäßung übergegangen; dieselbe: sei zwar auch unsicher, doch immerhin für die Pflanzer vor- theilhafter, weil das Gewicht der ganzen Blättermenge ein- \chließlih der Grumpen geschäßt werde. Viele Pflanzer neigten. gegenwärtig dem Monopol zu, würden sich aber unbedingt gegen dasselbe erklären, wenn es bei der VBlätterzählung ver- bleiben sollte.

__ Der Regierungskommissar Dr. von Mayr führt aus, daß: die von dem Vorredner aus den Verhältnissen seiner Gegend geschilderten Mißstände in dem größeren Theil Deutschlands. nicht als solhe empfunden würden. Jn 90 Proz. der Taba@- baubezirke würden vielmehr die Pflanzer sich s{chwer benach- theiligt fühlen, wenn an Stelle des Blätterzählens die Ge- wihtss{ägung eingeführt werden sollte. Es sei ganz unmög: lih, das Gewicht, welches der Taback bei seiner Ablieferung. dereinst haben werde, auf dem Felde auch nur annähernd. richtig zu schäßen: die Differenzen betrügen bis zu 20 Proz. Diese Erfahrungen, welhe man auf Grund des gegenwär- tigen Tabaksteuergeseßzes gemacht habe, könne man bei Ein- führung des Monopols nicht zu Gunsten einzelner Gegenden: ignoriren: höchstens fönne es bei der Bestimmung des jeßigen Geseßes, welches die Blätterzählung und die Gewichts\häßung, alternativ gestatte, belassen werden. Bei großer Häufung der Grumpen, insbesondere wenn einmal alle Blätter zu Grum- pen geworden sein sollten, in welchem Falle die Ernte aber ganz vernichtet sei würde nach §. 15 der Vorlage: Abhülfe möglich sein ; auth in solhen Fällen sei die Gewichts- {häßung noch ungünstiger wie die Blätterzählung. Er könne ba nur empfehlen, es bei der Bestimmung der Vorlage zu. elassen.

Hr. Kosmack empfiehlt, beide Systeme alternativ zuzu- lassen. Nicht nur in Westpreußen, sondern auch in Bran- denburg und Pommern sei man für die Gewichts\{häßung, und leßtere sei in Pommern bereits dur{chgeführt worden, nachdem sich die Blätterzählung als unpraktisch heraus- gestellt habe.

Hr. Krüger glaubt, daß niht er, sondern daß der Regie- rungkommissar das Jnteresse einer bestimmten Gegend auf Kosten der großen Mehrheit der Anbaubezirke fördern wolle. In Clsaß-Lothringen möge man sich für das Blätterzählen entschieden haßen: für die Gewichts\häßung aber sei man nicht nur in den nordöstlihen Provinzen, Fon auch in Posen, zum Theil au in Hessen und Baden. Die Grumpen, deren Schäßung selbst unter gewöhnlichen Verhältnissen bis zu 10 Proz. differire, seien niht immer unbrauchbar, na- mentlih dann niht, wenn in Folge besonderer Witterungs- verhältnisse auch die oberen Blätter der Tabackstauden zu Grumpen geworden seien; in leßterem Fall könne man also nit von einer Vernichtung der Ernte sprechen.

Hr. von Risselmann bestätigt, daß auch in seiner Gegend (Schwedt, S eine ganz besonders große Abneigung gegen das Blätterzählen bestehe. Das Monopol habe in jener Gegend schon jeßt viele Anhänger, dieselben würden sih meh- ren, wenn man die Gewichtsshäßung wenigstens fakultativ beibehalte. Er empfehle daher, es bei den Vorschriften des jeßt geltenden Gesetzes zu belassen.

__ Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr erklärt si wiederholt mit dem leßteren Vorschlag einverstanden, wenn man glaube, daß die Vorlage die von derselben gewollte Verbesserung des gegenwärtigen Rehtszustandes nicht enthalte ; es könne ja zugegeben werden, daß für einzelne Gegenden ein Bedürfniß für die Gewichtsshäßung vorhanden sein könne, Dre das in vielen anderen Gegenden thatsächlich nicht der all sei. Nachdem Hr. Krüger \ih gegen die alternative Zu- assung beider Systeme erklärt hatte, da er die Blätterzählung ganz beseitigen wolle, und von der Gewichts\{häßzung einen Nachtheil für die Monopolverwaltung nicht besorge, wird der Antrag Krüger a. und b. Mgen, dagegen folgender in- zwischen eingebrahter Antrag des Hrn. von Risselmann: in 8. 14 Absah 1 und 2 hinter „Blätterzahl“ einzu- schieben „oder der Gewichtsmenge“ und mit ihm Absaß 1 und 2 des 8. 14 angenommen.

Hr. Krüger begründet sodann seine Anträge c, und d.

denen Blättern Grumpen werden und als solche nicht in Rech-:

unter Wiederholung der Seite 108, 109 der Protokolle ge- machten bezüglichen Anführungen.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr legt dar, daß die Vorlage den verschiedenen in Deutschland bestehenden Wünschen und Verhältnissen habe Rehnung tragen wollen und deshalb die in den Absäßen 3 und 4 aufgestellte Alternative naclasse: er habe aber keine wesentlichen Bedenken gegen die Krügershen Anträge, wenn man glaube, daß die Offenlegung der Register durhweg weniger zweckmäßig sei als die Zustellung eines Auszugs. O

Hr. Dieße möchte es bei der Vorlage belassen, weil die DOffenlegung des Registers Jedem die Möglichkeit gebe, auch die Einshäßung der Anderen einzusehen, und dabei sih zu überzeugen, ob die Einshäßung eine gleihmäßige sei oder nieht.

Der Referent Hr. von Nathusius ersucht in einem Schluß- wort den Vorredner Krüger, niht aus den Verhältnissen seiner engeren Heimath Schlüsse zu ziehen auf die Verhältnisse in anderen Theilen Deutschlands, und nicht leßtere zu Gunsten jener zu benachtheiligen. Es würde der Versammlung dadur Fehr erschwert, für die Jnterefsen der engeren von Krüger ver- tretenen Gegend, so wie die Versammlung es wohl wünschen würde, einzutreten. Er empfehle die Vorlage, welche dur ihre alternative Bestimmung allen Verhältnissen Rechnung t rage. e Nachdem auch der Korreserent Hr. Schöpplenberg \ich zu Gunsten der Vorlage ausgesprochen hatte, und die Diskufsion geschlossen worden war, werden die Krügerschen Anträge c. und d. abgelehnt und, nachdem ein erst jeßt eingegangener Eventualantrag des Hrn. Krüger, welcher kumulativ die Offen- legung des Registers neben der Uebersendung eines Auszugs aus demselben bezweckte, von dem Vorsigenden mit Zustim- mung der Versammlung als nicht mehr zulässig zurückgewiesen worden war, die Absäße 3 und 4, sowie die Absäßge 5 und 6 in der Fassung der Vorlage, \schließlich der ganze §. 14 mit den aus dem Antrag von Risselmann sich ergebenden Ubände- rungen, deren Konsequenzen auch sür die übrigen Paragraphen der Vorlage gezogen werden sollen, angenommen, ebenso mit dieser Maßgabe §. 15. ;

Zu §8. 16 beantragt Hr. Krüger : s

a, Absay 1 Nr 2 hinter „Taback darf“ is einzuschalten : „ohne Genehmigung der Monopolverwaltung.“ b, Absaß 1 Nr. 3 ist zu streichen (selbst wenn §. 14 Ab- satz 1 fällt).

c. Am Schluß des Absatzes 2 ist vor dem Wort „maß- | " da die Bestimmungen nur als Reklame aufzufassen seien und

gebend“ einzuschalten : „mit dem Vorbehalt“ ;

und hinter dem Wort „maßgebend“ zuzufügen : „daß die Büschelung bei besonders shweren Tabad- forten von der Monopolverwaltung ganz erlassen werden soll.“ :

