1882 / 73 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

D o eimer L A A A pem A T Ee P ; 2 V R R

__ Hr. Herz empfiehlt den ersten Theil des Antrages, da die Tabacke der Regel nah nicht eingeführt sein vittbes, um die Regie zu s{hädigen ; den zweiten Theil des Antrags be- fürworite er nit, da zu viel unbrauhbare Maschinen ver- alteter Systeme vorgeführt werden würden.

Der Regierungskommissar Hr. Pr. von Mayr führt aus, daß sacverständige Schäßung der bessere Weg zur allseitigen loyalen Ermittelung des wahren derzeitigen Verkaufswerths der Vorräthe sei, welher mit dem Einkaufspreis keineswegs Les brauche und insbesondere höher sein könne wie diejer. Man solle die Fakturen den Experten vorlegen und werde dadurch großen Einfluß auf ihr Gutachten ge- winnen. Ankäufe, die man von jeßt an mache, würden übri- E as durch die Rücksicht auf das Monopol beeinflußt

n.

Der zweite Theil des Antrags dagegen sei implicite in der Vorlage enthalten und daher nicht abe edle

Hr. Brochoff führt aus, daß der Antrag Scöpplenberg hauptsählih einer Berücksichtigung der bei der Einführung der Vorräthe bezahlten Steuer und des Zinsverlustes bezwecke, worauf der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr ent- gegnet, daß die Steuer ein Moment des Werthes sei und bei der Abschäßung von der Kommission berüdcksichtigt werden

müsse.

Hr. Wolff hält den den Anträgen zu Grunde liegenden

Gedanken für gut, glaubt auch, daß das im ersten Absaßz stehende Wort „zweisellos“ etwaige Bedenken beseitigen könne. Hr. von Nathusius würde sür den ersten Antrag stimmen können, wenn er eine Möglichkeit absehen könnte, die dem Fabrikanten dann zustehende Befugniß zu beseitigen, solche Tabade, welche er billig eingekauft hat, zur Schäßung zu bringen, diejenigen aber, für welhe er seiner Zeit mehr bezahlt hat, als sie nach den Konjunkturen zur Zeit der Ueber- nahme werth sind, nach. den Fakturen abzugeben.

Hr, Dietze {ließt sich den Ausführungen des Vorredners, betreffend den ersten Theil des Antrages Schöpplenberg, an und bezeichnet den zweiten Theil desselben mit Rücksicht darauf für bedenklih, daß derselbe die Fnteressenten dazu ver}Þühren Tónne, ungere(tfertigte Ansprüche auf Ersay für abgenußzte und unbrauchbar gewordene Maschinen und Geräthe zu erheben

__ Nachdem Hr. Schöpplenberg seinen Antrag durch den Hinweis darauf vertheidigt hat, daß derselbe nur den Ersaß des wahren Werthes der noh im Betrieb befindlichen Maschinen und Werkzeuge bezwecke, und daß nur der nahweisbare Ein- Taufspreis der vorhandenen Vorräthe erseßt werden solle, tritt auch Hr. Vorderbrügge für die Nr. 2 des Schöpplenbergschen Antrages ein, indem er hervorhebt, daß Maschinen und Werk- geuge bei der Tabadcfabrikation eine ganz untergeordnete Nolle jpielten und deshalb die Annahme des in Rede slehenden Antrages eine wesentlihe Steigerung der Entschädigungen nicht nach si ziehen könne, wird der Antrag Schöpplenberg Nr. 1 abgelehnt, die Nr. 2 dagegen angenommen.

Sodann werden die §8. 61 und 62 der Vorlage ange- nommen.

Zum §. q O E ateder!

im zweiten Alinea die Worte „endgültig und mi z

{luß des Rechtsweges“ zu ilden, : A und begründet diesen Antrag durch eine kurze Rekapitulation der bezüglichen Verhandlungen im permanenten Aus\{huß (siehe S. 128 untex 131 der Protokolle). Nachdem der Negie- xungsfommissar Hr. Unter-Staatssekretär von Mayr und der Referent auch ihrerseits auf die betreffenden Beschlüsse des per- manenten Ausschusses verwiesen, Hr. Schöpplenberg dagegen für die Zulassung des Nehtsweges bei Feststellung des Preises der von der Monopolverwaltung zu Üübernehmenden Gegen- stände eingetreten ist, wird der Antrag Leydendecker abgelehnt und werden sodann die §8. 63, 64 und 65 angenommen,

Zum 8. 66 beantragt Hr. Brockhoff :

a, in Alinea 1 die Worte „ausschließlih“ und „oder über-

wiegend“, sowie das Wort „ihren“ zu streichen, und

b, daselbst das Wort „Ortsbehörde“ durch „Monopolver-

i ab D zu Mee un rt zur Begründung an, daß es eine unbilli ä enthalten würde, wenn folhe Perfonen, a I fabrikation oder den Tabackhandel neben anderen Gewerben betrieben hätten, von einer Entschädigung ausgeschlossen wer- den sollten, weshalb der Antrag auf Personalentschädigung bei der Ortsbehörde angebracht werden solle, da do ‘die Mo- LOPOI ean über die Entschädigung zu befinden haben