Hr. Krüger rechtfertigt diese Anträge mit der Ausführung, daß er seine Abänderungswünsche auf das Geringste beshränkt zu haben glaube. Die Möglichkeit des Zwischenpflanzens sei für seine Gegend ganz besonders wichtig, die Festseßung eines Endtermins für das Köpfen und Auszgeizen bei der großen Verschiedenheit der in Betracht kommenden Verhältnisse und bei der Gefahr, welhe ein zu frühes oder zu spätes Köpfen und Ausgeizen für den Planteur mit sich bringe, nicht an- gängig. Der dritte Vorschlng enthalte das Mindeste, was zur Vermeidung der bei der Büschelung {chwerer Tabake möglichen Benachtheiligung worüber er seine früheren Be- merkungen aufrecht erhalte verlangt werden müsse.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr bezeichnet den Antrag a. als nicht bedenklih, und den Antrag b. als unannehmbar, weil die Blätterzählung fakultativ beibehalten und die Bestimmung für diese nicht entbehrlih, aber auch ungefährlih sei, da nicht ein und derselbe Termin für ganz verschiedene Verhältnisse werde eingeführt, sondern der Termin nah den Verhältnissen jeder Gegend verschieden werde fest- geseßt werden. Dem Gedanken, welchen der Antrag c. ver- 1olge, solle man eventuell durch eine Resolution Ausdruck geben, da eine solhe Bestimmung in das Geseß nicht hinein- passe und mit ebensoviel Recht noch eine ganze Reihe anderer Gesichtspunkte für die demnächst zu erlassenden Ausführungs- bestimmungen würden aufgestellt werden können. Nachdem Hr. Krüger mit dem Hinweis darauf, daß die Büschelung in einzelnen Gegenden schon jeßt als für shwere Tabacke unmög- lih erlassen sei, seine Anträge nohmals befürwortet hatte, wird sein Antrag ad a, angenommen, ad þ. und c. abgelehnt, 8. 16 mit der aus der Abstimmung ih E UAbände- rung angenommen, und ebenso folgende Resolution, welche den Gedanken des soeben abgelehnten Antrags Krüger ad c. wiedergiebt : i

Der Volkswirthschaftsrath spricht den Wunsch aus, daß in den Bestimmungen, welhe vom Bundesrath und vom Reichstabackamt über das bei der Trocknung, Auf- bewahrung, Sortirung und Verpackung des Tabaks anzuwendende Verfahren werden getroffen werden, die Büschelung bei besonders s{chweren Tabadcksorten erlassen werden möge.

Zu 8. 17 wird ein Antrag von Nathusius :

am Schluß die Worte hinzuzufügen : „Und Anrechnung auf die Lieferung“

nat kurzer Befürwortung durch den Antragsteller und mit Zustimmung des Regierungskommissars angenommen, ebenso 8. 17 mit diesem Zusatz, 8. 18 in der Fassung der Vorlage, 8. 19 in der Fassung, wie er aus den Beschlüssen des permanenten Ausschusses hervorgegangen is, und mit dem dazu gestellten Antrag Krüger :

Absay 3 Zeile 3 hinter „bestimmten Frist“ einzuschalten : „welche jedoch mindestens 1 Monat betragen muß“ nachdem der Antragsleller diesen Zusay mit der Nothwendig- keit, die Frist zur Ausfuhr geräumig zu bemessen, begründet, der Regierungskommissar zugestimmt, Hr. Leyendecker die Be- \{hlüsse des permanenten e Dictuses für genügend erachtet hatte, Ebenso werden ohne Diskussion §. 20, 8. 21, 8. 22

mit der von dem permanenten Auss{huß beschlossenen:

Streichung, §. 23, 8. 24, 88. 25 und 26, sowie dieselben aus den Beschlüssen des permanenten Ausschusses hervor- gegangen sind, angenommen. ) /

Zu 8. 27 bemerkt Hr. Breithaupt, man habe die Arbeiter durch verschiedenartige Vittel gegen das Monopol einzunehmen versuht, So habe man ihnen vorgespiegelt, die Cigarren würden demnächst in den Zuchthäusern angefertigt und die freien Cigarrenarbeiter dadur entbehrlich werden. Er bitte, daß dies durch eine Aeußerung des Regierungskommissars ausdrüdlich widerlegt werde.