Hr. Schöpplenberg beantragt :

Res 2 Pa ea Va dee e Perjonalentschädigung besteht für die Taback- fabrikanien in dem Hehnfachen, für ie Sohta bag händler in dem Vierfachen ihres durhschnittlichen Heingewinns während der Jahre 1869 bis inkl. 1878 mit Ausscheidung des niedrigsten und höchsten Jahres; jedoh mit der Maßgabe, daß für Geschäfte, welche noch nicht zehn Jahre hindurch betrieben worden l nur die Hälfte der bezeihneten Säße gewährt Für diese wird der Reingewinn der Jahre i Bestehens mit Aus\{luß der Jahre 1880, ae L A bei Berechnung ihrer Entschädigung zu Grunde Hr. REO nta: im zweiten die Worte 7 Jahre i czahre die Zahlen 1876 bis 1882 in F bis 81, Ne

2 e dBYO VIO 1886. im 78: bia: 81 zu ändern.

R a erf I agt:

n dem ersten Alinea, zwei i i r 9Borié seien: 4 , weite und dritte Zeile, folge:.de „welche ihre Fabriken nicht an di „„rfaufen cht an die Monopolverwaltung as zweite Alinea wie folgt zu fassen: „Die Personalentschädigung beliebt s a) für diejenigen, welche ihr Geschäft mindeftens 4 Jahre betrieben haben, sofern es Fabrikanten sind, in dem gwei- bis fünffahen Betrage ihres dur{schnittlihen Reingewinns und zwar derart, daß die Hälste der Jahre den Multiplikator bildet und mithin bei 4jährigem Betriebe der 2 fache Betrag, "n c "u i "u 21/9 fache, u 1" u S "u 7 [7] i” "1 31/2 " 8 ,"” "” "” "u 2 "u "1 "n 41/»

des Durchschnitts-Reingewinns in Ansaß lommt.

_ Wenn es Rohtabackhändler sind, so kommt bei einem Betriebe von mindestens 5 und nicht über 10 Jahre der 11/5 fache, für einen Betriéb von länger als 10 Jahren der 21/4 fache Betrag des dur{scnitt- lichen Reingewinns in Ancechnung. Der durc- shnittlihe Reingewinn wird berehnet für Geschäfte von mindestens siebenjähriger Dauer aus den Jahren 1876 bis 1881 und für Geschäfte, welche noch nicht sieben Jahre betrieben sind, aus den Jahren 1877 bis 1882, in beiden Fällen jedoch mit Auss{luß des besten und des s{hlehtesten Jahres.“

3) Jn dem vierten Alinea den Schlußsaß zu streichen: „Die im Zollauslande belegenen Geschäftsetablissements bleiben außer Berücksichtigung.“

Auch zur Begründung dieser Anträge verweist der Antrag-

steller auf die Verhandlungen des permanenten Ausschusses. _ Hr. Kalle will bei der Berehnung des dur{schnitilichen Reingewinns gemäß 8. 66 Alinea 2 die Jahre 1882 und auhch 1881 nicht mit in Betracht gezogen wissen, weil die Bilanzen dieser Jahre noch nicht fesistehen und die Möglichkeit nicht ausgeschlossen sei, daß die Bilanzen hier und da mit Nü- sicht auf die bei Einführung des Monopols zu erwartenden Entschädigungen günstiger gestaltet würden, als es den that- sählihen Verhältnissen entsprehe. Ferner wünscht Redner Auskunft darüber, ob bei der Berehnung der für die Bewilli- gung der Entschädigungen maßgebenden Dauer des Geschästs- a Sa Pre O O Geschäfts durch den eitigen Jnhaber oder die Dauer des Bestehen er Fi Aa sein dh E E a

Der Rezierungskommissar Hr. Dr. von Mayr beantwortet zunächst die leßtere Anfrage dahin, daß die Reit dos Bestehens der Firma entscheidend sein werde. Den Antrag Broc{hoff ad þ. bezeihnet Redner als nicht gerechtfertigt. Bei Annahme desselben würde eine Entschädigung au von solchen Personen gefordert werden können, bei denen die Beschäftigung mit der Tabacindustrie kein Element ihres dauernden Erwerbs bilde, oder die si nur gelegentlich versuhsweise mit diesem JFn- dustriezweige beschäftigt hätten. Dies sei aber jedenfalls nicht angemessen. Jn einzelnen Fällen, in denen die Bestimmungen des Entwurfs zu Härten führten, könne im Wege der Unter- stüßung gemäß §. 68 geholfen werden. Nach der Absicht des Entwurfs solle die Ortsbehörde nur die Anmeldestelle für die Enlschädigungsansprüche bilden, wie deshalb zweckmäßig erscheine, weil die Behörden der Monopolverwaltung in vielen eállen nicht so einfa zu erreichen sein würden. Der An- trag Leyendeckder zu Alinea 1 des §. 66 berühre, wie schon srüher hervorgehoben, keine Prinzipienfrage, sondern lediglich eine U.ilitätsfrage. Dieser Punkt erscheine durch die Verhand- lungen im Ausshuß genügend aufgeklärt.

Nachvem Hr. Brocthoff noch für seinen Antrag a. ein- getreten ist, indem er bemerkt, daß den Personen, welche ein Tabalkgeschäft neben anderen Geschäften trieben, ein rechtliher Anspru auf Entschädigung zu gewähren sei, und eine Ver- weisung auf den Weg der Unterstüßung nicht befriedigen könne, Hr. Kade auch für den Antrag Brockhoff sub b, sich ausgesprochen hat, wird dieser Antrag a. angenommen, der Antrag þ. aber abgelehnt. Gleichfalls abgelehnt wird der An- trag Leyendecker ad 1, Das Alinea 1 des §8. 66 wird sodann mit der dur den angenommenen Antrag gegebenen Modifi- fation angenommen.

E Leyendeler zieht sodann seine Anträge ad 2 und 3

E R “ia Hr. Kiepert : ei Bemessung der Entschädigungen nach 8. 6 Skala zu beobachten : s 4 E

Dauer des Geschäftes: Entschädigung: 4 und 5 Jahre .. 21/5 fach, 6 und 7 Fahre .. 31/5 fach, 8 und 9 rFahre . . 41/2 fach, 120 Jahre und darüber 5 fach.

Hr. Kiepert begründet seinen obigen Antrag, betreffend anderweitige Bestimmung der Normaljahre mit dein Hinweis auf den schon von Hrn. Kalle hervorgehobenen Umstand, daß die Bilanz für das Zahr 1882 noch nicht festgestellt sei. Jn Bezug auf feinen zweiten Antrag wegen Einführung einer gleitenden Skala für die Bemessung der Entschädigungen beruft er sich darauf, daß ein gleiher Antrag bei der Berathung im Auss{huß vielen Anklang gefunden habe, der nur um eine Stimme in der Minorität geblieben, auch von den Vertretern der Staatsregierung günstig aufgenommen worden sei. Eine Modifikation des betreffenden Beschlusses des permanenten Ausschusses, welher auf einem Antrage des Hrn. Kochhann beruhe, sei jedenfalls insofern nothwendig, als ia angängig t, welche erst 4 Fahre n hätten, eine Entschädigung zum 5sf jähr- N zu Garn; ofs E S Mae

r, Kochhann befürwortet den Antrag Kiepert, betreff

Feststellung der den Entschädigungen zu Viviehe zu d A Normaljahre, erklärt sich im Uebrigen aber mit Entschieden- heit für die Aufrehthaltung der Beschlüsse des permanenten Ausschusses in Betreff gleihmäßiger Zuwendung einer Ent- schädigung zum 5fachen Betrage des jährlihen Neingewinns an alle Fabrikanten, also auh an diejenigen, deren Geschäfte noch nicht 10 Jahre beständen. Die Entschädigungen dieser Personen würden schon deshalb erheblih hinter denen der beo Lees R Sake da Fesagruttgaulßia die Geschäfte er ersten rzFahre ihres Be it vi inger Geivinne arbeiteten hre ih stehens mit viel geringerem Hr. Kosmack wendet sich unter Wiederholung sei! s Eo Cy ungen n der Aussgußberathung A U L un Entwurf in i - idädigungen, f ussiht gestellten Ént- r. Schöpplenberg glaubt dagegen vom Standpunk Rechts eine volle Entsc{ädigung der S abattinteresraton ebots gut in Anspruch nehmen zu können, wie z. B. nah den Be- stimmungen der Gewerbeordnung anderen Gewerbetreibenden für den Fall der Untersagung ihres Gewerbebetriebes zl gesichert werde. Wenn er vorgeschlagen habe, die Entschädi- gungen nah dem durhschnittlihen Reingewinn der Jahre 1869 1s 1878 zu bemessen, jo sei das keine Eb erieiibere aeben, da unter diesen Jahren keines einen solhen Gewinn ab- P Se gie Du guien Diyre vor 1868, mit welchem ie Beunruhigung de i ie i Anfang jenoumen babe higung der Tabackindustrie ihren Hr. Kalle erklärt, daß er für den Antrag Schö stimmen werde, da er eine coulante Entsäädibune deo An essen für die Pflicht des Staates ansehe. Redner meint sodann noch auf einen Widerspruch in den Zahlen des Entwurfs auf-

merksam machen zu sollen, den er darin findet, daß der Ent- wurf die Privatindustrie mit einem Kapita e at Million

glaube abfinden zu können, während er den Gewi Monopolverwaltung, der doch auf der Grundlage Kia g herigen Ertrages der Privatindustrie berehnet werde auf 160 Millionen jährlich annehme, sowie darin, daß die Ver- {leißkosten der Privatindustrie auf 20 Proz., die der Mono ol verwaltung auf 10 Proz. veranschlagt würden. L Hr. Riemann is} an si kein Gegner des Monopols, wird dem Entwurf aber nur zustimmen können, wenn die Ent- shädigungen der Jnteressenten ausreichend, und zwar höher als vorgesehen bemessen werden. Der Ueberschuß, auf den die Monopolverwaltung rechne, sei doch der Verdienst, welchen die

Privatindustrie haben würde, wenn sie fortexistiren könnte.