Die in den Erläuterungen der Vorlage angenommenen

gro etwa den in Baden auf dem platten Lande gezahlten reisen.

Jn Cassel sei übrigens unter den Jnhabern kleinerer, aber alter Geschäfte die Ueberzeugung verbreitet, daß sie durch die Einführung der Fabrikatsteuer würden vernichtet werden; man ziehe der leßteren das Monopol vor. Die Tabackarbeiter könnten, wenn sie wirklih zu einem Theil von der Regieverwallung nit sollten übernommen werden, in Handwerk und Jndustrie vollauf Verwendung und lohnenden Erwerb finden; man brauche dort noch viele Arbeitskräfte und beschäftige {hon gegenwärtig mit gutem Erfolg und zu ihrer Zufriedenheit ehemalige Cigarrenarbeiter, welche wegen Arbeitsmangels aus ihrer bisherigen Beschäftigung aus- geschieden und zum Handwerk oder zu anderen Jndustriezweigen Übergegangen seien.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr erklärt darauf, daß es ihm nicht unbekannt sei, wie die Gegner das Monopol in jeder Weise und mit allen Mitteln zu diskre- ditiren bestrebt seien. Er wisse aber dem Vorredner Dank für die Mittheilung jener Mähr von den Zuchthäusern, und könne nicht umhin, die leßtere als eine böswillige Erfindung der gegnerishen Presse zu bezeihnen.

Die Durchschnittslöhne, welhe die Vorlage in Ansaß bringe, seien niht geographish zu verstehen, sondern seien in Berücksichtigung dessen aufgestellt, daß man theils Männer, theils Frauen, theils jugendliche Arbeiter zu löhnen haben werde. Die geringeren Sorten Taback beabsichtige man aller- dings im Allgemeinen an Orten anfertigen zu lassen, in denen billige Arbeitskräfte zu haben sein würden.

Hr. Hessel wünscht durch eine Resolution ausdrüdcklich her- vorzuheben, daß die Cigarrenfabrikation nicht in die Zucht- häuser verlegt werden solle, um die Arbeiter, die si hierdurh an ihrer Ehre gekränkt sühlen könnten, völlig zu beruhigen, steht hiervon jedo ab, nahdem Hr. Vorderbrügge dem gegen- über auegesührt hatte, daß die Vorlage au nicht den min- desten Anlaß zu der Annahme gebe, daß die Monopolverwals- tung beabsichtigen könne, die heutigen freien Arbeiter au1s den geeigneten Fabrikräumen in Zuchthäuser zu führen, und nach: dem der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr diese letztere Auffassung als richtig bezeichnet hatte. §. 27 wird demnächst angenommen. -

Zu 8. 28 beantragt Hr. Schöpplenberg :

„den ganzen Paragraphen, eventuell mit Aus\s{luß des ersten Absages, zu streichen“,

von der Monopolverwaltung nicht innegehalten werden könnten.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr verwahrt die Vorlage gegen diese Unterstellung des Vorredners: der Para- graph enthalte keineswegs eine Reklame, sondern bindende Verpflichtungen und dadurch eine wichtige Garantie für die Konsumenten, nachdem die Vorlage an anderer Stelle ebenso wichtige Garantien dem Tabackpflanzer gegeben habe. Es könne daher auf den Antrag des Vorredners nicht eingegangen werden, wenngleich er an und für ih insofern etwas Verführerishes zu haben scheine, als er die Verwaltung von ‘einer selbstübernommenen Be- \hränkung entbinden würde.