Aus der Entziehung dieses Verdienstes erwacse i i Recht auf entsprechende Entshädigung se ihr aug ein Hr. Brockhoff tritt mit Entschiedenheit für den Antrag

Sd öpplenberg ein, der den Fabrikanten die Hälfte einer vollen.

Entschädigung geben wolle. Es sei unausbleiblih, daß die

Monopolverwaltung ihre Preise erheblih erhöhe. it Rü&- sicht hierauf könne sie den Jnteressenten au in En

ausreichende Entschäsigungen gewähren.

Der Regierungskommissar Hr. Unter-Staatssekretär Dr von Mayr bezieht sich im Allgemeinen auf die eingehende: Behandlung, welche die Entshädigungsfrage im Ausschuß er-

fahren habe, und will hier der Versammlung nur noh ein--

mal nahe legen, daß es sich nit blos darum handele, den

Tabadindustriellen mit voller Hand zu geben, sondern aug.

darum, aus der Tasche der Steuerzahler zu nehmen könne nur wiederholt darauf hinweisen, wie E, M Boe

ausbezahlung des fünfjährigen Geschästsgewinnes neben der-

Gewährung vollständiger Entschädigung für alle Anlagen u Vorräthe die Fabrikanten denn doch in eine ret Aünstige

Lage verseßt würden. Es sei nicht rihtig, wenn verschi . edene- Vorredner annehmen, der veranschlagte Gewinn der E

verwaltung stelle den Verdienst dar, der unter andern Um: ständen ben bestehenden Fabriken zu Theil geworden ie, Der Bercchnung des Gewinnes der Monopolverwaltung sei zwar die von der Privatindustrie gegenwärtig hergestellte- Fabrikationsmenge zu Grunde gelegt. Die Monopolverwal- tung sei aber eben in der Lage, diese Menge mit größerem

Gewinn herzustellen. Dadurh werde das Räthsel_

gerade gelöst, weshalb das Monopol troß der zu zahlenden hohen Entschädigungen immer noch E bétrüdis lihen Ertrag abwerfen werde. Der geringere Anschlag der

Verschleißkosten erkläre sih zur Genüge daraus, daß der Ver--

\chleißer unter Monopolverwaltung nicht mehr zu Aufwen- dungen veranlaßt werde, welche jeßt mit Rücksicht auf die unbeschränkte Konkurrenz erforderlich gemaht würden. Redner erklärt endlich seine Zustimmung zu den Kiepertschen Anträgen. Namentlich entspreche der Antrag, betreffend die

Bemefsung der Entshädigungen nach einer steigenden Skala, den Jntentionen des Entwurfs besser als der bezügliche Be--

{luß des permanenten Ausschusses. Hr. Delius erklärt sih gegen diesen Antrag Kieperts und

würde eher eine umgekehrte Skala für gerechtfertigt halten welche für die jüngeren Geschäfte, die dur die Einfübruas

des Monopols viel härter getroffen würden, eine günstigere Entschädigung ermöglichen werde. Die Entsbdiaunaeu, in

Rücksicht auf die Steuerzahler besonders niedrig zu halten,

hält Nedner deshalb nicht für nothwendig, weil den Steuer-

zahlern nichts genommen, vielmehr nur der Vortheil beschränkt: werden solle, den dieselben durch das Monopol r

würden.

Hr. Hessel biitet gleihfails im Junteresse der jüngeren Geschäfte, es bei dem Beschlusse des permanenten Ausschusses bewenden zu lassen. Er (Redner) sei zu Beginn der Bera- thungen der Ansicht gewesen, daß die in Aussicht gestellten Entschädigungen überhaupt einer Steigerung bedürften , von dieser Ansicht sei er jedoh mit Rücksicht darauf zurückgekom- men, daß ein Theil der Fabrikanten selbst sih gegen wesent- liche Erhöhungen der Entschädigungen erklärt hätten, weil. eine bedeutende Steigerung des für Entschädigungen zu verwendenden Gesammtbetrages die Einführung des Monopols gefährden könne.

Hr. von Nalh bezeihnet unter Wiederholung der betref-

fenden im permanenten Auss{huß gegebenen Ausführungen die den Fabrikanten und Händlern in Aussicht gestellten Ent- schädigungen als völlständig ausreichende. __ Nachdem Hr. Schöpplenberg seinen Antrag nohmals be- fürwortet und namentlih hervorgehoben, daß die nah der Vorlage zu erwartenden Entschädigungen kaum den Ausfall deden würden, welchen die Fabrikanten und Händler nah Einführung des Monopols an ihren Buchforderungen erleiden würden, wird zur Abstimmung geschritten.

Der Antrag Schôöpplenberg und der Antrag Kiepert, be- tressend die Berehnung der Entschädigungen nach einer steigen- den Skala werden abgelehnt, der Antrag Kiepert, betreffend anderweitige Feststellung der für die Berehnung der Ent- schädigung maßgebenden Normaljahre dagegen angenomnien..

Demnächst wird der §. 66 in der von dem permanenten Auss{chuß beschlossenen Fassung mit der durch die Annahmen des Kiepertshen Antrages gegebenen Modifikation vorge- nommen.

Zum 8, 67 weist Hr. Kamien auf den Widerspruch in den Angaben des Hrn. Hagen und der Vertreter der Staats- regierung bezüglich der Zahl der in der Tahackindustrie gegen- wärtig beschäftigten Arbeiter hin. Da die Verhältnisse in dieser Beziehung jedenfalls nicht vollständig klargestellt seien, so sei die Möglichkeit nicht eingeshlossen, daß die Monopol- verwaltung zunächsi eine größere Zahl an Arbeitern über- nehmen, demnächst aber, weil sie derselben niht bedürfe, zu Entlassungen schreiten werde. Auch für diesen Fall würde nah Ansicht des Redners eine Entschädigung der betreffenden Arbeiter nothwendig erscheinen. Er bitte um Mittheilung der Auffassung der Staatsregierung bezüglich dieses Punktes.

(S{luß in der Dritten Beilage.)

P mr

von Mayr bezeichnet die Voraus)eßungen des Vorredners als zutreffend, und weist im Uebrigen wiederholt darauf hin, daß,

0 1

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußisheu Staais-Auzeiger. B.

Berlin, Sonnabend, den 25. März

1882.

E T E S

(Schluß aus der Zweiten Beilage.) Der Regierungskommissar, Hr. Unter-Staatssefretär Dr.

wenn gegenwärtig eine größere Anzahl von Arbeitern in der Tabackindustrie beschästigt seien, als der Entwurf annehme, selbstredend auch eine entsprechend größere Zah! bei der Mo- nopolverwaltung Verwendung finden werde.

Derselbe Redner bemerkt endlih auf eine Anfrage des Hrn. Krüger, wie weit der Begriff des tehnishen Hülfs- personals (8. 67 Nr. 1 zu fassen sei, z. B. ob Buchhalter oder solhe Personen, welche früher als Tabadckreisende thätig ge- wesen und später Stellungen in den Fabriken zur Beausfsichti- gung des übrigen Personals übernähmen, als entshädigungs- berehtigt anzusehen seien, daß die Entscheidung im Wesent- lihen von den Verhältnissen des konkreten Falles abhängen werde. Das rein kaufmännische Personal habe selbstredend feinen Anspru auf Entschädigung, wodur jedo nicht aus- geschlossen werde, auch diesem unter besonderen Umständen Unterstüßungen gemäß §. 68 zukommen zu lassen. Solche Personen, welche ihre technischen Kenntnisse und Erfahrungen in den bekleideten Stellungen verwertheten, wie in dem vom Vorredner hervorgehobenen Spezialfall anzunehmen sei, würden als entschädigungsberechtigt anzusehen sein.

Hierauf werden die §8. 67 bis 70 angenommen.

Es ist sodann die ausgeseßte Abstimmung über den §. 1 der Vorlage nachzuholen.

Hr. Hagen beantragt namentlihe Abstimmung. Der Antrag findet die nach 8§. 6 der Geschäftsordnung erforderliche Unterstützung.

Fn namentlicher Abstimmung wird sodann, nachdem Hr. Dietze zur Seschäftsordnung bemerkt hat, er sei von dem durch dringende Veranlassung ain Erscheinen in der heutigen Sigzung verhinderten Hrn. Leuschner ermächtigt, zu erklären, daß der- e, seine Stimme für den 8. 1 der Vorlage und demnächst ür das ganze Geseß abgegeben haben würde, wenn er bei der Abstimmung hätte zugegen sein können, der §8. 1 des Geseß- entwurfs mit 33 gegen 32 Stimmen abgelehnt.

Gegen den 8. 1 st:mmen die Herren Albrecht, Björnsen, Brockhoff, Burghardt, Claudiz, Cramer, Ernst, Fritsche, Hagen, Heimendahl, Herz, Jaffé, Kade, Kalle, Kamien, Kauff- mann, Kochhann, Kozmack, Kroos, Krüger, Freiherr von Landsberg, Leyendecker, Lobeck, Meyer, Neubauer, Paetsch, Riemann, Rosenbaum, Sartori, Schöpplenberg, Trieloff, Wegmann, Zimmermann.

ür den §8. 1 stimmen die Herren Baare, Bittmann, von Born, Delius, Dietze, Breithaupt, Glodny, Graf Hendel von Donnerëmarck, von Herford, Hessel, Dr, Janssen, Kähding, Kennemann, Kiepert, Kruszinski, Lösewiß, Mevissen, von Nathbusius, von Rath, Richter, von Risselmann, von Ruffer, Rust, von Schenck-Kawentschin, Schimmelpfennig, Spengler, von Tiele-Winckler, Vaupel, von Velsen, Vorder- brügge, Wesenfeld, Wolff.