Auf die Anfrage des Hrn. Meyer, welhe Größe und welches Format die Cigarren erhalten würden, erklärt der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr, daß man nicht be- absichtige, ungewohnte und in Deutschland nicht verbreitete kleine Formate einzuführen. Wenn die Straßburger Taback- manufaktur zum Theil kleine Formate herstelle, fo gene dies mit Rücksiht auf den französishen Geshmack, dem sie Rechnung tragen müsse. Ueber den Jnhalt der Cigarre könne man aus der Begründung der Vorlage einen Ueberblick ge- winnen. Auf die Frage des Hrn. Leyendecker, wie es sih mit dem Dur&hschnittsgewiht von 8000 Stück pro Centner verhalte, welhes die Vorlage beabsichtige, erklärt der Regie- rungskommissar Hr. Dr. Roller, daß das in der Vorlage an- genommene Durechschnittsgewiht (8000 Stück Cigarren = 1 Centner); einem für ganz Deut|chland gegenwärtig aufzu- stellenden Durchschnitt entsprehen werde. Fm Fahre 1878 habe man in der Tabackenquete - Kommission allerdings 7000 Stück Cigarren auf einen Centner gerechnet, doch sei diese Annahme {hon damals von dem Bremer Mitglied jener Kommission für zu niedrig erklärt, obwohl gerade in Bremen durhschnittlich größeres Format und größeres Gewicht ge- wählt werde. Seither hätten sih die Verhältnisse in Deutsch- land geändert.

Nachdem der Regierungskommissar Hr. Dr. Roller auf eine weitere Anfrage des Hrn. Kade über die Gestehungskosten der billigeren Tabacksorten, speziell des Nippentabacks, unter Berücksichtigung der gegenwärtig aufzubringenden Steuer Auskunft gegeben hatte, wird 8. 28 in der Fassung der Vor- lage angenommen, wodurch der Antrag Schöpplenberg sich er- ledigt. §. 29 wird in der Fassung der Vorlage gleichfalls angenommen.

Zu §. 30 beantragt Hr. Schöpplenberg :

hinter Alinea 2 nachstehende Säße einzusügen : i

„Die)elben haben, bevor sie den Verschleiß über- nehmen, sofern sie sich vorher mit dem Handel von Tabackfabrikaten beschäftigt haben, den Nachweis zu TEY daß sie ihre früheren Lieferanten befriedigt haben.

Die Personalvergütigung für die Händler mit Tabackfabrikaten wird erst nach 3 Monaten ausgezahlt, um ihren Gläubigern aus dem bisher betriebenen Taballgeschäft Gelegenheit zu geben, sih für ihre For- e Fu geseßlihem Wege aus derselben Zahlung zu verschaffen.“

Hr. Schöpplenberg begründet diesen Antrag in derselben Weise, wie auf Seite 153, 154 der Protokolle, worauf Hr. Dr, Janßen dem ersten Theil des Antrags mit dem Hinweis darauf entgegentritt, daß derselbe der Verwaltung eine mora- lishe Verantwortlichkeit auferlege, welhe nicht gerechtfertigt sei, wogegen er den zweiten Theil des Antrags unter Aus- dehnung auch auf die Arbeiter für empfehlenswerth hält. Namentlih müsse man die leßteren davor bewahren, die Ent- \chädigungsgelder {nell und L ULeG zu verthun.

r. Rosenbzum erbittet Auskunft, ob der Verschleiß nur in bejonderen Trafiks, oder auch nebenher von anderen Ge- schäftsleuten erfolgen solle, ob nur civilversorgungsberechtigte Personen bei der Vergebung der Verschleißstellen berücksichtigt werden sollen, und man A m Händler vorzugsweise be- rüdsihtigen werde, welche nah Aufgabe ee jeßigen Taback- Ls keine oder nur geringe Entschädigung erhalten würden.