Hr. Kablcke enthält sich der Abstimmung mit dem Be- merken, daß er wegen verspäteter Zustellung der Tages- ordnung erst heute zu den Berathungen habe erscheinen können und wegen seiner Unkenntniß der voraufgegangenen Verhandlungen außer Stande sei, sein Votum abzugeben.

Nicht anwesend sind die Herren von Below, Beyerle, Graf von Frankenberg, Frenßzel-Beyme, Gamm, Freiherr von Hammerstein, Leuschner, de Neufville, Springmann.

Es ist sodann über die ganze Vorlage abzustimmen.

Auch hier beantragt Hr. Hagen namentliche Abstirmnung.

Der Antrag wird ausreichend unterstüßt.

Jn namentlicher Abstimmung wird hierauf die ganze Vor- lage mit 33 gegen 31 Stimmen abgelehnt. #4

Gegen die Vorlage stimmen die oben aufgeführten Mit- glieder, welche gegen den §. 1 gestimmt haben.

Für die Vorlage stimmen die oben aufgeführten Mit- glieder, welhe für den §. 1 gestimmt haben, mit Aus- nahme des Hrn. Richter, welher den Saal inzwischen ver- lassen hat.

Hr. Kahlcke enthält sich aus den oben bereits angegebenen Motiven au hier der Abstimmung.

Es ist sodann noch abzustimmen über die vom perma- nenten Aus\{huß beschlossenen und die während der zweiten Lesung im Plenum ferner beantragten Resolutionen. __ Die vom permanenten Aus\{huß beschlossenen Resolutionen finden sich in der Zusammenstellung der Beschlüsse desselben, Anlage zum Protokoll vom 11. März 1882, Seite 12.

dr Graf Henckel von Donnersmarck beantragt nament- liche Abstimmung über die Resolution Nr. 1, welche lautet :

der Volkswirthschafstsrath wolle erklären : der Taback is zum Zweckte der Durchführung der Reichsfinanzreform einer ausgiebigeren als der gegenwärtigen Besteuerung zu unterwerfen.

Der Antrag auf namentliche Abstimmung wird aus- reichend unterstüßt und wird sodann die obige Resolution in namentliher Abstimmung mit 48 gegen 14 Stimmen an- genommen.

Für die Resolution stimmen die Hrrn. : Albrecht, Baare, Bittmann, von Born, Clauditz, Cramer, Delius, Dieve, Ernst, Fritsche, Breithaupt, Glodny, Heimendahl, Graf Henckel von Donnersmarck, von Herford, Herz, Hessel, Dr. Janssen, Kade, Kähding, Kahlckte, Kennemann, Kiepert, Kosmadl, Kroos, Kruszinski, Frhr. von Landsberg, Leyendecker, Lösewitz, Me- vissen, Meyer, von Nathusius, Neubauer, Riemann, von

Risselmann, Rosenbaum, von Ruffer, Rust, von Schenck- Kawentschin, Schimmelfennig, Spengler, von Tiele - Winckler, Vaupel, von Velsen, Vorderbrügge , Wesenfeld, Wolff, Zimmermann. 4 ; ;

Gegen die Resolution stimmen die Hrrn.: Björnsen, Brohoff, Burghardt, Hagen, Kalle, Kamien, Kochhann,

Krüger, Lobeck, Paetsh, Sartori, Schöpplenberg, Trieloff, Wegmann. L :

Nicht anwesend sind außer den oben bereits als fehlend gui eführten Mitgliedern die Hrrn. Jaffé, Kauffmann, von at

nachstehend aufgeführten Herren folgende Erklärungen zu Protokoll: Hr. Delius: Fn Erwägung, 1) daß das der ihm ob-

Reich zur Ausführun chen Aufgaben

liegenden vielfachen nationalwirthschaft großer Geldmitte

2) daß dieselben auf dem Wege der direkten Be- steuerung nicht beizubringen sein würden,

3) daß der Taback neben anderen (Vörsensteuer, Getränksteuer) das geeignetste Objekt zur Erzielung großer Einnahmen für das Reich ist,

4) daß das Reichstabackmonopol als diejenige Besteuerungsform anerkannt werden muß, bei welcher die in Deutschland bestehenden Produktions- und Konsumtionsverhältnisse am meisten geshont werden