Hr. Regierungskommissar Dr. von Mayr entgegnet, daß die Tabackverschleißer Beamte der Monopolverwaltung seien, wodur sih die Frage des Vorredners Brockhoff erledige. Bei der Vergebung der Verschleißstellen beabsichtige man, die jeßigen freien Verkäufer, wie dies auch in der Resolution 5 vom per- manenten Ausshuß empfohlen worden sei, zu berüdcksichtigen und den Verschleiß auch als Nebengeschäft zu gestatten. Die Anträge Schöpplenberg seien vom permanenten Auss{chuß mit Recht abgelehnt ; dem, was er damals ausgeführt habe, wolle er nur noch-hinzufügen, daß der Händler ja um so eher zu seinem Gelde kommen könne, je früher sein Schuldner in eine besoldete Stellung einrücke. Die Entshädigung in allen Fällen erst nah drei Monaten zahlen zu lassen, würde Härten mit sih bringen, da diejelbe gerade für die erste Zeit nah der Beendigung der bisherigen und vor Beginn einer neuen Be- schäftigung den Unterhalt gewähren solle. Hr. Freiherr von Landsberg würde sich mit dem Monopol eher befreunden können, wenn Vorsorge getroffen werde, daß durch freie Vergebung der Verschleißstellen nicht, wie in Frank- reih geschehe, vom Staat abhängige Existenzen geschaffen wür- den, was den Servilismus fördere. Man solle die Stellen, wie in Oesterreich, meistbietend vergeben. Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr entgegnet, daß in Oesterreich nur besonders gute Verschleißstellen meist- bietend vergeben würden, Die kleineren Stellen übertrage man aus freier Hand an versorgungsbedürftige, aber nicht pensionsberechtigte Personen. Aehnlich sei cs in Frankreich. Wenn hier auch in Ausnahmefällen wohl mal nach Gunst verfahren sei und dadurch in einzelnen Fällen die von dem Vorredner angedeuteten Uebelstände hervorgerufen sein möch- ten, so sei es doch die Regel, daß die große Zahl von Kom- munal- und Staatsbeamten, welche dort auf Kündigung ohne Pensionsberehtigung, jedoh ¡mit der stillshweigend ertheilten Aussicht auf eine Trafikstelle angestellt wären, mit den lepteren versorgt würden. Jn Deutschland lägen die Dinge aber ganz anders. Hier handele es sih für jeßt und in ven nächsten Dezennien nur darum, das alte in das neue System über- zuleiten, und die jeßt vorhandenen Verkäufer zu plaziren. Diese wohlwollende Absicht der Regierung würde durch Ein- s meistbietender Vergebung der Stellen vereitelt werden. Hr. Schöpplenberg pflichtet dem bei, daß einstweilen ein anderes System, als das in der Vorlage angenommene, nicht zulässig sei, wünscht, daß denjenigen Händlern, welche nicht leih plazirt werden können, Anwartschaften auf demnächst Le werdende Stellen ertheilt werden möchten, und glaubt, daß man Verschleißer, welche ja Beamte seien, ebenso gut erst nach Berichtigung ihrer Schulden anstellen könne, wie etwa die Offiziere. Jedenfalls könnten die Fakrikanten Sicher- stellung verlangen. Hr. Herz tritt den Anträgen Scchöpplenberg av (n Eine derartige Bevorzugung der Fabrikanten sei ohne Vor- änge. Die von dem Antragsteller hervorgehobenen Uebel- fän e würden in gleicher Weise eintreten, wenn die Schuldner ihr Geschäft freiwillig aufgäben. Man weise {lechte Zahler nicht von der Börse, weil sie dann noch unsicherer würden. Wenn in Oesterrei eine Lizitirung der Verschleißstellen stattfinde, so müßten wohl die Revenüen derselben dort höher sein, als für uns in Aussicht stehe. Nachdem der Regierungs- kfommissar Hr. Dr.. von Mayr auf die Frage des Vorredners, wie man