5) daß die jeßigen Interessenten d industrie entweder in den Dienst d l waltung übergehen können oder thunlichst ausreichend

cchiebung der Entscheidung für die Tabactinteressenten von verderblichster Wirkung sein muß, da man immer wieder auf die Tabacksteuer in irgend einer Form zurückzukommen genöthigt sein wird,

so erkläre ich mi,

er Privat-Taback- der Monopolver-

entshädigt werden solle 6) daß jede Hinaus

die niederen Gesichtspunkte dem eren Reichsinteresse unterordnend, für möglichst dige Einführung des Reich ih anerkenne und beklage, Härten, Erwerbsstörungen un vorübergehend verbunden sein werden. Hr. von Ruffer : „Da ich die höhere ige richtige Verme

stabackmonopols, troßdem daß mit derselben viele d Eigenthumsverschiebungen

Besteuerung des Tabacks für die hrung der direkten Steuern halte, ewichtssteuer mir zwar als die zweckmäßigste er- Art der Besteuerung aber weder bezw. den och den größten Theil ussiht auf Annahme zu ch mich für verpflichtet, dem

scheint, diese t Vertretern der Staatsregierung n des permanenten Aus\s{hu haben schien, so hielt i Monopol zuzustimmen.“ Hr. Riemann : ' be nur deshalb meine Stimme gegen das weil ich die den Tabackinteressenten

t gestellten Entsch

eyendecker und Kosmack stimmen gege

l, weil sie dasselbe in sozialpolitisher B gefährlich, in wirthschaftliher Bezie d in finanzieller Beziehung anderen L Tabacks gegenüber für weniger vortheilhaft halten. l wiederholt seine bei der Abstimmung im welche lautet:

Monopol abgegeben,

in Aussih r zu gering

Tabacmonopo für höchst rihtig un formen des

Hr. Heimenda permanenten

ung sür un- esteuerungs3-

Ausschuß abgegebene Erklärung, ortheilen, welche nach «der Vorlage das l dur seine hohen Erträge für die Finanzen des Reiches dem Reiche gewähren soll, stehen so gr taatsangehörigen, so große Na d Industrie gegenüber, daß ih ussiht genommenen Entschädigungen die Einführung des Monopols nicht anrathen kann.

Mit den Zielen der Staatsregierung bei der Vor- lage einverstanden, halte ih es im Jnteresse des Reiches eboten, vorher der Einführung einer Taback- der von durchaus sach- Seite geäußerten Ansicht steuertehnish aus- die annähernd gleihen Erträge für die Staatskasse zu leisten im Stande sein wird, und d en des Ackerbaues, der Jndustrie lussiht nimmt, in Erwägung zu

Schädigungen von S theile für Handel un troß der in A

tsteuer, welhe nach verständiger führbar 1st,

Wahrung der Jntere und des Handels in

Hr. Meyer (Celle): E „Jch habe die Ueberzeugung:

1) daß das Tabacmonopo Möglichkeit bietei, ohne

für den Konsumenten ganz e l träge für den Stoat flüssig zu machen, als die tabasteuer oder die

2) daß das Monopo

[ bei guter Leitung die Vertheuerung des Produktes rheblih viel höhere Be-

Fabrikatsteuer ; j [l die einzige Möglichkeit bietet, die Steuer mit dem Werthe des Produktes steigern

der Rohtaba- der Fabrikatsteuer in

zu lassen ; i

3) daß eine wesentliche Erhöhun steuer oder die Einführung kurzer Zeit die kleineren Betriebe (wegen des größeren ruiniren würde (und in diesem ädigung) und daß diese Fndustrie ch vom Großkapital würde betrieben

Betriebskapitals Falle ohne Entsch dann bald nur no werden können. h Aus diesen Gründen anerkenne ih, daß das Tabal- monopol vor den beiden anderei Besteuerungsformen den

Vorzug hat. e tonopols bei unsern

charf einschneidenden kann ih meine Zu- Monopols ¡zur ertheilen, wenn habe, daß das Staatsinteresse ebieterish erheischt. a ih von dieser Nothwendigkeit zur

überzeugt bin, so stimme ih gegen das Hr. Krüger:

die Einführung des Tabackn wirthschaftlichen Zuständen mit einer sehr \ rivatrechte verbunden 1st, inführung des ih die Ueberzeugung gewonnen die BOA

des Volkswirth

Verletzung der Vormittags 11 Uhr, an und seßt as die Tagesordnung :

stimmung zur

Zeit noch nicht

e mi veranlaßt gesehen, gegen den Geseß- betreffend das Reichstabackmonopol, zu stim-

1) eine Abänderung des Ges 1 mir gestellten

ntwurfs im Sinne ntrages, betreffend er Seitens der Monopolverwaltung für den inländischen Taba zu zahlenden Prei mung gefunden hat, und

) die den Fabrikanten und den Geseßentwurf in Aussicht gestellten Ent-

des zum S. 8 vo! die Normirung d

Rohtabachändlern

Zur Motivirung ihrer obigen Abstimmungen gaben die

shädigungen niht hoh genug bemessen sind. Für

den Fall, daß es nit möglich sein sollte, den Geseß-

entwurf in den beiden hervorgehobenen Punkten

meinen Wünschen entsprehend zu modifiziren, befür-

worte ih de Wiedereinführung der im Jahre 1868

aufgehobenen Flächensteuer. Dieser Beiteuerungs-

modus in Verbindung mit einer angemessenen Er- höhung des Zolles für ausländischen Taba is nah meiner Ansicht der einzige Weg, auf welchem dem

Staat ohne Schädigung der ganzen Tabalkindustrie

und unter gerechter Vertheilung der Steuer wesent-

lih erhöhte Einnahmen aus dem Taback zugeführt werden können.