sich das Verfahcen bei Vergebung der Stellen denke, nohmals betont hatte, daß nur die jezigen Händler placirt werden sollten, erklärt Hr. Vorderbrügge, er bedauere, daß der Vorredner Freiherr von Landsberg das Submissionsverfahren für die Vergebung der Verschleißstellen einführen wolle. Er bitte dies abzulehnen, da das heutige Submissionsverfahren ih durchaus nicht bewährt, vielmehr s{hädlich gewirkt habe und revisionsbedürstig sei. Nachdem der Vorsißende wegen anderweiter Diensigeschäfte den Vorsiß an den Regierungskommissar Hrn. Bosse abge- geben und Hr. Krüger die Schöpplenbergshen Anträge empfohlen hatte, denen man überhaupt mehr Beachtung schenken solle, befürwortet Hr. Freiherr von Landsberg, man möge den Landesregierungen die Direktive geben, nah Ueberwin- dung der Uebergangszeit die Verschleißstellen in der Regel im Wege des Meistgebots zu vergeben, und nur etwa den vierten Theil für Civilversorgungs-Berechtigte oder sonstige Unter- stüßungsbedürstige zu reserviren. Man könne dem Nepotis- mus nur durh das österreichishe System entgegenarbeiten. Der Referent Hr. von Nathusius drückt seine Sympathie für die den Schöpplenbergschen Anträgen zu Grunde liegenden Gedanken aus, hält die Anträge aber niht für annehmbar. Dieselben werden darauf abgelehnt, dem Sinne nach aber durch Annahme folgender von Hrn. Krüger vorgeschlagenen Resolution zur Geltung gebracht : „Der Volkswirthschaftsrath empfiehlt der König- lihen Staatsregierung, solhen Personen, welche sih mit dem Handel mit Tabackfabrikaten beschäftigt haben, einen Verschleiß von Regiefabrikaten erst dann zu über- tragen, wenn sie ihre früheren Lieferanten mit ihren Forderungen aus der bestandenen Geschäftsverbindung befriedigt haben, sowie die Personalvergütung an die Händler mit Tabackfabrikaten erst nah 3 Monaten auszuzahlen.“ §. 30, 88. 31 bis 33, §. 34 in der Fassung, den er durch die Beschlüsse des permanenten Ausschusses erhalten hat, §. 35, g. 36, 8. 57, 8. 08, 8. 59 in der Fassung, wie er aus den Beschlüssen des permanenten Ausschusses hervorgegangen ist, 8, 60 werden angenommen. Zu §8. 61 beantragt Hr. Schöpplenberg: Hinter Alinea 2 einzufügen : E 1) Für Rohtabacke muß, Tobert ihre Jdentität in Original- Verpackung mit den in den Fakturen bezeichneten Ta- baden zweifellos nahgewiesen wird, der N mit Hinzurehnung von Fracht, Steuer und 5 Prozent Verzugszinsen gewährt werden.

2) Die Maschinen, E, und Geräthe zur Taback- e der B sind nah dem wirklihen Werthe, den fie ür den Betrieb haben, zu schäßen. j

Hr. Schöpplenberg begründet den Antrag damit, daß die angekauften Vorräthe niht ausgeführt werden könnten, weil die Nahhbarländer fast alle Monopol hätten, nah Rußland aber Niemand gerne Geschäftsverbindungen eingehe, dort au die Steuer zu hoh sei. Man werde aljo den Verkauf an die Regie wählen müssen, und da sci es hart, den eingekauften Taback, dessen Preis man nachweisen könne, erst {äßen lassen zu müssen. Eine richtige Taxe sei auch kaum zu erwarten, weil kein Satverständiger so vershiedenartige Tabacke richtig

Akkordsáßze halte man in Cassel selbst dann für p! niedrig, wenn sie nur Durchschnittssäße sein sollten: die Ansäßte ent-

r. BroChoff wüns{t Auskunft darüber, wie Absatz 6 mit Absahÿ 3 zu vereinigen sei,

schäßen könne. Für die Maschinen 2. gelte im Allge- meinen dasselbe. Redner bittet um Annahme seiner Anträge.

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