Die Einführung der Fabrikatsteuer ist nach meiner Ansicht ebenso entschieden zu verwerfen, wie eine Er- höhung der jeßt A Steuer. Beide Maßregeln würden ein Unglück fein sowohl für die kleinen Fabri- kanten, wie für diejenigen Tabackpflanzer, welche vor- zugsweise die geringeren Qualitäten b: diese Maß- regeln würden ferner den Erfolg haben, daß entweder die Tabacfsteuer, wie dies auch gegenwärtig der Fall ist, lediglih von denjenigen Personen getragen wird, welche die geringwerthigen Fabrikate konjumiren, oder daß der Konsum der geringeren Fabrikate ganz auf- hört, oder mit anderen Worten, daß dem fleinen Manne der Tabackgenuß entzogen, damit aber der Pflanzer, welcher bisher die geringen Tabadcksorten ge- baut Mt: vollständig ruinirt wird, da der bisher zum Tabackbau benußte Boden notorisch für den Bau anderer Produkte nicht geeignet ist.

Diesen Unzuträglichkeiten würde nur A. vor- gebeugt werden können, daß die verschiedenen uali- täten sowohl des g Al P wie des ausländischen Tabacks je nah ihrem Werthe verschieden besteuert wer- den. Die Ausführung bie Maßregel würde aber sehr shwierig sein. / i

Jch bin bereit, die Grundzüge, nah denen ih mir u Ausführung der Flächensteuer denke, näher dar- zulegen.“

Der Vorsißende weist darauf hin, daß die weiteren, vom permanenten Ausschuß bes{hlossenen Resolutionen, Anlage zum Protokoll vom 11. März 1882, Seite 12 Nr. 2 bis 6, nur noch eventuelle Bedeutung nämlich für den Qu aben, daß das Tabackmonopol, ungeachtet des ablehnenden Votums des Volkswirthschaftsraths, zur Einführung kommen sollte. Mit diesem Vorbehalt werden dieselben vom Plenum angenommen. Dagegen wird die von Hrn. Leyendecker beantragte Re-

solution folgenden Jnhalts:

Der Volkswirthschaftsrath giebt der Königlichen Staats-

regierung zur Erwägung anheim s : ob nicht bei efifieluns der Sahlungsfristen für die an die technish gebildeten Arbeiter zu leistenden Ver- gütungen ein Zahlungsmodus Anwendung finden könnte, wonach die 21/2 Fache Vergütung in 5 Jahren, die 5fache in 10 Jahren mit Zinsen zur Auszahlung käme; daß jedoh auf Befürwortung der betreffenden Gemeindebehörden auch Ausnahmen bezw. frühere Auszahlungen zugelassen werden könnten.

Hr. Wesenfeld hat die nahstehende Resolution beantragt :

Volkswirthschaftsrath wolle erklären:

„Es erscheint billig, daher au io eine Entschädigung nah Analogie - der §8. 64 beziehungs- weise 68 denjenigen Fabrikanten und Arbeitern zu gewähren, welche ausschließlich oder doh überwiegend Cigarrenband fabriziren, insoweit dasselbe nah Ein- führung des Monopols niht mehr zur Verwendung fommen sollte. Die bei Eintritt des Monopols vor- handenen, den üblichen Bestand nicht überschreitenden Vorräthe sind nach Analogie des §. 62 von der Monopolverwaltung zu übernehmen. Die Arbeiter empfangen eine Unterstüßung behufs Umänderung ihrer Bandstühle zur Darstellung anderer Bänder.“

Der obigen Resolution erlaube ih mir die nachfolgenden

Erwägungsgründe beizufügen :

In Barmen arbeiten circa 150 Bandstühle auf Cigarrenband für deutshen Konsum. Die Fabrikation wird voraussichtlih aufhören mit Einführung des Monopols. Die Verwaltung wird Bänder nicht mehr verwenden, wie dies in Oesterreih, Frankrei, Jtalien auch nit eschieht, da sie nicht, wie die freie Konkurrenz, ein nteresse daran hat, dem Fabrikat durch elegante Ver- packung Eingang zu verschaffen. Sie wird sih die Er- \parniß von etwa Dreiviertel Millionen Mark nicht enugegen lassen. Jeder Bandstuhl produzirt jährli für durchschnittlich 5 bis 6000 M Cigarrenband. Dieser geo - wird zurücgezogen. Durch die obigen Bestimmungen über die Vorlage find

die bezüglihen Eingaben der Handelskammern zu Thorn und Mühlb

ausen erledigt.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Der Dorf genee beraumt die nächste Hung des Plenums haftsraths auf Donnerstag, den 23. März 1882,

1) die zweite Lesung des Geseßentwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung,

2) die zweite Lesung der Grundzüge für die geseß- liche Regelung der Krankenversicherung der Arbeiter.